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DE2611562A1 - Rolladen - Google Patents

Rolladen

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Publication number
DE2611562A1
DE2611562A1 DE19762611562 DE2611562A DE2611562A1 DE 2611562 A1 DE2611562 A1 DE 2611562A1 DE 19762611562 DE19762611562 DE 19762611562 DE 2611562 A DE2611562 A DE 2611562A DE 2611562 A1 DE2611562 A1 DE 2611562A1
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DE
Germany
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roller shutter
guide
rail
shutter according
attached
Prior art date
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Application number
DE19762611562
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English (en)
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DE2611562C2 (de
Inventor
Martin Whitehouse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Byrne & Davidson Manufacturing
Original Assignee
Byrne & Davidson Manufacturing
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Publication date
Application filed by Byrne & Davidson Manufacturing filed Critical Byrne & Davidson Manufacturing
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Priority to NL7702950A priority patent/NL7702950A/xx
Priority to FR7708149A priority patent/FR2344705A1/fr
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Description

PATENTANWALT DIPL.-PHYS. LUTZ H. PRÜFER · D-8OOO MÜNCHEN 9O
BR 1-507 P/D/ro
Byrne & Davidson (Manufacturing) Pty. Ltd. Revesby, Australien
Rolladen
Die Erfindung betrifft einen Rolladen, welcher auf eine Halterung spiralförmig aufrollbar ist und zum Verschließen einer Öffnung von dieser Halterung abrollbar und in Führungsschienen, die an den Rändern der Öffnung angeordnet sind, führbar ist.
Rolläden dieser Art finden beispielsweise als Garagentor oder als zusätzlicher Schutz für Türen und Fenster Anwendung. Sie sind im allgemeinen aus elastischem selbsttragenden Material hergestellt, beispielsweise aus Stahlblech oder Kunststoff. Zur Erzielung einer ausreichenden Steifigkeit bei gleichzeitiger Beibehaltung der Elastizität, die zum leichten Auf- und Abrollen des Rolladens vorhanden sein soll, sind diese Rolläden mit über die gesamte Breite
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- r-
laufenden Querrippen versehen, die beispielsweise durch Prägen gebildet sind. Zur Führung dieser Rolläden sind seitlich U-förmige Schienen vorgesehen, in denen die Ränder der Rolläden geführt werden. Zum leichten Auf- und Abrollen des Rolladens ist es erforderlich, daß seine Ränder sich in den Führungsschienen leichtgängig führen lassen. Dazu muß einerseits der Reibungskoeffizient an der Berührungsfläche zwischen Rolladen und Führungsschiene möglichst gering sein und andererseits der Rolladen selbst eine ausreichende Steifigkeit aufweisen, damit sich die Ränder des Rolladens nicht durch Deformierungen in den Führungsschienen verklemmen. Derartige Deformierungen treten besonders häufig in der Nahe des freien Endes des Rolladens auf, da in diesem Bereich die Kräfte zum Schließen und öffnen des Rolladens angreifen, beispielsweise über einen in diesem Bereich vorgesehenen Handgriff oder dergleichen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Rolladen der eingangs beschriebenen Art so auszubilden, daß eine besonders leichtgängige, leise und sichere Führung des Rolladens in den Führungsschienen gewährleistet ist, ohne daß ein Verklemmen der Seitenränder in den Führungsschienen möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Rolladen der eingangs beschriebenen Art gelöst, der gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, daß die in den Führungsschienen geführten Ränder des Rolladens auf beiden Seiten mit einem Band versehen sind, das einen niedrigen Reibungskoeffizienten aufweist und zur leichten und lautlosen Führung in den Führungsschienen mit jeweils einer Führungsfläche derselben zusammenwirkt, und daß das freie Ende des Rolladens als Abschlußschiene ausgebildet ist, an der ein Führungselement befestigt ist, das einen in der Führungsschiene leicht gleitenden Teil und einen einteilig damit ausgebildeten Teil aufweist, der
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mit einem Anschlag zur Begrenzung des Aufrollens des Rolladens zusammenarbeitet.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivtexlansicht eines teilweise aufgerollten Rolladens und der Lagerung eines zylinderförmigen Kernes, auf dem der Rolladen teilweise aufgerollt ist;
Fig. 2 eine Perspektxvansicht eines Teiles des in einer Führungsschiene geführten Randbereiches des Rolladens; und
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Teils der Halterung des Rolladens.
In den Figuren 1 bis 3 bezeichnen gleiche Bezugszeichen identische oder einander entsprechende Teile.
Der in Figur 1 gezeigte Rolladen ist allgemein mit 1 bezeichnet. Er weist einen aus elastischem Material gebildeten Körper auf, der aus flachen Teilen 2 und jeweils zwei flache Teile miteinander verbindenden rinnenförmigen Rippenteilen 3 zusammengesetzt ist. Die flachen Teile 2 und die Rippenteile 3 verlaufen parallel zueinander, jedoch senkrecht zur Abrollrichtung des Rolladens.
Ein geeignetes Material zur Herstellung des Körpers des Rolladens ist beispielsweise Stahlblech. In diesem Falle können die Rippenteile 3 durch Prägen eines ebenen Stahlblechs gebildet werden. Es können jedoch auch andere Materialien zur Bildung des Körpers des Rolladens 1 verwendet werden, insbesondere Kunststoff. In diesem Falle werden die Rippenteile 3 durch in der Technik wohbekannte Verfahren gebildet, die je nach der Art des verwendeten Kunststoffmaterxals zu bestimmen sind.
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Der Rolladen 1 ist an seinem einen Ende auf beiden Seiten jeweils an der Außenfläche eines Rades 6 befestigt, das auf einer Welle 5 drehbar gelagert ist. Die Außenfläche jedes der beiden Räder 6 (Fig. 3} ist spiralförmig ausgebildet, so daß sich beim Aufwickeln des Rollladens 1 auf die Räder 6 eine gleichmäßige Zunahme des Durchmessers ergibt. Sobald eine Lage des Rolladens aufgewickelt ist, bildet die Gesamtheit aus den beiden Rädern 6 und der ersten Lage des Rolladens einen starren, trommeiförmigen Kern 4, der auf der Welle drehbar ist. Zum Erleichtern der Bildung der ersten Lage des Kerns kann das Ende des Rolladens entsprechend der Außenfläche der Räder vorgebogen sein. Zur Lagerung des trommelförmigen Kernes 4 auf der Welle 5 sind die Räder 6 jeweils mit Speichen 7 und mit einer Nabe versehen, die geeignete, im einzelnen nicht näher dargestellte Lagerelemente aufweist, die ein leichtes Drehen des trommeiförmigen Kernes 4 auf der Welle ermöglichen. Die Lagerelemente können beispielsweise Lagerschalen sein, die zur wartungsfreien Schmierung mit einer oder mehreren Rinnen versehen sind, die mit Schmierfett ausgefüllt sind. Um ein leichtes Aufrollen des Rolladens auf den trommeiförmigen Kern 4 zu gewährleisten, ist eine in der Zeichnung nicht dargestellte Federvorspanneinrichtung vorgesehen, die jedes der Räder 6 gegenüber der Welle 5 in Aufrollrichtung vorspannt, so daß das Eigengewicht des Rolladens im ausgerollten Zustand kompensiert wird.
Die Räder 6 sind vorteilhafterweise zur Erzielung einer möglichst steifen Struktur bei geringem Eigengewicht und niedrigen Herstellungskosten aus geprägtem Metallblech hergestellt. Die Speichen 7 können beispielsweise durch Ausstanzen gebildet werden.
Die Welle 5 ist an ihren Enden jeweils auf einem Lagerbügel 9 drehfest gelagert. Der Lagerbügel 9 ist im wesentlichen dreiecksförmig
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ausgebildet und weist eine der Welle 5 zugewendete Auflagefläche auf, die von dem dreiecksförmxgen Lagerbügel senkrecht abgebogen ist. Die Auflagefläche 10 zeigt ein senkrecht nach oben hochstehendes Lagerelement 11, das mit einer nach oben geöffneten halbkreisförmigen Ausnehmung zur Lagerung der Welle 5 versehen ist. Zur Befestigung der Welle 5 am Lagerelement 11 und an der Auflagefläche ist ein Spannbügel 12 vorgesehen, der den der Auflagefläche 10 abgewendeten Teil der Welle 5 umgreift und dessen Schenkel durch geeignete Bohrungen oder Ausnehmungen in der Auflagefläche 10 nach unten durch diese hindurchstehen. Die freien Schenkel des Spannbügels 12 sind an ihren Enden mit einem Gewinde versehen, auf das zum Festschließen der Welle 5 auf dem Lagerelement 11 und der Auflagefläche 10 jeweils eine Mutter aufgeschraubt ist.
Die Befestigung des Lagerbügels 9 erfolgt an der Wand eines Gebäudes über einen vom Lagerbügel senkrecht abgebogenen Befestigungsstreifen 13, der mit schlitzförmigen Löchern 14 versehen ist, durch die der Lagerbügel 9 mit Schrauben 15 an der Wand befestigt werden kann. Der Lagerbügel 9 ist vorzugsweise aus Metallblech hergestellt, das zum Erzielen einer besonders hohen Steifigkeit mit Rippen 16'versehen ist, die in das Metallblech eingeprägt sind. Der Lagerbügel 9 ermöglicht so eine besonders steife und sichere Lagerung des Rollladens, die mit geringem Kostenaufwand erreicht wird.
Die seitlichen Ränder 16 des Rolladens sind auf beiden Seiten mit einem Band 17 bzw. 18 versehen, das parallel zu dem seitlichen Rand 16 verläuft. Das zur Außenseite des Rolladens gewendete Band 17 liegt eng an den flachen Teilen 2 an und überbrückt die Rippenteile 3, ohne in deren Aushöhlung hineingeführt zu sein. Das zur Innenseite des Rolladens hingewendete Band 18 bildet zum Teil die Wölbungen der Rippenteile 3 nach und ist am seitlichen Rand des Rolladens jeweils an einem flachen Teil 2 mittels einer Klammer 19
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befestigt, die an dieser Stelle, aber auf der gegenüberliegenden Seite, auch das Band 17 festhält.
In Figur 1 wurde ein Teil des seitlichen Randes des Rolladens weggebrochen, so daß deutlich wird, wie die einander zugewendeten Bänder 17 und 18 von zwei aufeinanderfolgenden Windungen des Rollladens jeweils aufeinander zur Auflage kommen. Dadurch ist gewährleistet, daß ein vorbestimmter Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Windungen des Rolladens verbleibt, so daß keine Berührung zwischen aufeinanderfolgenden Windungen auftritt. Dadurch wird verhindert, daß durch derartige Berührungen Beschädigungen an der Oberfläche des Rolladens auftreten, beispielsweise Lackschäden oder dergleichen.
Die Bildung eines Abstands zwischen zwei aufeinanderfolgenden Lagen des spiralförmig aufgerollten Rolladens 1 ist jedoch nur eine sekundäre Funktion der Bänder 17 und 18. Die Hauptfunktion dieser Bänder liegt darin, die Führung der seitlichen Ränder 16 des Rollladens in Führungsschienen 20 zu erleichtern. Die Führung des Rollladens in den Führungsschienen 20 ist in Figur 2 dargestellt. Die Führungsschienen 20 sind allgemein U-förmig ausgebildet und weisen zueinander parallele Schenkel 21 und 22 sowie einen beide verbindenden Steg 2 3 auf. Die zwischen den Schenkeln 21 und 22 gebildete schlitzförmige öffnung ist dem seitlichen Rand 16 des Rolladens 1 zugewendet, und der mit den Bändern 17 und 18 versehene Randbereich befindet sich innerhalb der zwischen den Schenkeln 21 und 22 gebildeten öffnung. Die Bänder 17 und 18 verhindern also einen direkten Kontakt des Rolladens mit den Innenseiten der Schenkel 21 und 22. Damit sich eine besonders leichte und leise Führung der seitlichen Ränder des Rolladens in den Führungsschienen 20 ergibt, bestehen die Bänder 17 und 18 aus einem elastischen Material, das
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einen geringen Reibungskoeffizienten aufweist und somit leicht auf den Innenflächen der Schenkel 21 und 22 gleitet. Besonders geeignet sind für diesen Zweck Bänder, die aus einer äußeren Hülle aus geflochtenem Nylon mit einem Innenkern·aus elastischem Material, beispielsweise Filz, bestehen. Der Körper des Rolladens wird dadurch zwischen den elastischen Bändern 17 und 18 elastisch innerhalb der Führungsschiene 20 leicht und lautlos geführt, ohne daß irgendwelche zusatzliehenSchmiermittel oder sonstige Wartungsmaßnahmen erforderlich sind.
Das freie Ende des Rolladens 1, das in der Darstellung von Figur 2 das untere Ende ist, ist mit einer Abschlußschiene 24 versehen, die allgemein L-förmig ausgebildet ist und das freie Ende des Rolladens versteift. Die AbSchlußschiene 24 kann beispielsweise ein geeignetes Aluminiumprofil sein. An der Abschlußschiene 24 ist angrenzend an den seitlichen Rand 16 des Rollladens ein Führungselement 25 befestigt, das einen in der Schiene 20 angeordneten Führungsteil 25a und einen außerhalb der Schiene 20 liegenden, einteilig mit dem Führungsteil 25a ausgebildeten Anschlagteil 25b umfaßt. Das Führungselement 25 weist eine an der Schiene 24 und dem darüberliegenden Teil des Rolladens eng anliegende Viand 26 auf, die den Führungsteil 25a mit dem Anschlagteil 25b verbindet. Der Führungsteil 25a weist eine von der Wand 26 senkrecht abstehende, zu dem Steg 23 parallele Wandung 27 auf, die mit dem Steg 23 zur seitlichen Führung des Rolladens in den Führungsschienen 20 zusammenwirkt. Die Breite der Wandung 27 ist so gewählt, daß sich zwischen der Stirnseite 27a und der Innenseite des Schenkels 22 einerseits und zwischen der Innenseite des Schenkels 21 und dem Band 17 andererseits eine Führung des freien Endes des Rolladens ergibt. Zur Versteifung des Führungsteiles 25a sind zwei Versteifungsrippen 28 und 29 vorgesehen, deren Stirnseiten 28 a und 29a ebenfalls mit der Innenseite des Steges 22 zur Führung des Roll-
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-JT-
ladens zusammenwirken.
Der Anschlagteil 25b ist mit einer Anschlagfläche 30 versehen, die mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Anschlag zur Begrenzung des Aufrollens des Rolladens zusammenarbeitet. Ein derartiger Anschlag kann beispielsweise in der Nähe des oberen Endes der Schiene 20 vorgesehen sein. Die Anschlagfläche 30 steht senkrecht von der Wand 26 ab und wird durch Seitenwände 31 und 32 an dieser abgestützt.
Das Führungselement 25 kann an der Schiene 24 beispielsweise durch Nieten oder Schrauben befestigt werden, wozu ein mit einer Öffnung versehener Stutzen 33 auf der Wand 26 vorgesehen ist.
Vorzugsweise ist das Führungselement 25 aus Kunststoff hergestellt, insbesondere aus einem solchen Kunststoff, der mit geringer Reibung auf den Innenseiten der Führungsschiene 20 gleitet. Ein geeig-
ist
neter Kunststoff beispielsweise Nylon Typ 66.
Neben seiner Funktion der Führung des freien Endes des Rolladens und der Bildung einer Anschlagfläche erfüllt das Führungselement durch seine über die Abschlußschiene 24 hinaus hochgezogene Ausbildung eine zusätzliche Funktion der Versteifung des Endabschnittes des Rolladens. Dies ist insbesondere deswegen von Bedeutung, weil an diesem Abschnitt häufig Kräfte angreifen, beispielsweise über einen Handgriff zum öffnen und Schließen des Rolladens, die bei nicht ausreichender Versteifung zu einer Deformierung des Endabschnittes des Rolladens führen, so daß sich der Rolladen in den Führungsschienen verklemmt.
Eine weitere Funktion des Führungselements liegt darin, daß an ihm eine leichte und sichere Befestigung der Bänder 17 und 18 erfolgen kann, so daß diese sich weder von dem Rolladen lösen
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können, noch an ihren Enden ausfransen können.
Das Führungselement 25 in Verbindung mit den Bändern 17 und 18 und mit der Abschlußschiene 24 tragen gemexnschaftlxch dazu bei, daß eine besonders leichte und störungsfreie Führung des Rolladens in den Führungsschienen 20 möglich ist. Auch die besonders steife Lagerung des Rolladens auf der Welle 5 mittels des trommeiförmig ausgebildeten Kerns 4 und die besonders steife Lagerung der Welle auf den Lagerbügeln 9 tragen zu einem störungsfreien und leichten Ablauf des FührungsVorganges bei, indem sie Deformierungen des Rolladens, Vibrationen und ähnliche Störeinflüsse ausschalten.
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Claims (10)

  1. izu ρ= εξξ ι—
    PATENTANWALT DIPL.-PHYS. LUTZ H. PRÜFER · D-8OOO MÜNCHEN 9O
    Byrne & Davidson (Manufacturing) Pty. Ltd. Revesby, Australien
    Patentansprüche
    ( 1 .) Rolladen, welcher auf einer Halterung spiralförmig aufrollbar ist und zum Verschließen einer öffnung von dieser Halterung abrollbar und in Führungsschienen, die an den Rändern der öffnung angeordnet sind, führbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Führungsschienen (20) geführten Ränder (16) des Rolladens Π) auf beiden Seiten mit einem Band (17, 18) versehen sind, das einen niedrigen Reibungskoeffizienten aufweist und zur leichter, und lautlosen Führung in den Führungsschienen (20) mit jeweils einer Führungsfläche derselben zusammenwirkt, und daß das freie Ende des Rolladens (1) als Abschlußschiene (24) ausgebildet ist, an der ein Führungselement (25) befestigt ist, das einen in der Führungsschiene (20) leicht gleitenden Teil (25a) und einen einteilig damit ausgebildeten Teil (25b) aufweist, der mit einer. An-
    PATEtJTANWALT DIPL.-PHYS. LUTZ H.PRÜFER · D-HOOO MÜNCHEN 9O . WILLROIDERSTR. S · TEL.
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    schlag zur Begrenzung des Aufrollens des Rolladens (1) zusammenarbeitet.
  2. 2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden von jeweils zwei einander gegenüberliegenden Bändern ^17, IS an dem Führungselement (25) befestigt sind.
  3. 3. Rolladen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (25) aus Kunststoff hergestellt ist.
  4. 4. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (25) eine an der Oberfläche des Rolladens (1) eng anliegende und den Endbereich desselben versteifende Wand (26) aufweist, die zur Bildung des in der Schiene (20) geführten Teiles (25a) eine im wesentlichen senkrecht davon abstehende, zur Führungsschiene (20) parallele Wandung (27) und Versteifur.crsrippen (28, 29) aufweist, die im wesentlichen parallel zur Abschlußschiene (24) und senkrecht zur Führungsschiene (20) verlaufen .
  5. 5. Rolladen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung des Anschlages eine senkrecht von der versteifenden Wand y.2ö) abstehende, zur Abschlußschiene parallele Anschlagfläche (30) vorgesehen ist, die mit Versteifungsseitenteilen (31, 32) an der Wand (26) abgestützt ist.
  6. 6. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußschiene (24) allgemein L-förmig ausgebildet ist und mit paarweise angeordneten Führungselementen (25") eine starre Einheit bildet, die das freie Ende des Rolladens (1) gegen Deformierung und Verklemmen in den Führungsschienen (20) schützt.
  7. 7. Rolladen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) auf einer Welle (5) drehbar
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    gelagert ist, deren Enden jeweils auf einem dreiecksförmigen Lagerbügel (9) aus geprägtem Metallblech befestigt sind.
  8. 8. Rolladen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Welle (5) jeweils mit einem Spannbügel (12) auf einer Auflagefläche (10) des Lagerbügels (9) befestigt sind.
  9. 9. Rolladen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Halterung (4) aus zwei Rädern (6) und einem Endteil des Rolladens (1) selbst gebildet ist, der auf beiden Seiten jeweils an der spiralförmig ausgebildeten Mantelfläche eines Rades toN befestigt ist.
  10. 10. Rolladen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Räder (6) als mit Speichen (7) versehene geprägte Elemente ausgebildet sind.
    709839/0718
DE19762611562 1976-03-18 1976-03-18 Rolladen Granted DE2611562A1 (de)

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