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DE29710703U1 - Überraschungs-Lolly - Google Patents

Überraschungs-Lolly

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Publication number
DE29710703U1
DE29710703U1 DE29710703U DE29710703U DE29710703U1 DE 29710703 U1 DE29710703 U1 DE 29710703U1 DE 29710703 U DE29710703 U DE 29710703U DE 29710703 U DE29710703 U DE 29710703U DE 29710703 U1 DE29710703 U1 DE 29710703U1
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DE
Germany
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hollow body
lolly
handle
sugar mass
partial shells
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29710703U
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English (en)
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Kuroczik Alimarca De GmbH
Original Assignee
HERBERT KUROCZIK GmbH
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Publication date
Application filed by HERBERT KUROCZIK GmbH filed Critical HERBERT KUROCZIK GmbH
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Publication of DE29710703U1 publication Critical patent/DE29710703U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23GCOCOA; COCOA PRODUCTS, e.g. CHOCOLATE; SUBSTITUTES FOR COCOA OR COCOA PRODUCTS; CONFECTIONERY; CHEWING GUM; ICE-CREAM; PREPARATION THEREOF
    • A23G3/00Sweetmeats; Confectionery; Marzipan; Coated or filled products
    • A23G3/34Sweetmeats, confectionery or marzipan; Processes for the preparation thereof
    • A23G3/50Sweetmeats, confectionery or marzipan; Processes for the preparation thereof characterised by shape, structure or physical form, e.g. products with supported structure
    • A23G3/56Products with edible or inedible supports, e.g. lollipops
    • A23G3/563Products with edible or inedible supports, e.g. lollipops products with an inedible support, e.g. a stick
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23GCOCOA; COCOA PRODUCTS, e.g. CHOCOLATE; SUBSTITUTES FOR COCOA OR COCOA PRODUCTS; CONFECTIONERY; CHEWING GUM; ICE-CREAM; PREPARATION THEREOF
    • A23G3/00Sweetmeats; Confectionery; Marzipan; Coated or filled products
    • A23G3/34Sweetmeats, confectionery or marzipan; Processes for the preparation thereof
    • A23G3/50Sweetmeats, confectionery or marzipan; Processes for the preparation thereof characterised by shape, structure or physical form, e.g. products with supported structure
    • A23G3/54Composite products, e.g. layered, coated, filled
    • A23G3/545Composite products, e.g. layered, coated, filled hollow products, e.g. with inedible or edible filling, fixed or movable within the cavity

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Food Science & Technology (AREA)
  • Polymers & Plastics (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Medicines Containing Material From Animals Or Micro-Organisms (AREA)
  • Fishing Rods (AREA)

Description

Herbert Kuroczik GmbH, Rheinstraße 46, 45478 Mülheim an der Ruhr Überraschungs-Lolly
1
Beschreibung
Die Neuerung betrifft einen Lolly bestehend aus lutschfähigem Zuckermaterial oder Schokolade mit einem in der Zuckermasse gehaltenen Handgriff und einer schützenden Umhüllung.
Sogenannte Lollys sind Dauerlutscher, d. h. eine Zuckermasse, die mit einem Handgriff versehen ist und damit die Möglichkeit bietet, nach und nach abgelutscht zu werden. Diese sog. Lollys sind in den unterschiedlichsten Größen, Farben und Formen bekannt, wobei sie vor allem bei Kindern, darüber hinaus aber auch bei Jugendlichen und Erwachsenen beliebt sind, weil durch den Handgriff ein direkter Kontakt mit der Zuckermasse verhindert ist und weil die Möglichkeit vorhanden ist, die Zuckermasse nach und nach abzulutschen. Bekannt sind dabei auch solche Dauerlutscher bzw. Lollys, die farblich und auch von der Form her eine gewisse Möglichkeit für einen portionsweisen Genuss erleichtern. Auch bei entsprechend unterschiedlicher Farbgebung bleibt dabei außer dem Lutschgenuss kein sonstiger Genuss bzw. keine sonstige Freude, sodass häufig genug ein teilweise abgelutschter Dauerlutscher bzw. Lolly insbesondere vom Kind weggeworfen wird. Abgesehen von den damit verbundenen Entsorgungsproblemen ist von Nachteil, dass damit ein Teil der Zuckermasse für den weiteren Genuss nicht mehr zur Verfügung steht.
Der Neuerung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Lolly oder Dauerlutscher zu schaffen, der die Möglichkeit bietet, dem Kind oder sonstigen Benutzer neben dem Essgenuss eine zusätzliche und andersartige Freude zu machen.
Die Aufgabe wird gemäß der Neuerung dadurch gelöst, dass in die Zuckermasse ein Hohlkörper eingebettet angeordnet ist, der aus lösbar miteinander verbundenen und gegeneinander abgedichteten Teilschalen besteht.
Bei einem derart ausgebildeten Lolly ist die Möglichkeit gegeben, zusätzlich zur jeweils unterschiedlich zusammengemischten und ausgebildeten Zuckermasse auch in
den entsprechenden Lutscher hinein eine Überraschung einzubetten, wobei durch den entsprechend in die Zuckermasse eingebetteten Hohlkörper die Hygienevorschriften leicht zu erfüllen sind. Die Teilschalen des Hohlkörpers sind lösbar miteinander verbunden, um an die Ware heranzukommen, die im Hohlkörper als Überraschungselement untergebracht ist, wobei durch die Abdichtung die Sicherheit gegeben ist, dass beim Herstellungsprozess die Zuckermasse nicht in den Hohlkörper eindringen kann. Dies hat nicht nur Vorteile bezüglich der Hygiene, sondern sichert darüber hinaus eine einwandfreie Handhabung der im Hohlkörper untergebrachten Überraschungswaren, sodass diese auch anschließend zum Spielen zur Verfügung stehen. Dabei kann der Hohlkörper als solcher als Umhüllung weitergenutzt werden, braucht also nicht unbedingt sofort entsorgt zu werden.
Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Neuerung ist vorgesehen, dass der Hohlkörper von zwei miteinander per Rastverschluss verbundenen Teilschalen, vorzugsweise Halbschalen mit gleichen Abmessungen gebildet ist. Ein derartiger Hohlkörper lässt sich gut von einer Zuckermasse gleichmäßig umhüllen, sodass damit letztlich in vorteilhafter Weise auch gleich die Form des gesamten Lollys vorgegeben werden kann. Die beiden Halbschalen können nach Ablutschen der Zuckermasse einfach auseinandergezogen werden, um an den Inhalt des Hohlkörpers, d. h. der im Hohlraum angeordneten Überraschungsware heranzukommen. Der Rastverschluss reicht aber vorteilhaft gleichzeitig auch zur notwendigen Abdichtung, sodass derartige Hohlkörper, insbesondere dann, wenn sie aus Kunststoff bestehen leicht und in einem Arbeitsgang hergestellt werden können.
Eine andere Möglichkeit der Verbindung der beiden Teil- bzw. Halbschalen miteinander ist gemäß einer Weiterbildung die, bei der die Teilschalen ein korrespondierendes Gewinde aufweisen. Auch das Gewinde bringt die notwendige Abdichtung, um so die in dem Hohlraum aufbewahrten Überraschungswaren vor Eindringen der Zuckermasse zu schützen. Damit ist der notwendige hygienische Abschluss gleichzeitig erreicht.
Je nach Größe des Hohlkörpers kann es zweckmäßig oder sogar notwendig sein,
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den Hohlkörper so auszubilden, dass er nicht versehentlich mitverschluckt werden kann. Dies erreicht man gemäß der Neuerung dadurch, dass eine der Teilschalen mit dem Handgriff verbunden ist. Dies hat gleichzeitig den zusätzlichen Vorteil, dass der Lolly insgesamt eine hohe Stabilität aufweist und damit auch bei mehreren Lutschvorgängen noch die notwendige Stabilität bewahrt. Der Handgriff und die beiden Teilschalen bilden dann letztlich eine Einheit, sodass ein Verschlucken sowohl des Hohlkörpers wie auch des Handgriffes ausgeschlossen ist. Darüber hinaus bietet diese Ausführungsform den Vorteil, dass die Teilschalen mit dem Haltegriff zu Spielzwecken verwendet werden können, beispielsweise als eine Art Rassel o. ä., weil in den Hohlkörper nach Herausnahme der Überraschungsware auch beispielsweise Erbsen u. ä. eingefüllt werden können, um eine entsprechende Spielform vorzugeben.
Eine vorteilhafte Zerlegung des "Innenlebens" des Lollys ist gemäß der Neuerung dadurch möglich, dass der Handgriff über ein Außengewinde verfügt, das mit einem einer Sackbohrung in der Teilschale zugeordneten Innengewinde korrespondierend ausgebildet ist. Damit können nicht nur die beiden Teilkörper voneinander gelöst werden, sondern gleichzeitig auch der Handgriff, um auf diese Art und Weise nicht nur den Spielreiz zu erhöhen, sondern auch beim Zuliefern der Einzelteile kleinstückige Einzelteile vorzugeben.
Die Haftung der Zuckermasse am Handgriff wird gezielt dadurch verbessert, dass das Außengewinde am Handgriff bis zum Außenrand der später aufgebrachten Zuckermasse verlängert ausgebildet ist, wobei die hierfür erforderlichen Mehrkosten zu vernachlässigen sind. Dagegen ist gerade durch die Haftverbindung zwischen Zuckermasse und Handgriff die gesamte Stabilität der Zuckermasse und damit des gesamten Lollys verbessert. Das Gewinde ist vorzugsweise als durchgehendes Gewinde zum Außengewinde ausgebildet.
Der Reiz des im Lolly vorgehaltenen Überrachsschungsgegenstandes kann gezielt dadurch erhöht werden, dass die den Hohlkörper umgebende Zuckermasse und der Inhalt des Hohlkörpers von der Farbe und/oder Sinngehalt her miteinander korrespondierend gewählt sind. Der Eifer, mit dem der Käufer eines derartigen Lollys sich daran
gibt, an den in der Zuckermasse verschlossen Hohlkörper heranzukommen, wird so gezielt erhöht, wobei natürlich auch denkbar ist, dass genau durch entsprechende Farbe o. ä. eine gewisse Verwirrung gezielt hervorgerufen wird. Auf jeden Fall kann durch die Farbgebung und Formgebung auf den Kauf und Genussreiz Einfluss genommen werden. Überhaupt ist von Vorteil, dass der Benutzer an den mit einer Überraschungsware gefüllten Hohlkörper erst dann herankommt, wenn er die Zuckermasse ausreichend abgelutscht hat. Natürlich kann er die Zuckermasse auch zerstören, um an den Hohlkörper heran zu kommen, doch ist dies aufgrund der Stabilität der Zuckermasse nicht ohne weiteres möglich.
Zum Schutz und zum Kaufanreiz kann die Umhüllung dienen, wenn die Zuckermasse von einer Umhüllung umgeben ist, die als peppiger Wickler ausgebildet ist. Der Wickler hat darüber hinaus den Vorteil, dass auf irgendwelche Bindemittel o. ä. völlig verzichtet werden kann. Vielmehr wird der Wickler einfach um die Zuckermasse herumgewickelt und dann verdreht, sodass er in dieser Verschlussposition verharrt.
Statt der den Hohlkörper vollständig umhüllenden Zuckermasse ist es auch denkbar, dass die Zuckermasse den Teilschalen angepasst ausgebildet ist und dass die Teile über die Teilschalen miteinander verbindbar sind. Gemeint ist damit, dass jede der beiden Teilschalen von einer entsprechenden Zuckermasse dick umhüllt ist, und zwar so, dass die Verbindungsteile zwischen beiden Teilschalen erhalten bleiben. Durch Aufeinanderklemmen beider Teilschalen wird dann auch die umhüllende Zuckermasse soweit vervollständigt, dass für den Verbraucher bzw. Benutzer gar nicht unbedingt erkennbar ist, dass es sich hier um zwei Teile der Zuckermasse handelt. Natürlich ist auch so die Möglichkeit gegeben, die den Teilschalen zugeordnete Zuckermasse jeweils im Geschmack und/oder Farbe und/oder Form unterschiedlich auszubilden, um so gewisse Variationen zu ermöglichen. Bei entsprechender Ausbildung der Teilschalen ist darüber hinaus die Möglichkeit gegeben, die Überraschungsware im Nachhinein in die bereits vorbereiteten Teilschalen mit Zuckermasse einzufüllen und dementsprechend dann auch die Überraschungsware zu entnehmen, ohne vorher mit dem Ablutschen der Zuckermasse begonnen zu haben. Dies widerspricht zwar dem weiter o. g. Ziel, nämlich einer unzweckmäßigen "Entsorgung" der Zuckermasse entgegenzuwirken, hat aber
den Vorteil, dass die Zuckermasse dann wenigstens nicht zerstört wird, sondern vielmehr anschließend zum Lutschen bzw. Ablutschen verwendet werden kann.
Weiter vorn ist bereits erwähnt worden, dass sich Kunststoff besonders für die Herstellung des Hohlkörpers eignet. Allgemein gesehen sieht die Neuerung vor, dass der Hohlkörper aus einem hygienisch unbedenklichen Material, vorzugsweise Kunststoff besteht. Dieser Kunststoff kann dann wie ebenfalls weiter vorne beschrieben die Weiterverwendung des Hohlkörpers begünstigen, indem nämlich der Hohlkörper mit dem Handgriff verbunden und dann für irgendwelche Spielzwecke zur Verfugung gestellt wird. Hierzu war erwähnt worden, dass eine Rassel o. ä. aus einem derartigen "Entsorgungsteil" gemacht werden kann.
Ebenfalls hygienisch unbedenklich ist es, wenn der Hohlkörper eine essbare Wandung, vorzugsweise eine aus entsprechender Backware bestehende Wandung aufweist. Dabei muss die Wandung allerdings so stabil sein, dass sie vor dem Aushärten der Zuckerware die notwendige Stabilität bewahrt und damit den Hohlraum sichert, in dem ja die Überraschungsware untergebracht ist. Denkbar ist hier beispielsweise die Verwendung von Waffeln, Keksmasse o. ä., wobei je nach Art der Überraschungsware auf einen Innenschutz der Backware verzichtet werden kann. Dies kann in der Regel durch eine entsprechende Glasur gesichert werden. Denkbar ist es aber auch, die jeweilige Überraschungsware mit einer entsprechend gesonderten Verpackung bzw. Umhüllung zu versehen, um die notwendige Hygiene zu gewährleisten. Dann hat die Wandung lediglich noch Stabilitätsaufgaben, während die Trennung von der eigentlichen essbaren Masse, d. h. also der Wandung und der Zuckermasse von der Umhüllung der Überraschungsware wahrgenommen wird.
Lollys bestehen in aller Regel wie schon erwähnt aus Zuckerware oder einem ähnlichen Material. Denkbar ist es aber auch, entsprechende Eiswaren in ähnlicher oder gleicher Form anzubieten. Entsprechend sieht die Neuerung vor, dass in den Eisteil ein Hohlkörper aus miteinander lösbar verbundenen Teilschalen integriert und mit dem Handgriff verbunden ist. Beim Ablutschen von Eismasse ist die Gefahr wesentlich größer, dass ein integrierter Hohlkörper versehentlich mitverschluckt wird, weshalb es
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besonders wichtig ist, dass Handgriff und Hohlkörper eine Baueinheit bilden. Dadurch ist das Mitverschlucken automatisch unterbunden. Darüber hinaus ist aber auch hier die Möglichkeit gegeben, in den Hohlkörper eine Überraschungsware als Inhalt hineinzulegen, sodass damit das Kaufinteresse und die sonstigen Reize wesentlich erhöht werden. Auch bei einer derartigen Ausbildung des Hohlkörpers kann dieser zweckmäßiger Weise aus Kunststoff bestehen oder aus einer essbaren Wandung, wobei letzteres nur möglich ist, wenn sichergestellt ist, dass beim Aufknabbern oder anessen der Wandung nicht der Inhalt, d. h. also die Überraschungsware aus Versehen mit in den Mund genommen wird. Auch hierzu sind Vorsichtsmaßnahmen denkbar, wie beispielsweise eine Verbindung mit dem Handgriff, sodass erst durch bewusstes Abreißen oder Abbiegen an die Überraschungsware herangekommen werden kann.
Auch weitere Merkmale der weiter vorher diskutierten Ansprüche können zweckmäßiger Weise bei dem mit Eisteil ausgerüstetem Lolly verwirklicht werden, wozu eine Anpassung in dem Sinne gar nicht mal notwendig ist. Von daher wird diesbezüglich auf die weiteren Ansprüche zwei bis zwölf Bezug genommen.
Die Neuerung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Lolly bzw. Dauerlutscher geschaffen ist, der von der Zusammensetzung und Ausbildung her so verändert ist, dass der Kaufanreiz wesentlich erhöht wird, dass aber insbesondere auch ein gewisser Spielwert erreicht wird, weil nämlich das "Innenleben" des Dauerlutschers auch für Spielzwecke eingesetzt werden kann und zwar in der Regel nach Ablutschen der Ware. In dem Hohlraum bzw. Hohlkörper im Dauerlutscher können unterschiedlichste Überraschungswaren untergebracht werden, wobei durch geschickte Sortimentbildung der Reiz besteht, mehrere bzw. immer wieder neue Dauerlutscher zu kaufen, um die jeweilige Serie an Überraschungswaren zu vervollständigen bzw. die einmal angefangene Überraschungsware zu vervollständigen. Die Plastikkapsel bzw. der entsprechend ausgebildete Hohlkörper kann dabei als Daueraufbewahrungsraum für diese Überraschungswaren weiter verwendet werden oder aber er kann weiterentwickelt werden zu anderen Spielzeugen beispielsweise zu einer Rassel, ohne dass es dazu zusätzlicher Änderungen oder Ergänzungen am eigentlichen Hohlkörper bedarf. Durch die Abgeschlossenheit des Hohlraums und damit der Sicherheit für die eingeschlossene
Überraschungsware ist auch bezüglich dieser Waren die notwendige Hygiene gewährleistet, da sie direkt mit dem Genussmittel bzw. der Zuckerware gar nicht in Verbindung kommen kann. Aber selbst dann, wenn eine essbare Wandung verwendet wird, kann durch eine leichte Umhüllung der jeweiligen Überraschungsware sichergestellt werden, dass sie nicht irgendwelche Einflüsse auf die sie umgebende Masse ausübt. Damit ist insgesamt ein Lolly geschaffen, der von den Varianten her viele Möglichkeiten für die Hersteller derartiger Waren gibt, die darüber hinaus aber auch die Möglichkeit bietet, sinnvolles mit dem Genuss zu verbinden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstandes der Neuerung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Lollys mit integriertem Hohlkör
per,
Fig. 2 ein Kugellutscher mit integriertem Hohlkörper,
Fig. 3 eine zylinderförmiger Hohlkörper mit umhüllender Zuk-
kermasse,
Fig. 4 ein Lolly in einer weiteren Seitenansicht und Umhüllung,
Fig. 5 ein Hohlkörper im Längsschnitt,
Fig. 6 ein Hohlkörper im Verbindungsbereich Hohlkörper -
Handgriff und
Fig. 7 ein Lolly mit Eisteil und integriertem Hohlkörper.
Fig. 1 zeigt einen Dauerlutscher bzw. Lolly 1 in Seitenansicht, wobei der umhüllte innere Teil mit der Zuckermasse 2 gestrichelt wiedergegeben ist, um zu verdeutlichen, dass es sich hier nicht nur um einen normalen Dauerlutscher handelt. Unten aus der Umhüllung 4 schaut der Handgriff 3 heraus, wobei es sich bei der Umhüllung 4 um einen Wickler oder ein Wickelpapier handelt, das einen Verschluss 5 ergebend oben und unten zusammengerollt ist. Auf der hier nicht im Einzelnen wiedergegeben Umhüllung 4 sind Hinweise enthalten auf Inhalt und Art des Dauerlutschers 1, sodass der
Benutzer sofort erkennen kann, dass es sich hier um den Lolly mit Überraschungskern handelt.
Auch der Überraschungskern in Form eines Hohlkörpers 6 ist gestrichelt bei Fig. 1 wiedergegeben, wobei angedeutet ist, dass der Hohlkörper bestehend aus den beiden Teilschalen 7, 8 mit dem Handgriff 3 verbunden ist. Dadurch ist ein versehentliches Verschlucken des Hohlkörpers 6 unterbunden, wobei weiter unten noch erläutert ist, auf welche Art und Weise die Verbindung zweckmäßigerweise erreicht werden kann.
Der Hohlkörper 6 besteht aus den beiden Teilschalen 7, 8, die wie in Fig. 1 und auch Fig. 4 dargestellt aus unterschiedlichen Größen bestehen können oder aber wie in Fig. 2 angedeutet aus zwei gleich großen und gleich geformten Teilschalen 7 und 8. Die beiden Teilschalen 7, 8 sind über einen Rastverschluss 9 miteinander zu verbinden. Diesen Rastverschluss könnte man auch als Klickverschluss beschreiben, wobei nähere Einzelheiten aus Fig. 5 entnommen werden können.
Fig. 2 zeigt wie schon erwähnt einen Kugellutscher, wobei der Hohlkörper 6 aus zwei gleichen Teilschalen 7, 8 besteht. In diesem Hohlkörper 6 ist ein besonderer Inhalt 14 untergebracht, beispielsweise in entsprechenden Teilspielzeugen. Es versteht sich, dass der Inhalt 14 unterschiedliche Formen, Teile u. ä. enthalten kann und dass auch wechselnde Sortimente verwendet werden, um den Kaufreiz zu erhöhen.
Fig. 3 zeigt eine Ausführung, bei der der Hohlkörper 6 ggf. aber auch die Zuckermasse 2 zylinderförmig ausgebildet sind, um nicht nur entsprechende Mengen oder Formen von Überraschungswaren aufzunehmen, sondern auch um die Gesamtform des Lollys entsprechend interessant zu gestalten. Sowohl bei der Ausführung nach Fig. 2 wie auch nach Fig. 3 sind Hohlkörper 6 und Handgriff 3 eine Baueinheit. Beide Teilschalen 7, 8 haben die gleichen Abmessungen und auch den gleichen Inhalt, wobei der Boden der Teilschale 8 zum Verbinden des Handgriffes 3 verwendet worden ist.
Fig. 4 zeigt schließlich den Lolly gemäß Fig. 1 ohne Umhüllung in einer weite-
ren Seitenansicht und zwar von der Schmalseite her. Erkennbar ist, dass der eigentliche Hohlkörper 6 von der Zuckermasse 2 eingefasst ist und diesen so umgibt, dass der Verbraucher bzw. der Benutzer nicht an den Hohlkörper 6 und damit an die Überraschungsware herankommt, bevor er nicht diese Zuckerschicht bzw. Zuckermasse abgeschleckt hat. Der Hohlraum 13 ist hier ohne Inhalt 14 wiedergegeben, wobei es sich versteht, dass bei der hier wiedergegebenen Darstellung natürlich an sich ein solcher Inhalt vorhanden sein muss. Er ist nur bei diesem Schnitt nicht zu sehen.
Fig. 5 zeigt den Rastverschluss 9, der weiter vorne schon erwähnt worden ist. Erkennbar ist, dass durch eine entsprechende Wölbung außen und innen beim Ineinanderschieben der beiden Teilschalen 7, 8 eine Verrastung so eintritt, dass die beiden Teilschalen 7, 8 nicht mehr ohne weiteres gelöst werden können, sodass der Inhalt 14 nicht problemlos entnommen werden kann, vielmehr erst nach Überwindung eines gewissen Wiederstandes.
Fig. 6 zeigt den unteren Teil einer Teilschale 8 hier mit einer lösbaren Verbindung zwischen Teilschale 8 und Handgriff 3. Der Handgriff 3 ist dazu mit einem Außengewinde 10 versehen worden, das übrigens länger ist, als unbedingt notwendig, ganz einfach um eine besser Verbindung zwischen Handgriff 3 und Zuckermasse 2 zu erreichen. Zum Außengewinde korrespondierend ist in einer Sackbohrung 11 der unteren Teilschale 8 ein Innengewinde 12 vorgesehen. Dadurch kann der Handgriff 3 leicht in die Teilschale 8 bzw. deren Boden eingeschraubt und anschließend auch wieder herausgeschraubt werden. Der Boden ist mit 17 bezeichnet. Er ist hier etwas verdickt wiedergegeben.
Das Außengewinde 10 ist bis zum Außenrand 15 der Zuckermasse 2 heruntergezogen, wobei in Fig. 6 diese Zuckermasse nicht dargestellt ist. Hier muss die Fig. 1 zur Hilfe genommen werden. Deutlich ist aber, dass das Ende 15' des Außengewindes viel weiter heruntergezogen ist, als es die Tiefe der Sackbohrung 11 erfordern würde. Weiter oben ist bereits darauf hingewiesen worden, dass dadurch eine bessere Haftung der Zuckermasse 2 am Handgriff 3 erreicht ist.
Die Dicke der Wandung 16 ist hier etwas übertrieben wiedergegeben, da der Hohlkörper 6 ja im Prinzip keine großen Kräfte aufzunehmen braucht. Er ist von der stabilen Zuckermasse 2 umgeben und ist eigentlich im Wesentlichen der hygienische Abschluss der in seinem Hohlraum 13 gelagerten Überraschungware. Da es aber auch denkbar ist, einen Hohlkörper 6 mit essbarer Wandung 16 zu verwirklichen, ist hier in Fig. 6 eine entsprechend dicke Wandung 16 dargestellt.
Fig. 7 zeigt insofern eine mit Fig. 1 vergleichbare Ausführung, als hier ein Lolly 1 bzw. Dauerlutscher wiedergegeben ist, der in einer entsprechenden Gussmasse einen Hohlkörper 25 aufweist. Nur ist hier der Hohlkörper nicht von einer Zuckermasse umgeben sondern vielmehr von einem Eisteil 20, das ebenfalls abgelutscht werden kann und das hier mit einem Handgriff 21 versehen von einer Umhüllung 22 umhüllt ist, die zweckmäßigerweise wasserdicht ist und bei der es sich unter Umständen auch um eine Kunststoffhülle handeln kann, die gleichzeitig auch noch eine gewisse Isolierung erbringt.
Der Hohlkörper 25 mit seiner Wandung 26 besteht aus zwei Teilschalen 23, wobei die untere Teilschale 24 mit dem Handgriff 21 verbunden ist. Dies ist durch einen Steg 27 angedeutet. Der Steg 27 ist vorgesehen, um ein Verschlucken des Hohlkörpers 25 zu vermeiden, was eher zu befürchten ist, als bei der Ausführung nach den Figuren 1 bis 6. Von daher ist dieser Steg auch als bleibende Verbindung gedacht. Wobei die Ausführung als relativ dünner Steg 27 die Möglichkeit gibt, beide Teile bewusst von einander zu lösen, wenn dies gewünscht ist oder sich als zweckmäßig herausstellt.
Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (14)

Schutzansprüche
1. Lolly bestehend aus lutschfähigem Zuckermaterial oder Schokolade mit einem in der Zuckermasse (2) gehaltenen Handgriff (3) und einer schützenden Umhüllung (4),
dadurch gekennzeichnet, dass in die Zuckermasse (2) ein Hohlkörper (6) eingebettet angeordnet ist, der aus lösbar miteinander verbundenen und gegeneinander abgedichteten Teilschalen (7, 8) besteht.
2. Lolly nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (6) von zwei miteinander per Rastverschluss (9) verbundenen Teilschalen (7, 8), vorzugsweise Halbschalen mit gleichen Abmessungen gebildet ist.
3. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilschalen (7, 8) ein korrespondierendes Gewinde aufweisen.
4.LoIIy nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Teilschalen (8) mit dem Handgriff (3) verbunden ist.
5. Lolly nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (3) über ein Außengewinde (10) verfügt, das mit einem einer Sackbohrung (11) in der Teilschale (8) zugeordneten Innengewinde (12) korrespondierend ausgebildet ist.
6. Lolly nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Außengewinde (10) am Handgriff (3) bis zum Außenrand (15) der später aufgebrachten Zuckermasse (2) verlängert ausgebildet ist.
7. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den Hohlkörper (6) umgebende Zuckermasse (2) und der Inhalt (14) des Hohlkörpers (6) von der Farbe und/oder Sinngehalt her miteinander korrespondierend gewählt sind.
8. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuckermasse (2) von einer Umhüllung (4) umgeben ist, die als peppiger Wickler ausgebildet ist.
9. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuckermasse (2) den Teilschalen (7, 8) angepasst ausgebildet ist und dass die Teile über die Teilschalen (7, 8) miteinander verbindbar sind.
10. Lolly nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die den Teilschalen (7, 8) zugeordnete Zuckermasse (2) jeweils im Geschmack und/oder Farbe und/oder Form unterschiedlich ausgebildet ist.
11. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (6) aus einem hygienisch unbedenklichen Material, vorzugsweise Kunststoff besteht.
12. Lolly nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (6) eine essbare Wandung (16), vorzugsweise eine aus entsprechender Backware bestehende Wandung aufweist.
13. Lolly bestehend aus lutschfähigem, gefrorenen Sahne-Milchgemisch oder Zuckerwassergemisch mit einem im Eisteil (20) gehaltenen Handgriff (21) und einer schützenden Umhüllung (22), dadurch gekennzeichnet, dass in den Eisteil (20) ein Hohlkörper (25) aus miteinander lösbar verbundenen Teilschalen (23, 24) integriert und mit dem Handgriff (21) verbunden ist.
14. Lolly nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (25) aus Kunststoff besteht oder eine essbare Wandung (26) aufweist.
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