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DE29817657U1 - Leistenbürste - Google Patents

Leistenbürste

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DE29817657U1
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DE
Germany
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brush
strip
strip brush
brush body
bristle
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Expired - Lifetime
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DE29817657U
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English (en)
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MINK AUGUST KG
Original Assignee
MINK AUGUST KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B5/00Brush bodies; Handles integral with brushware
    • A46B5/06Brush bodies; Handles integral with brushware in the form of tapes, chains, flexible shafts, springs, mats or the like

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  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)

Description

Leistenbürste
Die Erfindung betrifft eine Leistenbürste nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Sogenannte Leistenbürsten sind vielseitig verwendbar. Sie können insbesondere zum Abdichten, zum Abstreifen, Führen oder als Trag- oder Gleitelemente eingesetzt werden. Als Abdichtelemente an Werkzeugmaschinen können sie beispielsweise gegen Schmieremulsionen und fliegende Späne abdichten, bei Holzbearbeitungsmaschinen können sie in erster Linie vor Staub schützen. In der chemischen Produktion kann mittels Leistenbürsten das Verschleppen von Flüssigkeiten verhindert und das Austreten von Dämpfen, Gasen oder Gerüchen vermindert werden. An Türen, Toren, Öffnungen, Durchbrüchen, Spalten und dergleichen können Leistenbürsten zur Abdichtung gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse, gegen Ungeziefer und Schmutz eingesetzt werden. Ein besonderer Vorteil von Leistenbürsten als Abdichteleraente liegt in ihrer Anpassungsfähigkeit begründet. Gleiten die Fasern der Beborstung über profilierte Oberflächen oder vorspringende Teile, so öffnen sie sich vorhangartig nur an diesen Stellen, wodurch eine konstante
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Abdichtleistung über die gesamte Arbeitsbreite gesichert werden kann.
Gattungsgemäße Leistenbürsten haben einen langgestreckten Bürstenkörper, der einen im Querschnitt kompakten Beborstungsabschnitt hat, welcher eine Beborstung trägt. Der Querschnitt des Bürstenkörpers ist normalerweise in Längsrichtung im wesentlichen konstant, also an jeder Position in Längsrichtung im wesentlichen gleich. Als kompakter Querschnitt wird hier ein Querschnitt bezeichnet, der es ermöglicht, bei der Herstellung der Leistenbürste in einen vorgefertigten oder vorbearbeiteten Bürstenkörper eine Beborstung nachträglich einzusetzen, indem beispielsweise sacklochartige Ausnehmungen erzeugt werden, in die Borsten- bzw. Faserbündel einsetzbar und beispielsweise durch Kleben befestigbar sind. Dementsprechend sollte ein Beborstungsabschnitt nicht zu flach sein, beispielsweise nicht wesentlich weniger als ca. 6, 8 oder 10 mm hoch. Insbesondere kann das Verhältnis von Breite zu Höhe des Beborstungsabschnittes weniger als 5:1 betragen, insbesondere zwischen 1:2 und 2:1 liegen.
Bei herkömmlichen Leistenbürsten bestehen die Bürstenkörper in der Regel aus Metall oder biegesteifem Kunststoff, wie Hart-PVC, ggf. faserverstärktem Polyamid, Polyoxymethylen (POM), Polyethylen oder ggf. glasfaserverstärktem Polypropylen, wodurch derartige Leistenbürsten eine hohe Eigenstabilität erhalten. Sie werden typischerweise in vorgefertigten Längen von beispielsweise 1 m, 2 m und 3 m angeboten und bei der Montage vor Ort auf die richtige Länge abgelängt und/oder es werden mehrere Leistenbürsten in Reihe bis auf die richtige Länge zusammengesetzt. Nicht benötigte Bürstenabschnitte müssen entsorgt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leistenbürste der genannten Art zu schaffen, die einfach und schnell sowie unter Vermeidung von Ausschuß montierbar ist.
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Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe bei gattungsgemäßen Leistenbürsten dadurch gelöst, daß der Bürstenkörper aus einem flexiblen Material besteht. Die Verwendung eines vorzugsweise elastisch-flexiblen Bürstenkörpers anstatt der herkömmlichen biegesteifen Bürstenkörper trägt unter anderem der Erkenntnis Rechnung, daß eine Steifigkeit des Bürstenkörpers für die meisten Anwendungsfälle nicht zwingend notwendig ist, da der Bürstenkörper der zugehörigen Bürste in der Regel irgendwo befestigt wird, beispielsweise an einem Blechwinkel oder an einer Kante einer Tür. Bei Verwendung eines biegeweichen, gummielastischen Bürstenkörpers können Leistenbürsten auch dort eingesetzt werden, wo Durchbrüche, Ausschnitte oder dergleichen rund, oval, geschwungen oder eckig abgedichtet werden sollen, da sich derartige Leistenbürsten leicht biegen lassen und der entsprechenden Abdichtkontur angepaßt werden können. Vorteilhaft ist weiterhin, daß Leistenbürsten mit flexiblem Bürstenkörper auch in großen Längen hergestellt und ggf. bei der Herstellung und/oder bei Weiterverarbeitung und/ oder Transport gekrümmt geführt und/oder aufgewickelt werden können. Dadurch können Leistenbürsten großer Länge von beispielsweise zwischen 5 und 100 m, insbesondere zwischen 10 und 60 m, platzsparend transportiert und/oder verarbeitet werden. Bei der Montage kann die benötigte Länge dann einfach abgelängt werden, so daß Schnittverluste vermieden werden können.
Besonders vorteilhaft sind Ausführungen, bei denen der Bürstenkörper derart flexibel bzw. biegsam ist, daß die Leistenbürste zu einer vorzugsweise flachen Rolle aufrollbar ist. Die Aufrollung, bei der vorzugsweise aufeinanderfolgende Windungen der Leistenbürste direkt aneinanderliegen, kann vorzugsweise derart erfolgen, daß die Fasern einer am Bürstenkörper angebrachten Beborstung bei aufgewickelter Leistenbürste quer, insbesondere im wesentlichen senkrecht zu einer Wickelebene der Rolle ausgerichtet sind. Dadurch kann vermie-
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den werden, daß die Fasern beim Aufwickeln druckbelastet und dadurch ggf. gestaucht, geknickt oder sonstwie beschädigt werden.
Eine Aufwicklung zu einer selbsttragenden, stabilen Rolle kann dadurch gefördert werden, daß der Bürstenkörper zwei in Längsrichtung des Bürstenkörpers parallel zueinander verlaufende, bei gestreckter Leistenbürste vorzugsweise im wesentlichen ebene Seitenflächen aufweist. Bei der Aufwicklung berühren sich vorzugsweise die Seitenflächen aufeinanderfolgender Windungen. Die Beborstung kann vorteilhaft im wesentlichen in einem zwischen flächigen Verlängerungen der Seitenflächen liegenden Zwischenraum angeordnet sein, so daß sich die Borsten benachbarter Windungen der Leistenbürste zumindest im Bereich nahe des Bürstenkörpers nicht berühren.
Die Aufwickelbarkeit erfindungsgemäßer Leistenbürsten erlaubt es insbesondere auch, diese als Verpackungseinheit mit mindestens einer zu einer vorzugsweise flachen Rolle aufgewickelten Leistenbürste anzubieten. Dabei ist die Rolle vorzugsweise in einem flachen Behälter angeordnet. Dieser kann mindestens eine in ihren Dimensionen dem Bürstenquerschnitt angepaßte Ausgabeöffnung zum Herausführen der Leistenbürste aus dem beispielsweise durch einen Karton gebildeten Behälter haben. Hierdurch kann nach dem "tesafilm-Prinzip" ein Monteur ein Stück der benötigten Länge aus der kompakten Verpackungseinheit ziehen und ablängen, während die noch nicht benötigte Bürstenlänge vor Beschädigung und/oder Verschmutzung geschützt aufgerollt innerhalb des Behälters verbleibt.
Besonders einfach und kostengünstig herstellbare Ausführungsformen zeichnen sich dadurch aus, daß der Bürstenkörper im wesentlichen aus einem elastisch-flexiblen, vorzugsweise im Extrudierverfahren profilierbaren Kunststoffmaterial besteht. Dadurch ist die Formgebung des Bürstenkörpers auch bei komplizierten Querschnittsformen einfach. Die Verwendung thermo-
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plastischer Elastomere ermöglicht ein Herstellungsverfahren für die Leistenbürste, bei dem der Bürstenkörper im Extrudierverfahren in großen Längen von beispielsweise 25 m oder 50 m oder dergleichen hergestellt und anschließend weiterverarbeitet wird, indem zunächst in den Beborstungsabschnitt Löcher für die Beborstung gebohrt werden und anschließend Faserbündel in die Löcher eingesetzt und beispielsweise durch Einkleben befestigt werden. Zwischen Herstellung des Bürstenkörpers und seiner Beborstung kann der Roh-Bürstenkörper ggf. in Rollenform zwischengelagert und/oder transportiert werden. Nach der im Durchlaufverfahren möglichen Bestückung mit Borsten kann das beborstete Profil ggf. beschnitten und ggf. zu einer nun beborsteten Rolle aufgerollt werden. Die Flexibilität des Bürstenkörpermaterials ermöglicht die Herstellung großer Längen derartiger Leistenbürsten in kurzer Zeit.
Bestimmte, besonders kostengünstig herstellbare Ausführungsformen haben einen Bürstenkörper, der im wesentlichen aus Weich-PVC besteht. Diese sind wegen ihrer guten Biegsamkeit besonders leicht zu verarbeiten. Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Bürstenkörper im wesentlichen aus einem Propylen-Ethylen-Copolymer, insbesondere PP/EPDM. Solche Kunststoffe ermöglichen die Schaffung besonders versprödungsresistenter, UV-Licht-beständiger Bürstenkörper, die auch nach ggf. längerer Lagerung oder längerem Einsatz ihre Flexibilität behalten. Es sind jedoch auch andere Elastomere vergleichbarer Eigenschaften verwendbar, beispielsweise Silikonkautschuke .
Einige Ausführungsformen, die besonders schnell und einfach montierbar und ggf. auch schnell auswechselbar sind, zeichnen sich dadurch aus, daß der Bürstenkörper Befestigungsmittel zum vorzugsweise werkzeuglosen Befestigen der Leistenbürste an einem Gegenstand aufweist. Insbesondere können die Befestigungsmittel einstückig mit dem Beborstungsabschnitt ausgebildet sein, so daß sie in den Bürstenkörper integriert
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und zeitgleich mit diesem herstellbar sind. Bei Ausführungsformen, die zum Aufstecken der Leistenbürste auf einen plattenförmigen Befestigungsabschnitt ausgebildet sind, haben die Befestigungsmittel mindestens eine, vorzugsweise mit nach innen gerichteten Widerhaken versehene, Längsnut. Derartige Klemmleisten können beispielsweise auf Blechschenkel oder dergleichen aufgesteckt werden. Andere Ausführungsformen zeichnen sich dadurch aus, daß die Befestigungsmittel mindestens einen vom Beborstungsabschnitt, vorzugsweise auf der der Beborstung gegenüberliegenden Seite, abstehenden Längssteg aufweisen. Ein derartiger Längssteg kann zum Einstecken in eine an dem Gegenstand vorgesehene Längsnut ausgebildet sein und ggf. mit nach außen gerichteten, elastischen Widerhaken versehen sein, die ein Herausfallen aus der Längsnut zuverlässig verhindern. Ein Längssteg kann beispielsweise zwischen den genannten Seitenflächen, etwa in der Mitte der Leistenbürste angeordnet sein oder aber direkt in Verlängerung einer der Seitenflächen, wodurch ein L-förmiger Bürstenkörper gebildet werden kann.
Die beschriebenen Merkmale und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen in Verbindung mit den Unteransprüchen und den Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder zu mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Leistenbürste mit flexiblem Bürstenkörper, die rollenförmig aufgewickelt in einer Verpackungseinheit vorliegt, sowie einen Querschnitt durch die Leistenbürste,
Fig. 2 einen Querschnitt durch mehrere aneinander-
liegende Windungen der Leistenbürstenrolle aus Fig. 1,
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Fig. 3 einen Querschnitt durch eine flexible Steckleiste und
Fig. 4 einen Querschnitt durch mehrere Windungen einer Rolle einer anderen Ausführungsform einer Leistenbürste mit im Querschnitt L-förmigem Bürstenkörper.
Die schematische Darstellung in Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäß ausgebildete Leistenbürste 1, die einen langgestreckten, im Beispiel ca. 25 m langen Bürstenkörper 2 besitzt. Dieser trägt an seiner in der Figur unten liegenden Schmalseite eine Beborstung 3, die sich aus einer dichten Aneinanderreihung von Faserbündeln zusammensetzt. Der profilförmige Bürstenkörper 2 besteht aus einem elastisch-flexiblen Kunststoffmaterial, nämlich einem Propylen-Ethylen-Copolymer (PP/EPDM) und hat eine in seiner Längsrichtung im wesentlichen konstante Profilform, wie sie sich typischerweise im Extrudierverfahren entsprechend der gewählten Düsenform ergibt. Das Profil des Bürstenkörpers hat einen im Querschnitt etwa quadratischen, kompakten Beborstungsabschnitt 4 und einstückig mit dem Beborstungsabschnitt Befestigungsmittel 5, die eine in Längsrichtung des Bürstenkörpers verlaufende, im Beispiel ca. 2,6 mm breite und ca. 10 mm tiefe Rechteck-Längsnut 6 aufweisen. Diese Längsnut 6 ist von parallelen Stegen begrenzt, die einstückig mit dem Beborstungsabschnitt 4 ausgebildet sind. Im Inneren der Längsnut sind zwei Paare in Längsrichtung durchgehender, mit ihren freien Enden einander zugewandter, zur nutöffnungsabgewandten Seite in einem Winkel von ca. 15° angeschrägter Widerhakenleisten 7 ausgebildet. Die Klemmleistenbürste 1 ist derart dimensioniert, daß sie über eine ca. 1 - 1,5 mm dicke Kante, beispielsweise an einem plattenförmigen Blechschenkel oder dergleichen, unter Einführung der Kante in die Längsnut 6 geschoben werden kann. Durch die flexiblen Widerhaken 7 im Profil hält die
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Klemmleistenbürste ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen selbst, so daß sie, falls erforderlich oder gewünscht, ohne zusätzliche Montagehilfe verschraubt oder vernietet werden kann.
Der im Querschnitt im wesentlichen quadratische Beborstungsabschnitt 4 ist derart kompakt dimensioniert, daß er als Träger für die in das Profil 2 eingesetzten Borstenbündel dienen kann. Im Beborstungsabschnitt 4 ist auf der der Längsnut 6 gegenüberliegenden Schmalseite 9 eine Reihe gleichmäßig beabstandeter, ca. 5 mm tiefer und im Durchmesser etwa 3 mm großer Sacklochbohrungen 10 vorgesehen. Diese können nach der Extrusion des Bürstenkörperprofils und der Aushärtung des Materials in einem kontinuierlichen Prozeß in den Bürstenkörper eingebracht und anschließend mit Faserbündeln bestückt werden, die in die Sacklochbohrungen bis zum Anschlag eingeführt und anschließend festgeklebt werden können. Durch die wegen der kompakten Beborstungsabschnittsform ausreichende Wandstärke von Bürstenkörpermaterial um die Sacklochbohrungen ist eine stabile, ausrißsichere Befestigung der Borstenbündel möglich. Die Faserbündel der Beborstung können aus jedem geeigneten Material oder jeder geeigneten Materialkombination bestehen, insbesondere aus Kunststoffen wie Polyamid, Polypropylen, Polyester, aus Metalldrähten bzw. Fasern beispielsweise aus Edelstahl oder Messing oder Naturfasern wie Roßhaar, Schweineborsten, Ziegenhaar oder dergleichen. Die Beborstung, die insbesondere bei für Abdichtzwecke vorgesehenen Leistenbürsten so dicht sein kann, daß sie einen vorhangartig flexiblen, staubdichten Filter bildet, steht bei der gezeigten Ausführungsform auf einer Länge von ca. 20-25 mm über die Schmalseiten 9 des Bürstenkörpers in Verlängerung der Längsnut 6 hinaus. Die Borsten liegen dabei zumindest nahe der Sacklochbohrung und je nach Aufweitung der Borstenbündel auch im wesentlichen über die gesamte Länge der Fasern innerhalb eines Raumes, der durch flächige Verlängerungen der langen Seitenflächen 11, 12 des Bürstenkörpers gebildet ist. Diese bei gestreckter Leistenbürste im wesentlichen ebenen
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Seitenflächen sind im wesentlichen senkrecht zur Schmalseite 9 bzw. im wesentlichen parallel zur Faserrichtung ausgerichtet.
Der Bürstenkörper 2 der Leistenbürste 1 ist derart flexibel, daß es möglich ist, die Leistenbürste zu einer im wesentlichen ebenen Rolle 15 aufzurollen bzw. aufzuwickeln. Bei der Wicklung können, wie auch in Fig. 2 zu erkennen ist, die breiten Seitenflächen 11, 12 jeweils benachbarter Windungen derart in flächigen Berührungskontakt miteinander gebracht werden, daß bei ausreichend fester Wicklung die Rolle sich selbst stabilisiert. In dem in Fig. 2 gezeigten teilweisen Radialschnitt durch die Rolle 15 ist zu erkennen, daß die parallel zu den aneinanderliegenden Seitenflächen 11, 12 ausgerichteten Borsten benachbarter Wicklungen einander nicht berühren, sondern im wesentlichen senkrecht zur Wickelebene der Rolle von dieser abstehen. Dadurch ist eine faserschonende Aufwicklung und ggf. auch lange Lagerung großer Längen derartiger Leistenbürsten ohne Beschädigung der Borsten möglich.
Die Bürstenrolle 15 ist bei der gezeigten Ausführungsform in einem durch einen flachen, rechteckigen Karton 16 gebildeten Behälter untergebracht, der quadratische Breitseiten 17 mit einem Durchmesser hat, der geringfügig größer ist als der Durchmesser einer darin untergebrachten, noch vollständigen Leistenbürstenrolle. Die entsprechenden Schmalseiten 18 haben eine Breite, die geringfügig größer ist als die in Borstenrichtung gemessene Breite bzw. Höhe der Bürstenleiste 1. Ein derartig dimensionierter, im wesentlichen allseitig geschlossener Behälter schützt die darin untergebrachte Leistenbürstenrolle vor Beschädigung und Verschmutzung und nimmt wenig Raum ein. Er nimmt die vorzugsweise auf einem festen ringförmigen Rollenkern sitzende und ggf. von einem behälterfesten Rollenträger getragene Rolle im wesentlichen wackelfrei auf,
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ohne daß deren Borsten geknickt oder anderweitig beschädigt werden.
Am oberen Endbereich einer Schmalseite ist eine querschlitzförmige Ausgabeöffnung 19 vorgesehen, deren Dimensionen die Querschnittsdimensionen der Gesamtbürste nur geringfügig übersteigt. Die Leistenbürste kann so durch die Ausgabeöffnung aus dem Inneren des Behälters nach außen geführt werden, ohne daß im Bereich der Ausgabeöffnung Schmutz in das Innere des Behälters eindringen kann. Vorzugsweise wird die Leistenbürste in der Ausgabeöffnung dadurch reibschlüssig festgehalten bzw. eingeklemmt, daß die Längsränder der Ausgabeöffnung unter Druck an den Seitenflächen 11,12 des Bürstenkörpers anliegen. Dadurch ist ein Herausziehen möglich, ein ungewolltes Zurückrutschen des Bürstenendes in den Behälter wird aber verhindert.
Dank der Flexibilität bzw. Biegsamkeit der Leistenbürste ist es also möglich, große Längen der Leistenbürste platzsparend in einer kompakten Verpackungseinheit 20 bereitzustellen. Die von einem Monteur benötigte Länge der Leistenbürste wird vor Ort aus dem Inneren des Behälters herausgezogen und gleich auf die richtige Länge abgelängt. Es ist somit ein nach dem MtesafilmH-Prinzip arbeitender Leistenbürstenspender großer Aufnahmekapazität geschaffen, der ein Arbeiten mit erfindungsgemäßen Leistenbürsten besonders vereinfacht, da diese verlustfrei von der Rolle abgelängt werden kann und der nicht gebrauchte Rest der Rolle verpackt und damit geschützt bleibt. Alternativ ist es auch möglich, erfindungsgemäße Bürsten von einer Art Schlauchwagen abzurollen, wenn dies gewünscht ist.
In Fig. 3 ist ein Querschnitt durch eine flexible Steckleistenbürste 25 gezeigt. Diese ist derart ausgebildet, daß sie in eine an einer Tür oder dergleichen vorgesehene, insbesondere gefräste oder gesägte Nut von im Beispiel ca. 2,7 mm
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Breite und ca. 5 mm Tiefe eingedrückt und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen befestigt werden kann. Sie hat einen aus PP/EPDM bestehenden Bürstenkörper 26 mit einem Beborstungsabschnitt 3 3 mit quadratischem Querschnitt, in dem auf einer Seite die Beborstung 27 in eingebohrte Sacklöcher 28 eingesetzt ist. Auf der den Borsten gegenüberliegenden Seite sind mittig zwischen den Seitenflächen 29, 30 Befestigungsmittel in Form eines Längssteges 31 vorgesehen, an dem einstückig auf jeder Seite drei nach außen gerichtete, zum Beborstungsabschnitt 26 hin in einem Winkel von ca. 15° angeschrägte Haltemittel in Form von leistenförmigen Widerhaken 32 ausgebildet sind. Mit Hilfe dieser Befestigungsmittel kann die Steckleistenbürste 25 beispielsweise an der Unterkante einer Tür in eine dort vorgesehene vorgefräste oder -gesägte Nut eingesteckt werden, vorzugsweise bis der Beborstungsabschnitt an den Nuträndern anschlägt. Die Steckleistenbürste 25 kann, genau wie die Klemmleistenbürste 1 der Figuren 1 und 3, zu einer festen Rolle aufgewickelt werden, ohne daß die Borsten 27 oder die durch den Längssteg mit Widerhaken gebildeten Befestigungsmittel dabei zerdrückt oder anderweitig beschädigt werden. Dazu wird die Leistenbürste so aufgewickelt, daß die Seitenflächen 29, 30 benachbarter Windungen flächig aneinander liegen.
Auch die in Fig. 4 gezeigte Ausführungsform einer flexiblen Leistenbürste 40 kann auf die beschriebene Weise aufgewickelt werden. Der Bürstenkörper 41 dieser Ausführunsgform ist im wesentlichen L-förmig und hat einen im Querschnitt etwa quadratischen Beborstungsabschnitt 42, der an einer Seite die mittigen Bohrungen zum Befestigen der Beborstung 43 aufweist. Einstückig mit dem Beborstungsabschnitt ist auf der der Beborstung gegenüberliegenden Seite ein Längssteg 45 vorgesehen, der der Befestigung der Bürstenleiste beispielsweise im Kantenbereich einer Tür oder dergleichen dient. Dabei kann der im wesentlichen in Verlängerung der Seitenfläche 47 angeordnete, exzentrisch zum Beborstungsabschnitt angeordnete
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Längssteg zur Befestigung der Leistenbürste an einer Tür oder dergleichen derart an eine Breiteseite der Tür angelegt werden, daß der Beborstungsabschnitt beispielsweise unter der Unterkante der Tür angeordnet ist. Die Befestigung der Leistenbürste kann dann durch Befestigungsmittel wie Schrauben oder Nägel erfolgen, die quer durch den Längssteg 45 hindurch in die Tür eingebracht werden.
Die nur beispielhaft gezeigten Profile erfindungsgemäßer, elastisch-flexibler Bürstenkörper können nicht nur in den genannten Dimensionen, sondern in beliebigen geeigneten Dimensionen gefertigt werden, die vorzugsweise eine Beborstung im beschriebenen Verfahren mit Bohren von Löchern und Einsetzen von Borstenbündeln in die Löcher ermöglichen. Die Erfindung ist jedoch auch auf andere Leistenbürsten anwendbar.
Erfindungsgemäße Leistenbürsten können zweckmäßig nach einem Verfahren hergestellt werden, bei dem zunächst ein Bürstenkörper aus geeignetem Kunststoffmaterial in die geeignete Profilform extrudiert wird. Der noch nicht mit Borsten versehene Bürstenkörper kann in der beschriebenen Weise zusammengerollt in geeigneten Längen von insbesondere mehr als 5 m, beispielsweise 25 m oder 50 m, zwischengelagert oder direkt zu einer Beborstungseinrichtung transportiert werden. Eine Rolle des Bürstenkörpers kann drehbar aufgehängt werden, so daß beim Abwickeln der Rolle abgewickeltes Bürstenkörperprofil kontinuierlich einer Beborstungsstation zugeführt werden kann, in der zunächst Löcher für die Beborstung in geeigneten Abständen in den Beborstungsabschnitt eingebracht und anschließend Borsten bzw. Borstenbündel in die Löcher eingesetzt und dort beispielsweise durch Einkleben befestigt werden. In einer vorzugsweise vorgesehenen, nachgeschalteten Schneidestation kann das Profil ggf. beschnitten und anschließend die nun mit Borsten versehene Leistenbürste wieder auf eine Rolle aufgerollt werden. Eine oder mehrere Rollen können dann in die beschriebenen Verpackungskartons eingelegt
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werden und sind dann fertig für den Versand und die Verwendung vor Ort.

Claims (1)

  1. Schutzansprüche
    1. Leistenbürste mit einem langgestreckten Bürstenkörper, der einen im Querschnitt kompakten Beborstungsabschnitt hat, der eine Beborstung trägt, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkörper (2; 26; 41) aus einem flexiblen Material besteht.
    2. Leistenbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie zu einer vorzugsweise flachen Rolle (15) aufrollbar ist, vorzugsweise derart, daß die Fasern der Beborstung (3; 43) bei aufgewickelter Leistenbürste quer, insbesondere im wesentlichen senkrecht zu einer Wickelebene der Rolle ausgerichtet sind.
    Leistenbürste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkörper (2; 26; 41) zwei in Längsrichtung des Bürstenkörpers parallel zueinander verlaufende, bei gestreckter Leistenbürste vorzugsweise ebene Seitenflächen (11, 12; 29, 30; 46, 47) aufweist, wobei vorzugsweise die Beborstung (3; 27; 43) im wesent-
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    lichen in einem zwischen Verlängerungen der Seitenflächen liegenden Zwischenraum angeordnet ist.
    4. Leistenbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkörper (2; 26; 41) im wesentlichen aus einem elastisch-flexiblen, vorzugsweise im Extrudierverfahren profilierbaren Kunststoffmaterial besteht.
    5. Leistenbürste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkörper (2; 26; 41) im wesentlichen aus einem Kunststoff-Copolymer besteht, insbesondere aus einem Propylen-Ethylen-Copolymer.
    6. Leistenbürste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkörper im wesentlichen aus PP/EPDM besteht.
    7. Leistenbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkörper (2; 26; 41), vorzugsweise einstückig mit dem Beborstungsabschnitt (4; 33; 42), Befestigungsmittel (6, 7; 31, 32; 45) zur vorzugsweise werkzeuglosen Befestigung der Leistenbürste an einem Gegenstand aufweist, wobei vorzugsweise die Befestigungsmittel derart ausgebildet sind, daß die Leistenbürste an den Gegenstand anklemmbar und/oder ansteckbar ist.
    8. Leistenbürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel mindestens eine Längsnut (6) zum Aufstecken der Leistenbürste (1) auf eine plattenförmige Kante eines Gegenstandes aufweist, wobei vorzugsweise die Längsnut (6) mit nach innen gerichteten Widerhaken (7) versehen ist.
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    9. Leistenkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel mindestens einen von dem Beborstungsabschnitt (33; 42), vorzugsweise auf der der Beborstung (27; 43) gegenüberliegenden Seite, abstehenden Längssteg (31; 45) aufweisen, der vorzugsweise zum Einstecken in eine an einem Gegenstand vorgesehene Längsnut ausgebildet und/oder mit nach außen gerichteten Widerhaken (32) versehen ist.
    10. Verpackungseinheit (20), gekennzeichnet durch mindestens eine zu einer vorzugsweise flachen Rolle (15) aufgewickelten Leistenbürste (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
    11. Verpackungseinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle in einem insbesondere flachen Behälter (15) angeordnet ist, der vorzugsweise mindestens eine der Dimension des Leistenbürstenquerschnitts angepaßte, vorzugsweise schlitzförmige Ausgabeöffnung (19) zum Herausführen der Leistenbürste aus dem Behälter hat.
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