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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Verbindung von Schränken
für Schaltgeräte.
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Insbesondere
betrifft sie eine externe Vorrichtung zum Verbinden von zwei Schränken.
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TECHNISCHER HINTERGRUND
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Derartige
Schränke weisen einen Rahmen mit mehreren Profilstreben
auf.
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Bekannterweise
existieren verschiedene Vorrichtungen, die es erlauben, zwei Schränke
miteinander zu verbinden, indem jeweils nebeneinanderliegende Streben
von benachbarten Rahmen paarweise aneinander befestigt werden.
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Insbesondere
aus dem Dokument
EP 0 872 930 ist
eine derartige Vorrichtung bekannt, die mit zwei Zapfen versehen
ist, die jeweils an einer Strebe eines Schrankrahmens befestigt
sind. Jeder Zapfen weist eine Platte zur Befestigung an der Strebe
und zwei beidseits der Platte angeordnete Flügel auf. Jeder
Flügel ist an seinem Ende mit zwei zylindrischen und parallel
zur Strebe ausgerichteten Befestigungsschlitzen, zum Beispiel für
ein Türscharnier, versehen. Die Schlitze eines der Flügel
sind in Richtung der Strebe bezüglich den Schlitzen des
anderen Flügels versetzt. Zum Befestigen von zwei Schränken aneinander
ist vorgesehen, an den beiden zu verbindenden nebeneinanderliegenden
Streben auf einer bestimmten Höhe zwei dieser Zapfen zu
befestigen. Die Zapfen sind an ihrer jeweiligen Strebe entgegengesetzt
angeordnet, um ein Überlappen der Schlitze zu verhindern.
Die Zapfen werden dann in dieser bestimmten Stellung mit Hilfe einer
Mutter in Höhe der nebeneinanderliegenden Flügel
der beiden Streben miteinander verbunden.
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GEGENSTAND DER ERFINDUNG
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine benutzungsfreundlichere Vorrichtung zum
Verbinden von zwei gleichartigen Schränken bereitzustellen.
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Hierzu
schlägt die Erfindung eine Vorrichtung zum Verbinden von
zwei Schränken für Schaltgeräte vor,
die umfasst:
- – einen ersten Zapfen
mit einem Sockel, um diesen an einer Strebe eines ersten Schranks
mit dem Sockel zu befestigen, der parallel zu der Strebe ausgerichtet
zu werden vermag, wobei der Zapfen ferner einen Finger aufweist,
der sich vom Sockel vorstehend erstreckt, wobei der Finger eine
durchgehende Öffnung aufweist, die in eine Richtung mit
derselben Ausrichtung wie der Sockel weist,
- – einen zweiten Zapfen mit einem Sockel, um diesen
an einer Strebe eines zweiten Schranks mit dem Sockel zu befestigen,
der parallel zu der Strebe ausgerichtet zu werden vermag, wobei
der Zapfen ferner einen Finger aufweist, der sich von dem Sockel
vorstehend erstreckt, wobei der Finger eine durchgehende Öffnung
aufweist, die in eine Richtung mit derselben Ausrichtung wie der Sockel
weist,
wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass
sie ferner einen Stift zum Verriegeln des ersten Zapfens an dem
zweiten Zapfen umfasst, der ein Ende, ein erstes sich zu dem Ende
hin verjungendes Stück und ein zweites, dem Ende entgegengesetzt
angeordnetes Stück aufweist, dessen Kontur gleichmäßig
ist und der Kontur einer jeden Öffnung entspricht, wobei
der erste Zapfen und der zweite Zapfen in Bezug zueinander aufweisen:
- – eine beabstandete Stellung, in der die Öffnung des
Fingers des ersten Zapfens und die Öffnung des Fingers
des zweiten Zapfens teilweise so übereinanderliegen, dass
das Einführen des Endes durch die Öffnung des
Fingers des ersten Zapfens bis zu der Öffnung des Fingers
des zweiten Zapfens möglich ist; und
- – eine angenäherte Stellung, in der die Konturen der Öffnungen übereinanderliegend
angeordnet sind,
wobei die Zapfen von der beabstandeten in
die angenäherte Stellung in einer Annäherungsrichtung
wechseln, die der Richtung des Überstands der Finger entspricht,
indem der Stift in die beiden Öffnungen mit dem Ende zuerst
eingeführt wird.
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Die
Vorrichtung erlaubt es daher, zwei Zapfen, und somit zwei Schränke,
durch einfaches Einstecken eines Stifts aneinander zu befestigen,
dessen sich verjüngendes Stück in Kontakt mit
den Öffnungskonturen der Finger diese führt, um
die Achsen der Öffnungen fluchtend auszurichten und die
Finger übereinanderliegend anzuordnen, ohne vorher eine genaue
Positionierung der Zapfen vornehmen zu müssen.
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Gemäß Ausführungsmerkmalen,
die sowohl hinsichtlich der Fertigung als auch der Verwendung besonders
einfach und praktisch sind:
- – umfasst
der Finger des ersten Zapfens eine Gleitfläche und umfasst
der Finger des zweiten Zapfens eine Gleitfläche, wobei
die beiden Gleitflächen miteinander in Kontakt sind, wenn
die Zapfen von der beabstandeten in die angenäherte Stellung
wechseln;
- – weisen die Gleitflächen in Bezug auf die
Richtung quer zur Richtung der Streben eine leichte Neigung auf;
- – weist das erste Stück eine spitze Form auf,
die sich mit zwei V-förmig angeordneten Flächen
zu dem Ende hin verjüngt, wobei jede Fläche eine Schräge
für die Konturen der Öffnungen beim Wechsel von
der beabstandeten in die angenäherte Stellung bildet;
- – weist der Stift ferner einen dem Ende entgegengesetzt
angeordneten Kopf auf, der einen über das zweite Stück überstehenden
Teil aufweist und am Ende des Einführens des Stifts in
die Öffnungen einen Anschlag bildet;
- – weist der Stift zwei Rippen auf, die sich auf der Fläche
des zweiten Stücks in Richtung des Kopfs erstrecken, wobei
jede Rippe an ihrem dem Kopf entgegengesetzten Ende eine Schräge
aufweist;
- – weisen die Sockel zu ihrer Befestigung an einer entsprechenden
Strebe jeweils wenigstens eine Befestigungsöffnung auf;
- – weist jeder Finger einen Klemmbolzen auf, der an
seinem dem Sockel entgegengesetzten Ende angeordnet ist, sowie eine
Vertiefung auf dem Sockel, die den Bolzen des anderen Fingers aufzunehmen
vermag;
- – umfasst der erste Zapfen ferner einen ersten Finger,
einen zweiten dem ersten Finger ähnlichen Finger, wobei
die Öffnung des ersten Fingers und die Öffnung
des zweiten Fingers einander gegenüberliegen, wobei der
zweite Finger dem ersten Finger beabstandet gegenüberliegt, so
dass in der angenäherten Stellung der Finger des zweiten
Zapfens zwischen dem ersten Finger des ersten Zapfens und dem zweiten
Finger des ersten Zapfens angeordnet ist, wobei die Zapfen von der
beabstandeten in die angenäherte Stellung in einer Annäherungsrichtung
wechseln, die der Richtung des Überstands der Finger entspricht,
indem der Stift in die Öffnung des ersten Fingers des ersten
Zapfens, des Fingers des zweiten Zapfens und des zweiten Fingers
des ersten Zapfens eingesteckt wird; und/oder
- – umfassen die Zapfen jeweils einen Sockel, der an
einer entsprechenden Strebe anliegt und eine Öffnung zur
Befestigung an einer entsprechenden Strebe aufweist, und dass der
erste Finger und der zweite Finger des ersten Zapfens jeweils eine Gleitfläche
aufweisen, wobei die beiden Gleitflächen V-förmig
angeordnet sind und zum Sockel des ersten Zapfens weisen, und der
Finger des zweiten Zapfens zwei V-förmig angeordnete Gleitflächen
aufweist, die in die entgegensetzte Richtung des Sockels des zweiten
Zapfens weisen, so dass in der angenäherten Stellung die
Gleitfläche des ersten Fingers des ersten Zapfens mit einer der
Gleitflächen des Fingers des zweiten Zapfens in Kontakt
ist, während die Gleitfläche des zweiten Fingers
des ersten Zapfens mit der anderen Gleitfläche des Fingers
des zweiten Zapfens in Kontakt ist.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und sind als bevorzugte, aber nicht einschränkende
Beispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
angeführt, in denen:
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1 einen
Aufriss einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt,
wobei sich die Zapfen in der angenäherten Stellung befinden;
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2 eine
Ansicht ähnlich der aus 1 zeigt,
in der die Zapfen voneinander beabstandet sind;
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3 eine
perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus 2 zeigt;
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4 und 5 perspektivisch
bzw. im Aufriss den ersten erfindungsgemäßen Zapfen
zeigen;
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6 einen
Aufriss dieses Zapfens von der Seite zeigt, die in 5 rechts
erkennbar ist;
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7 perspektivisch
den Zapfen im Schnitt gemäß der in 6 mit
VII-VII gekennzeichneten Ebene zeigt;
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8 und 9 perspektivisch
bzw. im Aufriss den zweiten erfindungsgemäßen
Zapfen zeigen;
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10 einen
Aufriss dieses Zapfens von der Seite zeigt, die in 9 rechts
erkennbar ist;
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11 perspektivisch
den Zapfen im Schnitt gemäß der in 10 mit
XI-XI gekennzeichneten Ebene zeigt;
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12 eine
Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Stifts
ist;
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13 einen
Aufriss dieses Stifts von einer Seite zeigt, auf der eine der beiden
abgeschrägten Rippen erkennbar ist;
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14 einen
Aufriss dieses Stifts von der Seite zeigt, die in 13 rechts
erkennbar ist;
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15 eine
Ansicht der Zapfen von oben zeigt, wobei sich die Zapfen in der
beabstandeten Stellung befinden und jeder an einer Schrankstrebe befestigt
ist;
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16 eine
Ansicht ähnlich der aus 15 zeigt,
in der sich die Zapfen jedoch in der angenäherten Stellung
befinden;
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17 eine
Perspektivansicht einer Variante der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zeigt, bei der jeder Zapfen nur einen einzigen Finger
umfasst;
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18 perspektivisch
die Vorrichtung aus 17 im Schnitt gemäß einer
mittleren Längsebene zeigt;
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19 zwei
Ansichten der Vorrichtung aus 17 und 18 im
Aufriss zeigt, wobei sich links die Zapfen in der angenäherten
Stellung befinden, während die Zapfen rechts voneinander
beabstandet sind.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
EINES AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
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1 zeigt
zwei Profilstreben 1, 2, die jeweils zu einem
Rahmen eines Schranks für Schaltgeräte gehören.
Ein als solcher bekannter Rahmen ist parallelepipedisch, und seine
Streben vermögen Ausrüstungsträger und
mehrere Traversen aufzunehmen. Die Streben 1, 2 sind
in einer Richtung D1 profiliert.
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Die
Streben 1, 2 sind allgemein aus Metall, können
jedoch auch aus jedem beliebigen Material ausgeführt sein,
das die erforderlichen mechanischen Eigenschaften aufweist.
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Der
Rahmen ist dazu bestimmt, auf jeder seiner Seiten eine Platte oder
eine an den Streben 1, 2 und Traversen befestigte
Tür aufzunehmen.
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Der
Rahmen weist ferner einen inneren und einen äußeren
Rahmen auf, die miteinander durch vier Streben 1, 2 verbunden
sind.
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1 zeigt
auch eine Vorrichtung 3 zum Verbinden der zwei Rahmen.
Die Vorrichtung 3 ist hier aus Metall (sie kann aber auch
aus Kunststoff ausgeführt sein) und an den Streben solchermaßen
befestigt, dass sie sich außen am Schrank befindet. Sie weist
einen ersten Zapfen 4, einen zweiten Zapfen 5 und
einen Verriegelungsstift 6 auf.
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Der
erste Zapfen 4 ist an der Strebe 1 befestigt,
während der zweite Zapfen an der Strebe 2 befestigt
ist.
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Die
Vorrichtung 3 weist eine angenäherte Stellung
(1) auf, in der die Zapfen 4, 5 aneinandergefügt
und mit Hilfe des Stifts 6 verriegelt sind. In dieser angenäherten
Stellung sind die Schrankrahmen und somit die Schränke
aneinander befestigt.
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Sind
die Rahmen voneinander getrennt (2), sind
die Zapfen 4, 5 voneinander beabstandet, und der
Stift ist nicht zum Verriegeln der Zapfen 4, 5 angeordnet.
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Es
wird nun der erste Zapfen 4 beschrieben.
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Der
Zapfen 4 weist einen Sockel 7 und zwei Finger 8, 9 auf.
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Der
Sockel 7 ist eine parallelepipedische Platte mit geringer
Dicke, die entlang eines ihrer Längsränder eine
Rippe 10 aufweist, die bezüglich der Hauptebene,
in der sich der Sockel 7 erstreckt, quer vorsteht. Diese
Rippe 10 hat eine geringe Höhe, die allgemein
der Dicke des Sockels 7 entspricht.
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An
seinen beiden Enden weist der Sockel 7 durchgehende Befestigungsöffnungen 11 auf,
wobei an jedem Ende eine Öffnung 11 vorgesehen
ist. Die Öffnungen 11 sind zum Hindurchführen
von Schrauben 12 vorgesehen, welche die Befestigung des
Sockels 7 und somit des Zapfens 4 an der Strebe 1 ermöglichen.
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Die
Finger 8, 9 sind voneinander beabstandet und zu
beiden Seiten der Mitte des Sockels 7 solchermaßen
angeordnet, dass zwischen ihnen ein Abstand liegt, der allgemein
einem Drittel der Länge des Sockels 7 entspricht.
Die Finger 8, 9 stehen am Sockel 7 quer
(in einer Richtung D2) vor. Die Finger 8, 9 erstrecken
sich der Breite des Sockels 7 nach (in einer Richtung D3).
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Der
erste Finger 8 ist allgemein parallelepipedisch, so dass
er eine Seite aufweist, die zu der Befestigungsöffnung 11 weist
und zum Sockel 7 lotrecht ist. Die entgegengesetzte Seite,
die zu dem Finger 9 weist, ist leicht geneigt, so dass
sich der Finger 8 zu seinem freien Ende hin leicht verjüngt.
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Auf
dieser Seite weist der Finger 8 eine Aussparung 13 auf,
die in dem freien Ende mündet und sich bis zum Ausgangspunkt
des Finger 8 erstreckt, wobei die Aussparung 13 an
der Seite des Ausgangspunktes des Finger 8 kreisbogenförmig
ist.
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Der
Finger 8 ist vollständig von einer Öffnung 14 durchbohrt,
deren Kontur 15 im Querschnitt in Richtung des freien Endes
des Fingers 8 eine längliche Form aufweist. In
ihrem zum Ausgangspunkt des Fingers 8 hin angeordneten
Teil setzt sich die Öffnung 14 durch den Sockel 7 hindurch
fort.
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Auf
der zum Finger 9 weisenden Seite verläuft eine
Gleitfläche 16 um die Aussparung 13 herum.
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Der
Finger 9 ist das Spiegelbild von Finger 8 bezogen
auf eine in Richtung des Überstands der Fingers 8, 9 weisende
Mittelebene des Sockels 7.
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Der
Finger 9 weist folglich eine Rippe 10, eine Befestigungsöffnung 11,
eine Aussparung 13, eine Öffnung 14 und
eine Gleitfläche 17 auf.
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Betrachtet
man den Zapfen 4 in der in 5 gezeigten
Ansicht, so sind die Gleitflächen 16, 17 bezüglich
einander mit einem V-förmigen Profil angeordnet, das zum
Sockel 7 zeigt.
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Es
wird nun der zweite Zapfen 5 beschrieben.
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Der
zweite Zapfen 5 weist einen Sockel 20 ähnlich
dem Socke 7 auf, der ebenfalls zwei Befestigungsöffnungen 21 und
eine Rippe 22 umfasst.
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Der
Zapfen 5 umfasst einen einzigen Finger 23, welcher
der Breite des Sockels 20 nach (in Richtung D3) angeordnet
ist und am Sockel 20 quer (in Richtung D2) vorsteht. Der
Finger 23 weist eine Höhe auf, die der der Finger 8, 9 des
Zapfens 4 entspricht. Der Finger 23 weist zwei
entgegengesetzt angeordnete Seiten auf, wobei jede Seite zu einer
Befestigungsöffnung 21 weist. Diese Seiten sind
mit einem V-förmigen Profil angeordnet, das zu der dem
Sockel abgewandten Seite zeigt, so dass sich der Finger 23 zu
seinem freien Ende hin leicht verjüngt. Der Finger 23 weist
auf jeder seiner Seiten eine Aussparung 24 mit geringer
Tiefe auf, die vom freien Ende des Zapfens 23 allgemein
bis zu seinem Ausgangspunkt in Höhe des Sockels 20 verläuft.
Wie bei den Aussparungen 13 der Finger 8 und 9 des
Zapfens 4 haben auch die Aussparungen 24 des Fingers 23 an
der Seite des Ausgangspunktes des Fingers 23 am Sockel 20 die
Form eines Kreisbogens.
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Der
Finger 23 weist ferner eine durchgehende Öffnung 25 auf,
die quer zur Richtung des Überstandes des Fingers 23 verläuft,
das heißt in Richtung D1. Die Kontur 26 der Öffnung 25 hat
an einem ihrer Enden eine längliche Form, die sich der
kreisbogenförmigen Form der Aussparungen 24 anpasst. Die
Kontur 26 der Öffnung 25 entspricht den
Konturen 13 der Öffnungen 11 der Finger 8, 9.
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Auf
jeder zu den Befestigungsöffnungen 21 weisenden
Seite des Fingers 23 verläuft eine Gleitfläche 27 bzw. 28 um
die Aussparung 24 herum.
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Der
Verriegelungsstift 6 weist einen Kopf 30, ein
Profilstück 31, ein sich verjüngendes
Stück 32 und schließlich ein dem Kopf 30 entgegengesetzt
angeordnetes Ende 33 auf.
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Das
Profilstück 31 hat im Querschnitt eine längliche
Kontur, die den Konturen 15, 16 entspricht. Das
Profilstück 31 erstreckt sich über eine
Höhe, die etwa der Hälfte der Gesamthöhe
des Stifts 6 entspricht. Das Profilstück 31 weist
somit zwei entgegengesetzt angeordnete rechteckige ebene Flächen, die
den parallelen Rändern der länglichen Kontur entsprechen,
und zwei entgegengesetzt angeordnete abgerundete Flächen 35 auf,
die den abgerundeten Rändern der länglichen Kontur
entsprechen.
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Das
Stück 32 verjüngt sich von seinem mit dem
Stück 31 gemeinsamen Ende aus. Es verjüngt sich
durch Annähern der Schrägen 36, welche
abgerundete Flächen sind, die im Stück 32 die
abgerundeten Flächen 35 des Stücks 31 fortsetzen,
so dass das Stück 32, bei Betrachtung des Stifts 6 mit
Blick auf eine ebene Fläche 34, eine V-förmige
Form aufweist, dessen Spitze auf der Seite des freien Endes 33 des Stücks 32 und
somit des Stifts 6 angeordnet ist. Das freie Ende 33 ist
abgerundet und weist in Richtung D3 eine größere
Breite auf.
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Dem
Ende 33 entgegengesetzt ist der Kopf 30 angeordnet,
der im Schnitt quer zur Hauptrichtung des Stifts 6 etwas
größer ist als der Querschnitt des Profilstücks 31,
so dass der Kopf 30 aus dem Stück 31 übersteht
und eine allgemein parallelepipedische Form mit abgerundeten Ecken
aufweist. Der Kopf 30 weist eine Mittelnut auf, die sich
seiner Länge nach erstreckt.
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Am Übergang
zwischen dem Profilstück 31 und dem Kopf 30 nimmt
auf jeder der ebenen Flächen 34 des Stücks 31 eine
Rippe 37 mit geringer Dicke ihren Ausgang, die sich hier
allgemein über knapp ein Drittel der Höhe des
Stücks 31 erstreckt. An ihrem dem Kopf 30 abgewandten
Ende ist jede Rippe 37 solchermaßen abgeschrägt,
dass sie eine leichte Nei gung aufweist, die ihre Dicke bis zu ihrem dem
Kopf 30 entgegengesetzt angeordneten Ende verringert.
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Es
wird nun die Funktionsweise der Vorrichtung 3 beschrieben.
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Der
Zapfen 4 ist mit Hilfe von zwei Befestigungsschrauben 12 an
der Strebe 1 befestigt, während der Zapfen 5 mit
Hilfe von zwei Befestigungsschrauben 12 an der Strebe 2 befestigt
ist. Der Zapfen 4 und der Zapfen 5 sind an den
entsprechenden Streben 1 und 2 in gleicher Höhe
so angeordnet, dass sie einander gegenüberliegen, wenn
die Rahmen voneinander beabstandet angeordnet sind.
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Da
die Zapfen 4, 5 symmetrisch sind, erfolgt ihre
Positionierung in Abhängigkeit von der Anordnung der Rippen 10, 22 bezüglich
der Streben. Diese sind hier zwischen ein Plättchen 40,
auf dem die Zapfen 4, 5 befestigt werden, und
einen Rücksprung 41 geklemmt, der sich in derselben
Richtung wie das Plättchen 40 mit Abstand zu diesem
erstreckt (15).
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Dargestellt
ist eine einzige Vorrichtung 3, zur Verbindung der Schränke
können jedoch mehrere Vorrichtungen 3 verwendet
werden, die in unterschiedlichen Höhen der Streben angeordnet
sind.
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Die
Schränke werden so positioniert, dass sich die Zapfen 4, 5 in
Richtung D2 teilweise überlappen (15). In
dieser beabstandeten Stellung ist der Finger 23 des Zapfens 5 teilweise
in den Zwischenraum eingeführt, der zwischen den Fingern 8 und 9 des
Zapfens 4 ausgebildet ist, so dass die Öffnung 25 den
beiden Öffnungen 14 des Zapfens 4 zum
Teil gegenüberliegt. Die übereinanderliegende Anordnung
der Öffnungen 14, 25 bildet einen Durchgang,
dessen Querschnittsfläche kleiner ist als die Querschnittsfläche
der Öffnungen 14, 25 alleine, wobei die
Querschnittsfläche an der Seite der Strebe 1 durch
die Kontur der Öffnung 25 des Zapfens 5 und an
der Seite der Strebe 2 durch die Kontur der Öffnung 14 des
Zapfens 4 begrenzt ist.
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Zum
Verbinden der beiden Streben 1, 2 miteinander
wird der Stift 6 in Richtung D1 mit dem Ende 33 zuerst
in den Bereich der Öffnung 14 des Fingers 8 eingeführt,
der über der Öffnung 25 des Fingers 23 liegt.
Das Ende 33 weist eine Größe auf, die
geringer ist als die Querschnittsfläche des Durchgangs,
der solchermaßen gebildet ist, dass das Ende 33,
und somit der Stift 6, durch die Öffnung 14 des
Fingers 8 hindurch eingeführt werden kann und
bis zur Öffnung 25 des Fingers 23 vordringen
kann.
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Entsprechend
der ursprünglichen Anordnung in der beabstandeten Stellung
der Öffnungen 14, 25 dringt das Ende 33 mehr
oder weniger weit vor, so dass es möglich ist, dass es über
die Öffnung 25 hinausragt.
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Der
Stift 6 ist in Richtung der Öffnungen 14 parallel
zu den Streben 1, 2 in der Öffnung 14 angeordnet,
wobei jede Schräge 36 des Stücks 31 dem Sockel 7 bzw.
dem Sockel 20 solchermaßen gegenüberliegt,
dass die längliche Kontur des Profilstücks 31 in
derselben Weise ausgerichtet ist wie die länglichen Konturen
der Öffnungen 14, 25.
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Dann
wird der Stift 6 unter Kraftaufwand eingesteckt. Eine Schräge 36 ist
in Kontakt mit der Kontur 15 der Öffnung 14 des
Fingers, während die andere Schräge 36 mit
der Kontur 26 der Öffnung 25 des Fingers 23 in
Kontakt ist. Je weiter der Stift 6 eingesteckt wird, umso
weiter kann das kreisbogenförmige Stück der Kontur 26 der Öffnung 25 in
Richtung des Sockels 7 und das kreisbogenförmige
Stück der Kontur 14 des Fingers 8 in
Richtung des Sockels 20 durch die Wirkung der Schrägen 36 vorgeschoben werden,
so dass sich die Zapfen 4, 5 einander in einer
Annäherungsrichtung nähern, bei der es sich um die
Richtung D2 handelt.
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Erreicht
das Stück 31 die Öffnungen 14, 25 infolge
der Übereinstimmung zwischen den Konturen 15, 26 der Öffnungen
und der Kontur des Profilstücks 31, sind die Öffnungen 14, 25 und
der Stift 6 alle in derselben Achse (in Richtung D1) fluchtend
angeordnet. Der in Richtung D2 bestehende Versatz wurde ausgeglichen.
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In
dieser angenäherten Stellung sind das freie Ende des Fingers 23 am
Sockel 7 und die freien Enden der Finger 8, 9 am
Sockel 20 solchermaßen angeordnet, dass die Zapfen 4, 5 gegen
eine Drehung blockiert sind (Drehung um den Stift 6), wobei zu
dieser Drehblockierung die nicht kreisrunde Form des Stifts 6 ebenfalls
beiträgt.
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Gemäß einer
nicht dargestellten Variante sind die freien Enden der Finger 23, 8, 9 von
den Sockeln 7 bzw. 20 ganz leicht beabstandet
angeordnet, der Abstand ist jedoch gering, und die vorhandenen Rippen 10, 22 blockieren
ebenfalls die Zapfen 4, 5 gegen eine Drehung (Drehung
um den Stift 6 herum).
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In
dem (nicht dargestellten) Fall, in dem die beiden Streben einander
nicht genau gegenüberliegen, das heißt wenn in
Richtung D3 ein Versatz besteht, ist die Überlappungsfläche
ebenfalls in dieser Richtung begrenzt. Das Einstecken des Stifts 6 erfordert
ebenfalls eine Neupositionierung der Finger 8, 9, 23 in
Richtung D3. Die Annäherungsrichtung weist somit eine Komponente
in Richtung D2 und eine Komponente in Richtung D3 auf.
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Für
den Fall, dass sich die Zapfen 4, 5 an den Streben 1, 2 in
gleicher Höhe (in Richtung D1) befinden, nähert
sich der Finger 23 dem Zapfen 4 mit gleichem Abstand
zu den Fingern 8 und 9, so dass die Gleitflächen 16, 27 und 17, 28 nur
in der angenäherten Position der Zapfen 4, 5 miteinander
in Kontakt kommen.
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Weisen
die Schrankrahmen oder die Schränke selbst einen geringen
vertikalen Versatz auf, zum Beispiel aufgrund ihrer versetzten Anordnung
am Boden, muss beim Annähern der Zapfen 4, 5 bei
der durch die beiden Rahmen gebildeten Verbindung in der Höhe
ein Ausgleich erfolgen. Befindet sich der Finger 23 bereits
in der beanstandeten Position näher an Finger 9 als
an Finger 8, so sind die Gleitflächen 17, 27 miteinander
in Kontakt. Ebenso wie die Schrägen 36 auf die
Konturen der Öffnungen einwirken, gleitet somit der Finger 23 mit
Hilfe der Gleitflächen 17, 27 so auf
dem Finger 9, dass der geringe Höhenversatz ausgeglichen
wird, um die beiden Rahmen ohne Höhenversatz richtig aneinander
zu positionieren.
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Befindet
sich der Finger 23 im umgekehrten Fall näher an
Finger 8 als an Finger 9, so sind die Flächen 16, 28 miteinander
in Kontakt und erlauben das Gleiten des Fingers 23 auf
dem Finger 8. Beim Wechsel aus der beabstandeten in die
angenäherte Stellung erfolgt ein Ausgleich durch die Gleitfläche 16 an der
Gleitfläche 28, so dass der Finger 23 in
der angenäherten Stellung genau zwischen den Fingern 8 und 9 positioniert
ist und die beiden Schränke in gleicher Höhe angeordnet
sind.
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Am
Ende des Einsteckens des Stifts 6 gelangen die Rippen 37 in
Kontakt mit der Kontur 15 der Öffnung 14 des
Fingers 8. Durch die vorhandenen Rippen 35 wird
die Querschnittsgröße des Stücks 31 geringfügig über
den Umfang der Kontur 15 der Öffnung 13 des
Fingers 8 hinaus erhöht, so dass der Stift 6 in
die Öffnung 14 des Fingers 8 geklemmt
ist, wodurch ein gegebenenfalls zwischen dem Stift 6 und
dem Zapfen 4 vorhandenes Spiel beseitigt wird.
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Wird
das Einstecken des Stifts unter Kraftaufwand fortgesetzt, wird dieses
Stück durch die abgeschrägten Enden der Rippen 35 in
der Öffnung 14 eingeklemmt. Schließlich
ist der gesamte die Rippen 35 aufweisende Teil des Stücks 31 letztlich
in der Öffnung 14 solchermaßen angeordnet,
dass der Stift 6 in der Öffnung 14 eingeklemmt
ist.
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Am
Ende des Einsteckvorgangs ist die Aussparung 13 des Fingers 8 durch
den Kopf 30, und hauptsächlich durch seinen überstehenden
Teil, bedeckt.
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Mit
Bezug auf 18, 19 wird
nun eine Ausführungsvariante der Erfindung beschrieben.
Für diese Variante wurden für gleiche Elemente
dieselben Bezugszeichen wie vorstehend genannt beibehalten, allerdings
bezüglich der in 1 bis 17 angeführten
Bezugszeichen erhöht um die Ziffer 100.
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Die
Vorrichtung 103 umfasst einen Zapfen 104, einen
Zapfen 105 und einen Stift 106. Jeder der Zapfen 104, 105 weist
nur einen einzigen Finger 108 auf. Das freie Ende des Fingers 108 ist
mit einer kleinen parallelepipedischen Vorwölbung 150 versehen, während
die Sockel 107, 120 eine Vertiefung 151 aufweisen,
deren Maße denen der Vorwölbung 150 entsprechen
und die sich auf dem Sockel 107, 120 gegenüber
der Vorwölbung 150 des Zapfens 105, 104 befindet.
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Die
Finger 108 weisen eine Gleitfläche 116 auf.
In beabstandeter Stellung sind die Gleitflächen 116 entweder
in Kontakt miteinander oder leicht voneinander beabstandet.
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Der
Wechsel aus der beabstandeten Stellung in die angenäherte
Stellung erfolgt in gleicher Weise wie bei der vorstehend beschriebenen
Ausführungsform, und die Zapfen werden in der Richtung D2
und eventuell in der Richtung D3 verschoben.
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In
der angenäherten Stellung sind die Gleitflächen 116 über
ihre gesamte Länge miteinander in Kontakt, der Stift 106 ist
mit dem Kopf 130 eingesteckt, der gegen eine darüber
angeordnete Seite des Fingers 108 in Anschlag ist, und
die am Zapfen 105 angebrachte Vorwölbung 150 des
Fingers 108 lagert in der Vertiefung 151 des Fingers 108,
der an der Strebe 101 befestigt ist. Gleiches gilt für
das andere Paar Vorwölbung 150/Vertiefung 151.
Das Positionieren der Vorwölbung 150 in der Vertiefung 151 ist ein
zusätzliches Element, das zur Verriegelung der Zapfen 104, 105 miteinander
und ganz allgemein der Schrankrahmen miteinander beiträgt.
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Aufgrund
der Neigung der Gleitflächen 116 der Finger 108 ist
auch für diese Ausführungsvariante der Höhenausgleich
der Schränke (in Richtung D1) möglich.
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Gemäß einer
Variante der Ausführungsform weist der Stift nur eine einzige
Schräge auf, wobei die entgegengesetzte abgerundete Fläche
zwischen der Verlängerung derjenigen des Profilstücks
angeordnet ist.
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Gemäß einer
anderen Variante ist der Stift über seine gesamte Höhe
profiliert, mit einer an seinem Endteil begrenzten Verjüngung.
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Gemäß einer
anderen nicht dargestellten Ausführungsvariante weisen
die Finger Gleitflächen auf, die quer zum Sockel solchermaßen
angeordnet sind, dass das Einstecken des Stifts einen Ausgleich des
Versatzes der Zapfen in einer Ebene quer zu den Sockeln und den
Streben ermöglicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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