DE29820383U1 - Türschwelle - Google Patents
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Description
05.11.1998
Die Erfindung bezieht sich auf eine Türschwelle, mit einem Metallhohlprofil, mit einem aus Kunststoff bestehenden, eine Hohlkammer aufweisenden Dämmprofil, das eine vertikale Türanschlagwand hat und mit dem Metallhohlprofil verrastet ist, und mit die Schwelle am Boden festlegenden Befestigungsmitteln.
Eine Türschwelle mit den eingangs genannten Merkmalen ist beispielsweise aus DE-U-296 02 408 bekannt. Das Dämmprofil ist ein rechteckiges Hohlkammerprofil, das zwischen einander parallelen Schenkeln des Metallhohlprofils verrastet ist, die zur Rauminnenseite weisen. Diese Schenkel sind infolge ihrer metallischen wärmeleitenden Verbindung mit türaußenseitigen Abschnitten des Metallhohlprofils kalt, so daß hier in unerwünschter Weise Kondensation auftreten kann, weil die Schenkel mit feuchter warmer Raumluft in Kontakt kommen.
Des weiteren ist es aus der DE-U-296 12 478 bekannt, ein Metallhohlprofil mit einem einwandigen Dämmprofil zu verkleiden, das eine vertikale Türanschlagwand hat und mit dem Metallhohlprofil verrastet ist, wobei die Schwelle am Boden festlegende Befestigungsmittel vorhanden sind. Der Türan-5 schlagwand sind Rastmittel benachbart, die für eine Verrastung des einwandigen Dämmprofils am Metallhohlprofil dienen. In diesem Bereich ist daher kein Raum für die Ausbildung einer Hohlkammer. Obwohl das bekannte Dämmprofil türinnenseitig eine vollständige Abdeckung des Metallhohlprofils darstellt, ist die Wärmedämmung ungenügend, insbesondere wegen der im
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Bereich der Türans'chlagwancl *g*eget>ene"n Einwandigkeit, die mit ungenügender Wärmedämmung einhergeht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Türschwelle mit den eingangs genannten Merkmalen mit unter anderem einem eine Hohlkammer aufweisendem Profil so zu verbessern, daß im Bereich der Türanschlagwand eine hinreichende Wärmedämmung ohne Kondensationsgefahr gewährleistet wird.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Metallhohlprofil von der Hohlkammer des Dämmprofils oder zumindest von dessen Türanschlagwand türinnenseitig vollständig abgedeckt ist, und daß die Verrastung des Dämmprofils mit dem Metallhohlprofil im Bereich der Befestigungsmittel oder türaußenseitig davon angeordnet ist.
Für die Erfindung ist von Bedeutung, daß das Metallhohlprofil mittels der Hohlkammer des Dämmprofils von kondensationsgefährdenden Umgebungsbereichen der Türschwelle entfernt gehalten ist, ohne die Baueinheitlichkeit der Türschwelle aufzugeben. Infolge der guten Wärmedämmeigenschaften wird ausgeschlossen, daß an den der Türinnenseite am nächsten liegenden Bereichen des Metallhohlprofils Kondensation und damit Durchfeuchtung auftreten kann. Zugleich ist für die Erfindung von Bedeutung, daß eine Verrastung der vertikalen Türanschlagwand ohne Kondensationsgefahr an Metallhohlprofilen erreicht wird, die das Dämmprofil umfassen müßten. Die Verrastung wird weit zur Türaußenseite hin verlagert und von feuchter Rauminnenluft ferngehalten. Da die Türschwelle naturgemäß flach ist, werden die durch die Verlagerung der Verrastung bedingten Querschnittsprobleme bzw. der Querschnittsbedarf dadurch gelöst, daß die Verrastung des Dämmprofils mit dem Metallhohlprofil im Bereich der Befestigungsmittel angeordnet ist, oder türaußenseitig davon. Es wird ausgenutzt, 5 daß die Befestigungsmittel über die Länge der Schwelle gesehen nur punktförmig vorhanden sind, und zwar in einer Weise, die die Verbindungsfestigkeit der Verrastung im übrigen nicht beeinträchtigt.
Die Türschwelle ka'nn *so ausgestaltet werden, daß das Metallhohlprofil und das Dämmprofil trittseitig eine Befestigungsnut bilden, und daß die Verrastung bewirkende Verrastungsmittel zumindest teilweise zwischen der Befestigungsnut und dem Boden angeordnet sind. Die Befestigungsnut kann dazu dienen, Befestigungsmittel oder Teile von Befestigungsmitteln aufzunehmen, mit der die Türschwelle am Boden befestigt wird. Trotz des Vorhandenseins der Befestigungsmittel kann die Türschwelle im Sinne einer von der Türinnenseite entfernten Verrastung ausgebildet werden, wenn die Verrastungsmittel zumindest teilweise zwischen der Befestigungsnut und dem Boden angeordnet sind.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Türschwelle kann dadurch erreicht werden, daß das Metallhohlprofil und das Dämmprofil die Befestigungsnut seitlich begrenzen und jeweils Gegenrastmittel zum Eingriff von Rastmitteln einer die Befestigungsnut abdeckenden Trittplatte aufweisen. Eine die Befestigungsnut abdeckende Trittplatte ist im Sinne der Funktionstüchtigkeit der Türschwelle vorteilhaft und dient deren Ansehnlichkeit. Die Anordnung von Rastmitteln am Metallhohlprofil und Gegenrastmitteln am Dämmprofil beziehungsweise umgekehrt, dient einer einfachen Ausgestaltung des Querschnitts der Türschwelle, da keines der vorgenannten Bauteile so weit 5 in den Bereich des anderen hineinerstreckt werden muß, daß die Verrastung der Trittplatte entweder nur vom Metallhohlprofil oder nur vom Dämmprofil geleistet werden müßte. Insbesondere kann dadurch erreicht werden, daß das Metallhohlprofil von der Türinnenseite entfernt gehalten wird, da das aus Kunststoff bestehende Dämmprofil zur Verrastung der Trittplatte herangezogen wird.
Im Hinblick auf die vertikale Belastbarkeit der Türschwelle, nämlich beim Betreten oder Befahren, wird die Tür-5 schwelle so ausgebildet, daß das Metallhohlprofil und das Dämmprofil jeweils auf dem Boden aufliegen und die Trittplatte mit einem ein Gegenrastmittel bildenden Stützsteg an einer Kante und mit der ein Gegenrastmittel bildenden Hohlkammer des Dämmprofils an der anderen Kante abgestützt ist. Infolgedessen ist das Gegenrastmittel des Metallhohlprofils und das
Gegenrastmittel des D*ämmp"rof*ils j"ewei*ls direkt am Boden abgestützt, so daß sich eine entsprechende Stabilität ergibt, nämlich eine Fixierung der Gegenrastmittel, die die Trittplatte sicher halten können, obwohl die Gegenrastmittel jeweils an unterschiedlichen Bauteilen befestigt sind, die selbst aneinander verrastet sind.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Türschwelle liegt vor, wenn an die Hohlkammer des Dämmprofils eine sich unterhalb der Befestigungsnut erstreckende Stützkammer anschließt, an deren Kammerwänden Kupplungsmittel zur Verrastung des Dämmprofils mit Gegenkupplungsmitteln des Metallhohlprofils vorhanden sind. Die Stützkammer entfaltet ebenfalls Hohlkammerwirkung und ergänzt die Hohlkammer des Dämmprofils hinsichtlich der Wärmedämmwirkung. Sie dient außerdem der Stabilisierung des Dämmprofils, wie sich aus dessen Querschnittsbetrachtung ohne weiteres ergibt. Außerdem dient sie der Aufgabe, Kupplungsmittel zu tragen oder auszubilden, die der Verrastung des Dämmprofils mit dem Metallhohlprofil dienen.
Eine bevorzugte Ausbildung der Türschwelle ergibt sich dadurch, daß das Dämmprofil zwei horizontal vorspringende Kupplungsleisten aufweist, die im wesentlichen übereinander angeordnet und mit entsprechend horizontal vorspringenden Gegenkupplungsleisten des Metallhohlprofils verrastet sind. Die Kupplungsleisten und die Gegenkupplungsleisten können entsprechend unterschiedlichen Prinzipien ausgebildet und an spezielle Konstruktionswünsche zum Querschnitt der Türschwelle angepaßt werden.
Im vorbeschriebenen Sinne ist es vorteilhaft, die Türschwelle so auszubilden, daß eine obere Kupplungsleiste des Dämmprofils in eine obere Gegenkupplungsleiste des Metallhohlprofils einsteckbar ist, und daß das Dämmprofil um eine 5 von den oberen Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten gebildete Schwenkachse aus einer Schrägstellung zum Metallhohlprofil in eine damit fluchtende Horizontalstellung schwenkbar ist, in der untere Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten eingerastet sind. Diese Ausgestaltung der Türschwelle dient insbesondere dem einfachen Zusammenbau des Dämmprofils mit dem Metallhohl-
profil. Bei einem Zusammenbau duf ch**Verschwenken kommen die einer flachen Türschwelle eigenen langen Hebelarme zur Geltung, mit denen vergleichsweise große Kräfte aufgebracht werden können, um feste Verrastungen zu erreichen. Außerdem wird auch optisch offenbar, nämlich durch die gestreckte horizontale Anordnung beider Profile, daß diese ihre bestimmungsgemäße Zusammenbaustellung erreicht haben.
Aber auch das Prinzip des rotationsfreien Zusammenstekkens kann ausgenutzt werden, um das Metallhohlprofil und das Dämmprofil zusammenzubauen. In diesem Fall ist bevorzugt, daß obere Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten zugleich mit unteren Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten durch horizontales Verschieben des Dämmprofils relativ zum Metallhohlprofil verrastbar sind.
Eine spezielle Weiterbildung der Türschwelle wird dadurch erreicht, daß eine obere und eine untere Kupplungsleiste des Dämmprofils vertikal federnd auslenkbar sind und zwisehen sich vergleichsweise starre Gegenkupplungsleisten des Metallhohlprofils rastend aufnehmen. Da das Dämmprofil aus wärmedämmenden Gründen aus einem Kunststoff besteht, sind die von diesem gebildeten Kupplungsleisten infolge ihrer Elastizität besonders zu Auslenkungen geeignet, so daß mit ihnen ein vergleichsweise wenig kraftaufwendiges Zusammenstecken der beiden Profile ermöglicht wird.
Wenn es auf eine stabilere Verbindung der beiden Profile ankommt, ist zu bevorzugen, daß eine obere und eine untere 0 Kupplungsleiste Bestandteil jeweils einer Wand der Stützkammer des Dämmprofils sind, die von zwei horizontalen Gegenkupplungsleisten des Metallhohlprofils bis an die Hohlkammer des Dämmprofils umklammert ist. Die Wände der Stützkammer des Dämmprofils bilden einen geschlossenen Querschnitt mit entsprechend verringertem Ausfederungsvermögen des Kunststoffs. Je nach Bemessung können die Gegenkupplungsleisten des Metallhohlprofils die Kupplungsleisten mit entsprechenden Auslenkungskräften beaufschlagen oder selbst einen Anteil des gesamten für das Verrasten erforderlichen Ausfederungsvermögens beitragen.
Für den Zusammenbau des Metallhohlprofils und des Dämmprofils ist es des weiteren von Vorteil, wenn von der Stützkammer des Dämmprofils ein horizontaler, zwischen die Gegenkupplungsleisten des Metallhohlprofils eingreifender Führungsvorsprung vorspringt. Der Führungsvorsprung sorgt unabhängig von der konstruktiven Ausgestaltung der Verrastungsmittel für eine relative Lagesicherung der zusammenzubauenden Profile, bis die Verrastung erfolgt ist. Auch danach kann der Führungsvorsprung einer Stabilisierung des Querschnitts dienen.
Die Türschwelle dient üblicherweise dem Anschlag eines Türflügels, der direkt oder mit einer Dichtungsleiste auf die vertikale Kammerwand der Hohlkammer des Dämmprofils drückt und die Kammerwand entsprechend schlagartig und/oder dauerhaft belastet. Um derartigen Belastungen besser Stand halten zu können, ohne die äußere Formgebung des Dämmprofils zu beeinflussen, wird die Türschwelle so ausgebildet, daß die Hohlkammer des Dämmprofils an ihrer vertikalen Türanschlagwand und/oder an einer vertikalen Innenwand kammerinnenseitige Versteifungsrippen aufweist.
Eine besodners steife Ausbildung des Dämmprofils im Bereich seiner Hohlkammer ergibt sich, wenn die vertikalen Wände der Hohlkammer des Dämmprofils von einem Stützhohlprofil miteinander verbunden sind. Das Stützhohlprofil kann in seiner Querschnittsgestaltung an die von der Hohlkammer aufzunehmende Belastung angepaßt werden, indem eine Querschnitts-0 gestaltung vorgesehen ist, die beispielsweise Stoßbelastungen gerecht wird und zugleich mit dem Dämmprofil hergestellt werden kann, beispielsweise durch Extrudieren.
Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig.l bis Fig.3 unterschiedliche Querschnittsgestaltungen
von Türschwellen, und
Fig.4 a bis 4c unterschiedliche Querschnittsdarstellun-
von Türschwellen, und
Fig.4 a bis 4c unterschiedliche Querschnittsdarstellun-
0 gen des Zusammenbaus einer Türschwelle aus einem
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Metallhohlprofil, einem Dämmprofil und einer
Trittplatte.
Trittplatte.
Die in den Figuren dargestellten unterschiedlichen Türschwellen 10 haben jeweils ein Metallhohlprofil 11, ein aus Kunststoff bestehendes Dämmprofil 13 und eine Trittplatte 20, die vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff besteht. Sie sind zusammengebaut so ausgebildet, daß sich eine flache Türschwelle ergibt, die gemäß Fig.4c sowohl mit einer Türaußenseite 31 in wärmeleitender Verbindung steht, wie auch mit einer Türinnenseite 32. Die Trennung beider erfolgt mit einem Türflügel 33, dessen der Türschwelle 11 benachbarte Außenumriß bei geschlossenem Türflügel in Fig.4c schematisch dargestellt wurde. Es ist ersichtlich, daß zwei Abdichtungsmöglichkeiten vorhanden sind, nämlich eine Abdichtungsstelle 3 4 im Bereich eines Flügelüberschlags 35 und eine Abdichtungsstelle 36 im Bereich einer Stirnwand 37 des Türflügels 33, die der Trittplatte 20 parallel liegt. Beispielsweise kann in eine Nut 38 des Türflügels eine Dichtungsleiste eingebaut werden, die an der Trittplatte 20 bei geschlossenem Türflügel 33 dichtend anliegt.
Das Metallhohlprofil 11 liegt auf dem Boden 15 auf und stützt sich daran ab, wenn es vertikal belastet wird. Ebenso liegt das Dämmprofil 13 auf dem Boden 15 auf und stützt sich daran bei vertikaler Belastung ab.
Aus den Figuren ist ersichtlich, daß das Metallhohlprofil 11 mit der Türaußenseite 31 in wäremleitendem Kontakt 0 steht und daher die dort herrschende, üblicherweise kältere Temperatur annimmt. Das Dämmprofil 13 ist im wesentlichen im vertikalen Projektionsbereich des Türflügels 33 angeordnet. Dabei ist es gegen einen Kontakt mit der Türaußenseite 31 von der Trittplatte 20 völlig abgeschirmt, wenn an der Trittplat-5 te 2 0 abgedichtet wird und steht mit der Türaußenseite nur geringfügig in wärmeleitendem Kontakt, wenn ausschließlich im Bereich des Überschlags 35 abgedichtet wird. Wegen der erheblichen horizontalen Erstreckung des Dämmprofils 13 praktisch über die gesamte Dicke des Türflügels 33 und auch wegen seiner Abschirmung durch die aus schlecht wärmeleitendem Kusnt-
stoff bestehende Trittplatte 20 führt die Wärmedämmwirkung des Dämmprofils 13 dazu, daß die Türschwelle 10 eine thermische Trennung der Türinnenseite 3 5 von der Türaußenseite 31 darstellt, wobei die vollständige Abdeckung des Metallhohlprofils 11 durch das Dämmprofil 13 in horizontaler Projektion eine Bildung von Kondensationsflüssigkeit im Bereich der Türschwelle 10 vollständig ausschließt.
Wesentlicher Bestandteil für eine gute Wärmedämmung ist die Hohlkammer 12 des Dämmprofils 13, die gemäß Fig.l von einer vertikalen Türanschlagwand 14 und einer dieser mit Abstand parallelen vertikalen Innenwand 27 gebildet ist, welche durch kurze horizontale Querwände einstückig miteinander verbunden sind. Unter Zuhilfenahme der Fig.4c ist vorstellbar, daß der Türflügel 3 bei heftigem Schließen zu einer linienförmigen beziehungswiese stellenweisen horizontalen Belastung der Türanschlagwand 14 führt. Diese Belastung wird durch eine in Fig.4c nicht dargestellte Dichtungsleiste des Überschlags 3 5 verursacht, die auf die Türanschlagwand 14 drückt und diese in der Darstellungsebene nach links zu verformen sucht. Infolgedessen ist die Türanschlagwand 14 und auch die dieser parallele Innenwand 27 jeweils mit Innenrippen 28,29 versehen. Bei schlagartiger horizontaler und schräger oder vertikaler Belastung der Hohlkammer 12 gleitet eine horizontale Verstärkungsrippe 28 in eine zwischen zwei horizontale Versteifungsrippen 29 gebildete Aufnahmerille 3 9 und führt dadurch zu einer Stabilisierung der Hohlkammer 12.
Die vertikale Belastung der Hohlkammer 12 erfolgt insbesondere durch vertikale Belastungen der Trittplatte 20. Die Trittplatte 20 hat zwei auf gleicher vertikaler Ebene angeordnete Kanten 20',2O11, von denen sich die eine Kante 20' auf einem Stützsteg 40 des Metallhohlprofils 11 abstützt, der eine Schwallkante bildet und zur Türinnenseite hin auflaufendes Wasser entsprechend seiner Höhe abweist. Die andere Kante 20'' liegt auf der Hohlkammer 12 des Dämmprofils 13 auf. Dieser und der Stützsteg 40 sind praktisch gleich hoch, so daß eine auflageseitig praktisch ebene Trittplatte 20 eingesetzt werden kann.
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An der Unterseite 41 der Trittplatte 20 sind gemäß Fig.4b Rastmittel 19 in Gestalt von trittplattenparallelen Leisten angebracht. Die Rastmittel 19 wirken mit auf ihre Formgebung abgestimmten Gegenrastmitteln 18 zusammen, die sich gemäß Fig.4a zum einen am Metallhohlprofil 11 und zum anderen am Dämmprofil 13 befinden. Metallhohlprofilseitig ist das Rastmittel 19 eine winkelförmige Leiste mit einem teilkreisförmigem Querschnitt und greift in eine etwa halbkreisförmige, ein Gegenrastmittel 18 bildende Nut ein. Dämmprofilseitig ist das Gegenrastmittel 19 ein vertikaler Steg mit Hakenleiste, die an einer ein Gegenrastmittel 18 bildenden Hinterschnittkante des Dämmprofils 13 zu verhaken ist. Fig.4b zeigt den Zusammenbau der Trittplatte 20 mit den Profilen 11, 13 dahingehend, daß zunächst das metallhohlprofilseitige Rastmittel 19 unter schräger Haltung der Trittplatte 20 formschlüssig in das metallhohlprofilseitige Gegenrastmittel 18 eingesteckt und dann die Trittplatte 20 so lange geschwenkt wird, bis das dämmprofilseitige Rastmittel 19 gemäß Fig.4c mit dem Dämmprofil 13 verhakt ist.
Das Dämmprofil 13 beziehungsweise dessen Hohlkammer 12 und das Metallhohlprofil 11 beziehungsweise dessen Stützsteg 40 bilden eine Befestigungsnut 17 beziehungsweise deren vertikale Seitenwände aus. Die Befestigungsnut 17 ist vorhanden, um Teile von Befestigungsmitteln aufzunehmen, mit denen die Türschwelle 15 befestigt wird. Diese Befestigungsmittel 16 sind üblicherweise Schrauben, deren Köpfe nach dem vollständigen Eindrehen der Befestigungsschrauben innerhalb der Nut 17 untergebracht sind. Die Positionierung der Befestigungsschrauben ist in den Fig.l bis 3 durch eine strichpunktierte Linie 42 gekennzeichnet.
Unterhalb der Befestigungsnut 17 sind Verrastungsmittel vorhanden, die der Verrastung des Dämmprofils 13 mit dem Me-5 tallhohlprofil 11 dienen. Diese Verrastungsmittel sind unterschiedlich ausgestaltet. Sie sind jedoch alle Bestandteil einer Stützkammer 22 des Dämmprofils 13 oder sie sind separat und mit den Wänden dieser Stützkammer 22 einstückig. Die Stützkammer 22 hat zwei einander zumindest abschnittsweise parallele horizontale Wände 22 ' , 22 ' ' , die hohlkammerseitig
von der Innenwand 27 miteinander verbunden sind und die metallhohlprofilseitig unterschiedlich ausgestaltet sind. Diese Ausgestaltung hängt mit der Ausgestaltung der Verrastungsmittel der Profile 11,13 zusammen. Allen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß zwei horizontal vorspringende Kupplungsleisten 23 ■ ,23 ' ' vorhanden sind, die im wesentlichen übereinander angeordnet sind.
In Fig.l ist die Kupplungsleiste 23' mit bodenseitig gewendeter Hakenausbildung vorhanden. Eine entsprechende parallele Kupplungsleiste 23"' ist bodennah vorhanden und mit einer trittplattenseitigen Hakenausbildung vorhanden. Diese Kupplungsleisten 23',23'' wirken mit entsprechend horizontal vorspringenden Gegenkupplungsleisten 24',24'' zusammen, die einstückiger Bestandteil des Metallhohlprofils 11 sind. Gemäß Fig.l sind die Gegenkupplungsleisten ebenfalls hakenartig ausgebildet und zwischen den Kupplungsleisten 23'7 23 ' ' diesen zugewendet. Die Haken zweier Leisten 22',24' und 23'',24'' hintergreifen sich.
. Gemäß Fig.2 springt von einer stirnseitigen Kammerwand 22" ' der Kammer 22 ein halbringförmiger Haken vor und greift in eine entsprechend teilringförmige geschlitzte Längskammer 43 des Metallhohlprofils 11. Die teilringförmige Kupplungsleiste 23' ist mit einer hakenförmigen Gegenkupplungsleiste 24' des Metallhohlprofils 11 derart formschlüssig gekuppelt, daß ein horizontales Auseinanderziehen der Profile 11,13 unmöglich ist. Bodenseitig erfolgt eine Kupplung der Profile 11,13 mittels zweier hakenartig ausgebildeter Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten 23'',24'1J die derart widerhakenartig ausgebildet sind, daß sie den aus Fig.4a,4b herleitbaren Zusammenbau der Profile 11,13 nicht behindern und nach dem Zusammenbau fest zusammenhalten. Beim Zusammenbau der Profile 11,13 wird das Profil 13 relativ zum Profil 11 schräg angeordnet, so daß zwischen beiden durch entsprechende Anlage ihrer Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten 23',24' eine Schwenkachse 25 entsteht. Um diese Schwenkachse 25 wird das Profil 13 aus der in Fig.4a dargestellten Stellung im Uhrzeigersinn in die in Fig.4e dargestellte Stellung geschwenkt, wobei die Kupplungsleisten- und Kupplungsgegenleisten 23 ' ' ,
24'' verrasten. Die Verrastung wird insbesondere dadurch bewirkt, daß die untere Kupplungsleiste 23 "' des aus Kunststoff bestehenden Dämmprofils 13 ausweicht.
Die Ausführungsform der Fig.3 zeigt Kupplungsleisten ' 23'# 23'', welche Bestandteile der Kammerwände 22',22' ' sind.
Das horizontale Vorspringen dieser Leisten 23',23'' ist hier in Bezug auf die vertikale Innenwand 27 zu werten, wenn man annimmt daß diese Wände 22',22' ' metallhohlprofilseitig nicht miteinander verbunden sein müssen. Die vertikale metallhohlprof ilseitige Verbindung der Wände 22',22'" dient vielmehr der Stabilisierung des Dämmprofils 13 beziehungsweise der Ausbildung einer den Wärmedämmwert verbessernden Stützkammer 22. Mit den Kupplungsleisten 23',23'' wirken horizontal zur Türinnenseite 32 hin vorspringende Gegenkupplungsleisten 24', 24'' des Metallhohlprofils 11 zusammen, wobei die obere Leiste 24' praktisch den gesamten Boden der Befestigungsnut 17 bildet und mit einer bodenseitig ausgebildeten Verhakung die Verhakung der Kupplungsleiste 23' hintergreift, während eine bodenseitige Gegenkupplungsleiste 24'' des Metallhohlprofils 11 mit einer trittplattenseitig öffnenden Nut einen bodseitigen Haken der Kupplungsleiste 23' ' aufnimmt. Die beiden Gegenkupplungsleisten 24',24'' des Metallhohlprofils 11 bilden eine mechanisch gute Führung der Befestigungsmittel.
Den Ausführungsformen der Fig.1,3 ist gemeinsam, daß sie Führungsvorsprünge 25,26 aufweisen. Der Führungsvorsprung 25 der Ausführungsform gemäß Fig.l dient der vertikalen Abstützung der Gegenkupplungsleisten 24',24'' im Sinne einer Verminderung der Lösungsgefahr der Verrastungen. Dabei ist er längs geschlitzt und nimmt eine abstützende Einsteckleiste 44 in dem entsprechenden Schlitz auf, was wegen des erheblichen Abstandes der trittplattenseitigen und der bodenseitigen Verhakungen von Vorteil ist. Der Führungsvorsprung 26 der Fig.3 dient ausschließlich dem Zusammenbau, wenn die Profile 11,13 durch horizontales Schieben miteinander verrasten..
Allen Ausführungen ist gemeinsam, daß die Verrastung der
Profile 11,13 im Bereich der Befestigungsmittel 16 erfolgt.
Die Befestigungsmittel 16, also beispielsweise Schrauben,
werden von der Befestigungsnut 17 aus durch Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten hindurchgeschraubt. Ein solches Hindurchschrauben ist unschädlich, da die Verbindungsfestigkeit durch Leistenlängsabschnitte gewährleistet ist, die zwischen den von den Befestigungsschrauben gebildeten Befestigungsstellen ungestört in festem Rasteingriff sitzen. Im Fall der Fig.2 sind die Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten 23,24 türaußenseitig vom Bereich der Befestigungsmittel 16 angeordnet. Dementsprechend ist es auch möglich, untere Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten aus dem Bereich der Befestigungsmittel 16 zur Türaußenseite 31 hin zu verlagern.
Die vertikalen und horizontalen Belastungen der Hohlkammer 12 können auch dadurch abgefangen werden, daß die Hohlkammer 12 stabiler ausgebildet wird. Zu diesem Zweck ist in der Hohlkammer 12 des Dämmprofils 13 gemäß Fig.2 ein Stützhohlprofil 30 angeordnet. Dieses Stützhohlprofil 30 ist im wesentlichen quadratisch und seine Kanten bilden Bestandteile der Türanschlagwand 14 und der Innenwand 27. Die Diagonalan-Ordnung des Stützhohlprofils 30 verbessert die horizontale und auch die vertikale Belastbarkeit der Hohlkammer 12.
Der Abstand des Metallhohlprofils von der Türanschlagwand wird durch geeignete Ausbildung des Dämmprofils zu einer 5 Wärmedämmstrecke im Sinne einer verbesserten Wärmedämmung genutzt und es kann verhindert werden, daß das Metallhohlprofil mit feuchter Warmluft der Türinnenseite in Berührung kommt.
In den Figuren ist dargestellt, daß die Hohlkammer 12 das Metallhohlprofil 11 in horizontaler Projektion vollkommen verdeckt. Dabei ist die Hohlkammer 12 etwa eben so hoch wie das Metallhochprofil 11 im Bereich seines Stützstegs 40. Es sind jedoch auch unterschiedliche Höhen möglich. In diesem Fall müssen Ausgleiche der Höhenunterschiede durch entsprechende konstruktive Gestaltungen der Trittplatte 20 erfolgen. Beispielsweise kann die Kante 20' ' der Trittplatte 20 dicker sein, wenn die Hohlkammer 12 nicht ganz so hoch ist, wie der Steg 40, andererseits aber noch eine Abdichtung des Flügelüberschlags am Dämmprofil 13 gewährleistet ist.
40
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Alle Ausführungsformen zeigen einen erheblichen Abstand des Metallhohlprofils 11 von der Türanschlagwand 14. Dementsprechend wirksam ist die wärmemäßige Isolierung des Metallhohlprofils 11 von der Türinnenseite 32. In diesem Zusammenhang zeigt Fig.2,4c, daß die Hohlkammer 12 nicht notwendigerweise rechteckig sein muß. Sie ist trittplattenseitig abgeschrägt, so daß die Trittplatte 2 0 hier eine Auflastkante 45 haben kann, die auch rechteckig sein könnte, wenn statt der Abschrägung der Hohlkammer 12 eine vor der Türanschlagwand endende rechteckige Ausnehmung vorhanden wäre. Dabei ist trotzdem eine sich über die gesamte Höhe des Dämmprofils 13 erstreckende Türanschlagwand 14 vorhanden, unabhängig von der Ausbildung der Trittplatte 20 und auch unabhängig von der Ausbildung des Metallhohlprofils 11, zu dessen horizontaler Abdeckung theoretisch auch eine Wandstärke der Türanschlagwand 14 ausreicht, wenn die Dämmanforderungen das zulassen.
Claims (13)
1. Türschwelle (10), mit einem Metallhohlprofil (11), mit einem aus Kunststoff bestehenden, eine Hohlkammer (12) aufweisenden Dämmprofil (13), das eine vertikale Türanschlagwand (14) hat und mit dem Metallhohlprofil (11) verrastet ist, das von der Hohlkammer (12) des Dämmprofils (13) oder zumindest von dessen Türanschlagwand (14) türinnenseitig vollständig abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwelle (10) am Boden (15) mit Befestigungsmitteln (16) festgelegt ist, und daß die Verrastung des Dämmprofils (13) mit dem Metallhohlprofil (11) im Bereich der Befestigungsmittel (16) oder türaußenseitig davon angeordnet ist.
2. Türschwelle (10) nach Ansprüch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallhohlprofil (11) und das Dämmprofil (13) trittseitig eine Befestigungsnut (17) bilden, und daß die Verrastung bewirkende Verrastungsmittel zumindest teilweise zwischen der Befestigungsnut (17) und dem Boden (15) angeordnet sind.
3. Türschwelle (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallhohlprofil (11) und das Dämmprofil (13) die Befestigungsnut (17) seitlich begrenzen und jeweils Gegenrastmittel (18) zum Eingriff von Rastmitteln (19) einer die Befestigungsnut (17) abdeckenden Trittplatte (20) aufweisen.
4. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallhohlprofil (11) und das Dämmprofil (13) jeweils auf dem Boden (15) aufliegen und die Trittplatte (20) mit einem ein Gegenrastmittel (18) bildenden Stützsteg (40) an einer Kante (20') und mit der ein Gegenrastmittel (18) bildenden Hohlkammer (12) des Dämmprofils (13) an der anderen Kante (20") abgestützt ist.
5. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an die Hohlkammer (12) des Dämmprofils (13) eine sich unterhalb der Befestigungsnut (17) erstreckende Stützkammer (22) anschließt, an deren Kammerwänden (22', 22", 22''') Kupplungsmittel zur Verrastung des Dämmprofils (13) mit Gegenkupplungsmitteln des Metallhohlprofils (11) vorhanden sind.
6. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Dämmprofil (13) zwei horizontäl vorspringende Kupplungsleisten (23', 23") aufweist, die im wesentlichen übereinander angeordnet und mit entsprechend horizontal vorspringenden Gegenkupplungsleisten (24', 24") des Metallhohlprofils (11) verrastet sind.
7. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine obere Kupplungsleiste (23') des Dämmprofils (13) in eine obere Gegenkupplungsleiste (24') des Metallhohlprofils (11) einsteckbar ist, und daß das Dämmprofil (13) um eine von den oberen Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten (23', 24') gebildete Schwenkachse (25) aus einer Schrägstellung zum Metallhohlprofil (11) in eine damit fluchtende Horizontalstellung schwenkbar ist, in der untere Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten (23", 24") eingerastet sind.
8. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß obere Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten (23', 24') zugleich mit unteren Kupplungs- und Gegenkupplungsleisten (23", 24") durch horizontales Verschieben des Dämmprofils (13) relativ zum Metallhohlprofil (11) verrastbar sind.
9. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine obere und eine untere Kupplungsleiste (23', 23") des Dämmprofils (13) vertikal federnd auslenkbar sind und zwischen sich vergleichsweise starre Gegenkupplungsleisten (24', 24") des Metallhohlprofils (11) rastend aufnehmen.
10. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine obere und eine untere Kupplungsleiste (23', 23") Bestandteil jeweils einer Wand (22', 22") der Stützkammer (22) des Dämmprofils (13) sind, die von zwei horizontalen Gegenkupplungsleisten (24', 24") des Metallhohlprofils (11) bis an die Hohlkammer (12) des Dämmprofils (13) umklammert ist.
11. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß von der Stützkammer (22) des Dämmprofils (13) ein horizontaler, zwischen die Gegenkupplungsleisten (24', 24") des Metallhohlprofils (11) eingreifender Führungsvorsprung (25, 26) vorspringt.
12. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkammer (22) des Dämmprofils (13) an ihrer vertikalen Türanschlagwand (14) und/oder an einer vertikalen Innenwand (27) kammerinnenseitige Versteifungsrippen (28, 29) aufweist.
13. Türschwelle (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Wände (14, 27) der Hohlkammer (12) des Dämmprofils (13) von einem Stützhohlprofil (30) miteinander verbunden sind.
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