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DE29811729U1 - Kaffeepulverpreßlinge - Google Patents

Kaffeepulverpreßlinge

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DE29811729U1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Kaffeepulverpreßling.
Um wirklich frischen Kaffee zu erhalten, müssen Kaffeebohnen direkt vor dem Aufbrühen zu Kaffeemehl vermählen werden. Annähernd gleiche Qualitäten werden jedoch erreicht, wenn das Kaffeemehl direkt nach dem Mahlen vakuumverpackt wird. Nach dem Öffnen der Vakuumverpackung ist die Qualität des Kaffeemehls mit derjenigen von frisch vermahlenen Kaffeebohnen vergleichbar. Jedoch nimmt die Qualität des Kaffeepulvers bereits nach wenigen Tagen stark ab, weil durch Einwirkungen von Luftfeuchtigkeit und Luftsauerstoff bestimmte Inhaltsstoffe des Kaffeepulvers verändert werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Fette und Eiweiße, die zu jeweils mehr als 10 % in dem Kaffeemehl enthalten sind. Diese Inhaltsstoffe oxidieren und der Kaffee beginnt, ranzig zu schmecken. Entsprechende Probleme treten, wenn auch in abgeschwächter Form, bei der Qualität von löslichem Kaffee-
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granulat auf, das ebenfalls nur direkt nach der Öffnung einer Vakuumverpackung oder mit Schutzgas gefüllten Verpackung wirklich frisch schmeckenden Kaffee ergibt.
Aus dem DE-GM 297 07 128.9 ist es bekannt, in einer allseitig geschlossenen, luftdurchlässigen und zumindest teilweise von Luft evakuierten Umhüllung vorportionierte Mengen von Kaffeemehl von maximal 80 g anzuordnen, wie sie bei einem einzigen Kaffeeaufbrühvorgang verbraucht werden. Hierdurch soll verhindert werden, daß das in der Kaffeemenge zurückbleibende, zunächst nicht benötigte Kaffeemehl an Frische einbüßt. Die Verpackung kleiner Kaffeemengen in allseitig geschlossenen, luftdurchlässigen und zumindest teilweise von Luft evakuierten Umhüllungen ist jedoch sehr aufwendig. Sie ist zudem mit einer erheblichen zusätzlichen Menge an Abfall im Vergleich zu größeren Verpackungseinheiten verbunden. Aus der DE-GM 297 07 128.9 ist weiterhin bekannt, eine vorportionierte Menge Kaffeemehl in einem Kaffeefilter anzuordnen, wobei entweder das Kaffeemehl innerhalb des Kaffeefilters oder der gesamte Kaffeefilter mit dem Kaffeemehl von einer allseitig geschlossenen Umhüllung eingeschlossen ist. Der Kaffeefilter kann dabei auch ein allseitig geschlossener Filterbeutel nach Art eines üblichen Teebeutels sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, vorportionierte Mengen von Kaffeepulver so herzurichten, daß sie auch ohne jeweils selbst von einer allseitig umschlossenen und zu verwerfenden Umhüllung umgeben zu sein, ausreichend vor dem Ranzigwerden geschützt sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Kaffeepulverpreßling gelöst, der zum überwiegenden Teil aus Kaffeepulver besteht und eine geschlossene äußere Oberfläche aufweist. Durch das Verpressen einer vorportionierten Menge an Kaffeepulver zu dem Kaffeepulverpreßling, bis sich eine weitgehend geschlossene
äußere Oberfläche ergibt, wird die effektive Oberfläche des Kaffeepulvers um Größenordnungen reduziert. Entsprechend reduziert sich auch die Geschwindigkeit einer möglichen Oxydation der relevanten Fette und Eiweißstoffe in dem Kaffeepulver, wobei der Effekt nicht nur linear, sondern eher exponentiell ist. Das heißt, daß bei dem Kaffeepulverpreßling zwar Kaffeepulver an der äußeren Oberfläche bezüglich seiner Eiweiße und Fette oxidieren kann, daß hierdurch aber keine relevanten Anteile des= gesamten Kaffeepulverpreßlings von der Oxydation erfaßt sind. Daß der Kaffeepulverpreßling zum überwiegenden Teil aus Kaffeepulver besteht, schließt den Fall ein, daß er nur aus Kaffeepulver besteht. Die geschlossene äußere Oberfläche des Kaffeepulverpreßlings kann angesichts des Ausgangsmaterials Kaffeepulver nicht ohne weiteres absolut gesehen geschlossen sein. Sie ist aber in jedem Fall weitestgehend geschlossen und der Kaffeepulverpreßling weist keine nennenswerte Porösität auf.
Bei dem Kaffeepulver des Kaffeepulverpreßlings kann es sich um aus gerösteten Kaffeebohnen ermahlenes Kaffeemehl und/oder lösliches Kaffeegranulat handeln. Das heißt, die Erfindung ist nicht auf Kaffeepulverpreßlinge für Filterkaffee beschränkt, sondern schließt sich vollständig auflösende Kaffeepulverpreßlinge ein. Die typische Menge an Kaffeemehl beträgt je Kaffeepulverpreßling 6 bis 8 g. Bei löslichem Kaffeegranulat beträgt die Einsatzmenge je Kaffeepulverpreßling typischerweise 1,5 bis 2 g.
Zum Herstellen des Kaffeepulverpreßlings sind so große Kräfte aufzubringen, daß das Kaffeepulver auf weniger als 40 % seines Schüttvolumens verpreßt wird. Dann setzt auch ohne Bindemittel eine ausreichende Haftung zwischen den Partikeln des Kaffeepulvers ein, die ein anschließendes Auseinanderfallen des Kaffeepulverpreßlings ohne die Einwirkung heißen Wassers verhindert. Es ist ohne weiteres möglich, das Kaffeepulver auch auf ein Drittel oder weniger seines Schüttvolumens zu verpressen. Bei
Kaffeemehl sind höhere Verpressungsgrade sinnvoller als bei löslichem Kaffeegranulat, da sich letzteres sonst nur noch schwer unter der Einwirkung von insbesondere nur heißem und nicht kochendem Wasser auflöst.
Dem Kaffeepulver des Kaffeepulverpreßlings können Zucker, Süßstoff, Milchpulver, Kaffeeweißer und/oder zusätzliche Aromastoffe zugesetzt sein. Auf der Basis von löslichem Kaffeegranulat kann der Kaffeepulverpreßling dann auch ein Lutschbonbon mit Koffeingehalt ausbilden. Die Zusatzstoffe sind nicht nur geeignet, die Geschmacksrichtung des fertigen Kaffees zu beeinflussen. Sie können auch als Bindemittel für den Kaffeepulverpreßling und zum Verschließen seiner äußeren Oberfläche dienen. Dabei ist natürlich darauf zu achten, daß die Zusatzstoffe nicht selbst in noch stärkerem Maße als der Kaffee mit Luftsauerstoff und/oder Luftfeuchtigkeit aus der Umgebung reagieren.
Die Oberfläche des Kaffeepulverpreßlings kann im wesentlichen nicht aus Kaffeepulver bestehen. So ist es denkbar, einen der vorgenannten Zusatzstoffe für das Kaffeepulver zum Ausbilden einer äußeren Schicht des Kaffeepulverpreßlings und damit seiner Oberfläche zu nutzen. Hierdurch ist es möglich, das Kaffeepulver weitgehend hermetisch einzuschließen. Auf diese Weise wird aber keine zu verwerfende Umhüllung geschaffen. Vielmehr löst sich die Oberfläche bei der Verwendung des Kaffeepulverpreßlings ebenso wie das Kaffeepulver auf oder zerfällt zumindest ebenso wie Kaffeemehl.
Die Oberfläche des Kaffeepulverpreßlings kann auch von einer Hartgelatinekapsel ausgebildet werden. Die Hartgelatinekapsel löst sich unter Einwirkung von heißem Wasser rasch auf und gibt ihren Inhalt, d. h. das verpreßte Kaffeepulver frei. Vor dem Auflösen der Hartgelatinekapsel schützt sie aber das Kaffeepulver sehr gut vor Oxydation und anderen negativen Einflüssen.
Eine Einfärbung der Hartgelatinekapsel ermöglicht auch ein Lichtschutz. Die Hartgelatine steht der Qualität eines beispielsweise aus entsprechend ummantelten Kaffeepulverpreßlingen erbrühten Filterkaffees nicht entgegen. Vielmehr ist zu beobachten, daß die aufgelöste Hartgelatine von dem Kaffeefilter zwar zurückgehalten wird, diesen aber nicht verstopft.
Der Kaffeepulverpreßling kann in seinen äußeren Abmessungen kugelförmig, tablettenförmig abgerundet oder quaderförmig sein. Daneben sind weitere Formen der äußeren Abmessungen möglich.
Der Kaffeepulverpreßling kann in einem insbesondere allseitig geschlossenen Kaffeefilter angeordnet sein. Er erfährt seinen Oxidationsschutz aber durch seine eigene geschlossene Oberfläche. Der ihn umgebende Kaffeefilter erleichtert nur die Verwendung des neuen Kaffeepulverpreßlings. Wenn der Kaffeefilter allseitig geschlossen ist, kann er nach Art eines bekannten Teebeutels verwendet werden.
Der Kaffeepulverpreßling kann zusammen mit einer Mehrzahl insbesondere identischer Kaffeepulverpreßlinge in einer evakuierten und/oder mit Schutzgas befüllten, möglichst gas- und lichtdichten Verpackung angeordnet sein. Für die Langzeitaufbewahrung des neuen Kaffeepulverpreßlings ist es trotz seiner geringen Oxidationsrate sinnvoll, ihn innerhalb einer schützenden Verpackung anzuordnen. Die Verpackung sollte dabei aus ökonomischen Gründen eine Vielzahl von Kaffeepulverpreßlingen aufnehmen.
Der Kaffeepulverpreßling kann zusammen mit einer Mehrzahl insbesondere identischer Kaffeepulverpreßlinge in einer regelmäßigen und möglichst dichten ein-, zwei- oder dreidimensionalen Packung angeordnet sein. Unter einer eindimensionalen Packung ist ein Stapel von Kaffeepulverpreßlingen zu verstehen, der beispielsweise rollenförmig eingeschlagen ist. Eine dreidimensionale
Packung der Kaffeepulverpreßlinge ergibt eine ähnliche Anordnung wie bei Zuckerwürfelverpackungen.
Der Kaffeepulverpreßling kann zusammen mit einer Mehrzahl insbesondere identischer Kaffeepulverpreßlinge auch in einer Blister-Verpackung angeordnet sein. Eine Blister-Verpackung hat den Vorteil, daß jeweils nur der Schutz des jeweils zu verwendenen Kaffeepulverpreßlings aufgebrochen wird, während die anderen Kaffeeepulverpreßlinge weiter geschützt bleiben. Eine Blister-Verpackung für die Erfindung muß durch die kompakte Form der Kaffeepulverpreßlinge keine besonders großen Abmessungen aufweisen.
Bei Zusatz von Süß- und Aromastoffen zu einem Kafeepulverpreßling auf der Basis von löslichem Kaffeegranulat kann dieser auch als insbeondere koffeinhaltiges Lutschbonbon ausgebildet sein. Grundsätzlich ist die Erfindung sowohl auf koffeinhaltiges und entkoffeiniertes Kaffeemehl bzw. -granulat anwendbar.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert und beschrieben. Dabei zeigt
Figur 1 einen tablettenförmigen Kaffeepulverpreßling,
Figur 2 einen quaderförmigen Kaffeepulverpreßling,
Figur 3 eine Rolle mit mehreren tablettenförmigen Kaffeepulverpreßlingen,
Figur 4 eine dichteste Packung von mehreren würfelförmigen Kaffeepulverpreßlingen,
Figur 5 einen Kaffeepulverpreßling innerhalb einer Hartgelatinekapsel,
Figur 6 einen überzogenen tablettenförmigen Kaffeepulverpreßling,
Figur 7 einen Kaffeepulverpreßling in einem allseits geschlossenen Kaffeefilter und
Figur 8 eine Blister-Verpackung mit mehreren Kaffeepulverpreßlingen.
Der in Figur 1 dargestellte Kaffeepulverpreßling 1 weist die Form einer Tablette auf und besteht im wesentlichen aus Kaffeepulver 2 in Form von zu Kaffeemehl 3 vermahlenen gerösteten Kaffeebohnen. Die Masse des Kaffeemehls 3 des Kaffeepulverpreßlings 1 beträgt 7 g und entspricht damit der typischen Kaffeemehlmenge für eine Tasse Filterkaffee. Neben Kaffeepulver 2 bzw. Kaffeemehl 3 besteht der Kaffeepulverpreßling 1 aus einem geringen Anteil Süßstoff 4, der zugleich als Bindemittel für den Kaffeepulverpreßling 1 dient. Das Volumen des Kaffeepulverpreßlings 1 entspricht etwa einem Drittel des Schüttvolumens des Kaffeemehls 3. Bei der Verwendung des Kaffeepulverpreßlings 1 wird dieser in einen Kaffeefilter eingebracht und anschließend mit kochendem Wasser übergössen, wobei sich der Kaffeepulverpreßling l sofort in das Kaffeemehl 3 zerlegt und sich der Süßstoff 4 auflöst.
Der in Figur 2 dargestellte Kaffeepulverpreßling 1 ist quaderförmig. Er besteht aus 1,7 g verpreßtem löslichen Kaffeegranulat 5 als Kaffeepulver 2. Das Kaffeegranulat 5 ist ebenfalls auf etwa ein Drittel seines Ausgangsvolumens verpreßt. Allerdings sind die dabei aufzubringenden Kräfte geringer als bei dem Kaffeepreßling 1 gemäß Figur 1. Wenn gleiche Kräfte aufgebracht werden, reduziert sich das Volumen des Kaffeepulverpreßlings 1 gemäß Figur 2 weiter. Dadurch wird dann jedoch seine Auflösung in heißem Wasser bei der Kaffeeherstellung behindert.
Sowohl der Kaffeepulverpreßling 1 gemäß Figur 1 als auch der Kaffeepulverpreßling 2 gemäß Figur 2 weisen jeweils eine weitestgehend geschlossene äußere Oberfläche 6 auf. Die äußere Oberfläche 6 des jeweiligen Kaffeepulverpreßlings 1 ist die für die Oxydation des Kaffeepulvers 2 effektiv zur Verfügung stehende Oberfläche. Diese ist viel kleiner als die für die Oxydation zur Verfügung stehende effektive Oberfläche des Ausgangsmaterials, d. h. des Kaffeemehls 3 bzw. des löslichen Kaffeegranulats 5. Hierdurch ist der jeweilige Kaffeepulverpreßling 1 über viel längere Zeiträume offen haltbar, ohne daß der auf ihm hergestellte Kaffee ranzig schmeckt, als die Ausgangsmaterialien.
Figur 3 zeigt eine Rolle 7 mit innerhalb einer Verpackung 8 übereinander gestapelten tablettenförmigen Kaffeepulverpreßlingen 1 auf der Basis von löslichem Kaffeegranulat 5 als Kaffeepulver 2. Weiterhin bestehen die Kaffeepulverpreßlinge 1 hier aus Zucker 9 und Aromastoffen 10. Die Kaffeepulverpreßlinge 1 können so nicht nur zur Herstellung eines Heißgetränks durch Übergießen mit heißem Wasser verwendet, sondern auch speziell als koffeinhaltige Lutschbonbons ausgebildet werden.
Figur 4 zeigt eine dichteste Packung Il von würfelförmigen Kaffeepulverpreßlingen 1. Diese sind innerhalb einer luftdichten und zumindest teilweise evakuierten oder mit Schutzgas befüllten Verpackung 8 angeordnet, um für längere Zeiträume vor Oxydation geschützt zu sein. Nach dem Öffnen der Verpackung 8 steht aber relativ viel Zeit zur Verfügung, um die einzelnen Kaffeepulverpreßlinge 1 zu verbrauchen, ohne daß der hieraus hergestellte Kaffee merklich an Qualität einbüßt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die einzelnen Kaffeepulverpreßlinge 1 sich auch gegenseitig vor dem Einfluß von Luftsauerstoff und Luftfeuchtigkeit schützen, soweit sie voreinander angeordnet sind.
Figur 5 zeigt einen Kaffeepulverpreßling I1 bei dem Kaffeemehl 3 als Kaffeepulver 2 in eine zweiteilig Hartgelatinekapsel 12 verpreßt ist. Die Hartgelatinekapsel 12 bildet die geschlossene äußere Oberfläche 6 des Kaffeepulverpreßlings l aus und schließt das Kaffeemehl 3 in ihrem Inneren weitgehend hermetisch vor äußeren Einflüssen, einschl. Licht ab. Bei der Einwirkung von kochendem Wasser löst sich die Hartgelatinekapsel 12 jedoch umgehend auf. Sie wird von einem Kaffeefilter zusammen mit dem Kaffeemehl 3 zurückgehalten, ohne den Kaffeefilter zu verstopfen. Sie ist aber auch lebensmittelgesundheitlich völlig unbedenklich.
Der in Figur 6 dargestellte Kaffeepulverpreßling 1 weißt eine äußere Oberfläche 6 auf, die nicht aus dem löslichen Kaffeegranulat 5 besteht, das den Kaffeepulverpreßling 1 zum überwiegenden Teil ausmacht, sondern aus einem nicht-hygroskopischen und oxidationsunempfindlichen Kaffeeweißer 13 verpreßt ist. Der Kaffeeweißer 13 schließt in seinem Inneren das Kaffeepulver 2 ein.
Gemäß Figur 7 ist ein Kaffeepulverpreßling 1 innerhalb eines allseitig geschlossenen Kaffeefilters 14 angeordnet, der eine gewisse Ähnlichkeit mit einem üblichen Teebeutel aufweist. Der Kaffeepulverpreßling 1 wird innerhalb des Kaffeefilters 14 durch seine weitestgehend geschlossene Oberfläche 6 vor Oxydation und anderen Alterungsprozessen geschützt.
Die in Figur 8 dargestellte Blister-Verpackung 15 weist einen teifgezogenen Grundkörper 16 und eine darauf heißverpreßte Abdeckfolie 17 auf. In Näpfchen 18 des Grundkörpers, die durch die Abdeckfolie 17 abgedeckt weden, ist jeweils ein Kaffeepulverpreßling 1 geschützt angeordnet. Bei der Entnahme eines Kaffeepulverpreßlings 1 unter Durchbrechung der Abdeckfolie 17 bleibt der Schutz der anderen Kaffeepuverpreßlinge l erhalten.
10
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Kaf feepulverpreßling
2 Kaffeepulver
3 Kaffeemehl
4 Süßstoff
5 Kaffeegranulat
6 Oberfläche
7 Rolle
8 Verpackung
9 Zucker
10 Aromastoff
11 Packung
12 Hartgelatinekapsel
13 Kaffeeweißer
14 Kaffeefilter
15 Blister-Verpackung
16 Grundkörper
17 Abdeckfolie
18 Näpfchen

Claims (12)

SCHÜTZANSPRÜCHE :
1. Kaffeepulverpreßling, dadurch gekennzeichnet, daß er zum überwiegenden Teil aus Kaffeepulver (2) besteht und eine geschlossene äußere Oberfläche (6) aufweist.
2. Kaffeepulverpreßling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kaffeepulver (2) aus gerösteten Kaffeebohnen ermahlenes Kaffeemehl (3) und/oder lösliches Kaffeegranulat (5) ist.
3. Kaffeepulverpreßling nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kaffeepulver (2) auf weniger als 40 Prozent seines Schüttvolumens verpreßt ist.
4. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kaffeepulver (2) mit Zucker (9), Süßstoff (4) , Milchpulver, Kaffeeweißer (13) und/oder zusätzlichen Aromastoffen (10) versetzt ist.
5. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß seine Oberfläche (6) im wesentlichen nicht aus Kaffeepulver (2) besteht.
6. Kaffeepulverpreßling nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß seine Oberfläche (6) von einer Hartgelatinekapsel (12) gebildet wird.
7. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß seine äußeren Abmessungen kugelförmig, tablettenförmig abgerundet oder quaderförmig sind.
8. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß er in einem insbesondere allseitig geschlossenen Kaffeefilter (14) angeordnet ist.
9. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß er zusammen mit einer Mehrzahl insbesondere identischer Kaffeepulverpreßlinge (1) in einer evakuierten und/oder mit Schutzgas befüllten, möglichst gas- und lichtdichten Verpackung (8) angeordnet ist.
10. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er zusammen mit einer Mehrzahl insbesondere identischer Kaffeepulverpreßlinge (1) in einer regelmäßigen und möglichst dichten ein-, zwei- oder dreidimensionalen Packung (11) angeordnet ist.
11. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er zusammen mit einer Mehrzahl insbesondere identischer Kaffeepulverpreßlinge (1) in einer Blister-Verpackung (15) angeordnet ist.
12. Kaffeepulverpreßling nach einem der Ansprüche 1 bis 5, 7 und 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß er als Lutschbonbon auf der Basis von löslichem Kaffeegranulat (5) ausgebildet ist.
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