DE29823465U1 - Vorrichtung zum Etikettieren - Google Patents
Vorrichtung zum EtikettierenInfo
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Description
GEBRAUCHSMUSTERANMFrT .DOKIG
(Abzweigung)
Werner Claußnitzer (natürliche Person) Boeddinghausstr. 2
D-42329 Wuppertal (DE)
024 22648A1N3PCT/DE MÜ./Bz./We. 18.3.1999
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Etikettieren
einer Compakt-Disk, mit einer Aufnahmeplatte zur Aufnahme eines Etiketts, einem an einen freien Durchmesser
einer Etiketten-Mittenöffnung angepaßten und über die Aufnahmeplatte vorspringenden Etikettenvorsprung
und einem an einen freien Innendurchmesser einer CD-Mittenöffnung angepaßten, konzentrisch zu dem Etikettenvorsprung
angeordneten Führungsvorsprung, wobei der Etikettenvorsprung und der Führungsvorsprung mit der Aufnahmeplatte
verbunden sind.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der japanischen Patentoffenlegungsschrift HEI 5-325495 bekannt. Der
Etikettenvorsprung ist fest mit dem Führungsvorsprung verbunden. Durch die aufgelegte CD wird der Führungsvor sprung
zusammen mit dem Etikettenvorsprung nach unten, in Kontakt zu dem auf der Aufnahmeplatte - mit der
Klebeseite nach oben - aufliegenden Etikett gedrückt. Von oben, bei aufgelegter CD, ist nicht genau zu erkennen,
wann der Kontakt mit dem Etikett auftritt. Ein Vergleichsmaß für das Auge, das eine Orientierung hinsichtlich
des Maßes des Niederdrückens zuläßt, ist nicht vorhanden. Auch ist die erforderliche Schulterausbildung
an dem Etiketten- bzw. Führungsvorsprung nicht immer vorteilhaft.
Zum Stand der Technik ist im weiteren auf das deutsche Gebrauchsmuster 296 17 424 zu verweisen. Darüber hinaus
auch auf das deutsche Gebrauchsmuster 295 21 471. Während beim Gegenstand des deutschen Gebrauchsmusters
17 424 vergleichbar dem aus der genannten japanischen Offenlegungsschrift bekannten Gegenstand eine über den
Niederdrückungsweg gleichmäßige und vorteilhafte Füh-
rung des Führungs- bzw. Etikettenvorsprung gegeben ist,
ist beim Gegenstand des Gebrauchsmusters 295 21 471 zunächst ein Fangvorgang durchzuführen. Der Führungsvorsprung
und der Etikettenvorsprung sind in einem gesonderten, stabartigen Bauteil, das unterseitig eine Einführungskurve
aufweist, integriert. Vermittels dieser Einführungskurve muß unter gleichzeitig dann erfolgender
Zentrierung des zuvor auf die Auflageplatten aufgelegten Etiketts das gesonderte Bauteil so mit der Auflageplatte
in Übereinstimmung gebracht werden, daß es beim Absenken in der dortigen Durchtrittsöffnung gefangen
wird und hierdurch die Zentrierung erfolgt. Da auch beim Gegenstand dieser Vorrichtung die CD auf der in
dem gesonderten Bauteil ausgebildeten integrierten Schulter aufliegt, wird dann, wenn die CD mit dem Etikett
in Überdeckung ist, die Sicht auf das Etikett verstellt. Auch hier ist, bei Betrachtung von oben,
nicht zu erkennen, in welchem Abstand die CD beim Niedersenken gerade von dem Etikett ist. Dies kann aber
für die sichere Handhabung und gute Aufbringung der Etiketten unter Umständen wesentlich sein.
Ausgehend von dem zunächst angeführten Stand der Technik beschäftigt sich die Erfindung mit der technischen
Problematik, die bekannte Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk gebrauchsvorteilhafter auszubilden.
Diese technische Problematik ist zunächst und im wesentlichen beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, daß der Etikettenvorsprung relativ zu dem Führungsvorsprung beweglich ausgebildet ist
und daß der Führungsvorsprung feststehend ist. Dadurch, daß der Führungsvorsprung feststehend ist, ergibt sich
bei einem Niederdrücken des Etikettenvorsprungs vermittels der CD eine Relativbewegung zwischen dem Führungs-
vorsprung und dem Etikettenvorsprung, welche Relativbewegung
als Maß für das Niederdrücken herangezogen werden kann . Dies insbesondere dann, wenn ein Herauswachsen
des Führungsvorsprungs über die CD gegeben ist. Das Maß des Herauswachsens entspricht dem Maß der Annäherung
zwischen der CD und dem - bei Betrachtung von oben eben durch die CD verdeckten - Etikett. Es kann eine
vorteilhaft sichere Etikettierung vorgenommen werden.
Gegenstand der Erfindung ist auch eine wie eingangs vorausgesetzte Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk,
bei welcher weiterhin zum Niederdrücken des gegen Federkraft in die Ebene der Aufnahmeplatte abzusenkenden
Etikettenvorsprungs ein Deckel vorgesehen ist.
Eine solche Vorrichtung ist lediglich aus den eingetragenen Unterlagen des DE-GM 296 17 424 bekannt. Dort ist
jedoch vorgeschlagen, daß der Führungsvorsprung wesentlich über dem Etikettenvorsprung hinausragt, einem
Mehrfachen der Dicke einer CD entsprechend. Diese Vorrichtung liefert üblicherweise gute Ergebnisse und ist
günstig zu handhaben. Es ist jedoch, wenn auch bislang in praktischer Hinsicht nicht zu belegen, angeführt
worden, daß, angesichts des durch das radial überragende Maß der CD bezüglich des Etikettenvorsprunges und
auch des Führungsvorsprunges, eine Hebelkraft gegeben ist, die bei entsprechend außermittiger Belastung (bevor
man die CD vermittels des Deckels niederdrückt) dazu neigt, die CD in eine Verkantungsstellung relativ
zu dem Führungsvorsprung zu bringen. Da die CD dann nicht weiter ausweichen kann, sind so theoretisch gewisse
Beschädigungen nicht auszuschließen zumal zugleich auch die an sich gegebene federnde Ausweichung nach
unten, eben aufgrund der Verkantung, nicht oder nicht so leicht gegeben sein kann.
Ausgehend hiervon schlägt die Erfindung auch vor, daß der Führungsvorsprung nur etwa um das Maß der Dicke
einer CD über den Etikettenvorsprung vorspringt. Einerseits ist hiermit noch eine ausreichend einfache Zentrierung
der CD gegeben. Andererseits kann der Führungsvorsprung auch weiterhin zur Führung und Zentrierung
des zum Niederdrücken der CD gegebenen Deckels Verwendung finden. Zugleich springt die CD jedoch aus der
Vorrichtung heraus, wenn die vorstehend wiedergegebene Belastung einmal auftreten sollte. Diese Maßnahme ist
auch bei der zunächst beschriebenen Ausführungsform
anzuwenden, da auch beim relativ zu dem Führungsvorsprung beweglichen Etikettenvorsprung diese Möglichkeit
gegeben ist.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zum Etikettieren einer CD mittels einer Vorrichtung, welche
einen an einen freien Innendurchmesser einer Etiketten-Mittenöffnung angepaßten, über eine Aufnahmeplatte
vorspringenden Etikettenvorsprung und einen zum Niederdrücken des gegen Federkraft in die Ebene der Aufnahmeplatte
absenkbaren Etikettenvorsprung dienenden Deckel aufweist.
Auch ein solches Verfahren ist aus den eingetragenen Unterlagen des DE-GM 296 17 642 bekannt. Dort ist jedoch
vorgeschlagen, daß die CD zunächst auf einen Führungsvorsprung aufgebracht wird und dann, aufliegend
auf dem Etikettenvorsprung, zusammen mit dem Führungsvorsprung abgesenkt wird. Verfahrensmäßig beschäftigt
sich die Erfindung daher mit der Problematik, ein vorteilhaft durchführbares Verfahren anzugeben.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen dadurch gelöst, daß zunächst die CD an dem Deckel gehaltert
VGN: 258 024 22648A1N3PCT/DE Mü./Bz./We 18.3.1999
wird und daß sodann der Deckel mit der CD gegen die Wirkung des Etikettenvorsprungs niedergedrückt wird,
zur Kontaktierung von CD und Etikett. Erfindungsgemäß ist vorgeschlagen, daß die CD nicht mehr mittels eines
konzentrisch zu dem Etikettenvorsprung ausgebildeten Führungsvorsprunges gehaltert und insgesamt damit niedergedrückt
wird, sondern daß die CD an dem Deckel gehaltert wird und sodann der Deckel mit daran gehalterter
CD unter Überwindung des Federwiderstands des Etikettenvorsprungs
niedergedrückt wird, wodurch eben die Kontaktierung zwischen Etikett und CD erreicht wird.
Bevorzugt ist hierbei auch eine selbsttätige Zentrierung zwischen der - an dem Deckel gehalterten - CD und
dem - durch den Etikettenvorsprung zentrierten - Etikett gegeben. Im einzelnen kann diese auf verschiedene
Weise erreicht sein, wie weiter unten noch im einzelnen erläutert. Weiter ist auch bevorzugt, daß die CD an dem
Deckel rastgehaltert wird. Es kann beispielsweise eine überlaufbare Rast vorgesehen sein, die in einfacher
Weise durch Aufdrücken der CD an den Deckel (von unten) einschnappt. Da das Gewicht einer CD bekanntlich sehr
gering ist, kann bereits eine relativ geringe Federkraft der Rast ausreichend sein. Besonders bevorzugt
ist es, daß die Halterung an dem Druckdeckel mittels eines mittigen, nach unten ragenden Rastvorsprungs des
Druckdeckels erfolgt. Auch ist es aber möglich, daß die Halterung an dem Druckdeckel mittels eines randseitigen,
nach unten ragenden Rastvorsprunges erfolgt. Der randseitige Rastvorsprung übersteigt dann das radiale
Maß der CD. In weiterer geeigneter Weise ist in diesem Fall auch an dem gegenüberliegenden Rand ein weiterer
Rastvorsprung bzw. ein feststehender Gegenanschlag vorgesehen.
In weiterer Einzelheit bezüglich einer der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen schlägt die Erfindung
auch vor, daß der Etikettenvorsprung mehrteilig ausgebildet ist. Wenn auch zunächst eine im Querschnitt
kreisringförmige Gestaltung des Etikettenvorsprungs hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Stützfläche
vorteilhaft ist, kann aus anderen Gründen, die nachstehend noch im weiteren erläutert sind, auch eine mehrteilige
Ausbildung des Etikettenvorsprungs vorteilhaft sein. In Fortbildung dieser Lehre kann der Etikettenvorsprung
im einzelnen aus mindestens zwei sich umfangsmäßig zu dem Etikettenvorsprung ergänzenden Teiletikettenvorsprüngen
bestehen. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn zwischen zwei Teiletikettenvorsprüngen ein Verbindungssteg
der Platte mit dem Führungsvorsprung gegeben ist. Der Führungsvorsprung kann hiermit unmittelbar in Fortsetzung
der Ebene der Auflageplatte an diese und damit an den feststehenden Teil der Vorrichtung angebunden
sein. Soweit bei der Vorrichtung ein Deckel vorgesehen ist, ist in weiterer Ausgestaltung auch vorgesehen, daß
dieser eine zentrale Ausnehmung aufweist. Der Innendurchmesser der Ausnehmung ist an einen Außendurchmesser
der Führungsvorsprunges angepaßt ist. Insbesondere ist die zentrale Ausnehmung von einer solchen Länge,
daß der beim Niederdrücken, soweit der Führungsvorsprung feststehend ausgebildet ist, herauswachsende
Führungsvorsprung vollständig in der Ausnehmung aufgenommen ist. Wenn auch bei geschlossener Ausnehmung,
d.h. einem einseitig geschlossenen (und über den Deckel oberseitig vorstehenden) Rohr, der Vorteil genommen
ist, den Fortgang des Niederdrückens anhand des Maßes des herauswachsenden Führungsvorsprunges erkennen zu
können, ist doch der Vorteil gegeben, daß mit zunehmenden Niederdrücken die Führung zwischen dem Deckel und
dem Führungsvorsprung besser wird. Andererseits kann
auch die Ausgestaltung getroffen sein, daß der Deckel insoweit eine Ausnehmung, ggf. mit einem nach oben
überstehenden, jedoch die Ausnehmung offenbelassendem Rand aufweist, aus welchem dann sichtbar der Führungsvorsprung
herauswächst. Letztere Gestaltung ist insbesondere dann wiederum vorteilhaft, wenn die eingangs
beschriebene Möglichkeit, den Fortgang des Niederdrückens mit dem Auge kontinuierlich erfassen zu können,
gegeben sein soll. In diesem Zusammenhang, jedoch nicht auf die zuletzt beschriebene Ausführungsform beschränkt,
kann auch etwa eine Skalierung an dem feststehenden Führungsvorsprung vorgesehen sein. Alternativ
zur Herstellung im Kunststoffspritzverfahren kann auch eine Schaumstoffausbildung, aus elastisch rückstellfähigem
Schaumstoff vorgesehen sein. Ein solcher Schaumstoff kann etwa auch alternativ zu der Feder zur Abstützung
eines entsprechenden (im Kunststoffspritzverfahren hergestellten) Topfes dienen. Hinsichtlich des Etikettenvorsprunges
ist in weiterer Ausgestaltung auch vorgeschlagen, daß dieser als einteilig mit der Auflageplatte
verbundenes Federelement ausgebildet ist. Die erwünschte Federbarkeit des Etikettenvorsprunges kann
durch die Materialeigenschaft des Etikettenvorsprunges selbst, insbesondere bei Herstellung im Kunststoffspritzverfahren,
erreicht sein. In weiterer Ausgestaltung ist hinsichtlich der grundlegenden Gestaltung, den
Führungsvorsprung und den Etikettenvorsprung gesondert
voneinander auszubilden und aller hierzu weiter beschriebenen Ausführungsformen auch vorgesehen, daß
zwischen dem Führungsvorsprung und Etikettenvorsprung ein Freiraum ausgebildet ist. Einerseits erleichtert
dies das Auflegen der CD auf den Etikettenvorsprung bzw. eine obere Schulter desselben. Andererseits ergibt
der Freiraum auch eine entsprechende Schonung der dem freien Innendurchmesser der CD zugeordneten Struktur.
Die beschriebenen Möglichkeiten, die erforderliche Niederdrückung des Etikettenvorsprungs zu erreichen,
sind noch dadurch zu ergänzen, daß die bekannte Wendelfeder, vgl. die eingetragenen Unterlagen des DE-GM 296
17 424, durch eine Blattfeder ersetzt ist, die sich unterseitig des Etikettenvorsprungs, diesen kreuzend,
erstreckt. Insbesondere kommt auch der Anordnung einer solchen Blattfeder in einem Gegenstand gemäß dem GM 196
17 424 als Ersatz der dort beschriebenen Druckfeder 20
im Rahmen vorliegender Erfindung eigenständige Bedeutung zu. Der Offenbarungsgehalt des DE-GM 296 17 424
wird hiermit auch vollinhaltlich in die Offenbarung vorliegender Anmeldung, auch zum Zwecke Merkmale dieses
Gebrauchsmusters in die Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen, einbezogen.
In weiterer Einzelheit der Ausbildung der Feder als Blattfeder kann der bei dem genannten Gebrauchsmuster
beschriebene Teller 35 ersatzlos in Wegfall kommen. Stattdessen können die Enden der sich quer spannenden
Blattfeder an den äußeren zylindrischen Wänden der Vorrichtung gehalten sein.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung schlägt auch vor, daß der Führungsvorsprung als ein an
einen Außendurchmesser der CD angepaßter Vorsprung ausgebildet ist. Auch hierbei ist es vorteilhaft, wenn
der Führungsvorsprung feststehend ist. Zugleich ergibt sich die Möglichkeit, den Etikettenvorsprung als geschlossenen
Topf, mit nach oben weisenden, die Auflagefläche für den zentralen Bereich der CD bietenden Topfboden
auszubilden. Der Führungsvorsprung kann in diesem Fall beispielsweise als kreisringförmiger Wandabschnitt
ausgebildet sein. Es können mehrere kreisringförmige Wandabschnitte über den Umfang verteilt vorgesehen
sein, die zugleich ein leichtes Einlegen der CD ermöglichen, da man von Hand dann in die Freiräume zwischen
den Wandabschnitten greifen kann.
Für die hier beschriebenen Ausführungsformen, bei welchen
die CD an dem Deckel bzw. Druckdeckel gehaltert ist, ist von Bedeutung, daß die Zentrierung der CD
hinsichtlich des auf der Auflageplatte 3 befindlichen Etiketts mit Hilfe des Etikettenvorsprungs erfolgt. Im
einzelnen dadurch, daß der Etikettenvorsprung eine zentrale Führung, speziell eine Öffnung aufweist, an
welcher der auch an dem Druckdeckel zentral ausgebildete Halterungsvorsprung für die CD geführt. Es ist also
eine Führungs- oder Passungskette verwirklicht, gemäß welcher zunächst der Etikettenvorsprung relativ zu der
Auflageplatte zentral geführt ist und gemäß welcher dann der Druckdeckel vermittels des Halterungsvorsprungs
sich zentral in dem Etikettenvorsprung führt.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten
Zeichnung, welche jedoch lediglich Ausführungsbeispiele darstellt, erläutert.
Hierbei zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erste Vorrichtung, geschnitten entlang der Linie I-I in
Fig. 2;
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in der Draufsicht;
Fig. 3 eine Ausführungsform gemäß Fig. 1, jedoch mit einem alternativ gestalteten Deckel;
Fig. 4 eine perspektivische, teilweise aufgeschnittene Darstellung gemäß der Fig. 1;
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine weitere alternative Ausführungsform, geschnitten entlang der
Linie V-V in Fig. 6;
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 5;
Fig. 7 eine teilweise Schnittdarstellung des Gegenstandes gemäß Fig. 5 bzw. Fig. 6, geschnitten
entlang der Linie VII-VII in Fig. 6;
Fig. 8 eine weitere alternative Ausführungsform geschnitten entlang der Linie VIII-VIII in Fig.
9;
Fig. 9 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 8 ohne Deckel;
Fig. 10 einen Querschnitt durch die Vorrichtung gemäß Fig. 8, ohne Deckel, im Sprit&zgr;zustand;
Fig. 11 eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 8 hinsichtlich des Deckels;
Fig. 12 einen Querschnitt durch eine weitere alternative Ausführungsform, geschnitten entlang der
Linie XII-XII in Fig. 13;
Fig. 13 eine Draufsicht auf den Gegenstand gemäß Fig. 12 ohne Deckel;
Fig. 14 einen Querschnitt durch eine weitere alternative Ausführungsform;
Fig. 15 einen Querschnitt durch eine weitere alternative Ausführungsform eines Deckels;
Fig. 16 eine Draufsicht auf den Deckel gemäß Fig. 15,
Fig. 17 einen Querschnitt durch eine weitere alternative Ausführungsform eines Druckdeckels einer
solchen Vorrichtung zum Etikettieren;
Fig. 18 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 17;
Fig. 19 einen Querschnitt durch den Deckel und eine CD beim Festsetzen an dem Deckel;
Fig. 20 den Deckel der Vorrichtung gemäß Fig. 17 und 18 in einer Ansicht von unten;
Fig. 21 eine Querschnittsdarstellung einer weiteren alternativen Vorrichtung mit zugehörigem Druckdeckel
und daran befestigter CD;
Fig. 22 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 21 bei entferntem Druckdeckel;
Fig. 23 einen Beschriftungsbogen mit einem Einlegeelement für eine CD-Hülle;
Fig. 24 eine Darstellung gemäß Fig. 21 einer nochmals modifizierten Ausführungsform, bei eingeführtem
Druckdeckel;
Fig. 25 eine AusschnittsvergröiSerung aus Fig. 24; und
Fig. 26 eine Darstellung gemäß Fig. 24, jedoch insbesondere mit einer geänderten Anordnung und
Ausbildung der Feder.
Dargestellt und beschrieben ist, zunächst mit Bezug zur Fig. 1, eine Vorrichtung 1 zum Etikettieren einer Compakt-Disk
2. Die Vorrichtung 1 weist eine Auflageplatte 3 auf, auf welche ein Etikett 4, das hier lediglich aus
Darstellungsgründen schwebend über der Auflageplatte 3 wiedergegeben ist, mit der Klebeseite nach oben aufzulegen
ist. Zentral bezüglich der Auflageplatte 3 ist ein Zentriervorsprung 6 angeordnet, der durch ein Mittenloch
12 der Auflageplatte 3 hindurchragt und über die Auflageplatte 3 entsprechend vorspringt. Der Außendurchmesser
des Etikettenvorsprunges 6 ist an einen Innendurchmesser des Etiketts 4 angepaßt. Weiter ist konzentrisch
zu dem Etikettenvorsprung 6 ein Führungsvorsprung
9 ausgebildet, dessen Außendurchmesser an einen freien Innendurchmesser der CD 2 angepaßt ist. Der
Et ikettenvor sprung 6 und der Führungsvorsprung 9 sind jeweils an der Vorrichtung 1 gehaltert. Beim Ausführungsbeispiel
ist der Führungsvorsprung 9 in einer Fußplatte 10 gehaltert, die ihrerseits über einen von
der Auflageplatte 3 nach unten ragenden, kreisringförmigen und im wesentlichen an den Außendurchmesser des
Etikettenvorsprungs 6 angepaßten Kragen 11 gehaltert
ist. Der Etikettenvorsprung 6 ist gegen die Kraft der Feder 7 relativ zu dem feststehenden Führungsvorsprung
9 bewegbar. Hierbei wird der Etikettenvorsprung 6, der kreisringförmig ausgebildet ist, bei Benutzung durch
die CD bzw. den Deckel 13 vermittels der CD 2 nach unten gedruckt etwa bis die Schulterfläche 8 etwa eben-
flächig mit der Oberfläche der Auflageplatte 3 ausgerichtet
ist.
Insbesondere weist der Deckel 13 einen zentralen Führungszapfen 14 auf, der in eine beim Ausführungsbeispiel
zylinderförmige Zapfenausnehmung 15 des Führungsvorsprunges
9 einfahren kann. Der Führungszapfen 14 ist mit einem mindestens dem Maß s der Wandung des Führungsvorsprunges
9 entsprechenden Kreisringraum 16 zwischen dem Führungszapfen und einer Wandung 17 des Deckels 13
ausgeführt. Die Wandung 17 ist gleichfalls zylinderförmig, mit einer oberen Abschlußdecke 18, ausgeformt.
Insgesamt bildet die Wandung 17 einen Griffabschnitt des Deckels 13. Durch den Zapfen 14 bzw. den Kreisringraum
16 ist eine doppelseitige Führung, innen und außen, gegeben. Die miteinander in Eingriff stehenden
Führungsflächen vergrößern sich mit zunehmenden Niederdrücken.
Weiter ist von Bedeutung, daß radial außen an der Auflageplatte 3 (vgl. insbesondere Fig. 3) eine Abstufung 19
ausgebildet ist. Ein Radius R der Stufe 19 ist kleiner als ein Radius R der CD 2. Im niedergedrückten Zustand
bleibt so zwischen einem Außenrand der CD 2 und der Auflageplatte 3 ein Abstand. Dieser ist bei der Ausführungsform
der Fig. 3 dazu genutzt, an dem Deckel 13, der hier, ggf. nur teilweise über den umfang, in seiner
radialen Erstreckung an das Umfangsmaß der CD 2 angepaßt ist, Greif vorspränge 20 (vgl. Fig. 3) auszuformen.
Diese ermöglichen es etwa zunächst die CD 2 mit dem Deckel 13 zu verrasten und sodann den Deckel 13, mit
der rastverbundenen CD 2 vermittels des Zapfens 14 in die Ausnehmung 15 des Führungsvorsprunges 9 einzuführen
und so zentriert die Etikettierung vorzunehmen.
14
Die perspektivische Darstellung gemäß Fig. 4 läßt in weiterer Einzelheit die Ausgestaltung der Vorrichtung
nach einer der Ausführungsformen der Fig. 1 bis 3 erkennen.
In weiterer Abwandlung ist hierbai vorgesehen, daß der Etikettenvorsprung 6 außenwandig vollständig zylindrisch
ausgebildet ist. Die Halterung des Etikettenvorsprungs 6 gegenüber dem Boden 10 bzw. an der Vorrichtung
1 insgesamt ist hierbei über Raststege 32 realisiert. Ein Raststeg 32 weist stirnseitig eine schräg
abfallende Einweiserfläche 33 auf, so daß er eine im Inneren des durch den Etikettenvorsprung 6 so geschaffenen
Zylinderkörpers vorstehende Raststufe 34 bei der Montage springen kann, durch elastische Abbiegung nach
außen.
Bei der Ausführungsform der Fig. 5 bis 7 ist ein grundsätzlich
gleicher Aufbau gegeben, jedoch mit folgenden Besonderheiten.
Während bei der Ausführungsform der Fig. 1 bis 3 der Etikettenvorsprung 6 einteilig und kreisringförmig
ausgebildet ist, sind bei der Ausführungsform der Fig. 5 bis 7 eine Mehrzahl, nämlich bei diesen Ausführungsbeispielen
jeweils sechs Teiletikettenvorsprünge 61
vorgesehen. Der Führungsvorsprung 9' ist sogleich einteilig mit der Auflageplatte 3 ausgebildet, wobei in
Umfangsrichtung zwischen den Teiletikettenvorsprüngen 6' Stege 21 verbleiben, welche den Führungsvorsprung 9'
mit der Auflageplatte 3 verbinden. Im weiteren ist der Etikettenvorsprung 6 bzw. konkret beim Ausführungsbeispiel
der Fig. 5 bis 7 sind die Teiletikettenvorsprünge 6' radial innen mit einem Abstand a zu einer zylindrischen
Außenfläche des Führungsvorsprunges 9' ausgebildet. Es verbleibt so ein kreisringförmiger, über die
Brücken 21 an die Auflageplatte 3 angebundene Ringkör-
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per, der einen Freiraum zwischen dem Führungsvorsprung 9 bzw. 9' und den Teiletikettenvorsprüngen 6' darstellt.
Es ist ersichtlich, wenn eine Anordnung des FührungsvorSprunges 9 gemäß der Aus führungs form der
Fig. 1 bis 3 gewählt wird, daß dieser Freiraum auch bei einem kreisringsförmig geschlossenen Etikettenvorsprung
6 ausgebildet sein kann.
Die Darstellung der Fig. 7 verdeutlicht die Brückenanbindung des Fünrungsvorsprunges 9' bei der Ausführungsform
der Fig. 5 bis 7.
Die Aus führungs form der Fig. 8 bis 10 entspricht der Aus führungs form der Fig. 5 bis 7, mit dem Unterschied,
daß hier auch der Etikettenvorsprung 6 bzw. die Teiletikettenvorsprünge
6' unmittelbar einteilig mit der Auflageplatte 3 ausgebildet sind. Die Spritzdarstellung in
Fig. 10 verdeutlicht die Ausgestaltung. Die Teiletikettenvor spränge 6' sind klappenartig an den Ringkörper
22, der aufgrund des Abstandes a, wie zu Fig. 6 erläutert, gegeben ist, angeformt. Aufgrund der dargestellten
Spritzdarstellung ergibt sich in der Einraststellung gemäß Fig. 8 jeweils eine vom Material aufgeprägte
Vorspannung in die in Fig. 8 dargestellte Stellung, so daß die Federkraft zum Rückfedern der Teiletikettenvorsprünge
6' nach Ausführung eines Etikettiervorganges
gegeben ist. Im einzelnen ist ein Teiletikettenvorsprung 6' radial innen, nahe dem Führungsvorsprung 9,
angebunden - über eine spritztechnisch ausgebildete Scharnierachse - und radial außen frei beweglich.
Es ist darüber hinaus auch die umgekehrte Ausgestaltung möglich, daß nämlich die Scharnierachse radial außen
ist und die Klappe radial innen frei beweglich. Dies ist sogar noch mit dem Vorteil verbunden, daß sich beim
Niederdrücken keine Relativbewegung zwischen dem Rand der Innenöffnung des Etiketts und dem Etikettenvorsprung
ergibt.
Die bei der Ausführungsform der Fig. 9-11 verwirklichten
Teiletikettenvorsprünge sind in allgemeinerer Hinsicht als an einem der Teile, der Auflageplatte oder
dem Druckdeckel 13 ausgebildete, in vertikaler Richtung ausfederbare Gehäuseabschnitte zu bezeichnen, die an
dem jeweiligen Gehäuseteil integral angebunden sind. Diese ausfederbaren Gehäuseabschnitte besitzen eine
Erstreckung in radialer Richtung, bevorzugt von radial innen nach radial außen. Hierbei sind die ausfederbaren
Gehäuseabschnitte radial innen an dem jeweiligen Teil angebunden. Radial außen sind sie freitragend gebildet.
Die Ausführungsform der Fig. 11 entspricht derjenigen der Fig. 8. Der Führungsvorsprung 9 besitzt jedoch
hierbei keine innere Ausnehmung 23. Der Deckel 13 besitzt insoweit nur eine an die Zylinderform des Führungsvorsprunges
angepaßte Ausnehmung 24.
Im übrigen ist bei den Ausführungsform der Fig. 5 bis
11, was aber grundsätzlich für alle Ausführungsformen zutreffend ist, ein alternativer Stützrand 25 angedeutet.
Der Stützrand 25 besitzt einen Außenradius, der deutlich kleiner ist als der Außenradius der CD 2, so
daß auch bei dieser Aus führungs form die Vorteilhaftigkeit der zu Fig. 3 erläuterten Stufe grundsätzlich
gegeben ist.
Bei der Ausführungsform der Fig. 12 und 13 ist ein
Führungsvorsprung 9'' ausgebildet, der zudem aus mehreren Einzelfuhrungsvorsprungen 9'' besteht.
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Hierbei ist der Führungsvorsprung 9" an den Radius R der CD 2 angepaßt, nämlich derart, daß eine Innenfläche
26 des Führungsvorsprunges 9' ' auf einem Radius R1
angeordnet ist, der praktisch gleich bzw. nur unwesentlich größer ist als der Radius R. Wie ersichtlich ist
die Innenfläche 26 auch zylinderäbschnittsförmig gestaltet. Beim Ausführungsbeispiel sind weiter die Teilführungsvorsprünge
9'' jeweils integral mit der Auflageplatte
3 ausgebildet.
Diese Ausgestaltung ist auch dahingehend zu beschreiben, daß die Auflageplatte 3 als Topfboden mit einer
randseitig des Topfbodens umlaufenden Topfwand (Führungsvorsprünge
9'') ausgebildet ist. Die Topf wand ist
entsprechend unterbrochen ausgebildet, wobei ein Freiraum zwischen zwei Topfwandabschnitten 9'' zum leichten
Einlegen bzw. herausnehmen der CD dient. Es sind zwei Topf wandabschnitte 9'' unter Ausbildung zweier gegenüberliegender
Freiräume ausgebildet.
Weiter ist ein Etikettenvorsprung 6'1 ausgebildet, der
nicht von einem Führungsvorsprung durchsetzt ist. Beim Ausführungsbeispiel ist der Etikettenvorsprung 6''
topfartig ausgebildet, mit einer durchgehenden, kreisförmigen und ebenflächig gestalteten Stirnfläche (Topfbodenfläche
) 27.
Im weiteren ist auch ein modifizierter Deckel 13' vorgesehen,
der an seiner unteren Auflagefläche 28 im wesentlichen durchgängig ausgebildet ist. Hierbei kann jedoch
auch vorgesehen sein, wie etwa zu Fig. 14 erläutert, daß der Deckel 13 bzw. 13' unterseitig Druckverstärkungsrippen
29 aufweist. Die Druckverstärkungsrippen sind im einzelnen eine Mehrzahl von bezüglich einer
zentralen Mittelachse des Druckdeckels radial verlaufen-
der Rippen. Sie befinden sich in Überdeckung zu der Stirnfläche 8 des Etikettenvorsprungs 6. Radial außen
sind die einzelnen radial verlaufenden Rippen durch eine umlaufende Ringrippe begrenzt.
Im übrigen ist der Deckel 13' mit einem dem Radius R
entsprechenden Radius ausgebildet, so daß auch der Deckel 13' geführt durch die Führungsvorsprünge 9' ' auf
der CD aufliegen kann und diese zur Durchführung eines Etikettiervorgangs niederdrücken kann.
Aus der Darstellung der Fig. 13 ist ersichtlich, daß ingesamt zwei Führungsvorsprünge 9'' vorgesehen sind.
Die Öffnung in Umfangsrichtung zwischen den Führungsvorsprüngen 9'' ermöglicht ein einfaches Einlegen der CD 2.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 14 ist ein Führungsvorsprung 9''' ausgebildet, der einstückig mit dem
Etikettenvorsprung 6''' ausgebildet ist. Wesentlich
ist, daß eine Stufenhöhe h des Führungsvorsprunges 9'''
an eine Dicke d der CD 2 angepaßt ist. Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 14 entspricht die Stufenhöhe h etwa
dem Zweifachen der Dicke d der CD 2. Sie kann jedoch auch etwa dem Einfachen der Dicke d entsprechen. Beim
Ausführungsbeispiel ist lediglich deshalb die Stufenhöhe h entsprechend etwa zweimal d gewählt, da an dem
Deckel 13'' unterseitig die Druckverstärkungsrippen 29,
mit einer Dicke von etwa einmal d, ausgeformt sind.
Im weiteren ist von Bedeutung, daß der Führungsvorsprung 91'' innenseitig eine Zentrierungsausnehmung 30
aufweist, die mit einem entsprechendem Zentrierungszapfen 31 des Deckels 13'' zusammenwirkt. Beim Ausführungsbeispiel
sind die Ausnehmungen bzw. der Vorsprung jeweils kegelförmig gestaltet.
In den Fig. 15 und 16 ist eine alternative Ausführungsform eines Deckels dargestellt, welche grundsätzlich
mit allen vorstehend erläuterten Ausführungsformen der
Vorrichtung im übrigen kombiniert werden kann.
Bei dieser Ausführungsform ist zunächst von Bedeutung, daß an dem Deckel 13' ' ' radial außen nach unten weisende,
eine an dem Deckel gefaßte CD nach unten überragende Vorsprünge 35 ausgebildet sind. Sie können beispielsweise
zum Schonen einer an dem Deckel gefaßten CD dienen. Hierbei hat diese Ausgestaltung auch Bedeutung
etwa bei einem Deckel gemäß den Fig. 19, 21 oder 24, bei welchen noch ein mittiger, zentraler Halterungsvorsprung
ausgebildet ist. Gleichwohl kann ein Deckel hierbei, entsprechend Fig. 15, vorgesehen sein, bei
welchem der Deckelboden 37 mit einer solchen radialen Erstreckung ausgebildet ist, daß er die CD übergreift
und eben seitlich durch die unten ragenden Vorsprünge 35 eine Beschädigung der an dem Deckel gefaßten CD
hindert.
Der Deckel 13' ' ' der Aus führungs form der Fig. 15 und 16
zeichnet sich im einzelnen durch einen betätigbaren Druckhalterungsvorsprung 35 aus. Hierzu ist, wie aus
der Draufsicht gemäß Fig. 16 ersichtlich, der Druckhalterungsvorsprung 35 mit einem Betätigungsvorsprung 36,
beim Ausführungsbeispiel unter einstückige Ausbildung, verbunden. Der Betätigungsvorsprung 36 erstreckt sich
gegenüber dem Deckelboden 37 vertikal nach oben. Der Betätigungsvorsprung 36 ist über einen Verbindungsarm
37 mit dem Druckhalterungsvorsprung 35 verbunden. Der Verbindungsarm 37 ist über einstückig mit dem Deckel im
Kunststoffspritzverfahren ausgebildete Verbindungsfedern 38 verbunden. Im übrigen ist ein gewisser Freischnitt
39 in diesem Bereich des Deckelbodens 37 ausge-
bildet. Der Freischnitt 39 wird nur durch die Verbindungsfedern 38 durchsetzt.
Die Verbindungsfedern 38 sind im weiteren so gestaltet, daß sie im wesentlichen nur eine Bewegung des Betätigungsvorsprungs
36 bzw. des Druckhaiterungsvorsprungs 35 nach radial innen ermöglichen.
Wie weiter ersichtlich ist, ist der Betätigungsvorsprung 36 im Bereich des Haiterungszapfens 40 ausgebildet.
Jedoch so, daß er - unbetätigt - nicht in einen Außenumfang des Betätigungszapfens 40 integriert ist,
sondern um das Maß m - radial - über diesen hinaussteht. Wird nun eine CD ergriffen, so kann durch Zusammendrücken
des Betätigungsvorsprunges 36 mit dem Halterungszapfen 40, unter Bewegung des Betätigungsvorsprungs
36 und damit des Druckhaiterungsvorsprungs 35 nach radial innen, eine in Radialrichtung wirkende
Klemmhalterung der CD 2 erreicht werden. Hierzu ist gegenüberliegend ein Gegenanschlag 41 ausgebildet, der
entsprechend dem Druckhalterungsvorsprung 35 über die Deckelplatte 37 nach unten vorsteht.
Der Druckhalterungsvorsprung 41 kann in gleicher Weise, alternativ oder zusätzlich, auch durch einen nach unten
über die Deckelunterfläche 37 vorragenden Gegenhaiterungsvorsprung
42 realisiert sein. Der Gegenhaiterungsvorsprung 42 braucht natürlich nur in der Dicke der CD
entsprechenden Dicke vorgesehen zu sein. Im übrigen kann dann hinsichtlich der Unterseite des Deckels auch
eine Zapfenausformung nach einer der anderen vorbeschriebenen
Ausführungsformen gegeben sein.
Insbesondere kann bei einer derartigen Ausführungsform auch der Führungsvorsprung vollständig in Wegfall kom-
men. Etwa aufgrund einer Ausbildung entsprechend dem Zapfen 14 kann dieser einen Außendurchmesser aufweisen,
der unmittelbar dem Innendurchmesser des Etikettenvorsprungs 6 entspricht. Bezogen auf die Fig. 1 wäre der
Führungsvorsprung 9 ersatzlos weggefallen.
Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 17 ist ein weiterer alternativer Deckel 43 vorgesehen, mit einer unteren
integrierten Rasthalterung 44. Wesentlich ist, wie auch
aus der Draufsicht aus Fig. 18 ersichtlich, daß die Rasthalterung 44 im unbetätigten Zustand in ihre Klemmstellung
gerichtet ist. Bei Betätigung bzw. Aufsetzen der CD 2 auf den Deckel 43 ist der Griffabschnitt 45,
der oberseitig über den Deckel 43 vorsteht, auf eine Zentrale des Deckels 43 bzw. den feststehenden Griffabschnitt
46 zuzubewegen. Wie aus der Draufsicht der Fig. 18, in weiterer Einzelheit aber auch in Zusammenschau
mit der Unteransicht der Fig. 20 ersichtlich ist, weist der Griffabschnitt 45 eine sich in der Dicke des Dekkels
43 erstreckende im wesentlichen horizontale Fortsetzung 47 auf, die über integral angespritzte Federelemente
48 mit dem Deckel 43 verbunden ist.
Die Rasthalterung besteht aus einem an einen Innendurchmesser der CD 2 angepaßten Kragen 49 und darüber nach
unten hinausragende Klemmhalterungen 50. Die Klemmhalterungen 50 sind beim Ausführungsbeispiel im Querschnitt
konvex gekrümmt. Durch die obere Krümmung ergibt sich ein Aufschiebeeffekt, in Richtung auf den Deckels 43,
nachdem der Zenith der Krümmung überlaufen wurde. Beim Entspannen der Klemmhalterung 50 schiebt dieser die CD
2 weiter nach oben. Die untere, einlaufseitige Krümmung dient dazu, in die innere Ausnehmung 51 des Etikettenvorsprungs
6 einzufahren. Wie ersichtlich, ist ein Außendurchmesser, im Bereich des größten Durchmessers,
22
der Kleiranhalterung 50, größer als ein freier Durchmesser
der CD 2.
Im übrigen kann hinsichtlich der Vorrichtung eine der
vorgenannten Ausführungsformen zur Anwendung kommen.
Insbesondere kann in Abweichung von der dargestellten Ausführungsform auch eine integrale Federbarkeit des
Etikettenvorsprunges 6 verwirklicht sein.
Es ist auch nicht notwendig erforderlich, daß die Klemmhalterung
50 in einer Ausnehmung 51 des Etikettenvorsprunges 6 geführt ist. Die Ausnehmung 51 kann auch
größer sein als es dem (größten) Außendurchmesser der Klemmhalterung 50 entspricht. Dies jedenfalls dann,
wenn der Deckel 43 mit einer solchen radialen Erstreckung ausgebildet ist, daß der Durchmesser der CD 2 übertroffen
ist und der Deckel dann etwa an Vorsprüngen 9' der Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Fig. 12 geführt
ist. Hierbei können auch einzelne Führungseingriffe zwischen entsprechenden radial überstehenden Teilen des
Deckels 43 und der Vorsprünge 9'' gegeben sein. Denn es ist nicht mehr erforderlich, daß die CD 2 an den Vorsprüngen
9'' einer solchen Ausführungsfrom geführt ist,
sondern es muß lediglich noch der Deckel, an dem die CD 2 allerdings zentriert gehaltert ist, geführt sein.
Bei der Ausführungsform der Fig. 20 ist dargestellt,
wie eine CD 2 über die Klemmhalterung 50 geführt wird, um in eine Halterungsstellung gemäß Fig. 17 zu gelangen.
Die Unteransicht der Fig. 20 zeigt den Deckel 43 ohne eine CD 2, also in der entspannten Stellung. Während
der eine Klemmhalterungsvorsprung 50' mit einer größeren
Breite (größeren Umfangserstreckung) ausgebildet sein kann, kann der andere Klemmhalterungsvorsprung
(der bewegliche Rastvorsprung) 50' ' mit einer kleineren
Umfangserstreckung ausgebildet sein.
Auch bei dieser Ausführungsform sind, wenn auch nicht unbedingt notwendig, unterseitig des Deckels 43 Druckverstärkungsrippen
29 vorgesehen. Der Kontakt zwischen der CD 2 und dem Deckel 43 ist auf die unterseitige
Fläche der Druckverstärkungsrippen 29 begrenzt. Im einzelnen ist eine äußere kreisringförmige Druckverstärkungsrippe
29 ausgebildet, die mit einem Radius zu einer Mittelachse des Deckels 43 (bzw. einer Mittelachse
der Ausnehmung der CD 2) gestaltet ist, der etwa dem Durchmesser des Etikettenvorsprunges 6 entspricht (beim
Ausführungsbeispiel der Fig. 17 um ein weniges größer als dieser Durchmesser). Es ist im weiteren bezüglich
dieser Druckverstärkungsrippe 29 eine Orientierung an dem zentral inneren, unbeschriebenen Bereich der CD
vorgenommen. So ist auch sichergestellt, daß die CD nicht in dem beschriebenen Bereich von dem Deckel 43
beaufschlagt wird. Ausgehend von der äußeren kreisringförmigen Druckverstärkungsrippe 29 sind nach radial
innen weisende Teildruckverstärkungsrippen 29' ausgebildet,
die, wie ersichtlich, einem inneren Maß entsprechen, das etwa dem freien Durchmesser der CD 2 entspricht
.
Bei der Ausführungsform der Fig. 21 ist von Bedeutung,
daß der Führungsvorsprung 52 als Hohlkörper ausgebildet ist. In weiterer Einzelheit weist der Führungsvorsprung
52 quer zu einer Längsachse L ausfederbare Wandungsabschnitte 52' auf.
Der Führungsvorsprung 52 besteht bei Ausführungsbeispiel weiter aus einzelnen sich in Längsrichtung erstreckenden
Segmenten. Diese Segmente sind durch gleich-
falls sich in Längsrichtung erstreckende schlitzartige Öffnungen 53 voneinander gesondert. Es ist ersichtlich,
daß die Schlitze 53 nicht durchgehend sind, sondern ober- und unterseitig in einem noch zylindrischen Bereich
der Wandung des Führungsvorsprunges 52 enden.
Insgesamt ist die Wandung zylindrisch ausgebildet.
Weiter ist von Bedeutung, daß die genannten Segmente bzw. Wandungsabschnitte 52' nach außen gekrümmt sind.
Da der Werkstoff elastisch federnd ausgebildet ist, beispielsweise als Kunststoffspritzteil, kann so eine
CD übergeschoben werden, wobei sich die Wandungsabschnitt 52' leicht nach innen bewegen. Bei aufgeschobener
CD, wie in Fig. 21 dargestellt, ergibt sich hierdurch eine Rasthalterung.
Der Außendurchmesser des Führungsvorsprunges 52 ist bei diesem Ausführungsbeispiel entsprechend - jedoch bei
gegebener Ausweichmöglichkeit nach radial innen - geringfügig größer als der Innendurchmesser der zugeordneten
CD-Öffnung.
Im weiteren ist von Bedeutung, wie insbesondere der Fig. 22 zu entnehmen ist, daß der Etikettenvorsprung 54
eine Nase 55 aufweist. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Vorrichtung in Kombination mit
einer Etikette betrieben wird, wie sie beispielsweise aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 296 19 143.4
bekannt ist. Der Inhalt dieser Gebrauchsmusterschrift wird hiermit vollinhaltlich in die Beschreibung vorliegender
Erfindung mit einbezogen, auch zum Zwecke, Merkmale dieser Gebrauchsmusterschrift in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
Im weiteren ist aus der Querschnittsdarstellung der Fig. 21 ersichtlich, daß der Etikettenvorsprung 54
äußerlich eine durchgehende zylindrische Wandung 56 aufweist. Innenseitig, am Boden der Ausnehmung 51 ist
eine Durchgangsöffnung ausgebildet. Ein Halterungssockel 57 eines Fußteils 58 ragt in die Ausnehmung 51
hinein. Oberseitig ist der Halterungssockel 57 mit einem den Durchmesser der Öffnung 59 übertreffenden
Halterungsteil 60 versehen. Der Etikettenvorsprung ist - allein hierdurch - an einer weiteren Bewegung
nach oben - etwa aufgrund der Kraft der Feder 61 gehindert.
Ein Stirnrand 52■' des Führungsvorsprungs 52 fährt bei
Betätigung in die Ausnehmung 51 bis zu dem Vorsprungsabschnitt 51' ein. Hierbei ist insbesondere auch bevorzugt,
daß - bei gehalterter CD 2 - eine freie Länge a des Führungsvorsprungs 52 größer ist als eine Einfahrlänge
b des Führungsvorsprungs 52 in der Ausnehmung
Der Führungsvorsprung 52 weist eine solche freie Länge auf, daß dann, wenn der Führungsvorsprung 52 in dem
Etikettenvorsprung 54 eingefahren ist, eine auf dem Führungsvorsprung 52 aufgenommene CD 2 mit Abstand zu
einer Stirnfläche 8 gehaltert ist. Auch beim Durchführen eines Etikettiervorganges bleibt dieser Abstand
erhalten.
Bei der Ausführungsform der Fig. 24 und 25 sind gegenüber
der Ausführungsform der Fig. 7 noch folgende Änderungen
gegeben. Ansonsten wird auf die Beschreibung der vorgenannten Ausführungsformen verwiesen.
Wesentlich ist zunächst, daß ein Wandungsabschnitt 52'
auf seiner Außenfläche -vgl. Querschnittsdarstellung
gemäß Fig. 25 - eine Klemmstufe 62 aufweist. Die Klemmstufe 62 ist an einen freien Innendurchmesser der CD
angepaßt. Der Außendurchmesser der Klemmstufe 62 ist so groß, daß sich eine Klemmhalterung der CD 2 ergibt.
Hierbei kommt es nicht oder praktisch nicht zu einem Einbiegen nach innen des Wandungsabschnittes 52■.
Bei dem Ausführungsbeispiel ist weiter unterhalb der Klemmstufe 62 noch eine Einführungsstufe 62' vorgesehen,
die beim Aufschieben der CD zunächst zu überlaufen ist. Hier kommt es aber noch nicht zu einem Klemmen.
Wie weiter ersichtlich ist, ist auch bei dieser Ausführungsform das Maß a größer gewählt als das Maß b. Es
kommt beim Einsetzen des Druckdeckels 43 in die zentrale Öffnung des EtikettenvorSprungs 54 zu einem "Schweben"
der CD 2 über der Stirnfläche 8 des Etikettenvorsprungs
54. Der sich hierbei zwischen der Stirnfläche und einer Unterseite der CD 2 ergebende Abstand c
bleibt auch beim Niederdrücken des Etikettenvorsprungs
54 erhalten.
Die Feder 61 ist als Spiralfeder ausgebildet, wobei die Windungen sich nach oben hin erweitern. Die durchmesserkleinste
Windung liegt auf einer Innenfläche des Fußteils 58 auf. An das Fußteil 58 ist zentral ein Halterungsrohr
63 angeformt, mit einer Öffnung 64 in der Außenfläche des Fußteils 58.
In dem Halterungsrohr 63 ist oberseitig ein Halterungsstopfen 64 eingetrieben. Er ist in dem Halterungsrohr
63 reibschlußgehaltert. Wie ersichtlich, besitzt der Halterungsstopfen 64 einen über den Außendurchmesser
des Rohres 63 überstehenden Halterungsrand 65, welcher entgegen der Wirkung der Feder 61 den Halte-
rungsteiler 58 mit dem Etikettenvorsprung 54 zusammensetzt.
Ein Außendurchmesser des Stopfens 64 ist kleiner als ein Innendurchmesser des Führungsvorsprunges 52.
In Fig. 26 ist eine insbesondere hinsichtlich der Ausbildung der Feder alternative Ausgestaltung zu der
Ausgestaltung der Fig. 24 und 25, auf welche ansonsten insbesondere vollinhaltlich Bezug genommen wird, dargestellt
.
Wesentlich ist, daß eine Blattfeder, oder auch ein Federdraht 70 vorgesehen ist, der sich quer zu dem als
nach unten offende Hülse ausgebildeten Etikettenvorsprung 54 erstreckt und in den zylindrischen Seitenwandungen,
die sich von der Auflageplatte 3 radial außen nach unten erstrecken, auf welchen auch die Vorrichtung
unterseitig aufsteht, gehaltert ist. Im einzelnen ist hierzu am unteren Stirnrand der zylindrisch umlaufenden
Seitenwand 71 innenseitig eine Ausnehmung 72 ausgebildet, in welche ein Endbereich 73 der Feder 70 hineinragt.
Darüber hinaus ist umlaufend an der Wandung 71 unterseitig ein Rastring 74 klemmgehaltert. Dieser
bildet zusammen mit dem Fuß 75 der Wandung 71 die zwikkelartige Ausnehmung 72 für den Endbereich 73 der Feder
70.
Darüber hinaus ist der kreisringförtnig von der Auflageplatte
3 nach unten ragende, im wesentlichen an den Außendurchmesser des EtikettenvorSprungs 54 angepaßte
Kragen 11 mit einer solchen Erstreckung nach unten ausgebildet, daß die Feder 70 in der ausgefahrenen
Stellung des EtikettenvorSprungs 54 gegen eine untere
Stirnfläche 76 des Kragens treten kann.
Im weiteren ist ein inneres, integral mit dem Etikettenvorsprung 54 ausgebildetes Hülsenteil 77 des Etikettenvorsprungs
54, in welchem Hülsenteil TT innenseitig auch im zusammengesetzten Zustand der Führungsvorsprung
52, auf welchem die CD 2 gehaltert ist, zentriert geführt ist, mit einem Auflageteller 3 ausgebildet, oberhalb
welchem die Feder 70 sich erstreckt. Hierdurch ist zugleich eine Sicherung gegen Herausnahme nach oben des
Etikettenvorsprungs 54 gegeben.
Der Auflageteller 3 ist im einzelnen durch zwei kreisabschnittsförmige
Stege 78, die zwischen sich einen Durchbruch zur Hindurcherstreckung der Feder 70 belassen,
unterhalb eines Auflagebodens 79 der Hülse 77 angebunden. Oberseitig auf dem Auflageboden 79 kommt eine
Stirnfläche des Führungsvorsprungs 52 in dem dargestellten zusammengesetzten Zustand der Vorrichtung zur Anlage,
um sodann vermittels dieser Anlage durch weiteren Druck auf den Druckdeckel 13 die CD 2 auf das Etikett
4, eben zur Etikettierung der CD 2, niederzudrücken.
Bezüglich aller hier beschriebenen Druckdeckel, an welchen eine CD unterseitig gehaltert wird, ist auch
bevorzugt, daß diese von dem weiteren Vorrichtungsteil, dem Auflageteller mit dem Etikettenvorsprung, vollkommen
getrennt sind. Die Teile können also voneinander vollständig separiert werden.
Mit Bezug zu Fig. 23 ist ein Beschriftungsbogen 62 dargestellt, der ein Einlageelement 63 für eine CD-Hülle
aufweist. Das Einlageelement 63 besteht aus zwei rechteckigen Grundelementen 63' und 63'', die eine
unterschiedliche Breitenerstreckung (Erstreckung in Richtung einer Querkante des Beschriftungsbogens 62)
aufweisen.
Das Einlegeelement 63 ist heraustrennbar in dem Beschriftungsbogen
62 angeordnet.
Um die Heraustrennung zu erleichtern, sind Perforationslinien 64, 64' etc. vorgesehen. Die Perforationslinien
sind so ausgebildet, daß noch ein gewisser Zusammenhalt gegeben ist. Es sind Schnittlinien ausgebildet, die
teilweise den Bogen nicht in voller Dicke durchtrennen.
Der Beschriftungsbogen 62 gemäß Fig. 23 besitzt ein Din A4-Format. Er kann abweichend hiervon auch ein "letter
size"- Format aufweisen, d.h. 21,5 cm an der Schmalseite und 27,2 an der Längsseite.
Die Knick- bzw. Trennlinien 65 dienen zur Abwinkelung einer Randkante, welche der inneren Dicke einer CD-Hülle
entspricht.
Die Abstände der jeweils äußersten Trennlinien 64''''
und 64'' des einen bzw. anderen Rechteckelementes 63',
63'' zur zugeordneten Querrandkante 66, 66' sind unterschiedlich.
Die äußerste Trennlinie des größeren Rechteckelementes 63' ist näher an der Querrandkante 66 als die äußerste
Trennlinie 64'''' bezogen auf die Querrandkante 66'.
Weiter sind die Rechteckelemente 63' bzw. 63" symmetrisch
bezogen auf eine Längsmittellinie 67 des Beschriftungsbogens 62 angeordnet.
Eine quer zur Längserstreckung des Beschriftungsbogens 62 verlaufende Trennlinie 64''' zwischen dem ersten und
zweiten Rechteckelement 63' bzw. 63'· ist außermittig bezüglich der Länge des Etikettenbogens angeordnet.
Zudem ist die Trennlinie 64'" einseitig, bezüglich der in der Fig. 23 linken Längsrandkante durchgehend ausgebildet.
Dagegen nicht bis zu der rechten Längsrandkante.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritatsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit
aufzunehmen.
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritatsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit
aufzunehmen.
Claims (40)
1. Vorrichtung (1) zum Etikettieren einer Compact-Disk
(CD) (2), mit einer Auflageplatte (3) zur Aufnahme eines Etiketts (4), einem an einen freien Innendurchmesser
einer Etiketten-Mittenöffnung angepaßten, über die Aufnahmeplatte (3) vorspringenden und gegen Federkraft
in die Ebene der Aufnahmeplatte (3) absenkbaren Etikettenvorsprung
(6) und mit einem Führungsvorsprung (9, 9''), dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsvorsprung
(9, 9'') als ein an einen Außendurchmesser der Compact-Disk
(2) angepaßter Umfangsvorsprung ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Niederdrücken des gegen Federkraft in die Ebene
der Aufnahmeplatte (3) absenkbaren EtikettenvorSprunges
(6) ein Druckdeckel (13) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung (6) und der Führungsvorsprung (9, 911) mit
der Aufnahmeplatte (3) verbunden sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung (6) relativ zu dem Führungsvorsprung (9,
9'') beweglich ausgebildet ist und daß der Führungsvorsprung
(9, 9'1) feststehend ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsvorsprung (9, 91') aus mehreren Einzelführungsvorsprüngen
besteht.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungs-
VGN: 258 024 22648A1N3PCT/DE Mü./Bz./We 18.3.1999
vorsprung (911) eine Innenfläche (26) aufweist und daß
die Innenfläche (26) auf einem Radius (r1) angeordnet ist, der praktisch gleich bzw. nur unwesentlich größer
ist als der Radius (r) der Compact-Disk (2).
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (3) als Topfboden mit einer randseitig des Topfbodens
umlaufenden Topfwand ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckdekkel (13') mit einem dem Radius (r) der Compact-Disk (2)
entsprechenden Radius ausgebildet ist, so daß sich eine Führung des Druckdeckels (13') durch die Führungsvorsprünge
(9'') ergibt.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung
(6) eine Auflagefläche für den zentralen Bereich der Compact-Disk (2) bietet.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung (6) als kreisringförmiger Wandabschnitt
ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung
(6) als geschlossener Topf, mit nach oben weisendem, die Auflagefläche für den zentralen
Bereich der Compact-Disk (2) bietenden Boden ausgebildet ist.
VGN: 258 024 22648A1N3PCT/DE Mg./Bz./We 18.3.1999
·♦ &phgr;···
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung
(6) topfartig ausgebildet ist, mit einer durchgehenden, kreisförmigen und ebenflächig
gestalteten Stirnfläche (Topfbodenfläche) (27).
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckdeckel (13') an seiner unteren Auflagefläche (28) im
wesentlichen durchgängig ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Radialrichtung zwischen dem Führungsvorsprung (9) und
dem Etikettenvorsprung (6) ein Freiraum ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich
unterhalb des Etikettenvorsprunges (6), diesen kreuzend, eine Blattfeder (70) erstreckt.
16. Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Niederdrücken des gegen
Federkraft in die Ebene der Aufnahmeplatte (3) absenkbaren Etikettenvorsprunges (6) ein Druckdeckel (13) vorgesehen
ist und daß der Druckdeckel (13) eine zentrale Ausnehmung (24) mit einem Innendurchmesser aufweist,
welcher an einen Außendurchmesser des Führungsvorsprunges (9, 9'') angepaßt ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur federnden
Abstützung des Etikettenvorsprunges ein Schaumstoff vorgesehen ist.
VGN: 258 024 22648A1N3PCT/DE Mü./Bz./We 18.3.1999
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsvorsprung (9) nur etwa um das Maß der Dicke (d)
der CD (2) über den Etikettenvorsprung (6) vorspringt.
der CD (2) über den Etikettenvorsprung (6) vorspringt.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung (6) mehrteilig ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung
(6) aus mindestens zwei sich umfangsmäßig zu dem Etikettenvorsprung ergänzenden Teiletikettenvorsprüngen
(6') besteht.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
zwei Teiletikettenvorsprüngen (6') ein Verbindungssteg
(21) der Auflageplatte (3) mit dem Führungsvorsprung
(9) ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Ausnehmung (24) in einem Griffabschnitt des Dekkels
(13) ausgebildet ist.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenvorsprung
(6) als einteilig mit der Auflageplatte
(3) verbundenes Federelement ausgebildet ist.
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekkel
eine Halterungseinrichtung aufweist zur Halterung
der CD an dem Deckel.
der CD an dem Deckel.
VGN: 258 024 22648A1N3PCT/DE Mü./Bz./We 18.3.1999
25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Druckdeckel ein Halterungsvorsprung (44, 52) vorgesehen ist, der in eine zentrale Öffnung der Compact-Disk (2)
eingreift und daß radial umgebend zu dem Halterungsvorsprung (44, 52) an dem Deckel (13) nach unten weisende
Rippen (29) ausgebildet sind, zur Druckübertragung auf die CD.
26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen
(29) in einer Kreisfläche auf die CD einwirken, konzentrisch zu einer senkrecht zu einer Erstreckungsrichtung
der CD verlaufenden Mittelachse der CD, welche Kreisfläche einen bis zu 2- bis 3mal so großen Durchmesser
aufweist wie die zentrale Öffnung der CD.
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Topfwand
unterbrochen ausgebildet ist, unter Bildung einzelner Topfwandabschnitte, wobei ein Freiraum zwischen
zwei Topfwandabschnitten gebildet ist.
28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Topfwandabschnitte unter Ausbildung zweier gegenüberliegender Freiräume ausgebildet sind.
29. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Deckel (13''') radial außen nach unten weisende, eine
an dem Deckel gefaßte CD nach unten überragende Vorsprünge
(35) ausgebildet sind.
VGN: 258 024 22648A1N3PCT/DE Mü./Bz./We 18.3.1999
30. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein an
dem Deckel radial außen nach unten weisender Vorsprung als Greifvorsprung ausgebildet ist.
31. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einem
der Teile, der Auflageplatte oder dem Deckel, in vertikaler Richtung ausfederbare Gehäuseabschnitte ausgebildet
sind und daß die ausfederbaren Gehäuseabschnitte an dem Gehäuseteil integral angebunden sind.
32. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ausfederbaren Gehäuseabschnitte eine Erstreckung von radial
innen nach radial außen aufweisen.
33. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ausfederbaren Gehäuseabschnitte radial innen angebunden sind.
34. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ausfederbaren Gehäuseabschnitte radial außen freikragend
sind.
35. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
(44) radial nach innen ausweichende federnde Elemente aufweist.
36. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden
Elemente der Halterung (44) durch axiales Andrücken der CD an das Deckelteil nach radial innen
VGN: 258 024 22648A1N3PCT/DE MÜ./Bz./We 18.3.1999
ausweichend und halternd unter Durchgriff der zentralen
Ausnehmung der CD diese nach radial außen hintergreifen.
37. Deckel für eine Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 36 zum Etikettieren einer Compact-Disk
(CD) (2), mit einer Deckelplatte (37), gekennzeichnet durch einen betätigbaren Druckhalterungsvorsprung
(35) .
38. Deckel nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckhalterungsvorsprung (35) mit einem Betätigungsvorsprung
(36) verbunden ist.
39. Deckel nach einem der Ansprüche 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckhalterungsvorsprung (35)
und/oder der Betätigungsvorsprung (36) materialeinheitlich
mit dem Deckel (13') ausgebildet ist.
40. Deckel nach einem der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsvorsprung (36) über
einen Verbindungsarm (37) mit dem Druckhalterungsvorsprung (35) verbunden ist.
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Effective date: 20070423 |
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