DE29813675U1 - Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges o.dgl. - Google Patents
Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges o.dgl.Info
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-
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Description
- 1 - eigenes Zeichen:
F 24. 22. DE 29.07.98
Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine
vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges oder dergleichen
Zum Verschließen von Öffnungen etwa einer Kraftfahrzeugkarosserie
im Bereich der Fahrgastzelle werden manchmal Scheiben verwendet, die ohne jeglichen Rahmen sind. Meist
jedoch werden Scheibeneinheiten verwendet, bei denen die Scheibe mit einem nur zum Teil oder auch vollständig
umlaufenden Rahmen versehen ist. Die Scheibe wird häufig mittels einer Klebstoffraupe mit dem die Öffnung umgebenden
Randbereich der Kraftfahrzeugkarosserie dauerhaft verbunden.
Für den richtigen Abstand zwischen der Scheibe und dem Randbereich
der Öffnung sorgen im allgemeinen Abstandshalter, die im Überdeckungsbereich der Scheibe und des Randbereiches
der Öffnung angeordnet sind und entweder mit der Scheibe
oder mit dem Randbereich der Öffnung verbunden sind. Das Ausrichten der Scheibe in den anderen beiden Richtungen,
d.h. innerhalb der Ebene, die durch die Scheibe oder durch den Randbereich der Öffnung aufgespannt wird, erfolgt auf
unterschiedliche Weise.
Manchmal werden die Scheiben ohne irgend welche seitlich, d.h. in der Ebene der Scheibe, wirkende Positionierelemente
frei ausgerichtet und dann am Randbereich der Öffnung angelegt. Das erfordert eine sehr hohe Sorgfalt des Montagepersonals
und bedarf zusätzlich einer Montagehilfe, damit sich die Scheibe nicht verschiebt, solange der Klebstoff
noch nicht ausreichend wirksam geworden ist, weil das für die Klebstoffraupe ungünstig wäre.
Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, werden häufig Anschläge verwendet, die im allgemeinen an der Scheibe angeordnet
sind, die aber auch am Ranbereich der Öffnung ange-
ordnet sein können, die durch die Scheibe verschlossen werden soll. Diese Anschläge sind im Randbereich der Scheibe
angeordnet und wirken mit dem Rand der Öffnung am Kraftfahrzeug zusammen. Bei der Verwendung nur eines einzigen
Anschlages kann die Scheibe auch nur an diesem Punkt angelegt werden und muß im übrigen frei ausgerichtet werden, was
wiederum eine sehr große Sorgfalt des Montagepersonals erfordert. Andernfalls können Abweichungen der Position der
Scheibe in Bezug auf die Öffnung auftreten, die unter ungünstigen Umständen das Aussehen des Fahrzeuges beeinträchtigen
können.
Wenn wenigstens zwei Anschläge verwendet werden, die am gleichen Randabschnitt mit Abstand nebeneinander angeordnet
sind, läßt sich die Scheibe wenigstens auf die äußere Verbindunglinie der beiden Anschläge ausrichten. Wenn die
beiden Anschläge an zwei aneinander anschließenden Randbereichen angeordnet sind, läßt die Scheibe sich wenigstens
auf die einander in einem bestimmten Winkel schneidenden Tangenten der beiden Anschläge ausrichten. In den Richtungen
parallel zur Verbindungslinie oder innerhalb der vorgegebenen Winkelstellung der beiden einander schneidenden
Tangenten hängt die endgültige Ausrichtung der Scheibe wiederum von der Sorgfalt des Montagepersonals ab. Erst bei
drei oder mehr Anschlägen, die nicht gleichzeitig entlang eines einzigen Randabschnittes sondern mindestens an zwei
oder mehreren Randabschnitten angeordnet sind, wird die Scheibe ausschließlich durch die Anschläge ausgerichtet. An
den übrigen Randbereichen können sich die Toleranzen der Form und der Abmessungen der Scheibe einerseits und der
Öffnung andererseits in vollem Umfange auswirken. Das kann bei Fahzeugen sowohl das Aussehen betreffen wie auch funktioneile
Nachteile haben, z.B. das Auftreten von Windgeräuschen .
Neben diesen einfachen Anschlägen werden manchmal auch
solche Anschläge verwendet, die eine zusätzliche Haltewirkung
in Richtung der Flächennormalen der Scheibe auf
diese ausüben. Daneben gibt es auch Halteelemente, die nur
in Richtung der Flächennormalen der Scheibe wirken. Bei der Verwendung dieser Anschläge und Halteelemente können u.U.
gesonderte Montagehilfen entfallen, die sonst die Montage
erschweren oder zumindest umständlicher machen.
solche Anschläge verwendet, die eine zusätzliche Haltewirkung
in Richtung der Flächennormalen der Scheibe auf
diese ausüben. Daneben gibt es auch Halteelemente, die nur
in Richtung der Flächennormalen der Scheibe wirken. Bei der Verwendung dieser Anschläge und Halteelemente können u.U.
gesonderte Montagehilfen entfallen, die sonst die Montage
erschweren oder zumindest umständlicher machen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Scheibe oder Scheibeneinheit zu schaffen, bei der ein leichteres und einfacheres
Positionieren der Scheibe an der zu verschließenden Öffnung möglich ist und bei der das richtige Einsetzen der
Scheibe weniger stark von der Sorgfalt des Montagepersonals abhängt. Diese Aufgabe wird durch einer Scheibe oder Scheibeneinheit mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen
gelöst.
Scheibe weniger stark von der Sorgfalt des Montagepersonals abhängt. Diese Aufgabe wird durch einer Scheibe oder Scheibeneinheit mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen
gelöst.
Dadurch, daß wenigstens eine Positioniervorrichtung vorhanden ist, die einerseits mit der Scheibe dauerhaft verbunden
ist und die andererseits ein Federelement mit einer Anlagefläche aufweist, die nach Lage, Bewegungsrichtung und Wirkungsweise
auf den Rand der durch die Scheibe zu verschliessenden Öffnung abgestimmt ist, kann die Scheibe an der Öffnung leicht und einfach positioniert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn gemäß einer Ausgestaltung nach einem der Ansprüche 2 bis 6 entsprechend der Form der Scheibe und der Öffnung oder aufgrund besonderer Anforderungen an die Positionierung der Scheibe an dem einen oder an mehreren Rand-
auf den Rand der durch die Scheibe zu verschliessenden Öffnung abgestimmt ist, kann die Scheibe an der Öffnung leicht und einfach positioniert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn gemäß einer Ausgestaltung nach einem der Ansprüche 2 bis 6 entsprechend der Form der Scheibe und der Öffnung oder aufgrund besonderer Anforderungen an die Positionierung der Scheibe an dem einen oder an mehreren Rand-
abschnitten weitere dieser Positioniervorrichtungen angeordnet
sind. Die Positioniervorrichtungen ermöglichen es,
nicht nur Fertigungstoleranzen der Scheibe und/oder der
Öffnung auszugleichen, sondern auch sonstige Anforderungen
zu erfüllen, wie z.B. eine bestimmte Relativlage der Scheibe in Bezug auf benachbarte Teile des Kraftfahrzeuges.
sind. Die Positioniervorrichtungen ermöglichen es,
nicht nur Fertigungstoleranzen der Scheibe und/oder der
Öffnung auszugleichen, sondern auch sonstige Anforderungen
zu erfüllen, wie z.B. eine bestimmte Relativlage der Scheibe in Bezug auf benachbarte Teile des Kraftfahrzeuges.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 7 kann das Positionieren der Scheibe dadurch unterstützt werden, daß in einer
oder auch in mehreren Richtungen das Positionieren nur bis zu einer bestimmten Endlage möglich ist, die durch die
Anschlagkörper festgelegt wird.
Mit einer Ausgestaltung nach Anspruch 8 ist die Herstellung der Positioniervorrichtung sehr einfach. Durch eine Ausgestaltung
nach Anspruch 9 können im Bedarfsfalle höhere Kräfte aufgenommen oder, umgekehrt, bewirkt werden.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 10 werden sehr
niedrige Positioniervorrichtungen geschaffen, die von der Scheibe aus nur wenig über den Randbereich der öffnung
hinausragen. Dadurch kann z.B. die Innenverkleidung des Kraftfahrzeuges sehr viel näher an der Karosserie angebracht
werden. Das kommt einer guten Verankerung der Innenverkleidung an der Karosserie zugute und vergrößert außerdem
den Innenraum, eine Weiterbildung nach Anspruch 11 vereinfacht die Herstellung der Positioniervorrichtungen und
erhöht das Kraftübertragungsvermögen der Federarme bei sonst gleichen Abmessungen. Das gilt verstärkt für eine Ausgestaltung
nach Anspruch 12, weil der Federbügel, insbesondere bei einer Einspannung seiner beiden Enden, ein höheres
Widerstandsmoment gegen Biegung hat. Eine solche Ausgestaltung eignet sich daher besonders gut für die Anordnung
der Positioniervorrichtungen entlang des unteren Randes einer Scheibe, wo neben den Positionierkräften auch das
Eigengewicht der Scheibe aufgenommen werden muß.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 13 oder Anspruch 14 wird mit der Rampenfläche eine Einführschräge geschaffen,
die es ermöglicht, die Scheibe in Richtung ihrer Flächennormalen, d.h. ohne seitliche Einfädelbewegungen, am Randbereich
der öffnung anzusetzen und in die endgültige Stellung
zu bringen. Das wird durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 15 bzw. nach Anspruch 16 unterstützt, weil die
Feclerarme bzw. der Federbügel durch die Stützfläche daran
gehindert werden, in der falschen Richtung, nämlich in Richtung der Flächennormalen, auszuweichen und nicht etwa in
der Ebene des Randbereiches der Öffnung, in der sie Positionierkräfte aufbringen sollen.
Mit einer Ausgestaltung nach Anspruch 17 wird eine sehr einfach gestaltete Positioniervorrichtung geschaffen. Eine
Weiterbildung nach Anspruch 18 ermöglicht es auch hierbei, die Scheibe in Richtung ihrer Flächennormalen anzusetzen und
in ihre endgültige Stellung zu bringen. Bei einee Weiterbildung nach Anspruch 19 wird eine höhere Nachgiebigkeit des
Federelementes erreicht. Durch eine zusätzliche Weiterbildung nach Anspruch 20 wird das Ansetzen und in Stellungbringen
der Scheibe erleichtert.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 21 wird eine verhältnismäßig
einfache Verbindungsmöglichkeit eines Federelementes aus Metall mit dem Grundkörper aus Kunststoff
erreicht. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 22 sind die Teile sehr einfach gestaltet. Bei einer Weiterbildung nach
Anspruch 23 können größere Haltekräfte und zugleich auch eine größere Nachgiebigkeit des Federelementes erreicht
werden. Eine zusätzliche Weiterbildung nach Anspruch 24 sichert den Zusammenhalt zwischen dem Federelement und dem
Grundkörper.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 25 können die Positioniervorrichtungen
auch die Aufgabe eines Abstandshalters zwischen der Scheibe und dem Randbereich der Öffnung übernehmen,
so daß gesonderte Abstandshalter entfallen können.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 26 wird bei Federelementen aus Metall dafür gesorgt, daß diese Federelemente
nicht unmittelbar mit dem in aller Regel lackierten Randbereich der Öffnung in Berührung kommen. Dadurch wird auch
vermieden, daß die metallenen Federelemente weder beim Einsetzen der Scheibe noch später, bei den unvermeidlichen
elastischen Verformungsbewegungen der Karosserie beim Betrieb des Kraftfahrzeuges, die Lackierung des Randbereiches
beschädigen. Das könnte zu unerwünschten Korossionserscheinungen führen. Durch Weiterbildungen nach
Anspruch 27 und/oder Anspruch 28 wird eine sichere Verbindung zwischen dem Aufsteckteil und dem Federelement
erreicht.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 29 wird auch bei der Verwendung eines metallenen Federelementes eine sehr
niedrige Bauhöhe der Positioniervorrichtungen erreicht. Außerdem können die Teile der Positioniervorrichtung sehr
leicht und einfach miteinander vereinigt werden. Durch eine Weiterbildung nach Anspruch 30 oder Anspruch 31 wird eine
einfach herzustellende und auch einfach zu handhabende Verankerung der Federarme mit dem Grundkörper ermöglicht. Bei
einer zusätzlichen Weiterbildung nach Anspruch 32 wird die freie Beweglichkeit des metallenen Federelementes gegenüber
dem Grundkörper verbessert.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 33 kann der elastische Verformungsweg der Positioniervorrichtung auf einen
bestimmten Grenzwert beschränkt werden, ohne daß dafür gesonderte Anschlagkörper eingesetzt werden müssen. Durch
eine Weiterbildung nach Anspruch 34 kann auch nach dem Anbringen der betreffenden Positioniervorrichtung diese
Anschlagmöglichkeit bei Bedarf wieder entfernt werden.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 35 können auch die Anschlagelemente eine Verankerungswirkung übernehmen.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 36 können die Anschlagelemente auch die Funktion von Abstandshaltern übernehmen,
die dann als gesonderte Teile entfallen können.
| Fig. | 1 |
| bis | 5 |
| Fig. | 6 |
| bis | 13 |
Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer in den
Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
je eine schematische Darstellung der unterschiedlichen Anordnung von Positioniervorrichtungen an
einer Scheibe oder Scheibeneinheit; je eine schematische Darstellung der Anordnung von
Positioniervorrichtungen mit zusätzlichen Eigenschaften, zum Teil in Kombination mit Anschlagkörpern;
Fig. 14 eine Darstellung mit Legende der in Fig. 1 bis
Fig. 13 verwendeten Symbole für die verschiedenen Positioniervorrichtungen und Anschlagkörper;
Fig. 15 eine Vorderansicht bzw. Draufsicht bzw. eine bis 17 Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispieles
der Positioniervorrichtung;
Fig. 18 eine Draufsicht der Positioniervorrichtung nach
Fig. 15 bis Fig. 17, einmal in der Ruhestellung und einmal in der Betriebsstellung;
Fig. 19 eine Vorderansicht bzw. Draufsicht einer abgewandelten Ausführungsform der Positioniervorrichtung
nach Fig. 15 und Fig. 17;
je einen Querschnitt nach der Schnittverlaufslinie 20 - 20 bzw. 21 - 21 in Fig. 20;
Fig. 23 je eine Vorderansicht bzw. Draufsicht eines
weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung ;
Fig. 25 einen Querschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie
24 - 24 in Fig. 24;
Fig. 26 eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht eines
Fig. 26 eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht eines
und 27 weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
Fig. 28 einen Querschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie
27 - 27 in Fig. 26;
Fig. 29 eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht bzw.
Fig. 29 eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht bzw.
bis 31 eine Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispieles
der Positioniervorrichtung;
| Fig. | 19 |
| und | 20 |
| Fig. | 21 |
| und | 22 |
| Fig. | 23 |
| und | 24 |
Fig. 32 eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht bzw. bis 34 eine Draufsicht einer abgewandelten Ausführungsform
der Positioniervorrichtung nach Fig. 29 bis Fig. 31;
Fig. 35 eine Seitenansicht einer weiteren Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 29 bis Fig. 31;
eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht einer weiteren Abwandlung der Ausführungsform
nach Fig. 29 bis Fig. 31; Fig. 39 eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht eines
weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
je eine Seitenansicht zweier weiterer Ausführungsbeispiele der Positioniervorrichtung;
Fig. 43 je einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt von abgewandelten Ausführungsformen der Positioniervorrichtung
nach Fig. 39 und Fig. 40; eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht eines und 50 weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung ;
eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht eines und 50 weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung ;
Fig. 51 einen ausschnittweise dargestellten Horizontalschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 51 - 51 in
Fig. 49;
Fig. 52 einen ausschnittweise dargestellten Vertikalschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 52 - 52 in
Fig. 50;
Fig. 53 eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht eines und 54 weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
Fig. 55 einen ausschnittweise dargestellten Vertikalschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 55 - 55 in Fig. 54;
| Fig. | 36 |
| bis | 38 |
| Fig. | 39 |
| und | 40 |
| Fig. | 41 |
| und | 42 |
| Fig. | 43 |
| und | 44 |
| Fig. | 45 |
| und | 46 |
| Fig. | 47 |
| und | 48 |
| Fig. | 49 |
| und | 50 |
Fig. 56 einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt eines Ausführungsbeispieles der Scheibeneinheit
mit einem Anschlagkörper;
Fig. 57 eine Vorderansicht des Anschlagkörpers nach Fig. 56;
Fig. 58 einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt
eines weiteren Ausführungsbeispieles der Scheibeneinheit
mit einem abgewandelten Anschlagkörper;
Fig. 59 eine Vorderansicht des Anschlagkörpers nach Fig. 58;
Fig. 60 einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt
eines weiteren Ausführungsbeispieles der Scheibeneinheit
mit einem abgewandelten Anschlagkörper;
Fig. 61 eine Vorderansicht des Anschlagkörpers nach Fig. 60.
In Fig. 1 bis Fig. 5 sind an einer schematisch dargestellten Seitenscheibe 70 eines Kraftfahrzeuges Positioniervorrichtungen
71 in unterschiedlicher Anzahl und in unterschiedlichem Anordnungsmuster symbolisch dargestellt. In Fig. 1
sind zwei Positioniervorrichtungen 71 in umgekehrter P-Anordnung am unteren Randabschnitt der Scheibe 70 mit
einem gegenseitigen Abstand nebeneinander angeordnet. In Fig. 2 sind je zwei Positioniervorrichtungen 71 in
I-Anordnung am unteren und oberen Randabschnitt jeweils mit gegenseitigem Abstand nebeneinander angeordnet. In Fig. 3
sind insgesamt drei Positioniervorrichtungen 71 in L-Anordnung angeordnet, und zwar zwei Positioniervorrichtungen
am oberen Randabschnitt und eine Positioniervorrichtung am links gelegenen seitlichen Randabschnitt. In Fig. 4
sind insgesamt vier Positioniervorrichtungen 71 in umgekehrter U-Anordnung angeordnet, und zwar zwei Positioniervorrichtungen
am oberen Randabschnitt und je eine Positioniervorrichtung am links und am rechts gelegenen seitlichen
Randabschnitt. In Fig. 5 sind sechs Positioniervorrichtungen 71 in 0-Anordnung angeordnet, und zwar je zwei Positioniervorrichtungen
am unteren und am oberen Randabschnitt
t* ·
- 10 -
und je eine Positioniervorrichtung am links gelegenen und am rechts gelegenen seitlichen Randabschnitt. Die Anordnungsmuster
können vor allem hinsichtlich der Anzahl der Positioniervorrichtungen
71 variiert werden. 5
Aus Fig. 6 bis Fig. 13 sind ähnliche Anordnungsmuster mit den gleichen Positioniervorrichtungen 71 oder mit abgewandelten
Positioniervorrichtungen, nämlich mit Positioniervorrichtungen 72 mit einer sogenannten Aushebesperre, mit
Positioniervorrichtungen 73 mit Aushebesperre und einem zusätzlichen Anschlag und mit Positioniervorrichtungen 74
ohne Aushebesperre aber mit ausbrechbarem Anschlag, sowie mit Anschlagkörpern 75 und 77 in symbolischer Darstellung zu
ersehen. Der gegenüber dem einfachen Anschlagkörper 75 abgewandelte Anschlagkörper 77 ist zusätzlich mit einer sogenannten
Aushebesperre versehen. Auch hier sind Variationen des Anordnungsmusters hinsichtlich der Anzahl, der Art und
der Auswahl der Positioniervorrichtungen und der Anschlagkörper möglich.
Die folgenden Erläuterungen konkreter Ausführungsbeispiele
der Positioniervorrichtungen und der Anschlagkörper gelten unabhängig davon, ob diese Teile an einer Scheibe 80
(Fig. 15) oder an einer Scheibeneinheit aus Scheibe und Rahmen angeordnet sind.
Wie aus Fig. 15 ersichtlich ist, ist mit der Scheibe 80 eine Positioniervorrichtung 81 verbunden, die einen Grundkörper
82 und ein Federelement 83 aufweist. Die Positioniervorrichtung 81 ist als Spritzformteil aus einem thermoplastischen
Werkstoff in einem Stück hergestellt.
Der Grundkörper 82 hat an seiner Unterseite eine ebene Haftfläche 84, mittels der er unter Zuhilfenahme eines Klebstoffes
mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden ist.
Das Federelement 83 wird durch zwei Federarme 85 und 86
gebildet. Sie sind an ihrem dem Grundkörper 82 zugekehrten Ende an einer gemeinsamen Verbindungsstelle 87 sowohl
untereinander wie auch mit dem Grundkörper 82 dauerhaft verbunden.
Die beiden Federarme 85 und 86 erstrecken sich von der gemeinsamen Verbindungsstelle 87 aus in einer zur Haftfläche
84 des Grundkörpers und damit in einer zur Scheibe
parallelen Ebene V-förmig mit einem stumpfen Spreizwinkel.
An ihren beiden vom Grundkörper 82 abgekehrten Endabschnitten 88 und 89 dient die auf der Innenseite der V-Form
gelegene Fläche als Anlagefläche 91 bzw. 92 für die Anlage am Rand 93 einer Öffnung eines Kraftfahrzeuges. Das ist in
Öffnung umgibt, die durch die Scheibe 80 verschlossen werden soll. Die Anlageflächen 91 und 92 sind zylinderförmig
gerundet.
Die Anlageflächen 91 und 92 werden durch den Federarm 85
bzw. 86 auf einer Bewegungsbahn beweglich geführt, die parallel zur Scheibe 80 ausgerichtet ist. Die Federarme 85
und 86 sind am Grundkörper 83 in einer solchen Höhe angeordnet oder, mit anderen Worten, erstrecken sich vom Grund
körper 83 weg bis auf eine Höhe, in der ihre Anlagefläche
bzw. 92 wenigstens zum Teil auf gleicher Höhe wie der Rand 93 der Öffnung am Kraftfahrzeug 94 gelegen ist
(Fig. 17).
Wie aus Fig. 16 und Fig. 18 ersichtlich ist, ist das von ihrer Anlagefläche 91 bzw. 92 abgekehrte Ende der beiden
Federarme 85 und 86 und ihre gemeinsame Verbindungsstelle im Bereich des hinteren Randes 95 des Grundkörpers 83
angeordnet. Der vordere Rand 96 des Grundköpers 83 ist
damit auf der Innenseite der V-Form der Grundrißfigur der
Federarme 85 und 86 gelegen, die in dieser Richtung sich noch weiter erstrecken.
Für das Positionieren der Scheibe 80 in Bezug auf den Randbereich
94 werden die Positioniervorrichtungen 81 an der Scheibe 80 so angeordnet, daß in der Ruhestellung des Federelementes
83 die Anlagefläche 91 bzw. 92 seiner Federarme und 86 zumindest zum Teil in die Grundrißprojektion des
Randesbereiches 94 hineinragt, wie in Fig. 18 angedeutet ist. Beim Positionieren der Scheibe 80 werden die Positioniervorrichtungen
81 dem Rand 93 so weit genähert, daß nach der Anlage der Anlageflächen 91 und 92 am Rand 93 die Federarme
85 und 86 elastisch verformt werden und dabei gespannt werden (Fig. 18). Der Grundkörper 83 kann dabei mehr oder
minder weit in die Grundrißprojektion des Randesbereich 94
hineinragen, weil er in einer anderen Ebene gelegen ist. Dadurch erreicht die Positioniervorrichtung 81 ein verhältnismäßig
großes Haltemoment in der sowohl zur Scheibe 80 wie auch zum Rand 93 senkrecht ausgerichteten Ebene. Der hintere
Rand 95 des Grundkörpers 93 und damit der gesamten Positioniervorrichtung
81 ragt dabei nur um das geringstmögliche Maß über den Rand 93 hinaus in die Öffnung hinein.
Soweit bei den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen einzelne Teile oder Baugruppen nicht gesondert
erläutert werden ist davon auszugehen, daß sie gleich oder zumindest ähnlich den entsprechenden Teilen bzw. Baugruppen
des zuvor beschriebenen Ausführungsbeispieles sind.
Die aus Fig. 15 bis Fig. 22 ersichtliche Positioniervorrichtung 101 weist den Grundkörper 102 und das Federelement 103
auf. Der Grundkörper 102 ist gleich dem Grundkörper 72 ausgebildet und weist an seiner Unterseite die Haftfläche 104
auf, über die er mit der Glasscheibe 80 mittels eines Klebstoffes dauerhaft verbunden ist. Das Federelement 103 wird
durch die beiden Federarme 105 und 106 gebildet.
Die Positioniervorrichtung 101 ist gegenüber der Positioniervorrichtung
81 in zweifacher Hinsicht abgewandelt. Im
Bereich ihres vom Grundkörper 102 abgekehrten Endabschnittes 107 bzw. 108 ist an der von der Scheibe 80 abgekehrten
Oberseite 109 der Federarme 105 und 106 je eine Rampenfläche 111 bzw. 112 vorhanden. Der vom Grundkörper
abgekehrte obere Rand 113 bzw. 114 der Rampenflchen 111 und 112 ist außerhalb der Grundrißprojektion des Randbereiches
94 gelegen, der in Fig. 20 in der linken Hälfte ausschnittweise angedeutet ist. Die Rampenflächen 111 und 112
erstrecken sich von ihrem oberen Rand 113 bzw. 114 aus abwärts bis zur Vorderseite 115 bzw. 116 der Federarme 105
und 106 und dabei bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hinein.
Beim Einsetzen der Scheibe 80 am Randbereich 94 des Kraftfahrzeuges
werden beide Teile in Richtung der Flächennormale der Scheibe 80 einander angenähert, bis der Randbereich 94
auf die Rampenflächen 101 und 102 auftrifft. Bei der weiteren Annäherung werden aufgrund der Rampenflächen 111
und 112 die Endabschnitte 107 bzw. 108 der Federarme 105 und 106 elastisch zurückgedrängt, bis ihre Anlagefläche
bzw. 118 hinter dem Rand 93 liegt und anschließend am Rand 93 so weit entlanggleitet, bis der Randabschnitt 94 und
die Scheibe 80 ihre endgültige Relativlage erreicht haben, die von Abstandskörpern bestimmt wird, die später erläutert
werden.
Eine weitere Abwandlung der Positioniervorrichtung 101 besteht darin, daß im Bereich des Endabschnittes 107
bzw. 108 der Federarme 105 und 106 an deren Unterseite 119 je ein Fortsatz 121 bzw. 122 vorhanden ist, der an seiner
der Scheibe 80 zugekerten Unterseite eine Stützfläche 123 bzw. 124 aufweist, die parallel zur Scheibe 80 ausgerichtet
ist und die von der Scheibe 80 einen Abstand hat, der kleiner als die elastische Verformbarkeit der Federarme
und 106 in Richtung der Flächennormale der Scheibe 80 ist. Die Stützflächen 123 und 124 können auch auf der Scheibe
aufliegen, wenn später zwischen dem Randbereich 94 und der
Scheibe 80 keine Relativbewegungen aufgrund elastischer Verformungen des Kraftfahrzeuges zu erwarten sind.
Über die Stützfläche 123 bzw. 124 werden die Federarme 105 und 106 an der Scheibe 80 in Richtung deren Flächennormale
abgestützt, wenn der Randbereich 94 auf die Rampenflächen 111 und 112 auftrifft und anschießend an diesen
entlanggleitet. Dann können die Federarme 105 und 106 in Richtung der Flächennormale der Scheibe 80 allenfalls um den
geringen Abstand zwischen den Stützflächen 123 und 124 und der Scheibe 80 ausweichen und werden aufgrund ihrer Rampenflächen
111 und 112 umso zuverlässiger prallel zur Scheibe 80 elastisch verformt, bis die Anlageflächen 117
und 118 am Rand 93 anliegen.
Die aus Fig. 23 bis Fig. 25 ersichtliche Positioniervorrichtung 131 weist den Grundkörper 132 und das Federelement 133
auf. Der Grundkörper 132 ist wieder über die an seiner Unterseite gelegene Haftfläche 134 mit der Scheibe 80 dauerhaft
verbunden. Das Federelement 133 wird durch die Federarme 135 und 136 gebildet.
Die Positioniervorrichtung 131 ist gegenüber der Positioniervorrichtung
101 dahingehend weiter abgewandelt, daß an den Federarmen 135 und 136, und zwar im Bereich ihres Endabschnittes
137 bzw. 138, je eine Anschlagfläche 141 bzw. 142 vorhanden ist, die der Scheibe 80 zugekehrt ist. Sie ist
zumindest annähernd prallel zur Scheibe 80 ausgerichtet und sie hat von der Scheibe 80 einen Abstand, der zumindest
annähernd gleich dem Abstand zwischen der Scheibe 80 und der von der Scheibe 80 abgekehrten Innenseite 139 des Randbereiches
94 der Öffnung des Kraftfahrzeuges ist.
Die Anlageflächen 141 und 142 werden durch die Unterseite je
eines Vorsprunges 143 bzw. 144 gebildet, der an der Vorderseite des Endabschnittes 137 bzw. 138 der Federarme 135
und 136 angeordnet ist. Die Vorsprünge 143 und 144 sind im
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Bereich der Rampenfläche 145 bzw. 146 der Federarme 135
und 136 gelegen. Die Rampenflächen 145 und 146 erstrecken sich bis zur Vorderseite der Vorsprünge 143 und 144 hin. Die
Fallinie der Rampenflächen 145 und 146 sind bei der Positioniervorrichtung
131 rechtwinklig zu den Federarmen 135 und 136 ausgerichtet. Sie kann aber auch mehr oder minder
rechtwinklig zum Rand 93 des Randbereiches 94 ausgerichtet sein, wie das bei der Positioniervorrichtung 101 der Fall
ist.
Die aus Fig. 26 bis Fig. 28 ersichtliche Positioniervorrichtung 151 weist den Grundkörper 152 und das Federelement
auf. Das Federelement 153 wird durch die Federarme 155 und 156 gebildet. Die Positioniervorrichtung 151 ist gegenüber
der Positioniervorrichtung 101 dahingehend abgewandelt, daß an der gemeinsamen Verbindungsstelle 157 der Federarme
155 und 156 und des Grundkörpers 153 auf der Vorder seite der Positioniervorrichtung 151 ein Fortsatz 158 vorhanden
ist, der an seiner Vorderseite eine Anlagefläche aufweist, die dem hier nicht dargestellten Randbereich 94
des Kraftfahrzeuges zugekehrt ist. Diese Anlagefläche 159
ist zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der Randbereich 94 angeordnet. Ihre Grundrißprojektion fluchtet entweder
zumindest annähernd mit der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 oder liegt davon um eine
mehr oder minder große Strecke von ihr zurück.
Aufgrund der Anschlagfläche 159 an dem Fortsatz 158 kann die
Positioniervorrichtung 151 auch eine Anschlagfunktion übernehmen,
die sonst üblicherweise von reinen Anschlagkörpern ausgeübt wird.
Damit im Bedarfsfalle die Positioniervorrichtung 151 ihre
Positionieraufgabe auch ohne Einschränkung durch die Anschlagflche 159 erfüllen kann, sind an der Verbindungsstelle
zwischen dem Frotsatz 158 und der gemeinsamen Verbindungsstelle 157 des Grundkörpers 153 und der Feder-
arme 155 und 156 zwei Bruchrillen 161 und 162 angebracht,
die im Bedarfsfalle das Ausbrechen des Fortsatzes 158 mit der Anlagefläche 159 erleichtern.
Oberhalb der Anlagefläche 159 ist die obere Vorderkante des
Fortsatzes 158 durch eine Rampenfläche 163 abgeschrägt. Dadurch wird das Ansetzen der Scheibe 80 an der Öffnung des
Kraftfahrzeuges in Richtung ihrer Flächennormale dann erleichtert, wenn bei diesem Ansetzen die Grundrißprojektion
der Anlagefläche 159 bereits sehr dicht bei der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 gelegen ist.
Die aus Fig. 29 bis Fig. 31 ersichtliche Positioniervorrichtung 171 weist den Grundkörper 172 und das Federelement 173
auf. Der Grundkörper 172 ist wiederum mittels der an seiner Unterseite befindlichen Haftfläche 174 mit der Scheibe 80
dauerhaft verbunden.
Das Federelement 173 wird durch einen Federbügel 175 gebildet,
der einen bogenförmigen Grundrißverlauf hat (Fig. 31).
Der Grundriß des Federbügels 175 kann, wie in Fig. 31 dargestellt, ein halber Kreisring sein. Der Grundriß kann aber
auch durch zwei äquidistante Korbbögen oder ähnliche bogenförmige Linien gebildet werden.
Die Außenfläche im Scheitelbereich des Federbügels 175 bildet die Anlagefläche 176 der Positioniervorrichtung 161.
Die von der Anlagefläche 176 abgekehrten beiden Endabschnitte 177 und 178 des Federbügels 175 sind über je eine
Verbindungsstelle 179 mit dem Grundkörper 172 dauerhaft verbunden. Durch diese doppelseitige Einspannung erhält der
Federbügel 175 eine besonders hohe Biegesteifigkeit mit entsprechend
großem Kraftaufnahmevermögen oder Kraftübertragungsvermögen. Wenn hingegen bei nur wenig verringertem
Kraftübertragungsvermögen eine größere elastische Nachgiebigkeit erwünscht sein sollte, kann die Positioniervorrichtung
161 (in nicht dargestellter Weise) dahingehend abgewan-
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delt werden, daß der Federbügel 175 nur an einem seiner Endabschnitte
mit dem Grundkörper 162 dauerhaft verbunden ist und der andere Endabschnitt mittels einer Längsführung
beweglich geführt ist, die zweckmäßigerweise durch eine Wand gebildet wird, die parallel zur gedachten Verbindungslinie
der beiden Endabschnitte ausgerichtet ist und die mit dem Grundkörper dauerhaft verbunden ist.
Die aus Fig. 32 bis Fig. 34 ersichtliche Positioniervorrichtung 181 mit dem Grundkörper 182 und dem Federbügel 183 ist
gegenüber der Positioniervorrichtung 171 in ähnlicher Weise abgewandelt, wie die Positioniervorrichtung 101 gegenüber
der Positioniervorrichtung 81. An dem Mittelteil 184 des Federbügels 183 ist an der von der Scheibe 80 abgekehrten
Oberseite eine Rampenfläche 185 vorhanden (Fig. 32). Ihr vom Grundkörper 182 abgekehrter oberer Rand 186 ist außerhalb
der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94
gelegen. Von dort erstreckt sich die Rampenfläche 185 in der Ruhestellung des Federbügels 183, d.h. bei ungespanntem
Federbügel 183, bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hinein. In der Betriebsstellung liegt die
Anlagefläche 187 am Rand 93 des Randbereiches 94 an, wobei der Federbügel 183, und zwar insbesondere sein Mittelteil
184, in einer zur Scheibe 80 parallelen Ebene in Richtung auf den Grundkörper 182 hin elastisch verformt
ist.
Zum Abstützen der beim Einsetzen der Scheibe 80 auf die Rampenfläche 185 in Richtung der Flächennormale der
Scheibe 80 einwirkenden Kraft ist an der Unterseite des Mittelteils 184 ein Fortsatz 188 vorhanden, dessen Unterseite
als Stützfläche 189 dient, die zumindest annähernd parallel zur Scheibe 80 ausgerichtet ist und die von der
Scheibe 80 einen Abstand hat, der geringer als die elastisehe Verformbarkeit des Federbügels 183 in Richtung der
Flächennormale der Scheibe ist.
Die aus Fig. 35 ersichtliche Positioniervorrichtung 191 mit dem Grundkörper 192 und dem Federbügel 193 ist gegenüber der
Positioniervorrichtung 181 dahingehend abgewandelt, daß am Mittelteil 194 in Verlängerung der Rampenfläche 195 ein
Fortsatz 196 anschließt, der an seiner Unterseite die Anschlagfläche 197 aufweist. Diese ist, ähnlich wie die
Anschlagflächen 141 und 142 an den Federarmen 135 und 136, der Scheibe 80 zugekeht und zumindest annähernd auf gleicher
Höhe wie die Außenseite des Randbereiches 94 angeordnet. Die Anschlagfläche 197 dient bei der Positioniervorrichtung 191
als Aushebesperre.
Bei der aus Fig. 36 bis Fig. 38 ersichtlichen Positioniervorrichtung
201 mit dem Grundkörper 202 und dem Federbügel 203 ist zusätzlich zur Ausstattung der Positioniervorrichtung
191 am Mittelteil 204 mit der Rampenfläche 205 unterhalb des Fortsatzes 206 ein weiterer Fortsatz 207 vorhanden,
der eine Anschlagfläche 208 aufweist. Diese ist von der Scheibe 80 abgekehrt und zumindest annähernd auf
gleicher Höhe wie die Innenseite des Randbereiches 94 angeordnet. Diese Anschlagfläche 208 am Fortsatz 207 hat von der
der Scheibe 80 zugekehrten Anschlagfläche am Fortsatz 206 (der Anschlagfläche 197 am Fortsatz 196 in Fig. 35) einen
lichten Abstand, der mindestens gleich der Dicke des Randbereiches 94 ist. Die Anschlagfläche 208 dient an der
Positioniervorrichtung 201 als Abstandshalter, der den Abstand zwischen der Scheibe 80 und dem Randbereiche 94
festlegt.
Die aus Fig. 39 und Fig. 40 ersichtliche Positioniervorrich
tung 211 ist ebenfalls vollständig als Kunststoff-Formteil aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt. Sie
weist einen Grundkörper 212 und ein Federelement 213 auf.
Der Grundkörper 212 hat an seiner Unterseite die ebene Haftfläche 214, über die er mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden
ist.
Das Federelement 213 wird durch einen einzigen Federarm 215
gebildet, der an der Oberseite des Grundkörpers 212 angeformt ist.
Am Federarm 215 kann man drei Längenabschnitte unterscheiden, nämlich einen ersten langgestreckten Längenabschnitt
216 und einen zweiten langgestreckten Längenabschnitt 217, die beide durch einen mittleren Längenabschnitt
218 miteinander verbunden sind, der bogenförmig gekrümmt ist.
Der erste Längenabschnitt 216 erstreckt sich vom Grundkörper 212 weg und ist zumindest annähernd normal zur
Scheibe 80 ausgerichtet. Der zweite Längenabschnitt 217 erstreckt sich von der Verbindungsstelle mit dem mittleren
Längenabschnitt 218 aus in Richtung auf die Scheibe 80 hin, wobei er so angeordnet und ausgerichtet ist, daß an der
Verbindungsstelle mit dem mittleren Längenabschnitt 218 seine vom ersten Längenabschnitt 216 abgekehrte Außenseite
außerhalb der Grundrißprojektion des Randbereiches 94 gelegen
ist und daß, in der Ruhestellung des Federelementes 213, diese Außenseite sich von der Verbindungsstelle aus bis in
die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hinein erstreckt. Diese Außenseite des Längenabschnittes 217 bildet
die Anlagefläche 219 der Positioniervorrichtung 211.
Die Positioniervorrichtung 211 hat dadurch, daß die drei Längenabschnitte des Federelementes 213 fortlaufend aneinander
anschließen, eine verhältnismäßig große elastische Nachgiebigkeit. Falls das weniger erwünscht sein sollte,
kann die abgewandelte Positioniervorrichtung 221 verwendet werden. Der mit dem Grundkörper 222 verbundene Federarm 223
hat lediglich zwei Längenabschnitte 224 und 225. Der zweite Längenabschnitt 225 schließt unmittelbar, d.h. unter einem
spitzen Winkel, an dem vom Grundkörper 222 abgekehrten Ende des ersten Längenabschnittes 224 an.
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Eine noch weitergehende Abwandlung in dieser Richtung ist bei der Positioniervorrichtung 231 gegeben. Bei ihr ist an
dem Grundkörper 232 ein Federelement 233 angeordnet, das durch einen Federarm 234 mit einem einzigen langgestreckten
Längenabschnitt gebildet wird, der zumindest annähernd normal zur Scheibe 80 ausgerichtet ist. Der auf gleicher
Höhe wie der Randbereich 94 gelegene Flächenabschnitt der dem Randbereich 94 zugekehrten Seite des Federarmes 234
bildet die Anlagefläche 295 der Positioniervorrichtung 231.
Bei diesem verhältnismäßig steifen Federelement 233 wird das Ansetzen der Scheibe 80 am Randabschnitt 94 dadurch erleichtert,
daß am Ende des Federelementes 233 eine Rampenfläche 236 angeordnet ist, deren vom Grundkörper 232 abgekehrter
oberer Rand 237 bei ungespanntem Federelement 233 außerhalb der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches
94 gelegen ist, und daß die Rampenfläche 236 von dort aus bis zu ihrem unteren Rand 238 hin sich bis in die
Grundrißprojektion des Randabschnittes 94 hinein erstreckt.
Die aus Fig. 43 ersichtliche Positioniervorrichtung 241 mit dem Grundkörper 242 und dem Federarm 243 ist gegenüber der
Positioniervorrichtung 211 dahin abgewandelt, daß der Endabschnitt 244 des zweiten Längenabschnittes 245 des Federarmes
243 abgekröpft ist und daß durch diese Abkröpfung eine Anschlagfläche 246 geschaffen ist, die der Scheibe 80
zugekehrt ist und die zumindest annähernd in gleicher Höhe wie die Außenseite des Randbereiches 94 gelegen ist. Diese
Abkröpfung mit der Anschlagfläche 246 bildet eine Aushebesperre der Positioniervorrichtung 241.
Die aus Fig. 44 ersichtliche Positioniervorrichtung 251, die den Grundkörper 252 und den Federarm 253 aufweist, ist
gegenüber der Positioniervorrichtung 241 zusätzlich dahingehend abgewandelt, daß der Endabschnitt 254 des zweiten
Längenabschnittes 255 des Federarms 253 in geringem Abstand
von der Abkröpfung abgewinkelt ist, und zwar von dem Grundkörper 252 weg. Die Oberseite des Winkelabschnittes 256
bildet eine Anschlagfläche 257, die von der Scheibe 80 abgekehrt ist und die zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie
die Innenseite des Randbereiches 94 gelegen ist. Dieser Winkelabschnitt 256 mit seiner Anschlagfläche 257 wirkt als
Abstandshalter zwischen der Scheibe 80 und dem Randbereich 94.
Bei den aus Fig. 45 bis Fig. 55 ersichtlichen Positioniervorrichtungen
ist der Grundkörper nach wie vor als Kunststoff-Formteil ausgebildet. Das Federelement hingegen ist
aus einem Metall, vorzugsweise aus Federstahl, hergestellt. Am Grundkörper sind ein oder mehrere Halteelemente zum Festhalten
des Federelementes vorhanden. Soweit im folgenden einzelne Bauteile oder Baugruppen nicht gesondert beschrieben
werden, ist auch hier davon auszugehen, daß sie gleich oder zumindest ähnlich den zuvor geschriebenen entsprechenden
Bauteilen bzw. Baugruppen ausgebildet sind.
Die aus Fig. 45 und Fig. 46 ersichtliche Positioniervorrichtung 261 weist den Grundkörper 262 und das Federelement 263
auf.
Der Grundkörper 262 weist an seiner Unterseite eine ebene Haftfläche 264 auf, über die er mit der nicht dargestellten
Scheibe dauerhaft verbunden wird. An der Oberseite des Grundkörpers 262 ist als Halteelement für das Federelement
263 eine Tasche 265 vorhanden, deren lichte Querschnittsform auf die Querschnittsform des Federelementes
abgestimmt ist. Die Tasche 265 ist zumindest annähernd normal zur Haftfläche 264 und damit zur Scheibe 80 ausgerichtet.
Das Federelement 263 wird durch eine gerade Blattfeder 266 gebildet, die mit ihrem unteren Endabschnitt in die
Tasche 265 des Grundkörpers 262 eingesteckt ist.
An dem vom Grundkörper 262 abgekehrten Ende der Blattfeder
266 ist ein Aufsteckteil 267 angeordnet, das als Halteelement eine Tasche aufweist, die ähnlich der
Tasche 265 am Grundkörper 262 ausgebildet ist. Die Vorderseite des Aufsteckteils 267 dient als Anlagefläche 268 für
die Anlage am Randbereich 94. Die vom Grundkörper 262 abgekehrte obere Stirnfläche des Aufsteckteils 267 ist zur
Anlagefläche 268 hin schräg abwärts geneigt und bildet dadurch eine Rampenfläche 269, die z.B. der Rampenfläche
des Federelementes 233 entspricht (Fig. 42).
Die aus Fig. 47 und Fig. 48 ersichtliche Positioniervorrichtung 271 weist den Grundkörper 272 aus Kunststoff und den
Federarm 273 aus Metall auf.
Der Federarm 273 weist, ähnlich wie der Federarm 215 der Positioniervorrichtung 211 (Fig. 39 und Fig. 40), mehrere
Längenabschnitte auf, und zwar den geraden ersten Längenabschnitt 276, den geraden zweiten Längenabschnitt 277, den
bogenförmig verlaufenden mittleren Längenabschnitt 278 und den Fußabschnitt 279. Dieser Fußabschnitt 279 ist gegenüber
dem normal zur Haftfläche 274 ausgerichteten ersten Längenabschnitt 276 im rechten Winkel abgebogen. Er ist auf die
Tasche 275 im Grundkörper 272 abgestimmt, in die er eingesteckt wird.
Auf den in Richtung des Grundkörpers 272 schräg abwärts verlaufenden zweiten Längenabschnitt 277 ist ein Aufsteckteil
281 aufgesteckt, das eine Tasche 282 aufweist. Diese ist auf den Endabschnitt des zweiten Längenabschnittes
abgestimmt. Die vom ersten Längenabschnitt 276 abgekehrte Außenseite des Aufstecksteils 281 bildet die Anlagefläche
283 der Positioniervorrichtung 271 für die Anlage am Rand des nicht dargestellten Randbereiches des Kraftfahrzeuges.
:"V;S
- 23 -
Die aus Fig. 49 bis Fig. 52 ersichtliche Positioniervorrichtung 291 weist den Grundkörper 292 aus Kunststoff und das
Federelement 293 aus Metall auf. Der grundsätzliche Aufbau der Positioniervorrichtung 291 entspricht im übrigen der
Positioniervorrichtung 101 (Fig. 19 bis Fig. 22).
Der Grundkörper 292 ist über seine Haftfläche 294 mit der
Scheibe 80 dauerhaft verbunden.
Das Federelement 293 wird durch die beiden Federarme 295
und 296 gebildet. Sie sind an ihrem dem Grundkörper 292 zugekehrten Ende an einer gemeinsamen Verbindungsstelle
miteinander verbunden und stellen die beiden Schenkel einer einstückigen Blattfeder 298 mit zumindest näherungsweise
V-förmiger Grundrißprojektion dar.
Als Halteelemente für die Blattfeder 298 sind drei Haltepfosten
301 ... 303 vorhanden, die mit dem Grundkörper dauerhaft verbunden sind, indem sie am ihm angeformt sind.
Der mittlere Haltepfosten 301 ist zylinderförmig ausgebildet. Die beiden äußeren Haltepfosten 302 und 303 sind
quaderförmig ausgebildet. Der mittlere Haltepfosten 301 ist in der Symmetrieebene der beiden Federarme 295 und 296 auf
der Innenseite der V-Form der Blattfeder 298 angeordnet. Die beiden äußeren Haltepfosten 302 und 303 sind auf je einer
Seite der Symmetrieebene in einem vorgegebenen Abstand von dieser Ebene auf der Außenseite der V-Form der Blattfeder
298 angeordnet. Der stumpfe Spreizwinkel der V-Form der beiden Federarme 295 und 296 und die Anordnung der drei
Pfosten 301 ... 303 sind so aufeinander abgestimmt, daß die Tangenten von der der Blattfeder 298 zugekehrten Rückseite
des mittleren Haltepfostens 301 an die dem zugeordneten Federarm 295 bzw. 296 zugekehrte Vorderseite der beiden
äußeren Haltepfosten 302 und 303 einander unter einem Winkel schneiden, der kleiner als der Winkel der Fluchtlinien der
beiden Federarme 295 und 296 im entspannten Zustand der Blattfeder 298 ist. Dadurch liegt die Blattfeder 298 mit
einer gewissen Vorspannung an den drei Haltepfosten 301 ... 303 an und wird zumindest durch den dadurch
erzeugten Reibschluß gehalten.
Zur Verbesserung der Haltefunktion sind an den beiden
äußeren Haltepfosten 302 und 303 an der dem betreffenden Federarm 295 bzw. 296 zugekehrten Vorderseite je ein Rücksprung
304 vorhanden (Fig. 52). Dieser Rücksprung 304 wird durch eine Nut gebildet, die an der Übergangsstelle zwischen
dem Haltepfosten 302 oder 303 und dem Grundkörper 292 angeordnet ist. Der Rücksprung 304 weist eine dem Grundkärper
292 zugekehrte Anschlagfläche 305 auf. Als Gegenstück zum Rücksprung 304 ist an jedem der Federarme 295 und 296 in
dem dem betreffenden Haltepfosten 302 bzw. 303 benachbarten Längenabschnitt ein Vorsprung 306 angeordnet, der durch
einen abgewinkelten Flächenabschnitt des Federarms 295 und 296 gebildet wird.
Die Blattfeder 298 wird dadurch am Grundkörper 292 angebracht,
daß ihre beiden Federarme 295 und 296 aus ihrer entspannten Ruhestellung heraus so weit aufeinander zugeschwenkt
werden, daß die beiden Vorsprünge 306 außerhalb der Grundrißprojektion der äußeren Haltepfosten 302 und 303
liegen, wenn die Innenseite der Blattfeder 298 im Scheitel der V-Form der Blattfeder 298 außerhalb der Grundrißprojektion
des mittleren Haltepfostens 301 liegt. Dann kann die
Blattfeder 298 am mittleren Haltepfosten 301 entlanggeführt werden, bis die Vorsprünge 306 auf die Oberseite des Grundkörpers
292 auftreffen. Wenn die beiden Federarme 295 und 296 dann entspannt werden, greift jeder der beiden
Vorsprünge 306 in den ihm zugeordneten Rücksprung 304 des betreffenen äußeren Haltepfostens 302 bzw. 303 ein und der
dem Vorsprung 306 benachbarte Flächenabschnitt der Federarme 295 und 296 legt sich mit seiner Außenseite an der
Innenseite des benachbarten Haltepfostens 302 oder 303 an.
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Auf den vom Grundkörper 292 abgekehrten Endabschnitt der beiden Federarme 295 und 296 ist je ein Aufsteckteil 307
bzw. 308 aus Kunststoff aufgesteckt. Jedes Aufsteckteil weist eine Tasche 309 auf, die auf den Endabschnitt 311 des
Federarmes 295 und 296 abgestimmt ist (Fig. 51).
Zur besseren Verankerung der Aufsteckteile 307 und 308 an
dem Endabschnitt 311 des Federarmes 295 bzw. 296 ist ein Rastelement oder ein Verankerungselement 312 vorhanden.
Es wird durch eine Zunge 313 gebildet, die aus dem Endabschnitt
311 zum Teil ausgeklinkt ist und die entgegen der Einschubrichtung des Endabschnittes 311 in die Tasche 309
oder, mit anderen Worten, in Richtung auf den Grundkörper 292 hin, ausgerichtet ist. Die Zunge 313 gräbt sich
etwas in die ihr zugewandte Seitenwand der Tasche 309 ein und verhindert dadurch das Abziehen des Aufsteckteils 307
bzw. 308.
In ähnlicher Weise wie bei den Federarmen 105 und 106 der Positioniervorrichtung 101 (Fig. 19 bis Fig. 22) ist an der
vom Grundkörper 292 abgekehrten Oberseite der Aufsteckteile 307 und 308 je eine Rampenfläche 315 bzw. 316 vorhanden,
die der Innenseite der V-Form der Blattfeder 298 und damit dem nicht dargestellten Randbereich 94 des Kraftfahrzeuges
zugekehrt sind.
Ein Rastelement oder ein Verankerungselement, wie das Verankerungselement
312, kommt auch bei der Positioniervorrichtung 271 (Fig. 45 und Fig. 46) für die Blattfeder 266 in
Betracht, und zwar für die Verankerung der Blattfeder 266 sowohl im Grundkörper 262 wie auch im Aufsteckteil 281. Das
gleiche gilt bei der Positioniervorrichtung 271 für die Verankerung des Federarmes 273 sowohl im Grundkörper 272 wie
auch im Aufsteckteil 281.
Die aus Fig. 53 bis Fig. 55 ersichtliche Positioniervorrichtung 321 weist den Grundkörper 322 aus Kunststoff und das
Federelement 323 aus Metall auf. Das Federelement 323 wird
durch die Blattfeder 324 mit den Federarmen 325 und 326 gebildet, die V-förmig angeordnet sind.
Als Haltelemente für die Blattfder 324 sind wieder drei Haltepfosten vorhanden, nämlich der mittlere Haltepfosten
331 und die beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333. Sie sind am Grundkörper 322 angeformt. Die Positioniervorrichtung
321 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 291 nur in Bezug auf die Verankerung der Blattfeder 324 an den
drei Haltepfosten 331 ... 333 abgewandelt.
Der mittlere Haltepfosten 331 ist wie der mittlere Haltepfosten 301 ausgebildet und hat eine zylindrische Grundgestalt.
Die beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333 haben eine quaderförmige Grundgestalt. Als Verankerungselement für
die Blattfeder 324 ist an den beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333 oberhalb der Oberkante 334 des Federarmes
325 bzw. 326 ein leistenförmiger Vorsprung 335 vorhanden,
der daran angeformt ist. Die dem Grundkörper 322 zugekehrte Unterseite des Vorsprunges 335 dient als
Anschlagfläche 336 oder als Verankerungsfläche für den zugeordneten
Federarm 325 bzw. 326. Diese Anschlaflache 336 ist zumindest annähernd in der gleichen Höhenlage wie die Oberkante
334 des Federarmes 325 bzw. 326 angeordnet.
Zweckmäßigerweise ist an den beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333 an der der Blattfeder 324 zugekehrten Innenseite
noch eine zweite Anschlagfläche 337 vorhanden, die vom Grundkörper 322 abgekehrt ist und die von der ersten
Anschlagfläche 336 einen lichten Abstand hat, der zumindest annähernd gleich der Höhe des Federarmes 325 bzw. 326 ist.
Die zweite Anschlagfläche 337 wird durch die Oberseite eines zweiten leistenförmigen Vorsprunges 338 an den Haltepfosten
332 und 333 gebildet. Durch diese oberhalb der Oberseite 339 des Grundkörpers 322 gelegene zweite Anschlagfläche
337 wird die Blattfeder 324 in einem geringen Abstand
oberhalb des Grundkörpers 322 verankert, so daß seine beiden Federarme 325 und 326 bei einer elastischen Verformung sich
gegenüber dem Grundkörper 322 frei bewegen können.
Aus Fig. 56 und Fig. 57 ist ein Anschlagkörper 341 zu ersehen, der bei Bedarf neben einer oder mehrerer der zuvor
beschriebenen Positioniervorrichtungen an der Scheibe 80 angebracht wird.
Der Anschlagkörper 341 weist einen Grundkörper 342 und einen Anschlagpfosten 343 auf. Er ist als einstückiges Kunststoff-Formteil
ausgebildet sind.
Die ebene Unterseite des Grundkörpers 342 dient als Haftfläche
344, über die der Anschlagkörper 341 mittels eines Klebstoffes mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden wird.
Der Anschlagpfosten 343 ist von näherungsweise quaderförmiger
Gestalt, dessen Kanten abgerundet sind. Die dem Randabschnitt 94 zugewandte Außenseite des Anschlagpfostens 343
bildet die Anschlagfläche 345 des Anschlagkörpers 341. Sie ist zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der Randbereich
94 gelegen und geht zweckmäßigerweise in der Höhe etwas darüber hinaus.
Der aus Fig 58 und Fig. 59 ersichtliche Anschlagkörper 351 weist den Grundkörper 352 und den Anschlagpfosten 353 auf.
Der Grundkörper 352 ist wiederum über seine unten gelegene Haftfläche 354 mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden.
Der Anschlagpfosten 353 ist gegenüber dem Anschlagpfosten
343 dahingehend abgewandelt, daß an seiner dem Randbereich 94 zugekehrten Seite zwei Federarme 355 und 356 mit
einem gegenseitigen Abstand nebeneinander angeordnet sind.
Die Federarme 355 und 356 schließen an dem von der Haftfläche 354 abgekehrten Endabschnitt 357 des Anschlagpfostens
353 an diesen an. Die Verbindungsstelle zwischen
dem Endabschnitt 357 und den Federarmen 355 und 356 ist außerhalb der Grundrißprojektion des Randbereiches 94 und
außerdem von der Haftfläche 354 aus gesehen jenseits der Innenseite des Randbereiches 94 gelegen. In der ungespannten
Ruhestellung erstrecken die Federarme 355 und 356 sich von der Verbindungsstelle 358 schräg in Richtung auf die
Scheibe 80 hin bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches
94 hinein. Ihre der Scheibe 80 zugekehrte Stirnfläche ist zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie die
Außenseite des Randbereiches 94 gelegen und bildet eine Anschlagfläche 359 des Anschlagkörpers 351. Die Federarme
355 und 356 mit ihrer Anschlagfläche 359 dienen als Aushebesperre.
Damit bei einer relativen Annäherung der Scheibe 80 und des
Randbereiches 94 in Richtung der Flächennormalen der Scheibe 80 die Federarme 355 und 356 parallel zur Ebene des
Randbereiches 94 elastisch bis außerhalb der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 ausweichen können,
ist in der Bewegungsbahn der Federarme 355 und 356 am Anschlagpfosten 353 je eine Ausnehmung 361 bzw 362 vorhanden,
in die die Federarme 355 und 356 vollständig eintauchen können, so daß sie dann nicht mehr über die Grundrißprojektion
des Anschlagpfostens 353 überstehen.
Der aus Fig. 60 und Fig. 61 ersichtliche Anschlagkörper mit dem Grundkörper 372 und dem AnschlagpfOsten 373 ist
gegenüber dem Anschlagkörper 351 dahin abgewandelt, daß auf der dem Randbereich 94 zugekehrten Seite in dem zwischen den
beiden Federarmen 375 und 376 gelegenen Bereich ein Fortsatz 377 vorhanden ist, der vom Anschlagkörper 371 aus in
die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hineinragt und
der eine von der Scheibe 80 abgekehrte Anschlagfläche 378 aufweist, die zumindest näherungsweise auf gleicher Höhe wie
die Innenseite des Randbereiches 94 gelegen ist. Der Fortsatz 377 mit seiner Anschlagfläche 378 dient als Abstandshalter
zwischen der Scheibe 80 und dem Randbereich 94.
Bezugszeichenliste F 24. 12. DE
70 Scheibe
71 Positioniervorrichtung
72 Positioniervorrichtung mit Aushebesperre
73 Positioniervorrichtung mit Aushebesperre und Anschlag
74 Positioniervorrichtung mit ausbrechbarem Anschlag
75 Anschlagkörper
76 Anschlagkörper mit Aushebesperre
80 Scheibe
81 Positioniervorrichtung
82 Grundkörper
83 Federelement
84 Haftfläche
85 Federarm
86 Federarm
87 Verbindungsstelle
88 Endabschnitt
89 Endabschnitt
91 Anlagefläche
92 Anlagefläche
93 Rand
94 Randbereich
95 hinterer Rand
96 vorderer Rand
101 Positioniervorrichtung
102 Grundkörper
103 Federelement
104 Haftfläche
105 Federarm
106 Federarm
107 Endabschnitt
108 Endabschnitt
109 Oberseite
111 Rampenfläche
112 Rampenfläche
113 Rand
114 Rand
115 Vorderseite
116 Vorderseite
117 Anlagefläche
118 Anlagefläche
119 Unterseite
121 Fortsatz
122 Fortsatz
123 Stützfläche 125 Stützfläche
| 131 | Positioniervorrichtung |
| 132 | Grundkörper |
| 133 | Federelement |
| 134 | Haftfläche |
| 135 | Federarm |
| 136 | Federarm |
| 137 | Endabschnitt |
| 138 | Endabschnitt |
| 139 | Innenseite |
| 141 | Anschlagfläche |
| 142 | Anschlagfläche |
| 143 | Vorsprung |
| 144 | Vorsprung |
| 145 | Rampenfläche |
| 146 | Rampenfläche |
| 151 | Positioniervorrichtung |
| 152 | Grundkörper |
| 153 | Federelement |
| 154 | Haftfläche |
| 155 | Federarm |
| 156 | Federarm |
| 157 | Verbindungsstelle |
| 158 | Fortsatz |
| 159 | Anschlagfläche |
| 161 | Bruchrille |
| 162 | Bruchrille |
| 163 | Rampenfäche |
| 171 | Positioniervorrichtung |
| 172 | Grundkörper |
| 173 | Federelement |
| 174 | Haftfläche |
| 175 | Federbügel |
| 176 | Anlagefläche |
| 177 | Endabschnitt |
| 178 | Endabschnitt |
| 179 | Verbindungsstelle |
| 181 | Positioniervorrichtung |
| 182 | Grundkörper |
| 183 | Federbügel |
| 184 | Mittelteil |
| 185 | Rampenfläche |
| 186 | oberer Rand |
| 187 | Anlagefläche |
| 188 | Fortsatz |
| 189 | Stützfläche |
| 191 | Positioniervorrichtung |
| 192 | Grundkörper |
| 193 | Federbügel |
| 194 | Mittelteil |
| 195 | Rampenfläche |
| 196 | Fortsatz |
| 197 | Anlagefläche |
| 201 | Positioniervorrichtung |
| 202 | Grundkörper |
| 203 | Federbügel |
| 204 | Mittelteil |
| 205 | Rampenfläche |
| 206 | Fortsatz |
| 207 | Fortsatz |
| 208 | Anschlagfläche |
| 211 | Position!ervorrichtung |
| 212 | Grundkörper |
| 213 | Federelement |
| 214 | Haftfläche |
| 215 | Federarm |
| 216 | erster Längenabschnitt |
| 217 | zweiter Längenabschnitt |
| 218 | mittlerer Längenabschnitt |
| 219 | Anlagefläche |
| 221 | Positioniervorrichtung |
| 222 | Grundkörper |
| 223 | Federelement |
| 224 | erster Längenabschnitt |
| 225 | zweiter Längenabschnitt |
| 231 | Positioniervorrichtung |
| 232 | Grundkörper |
| 233 | Federelement |
| 234 | Federarm |
| 235 | Anschlagfläche |
| 236 | Rampenfläche |
| 237 | oberer Rand |
| 238 | unterer Rand |
| 241 | Positioniervorrichtung |
| 242 | Grundkörper |
| 243 | Federarm |
| 244 | Endabschnitt |
| 245 | Längenabschnitt |
| 246 | Anschlagfläche |
| 251 | Positioniervorrichtung |
| 252 | Grundkörper |
| 253 | Federarm |
| 254 | Endabschnitt |
| 255 | zweiter Längenabschnitt |
| 256 | Winkelabschnitt |
| 257 | Anschlagfläche |
| 261 | Positioniervorrichtung |
| 262 | Grundkörper |
| 263 | Federelement |
| 264 | Haftfläche |
| 265 | Tasche |
| 266 | Blattfeder |
| 267 | Aufsteckteil |
| 268 | Anlagefläche |
| 269 | Rampenfläche |
| 271 | Positioniervorrichtung |
| 272 | Grundkörper |
| 273 | Federarm |
| 274 | Haftfläche |
| 275 | Tasche |
| 276 | erster Längenabschnitt |
| 277 | zweiter Längenabschnitt |
| 278 | mittlerer Längenabschnitt |
| 279 | Fußabschnitt |
| 281 | Aufsteckteil |
| 282 | Tasche |
| 283 | Anlagefläche |
| 291 | Positioniervorrichtung |
| 292 | Grundkörper |
| 293 | Federelement |
| 294 | Haftfläche |
| 295 | Federarm |
| 296 | Federarm |
| 297 | Verbindungsstelle |
| 298 | Blattfeder |
| 301 | mittlerer Haltepfosten |
| 302 | äußerer Haltepfosten |
| 303 | äußerer Haltepfosten |
| 304 | Rücksprung |
| 305 | Anschlagfläche |
| 306 | Vorsprung |
| 307 | Aufsteckteil |
| 308 | Aufsteckteil |
| 309 | Tasche |
| 311 | Endabschnitt |
| 312 | Verankerungselement |
| 313 | Zunge |
| 315 | Rampenfläche |
| 316 | Rampenfläche |
| 321 | Positioniervorrichtung |
| 322 | Grundkörper |
| 323 | Federelement |
| 324 | Blattfeder |
| 325 | Federarm |
| 326 | Federarm |
| 327 | Aufsteckteil |
| 328 | Aufsteckteil |
| 331 | mittlerer Haltepfosten |
| 332 | äußerer Halteofosten |
| 333 | äußerer Haltepfosten |
| 334 | Oberkante |
| 335 | Vorsprung |
| 336 | Anschlagfläche |
| 337 | Anschlagfläche |
| 338 | Vorsprung |
| 339 | Oberseite |
Claims (36)
1. Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine
vorgegebene öffnung eines Fahrzeuges oder dergleichen, mit den Merkmalen:
- an wenigstens einem Randabschnitt der Scheibe (80) ist
wenigstens eine Positioniervorrichtung (81) angeordnet,
- die Positioniervorrichtung (81) weist einen Grundkörper (82) mit einer Haftfläche (84) auf, mittels der
er mit der Scheibe (80) dauerhaft verbunden ist, - am Grundkörper (82) ist ein Federelement (83) angeordnet,
das an einer vom Grundkörper (82) entfernt gelegenen Stelle eine Anlagefläche (91; 92) für die
Anlage am Rand (93) der öffnung des Kraftfahrzeuges (94) aufweist,
- die Anlagefläche (91; 92) ist auf einer Bewegungsbahn beweglich geführt,
- - die zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80)
ausgerichtet ist und
- - die zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie der Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen
ist,
- die Anlagefläche (91; 92) ragt in der Ruhestellung des Federelementes (83) zumindest zum Teil in die Grundrißprojektion
des Randes (93) der öffnung am Kraftfahrzeug (94) hinein.
2. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit dem Merkmal:
- an einem Randabschnitt der Scheibe (70) (Fig. 1) sind zwei Positioniervorrichtungen (71) mit einem gegenseitigen
Abstand nebeneinander angeordnet.
- 30 -
3. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
mit dem Merkmal:
- an zwei voneinander entfernt gelegenen und vorzugsweise
voneinander abgekehrten Randabschnitten der
voneinander abgekehrten Randabschnitten der
Scheibe (70) (Fig. 2) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung
(71) angeordnet.
4. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
mit dem Merkmal:
- an zwei aneinander anschließenden Randabschnitten der Scheibe (70) (Fig. 3) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung
(71) angeordnet.
5. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
mit dem Merkmal:
- an drei aneinander anschließenden Randabschnitten der Scheibe (70) (Fig. 4) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung
(71) angeordnet.
6. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
mit dem Merkmal:
- an allen vorhandenen Randabschnitten der Scheibe (70) (Fig. 5) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung
(71) angeordnet.
(71) angeordnet.
7. Scheibe oder Scheibeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
mit den Merkmalen:
mit den Merkmalen:
- an wenigstens einem Randabschnitt der Scheibe (70)
(Fig. 6 ... Fig. 8, Fig. 56), an dem eine Positioniervorrichtung
(71) nicht vorhanden ist, ist wenigstens ein Anschlagkörper (75; 341) angeordnet,
- - der eine Haftfläche (344) aufweist, mittels der er
mit der Scheibe (80) dauerhaft verbunden ist und
- - der wenigstens eine Anschlagfläche (345) aufweist, die zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der
Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und diesem zugekehrt ist.
- - der wenigstens eine Anschlagfläche (345) aufweist, die zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der
Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und diesem zugekehrt ist.
- 31 -
8. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit den Merkmalen:
mit den Merkmalen:
- der Grundkörper (82) ist aus einem thermoplastischen Werkstoff hergestellt,
- das Federelement (83) ist aus dem gleichen Werkstoff wie der Grundkörper (82) und vorzugsweise einstückig
mit diesem hergestellt.
9. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit den Merkmalen:
mit den Merkmalen:
- der Grundkörper (262) ist aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt,
- das Federelement (263) ist aus einem Metall, vorzugsweise aus Federstahl, hergestellt,
- der Grundkörper (262) weist wenigstens ein Halte-
elment (265) zum Festhalten des Federelementes (263)
auf.
10. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
mit dem Merkmal:
- das Federelement (83) wird durch einen Federarm oder durch zwei Federarme (85; 86) gebildet,
- - deren von der Anlagefläche (91; 92) entfernt gelegenes Ende (87) mit dem Grundkörper (82) lösbar oder
unlösbar verbunden ist und
- - die in einer zur Scheibe (80) parallelen Ebene
elastisch verformbar sind.
11. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 10,
mit dem Merkmal:
mit dem Merkmal:
- die Federarme (85; 86) sind an ihrem von der Anlagefläche (91; 92) entfernt gelegenen Ende (87) dauerhaft
miteinander verbunden und vorzugsweise einstückig miteinander hergestellt.
- 32 -
12. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit dem Merkmal:
- das Federelement (173) wird durch einen Federbügel (175) gebildet,
- - der einen bogenförmigen Grundrißverlauf hat,
- - dessen Mittelteil mit der Anlagefläche (176) in
einer zur Scheibe (80) parallelen Ebene elastisch verformbar ist,
- - dessen eines Ende (177) mit dem Grundkörper (172) lösbar oder unlösbar verbunden ist und
- - dessen anderes Ende (178) entweder ebenfalls mit dem
Grundkörper (172) lösbar oder unlösbar verbunden ist oder am Grundkörper mittels einer Längsführung
beweglich geführt ist, die parallel zur Scheibe und zumindest annähernd in der Fluchtlinie der Verbin
dungslinie der beiden Enden ausgerichtet ist.
13. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 10, mit dem Merkmal:
- zumindest an dem vom Grundkörper (102) abgekehrten Endabschnitt (107; 108) des Federarmes oder der Federarme
(105; 106) ist an der von der Scheibe (80) abgekehrten Oberseite (109) eine Rampenfläche (111; 112)
vorhanden,
- - deren vom Grundkörper (102) abgekehrter
- - deren vom Grundkörper (102) abgekehrter
Rand (113; 114) außerhalb der Grundrißprojektion des
Randes (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und
- - die sich von dort aus bis in die Grundrißprojektion
des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein
erstreckt.
14. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 12, mit dem Merkmal:
- zumindest an dem Mittelteil (184) des Federbügels (183) ist an der von der Scheibe (80) abgekehrten
Oberseite eine Rampenfläche (185) vorhanden,
- 33 -
- - deren vom Grundkörper (182) abgekehrter Rand (186)
außerhalb der Grundrißprojektion des Randes (93) der
Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und
- - die sich von dort aus bis in die Grundrißprojektion
des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein
erstreckt.
15. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 10, mit den Merkmalen:
- zumindest an dem vom Grundkörper (102) abgekehrten Endabschnitt (107; 108) des Federarmes oder der Federarme
(105; 106) ist an deren der Scheibe (80) zugekehrten Unterseite eine Stützfläche (123; 124) vorhanden,
- - die zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80) ausgerichtet ist und
- - die auf der Scheibe aufliegt oder die von der
Scheibe (80) einen Abstand hat, der kleiner als die elastische Verformbarkeit der Federarme (105; 106)
in Richtung der Flächennormalen der Scheibe (80)
ist.
16. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 12, mit dem Merkmal:
- zumindest an dem Mittelteil (184) des Federbügels (183) ist an der der Scheibe (80) zugekehrten
Unterseite eine Stützfläche (189) vorhanden,
- - die zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80)
ausgerichtet ist und
- - die auf der Scheibe aufliegt oder die von der
- - die auf der Scheibe aufliegt oder die von der
Scheibe (80) einen Abstand hat, der kleiner als die elastische Verformbarkeit des Federbügels (183) in
Richtung der Flächennormalen der Scheibe (80) ist.
- 34 -
17. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit dem Merkmal:
- das Federelement (233) wird durch einen Federarm (234) gebildet, dessen von der Anlagefläche entfernt gelegenes
Ende mit dem Grundkörper (232) lösbar oder unlösbar verbunden ist,
- der Federarm (234) ist zumindest annähernd normal zur
Scheibe (80) ausgerichtet.
18. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 17, mit den Merkmalen:
- der Federarm (234) weist an seinem vom Grundkörper (232) abgekehrten Ende eine Rampenfläche (236)
auf,
- - deren vom Grundkörper (232) abgekehrter Rand (237) in der Ruhestellung des Federelementes (233) außerhalb
der Grundrißprojektion des Randes (93) der Öffnung am Fahrzeug (94) gelegen ist und
- - die sich von dort aus bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein
erstreckt.
19. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 17, mit den Merkmalen:
- das Federelement (213) wird durch einen Federarm (215) mit zwei Längenabschnitten (216; 217) gebildet,
- - von denen der an den Grundkörper (212) anschließende
erste Längenabschnitt (216) sich vom Grundkörper (212) weg erstreckt und zumindest annähernd
normal zur Scheibe (80) ausgerichtet ist und
- - von denen der zweite Längenabschnitt (217) an dem
vom Grundkörper (212) abgekehrten Ende des ersten Längenabschnittes (216) anschließt und sich in Richtung
auf die Scheibe (80) hin erstreckt, - bevorzugt sind der erste Längenabschnitt (216) und der
zweite Längenabschnitt (217) durch einen mittleren Längenabschnitt (218) miteinander verbunden, der einen
borgenförmigen Aufriß hat.
• ·
- 35 -
20. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 19, mit dem Merkmal:
- der zweite Längenabschnitt (217) ist so ausgebildet
und angeordnet,
- - daß an der Verbindungsstelle mit dem ersten Längenabschnitt
oder gegebenenfalls an der Verbindungsstelle mit dem mittleren Längenabschnitt (218) seine
vom ersten Längenabschnitt (216) abgekehrte Außenseite außerhalb der Grundrißprojektion des
Randes (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und
- - daß diese Außenseite sich von dort aus bis in die
Grundrißprojektion des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein erstreckt.
15
15
21. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 9, mit dem Merkmal:
- der Grundkörper (262; 272) weist als Halteelement eine Tasche (265; 275) auf, die auf den dem Grundkörper
(262; 272) benachbarten Endabschnitt des Federelementes (263; 273) abgestimmt ist.
22. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 21, mit dem Merkmal:
- die Tasche (265) ist zumindest annähernd normal zur Scheibe (80) ausgerichtet.
23. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 21, mit den Merkmalen:
- die Tasche (275) ist zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80) ausgerichtet,
- das Federelement (273) hat einen L-förmigen Aufriß, auf dessen parallel zur Scheibe (80) ausgerichteten
Schenkel (279) die Tasche (275) abgestimmt ist.
- 36 -
24. Scheibe oder Scheibeneinheit nach einem der Ansprüche bis 23,
mit den Merkmalen:
mit den Merkmalen:
- an dem in die Tasche (265; 275) des Grund-
körpers (252; 272) eintauchenden Endabschnitt (279) des Federelementes (263; 273) ist wenigstens ein
Verankerungselement angeordnet, das vorzugsweise durch eine Zunge gebildet wird,
- - die entgegen der Einsteckrichtung ausgerichtet ist und
- - deren freies Ende in der Ruhestellung um ein vorge
gebenes Maß über die Außenseite des Endabschnittes übersteht.
25. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit den Merkmalen:
- am Federelement (133) ist an der dem Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) zugekehrten Seite eine
Anschlagfläche (141; 142) vorhanden, - - die der Scheibe (80) zugekehrt ist,
- - die zumindest parallel zur Scheibe (80) ausgerichtet
ist und
- - die von der Scheibe (80) einen Abstand hat, der
zumindest annähernd gleich dem vorgesehenen Abstand zwischen der Scheibe (80) und der von der
Scheibe (80) abgekehrten Innenseite (139) des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges ist.
26. Scheibe oder Scheibeneineit nach Anspruch 9, mit den Merkmalen:
- am Federelement (263) ist wenigstens ein Aufsteckteil (267) aus Kunststoff angeordnet,
- - das mit dem Federelement (263) lösbar oder unlösbar
verbunden ist,
- - an dem die Anlagefläche (268) für die Anlage am
- - an dem die Anlagefläche (268) für die Anlage am
Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) angeordnet
ist,
- 37 -
- - an dem gegebenenfalls die Rampenfläche (269) für den
Rand (93) des Randbereiches (94) angeordnet ist,
- - an dem gegebenenfalls die der Scheibe (80) zugekehrte
Anschlagflä'che für den Randbereiche (94) angeordnet ist,
- - an dem gegebenenfalls die Stützfläche des Feder
elementes angeordnet ist,
27. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 26, mit den Merkmalen:
- am Aufsteckteil (307; 308) ist wenigstens ein Halteelement vorhanden,
- - das auf den mit ihm verbundenen Teil (311) des
Federelemntes (295; 296) abgestimmt ist,
- - das vorzugsweise durch eine Nut, durch zwei einander zugekehrte Nuten oder durch eine Tasche (309)
gebildet wird.
28. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 27, mit den Merkmalen:
- an dem in die Nut in die Nuten oder in die Tasche (309) eintauchenden Abschnitt (311) oder an
einem am Aufsteckteil anliegenden Abschnitt des Federelementes ist ein Rastelement oder Verankerungselement
(312) für einen Reibschluß bzw. Formschluß zwischen dem Federelement (295; 296) und dem Aufsteckteil
(307; 308) angeordnet,
- vorzugsweise wird das Rastelement oder Verankerungselement
(312) durch eine Zunge (313) gebildet, - - die aus dem Federelement (311) zum Teil ausgeklinkt
ist und
- - die entgegen der Einschubrichtung des Federelementes (311) ausgerichtet ist.
- 38 -
29. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 11, mit den Merkmalen:
- die Federarme (295; 296) werden durch die beiden Schenkel einer Blattfeder (298) mit zumindest näherungsweise
V-förmigem Grundriß gebildet,
- als Halteelemente für die Federarme (295; 296) sind
drei Haltepfosten (301; 302; 303) vorhanden,
- - die mit dem Grundkörper (292) lösbar oder unlösbar
verbunden sind und
- - die vorzugsweise einstückig mit dem Grundkörper (292) hergestellt sind,
- der eine (mittlere) Haltepfosten (301) ist in der Symmetrieebene der beiden Federarme (295; 296) auf der
Innenseite der V-Form der Blattfeder (298) angeordnet,
- von den beiden anderen (äußeren) Haltepfosten (302; 303) ist je einer auf je einer Seite der
Symmetrieebene in einem vorgegebenen Abstand von dieser Ebene auf der Außenseite der V-Form der Blattfeder
(298) angeordnet,
- die Tangenten von der der Blattfeder (298) zugekehrten Rückseite des mittleren Haltepfostens (301) an die dem
zugeordneten Federarm (295; 296) zugekehrte Vorderseite der beiden äußeren Haltepfosten (302; 303)
schneiden einander unter einem Winkel, der kleiner als der Winkel der Fluchtlinien der beiden Federarme
(295; 296) im entspannten Zustand der Blattfeder (298) ist.
30. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 29, mit den Merkmalen:
- an den beiden äußeren Haltepfosten (302; 303) ist an der dem betreffenden Federarm (295; 296) zugekehrten
Vorderseite je ein Rücksprung (304) vorhanden, - - der eine dem Grundkörper (292) zugekehrte Anschlagfläche
(305) aufweist und
- - der vorzugsweise als Nut ausgebildet ist,
- 39 -
- an jedem Federarm (295; 296) ist an dem dem betreffenden äußeren Haltepfosten (302; 303) benachbarten
Längenabschnitt ein Vorsprung (306) angeordnet,
- - der auf den Rücksprung (304) am Haltepfosten (302; 303) abgestimmt ist und
- - der vorzugsweise durch einen abgewinkelten Flächen
abschnitt des Federarms (295; 296) gebildet wird.
31. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 29, mit den Merkmalen:
- an den beiden äußeren Haltepfosten (332; 333) ist auf der dem betreffenden Federarm (235; 236) zugekehrten
Vorderseite und/oder an dem mittleren Haltepfosten (231) ist auf der der Blattfeder (234) zugekehrten
Rückseite ein Vorsprung (335) angeordnet,
- - der eine dem Grundkörper (232) zugekehrte Anschlagfläche (336) aufweist, die zumindest annähernd in
der gleichen Höhenlage wie der obere Rand (334) des betreffenden Federarmes (325; 326) bzw. der Blattfeder
(324) angeordnet ist und
- - der vorzugsweise als auskragender Formteil (335) des
Haltepfostens (332; 333) ausgebildet ist, der an der Oberseite des Haltepfostens (332; 333) angeordnet
ist.
25
25
32. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 31, mit den Merkmalen:
- an den Haltepfosten (332; 333) mit einem Vorsprung (333) ist eine zweite Anschlagfläche (337)
angeordnet,
- - die vom Grundkörper (322) abgekehrt ist und
- - die von der ersten Anlagefläche (336) einen lichten
Abstand hat, der zumindest annähernd gleich der Höhe des Federarmes (332; 333) bzw. der Blattfeder (324)
ist.
- 40 -
33. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1 mit den Merkmalen:
- am Grundkörper (152) und/oder an der von der Anlagefläche entfernt gelegenen Stelle (257) des Federelementes
(153) ist eine Anschlagfläche (259) vorhanden,
- - die dem Randbereich (94) der Öffnung des Kraftfahr
zeuges zugekehrt ist,
- - die zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der
Rand (93) der Öffnung angeordnet ist und - - deren Grundrißprojektion zumindest annähernd mit der
Grundrißprojektion des Randes (93) fluchtet.
34. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 33, mit den Merkmalen:
- die Anschlagfläche (159) ist an einem Fortsatz (158)
des Grundkörpers (152) und/oder des Federelementes (153) angeordnet,
- vorzugsweise ist an der Verbindungsstelle zwischen dem Fortsatz (158) einerseits und dem Grundkörper (152)
und/oder dem Federelement (153) andererseits wenigstens eine Bruchrille (161; 162) vorhanden.
35. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 7, mit den Merkmalen:
- am Anschlagkörper (351) ist wenigstens ein Federarm (355; 356) angeordnet,
- - der an einer von der Haftfläche (354) abgekehrten
Stelle (358) mit dem Anschlagkörper (353) lösbar oder unlösbar verbunden ist und vorzugsweise mit ihm
einstückig hergestellt ist,
- - dessen Verbindungsstelle (358) mit dem Anschlagkörper (353) außerhalb der Grundrißprojektion des
Randes (93) der Öffnung und jenseits der Ebene der Innenseite des Randbereiches (94) der Öffnung
gelegen ist,
- 41 -
- - der sich in der Ruhestellung von dieser Verbindungsstelle (358) in Richtung 2ur Scheibe (80) hin bis in
die Grundrißprojektion des Randbereiches (94) hinein
erstreckt,
- - der an seinem von der Verbindungsstelle (358) abgekehrten
Ende eine Anschlagfläche (359) aufweist, die zumindest annähernd in der Ebene der Innenseite des
Randbereiches (94) gelegen ist und
- - der zumindest im Bereich seiner Anschlagfläche (359) in der Ebene des Randbereiches (94) elastisch
verformbar ist.
36. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 7,
mit den Merkmalen:
- an dem Anschlagkörper (371) ist eine Anschlagfläche (378) vorhanden,
- - die von der Scheibe (80) abgekehrt ist und
- - die zumindest annähernd in der Ebene der Außenseite
des Randbereiches (94) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29813675U DE29813675U1 (de) | 1998-06-02 | 1998-06-02 | Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges o.dgl. |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998124517 DE19824517A1 (de) | 1998-06-02 | 1998-06-02 | Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges oder dergleichen |
| DE29813675U DE29813675U1 (de) | 1998-06-02 | 1998-06-02 | Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges o.dgl. |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29813675U1 true DE29813675U1 (de) | 1998-11-05 |
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ID=7869606
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| DE1998124517 Withdrawn DE19824517A1 (de) | 1998-06-02 | 1998-06-02 | Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges oder dergleichen |
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| DE19824517A1 (de) | 1999-12-09 |
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| WO1999062730A3 (de) | 2002-09-26 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19981217 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20011121 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20041102 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20060713 |
|
| R071 | Expiry of right |