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DE202005011270U1 - Halterung für ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen - Google Patents

Halterung für ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE202005011270U1
DE202005011270U1 DE202005011270U DE202005011270U DE202005011270U1 DE 202005011270 U1 DE202005011270 U1 DE 202005011270U1 DE 202005011270 U DE202005011270 U DE 202005011270U DE 202005011270 U DE202005011270 U DE 202005011270U DE 202005011270 U1 DE202005011270 U1 DE 202005011270U1
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J H Toennjes & Co KG GmbH
Jh Tonnjes & Co KG GmbH
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Abstract

Halterung für ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen, vorzugsweise mit einem Rahmen (24), der das Kennzeichenschild umgibt, und mit einer Beschriftung (26) aus Schriftzeichen, graphischen Symbolen oder dergleichen insbesondere zu Werbezwecken, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterung (20) wenigstens ein Mittel zur Beleuchtung der Beschriftung (26) zugeordnet ist, das von einer autarken Energiequelle (28) versorgt wird, die nicht an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung für ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 16.
  • Aus der Praxis sind verschiedene Halterungen der vorstehend genannten Art bekannt. Diese Halterungen werden im Fachjargon als "Kennzeichenträger" bezeichnet. Die Halterungen dienen dazu Kennzeichenschilder an Kraftfahrzeugen zu befestigen, ohne dass die Kennzeichenschilder mit Bohrungen für Schrauben versehen werden müssen, weil die Kennzeichenschilder in einem Rahmen der Halterung gehalten werden.
  • Es ist weiterhin bekannt, dass die Halterungen mit einem Werbeaufdruck versehen werden, beispielsweise um auf diese Weise auf den Verkäufer hinzuweisen, beispielsweise ein bestimmtes Autohaus. Der Aufdruck muss nicht zwangsläufig aus Buchstaben bestehen, sondern kann (auch oder nur) aus grafischen Bestandteilen bestehen. Bekannt sind auch andere Textnachrichten oder Botschaften, die nicht unmittelbar mit dem Verkauf der Kraftfahrzeuge in Verbindung stehen. Im Folgenden werden derartige Aufdrucke, Werbebotschaften oder dergleichen zusammenfassend als Beschriftung bezeichnet.
  • Der Nachteil der bekannten Beschriftungen besteht darin, dass diese nur dann erkennbar bzw. lesbar sind, wenn ausreichend helles Umgebungslicht zur Verfügung steht. Die Hinweis- bzw. Werbewirkung der bekannten Beschriftungen ist daher insbesondere bei Dunkelheit sehr gering.
  • Der Erfindung liegt hiervon ausgehend die Aufgabe zugrunde, bekannte Halterungen für ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen weiter zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Lesbarkeit.
  • Eine Halterung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist vorgesehen, dass der Halterung wenigstens ein Mittel zur Beleuchtung der Beschriftung zugeordnet ist. Erfindungsgemäß wird dieses Beleuchtungsmittel von einer autarken Energiequelle versorgt, die nicht oder nicht direkt bzw. ständig an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen ist. Auf diese Weise ist es möglich, die Beschriftung auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen hervorzuheben, so dass diese beispielsweise auch bei geparkten Fahrzeugen in der Dunkelheit sichtbar ist. Die vom Bordnetz des Kraftfahrzeugs unabhängige Stromversorgung der Beleuchtung ermöglicht eine kostengünstige und einfache Nachrüstung vorhandener Kraftfahrzeuge, da keine Verlegung von zusätzlichen Leitungen erforderlich ist. Zum anderen sind auch keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass bei dauerhaftem Betrieb der Beleuchtung der Energiespeicher des Kraftfahrzeugs, beispielsweise die Batterie, entleert wird. Unter einer Beleuchtung der Beschriftung ist im Sinne dieser Erfindung sowohl eine Beleuchtung der Beschriftung selbst, als auch eine Beleuchtung der Umgebung der Beschriftung (also eine inverse Darstellung) zu verstehen.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei der autarken Energiequelle um wenigstens einen Akkumulator bzw. wenigstens eine Batterie. Es ist vorgesehen, dass diese Energiequellen bzw. Energiespeicher der Halterung zugeordnet sind, so dass eine komplette Einheit entsteht.
  • Gemäß einer Weiterentwicklung sind zudem Mittel zum Laden des oder jedes Akkumulators vorgesehen, die aber auch direkt zum Betrieb des oder jedes Beleuchtungsmittels verwendet werden können. Als Energiequelle kommen beispielsweise in Betracht eine Solarzelle, Mittel zur Umwandlung von Bewegungen in Strom, Mittel zur Umwandlung von Wärme in Strom, Mittel zur Umwandlung von bei chemischen Reaktionen freiwerdenden Energien in Strom, Brennstoffzellen oder Mittel zur Umwandlung von statischen Aufladungen in Strom und dergleichen.
  • Als Weiterbildung der erfindungsgemäßen Halterung werden verschiedene Beleuchtungsmittel vorgeschlagen, wie beispielsweise Elektrolumineszenz-Folien, diverse Leuchtmittel wie LED-Leuchten als Leuchtfläche in Form einer Beschriftung oder als Lichtquelle für eine bearbeitete Trägerplatte, die an vorgegebenen Stellen entsprechend der Beschriftung Licht emittiert.
  • Eine alternative Halterung der eingangs genannten Art weist die Merkmale des Anspruchs 16 auf. Dadurch, dass die Beschriftung selbstleuchtend ausgebildet ist, werden keine zusätzlichen Beleuchtungsquellen oder separate Energiespeicher benötigt. In der Regel ist vorgesehen, dass ein entsprechendes Material die tagsüber aufgenommene (Licht-) Energie bei Dunkelheit abstrahlt.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der beiden vorstehend beschriebenen Lösungen bestehen in der Anordnung von Sensoren, die ein Ein- bzw. Ausschalten der Beleuchtung bei unterschiedlichen Betriebszuständen ermöglichen. Diese Sensoren sind vorzugsweise ebenfalls der Halterung zugeordnet und können über eine Steuerung ausgewertet werden, die dann entsprechend die Beleuchtungsmittel schaltet. Einzelne Details sind den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen zu entnehmen.
  • Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäße Halterung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Halterung in einer Ansicht,
  • 2 eine Draufsicht auf die Halterung gemäß 1,
  • 3 einen Vertikalschnitt durch die Halterung gemäß 1 in schematischer Darstellung,
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel für eine Halterung in einer Ansicht,
  • 5 eine Draufsicht auf die Halterung gemäß 4,
  • 6 ein vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 4 in schematischer Darstellung,
  • 7 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Halterung in einer Ansicht,
  • 8 eine Draufsicht auf die Halterung gemäß 7,
  • 9 ein vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 7 in schematischer Darstellung,
  • 10 ein viertes Ausführungsbeispiel einer Halterung in einer Ansicht,
  • 11 eine Draufsicht auf die Halterung gemäß 10,
  • 12 ein vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 10 in schematischer Darstellung,
  • 13 ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Halterung in einer Ansicht,
  • 14 eine Draufsicht auf die Halterung gemäß 13,
  • 15 ein vertikaler Querschnitt durch die Halterung gemäß 13 in schematischer Darstellung, und
  • 16 ein sechstes Ausführungsbeispiel einer Halterung in einer Ansicht.
  • Die Figuren zeigen verschiedene Halterungen 20 für ein Kennzeichenschild. Die Halterungen 20 bestehen ganz oder teilweise aus Kunststoff, insbesondere thermoplastischem Kunststoff oder auch anderen Materialien wie zum Beispiel Aluminium, Edelstahl, Keramik oder dergleichen. Die mindestens zum Teil aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehenden Halterungen 20 sind an entsprechenden Stellen eines Kraftfahrzeugs anschraubbar, und zwar vorzugsweise durch Schrauben, die sich durch nicht gezeigte Durchgangsbohrungen oder Langlöcher einer Grundplatte der betreffenden Halterung 20 hindurch erstrecken. Das nicht gezeigte Kennzeichenschild ist mindestens an einigen Randbereichen von einem Rahmen der Halterung 20 überdeckt und dadurch in der Halterung 20 gegen Herausfallen und Verschieben gesichert.
  • Die Halterung 20 verfügt über ein Basisteil 21 und in den Ausführungsbeispielen der 1 bis 15 über eine Schließleiste 22. Das Basisteil 21 weist eine rechteckförmige Grundplatte 23 auf, mit der die Halterung 20 am Kraftfahrzeug festgeschraubt wird. Auf der Grundplatte 23 liegt das Kennzeichenschild mit der Rückseite auf. Die Grundplatte 23 ist so bemessen, dass sie gegenüber den langen Seitenrändern und den kurzen Querseitenrändern des Kennzeichenschilds vorsteht. An einem Teil der gegenüber dem Kennzeichenschild vorstehenden Randbereichen der Grundplatte 23 ist ein Rahmen 24 einstückig angeformt. In den meisten gezeigten Ausführungsbeispielen erstreckt sich der Rahmen 24 über die volle Länge des oberen Seitenrands des Kennzeichenschilds und über daran anschließende kurze Teilbereiche der Querseitenränder des Kennzeichenschilds. Im übrigen Bereich der Querseitenränder und des gesamten unteren Längsseitenrands des Kennzeichenschilds erstreckt sich die Schließleiste 22. Der Rahmen 24 und die Schließleiste 22 umschließen dadurch vollständig den gesamten äußeren Rand des Kennzeichenschilds. Der Rahmen 24 und die Schließleiste 22 sind so ausgebildet, dass sie mindestens den oberen und den unteren Längsseitenrand des Kennzeichenschilds an schmalen streifenförmigen Bereichen übergreifen, wodurch das Kennzeichenschild gegen seitliches Verschieben und Herausfallen aus der Halterung 20 gesichert ist.
  • Die Schließleiste 22 ist durch in den 1 bis 15 nicht gezeigte Gelenkverbindungen schwenkbar am Basisteil 21, und zwar am unteren Rand desselben, angelenkt. Bei aufgeschwenkter Schließleiste 22 kann das Kennzeichenschild in die Halterung 20 eingelegt werden. Durch anschließendes Zuklappen der Schließleiste 22 wird das Kennzeichenschild in der Halterung 20 gegen Herausfallen gesichert.
  • In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist jeweils eine Schließleiste 22 am unteren Rand der Halterung 20 vorgesehen. Die Schließleiste 22 kann sich aber alternativ auch an anderen Rändern der Halterung 20 befinden. An der Stelle der Schließleiste kann auch ein anderes Schließteil oder ein Schließrahmen vorgesehen sein.
  • In allen gezeigten Ausführungsbeispielen ist am Rahmen 24 der Halterungen 20 eine Beschriftung 26 vorgesehen. Die Beschriftung 26 kann wie in den 1 bis 15 ersichtlich im Bereich der Schließleiste 22 angeordnet sein. Je nach Abmessung der Beschriftung 26 kommen natürlich auch andere Positionierungen in Frage. Gegebenenfalls können auch mehrere Beschriftungen 26 über die Halterung 20 verteilt angeordnet sein. Die Beschriftung 26 oder ein Teil derselben können auch auf dem Basisteil 21 angeordnet sein. Die Beschriftungen 26 sind im Bereich einer Vorderseite 25 der Halterung 20 angeordnet, so dass sie auf der freiliegenden Seite der Halterung 20 positioniert sind und weder durch das Kennzeichenschild, noch durch andere Teile der Halterung 20 verdeckt sind.
  • Bei der oder den Beschriftungen 26 kann es sich wie eingangs erwähnt um Schriftzeichen, (grafische) Symbole, bildliche Darstellungen oder dergleichen handeln. Vorzugsweise dienen diese zu Werbezwecken oder zur Übermittlung von anderen Botschaften. In den Fig. zeigt die Beschriftung 26 lediglich beispielhaft die Zeichenkette "SCHRIFT-ZUG".
  • Die Beschriftung 26 kann in den Ausführungsbeispielen gemäß 1 bis 12 beleuchtet werden. Hierunter ist zu verstehen, dass einerseits die in den Ausführungsbeispielen gezeigten Schriftzeichen selbst "leuchten", wo hingegen das Umfeld der Schriftzeichen nicht oder im Wesentlichen nicht oder so gering beleuchtet wird, dass die Schriftzeichen deutlich erkennbar sind. Andererseits kann aber auch eine "inverse" oder "negative" Beleuchtung der Beschriftung 26 derart erfolgen, dass das Umfeld der Schriftzeichen nach dem vorstehenden Schema stärker beleuchtet wird, als die Schriftzeichen selbst. Auf jeden Fall erfolgt auf diese Weise eine mehr oder weniger deutliche Hervorhebung bzw. Betonung der Beschriftung 26, so dass diese auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut erkennbar ist und die (Werbe-) Botschaft hervortritt.
  • Die Beschriftung 26 kann auf verschiedene Weise hergestellt werden, und zwar üblicherweise durch an sich bekannte Herstellungsmethoden. Es kann sich dabei um Drucken, Lasern, Sandstrahlen, Bedampfen, Ätzen oder Beschichten handeln. Die Beschriftung 26 kann auch in die Halterung 20 eingefräst, eingepresst oder eingeschmolzen sein. Es ist aber auch denkbar, die Beschriftung 26 dadurch zu bilden, dass eine Lichtleiterplatte oder -folie vorzugsweise an der Rückseite partiell aufgeraut oder profiliert wird, wobei die Aufrauung oder Profilierung der Beschriftung selbst entspricht oder diese umgibt.
  • Die Beleuchtung der Beschriftung 26 ist in den einzelnen Ausführungsbeispielen wie folgt umgesetzt:
  • Die in den 13 gezeigte Ausführungsform steht stellvertretend für eine Reihe von Ausführungsbeispielen, bei denen die Mittel zur Beleuchtung der Beschriftung 26 im Wesentlichen nicht über die Vorderseite 25 der Halterung 20 hervorsteht. Denkbar ist beispielsweise, dass ein im Bereich der Beschriftung 26 wenigstens teilweise lichtdurchlässiger Kunststoff mit einer Folie, insbesondere einer Diffusionsfolie 35, beschichtet ist, die nur in dem zu beleuchtenden Bereich lichtdurchlässig ist. Mittels eines Leuchtmittels 27, beispielsweise einer LED, kann dann ein Beleuchtungseffekt erzielt werden. Die Anordnung des Leuchtmittels 27 kann dabei je nach Lichtleitfähigkeit des gewählten Kunststoffes so gewählt sein, dass ein ausreichender Beleuchtungseffekt erzielt wird. Beispielsweise können ein oder mehrere LED's direkt im Bereich hinter der Diffusionsfolie 35 angeordnet sein. Denkbar ist aber auch eine seitliche Beleuchtung des Kunststoffes. Es können auch andere Diffusionsmedien zum Einsatz kommen.
  • Denkbar ist weiterhin auch, dass der Rahmen 24 oder im Bereich der Vorderseite 25 der Schließleiste 22 eine Elektrolumineszenz-Folie 33 aufgeklebt, hinterlegt oder dergleichen ist, die zur Erzielung des vorstehend beschriebenen Beleuchtungseffekts verwendet wird.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 46 ist stellvertretend eine Beschriftung 26 gezeigt, die gegenüber der Vorderseite 25 des Rahmens 26 bzw. der Schließleiste 22 vorsteht. Auch hier wird so vorgegangen, dass wenigstens im Bereich der Beschriftung 26 ein durchsichtiger Kunststoff verwendet wird, der unmittelbar von hinten oder seitlich durch Leuchtmittel 27 beleuchtet wird. Die eigentlichen Schriftzeichen, grafischen Symbole oder dergleichen werden durch erhabene Bereiche im Kunststoff gebildet. Nach Lackieren des Kunststoffteils werden die erhabenen Bereiche abgeschliffen, so dass im Bereich der Schriftzeichen in den Kunststoff eingeleitetes Licht nach außen treten kann. Alternativ kann natürlich auch so vorgegangen werden, dass die Schriftzeichen im Bereich der Vorderseite eingelassen ausgebildet sind. Versieht man die Vorderseite jetzt mit einem mehr oder weniger lichtundurchlässigen Lack oder dergleichen und schleift danach die Vorderseite, so bleibt der Lack im Bereich der Schriftzeichen erhalten, wohingegen die Umgebung lichtdurchlässig ist. Auf diese Weise kann eine inverse bzw. negative Darstellung erzielt werden.
  • In den beiden in 16 gezeigten Ausführungsbeispielen sind die Leuchtmittel 27 jeweils seitlich der Beschriftung 26 bzw. eines die Beschriftung tragenden Einsatzes angeordnet. Wie bereits erwähnt kann ein oder können mehrere Leuchtmittel 27 auch direkt hinter der Beschriftung 26 oder oberhalb bzw. unterhalb der Beschriftung 26 angeordnet sein. Auch Kombinationen von mehreren Leuchtmitteln 27 sind möglich.
  • Die Mittel zur Beleuchtung der Beschriftung 26 werden in den Ausführungsbeispielen gemäß 112 durch eine autarke Energiequelle 28 versorgt, die nicht mit dem Bordne des Kraftfahrzeugs in Verbindung steht. Bei der Energiequelle 28 kann es sich beispielsweise um aufladbare Akkumulatoren oder um eine einfache Batterie handeln. Die Energiequelle 28 ist in den gezeigten Ausführungsbeispielen in Form eines Akkumulators oder einer Batterie jeweils dem Basisteil 21 zugeordnet und in die Grundplatte 23 eingelassen, so dass sie komplett in der Halterung 20 aufgenommen werden. Die Energiequelle 28 ist über eine elektrische Leitung 29 direkt mit den Leuchtmitteln 27 oder gegebenenfalls mit einer Steuerungseinheit 30 verbunden, die wiederum über weitere Leitungen 29 mit den Leuchtmitteln 27 verbunden ist.
  • Ferner weisen die gezeigten Halterungen 20 vorzugsweise Mittel zum Laden der Akkumulatoren 28 auf. Im Ausführungsbeispiel gemäß 1 handelt es sich dabei um eine oder mehrere Solarzellen 31. Die Solarzellen 31 können wie gezeigt oberhalb der Beschriftung 26 an der Schließleiste 22 angeordnet sein. Auch andere Platzierungen sind denkbar. Die Solarzellen 31 sind über elektrische Leitungen 32 mit dem Akkumulator 21 verbunden. Grundsätzlich kann die Solarzelle 31 natürlich auch unmittelbar als Energiequelle zur Speisung der Leuchtmittel 27 verwendet werden, also ohne einen Akkumulator als Energiespeicher zum Einsatz kommen.
  • Weitere mögliche Quellen für die Gewinnung von Energie zum Betreiben der Leuchtmittel 27 können beispielsweise Mittel zur Umwandlung von Bewegungsenergie in Strom sein. Denkbar ist beispielsweise eine Energiegewinnung aus den Bewegungen des Kraftfahrzeugs im Betrieb. Denkbar ist auch eine Gewinnung von Energie aus Licht, Wärme, oder die Nutzung von bei chemischen Prozessen freiwerdende Energien. Weiterhin können Blitzgeneratoren verwendet werden um statische Aufladungen in Strom umzuwandeln. Prinzipiell ist auch der Einsatz einer Brennstoffzelle denkbar. Sämtliche vorstehenden Mittel können einerseits zur Ladung des Akkumulators verwendet werden oder direkt zum Betrieb der Beleuchtung. Denkbar ist auch, dass mehrere Energiegewinnungsmittel parallel eingesetzt werden. Vorzugsweise sollten die Mittel zur Energiegewinnung an der Halterung 20 angeordnet sein, so dass diese eine autarke Einheit darstellt.
  • Die eventuelle vorgesehene Steuerungseinheit 30 regelt den Betrieb der Beleuchtung. Hierzu kann die Steuerungseinheit 30 verschiedene Sensoren aufweisen, die ein Ein- bzw. Ausschalten der Leuchtmittel 27 oder dergleichen gewährleisten. Denkbar ist beispielsweise ein Bewegungsmelder, der die Beleuchtungsmittel einschaltet, sobald sich eine Person oder ein anderes Fahrzeug dem mit der Halterung 20 ausgestatteten Kraftfahrzeug nähert. Vorzugsweise ist ferner ein Lichtsensor vorgesehen, der die Beleuchtungsmittel erst bei unterschreiten einer gewissen Helligkeit einschaltet und bei überschreiten eines entsprechenden Wertes wieder ausschaltet. Auf diese Weise können die Beleuchtungsmittel z.B. auch dann ausgeschaltet werden, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Halterung 20 bei Dunkelheit durch einen Scheinwerfer, eine Straßenlaterne oder eine andere derartige Lichtquelle beleuchtet wird. Es wird unterstellt, dass die Beschriftung 26 in diesen Fällen auch ohne Unterstützung durch die Beleuchtungsmittel deutlich erkennbar ist, so dass durch Abschalten der Beleuchtungsmittel Energie gespart werden kann. Weiterhin kann ein Sensor für Bewegungen des Fahrzeugs vorgesehen sein, beispielsweise ein Lagesensor, der die Beleuchtungsmittel bei Betrieb des Kraftfahrzeugs ausschaltet. Auf diese Weise kann die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften in vielen Ländern gewährleistet werden, die den Betrieb einer derartigen zusätzlichen Beleuchtung nur bei ruhendem Kraftfahrzeug erlauben.
  • Die Steuerungseinheit 30 kann natürlich weitere Beleuchtungsmodi aufweisen, beispielsweise die Beleuchtungsmittel blinkend antreiben oder in Art eines Lauflichts oder dergleichen. Ferner sollten die Beleuchtungsmittel beim Aufladen der Akkumulatoren vorzugsweise ausgeschaltet sein. Hierzu wird ein entsprechender Schalter vorgesehen, der auch durch die Steuerungseinheit 30 realisiert sein kann. Auf diese Weise kann der durch die Energiegewinnungsmittel erzeugte Strom ausschließlich zur Aufladung der Akkumulatoren verwendet werden, so dass selbst bei geringen Energiegewinnungsraten eine maximale Akkukapazität zur Verfügung steht.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 79 unterscheidet sich von den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen und den aufgezeigten Varianten durch die verwendeten Leuchtmittel. Der Beleuchtungseffekt wird nämlich in diesem Fall durch eine Elektrolumineszenz-Folie 33 erzeugt. Diese kann an der Vorderseite 25 des Rahmens 24 aufgeklebt sein, oder beispielsweise unter einer transparenten Abdeckung positioniert werden. In einer einfachen Ausführungsform ist die Elektrolumineszenz-Folie 33 mit einer Bedruckung in Gestalt der Beschriftung 26 versehen. Denkbar sind auch Elektrolumineszenz-Folien 33 in mehrteiliger bzw. mehrlagiger Ausführung, wobei die einzelnen Bestandteile bzw. Lagen separat angesteuert werden.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 1012 zeichnet sich dadurch aus, dass als Beleuchtungsmittel eine LED-Leuchtfläche 34 verwendet wird. Innerhalb dieser Leuchtfläche können einzelne LED's entsprechend des Verlaufs der Beschriftung 26 angeordnet sein, wie in dem vergrößerten Ausschnitt in 10 gezeigt. Alternativ ist auch eine komplett mit LED's bestückte Fläche denkbar, bei der einzelne LED's durch die Steuerungseinheit 30 angesteuert werden können. Auf diese Weise ist auch die Darstellung von variablen Beschriftungen 26 möglich.
  • Auch bei diesem, wie bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel sind natürlich eine autarke Energiequelle und/oder ein oder mehrere Energiegewinnungsmittel vorhanden.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 1315 ist die Beschriftung 26 durch einen selbstleuchtenden Kunststoff gebildet. Dabei kann es sich auch um einen elektrisch zum Leuchten angeregten Kunststoff handeln. Denkbar ist weiterhin eine Beschriftung 26 aus selbstleuchtender Farbe oder einer entsprechenden Folie, beispielsweise einer selbstleuchtenden oder reflektierenden Folie.
  • Die 16 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Bei diesem ist die Halterung 20 im Wesentlichen einteilig bzw. einstückig ausgebildet, es fehlt also an der Schließleiste 22 der Halterungen nach den Ausführungsbeispielen der 1 bis 15. Ein nicht gezeigtes Kennzeichenschild wird in die einteilige Halterung 20 von einer Seite eingeschoben oder auch von vorne eingelegt. Solche einstückigen Halterungen mit verschiedenen Möglichkeiten zum Einsetzen des Kennzeichenschilds sind bekannt, so dass hierauf nicht näher eingegangen wird.
  • Die Halterung der 16 ist im Übrigen so ausgebildet, wie die Halterung der 1 bis 3, weswegen für gleiche Teile gleiche Bezugsziffern verwendet werden. Die Beleuchtung der auf einem unteren Randstreifen 37 der Halterung 20 aufgebrachten Beschriftung 26 erfolgt demzufolge mittels auf beiden Seiten der Beschriftung 26 angeordneter Leuchtmittel 27. Die Leuchtmittel 27 werden über Leitungen 29 aus einer Energiequelle 28 mit elektrischer Energie versorgt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist wiederum zwischen den Leuchtmitteln 27 und der Energiequelle 28 eine Steuerungseinheit 30 angeordnet, die gegebenenfalls aber auch entfallen kann.
  • Bei der in der 16 gezeigten einstückigen Halterung 20 kann die Beleuchtung der Beschriftung 26 auch auf andere Weise geschehen, und zwar vorzugsweise so, wie in den Ausführungsbeispielen der 4 bis 15 beschrieben.
  • Nicht in den Zeichnungen dargestellt, aber als weiteres Ausführungsbeispiel denkbar, ist die Verwendung einer (miniaturisierten) Leuchtstoffröhre als Beleuchtungsmittel.
  • Es versteht sich, dass die vorstehenden Ausführungsbeispiele vielfach miteinander kombinierbar sind. So ist als Energiequelle sowohl eine Batterie, als auch ein Akkumulator möglich. Dieser kann gegebenenfalls mit einer Solarzelle oder einem der anderen Energiegewinnungsmittel kombiniert werden. Hiervon unabhängig können die unterschiedlichen Beleuchtungsmittel eingesetzt werden. Möglich ist auch ein gegebenenfalls nur kurzzeitiger Anschluss der Halterung 20 an das Bordnetz zur Aufladung des Akkumulators.
  • Die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele sollen verdeutlichen, dass die Erfindung, nämlich die beleuchtbare Beschriftung 26 oder die selbstleuchtende Beschriftung 26, sich für alle bekannten Typen von Halterungen eignet, und zwar sowohl einteilige als auch mehrteilige. Bei mehrteiligen Halterungen mit einer Schließleiste braucht diese nicht schwenkbar mit dem Basisteil verbunden zu sein, sie kann auch hiervon lösbar sein, wobei eine Verbindung mit dem Basisteil durch einfaches Zusammenstecken zustande kommt. Auch die Beleuchtung der Beschriftung 26, die sich an beliebigen Stellen der Halterung befinden kann, also nicht oder nicht nur auf die Schließleiste 22 und den unteren (breiteren) Randstreifen 37 des Rahmens 24 beschränkt ist, kann auf verschiedene Weisen erfolgen, sofern gewährleistet ist, dass die Energieversorgung der Beleuchtung der Beschriftung 26 autark ist, also nicht unmittelbar und ständig an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen ist.
  • 20
    Halterung
    21
    Basisteil
    22
    Schließleiste
    23
    Grundplatte
    24
    Rahmen
    25
    Vorderseite
    26
    Beschriftung
    27
    Leuchtmittel
    28
    Energiequelle
    29
    Leitung
    30
    Steuerungseinheit
    31
    Solarzelle
    32
    Leitung
    33
    Elektrolumineszenz-Folie
    34
    LED-Leuchtfläche
    35
    Diffusions-Folie
    36
    Basisteil
    37
    Randstreifen

Claims (24)

  1. Halterung für ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen, vorzugsweise mit einem Rahmen (24), der das Kennzeichenschild umgibt, und mit einer Beschriftung (26) aus Schriftzeichen, graphischen Symbolen oder dergleichen insbesondere zu Werbezwecken, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterung (20) wenigstens ein Mittel zur Beleuchtung der Beschriftung (26) zugeordnet ist, das von einer autarken Energiequelle (28) versorgt wird, die nicht an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen ist.
  2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das es sich bei der autarken Energiequelle (28) um wenigstens einen Akkumulator bzw. wenigstens eine Batterie handelt, der bzw. die der Halterung (20) zugeordnet ist.
  3. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zum Laden des oder jedes Akkumulators.
  4. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiequelle (28) im Bereich einer Grundplatte (23) der Halterung (20) angeordnet ist.
  5. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine dem Rahmen (24) zugeordnete Solarzelle (31) zur Versorgung des oder jedes Beleuchtungsmittels und/oder des oder jedes Akkumulators mit Strom.
  6. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Umwandlung von Bewegungen in Strom zur Versorgung des oder jedes Beleuchtungsmittels und/oder des oder jedes Akkumulators mit Strom.
  7. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Umwandlung von Wärme in Strom zur Versorgung des oder jedes Beleuchtungsmittels und/oder des oder jedes Akkumulators mit Strom.
  8. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Umwandlung von bei chemischen Reaktionen freiwerdenden Energien in Strom zur Versorgung des oder jedes Beleuchtungsmittels und/oder des oder jedes Akkumulators mit Strom.
  9. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine Brennstoffzelle zur Versorgung des oder jedes Beleuchtungsmittels und/oder des oder jedes Akkumulators mit Strom.
  10. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Umwandlung von statischen Aufladungen in Strom, insbesondere Blitzgeneratoren, zur Versorgung des oder jedes Beleuchtungsmittels und/oder des oder jedes Akkumulators mit Strom.
  11. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine dem Rahmen (24) zugeordnete Elektrolumineszenz-Folie (33) zur Beleuchtung der Beschriftung (26) und/oder in einer der Beschriftung (26) entsprechenden Gestalt.
  12. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, ein dem Rahmen (24) zugeordnetes Diffusionsmedium, insbesondere eine Diffusionsfolie (35), das durch ein Leuchtmittel (27) beleuchtet wird, insbesondere eine oder mehrere LED-Leuchten, zur Beleuchtung der Beschriftung (26) und/oder in einer der Beschriftung (26) entsprechenden Gestalt.
  13. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine dem Rahmen (25) zugeordnete (Plexi-)Glasscheibe, die durch Leuchtmittel (27) derart beleuchtet wird, dass einzelne bearbeitete Bereiche der Glasscheibe entsprechend der Gestalt der Beschriftung (26) hervorgehoben werden.
  14. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine dem Rahmen (24) zugeordnete LED-Leuchtfläche (34) entsprechend der Gestalt der Beschriftung (26).
  15. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine vorzugsweise dem Rahmen (24) zugeordnete Leuchtstoffröhre zur Beleuchtung der Beschriftung (26) und/oder in einer der Beschriftung (26) entsprechenden Gestalt
  16. Halterung für ein Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen, vorzugsweise mit einem Rahmen (24), der das Kennzeichenschild umgibt, und mit einer Beschriftung (26) aus Schriftzeichen, graphischen Symbolen oder dergleichen insbesondere zu Werbezwecken, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschriftung (26) selbstleuchtend ausgebildet ist.
  17. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine Beschriftung (26) aus selbstleuchtendem oder elektrisch zum Leuchten angeregtem Kunststoff.
  18. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine Beschriftung (26) aus selbstleuchtender Farbe oder einer entsprechenden Folie, vorzugsweise einer reflektierenden und/oder selbstleuchtenden Folie.
  19. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (20) mindestens ein Basisteil (21) mit einer Grundplatte (23) als Auflage für das Kennzeichenschild aufweist, und dass die Halterung (20) vorzugsweise mindestens eine Schließleiste (22) oder dergleichen aufweist, die lösbar und/oder schwenkbar am Basisteil (21) befestigbar ist, wobei der Rahmen (24) gegebenenfalls zusammen mit der Schließleiste (22) oder dergleichen das Kennzeichenschild umgibt.
  20. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschriftung (26) im Bereich der Schließleiste (22) angeordnet ist.
  21. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschriftung (26) ganz oder zumindest teilweise dem Basisteil (21) oder einem einzigen Teil der einstückigen Halterung zugeordnet ist.
  22. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, einen Helligkeitssensor zum Ein- bzw. Ausschalten des oder der Beleuchtungsmittel.
  23. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, einen (IR-) Bewegungsmelder zum Ein- bzw. Ausschalten des oder der Beleuchtungsmittel.
  24. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, einen Lagesensor zum Ein- bzw. Ausschalten des oder der Beleuchtungsmittel.
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EP2145794A1 (de) 2008-07-17 2010-01-20 Arno Martin Sauer Halterung für ein Kennzeichenschild

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