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Vorrichtung zum Schälen von Zitrusfrüchten Die Erfindung betrifft
Vorrichtungen, die zum Schälen von Zitrusfrüchten, wie Orangen, "Zitronen und Pampelmusen,
geeignet sind.
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Bekanntlich enthält eine Zitrusfrucht einen mittleren Körper von saftigem
Fleisch, der durch eine dii»ne Haut, die sogenannte innere Fruchthaut, in eine Anzahl
von Segmenten unterteilt ist. Dieser innere Körper ist von einer Schale oder Rinde
umschlossen, die im allgemeinen aus einer verhältnismäßig dünnen, aber festen äußeren
Lage der Haut, der sogenannten äußeren Fruchthaut, und einer inneren Lage aus weicherem
-,Mark besteht, die als mittlere Fruchthaut bezeichnet wird. Das Schälen solcher
Zitrusfrüchte umfallt zunächst das Durchdringen und Schneiden der äußeren Fruchthaut
und dann die Entfernung dieser Haut zusammen mit so viel von der Mittelhaut, wie
ohne Verletzung der inneren Fruchthaut möglich ist. Obgleich schor, früher Geräte
zum Schälen von Zitrusfrüchten entwickelt wurden, konnten diese nur beschränkt benutzt
werden, da bei den vielen bekannten Abarten und Typen von Früchten die Dicke und
Festigkeit der Schalen innerhalb weiter Grenzen verschieden ausfällt.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer verbesserten Vorrichtung,
die das Schälen aller Arten von Zitrusfrüchten in einfacher und zweckmäßiger Weise
gestattet.
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Allgemein weist die Schälvorrichtung gemäß der Erfindung eine Grund-
oder Führungsfläche auf, die zweckmäßig durch einen Teil des zur Handhabung der
Vorrichtung dienenden Griffkörpers gebildet sein kann, und eine kurze Schneidklinge,
die von diesem Grundkörper nach außen vorst.-ht, wobei die Strecke, um die die Klinge
vorsteht, so gewählt ist, daß die Klinge in die :Mittelhaut der
Schale
eindringen, aber nicht durch die Außenhaut hindurchdringen kann.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schälvorrichtung
umfaßt ein kombiniertes, zum Schneiden und Abtrennen der Schale dienendes Element,
welches ein Grundglied, eine von diesem Grundglied nach außen vorstehende Schneidklinge
mit einer geschärften Vorderkante und einen Gleiter in Form einer dünnen Platte
aufweist, die vom äußeren Teil der Schneidklinge fest getragen und rechtwinklig
oder nahezu rechtwinklig dazu angeordnet ist.
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Zur Benutzung als Handgerät ist das vorstehend beschriebene Schneid-
und Abtrennelement mit einem geeigneten Griff versehen, der im Bedarfsfall nach
Art eines Spatels geformt sein kann, um beim Anheben und Abtrenhen der Schale von
der inneren Fruchthaut mitzuwirken. Ein solches Handgerät kann als einheitliches
Stück aus Metall, Holz oder Glas oder zweckmäßiger aus einem geeigneten synthetischen
Gußwerkstoff gebildet sein, wie zum Beispiel Celluloseacetat, Polysterol oder Phenol-oder
Harnstofformaldehyd. Das Handgerät kann außerdem aus einer Kombination solcher Stoffe
zusammengesetzt sein.
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Das vorstehend beschriebene Schneid- und Abtrennelement gemäß der
Erfindung kann auch als Teil einer Maschine zum Schälen von Zitrusfrüchten benutzt
werden, wobei ein oder auch mehrere solcher Vorrichtungen mit Mitteln zum Ergreifen
der Frucht und mit Mitteln zur Erzeugung einer Relativbewegung zwischen der Frucht
und der Vorrichtung oder den Vorrichtungen kombiniert sind.
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Zur eingehenden Erläuterung der Erfindung sind einige Ausführungsbeispiele
in ihrer Anwendung auf ein Handgerät im folgenden nur beispielsweise und unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen beschrieben, in denen Fig. i eine Seitenansicht, Fig. 2 eine
Vorderansicht, Fig. 3 eine rückseitige Ansicht und Fig. 4 und 5 Querschnitte nach
den Linien IV-IV und V-V der Fig. i von einer einfachen. Ausführungsform der Erfindung
geben; Fig. 6 und 7 sind schematische Wiedergaben verschiedener Betätigungsarten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung; Fig. 8, 9 und io sind ähnliche Ansichten wie
Fig. 5, die andere Ausführungsformen zeigen; Fig. i i ist eine Seitenansicht und
Fig. 12 eine Kantenansicht einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung; Fig. 13
ist eine Teilansicht ähnlich Fig. i i, die eine Abänderung zeigt; Fig. 14 ist eine
Teilansicht ähnlich Fig. i i, die eine weitere Abänderung zeigt; Fig.15 ist eine
Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 16 ist eine teilweise Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform; Fig. 17
und 18 sind Seitenansichten und Unteransichten einer weiteren vereinfachten Konstruktion.
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Das in Fig. i bis 5 dargestellte Handschälgerät umfaßt ein Grundglied
oder einen Griffteil io in Form einer .dünnen, flachen Platte i i mit einer geschweiften
Hinterkante 12 und einer ähnlich geschweiften unteren Kante. In der Nähe dieser
unteren Kante ist der Griffteil derart verstärkt, daß auf beiden Seiten der Platte
eine geschwungene Rippe 14 entstanden ist, wodurch die geschweifte Unterseite dieser
unteren Kante, die die Führungsfläche 13 des Schneid- und Abtrenngliedes bildet,
eine beträchtlich größere Breite aufweist als die Dicke der Platte i i. Zur Erleichterung
des Griffteils und zur leichteren Handhabung ist eine zweckmäßig als Fingeröffnung
ausgebildete Öffnung 15 vorgesehen.
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Von der Fläche 13 steht eine Schneidklinge 16 nach unten vor, die
eine scharfe Vorderkante 17 aufweist. Diese Klinge ist vorzugsweise, wie deutlicher
in den Fig.4 und 5 dargestellt ist, so angeordnet, daß sie in der Mittelebene der
Fläche 13 und der Griffplatte i i sowie rechtwinklig zur Fläche 13 liegt. An ihrem
unteren Ende ist diese Klinge mit einer Gleitplatte 18 versehen, die an beiden Seiten
der Schneidklinge 16 vorsteht und geschweift ist, vorzugsweise in der dargestellten
Art, damit sie sich der Gestalt der Grundfläche 13 anpaßt, wodurch sie auf ihrer
ganzen Länge in praktisch gleichem Abstand zur Oberfläche 13 steht. Die Front- oder
Vorderkante i9 der Gleitplatte ist, wenn sie auch etwas angeschärft oder gerundet
sein mag, vorzugsweise stumpf im Vergleich zur Kante 17 der Klinge 16. Sie kann
etwas über die Schneidkante 17 vorstehen, wie dies dargestellt ist, oder in Linie
mit der Kante der Schneidklinge 16 endigen.
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An geeigneter Stelle, zweckmäßig in der dargestellten Weise am geschweiften
vorderen Teil, ist der Griffteil io mit einem scharfen Zahn 2o versehen, der in
der dargestellten Weise derart angebracht ist, daß er einen spitzen Winkel gegen
den allgemeinen Umfang der benachbarten Kante des Griffteils bildet. Der Zweck desselben
ist weiter unten erläutert.
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Bei @ der Benutzung dieser Vorrichtung wird zunächst mittels des Zahnes
2o ein Einschnitt in der äußeren Fruchthaut angebracht. Der Winkel, in dem dieser
Zahn in bezug auf die benachbarte Kantenfläc4e des Griffes angeordnet ist, verhindert
ein zu tiefes Eindringen, durch das er in die innere Fruchthaut eindringen und diese
beschädigen könnte.
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In diesen Einschnitt wird dann die Vorderkante i9 der Gleitplatte
18 eingeführt und diese arbeitet unter der äußeren Fruchthaut und innerhalb der
mittleren Fruchthaut. Durch andauernde Vorwärtsbewegung der Vorrichtung in bezug
auf die Frucht, wobei entweder die Vorrichtung kräftig gegen die Frucht bewegt wird
oder umgekehrt, schneidet die Klingenkante ihren Weg durch die Schale, während die
Gleitplatte 18 innerhalb der Zwischenhaut unter der Außenschale arbeitet und die
Schale auf
beiden Seiten des durch die Klinge 16 hergestellten Schnittes
anhebt und abtrennt. Die Schale kann auf diese Weise in Streifenform abgehoben werden,
in dem man bei ,der Arbeit mehrfach in einer Reihe benachbarter Umdrehungen um die
Frucht fortschreitet.
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Fig. 6 und 7 zeigen schematisch das Grundprinzip und zwei verschiedene
Benutzungsarten. In Fig.6 befindet sich die Unterfläche der Gleitplatte 18 in Berührung
mit der inneren Fruchthaut und beim Herübergleiten dient der Gleiter zum Abtrennen
der ganzen Schale von der Frucht, wobei infolge der stumpfen Vorderkante jedes Eindringen
oder jede Beschädigung der Fruchthaut verhindert wird. Bei .dieser Arbeitsweise
bewirkt die gekrümmte Oberfläche 13 keine wirksame Führung, obgleich ihre Anwesenheit
vor und hinter den Enden der Gleitplatte eine zu große Neigung des Handgerätes verhindert,
welche die Gleitplatte veranlassen würde, durch die innere Fruchthaut zu dringen
oder aus der äußerer. Haut herauszutreten. Die in Fig. 6 dargestellte Arbeitsweise
kann bei Ausführungsbeispielen gemäß Fig. i, i i, i s und 16. benutzt werden. Hierbei
ist die Vorderkante ig der Gleitplatte abgestumpft und die Tiefe der Schneidklinge
16 ist größer als die Dickenabmessungen der Schale. Der Zahn 20 wird bei diesen
Ausführungsbeispielen dazu benutzt, einen Einschnitt in der Außenhaut anzubringen,
um das Einsetzen des Gleiters zu erleichtern.
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Fig.7 zeigt eine andere Arbeitsweise, bei der die gekrümmte Fläche
13 die Führungsfunktion dadurch übernimmt, @daß sie auf der Außenfläche der Außenhaut
gleitet. Die Arbeitstiefe der Gleitfläche 18 innerhalb der Mittelhaut wird hierbei
durch die Tiefe der Schneidklinge 16 bestimmt, und diese soll naturgemäß nicht größer
sein als die Dickenabmessung der Schale. Die für diese Arbeitsweise benutzte Schälvorrichtung
kann Formen aufweisen, die Gleiter mit scharfen Vorderkanten haben, z. B. 1g° in
Fig. 7 und 13. Die in Fig. 7 dargestellte Arbeitsweise kann bei allen Ausführungen
benutzt werden, indem man entweder die Tiefe der Schneidklinge 16 kleiner wählt
als die Dickenabmessungen der Schale oder indem man vorstehende Führungen vorsieht,
wie in Fig. 13, 23 und in Fig. 14, 24. Naturgemäß wird es durch die Benutzung scharfer
Vorderkanten ig° des Gleiters bei solchen Ausführungsformen möglich, diese Gleiter
durch die Außenhaut ohne die Hilfe eines besonderen Zahnes 20 einzuführen, der dann
fortfallen kann.
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In beiden Fällen kann eine ausgedehnte Fläche der Gleiterplatte 18
vorteilhaft sein, und eine solche Platte kann eine Krümmung sowohl in Längsrichtung
als auch in Querrichtung aufweisen, d. h. sie ist auf der Unterfläche etwas konkav,
damit sie sich enger an den allgemeinen Umfang der inneren Fruchthaut anpaßt. Die
Platte 18 kann außerdem eine von vorne nach hinten zunehmende Dicke aufweisen, wie
dies in Fig. 1s dargestellt ist. An Stelle einer geraden und quer gerichteten Kante
1g kann die Gleiterplatte 18 mit einer spitzeren Form (Fig. 18) oder mit einer abgerundeten
Form ausgerüstet sein (Fig.9).
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Die lineare Abmessung des Schneidmessers 16 beeinflußt den Grad der
gewünschten Manövrierfähigkeit; so ist eine lange Schneidklinge geeigneter für gerade
Schälschnitte, während eine kurze Klinge plötzlichere Schnittrichtungsänderungen
erlaubt. Während gemäß Fig. 5 die vordere Schneidkante 17 der Klinge 16 an beiden
Seiten gleichmäßig abgeschrägt ist, um einen geraden Schnitt zu erhalten, kann diese
Kante auch nur auf einer Seite abgeschrägt sein (Fig. 8), um einen geneigten oder
spiralförmigen Schnitt zu ergeben. Auch kann, wie in Fig.9 dargestellt, das Schneidmesser
selbst etwa in bezug auf die Griffebene geneigt sein. Im Bedarfsfall können sowohl
das Vorderende als auch das Hinterende der Klinge 16 und der Gleitplatte i8 gemäß
Fig. 9 angeschärft sein. Statt symmetrisch in bezug auf die Breite der Platte kann
die Schneidklinge auf der einen Seite der Platte angebracht sein (vgl. Fig. io),
oder die Gleitplatte steht auf der einen Seite mehr vor als auf der anderen Seite.
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Bei der in den Fig. i i und 12 dargestellten Ausführungsform
hat die etwa in beschriebener Weise eine Grundführungsfläche 13, eine Schneidklinge
16 und eine Gleitplatte 18 aufweisende Schneid- und Trennvorrichtung an einem Ende
einen verlängerten Handgriff 21, dessen entgegengesetztes Ende nach Art eines Spatels
22 gekrümmt ist, um einen zusätzlichen Zahn zu bilden, der bei der Lösung der Schalen
von der inneren Fruchthaut nützlich sein mag. Der Zahn 20 wird in diesem Falle an
der Hinterkante der Gleitplatte 18 angebracht.
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Als Schutz gegen eine unrichtige Arbeitstiefe der Gleitplatte 18 bei
derArbeitsweise gemäß Fig.7 können ein oder mehrere nach unten stehende Führungen
an dem Vorderende der Grundfläche 13 vorgesehen sein. Fig. 13 zeigt eine Ausführungsform
mit diesem Merkmal in Gestalt einer Führungsnase 23, die aus dem Handgriff 21 herausgearbeitet
ist.
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Um bei den vielen verschiedenen Arten von Zitrusfrüchten die besten
Ergebnisse zu erhalten, sollte die eben beschriebene Führungsnase in ihrer Tiefe
je nach der Dicke der Fruchtschale einstellbar sein. Fig. 14 zeigt ein solches Ausführungsbeispiel
und weist eine Führungsnase 24 auf, die lose und einstellbar auf dem Griffteil 21
angebracht ist. Diese Einstellung wird durch Verzahnen der Berührungsflächen der
Nase und des Handgriffes bei 27 und durch Anbringung einer gleitenden Klammer 25
in Form eines U-Metallgliedes bewirkt, das in etwas geneigten Rillen 26 des Griffes
21 läuft.
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Gestalt und Ausbildung des Handschälgerätes können naturgemäß auf
sehr viele Weisen geändert werden. Fig. 15 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei
der das Schneid- und Trennelement auf der einen Seite eines ungefähr dreieckförmig
gestalteten Handstückes 28 angebracht ist, dessen zweite Seite einen Zahn 20 für
den ersten Einschnitt aufweist, während die dritte Seite einen
vorstehenden
Handgriff 29 trägt, dessen freies Ende 3o im Bedarfsfalle in ähnlicher Weise wie
in Fig.ii und12 zu einer dünnenklingenartigenForm verjüngt wird, damit es zusätzlich
beim Schälen benutzt werden kann.
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Im Bedarfsfalle kann eine Kante des Handgriffteiles, insbesondere
wenn er die lange Form gemäß Fig. 11, 12 oder 15 aufweist, mit einem scharfkantigen
Teil 31 gemäß Fig. 15 versehen sein, um hiermit das Fruchtfleisch nach dem Schälen
zu schneiden. Andererseits kann eine solche scharfe Kante als selbständige Messerklinge
drehbar auf oder verschiebbar in dem Hauptgriffteil angeordnet werden.
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Fig. 16 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der der Einschnittzahn
2o° als besonders nach unten vorstehendes Element vor der Gleitplatte 18 und der
Schneidklinge 16 angeordnet ist. Der Betrag, um den der Zahn 20° von der Oberfläche
13 nach unten vorsteht, ist vorteilhaft kleiner als der der Gleitfläche, so daß
nach dem Einsetzen des Zahnes zur Herstellung des ersten Einschnittes dieser Zahn
wieder aus der Außenhaut heraustritt, wenn die Bewegung der Vorrichtung relativ
zur Frucht fortgeführt wird, ohne daß zum Einschneiden ein besonderer Arbeitsgang
erforderlich wäre.
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Bei einem weiteren und vereinfachten Ausführungsbeispiel gemäß Fig.
17 und 18 ist die Gleitplatte der vorbeschriebenen Formen fortgelassen, und die
Führungsfläche 13 ist an einem Ende eines geeigneten Griffteiles 21 angeordnet,
das dem in Fig. i i und 12 ähnelt und weist eine kurze Schneidklinge 16 auf, die
von ihm rechtwinklig vorsteht. Diese Klinge ist mit einer scharfen Vorderkante 17
versehen und steht um einen solchen Betrag, der im wesentlichen dem zwischen der
Fläche 13 und der Gleitplatte 18 der vorerwähnten Ausführungsformen gleicht, vor,
daß ohne Beschädigung der inneren Fruchthaut eine angemessene Eindringungstiefe
in die Schale erhalten wird. Im Bedarfsfalle kann der Betrag, um den das Messer
vorsteht, einstellbar gemacht werden. Nach dem Auftrennen der Außenhaut und der
Mittelhaut durch die Klinge 16 wird die Schale gelöst und entweder mit den Fingern
oder mit Hilfe eines geeigneten Zahnes entfernt, beispielsweise mittels eines angeschärften
Fortsatzes des Griffteils 21.
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Das in den vorhergehenden Ausführungsformen gemäß Fig. i bis 16 dargestellte
kombinierte Schneid- und Abtrennelement, welches das Grundglied, die Schneidklinge
16 und die Gleitplatte 18 aufweist, kann als Basis einer Maschine zum Schälen von
Zitrusfrüchten dienen. Ein oder mehrere solcher Elemente können in geeigneter Weise
in bezug zu anderen Elementen angeordnet sein, z. B. in bezug auf ein Paar einander
gegenüberstehende Schalen zum Greifen der Frucht. Diese Vorrichtungen, welche zweckmäßig
federnd gegen die Mitte der ergriffenen Frucht gedrückt werden, können um die Frucht
gedreht werden, während diese festgehalten wird, oder die Frucht dreht sich in bezug
auf die Vorrichtungen. Ferner ist es möglich, sowohl die Vorrichtung oder die Vorrichtungen
als auch die Frucht in entgegengesetzten Richtungen zu drehen.