DE29710703U1 - Überraschungs-Lolly - Google Patents
Überraschungs-LollyInfo
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Description
Herbert Kuroczik GmbH, Rheinstraße 46, 45478 Mülheim an der Ruhr Überraschungs-Lolly
1
Beschreibung
Beschreibung
Die Neuerung betrifft einen Lolly bestehend aus lutschfähigem Zuckermaterial
oder Schokolade mit einem in der Zuckermasse gehaltenen Handgriff und einer schützenden
Umhüllung.
Sogenannte Lollys sind Dauerlutscher, d. h. eine Zuckermasse, die mit einem
Handgriff versehen ist und damit die Möglichkeit bietet, nach und nach abgelutscht zu
werden. Diese sog. Lollys sind in den unterschiedlichsten Größen, Farben und Formen
bekannt, wobei sie vor allem bei Kindern, darüber hinaus aber auch bei Jugendlichen
und Erwachsenen beliebt sind, weil durch den Handgriff ein direkter Kontakt mit der
Zuckermasse verhindert ist und weil die Möglichkeit vorhanden ist, die Zuckermasse
nach und nach abzulutschen. Bekannt sind dabei auch solche Dauerlutscher bzw. Lollys,
die farblich und auch von der Form her eine gewisse Möglichkeit für einen portionsweisen
Genuss erleichtern. Auch bei entsprechend unterschiedlicher Farbgebung bleibt dabei außer dem Lutschgenuss kein sonstiger Genuss bzw. keine sonstige Freude,
sodass häufig genug ein teilweise abgelutschter Dauerlutscher bzw. Lolly insbesondere
vom Kind weggeworfen wird. Abgesehen von den damit verbundenen Entsorgungsproblemen
ist von Nachteil, dass damit ein Teil der Zuckermasse für den weiteren Genuss nicht mehr zur Verfügung steht.
Der Neuerung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Lolly oder Dauerlutscher
zu schaffen, der die Möglichkeit bietet, dem Kind oder sonstigen Benutzer neben dem
Essgenuss eine zusätzliche und andersartige Freude zu machen.
Die Aufgabe wird gemäß der Neuerung dadurch gelöst, dass in die Zuckermasse
ein Hohlkörper eingebettet angeordnet ist, der aus lösbar miteinander verbundenen und
gegeneinander abgedichteten Teilschalen besteht.
Bei einem derart ausgebildeten Lolly ist die Möglichkeit gegeben, zusätzlich zur
jeweils unterschiedlich zusammengemischten und ausgebildeten Zuckermasse auch in
den entsprechenden Lutscher hinein eine Überraschung einzubetten, wobei durch den
entsprechend in die Zuckermasse eingebetteten Hohlkörper die Hygienevorschriften
leicht zu erfüllen sind. Die Teilschalen des Hohlkörpers sind lösbar miteinander verbunden,
um an die Ware heranzukommen, die im Hohlkörper als Überraschungselement untergebracht ist, wobei durch die Abdichtung die Sicherheit gegeben ist, dass
beim Herstellungsprozess die Zuckermasse nicht in den Hohlkörper eindringen kann.
Dies hat nicht nur Vorteile bezüglich der Hygiene, sondern sichert darüber hinaus eine
einwandfreie Handhabung der im Hohlkörper untergebrachten Überraschungswaren, sodass diese auch anschließend zum Spielen zur Verfügung stehen. Dabei kann der
Hohlkörper als solcher als Umhüllung weitergenutzt werden, braucht also nicht unbedingt
sofort entsorgt zu werden.
Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Neuerung ist vorgesehen, dass der
Hohlkörper von zwei miteinander per Rastverschluss verbundenen Teilschalen, vorzugsweise
Halbschalen mit gleichen Abmessungen gebildet ist. Ein derartiger Hohlkörper lässt sich gut von einer Zuckermasse gleichmäßig umhüllen, sodass damit letztlich
in vorteilhafter Weise auch gleich die Form des gesamten Lollys vorgegeben werden
kann. Die beiden Halbschalen können nach Ablutschen der Zuckermasse einfach auseinandergezogen
werden, um an den Inhalt des Hohlkörpers, d. h. der im Hohlraum angeordneten Überraschungsware heranzukommen. Der Rastverschluss reicht aber
vorteilhaft gleichzeitig auch zur notwendigen Abdichtung, sodass derartige Hohlkörper,
insbesondere dann, wenn sie aus Kunststoff bestehen leicht und in einem Arbeitsgang
hergestellt werden können.
Eine andere Möglichkeit der Verbindung der beiden Teil- bzw. Halbschalen
miteinander ist gemäß einer Weiterbildung die, bei der die Teilschalen ein korrespondierendes
Gewinde aufweisen. Auch das Gewinde bringt die notwendige Abdichtung, um so die in dem Hohlraum aufbewahrten Überraschungswaren vor Eindringen der
Zuckermasse zu schützen. Damit ist der notwendige hygienische Abschluss gleichzeitig
erreicht.
Je nach Größe des Hohlkörpers kann es zweckmäßig oder sogar notwendig sein,
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den Hohlkörper so auszubilden, dass er nicht versehentlich mitverschluckt werden
kann. Dies erreicht man gemäß der Neuerung dadurch, dass eine der Teilschalen mit
dem Handgriff verbunden ist. Dies hat gleichzeitig den zusätzlichen Vorteil, dass der
Lolly insgesamt eine hohe Stabilität aufweist und damit auch bei mehreren Lutschvorgängen
noch die notwendige Stabilität bewahrt. Der Handgriff und die beiden Teilschalen
bilden dann letztlich eine Einheit, sodass ein Verschlucken sowohl des Hohlkörpers
wie auch des Handgriffes ausgeschlossen ist. Darüber hinaus bietet diese Ausführungsform
den Vorteil, dass die Teilschalen mit dem Haltegriff zu Spielzwecken verwendet werden können, beispielsweise als eine Art Rassel o. ä., weil in den Hohlkörper
nach Herausnahme der Überraschungsware auch beispielsweise Erbsen u. ä. eingefüllt werden können, um eine entsprechende Spielform vorzugeben.
Eine vorteilhafte Zerlegung des "Innenlebens" des Lollys ist gemäß der Neuerung
dadurch möglich, dass der Handgriff über ein Außengewinde verfügt, das mit einem einer Sackbohrung in der Teilschale zugeordneten Innengewinde korrespondierend
ausgebildet ist. Damit können nicht nur die beiden Teilkörper voneinander gelöst
werden, sondern gleichzeitig auch der Handgriff, um auf diese Art und Weise nicht nur
den Spielreiz zu erhöhen, sondern auch beim Zuliefern der Einzelteile kleinstückige
Einzelteile vorzugeben.
Die Haftung der Zuckermasse am Handgriff wird gezielt dadurch verbessert,
dass das Außengewinde am Handgriff bis zum Außenrand der später aufgebrachten Zuckermasse verlängert ausgebildet ist, wobei die hierfür erforderlichen Mehrkosten zu
vernachlässigen sind. Dagegen ist gerade durch die Haftverbindung zwischen Zuckermasse
und Handgriff die gesamte Stabilität der Zuckermasse und damit des gesamten Lollys verbessert. Das Gewinde ist vorzugsweise als durchgehendes Gewinde zum
Außengewinde ausgebildet.
Der Reiz des im Lolly vorgehaltenen Überrachsschungsgegenstandes kann gezielt
dadurch erhöht werden, dass die den Hohlkörper umgebende Zuckermasse und der Inhalt des Hohlkörpers von der Farbe und/oder Sinngehalt her miteinander korrespondierend
gewählt sind. Der Eifer, mit dem der Käufer eines derartigen Lollys sich daran
gibt, an den in der Zuckermasse verschlossen Hohlkörper heranzukommen, wird so
gezielt erhöht, wobei natürlich auch denkbar ist, dass genau durch entsprechende Farbe
o. ä. eine gewisse Verwirrung gezielt hervorgerufen wird. Auf jeden Fall kann durch
die Farbgebung und Formgebung auf den Kauf und Genussreiz Einfluss genommen werden. Überhaupt ist von Vorteil, dass der Benutzer an den mit einer Überraschungsware
gefüllten Hohlkörper erst dann herankommt, wenn er die Zuckermasse ausreichend
abgelutscht hat. Natürlich kann er die Zuckermasse auch zerstören, um an den Hohlkörper heran zu kommen, doch ist dies aufgrund der Stabilität der Zuckermasse
nicht ohne weiteres möglich.
Zum Schutz und zum Kaufanreiz kann die Umhüllung dienen, wenn die Zuckermasse
von einer Umhüllung umgeben ist, die als peppiger Wickler ausgebildet ist. Der Wickler hat darüber hinaus den Vorteil, dass auf irgendwelche Bindemittel o. ä. völlig
verzichtet werden kann. Vielmehr wird der Wickler einfach um die Zuckermasse herumgewickelt
und dann verdreht, sodass er in dieser Verschlussposition verharrt.
Statt der den Hohlkörper vollständig umhüllenden Zuckermasse ist es auch
denkbar, dass die Zuckermasse den Teilschalen angepasst ausgebildet ist und dass die
Teile über die Teilschalen miteinander verbindbar sind. Gemeint ist damit, dass jede
der beiden Teilschalen von einer entsprechenden Zuckermasse dick umhüllt ist, und
zwar so, dass die Verbindungsteile zwischen beiden Teilschalen erhalten bleiben. Durch
Aufeinanderklemmen beider Teilschalen wird dann auch die umhüllende Zuckermasse soweit vervollständigt, dass für den Verbraucher bzw. Benutzer gar nicht unbedingt
erkennbar ist, dass es sich hier um zwei Teile der Zuckermasse handelt. Natürlich ist
auch so die Möglichkeit gegeben, die den Teilschalen zugeordnete Zuckermasse jeweils
im Geschmack und/oder Farbe und/oder Form unterschiedlich auszubilden, um so gewisse
Variationen zu ermöglichen. Bei entsprechender Ausbildung der Teilschalen ist darüber hinaus die Möglichkeit gegeben, die Überraschungsware im Nachhinein in die
bereits vorbereiteten Teilschalen mit Zuckermasse einzufüllen und dementsprechend
dann auch die Überraschungsware zu entnehmen, ohne vorher mit dem Ablutschen der
Zuckermasse begonnen zu haben. Dies widerspricht zwar dem weiter o. g. Ziel, nämlich
einer unzweckmäßigen "Entsorgung" der Zuckermasse entgegenzuwirken, hat aber
den Vorteil, dass die Zuckermasse dann wenigstens nicht zerstört wird, sondern vielmehr
anschließend zum Lutschen bzw. Ablutschen verwendet werden kann.
Weiter vorn ist bereits erwähnt worden, dass sich Kunststoff besonders für die
Herstellung des Hohlkörpers eignet. Allgemein gesehen sieht die Neuerung vor, dass
der Hohlkörper aus einem hygienisch unbedenklichen Material, vorzugsweise Kunststoff
besteht. Dieser Kunststoff kann dann wie ebenfalls weiter vorne beschrieben die Weiterverwendung des Hohlkörpers begünstigen, indem nämlich der Hohlkörper mit
dem Handgriff verbunden und dann für irgendwelche Spielzwecke zur Verfugung gestellt
wird. Hierzu war erwähnt worden, dass eine Rassel o. ä. aus einem derartigen "Entsorgungsteil" gemacht werden kann.
Ebenfalls hygienisch unbedenklich ist es, wenn der Hohlkörper eine essbare
Wandung, vorzugsweise eine aus entsprechender Backware bestehende Wandung aufweist.
Dabei muss die Wandung allerdings so stabil sein, dass sie vor dem Aushärten der Zuckerware die notwendige Stabilität bewahrt und damit den Hohlraum sichert, in
dem ja die Überraschungsware untergebracht ist. Denkbar ist hier beispielsweise die
Verwendung von Waffeln, Keksmasse o. ä., wobei je nach Art der Überraschungsware
auf einen Innenschutz der Backware verzichtet werden kann. Dies kann in der Regel
durch eine entsprechende Glasur gesichert werden. Denkbar ist es aber auch, die jeweilige
Überraschungsware mit einer entsprechend gesonderten Verpackung bzw. Umhüllung zu versehen, um die notwendige Hygiene zu gewährleisten. Dann hat die Wandung
lediglich noch Stabilitätsaufgaben, während die Trennung von der eigentlichen essbaren Masse, d. h. also der Wandung und der Zuckermasse von der Umhüllung der
Überraschungsware wahrgenommen wird.
Lollys bestehen in aller Regel wie schon erwähnt aus Zuckerware oder einem
ähnlichen Material. Denkbar ist es aber auch, entsprechende Eiswaren in ähnlicher oder
gleicher Form anzubieten. Entsprechend sieht die Neuerung vor, dass in den Eisteil ein
Hohlkörper aus miteinander lösbar verbundenen Teilschalen integriert und mit dem
Handgriff verbunden ist. Beim Ablutschen von Eismasse ist die Gefahr wesentlich größer,
dass ein integrierter Hohlkörper versehentlich mitverschluckt wird, weshalb es
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besonders wichtig ist, dass Handgriff und Hohlkörper eine Baueinheit bilden. Dadurch
ist das Mitverschlucken automatisch unterbunden. Darüber hinaus ist aber auch hier die
Möglichkeit gegeben, in den Hohlkörper eine Überraschungsware als Inhalt hineinzulegen,
sodass damit das Kaufinteresse und die sonstigen Reize wesentlich erhöht werden. Auch bei einer derartigen Ausbildung des Hohlkörpers kann dieser zweckmäßiger
Weise aus Kunststoff bestehen oder aus einer essbaren Wandung, wobei letzteres nur möglich ist, wenn sichergestellt ist, dass beim Aufknabbern oder anessen der
Wandung nicht der Inhalt, d. h. also die Überraschungsware aus Versehen mit in den
Mund genommen wird. Auch hierzu sind Vorsichtsmaßnahmen denkbar, wie beispielsweise
eine Verbindung mit dem Handgriff, sodass erst durch bewusstes Abreißen oder Abbiegen an die Überraschungsware herangekommen werden kann.
Auch weitere Merkmale der weiter vorher diskutierten Ansprüche können
zweckmäßiger Weise bei dem mit Eisteil ausgerüstetem Lolly verwirklicht werden, wozu eine Anpassung in dem Sinne gar nicht mal notwendig ist. Von daher wird diesbezüglich
auf die weiteren Ansprüche zwei bis zwölf Bezug genommen.
Die Neuerung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Lolly bzw. Dauerlutscher
geschaffen ist, der von der Zusammensetzung und Ausbildung her so verändert ist, dass der Kaufanreiz wesentlich erhöht wird, dass aber insbesondere auch ein
gewisser Spielwert erreicht wird, weil nämlich das "Innenleben" des Dauerlutschers
auch für Spielzwecke eingesetzt werden kann und zwar in der Regel nach Ablutschen
der Ware. In dem Hohlraum bzw. Hohlkörper im Dauerlutscher können unterschiedlichste
Überraschungswaren untergebracht werden, wobei durch geschickte Sortimentbildung
der Reiz besteht, mehrere bzw. immer wieder neue Dauerlutscher zu kaufen, um die jeweilige Serie an Überraschungswaren zu vervollständigen bzw. die einmal
angefangene Überraschungsware zu vervollständigen. Die Plastikkapsel bzw. der entsprechend
ausgebildete Hohlkörper kann dabei als Daueraufbewahrungsraum für diese Überraschungswaren weiter verwendet werden oder aber er kann weiterentwickelt werden
zu anderen Spielzeugen beispielsweise zu einer Rassel, ohne dass es dazu zusätzlicher
Änderungen oder Ergänzungen am eigentlichen Hohlkörper bedarf. Durch die Abgeschlossenheit des Hohlraums und damit der Sicherheit für die eingeschlossene
Überraschungsware ist auch bezüglich dieser Waren die notwendige Hygiene gewährleistet,
da sie direkt mit dem Genussmittel bzw. der Zuckerware gar nicht in Verbindung kommen kann. Aber selbst dann, wenn eine essbare Wandung verwendet wird,
kann durch eine leichte Umhüllung der jeweiligen Überraschungsware sichergestellt
werden, dass sie nicht irgendwelche Einflüsse auf die sie umgebende Masse ausübt.
Damit ist insgesamt ein Lolly geschaffen, der von den Varianten her viele Möglichkeiten
für die Hersteller derartiger Waren gibt, die darüber hinaus aber auch die Möglichkeit
bietet, sinnvolles mit dem Genuss zu verbinden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstandes der Neuerung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Lollys mit integriertem Hohlkör
per,
Fig. 2 ein Kugellutscher mit integriertem Hohlkörper,
Fig. 3 eine zylinderförmiger Hohlkörper mit umhüllender Zuk-
kermasse,
Fig. 4 ein Lolly in einer weiteren Seitenansicht und Umhüllung,
Fig. 5 ein Hohlkörper im Längsschnitt,
Fig. 6 ein Hohlkörper im Verbindungsbereich Hohlkörper -
Handgriff und
Fig. 7 ein Lolly mit Eisteil und integriertem Hohlkörper.
Fig. 1 zeigt einen Dauerlutscher bzw. Lolly 1 in Seitenansicht, wobei der umhüllte
innere Teil mit der Zuckermasse 2 gestrichelt wiedergegeben ist, um zu verdeutlichen,
dass es sich hier nicht nur um einen normalen Dauerlutscher handelt. Unten aus der Umhüllung 4 schaut der Handgriff 3 heraus, wobei es sich bei der Umhüllung 4 um
einen Wickler oder ein Wickelpapier handelt, das einen Verschluss 5 ergebend oben
und unten zusammengerollt ist. Auf der hier nicht im Einzelnen wiedergegeben Umhüllung
4 sind Hinweise enthalten auf Inhalt und Art des Dauerlutschers 1, sodass der
Benutzer sofort erkennen kann, dass es sich hier um den Lolly mit Überraschungskern
handelt.
Auch der Überraschungskern in Form eines Hohlkörpers 6 ist gestrichelt bei
Fig. 1 wiedergegeben, wobei angedeutet ist, dass der Hohlkörper bestehend aus den
beiden Teilschalen 7, 8 mit dem Handgriff 3 verbunden ist. Dadurch ist ein versehentliches
Verschlucken des Hohlkörpers 6 unterbunden, wobei weiter unten noch erläutert ist, auf welche Art und Weise die Verbindung zweckmäßigerweise erreicht werden
kann.
Der Hohlkörper 6 besteht aus den beiden Teilschalen 7, 8, die wie in Fig. 1 und
auch Fig. 4 dargestellt aus unterschiedlichen Größen bestehen können oder aber wie in
Fig. 2 angedeutet aus zwei gleich großen und gleich geformten Teilschalen 7 und 8.
Die beiden Teilschalen 7, 8 sind über einen Rastverschluss 9 miteinander zu verbinden.
Diesen Rastverschluss könnte man auch als Klickverschluss beschreiben, wobei nähere
Einzelheiten aus Fig. 5 entnommen werden können.
Fig. 2 zeigt wie schon erwähnt einen Kugellutscher, wobei der Hohlkörper 6
aus zwei gleichen Teilschalen 7, 8 besteht. In diesem Hohlkörper 6 ist ein besonderer
Inhalt 14 untergebracht, beispielsweise in entsprechenden Teilspielzeugen. Es versteht
sich, dass der Inhalt 14 unterschiedliche Formen, Teile u. ä. enthalten kann und dass
auch wechselnde Sortimente verwendet werden, um den Kaufreiz zu erhöhen.
Fig. 3 zeigt eine Ausführung, bei der der Hohlkörper 6 ggf. aber auch die
Zuckermasse 2 zylinderförmig ausgebildet sind, um nicht nur entsprechende Mengen
oder Formen von Überraschungswaren aufzunehmen, sondern auch um die Gesamtform des Lollys entsprechend interessant zu gestalten. Sowohl bei der Ausführung nach Fig.
2 wie auch nach Fig. 3 sind Hohlkörper 6 und Handgriff 3 eine Baueinheit. Beide Teilschalen 7, 8 haben die gleichen Abmessungen und auch den gleichen Inhalt, wobei
der Boden der Teilschale 8 zum Verbinden des Handgriffes 3 verwendet worden ist.
Fig. 4 zeigt schließlich den Lolly gemäß Fig. 1 ohne Umhüllung in einer weite-
ren Seitenansicht und zwar von der Schmalseite her. Erkennbar ist, dass der eigentliche
Hohlkörper 6 von der Zuckermasse 2 eingefasst ist und diesen so umgibt, dass der
Verbraucher bzw. der Benutzer nicht an den Hohlkörper 6 und damit an die Überraschungsware
herankommt, bevor er nicht diese Zuckerschicht bzw. Zuckermasse abgeschleckt hat. Der Hohlraum 13 ist hier ohne Inhalt 14 wiedergegeben, wobei es sich
versteht, dass bei der hier wiedergegebenen Darstellung natürlich an sich ein solcher
Inhalt vorhanden sein muss. Er ist nur bei diesem Schnitt nicht zu sehen.
Fig. 5 zeigt den Rastverschluss 9, der weiter vorne schon erwähnt worden ist.
Erkennbar ist, dass durch eine entsprechende Wölbung außen und innen beim Ineinanderschieben
der beiden Teilschalen 7, 8 eine Verrastung so eintritt, dass die beiden Teilschalen 7, 8 nicht mehr ohne weiteres gelöst werden können, sodass der Inhalt 14
nicht problemlos entnommen werden kann, vielmehr erst nach Überwindung eines gewissen Wiederstandes.
Fig. 6 zeigt den unteren Teil einer Teilschale 8 hier mit einer lösbaren Verbindung
zwischen Teilschale 8 und Handgriff 3. Der Handgriff 3 ist dazu mit einem Außengewinde
10 versehen worden, das übrigens länger ist, als unbedingt notwendig, ganz einfach um eine besser Verbindung zwischen Handgriff 3 und Zuckermasse 2 zu
erreichen. Zum Außengewinde korrespondierend ist in einer Sackbohrung 11 der unteren
Teilschale 8 ein Innengewinde 12 vorgesehen. Dadurch kann der Handgriff 3 leicht
in die Teilschale 8 bzw. deren Boden eingeschraubt und anschließend auch wieder herausgeschraubt werden. Der Boden ist mit 17 bezeichnet. Er ist hier etwas verdickt
wiedergegeben.
Das Außengewinde 10 ist bis zum Außenrand 15 der Zuckermasse 2 heruntergezogen,
wobei in Fig. 6 diese Zuckermasse nicht dargestellt ist. Hier muss die Fig. 1 zur Hilfe genommen werden. Deutlich ist aber, dass das Ende 15' des Außengewindes
viel weiter heruntergezogen ist, als es die Tiefe der Sackbohrung 11 erfordern würde.
Weiter oben ist bereits darauf hingewiesen worden, dass dadurch eine bessere Haftung
der Zuckermasse 2 am Handgriff 3 erreicht ist.
Die Dicke der Wandung 16 ist hier etwas übertrieben wiedergegeben, da der
Hohlkörper 6 ja im Prinzip keine großen Kräfte aufzunehmen braucht. Er ist von der
stabilen Zuckermasse 2 umgeben und ist eigentlich im Wesentlichen der hygienische
Abschluss der in seinem Hohlraum 13 gelagerten Überraschungware. Da es aber auch
denkbar ist, einen Hohlkörper 6 mit essbarer Wandung 16 zu verwirklichen, ist hier in
Fig. 6 eine entsprechend dicke Wandung 16 dargestellt.
Fig. 7 zeigt insofern eine mit Fig. 1 vergleichbare Ausführung, als hier ein
Lolly 1 bzw. Dauerlutscher wiedergegeben ist, der in einer entsprechenden Gussmasse
einen Hohlkörper 25 aufweist. Nur ist hier der Hohlkörper nicht von einer Zuckermasse
umgeben sondern vielmehr von einem Eisteil 20, das ebenfalls abgelutscht werden kann und das hier mit einem Handgriff 21 versehen von einer Umhüllung 22 umhüllt
ist, die zweckmäßigerweise wasserdicht ist und bei der es sich unter Umständen auch
um eine Kunststoffhülle handeln kann, die gleichzeitig auch noch eine gewisse Isolierung
erbringt.
Der Hohlkörper 25 mit seiner Wandung 26 besteht aus zwei Teilschalen 23,
wobei die untere Teilschale 24 mit dem Handgriff 21 verbunden ist. Dies ist durch
einen Steg 27 angedeutet. Der Steg 27 ist vorgesehen, um ein Verschlucken des Hohlkörpers
25 zu vermeiden, was eher zu befürchten ist, als bei der Ausführung nach den Figuren 1 bis 6. Von daher ist dieser Steg auch als bleibende Verbindung gedacht.
Wobei die Ausführung als relativ dünner Steg 27 die Möglichkeit gibt, beide Teile
bewusst von einander zu lösen, wenn dies gewünscht ist oder sich als zweckmäßig herausstellt.
Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden,
werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (14)
1. Lolly bestehend aus lutschfähigem Zuckermaterial oder Schokolade
mit einem in der Zuckermasse (2) gehaltenen Handgriff (3) und einer schützenden Umhüllung
(4),
dadurch gekennzeichnet, dass in die Zuckermasse (2) ein Hohlkörper (6) eingebettet angeordnet ist, der aus
lösbar miteinander verbundenen und gegeneinander abgedichteten Teilschalen (7, 8)
besteht.
2. Lolly nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Hohlkörper (6) von zwei miteinander per Rastverschluss (9) verbundenen Teilschalen (7, 8), vorzugsweise Halbschalen mit gleichen Abmessungen gebildet ist.
3. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Teilschalen (7, 8) ein korrespondierendes Gewinde aufweisen.
4.LoIIy nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass eine der Teilschalen (8) mit dem Handgriff (3) verbunden ist.
5. Lolly nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Handgriff (3) über ein Außengewinde (10) verfügt, das mit einem einer Sackbohrung
(11) in der Teilschale (8) zugeordneten Innengewinde (12) korrespondierend
ausgebildet ist.
6. Lolly nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass das Außengewinde (10) am Handgriff (3) bis zum Außenrand (15) der später aufgebrachten
Zuckermasse (2) verlängert ausgebildet ist.
7. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die den Hohlkörper (6) umgebende Zuckermasse (2) und der Inhalt (14) des Hohlkörpers
(6) von der Farbe und/oder Sinngehalt her miteinander korrespondierend gewählt sind.
8. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuckermasse (2) von einer Umhüllung (4) umgeben ist, die als peppiger Wickler
ausgebildet ist.
9. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuckermasse (2) den Teilschalen (7, 8) angepasst ausgebildet ist und dass die
Teile über die Teilschalen (7, 8) miteinander verbindbar sind.
10. Lolly nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die den Teilschalen (7, 8) zugeordnete Zuckermasse (2) jeweils im Geschmack
und/oder Farbe und/oder Form unterschiedlich ausgebildet ist.
11. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (6) aus einem hygienisch unbedenklichen Material, vorzugsweise
Kunststoff besteht.
12. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Hohlkörper (6) eine essbare Wandung (16), vorzugsweise eine aus entsprechender
Backware bestehende Wandung aufweist.
13. Lolly bestehend aus lutschfähigem, gefrorenen Sahne-Milchgemisch
oder Zuckerwassergemisch mit einem im Eisteil (20) gehaltenen Handgriff (21) und
einer schützenden Umhüllung (22), dadurch gekennzeichnet,
dass in den Eisteil (20) ein Hohlkörper (25) aus miteinander lösbar verbundenen Teilschalen (23, 24) integriert und mit dem Handgriff (21) verbunden ist.
14. Lolly nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Hohlkörper (25) aus Kunststoff besteht oder eine essbare Wandung (26) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29710703U DE29710703U1 (de) | 1997-06-19 | 1997-06-19 | Überraschungs-Lolly |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29710703U DE29710703U1 (de) | 1997-06-19 | 1997-06-19 | Überraschungs-Lolly |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29710703U1 true DE29710703U1 (de) | 1997-08-14 |
Family
ID=8041857
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29710703U Expired - Lifetime DE29710703U1 (de) | 1997-06-19 | 1997-06-19 | Überraschungs-Lolly |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29710703U1 (de) |
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19812666A1 (de) * | 1998-03-23 | 1999-09-30 | Wolfgang Eberlein | Genußmittelsortiment |
| EP0951835A3 (de) * | 1998-04-22 | 1999-11-03 | Henry M. Whetstone, Jr. | Essbare Artikel mit nicht-essbaren Behältern |
| WO2006104548A3 (en) * | 2005-03-28 | 2007-09-07 | Triple Crown Dog Academy Inc | Container apparatus, container closure and method |
| GB2438042A (en) * | 2006-05-10 | 2007-11-14 | Rothco Ltd | A promotional confectionery stick |
| WO2007132448A3 (en) * | 2006-05-11 | 2009-04-23 | Shohan Raz Ben | A storage device coupled to an aliment |
| CN109845871A (zh) * | 2019-03-01 | 2019-06-07 | 上海市徐汇区牙病防治所 | 一种空心棒棒糖 |
-
1997
- 1997-06-19 DE DE29710703U patent/DE29710703U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (9)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US7270085B2 (en) | 2005-03-28 | 2007-09-18 | Triple Crown Dog Academy, Inc. | Container apparatus with edible container closure |
| US7500450B2 (en) * | 2005-03-28 | 2009-03-10 | Triple Crown Dog Academy, Inc. | Closure apparatus |
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| CN109845871A (zh) * | 2019-03-01 | 2019-06-07 | 上海市徐汇区牙病防治所 | 一种空心棒棒糖 |
| CN109845871B (zh) * | 2019-03-01 | 2024-04-12 | 上海市徐汇区牙病防治所 | 一种空心棒棒糖 |
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