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DE29811431U1 - Fenster, Tür, Fassadenelement o.dgl. - Google Patents

Fenster, Tür, Fassadenelement o.dgl.

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DE29811431U1
DE29811431U1 DE29811431U DE29811431U DE29811431U1 DE 29811431 U1 DE29811431 U1 DE 29811431U1 DE 29811431 U DE29811431 U DE 29811431U DE 29811431 U DE29811431 U DE 29811431U DE 29811431 U1 DE29811431 U1 DE 29811431U1
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window
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Description

Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen
Die Erfindung betrifft ein Fenster, eine Tür, ein Fassadenelement oder dergleichen mit einem Blendrahmen und einem dreh- und/oder kippbar mittels eines Beschlages daran angelenkten oder darin fest eingesetzten Flügelrahmen, der wenigstens eine Glasscheibe trägt.
Fenster, Türen, Fassadenelemente sind in vielen Ausführungen bekannt. Es ist üblich, daß in dem Flügelrahmen eine Isolierglasscheibe eingesetzt wird, die aus wenigstens zwei im Abstand zueinander stehenden Glasscheiben gebildet ist. Der Abstand wird durch einen Metallrahmen bestimmt, der zwischen den beiden Glasscheiben in den Randbereichen liegt.
Holzfenster oder Holztüren bieten den Vorteil, daß sie aus einem nachwachsenden Werkstoff hergestellt werden und daß die Struktur sichtbar ist. Der Grundstoff Holz ist traditionell als Werkstoff für Fenster, Türen und Fassaden bekannt. Der Nachteil liegt in dem nachträglichen Pflegeaufwand, da zumindest die Außenflächen von Zeit zu Zeit gestrichen oder lackiert werden müssen. Aus diesem Grund werden oft Fenster
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
30. Juni 1998
Leander, Wessel, Wessel .··. .; #·» ···· ·· Beschreibung Blatt
aus Aluminium- oder Kunststoffhohlprofilen verwendet. Diese sind zwar pflegeleicht, haben aber keine Struktur entsprechend Holzfenstern oder Holztüren und eine entsprechend hohe Wärmedurchgangszahl, so daß der Wärmeverlust entsprechend hoch ist.
In die Profile werden unabhängig von den verschiedenen Werkstoffen üblicherweise Isolierglasscheiben eingesetzt, die mittels Kunststoffdichtungen gehalten werden. Die einzelnen Scheiben der Isolierglasscheiben werden durch Abstandhalter aus Metall zueinander fixiert. Die Abstandhalter enthalten ein Trockenmittel, um die im Zwsschenraum befindliche Feuchtigkeit der eingeschlossenen Luft zu binden. Auch werden heute verschiedene Edelgase zur Verbesserung des Wärmedurchgangswertes in diesen Zwischenraum zwischen den einzelnen Scheiben eingebracht. Die Schwachstelle der Isolierglasscheibe ist jedoch der Bereich des Metallrahmens, welcher sich wärmetechnisch negativ auf das Glas und letztendlich auf das Fenster, auf die Tür oder die Fassade auswirkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fenster, eine Tür, ein Fassadenelement oder dergleichen der eingangs näher beschriebenen Art so auszubilden, daß die Außenflächen farblich frei gestaltbar sind und der Wartungsaufwand durch Streichen oder Lackieren entfällt. Ferner soll der Wärmedurchgangswert so gering wie möglich gehalten werden und die Werkstoffe für die Profile sollen frei ausgewählt werden können. Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem die Glasscheibe oder die Glasscheiben in einem an der Außenseite des Flügelrahmens angeordneten Scheibenrahmens fest eingesetzt ist bzw. sind, der fest mit dem inneren Tragprofil verbunden ist, und daß am Scheibenrahmen und/oder am inneren Tragprofil Nuten zur Festlegung von Beschlägen und/oder Dichtungen vorgesehen sind.
Da in den Scheibenrahmen nunmehr eine oder mehrere Scheiben fest eingesetzt sind, wird eine Einheit geschaffen, die im Bedarfsfalle in äußerst einfacher Weise ausgewechselt werden kann. Das äußere Profil ist farblich frei wählbar und witterungsbeständig und hat außerdem einen sehr niedrigen Wert für den Wärmedurchgang. Bei allen Ausführungen entfällt der übliche Metallrahmen der Isolierglasscheibe und dadurch auch die Kältebrücke an dieser Stelle. Außerdem ist das Gewicht verhältnismäßig gering. Die Außenmaße werden in der Höhe entsprechend klein gehalten, so daß der Scheibenrahmen nicht als störend empfunden wird. Eine Abdichtung des Scheibenverbundes nach dem bekannten Verfahren entfällt, das Verglasen mittels einer Glasleiste entfällt ebenfalls. Das innere Tragprofil ist werkstoffneutral und bringt eine zusätzliche Steifigkeit.
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In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Scheibenrahmen aus einem Kunststoffprofil, vorzugsweise einem Profil aus Polyurethan, besteht, und daß der innere Rahmen aus Holz, Aluminium, Stahl oder einem geeigneten Kunststoff besteht. Durch die Verwendung eines Kunststoffprofiles wird zunächst ein Werkstoff mit einer relativ geringen Wärmedurchgangszahl verwendet. Außerdem ist das Gewicht verhältnismäßig niedrig. Da ein Profil verwendet wird, werden die Abmessungen entsprechend klein gehalten, so daß der Scheibenrahmen nicht als störend empfunden wird.
Die Wärmeverluste sollen bei Fenstern, Türen, und Fassadenelementen möglichst gering gehalten werden. Dazu sind bestimmte gesetzgeberische Vorschriften einzuhalten. Es werden deshalb Isolierglasscheiben verwendet, die aus wenigstens zwei Glasplatten bestehen. Um auch diese Werte zu erfüllen und die Nachteile einer Isolierglasscheibe zu vermeiden, ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, daß die den Scheibenrahmen bildenden Holme an den Innenseiten wenigstens eine Nut, vorzugsweise zwei im Abstand zueinander verlaufende Nuten aufweisen, in die die Ränder von Glasscheiben eingreifen. Dadurch wird die isolierende Wirkung erreicht, die Nachteile des metallischen Abstandshalters werden jedoch vermieden. Die Nuten können ggfs. durch Formstücke begrenzt und abgedichtet werden, so daß es im Falle einer Gasbefüllung nicht zum Entweichen von Gas kommt. Bei der zuvor beschriebenen Festlegung der einzelnen Glasplatten entfallen die bislang üblichen Dichtungen. Damit sich die aus dem Scheibenrahmen und dem Blendrahmen ergebende Tiefe nicht zu groß wird, ist vorgesehen, daß die einander zugewandten Flächen des Blend- und des Scheibenrahmens derart stufenförmig ausgebildet sind, daß sich die Tiefe des Flügelrahmens zum Blendrahmen verkleinert und die Tiefe des Scheibenrahmens entsprechend vergrößert. Dadurch wird eine Verzahnung der kontaktierenden Flächen geschaffen.
Zur Abdichtung des Scheibenrahmens gegenüber dem Flügelrahmen ist vorgesehen, daß zwischen dem Scheibenrahmen und dem Flügelrahmen an der den Glasscheiben zugewandten Seite und an der dem Blendrahmen zugewandten Seite jeweils eine umlaufende Dichtung vorgesehen ist. Dabei ist die dem Endrahmen zugeordnete Dichtung so in den Flügelrahmen eingesetzt, daß das freie Ende gegen eine Fläche des Blendrahmens schlägt, bezogen auf die geschlossene Stellung des Flügelrahmens. In der Umkehrung ist es jedoch auch möglich, daß die umlaufende Dichtung in den Blendrahmen eingesetzt ist.
Damit bei Fenstern aus Holz nicht nur die Holme des Flügelrahmens gegen Witterungseinflüsse geschützt sind, sondern auch die des Blendrahmens und außer-
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Leander, Wessel, Wessel .'*. .&Ggr; ."·.·**; .·· ßeschreibung Blatt
dem bei Fenstern oder Türen aus Aluminiumhohlprofilen die Wärmedurchgangszahl optimal gesenkt wird, ist vorgesehen, daß außenseitig am Blendrahmen ein aus dem gleichen Material wie der Scheibenrahmen gefertiger Vorsatzrahmen befestigt ist.
Damit kein Spalt entsteht, durch den insbesondere Feuchtigkeit hinter den Vorsatzrahmen dringen kann, ist vorgesehen, daß der Scheiben- und der Vorsatzrahmen an den einander zugewandten Seiten sich gegenseitig überlappen. Zur vollständigen Abdichtung ist noch vorgesehen, daß zwischen dem Scheiben- und dem Vorsatzrahmen eine weitere umlaufende Dichtung angeordnet ist, die vorzugsweise in den Scheibenrahmen eingesetzt ist. Zur Einsparung von Material und Gewicht ist vorgesehen, daß der Vorsatzrahmen an der dem Blendrahmen zugewandten Seite eine Verrippung aufweist. Dadurch kann eine Tiefe für die Holme des Vorssatzrahmens geschaffen werden, die so groß ist, daß die äußere Fläche des Vorsatzrahmens gegenüber der äußeren Fläche des Scheibenrahmens verspringt, so daß die gleichen Verhältnisse wie bei den Fenstern oder Türen oder Scheibenvorsatzrahmen gegeben sind.
Anhand der beiliegenden Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellt ist, wird die Erfindung noch näher erläutert.
Es zeigt
Figur 1 einen Tür- oder Fensterrahmen mit eingesetzten Scheiben im Quer-
schnitt.
Aus Gründen der vereinfachten Darstellung ist in der Figur 1 nur der Querschnitt eines Fenster- oder Türprofils gezeichnet. Dieses besteht aus einem fest in einem Mauerwerk oder einem Rahmen eingesetzten Blendrahmen 10, und einem mittels nicht dargestellter Beschläge daran dreh- und/oder kippbar angeschlagenen Flügelrahmen 11. Auf den Flügelrahmen 11 ist mittels Schrauben ein aus einem Kunststoff gefertigter Scheibenrahmen 12 fest aufgesetzt. Der Scheibenrahmen 12 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel mit zwei parallel und im Abstand zueinander stehenden, jedoch umlaufenden Nuten versehen, in die die Ränder von zwei Glasscheiben 13, 14 eingreifen.
Mittels weiterer Schrauben ist an dem Blendrahmen 10 ein Vorsatzrahmen 15 befestigt, der aus dem gleichen Material wie der Scheibenrahmen 12 gefertigt sein kann. Wie die Figur 1 zeigt, deckt der Scheibenrahmen 12 im wesentlichen die äußere Fläche des Flügelrahmens 11 und der Vorsatzrahmen 15 im wesentlichen die Außenfläche des Blendrahmens 10 ab. Die einander zugewandt liegenden Kanten des Schei-
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ben- und des Vorsatzrahmens 12, 15 überlappen einander, so daß kein Spalt entsteht.
Die Figur 1 zeigt, daß die Außenflächen des Blend- und des Flügelrahmens 10, 11 nunmehr wettergeschützt sind. Der Vorsatzrahmen 15 ist an der dem Blendrahmen 10 zugewandten Seite mit einer aus Längs- und Querrippen gebildeten Verrippung 16 versehen, so daß die Außenfläche des Vorsatzrahmens 15 gegenüber der Außenfläche des Scheibenrahmens 12 nach außen verspringt. Die Nuten zur Aufnahme der Ränder der Scheiben 13, 14 sind so gestaltet, daß ein optimaler Luftzwischenraum entsteht. Die einander zugewandt liegenden Flächen des FLügelrahmens 11 und des Scheibenrahmens 12 sind stufenförmig ausgebildet und liegen dicht aneinander, mit Ausnahme der ersten Fläche im den Scheiben 13, 14 zugeordneten Bereich. Diese Fläche durch eine umlaufende Flachdichtung abgedichtet werden.
Im gegenüebriiegenden, dem Blendrahmen 10 zugewandten Bereich ist eine weitere Profildichtung 18 in den Blendrahmen eingesetzt, deren freies Ende gegen eine Fläehe des Blendrahmens 10 drückt. In umgekehrter Weise könnte die Profildichtung 18 auch in den Blendrahmen 10 eingesetzt werden. Durch das Bezugszeichen 19 ist angedeutet, daß in einen Beschlagkanal des Flügelrahmens 11 ein allgemein bekannter Beschlag 19 eingesetzt ist. In den Flügelrahmen 11 ist noch eine weitere Profildichtung 20 eingesetzt, die ebenfalls umläuft und gegen einen Steg 21 des Vor-Satzrahmens 15 schlägt.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Holme des Blend- und des Flügelrahmens 10, 11 aus massivem Holz gefertigt, während der Scheibenrahmen 12 und der Vorsatzrahmen 15 aus Polyurethan hergestellt sind. Im Gegensatz zu der dargestellten Ausführung könnten der Blendrahmen 10 und der Flügelrahmen 11 auch aus Aluminiumhohlprofilen in Form von Verbundprofilen oder Stahl oder Kunststoff hergestellt sein. Der Scheibenrahmen 12 dient dann ebenfalls zur Aufnahme der Glasscheiben 13, 14. Außerdem wird durch den Scheibenrahmen 12 und den Vorsatzrahmen 16 die Wärmedurchgangszahl vermindert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schnitt durch den unteren horizontalen Holm eines Fensters oder einer Tür gelegt, da an dem Holm des Blendrahmens 10 eine Fensterbank 23 fixiert ist.
Die Profildichtung 20 ist zwingend notwendig, während die Profildichtung 18 nur bei besonderen Anforderungen eingesetzt wird. Vielfach wird der Zwischenraum zwischen den Scheiben 13, 14 nicht belüftet. In diesem Fall muß beim Einbau die Luft entsprechend trocken sein.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. Juni 1998
Leander, Wessel, Wessel
Beschreibung
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Ränder der Glasscheiben 13, 14 noch in eine in die Nuten des Flügelrahmens 12 eingesetzte Begrenzungsdichtung 22 eingesetzt, die jedoch nur bedarfsweise erforderlich ist.
Durch das Bezugszeichen 24 ist ein Wassersammeikanal und durch das Bezugszeichen 25 ein Entwässerungs- und Falzbelüftungskanal gekennzeichnet.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
30. Juni 1998

Claims (1)

  1. Schutzansprüche
    Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen mit einem Blendrahmen und einem dreh- und/oder kippbar mittels eines Beschlages daran angelenkten oder darin fest eingesetzten Flügelrahmens, der wenigstens eine Glasscheibe trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasscheibe oder die Glasscheiben (13, 14) an einem an der Außenseite des Flügelrahmens (11) angeordneten Scheibenrahmen (12) fest eingesetzt ist bzw. sind, der fest mit dem inneren Tragprofil verbunden ist, und daß am Scheibenrahmen (12) und/oder am inneren Tragprofil (11) Nuten zur Festlegung von Beschlagen und/oder Dichtungen vorgesehen sind.
    Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheibenrahmen (12) aus einem Kunststoffprofil, vorzugsweise einem Profil aus Polyurethan besteht und daß der Blend- und der Flügelrahmen (10, 11) aus Holz, Aluminium, Stahl oder einem geeigneten Kunststoff besteht.
    Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen dadurch gekennzeichnet, daß die den Scheibenrahmen (12) bildenden Holme an den Innenseiten wenigstens eine Nut, vorzugsweise zwei im Abstand zueinander verlaufende Nuten aufweisen, in die die Ränder von Glasscheiben (13, 14) eingreifen.
    LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
    30. Juni 1998
    Leander, Wessel, Wessel .·*. .; ·**·*··; ,"· «Schutzansprüche Blatt 2
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    4. Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugewandten Flächen des Flügel- und des Scheibenrahmens (11, 12) derart stufenförmig ausgebildet sind, daß sich die Tiefe des Flügelrahmens
    &sfgr; (11) zum Blendrahmen (10) verkleinert und die Tiefe des Scheibenrahmens
    (12) entsprechend vergrößert.
    5. Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Scheibenrahmen (12) und dem Flügelrahmen (11) an der den Glasscheiben (13, 14) zugewandten Seite und an der dem Blendrahmen (10) zugewandten Seite jeweils eine Dichtung (17, 18) vorgesehen ist.
    6. Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß außenseitig am Blendrahmen (10) ein aus dem gleichen Material wie der Scheibenrahmen (12) gefertigter Vorsatzrahmen (15) befestigt ist.
    7. Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Scheiben- und der Vorsatzrahmen (12, 15) an den einander zugewandten Seiten überlappen.
    8. Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Scheiben- und dem Vorsatzrahmen (12, 15) eine weitere umlaufende Dichtung (20) angeordnet ist, die vorzugsweise in den Scheibenrahmen (12) eingesetzt ist.
    9. Fenster, Tür, Fassadenelement oder dergleichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsatzrahmen (15) an der dem Blendrahmen (10) zugewandten Seite eine Verrippung (16) aufweist.
    LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. Juni 1998
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