DE29610120U1 - Vorrichtung zum Etikettieren von Datenträgerscheiben - Google Patents
Vorrichtung zum Etikettieren von DatenträgerscheibenInfo
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Description
Titel: Vorrichtung zum Etikettieren von Datenträgerscheiben
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Etikettieren von Datenträgerscheiben,
insbesondere von Compact Discs oder CD-Roms, mit etwa ringförmigen Selbstklebeetiketten, mit einer Andruckfläche
und einem relativ zur Andruckfläche beweglichen, die Datenträgerscheibe zentriert aufnehmenden Stempelelement.
Compact Discs und CD-Roms haben sich auf dem Audio- und Computersektor
als Datenträger im großen Umfang durchgesetzt. Diese CDs werden im allgemeinen in großen Auflagen gebrannt und auf
einer Seite mit einem Aufdruck versehen, um dem Benutzer der CD Auskunft über die Art der gespeicherten Daten zu geben.
Es gibt jedoch auch kleine Auflagen oder gar Einzelstücke von solchen Datenträgern, die nicht wirtschaftlich bedruckt werden
können. Derartige Einzelstücke können sogenannte Masterdiscs sein, also Muster CDs, nach denen die dann später im Handel erhältlichen
Platten oder CD-Roms hergestellt werden. In zunehmendem Maße werden aber auch CD-Roms von ihren Benutzern selbst
beispielsweise zu Zwecken der Datensicherung mit einer geeigneten Brenneinrichtung als Zusatz zum Personal Computer beschrieben.
Auch bei derartigen, lediglich in einem Exemplar hergestellten Datenträgern ist es erforderlich, diese mit einer Beschriftung
zu versehen, um die Art der gespeicherten Daten erkennen zu können. Bislang ist eine derartige Beschriftung üblicherweise
mit einem Spezialstift von Hand auf der Kunststoffoberfläche der CD erfolgt. Es gibt aber auch bereits Selbstkle-
beetiketten, insbesondere kreisringförmige Etiketten, die vor ihrem Aufkleben nicht nur von Hand, sondern auch mit einem Computerdrucker
od.dgl. beschrieben werden können und anschließend auf die Datenträgerscheibe aufgeklebt werden. Mit solchen Etiketten
läßt sich auch bei Einzelstücken eine professionelle Beschriftung auf der CD verwirklichen.
Die zum Bekleben von den Datenträgerscheiben verwendeten Etiketten
sind im allgemeinen dünne, einseitig mit einer Selbstklebeschicht versehene Papieretiketten, die sich beim Abziehen von
ihrer die Selbstklebeschicht abdeckenden Schutzfolie infolge der dabei auf sie ausgeübten Abziehkräfte um eine Achse quer zur Abziehrichtung
wölben. Es hat sich als sehr schwierig erwiesen, die derartig gewölbten Etiketten ohne Falten und ohne Blasen genau
zentriert auf der Datenträgerscheibe aufzukleben.
Es ist bereits eine Vorrichtung der eingangs genannten Art vorgeschlagen
worden, bei der die Andruckfläche mit einer zentral angeordneten Aufnahmebohrung versehen ist, in die das als separates
Teil ausgebildete Stempelelement einsteckbar ist. Das Stempelelement ist dabei mit einem Zentrierzapfen versehen, auf
den die Datenträgerscheibe so aufgesteckt ist, daß ihre mit dem Etikett zu beklebende Fläche der Andruckfläche zugewandt ist.
Zum Bekleben wird der Stempel zusammen mit der Datenträgerscheibe unter Zwischenlage des Etikettes in die Zentrierbohrung der
Andruckfläche eingesetzt und die CD gegen die Andruckfläche gedrückt .
Aufgrund ihrer Zweiteiligkeit ist diese Vorrichtung verhältnismäßig
kompliziert zu bedienen und es benötigt großes Geschick der sie benutzenden Person, ein Etikett tatsächlich falten- und
blasenfrei auf der Datenträgerscheibe aufzukleben. Darüber hinaus ist es mit dieser Vorrichtung kaum wirtschaftlich möglich,
eine etwas größere Anzahl von CDs, beispielsweise eine Kleinserie, mit Etiketten zu bekleben, da jeder Klebevorgang verhältnismäßig
viel Zeit in Anspruch nimmt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten
Art so zu verbessern, daß damit die Etiketten zuverlässig falten- und blasenfrei genau zentriert auf den Datenträgerscheiben
aufgeklebt werden können, wobei auch eine große Anzahl von Scheiben in kurzer Zeit mit Etiketten beklebt werden können.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß das Stempelelement als aus der Andruckfläche herausragender, entgegen
der Wirkung eines Federelements in Richtung auf die Andruckfläche einschiebbarer Stempelkolben ausgebildet ist. Nach der
Erfindung ist die Vorrichtung also nicht länger zweiteilig ausgestaltet, sondern das Stempelelement ist integrierter Bestandteil
der gesamten Vorrichtung, wodurch deren Bedienbarkeit wesentlich vereinfacht wird. Zum Bekleben einer CD wird das kreisringförmige
Etikett mit seinem Mittenloch auf den aus der Andruckfläche herausragenden Stempelkolben aufgeschoben, wobei
seine nichtklebende (bedruckte) Seite der Andruckfläche zugewandt ist. Anschließend wird die CD so auf den Stempelkolben gelegt,
daß seine zu beklebende Seite dem Etikett zugewandt ist und anschließend wird der Stempelkolben gemeinsam mit der darauf
zentriert gehaltenen Datenträgerscheibe entgegen der Wirkung des Federelementes in Richtung auf die Andruckfläche in die Vorrichtung
eingeschoben. Bei diesem Einschieben legt sich das bogenförmig gewölbte Etikett zuerst entlang einer Kreishalbierenden
oder eines Durchmessers an der Datenträgerscheibe an und die Kontaktstellen zwischen Scheiben und Etikett wandern beim weiteren
Einschieben des Stempels von der Mitte der Scheibe nach außen zu ihrem Rand hin. Lufteinschlüsse in Form von Blasen oder
Falten oder gar Knicke im Etikett werden hierbei sicher vermieden. Sobald der Stempelkolben wieder losgelassen wird, fährt er
infolge der Federkraft wieder von Andruckfläche weg und ist damit sofort zum Bekleben einer weiteren CD einsatzbereit.
Es ist vorteilhaft, wenn der Stempelkolben mit seinem aus der Andruckfläche herausragenden Teilstück ein Führungselement für
das Etikett bildet, wobei zweckmäßig der Durchmesser des Führungselementes
dem Durchmesser eines im Etikett angeordneten Mittenloches etwa entspricht. Mit einer solchen Ausgestaltung
ist eine exakte Zentrierung des Etikettes auf der Scheibe immer sichergestellt. Der Stempelkolben ist zweckmäßig achsverschieb-Iich
in einem Zylindergehäuse aufgenommen, wobei die Andruckfläche an einer äußeren Stirnfläche dieses Zylindergehäuses angeordnet
sein kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich, wenn die Andruckfläche in Richtung auf den Stempelkolben
relativ zu einer planparallelen, gedachten Ebene unter einem kleinen Winkel etwa kegelförmig geneigt ist. Bei dieser Ausgestaltung
gelangt die Datenträgerscheibe beim Eindrücken des Stempelkolbens erst im Bereich ihres Außenrandes an die Andruckfläche
an und erst bei noch weiterem Einschieben in flächige Anlage mit dieser. Die Scheibe wird dabei in eine leicht kegelige
Form verbogen, was zur Folge hat, daß die Andruckkraft über die gesamte Fläche der Scheibe im wesentlichen gleichmäßig verteilt
wird, so daß das Etikett mit gleichmäßigem Anpreßdruck an seiner
ganzen Fläche aufgeklebt wird. Der Neigungswinkel der Andruckfläche ist nur gering und beträgt zweckmäßig etwa 5°.
Das Zylindergehäuse ist an seiner der Andruckfläche abgewandten
Seite vorzugsweise mit einem Deckel verschlossen. Im Deckel oder im Zylindergehäuse selbst kann eine Druckausgleichsöffnung vorgesehen
sein, durch die die beim Einschieben des Stempelkolbens verdrängte Luft aus- bzw. eintreten kann. Der Stempelkolben
selbst ist zweckmäßig als Stufenkolben ausgebildet, dessen Kolbenteil mit größerem Durchmesser in einer Zylinderbohrung im Zylindergehäuse
geführt ist, während der Kolbenteil mit kleinerem Durchmesser aus einer zentralen Öffnung in der Andruckfläche
herausragt. Bei dieser Ausgestaltung ist der Kolbenteil größeren Durchmessers zweckmäßig mit mindestens einer Luftdurchlaßöffnung
für den Druckausgleich versehen, die die unterhalb und oberhalb
t ft · · · *
des Zylinderteils größeren Durchmessers entstehenden Zylinderräume
untereinander verbindet.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das Federelement als Schraubendruckfeder ausgebildet und zweckmäßig mit mindestens
einer Führungseinrichtung versehen, wodurch ein seitliches Ausknicken der Feder vermieden werden kann. Die Führungseinrichtung
kann als eine von dem Federelement umgebene Führungsstange und/oder als eine im Stempelkolben angeordnete Führungsbohrung
ausgebildet sein.
Der Stempelkolben ist vorzugsweise an seiner aus der Andruckfläche
herausragenden Stirnfläche mit einem Zentrierzapfen für die Datenträgerscheibe versehen, die somit formschlüssig auf die
Vorrichtung aufgesteckt werden kann.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen, worin eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung an einem Beispiel näher
erläutert wird. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Etikettieren
von Datenträgerscheiben in einem Querschnitt mit voll ausgefahrenem Stempelkolben und
Fig. 2 den Gegenstand der Fig. 1 mit teilweise eingefahrenem Stempelkolben, ebenfalls im Querschnitt.
In der Zeichnung bezeichnet 10 eine Vorrichtung zum Etikettieren von Datenträgerscheiben, insbesondere einer Compact Disc 11 mit
einem etwa kreisringförmigen Selbstklebeetikett 12. Solche Selbstklebeetiketten bestehen im allgemeinen aus einem dünnen,
einseitig mit der Selbstklebeschicht versehenen Papier, das sich beim Abziehen von ihrer Schutzfolie um eine Achse quer zur Abziehrichtung
wölbt, so daß sie dann in einem Querschnitt etwa die in Fig. 1 erkennbare Form aufweisen.
OS-06-%
Die Etikettiervorrichtung 10 besteht im wesentlichen aus einem Zylindergehäuse 13 mit einer Zylinderbohrung 14, in der ein
Stempelkolben 15 axial verschieblich aufgenommen ist. Der Stempelkolben 15 ist als Stufenkolben ausgebildet, dessen oberer
Kolbenteil 16 mit geringerem Durchmesser durch eine zentrale Bohrung 17 im Zylindergehäuse 13 aus dessen oberer Stirnfläche
18 herausragt. Der untere Kolbenteil 19 ist in der Zylinderbohrung 14 geführt und bildet einen Anschlag 20, so daß er nach
oben nicht aus der Bohrung 17 herausgleiten kann.
Der Stempelkolben 15 ist von seiner Unterseite 21 her mit einer Sackbohrung 22 versehen, die bis kurz unter die Oberseite 23 des
Kolbens reicht. In die Sackbohrung 22 greift eine Schraubendruckfeder 24 ein, deren unteres Ende 25 sich an einem das Zylindergehäuse
13 nach unten verschließenden Deckel 26 abstützt. Dabei wird die Schraubendruckfeder 25 in ihrem unteren Bereich
von einer zentral im Deckel 26 eingeschraubten Führungsstange geführt, so daß sie nicht seitlich ausknicken kann.
Die oberen Stirnfläche 18 des Zylindergehäuses 13 ist von außen nach innen in Richtung auf den Stempelkolben relativ zu einer
gedachten, planparallelen Ebene 28 um einen Winkel &agr; von etwa etwa muldenförmig geneigt und bildet eine Andruckfläche 29 für
die Compact Disc bzw. das daran anzuklebende Etikett 12. Der Stempelkolben 23 ist an seiner Oberseite mit einem zentral angeordneten
Zentrierzapfen 30 versehen, auf dem die Compact Disc mit ihrer Mittenbohrung 31 aufgesteckt ist.
Das Bekleben der Datenträgerscheiben mit Hilfe der beschriebenen Vorrichtung funktioniert wie folgt:
Nachdem das auf die Scheibe aufzuklebende Etikett 12 von seiner
(nicht dargestellten) Schutzfolie abgezogen wurde, wobei es sich etwa in die in Fig. 1 dargestellte Form gewölbt hat, wird es mit
seiner Klebeseite nach oben auf den aus dem Zylindergehäuse 13
herausragenden Stempelkolben 15 aufgesteckt. Da der Durchmesser des Stempelkolbens etwa den gleichen Durchmesser hat wie ein in
dem Etikett vorgesehenes Mittenloch, wird dieses vom Stempelkolben 15 zentriert gehalten. Anschließend wird die Compact Disc
mit ihrer zu beklebenden Seite 32 nach unten auf den Zentrierzapfen 30 des Stempelkolbens aufgesteckt und liegt mit seinem
inneren Randbereich 33 auf dessen oberer Stirnfläche 34 auf. Der Stempelkolben 15 wird dann gemeinsam mit der Compact Disc entgegen
der Wirkung der Schraubendruckfeder 24 nach unten gedrückt, wobei das Selbstklebeetikett 12 mit seinem äußeren Rand 35 in
Kontakt mit der Andruckfläche 29 des Zylindergehäuses 13 gelangt. Beim weiteren Herunterdrücken des Stempelkolbens fährt
dieser durch die Mittenbohrung im Etikett hindurch, bis dieses mit seiner Klebeseite in Kontakt mit der Compact Disc 11 gelangt.
Dabei erfolgt der erste Kontakt zwischen Compact'Disc und Etikett etwa entlang einer Linie, die parallel zur Wölbachse des
Etikettes verläuft. Der erste Kontakt erfolgt also etwa in einer durch die Kolbenachse 3 6 verlaufenden, senkrecht zur Zeichenebene
stehenden Ebene.
Beim weiteren Herunterdrücken des Stempelkolbens zusammen mit
der darauf aufliegenden Compact Disc wird das Selbstklebeetikett 12 mit seinen äußeren Randbereichen 35 auf der Andruckfläche 29
radial nach außen verschoben und legt sich gleichzeitig mit seiner Klebefläche von unten an die Compact Disc an, wie dies insbesondere
aus Fig. 2 ersichtlich ist. Man erkennt, daß das Etikett gleichmäßig von innen nach außen an der Datenträgerscheibe
angeklebt wird, so daß zwischen Scheibe und Etikett keine Luftblasen entstehen können und auch beim Aufkleben keine Falten im
Etikett auftreten.
In der Endphase des Beklebevorganges gelangt infolge der etwa konischen Ausgestaltung der Andruckfläche 29 zuerst der äußere
Rand der Compact Disc 11 in Kontakt mit der Andruckfläche; beim noch weiteren Herabdrücken des Stempels zusammen mit der darauf
aufliegenden Scheibe wird diese dann in flächige Anlage mit der
Andruckfläche 29 gedrückt und dabei ebenfalls kurzfristig in eine leichte Kegelform verbogen. Infolge der dabei in der Compact
Disc entstehenden inneren Kräfte ist dann der Anpreßdruck gegen die Andruckfläche über die gesamte Fläche etwa konstant, so daß
ein gleichmäßiges Aufkleben des Etikettes auf der Compact Disc erfolgt.
Die beim Herunterdrücken des Stempelkolbens 15 aus der Zylinderbohrung
verdrängte Luft kann nach unten durch eine Druckausgleichsöffnung 37 im Deckel 26 entweichen. In ähnlicher Weise
erfolgt ein Druckausgleich durch zwei achsparallele Luftdurchlässe 38 im unteren Kolbenteil 19 des Stufenkolbens, die den unteren
Zylinderraum mit dem oberen Ringraum 39 verbinden. Beim Loslassen des Stempelkolbens nach dem Bekleben der Scheibe 11
mit dem Etikett 12 wird dieser von der Schraubendruckfeder 24 in der Zylinderbohrung wieder nach oben gedrückt, wobei die Luftdurchlaßöffnungen
38 bzw. die Ausgleichsöffnung 37 wieder für den erforderlichen Druckausgleich im Zylinder sorgen. Nach Entnahme
der fertig beklebten Compact Disc kann ein neues Etikett über den Stempelkolben 15 gestülpt und eine neue Scheibe damit
beklebt werden.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern es ergeben sich eine
Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise denkbar, anstelle
der Schraubendruckfeder einen hydraulischen oder pneumatischen Rückstellzylinder als Federelement vorzusehen.
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Etikettieren von Datenträgerscheiben, insbesondere
von Compact Discs, mit etwa ringförmigen Selbstklebeetiketten, mit einer Andruckfläche (29) und einem relativ
zur Andruckfläche beweglichen, die Datenträgerscheibe (11) zentriert aufnehmenden Stempelelement (15), dadurch
gekennzeichnet, daß das Stempelelement (15) als aus der Andruckfläche (29) herausragender, entgegen der Wirkung
eines Federelements (24) in Richtung auf die Andruckfläche (29) einschiebbarer Stempelkolben (15) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stempelkolben (15) mit seinem aus der Andruckfläche (29) herausragenden Teilstück (16) ein Führungselement
für das Etikett (12) bildet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser des Führungselements (16) dem
Durchmesser eines im Etikett (12) angeordneten Mittenloches etwa entspricht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet
durch ein den Stempelkolben (15) achsverschieblich aufnehmendes Zylindergehäuse (13).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Andruckfläche (29) an einer äußeren Stirnfläche (18) des Zylindergehäuses (13) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet
, daß die Andruckfläche (29) in Richtung auf den Stempelkolben (15) relativ zu einer planparallelen Ebene
(28) unter einem kleinen Winkel (&agr;) etwa kegelförmig geneigt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel (&agr;) etwa 5° beträgt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß das Zylindergehäuse (13) an seiner
der Andruckfläche (29) abgewandten Seite mit einem Deckel
(26) verschlossen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß das Zylindergehäuse (13)
und/oder der Deckel (2 6) mit einer Druckausgleichsöffnung
(37) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß der Stempelkolben (15) als Stufenkolben
ausgebildet ist, dessen Kolbenteil (19) mit größerem Durchmesser in einer Zylinderbohrung (14) im Zylindergehäuse
(13) geführt ist, während der Kolbenteil (16) geringeren Durchmessers aus einer zentralen Öffnung (17) in der Andruckfläche
(29) vorragt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß am Kolbenteil (19) größeren Durchmessers
mindestens eine Luftdurchlaßöffnung (38) für den Druckausgleich vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet , daß das Federelement als Schraubendruckfeder (24) ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Federelement (24) mindestens eine Führungseinrichtung (22 bzw. 27) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet , daß die Führungseinrichtung als eine von dem Federelement (24) umgebene Führungsstange (27) ausgebildet
ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet , daß das Führungselement als im Stempelkolben (15) angeordnete Führungsbohrung (22) ausgebildet
ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet , daß der Stempelkolben (15) mit einem Zentrierzapfen (30) für die Datenträgerscheibe (11) versehen
ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29610120U DE29610120U1 (de) | 1996-06-08 | 1996-06-08 | Vorrichtung zum Etikettieren von Datenträgerscheiben |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29610120U1 true DE29610120U1 (de) | 1996-11-28 |
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ID=8024949
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29610120U Expired - Lifetime DE29610120U1 (de) | 1996-06-08 | 1996-06-08 | Vorrichtung zum Etikettieren von Datenträgerscheiben |
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