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DE29701108U1 - Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern auf Speicherplatten, wie CD's oder CD-ROM's - Google Patents

Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern auf Speicherplatten, wie CD's oder CD-ROM's

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DE29701108U1
DE29701108U1 DE29701108U DE29701108U DE29701108U1 DE 29701108 U1 DE29701108 U1 DE 29701108U1 DE 29701108 U DE29701108 U DE 29701108U DE 29701108 U DE29701108 U DE 29701108U DE 29701108 U1 DE29701108 U1 DE 29701108U1
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DE
Germany
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base part
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DE29701108U
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English (en)
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Herlitz PBS AG Papier
Original Assignee
Herlitz PBS AG Papier
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/26Devices for applying labels
    • B65C9/262Devices for applying labels manually operable
    • B65C9/265Devices for applying labels manually operable specially adapted for compact discs

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  • Packaging For Recording Disks (AREA)
  • Optical Record Carriers And Manufacture Thereof (AREA)
  • Toys (AREA)
  • Automatic Disk Changers (AREA)
  • Adornments (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Description

RICHTER,
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS ■ PATENTANWÄLTE
HAMBURG ■ BERLIN
DIPL-ING. JOACHIM RICHTER DIPL.-ING. HANNES GERBAULET DIPL.-ING. FRANZ WERDERMANN
- 1986
NEUER WALL IO KURFÜRSTENDAMM
2O354 HAMBURG IO719 BERLIN
@ (040) 34 OO 45/34 OO 56 @ (030) 8 82 74 TELEFAX (O4O) 35 24 15 TELEFAX (O3O) 8 82 32
IN BÜROGEMEINSCHAFT MIT
MAINITZ &. PARTNER
RECHTSANWÄLTE ■ NOTARE
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H 97034 III 5800 24.01.1997
Anmelder: Herlitz PBS Aktiengesellschaft Papier-, Büro- und Schreibwaren D-13507 Berlin (DE)
Titel: Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern auf Speicherplatten, wie CDs oder CD-ROMs
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern auf Speicherplatten, wie CDs oder CD-ROMs, unter Verwendung von beschriftbaren oder unbeschrifteten bzw. bedruckten oder unbedruckten Aufklebern .
Zur Kennzeichnung von Speicherplatten, wie CDs oder CD-ROMs, ist es bekannt, die Speicherplatten mit bedruckten Aufklebern oder unbeschrifteten bzw. unbe-
druckten Aufklebern zu versehen, wenn verwenderseitig eine Beschriftung der Speicherplatten vorgenommen werden soll. Diese Aufkleber sind ringförmig ausgebildet und sind in dem Bereich der Speicherplatten auf diesen angebracht, in dem keine Daten gespeichert sind. Bei diesen Speicherplatten handelt es sich um optische Speicherplatten, auf denen Daten digital gespeichert und von einem Laserstrahl abgetastet werden. Bei den CD-ROMs handelt es sich um leistungsfähige Daten-™ speicher für Personal-Computer.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine wirtschaftliche und leicht zu handhabende Zentrierhilfe zum Aufbringen von Aufklebern auf Speicherplatten, wie CDs oder CD-ROMs, zu schaffen.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung gemäß der eingangs beschriebenen Art mit den im Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmalen.
Hiernach besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung aus jÄ einem Bodenteil mit einem senkrechten ersten Aufnahmezapfen für die Aufnahme, Halterung und Zentrierung der Speicherplatte und aus einem mit dem Bodenteil zur Deckung bringbaren Deckelteil mit einem senkrechten, federnd am Deckelteil gehaltenen zweiten Aufnahmezapfen zur Aufnahme, Halterung und Zentrierung eines ringförmigen Aufklebers mit einer der Bodenplatte und dem auf dieser gehaltenen Speicherplatte zugewandten selbstklebenden Beschichtung, so daß im aufeinanderliegenden und zusammengepreßten Zustand des Deckel-
teils und des Bodenteils die beiden Aufnahmezapfen eine achsgleiche Position einnehmen und der Aufkleber auf die Speicherplattenfläche bei gleichzeitigem zurückfedern des Aufnahmezapfens für den Aufkleber gepreßt wird.
Die Handhabung dieser Vorrichtung ist äußerst einfach. Die Speicherplatte wird in das Bodenteil gelegt und von dessen Aufnahmezapfen in zentrierter Stellung gehalten. Der Aufkleber wird auf die dem Bodenteil zugewandte Innenseite des Deckelteils eingelegt, wobei die Zentrierung des Aufklebers mittels des am Deckelteil vorgesehenen Aufnahmezapfens erfolgt. Bodenteil und Deckelteil werden zusammengeklappt oder aufeinandergelegt, so daß quasi eine Hülle erhalten wird. Die beiden Aufnahmezapfen nehmen im zusammengeklappten Zustand der Vorrichtung eine achsgleiche Stellung ein, d.h. der Aufnahmezapfen des Bodenteils fluchtet mit dem Aufnahmezapfen des Deckelteils. Da der Aufnahmezapfen an dem Deckelteil federnd, bevorzugterweise mittels einer Zunge gehalten ist, federt der Aufnahmezapfen des Deckelteils bei Beaufschlagung des Auflagezapfens des Bodenteils zurück, so daß der Aufnahmezapfen des Bodenteils durch die Durchbrechung im ringförmigen Aufkleber hindurchgreift mit der Folge, daß der Aufkleber auf die Oberfläche der in dem Bodenteil angeordneten Speicherplatte gepreßt wird. Der Aufkleber wird somit auf die Speicherplatte gedrückt, wobei das Andrücken vermittels des Deckelteils erfolgt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht somit aus
einer einfachen flachen Hülle, bevorzugterweise aus Kunststoff und zwar aus zwei Teilen, dem Bodenteil und dem Deckelteil. Bevorzugterweise ist das Bodenteil mit dem Deckelteil über ein Scharnier verbunden, so daß sich für das Aufbringen des Aufklebers auf die Speicherplatte eine komfortable einfache Handhabung ergibt. Durch die Anordnung der Speicherplatte in der Bodenplatte ist diese von beiden Seiten geschützt. Die Vorrichtung gewährleistet ferner, daß die auf die Speicherplatte aufgebrachten Aufkleber zentriert zur Mitte der Speicherplatte auf diese angeordnet sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Form der Vorrichtung entspricht vorteilhafterweise der Form und in etwa den Abmessungen der kreisförmigen Speicherplatte. Das Bodenteil und das Deckelteil mit ihren Aufnahmezapfen sind dabei deckungsgleich ausgebildet. In einem Tangentenbereich der kreisförmig ausgebildeten Vorrichtung sind das Bodenteil und das Deckelteil scharnierartig miteinander verbunden. Das Bodenteil und das Deckelteil können bei einer bevorzugten.Ausführungsform eine etwa rechteckformige Ausgestaltung aufweisen. Einendseitig entspricht dann der Bereich der Kreisbogenform der Speicherplatte, während der Bereich mit seiner gradlinig verlaufenden Kante mit dem das Bodenteil und das Deckelteil miteinander verbindenden Scharnier versehen ist. Die Verbindung des Bodenteils mit dem Deckelteil er-
folgt mittels eines in an sich bekannt ausgebildeten Scharniers, jedoch besteht auch die Möglichkeit, wenn beide Teile der Vorrichtung aus einem Kunststoff bestehen, beide Teile über ein Filmscharnier miteinander zu verbinden.
Die federnde Anordnung des Aufnahmezapfens für den Aufkleber am Deckelteil wird vermittels einer aus dem Material des Deckelteils gebildeten und heraus-
w geschnittenen Zunge erhalten, die einendseitig federnd am Deckelteil gehalten ist, während das freie Ende den Aufnahmezapfen für den Aufkleber trägt. Die Höhe bzw. Länge des AufnahmeZapfens an dem Bodenteil für die Speicherplatte ist vorteilhafterweise gegenüber der Stärke der Speicherplatte länger bemessen, so daß, wenn das Deckelteil auf das Bodenteil geklappt ist, der Aufnahmezapfen des Bodenteils den Aufnahmezapfen für den Aufkleber in Achslängsrichtung der Aufnahmezapfen wegdrücken kann, um den Aufkleber erfassen zu können. Beim Öffnen der zusammengeklappten Teile der Vorrichtung
&agr; federt die Zunge mit dem Aufnahmezapfen für den Aufkleber in ihrer Ausgangsstellung zurück, so daß der Aufkleber von dem Aufnahmezapfen für ein Bekleben einer neuen Speicherplatte aufgenommen werden kann.
Das Deckelteil der Vorrichtung entspricht ebenfalls der Form und den Abmessungen der Speicherplatte um einen Aufkleber aufnehmen zu können, dessen Zuschnitt der Form und den Abmessungen der
Speicherplatte entspricht, wobei dieser Aufkleberzuschnitt mit einer mittigen Durchbrechung versehen ist, um einerseits den Aufnahmezapfen am Deckelteil aufnehmen zu können und andererseits daß im aufgeklebten Zustand des Aufklebers auf die Speicherplatte die mittige Durchbrechung des Aufkleberzuschnitts mit der mittigen Durchbrechung in der Speicherplatte korrespondieren kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in einer Ansicht von oben die Vorrichtung mit auseinandergeklapptem Bodenteil und Deckelteil, bei fehlender Speicherplatte und fehlendem Aufkleber,
Fig. 2 in einer Ansicht von oben die Vorrichtung mit auseinandergeklapptem Bodenteil und Deckelteil mit eingelegter Speicherplatte und eingelegtem Aufkleber,
Fig. 3 in einer schaubildlichen Ansicht die Vorrichtung mit teilweise auseinandergeklappten Botenteil und Deckelteil mit eingesetzter Speicherplatte und eingelegtem Aufkleber vor dem Aufbringen des Aufklebers auf die Speicherplatte,
Fig. 4 in einer schaubildlichen Ansicht die Vor-
ft * * * I
richtung im zusammengeklappten Zustand des Bodenteils und des Deckelteils,
Fig. 5 einen senkrechten Längsschnitt gemäß Linie V-V in Fig. 2 und
Fig. 6 einen senkrechten Längsschnitt gemäß Linie VI-VI in Fig. 4.
Die in den Fig. 1 bis 6 mit 100 bezeichnete Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern 30 auf Speicherplatten 40, wie CDs oder CD-ROMs, besteht aus einem Bodenteil 10 und einem Deckelteil 20, die über eine scharnierartige Verbindung 60 miteinander verbunden sind.
Das Bodenteil 10 und das Deckelteil 20 sind deckungsgleich ausgebildet, so daß bei einem Zusammenklappen in Pfeilrichtung X des Bodenteils 10 und des Deckelteils 20 gemäß Fig. 3 ein hüllenförmiger Körper erhalten wird (Fig. 4).
Das Bodenteil 10 ist gebildet aus einem plattenförmigen oder schalenförmigen Formkörper 11 und dient zur Aufnahme der Speicherplatte 40. Form und Abmessungen des Bodenteils 10 können nach einer Ausführungsform denjenigen der einzusetzenden Speicherplatten 40 entsprechen. Bei der in Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform besteht jedoch das Bodenteil 10 aus einem etwa rechteckförmigen Formkörper
mit einem vorderseitigen kreisbogenförmigen Bereich 12 und einem rückwärtigen gradlinig verlaufenden Bereich 12a, wobei der kreisbogenförmige Bereich 12 dem Abschnitt eines Kreises entspricht, dessen Radius dem Radius der einzulegenden Speicherplatte 40 entspricht. Zur seitlichen Randbegrenzung der Speicherplatte 40 weist der Formkörper 11 bis auf den Bereich seiner Seitenkante 12a einen teilweise umlaufenden Rand auf, so daß die in das Bodenteil eingelegte Speicherplatte 40 seitlich und bodenseitig geschützt ist.
Innenseitig weist das Bodenteil 10 einen senkrechten Aufnahmezapfen 15 für die Speicherplatte 40 auf, der bei der Herstellung des Bodenteils 10, z.B. aus einem Kunststoff, gleichzeitig mit angeformt wird. Durchmesser und Querschnittsform des Aufnahmezapfens 15 entsprechen der in der Speicherplatte 40 vorgesehenen mittigen Durchbrechung 41, so daß die Speicherplatte auf den Aufnahmezapfen 15 aufgeschoben sicher und zentriert im Bodenteil 10 angeordnet ist (Fig. 2).
Das Deckelteil 20 ist entsprechend dem Bodenteil 10 ausgebildet; beide Teile 10 und 20 sind somit deckungsgleich ausgebildet. Auch das Deckelteil 2 0 besteht aus einem plattenförmigen Formkörper 21 mit einem vorderen kreisbogenförmigen Bereich 22 und einer rückseitigen Seitenkante 22a, die parallel zur Seitenkante 12a des Bodenteils 10 verläuft. Das Bodenteil 10 und das Deckelteil 2 0 sind über ein Scharnier 60 miteinander verbunden. Die durch das Scharnier 60 erhaltene Schwenkachse ist bei 61 angedeutet. Besteht das Deckelteil 20 ebenfalls wie das Bodenteil 10 aus einem
Kunststoff, so ist das Scharnier 60 ebenfalls aus Kunststoff hergestellt. Das Scharnier ist als Gelenkverbindung in an sich bekannterweise ausgebildet, doch besteht die Möglichkeit, das Scharnier als sog. Filmscharnier auszubilden. Gleichzeitig mit der Herstellung des Bodenteils 10 und des Deckelteils 20 wird dann dieses Filmscharnier mit ausgebildet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Bodenteil 10 und das Deckelteil 20 der Vorrichtung 100 aus anderen geeigneten Materialien herzustellen.
Das Deckelteil 20 trägt an der dem Bodenteil 10 zugewandten Seite einen federnd gelagerten Aufnahmezapfen 25 für den Aufkleber 3 0 auf, der in gleicher Weise wie die Speicherplatte 40 mit einer mittigen Durchbrechung 31 versehen und ringförmig oder kreisförmig ausgebildet ist. Dieser Aufkleber 30 ist mit einer selbstklebenden Beschichtung 3 2 versehen (Fig. 5).
Der Aufkleber 30 selbst besteht aus einem Zuschnitt aus Papier, Karton, Pappe oder einer Kunststoffolie. Auch kann der Aufkleber 30 aus einer Metallfolie oder einem metallbeschichteten Papier bestehen. Die Abmessungen des Aufklebers 30 entsprechen den Abmessungen der Speicherplatte 40, wobei bis auf die
mittige Durchbrechung 31 der Aufkleber 30 vollflächig
ausgebildet sein kann, um die entsprechende Fläche der Speicherplatte 40 abzudecken. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einen ringförmigen Aufkleber 30 zu verwenden, wenn nicht die ganze Fläche
der Speicherplatte 40 mit einem Aufkleber versehen werden soll.
Der Aufnahmezapfen 25 zur Aufnahme des Aufklebers 30 ist an dem Deckelteil 20 federnd gehalten und zwar derart, daß bei Einwirkung eines innenseitigen Druckes der Aufnahmezapfen 25 nach außen ausweichen kann, d.h. aus der Ebene der Wandfläche 20a des Deckelteils 20 heraustreten kann. Für diese federnde Halterung des Aufnahmezapfens 25 ist in der Wandfläche 20a des Deckelteils 20 eine federnd-elastische Zunge 27 ausgebildet, die aus dem Wandmaterial des Deckelteils 20 herausgearbeitet ist, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist. Diese Zunge 27 ist mit einem Ende 27b an der Wand des Deckelteils 20 angeformt und erstreckt sich in einer in der Wandfläche des Deckelteils 20 ausgebildeten Ausnehmung 28 mit der Form und den Abmessungen der Zunge 27. Das freie Ende 27a der Zunge 27 trägt den dem Aufnahmezapfen 15 im Bodenteil 10 zugekehrten Aufnahmezapfen 25, wobei die Anordnung und Zuordnung der beiden Aufnahmezapfen 15, 25 des Bodenteils 10 und des Deckelteils 20 derart sind, daß im zusammengeklappten Zustand von Bodenteil 10 und Deckelteil 20 das freie Ende des Aufnahmezapfens 25 an der Zunge 27 des Deckelteiles 20 den feststehenden Aufnahmezapfen 15 im Bodenteil beaufschlagt.
Die Länge des Aufnahmezapfens 15 an dem Bodenteil 10 ist größer als die Stärke bzw. Dicke der von ihm aufnehmenden Speicherplatte 40, so daß der Auf-
kleber 3 0 noch von dem Aufnahmezapfen 15 aufgenommen werden kann, wenn durch Zusammendrücken des Bodenteils 10 mit dem Deckelteil 20 der Aufkleber 30 auf die Speicherplatte 40 zur Befestigung gedrückt wird (Fig. 6).
Da der Aufnahmezapfen 25 am Deckelteil 20 für den Aufkleber 30 an dem Deckelteil so gehalten ist, daß bei einer Druckbeaufschlagung durch den Aufnahmezapfen 15 beim Zusammendrücken des Bodenteils 10 mit dem Bodenteil 20 nachgibt und ausweicht, kann der Aufnahmezapfen 15 des Bodenteils 10 in die mittige Durchbrechung 31 des Aufklebers 30 eingeführt werden. Es erfolgt somit eine zentrierte Übergabe des Aufklebers 30 von dem Aufnähmezapfen 25 auf den bereits die Speicherplatte 40 tragenden Aufnahmezapfen 15 des Bodenteils 10. Zur Anbringung des Aufklebers 30 auf die Speicherplatte 40 ist der Aufkleber 30 auf den Aufnahmezapfen 25 an der Zunge 27 des Deckelteils 20 derart aufgesetzt, daß seine selbstklebende Beschichtung 32 der Speicherplatte 40 zugekehrt ist.
Die Zunge 27 an dem Deckelteil 20 besteht aus einem federnd-elastischen Material, wie Kunststoff, wobei auch zum Beispiel Federstahl verwendet werden kann, um die federnd-elastische Wirkung zu erreichen. Diese federnd-elastische Ausgestaltung der Zunge 27 erbringt den Vorteil, daß nach dem Aufbringen des Aufklebers 30 auf die Speicherplatte 40 beim Öffnen der Vorrichtung durch Auseinanderklappen des Bodenteils
12
10 vom Deckelteil 20 der Aufnahmezapfen 25 an der Zunge 27 nicht mehr unter dem Druck des Aufnahmezapfens 15 des Bodenteils 10 steht und somit in
seine Ausgangsstellung zurückfedern kann, wobei
diese Ausgangsstellung diejenige Stellung ist, bei der die Zunge 27 in der Wandfläche 20a des Deckelteils 20 zu liegen kommt.
Das Deckelteil 20 ist an dem Bodenteil 10 so angelenkt, daß das plattenförmige Deckelteil 20 auf das Bodenteil 10 mit der darin angeordneten Speicherplatte 40 gedrückt und zusammen mit dem vom Aufnahmezapfen 25 gehaltenen Aufkleber 30 zur Anlage
auf der Speicherplatte 40 gebracht wird. Zur
besseren Handhabung der Vorrichtung kann das Deckelteil 20 in seinem vorderen Bereich mit einer angeformten Handhabe 50 versehen sein (Fig. 6).

Claims (12)

Ansprüche:
1. Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern (30) auf Speicherplatten (40), wie CDs oder CD-ROMs, unter Verwendung von ringförmigen oder mit einer mittigen Durchbrechung (41) versehenen beschriftbaren oder unbeschrifteten bzw. bedruckten oder unbedruckten Aufklebern,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (100) aus einem Bodenteil (10) mit einem senkrechten ersten Aufnahmezapfen (15) für die Aufnahme, Halterung und Zentrierung der Speicherplatte (40) und aus einem mit dem Bodenteil (10) zur Deckung bringbaren Deckelteil (20) mit einem senkrechten, federnd an dem Deckelteil (20) gehaltenen, zweiten Aufnahmezapfen (25) zur Aufnahme, Halterung und Zentrierung des Aufklebers (30) mit einer dem Bodenteil (10) zugewandten selbstklebenden Beschichtung (32) besteht, wobei im aufeinanderliegenden und zusammengepreßten Zustand des Deckelteils (20) und des Bodenteils (10) die beiden Aufnahmezapfen (15, 25) eine achsgleiche Position einnehmen und der Aufkleber (30) auf die Speicherplattenfläche bei gleichzeitigem Zurückfedern des Aufnahmezapfens (25) für den Aufkleber (30) gepreßt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (100) aus einem platten-
förmigen oder schalenförmigen Bodenteil (10) mit einem senkrechten ersten Aufnahmezapfen (15) zum Aufstecken der mit einer mittigen Durchbrechung (41) versehenen Speicherplatte (40) und aus einem zur Deckung mit dem Bodenteil (10) bringbaren plattenformigmen Deckelteil (20) mit einer an diesem federnd gehaltenen Zunge (27) mit einem innenseitig des Deckelteils (20) an dem freien Ende (27a) der Zunge (27) angeordneten zweiten Aufnahmezapfen (25) zum Aufstecken des Aufklebers (30) besteht, wobei im aufeinandergelegten und -gepreßten Zustand des Deckelteils (20) und des Bodenteils (10) deren beider Aufnahmezapfen (15, 25) miteinander fluchten und mit ihren freien Enden zur Anlage gebracht werden, wobei gleichzeitig der Aufnahmezapfen (25) durch die zurückfedernde Zunge (27) des Deckelteils (20) den Aufkleber (30) zur Übergabe auf den Aufnahmezapfen (15) an dem Bodenteil (10) freigibt, so daß der Aufkleber (30) mit seiner selbstklebenden Fläche auf der Speicherplatte (40) zu liegen kommt und an diese gepreßt wird.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bodenteil (10) und das Deckelteil (20) scharnierartig miteinander verbunden sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bodenteil (10) und das Deckelteil (20) aus einem Kunststoff bestehen und mittels eines Filmscharniers miteinander verbunden sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bodenteil (10) und das Deckelteil (20) aus etwa rechteckförmigen Formkörpern (11, 21) bestehen, die einendseitig (12a, 22a) scharnierartig miteinander verbunden sind und deren der scharnierartigen Verbindung abgekehrten Bereiche kreisbogenförmig (12, 22) verlaufend sind, wobei der dem Kreisbogen zugrundeliegende Radius dem Radius der Speicherplate (40) entspricht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die federnde Zunge (27) aus dem Material und der Wandfläche des Deckelteils (20) gebildet ist und einendseitig (27b) benachbart zur scharnierartigen Verbindung (30) des Bodenteils (10) mit dem Deckelteil (20) an diesem angeformt ist, wobei die Zunge (27) in ihrer Ausgangsstellung in einer in der Wandfläche des Deckelteils (2 0) ausgebildeten den Abmessungen und der Formgebung der Zunge (27) entsprechenden Durchbrechung (28) flächenbündig mit der Wandfläche des Deckelteils (20) liegend ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
16
dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (20) und die Zunge (27) aus einem federnd-elastischen Material, wie Kunststoff mit einem Ruckste11vermögen besteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung (32) und mit einer mittigen Durchbrechung (31) für den Aufnahmezapfen (25) der Zunge (27) des Deckelteils (20) versehene Aufkleber (30) in Form und Abmessung denen der Speicherplatte (40) entspricht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnähmezapfen (15, 25) des Bodenteils (10) und der Zunge (27) des Deckelteils (20) Abmessungen und eine Querschnittsform aufweisen, die denen des Aufklebers (30) und der Speicherplatte (40) entspricht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmezapfen (25) des Bodenteils (10) eine Länge aufweist, die mindestens der Summe aus der Stärke/Dicke der Speicherplatte (40) und des Aufklebers (30) entsprechen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge des Aufnahmezapfens (25) an dem Bodenteil (10) größer ist als die Summe aus der Stärke/Dicke der Speicherplatte (40) und des Aufklebers (30).
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (100) wie in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ausgebildet ist.
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