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DE29820362U1 - Gefüllte Packung für Lebensmittel - Google Patents

Gefüllte Packung für Lebensmittel

Info

Publication number
DE29820362U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sausages
box
filled
format
package according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29820362U
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English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication of DE29820362U1 publication Critical patent/DE29820362U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/07Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles
    • B65D85/08Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Dirk Sternfeld, Bismarckstraße 80, 45888 Gelsenkirchen
SK 54064 10. November 1998
Gefüllte Packung für Lebensmittel
Die Erfindung betrifft eine gefüllte Packung für Lebensmittel insbesondere für Würstchen und dgl..
Es ist bekannt, Würstchen, Salamis, Landjäger und dgl. einzeln oder zu mehreren in Packungen zu füllen. Verwendet werden dazu Folien oder spezielles Papier oder Kartone. So bekommt der Käufer mit Würstchen gefüllte Pakkungen hygienisch einwandfrei und in der gewünschten Menge. Er kann sie einfach und sauber nach Hause tragen. Beliebt ist die Verpackung durchsichtig zu wählen, um über den einwandfreien Inhalt zu informieren und auch den Appetit anzuregen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine neue Möglichkeit zu schaffen, den Verzehr von Würstchen wie z. B. Hartwürsten, Salamis und dgl. zu steigern.
Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß in eine aufklappbare Schachtel eine Mehrzahl von auf Lücke gepackter einzeln entnehmbarer Würstchen untergebracht sind.
Hier sind Würstchen wir Raucherartikel verpackt. Die handliche Verpackung ermöglicht das leichte, saubere und einfache Mitnehmen eines „Zwischendurch-Snacks". Die eingelegten Würstchen sind auf Lücke gelegt und damit ist es möglich, nach dem Öffnen der Schachtel Würstchen nach vorne zu schieben, so daß sie appetitlich, „zigarettengleich" angeboten werden können und gerade dazu einladen, Eine auszuwählen und zu verzehren.
-I,
Besonders reizvoll für den Konsumenten ist das Auslösen eines Überraschungseffektes beim Gegenüber.
So wird eine vermeintliche Zigarettenschachtel gezückt und dem Gegenüber angeboten und heraus kommt aber nicht der erwartete Nikotinstengel, sondern eine Salami in Zigarettenform. Das ist ein Gag. Das führt zu einem verstärkten Kauf. Das regt den Verzehr von Würstchen bzw. Salamis an. Vielleicht hilft diese Form von Füllung einer „Zigarettenpackung" auch manchem Raucher und er ersetzt die eine oder andere Zigarette durch eine Salami.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die aufklappbare Schachtel Zigarettenschachtelformat auf. Der möglichst nahe Bezug zu der bekannten Raucherartikelverpackung und der damit verbundene Überraschungseffekt wird so sichergestellt. Auch ist die Verpackung besonderes handlich.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die aufklappbare Schachtel ein Zigarrenschachtelformat auf. Auch hier wird über die Schachtel mit ihrer Ähnlichkeit zu einer Zigarrenschachtel die Kauflust und die Verzehrwonne an Salamis gesteigert.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Würstchen zylinderstangenförmig bzw. zylinderförmig ausgebildet. Je nachdem an welche Raucherartikelverpackung sich angelehnt werden soll, hat das in die Schachtel eingelegte Würstchen Zylinderstangenformat, also ein zigarettenähnliches Format oder aber es ist zylinderförmig, weist also ein zigarrenähnliches Format auf.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Durchmesser der Würstchen ca. 8 bis 20 mm und die Länge der Würstchen beträgt ca. 8 bis 16 cm. So ist sichergestellt, daß die Würstchen in allen möglichen „Raucherartikel-Formaten" angeboten werden können.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind pro Schachtel zwischen 8 bis 14 Würstchen untergebracht. Hier kommt es auf die Größe der gewählten Verpackung bzw. dem Durchmesser des einzelnen Würstchens an, wie viele Würstchen in einer Verpackung passen, dies hängt direkt davon ab, an welche Raucherartikelverpackung sich angelehnt werden soll.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind zehn Würstchen in einer Verpackung untergebracht. Speziell für das Format einer üblichen Zigarettenpackung hat sich diese Anzahl als günstig erwiesen. Es ist so möglich, die Salamis bei geöffneter Schachtel nach Zigarettenart nach vorne auszuschieben und anzubieten.
Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen gefüllten Schachtel für Lebensmittel, insbesondere für Würstchen und dgl., und zwar das Beispiel einer Schachtel im Zigarettenformat gefüllt mit Salamis.
Die aufklappbare Schachtel 1 hat das Format einer üblichen Zigarettenpakkung. Die Schachtel 1 ist mit Staniolpapier oder Alufolie ausgekleidet. Einzelne zylinderstangenförmige Würstchen 2 werden auf Lücke in die Schachtel 1 eingelegt. Das einzelne Würstchen 2 hat einen Durchmesser von ca. 10 mm und eine Länge von ca. 10 cm. Zehn einzelne Würstchen passen so in die Schachtel.
Wird als zu befullende Schachtel eine andere Raucherartikelverpackung gewählt, z. B. eine Zigarrenschachtel, so ändert sich das Format der einzelnen Würstchen in ein „zigarrenähnliches" Format. Das Format der einzelnen Würstchen 2 kann je nach kopiertem Raucherartikel variieren von einem Durchmesser von ca. 8 bis 20 mm und einer Länge von ca. 8 bis 16 cm.
Die eingelegten Würstchen 2 einer Schachtel 1 haben untereinander immer das gleiche Format.

Claims (8)

•&Ggr;":. ·! i .Ox Anmelder: Dirk Sternfeld, Bismarckstraße 80, 45888 Gelsenkirchen Uns. Zeichen: SK 54064 10. November 1998 Schutzansprüche:
1. Gefüllte Packung für Lebensmittel, insbesondere für Würstchen und dgl., dadurch gekennzeichnet, daß in eine aufklappbare Schachtel (1) eine Mehrzahl von auf Lücke gepackter einzeln entnehmbarer Würstchen (2) untergebracht sind.
2. Gefüllte Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aufklappbare Schachtel (1) Zigarettenschachtelformat aufweist.
3. Gefüllte Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die aufklappbare Schachtel (1) Zigarrenschachtelformat aufweist.
4. Gefüllte Packung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Würstchen (2) zylinderstangenforrnig ausgebildet sind.
5. Gefüllte Packung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Würstchen (2) zylinderförmig ausgebildet sind.
6. Gefüllte Packung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Würstchen (2) ca. 8 bis 20 mm und die Länge ca. 8 bis 16 cm beträgt.
7. Gefüllte Packung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen 8 bis 14 Würstchen (2) in einer Schachtel (1) untergebracht sind.
8. Gefüllte Packung nach einem der vorhergehenden Absprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zehn Würstchen in einer Schachtel (1) untergebracht sind.
DE29820362U 1998-11-13 1998-11-13 Gefüllte Packung für Lebensmittel Expired - Lifetime DE29820362U1 (de)

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DE29820362U1 true DE29820362U1 (de) 1999-02-18

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