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Die
Erfindung betrifft eine Halterung für ein Kennzeichenschild von
Kraftfahrzeugen gemäß dem Oberbegriff
der Ansprüche
1 und 16.
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Aus
der Praxis sind verschiedene Halterungen der vorstehend genannten
Art bekannt. Diese Halterungen werden im Fachjargon als "Kennzeichenträger" bezeichnet. Die
Halterungen dienen dazu Kennzeichenschilder an Kraftfahrzeugen zu
befestigen, ohne dass die Kennzeichenschilder mit Bohrungen für Schrauben
versehen werden müssen, weil
die Kennzeichenschilder in einem Rahmen der Halterung gehalten werden.
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Es
ist weiterhin bekannt, dass die Halterungen mit einem Werbeaufdruck
versehen werden, beispielsweise um auf diese Weise auf den Verkäufer hinzuweisen,
beispielsweise ein bestimmtes Autohaus. Der Aufdruck muss nicht
zwangsläufig
aus Buchstaben bestehen, sondern kann (auch oder nur) aus grafischen
Bestandteilen bestehen. Bekannt sind auch andere Textnachrichten
oder Botschaften, die nicht unmittelbar mit dem Verkauf der Kraftfahrzeuge in
Verbindung stehen. Im Folgenden werden derartige Aufdrucke, Werbebotschaften
oder dergleichen zusammenfassend als Beschriftung bezeichnet.
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Der
Nachteil der bekannten Beschriftungen besteht darin, dass diese
nur dann erkennbar bzw. lesbar sind, wenn ausreichend helles Umgebungslicht
zur Verfügung
steht. Die Hinweis- bzw. Werbewirkung der bekannten Beschriftungen
ist daher insbesondere bei Dunkelheit sehr gering.
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Der
Erfindung liegt hiervon ausgehend die Aufgabe zugrunde, bekannte
Halterungen für
ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen weiter zu entwickeln,
insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Lesbarkeit.
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Eine
Halterung zur Lösung
dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist
vorgesehen, dass der Halterung wenigstens ein Mittel zur Beleuchtung
der Beschriftung zugeordnet ist. Erfindungsgemäß wird dieses Beleuchtungsmittel von
einer autarken Energiequelle versorgt, die nicht oder nicht direkt
bzw. ständig
an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen ist. Auf diese
Weise ist es möglich,
die Beschriftung auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen
hervorzuheben, so dass diese beispielsweise auch bei geparkten Fahrzeugen
in der Dunkelheit sichtbar ist. Die vom Bordnetz des Kraftfahrzeugs
unabhängige
Stromversorgung der Beleuchtung ermöglicht eine kostengünstige und
einfache Nachrüstung
vorhandener Kraftfahrzeuge, da keine Verlegung von zusätzlichen
Leitungen erforderlich ist. Zum anderen sind auch keine zusätzlichen Maßnahmen
erforderlich, um zu verhindern, dass bei dauerhaftem Betrieb der
Beleuchtung der Energiespeicher des Kraftfahrzeugs, beispielsweise
die Batterie, entleert wird. Unter einer Beleuchtung der Beschriftung
ist im Sinne dieser Erfindung sowohl eine Beleuchtung der Beschriftung
selbst, als auch eine Beleuchtung der Umgebung der Beschriftung
(also eine inverse Darstellung) zu verstehen.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei der autarken Energiequelle um wenigstens einen
Akkumulator bzw. wenigstens eine Batterie. Es ist vorgesehen, dass
diese Energiequellen bzw. Energiespeicher der Halterung zugeordnet
sind, so dass eine komplette Einheit entsteht.
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Gemäß einer
Weiterentwicklung sind zudem Mittel zum Laden des oder jedes Akkumulators
vorgesehen, die aber auch direkt zum Betrieb des oder jedes Beleuchtungsmittels
verwendet werden können.
Als Energiequelle kommen beispielsweise in Betracht eine Solarzelle,
Mittel zur Umwandlung von Bewegungen in Strom, Mittel zur Umwandlung
von Wärme
in Strom, Mittel zur Umwandlung von bei chemischen Reaktionen freiwerdenden
Energien in Strom, Brennstoffzellen oder Mittel zur Umwandlung von
statischen Aufladungen in Strom und dergleichen.
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Als
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Halterung
werden verschiedene Beleuchtungsmittel vorgeschlagen, wie beispielsweise
Elektrolumineszenz-Folien, diverse Leuchtmittel wie LED-Leuchten als
Leuchtfläche
in Form einer Beschriftung oder als Lichtquelle für eine bearbeitete
Trägerplatte,
die an vorgegebenen Stellen entsprechend der Beschriftung Licht
emittiert.
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Eine
alternative Halterung der eingangs genannten Art weist die Merkmale
des Anspruchs 16 auf. Dadurch, dass die Beschriftung selbstleuchtend ausgebildet
ist, werden keine zusätzlichen
Beleuchtungsquellen oder separate Energiespeicher benötigt. In
der Regel ist vorgesehen, dass ein entsprechendes Material die tagsüber aufgenommene (Licht-)
Energie bei Dunkelheit abstrahlt.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der beiden vorstehend beschriebenen Lösungen bestehen
in der Anordnung von Sensoren, die ein Ein- bzw. Ausschalten der
Beleuchtung bei unterschiedlichen Betriebszuständen ermöglichen. Diese Sensoren sind vorzugsweise
ebenfalls der Halterung zugeordnet und können über eine Steuerung ausgewertet
werden, die dann entsprechend die Beleuchtungsmittel schaltet. Einzelne
Details sind den Unteransprüchen und
der Beschreibung im Übrigen
zu entnehmen.
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Nachstehend
werden bevorzugte Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäße Halterung
anhand der Zeichnung näher
erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer Halterung in einer Ansicht,
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2 eine
Draufsicht auf die Halterung gemäß 1,
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3 einen
Vertikalschnitt durch die Halterung gemäß 1 in schematischer
Darstellung,
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4 ein
zweites Ausführungsbeispiel
für eine
Halterung in einer Ansicht,
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5 eine
Draufsicht auf die Halterung gemäß 4,
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6 ein
vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 4 in schematischer
Darstellung,
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7 ein
drittes Ausführungsbeispiel
einer Halterung in einer Ansicht,
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8 eine
Draufsicht auf die Halterung gemäß 7,
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9 ein
vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 7 in schematischer
Darstellung,
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10 ein
viertes Ausführungsbeispiel
einer Halterung in einer Ansicht,
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11 eine
Draufsicht auf die Halterung gemäß 10,
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12 ein
vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 10 in
schematischer Darstellung,
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13 ein
fünftes
Ausführungsbeispiel
einer Halterung in einer Ansicht,
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14 eine
Draufsicht auf die Halterung gemäß 13,
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15 ein
vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 13 in
schematischer Darstellung, und
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16 ein
sechstes Ausführungsbeispiel
einer Halterung in einer Ansicht.
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Die
Figuren zeigen verschiedene Halterungen 20 für ein Kennzeichenschild.
Die Halterungen 20 bestehen ganz oder teilweise aus Kunststoff,
insbesondere thermoplastischem Kunststoff oder auch anderen Materialien
wie zum Beispiel Aluminium, Edelstahl, Keramik oder dergleichen.
Die mindestens zum Teil aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehenden
Halterungen 20 sind an entsprechenden Stellen eines Kraftfahrzeugs
anschraubbar, und zwar vorzugsweise durch Schrauben, die sich durch
nicht gezeigte Durchgangsbohrungen oder Langlöcher einer Grundplatte der
betreffenden Halterung 20 hindurch erstrecken. Das nicht
gezeigte Kennzeichenschild ist mindestens an einigen Randbereichen
von einem Rahmen der Halterung 20 überdeckt und dadurch in der
Halterung 20 gegen Herausfallen und Verschieben gesichert.
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Die
Halterung 20 verfügt über ein
Basisteil 21 und in den Ausführungsbeispielen der 1 bis 15 über eine
Schließleiste 22.
Das Basisteil 21 weist eine rechteckförmige Grundplatte 23 auf,
mit der die Halterung 20 am Kraftfahrzeug festgeschraubt
wird. Auf der Grundplatte 23 liegt das Kennzeichenschild
mit der Rückseite
auf. Die Grundplatte 23 ist so bemessen, dass sie gegenüber den
langen Seitenrändern
und den kurzen Querseitenrändern des
Kennzeichenschilds vorsteht. An einem Teil der gegenüber dem
Kennzeichenschild vorstehenden Randbereichen der Grundplatte 23 ist
ein Rahmen 24 einstückig
angeformt. In den meisten gezeigten Ausführungsbeispielen erstreckt
sich der Rahmen 24 über
die volle Länge
des oberen Seitenrands des Kennzeichenschilds und über daran
anschließende kurze
Teilbereiche der Querseitenränder
des Kennzeichenschilds. Im übrigen
Bereich der Querseitenränder
und des gesamten unteren Längsseitenrands des
Kennzeichenschilds erstreckt sich die Schließleiste 22. Der Rahmen 24 und
die Schließleiste 22 umschließen dadurch
vollständig
den gesamten äußeren Rand
des Kennzeichenschilds. Der Rahmen 24 und die Schließleiste 22 sind
so ausgebildet, dass sie mindestens den oberen und den unteren Längsseitenrand
des Kennzeichenschilds an schmalen streifenförmigen Bereichen übergreifen,
wodurch das Kennzeichenschild gegen seitliches Verschieben und Herausfallen
aus der Halterung 20 gesichert ist.
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Die
Schließleiste 22 ist
durch in den 1 bis 15 nicht
gezeigte Gelenkverbindungen schwenkbar am Basisteil 21,
und zwar am unteren Rand desselben, angelenkt. Bei aufgeschwenkter Schließleiste 22 kann
das Kennzeichenschild in die Halterung 20 eingelegt werden.
Durch anschließendes
Zuklappen der Schließleiste 22 wird
das Kennzeichenschild in der Halterung 20 gegen Herausfallen
gesichert.
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In
den gezeigten Ausführungsbeispielen
ist jeweils eine Schließleiste 22 am
unteren Rand der Halterung 20 vorgesehen. Die Schließleiste 22 kann sich
aber alternativ auch an anderen Rändern der Halterung 20 befinden.
An der Stelle der Schließleiste
kann auch ein anderes Schließteil
oder ein Schließrahmen
vorgesehen sein.
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In
allen gezeigten Ausführungsbeispielen
ist am Rahmen 24 der Halterungen 20 eine Beschriftung 26 vorgesehen.
Die Beschriftung 26 kann wie in den 1 bis 15 ersichtlich
im Bereich der Schließleiste 22 angeordnet
sein. Je nach Abmessung der Beschriftung 26 kommen natürlich auch
andere Positionierungen in Frage. Gegebenenfalls können auch mehrere
Beschriftungen 26 über
die Halterung 20 verteilt angeordnet sein. Die Beschriftung 26 oder
ein Teil derselben können
auch auf dem Basisteil 21 angeordnet sein. Die Beschriftungen 26 sind
im Bereich einer Vorderseite 25 der Halterung 20 angeordnet,
so dass sie auf der freiliegenden Seite der Halterung 20 positioniert
sind und weder durch das Kennzeichenschild, noch durch andere Teile
der Halterung 20 verdeckt sind.
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Bei
der oder den Beschriftungen 26 kann es sich wie eingangs
erwähnt
um Schriftzeichen, (grafische) Symbole, bildliche Darstellungen
oder dergleichen handeln. Vorzugsweise dienen diese zu Werbezwecken
oder zur Übermittlung
von anderen Botschaften. In den Fig. zeigt die Beschriftung 26 lediglich
beispielhaft die Zeichenkette "SCHRIFT-ZUG".
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Die
Beschriftung 26 kann in den Ausführungsbeispielen gemäß 1 bis 12 beleuchtet werden.
Hierunter ist zu verstehen, dass einerseits die in den Ausführungsbeispielen
gezeigten Schriftzeichen selbst "leuchten", wo hingegen das
Umfeld der Schriftzeichen nicht oder im Wesentlichen nicht oder
so gering beleuchtet wird, dass die Schriftzeichen deutlich erkennbar
sind. Andererseits kann aber auch eine "inverse" oder "negative" Beleuchtung der Beschriftung 26 derart
erfolgen, dass das Umfeld der Schriftzeichen nach dem vorstehenden Schema
stärker
beleuchtet wird, als die Schriftzeichen selbst. Auf jeden Fall erfolgt
auf diese Weise eine mehr oder weniger deutliche Hervorhebung bzw.
Betonung der Beschriftung 26, so dass diese auch bei schlechten
Lichtverhältnissen
gut erkennbar ist und die (Werbe-) Botschaft hervortritt.
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Die
Beschriftung 26 kann auf verschiedene Weise hergestellt
werden, und zwar üblicherweise durch
an sich bekannte Herstellungsmethoden. Es kann sich dabei um Drucken,
Lasern, Sandstrahlen, Bedampfen, Ätzen oder Beschichten handeln.
Die Beschriftung 26 kann auch in die Halterung 20 eingefräst, eingepresst
oder eingeschmolzen sein. Es ist aber auch denkbar, die Beschriftung 26 dadurch
zu bilden, dass eine Lichtleiterplatte oder -folie vorzugsweise
an der Rückseite
partiell aufgeraut oder profiliert wird, wobei die Aufrauung oder
Profilierung der Beschriftung selbst entspricht oder diese umgibt.
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Die
Beleuchtung der Beschriftung 26 ist in den einzelnen Ausführungsbeispielen
wie folgt umgesetzt:
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Die
in den 1–3 gezeigte
Ausführungsform
steht stellvertretend für
eine Reihe von Ausführungsbeispielen,
bei denen die Mittel zur Beleuchtung der Beschriftung 26 im
Wesentlichen nicht über
die Vorderseite 25 der Halterung 20 hervorsteht. Denkbar
ist beispielsweise, dass ein im Bereich der Beschriftung 26 wenigstens
teilweise lichtdurchlässiger
Kunststoff mit einer Folie, insbesondere einer Diffusionsfolie 35,
beschichtet ist, die nur in dem zu beleuchtenden Bereich lichtdurchlässig ist.
Mittels eines Leuchtmittels 27, beispielsweise einer LED,
kann dann ein Beleuchtungseffekt erzielt werden. Die Anordnung des
Leuchtmittels 27 kann dabei je nach Lichtleitfähigkeit
des gewählten
Kunststoffes so gewählt
sein, dass ein ausreichender Beleuchtungseffekt erzielt wird. Beispielsweise
können
ein oder mehrere LED's
direkt im Bereich hinter der Diffusionsfolie 35 angeordnet
sein. Denkbar ist aber auch eine seitliche Beleuchtung des Kunststoffes.
Es können
auch andere Diffusionsmedien zum Einsatz kommen.
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Denkbar
ist weiterhin auch, dass der Rahmen 24 oder im Bereich
der Vorderseite 25 der Schließleiste 22 eine Elektrolumineszenz-Folie 33 aufgeklebt,
hinterlegt oder dergleichen ist, die zur Erzielung des vorstehend
beschriebenen Beleuchtungseffekts verwendet wird.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 4–6 ist
stellvertretend eine Beschriftung 26 gezeigt, die gegenüber der
Vorderseite 25 des Rahmens 26 bzw. der Schließleiste 22 vorsteht.
Auch hier wird so vorgegangen, dass wenigstens im Bereich der Beschriftung 26 ein
durchsichtiger Kunststoff verwendet wird, der unmittelbar von hinten
oder seitlich durch Leuchtmittel 27 beleuchtet wird. Die
eigentlichen Schriftzeichen, grafischen Symbole oder dergleichen
werden durch erhabene Bereiche im Kunststoff gebildet. Nach Lackieren
des Kunststoffteils werden die erhabenen Bereiche abgeschliffen,
so dass im Bereich der Schriftzeichen in den Kunststoff eingeleitetes Licht
nach außen
treten kann. Alternativ kann natürlich
auch so vorgegangen werden, dass die Schriftzeichen im Bereich der
Vorderseite eingelassen ausgebildet sind. Versieht man die Vorderseite
jetzt mit einem mehr oder weniger lichtundurchlässigen Lack oder dergleichen
und schleift danach die Vorderseite, so bleibt der Lack im Bereich
der Schriftzeichen erhalten, wohingegen die Umgebung lichtdurchlässig ist.
Auf diese Weise kann eine inverse bzw. negative Darstellung erzielt
werden.
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In
den beiden in 1–6 gezeigten
Ausführungsbeispielen
sind die Leuchtmittel 27 jeweils seitlich der Beschriftung 26 bzw.
eines die Beschriftung tragenden Einsatzes angeordnet. Wie bereits erwähnt kann
ein oder können
mehrere Leuchtmittel 27 auch direkt hinter der Beschriftung 26 oder
oberhalb bzw. unterhalb der Beschriftung 26 angeordnet sein.
Auch Kombinationen von mehreren Leuchtmitteln 27 sind möglich.
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Die
Mittel zur Beleuchtung der Beschriftung 26 werden in den
Ausführungsbeispielen
gemäß 1–12 durch
eine autarke Energiequelle 28 versorgt, die nicht mit dem
Bordne des Kraftfahrzeugs in Verbindung steht. Bei der Energiequelle 28 kann
es sich beispielsweise um aufladbare Akkumulatoren oder um eine
einfache Batterie handeln. Die Energiequelle 28 ist in
den gezeigten Ausführungsbeispielen
in Form eines Akkumulators oder einer Batterie jeweils dem Basisteil 21 zugeordnet
und in die Grundplatte 23 eingelassen, so dass sie komplett in
der Halterung 20 aufgenommen werden. Die Energiequelle 28 ist über eine
elektrische Leitung 29 direkt mit den Leuchtmitteln 27 oder
gegebenenfalls mit einer Steuerungseinheit 30 verbunden,
die wiederum über
weitere Leitungen 29 mit den Leuchtmitteln 27 verbunden
ist.
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Ferner
weisen die gezeigten Halterungen 20 vorzugsweise Mittel
zum Laden der Akkumulatoren 28 auf. Im Ausführungsbeispiel
gemäß 1 handelt es
sich dabei um eine oder mehrere Solarzellen 31. Die Solarzellen 31 können wie
gezeigt oberhalb der Beschriftung 26 an der Schließleiste 22 angeordnet sein.
Auch andere Platzierungen sind denkbar. Die Solarzellen 31 sind über elektrische
Leitungen 32 mit dem Akkumulator 21 verbunden.
Grundsätzlich
kann die Solarzelle 31 natürlich auch unmittelbar als
Energiequelle zur Speisung der Leuchtmittel 27 verwendet
werden, also ohne einen Akkumulator als Energiespeicher zum Einsatz
kommen.
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Weitere
mögliche
Quellen für
die Gewinnung von Energie zum Betreiben der Leuchtmittel 27 können beispielsweise
Mittel zur Umwandlung von Bewegungsenergie in Strom sein. Denkbar
ist beispielsweise eine Energiegewinnung aus den Bewegungen des
Kraftfahrzeugs im Betrieb. Denkbar ist auch eine Gewinnung von Energie
aus Licht, Wärme,
oder die Nutzung von bei chemischen Prozessen freiwerdende Energien.
Weiterhin können
Blitzgeneratoren verwendet werden um statische Aufladungen in Strom umzuwandeln.
Prinzipiell ist auch der Einsatz einer Brennstoffzelle denkbar.
Sämtliche
vorstehenden Mittel können
einerseits zur Ladung des Akkumulators verwendet werden oder direkt
zum Betrieb der Beleuchtung. Denkbar ist auch, dass mehrere Energiegewinnungsmittel
parallel eingesetzt werden. Vorzugsweise sollten die Mittel zur
Energiegewinnung an der Halterung 20 angeordnet sein, so
dass diese eine autarke Einheit darstellt.
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Die
eventuelle vorgesehene Steuerungseinheit 30 regelt den
Betrieb der Beleuchtung. Hierzu kann die Steuerungseinheit 30 verschiedene
Sensoren aufweisen, die ein Ein- bzw.
Ausschalten der Leuchtmittel 27 oder dergleichen gewährleisten. Denkbar
ist beispielsweise ein Bewegungsmelder, der die Beleuchtungsmittel
einschaltet, sobald sich eine Person oder ein anderes Fahrzeug dem
mit der Halterung 20 ausgestatteten Kraftfahrzeug nähert. Vorzugsweise
ist ferner ein Lichtsensor vorgesehen, der die Beleuchtungsmittel
erst bei unterschreiten einer gewissen Helligkeit einschaltet und
bei überschreiten
eines entsprechenden Wertes wieder ausschaltet. Auf diese Weise
können
die Beleuchtungsmittel z.B. auch dann ausgeschaltet werden, wenn das
Kraftfahrzeug bzw. die Halterung 20 bei Dunkelheit durch
einen Scheinwerfer, eine Straßenlaterne oder
eine andere derartige Lichtquelle beleuchtet wird. Es wird unterstellt,
dass die Beschriftung 26 in diesen Fällen auch ohne Unterstützung durch
die Beleuchtungsmittel deutlich erkennbar ist, so dass durch Abschalten
der Beleuchtungsmittel Energie gespart werden kann. Weiterhin kann
ein Sensor für Bewegungen
des Fahrzeugs vorgesehen sein, beispielsweise ein Lagesensor, der
die Beleuchtungsmittel bei Betrieb des Kraftfahrzeugs ausschaltet.
Auf diese Weise kann die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften
in vielen Ländern
gewährleistet
werden, die den Betrieb einer derartigen zusätzlichen Beleuchtung nur bei
ruhendem Kraftfahrzeug erlauben.
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Die
Steuerungseinheit 30 kann natürlich weitere Beleuchtungsmodi
aufweisen, beispielsweise die Beleuchtungsmittel blinkend antreiben
oder in Art eines Lauflichts oder dergleichen. Ferner sollten die Beleuchtungsmittel
beim Aufladen der Akkumulatoren vorzugsweise ausgeschaltet sein.
Hierzu wird ein entsprechender Schalter vorgesehen, der auch durch
die Steuerungseinheit 30 realisiert sein kann. Auf diese
Weise kann der durch die Energiegewinnungsmittel erzeugte Strom
ausschließlich
zur Aufladung der Akkumulatoren verwendet werden, so dass selbst
bei geringen Energiegewinnungsraten eine maximale Akkukapazität zur Verfügung steht.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 7–9 unterscheidet
sich von den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen und den aufgezeigten
Varianten durch die verwendeten Leuchtmittel. Der Beleuchtungseffekt
wird nämlich
in diesem Fall durch eine Elektrolumineszenz-Folie 33 erzeugt.
Diese kann an der Vorderseite 25 des Rahmens 24 aufgeklebt
sein, oder beispielsweise unter einer transparenten Abdeckung positioniert
werden. In einer einfachen Ausführungsform
ist die Elektrolumineszenz-Folie 33 mit einer Bedruckung
in Gestalt der Beschriftung 26 versehen. Denkbar sind auch Elektrolumineszenz-Folien 33 in
mehrteiliger bzw. mehrlagiger Ausführung, wobei die einzelnen
Bestandteile bzw. Lagen separat angesteuert werden.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 10–12 zeichnet
sich dadurch aus, dass als Beleuchtungsmittel eine LED-Leuchtfläche 34 verwendet
wird. Innerhalb dieser Leuchtfläche
können einzelne
LED's entsprechend
des Verlaufs der Beschriftung 26 angeordnet sein, wie in
dem vergrößerten Ausschnitt
in 10 gezeigt. Alternativ ist auch eine komplett
mit LED's bestückte Fläche denkbar, bei
der einzelne LED's
durch die Steuerungseinheit 30 angesteuert werden können. Auf
diese Weise ist auch die Darstellung von variablen Beschriftungen 26 möglich.
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Auch
bei diesem, wie bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel sind natürlich eine
autarke Energiequelle und/oder ein oder mehrere Energiegewinnungsmittel
vorhanden.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 13–15 ist
die Beschriftung 26 durch einen selbstleuchtenden Kunststoff
gebildet. Dabei kann es sich auch um einen elektrisch zum Leuchten
angeregten Kunststoff handeln. Denkbar ist weiterhin eine Beschriftung 26 aus
selbstleuchtender Farbe oder einer entsprechenden Folie, beispielsweise
einer selbstleuchtenden oder reflektierenden Folie.
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Die 16 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Bei diesem ist die Halterung 20 im Wesentlichen
einteilig bzw. einstückig
ausgebildet, es fehlt also an der Schließleiste 22 der Halterungen
nach den Ausführungsbeispielen
der 1 bis 15. Ein nicht gezeigtes Kennzeichenschild wird
in die einteilige Halterung 20 von einer Seite eingeschoben
oder auch von vorne eingelegt. Solche einstückigen Halterungen mit verschiedenen
Möglichkeiten
zum Einsetzen des Kennzeichenschilds sind bekannt, so dass hierauf
nicht näher
eingegangen wird.
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Die
Halterung der 16 ist im Übrigen so ausgebildet, wie
die Halterung der 1 bis 3, weswegen
für gleiche
Teile gleiche Bezugsziffern verwendet werden. Die Beleuchtung der
auf einem unteren Randstreifen 37 der Halterung 20 aufgebrachten
Beschriftung 26 erfolgt demzufolge mittels auf beiden Seiten
der Beschriftung 26 angeordneter Leuchtmittel 27.
Die Leuchtmittel 27 werden über Leitungen 29 aus
einer Energiequelle 28 mit elektrischer Energie versorgt.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist
wiederum zwischen den Leuchtmitteln 27 und der Energiequelle 28 eine
Steuerungseinheit 30 angeordnet, die gegebenenfalls aber
auch entfallen kann.
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Bei
der in der 16 gezeigten einstückigen Halterung 20 kann
die Beleuchtung der Beschriftung 26 auch auf andere Weise
geschehen, und zwar vorzugsweise so, wie in den Ausführungsbeispielen
der 4 bis 15 beschrieben.
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Nicht
in den Zeichnungen dargestellt, aber als weiteres Ausführungsbeispiel
denkbar, ist die Verwendung einer (miniaturisierten) Leuchtstoffröhre als
Beleuchtungsmittel.
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Es
versteht sich, dass die vorstehenden Ausführungsbeispiele vielfach miteinander
kombinierbar sind. So ist als Energiequelle sowohl eine Batterie, als
auch ein Akkumulator möglich.
Dieser kann gegebenenfalls mit einer Solarzelle oder einem der anderen
Energiegewinnungsmittel kombiniert werden. Hiervon unabhängig können die
unterschiedlichen Beleuchtungsmittel eingesetzt werden. Möglich ist auch
ein gegebenenfalls nur kurzzeitiger Anschluss der Halterung 20 an
das Bordnetz zur Aufladung des Akkumulators.
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Die
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele
sollen verdeutlichen, dass die Erfindung, nämlich die beleuchtbare Beschriftung 26 oder
die selbstleuchtende Beschriftung 26, sich für alle bekannten Typen
von Halterungen eignet, und zwar sowohl einteilige als auch mehrteilige.
Bei mehrteiligen Halterungen mit einer Schließleiste braucht diese nicht schwenkbar
mit dem Basisteil verbunden zu sein, sie kann auch hiervon lösbar sein,
wobei eine Verbindung mit dem Basisteil durch einfaches Zusammenstecken
zustande kommt. Auch die Beleuchtung der Beschriftung 26,
die sich an beliebigen Stellen der Halterung befinden kann, also
nicht oder nicht nur auf die Schließleiste 22 und den
unteren (breiteren) Randstreifen 37 des Rahmens 24 beschränkt ist, kann
auf verschiedene Weisen erfolgen, sofern gewährleistet ist, dass die Energieversorgung
der Beleuchtung der Beschriftung 26 autark ist, also nicht unmittelbar
und ständig
an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen ist.
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- 20
- Halterung
- 21
- Basisteil
- 22
- Schließleiste
- 23
- Grundplatte
- 24
- Rahmen
- 25
- Vorderseite
- 26
- Beschriftung
- 27
- Leuchtmittel
- 28
- Energiequelle
- 29
- Leitung
- 30
- Steuerungseinheit
- 31
- Solarzelle
- 32
- Leitung
- 33
- Elektrolumineszenz-Folie
- 34
- LED-Leuchtfläche
- 35
- Diffusions-Folie
- 36
- Basisteil
- 37
- Randstreifen