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DE29816612U1 - Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO·2· angereichtertem oder versetztem Wasser - Google Patents

Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO·2· angereichtertem oder versetztem Wasser

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DE29816612U1
DE29816612U1 DE29816612U DE29816612U DE29816612U1 DE 29816612 U1 DE29816612 U1 DE 29816612U1 DE 29816612 U DE29816612 U DE 29816612U DE 29816612 U DE29816612 U DE 29816612U DE 29816612 U1 DE29816612 U1 DE 29816612U1
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DE
Germany
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water
dispensing
liquid
beverage
channel
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DE29816612U
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IONOX WASSER TECHNOLOGIE GmbH
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IONOX WASSER TECHNOLOGIE GmbH
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Priority to AT99117185T priority patent/ATE210597T1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D1/00Apparatus or devices for dispensing beverages on draught
    • B67D1/08Details
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D2210/00Indexing scheme relating to aspects and details of apparatus or devices for dispensing beverages on draught or for controlling flow of liquids under gravity from storage containers for dispensing purposes
    • B67D2210/00002Purifying means
    • B67D2210/00013Sterilising means
    • B67D2210/00026Heaters

Landscapes

  • Food Preservation Except Freezing, Refrigeration, And Drying (AREA)
  • General Preparation And Processing Of Foods (AREA)

Description

Dipl.-Ing. A. Wasmeier
Dipl.-Ing. H. Graf
Zugelassen beim Europäischen Patentamt + Markenamt · Professional Representatives before the European Patent Office + Trade Mark Office
Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg Deutsches Patentamt
D-93008 REGENSBURG POSTFACH 10 08 26
Zweibrückenstr. 12 Ihre Nachricht Unser Zeichen D-93055 REGENSBURG
GREFLINGERSTRASSE 7
80297 München Your Letter Our Ref. Telefon (0941)79 20 85
(0941)79 20 86
M/g 18.549a Telefax (0941)79 5106
Ihr Zeichen Datum
Your Ref. Date
15. September 1998
gr-ra
Anmelder:
MUR Handelsgesellschaft mbH
Schulstraße 13-15
93087 Alteglofsheirn
Titel:
Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO2 angereichertem oder versetztem Wasser
Konten: Bayerische Vereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 300 Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 893 69-801
Gerichtsstand Regensburg A18549.DOC
Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und Mischen von stillem Wasser und mit CO2
angereichertem Wasser.
Beispielsweise bei Anlagen oder Getränkeautomaten, an denen an getrennten Zapfstellen wahlweise stilles Wasser und mit Kohlensäure angereichertes Wasser gezapft werden, hat sich herausgestellt, daß von den Verbrauchern stilles Wasser nicht oder entscheidend weniger als mit Kohlensäure angereichertes Wasser gezapft wird. Dies hat zur Folge, daß an den Zapfstellen für stilles Wasser in Bereich der Abgabeöffnung und an den anschließenend Wandungen des Flüssigkeitskanals durch die Abgabeöffnung hindurch ein Verkeimen auftritt, so daß die Leitung für den jeweiligen Verbraucher eine erhebliche Schadstoffquelle darstellt. Dieses Problem besteht im besonderen Maße bei Getränkeautomaten in Kliniken und Krankenhäusern.
Mit der Neuerung soll eine Lösung vorgeschlagen werden, die diese Nachteile vermeidet. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung zum keimfreien Zapfen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und/oder mit CO2 angereichertem oder versetztem Wasser entsprechend dem Schutzanspruch 1 ausgebildet.
Bei der Neuerung ist der Flüssigkeitskanal im Bereich der Abgabeöffnung beheizt, so daß dort während der Zeit, in der kein Getränk gezapft wird, eine so hohe Temperatur, beispielsweise größer 75°C herrscht, daß ein Eindringen von Keimen durch die Abgabeöffnung in den anschließenden Teil des Flüssigkeitskanal verhindert ist.
Bei einer Ausführungsform besteht das Gehäuse aus antiseptischen Material, beispielsweise aus Corean. Der Flüssigkeitskanal bildet dabei beispielsweise zwei getrennte Zuflüsse mit jeweils einem Anschluß für die Zufuhr einer ersten Getränkeart, z.B.von stillem Wasser, und für die Zufuhr einer zweiten Getränkeart, z.B. von mit Kohlensäure angereichertem Wasser sowie einen für beide Zuflüsse gemeinsamen Abfluß, der die Abgabeöffnung weist auf. Das Zapf- oder Flüssigkeitsventil ist dann vorzugsweise im gemeinsamen Abfluß angeordnet.
Die Kanalabschnitte (Zuflüsse und Abfluß), die das Gehäuse in Y-Form durchsetzen, sind mit Spezialbohrern gebohrt. Zuflußverbindungen des Y-Flüssigkeitskanals sind mit in die Bohrungen des Blockes 1 eingeführten Kunststoffschläuchen verbunden, wobei der jeweilige Anschluß in Form von Steckverbindungen ausgebildet ist. Der gemeinsame Abfluß bzw. Kanalabschnitt weist das Flüssigkeitsventil, z.B. Magnetventil auf, das beide beide Getränke (Wasser) oder deren Gemisch sperrt oder stufenlos regelbar freigibt.
Anstatt das gesamte Gehäuse aus antiseptischem Material herzustellen, kann das Y-System auch in einem Gehäuse oder Block aus anderem Material hergestellt sein, und die Kanäle des Y-Systems können mit antiseptischem Material verkleidet sein, so daß die Keimbildung unterbunden wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung ist in der schematischen Zeichnung dargestellt. Das Gehäuse bzw. der Block 1 aus antiseptischem Material weist ein Y-Kanalsystem 2 auf, das getrennte Schenkel oder Zuflüsse 3 und 4 sowie einen gemeinsamen Schenkel oder Abfluß 5 besitzt. Der Einlauf des Zuflusses 3 erfolgt über den Anschluß bzw. die Öffnung 6, der des Schenkels 4 über den Anschluß bzw. die Öffnung 7. Jeder Anschluß 3 bzw. 4 ist an seiner Öffnungen 6 bzw. 7 über eine nicht dargestellte Verriegelung mit dem einen Ende eines Kunststoffschlauches verbunden, der mit seinem anderen Ende an dem Ausgang eines Flüssigkeits- oder Zapfventils angeschlossen ist, welches bei der dargestellten Ausführungsform von einem Magnetventil 9 gebildet ist. Mit den Magnetventilen kann der Zufluß der Getränke (stilles Wasser und mit Kohlensäure angreicherten Wasser) gesteuert bzw. an den jeweiligen Anschluß 3 bzw. 4 gesperrt und freigegeben werden, und zwar von außen durch den Benutzer.
Bei einer speziellen Ausführungsform der Neuerung beträgt der Durchmesser des Leitungsabschnittes 3, der stilles Wasser führt, z.B. 6 mm, der Durchmesser des Leitungsabschnittes 4, der mit Kohlensäure angereichertes Wasser führt, etwa 4 mm,
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und der Durchmesser des vertikalen Abschnittes 5, der um eine der beiden Wasserarten oder beide miteinander kombiniert führen kann, einen Durchmesser von 6 mm, und zwar bei einem Block in der Größenordnung von 10x5x3 cm. Sämtliche Maßangaben sind ausschließlich Beispielsangaben; die Lehre nach der Neuerung ist an diese Abmessungen nicht gebunden.
Wie die Figur auch zeigt, setzt sich der Schenkel bzw. Abschnitt 5 des Flüssigkeitskanals an der Unterseite des Gehäuses 1 in einem Rohrstück 10 fort, welches aus einem nach oben wärmeisolierenden, allerdings temperaturbeständigen Material, beispielsweise aus einem entsprechenden Kunststoff besteht und auf dessen freies Ende ein weiteres, die Abgabeöffnung 11 bildendes Ring- oder Rohrstück 12 aufgesetzt ist. Letzteres besteht aus einem Wärme gutleitenden Material, beispielsweise aus Metall. Auf dem Rohrstück 12 ist eine elektrische Heizvorrichtung 13 angeordnet, die bei der dargestellten Ausführungsform aus einer das Rohrstück 12 umschließenden Heizwindung 14 besteht, die von einer Steuereinrichtung 15 mit einem Heizstrom beaufschlagt wird, und zwar vorzugsweise von einer Nieder-Volt-Spannungs-Quelle. Die Steuereinrichtung 15 wird so gesteuert, daß die Heizeinrichtung 13 während derjenigen Zeit aktiviert ist, in der kein Getränk gezapft wird, z. B. das aus Magnetventil ausgebildetes Flüssigkeitsventil nicht geöffnet ist. Durch die Heizeinrichtung 13 werden die Abgabeöffnung und dabei insbesondere auch der von dem Rohrstück 12 gebildete Teil des Abschnittes 5 des Flüssigkeitskanals auf eine solche Temperatur, beispielsweise auf eine Temperatur über 75°C aufgeheizt, daß keine Keime von außen her durch die Abgabeöffnung in den Flüssigkeitskanal bzw. in den Abschnitt 5 eindringen können.
Die Neuerung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Neuerung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So kann selbstverständlich die beheizte Abgabeöffnung (Rohrstück 12 mit Heizeinrichtung 13) auch bei einer Vorrichtung verwendet werden, die zum Zapfen von nur einer Getränkeart bestimmt ist und bei der der Flüssigkeitskanal nur einen
Anschluß aufweist. Weiterhin kann die beheizte Abgabeöffnung 11 auch bei Vorrichtungen verwendet werden, deren Gehäuse nicht aus dem keimabweisenden bzw. antiseptischen Material besteht. Weiterhin können die Flüssigkeitskanäle auch ausschließlich von Rohren oder Rohrabschnitten gebildet sein.

Claims (9)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO2 angereichertem oder versetztem Wasser, mit wenigstens einem Flüssigkeitsweg, z.B. Flüssigkeitskanal oder Rohr (3, 4, 5), der wenigstens einen Anschluß zum Zuführen des Getränks und wenigstens eine Abgabeöffnung zum Abgeben des Getränks aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeöffnung (11) und/oder der Flüssigkeitskanal im Bereich (12) der Abgabeöffnung (11) elektrisch beheizt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem wenigstens einen Flüssigkeitsweg wenigstens ein Zapf- oder Flüssigkeitsventil (9) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Flüssigkeitsweg zumindest teilweise in einem Gehäuse (1) oder Rohr ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Abgabeöffnung (11) eine elektrische Heizeinrichtung (13), vorzugsweise in Form wenigstens einer elektrischen Heizspule (14) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der elektisch beheizbare Teil (12) des Flüssigkeitskanals gegenüber dem übrigen Teil dieses Kanals termisch isoliert ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) aus einem keimabweisenden bzw. antiseptischen Material besteht, daß der Flüssigkeitskanal wenigstens zwei getrennte Zuflüsse (3, 4) mit jeweils einem Anschluß (6, 7) für die Zufuhr einer ersten Getränkeart, z.B.von stillem Wasser, und für die Zufuhr einer zweiten Getränkeart, z.B. von mit
Kohlensäure angereichertem oder versetztem Wasser, sowie einen für beide Zuflüsse (3, 4) gemeinsamen Abfluß (5) bildet, der die Abgabeöffnung (11) aufweist, und daß das Zapf- oder Flüssigkeitsventil (9) im gemeinsamen Abfluß (5) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das antiseptische Material Corean ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zapf- oder Flüssigkeitsventil (9) ein Magnetventil ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuleitungen (8) zu den Anschlüssen Steckverbindungen sind.
DE29816612U 1998-09-04 1998-09-16 Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO·2· angereichtertem oder versetztem Wasser Expired - Lifetime DE29816612U1 (de)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1999061366A1 (de) * 1998-05-28 1999-12-02 Messer Griesheim Gmbh Schankanlage mit entkeimungseinrichtung
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EP1747736A1 (de) 2005-07-29 2007-01-31 Wmf Württembergische Metallwarenfabrik Ag Getränkesystem

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