DE29822001U1 - Prüfkörper zur Kalibrierung eines Koordinatenmeßgerätes - Google Patents
Prüfkörper zur Kalibrierung eines KoordinatenmeßgerätesInfo
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Description
Beschreibung: y 98055 G
Die Erfindung betrifft einen Prüfkörper zur Kalibrierung eines Koordinatenmeßgerätes.
Derartige Prüfkörper sind aus dem Stand der Technik bereits in großer Variationsbreite
bekannt. Sie werden dazu verwendet, um Koordinatenmeßgeräte zu kalibrieren. Hierzu
weisen besagte Prüfkörper Prüfmerkmale mit genau bekannten geometrischen Eigenschaften auf, die vom Taster des Koordinatenmeßgerätes abgetastet werden, wobei
aus den beim Abtasten entstehenden Meßwerten die Abweichungen ermittelt werden können und hierdurch entsprechende Korrekturparameter zur Korrektur des Meßsystems
abgeleitet werden können.
Eine Reihe von gängigen Prüfkörpern mit zugehörigen Auswerteverfahren ist
beispielsweise im Artikel "Prüfkörper für Koordinatenmeßgeräte, Werkzeugmaschinen und
Meßroboter" von H.-H. Schüssler, erschienen in Technisches Messen, 51. Jahrgang 1984,
Heft 3 auf Seiten 83-95 beschrieben. Wie aus dem betreffenden Artikel hervorgeht, gibt es
unterschiedlichste Prüfmerkmale an Prüfkörpern, wie beispielsweise Endmaße, Kugein,
Ringe etc., die Bestandteil der betreffenden Prüfkörper sind. Aufgrund der
unterschiedlichen Meßaufgaben sind die Prüfmerkmale oftmals an unterschiedlichsten
Grundkörpern befestigt. Beispielsweise wird im Bild 5 des betreffenden Artikels ein
raumschräg aufgestelltes Stufenendmaß gezeigt, mit dem die 3D-Längenmeßunsicherheit
gemessen wird. Wie aus dem betreffenden Bild zu ersehen ist, wird das gezeigte Stufenendmaß über eine relativ aufwendige Hilfskonstruktion in einem definierten Winkel
zur horizontalen Oberfläche des gezeigten Meßtisches gehalten. Bild 9 hingegen zeigt
einen quaderförmigen Kegelkörper, bei dem auf zwei rechtwinklig aneinander angrenzenden Flächen des Körpers Kugeln befestigt sind.
Um ein Koordinatenmeßgerät mit den besagten Prüfkörpern kalibrieren zu können, ist teils
ein erheblicher Aufwand notwendig, da unterschiedlichste Prüfkörper, mit teils großem
Gewicht auf dem Koordinatenmeßgerät in unterschiedlichen Stellungen befestigt und
ausgemessen werden müssen. Ein derartiger Aufwand scheint gerechtfertigt, wenn das
betreffende Koordinatenmeßgerät im jährlichem Turnus neu kalibriert wird. Neuheitlich
wurde jedoch durch entsprechende Normungsgremien beschlossen, daß in Koordinatenmeßgeräten zur Verifizierung der gleichbleibenden Qualität erheblich häufiger
Prüfvorgänge durchgeführt werden müssen. Ein derartiger Prüfaufwand ist jedoch mit den
herkömmlichen Prüfkörpern nicht mehr vernünftig möglich. Es wurde deshalb bereits
verschiedentlich vorgeschlagen, unterschiedliche Prüfmerkmale auf ein und demselben
Prüfkörper zusammenzufassen. Diese Maßnahme ist jedoch auch nur begrenzt einsatzfähig,
da unterschiedliche Prüfmerkmale, wie bereits oben ausgeführt, unterschiedlichste
räumliche Orientierungen der abzutastenden Prüfmerkmale erfordern.
Aufgabe ist es deshalb hiervon ausgehend, einen einfach herzustellenden Prüfkörper oben
genannter Art vorzuschlagen, auf dem mehrere Prüfmerkmale angeordnet werden können
und mit dem auf einfache Art und Weise die Orientierung der Prüfmerkmale verändert
werden kann.
Die Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des unabhängigen Anspruches 1 durch einen
Prüfkörper mit einem Grundkörper mit geradem prismatischen Aufbau gelöst, wobei sowohl wenigstens eine erste der Grundflächen des Grundkörpers wie auch wenigstens
eine erste der Seitenflächen des Grundkörpers eine Dreipunktauflage umfassen, die der
Lagerung des Grundkörpers auf dem Koordinatenmeßgerät dienen.
Der erfindungsgemäße Prüfkörper weist hierbei eine Reihe von besonderen Vorteilen auf.
Durch die Dreipunktauflage auf der Grundfläche des prismatischen Grundkörpers kann der
Prüfkörper in seiner Vorzugslage lagestabil auf dem Koordinatenmeßgerät angeordnet
werden. Soll die Orientierung einzelner Prüfmerkmale geändert werden, so kann der
Prüfkörper jedoch zusätzlich auch auf der Dreipunktauflage der besagten ersten Seitenfläche gelagert werden. Hierdurch ergeben sich eine Vielzahl von
Orientierungsmöglichkeiten für die Prüfmerkmale, wie dies noch detailliert im Zusammenhang mit der Figurenbeschreibung beschrieben werden wird.
Da man die Dicke des Grundkörpers vorzugsweise möglichst gering halten wird, um
hierdurch insbesondere auch das Gewicht des Grundkörpers gering zu halten, besteht bei
einer unmittelbar auf die besagte erste Seitenfläche aufgebrachten Dreipunktauflage die
Gefahr, daß der Grundkörper hierdurch relativ instabil gelagert wird. Die Dreipunktauflage
umfaßt deshalb in einer vorteilhaften Weiterbildung einen Lagerkörper der auf der
besagten ersten Seitenfläche befestigt ist. Bei dem Lagerkörper kann es sich besonders
vorteilhaft um eine Platte handeln, auf der die drei Auflagen befestigt sind, die die
Dreipunktauflage definieren.
Um den Prüfkörper lagegenau auf dem Koordinatenmeßgerät fixieren zu können, kann der
Prüfkörper vorzugsweise eine Aufnahme zur Befestigung eines Spannmittels umfassen,
über das der Prüfkörper auf dem Koordinatenmeßgerät festgespannt werden kann. Eine
derartige Aufnahme könnte beispielsweise eine Ausnehmung sein, in die ein auf dem
Koordinatenmeßgerät befestigter Haken eingreift. In einer besonders einfachen Ausführungsform umfaßt die Aufnahme jedoch lediglich ein Loch im Prüfkörper, durch
das hindurch der Prüfkörper mittels Schrauben auf dem Koordinatenmeßgerät befestigt
werden kann.
Insbesondere für die Tests, die mit länglichen Endmaßen durchgeführt werden, wie
beispielsweise der Rechtwinkligkeitstest, muß das Endmaß raumschräg im Koordinatenmeßgerät aufgestellt werden. Um die raumschräge Ausrichtung des Endmaßes
zu erreichen, sollte das Endmaß deshalb derart an dem Prüfkörper angeordnet sein, daß die
Längsachse des länglichen Endmaßes mit der ersten Seitenfläche, die die Dreipunktauflage
umfaßt, einen spitzen Winkel einschließt. An dieser Stelle soll hierbei eine Definition für
den spitzen Winkel gegeben werden. Hierunter soll im folgenden ein Winkel verstanden
werden, der größer als 0° ist und gleichzeitig kleiner als 90° ist. Bevorzugt sollte der
Winkel hierbei 35° betragen.
Weitere Vorteile und Weiterbildungen der Erfindung sollen im folgenden im
Zusammenhang mit der Figurenbeschreibung erläutert werden.
Hierin zeigen:
Figur 1 ein Koordinatenmeßgerät (100) mit einem erfindungsgemäßen vollständig
montierten Prüfkörper (110);
Figur 2 den erfindungsgemäßen vollständig montierten Prüfkörper gemäß Figur 1 in
vergrößerter Darstellung;
Figur 3 den Prüfkörper gemäß Figur 2 als Explosionszeichnung; und
Figur 4 den Grundkörper (1) des Prüfkörpers (110) gemäß Figuren 1-3 von unten.
Figur 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Prüfkörper (110) beim Einsatz auf einem
Koordinatenmeßgerät (100). Es sei an dieser Stelle explizit erwähnt, daß sowohl die
Komponenten des Prüfkörpers (110) wie auch die Komponenten des Koordinatenmeßgerätes nicht maßstäblich gezeichnet sind. Das hier in Figur 1 gezeigte
Koordinatenmeßgerät ist hierbei rein beispielhaft in Form eines sogenannten Portalmeßgerätes ausgeführt, bei dem ein Portal (105) beweglich entlang einem Meßtisch
(102) geführt ist. Auf dem Portal (105) seinerseits ist ein Schlitten (106) beweglich geführt,
wobei an dem Schlitten (106) seinerseits die Pinole (104) ebenfalls beweglich geführt ist,
so daß der am unteren Ende der Pinole (104) befestigte Tastkopf (107) in allen drei
Raumrichtungen (X, Y, Z) bewegt werden kann. Die Antastung eines Werkstückes oder
des hier gezeigten Prüfkörpers (110) erfolgt mittels eines Tasters (103), dessen Berührung
mit dem Prüfkörper durch den Tastkopf (107) detektiert wird. Die genaue Position des
Meßpunktes an dem der Taster (103) den Prüfkörper berührt, wird hierbei von, in Figur 1
nicht näher gezeigten, Maßstäben mit zugehörigen Ableseköpfen abgeleitet, die die
jeweilige Position des Portals (105), des Schlittens (106) und der Pinole (104) angeben.
Die Funktionsweise derartiger Koordinatenmeßgeräte ist bereits seit langem bekannt und
kann beispielsweise dem Buch Koordinatenmeßtechnik erschienen in der 2. Auflage 1992
im Verlag Moderne Industrie AG & Co., Landsberg/Lech entnommen werden.
Anhand von Figuren 2-4 soll nunmehr der konkrete Aufbau des erfindungsgemäßen
Prüfkörpers näher erläutert werden. Figur 2 zeigt hierbei den in Figur 1 gezeigten
Prüfkörper in vergrößerter perspektivischer Ansicht. Figur 3 stellt den Prüfkörper in Form
einer Explosionszeichnung dar, so daß die Einzelkomponenten des Prüfkörpers weitestgehend als Detail sichtbar sind. Figur 4 zeigt den Grundkörper (1) des Prüfkörpers
(110) von unten.
Wie aus den Figuren 1-4 klar ersichtlich ist, ist das zentrale Bauteil des Prüfkörpers ein
Grundkörper (1), der einen geraden prismatischen Aufbau aufweist. Der Begriff gerader
prismatischer Aufbau ist hierbei der allseits bekannten mathematischen Formelsammlung
„Taschenbuch der Mathematik", 19. Auflage, G. Teubner Verlag, von Bronstein und
Semendjajew entlehnt und beschreibt einen Körper mit einer vieleckigen Grundfläche und
Seitenflächen, die alle als Rechtecke ausgeführt sind. Der Grundkörper (1) kann hierbei aus
den unterschiedlichsten Materialien hergestellt sein. Aufgrund der thermischen und
mechanischen Stabilität wird man den Grundkörper besonders vorteilhaft aus Granit
herstellen. Es ist alternativ jedoch genau so denkbar, daß der Grundkörper aus kunstharzgetränkten Kohlefasern, aus Glaskeramischen Werkstoffen oder aus Metall
hergestellt ist. Wie aus Figur 4 ersichtlich ist, weist wenigstens die untere Grundfläche (19)
eine Dreipunktauflage in Form von drei Auflagen (18a, 18b, 18c) auf. Die Auflagen
(18a-c) sind hierbei in Form von zylindrischen Körpern vorgesehen, die mittels Schrauben
in entsprechenden Gewinden im Grundkörper (1) festgeschraubt werden. Damit die Schrauben über die Auflagen (18a-c) nicht überstehen, befinden sich in den Auflagen
(18a-c) Versenkungen für die Schrauben. Zugleich weist jedoch auch eine Seitenfläche
(23) des Gruädkörpers (1) eine Dreipunktauflage (43a, 43b, 43c) auf, über die der
Grundkörper (1) ebenfalls auf dem Koordinatenmeßgerät gelagert werden kann. Wie hierbei aus Figur 3 ersichtlich ist, weist die Dreipunktlagerung hierbei ebenfalls drei
Auflagen (43a, b, c) auf, auf denen der Grundkörper (1) ebenfalls gelagert werden kann, so
daß für diesen Fall der Lagerung dann die Grundfläche (19) des prismatischen
Grundkörpers (1) vertikal zum Meßtisch orientiert ist und nicht horizontal, wie dies in
Figur 1 dargestellt wurde. Die Auflagen (43a-c) sind hierbei ähnlich wie eine Schraube mit
völlig abgeflachtem Kopf ausgeführt und über das entsprechende Gewinde in einen
Lagerkörper (4) eingeschraubt. Der Lagerkörper (4) wiederum, der hier beispielhaft als
Platte ausgeführt ist, ist seinerseits an der Seitenfläche (23) befestigt, was über Schrauben
(41) bewerkstelligt wird, die in entsprechende Gewinde (16) im Grundkörper (1)
eingeschraubt werden.
Selbstverständlich hätten die Auflagen (43a-c) auch unmittelbar in die Seitenfläche (23)
des Grundkörpers (1) eingeschraubt werden können. Dies hat jedoch gegenüber der in
diesem Ausführungsbeispiel gezeigten Lösung den Nachteil, daß der Grundkörper (1)
aufgrund seiner geringen Dicke hierdurch relativ instabil steht und bereits durch leichtes
Berühren zum Umkippen gebracht werden kann. Durch den Lagerkörper (4) wird hierdurch
insbesondere die durch die drei Auflagen (43a-c) definierte Fläche erheblich vergrößert, so
daß hierdurch die Auflage stabiler wird. Der Prüfkörper muß während seines Einsatzes auf
dem Koordinatenmeßgerät in einer Vielzahl von unterschiedlichen Stellungen festgespannt
werden. Um den Prüfkörper möglichst einfach auf dem Koordinatenmeßgerät festzuspannen, sollte dieser bereits zumindest eine Aufnahme zur Befestigung eines
Spannmittels umfassen, über das der Prüfkörper dann auf dem Koordinatenmeßgerät festgespannt werden kann. Eine derartige Aufnahme könnte beispielsweise eine
Aussparung im Grundkörper (1) sein, in die formschlüssig eine Schraubzwinge eingehakt
werden kann, die dann als Spannmittel fungiert. Im einfachsten Fall jedoch umfaßt die
Aufnahme wenigstens ein Loch im Prüfkörper, durch das hindurch der Prüfkörper mittels
Schrauben, die in diesem Falle als Spannmittel fungieren, auf dem Koordinatenmeßgerät
befestigt werden kann. Um den Grundkörper (l)-auf dem Koordinatenmeßgerät
festspannen zu können, wenn dieser auf der Dreipunktauflage (18a-c) auf dem
Koordinatenftießgerät ruht, ist das Loch (12) vorgesehen, durch das hindurch der
Prüfkörper (110) mittels einer Schraube (112) in einem auf dem Meßtisch des
Koordinatenmeßgerätes vorgesehenen Gewinde oder in einem auf dem Drehtisch des Koordinatenmeßgerätes vorgesehenem Gewinde festgeschraubt werden kann. Ist der
Prüfkörper hingegen auf der Dreipunktauflage (43a, 43b, 43c) gelagert, so kann der
Prüfkörper ebenfalls über die Schraube (112) durch das Loch (44) hindurch ebenfalls
entweder in einem Gewinde des Meßtisches des Koordinatenmeßgerätes oder in einem
Gewinde im Drehtisch des Koordinatenmeßgerätes festgezogen werden. Um die
betreffende Schraube vernünftig bedienen zu können, befindet sich im Grundkörper (1)
eine Aussparung (17).
Zur Aufbewahrung des Spannmittels, hier also der Schraube (112), weist der Prüfkörper
eine Aufbewahrung, hier beispielhaft in Form eines Gewindes (hier nicht sichtbar) im
Auflagekörper (4) auf, in das die Schraube (112) in Fig. 2 eingeschraubt ist (siehe Figur 2
und 3). Außerdem weist der Prüfkörper zudem auch eine Aufbewahrung für einen Taststift
(111) auf, der dem Abtasten des Prüfkörpers dient. Die Aufnahme wird hierbei ebenfalls
durch ein Gewinde (hier nicht sichtbar) im Auflagekörper (4) realisiert, in das der Taststift
(111) eingeschraubt ist, wie dies Figur 2 zeigt.
Am Prüfkörper selbst befinden sich nunmehr eine Reihe von unterschiedlichen
Prüfmerkmalen, die in Form von durch das Koordinatenmeßgerät abzutastenden Bauteilen
realisiert sind. Zunächst einmal ist eines der Bauteile ein längliches Endmaß (2), das über
zwei im wesentlichen U-förmig ausgestaltete Halter (21a, 21b) gehalten wird. Die
U-formigen Halter (21a, 21b) sind hierbei derart ausgestaltet, daß lediglich in einem der
Halter (21a) das Endmaß (2) durch eine mit Schrauben befestigte Platte festgeklemmt wird,
während das Endmaß (2) im anderen Halter (21b) lediglich in der U-förmigen Aussparung
geführt ist. Die Halter (21a, 21b) sind mittels Schrauben (22) am Grundkörper (1) befestigt.
Die Befestigung der Halter (21a, 21b) am Grundkörper (1) erfolgt hierbei wie folgt. Wie
bereits oben ausgeführt erfordern es eine Reihe von Kalibrieraufgaben, wie beispielsweise
der sogenannte Rechtwinkligkeitstest, daß längliche Endmaße, wie das Endmaß (2) in
einem spitzen Winkel zu der Oberfläche des horizontal ausgerichteten Meßtisches ausgerichtet w-erden. Um genau dies zu erreichen, werden die Halter (21a und 21b) so im
Grundkörper befestigt, daß die Längsachse (25) des Endmaßes (2) mit der besagten ersten
Seitenfläche (23), an der die Dreipunktlagerung (43a, 43b, 43c) befestigt ist, einen
entsprechend vordefinierten spitzen Winkel einschließt. Hierdurch kann folgendes erreicht
werden. Wird der Prüfkörper auf der Dreipunktauflage (43a-c) auf dem Koordinatenmeßgerät gelagert, so hat dies zur Folge, daß das Endmaß (2) mit dem
entsprechenden spitzen Winkel gegenüber dem Meßtisch gelagert ist. Der Winkel sollte
hierbei etwa 35° betragen, was heute für die betreffenden Messungen als Standard winkel
• · ■ ·
verwendet wird. Zusätzlich weist der Prüfkörper auch noch ein weiteres Endmaß (5) auf.
Die Besonderheit dieses Endmaßes ist hierbei insbesondere darin zu sehen, daß dieses nur
durch einen Halter (51) gehalten wird, auf dem das Endmaß (5) einseitig aufgeklebt ist.
Hierdurch erhält man eine zur Grundfläche des Grundkörpers parallele Fläche sowie vier
zur Grundfläche des Grundkörpers (1) lotrechte Flächen, die vollständig durch einen Taster
des Koordinatenmeßgerätes abtastbar sind. Der Halter (51) des Endmaßes (5) ist hierbei
durch eine Schraube (52) auf dem Prüfkörper befestigt. Darüber hinaus weist der Prüfkörper als weitere abzutastende Bauteile zwei Kugeln (7b, 8b) auf, die beabstandet von
einander derart befestigt sind, daß sie von einer durch die besagte erste Grundfläche (19)
definierten Grundebene unterschiedliche Abstände aufweisen. Um dies zu erreichen, sind
die Kugeln auf entsprechenden separaten Trägern befestigt. Die Träger weisen hier rein
beispielhaft einen quaderförmigen Block (71 bzw. 81) auf, auf dem jeweils ein
Kugelaufnehmer (7a bzw. 8a) befestigt ist. Die Längsachse der Kugelaufnehmer (7a bzw. 8a) ist hierbei näherungsweise lotrecht auf die Grundfläche der Blöcke
(71 bzw. 81). Durch die unterschiedliche Länge der Kugelaufnehmer (7a bzw. 8a) sind die
Kugeln somit derart befestigt, daß sie von einer durch die besagte erste Grundfläche (19)
definierten Grundebene unterschiedliche Abstände aufweisen. Die Blöcke (71 bzw. 81)
können über entsprechende Schrauben (72 bzw. 82) in entsprechenden Gewinden (15) des
Grundkörpers (1) an den entsprechenden Seitenflächen befestigt werden.
Damit sind die Kugeln (7b, 8b) auf separaten Trägern (7a, 71; 8a, 81) befestigt, die an zwei
gegenüberliegenden Seitenflächen des Grundkörpers befestigt werden können.
Ein weiteresiBauteil, welches ein abzutastendes Prüfmerkmal definiert, ist der Ring (3),
dessen Ringinnenseite (31) abgetastet werden kann. Um den Ring (3) auf dem Grundkörper
(1) des Prüfkörpers (110) befestigen zu können, sind im Grundkörper (1) fünf Magneten
(11), die in diesem speziellen Falle als Permanentmagneten ausgebildet sind, angeordnet.
Über diese fünf Magneten (11) wird der in diesem Falle ferromagnetisch ausgebildete Ring
(3) positionsstabil gehalten. Es versteht sich, daß die Haltefunktion bereits durch einen
einzelnen Magneten erfüllt werden kann. Darüber hinaus versteht sich auch, daß anstelle
des hier beispielhaft ausgebildeten Ringes rein prinzipiell auch andere ferromagnetische
Bauteile, wie beispielsweise ein ferromagnetisches Endmaß befestigt werden könnte.
Als weiteres abzutastendes Bauteil weist das Ausführungsbeispiel einen Dorn (6) auf,
dessen Ringaußenseite abgetastet werden kann. Der Dorn ist hierbei ähnlich einem
Wagenrad auf einem Halter (61) befestigt, indem eine Schraube (63) in ein entsprechendes
Gewinde des Halters (61) durch den Dorn (6) eingeschraubt wird.
Als weiteres Bauteil welches ein Prüfmerkmal definiert, weist der Prüfkörper einen
länglichen Körper (9a) mit einer endseitig angebrachten Kugel (9b) auf, wobei die
Längsachse des länglichen Körpers zu der durch die besagte erste Grundfläche definierten
Grundebene einen spitzen Winkel aufweist. Hierdurch gelingt es die Längsachse des
länglichen Körpers (9a) mit der endseitig hieran angebrachten Kugel (9b) raumschräg in
unterschiedliche Richtungen zu orientieren, obwohl der Grundkörper (1) auf der Dreipunktauflage (18a, b c) der Grundfläche (19) aufliegt. Zur Herstellung der
unterschiedlichen spitzen Winkel wird der längliche Körper (9a) mit der hieran endseitig
befestigten Kugel (9b) von dem Träger (91) in den entsprechenden Winkeln aufgenommen.
Dazu weist der Träger (91) mehrere Gewinde auf, deren Längsachse gegenüber der
Grundebene die besagten spitzen Winkel aufweisen, wobei der längliche Körper in dem
besagten Loch bzw. dem besagten Gewinde befestigt ist. Der Träger (91) seinerseits ist
über Schrauben (93) in entsprechenden Gewinden des Grundkörpers (1) fixiert.
Zusammenfassend entsteht hierdurch ein hochvariabler Prüfkörper, mit dem eine Vielzahl
von unterschiedlichen Prüfungen auf dem Koordinatenmeßgerät vorgenommen werden können. Beispielsweise kann der Prüfkörper über die Dreipunktauflage (18a, b, c) auf der
Grundfläche (19) zentrisch auf einem Drehtisch festgespannt werden, wobei durch
entsprechende Abtastung der Kugeln (7b und 8b) eine sogenannte 3D-Alphamessung
gemäß EN ISO 10360-3 durchgeführt werden kann, über die die Achsverhältnisse des
Drehtisches festgestellt werden können.
Darüber hinaus kann beispielsweise der Prüfkörper (110) gleichfalls über die
Dreipunktlagerung (18a, b, c) auf dem Meßtisch des Koordinatenmeßgerätes an einer
beliebigen Position festgeklemmt werden und durch Messung des Endmaßes (2) wie auch
gleichzeitig des Endmaßes (5) die Längenmeßunsicherheit in einer Dimension gemessen
werden. An dem Ring (3) und dem Dorn (6) können Rundheitsformprüfungen zur Überprüfung der Meßunsicherheit des Koordinatenmeßgerätes bei der Rundheitsprüfung
gemacht werden, sowie Vergleichstests zwischen der Rundheitsmessung der Innenfläche
eines Rings und der Außenfläche eines Domes angestellt werden. Desweiteren kann der
sogenannte V2-Test nach den VDE/VDI-Richtlmien durchgeführt werden. An den mit
(9a, 9b) bezeichneten Bauteilen können sogenannte R3-Tests nach der ISO 10360 durchgeführt werden. Durch Lagern des Prüfkörpers auf der Dreipunktlagerung (43a, b, c)
kann an dem Endmaß (2), das nunmehr in einem spitzen Winkel zur Ebene des Meßtisches
steht, der sogenannte Rechtwinkligkeitstest durchgeführt werden.
Abschließend ist nunmehr zu sagen, daß der Prüfkörper (110) keineswegs auf die gezeigte
Ausführungsform beschränkt ist. Beispielsweise können selbstverständlich die gezeigten
Bauteile vielfältig variiert werden. Beispielsweise könnte anstelle der flach ausgeführten
Auflagen (43a, b, c) bzw. (18a, b, c) der Dreipunktauflage auch spitz ausgeführte Lager
vorgesehen werden. Auch die Halter für die entsprechenden abzutastenden Bauteile
müssen keineswegs derart ausgeführt sein, wie dies hier rein beispielhaft in dem
Ausführungsbeispiel gezeigt ist.
Claims (23)
1. Prüfkörper (110) zur Kalibrierung eines Koordinatenmeßgerätes (100) umfassend
einen Grundkörper (1) mit geradem prismatischem Aufbau, wobei sowohl wenigstens eine erste der Grundflächen (19) des Grundkörpers (1), wie auch
wenigstens eine erste der Seitenflächen (23) des Grundkörpers eine Dreipunktauflage
(18a, b, c und 43 a, b, c) umfassen, die der Lagerung des Grundkörpers auf dem
Koordinatenmeßgerät dienen.
2. Prüfkörper nach Anspruch 1, wobei die Dreipunktauflage der ersten Seitenfläche
einen Lagerkörper (4) umfaßt, der auf der besagten ersten Seitenfläche (23) befestigt
ist.
3. Prüfkörper nach Anspruch 2, wobei der Lagerkörper eine Platte ist.
4. Prüfkörper nach Ansprüchen 1-3 , wobei die mit der Dreipunktauflage versehene
erste Seitenfläche mit wenigstens einer zweiten Seitenfläche (24) einen spitzen Winkel einschließt.
5. Prüfkörper nach Anspruch 4, wobei der Winkel 35° beträgt.
6. Prüfkörper nach Ansprüchen 1-5, wobei der Prüfkörper zumindest eine Aufnahme
zur Befestigung eines Spannmittels umfaßt, über das der Prüfkörper auf dem Koordinatenmeßgerät festgespannt werden kann.
7. Prüfkörper nach Anspruch 6, wobei die Aufnahme wenigstens ein Loch (12,44) im
Prüfkörper umfaßt, durch das hindurch der Prüfkörper mittels einer Schraube auf dem Koordinatenmeßgerät festgespannt werden kann.
8. Prüfkörper nach Ansprüchen 1-7, wobei am Prüfkörper mehrere durch das
Koordinatenmeßgerät abzutastende Bauteile befestigt sind.
9. Prüfkörper nach Anspruch 8, wobei eines der Bauteile ein Endmaß (2, 5) ist.
10. Prüfkörper nach Anspruch 9, wobei das Endmaß (2) ein längliches Endmaß ist,
dessen Längsachse (25) mit der besagten ersten Seitenfläche einen spitzen Winkel
einschließt.
11. Prüfkörper nach Anspruch 10, wobei der Winkel 35° beträgt.
12. Prüfkörper nach Ansprüchen 10-11 und 4, wobei die Längsachse (25) des Endmaßes
parallel zur besagten zweiten Seitenfläche (24) steht.
13. Prüfkörper nach Anspruch 9, wobei das Endmaß (5) derart auf dem Grundkörper (1)
befestigt ist, daß wenigstens eine der durch das Endmaß definierten Flächen sowohl
parallel zu den Grundflächen ist, wie auch vollständig durch den Taster eines Koordinatenmeßgerätes abtastbar ist.
14. Prüfkörper nach Anspruch 8, wobei die Bauteile zwei Kugeln (7b, 8b) umfassen, die
beabstandet voneinander an wenigstens einem Träger derart befestigt sind, daß sie
von einer durch die besagte erste Grundfläche definierte Grundebene unterschiedliche Abstände aufweisen.
15. Prüfkörper nach Anspruch 14, wobei die Kugeln auf separaten Trägern (7a, 71 und
8a, 81) befestigt sind, die an zwei gegenüberliegenden Seitenflächen des Grundkörpers befestigt werden können.
16. Prüfkörper nach Anspruch 8, wobei die Bauteile einen Ring (3) umfassen, dessen
Ringinnenseite (31) abgetastet werden kann.
17. Prüfkörper nach Ansprüchen 1-17, wobei im Grundkörper wenigstens ein Magnet
(11) angeordnet ist, über den ferromagnetische Bauteile befestigt werden können.
18. Prüfkörper nach Anspruch 16 und 17, wobei der Ring (3) von dem Magneten (11)
befestigt wird.
19. Prüfkörper nach Anspruch 8, wobei die Bauteile einen Dorn (6) umfassen, dessen
Außenseite abgetastet werden kann.
20. Prüfkörper nach Anspruch 8, wobei die Bauteile einen länglichen Körper (9b) mit
einer endseitig angebrachten Kugel (9a) umfassen, und wobei die Längsachse des länglichen Körpers zu der durch die besagte erste Grundfläche definierten
Grundebene einen spitzen Winkel aufweist.
21. Prüfkörper nach Anspruch 20, wobei zur Herstellung des spitzen Winkels der
längliche Körper von einem Trägerkörper (91) mit dem entsprechenden Winkel
aufgenommen wird.
22. Prüfkörper nach Anspruch 21, wobei der Trägerkörper wenigstens ein Loch oder ein
Gewinde aufweist, deren Längsachse gegenüber der Grundebene den besagten spitzen Winkel aufweist, und in der der besagte längliche Körper befestigt ist.
23. Prüfkörper nach Ansprüchen 1-22, wobei der Prüfkörper eine Aufbewahrung für das
besagte Spannmittel (112) zur Befestigung des Prüfkörpers an einem
Koordinatenmeßgerät aufweist und/oder eine Aufbewahrung für einen Taststift (111)
aufweist, der dem Abtasten des Prüfkörpers dient.
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|---|---|---|---|
| DE29822001U DE29822001U1 (de) | 1998-12-09 | 1998-12-09 | Prüfkörper zur Kalibrierung eines Koordinatenmeßgerätes |
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|---|---|---|---|
| DE29822001U DE29822001U1 (de) | 1998-12-09 | 1998-12-09 | Prüfkörper zur Kalibrierung eines Koordinatenmeßgerätes |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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ID=8066432
Family Applications (1)
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| DE29822001U Expired - Lifetime DE29822001U1 (de) | 1998-12-09 | 1998-12-09 | Prüfkörper zur Kalibrierung eines Koordinatenmeßgerätes |
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| Country | Link |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020226 |
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Effective date: 20050124 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20070111 |
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| R071 | Expiry of right |