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DE29807945U1 - Einstellbehälter für Müllsammelbehälter - Google Patents

Einstellbehälter für Müllsammelbehälter

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DE29807945U1
DE29807945U1 DE29807945U DE29807945U DE29807945U1 DE 29807945 U1 DE29807945 U1 DE 29807945U1 DE 29807945 U DE29807945 U DE 29807945U DE 29807945 U DE29807945 U DE 29807945U DE 29807945 U1 DE29807945 U1 DE 29807945U1
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housing
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DE29807945U
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Publication of DE29807945U1 publication Critical patent/DE29807945U1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F1/1426Housings, cabinets or enclosures for refuse receptacles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F1/1426Housings, cabinets or enclosures for refuse receptacles
    • B65F1/1447Housings, cabinets or enclosures for refuse receptacles located underground

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sampling And Sample Adjustment (AREA)
  • Refuse Collection And Transfer (AREA)
  • Refuse Receptacles (AREA)

Description

pOfta lPatentanwälte
Dipl.Phys. Ulrich Twelmeier Dr. techn. Waldemar Leifner Dr. phi I. not. Rudolf Bauer-1990 Dipl. Ing. Helmut Hubbuch -1991 European Patent Attorneys
Be$BsO27mN-BRIBel2Q. 04.1998
Herr Gerhard Bauer, Göttelfinger Str. 15, D-72297 Seewald-Allmandle
Einstellbehälter für Müllsammelbehälter Beschreibung:
Die Erfindung geht von einem Einstellbehälter für Müllsammelbehälter mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aus.
Ein solcher Einstellbehälter ist aus dem DE 295 20 262 U1 bekannt. Dort ist ein zylindrischer Einstellbehälter beschrieben, der vollständig mit Erdreich bedeckt ist und dessen Öffnung in der Decke angeordnet ist. Die Müllsammelbehälter sind auf einer Drehscheibe angeordnet, die von einem Motor angetrieben wird. Derjenige Müllsammelbehälter, der sich unter der Öffnung befindet, kann über eine Hubvorrichtung, die über einen zusätzlichen Hubmotor bewegt wird, aus dem E instell behälter herausgefahren werden. Nachteilig an einer solchen Vorrichtung ist, daß durch die in der Decke - und damit auf seiner Oberseite - angebrachte Öffnung die Gefahr gegeben ist, daß eine Person in den Aufnahmecontainer hineinstürzen kann, wenn die Öffnung nicht verschlossen ist. Dies besonders für unvorsichtige Kinder ein großes Risiko. Außerdem besteht die Möglichkeit, daß es durch eine so angeordnete Öffnung in den Einstellbehälter hineinregnen oder
Zerrennerstraße 23-25 D-75172 Pforzheim Postbank Karlsruhe 16852-750 (BLZ660 10075)
Telefon (07231) 39840 Telefax (07231) 398444 Sparkasse Pforzheim 803812 (BLZ66650085)
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen VAT Registration No. DE 144180005
hineinschneien kann, wenn vergessen wird, die Öffnung wieder zu verschließen. Dadurch kann es zu Funktionsstörungen beim Motor kommen. Ein weiterer Nachteil ist, daß an heißen Tagen die Sonne direkt auf die Öffnung scheint und somit der Innenraum des Einstellbehälters stark aufgeheizt wird. Dies führt zu unerwünschten Geruchsbelästigungen. Sobald der Hubmotor ausfällt, kann keiner der Müllsammelbehälter mehr aus dem Einstellbehälter herausgefahren werden, so daß die Müllsammelbehälter dann nur noch mit äußerst großem Aufwand aus dem Einstellbehälter herauszubekommen sind.
Desweiteren ist aus der DE 26 47 456 A1 eine quaderförmige Mülltonnenbox bekannt, deren Frontbegrenzung um eine in ihr verlaufende vertikale Drehachse drehbar ist, so daß eine halbkreisförmige Standplatte, die an der Frontbegrenzung angebracht ist und auf der Müllsammelbehälter stehen, aus der Mülltonnenbox herausgedreht werden kann. Nachteilig an einer solchen Mülltonnenbox ist, daß sie eine sehr große Drehtür, nämlich die Frontbegrenzung, aufweist, so daß nur ein kleiner Teil der Mülltonnenbox mit Erdreich bedeckt werden kann. Dadurch kommt es auch hier zu einer starken Erwärmung des Innenraums bei Sonneneinstrahlung und somit zu einer verstärkten Geruchsbelästigung. Außerdem wird diese Geruchsbelästigung dadurch verstärkt, daß bei jedem Zugriff auf einen einzelnen Müllsammelbehälter sämtliche anderen auf der Grundplatte gelagerten Müllsammelbehälter aus der Mülltonnenbox herausgedreht werden müssen, so daß der gesamte Luftinhalt der Mülltonnenbox ausgetauscht wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Einstellbehälter für Müllsammelbehälter vorzustellen, der, obwohl er zum größten Teil mit Erdreich bedeckt ist, seitlich zugänglich ist und auf den gleichzeitig ein Einzelzugriff auf jeden der in ihm eingestellten Müllsammelbehälter über eine gemeinsame Tür möglich ist. Weiterhin ist es die Aufgabe der Erfindung, die Geruchsbelästigung gegenüber dem bekannten Stand der Technik zu verringern.
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Diese Aufgaben werden durch einen Einstellbehälter für Müllsammelbehälter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, daß der Einstellbehälter eine seitliche Öffnung aufweist, die gerade so groß ist, daß ein Müllsammeibehälter samt seiner Aufnahmevorrichtung aus ihr herausschwenkbar ist, ist eine Öffnung gegeben, durch die beim Herausschwenken eines einzelnen Müllsammelbehälters nicht der gesamt Luftinhalt des Einstellbehälters ausgetauscht wird. Somit ist zum einen dadurch schon einmal die Geruchsbelästigung verringert, zum anderen wird diese noch weiter dadurch verringert, daß die seitliche Öffnung so ausgerichtet werden kann, daß sie keiner direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt ist, wie dies aus dem bekannten Stand der Technik immer der Fall ist, wenn sich die Öffnung an der Oberseite des Einstellbehälters befindet. Dadurch, daß die Mittelachse parallel zu den zweiten Drehachsen orientiert ist, ist eine doppelte Schwenkbewegung möglich, die es erlaubt, zum einen den Träger in eine solche Position zu drehen, daß ein bestimmter Müllsammelbehälter an der Öffnung steht und dann durch eine Schwenkbewegung um die zweite Drehachse auf seiner Aufnahmevorrichtung aus dem Einstellbehälter herausgeschwenkt werden kann. In dieser Position außerhalb des Einstellbehälters ist ein einfaches Befüllen des Müllsammelbehälters ebenso wie ein einfaches Entfernen desselben von seiner Aufnahmevorrichtung zum Zwecke der Müllentleerung möglich. Ein solches Herausdrehen des Müllsammelbehälters ist durch die erfindungsgemäße Maßnahme möglich, daß die zweiten Drehachsen näher am Umfang des Trägers als an dessen Zentrum angeordnet sind. Dadurch, daß die verschließbare Öffnung in der Umfangswand des Einstellbehälters und nicht an dessen Oberseite angeordnet ist, wird die Gefahr vermieden, daß eine Person in den Einstellbehälter fallen kann und sich dabei Verletzungen zuzieht.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die zweiten Drehachsen in der Nähe des Umfangs des Trägers angeordnet sind. Dadurch ist eine platzsparende Konstruktion des Einstellbehälters möglich, da der Träger bei einer bestimmten Größe am weitesten aus dem Einstellbehälter herausschwenkbar ist, je näher die Drehachse sich am Umfang des Trägers befindet.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß jede Aufnahmevorrichtung zwei Anschlagpositionen hat, wobei sie in ihrer ersten Anschlagposition seitlich nicht über den Träger heraussteht und in ihrer zweiten seitlich über diesen heraussteht. Dadurch sind zwei Positionen gegeben, über die die Aufnahmevorrichtungen nicht hinausgedreht werden können. Vorteilhaft ist es, wenn die Aufnahmevorrichtungen in diesen Anschlagpositionen arretierbar sind.
Vorteilhafterweise ist die Öffnung in der Umfangswand des Gehäuses nur so groß, daß zum einen die Aufnahmevorrichtung beim Herausdrehen mit Spiel durch sie hindurchpaßt und zum anderen, daß die in den Aufnahmevorrichtungen aufzunehmenden Müllsammelbehälter mit Spiel in der Höhe durch sie hindurchpassen. Dadurch wird eine möglichst kleine Öffnung erreicht, die jedoch immer noch ein einwandfreies Funktionieren der gesamten Vorrichtung erlaubt. Es ergibt sich dadurch die Möglichkeit, die Geruchsbelästigung durch eine möglichst kleine Öffnung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
In vorteilhafter Weise ist der Boden wasserdicht mit dem Gehäuse verbunden, so daß weder Wasser von unten in den Einstellbehälter eindringen kann, noch das Wasser, das sich eventuell im Einstellbehälter befindet und mit möglicherweise giftigen Abfallstoffen belastet ist, in das Grundwasser gelangen kann. Bevorzugt wird dies so realisiert, daß zwischen Boden und Gehäuse eine Dichtung angeordnet ist, für die besonders bevorzugt ein Silikonschlauch verwendet wird. Dieser hat nicht nur den Vorteil, daß er die beiden Teile Boden und Gehäuse wasserdicht miteinander verbindet, sondern gleichzeitig auch eine Klebefunktion zwischen den beiden Teilen erfüllt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Boden und/oder der Träger rund sind. Dadurch wird eine möglichst kompakte Bauweise des Einstellbehälters garantiert, so daß dieser für eine vorgegebene Anzahl von einzustellenden
• ·
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Müllsammelbehältem einen minimalen Raum benötigt. Dies bedeutet, daß auf demselben Raum mehr Müllsammelbehälter untergebracht werden können.
Bevorzugt ist der Boden und/oder der Träger aus einem Aluguß oder Beton hergestellt, wobei sich bei der Herstellung aus Aluguß sehr leichte Teile ergeben. Das Gehäuse ist bevorzugt aus einem Kunststoff oder Beton hergestellt. Bei einer Kombination des Gehäuse aus Kunststoff mit einem Boden und Träger jeweils aus Aluguß, ergibt sich somit ein äußerst leichter Einstellbehälter, der auch von Privatpersonen aufgestellt werden kann, ohne daß dafür besondere Hilfsmittel wie ein Hebekran oder ähnliche zum Transport und Positionieren von sehr schweren Teilen geeignete Geräte nötig wären. Außerdem hat die Verwendung von Kunststoff auch noch den Vorteil, daß ein solches Teil gut recyclebar ist und damit die Umweltbelastung gering gehalten wird.
Als vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß in der Nähe des Umfangs des Trägers zwischen diesem und dem Boden Rollen angebracht sind, deren Achsen radial zum Träger orientiert sind, so daß eine Rotation des Trägers um die Mittelachse gewährleistet ist und gleichzeitig eine Unterstützung des Trägers im Bereich der Rollen eintritt. Dadurch ist es möglich, dünnere Träger zu verwenden, da diese nicht so große Kräfte aushalten müssen, wie wenn es sich um einen freitragenden Träger handeln würde. Bevorzugt ist zwischen den Rollen und dem Boden eine Schiene angebracht, die konzentrisch zur Mittelachse angeordnet ist, auf der die Rollen dann problemlos und ohne größeren Widerstand abrollen können. Dadurch ist gewährleistet, daß eine kontinuierliche Unterstützung des Trägers auch auf einem Boden, der nicht aus glattem Material besteht, gegeben ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Träger durch einen Motor antreibbar ist. Dadurch ist es möglich, ohne Kraftanstrengung den jeweils zu befüllenden Müllsammelbehälter zur Öffnung zu bewegen. Eine vorteilhafte Weiterbildung davon sieht vor, daß der Motor nur bedient werden
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kann, wenn ein dazu passender Schlüssel verwendet wird, mit dem der Motor über ein Schloß steuerbar ist. Dadurch ist es nur denjenigen Personen möglich Müll in die Müllsammelbehälter zu entsorgen, die auch dazu befugt sind. Selbst unter Nachbarn kommt es teilweise zu Streitigkeiten, wenn einer dem anderen seinen Müll in die Tonne wirft. Es ist besonders bevorzugt, daß es für jede Position eines jeden Müllsammelbehälters an der Öffnung einen gesonderten Schlüssel gibt. Dadurch ist es beispielsweise möglich, daß sobald der Schlüssel aus dem Schloß herausgezogen wird, der Träger automatisch in eine Position fährt, in der die Öffnung zwischen zwei benachbarten Müllsammelbehältern angeordnet ist. Der Träger wird erst dann wieder in eine Position bewegt, in der ein Müllsammelbehälter an der Öffnung zu halten kommt, wenn der dafür nötige Schlüssel im Schloß steckt.
Bevorzugt werden rechteckige, insbesondere quadratische Platten als Aufnahmevorrichtungen, da diese auf die bevorzugte Form von Müllsammelbehältern bezüglich deren Grundriß abgestimmt werden können. Besonders bevorzugt sind vier Aufnahmevorrichtungen auf dem Träger angeordnet, was zu einer sehr guten Raumausnutzung führt. Außer Platten, auf denen die Müllsammelbehälter stehen können, ist es auch noch denkbar, an den zweiten Drehachsen angebrachte Hängevorrichtungen vorzusehen, so daß die Müllsammelbehälter an diesen aufgehängt werden können.
Vorteilhaft ist es, wenn die obere Abschlußwand des Gehäuses kuppeiförmig ausgebildet ist, da dadurch die Kraft des auf ihr lastenden Erdreichs am besten auf die Umfangswand des Gehäuses abgeleitet wird. Dies trägt zur Stabilität des Einstellbehälters bei, so daß eine minimale Wandstärke des Gehäuses erzielt werden kann. Um eine optimale Bedeckung mit Erdreich zu gewährleisten, sind an der Öffnung des Gehäuses von der Umfangswand wegweisende Anschrägungen ausgebildet, die dazu dienen, daß eine einfache Anböschung des Einstellbehälters vorgenommen werden kann, ohne besondere Vorkehrungen dafür treffen zu müssen, daß die Öffnung nicht von Erdreich bedeckt wird.
Die verschließbare Öffnung ist vorteilhafterweise mit einer Schiebetür, bevorzugt einer zweiflügeligen, verschließbar. Eine solche Schiebetür nimmt besonders wenig Raum in Anspruch, da sie parallel zur Umfangswand des Einstellbehälters verschiebbar ist und im Gegensatz zu einer Schwenktür auch keinen Platz vor der Öffnung beansprucht. Besonders bevorzugt wird an einem der beiden Flügel eine Gummilippe als Dichtung zwischen den beiden Flügeln angebracht. Dadurch ist bei geschlossener Schiebetür immer noch ein kleiner, ständiger Luftaustausch zwischen dem Inneren des Einstellbehälters und der Außenluft gewährleistet.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Gehäuse eine Entlüftungsöffnung hat, mit der es mit der Außenluft in Verbindung steht. Bevorzugt ist an dieser Entlüftungsöffnung ein Rohr angebracht. Wird das Rohr beispielsweise an eine Dachrinne angeschlossen, so ist gewährleistet, daß keine Geruchsbelästigung durch das Austreten der Luft aus dem Einstellbehälter eintritt, da diese durch eine Art Kaminwirkung erst wieder an der Dachrinne austritt. Diese Kaminwirkung kommt dadurch zustande, daß Außenluft durch die Gummilippe an der Öffnung in den Einstellbehälter eintritt und gleichzeitig Luft aus dem Inneren des Einstellbehälters über die Entlüftungsöffnung, das Rohr und die Dachrinne entweicht.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Vorteile und Einzelheiten sind in dem folgenden Ausführungsbeispiel dargestellt.
Es zeigen:
Figur 1 eine Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines nicht eingegrabenen
Einstellbehälters,
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Figur 2 einen Schnitt durch das Ausführungsbeispiel der Figur 1 entlang der Linie H-Il,
Figur 3 einen Schnitt durch das Ausführungsbeispiel der Figur 1 mit ausgeschwenkter Aufnahmevorrichtung entlang der Linie Ill-Ill,
Figur 4 eine Ansicht einer Aufnahmevorrichtung aus Richtung IV in Figur 3 und
Figur 5 eine Ansicht des Trägers in Richtung V aus Figur 3.
Die Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Erfindung, wobei der Einstellbehälter noch nicht mit Erdreich bedeckt ist. Der Ein-Stellbehälter weist ein Gehäuse 4 auf, dessen Umfangswand 4a einen runden Querschnitt hat, in dem eine Öffnung 7 ausgebildet ist, und dessen obere Abschlußwand 4b kuppeiförmig ausgebildet ist. Um die Öffnung 7 herum sind von der Umfangswand 4a nach außen abstehende Anschrägungen 8 ausgebildet, die dazu dienen, daß beim Bedecken des Einstellbehälters mit Erdreich der Zugang zur Öffnung 7 problemlos freigehalten werden kann, ohne größere Abstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise das Errichten von Stützmauern, vornehmen zu müssen. Die Öffnung 7 in der Umfangswand 4a ist durch eine Schiebetür 6 verschlossen, die zwei Flüge! 6a, 6b aufweist, deren einer Flügel 6a an seiner Anschlagfläche zum anderen Flügel 6b eine Gummilippe 6c aufweist. Die Tür 6 ist so konstruiert, daß ihre beiden Flügel 6a, 6b beim Öffnen der Tür 6 im Innenraum des Einstellbehälters geführt werden. Dadurch ist es möglich, den Einstellbehälter bis auf die Öffnung 7 vollständig mit Erdreich zu bedecken.
Der Längsschnitt der Figur 2 zeigt den prinzipiellen inneren Aufbau des Ausführungsbeispiels aus Figur 1. Das aus Figur 1 bekannte Gehäuse 4 mit der Umfangswand 4a und der kuppeiförmigen oberen Abschlußwand 4b ist über eine Dichtung 5 mit einem Boden 1 verbunden. Die Dichtung 5 ist aus einem
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Silikonring, so daß eine wasserdichte Verbindung des Gehäuses 4 mit dem Boden 1 gewährleistet ist. Der Boden 1 weist einen runden Querschnitt auf, der in seinem Durchmesser so groß ist, daß er mit der Umfangswand 4a des Gehäuses 4 bündig abschließt. Am Boden 1 ist eine ortsfeste Mittelachse 9 angebracht, um die sich ein Träger 2, der ebenfalls einen runden Querschnitt aufweist, drehen läßt. Die Lagerung der Mittelachse 9 im Träger 2 wird durch bekannte Mittel erreicht, die nicht Gegenstand der Erfindung sind und deshalb hier nicht beschrieben werden. Auf dem Träger 2 ist eine zweite ortsfeste Drehachse 10 in der Nähe des Umfangsrandes des Trägers 2 angeordnet. Um diese ist eine Aufnahmevorrichtung 3 schwenkbar gelagert, wobei als Lagerungsmittel bekannte und daher nicht beschriebene Mittel verwendet werden. Auf der Aufnahmevorrichtung 3, die hier als eine Platte ausgebildet ist, steht ein Müllsammelbehälter 11. Die Aufnahmevorrichtung 3 befindet sich in einer ersten Anschlagposition, die dadurch gekennzeichnet ist, daß kein Teil der Aufnahmevorrichtung 3 seitlich über den Träger 2 heraussteht.
In der oberen Abschlußwand 4b des Gehäuses 4 ist eine Belüftungsöffnung 14 angeordnet, an die sich nach außen ein Rohr 15 anschließt, welches mindestens so lang ist, daß es durch das Erdreich, mit welchem der Einstellbehälter bedeckt wird, hindurchreicht und somit eine Verbindung zur Außenluft hergestellt ist. Dadurch ist eine ständige Belüftung des Innenraums des Einstellbehälters gewährleistet. Um die Geruchsbelästigung so gering wie möglich zu halten, ist es möglich, das Rohr 15 mit einem Abflußrohr einer Dachrinne zu verbinden. Dadurch gelangt die übel riechende Luft aus dem Inneren des Einstellbehälters wie in einem Kamin bis zur Dachrinne und wird dort ohne jemanden zu belästigen mit der Außenluft vermischt. Die Kaminwirkung einer solchen Anordnung wird dadurch begünstigt, daß die Öffnung 7 der Umfangswand 4a des Gehäuses 4 nicht vollständig luftdicht von der Schiebetür 6 abgeschlossen wird und somit Luft durch die Öffnung 7 in das Innere des Einstellbehälters gelangt, wobei im Gegenzug durch die Entlüftungsöffnung 14 über das Rohr 15 übel riechende Luft aus dem Inneren des Einstellbehälters zur Dachrinne gelangt.
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Die kuppeiförmige Ausbildung der oberen Abschlußwand 4b des Gehäuses 4 hat zur Folge, daß die Kraft, die von dem Erdreich, das den Einstellbehälter bedeckt, besser auf die Umfangswand 4a des Gehäuses 4 abgeleitet wird. Dadurch läßt sich ein dünneres Gehäuse 4 verwenden, das trotzdem noch den statischen Anforderungen genügt, so daß keine Gefahr eines Einsturzes des Gehäuses 4 gegeben ist. Das Gehäuse 4 ist dabei aus einem leichten, recycelbaren Kunststoff hergestellt. Dieses Material hat den Vorteil, daß es neben seiner Leichtigkeit auch in jeder gewünschten Form hergestellt werden kann, z.B. durch Pressen. Der Boden 1 ist aus einem Aluguß, ebenso der Träger 2 und die Aufnahmevorrichtung 3. Durch diese Kombination ist ein sehr leichter und trotzdem stabiler Einstellbehälter gegeben, der ohne einen Kran an die dafür vorgesehene Stelle gebracht werden kann.
Zur Abstützung des Trägers 2, ist in der Nähe seines Umfangrandes auf dem darunterliegenden Boden 1 eine umlaufende Schiene 17 mittels Befestigungsmitteln 18 angebracht, auf der mehrere Rollen 16 laufen, welche über jeweils eine Rollenachse 19 und eine Rollenhalterung 20 mittels Befestigungsmitteln 18 an der Unterseite des Trägers 2 angebracht sind, so daß sie bei einer Rotationsbewegung des Trägers 2 über die Schiene 17 rollen. Dadurch kann der Träger 2 sehr dünn ausgebildet werden, da er in der Nähe seines Umfanges unterstützt ist und keinen großen Hebelkräften ausgesetzt ist.
Auf die Darstellung weiterer Aufnahmevorrichtungen 3 und darauf abgestellter Müllsammelbehälter 11 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Der weitere in Figur 3 dargestellte Schnitt durch das Ausführungsbeispiel zeigt eine Aufnahmevorrichtung 3, die sich in ihrer zweiten Anschlagposition befindet. Dabei ist die Aufnahmevorrichtung 3 um ihre zweite Drehachse 10 durch die Öffnung 7 in der Umfangswand 4a des Gehäuses 4 herausgedreht, so daß der größte Teile der Fläche der Aufnahmevorrichtung 3 seitlich über den Träger 2
heraussteht. In dieser zweiten Anschlagposition kann der Deckel des Müllsammelbehälters 11 problemlos geöffnet werden und der Müllsammelbehälter 11 somit mit Müll befüllt werden. Wenn der Müllsammelbehälter 11 voll ist und zur Entleerung gebracht werden soll, so kann er einfach von der Aufnahmevorrichtung 3 heruntergezogen werden. Zusätzlich zu den aus Figur 2 bekannten Teilen, ist noch eine der Anschrägungen 8, die um die Öffnung 7 herum angeordnet sind, zu sehen. Auf die anderen Teile wurde bezüglich der Beschreibung von Figur 2 schon eingegangen, so daß diese hier nicht noch einmal erläutert werden müssen.
In Figur 4 ist die Unterseite einer Aufnahmevorrichtung 3 dargestellt. Es ist die Öffnung 10a, die der zweiten Drehachse 10 (nicht dargestellt) als Lager dient, zu erkennen, ebenso eine Nut 13, in die ein in Figur 5 gezeigtes Führungselement 12 eingreift. Die beiden Enden der Führungsnut 13a, 13b legen die beiden Anschlagpositionen der Aufnahmevorrichtung 3 fest.
Ein Ausschnitt aus der Oberseite des Trägers 2 ist in Figur 5 dargestellt. Es ist die Öffnung 9a, die der Mittelachse 9 (nicht dargestellt) als Lager dient, zu erkennen. Außerdem ist eine zweite Drehachse 10, um die sich die dazugehörige Aufnahmevorrichtung 3 (gestrichelt angedeutet) schwenken läßt, dargestellt sowie ein Führungselement 12, das in die in Figur 4 gezeigte Führungsnut 13 eingreift. Bei dem Führungselement 12 handelt es sich im vorliegenden Fall um einen einfachen Bolzen, der über die Oberfläche des Trägers 2 heraussteht. Um die Reibung zwischen dem Führungselement 12 und der Führungsut 13 in der Aufnahmevorrichtung 3 zu verringern, ist es auch möglich, das Führungselement 12 als ein Rollenlager auszubilden.

Claims (22)

Ansprüche:
1. Einstellbehälter für Müllsammelbehälter (11), der dafür vorgesehen ist, mit Erdreich bedeckt zu werden,
mit einem Boden (1) und mit einem Gehäuse (4), das eine Umfangswand (4a) und eine obere Abschlußwand (4b) aufweist,
mit einem Träger (2), der um eine senkrecht zum Boden (1) stehende Mittelachse (9) rotierbar ist,
und mit mindestens zwei Aufnahmevorrichtungen (3) für jeweils einen Müllsammelbehälter (11),
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Aufnahmevorrichtung (3) um jeweils eine zur Mittelachse (9) parallele zweite Drehachse (10) rotierbar ist, wobei die zweiten Drehachsen (10) näher am Umfang des Trägers (2) als an dessen Zentrum angeordnet sind, und daß die Aufnahmevorrichtungen (3) durch eine verschließbare Öffnung
(7) in der Umfangswand (4a) des Gehäuses (4) teilweise aus dem Einstellbehälter herausdrehbar sind.
2. Einstellbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Drehachsen (10) in der Nähe des Umfangs des Trägers (2) angeordnet sind.
3. Einstellbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es
für jede Aufnahmevorrichtung (3) eine erste Anschlagposition gibt, in der die Aufnahmevorrichtung (3) seitlich nicht über den Träger (2) heraussteht, und eine zweite Anschlagposition gibt, in der die Aufnahmevorrichtung (3) seitlich über den Träger (2) heraussteht.
4. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (7) in der Umfangswand (4a) des Gehäuses (4) so breit ist, daß die Aufnahmevorrichtungen (3) beim Herausdrehen mit Spiel
hindurchpassen und die so hoch ist, daß die in den Aufnahmevorrichtungen
(3) aufzunehmenden Müllsammelbehälter (11) mit Spiel durch sie
hindurchpassen.
5. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (1) wasserdicht mit dem Gehäuse (4) abschließt.
6. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Boden (1) und Gehäuse (4) eine Dichtung (5) angeordnet ist.
7. Einstellbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (5) ein Silikonschlauch ist.
8. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (1) und/oder der Träger (2) rund sind.
9. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (1) und/oder der Träger (2) aus einem Aluguß oder Beton sind.
10. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) durch einen Motor antreibbar ist.
-14-
11. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtungen (3) rechteckige, insbesondere quadratische Platten sind.
12. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des Umfangs des Trägers (2) Rollen (16) zwischen Träger (2) und Boden (1) angebracht sind, die den Träger (2) unterstützen, wobei die Rollenachse (19) radial zum Träger orientiert ist.
13. Einstellbehälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (16) auf einer Schiene (17) laufen, die auf dem Boden (1) angebracht ist.
14. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Abschlußwand (4b) des Gehäuses (4) kuppeiförmig ausgebildet ist.
15. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) eine Entlüftungsöffnung (14) hat, über die das Innere des Einstellbehälters mit der Außenluft in Verbindung steht.
16. Einstellbehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Entlüftungsöffnung (14) ein Rohr (15) angebracht ist.
17. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die verschließbare Öffnung (7) mit einer Schiebetür (6), bevorzugt mit zwei Flügeln (6a, 6b) verschließbar ist.
-15-
18. Einstellbehälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem der Türflügel (6a, 6b), an ihrer gegenseitigen Berührungsfläche, eine Gummilippe (6c) angebracht ist.
19. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) aus einem Kunststoff oder Beton ist.
20. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) an seiner Öffnung (7) von der Umfangswand (4a) wegweisende Anschrägungen (8) hat.
21. Einstellbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche in Verbindung mit Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor nur mit einem Schlüssel bedienbar ist.
22. Einstellbehälter nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß einem bestimmten Schlüssel eine bestimmte Stellung des Trägers zugeordnet ist.
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