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DE29813675U1 - Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges o.dgl. - Google Patents

Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges o.dgl.

Info

Publication number
DE29813675U1
DE29813675U1 DE29813675U DE29813675U DE29813675U1 DE 29813675 U1 DE29813675 U1 DE 29813675U1 DE 29813675 U DE29813675 U DE 29813675U DE 29813675 U DE29813675 U DE 29813675U DE 29813675 U1 DE29813675 U1 DE 29813675U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
disc
base body
spring
edge
unit according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29813675U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Richard Fritz GmbH and Co KG
Original Assignee
Richard Fritz GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Richard Fritz GmbH and Co KG filed Critical Richard Fritz GmbH and Co KG
Priority to DE29813675U priority Critical patent/DE29813675U1/de
Publication of DE29813675U1 publication Critical patent/DE29813675U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J1/00Windows; Windscreens; Accessories therefor
    • B60J1/004Mounting of windows
    • B60J1/005Mounting of windows using positioning means during mounting

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)
  • Feeding And Guiding Record Carriers (AREA)

Description

- 1 - eigenes Zeichen:
F 24. 22. DE 29.07.98
Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene Öffnung eines Fahrzeuges oder dergleichen
Zum Verschließen von Öffnungen etwa einer Kraftfahrzeugkarosserie im Bereich der Fahrgastzelle werden manchmal Scheiben verwendet, die ohne jeglichen Rahmen sind. Meist jedoch werden Scheibeneinheiten verwendet, bei denen die Scheibe mit einem nur zum Teil oder auch vollständig umlaufenden Rahmen versehen ist. Die Scheibe wird häufig mittels einer Klebstoffraupe mit dem die Öffnung umgebenden Randbereich der Kraftfahrzeugkarosserie dauerhaft verbunden.
Für den richtigen Abstand zwischen der Scheibe und dem Randbereich der Öffnung sorgen im allgemeinen Abstandshalter, die im Überdeckungsbereich der Scheibe und des Randbereiches der Öffnung angeordnet sind und entweder mit der Scheibe oder mit dem Randbereich der Öffnung verbunden sind. Das Ausrichten der Scheibe in den anderen beiden Richtungen, d.h. innerhalb der Ebene, die durch die Scheibe oder durch den Randbereich der Öffnung aufgespannt wird, erfolgt auf unterschiedliche Weise.
Manchmal werden die Scheiben ohne irgend welche seitlich, d.h. in der Ebene der Scheibe, wirkende Positionierelemente frei ausgerichtet und dann am Randbereich der Öffnung angelegt. Das erfordert eine sehr hohe Sorgfalt des Montagepersonals und bedarf zusätzlich einer Montagehilfe, damit sich die Scheibe nicht verschiebt, solange der Klebstoff noch nicht ausreichend wirksam geworden ist, weil das für die Klebstoffraupe ungünstig wäre.
Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, werden häufig Anschläge verwendet, die im allgemeinen an der Scheibe angeordnet sind, die aber auch am Ranbereich der Öffnung ange-
ordnet sein können, die durch die Scheibe verschlossen werden soll. Diese Anschläge sind im Randbereich der Scheibe angeordnet und wirken mit dem Rand der Öffnung am Kraftfahrzeug zusammen. Bei der Verwendung nur eines einzigen Anschlages kann die Scheibe auch nur an diesem Punkt angelegt werden und muß im übrigen frei ausgerichtet werden, was wiederum eine sehr große Sorgfalt des Montagepersonals erfordert. Andernfalls können Abweichungen der Position der Scheibe in Bezug auf die Öffnung auftreten, die unter ungünstigen Umständen das Aussehen des Fahrzeuges beeinträchtigen können.
Wenn wenigstens zwei Anschläge verwendet werden, die am gleichen Randabschnitt mit Abstand nebeneinander angeordnet sind, läßt sich die Scheibe wenigstens auf die äußere Verbindunglinie der beiden Anschläge ausrichten. Wenn die beiden Anschläge an zwei aneinander anschließenden Randbereichen angeordnet sind, läßt die Scheibe sich wenigstens auf die einander in einem bestimmten Winkel schneidenden Tangenten der beiden Anschläge ausrichten. In den Richtungen parallel zur Verbindungslinie oder innerhalb der vorgegebenen Winkelstellung der beiden einander schneidenden Tangenten hängt die endgültige Ausrichtung der Scheibe wiederum von der Sorgfalt des Montagepersonals ab. Erst bei drei oder mehr Anschlägen, die nicht gleichzeitig entlang eines einzigen Randabschnittes sondern mindestens an zwei oder mehreren Randabschnitten angeordnet sind, wird die Scheibe ausschließlich durch die Anschläge ausgerichtet. An den übrigen Randbereichen können sich die Toleranzen der Form und der Abmessungen der Scheibe einerseits und der Öffnung andererseits in vollem Umfange auswirken. Das kann bei Fahzeugen sowohl das Aussehen betreffen wie auch funktioneile Nachteile haben, z.B. das Auftreten von Windgeräuschen .
Neben diesen einfachen Anschlägen werden manchmal auch
solche Anschläge verwendet, die eine zusätzliche Haltewirkung
in Richtung der Flächennormalen der Scheibe auf
diese ausüben. Daneben gibt es auch Halteelemente, die nur
in Richtung der Flächennormalen der Scheibe wirken. Bei der Verwendung dieser Anschläge und Halteelemente können u.U.
gesonderte Montagehilfen entfallen, die sonst die Montage
erschweren oder zumindest umständlicher machen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Scheibe oder Scheibeneinheit zu schaffen, bei der ein leichteres und einfacheres Positionieren der Scheibe an der zu verschließenden Öffnung möglich ist und bei der das richtige Einsetzen der
Scheibe weniger stark von der Sorgfalt des Montagepersonals abhängt. Diese Aufgabe wird durch einer Scheibe oder Scheibeneinheit mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen
gelöst.
Dadurch, daß wenigstens eine Positioniervorrichtung vorhanden ist, die einerseits mit der Scheibe dauerhaft verbunden ist und die andererseits ein Federelement mit einer Anlagefläche aufweist, die nach Lage, Bewegungsrichtung und Wirkungsweise
auf den Rand der durch die Scheibe zu verschliessenden Öffnung abgestimmt ist, kann die Scheibe an der Öffnung leicht und einfach positioniert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn gemäß einer Ausgestaltung nach einem der Ansprüche 2 bis 6 entsprechend der Form der Scheibe und der Öffnung oder aufgrund besonderer Anforderungen an die Positionierung der Scheibe an dem einen oder an mehreren Rand-
abschnitten weitere dieser Positioniervorrichtungen angeordnet
sind. Die Positioniervorrichtungen ermöglichen es,
nicht nur Fertigungstoleranzen der Scheibe und/oder der
Öffnung auszugleichen, sondern auch sonstige Anforderungen
zu erfüllen, wie z.B. eine bestimmte Relativlage der Scheibe in Bezug auf benachbarte Teile des Kraftfahrzeuges.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 7 kann das Positionieren der Scheibe dadurch unterstützt werden, daß in einer oder auch in mehreren Richtungen das Positionieren nur bis zu einer bestimmten Endlage möglich ist, die durch die Anschlagkörper festgelegt wird.
Mit einer Ausgestaltung nach Anspruch 8 ist die Herstellung der Positioniervorrichtung sehr einfach. Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 9 können im Bedarfsfalle höhere Kräfte aufgenommen oder, umgekehrt, bewirkt werden.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 10 werden sehr niedrige Positioniervorrichtungen geschaffen, die von der Scheibe aus nur wenig über den Randbereich der öffnung hinausragen. Dadurch kann z.B. die Innenverkleidung des Kraftfahrzeuges sehr viel näher an der Karosserie angebracht werden. Das kommt einer guten Verankerung der Innenverkleidung an der Karosserie zugute und vergrößert außerdem den Innenraum, eine Weiterbildung nach Anspruch 11 vereinfacht die Herstellung der Positioniervorrichtungen und erhöht das Kraftübertragungsvermögen der Federarme bei sonst gleichen Abmessungen. Das gilt verstärkt für eine Ausgestaltung nach Anspruch 12, weil der Federbügel, insbesondere bei einer Einspannung seiner beiden Enden, ein höheres Widerstandsmoment gegen Biegung hat. Eine solche Ausgestaltung eignet sich daher besonders gut für die Anordnung der Positioniervorrichtungen entlang des unteren Randes einer Scheibe, wo neben den Positionierkräften auch das Eigengewicht der Scheibe aufgenommen werden muß.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 13 oder Anspruch 14 wird mit der Rampenfläche eine Einführschräge geschaffen, die es ermöglicht, die Scheibe in Richtung ihrer Flächennormalen, d.h. ohne seitliche Einfädelbewegungen, am Randbereich der öffnung anzusetzen und in die endgültige Stellung zu bringen. Das wird durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 15 bzw. nach Anspruch 16 unterstützt, weil die
Feclerarme bzw. der Federbügel durch die Stützfläche daran gehindert werden, in der falschen Richtung, nämlich in Richtung der Flächennormalen, auszuweichen und nicht etwa in der Ebene des Randbereiches der Öffnung, in der sie Positionierkräfte aufbringen sollen.
Mit einer Ausgestaltung nach Anspruch 17 wird eine sehr einfach gestaltete Positioniervorrichtung geschaffen. Eine Weiterbildung nach Anspruch 18 ermöglicht es auch hierbei, die Scheibe in Richtung ihrer Flächennormalen anzusetzen und in ihre endgültige Stellung zu bringen. Bei einee Weiterbildung nach Anspruch 19 wird eine höhere Nachgiebigkeit des Federelementes erreicht. Durch eine zusätzliche Weiterbildung nach Anspruch 20 wird das Ansetzen und in Stellungbringen der Scheibe erleichtert.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 21 wird eine verhältnismäßig einfache Verbindungsmöglichkeit eines Federelementes aus Metall mit dem Grundkörper aus Kunststoff erreicht. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 22 sind die Teile sehr einfach gestaltet. Bei einer Weiterbildung nach Anspruch 23 können größere Haltekräfte und zugleich auch eine größere Nachgiebigkeit des Federelementes erreicht werden. Eine zusätzliche Weiterbildung nach Anspruch 24 sichert den Zusammenhalt zwischen dem Federelement und dem Grundkörper.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 25 können die Positioniervorrichtungen auch die Aufgabe eines Abstandshalters zwischen der Scheibe und dem Randbereich der Öffnung übernehmen, so daß gesonderte Abstandshalter entfallen können.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 26 wird bei Federelementen aus Metall dafür gesorgt, daß diese Federelemente nicht unmittelbar mit dem in aller Regel lackierten Randbereich der Öffnung in Berührung kommen. Dadurch wird auch
vermieden, daß die metallenen Federelemente weder beim Einsetzen der Scheibe noch später, bei den unvermeidlichen elastischen Verformungsbewegungen der Karosserie beim Betrieb des Kraftfahrzeuges, die Lackierung des Randbereiches beschädigen. Das könnte zu unerwünschten Korossionserscheinungen führen. Durch Weiterbildungen nach Anspruch 27 und/oder Anspruch 28 wird eine sichere Verbindung zwischen dem Aufsteckteil und dem Federelement erreicht.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 29 wird auch bei der Verwendung eines metallenen Federelementes eine sehr niedrige Bauhöhe der Positioniervorrichtungen erreicht. Außerdem können die Teile der Positioniervorrichtung sehr leicht und einfach miteinander vereinigt werden. Durch eine Weiterbildung nach Anspruch 30 oder Anspruch 31 wird eine einfach herzustellende und auch einfach zu handhabende Verankerung der Federarme mit dem Grundkörper ermöglicht. Bei einer zusätzlichen Weiterbildung nach Anspruch 32 wird die freie Beweglichkeit des metallenen Federelementes gegenüber dem Grundkörper verbessert.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 33 kann der elastische Verformungsweg der Positioniervorrichtung auf einen bestimmten Grenzwert beschränkt werden, ohne daß dafür gesonderte Anschlagkörper eingesetzt werden müssen. Durch eine Weiterbildung nach Anspruch 34 kann auch nach dem Anbringen der betreffenden Positioniervorrichtung diese Anschlagmöglichkeit bei Bedarf wieder entfernt werden.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 35 können auch die Anschlagelemente eine Verankerungswirkung übernehmen.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 36 können die Anschlagelemente auch die Funktion von Abstandshaltern übernehmen, die dann als gesonderte Teile entfallen können.
Fig. 1
bis 5
Fig. 6
bis 13
Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
je eine schematische Darstellung der unterschiedlichen Anordnung von Positioniervorrichtungen an einer Scheibe oder Scheibeneinheit; je eine schematische Darstellung der Anordnung von Positioniervorrichtungen mit zusätzlichen Eigenschaften, zum Teil in Kombination mit Anschlagkörpern;
Fig. 14 eine Darstellung mit Legende der in Fig. 1 bis
Fig. 13 verwendeten Symbole für die verschiedenen Positioniervorrichtungen und Anschlagkörper;
Fig. 15 eine Vorderansicht bzw. Draufsicht bzw. eine bis 17 Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
Fig. 18 eine Draufsicht der Positioniervorrichtung nach
Fig. 15 bis Fig. 17, einmal in der Ruhestellung und einmal in der Betriebsstellung; Fig. 19 eine Vorderansicht bzw. Draufsicht einer abgewandelten Ausführungsform der Positioniervorrichtung nach Fig. 15 und Fig. 17;
je einen Querschnitt nach der Schnittverlaufslinie 20 - 20 bzw. 21 - 21 in Fig. 20; Fig. 23 je eine Vorderansicht bzw. Draufsicht eines
weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung ;
Fig. 25 einen Querschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 24 - 24 in Fig. 24;
Fig. 26 eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht eines
und 27 weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
Fig. 28 einen Querschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 27 - 27 in Fig. 26;
Fig. 29 eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht bzw.
bis 31 eine Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
Fig. 19
und 20
Fig. 21
und 22
Fig. 23
und 24
Fig. 32 eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht bzw. bis 34 eine Draufsicht einer abgewandelten Ausführungsform der Positioniervorrichtung nach Fig. 29 bis Fig. 31;
Fig. 35 eine Seitenansicht einer weiteren Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 29 bis Fig. 31; eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht einer weiteren Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 29 bis Fig. 31; Fig. 39 eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
je eine Seitenansicht zweier weiterer Ausführungsbeispiele der Positioniervorrichtung; Fig. 43 je einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt von abgewandelten Ausführungsformen der Positioniervorrichtung nach Fig. 39 und Fig. 40; eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht eines und 50 weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung ;
Fig. 51 einen ausschnittweise dargestellten Horizontalschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 51 - 51 in Fig. 49;
Fig. 52 einen ausschnittweise dargestellten Vertikalschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 52 - 52 in Fig. 50;
Fig. 53 eine Vorderansicht bzw. eine Draufsicht eines und 54 weiteren Ausführungsbeispieles der Positioniervorrichtung;
Fig. 55 einen ausschnittweise dargestellten Vertikalschnitt gemäß der Schnittverlaufslinie 55 - 55 in Fig. 54;
Fig. 36
bis 38
Fig. 39
und 40
Fig. 41
und 42
Fig. 43
und 44
Fig. 45
und 46
Fig. 47
und 48
Fig. 49
und 50
Fig. 56 einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt eines Ausführungsbeispieles der Scheibeneinheit mit einem Anschlagkörper;
Fig. 57 eine Vorderansicht des Anschlagkörpers nach Fig. 56;
Fig. 58 einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt
eines weiteren Ausführungsbeispieles der Scheibeneinheit mit einem abgewandelten Anschlagkörper;
Fig. 59 eine Vorderansicht des Anschlagkörpers nach Fig. 58;
Fig. 60 einen ausschnittweise dargestellten Querschnitt
eines weiteren Ausführungsbeispieles der Scheibeneinheit mit einem abgewandelten Anschlagkörper;
Fig. 61 eine Vorderansicht des Anschlagkörpers nach Fig. 60.
In Fig. 1 bis Fig. 5 sind an einer schematisch dargestellten Seitenscheibe 70 eines Kraftfahrzeuges Positioniervorrichtungen 71 in unterschiedlicher Anzahl und in unterschiedlichem Anordnungsmuster symbolisch dargestellt. In Fig. 1 sind zwei Positioniervorrichtungen 71 in umgekehrter P-Anordnung am unteren Randabschnitt der Scheibe 70 mit einem gegenseitigen Abstand nebeneinander angeordnet. In Fig. 2 sind je zwei Positioniervorrichtungen 71 in I-Anordnung am unteren und oberen Randabschnitt jeweils mit gegenseitigem Abstand nebeneinander angeordnet. In Fig. 3 sind insgesamt drei Positioniervorrichtungen 71 in L-Anordnung angeordnet, und zwar zwei Positioniervorrichtungen am oberen Randabschnitt und eine Positioniervorrichtung am links gelegenen seitlichen Randabschnitt. In Fig. 4 sind insgesamt vier Positioniervorrichtungen 71 in umgekehrter U-Anordnung angeordnet, und zwar zwei Positioniervorrichtungen am oberen Randabschnitt und je eine Positioniervorrichtung am links und am rechts gelegenen seitlichen Randabschnitt. In Fig. 5 sind sechs Positioniervorrichtungen 71 in 0-Anordnung angeordnet, und zwar je zwei Positioniervorrichtungen am unteren und am oberen Randabschnitt
t* ·
- 10 -
und je eine Positioniervorrichtung am links gelegenen und am rechts gelegenen seitlichen Randabschnitt. Die Anordnungsmuster können vor allem hinsichtlich der Anzahl der Positioniervorrichtungen 71 variiert werden. 5
Aus Fig. 6 bis Fig. 13 sind ähnliche Anordnungsmuster mit den gleichen Positioniervorrichtungen 71 oder mit abgewandelten Positioniervorrichtungen, nämlich mit Positioniervorrichtungen 72 mit einer sogenannten Aushebesperre, mit Positioniervorrichtungen 73 mit Aushebesperre und einem zusätzlichen Anschlag und mit Positioniervorrichtungen 74 ohne Aushebesperre aber mit ausbrechbarem Anschlag, sowie mit Anschlagkörpern 75 und 77 in symbolischer Darstellung zu ersehen. Der gegenüber dem einfachen Anschlagkörper 75 abgewandelte Anschlagkörper 77 ist zusätzlich mit einer sogenannten Aushebesperre versehen. Auch hier sind Variationen des Anordnungsmusters hinsichtlich der Anzahl, der Art und der Auswahl der Positioniervorrichtungen und der Anschlagkörper möglich.
Die folgenden Erläuterungen konkreter Ausführungsbeispiele der Positioniervorrichtungen und der Anschlagkörper gelten unabhängig davon, ob diese Teile an einer Scheibe 80 (Fig. 15) oder an einer Scheibeneinheit aus Scheibe und Rahmen angeordnet sind.
Wie aus Fig. 15 ersichtlich ist, ist mit der Scheibe 80 eine Positioniervorrichtung 81 verbunden, die einen Grundkörper 82 und ein Federelement 83 aufweist. Die Positioniervorrichtung 81 ist als Spritzformteil aus einem thermoplastischen Werkstoff in einem Stück hergestellt.
Der Grundkörper 82 hat an seiner Unterseite eine ebene Haftfläche 84, mittels der er unter Zuhilfenahme eines Klebstoffes mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden ist.
Das Federelement 83 wird durch zwei Federarme 85 und 86 gebildet. Sie sind an ihrem dem Grundkörper 82 zugekehrten Ende an einer gemeinsamen Verbindungsstelle 87 sowohl untereinander wie auch mit dem Grundkörper 82 dauerhaft verbunden.
Die beiden Federarme 85 und 86 erstrecken sich von der gemeinsamen Verbindungsstelle 87 aus in einer zur Haftfläche 84 des Grundkörpers und damit in einer zur Scheibe parallelen Ebene V-förmig mit einem stumpfen Spreizwinkel. An ihren beiden vom Grundkörper 82 abgekehrten Endabschnitten 88 und 89 dient die auf der Innenseite der V-Form gelegene Fläche als Anlagefläche 91 bzw. 92 für die Anlage am Rand 93 einer Öffnung eines Kraftfahrzeuges. Das ist in
Fig. 17 nur durch den Randbereich 94 angedeutet, der die
Öffnung umgibt, die durch die Scheibe 80 verschlossen werden soll. Die Anlageflächen 91 und 92 sind zylinderförmig gerundet.
Die Anlageflächen 91 und 92 werden durch den Federarm 85 bzw. 86 auf einer Bewegungsbahn beweglich geführt, die parallel zur Scheibe 80 ausgerichtet ist. Die Federarme 85 und 86 sind am Grundkörper 83 in einer solchen Höhe angeordnet oder, mit anderen Worten, erstrecken sich vom Grund körper 83 weg bis auf eine Höhe, in der ihre Anlagefläche bzw. 92 wenigstens zum Teil auf gleicher Höhe wie der Rand 93 der Öffnung am Kraftfahrzeug 94 gelegen ist (Fig. 17).
Wie aus Fig. 16 und Fig. 18 ersichtlich ist, ist das von ihrer Anlagefläche 91 bzw. 92 abgekehrte Ende der beiden Federarme 85 und 86 und ihre gemeinsame Verbindungsstelle im Bereich des hinteren Randes 95 des Grundkörpers 83 angeordnet. Der vordere Rand 96 des Grundköpers 83 ist damit auf der Innenseite der V-Form der Grundrißfigur der Federarme 85 und 86 gelegen, die in dieser Richtung sich noch weiter erstrecken.
Für das Positionieren der Scheibe 80 in Bezug auf den Randbereich 94 werden die Positioniervorrichtungen 81 an der Scheibe 80 so angeordnet, daß in der Ruhestellung des Federelementes 83 die Anlagefläche 91 bzw. 92 seiner Federarme und 86 zumindest zum Teil in die Grundrißprojektion des Randesbereiches 94 hineinragt, wie in Fig. 18 angedeutet ist. Beim Positionieren der Scheibe 80 werden die Positioniervorrichtungen 81 dem Rand 93 so weit genähert, daß nach der Anlage der Anlageflächen 91 und 92 am Rand 93 die Federarme 85 und 86 elastisch verformt werden und dabei gespannt werden (Fig. 18). Der Grundkörper 83 kann dabei mehr oder minder weit in die Grundrißprojektion des Randesbereich 94 hineinragen, weil er in einer anderen Ebene gelegen ist. Dadurch erreicht die Positioniervorrichtung 81 ein verhältnismäßig großes Haltemoment in der sowohl zur Scheibe 80 wie auch zum Rand 93 senkrecht ausgerichteten Ebene. Der hintere Rand 95 des Grundkörpers 93 und damit der gesamten Positioniervorrichtung 81 ragt dabei nur um das geringstmögliche Maß über den Rand 93 hinaus in die Öffnung hinein.
Soweit bei den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen einzelne Teile oder Baugruppen nicht gesondert erläutert werden ist davon auszugehen, daß sie gleich oder zumindest ähnlich den entsprechenden Teilen bzw. Baugruppen des zuvor beschriebenen Ausführungsbeispieles sind.
Die aus Fig. 15 bis Fig. 22 ersichtliche Positioniervorrichtung 101 weist den Grundkörper 102 und das Federelement 103 auf. Der Grundkörper 102 ist gleich dem Grundkörper 72 ausgebildet und weist an seiner Unterseite die Haftfläche 104 auf, über die er mit der Glasscheibe 80 mittels eines Klebstoffes dauerhaft verbunden ist. Das Federelement 103 wird durch die beiden Federarme 105 und 106 gebildet.
Die Positioniervorrichtung 101 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 81 in zweifacher Hinsicht abgewandelt. Im
Bereich ihres vom Grundkörper 102 abgekehrten Endabschnittes 107 bzw. 108 ist an der von der Scheibe 80 abgekehrten Oberseite 109 der Federarme 105 und 106 je eine Rampenfläche 111 bzw. 112 vorhanden. Der vom Grundkörper abgekehrte obere Rand 113 bzw. 114 der Rampenflchen 111 und 112 ist außerhalb der Grundrißprojektion des Randbereiches 94 gelegen, der in Fig. 20 in der linken Hälfte ausschnittweise angedeutet ist. Die Rampenflächen 111 und 112 erstrecken sich von ihrem oberen Rand 113 bzw. 114 aus abwärts bis zur Vorderseite 115 bzw. 116 der Federarme 105 und 106 und dabei bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hinein.
Beim Einsetzen der Scheibe 80 am Randbereich 94 des Kraftfahrzeuges werden beide Teile in Richtung der Flächennormale der Scheibe 80 einander angenähert, bis der Randbereich 94 auf die Rampenflächen 101 und 102 auftrifft. Bei der weiteren Annäherung werden aufgrund der Rampenflächen 111 und 112 die Endabschnitte 107 bzw. 108 der Federarme 105 und 106 elastisch zurückgedrängt, bis ihre Anlagefläche bzw. 118 hinter dem Rand 93 liegt und anschließend am Rand 93 so weit entlanggleitet, bis der Randabschnitt 94 und die Scheibe 80 ihre endgültige Relativlage erreicht haben, die von Abstandskörpern bestimmt wird, die später erläutert werden.
Eine weitere Abwandlung der Positioniervorrichtung 101 besteht darin, daß im Bereich des Endabschnittes 107 bzw. 108 der Federarme 105 und 106 an deren Unterseite 119 je ein Fortsatz 121 bzw. 122 vorhanden ist, der an seiner der Scheibe 80 zugekerten Unterseite eine Stützfläche 123 bzw. 124 aufweist, die parallel zur Scheibe 80 ausgerichtet ist und die von der Scheibe 80 einen Abstand hat, der kleiner als die elastische Verformbarkeit der Federarme und 106 in Richtung der Flächennormale der Scheibe 80 ist. Die Stützflächen 123 und 124 können auch auf der Scheibe aufliegen, wenn später zwischen dem Randbereich 94 und der
Scheibe 80 keine Relativbewegungen aufgrund elastischer Verformungen des Kraftfahrzeuges zu erwarten sind.
Über die Stützfläche 123 bzw. 124 werden die Federarme 105 und 106 an der Scheibe 80 in Richtung deren Flächennormale abgestützt, wenn der Randbereich 94 auf die Rampenflächen 111 und 112 auftrifft und anschießend an diesen entlanggleitet. Dann können die Federarme 105 und 106 in Richtung der Flächennormale der Scheibe 80 allenfalls um den geringen Abstand zwischen den Stützflächen 123 und 124 und der Scheibe 80 ausweichen und werden aufgrund ihrer Rampenflächen 111 und 112 umso zuverlässiger prallel zur Scheibe 80 elastisch verformt, bis die Anlageflächen 117 und 118 am Rand 93 anliegen.
Die aus Fig. 23 bis Fig. 25 ersichtliche Positioniervorrichtung 131 weist den Grundkörper 132 und das Federelement 133 auf. Der Grundkörper 132 ist wieder über die an seiner Unterseite gelegene Haftfläche 134 mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden. Das Federelement 133 wird durch die Federarme 135 und 136 gebildet.
Die Positioniervorrichtung 131 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 101 dahingehend weiter abgewandelt, daß an den Federarmen 135 und 136, und zwar im Bereich ihres Endabschnittes 137 bzw. 138, je eine Anschlagfläche 141 bzw. 142 vorhanden ist, die der Scheibe 80 zugekehrt ist. Sie ist zumindest annähernd prallel zur Scheibe 80 ausgerichtet und sie hat von der Scheibe 80 einen Abstand, der zumindest annähernd gleich dem Abstand zwischen der Scheibe 80 und der von der Scheibe 80 abgekehrten Innenseite 139 des Randbereiches 94 der Öffnung des Kraftfahrzeuges ist.
Die Anlageflächen 141 und 142 werden durch die Unterseite je eines Vorsprunges 143 bzw. 144 gebildet, der an der Vorderseite des Endabschnittes 137 bzw. 138 der Federarme 135 und 136 angeordnet ist. Die Vorsprünge 143 und 144 sind im
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Bereich der Rampenfläche 145 bzw. 146 der Federarme 135 und 136 gelegen. Die Rampenflächen 145 und 146 erstrecken sich bis zur Vorderseite der Vorsprünge 143 und 144 hin. Die Fallinie der Rampenflächen 145 und 146 sind bei der Positioniervorrichtung 131 rechtwinklig zu den Federarmen 135 und 136 ausgerichtet. Sie kann aber auch mehr oder minder rechtwinklig zum Rand 93 des Randbereiches 94 ausgerichtet sein, wie das bei der Positioniervorrichtung 101 der Fall ist.
Die aus Fig. 26 bis Fig. 28 ersichtliche Positioniervorrichtung 151 weist den Grundkörper 152 und das Federelement auf. Das Federelement 153 wird durch die Federarme 155 und 156 gebildet. Die Positioniervorrichtung 151 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 101 dahingehend abgewandelt, daß an der gemeinsamen Verbindungsstelle 157 der Federarme 155 und 156 und des Grundkörpers 153 auf der Vorder seite der Positioniervorrichtung 151 ein Fortsatz 158 vorhanden ist, der an seiner Vorderseite eine Anlagefläche aufweist, die dem hier nicht dargestellten Randbereich 94 des Kraftfahrzeuges zugekehrt ist. Diese Anlagefläche 159 ist zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der Randbereich 94 angeordnet. Ihre Grundrißprojektion fluchtet entweder zumindest annähernd mit der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 oder liegt davon um eine mehr oder minder große Strecke von ihr zurück.
Aufgrund der Anschlagfläche 159 an dem Fortsatz 158 kann die Positioniervorrichtung 151 auch eine Anschlagfunktion übernehmen, die sonst üblicherweise von reinen Anschlagkörpern ausgeübt wird.
Damit im Bedarfsfalle die Positioniervorrichtung 151 ihre Positionieraufgabe auch ohne Einschränkung durch die Anschlagflche 159 erfüllen kann, sind an der Verbindungsstelle zwischen dem Frotsatz 158 und der gemeinsamen Verbindungsstelle 157 des Grundkörpers 153 und der Feder-
arme 155 und 156 zwei Bruchrillen 161 und 162 angebracht, die im Bedarfsfalle das Ausbrechen des Fortsatzes 158 mit der Anlagefläche 159 erleichtern.
Oberhalb der Anlagefläche 159 ist die obere Vorderkante des Fortsatzes 158 durch eine Rampenfläche 163 abgeschrägt. Dadurch wird das Ansetzen der Scheibe 80 an der Öffnung des Kraftfahrzeuges in Richtung ihrer Flächennormale dann erleichtert, wenn bei diesem Ansetzen die Grundrißprojektion der Anlagefläche 159 bereits sehr dicht bei der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 gelegen ist.
Die aus Fig. 29 bis Fig. 31 ersichtliche Positioniervorrichtung 171 weist den Grundkörper 172 und das Federelement 173 auf. Der Grundkörper 172 ist wiederum mittels der an seiner Unterseite befindlichen Haftfläche 174 mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden.
Das Federelement 173 wird durch einen Federbügel 175 gebildet, der einen bogenförmigen Grundrißverlauf hat (Fig. 31). Der Grundriß des Federbügels 175 kann, wie in Fig. 31 dargestellt, ein halber Kreisring sein. Der Grundriß kann aber auch durch zwei äquidistante Korbbögen oder ähnliche bogenförmige Linien gebildet werden.
Die Außenfläche im Scheitelbereich des Federbügels 175 bildet die Anlagefläche 176 der Positioniervorrichtung 161. Die von der Anlagefläche 176 abgekehrten beiden Endabschnitte 177 und 178 des Federbügels 175 sind über je eine Verbindungsstelle 179 mit dem Grundkörper 172 dauerhaft verbunden. Durch diese doppelseitige Einspannung erhält der Federbügel 175 eine besonders hohe Biegesteifigkeit mit entsprechend großem Kraftaufnahmevermögen oder Kraftübertragungsvermögen. Wenn hingegen bei nur wenig verringertem Kraftübertragungsvermögen eine größere elastische Nachgiebigkeit erwünscht sein sollte, kann die Positioniervorrichtung 161 (in nicht dargestellter Weise) dahingehend abgewan-
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delt werden, daß der Federbügel 175 nur an einem seiner Endabschnitte mit dem Grundkörper 162 dauerhaft verbunden ist und der andere Endabschnitt mittels einer Längsführung beweglich geführt ist, die zweckmäßigerweise durch eine Wand gebildet wird, die parallel zur gedachten Verbindungslinie der beiden Endabschnitte ausgerichtet ist und die mit dem Grundkörper dauerhaft verbunden ist.
Die aus Fig. 32 bis Fig. 34 ersichtliche Positioniervorrichtung 181 mit dem Grundkörper 182 und dem Federbügel 183 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 171 in ähnlicher Weise abgewandelt, wie die Positioniervorrichtung 101 gegenüber der Positioniervorrichtung 81. An dem Mittelteil 184 des Federbügels 183 ist an der von der Scheibe 80 abgekehrten Oberseite eine Rampenfläche 185 vorhanden (Fig. 32). Ihr vom Grundkörper 182 abgekehrter oberer Rand 186 ist außerhalb der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 gelegen. Von dort erstreckt sich die Rampenfläche 185 in der Ruhestellung des Federbügels 183, d.h. bei ungespanntem Federbügel 183, bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hinein. In der Betriebsstellung liegt die Anlagefläche 187 am Rand 93 des Randbereiches 94 an, wobei der Federbügel 183, und zwar insbesondere sein Mittelteil 184, in einer zur Scheibe 80 parallelen Ebene in Richtung auf den Grundkörper 182 hin elastisch verformt ist.
Zum Abstützen der beim Einsetzen der Scheibe 80 auf die Rampenfläche 185 in Richtung der Flächennormale der Scheibe 80 einwirkenden Kraft ist an der Unterseite des Mittelteils 184 ein Fortsatz 188 vorhanden, dessen Unterseite als Stützfläche 189 dient, die zumindest annähernd parallel zur Scheibe 80 ausgerichtet ist und die von der Scheibe 80 einen Abstand hat, der geringer als die elastisehe Verformbarkeit des Federbügels 183 in Richtung der Flächennormale der Scheibe ist.
Die aus Fig. 35 ersichtliche Positioniervorrichtung 191 mit dem Grundkörper 192 und dem Federbügel 193 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 181 dahingehend abgewandelt, daß am Mittelteil 194 in Verlängerung der Rampenfläche 195 ein Fortsatz 196 anschließt, der an seiner Unterseite die Anschlagfläche 197 aufweist. Diese ist, ähnlich wie die Anschlagflächen 141 und 142 an den Federarmen 135 und 136, der Scheibe 80 zugekeht und zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie die Außenseite des Randbereiches 94 angeordnet. Die Anschlagfläche 197 dient bei der Positioniervorrichtung 191 als Aushebesperre.
Bei der aus Fig. 36 bis Fig. 38 ersichtlichen Positioniervorrichtung 201 mit dem Grundkörper 202 und dem Federbügel 203 ist zusätzlich zur Ausstattung der Positioniervorrichtung 191 am Mittelteil 204 mit der Rampenfläche 205 unterhalb des Fortsatzes 206 ein weiterer Fortsatz 207 vorhanden, der eine Anschlagfläche 208 aufweist. Diese ist von der Scheibe 80 abgekehrt und zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie die Innenseite des Randbereiches 94 angeordnet. Diese Anschlagfläche 208 am Fortsatz 207 hat von der der Scheibe 80 zugekehrten Anschlagfläche am Fortsatz 206 (der Anschlagfläche 197 am Fortsatz 196 in Fig. 35) einen lichten Abstand, der mindestens gleich der Dicke des Randbereiches 94 ist. Die Anschlagfläche 208 dient an der Positioniervorrichtung 201 als Abstandshalter, der den Abstand zwischen der Scheibe 80 und dem Randbereiche 94 festlegt.
Die aus Fig. 39 und Fig. 40 ersichtliche Positioniervorrich tung 211 ist ebenfalls vollständig als Kunststoff-Formteil aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt. Sie weist einen Grundkörper 212 und ein Federelement 213 auf.
Der Grundkörper 212 hat an seiner Unterseite die ebene Haftfläche 214, über die er mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden ist.
Das Federelement 213 wird durch einen einzigen Federarm 215 gebildet, der an der Oberseite des Grundkörpers 212 angeformt ist.
Am Federarm 215 kann man drei Längenabschnitte unterscheiden, nämlich einen ersten langgestreckten Längenabschnitt 216 und einen zweiten langgestreckten Längenabschnitt 217, die beide durch einen mittleren Längenabschnitt 218 miteinander verbunden sind, der bogenförmig gekrümmt ist.
Der erste Längenabschnitt 216 erstreckt sich vom Grundkörper 212 weg und ist zumindest annähernd normal zur Scheibe 80 ausgerichtet. Der zweite Längenabschnitt 217 erstreckt sich von der Verbindungsstelle mit dem mittleren Längenabschnitt 218 aus in Richtung auf die Scheibe 80 hin, wobei er so angeordnet und ausgerichtet ist, daß an der Verbindungsstelle mit dem mittleren Längenabschnitt 218 seine vom ersten Längenabschnitt 216 abgekehrte Außenseite außerhalb der Grundrißprojektion des Randbereiches 94 gelegen ist und daß, in der Ruhestellung des Federelementes 213, diese Außenseite sich von der Verbindungsstelle aus bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hinein erstreckt. Diese Außenseite des Längenabschnittes 217 bildet die Anlagefläche 219 der Positioniervorrichtung 211.
Die Positioniervorrichtung 211 hat dadurch, daß die drei Längenabschnitte des Federelementes 213 fortlaufend aneinander anschließen, eine verhältnismäßig große elastische Nachgiebigkeit. Falls das weniger erwünscht sein sollte, kann die abgewandelte Positioniervorrichtung 221 verwendet werden. Der mit dem Grundkörper 222 verbundene Federarm 223 hat lediglich zwei Längenabschnitte 224 und 225. Der zweite Längenabschnitt 225 schließt unmittelbar, d.h. unter einem spitzen Winkel, an dem vom Grundkörper 222 abgekehrten Ende des ersten Längenabschnittes 224 an.
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Eine noch weitergehende Abwandlung in dieser Richtung ist bei der Positioniervorrichtung 231 gegeben. Bei ihr ist an dem Grundkörper 232 ein Federelement 233 angeordnet, das durch einen Federarm 234 mit einem einzigen langgestreckten Längenabschnitt gebildet wird, der zumindest annähernd normal zur Scheibe 80 ausgerichtet ist. Der auf gleicher Höhe wie der Randbereich 94 gelegene Flächenabschnitt der dem Randbereich 94 zugekehrten Seite des Federarmes 234 bildet die Anlagefläche 295 der Positioniervorrichtung 231.
Bei diesem verhältnismäßig steifen Federelement 233 wird das Ansetzen der Scheibe 80 am Randabschnitt 94 dadurch erleichtert, daß am Ende des Federelementes 233 eine Rampenfläche 236 angeordnet ist, deren vom Grundkörper 232 abgekehrter oberer Rand 237 bei ungespanntem Federelement 233 außerhalb der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 gelegen ist, und daß die Rampenfläche 236 von dort aus bis zu ihrem unteren Rand 238 hin sich bis in die Grundrißprojektion des Randabschnittes 94 hinein erstreckt.
Die aus Fig. 43 ersichtliche Positioniervorrichtung 241 mit dem Grundkörper 242 und dem Federarm 243 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 211 dahin abgewandelt, daß der Endabschnitt 244 des zweiten Längenabschnittes 245 des Federarmes 243 abgekröpft ist und daß durch diese Abkröpfung eine Anschlagfläche 246 geschaffen ist, die der Scheibe 80 zugekehrt ist und die zumindest annähernd in gleicher Höhe wie die Außenseite des Randbereiches 94 gelegen ist. Diese Abkröpfung mit der Anschlagfläche 246 bildet eine Aushebesperre der Positioniervorrichtung 241.
Die aus Fig. 44 ersichtliche Positioniervorrichtung 251, die den Grundkörper 252 und den Federarm 253 aufweist, ist gegenüber der Positioniervorrichtung 241 zusätzlich dahingehend abgewandelt, daß der Endabschnitt 254 des zweiten Längenabschnittes 255 des Federarms 253 in geringem Abstand
von der Abkröpfung abgewinkelt ist, und zwar von dem Grundkörper 252 weg. Die Oberseite des Winkelabschnittes 256 bildet eine Anschlagfläche 257, die von der Scheibe 80 abgekehrt ist und die zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie die Innenseite des Randbereiches 94 gelegen ist. Dieser Winkelabschnitt 256 mit seiner Anschlagfläche 257 wirkt als Abstandshalter zwischen der Scheibe 80 und dem Randbereich 94.
Bei den aus Fig. 45 bis Fig. 55 ersichtlichen Positioniervorrichtungen ist der Grundkörper nach wie vor als Kunststoff-Formteil ausgebildet. Das Federelement hingegen ist aus einem Metall, vorzugsweise aus Federstahl, hergestellt. Am Grundkörper sind ein oder mehrere Halteelemente zum Festhalten des Federelementes vorhanden. Soweit im folgenden einzelne Bauteile oder Baugruppen nicht gesondert beschrieben werden, ist auch hier davon auszugehen, daß sie gleich oder zumindest ähnlich den zuvor geschriebenen entsprechenden Bauteilen bzw. Baugruppen ausgebildet sind.
Die aus Fig. 45 und Fig. 46 ersichtliche Positioniervorrichtung 261 weist den Grundkörper 262 und das Federelement 263 auf.
Der Grundkörper 262 weist an seiner Unterseite eine ebene Haftfläche 264 auf, über die er mit der nicht dargestellten Scheibe dauerhaft verbunden wird. An der Oberseite des Grundkörpers 262 ist als Halteelement für das Federelement 263 eine Tasche 265 vorhanden, deren lichte Querschnittsform auf die Querschnittsform des Federelementes abgestimmt ist. Die Tasche 265 ist zumindest annähernd normal zur Haftfläche 264 und damit zur Scheibe 80 ausgerichtet.
Das Federelement 263 wird durch eine gerade Blattfeder 266 gebildet, die mit ihrem unteren Endabschnitt in die Tasche 265 des Grundkörpers 262 eingesteckt ist.
An dem vom Grundkörper 262 abgekehrten Ende der Blattfeder 266 ist ein Aufsteckteil 267 angeordnet, das als Halteelement eine Tasche aufweist, die ähnlich der Tasche 265 am Grundkörper 262 ausgebildet ist. Die Vorderseite des Aufsteckteils 267 dient als Anlagefläche 268 für die Anlage am Randbereich 94. Die vom Grundkörper 262 abgekehrte obere Stirnfläche des Aufsteckteils 267 ist zur Anlagefläche 268 hin schräg abwärts geneigt und bildet dadurch eine Rampenfläche 269, die z.B. der Rampenfläche des Federelementes 233 entspricht (Fig. 42).
Die aus Fig. 47 und Fig. 48 ersichtliche Positioniervorrichtung 271 weist den Grundkörper 272 aus Kunststoff und den Federarm 273 aus Metall auf.
Der Federarm 273 weist, ähnlich wie der Federarm 215 der Positioniervorrichtung 211 (Fig. 39 und Fig. 40), mehrere Längenabschnitte auf, und zwar den geraden ersten Längenabschnitt 276, den geraden zweiten Längenabschnitt 277, den bogenförmig verlaufenden mittleren Längenabschnitt 278 und den Fußabschnitt 279. Dieser Fußabschnitt 279 ist gegenüber dem normal zur Haftfläche 274 ausgerichteten ersten Längenabschnitt 276 im rechten Winkel abgebogen. Er ist auf die Tasche 275 im Grundkörper 272 abgestimmt, in die er eingesteckt wird.
Auf den in Richtung des Grundkörpers 272 schräg abwärts verlaufenden zweiten Längenabschnitt 277 ist ein Aufsteckteil 281 aufgesteckt, das eine Tasche 282 aufweist. Diese ist auf den Endabschnitt des zweiten Längenabschnittes abgestimmt. Die vom ersten Längenabschnitt 276 abgekehrte Außenseite des Aufstecksteils 281 bildet die Anlagefläche 283 der Positioniervorrichtung 271 für die Anlage am Rand des nicht dargestellten Randbereiches des Kraftfahrzeuges.
:"V;S
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Die aus Fig. 49 bis Fig. 52 ersichtliche Positioniervorrichtung 291 weist den Grundkörper 292 aus Kunststoff und das Federelement 293 aus Metall auf. Der grundsätzliche Aufbau der Positioniervorrichtung 291 entspricht im übrigen der Positioniervorrichtung 101 (Fig. 19 bis Fig. 22).
Der Grundkörper 292 ist über seine Haftfläche 294 mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden.
Das Federelement 293 wird durch die beiden Federarme 295 und 296 gebildet. Sie sind an ihrem dem Grundkörper 292 zugekehrten Ende an einer gemeinsamen Verbindungsstelle miteinander verbunden und stellen die beiden Schenkel einer einstückigen Blattfeder 298 mit zumindest näherungsweise V-förmiger Grundrißprojektion dar.
Als Halteelemente für die Blattfeder 298 sind drei Haltepfosten 301 ... 303 vorhanden, die mit dem Grundkörper dauerhaft verbunden sind, indem sie am ihm angeformt sind.
Der mittlere Haltepfosten 301 ist zylinderförmig ausgebildet. Die beiden äußeren Haltepfosten 302 und 303 sind quaderförmig ausgebildet. Der mittlere Haltepfosten 301 ist in der Symmetrieebene der beiden Federarme 295 und 296 auf der Innenseite der V-Form der Blattfeder 298 angeordnet. Die beiden äußeren Haltepfosten 302 und 303 sind auf je einer Seite der Symmetrieebene in einem vorgegebenen Abstand von dieser Ebene auf der Außenseite der V-Form der Blattfeder 298 angeordnet. Der stumpfe Spreizwinkel der V-Form der beiden Federarme 295 und 296 und die Anordnung der drei Pfosten 301 ... 303 sind so aufeinander abgestimmt, daß die Tangenten von der der Blattfeder 298 zugekehrten Rückseite des mittleren Haltepfostens 301 an die dem zugeordneten Federarm 295 bzw. 296 zugekehrte Vorderseite der beiden äußeren Haltepfosten 302 und 303 einander unter einem Winkel schneiden, der kleiner als der Winkel der Fluchtlinien der beiden Federarme 295 und 296 im entspannten Zustand der Blattfeder 298 ist. Dadurch liegt die Blattfeder 298 mit
einer gewissen Vorspannung an den drei Haltepfosten 301 ... 303 an und wird zumindest durch den dadurch erzeugten Reibschluß gehalten.
Zur Verbesserung der Haltefunktion sind an den beiden äußeren Haltepfosten 302 und 303 an der dem betreffenden Federarm 295 bzw. 296 zugekehrten Vorderseite je ein Rücksprung 304 vorhanden (Fig. 52). Dieser Rücksprung 304 wird durch eine Nut gebildet, die an der Übergangsstelle zwischen dem Haltepfosten 302 oder 303 und dem Grundkörper 292 angeordnet ist. Der Rücksprung 304 weist eine dem Grundkärper 292 zugekehrte Anschlagfläche 305 auf. Als Gegenstück zum Rücksprung 304 ist an jedem der Federarme 295 und 296 in dem dem betreffenden Haltepfosten 302 bzw. 303 benachbarten Längenabschnitt ein Vorsprung 306 angeordnet, der durch einen abgewinkelten Flächenabschnitt des Federarms 295 und 296 gebildet wird.
Die Blattfeder 298 wird dadurch am Grundkörper 292 angebracht, daß ihre beiden Federarme 295 und 296 aus ihrer entspannten Ruhestellung heraus so weit aufeinander zugeschwenkt werden, daß die beiden Vorsprünge 306 außerhalb der Grundrißprojektion der äußeren Haltepfosten 302 und 303 liegen, wenn die Innenseite der Blattfeder 298 im Scheitel der V-Form der Blattfeder 298 außerhalb der Grundrißprojektion des mittleren Haltepfostens 301 liegt. Dann kann die Blattfeder 298 am mittleren Haltepfosten 301 entlanggeführt werden, bis die Vorsprünge 306 auf die Oberseite des Grundkörpers 292 auftreffen. Wenn die beiden Federarme 295 und 296 dann entspannt werden, greift jeder der beiden Vorsprünge 306 in den ihm zugeordneten Rücksprung 304 des betreffenen äußeren Haltepfostens 302 bzw. 303 ein und der dem Vorsprung 306 benachbarte Flächenabschnitt der Federarme 295 und 296 legt sich mit seiner Außenseite an der Innenseite des benachbarten Haltepfostens 302 oder 303 an.
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Auf den vom Grundkörper 292 abgekehrten Endabschnitt der beiden Federarme 295 und 296 ist je ein Aufsteckteil 307 bzw. 308 aus Kunststoff aufgesteckt. Jedes Aufsteckteil weist eine Tasche 309 auf, die auf den Endabschnitt 311 des Federarmes 295 und 296 abgestimmt ist (Fig. 51).
Zur besseren Verankerung der Aufsteckteile 307 und 308 an dem Endabschnitt 311 des Federarmes 295 bzw. 296 ist ein Rastelement oder ein Verankerungselement 312 vorhanden.
Es wird durch eine Zunge 313 gebildet, die aus dem Endabschnitt 311 zum Teil ausgeklinkt ist und die entgegen der Einschubrichtung des Endabschnittes 311 in die Tasche 309 oder, mit anderen Worten, in Richtung auf den Grundkörper 292 hin, ausgerichtet ist. Die Zunge 313 gräbt sich etwas in die ihr zugewandte Seitenwand der Tasche 309 ein und verhindert dadurch das Abziehen des Aufsteckteils 307 bzw. 308.
In ähnlicher Weise wie bei den Federarmen 105 und 106 der Positioniervorrichtung 101 (Fig. 19 bis Fig. 22) ist an der vom Grundkörper 292 abgekehrten Oberseite der Aufsteckteile 307 und 308 je eine Rampenfläche 315 bzw. 316 vorhanden, die der Innenseite der V-Form der Blattfeder 298 und damit dem nicht dargestellten Randbereich 94 des Kraftfahrzeuges zugekehrt sind.
Ein Rastelement oder ein Verankerungselement, wie das Verankerungselement 312, kommt auch bei der Positioniervorrichtung 271 (Fig. 45 und Fig. 46) für die Blattfeder 266 in Betracht, und zwar für die Verankerung der Blattfeder 266 sowohl im Grundkörper 262 wie auch im Aufsteckteil 281. Das gleiche gilt bei der Positioniervorrichtung 271 für die Verankerung des Federarmes 273 sowohl im Grundkörper 272 wie auch im Aufsteckteil 281.
Die aus Fig. 53 bis Fig. 55 ersichtliche Positioniervorrichtung 321 weist den Grundkörper 322 aus Kunststoff und das
Federelement 323 aus Metall auf. Das Federelement 323 wird durch die Blattfeder 324 mit den Federarmen 325 und 326 gebildet, die V-förmig angeordnet sind.
Als Haltelemente für die Blattfder 324 sind wieder drei Haltepfosten vorhanden, nämlich der mittlere Haltepfosten 331 und die beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333. Sie sind am Grundkörper 322 angeformt. Die Positioniervorrichtung 321 ist gegenüber der Positioniervorrichtung 291 nur in Bezug auf die Verankerung der Blattfeder 324 an den drei Haltepfosten 331 ... 333 abgewandelt.
Der mittlere Haltepfosten 331 ist wie der mittlere Haltepfosten 301 ausgebildet und hat eine zylindrische Grundgestalt. Die beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333 haben eine quaderförmige Grundgestalt. Als Verankerungselement für die Blattfeder 324 ist an den beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333 oberhalb der Oberkante 334 des Federarmes 325 bzw. 326 ein leistenförmiger Vorsprung 335 vorhanden, der daran angeformt ist. Die dem Grundkörper 322 zugekehrte Unterseite des Vorsprunges 335 dient als Anschlagfläche 336 oder als Verankerungsfläche für den zugeordneten Federarm 325 bzw. 326. Diese Anschlaflache 336 ist zumindest annähernd in der gleichen Höhenlage wie die Oberkante 334 des Federarmes 325 bzw. 326 angeordnet.
Zweckmäßigerweise ist an den beiden äußeren Haltepfosten 332 und 333 an der der Blattfeder 324 zugekehrten Innenseite noch eine zweite Anschlagfläche 337 vorhanden, die vom Grundkörper 322 abgekehrt ist und die von der ersten Anschlagfläche 336 einen lichten Abstand hat, der zumindest annähernd gleich der Höhe des Federarmes 325 bzw. 326 ist. Die zweite Anschlagfläche 337 wird durch die Oberseite eines zweiten leistenförmigen Vorsprunges 338 an den Haltepfosten 332 und 333 gebildet. Durch diese oberhalb der Oberseite 339 des Grundkörpers 322 gelegene zweite Anschlagfläche 337 wird die Blattfeder 324 in einem geringen Abstand
oberhalb des Grundkörpers 322 verankert, so daß seine beiden Federarme 325 und 326 bei einer elastischen Verformung sich gegenüber dem Grundkörper 322 frei bewegen können.
Aus Fig. 56 und Fig. 57 ist ein Anschlagkörper 341 zu ersehen, der bei Bedarf neben einer oder mehrerer der zuvor beschriebenen Positioniervorrichtungen an der Scheibe 80 angebracht wird.
Der Anschlagkörper 341 weist einen Grundkörper 342 und einen Anschlagpfosten 343 auf. Er ist als einstückiges Kunststoff-Formteil ausgebildet sind.
Die ebene Unterseite des Grundkörpers 342 dient als Haftfläche 344, über die der Anschlagkörper 341 mittels eines Klebstoffes mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden wird.
Der Anschlagpfosten 343 ist von näherungsweise quaderförmiger Gestalt, dessen Kanten abgerundet sind. Die dem Randabschnitt 94 zugewandte Außenseite des Anschlagpfostens 343 bildet die Anschlagfläche 345 des Anschlagkörpers 341. Sie ist zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der Randbereich 94 gelegen und geht zweckmäßigerweise in der Höhe etwas darüber hinaus.
Der aus Fig 58 und Fig. 59 ersichtliche Anschlagkörper 351 weist den Grundkörper 352 und den Anschlagpfosten 353 auf. Der Grundkörper 352 ist wiederum über seine unten gelegene Haftfläche 354 mit der Scheibe 80 dauerhaft verbunden.
Der Anschlagpfosten 353 ist gegenüber dem Anschlagpfosten 343 dahingehend abgewandelt, daß an seiner dem Randbereich 94 zugekehrten Seite zwei Federarme 355 und 356 mit einem gegenseitigen Abstand nebeneinander angeordnet sind.
Die Federarme 355 und 356 schließen an dem von der Haftfläche 354 abgekehrten Endabschnitt 357 des Anschlagpfostens 353 an diesen an. Die Verbindungsstelle zwischen
dem Endabschnitt 357 und den Federarmen 355 und 356 ist außerhalb der Grundrißprojektion des Randbereiches 94 und außerdem von der Haftfläche 354 aus gesehen jenseits der Innenseite des Randbereiches 94 gelegen. In der ungespannten Ruhestellung erstrecken die Federarme 355 und 356 sich von der Verbindungsstelle 358 schräg in Richtung auf die Scheibe 80 hin bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hinein. Ihre der Scheibe 80 zugekehrte Stirnfläche ist zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie die Außenseite des Randbereiches 94 gelegen und bildet eine Anschlagfläche 359 des Anschlagkörpers 351. Die Federarme 355 und 356 mit ihrer Anschlagfläche 359 dienen als Aushebesperre.
Damit bei einer relativen Annäherung der Scheibe 80 und des Randbereiches 94 in Richtung der Flächennormalen der Scheibe 80 die Federarme 355 und 356 parallel zur Ebene des Randbereiches 94 elastisch bis außerhalb der Grundrißprojektion des Randes 93 des Randbereiches 94 ausweichen können, ist in der Bewegungsbahn der Federarme 355 und 356 am Anschlagpfosten 353 je eine Ausnehmung 361 bzw 362 vorhanden, in die die Federarme 355 und 356 vollständig eintauchen können, so daß sie dann nicht mehr über die Grundrißprojektion des Anschlagpfostens 353 überstehen.
Der aus Fig. 60 und Fig. 61 ersichtliche Anschlagkörper mit dem Grundkörper 372 und dem AnschlagpfOsten 373 ist gegenüber dem Anschlagkörper 351 dahin abgewandelt, daß auf der dem Randbereich 94 zugekehrten Seite in dem zwischen den beiden Federarmen 375 und 376 gelegenen Bereich ein Fortsatz 377 vorhanden ist, der vom Anschlagkörper 371 aus in die Grundrißprojektion des Randbereiches 94 hineinragt und der eine von der Scheibe 80 abgekehrte Anschlagfläche 378 aufweist, die zumindest näherungsweise auf gleicher Höhe wie die Innenseite des Randbereiches 94 gelegen ist. Der Fortsatz 377 mit seiner Anschlagfläche 378 dient als Abstandshalter zwischen der Scheibe 80 und dem Randbereich 94.
Bezugszeichenliste F 24. 12. DE
70 Scheibe
71 Positioniervorrichtung
72 Positioniervorrichtung mit Aushebesperre
73 Positioniervorrichtung mit Aushebesperre und Anschlag
74 Positioniervorrichtung mit ausbrechbarem Anschlag
75 Anschlagkörper
76 Anschlagkörper mit Aushebesperre
80 Scheibe
81 Positioniervorrichtung
82 Grundkörper
83 Federelement
84 Haftfläche
85 Federarm
86 Federarm
87 Verbindungsstelle
88 Endabschnitt
89 Endabschnitt
91 Anlagefläche
92 Anlagefläche
93 Rand
94 Randbereich
95 hinterer Rand
96 vorderer Rand
101 Positioniervorrichtung
102 Grundkörper
103 Federelement
104 Haftfläche
105 Federarm
106 Federarm
107 Endabschnitt
108 Endabschnitt
109 Oberseite
111 Rampenfläche
112 Rampenfläche
113 Rand
114 Rand
115 Vorderseite
116 Vorderseite
117 Anlagefläche
118 Anlagefläche
119 Unterseite
121 Fortsatz
122 Fortsatz
123 Stützfläche 125 Stützfläche
131 Positioniervorrichtung
132 Grundkörper
133 Federelement
134 Haftfläche
135 Federarm
136 Federarm
137 Endabschnitt
138 Endabschnitt
139 Innenseite
141 Anschlagfläche
142 Anschlagfläche
143 Vorsprung
144 Vorsprung
145 Rampenfläche
146 Rampenfläche
151 Positioniervorrichtung
152 Grundkörper
153 Federelement
154 Haftfläche
155 Federarm
156 Federarm
157 Verbindungsstelle
158 Fortsatz
159 Anschlagfläche
161 Bruchrille
162 Bruchrille
163 Rampenfäche
171 Positioniervorrichtung
172 Grundkörper
173 Federelement
174 Haftfläche
175 Federbügel
176 Anlagefläche
177 Endabschnitt
178 Endabschnitt
179 Verbindungsstelle
181 Positioniervorrichtung
182 Grundkörper
183 Federbügel
184 Mittelteil
185 Rampenfläche
186 oberer Rand
187 Anlagefläche
188 Fortsatz
189 Stützfläche
191 Positioniervorrichtung
192 Grundkörper
193 Federbügel
194 Mittelteil
195 Rampenfläche
196 Fortsatz
197 Anlagefläche
201 Positioniervorrichtung
202 Grundkörper
203 Federbügel
204 Mittelteil
205 Rampenfläche
206 Fortsatz
207 Fortsatz
208 Anschlagfläche
211 Position!ervorrichtung
212 Grundkörper
213 Federelement
214 Haftfläche
215 Federarm
216 erster Längenabschnitt
217 zweiter Längenabschnitt
218 mittlerer Längenabschnitt
219 Anlagefläche
221 Positioniervorrichtung
222 Grundkörper
223 Federelement
224 erster Längenabschnitt
225 zweiter Längenabschnitt
231 Positioniervorrichtung
232 Grundkörper
233 Federelement
234 Federarm
235 Anschlagfläche
236 Rampenfläche
237 oberer Rand
238 unterer Rand
241 Positioniervorrichtung
242 Grundkörper
243 Federarm
244 Endabschnitt
245 Längenabschnitt
246 Anschlagfläche
251 Positioniervorrichtung
252 Grundkörper
253 Federarm
254 Endabschnitt
255 zweiter Längenabschnitt
256 Winkelabschnitt
257 Anschlagfläche
261 Positioniervorrichtung
262 Grundkörper
263 Federelement
264 Haftfläche
265 Tasche
266 Blattfeder
267 Aufsteckteil
268 Anlagefläche
269 Rampenfläche
271 Positioniervorrichtung
272 Grundkörper
273 Federarm
274 Haftfläche
275 Tasche
276 erster Längenabschnitt
277 zweiter Längenabschnitt
278 mittlerer Längenabschnitt
279 Fußabschnitt
281 Aufsteckteil
282 Tasche
283 Anlagefläche
291 Positioniervorrichtung
292 Grundkörper
293 Federelement
294 Haftfläche
295 Federarm
296 Federarm
297 Verbindungsstelle
298 Blattfeder
301 mittlerer Haltepfosten
302 äußerer Haltepfosten
303 äußerer Haltepfosten
304 Rücksprung
305 Anschlagfläche
306 Vorsprung
307 Aufsteckteil
308 Aufsteckteil
309 Tasche
311 Endabschnitt
312 Verankerungselement
313 Zunge
315 Rampenfläche
316 Rampenfläche
321 Positioniervorrichtung
322 Grundkörper
323 Federelement
324 Blattfeder
325 Federarm
326 Federarm
327 Aufsteckteil
328 Aufsteckteil
331 mittlerer Haltepfosten
332 äußerer Halteofosten
333 äußerer Haltepfosten
334 Oberkante
335 Vorsprung
336 Anschlagfläche
337 Anschlagfläche
338 Vorsprung
339 Oberseite

Claims (36)

- 29 - Schutzansprüche
1. Scheibe oder Scheibeneinheit zum Einsetzen in eine vorgegebene öffnung eines Fahrzeuges oder dergleichen, mit den Merkmalen:
- an wenigstens einem Randabschnitt der Scheibe (80) ist wenigstens eine Positioniervorrichtung (81) angeordnet,
- die Positioniervorrichtung (81) weist einen Grundkörper (82) mit einer Haftfläche (84) auf, mittels der er mit der Scheibe (80) dauerhaft verbunden ist, - am Grundkörper (82) ist ein Federelement (83) angeordnet, das an einer vom Grundkörper (82) entfernt gelegenen Stelle eine Anlagefläche (91; 92) für die Anlage am Rand (93) der öffnung des Kraftfahrzeuges (94) aufweist,
- die Anlagefläche (91; 92) ist auf einer Bewegungsbahn beweglich geführt,
- - die zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80)
ausgerichtet ist und
- - die zumindest annähernd auf gleicher Höhe wie der Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen
ist,
- die Anlagefläche (91; 92) ragt in der Ruhestellung des Federelementes (83) zumindest zum Teil in die Grundrißprojektion des Randes (93) der öffnung am Kraftfahrzeug (94) hinein.
2. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit dem Merkmal:
- an einem Randabschnitt der Scheibe (70) (Fig. 1) sind zwei Positioniervorrichtungen (71) mit einem gegenseitigen Abstand nebeneinander angeordnet.
- 30 -
3. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
- an zwei voneinander entfernt gelegenen und vorzugsweise
voneinander abgekehrten Randabschnitten der
Scheibe (70) (Fig. 2) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung (71) angeordnet.
4. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
- an zwei aneinander anschließenden Randabschnitten der Scheibe (70) (Fig. 3) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung (71) angeordnet.
5. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
- an drei aneinander anschließenden Randabschnitten der Scheibe (70) (Fig. 4) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung (71) angeordnet.
6. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
- an allen vorhandenen Randabschnitten der Scheibe (70) (Fig. 5) ist wenigstens je eine Positioniervorrichtung
(71) angeordnet.
7. Scheibe oder Scheibeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
mit den Merkmalen:
- an wenigstens einem Randabschnitt der Scheibe (70)
(Fig. 6 ... Fig. 8, Fig. 56), an dem eine Positioniervorrichtung (71) nicht vorhanden ist, ist wenigstens ein Anschlagkörper (75; 341) angeordnet,
- - der eine Haftfläche (344) aufweist, mittels der er
mit der Scheibe (80) dauerhaft verbunden ist und
- - der wenigstens eine Anschlagfläche (345) aufweist, die zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der
Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und diesem zugekehrt ist.
- 31 -
8. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit den Merkmalen:
- der Grundkörper (82) ist aus einem thermoplastischen Werkstoff hergestellt,
- das Federelement (83) ist aus dem gleichen Werkstoff wie der Grundkörper (82) und vorzugsweise einstückig mit diesem hergestellt.
9. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit den Merkmalen:
- der Grundkörper (262) ist aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt,
- das Federelement (263) ist aus einem Metall, vorzugsweise aus Federstahl, hergestellt,
- der Grundkörper (262) weist wenigstens ein Halte-
elment (265) zum Festhalten des Federelementes (263) auf.
10. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1,
mit dem Merkmal:
- das Federelement (83) wird durch einen Federarm oder durch zwei Federarme (85; 86) gebildet,
- - deren von der Anlagefläche (91; 92) entfernt gelegenes Ende (87) mit dem Grundkörper (82) lösbar oder unlösbar verbunden ist und
- - die in einer zur Scheibe (80) parallelen Ebene
elastisch verformbar sind.
11. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 10,
mit dem Merkmal:
- die Federarme (85; 86) sind an ihrem von der Anlagefläche (91; 92) entfernt gelegenen Ende (87) dauerhaft miteinander verbunden und vorzugsweise einstückig miteinander hergestellt.
- 32 -
12. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit dem Merkmal:
- das Federelement (173) wird durch einen Federbügel (175) gebildet,
- - der einen bogenförmigen Grundrißverlauf hat,
- - dessen Mittelteil mit der Anlagefläche (176) in
einer zur Scheibe (80) parallelen Ebene elastisch verformbar ist,
- - dessen eines Ende (177) mit dem Grundkörper (172) lösbar oder unlösbar verbunden ist und
- - dessen anderes Ende (178) entweder ebenfalls mit dem
Grundkörper (172) lösbar oder unlösbar verbunden ist oder am Grundkörper mittels einer Längsführung beweglich geführt ist, die parallel zur Scheibe und zumindest annähernd in der Fluchtlinie der Verbin
dungslinie der beiden Enden ausgerichtet ist.
13. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 10, mit dem Merkmal:
- zumindest an dem vom Grundkörper (102) abgekehrten Endabschnitt (107; 108) des Federarmes oder der Federarme (105; 106) ist an der von der Scheibe (80) abgekehrten Oberseite (109) eine Rampenfläche (111; 112) vorhanden,
- - deren vom Grundkörper (102) abgekehrter
Rand (113; 114) außerhalb der Grundrißprojektion des Randes (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und
- - die sich von dort aus bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein
erstreckt.
14. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 12, mit dem Merkmal:
- zumindest an dem Mittelteil (184) des Federbügels (183) ist an der von der Scheibe (80) abgekehrten Oberseite eine Rampenfläche (185) vorhanden,
- 33 -
- - deren vom Grundkörper (182) abgekehrter Rand (186)
außerhalb der Grundrißprojektion des Randes (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und
- - die sich von dort aus bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein
erstreckt.
15. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 10, mit den Merkmalen:
- zumindest an dem vom Grundkörper (102) abgekehrten Endabschnitt (107; 108) des Federarmes oder der Federarme (105; 106) ist an deren der Scheibe (80) zugekehrten Unterseite eine Stützfläche (123; 124) vorhanden,
- - die zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80) ausgerichtet ist und
- - die auf der Scheibe aufliegt oder die von der
Scheibe (80) einen Abstand hat, der kleiner als die elastische Verformbarkeit der Federarme (105; 106) in Richtung der Flächennormalen der Scheibe (80)
ist.
16. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 12, mit dem Merkmal:
- zumindest an dem Mittelteil (184) des Federbügels (183) ist an der der Scheibe (80) zugekehrten Unterseite eine Stützfläche (189) vorhanden,
- - die zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80)
ausgerichtet ist und
- - die auf der Scheibe aufliegt oder die von der
Scheibe (80) einen Abstand hat, der kleiner als die elastische Verformbarkeit des Federbügels (183) in Richtung der Flächennormalen der Scheibe (80) ist.
- 34 -
17. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit dem Merkmal:
- das Federelement (233) wird durch einen Federarm (234) gebildet, dessen von der Anlagefläche entfernt gelegenes Ende mit dem Grundkörper (232) lösbar oder unlösbar verbunden ist,
- der Federarm (234) ist zumindest annähernd normal zur Scheibe (80) ausgerichtet.
18. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 17, mit den Merkmalen:
- der Federarm (234) weist an seinem vom Grundkörper (232) abgekehrten Ende eine Rampenfläche (236) auf,
- - deren vom Grundkörper (232) abgekehrter Rand (237) in der Ruhestellung des Federelementes (233) außerhalb der Grundrißprojektion des Randes (93) der Öffnung am Fahrzeug (94) gelegen ist und
- - die sich von dort aus bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein
erstreckt.
19. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 17, mit den Merkmalen:
- das Federelement (213) wird durch einen Federarm (215) mit zwei Längenabschnitten (216; 217) gebildet,
- - von denen der an den Grundkörper (212) anschließende
erste Längenabschnitt (216) sich vom Grundkörper (212) weg erstreckt und zumindest annähernd normal zur Scheibe (80) ausgerichtet ist und
- - von denen der zweite Längenabschnitt (217) an dem
vom Grundkörper (212) abgekehrten Ende des ersten Längenabschnittes (216) anschließt und sich in Richtung auf die Scheibe (80) hin erstreckt, - bevorzugt sind der erste Längenabschnitt (216) und der zweite Längenabschnitt (217) durch einen mittleren Längenabschnitt (218) miteinander verbunden, der einen borgenförmigen Aufriß hat.
• ·
- 35 -
20. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 19, mit dem Merkmal:
- der zweite Längenabschnitt (217) ist so ausgebildet und angeordnet,
- - daß an der Verbindungsstelle mit dem ersten Längenabschnitt oder gegebenenfalls an der Verbindungsstelle mit dem mittleren Längenabschnitt (218) seine vom ersten Längenabschnitt (216) abgekehrte Außenseite außerhalb der Grundrißprojektion des Randes (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) gelegen ist und
- - daß diese Außenseite sich von dort aus bis in die
Grundrißprojektion des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges hinein erstreckt.
15
21. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 9, mit dem Merkmal:
- der Grundkörper (262; 272) weist als Halteelement eine Tasche (265; 275) auf, die auf den dem Grundkörper (262; 272) benachbarten Endabschnitt des Federelementes (263; 273) abgestimmt ist.
22. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 21, mit dem Merkmal:
- die Tasche (265) ist zumindest annähernd normal zur Scheibe (80) ausgerichtet.
23. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 21, mit den Merkmalen:
- die Tasche (275) ist zumindest annähernd parallel zur Scheibe (80) ausgerichtet,
- das Federelement (273) hat einen L-förmigen Aufriß, auf dessen parallel zur Scheibe (80) ausgerichteten Schenkel (279) die Tasche (275) abgestimmt ist.
- 36 -
24. Scheibe oder Scheibeneinheit nach einem der Ansprüche bis 23,
mit den Merkmalen:
- an dem in die Tasche (265; 275) des Grund-
körpers (252; 272) eintauchenden Endabschnitt (279) des Federelementes (263; 273) ist wenigstens ein Verankerungselement angeordnet, das vorzugsweise durch eine Zunge gebildet wird,
- - die entgegen der Einsteckrichtung ausgerichtet ist und
- - deren freies Ende in der Ruhestellung um ein vorge
gebenes Maß über die Außenseite des Endabschnittes übersteht.
25. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1, mit den Merkmalen:
- am Federelement (133) ist an der dem Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) zugekehrten Seite eine Anschlagfläche (141; 142) vorhanden, - - die der Scheibe (80) zugekehrt ist,
- - die zumindest parallel zur Scheibe (80) ausgerichtet
ist und
- - die von der Scheibe (80) einen Abstand hat, der
zumindest annähernd gleich dem vorgesehenen Abstand zwischen der Scheibe (80) und der von der
Scheibe (80) abgekehrten Innenseite (139) des Randbereiches (94) des Kraftfahrzeuges ist.
26. Scheibe oder Scheibeneineit nach Anspruch 9, mit den Merkmalen:
- am Federelement (263) ist wenigstens ein Aufsteckteil (267) aus Kunststoff angeordnet,
- - das mit dem Federelement (263) lösbar oder unlösbar
verbunden ist,
- - an dem die Anlagefläche (268) für die Anlage am
Rand (93) der Öffnung am Kraftfahrzeug (94) angeordnet ist,
- 37 -
- - an dem gegebenenfalls die Rampenfläche (269) für den
Rand (93) des Randbereiches (94) angeordnet ist,
- - an dem gegebenenfalls die der Scheibe (80) zugekehrte Anschlagflä'che für den Randbereiche (94) angeordnet ist,
- - an dem gegebenenfalls die Stützfläche des Feder
elementes angeordnet ist,
27. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 26, mit den Merkmalen:
- am Aufsteckteil (307; 308) ist wenigstens ein Halteelement vorhanden,
- - das auf den mit ihm verbundenen Teil (311) des
Federelemntes (295; 296) abgestimmt ist, - - das vorzugsweise durch eine Nut, durch zwei einander zugekehrte Nuten oder durch eine Tasche (309) gebildet wird.
28. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 27, mit den Merkmalen:
- an dem in die Nut in die Nuten oder in die Tasche (309) eintauchenden Abschnitt (311) oder an einem am Aufsteckteil anliegenden Abschnitt des Federelementes ist ein Rastelement oder Verankerungselement (312) für einen Reibschluß bzw. Formschluß zwischen dem Federelement (295; 296) und dem Aufsteckteil (307; 308) angeordnet,
- vorzugsweise wird das Rastelement oder Verankerungselement (312) durch eine Zunge (313) gebildet, - - die aus dem Federelement (311) zum Teil ausgeklinkt ist und
- - die entgegen der Einschubrichtung des Federelementes (311) ausgerichtet ist.
- 38 -
29. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 11, mit den Merkmalen:
- die Federarme (295; 296) werden durch die beiden Schenkel einer Blattfeder (298) mit zumindest näherungsweise V-förmigem Grundriß gebildet,
- als Halteelemente für die Federarme (295; 296) sind drei Haltepfosten (301; 302; 303) vorhanden,
- - die mit dem Grundkörper (292) lösbar oder unlösbar
verbunden sind und
- - die vorzugsweise einstückig mit dem Grundkörper (292) hergestellt sind,
- der eine (mittlere) Haltepfosten (301) ist in der Symmetrieebene der beiden Federarme (295; 296) auf der Innenseite der V-Form der Blattfeder (298) angeordnet,
- von den beiden anderen (äußeren) Haltepfosten (302; 303) ist je einer auf je einer Seite der Symmetrieebene in einem vorgegebenen Abstand von dieser Ebene auf der Außenseite der V-Form der Blattfeder (298) angeordnet,
- die Tangenten von der der Blattfeder (298) zugekehrten Rückseite des mittleren Haltepfostens (301) an die dem zugeordneten Federarm (295; 296) zugekehrte Vorderseite der beiden äußeren Haltepfosten (302; 303) schneiden einander unter einem Winkel, der kleiner als der Winkel der Fluchtlinien der beiden Federarme (295; 296) im entspannten Zustand der Blattfeder (298) ist.
30. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 29, mit den Merkmalen:
- an den beiden äußeren Haltepfosten (302; 303) ist an der dem betreffenden Federarm (295; 296) zugekehrten Vorderseite je ein Rücksprung (304) vorhanden, - - der eine dem Grundkörper (292) zugekehrte Anschlagfläche (305) aufweist und
- - der vorzugsweise als Nut ausgebildet ist,
- 39 -
- an jedem Federarm (295; 296) ist an dem dem betreffenden äußeren Haltepfosten (302; 303) benachbarten Längenabschnitt ein Vorsprung (306) angeordnet,
- - der auf den Rücksprung (304) am Haltepfosten (302; 303) abgestimmt ist und
- - der vorzugsweise durch einen abgewinkelten Flächen
abschnitt des Federarms (295; 296) gebildet wird.
31. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 29, mit den Merkmalen:
- an den beiden äußeren Haltepfosten (332; 333) ist auf der dem betreffenden Federarm (235; 236) zugekehrten Vorderseite und/oder an dem mittleren Haltepfosten (231) ist auf der der Blattfeder (234) zugekehrten Rückseite ein Vorsprung (335) angeordnet,
- - der eine dem Grundkörper (232) zugekehrte Anschlagfläche (336) aufweist, die zumindest annähernd in der gleichen Höhenlage wie der obere Rand (334) des betreffenden Federarmes (325; 326) bzw. der Blattfeder (324) angeordnet ist und
- - der vorzugsweise als auskragender Formteil (335) des
Haltepfostens (332; 333) ausgebildet ist, der an der Oberseite des Haltepfostens (332; 333) angeordnet ist.
25
32. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 31, mit den Merkmalen:
- an den Haltepfosten (332; 333) mit einem Vorsprung (333) ist eine zweite Anschlagfläche (337) angeordnet,
- - die vom Grundkörper (322) abgekehrt ist und
- - die von der ersten Anlagefläche (336) einen lichten
Abstand hat, der zumindest annähernd gleich der Höhe des Federarmes (332; 333) bzw. der Blattfeder (324) ist.
- 40 -
33. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 1 mit den Merkmalen:
- am Grundkörper (152) und/oder an der von der Anlagefläche entfernt gelegenen Stelle (257) des Federelementes (153) ist eine Anschlagfläche (259) vorhanden,
- - die dem Randbereich (94) der Öffnung des Kraftfahr
zeuges zugekehrt ist,
- - die zumindest zum Teil auf gleicher Höhe wie der
Rand (93) der Öffnung angeordnet ist und - - deren Grundrißprojektion zumindest annähernd mit der Grundrißprojektion des Randes (93) fluchtet.
34. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 33, mit den Merkmalen:
- die Anschlagfläche (159) ist an einem Fortsatz (158) des Grundkörpers (152) und/oder des Federelementes (153) angeordnet,
- vorzugsweise ist an der Verbindungsstelle zwischen dem Fortsatz (158) einerseits und dem Grundkörper (152) und/oder dem Federelement (153) andererseits wenigstens eine Bruchrille (161; 162) vorhanden.
35. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 7, mit den Merkmalen:
- am Anschlagkörper (351) ist wenigstens ein Federarm (355; 356) angeordnet,
- - der an einer von der Haftfläche (354) abgekehrten
Stelle (358) mit dem Anschlagkörper (353) lösbar oder unlösbar verbunden ist und vorzugsweise mit ihm einstückig hergestellt ist,
- - dessen Verbindungsstelle (358) mit dem Anschlagkörper (353) außerhalb der Grundrißprojektion des Randes (93) der Öffnung und jenseits der Ebene der Innenseite des Randbereiches (94) der Öffnung gelegen ist,
- 41 -
- - der sich in der Ruhestellung von dieser Verbindungsstelle (358) in Richtung 2ur Scheibe (80) hin bis in die Grundrißprojektion des Randbereiches (94) hinein erstreckt,
- - der an seinem von der Verbindungsstelle (358) abgekehrten Ende eine Anschlagfläche (359) aufweist, die zumindest annähernd in der Ebene der Innenseite des Randbereiches (94) gelegen ist und
- - der zumindest im Bereich seiner Anschlagfläche (359) in der Ebene des Randbereiches (94) elastisch
verformbar ist.
36. Scheibe oder Scheibeneinheit nach Anspruch 7, mit den Merkmalen:
- an dem Anschlagkörper (371) ist eine Anschlagfläche (378) vorhanden,
- - die von der Scheibe (80) abgekehrt ist und
- - die zumindest annähernd in der Ebene der Außenseite
des Randbereiches (94) angeordnet ist.
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