DE29813217U1 - Betonfräse zum Fräsen von, insbesondere beschichteten, Beton- oder Estrichböden - Google Patents
Betonfräse zum Fräsen von, insbesondere beschichteten, Beton- oder EstrichbödenInfo
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Description
Anmelder:
KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co KG
Bürgermeister-Smidt-Str. 70
Bürgermeister-Smidt-Str. 70
28195 Bremen
KIST-30-gDE 23. Juli 1998
Betonfräse zum Fräsen von, insbesondere beschichteten,
Beton- oder Estrichböden
Beschreibung : ■
Die Erfindung betrifft eine Betonfräse zum Fräsen von, insbesondere beschichteten, Beton- oder Estrichböden, mit
in einem Fräskopfschacht angeordneten Fräskopf sowie
einer Staubabsaugung für Staub und Fräsgut.
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Derartige Betonfräsen sind in vielfältiger Ausführung bekannt. Sie werden u. a. zum Entfernen von Bodenbelägen
oder Bodenbeschichtungen in Gebäuden eingesetzt. Das Fräsgut und der beim Fräsen entstehende Staub wird durch
einen Schlauch und einen Staubsauger abgesaugt. Dennoch tritt in erheblichem Maße Staub aus der Betonfräse aus,
so daß die Bedienperson eine Staubmaske tragen muß.
Die Betonfräsen nach dem Stand der Technik weisen
üblicherweise einen etwa quaderförmigen Fräskopfschacht
auf, in dem der Fräskopf angeordnet ist. Der Fräskopf selbst weist am Umfang einer Zylindermantelfläche
verteilt angeordnete Achsen auf, die ihrerseits mehrere lose darauf rotierbare, jedoch gegen axiale Verschiebung
gesicherte Sternfräser aufweisen. Die Sternfräser benachbarter Achsen sind versetzt zueinander angeordnet.
Das gesamte Gebilde wird rotierend angetrieben, wobei die Rotationsachse des Fräskopfes der Achse des
Zylindermantels entspricht. Es ist somit im Prinzip ein
zylindrischer Walzenfräser innerhalb eines guaderförmigen FräskopfSchachtes angeordnet. Hierdurch entstehen in den
Ecken des FräskopfSchachtes Toträume.
Seit einiger Zeit treten verstärkt Anwendungsfälle auf,
bei denen in Gebäuden Böden saniert werden müssen, die mit schadstoffhaltigen Beschichtungen bzw. Klebern
versehen sind. Konkret geht es dabei um bituminöse, asbesthalt ige Beschichtungen bzw. Kleber.' Aufgrund der
karzinogenen Wirkung asbesthaltiger Stoffe sind hier besondere Schutzmaßnahmen für das Bedienpersonal
erforderlich, um dieses vor dem beim Fräsen mit den Betonfräsen nach dem Stand der Technik austretenden
Stauben zu schützen. Ferner werden die bituminösen Stoffe aufgrund der beim Fräsen entstehenden Wärme weich und
setzen sich in den Toträumen ab. Dies führt zu einem allmählichen Zusetzen des gesamten Fräskopfes, wodurch
die Standzeiten des Fräskopfes sehr kurz sind.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung das Problem zugrunde, eine Betonfräse zu schaffen, bei der ein
Entweichen von Staub während des Fräsens sowie ein Zusetzen des Fräskopfes mit unter Wärmeeinwirkung
weichwerdenden Stoffen vermieden wird.
Zur Lösung dieses Problems ist die erfindungsgemäße Betonfräse dadurch gekennzeichnet, daß der
Fräskopfschacht eine dem Fräskopf angepaßte, gewölbte Kontur aufweist.
Durch die erfindungsgemäSe Maßnahme werden Toträume im
Fräskopfschacht vermieden. Die Strömungsverhältnisse im
Fräskopfschacht werden hierdurch so günstig verändert,
daß beim Fräsen entstehendes Fräsgut und der Staub unmittelbar durch die Absaugung abgesaugt werden. Das
Fräsgut und der Staub haben sozusagen keine Gelegenheit, sich an einer Wandung des FräskopfSchachtes abzusetzen.
Der Staub und das Fräsgut werden auch so schnell abgesaugt, daß · unter Wärmeeinwirkung weichwerdende
Stoffe, wie beispielsweise bituminöse Beschichtungen, nicht weich werden können. Die Standzeit des Fräskopfes
ist hierdurch erheblich erhöht. Des weiteren wird durch die erfindungsgemäße Maßnahme Staubaustritt nahezu
vollständig vermieden. Versuche mit einem Prototyp haben ergeben, daß der Boden nach dem Fräsen besenrein ist. Die
erfindungsgemäße Betonfräse kann daher auch ohne besondere Staubschutzmaßnahmen bedient werden. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, daß aufgrund der guten Staubabsaugung sehr gut erkannt werden kann, welche
Bereiche eines Bodens bereits gefräst worden sind, so daß zügig gearbeitet werden kann.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist der Fräskopfschacht nach oben durch einen im Querschnitt etwa
halbkreisförmige Fräskopfhaube begrenzt, so daß sich eine gute Anpassung an die Kontur des Fräskopfes ergibt.
Vorzugsweise ist der . Krummungsmittelpunkt der Fräskopfhaube unterhalb der Rotationsachse des Fräskopfes
angeordnet. Hierdurch ergibt sich vom zu fräsenden Boden
zum Staubabsaugung hin ein sich verengender Spalt zwischen dem Fräskopf und der Fräskopfhaube. Der Staub
und Fräsgut werden so durch Ejektorwirkung zusätzlich vom Boden abgeführt.
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Weiterhin weisen ein Absaugstutzen und ein Absaugschlauch der Staubabsaugung vorzugsweise einen Innendurchmesser
von wenigstens 70 mm auf. Gegenüber dem Stand der Technik
ist der Innendurchmesser erheblich vergrößert, wodurch auch der förderbare Luftvolumenstrom erhöht ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Staubabsaugung eine Absaugeinrichtung mit Vorschaltfilter
zugeordnet, durch welche Staub und Fräsgut aus der abgesaugten Luft ausgefiltert wird. Die Luft wird somit
gereinigt in die Umwelt ausgeblasen.
Nach einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung sind am nach unten offenen Gehäuse Dichtungen vorgesehen. In
Fahrtrichtung vor und hinter dem Gehäuse sind zu diesem Zweck Dichtlippen, vorzugsweise je zwei Dichtlippen
vorgesehen. Seitlich weist das Gehäuse vorzugsweise Bürsten als Abdichtung auf. Durch die Bürsten kann
seitlich noch eine gewisse, für die Absaugung erforderliche Luftmenge angesaugt werden, wodurch
seitlich Kanten bereits gefräster Bahnen zusätzlich gereinigt werden.
Insgesamt ergibt sich durch die vorbeschriebene Betonfräse eine vollständige Absaugung des beim Fräsen
entstehenden Staubes und des Fräsguts. Eine Emission von Staub in die Raumluft oder gar in die Umwelt wird
vollständig vermieden. Eine bereits gefräste Bahn ist gut erkennbar, so daß eine sofortige Erfolgskontrolle
gewährleistet ist. Aufgrund der Gestaltung der Betonfräse kann diese auch sehr nahe an Raumecken herangefahren
werden, so daß wenig Restarbeiten erforderlich sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Betonfräse mit den Erfindungsmerkmalen in
einer Vorderansicht,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Betonfräse gemäß Fig. 1 in der Ebene II - II.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Betonfräse weist ein im wesentlichen quaderförmiges und nach unten offenes
Gehäuse 10 auf. An dem Gehäuse 10 sind Räder 11 angebracht, durch die das nach unten offene Gehäuse 10
derart getragen ist, daß es mit einem geringen Abstand über einen zu fräsenden Boden 12 verfahrbar ist. In dem
Gehäuse 10 ist ein Fräskopf 13 rotierbar gelagert. Der Fräskopf 13 weist eine horizontale Rotationsachse auf und
ist nach Art eines Walzenfräsers gebildet. Konkret weist
der Fräskopf 13 an einem Umfang einer Zylindermantelfläche 14 verteilt angeordnete, horizontal
verlaufende Achsen auf, an denen Frässterne frei drehbar, jedoch gegen axiale Verschiebung gesichert, gelagert
sind. Der gesamte Fräskopf 13 wird rotierend angetrieben, wobei die Rotationsachse des Fräskopfes 13 mit der Achse
der Zylindermantelfläche 14 zusammenfällt. Die Frässterne
benachbarter Achsen sind derart versetzt zueinander angeordnet, daß eine vollflächige Fräsung des zu
fräsenden Bodens 12 gewährleistet ist. Der Fräskopf 13 entspricht insoweit dem Stand der Technik und ist daher
in Fig. 2 nicht näher gezeigt. Angetrieben wird der Fräskopf 13 durch einen elektromotorischen Antrieb 15,
der außen an dem Gehäuse 10 befestigt ist.
Die Betonfräse weist ferner eine Staubabsaugung 16 auf, die im vorliegenden Fall aus einem Absaugstutzen 17 und
einem Absaugschlauch 18 gebildet ist. Der Absaugschlauch 18 führt zu einer im nachfolgenden noch näher zu
beschreibenden Absaugeinrichtung.
Betätigt wird die Betonfräse durch eine Deichsel 19,
durch die die Betonfräse von einer Bedienperson über den zu fräsenden Boden 12 geschoben werden kann. An einem
nicht dargestellten Handgriff der Deichsel 19 sind ferner
Schalter zum Ein- und Ausschalten des Antriebs 15 sowie der Absaugeinrichtung angebracht.
Die insoweit beschriebene Betonfräse entspricht im wesentlichen noch dem Stand der Technik. Das Gehäuse 10
bildet bei dem Stand der Technik einen Fräskopfschacht.
Gegenüber dem Stand der Technik sind bei der erfindungsgemäßen Betonfräse folgende Maßnahmen
getroffen:
Innerhalb des Gehäuses 10 ist eine im vorliegenden Fall im Querschnitt halbkreisförmig ausgebildete Fräskopfhaube
2 0 angebracht, die den Fräskopfschacht 21 bildet.
Aufgrund ihrer im Querschnitt halbkreisförmigen Ausbildung ist die Fräskopfhaube 20 und somit der
Fräskopfschacht 21 der Kontur des Fräskopfes 13 angepaßt.
Der Krümmungsmittelpunkt der Fräskopfhaube 20 ist tiefer angeordnet als die Achse des Fräskopfes 13. Hierdurch
wird zusätzlich Luft nach dem Ejektorprinzip in dem Fräskopfschacht 21 zwischen den Fräskopf 13 und die
Fräskopfhaube 2 0 eingesogen, wodurch die Staubabsaugung weiter verbessert wird.
An der Fräskopfhaube 2 0 ist auch der Absaugstutzen 17 angebracht. Der Absaugstutzen 17 und der Absaugschlauch
18 weisen mit einem Innendurchmesser von wenigstens 70 mm einen gegenüber der Betonfräse nach dem Stand der Technik
erheblich vergrößerten Durchmesser auf. Hierdurch wird die eingesogene Luftmenge erheblich vergrößert, was sich
ebenfalls günstig auf die Staubabsaugung auswirkt. Als Absaugeinrichtung dient eine externe, aufgrund ihrer
Größe außerhalb des Gebäudes abgestellte Absaugeinrichtung. Der Absaugschlauch 18 wird zu diesem
Zweck durch ein Fenster des zu bearbeitenden Raumes nach außen zu der Absaugeinrichtung geführt. Die
Absaugeinrichtung weist Vorschaltfilter auf, die den abgesaugten Staub und das Fräsgut ausfiltern. Die Luft
wird sodann durch die Absaugeinrichtung in gereinigtem Zustand nach außen abgeblasen. Durch die Verwendung einer
außerhalb des Gebäudes angeordneten Absaugeinrichtung kann diese wesentlich größer dimensioniert werden, als
innerhalb des zu bearbeitenden Raumes mit untergebrachte Absaugeinrichtungen.
Für eine zusätzliche Abdichtung des nach unten offenen Gehäuses 10 gegenüber dem zu bearbeitenden Boden 12
sorgen in Fahrtrichtung vor und hinter dem Gehäuse angeordnete Dichtlippen 22. Wie in Fig. 2 erkennbar, sind
dabei jeweils zwei Dichtlippen 22 vor und hinter dem Gehäuse 10 angeordnet. Seitlich ist das Gehäuse 10 durch
Bürsten 23 abgedichtet. Durch diese Art der Abdichtung ist zwar keine luftdichte Abdichtung gewährleistet.
Hierdurch kann ausreichend Luft für den Abtransport des beim Fräsen entstehenden Staubes und des Fräsguts
angesogen werden. Die seitliche Abdichtung durch die Bürsten 23 sorgt dabei für einen höheren Luftdurchsatz
durch die Bürsten 23 als durch die Lippen 22, so daß seitlich neben der Betonfräse eventuell noch vorhandener
Staub einer zuvor gefrästen Bahn mit eingesogen wird.
23. Juli 1998 KIST-30-gDE
KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co KG Zentrale Technik - ZTL Bürgermeister-Smidt-Str.
2 8195 Bremen
10 Gehäuse
11 Rad
12 Boden
13 Fräskopf
14 Zylindermantelfläche
15 Antrieb
16 Staubabsaugung
17 Absaugstutzen
18 Absaugschlauch
19 Deichsel
20 Fräskopfhaube
21 Fräskopfschacht
22 Dichtlippen
23 Bürste
Claims (8)
1. Betonfräse zum Fräsen von, insbesondere beschichteten, Beton- oder Estrichböden, mit in einem
Fräskopfschacht (21) angeordneten Fräskopf (13) sowie
einer Staubabsaugung (16) für Staub und Fräsgut, dadurch gekennzeichnet, daß der Fräskopfschacht (21) eine dem
Fräskopf (13) angepaßte, gewölbte Kontur aufweist.
2. Betonfräse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fräskopf schacht (21) nach oben durch eine im
Querschnitt etwa halbkreisförmige Fräskopfhaube (2 0)
begrenzt ist.
3. Betonfräse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsmittelpunkt der Fräskopfhaube (2 0)
unterhalb der Rotationsachse des Fräskopfes (13) liegt.
&iacgr;&ogr;
4. Betonfräse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Absaugstutzen (17) und ein
Absaugschlauch (18) der Staubabsaugung (16) einen Innendurchmesser von wenigstens 70 mm aufweisen.
5. Betonfräse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Staubabsaugung (16) eine
Absaugeinrichtung mit Vorschaltfilter zugeordnet ist.
6. Betonfräse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in Fahrtrichtung vor und hinter einem
Gehäuse (10) Dichtlippen (22) an demselben angebracht sind.
7. Betonfräse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Dichtlippen (22) vor unter hinter dem
Gehäuse (10) an demselben angebracht sind.
8. Betonfräse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich an dem Gehäuse (10) Bürsten
(23) angebracht sind.
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