DE29816612U1 - Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO·2· angereichtertem oder versetztem Wasser - Google Patents
Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO·2· angereichtertem oder versetztem WasserInfo
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Description
Dipl.-Ing. A. Wasmeier
Dipl.-Ing. H. Graf
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MUR Handelsgesellschaft mbH
Schulstraße 13-15
93087 Alteglofsheirn
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Titel:
Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und mit CO2
angereichertem oder versetztem Wasser
Konten: Bayerische Vereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 300 Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 893 69-801
Gerichtsstand Regensburg A18549.DOC
angereichertem Wasser.
Beispielsweise bei Anlagen oder Getränkeautomaten, an denen an getrennten
Zapfstellen wahlweise stilles Wasser und mit Kohlensäure angereichertes Wasser gezapft werden, hat sich herausgestellt, daß von den Verbrauchern stilles Wasser nicht
oder entscheidend weniger als mit Kohlensäure angereichertes Wasser gezapft wird.
Dies hat zur Folge, daß an den Zapfstellen für stilles Wasser in Bereich der Abgabeöffnung und an den anschließenend Wandungen des Flüssigkeitskanals durch
die Abgabeöffnung hindurch ein Verkeimen auftritt, so daß die Leitung für den jeweiligen Verbraucher eine erhebliche Schadstoffquelle darstellt. Dieses Problem
besteht im besonderen Maße bei Getränkeautomaten in Kliniken und Krankenhäusern.
Mit der Neuerung soll eine Lösung vorgeschlagen werden, die diese Nachteile
vermeidet. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung zum keimfreien Zapfen von
Getränken, beispielsweise von stillem Wasser und/oder mit CO2 angereichertem oder
versetztem Wasser entsprechend dem Schutzanspruch 1 ausgebildet.
Bei der Neuerung ist der Flüssigkeitskanal im Bereich der Abgabeöffnung beheizt, so
daß dort während der Zeit, in der kein Getränk gezapft wird, eine so hohe Temperatur,
beispielsweise größer 75°C herrscht, daß ein Eindringen von Keimen durch die Abgabeöffnung in den anschließenden Teil des Flüssigkeitskanal verhindert ist.
Bei einer Ausführungsform besteht das Gehäuse aus antiseptischen Material,
beispielsweise aus Corean. Der Flüssigkeitskanal bildet dabei beispielsweise zwei
getrennte Zuflüsse mit jeweils einem Anschluß für die Zufuhr einer ersten Getränkeart,
z.B.von stillem Wasser, und für die Zufuhr einer zweiten Getränkeart, z.B. von mit
Kohlensäure angereichertem Wasser sowie einen für beide Zuflüsse gemeinsamen Abfluß, der die Abgabeöffnung weist auf. Das Zapf- oder Flüssigkeitsventil ist dann
vorzugsweise im gemeinsamen Abfluß angeordnet.
Die Kanalabschnitte (Zuflüsse und Abfluß), die das Gehäuse in Y-Form durchsetzen,
sind mit Spezialbohrern gebohrt. Zuflußverbindungen des Y-Flüssigkeitskanals sind mit
in die Bohrungen des Blockes 1 eingeführten Kunststoffschläuchen verbunden, wobei
der jeweilige Anschluß in Form von Steckverbindungen ausgebildet ist. Der gemeinsame Abfluß bzw. Kanalabschnitt weist das Flüssigkeitsventil, z.B. Magnetventil
auf, das beide beide Getränke (Wasser) oder deren Gemisch sperrt oder stufenlos regelbar freigibt.
Anstatt das gesamte Gehäuse aus antiseptischem Material herzustellen, kann das Y-System
auch in einem Gehäuse oder Block aus anderem Material hergestellt sein, und die Kanäle des Y-Systems können mit antiseptischem Material verkleidet sein, so daß
die Keimbildung unterbunden wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung ist in der schematischen Zeichnung dargestellt.
Das Gehäuse bzw. der Block 1 aus antiseptischem Material weist ein Y-Kanalsystem 2
auf, das getrennte Schenkel oder Zuflüsse 3 und 4 sowie einen gemeinsamen Schenkel
oder Abfluß 5 besitzt. Der Einlauf des Zuflusses 3 erfolgt über den Anschluß bzw. die
Öffnung 6, der des Schenkels 4 über den Anschluß bzw. die Öffnung 7. Jeder Anschluß 3 bzw. 4 ist an seiner Öffnungen 6 bzw. 7 über eine nicht dargestellte
Verriegelung mit dem einen Ende eines Kunststoffschlauches verbunden, der mit seinem anderen Ende an dem Ausgang eines Flüssigkeits- oder Zapfventils
angeschlossen ist, welches bei der dargestellten Ausführungsform von einem Magnetventil 9 gebildet ist. Mit den Magnetventilen kann der Zufluß der Getränke
(stilles Wasser und mit Kohlensäure angreicherten Wasser) gesteuert bzw. an den jeweiligen Anschluß 3 bzw. 4 gesperrt und freigegeben werden, und zwar von außen
durch den Benutzer.
Bei einer speziellen Ausführungsform der Neuerung beträgt der Durchmesser des
Leitungsabschnittes 3, der stilles Wasser führt, z.B. 6 mm, der Durchmesser des Leitungsabschnittes 4, der mit Kohlensäure angereichertes Wasser führt, etwa 4 mm,
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und der Durchmesser des vertikalen Abschnittes 5, der um eine der beiden
Wasserarten oder beide miteinander kombiniert führen kann, einen Durchmesser von
6 mm, und zwar bei einem Block in der Größenordnung von 10x5x3 cm. Sämtliche
Maßangaben sind ausschließlich Beispielsangaben; die Lehre nach der Neuerung ist an
diese Abmessungen nicht gebunden.
Wie die Figur auch zeigt, setzt sich der Schenkel bzw. Abschnitt 5 des
Flüssigkeitskanals an der Unterseite des Gehäuses 1 in einem Rohrstück 10 fort,
welches aus einem nach oben wärmeisolierenden, allerdings temperaturbeständigen Material, beispielsweise aus einem entsprechenden Kunststoff besteht und auf dessen
freies Ende ein weiteres, die Abgabeöffnung 11 bildendes Ring- oder Rohrstück 12
aufgesetzt ist. Letzteres besteht aus einem Wärme gutleitenden Material, beispielsweise aus Metall. Auf dem Rohrstück 12 ist eine elektrische Heizvorrichtung
13 angeordnet, die bei der dargestellten Ausführungsform aus einer das Rohrstück 12
umschließenden Heizwindung 14 besteht, die von einer Steuereinrichtung 15 mit einem Heizstrom beaufschlagt wird, und zwar vorzugsweise von einer Nieder-Volt-Spannungs-Quelle.
Die Steuereinrichtung 15 wird so gesteuert, daß die Heizeinrichtung 13 während derjenigen Zeit aktiviert ist, in der kein Getränk gezapft
wird, z. B. das aus Magnetventil ausgebildetes Flüssigkeitsventil nicht geöffnet ist.
Durch die Heizeinrichtung 13 werden die Abgabeöffnung und dabei insbesondere
auch der von dem Rohrstück 12 gebildete Teil des Abschnittes 5 des Flüssigkeitskanals
auf eine solche Temperatur, beispielsweise auf eine Temperatur über 75°C aufgeheizt,
daß keine Keime von außen her durch die Abgabeöffnung in den Flüssigkeitskanal bzw. in den Abschnitt 5 eindringen können.
Die Neuerung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es
versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Neuerung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
So kann selbstverständlich die beheizte Abgabeöffnung (Rohrstück 12 mit Heizeinrichtung 13) auch bei einer Vorrichtung verwendet werden, die zum Zapfen
von nur einer Getränkeart bestimmt ist und bei der der Flüssigkeitskanal nur einen
Anschluß aufweist. Weiterhin kann die beheizte Abgabeöffnung 11 auch bei
Vorrichtungen verwendet werden, deren Gehäuse nicht aus dem keimabweisenden bzw. antiseptischen Material besteht. Weiterhin können die Flüssigkeitskanäle auch
ausschließlich von Rohren oder Rohrabschnitten gebildet sein.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum keimfreien Zapfen und/oder Mischen von Getränken,
beispielsweise von stillem Wasser und mit CO2 angereichertem oder versetztem
Wasser, mit wenigstens einem Flüssigkeitsweg, z.B. Flüssigkeitskanal oder Rohr (3,
4, 5), der wenigstens einen Anschluß zum Zuführen des Getränks und wenigstens eine Abgabeöffnung zum Abgeben des Getränks aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgabeöffnung (11) und/oder der Flüssigkeitskanal im Bereich (12) der
Abgabeöffnung (11) elektrisch beheizt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem wenigstens
einen Flüssigkeitsweg wenigstens ein Zapf- oder Flüssigkeitsventil (9) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens
eine Flüssigkeitsweg zumindest teilweise in einem Gehäuse (1) oder Rohr ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Abgabeöffnung (11) eine elektrische Heizeinrichtung (13), vorzugsweise
in Form wenigstens einer elektrischen Heizspule (14) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektisch beheizbare Teil (12) des Flüssigkeitskanals gegenüber dem übrigen
Teil dieses Kanals termisch isoliert ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) aus einem keimabweisenden bzw. antiseptischen Material besteht, daß der Flüssigkeitskanal wenigstens zwei getrennte Zuflüsse (3, 4) mit
jeweils einem Anschluß (6, 7) für die Zufuhr einer ersten Getränkeart, z.B.von
stillem Wasser, und für die Zufuhr einer zweiten Getränkeart, z.B. von mit
Kohlensäure angereichertem oder versetztem Wasser, sowie einen für beide
Zuflüsse (3, 4) gemeinsamen Abfluß (5) bildet, der die Abgabeöffnung (11) aufweist,
und daß das Zapf- oder Flüssigkeitsventil (9) im gemeinsamen Abfluß (5) angeordnet
ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das antiseptische
Material Corean ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zapf- oder
Flüssigkeitsventil (9) ein Magnetventil ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuleitungen (8) zu den Anschlüssen Steckverbindungen sind.
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Cited By (3)
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| DE19922084A1 (de) * | 1999-05-17 | 2000-11-30 | Messer Griesheim Gmbh | Schankanlage mit Entkeimungseinrichtung |
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1999
- 1999-09-01 DE DE59900530T patent/DE59900530D1/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
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Legal Events
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