DE29823505U1 - Punkttablette - Google Patents
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-
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Description
Henkel KGaA
Semrau / vS
15.04.1999
Semrau / vS
15.04.1999
H 3575 a
"Punkttablette"
Die vorliegende Erfindung betrifft Wasch- und Reinigungsmittelformkörper, die eine
Wirkstofftrennung erlauben und als Spezialfall eines Kern-Mantel-Formkörpers ausgebildet sind. Insbesondere betrifft die Erfindung Formkörper aus Wasch- und
Reinigungsmitteln sowie Wasch- und Reinigungshilfsmitteln wie beispielsweise Geschirrspülmittel-tabletten, Waschmitteltabletten, Reinigungsmitteltabletten,
Bleichmitteltabletten, Fleckensalztabletten, Wasserenthärtungstabletten und WC-Reinigungstabletten.
Wasch- und Reinigungsmittelformkörper sind im Stand der Technik breit beschrieben und
erfreuen sich beim Verbraucher wegen ihrer einfachen Dosierbarkeit, ihres geringen
Verpackungsaufwands und ihrer ästhetischen Merkmale zunehmender Beliebtheit. Aus
dem Stand der Technik und dem täglichen Leben sind eine Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten für solche Formkörper bekannt, die von den
unterschiedlichsten Formen (eckig, rund usw.) und Farben bis hin zu mehrphasig aufgebauten Formkörpern reichen. Insbesondere, um verschiedene Wirkstoffe
unterschiedlich schnell freizusetzen oder miteinander unverträgliche Inhaltsstoffe
voneinander zu trennen, haben sich dazu mehrschichtige Tabletten ("Zweiphasentabs"),
Ring-Kern-Formkörper oder Kern-Mantel-Tabletten im Stand der Technik etabliert. Punkttabletten sind dabei Kern-Mantel-Tabletten, bei denen der Kern nicht in allen
Raumrichtungen vom Mantel umhüllt, sondern an der Oberfläche der Tablette sichtbar ist.
Die europäische Patentanmeldung 055 100 (Jeyes Group) beschreibt beispielsweise WC-Reinigungstabletten
in Ausgestaltungsformen wie Muldentabletten, Kern-Mantel-Tabletten und Ring-Kern-Tabletten. Diese Schrift beschreibt ganz allgemein mehrere mögliche
•J · · . i
H 3575 a : 2·/ · · ·&idigr;<
Formen und geht auf spezielle Geometrien im Falle von Punkttabletten nicht ein. Die
Abbildungen in dieser Anmeldung zeigen Punkttabletten, in denen der sichtbare Kern
bündig mit der Tablettenoberfläche abschließt (Figur 1, 2 und 6), oder trapezförmig aus ihr
herausragt (Figur 10, 11 und 12). Die Konturlinie der Kernunterseite ist in allen Fällen
entweder parallel zur Formkörperunterseite oder trapezförmig mit einem zur Formkörperunterseite parallelen Teil ausgestaltet.
Die europäische Patentanmeldung 481 547 (Unilever) beschreibt "multilayer"-Waschmitteltabletten,
die die Form einer Ring-Kern-Tablette aufweisen, welche mindestens drei Schichten (innere, Sperr- und äußere Schicht) aufweist. Auch in dieser
Schrift, die sich nicht mit Punkttabletten befaßt, werden zu geometrischen Parametern
keine Aussagen getroffen.
Merphasige bzw. -schichtige Wasch- und Reinigungsmittelformkörper werden
beispielsweise in den europäischen Patentanmeldungen EP 481 792 (Unilever), EP 481
793 (Unilever) und der internationalen Patentanmeldung WO97/03177 (Benckiser)
beschrieben.
Punktabletten sind im Stand der Technik nicht breit beschrieben, da sich bei Ihrer
Herstellung besondere Probleme ergeben. So ist der apparative Aufwand groß, da erst ein
Kern gepreßt und anschließend mit Hilfe einer Transfer- und Zentriervorrichtung in ein
Bett aus Vorgemisch eingebracht werden muß, dessen Verpressung die Punkttablette
liefert. Gegenüber einer herkömmlichen Zweischichttablette müssen bei einer Punkttablette also mindestens zwei Tablettenpressen existieren, da der an der Oberfläche
sichtbare Kern kleiner ist (und demzufolge eine kleinere Matrize benötigt) als die den Kern
tragende Tablette. Andererseits muß der Kern zu einem genügend stabilen Formkörper
vorverpreßt werden, um mit Hilfe der Transfer- und Zentriervorrichtung bewegt werden zu
können. Hierdurch wird die Haftung zwischen Kern und tragender Tablette verringert und
der Kern kann sich im Extremfall von der Tablette lösen.
Bei der Verpressung von teilchenförmigen Vorgemischen zu einer Punkttablette wird das
zu verpressende Vorgemisch in den Bereichen, in denen der Kern aufliegt, stärker belastet
als in den Randbereichen, in denen die Oberfläche des tragenden Formkörpers sichtbar ist.
Gerade bei Punkttabletten stellt sich hier oftmals das Problem, daß die mechanische
Stabilität der Tablette zu gering ausfällt. So kommt es häufig vor, daß der Steg, der den
"Punkt" umgibt, beim Zurückziehen des Oberstempels zerbricht, oder daß das Vorgemisch
unter dem eingesetzten Formkörper stärker verdichtet wird und so dieser Tablettenbereich
später schlechter löslich ist, was sich insbesondere bei Wasch- und Reinigungsmittelformkörpern äußerst negativ auswirken kann.
Auf der anderen Seite weisen Punkttabletten Vorteile auf, die sie gerade für Wasch- und
Reinigungsmittelformkörper attraktiv machen: Im Kern können spezielle Wasch- und
Reinigungsmittel-Inhaltsstoffe vorgepreßt werden, womit eine Trennung inkompatibler
Bestandteile erreicht wird. Nicht zu vernachlässigen ist auch der ästhetische Aspekt, da
Punkttabletten aufgrund ihrer "Spiegelei-Struktur" eine hohe Verbraucherakzeptanz
besitzen.
Der vorliegenden Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, einen Wasch- und
Reinigungsmittelformkörper bereitzustellen, der die Form einer Punkttablette aufweist und
trotzdem frei von den genannten Nachteilen ist. Insbesondere sollten sowohl der Formkörper an sich als auch die Stege, die den Punkt umschließen, mechanisch stabil und
auch auf modernen Tablettenpressen mit hohen Durchsätzen herstellbar sein. Der "Punkt",
d.h. der in den größeren Formkörper eingesetzte Formkörper, sollte dabei stabil mit der
Tablette verbunden sein und sich bei Herstellung, Verpackung, Transport und Handhabung
nicht von der Tablettenmatrix lösen. Insbesondere die Probleme der schlechteren Löslichkeit der Bereiche des "Mantels", die unter dem Kern liegen, sollten gelöst werden.
Es wurde nun gefunden, daß die Form des einzusetzenden Kerns einen entscheidenden
Einfluß auf die Lösung der vorstehend genannten Probleme hat.
H3575a !4: *:
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Wasch- und Reinigungsmittelformkörper
("Punkttablette") aus verpreßtem teilchenförmigen Material, umfassend einen Kern und
einen diesen Kern umschließenden Mantel, bei dem die Konturlinie des Kerns vom Randbereich bis zum niedrigsten Punkt fällt und bis zum Randbereich wieder steigt.
Der in den größeren Formkörper eingesetzte Kern weist also erfindungsgemäß keine zur
Tablettenunterseite parallele Fläche auf, sondern mündet in einen tiefsten Punkt.
Quaderförmige Kerne oder Kerne, deren Unterseite trapezförmig ausgestaltet sind, sind
demnach erfindungsgemäß ausgeschlossen. Besonders bevorzugt sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Punkttabletten, bei denen die Konturlinie des Kerns vom
Randbereich bis zum niedrigsten Punkt stetig fällt und bis zum Randbereich wieder stetig
steigt. Schneidet man einen erfindungsgemäßen Formkörper vertikal durch, so sieht man
im einfachsten Fall zwei Bereiche: Den Kern und den Kern umgebenden Formkörper. Ausgehend vom Randbereich der Oberfläche des Formkörpers, der den Kern trägt, gelangt
man zum ersten Fußpunkt des Kerns (Punkt A), dessen niedrigster Punkt als Punkt X und
dessen zweiter Fußpunkt als Punkt B bezeichnet werden. Die Konturlinie AXB fällt nun
auf der Teilstrecke AX (vorzugsweise stetig) ab und steigt auf der Teilstrecke XB
(vorzugsweise stetig) an. Der niedrigste Punkt X des Kerns ist der Punkt, der von der
Formkörpergrundfläche am wenigsten weit entfernt ist.
Prinzipiell ist es also möglich, Konturlinien AXB zu realisieren, die die Form von
Dreiecken aufweisen. Überraschenderweise sind Punkttabletten mit solchen Kernen hinsichtlich der Haftung des Kerns und der Löslichkeit der übrigen Bereiche des
Formkörpers (neben bzw. unter dem Kern) üblichen Kemformen überlegen. Aufgrund der
mechanischen Instabilität der Dreiecksspitze (korrekt: Pyramidenspitze) sind allerdings
Konturlinien AXB bevorzugt, die Rundungen aufweisen. Bevorzugte Konturlinien AXB
sind daher halbkreisförmig oder ellipsenförmig, wobei sie kein Plateau aufweisen sollen,
da dies der Bedingung des (vorzugsweise stetigen) Steigens bzw. Fallens zuwiderliefe.
Hierdurch wird erreicht, daß die übrigen Bereiche des Formkörpers (neben bzw. unter dem
Kern) eine größtmögliche Homogenität bezüglich des Löseverhaltens aufweisen.
• ·
Die vorstehend genannten Beschreibungen beziehen sich dabei auf die Konturlinie des
eingesetzten Kerns, die später im Formkörper liegt, also auf die Unterseite des Kerns. Die
Konturlinie des Kerns, die quasi auf der Formkörperoberfläche liegt, muß den Bedingungen hinsichtlich des Abfallens und Ansteigens bzw. der Stetigkeit nicht folgen
und kann beispielsweise rechteckig oder ebenfalls rund bzw. ellipsenförmig sein.
Erfindungsgemäß einsetzbare Kerne können also beispielsweise bündig mit der Oberfläche abschließen, trapezförmig aus der Oberfläche herausragen oder beispielsweise
eine ellipsoide Form aufweisen. Im rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Punkttabletten sind dadurch gekennzeichnet, daß der Kern aus der Formkörperoberfläche
herausragt. Auch Kugeln sind als Form für den Kern realisierbar. Die vorstehenden
Betrachtungen gingen dabei von einer runden bzw. ellipsenformigen Aufsicht auf den Kern
aus, wobei es errfindungsgemäß selbstverständlich auch möglich ist, drei-, vier-, fünf-,
sechseckige usw. Querschnitte bzw. Aufsichten zu realisieren. Ein weiterer erfmdungsgemäß als "Punkt" einsetzbarer Kern kann beispielsweise eine rechteckige
Grundfläche und eine kuppelartig ausgebildete Unterseite besitzen.
Die Dimension des in den Formkörper eingesetzten Kerns wird vorteilhaft so gewählt, daß
die "Stege", d.h. die Bereiche, in denen im Vertikalschnitt nur Substanz des den Kern
einschließenden Formkörpers sichtbar ist, breit genug sind, um eine ausreichende
mechanische Stabilität zu gewährleisten. Punkttablette, bei denen das Verhältnis der Länge
des Kerns zur Länge des Formkörpers insgesamt < 0,9, vorzugsweise < 0,85 und
insbesondere < 0,8 ist, sind erfindungsgemäß bevorzugt. Analoge Betrachtungen gelten
auch für die Breite der Formkörper, so daß in bevorzugten Punkttabletten das Verhältnis
der Breite des Kerns zur Breite des Formkörpers < 0,9, vorzugsweise < 0,85 und
insbesondere < 0,7 ist.
Der Kern kann um einen bestimmten Betrag aus der Oberfläche der erfindungsgemäßen
Punkttabletten herausragen. Hierbei sind Punkttabletten bevorzugt, bei denen die Höhe des
Kerns, gemessen von der Formkörperoberseite, aus der der Kern herausragt, weniger als 30
%, vorzugsweise weniger als 20 % und insbesondere weniger als 10 % der Formkörperhöhe, gemessen ohne Kern, beträgt.
H 3575 a
• ·«
In anderen Worten: Es sind erfindungsgemäß Punkttabletten bevorzugt, bei denen die
Gesamthöhe der Punkttablette (inklusive Kern) maximal das 1,3-fache, vorzugsweise
maximal das 1,2-fache und insbesondere maximal das 1,1-fache der Formkörperhöhe
(gemessen ohne Kern) beträgt.
Zur Definition der Breite der Randbereiche zwischen Formkörperrand und Beginn des aus
der Oberfläche herausragenden Kerns kann auch der Quotient aus der Breite des Abstandes
vom Rand des Kerns bis zum Rand des Formkörpers ("Stegbreite") und der Breite des
Formkörpers herangezogen werden. Dieser Quotient wird nachfolgend "relative Stegbreite" genannt.
Die relative Stegbreite ist eine Größe, die unabhängig von der Geometrie des Formkörpers
und der Geometrie des Kerns ist. Bei einem rechteckigen Formkörper mit symmetrisch
angeordnetem rechteckigen Kern ist die Stegbreite über den gesamten Steg hinweg konstant, bei einem runden oder ellipsoiden Kern variiert die Stegbreite, da mit der
Krümmung des Kerns ein vergrößerter Abstand zur Formkörperkante resultiert. In diesen
Fällen ist die absolute Stegbreite der kleinste Abstand des Kernrandes zum Rand des
Formkörpers. Bei Formkörpern, deren "Punkte" (Kerne) eine andere Form als der Formkörper selbst aufweisen, kann die Stegbreite bei einem Längsschnitte durch den
Formkörper einen anderen Wert haben als bei einem Querschnitt. Dies ist im Rahmen der
vorliegenden Erfindung problemlos möglich, solange für jede zu bestimmende relative
Stegbreite die nachstehend genannten Kriterien erfüllt sind. Aus technischen Gründen wird
stets eine begrenzte Anzahl von Stegbreiten bevorzugt, da symmetrisch angeordnete Kerne
einen deutlich höheren ästhetischen Reiz ausüben als unsymmetrisch angeordnete. Technisch vorteilhafte Ausgestaltungen sind beispielsweise runde Tabletten mit einem
konzentrisch angeordneten runden Kern (eine einzige Stegbreite), quadratische Formkörper mit einem runden Kern, dessen Mittelpunkt ebenfalls im Mittelpunkt des
Quadrats liegt (eine Stegbreite), rechteckige Formkörper mit einem runden oder ellipsenförmigen Kern, der symmetrisch angeordnet ist (je nach Ausgestaltung eine oder
zwei Stegbreiten) sowie rechteckige Formkörper mit einem symmetrisch angeordneten
rechteckigen Kern (je nach Ausgestaltung eine oder zwei Stegbreiten).
H3575 a * 7: · · ·&idigr;·&iacgr;· . \.: *..:
Der Begriff "relative Stregbreite" wird durch einen Längsschnitt durch den Formkörper
verdeutlicht, bei dem L für die Länge des beispielsweise rechteckigen Formkörpers, L2 für
die Länge des Kems, sowie Ll und L3 für die Stegbreiten stehen. Bei symmetrisch
angeordneten Kernen (unabhängig davon, ob sie rund, oval oder eckig sind) sind Ll und
L3 identisch. Die relative Stegbreite ist der Quotient aus Ll und L bzw. L3 und L. Analoge
Betrachtungen gelten für einen Querschnitt durch den beispielsweise rechteckigen
Formkörper, d.h. die Breite B ist von der Formkörperlänge L verschieden. Die Stegbreiten
und relativen Stegbreiten sowie die Breite der Mulde ergeben sich analog zum Längsschnitt. Zur Bestimmung der absoluten Stegbreite kann jedes Längenmaß verwendet
werden, da die physikalische Einheit durch die Quotientenbildung herausdividiert wird und
die relativen Breiten somit dimensionslos sind.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Punkttablette weisen eine relative
Stegbreite kleiner als 0,4, vorzugsweise kleiner als 0,3 und besonders bevorzugt kleiner als
0,25 auf.
In Abhängigkeit von der absoluten Größe des Formkörpers kann die Stegbreite variieren.
Üblicherweise beträgt die relative Stegbreite aber mindestens 0,005, vorzugsweise
mindestens 0,01 und insbesondere mindestens 0,015. Hierbei gilt, daß die relative
Stegbreite um so größer gewählt wird, je kleiner der Formkörper an sich ist, um noch zu
praktikablen und handhabungssicheren Stegbreiten zu gelangen. Der Fachmann hat bei der
Auswahl der Stegbreiten keinerlei Probleme, so daß die genannten Mindestbreiten als
Richtwerte zu verstehen sind, die im Rahmen der vorliegenden Lehre variiert werden
können.
Analog zur Definition einer relativen Stegbreite kann auch eine relative Kernhöhe definiert
werden. Völlig analog würde dabei im oben genannten Beispiel H für die Gesamthöhe des
Formkörpers und Hl für die Höhe des Kerns (gemessen von der Tablettenoberfläche aus,
d.h. nur der Teil, der herausragt) stehen. Der Quotient aus Hl und H wird dann als relative
Kemhöhe bezeichnet. Es ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, (siehe
oben) daß die relative Kemhöhe < 0,3 ist. Besonders bevorzugt sind Wasch- und
&eegr;3575a : 8:* · · |&idigr;·:.. *..:
Reinigungsmittelformkörper, in denen die relative Kernhöhe kleiner als 0,25, vorzugsweise
kleiner als 0,2 und insbesondere kleiner als 0,1 ist.
Bevorzugte Punkttabletten weisen eine rechteckige Form auf und besitzen unterschiedliche
relative Stegbreiten an Längs- und Querschnitt. Die Kerne kann hierbei vorzugsweise
kreisrund, ellipsenförmig oder rechteckig sein.
Es ist erfindungsgemäß aber auch möglich, daß rechteckige Punkttabletten hergestellt
werden, bei denen die relativen Stegbreiten an Längs- und Querschnitt identisch sind.
Auch hierbei können die Kerne vorzugsweise rund, ellipsenförmig oder rechteckig sein.
Bei den genannten rechteckigen Formörpern führt die identische relative Stegbreite an
Längs- und Querschnitt dazu, daß die absoluten Stegbreiten aufgrund der Unterschiede
zwischen Länge und Breite unterschiedlich sind. Einzige Ausnahme sind hierbei die
Formkörper mit quadratischer Grundfläche als Spezialfall eines Rechtecks, bei denen
gleiche relative Breiten gleiche absolute Breiten bedingen. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung kann der Fachmann sowohl die absoluten als auch die relativen Stegbreiten
identisch oder unterschiedlich wählen, je nachdem, welchen ästhetischen Eindruck er
bevorzugt.
Es ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung ebenfalls problemlos möglich, daß die
Punkttabletten eine kreisrunde Form aufweisen.
Geeignete Kernformen kann der Fachmann in Abhängigkeit von der Form des Wasch- und
Reinigungsmittelformkörpers auswählen - seiner Formulierungsfreiheit sind dabei keine
Grenzen gesetzt, so daß auch achteckige Formkörper mit runden oder viereckigen (oder
anderen) Kernen denkbar sind. Bei solchen Formkörpern wären dann maximal acht relative
Stegbreiten zu berücksichtigen. Bevorzugte Kernformen (in der Aufsicht) sind viereckige,
kreisrunde oder ellipsenförmige Kerne.
H3575a j 9:"' ·: j ;
Besonders reizvoll ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung die Kombination des aus
dem Stand der Technik bekannten Mehrschicht-Prinzips mit Punkttabletten. Es ist erfindungsgemäß möglich und bevorzugt, einen Wasch- und Reinigungsmittelformkörper
aus zwei oder mehreren Schichten herzustellen, der in der obersten Schicht einen Kern
enthält. Auf diese Weise kann die Ästhetik weiter ausgeprägt werden, indem die beiden
Schichten unterschiedlich eingefärbt werden und der Kern eine dritte Farbe aufweist.
Punkttabletten, in denen der den Kern tragende Formkörper aus zwei oder mehreren
Schichten besteht, sind daher erfindungsgemäß bevorzugt.
Hinsichtlich der Inhaltsstoffe der einzelnen Bereiche des Formkörpers sind dem Fachmann
keinerlei Grenzen gesetzt. Durch die Trennung in Formkörper und Kern, wobei der Formkörper noch in unterschiedliche Schichten aufgeteilt sein kann, ist eine schier
unendliche Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten denkbar.
Claims (14)
1. Wasch- und Reinigungsmittelformkö&phgr;er ("Punkttablette") aus verpreßtem
teilchenförmigen Material, umfassend einen Kern und einen diesen Kern umschließenden Mantel, dadurch gekennzeichnet, daß die Konturlinie des Kerns vom
Randbereich bis zum niedngsten Punkt fallt und bis zum Randbereich wieder steigt.
2. Punkttablette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Konturlinie des Kerns
vom Randbereich bis zum niedngsten Punkt stetig fallt und bis zum Randbereich wieder stetig steigt.
3. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kern aus der Formkörperoberfläche herausragt.
4. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verhältnis der Länge des Kerns zur Länge des Formkörpers < 0,9, vorzugsweise
< 0,85 und insbesondere < 0,8 ist.
5. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verhältnis der Breite des Kerns zur Breite des Formkörpers < 0,9, vorzugsweise
< 0,85 und insbesondere < 0,8 ist.
6. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Höhe des Kerns, gemessen von der Formkörperoberseite, aus der der Kern herausragt,
weniger als 30 %, vorzugsweise weniger als 20 % und insbesondere weniger als 10 %
der Formkörperhöhe, gemessen ohne Kern, beträgt.
7. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
relative Stegbreite kleiner als 0,4, vorzugsweise kleiner als 0,3 und besonders bevorzugt kleiner als 0,25 ist.
H 3575 a
8. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper eine rechteckige Form aufweist und die relativen Stegbreiten an Längsund
Querschnitt unterschiedlich groß sind.
9. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper eine rechteckige Form aufweist und die relativen Stegbreiten an Längsund
Querschnitt identisch sind.
10. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper eine kreisrunde Form aufweist.
11. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kern eine in der Aufsicht viereckige Form aufweist.
12. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kern eine in der Aufsicht kreisrunde Form aufweist.
13. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kern in der Aufsicht und im Querschnitt ellipsenformig ist.
14. Punkttablette nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der den
Kern tragende Formkörper aus zwei oder mehreren Schichten besteht.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29823505U DE29823505U1 (de) | 1998-12-05 | 1998-12-05 | Punkttablette |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29823505U DE29823505U1 (de) | 1998-12-05 | 1998-12-05 | Punkttablette |
| DE19856214A DE19856214C1 (de) | 1998-12-05 | 1998-12-05 | Punkttablette |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29823505U1 true DE29823505U1 (de) | 1999-06-17 |
Family
ID=26050587
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29823505U Expired - Lifetime DE29823505U1 (de) | 1998-12-05 | 1998-12-05 | Punkttablette |
Country Status (1)
| Country | Link |
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