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DE29815587U1 - Gipskartonschneider - Google Patents

Gipskartonschneider

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Publication number
DE29815587U1
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DE
Germany
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telescopic rod
plasterboard
cutter according
plasterboard cutter
angle
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DE29815587U
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B29/00Guards or sheaths or guides for hand cutting tools; Arrangements for guiding hand cutting tools
    • B26B29/06Arrangements for guiding hand cutting tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28DWORKING STONE OR STONE-LIKE MATERIALS
    • B28D1/00Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor
    • B28D1/22Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by cutting, e.g. incising
    • B28D1/228Hand-held or hand-operated tools

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Knives (AREA)
  • Curing Cements, Concrete, And Artificial Stone (AREA)
  • Finger-Pressure Massage (AREA)

Description

Stephan MainitZ Kurfürsiendamm 216 10719 Berlin
Dipl.-Chem. - Patentanwalt Telefon (030) 882 74 31 ■ Fax (030) 882 32 77
Patentanwalt Stephan Mainitz Kurfiirstendamrn 216 10719 Berlin
Ihr Zeichen Mein Zeichen Berlin
98/101-G-27
Titel: Gipskartonschneider
Anmelder: Ingo Büttner
Müllerstr. 108 13349 Berlin
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Gipskartonschneider.
Zum Schneiden von Gipskarton wird üblicherweise ein Messer verwendet, mit dem die oberste Schicht des Gipskartons angeschnitten wird. Nach dem Anschneiden entlang der gewünschten Trennungslinie kann der Gipskarton gebrochen werden, so daß das gewünschte Gipskartonstück erhalten wird. Um die genaue Größe des Gipskartonstückes festzulegen, muß vorab mittels eines Zollstocks o. dgl. Maß genommen und an mehreren Stellen der Verlauf der Trennungslinie markiert werden. Anschließend kann entlang eines Schneidelineals o. dgl. das Messer geführt werden. Diese Arbeitschritte sind relativ umständlich und zeitaufwendig, da div. Werkzeuge und Hilfsmittel benötigt werden.
• · ■
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Gipskartonschneider zu schaffen, mittels dessen Gipskarton einfach und schnell in der gewünschten Größe geschnitten werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, einen Gipskartonschneider zu schaffen, der über eine Teleskopstange verfügt, die an einem Ende über einen rechtwinklig angeordneten Ansetzwinkel verfügt und am anderen Ende über eine Messerklinge mit einem Griff, die im rechten Winkel zur Teleskopstange angeordnet ist, wobei die Messerklinge um eine Achse drehbar sein kann, die der Verlängerung der Teleskopstange entspricht.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Gipskartonschneiders besteht darin, daß Gipskarton problemlos in der gewünschten Breite geteilt werden kann, indem die Teleskopstange, die vorzugsweise über eine Feststelleinrichtung und einen Maßstab verfügt, auf die gewünschte Breite ausgezogen und mit der Feststelleinrichtung fixiert wird. Der Ansetzwinkel wird an eine Kante des Gipskartons angesetzt, so daß die Klinge auf dem Gipskarton direkt auf der Trennungslinie aufsetzt. Anschließend wird der Gipskartonschneider über die gesamte Länge des Gipskartons geführt, so daß dieser angeschnitten wird. Danach läßt sich der Gipskarton in gewohnter Weise brechen und in die Einzelteile trennen. Durch den Einsatz des erfindungsgemäßen Gipskartonschneiders wird das Teilen des Gipskartons wesentlich vereinfacht, da die eingangs genannten Arbeitsschritte entfallen und statt dessen lediglich der voreingestellte Gipskartonschneider über den Gipskarton geführt werden muß.
Die Messerklinge des Gipskartonschneiders ist derart ausgestaltet und im Griff integriert, daß sie sich von beiden Seiten benutzen läßt, so daß der Gipskartonschneider sowohl rechts als auch links mit der Klinge auf die Platte gesetzt werden kann.
Die Teleskopstange weist vorzugsweise einen viereckigen Querschnitt auf, so daß der Gipskartonschneider sicher auf dem Gipskarton aufliegt und ein Verdrehen der Teile der Teleskopstange gegeneinander ausgeschlossen ist.
Aber auch runde, ovale'od«*· anttere' Querschnitte können verwendet werden.
Der Maßstab der vorzugweise zweiteiligen Teleskopstange ist derart angeordnet, daß die zur Teleskopstange gewandte Seite des Ansetzwinkels den Nullpunkt bildet. Der Maßstab setzt sich in üblichen Einheiten fort. An der Stelle, an der der zweite Teil der Teleskopstange in den ersten Teil der Teleskopstange eingeschoben ist, wird die Richtung des Maßstabes vertauscht, so daß an dieser Stelle die einzustellende Breite exakt abgelesen werden kann, wobei die Klinge sich naturgemäß an der Stelle der größten einstellbaren Breite befindlich ist. Vorzugsweise ist die maximal einstellbare Breite des Gipskartonschneiders m, so daß alle gängigen Plattentypen geschnitten werden können. Die Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt, wie auch die beschriebene Anordnung des Maßstabes keine Beschränkung darstellt.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Ansetzwinkel auf dem einen Teil der Teleskopstange verschiebbar angeordnet, wobei der Ansetzwinkel mit einem Feststellmittel, vorzugsweise einer Rändelschraube, einem Exzenterhebel o. dgl. in der eingestellten Position feststellbar ist. Bei dieser Ausführungsform kann die Teleskopstange einen weiteren Maßstab aufweisen, der gegenläufig zum ersten Maßstab verläuft, so daß sebst kleinste Streifen Gipskarton problemlos geschnitten werden können. Dazu wird die Teleskopstange ineinander geschoben, so daß die Messerklinge an der ersten Teleskopstange anliegt und den Nullpunkt für den zweiten Maßstab bildet. Mit dem verschiebbaren Ansetzwinkel wird die gewünschte Schnittbreite eingestellt, die zwischen annähernd 0 cm und der Länge der Teleskopstange, vorzugsweise 50 cm, liegen kann. Größere Kartonstücke werden, wie bei den anderen Ausführungsformen beschrieben, unter Zuhilfenahme der ausgezogenen Teleskopstange geschnitten. Der verschiebbare Ansetzwinkel kann verschiedenartig ausgebildet sein. So kann der Ansetzwinkel eine Durchgangsöffnung besitzen, durch die die Teleskopstange geführt ist, oder die Teleskopstange weist eine Profiliering entlang der Hauptachse auf, die einer Profilierung des Ansetzwinkels ent-
spricht, so daß es ausreicht, wenn der Ansetzwinkel die Teleskopstange nur teilweise umgreift.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Ansetzwinkel derart ausgestaltet, daß der Winkel zwischen dem Ansetzwinkel und der Teleskopstange frei wählbar ist, so daß in gewissen Grenzen Schrägschnitte möglich sind oder Halbkreise o. dgl. ausgeschnitten werden können. Zum Ausschneiden von Vollkreisen kann der Ansetzwinkel gegen eine Spitze ausgetauscht werden.
Der Ansetzwinkel kann zudem eine größere Stärke als die Teleskopstange aufweisen, so daß der Gipskartonschneider sicher an der Kante des Gipskartons anliegt. Ansonsten müßte der Gipskartonschneider leicht angekantet werden, um den Ansetzwinkel sicher an der Kante zu halten.
Die Messerklinge des Gipskartonschneiders kann in Form einer Abbrechklinge ausgestaltet sein, so daß eine stumpfe Klinge durch Abbrechen wieder geschärft werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1. in einer Aufsicht den erfindungsgemäßen Gipskartonschneider,
Fig. 2. in einer Seitenansicht der erfindungsgemäße Gipskartonschneider ,
Fig. 3. in einer Teilansicht die Klinge mit der Handhabe, die an der Teleskopstange des erfindungsgemäßen Gipskartonschneiders angelenkt ist,
Fig. 4. in einer Seitenansicht die Klinge mit dem Handgriff, und
Fig. 5. in einer Aufsicht der erfindungsgemäße Gipskartonschneider nach einer bevorzugten Ausführungsform.
Der Gipskartonschneider 100 besteht aus einer Teleskopstange 10, die sich aus zwei Teilen 11, 12 zusammensetzt. An dem einen Ende 13 der Telekopstange 10 ist ein Ansetzwinkel 14 im rechten Winkel zur Teleskopstange 10 festgelegt. Der Ansetzwinkel 14 weist eine größere Stärke als die Teleskopstange 10 auf, so daß der Ansetzwinkel 14 bei einem nicht dargestellten Gipskarton den Rand umgreift. Am anderen Ende 15 der Teleskopstange 10 ist eine Messerklinge 16 angeordnet, die über einen Handgriff 17 verfügt, der die Messerklinge 16 vollständig umschließt und nur die beiden Spitzen 18, 19 freiläßt. Durch die beiden freiliegenden Spitzen 18, 19 der Messerklinge 16 kann diese mit beiden Seiten verwendet werden. Der Handgriff 17 ist über eine Drehachse 20 mit der Teleskopstange 10 verbunden, so daß die Messerklinge 16 im rechten Winkel zur Teleskopstange 10 frei drehbar ist. Die Teleskopstange 10 bzw. die beiden Teile 11, 12 der Teleskopstange 10 sind mit einem Maßstab 21 versehen, um den genauen Abstand zwischen Ansetzwinkel 14 und Messerklinge 16, festzulegen. Das eine Teil 11 der Teleskopstange 10 weist am Ansetzwinkel 14 den Nullpunkt 22 auf. Am Ende dieses Teils 11, an dem der zweite Teil 12 der Teleskopstange 10 hineingeführt wird, kann auf dem zweiten Teil 12 der fragliche Abstand abgelesen werden. Dazu verläuft der Maßstab 21 von der Messerklinge 16 rückwärts zum ersten Teil 11 der Teleskopstange 10.
Der Gipskartonschneider 200 gemäß Fig. 5 entspricht vom Aufbau dem Gipskartonschneider 100 gemäß den Fig. 1 bis 3, jedoch ist bei dieser Ausführungsform des Gipskartonschneiders 200 der Ansetzwinkel 23 verschiebbar auf dem einen Teil 24 der Teleskopstange 25 angeordnet. Um den Ansetzwinkel 23 auf der Teleskopstange 25 festzulegen, ist der Ansetzwinkel 23 mit einer Rändelschraube 26 versehen, die in einer Durchgangsbohrung mit Innengewinde, was nicht näher dargestellt ist, des Ansetzwinkel 23 befindlich ist und mit ihrer Spitze gegen die Teleskopstange 25 drückt. Der Teil 24 der Teleskopstange 25, der den Ansetzwinkel 23 trägt, weist einen zweiten Maßstab 27 auf, bei dem der Nullpunkt 28, bei vollständig ineinander geschobener TeIe-
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skopstange 25, durch die Messerklinge 29 gebildet wird und zum Ansetzwinkel 23 ansteigt.
Bezugszeichenliste
Gipskartonschneider
Teleskopstange 10
Teil 11,
Ende 13
Ansetzwinkel 14
Ende 15
Messerklinge 16
Handgriff 17
Spitze 18,
Drehachse 20
Maßstab 21
Nullpunkt 22
Gipskartonschneider
Ansetzwinkel 23
Teil 24
Telekopstange 25
Rändelschraube 26
zweiter Maßstab 27
Nullpunkt 28
Messerklinge 29

Claims (20)

Schutzansprüche
1.Gipskartonschneider (100, 200)
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gipskartonschneider (100, 200) über eine Teleskopstange (10, 25) verfügt, die an einem Ende (13) einen Ansetzwinkel (14, 23) und am anderen Ende (15) eine Messerklinge (16, 29) mit einem Griff (17), die im rechten Winkel zur Teleskopstange (10, 25) angeordnet ist, besitzt.
2.Gipskartonschneider nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopstange (10, 25) zweiteilig ist.
3.Gipskartonschneider nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Teleskopstange(10, 25) ein Maßstab (21) angeordnet ist.
4.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Maßstab (21) auf den beiden Teilen (11, 12; 24))der Teleskopstange (10, 25) gegenläufig angeordnet ist.
5.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansetzwinkel (23) auf der Teleskopstange (25) verschiebbar angeordnet ist, wobei der Ansetzwinkel (23) über eine Feststelleinrichtung zum Festlegen auf der Teleskopstange (25) verfügt.
6.Gipskartonschneider nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansetzwinkel (23) über eine Durchgangsöffnung verfügt, durch die die Teleskopstange (25) geführt ist.
7.Gipskartonschneider nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopstange (25) entlang ihrer Hauptachse über eine Profilierung verfügt, die mit einer Profilierung in dem Bereich des Ansetzwinkels (23) der die Teleskopstange (25) umgreift korrespondiert.
8.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Teil (24) der Teleskopstange (25), der den Ansetzwinkel (23) trägt, ein zweiter Maßstab (27) vorgesehen ist, der gegenläufig zum ersten Maßstab (21) verläuft, wobei der Nullpunkt (28) durch die Messerklinge (29) gebildet wird, wenn die Teleskopstange (25) vollständig ineinander geschoben ist.
9.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansetzwinkel (23) über eine Feststelleinrichtung verfügt.
10.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da·1-durch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Teleskopstange (10, 25) und ihrer Teile eckig ist.
11. Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Teleskopstange (10, 25) und ihrer Teile rund oder oval ist.
12.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansetzwinkel (14, 23) im rechten Winkel zur Teleskopstange (10, 25) angeordnet ist.
13.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen Ansetzwinkel (14, 23) und Teleskopstange (10, 25) verstellbar ist.
14.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Gipskartonschneider (100, 200) statt eines Ansetzwinkels (14, 23) eine Spitze aufweist.
15.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansetzwinkel (14, 23) eine größere Stärke aufweist als die Teleskopstange (10, 25).
16.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Messerklinge (16, 29) beidseitig frei liegt und verwendbar ist.
17.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Messerklinge (16, 29) frei um eine Achse (20), die der Hauptachse der Teleskopstange (10, 25) entspricht, drehbar ist.
18.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Messerklinge (16, 29) eine
mehrfach abbrechbare Klinge ist.
19.Gipskartonschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (11, 12; 24) der Teleskopstange
(10, 25) gegeneinander mittels einer Feststelleinrichtung fixierbar sind.
20.Gipskartonschneider nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststelleinrichtung eine Feststellschraube ist.
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