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DE29821941U1 - Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung - Google Patents

Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung

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DE29821941U1
DE29821941U1 DE29821941U DE29821941U DE29821941U1 DE 29821941 U1 DE29821941 U1 DE 29821941U1 DE 29821941 U DE29821941 U DE 29821941U DE 29821941 U DE29821941 U DE 29821941U DE 29821941 U1 DE29821941 U1 DE 29821941U1
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DE
Germany
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edge
protection device
border
contact side
protective grille
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Expired - Lifetime
Application number
DE29821941U
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English (en)
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/52Devices affording protection against insects, e.g. fly screens; Mesh windows for other purposes
    • E06B9/522Dimensionally adjustable fly screens

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Insects & Arthropods (AREA)
  • Pest Control & Pesticides (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Agricultural Chemicals And Associated Chemicals (AREA)

Description

Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung für Lichtschächte, Lüftungsschächte, Fenster und/oder Türen oder dergleichen mit einem flexiblen Schutzgitter, das an einem Teil seiner Ränder mit einer Randeinfassung versehen ist.
Eine derartige Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung ist in der DE 88 13 322 U1 als Schutzeinsatz für durch Gitterroste abdeckbare Licht- und/oder Lüftungsschächte als bekannt angegeben. Bei dieser bekannten Schutzvorrichtung ist eine im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Einfassung an zwei Längsrändern eines Schutzgitters in Form einer Siebplatte gezeigt. Die Randeinfassung bestehen dabei vorzugsweise aus einem gummielastischen Material. Die Schutzvorrichtung bietet zwar die Möglichkeit einer guten Abdichtung für
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derartige Lichtschächte, jedoch können sich bei der Anpassung an unterschiedlich große Öffnungen Schwierigkeiten ergeben.
Es sind auch verschiedenartige Insektenschutzgitter für Fenster und Türen bekannt, die ein flexibles Schutzgitter aufweisen, das an seinen Rändern eben-falls mit Randeinfassungen versehen ist, wie die DE 82 19 433 U1 und die DE 40 27 006 C1 zeigen. Diese Randeinfassungen sind zum Festlegen des Schutz-gitters relativ aufwendig gestaltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die leicht an unterschiedliche Abmaße abzudeckender Öffnungen an Gebäuden anpaßbar und kostengünstig aufgebaut ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der Aufbau zeichnet sich hiernach dadurch aus, dass die Randeinfassungen nur an zwei gegenüberliegenden geraden Rändern des Schutzgitters, von denen mindestens einer gerade ist, vorgesehen sind und jeweils aus zwei aufeinandergelegten Leistenteilen zusammengesetzt sind, die aus flachem Rechteckprofil bestehen und zwischen denen die Ränder des darauf eng aufwickelbaren Schutzgitters festgelegt sind. Mit diesen Maßnahmen ergibt sich bei einfachem Aufbau die Möglichkeit, das flexible Schutzgitter dicht auf eine Randeinfassung aufzurollen, wobei andererseits infolge der flachen Ausbil-dung der Randeinfassungen und der Anordnung des Schutzgitters zwischen den beiden Leistenteilen eine dichte Anlage am Rand der zu schützenden Öffnung gewährleistet ist. Die Einfassungen bieten eine gestufte Verlängerungs- oder Verkürzungsmöglichkeit und tragen auf der Umrandung der abzudeckenden Öffnung zur wenig auf. Dabei sind die Rechteckprofile handelsüblich und bieten zudem einfache Befestigungsmöglichkeiten an der Umrandung der Öffnung.
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Die Abstufung der Verkürzung oder Verlängerung wird dadurch verfeinert, dass die Randeinfassungen unterschiedliche Breite besitzen.
Günstige Abmessungen der Randeinfassungen bestehen darin, dass die Stärke der Leistenteile höchstens 4 mm und ihre Breite bis zu 5 cm beträgt.
Mit der Maßnahme, dass zumindest bei einer Randeinfassung eines der beiden Leistenteile an beiden Enden gegenüber dem anderen zurückversetzt ist, wird es ermöglicht, dass die Randeinfassung mit dem einen Leistenteil in eine Umrandung einer Öffnung eingelegt werden kann, während sie mit den überstehenden Abschnitten des anderen Leistenteils auf die Umrandung auflegbar ist, so dass das zwischen den beiden Leistenteilen gehaltene Schutzgitter vollkommen dicht an der Umrandung der Öffnung anliegt.
Die dichte Anlage an der Umrandung der Öffnung kann weiterhin auch dadurch begünstigt werden, dass zumindest bei einer Randeinfassung eines der beiden Leistenteile gegenüber dem anderen an einem Längsrand zurückversetzt ist.
Eine vorteilhafte Befestigung wird dadurch erhalten, dass zumindest an einer Randeinfassung auf einem der Leistenteile ein flaches Magnetelement aufgebracht ist und/oder dass zumindest das betreffende Leistenteil aus magnetisch haftendem Material besteht.
Eine einfache Befestigungsmöglichkeit, bei der das auf eine Randeinfassung aufgewickelte flexible Schutzgitter auf einfache Weise in der Aufrolllage gehalten wird, besteht darin, dass zur Aufnahme einer der beiden Randeinfassungen eine Halteaufnahme vorgesehen ist, die einen in Längsrichtung der einzusetzenden oder eingesetzten Randeinfassung verlaufenden Hohlraum mit einem
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entlang einer schmalen Längsseite eingebrachten Schlitz aufweist. Das Schutzgitter wird dabei einfach durch den Schlitz geführt.
Dabei besteht ein einfach z. B. aus Kunststoff oder Metall herzustellender Aufbau darin, dass die Halteaufnahme als Hohlkammerprofil ausgebildet ist, wobei der Hohlraum von im wesentlichen trapezförmig oder rechteckförmig angeordneten Wandelementen mit einer Anlageseite zum Auflegen auf eine Umrandung der zu schützenden Öffnung, einer dieser gegenüberliegenden Abdeckseite, einem die Anlageseite und die Abdeckseite verbindenden Verbindungsabschnitt und einer zwischen der Anlageseite und der Abdeckseite liegenden, mit einem freien Rand an den Schlitz grenzenden Stützwand umgeben ist.
Ist dabei weiterhin vorgesehen, dass die Anlageseite über den angrenzenden Verbindungsabschnitt hinaus mit einem Befestigungsabschnitt verlängert ist, dass die Stützwand einstückig mit der Anlageseite verbunden und auf ihrer dem Schlitz zugekehrten Randseite nach innen in den Hohlraum eingebogen ist und dass der Stützwand ein Führungsabschnitt vorgelagert ist, der sich von der Abdeckseite als deren Verlängerung in Richtung zur Ebene der Anlageseite bis in deren Nähe erstreckt und an seinem freien Rand nach außen abgebogen ist, so kann die Halteaufnahme an dem überstehenden Befestigungsabschnitt leicht an der Umrandung der abzudeckenden Öffnung angebracht werden. Mittels des Führungsabschnitts wird das Schutzgitter dicht an die Umrandung geführt, so dass es an dieser im wesentlichen vollständig anliegt. Sind dabei die Abdeckseite und der Führungsabschnitt elastisch ausgebildet, so kann der Schlitz zum seitlichen Einführen des Schutzgitters oder sogar zum Durchführen der Randeinfassung aufgeweitet werden.
• ·
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung,
Fig.2 eine seitliche Ansicht der Schutzvorrichtung,
Fig. 3 eine Halteaufnahme für die Schutzvorrichtung,
Fig. 4 einen Ausschnitt der Schutzvorrichtung mit Befestigungsmitteln und
Fig. 5 einen Ausschnitt einer in einen Lichtschacht eingelegten Schutzvorrichtung.
Fig. 1 zeigt eine Laub-und/oder Insektenschutzvorrichtung 1 mit einem flexiblen Schutzgitter 2 in Form eines Gazenetzes, das an zwei gegenüberliegenden Rändern mit einer ersten und einer zweiten Randeinfassung 3 bzw. 4 versehen ist. Die beiden Randeinfassungen bestehen jeweils aus einem ersten und einem zweiten Leistenteil 3.1, 3.2 bzw 4.1, 4.2, die sandwichartig aufeinanderliegen und zwischen sich das Schutzgitter 2 aufnehmen. Die beiden zweiten Leistenteile 3.2, 4.2 sind gegenüber den beiden ersten Leistenteilen 3.1 bzw. 4.1 verkürzt, so dass an den beiden Enden der Randeinfassungen Aussparungen 3.3 bzw. 4.3 entstehen. Das Schutzgitter 2 kann sich alternativ zu der Darstellung in Fig. 1 auch noch über diese Aussparungen hinaus bis zum Ende des längeren Leistenteils 3.1 bzw. 4.1 erstrecken. Infolge der Aussparungen 3.3, 4.3 können die Randeinfassungen 3 zur Hälfte in eine abzudeckende Öffnung eingelegt
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werden, wobei die überstehenden Enden der längeren Leistenteile 3.1, 4.1 auf der Umrandung der Öffnung aufliegen und das Schutzgitter 2 flach an der Umrandung der Öffnung anliegt und nur wenig aufträgt.
Wie auch aus der seitlichen Ansicht der Schutzvorrichtung 1 gemäß Fig. 2 hervorgeht, sind die beiden Randeinfassungen 3, 4 unterschiedlich breit, so dass beim Aufwickeln des flexiblen Schutzgitters 2 jeweils unterschiedliche Längenabstufungen erhalten werden. Wie aus Fig. 2 weiterhin ersichtlich, ist das erste Leistenteil 3.1 auch breiter als das zweiter Leistenteil 3.2, wobei die beiden innenliegenden Längsränder der beiden Leistenteile 3.1,3.2 bündig miteinander abschließen, während der außenliegende Längsrand des ersten Leistenteils 3.1 den außenliegenden Längsrand des zweiten Leistenteils 3.2 überragt. Durch diesen Überstand in Längsrichtung wird die Möglichkeit geboten, die Randeinfassung 3 auch über die gesamte Länge an der Umrandung der zu schützenden Öffnung dicht anzulegen.
Fig. 3 zeigt eine Halteaufnahme 5 in Form eines Hohlkammerprofils beispielsweise aus Kunststoff oder Metall, in dem die eine Randeinfassung 3 mit teilweise aufgerolltem Schutzgitter 2 aufgenommen ist, wobei das Schutzgitter 2 durch einen Schlitz 5.1 der Halteaufnahme 5 herausgeführt ist und der Hohlraum schmäler als die Breite der Randeinfassung 3 ist, so dass sich diese nicht drehen kann. Die Halteaufnahme 5 zeigt an ihrer Unterseite eine Stützwand 5.2, die rechtwinklig an einer Anlageseite 5.3 vorsteht und an ihrem an den Schlitz 5.1 grenzenden freien Ende nach innen in den Hohlraum abgewinkelt ist. Mit der Anlageseite 5.3 kann die Halteaufnahme 5 an der Umrandung der abzudeckenden Öffnung flach angelegt werden. Die Anlageseite 5.3 erstreckt sich an ihrer oberen Seite mit einem Befestigungsabschnitt 5.4 über den Hohlraum. An seinem oberen Ende ist der Hohlraum mittels eines
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schräg nach unten verlaufenden Verbindungsabschnitts 5.7 abgeschlossen, an den sich eine parallel zu der Anlageseite 5.3 nach unten verlaufende Abdeckseite 5.5 anschließt. Die Abdeckseite 5.5 überragt den Schlitz 5.1 und geht einstückig in einen Führungsabschnitt 5.6 über, der schräg zu der Ebene der Anlageseite 5.3 hin abgebogen ist, wobei das freie Ende im wesentlichen bis in die Ebene der Anlageseite 5.3 ragt und nach außen abge-rundet ist. Mittels des Führungsabschnitts 5.6 wird das durch den Schlitz 5.1 geführte Schutzgitter im wesentlichen zur Anlage an einer Umrandung der zu schützenden Öffnung geführt, so dass das Schutzgitter 2 am Rand der Öffnung dicht anliegt. Die Abdeckseite 5.5 kann zum Durchführen des Schutzgitters 2 und bei entsprechender Elastizität auch zum Einlegen der Randeinfassung 3 bzw. 4 gegen ihre Federspannung aufgeklappt werden. Alternativ kann die Randeinfassung 3 bzw. 4 auch von der Seite her in die Halteaufnahme 5 eingeschoben werden.
Fig. 4 zeigt eine seitliche Ansicht eines unteren Abschnitts der Schutzvorrichtung 1, wobei der zweite Leistenteil 3.2 auf seiner einen Seite mit einem Befestigungsmittel 6 in Form eines selbstklebenden Magnetbandes 6.1 versehen ist, der auf einem magnetisch wirksamen Haftstreifen 6.2 festgelegt werden kann, der seinerseits im Bereich der Umrandung der zu schützenden Öffnung angebracht ist. Alternativ oder zusätzlich zu einem solchen Befestigungsmittel 6 können auch mechanische Befestigungsmittel, wie z. B. Gummibänder und Einhängelemente vorgesehen sein. Auch kann beispielsweise ein Fensterrahmen selbst magnetisch wirksam ausgebildet sein. Umgekehrt kann das Magnetband 6.1 auch an der Umrandung der zu schützenden Öffnung und der magnetisch wirksame Haftstreifen 6.2 an der Randeinfassung festgelegt sein. Dabei besteht auch die Möglichkeit, derartige Magnetbänder oder Haftstreifen in einem Fensterrahmen von vornherein zu integrieren.
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Fig. 5 zeigt ein Beispiel zur Abdichtung eines Lichtkastens 7, auf dem ein mechanisch stabiler Gitterrost 8 aufliegt. In dem Auflagerand des Lichtkastens 7 ist unter dem Gitterrost 8 eine Randeinfassung 3 angeordnet, von dem ein Schutzgitter 2 über den Außenrand des Gitterrostes 8 über die Oberseite des Gitterrostes 8 gezogen ist. Das Schutzgitter 2 könnte auch entlang der Unterseite des Gitterrostes 8 gezogen sein, wobei dann die Randeinfassung 3 bzw. 4 an dem Auflagerand des Lichtkastens 7 befestigt werden muß. Bei gesicherten Gitterrosten 8 kann die Schutzvorrichtung 1 auf der Oberseite des Gitterrostes 8 angeordnet werden, wobei die Randeinfassungen 3, 4 z. B. mittels mit einem Schenkel in den Spalt zwischen dem Auflagerand und dem Rand des Gitterrostes 8 eingesetzter Winkelstücke klauenartig festgelegt werden können. Mit der so angeordneten Schutzvorrichtung 1 wird nicht nur verhindert, dass Insekten in den Lichtkasten 7 gelangen, sondern es werden auch Schmutzteile und Laub gehindert, in den Lichtkasten 7 zu fallen.

Claims (9)

- 9 - 7. Dezember 1998 Ansprüche
1. Laub- und/oder Insektenschutzvorrichtung für Lichtschächte, Lüftungsschächte, Fenster und/oder Türen oder dergleichen mit einem flexiblen Schutzgitter (2), das an einem Teil seiner Ränder mit einer Randeinfassung (3, 4) versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Randeinfassungen (3, 4) nur an zwei gegenüberliegenden geraden Rändern des Schutzgitters (2), von denen mindestens einer gerade ist, vorgesehen sind und jeweils aus zwei aufeinandergelegten Leistenteilen (3.1, 3.2; 4.1, 4.2) zusammengesetzt sind, die aus flachem Rechteckprofil bestehen und zwischen denen die Ränder des darauf eng aufwickelbaren Schutzgitters (2) festgelegt sind.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Randeinfassungen (3, 4) unterschiedliche Breite besitzen.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stärke der Leistenteile (3.1, 3.2; 4.1, 4.2) höchstens 4 mm und ihre Breite bis zu 5 cm beträgt.
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4. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest bei einer Randeinfassung (3, 4) eines der beiden Leistenteile (3.1, 3.2; 4.1, 4.2) an beiden Enden gegenüber dem anderen zurück-versetzt ist.
5. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest bei einer Randeinfassung (3, 4) eines der beiden Leistenteile (3.1, 3.2; 4.1, 4.2) gegenüber dem anderen an einem Längsrand zurückversetzt ist.
6. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest an einer Randeinfassung (3, 4) auf einem der Leistenteile (3.1, 3.2; 4.1, 4.2) ein flaches Magnetelement (6.1) aufgebracht ist und/oder
dass zumindest das betreffende Leistenteil (3.1, 3.2; 4.1, 4.2) aus magnetisch haftendem Material besteht.
7. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Aufnahme einer der beiden Randeinfassungen (3, 4) eine Halteaufnahme (5) vorgesehen ist, die einen in Längsrichtung der einzusetzenden oder eingesetzten Randeinfassung (3, 4) verlaufenden Hohlraum mit einem entlang einer schmalen Längsseite (5.2) eingebrachten Schlitz (5.1) aufweist.
- 11 - 7. Dezember 1998
8. Schutzvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Halteaufnahme (5) als Hohlkammerprofil ausgebildet ist, wobei der Hohlraum von im wesentlichen trapezförmig oder rechteckförmig angeordneten Wandelementen mit einer Anlageseite (5.3) zum Auflegen auf eine Umrandung der zu schützenden Öffnung, einer dieser gegenüberliegenden Abdeckseite (5.5), einem die Anlageseite (5.3) und die Abdeckseite (5.5) verbindenden Verbindungsabschnitt (5.7) und einer zwischen der Anlageseite (5.3) und der Abdeckseite (5.5) liegenden, mit einem freien Rand an dem Schlitz (5.1) grenzenden Stützwand (5.2) umgeben ist.
9. Schutzvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlageseite (5.3) über den angrenzenden Verbindungsabschnitt (5.7) hinaus in einen bündig anschließenden flachen Befestigungsabschnitt (5.4) übergeht,
dass die Stützwand (5.2) einstückig mit der Anlageseite (5.3) verbunden und auf ihrer dem Schlitz (5.1) zugekehrten Randseite nach innen in den Hohlraum eingebogen ist und
dass der Stützwand (5.2) ein Führungsabschnitt (5.6) vorgelagert ist, der sich von der Abdeckseite (5.5) als deren Verlängerung in Richtung zur Ebene der Anlageseite (5.3) bis in deren Nähe erstreckt und an seinem freien Rand nach außen abgebogen ist.
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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19990722

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20020409

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20050309

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20070124

R071 Expiry of right