DE29820797U1 - Klappmöbel mit einem ausziehbaren Gestell und einer darauf aufliegenden, zusammenklappbaren Platte - Google Patents
Klappmöbel mit einem ausziehbaren Gestell und einer darauf aufliegenden, zusammenklappbaren PlatteInfo
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Description
20-
Klappmöbel mit einem ausziehbaren Gestell und einer darauf aufliegenden, zusammenklappbaren Platte
Die Erfindung betrifft Klappmöbel, insbesondere einen Tisch und einen Hocker, bestehend jeweils aus einem ausziehbaren
Gestell und einer darauf aufliegenden, hälftig geteilten, um eine Scharnierachse zusammenklappbaren Platte.
In kleinen Räumen und speziell in Küchen ist es von Vorteil,
wenn sich Möbel, z.B. ein Eßtisch und die zugehörigen Sitzmöbel, je nach aktuellem Bedarf verlängern und verkürzen
lassen. Zu diesem Zweck gibt es in Kuchenschränke eingebaute
Jalousietische und Ausziehplatten, gegen die Wand zu klappende Tischplatten, Ausziehtische in vielen Variationen
sowie Klapptische, bei denen aufklappbare Plattenteile auf ausziehbare Stangen oder vorzuschwenkende Tischbeine
aufzulegen sind.
Sowohl die bekannten Ausziehtische als auch die Klapptische haben bisher normalerweise den Nachteil, daß sie sich, ausgehend
vom ausgezogenen bzw. aufgeklappten Gebrauchszustand, nicht ausreichend verkleinern lassen, jedenfalls
dann nicht, wenn zur Vermeidung umständlicher Umräumarbeiten die Verkleinerung und Vergrößerung nur an einem Tischende
vorgenommen werden sollen. Kritisch sind auch die Festigkeit und Tragfähigkeit der oft weit auskragenden Platten,
die verhältnismäßig hohen Kosten der bekannten Konstruktionen, die umständliche Handhabung sowie im Einzelfall
der eher technische als ästhetische Gesamteindruck.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Klappmöbel der eingangs genannten Art zu schaffen, das sich
sehr schnell zu einem Ende hin um 100 % vergrößern und wie-
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der verkleinern läßt, wobei der technische Grundaufbau die Voraussetzungen für einen wohnlichen, ästhetischen Gesamteindruck
und für die Anwendung sowohl bei Tischen als auch bei zugehörigen Sitzmöbeln bieten soll.
Vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß ein erster, innerer, vorzugsweise an einer Wand zu befestigender Teil des Gestells mit seinem hinderen Ende mit
ersten, sich quer zur Scharnierachse erstreckenden Führungsschienen versehen ist, ein am Boden abgestützter
zweiter, äußerer Teil des Gestells zusammen mit der darauf gelagerten, zusammengeklappten Platte nach hinten über den
ersten, inneren Teil schiebbar und mit zweiten Führungsschienen versehen ist, die mit den ersten Führungsschienen
direkt oder indirekt soweit längsverschieblich in Eingriff sind, daß die beiden Teile des Gestells um die Länge einer
Plattenhälfte auseinanderzuziehen und zusammenzuschieben sind, im zusammengeklappten Zustand der Platte ihre mit
Scharnier versehene Kante hinten angeordnet ist und im aufgeklappten Zustand der Platte die hintere Plattenhälfte auf
dem inneren Teil des Gestells und/oder an einem an der Wand angebrachten Lager abstützbar ist.
Wenn der innere Teil des Gestells an einer Wand befestigt wird, reduzieren sich die bei dem erfindungsgemäßen Klappmöbel
ohnehin sehr wenigen und einfachen zum Vergrößern des Klappmöbels notwendigen Handgriffe auf das Vorziehen des
äußeren Teils und das Umklappen der Platte nach hinten. Dies sind nur noch zwei Bewegungen, die mit einer Hand ausgeführt
werden können. Es bedarf nicht einmal des Festhaltens des inneren Teils des Gestells. Seine Befestigung an
der Wand kann im Einzelfall auch die Traglast aufnehmen. Vorgezogen wird allerdings eine Abstützung auf dem Boden,
z.B. durch eine an der Wand befestigbare, tragende Platte.
Bei dieser Lösung braucht die Wandbefestigung nur die geringen, beim Ausziehen des Klappmöbels auftretenden
Kräfte aufzunehmen. Die tragende Platte bietet gleichzeitig einen Schutz gegen Verschmutzung der Wand durch Anstoßen
der am Tisch sitzenden Personen mit den Schuhen.
Der relativ zu dem an der Wand befestigbaren inneren Teil bewegliche äußere Teil des Gestells muß am Boden abgestützt
sein. Bei Tischen können in üblicher Weise nahe den Ecken angebrachte Beine maximale Standfestigkeit gewährleisten.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß bei Befestigung des inneren Teils des Gestells an der Wand zur Abstützung des mit diesem
über Schienen verbundenen äußeren Teils des Gestells auch ein zentraler Säulenfuß oder zwei von den Seitenkanten
weg zur Längsmittellinie hin versetzte Tischbeine ausreichende Stabilität und den zusätzlichen Vorteil bieten, daß
man vom freien Tischende her leichter Platz nehmen und aufstehen kann.
Dadurch, daß erfindungsgemäß der verschiebbare äußere Teil
des Gestells den an der Wand befestigbaren inneren Teil übergreift, wird erreicht, daß die Schienen im zusammengeschobenen
Zustand des Klappmöbels überhaupt nicht zu sehen sind und im auseinandergezogenen Zustand im Hintergrund unter
der Tischplatte nach innen zurückgesetzt unauffällig bleiben.
In die gleiche Richtung zielt der Vorschlag, daß im zusammengeklappten
Zustand der Platte ihre mit Scharnier versehene Kante wandseitig angeordnet ist. Man blickt also nicht
auf die Scharnierkante, sondern sieht im zusammengeklappten Zustand nur die Außenkanten der Plattenteile.
-4-
Für die Führung des äußeren Teils des Gestells beim Ausziehen und Zusammenschieben des Klappmöbels eignet sich ein
sog. Vollauszug mit an beiden Gestellteilen angebrachten Profilschienen und einem jeweils mit beiden Schienen in
Eingriff befindlichen mittleren Teil mit Kugelkäfig. Die Teleskopschienen nehmen im ausgezogenen Zustand die bei Belastung
der Platte auftretenden Biegekräfte auf. Die Biegemomente sind bei einer Tischlänge von z.B. Im nicht groß,
wenn die Plattenhälften über in sich starre Rahmen und damit verbundene Tischbeine, Platten oder andere Gestellteile
abgestützt sind und der Abstand zwischen den beiden Rahmen, an denen die Schienen befestigt sind, nur wenige Zentimeter
beträgt. Bei stärkerer Belastung der Platte, wie z.B. bei zu einer Bank ausziehbaren Klapphockern, lassen sich die
auf die Führungsschienen wirkenden Biegekräfte dadurch weiter mindern, daß der äußere Teil des Gestells, wie bei
Hockern üblich, an allen vier Ecken mit Beinen versehen ist, so daß sich im ausgezogenen Zustand zwei Beine in der
Mitte der Sitzbank befinden. Selbstverständlich könnte auch ein stärker zu belastender Klapptisch in entsprechender
Weise wie die Klapphocker mit einem Säulenfuß oder zwei Tischbeinen an dem scharnierseitigen Ende des äußeren Gestellteils
versehen sein.
In der Ausführung als Klapphocker, der zu einer Sitzbank zu erweitern ist, kann in vielen Fällen darauf verzichtet werden,
den inneren Teil des Gestells an der Wand zu befestigen. Außerdem bietet in dieser Anwendung die erfindungsgemäße
Konstruktion den Vorteil, daß der innere Teil des Gestells als oben offene Truhe ausgebildet werden kann. Das
Volumen stört unter der Sitzfläche nicht, und ihr Inhalt ist durch Hochklappen der überdeckenden Plattenhälfte der
Sitzbank leicht zugänglich. In gleicher Weise kann bei einem Klapptisch der innere Teil des Gestells mit einem fla-
chen, oben offenen Kasten ausgebildet sein, der sich z.B. zur Aufnahme von Bestecken eignet und bei ausgezogenem
Tisch nach dem Hochklappen der wandseitigen Plattenhälfte zugänglich ist.
Es hat sich herausgestellt, daß die erfindungsgemäßen
Klappmöbel besonders wackelfest stehen, wenn einerseits der innere Teil des Gestells an einer Wand festgelegt ist, andererseits
bei bis zum Anschlag auseinandergezogenen Teleskop-Führungsschienen die Platte möglichst wenig Spiel gegenüber
der Wand hat. Um dies zu gewährleisten, ohne die Wand bzw. eine Wandtapete zu beschädigen, ist in bevorzugter
Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß in Höhe der Platte eine Leiste unmittelbar selbst an der Wand befestigt
oder fest mit dem daran befestigbaren inneren Gestellteil verbunden ist. In diesem Fall kommt die wandseitige Kante
der Platte nicht an der Wand, sondern an der genannten Leiste zur Anlage. Diese hat den weiteren Vorzug, daß sie an
denjenigen Stellen, wo sich im zusammengeschobenen und zusammengeklappten Zustand des Möbels vorstehende Scharnierteile
der Platte befinden, Ausnehmungen in der Leiste vorgesehen sein können, so daß die zusammengeklappte Platte
mit ihrer wandseitigen Kante bis direkt an die Leiste herangeschoben werden kann.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Klapptisch im ausgezogenen und aufgeklappten
Zustand;
Fig. 2 in perspektivischer Darstellung den
Klapptisch nach Fig. 1 im zusammengeschobenen und zusammengeklappten Zustand;
Fig. 3 einen senkrechten Querschnitt durch
eine in Höhe der Tischplatte des Klapptischs nach Fig. 1 und 2 an der Wand
befestigte Leiste und die angrenzenden Teile der Tischplatte im zusammengeklappten
Zustand und
Fig. 4 eine Seitenansicht eines zu einer Sitzbank mit Truhe ausgezogenen Klapphockers
.
Der in Fig. 1 bis 3 gezeigte Klapptisch hat im ausgezogenen, aufgeklappten Zustand z.B. eine Länge von 1 m, eine
Breite von 70 cm und eine Höhe von 75 cm. Er ist so aufgestellt, daß er mit der hinteren Schmalseite seiner rechteckigen
Tischplatte an eine Wand, z.B. in einer Küche, angrenzt. Die aus zwei gleichgroßen Plattenhälften 10 und 12
bestehende Tischplatte ruht auf einem ersten, inneren Teil 14 sowie einem zweiten, äußeren Teil 16 eines tragenden Gestells.
Der innere Teil 14 besteht aus einer auf dem Boden aufgesetzten, an der Wand anliegenden und darauf festgeschraubten
Tragplatte 18 sowie einem rechtwinklig starr mit dieser verbundenen Rahmen 20 (siehe Fig. 3), der aus vier
ein Rechteck bildenden Rahmenhölzern besteht, die mit der Tragplatte 18 eine starre Einheit bilden. Die in Längsrichtung
des Tischs gemessene Länge des Rahmens 2 0 kann z.B. 3 cm betragen. Gegenüber den äußeren Seitenkanten der Tischplatte
10, 12 ist der Rahmen 2 0 nach innen versetzt, so daß auf den Seitenflächen des Rahmens in deren oberem Bereich
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befestigte Führungsschienen 22 durch die Tischplatte überdeckt und daher auch im ausgezogenen Zustand nach Fig. 1
nicht ohne weiteres sichtbar sind.
Der zweite, äußere Teil 16 des Tischgestells besteht im Beispielsfall aus einem fest mit der Plattenhälfte 10 verbundenen
Rahmen 24, der wiederum starr mit zwei nahe zusammengerückten und miteinander durch Querstreben vereinigten
Tischbeinen 26 verbunden ist. Die Beine sind nahe der Längsmittellinie der Tischplatte und nahe dem von der Wand
abgewandten, freien Ende des Tischs angeordnet. In dieser Anordnung, die auch durch einen säulenartigen Fuß ersetzt
werden könnte, behindern sie weder das Platznehmen noch die Bewegung der Füße unter dem Tisch.
Der Rahmen 24 besteht nur aus drei Rahmenhölzern, die sich längs der Seitenkanten und der freien Endkante der Tischplatte
10, 12 erstrecken. Wandseitig ist der Rahmen 24 also offen. Die Öffnung ist ausreichend breit, daß beim Zusammenschieben
des Tischs der Rahmen 20 des inneren Gestellteils 14 in den Rahmen 24 des äußeren Gestellteils 16 eindringen
kann. Dabei erfolgt die Führung durch die Schienen 22, entsprechende Schienen auf den gegeneinander weisenden
Innenflächen der sich parallel zu den Seitenkanten der Tischplatte 10, 12 erstreckenden Rahmenhölzer des Rahmens
24 und ein mit beiden Schienen in Eingriff befindliches, mittleres Schienenteil mit Kugelkäfig. Die genannten Schienenteile
bilden jeweils eine Teleskopschiene, die einen Verschiebeweg von etwas mehr als 50 cm gewährleistet. Sie
ist unter der äußeren Tischhälfte durch die Rahmenhölzer überdeckt und verborgen.
Die hintere Plattenhälfte 12 ruht im zusammengeschobenen
und zusammengeklappten Zustand des Tischs nach Fig. 2 auf
der äußeren Plattenhälfte 10. Die Scharnierkanten befinden
sich dabei an der Wand. Auch wenn sich im aufgeklappten Zustand nach Fig. 1 eine möglichst schmale Fuge zwischen den
beiden Plattenhälften 10 und 12 ergeben soll, haben die Scharniere normalerweise über die Scharnierkanten vorstehende
Scharnierteile 28. Damit trotz dieser vorspringenden Teile eine dichte Anlage an die Wand ohne Gefahr von Beschädigungen
ermöglicht wird, ist im Ausführungsbeispiel unmittelbar oberhalb des inneren Gestellteils 14, in Höhe
der Platte 10, 12 eine Leiste 30 gegen die Wand geschraubt, die an denjenigen Stellen, wo die Scharnierteile 28 anstoßen
würden, mit Aussparungen 32 versehen ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß auch im zusammengeklappten Zustand
der Tischplatte die Scharniermechanik optisch nicht in Erscheinung tritt und die Hinterkante der beiden Plattenhälften
10, 12 an der Leiste 30 anliegen kann.
Um, ausgehend vom zusammengeschobenen und zusammengeklappten Zustand nach Fig. 2, die Länge und Fläche des Tischs zu
verdoppeln, genügt es, zunächst den äußeren Teil 16 des Gestells mitsamt der auf ihm ruhenden, zusammengeklappten
Platte 10, 12 um die halbe endgültige Tischlänge in Richtung von der Wand weg vorzuziehen. Dann braucht nur noch
die mittels der Scharnierteile 28 verschwenkbar an der wandseitigen Kante der Tischplattenhälfte 10 verschwenkbar
angebrachte hintere Plattenhälfte 12 auf- und nach hinten umgeklappt zu werden, bis sie sich auf den inneren Teil 14
des Gestells auflegt. Gleichzeitig kommt dabei die Hinterkante der Plattenhälfte 12 in Anlage an die Leiste 3 0 oder
bis auf eine schmale Fuge nahe an diese heran. Beim Zusammenklappen und Zusammenschieben des Tischs zurück in
die Stellung nach Fig. 2 wird umgekehrt vorgegangen. Die Umstellung ist jeweils mit zwei einfachen Handgriffen zu
erledigen.
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Vorzugsweise wird der Klapptisch nach Fig. 1 bis 3 mit zwei
parallel zu seinen Längskanten aufgestellten Klapphockern nach Fig. 4 mit gleichem Grundaufbau zu einer Eßgruppe kombiniert.
Ein solcher Klapphocker hat, ebenso wie der vorstehend beschriebene Klapptisch, eine hier die Sitzfläche
bildende, aus zwei in der Mitte gelenkig miteinander verbundenen Plattenhälften 34, 3 6 bestehende Platte, die
auf einem ersten, inneren Teil 38 und einem zweiten, äußeren Teil 40 des tragenden Gestells ruht. Der innere Teil 28
besteht aus einer auf dem Boden stehenden, flach an der Wand anliegenden und dort befestigten Tragplatte 42, die
starr mit einem unten geschlossenen Rahmen 44 verbunden ist, der eine oben offene Truhe bildet. Auf den äußeren
Seitenflächen des Rahmens 44 sind im oberen Bereich Führungsschienen 45 angebracht, welche den Führungsschienen 22
am Tischgestell entsprechen. Statt der Tragplatte 42 können auch Beine vorhanden sein, und in entsprechender Weise kann
die Tragplatte 18 des Tischgestells durch Tischbeine ersetzt werden.
Der äußere Teil 4 0 hat im Gegensatz zum äußeren Teil 16 des Tischs nicht nur an der freien Schmalseite Beine 46, sondern
zusätzliche Beine 4 8 an der Scharnierkante der rechteckigen Plattenhälften 34, 36. Da sich die Beine 46 und 48
an allen vier Ecken des äußeren Gestellteils 40 befinden und über einen Rahmen 50, der dem Rahmen 24 des Tischs entspricht,
fest mit der äußeren Plattenhälfte 34 verbunden sind, bilden diese Teile für sich allein einen standfesten
Hocker, der über das Scharnier mit der anderen Plattenhälfte 36 und über Führungsschienen 47 am Rahmen 50, ein
mittleres Käfigteil 49 und die Führungsschienen 45 mit dem inneren Teil 38 des Gestell verbunden ist. Die beiden relativ
zueinander beweglichen Gestellteile 38 und 40 lassen
-10-
sich in genau derselben Weise wie die beiden Gestellteile
es Tischs auseinanderziehen und zusammenschieben. Übereinstimmung besteht auch darin, daß die hintere Plattenhälfte 3 6 nach dem Ausziehen des Gestells nach hinten zur Wand hin geklappt bzw. zum Verkleinern der Sitzbank zum Hocker wieder nach vorn geklappt wird, wie dies in Fig. 4 durch
Pfeile und eine gestrichelte Zwischenstellung angedeutet
ist. Die Ausziehlänge der Teleskopschienen bis zum Anschlag ist vorzugsweise auch wieder so bemessen, daß nach vollständigem
Ausziehen des äußeren Gestellteils 40 die hintere Plattenhälfte 3 6 an einer an der Wand angebrachten Leiste
52 zur Anlage kommt, die ebenfalls mit Aussparungen 32 für die Scharnierteile der Platte 34, 36 versehen ist.
es Tischs auseinanderziehen und zusammenschieben. Übereinstimmung besteht auch darin, daß die hintere Plattenhälfte 3 6 nach dem Ausziehen des Gestells nach hinten zur Wand hin geklappt bzw. zum Verkleinern der Sitzbank zum Hocker wieder nach vorn geklappt wird, wie dies in Fig. 4 durch
Pfeile und eine gestrichelte Zwischenstellung angedeutet
ist. Die Ausziehlänge der Teleskopschienen bis zum Anschlag ist vorzugsweise auch wieder so bemessen, daß nach vollständigem
Ausziehen des äußeren Gestellteils 40 die hintere Plattenhälfte 3 6 an einer an der Wand angebrachten Leiste
52 zur Anlage kommt, die ebenfalls mit Aussparungen 32 für die Scharnierteile der Platte 34, 36 versehen ist.
Der gleiche Grundaufbau des Tischs und der Hocker bzw.
Sitzbänke verleiht den ansonsten hinsichtlich der Funktion ganz unterschiedlichen Klappmöbeln der Eßgruppe eine logische Zusammengehörigkeit, die zu der stilistischen hinzutritt.
Die Umstellung der Klappmöbel geht leichter von der Hand und wird zu einer kurzen Routine, wenn sowohl der
Tisch wie auch die Sitzmöbel in gleicher Weise mit denselben Bewegungen verlängert und verkürzt werden.
Sitzbänke verleiht den ansonsten hinsichtlich der Funktion ganz unterschiedlichen Klappmöbeln der Eßgruppe eine logische Zusammengehörigkeit, die zu der stilistischen hinzutritt.
Die Umstellung der Klappmöbel geht leichter von der Hand und wird zu einer kurzen Routine, wenn sowohl der
Tisch wie auch die Sitzmöbel in gleicher Weise mit denselben Bewegungen verlängert und verkürzt werden.
Claims (9)
1. Klappmöbel, bestehend aus einem ausziehbaren Gestell (14, 16; 38, 40) und einer darauf aufliegenden, hälftig geteilten,
um eine Scharnierachse zusammenklappbaren Platte (10, 12; 34, 36), dadurch gekennzeichnet, daß ein erster, innerer,
vorzugsweise mit seinem hinteren Ende an einer Wand zu befestigender Teil (14; 38) des Gestells mit ersten,
sich quer zur Scharnierachse erstreckenden Führungsschienen (22; 45) versehen ist, ein am Boden abgestützter,
zweiter, äußerer Teil (16; 40) des Gestells zusammen mit der darauf gelagerten, zusammengeklappten Platte (10, 12;
34, 36) nach hinten über den ersten, inneren Teil (14; 38) schiebbar und mit zweiten Führungsschienen (47) versehen
ist, die mit den ersten Führungsschienen (22; 45) direkt oder indirekt soweit längsverschieblich in Eingriff sind,
daß die beiden Teile (14, 16; 38, 40) des Gestells um die Länge einer Plattenhälfte (10, 12; 34, 36) auseinanderzuziehen
und zusammenzuschieben sind, im zusammengeklappten Zustand der Platte (10, 12; 34, 36) ihre mit Scharnier
(28) versehene Kante hinten angeordnet ist und im aufgeklappten Zustand der Platte (10, 12; 34, 36) die hintere
Plattenhälfte (12; 36) auf dem inneren Teil (14; 38) des Gestells und/oder an einem an der Wand angebrachten Lager
abstützbar ist.
2. Klappmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es
die Form und Maße eines Tischs hat.
3. Klappmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Teil (14) des Tischgestells im wesentlichen aus
einer an einer Wand befestigbaren Tragplatte (18) und einem rechtswinklig davon abstehenden, horizontalen Rahmen
(20) mit auf sich quer zur Wand erstreckenden Seitenflächen angebrachten ersten Führungsschienen (22) besteht.
4. Klappmöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der äußere Teil (16) des Gestells mit der Unterseite der einen Plattenhälfte (10) verbundene Rahmenhölzer (24),
auf deren gegeneinander weisenden, inneren Flächen die zweiten Führungsschienen befestigt sind, sowie wenigstens
ein die Platte (10, 12) auf dem Boden abstützendes Bein (26) aufweist.
5. Klappmöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Beine (26) auf oder nahe der senkrechten,
quer zur Scharnierachse stehenden Mittellängsebene der Platte (10, 12) angeordnet sind.
6. Klappmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es
ein Hocker ist, bei dem der äußere Teil (40) an allen vier Ecken die Platte (34, 36) auf dem Boden abstützende Beine
(46, 48) hat.
7. Klappmöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Teil (38) des Gestells eine mit einer Endseite
an der Wand befestigbare Truhe (44) mit auf den sich quer zur Wand erstreckenden Seitenflächen angebrachten ersten
Führungsschienen (45) ist.
8. Klappmöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Teil (38) unmittelbar
neben der Wand auf dem Boden abgestützt ist.
9. Klappmöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine in Höhe der Platte (10,
12; 34, 36) an der Wand befestigbare Leiste (30; 52) aufweist mit Aussparungen (32) in der Vorderfläche zur Aufnahme
von bei zusammengeklappter Platte (10, 12; 34, 36) über deren Hinterkante vorstehenden Scharnierteilen (28).
-&Bgr;. Klappmöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die maximale Ausziehlänge so begrenzt ist, daß sich im ausgezogenen Zustand die wandseitige
Kante der aufgeklappten Platte (10, 12; 34, 36) mit minimalem Abstand vor einer an der Wand befestigten Leiste
(30; 52) oder einer mit dem inneren Teil (14; 38) verbundenen Platte oder Leiste befindet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29820797U DE29820797U1 (de) | 1998-11-20 | 1998-11-20 | Klappmöbel mit einem ausziehbaren Gestell und einer darauf aufliegenden, zusammenklappbaren Platte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29820797U DE29820797U1 (de) | 1998-11-20 | 1998-11-20 | Klappmöbel mit einem ausziehbaren Gestell und einer darauf aufliegenden, zusammenklappbaren Platte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29820797U1 true DE29820797U1 (de) | 1999-05-12 |
Family
ID=8065623
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29820797U Expired - Lifetime DE29820797U1 (de) | 1998-11-20 | 1998-11-20 | Klappmöbel mit einem ausziehbaren Gestell und einer darauf aufliegenden, zusammenklappbaren Platte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29820797U1 (de) |
-
1998
- 1998-11-20 DE DE29820797U patent/DE29820797U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990624 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20020702 |