DE20107442U1 - Beleuchtete Anzeigeeinrichtung - Google Patents
Beleuchtete AnzeigeeinrichtungInfo
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Description
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27. 04. 2001 Hl
Peter Geist, Wollmatinger Str. 128, 78467 Konstanz
Beleuchtete Anzeigeeinrichtung
Stand der Technik
Stand der Technik
Die Erfindung bezieht sich auf eine beleuchtete Anzeigeeinrichtung, insbesondere zur Anzeige von Print-Medien, wie Fahrplänen, Zeitungen, Hausnummern, Werbemittel und dergleichen, bestehend im wesentlichen aus einem Gehäuse mit einem umlaufenden Rand
mindestens einem in dem Gehäuse angeordneten Beleuchtungsmittel in Form mindestens einer LED, und
mindestens einem Sichtfenster zur Aufnahme der Darstellung des Printmediums.
Beleuchtete Anzeigeeinrichtungen der vorstehenden Art sind in vielfältiger Art und Weise bekannt.
Beispielsweise ist aus dem DE-297 01 055 U eine Vorrichtung zu Reklamezwecken unter Ausnutzung umweltfreundlicher Energien wie Sonne und Wind bekannt. Diese Vorrichtung verfolgt den Zweck, Werbemittel, insbesondere zu Reklamezwecken, in besonderer Form darzustellen, indem das Werbemittel rotiert und auch entsprechend beleuchtet wird. Da das Werbemittel an beliebiger Stelle aufgestellt werden soll, wird hierfür eine Vorrichtung
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vorgeschlagen, die von einer Stromzuführung unabhängig ist. Hierfür ist eine Windkraftanlage und eine Solaranlage vorgesehen, die eine verhältnismäßig gleichbleibende Stormversorgung des elektrischen Verbrauchers während des ganzen Jahres sicherstellt. Ferner ist durch die Anordnung eine durchgehende Beleuchtung der Werbefläche sichergestellt. Ferner dienen die Solarzellen nicht nur zur Energieversorgung, sondern sind in Kombination mit dem Rotor der Windkraftanlage eine Bedachung für eine Verkehrsfläche, die erfindungsgemäß für einen oder mehrere Verbraucher genutzt werden.
Aus der DE 298 02 917 U ist ein solarbeleuchteter Plakatwerbeträger bekannt. Dieser Plakatwerbeträger ist in Form einer Litfasssäule ausgebildet und kann auch neuerungsgemäß zu Kunst- und sonstigen Ausstellungen oder im Rahmen von Events als Informations- und Leitelement eingesetzt werden. Ferner ist zur Betreibung dieser Litfasssäule ein integriertes Solarmodul vorgesehen, das zusammen mit einem Akkumulator die tagsüber erzeugte elektrische Energie speichert und während der Nacht in Form von Licht freigibt. Dadurch ist es möglich, dass der Werbeträger unabhängig von elektrischen Stromzuführungen betrieben werden kann. Innerhalb des Werbeträgers ist das entsprechende Beleuchtungsmittel angeordnet, das in einem Winkel von ca. 360° Licht abstrahlt. Dadurch ist es möglich, dass auf der Innenseite der Außenfläche des Plakatwerbeträgers angebrachte Printmedien, beispielsweise Plakate, hintergrundbeleuchtet werden, so dass auch bei Nacht eine entsprechende Beleuchtung des Printmediums erfolgt. Hierzu ist es notwendig, dass das Beleuchtungsmittel über die gesamte Länge bzw. Breite des entsprechenden Printmediums ausgelegt ist.
Aus der G 93 09 573 ist ebenfalls ein mit einem solarbeleuchteter Leuchtkasten für Werbe-, Hinweis- und sonstige Schilder bekannt. Die Werbe-, Hinweis- und sonstigen Beschriftungen werden aus Folie ausgeschnitten und
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auf durchleuchtendes Material aufgeklebt. Die so hergestellten Schilder werden in das Gehäuse (Leuchtkasten) eingeschoben. Im oberen Teil des Gehäuses befindet sich das Solarmodul, welches durch einen Dämmerungsschalter gesteuert wird. Damit wird die netzunabhängige Beleuchtung der Schilder möglich, womit Werbe- bzw. Hinweiseffekte auch während der dunklen Tageszeiten erreicht wird.
Aus dem DE 208 12 287 U ist ein drehbares Thermik-Solar-Display mit Innenbeleuchtung bekannt. Auch hier wird der Plakatwerbeträger in Form einer Litfasssaule vorgeschlagen, wobei ein Beleuchtungsmittel innerhalb des Plakatwerbeträgers angeordnet ist, der über die gesamte Länge des Plakatwerbeträgers angeordnet ist und in einem Winkel von ca. 360° Licht ausstrahlt. Aufgrund der innerhalb des Plakatwerbeträgers entstandenen Wärme kann sich der Plakatwerbeträger selbsttätig drehen. Aus der DE 295 21 271 U ist eine autarke Beleuchtungseinrichtung für flächenhafte Werbeträger bekannt. Auch hier wird in Form einer Säule ein Plakatwerbeträger vorgeschlagen, der ein Solarmodul umfasst, mittels dem eine von der Stormversorgung unabhängige Beleuchtung möglich ist. Durch spezielle Anordnung der Beleuchtungsmittel wird eine direkte Beleuchtung des Plakatwerbeträgers (keine Hintergrundbeleuchtung) gewährleistet.
Ferner ist vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung modulare Baugruppen aufweist, die vorrangig aus einer Paneel-Box mit integriertem Solarpaneel, einem Basisblock mit den eingeordneten Komponenten Energiespeicher und Steuereinheit sowie eine Beleuchtungsbox mit Beleuchtungselementen bestehen, wobei zusätzlich auditive und visuelle Werbemedien in dieser Beleuchtungseinrichtung eingeschlossen sind. Die Erfindung ist insbesondere für großflächige Werbeträger geeignet.
Ferner ist aus der DE 296 19 232 U ein Solarwerbemittel bekannt, das insbesondere zur Anzeige von Printmedien, wie Fahrplänen, Zeitungen, Hausnummern, Werbemittel und dergleichen geeignet ist, das aus einem Gehäuse
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mit einem umlaufenden Rand besteht, wobei mindestens in dem Gehäuse ein Beleuchtungsmittel angeordnet ist, das in Form einer LED vorgeschlagen wird und ein Sichtfenster vorgesehen ist, das zur Aufnahme und Darstellung des Printmediums geeignet ist. Ferner wird eine Tageslichtabschaltung des Verbrauchers (Beleuchtungsmittel) und ein elektronischer Leuchtkörper (in Form einer LED) mit geringer elektrischer Leistung aber hoher Lichtausbeute vorgeschlagen. Die Printmedien sind derart gestaltet, dass diese hintergrundbeleuchtet werden können, so dass diese innerhalb des Gehäuses angeordnet werden können. Das gesamte Solarwerbemittel ist in einem Gehäuse untergebracht, so dass dieses unabhängig von jeglicher Stromzuführung an beliebigen Orten aufgestellt bzw. aufgehängt werden kann.
Ein wesentlicher Nachteil des hier aufgeführten Standes der Technik ist, dass die hier vorgestellten Plakatwerbeträger und Beleuchtungseinrichtungen nicht vandalismussicher sind. Sie bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten, wobei insbesondere Beleuchtungseinrichtungen, die außerhalb des Plakatwerbeträgers angeordnet sind, verbogen oder abgebrochen werden können. Zudem können auf sehr einfache Art und Weise die Energieversorgungseinheiten mit Solarpaneels etc. zerstört werden, indem diese übersprüht werden oder aber auch herausgebrochen werden können.
Ferner ergibt sich bei den Anzeigemedien der Nachteil, bei denen die Beleuchtungsmittel innerhalb des Gehäuses angeordnet sind, dass entweder eine Vielzahl von Beleuchtungsmittel vorgesehen werden müssen, um das hintergrundbeleuchtete Printmedium vollständig ausleuchten zu können, oder aber es ist ein Beleuchtungsmittel notwendig, das, wie es beispielsweise aus den litfasssäuleartigen Plakatwerbeträgern bekannt ist, über die gesamte Länge sich erstrecken muss. Beide Ausführungen benötigen jedoch ausreichend Energie, so dass in der Regel sehr klein ausgebildete Solarmodule nicht ausreichen und es daher notwendig ist, entweder extern
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größere Solarmodule anzuordnen, oder aber zusätzlich Akkumulatoren vorzusehen, die die notwendige Energie bereitstellen können.
Daher besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine beleuchtete Anzeigeeinrichtung gemäß dem Stand der Technik derart weiter zu entwickeln, dass diese gegen Vandalismus ausreichend abgesichert ist und zum anderen derart wenig Energie benötigt, dass nur sehr kleine Solarmodule ohne externe zusätzliche Stromversorgung für eine ausreichende Hintergrundbeleuchtung möglich ist.
Als Lösung der Aufgabe wird vorgeschlagen, das Sichtfenster der beleuchteten Anzeigeeinrichtung mindestens zu einer Seite hin des Randes mit einer gekrümmten Oberfläche auszubilden, wobei im Querschnitt die Höhe von einer als Teil des Gehäuses ausgebildeten ebenen Platte zu der Oberfläche des Sichtfensters von dem Beleuchtungsmittel wegführend abnimmt.
Vorteile der Erfindung
Mit dieser Ausführung der Erfindung wird der Gedanke verfolgt, dass die Oberfläche der Anzeigeeinrichtung gem. dem Strahlengang des Beleuchtungsmittels ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass das Gehäuse von der Anordnung des Beleuchtungsmittels weg nahezu spitz zuläuft. Dadurch wird gewährleistet, dass auch am gegenüberliegenden Ende des Beleuchtungsmittels noch ausreichend Leuchtintensität vorhanden ist, um das Printmedium auch entsprechend hintergrundartig zu beleuchten.
Bei einer weiteren Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird vorteilhafter Weise vorgeschlagen, dass die beleuchtete Anzeigeeinrichtung nicht nur von einer Seite, sondern von beiden Seiten (Vorder- und Rückseite) lesbar ist. Dies bedeutet, dass sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite der Anzeigeeinrichtung das Sichtfenster in der entsprechenden beschriebenen Weise gekrümmt ausgebildet ist, wobei entweder eine
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ebene Platte innerhalb der Anzeigeeinrichtung vorgesehen werden kann, oder aber auch auf diese entsprechend verzichtet werden kann. Um die autarke Beleuchtung der Anzeigeeinrichtung zu gewährleisten, sind in der Anzeigeeinrichtung innerhalb des Gehäuses Solarmodule angeordnet. Aufgrund des gewählten Beleuchtungsmittels ist es ausreichend, seitlich neben dem anzuzeigenden Printmedium oder oberhalb des Printmediums eine entsprechende Solarmodulzeile anzuordnen. Der Grund für die kleine flächenmäßige Anordnung der Solarmodule liegt darin, dass aufgrund der gekrümmten Oberfläche des Sichtfensters es vollständig ausreicht, eine vorteilhafter zwei, LEDs zu verwenden. Mittels dieser LEDs ist es möglich, die gesamte Fläche des Sichtfensters gleichmäßig hintergrundartig zu beleuchten. Die Leuchtdioden (LED) haben einen derart geringen Energiebedarf, dass es für die vorgeschlagene erfindungsgemäße beleuchtete Anzeigeeinrichtung nicht notwendig ist, Schaltmodule wie Tageslichtdimmer, Tag- und Nachtschaltung, etc. einzusetzen, da ein kleiner Akkumulator, beispielsweise in Form einer 9-Volt-Batterie, vollständig ausreichend ist, um bei Dämmerung und bei Nacht entsprechend Energie liefern zu können, die tagsüber aufgrund der herrschenden Helligkeit über die Solarmodule gewonnen werden konnte.
Um die Anzeigeeinrichtung vandalismussicher zu gestalten, kann die vorzugsweise aus Plexiglas hergestellte Anzeigeeinrichtung vollständig geschlossen werden. Dadurch ist es nicht möglich, die hintergrundbeleuchteten Printmedien zu zerstören, Solarzellen zu entfernen oder sonstige Schäden der Anzeigeeinrichtung zuzuführen.
Zudem ist vorteilhafterweise die erfindungsgemäße Beleuchtungsanzeigeeinrichtung aufgrund des sehr kostengünstigen Beleuchtungsmittels und des sehr einfach und daher kostengünstig herstellbaren Gehäuses im Herstellungspreis sehr gering, so dass dieses ohne weiteres auch entsprechend bei Beschädigung oder Defekt ausgetauscht werden kann.
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Insbesondere eignet sich die Anzeigeeinrichtung der erfindungsgemäßen Art zur Darstellung von Printmedien bis zu einer Größe von DIN A4. Hierunter zählen beispielsweise Fahrpläne, Hausnummern, Hinweisschilder, Zeitungsausschnitte oder entsprechend kleine flächenhaft ausgestaltete Werbemittel.
Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung ist derart ausgebildet, dass anstelle des vollständig verschlossenen (eingeschweißten) Gehäuses ein Scharnier vorgesehen ist, mit dem das Sichtfenster entsprechend aufgeklappt werden kann, so dass die darzustellenden Printmedien auswechselbar sind.
Eine weitere alternative Ausführungsform besteht darin, dass auf der Rückseite des Sichtfensters entsprechend Eingravierungen in dem Sichtfenster vorgesehen sind, die auch einfärbbar sind, so dass eine dauerhafte Darstellung des Printmediums möglich ist.
Aufgrund der Möglichkeit, das Gehäuse vollständig zu verschließen, bringt dieses den Vorteil mit sich, dass dieses witterungsbeständig und wasserdicht ist, so dass die beleuchtete Anzeigeeinrichtung auch vollständig im Freien aufgehängt werden kann. Dies erweist sich insbesondere bei der Darstellung von Fahrplänen für Busse und Züge sowie andere Transporteinrichtungen als wesentlicher Vorteil.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus den nachstehenden Beschreibungen sowie den Zeichnungen und den Ansprüchen hervor.
Zeichnungen
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Es zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf die erfindungsgemäße beleuchtete Anzeigeeinrichtung;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Anzeigeeinrichtung gemäß Fig. 1 entlang einer Schnittebene II.
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
Die in Fig. 1 dargestellte Anzeigeeinrichtung 1 umfasst ein Gehäuse 2, das einen umlaufenden Rand 3 zur Begrenzung des Gehäuses 2 aufweist. Zudem ist eine in Fig. 1 nicht näher dargestellte Beleuchtungseinrichtung in dem Gehäuse 2 angeordnet und ein Sichtfenster 4 bildet die Vorderseite 5 der Anzeigeeinrichtung 1. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Anzeigeeinrichtung 1 ist die Rückseite 6, die der Vorderseite 5 gegenüberliegt, geschlossen und undurchsichtig. Ferner weist das Gehäuse 2 eine Oberseite 7 und eine Unterseite 8 auf, das Sichtfenster 4 erstreckt sich bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Anzeigeeinrichtung 1 von der Oberseite 7 zur Unterseite 8, wobei eine Höhe 9, die durch das Sichtfenster 4 und die Rückseite 6 der Anzeigeeinrichtung 1 gebildet ist, von der Oberseite 7 zur Unterseite 8 hin abnimmt, wodurch eine gekrümmte Oberfläche 10 des Sichtfensters 4 entsteht.
Zusätzlich sind innerhalb des Gehäuses 2 Solarelemente 11 angeordnet. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Anzeigeeinrichtung 1 sind die Solarelemente 11 entlang des äußeren Randes 3 des Gehäuses 2 angeordnet.
Die Schnittdarstellung in Fig. 2 zeigt die Lage des Beleuchtungsmittels
Die Schnittdarstellung in Fig. 2 zeigt die Lage des Beleuchtungsmittels
12. Dieses ist im Bereich der Oberseite 7 des Gehäuses 2 der Anzeigeeinrichtung 1 angeordnet, wobei das Beleuchtungsmittel 12 ein Beleuchtungsmittel in Form einer LED 13 eine Halteeinrichtung 14 und einen Akkumulator 15 umfasst. Die Halteeinrichtung 14 selbst umfasst das Beleuchtungsmittel 12, die LED 13 und den Akkumulator 15, so dass diese Halteeinrich-
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tung 14 als einheitliche Baugruppe in dem Gehäuse 2 angeordnet werden kann.
Die LED 13 ist derart angeordnet, dass diese in Richtung der Unterseite 8 des Gehäuse 2 der Anzeigeeinrichtung 1 emittiert. Sie ist auf der Oberseite derart angeordnet, dass die Flucht der LED 13 zusammen mit der Spitze der Unterseite 8 des Gehäuses 2 auf einer Linie liegt, so dass eine optimale Ausleuchtung des Sichtfensters 4 erfolgt. Auf der der Oberseite 10 des Sichtfensters 4 gegenüberliegenden Seite ist schematisch ein Printmedium 16 dargestellt, das derart beschaffen ist, dass dieses aus einem durchleuchtbaren Material besteht, so dass auf der Oberseite 10 des Sichtfenster 4 das entsprechende Printmedium gelesen werden kann. Bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel der Anzeigeeinrichtung 1 ist auf der Unterseite 8 des Gehäuses 2 ein Schließmechanismus 17 vorgesehen, der darin besteht, dass eine flexible Nase 18, die mit der Rückseite 6 des Gehäuses 2 ein einstückiges Teil bildet, das freie Ende 19 des Sichtfensters 4 überdeckt.
Zum Öffnen bzw. Wechseln des Printmediums wird die Nase 18 aufgebogen und aufgrund der flexiblen Ausgestaltung das dem freien Ende gegenüberliegenden anderen Endes 20 des Sichtfensters 4 kann auf einfache Art und Weise das Printmedium 16 ausgewechselt werden, indem das Sichtfenster in Richtung eines Schwenkpfeils 21 aufgebogen wird.
Alle Teile der Anzeigeeinrichtung 1 bestehen vorzugsweise aus Kunststoff, wobei das Sichtfenster aus einem durchsichtigen Kunststoff, beispielsweise Plexiglas besteht, um zum einen die Lesbarkeit des Printmediums 16 zu ermöglichen und zum anderen um die entsprechenden Solarflächen 11 dem notwendigen Licht zugänglich zu machen.
Aufgrund der sehr einfachen Gestaltung der Anzeigeeinrichtung 1 und der darin enthaltenen Beleuchtungseinrichtung ist eine Vorrichtung geschaffen worden, die zum einen ein geschlossenes Element bildet, das vandalismus-
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sicher ist und auch extremen Wetterbedingungen ausgesetzt werden kann und zum anderen aufgrund der hier enthaltenen Komponenten sehr kostengünstig herstellbar ist.
Claims (10)
1. Beleuchtete Anzeigeeinrichtung (1), insbesondere zur Anzeige von Printmedien, Fahrplänen, Zeitungen, Hausnummern, Werbemitteln und dergleichen, bestehend im wesentlichen aus dadurch gekennzeichnet, dass das Sichtfenster (4) eine mindestens zu einer Seite des Randes (3) hin gekrümmte Oberfläche (10) aufweist, wobei im Querschnitt eine Höhe (9) von einer als Teil des Gehäuses (2) gebildeten Rückseite (6) zu der Oberfläche (10) des Sichtfensters (4) von dem Beleuchtungsmittel (12) wegführend abnimmt.
- einem Gehäuse (2) mit einem umlaufenden Rand (3,
- mindestens einem im Gehäuse (2) angeordneten Beleuchtungsmittel (12) in Form mindestens einer Leuchtdiode (LED) und
- mindestens einem Sichtfenster (4) zur Aufnahme und Darstellung des Printmediums (16),
2. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Stromversorgung des Beleuchtungsmittels (12) Solarmodule (11) vorgesehen sind.
3. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Solarmodule (11) innerhalb des Gehäuses (2) angeordnet sind.
4. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Stromversorgung des Beleuchtungsmittels (12) ein Akkumulator (15) vorgesehen ist.
5. Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor zur Lichtmessung vorgesehen ist.
6. Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor zur Bewegungsdetektion vorgesehen ist.
7. Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Leuchtdiode (LED (13)) zur Vorderseite (5) des Gehäuses (2) und zur Rückseite (6) des Gehäuses (2) identisch ist.
8. Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl auf der Vorderseite (5) als auch auf der Rückseite (6) des Gehäuses (2) ein gekrümmtes Sichtfenster (4) vorgesehen ist.
9. Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sichtfenster (4) aus Plexiglas besteht.
10. Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite (8) des Gehäuses (2) der Anzeigeeinrichtung (1) ein Schließmechanismus (17) vorgesehen ist, mittels dem das in Richtung eines Schwenkpfeils (21) verschwenkbare Sichtfenster (4) an dem Gehäuse (2) arretierbar ist.
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|---|---|---|---|
| DE20107442U DE20107442U1 (de) | 2001-04-30 | 2001-04-30 | Beleuchtete Anzeigeeinrichtung |
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Publications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE20107442U1 (de) |
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| DE102004037373A1 (de) * | 2004-08-02 | 2006-03-16 | Ulrich Michael Kipper | Netzunabhängiges Leuchtsystem |
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2001
- 2001-04-30 DE DE20107442U patent/DE20107442U1/de not_active Expired - Lifetime
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Effective date: 20041103 |