DE29803781U1 - Gebrauchsgegenstand, insbesondere Beschlag- oder Ausstattungsteil - Google Patents
Gebrauchsgegenstand, insbesondere Beschlag- oder AusstattungsteilInfo
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Description
DE 7424 ·:·Patentanwalt* ··"··*
Diplom-Physiker Reinfried Frhr. v. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel
Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
HEWI Heinrich Wilke GmbH, 34454 Bad Arolsen
Die Erfindung betrifft einen Gebrauchsgegenstand der im Oberbegriff des Anspruchs 1
angegebenen Gattung.
Gebrauchsgegenstände, insbesondere Beschlag- oder Ausstattungsteile dieser Art sind in
zahlreichen Ausführungsformen bekannt, beispielsweise in Form von Seifenschalen,
Zahnglashaltem, Ablagen, Aschenbechern, Türdrückem, Stoßgriffen, Wandleuchten, Handtuchhaltern, Briefeinwürfen od. dgl. (DE 25 35 894 Al, EP 0 313 971 Al,
DE 37 36 737 Al, DE 94 20 790 Ul). Dabei ist in der Regel der Sockel als ein an der
Wand od. dgl. zu befestigendes Montage- bzw. Unterteil ausgebildet, während das Oberteil die gewünschte Gebrauchsform besitzt, bei der Montage ganz oder teilweise auf
den Sockel oder einen ausgewählten Abschnitt davon aufgesetzt wird und dadurch nicht
nur dem gewünschten Gebrauchszweck dient, sondern gleichzeitig auch diejenigen Bereiche des Sockels abdecken soll, in denen die zur Befestigung an einer Wand od. dgl.
bestimmten Befestigungsschrauben, elektrischen Anschlußkabel od. dgl. angeordnet sind.
Zur festen Verbindung der beiden Teile weist eines davon eine federnde Zunge mit einem
hakenförmigen Ansatz od. dgl. auf, der beim Zusammenbau selbsttätig in eine entsprechende
Aufnahme des anderen Teils einrastet und durch eine im Oberteil ausgebildete Öffnung nach außen ragt oder durch ein solche Öffnung hindurch betätigt werden kann.
Das Lösen der auf diese Weise hergestellten Verbindung erfolgt dadurch, daß mit der
Hand oder einem Werkzeug auf die federnde Zunge eingewirkt und dadurch der Ansatz
-2-
aus der Aufnahme entfernt wird, so daß danach das Oberteil vom Sockel abgezogen
werden kann. Die federnde Zunge dient dabei sowohl der Herstellung der Verbindung als
auch der Sicherung der Verbindung beim Gebrauch.
Bei der Befestigung von Gebrauchsgegenständen in Form von Halterungen für Stangen
oder Rohre ist es bekannt (DE 90 13 681 Ul, DE 43 00 997 Al), die Halterung zur
Vermeidung federnder Zungen aus einem Stück mit dem Sockel herzustellen und nach
dessen Befestigung an der Wand eine Rosettenkappe auf den Sockel aufzuschieben, die
eine Mittelöffnung aufweist, durch die ein mit dem Rohr oder der Stange zu verbindendes
Halterungsteil oder das Rohr bzw. die Stange selbst nach außen ragt. Eine Demontage
eines solchen Gebrauchsgegenstands ist dabei nur durch eine komplette Demontage des
Sockels von der Wand möglich.
Bei Gebrauchsgegenständen in Form von Handtuchhaltern, insbesondere Handtuchhaltern
mit mehreren Haltearmen, ist es bekannt (DE 31 05 216 C2), den Sockel und das Oberteil
mit einem quer zu den Schraublöchern angeordneten Durchgang zu versehen, in dem die
Haltearme drehbar gelagert werden. Dadurch kann die Anwendung federnder Zungen ebenfalls vermieden werden. Allerdings ergibt sich das Problem, daß der Gebrauchsgegenstand
nicht werksseitig vormontiert werden kann, weil die Halteanne erst in den Durchgang des Sockels eingesetzt werden können, nachdem dieser an der Wand befestigt
und das Oberteil aufgesetzt ist. Daher muß der Gebrauchsgegenstand an der Baustelle
zusammengesetzt werden, was insbesondere dann unerwünscht ist, wenn diese Arbeit
vorzugsweise nur von einem Fachmann durchgeführt werden soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Gebrauchsgegenstand der eingangs
bezeichneten Gattung so auszubilden, daß zur Verbindung des Oberteils mit dem Sockel
keine federnden Teile benötigt werden und das Oberteil leicht lösbar und so auf dem
Sockel montierbar ist, daß es bei Bedarf mit zusätzlichen Bauelementen zu einer als
Ganzes auf den Sockel aufsetzbaren Baugruppe vormontiert werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß nach dem Herstellen der Verbindung
-3-
zwischen dem Oberteil und dem Sockel nur noch die Kappe in ihre vordere Endstellung
vorgeschoben werden braucht, um die Verbindung zu sichern. Die Kappe übernimmt dabei die Funktion einer Sicherung der Verbindung durch Formschluß, so daß weder zur
Herstellung der Verbindung noch zu deren Sicherung federnde Zungen benötigt werden.
Außerdem kann der von der Kappe frei bleibende Teil des Schaftabschnitts als Halterung
bzw. Befestigungselement für an sich beliebige Zusatzelemente, beispielsweise in Form
einer Lampenfassung und eines Lampengehäuses dienen.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
10
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Sockels; 15
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie &Pgr;-&Pgr; der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie &Igr;&Pgr;-&Igr;&Pgr; der Fig. 1;
Fig. 4 eine Seitenansicht des Sockels;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Oberteil;
Fig. 6 eine Hinteransicht des Oberteils, in Fig. 5 von links her betrachtet;
25
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII der Fig. 6;
Fig. 8 einen Schnitt längs der linie Vm-Vm der Fig. 6;
Fig. 9 bis 11 eine erfindungsgemäße Kappe in je einer Vorder-, Seiten- und Hinteransicht;
. Fig. 12 die Vorderansicht eines den Sockel, das Oberteil und die Kappe nach Fig. 1
bis 11 enthaltenden, erfindungsgemäßen Gebrauchsgegenstand in Form einer Wandleuchte;
Fig. 13 einen Schnitt längs der Linie &KHgr;&Pgr;&Igr;-&KHgr;&Igr;&Pgr; der Fig. 12;
Fig. 14 und 15 teilweise weggebrochene Schnitte längs der Linien XTV-XIV und XV-XV
der Fig. 12;
Fig. 16 die Vorderansicht eines Klemmenhalters der Wandleuchte nach Fig. 12 bis 15;
Fig. 17 eine Seitenansicht des Klemmenhalters nach Fig. 16;
Fig. 18 die Hinteransicht des Klemmenhalters nach Fig. 16; und
Fig. 19 einen Schnitt längs der Linie XIX-XTX der Fig. 5.
Ein in Fig. 1 bis 4 gezeigtes Unterteil bzw. ein Sockel 1 eines erfindungsgemäßen Gebrauchsgegenstands
ist im wesentlichen ringförmig ausgebildet und bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit einer in der Vorderansicht (Fig. 1) im wesentlichen
ovalen oder elliptischen äußeren Kontur versehen. Der Sockel 1 besitzt eine ebenfalls im
wesentlichen ovale Mittelöffnung 2, die an zwei gegenüberliegenden, auf je einer Seite
einer Achse 3 angeordneten Bereichen durch schmale, dünne Randstreifen 4 eingefaßt ist.
An ihren beiden anderen, auf je einer Seite einer Achse 5 liegenden Bereichen wird die
Mittelöffnung 2 dagegen von diametral gegenüberliegender Segmenten 6 (Fig. 1) begrenzt,
die nach Art von Ellipsenabschnitten ausgebildete Querschnitte aufweisen. Die beiden
Achsen 3,5 stehen im Ausführungsbeispiel senkrecht zueinander, wobei die Achse 3 dem
größten Durchmesser und die Achse 5 dem kleinsten Durchmesser der ovalen Mittelöffnung
2 zugeordnet ist. Die Rückseiten der Segmente 6 und der Randstreifen 4 bilden eine
im wesentlichen ebene Montagefläche 7, mit der Sockel 1 bei der Montage an einer Wand
od. dgl. an diese angelegt wird. Die Befestigung des Sockels 1 erfolgt z.B. mit Hilfe von
Befestigungsschrauben, die durch in den Segmenten 6 ausgebildete Schraublöcher 8
gesteckt werden. Wenigstens eines der Schraublöcher 8 besitzt vorzugsweise einen etwas
größeren Durchmesser, als den Durchmessern der Befestigungsschrauben entspricht.
Dieser größere Durchmesser ermöglicht eine geringfügige Verdrehung des Sockels 1 nach
dem Eindrehen der Befestigungsschrauben durch die Schraublöcher 8 hindurch und damit
eine z.B. exakt lotgerechte Positionierung des Sockels 1 an der Wand od. dgl. selbst dann,
wenn die zugehörigen Wandbohrungen nicht exakt aufeinander ausgerichtet sein sollten.
Dabei wird im Ausfuhrungsbeispiel davon ausgegangen, daß der Sockel 1 bei vertikal
stehender Achse 3 an der Wand od. dgl. montiert wird.
Die Segmente 6 weisen auf der von der Montagefläche 7 abgewandten Seite Ansätze 9 und
10 auf, die senkrecht zu der von den Achsen 3 und 5 gebildeten Ebene über die Randleisten
4 hinausragen, und sind zur Mittelöffnung 2 hin durch zueinander parallele, ebene
Flächen 11 und 12 begrenzt, die im wesentlichen senkrecht zur Montagefläche 7 und
parallel zur Achse 5 verlaufen. Dabei ist der Ansatz 10 zweckmäßig über den ganzen
Querschnitt des zugehörigen Segments 6 erstreckt, während der Ansatz 9, wie insbesondere
Fig. 3 zeigt, in einem an das zugehörige Segment 6 grenzenden Bereich ebenfalls . denselben Querschnitt wie dieses besitzt, im restlichen Bereich dagegen zumindest in der
zur Achse 5 parallelen Richtung schmaler als dieses Segment 6 ist.
Nach Fig. 1, 3 und 4 ist in den breiten Teil des Ansatzes 9 und auf beiden Seiten der
Achse 3 je eine Nut 14 eingearbeitet, deren Boden in Fig. 1 gestrichelt angedeutet ist und
die in der Ansicht von links bzw. rechts in Fig. 1 einen im wesentlichen U-förmigen
Querschnitt besitzt, in Fig. 1 und 4 nach oben offen ist und nach vorn von einem etwa
dreieckförmigen, aus der oval gekrümmten Form des Segements 6 resultierenden Steg
begrenzt wird. Außerdem ist gemäß Fig. 1, 2 und 4 in der Nähe des freien Endes des
Ansatzes 10 und auf beiden Seiten seines Schraublochs 8 je eine Ausnehmung in die
Fläche 12 eingearbeitet, die einerseits je eine Nut 16 bildet und andererseits einen
insgesamt T-formigen Steg 17 stehen läßt. Die Konturen der Nuten 16 sind in Fig. 1
gestrichelt angedeutet, und beide Nuten 16 sind einerseits wie die Nuten 14 zur selben
Seite hin, d.h. in Fig. 1 nach oben hin offen und andererseits in der Seitenansicht von
links oder rechts in Fig. 1 z.B. U-förmig ausgebildet. Außerdem sind die je zwei Nuten
14 bzw. 16 jeweils spiegelbildlich zur Achse 3 angeordnet.
Wie insbesondere Fig. 2 und 3 weiter zeigen, weisen die Segmente 6 und Ansätze 9,
durchragenden Schraublöcher 8 in mittleren Abschnitten je einen Durchmessersprung auf,
der eine Schulter zur Auflage eines versenkt im zugehörigen Ansatz 9 bzw. 10 angeord-
neten Schraubenkopfes bildet. Außerdem weist der Sockel 1 z.B. an den auf der Achse 3
liegenden Enden zwei zur Montagefläche 7 hin offene, nur in Fig. 4 gezeigte Hinterschneidungen
18 auf. Schließlich bilden freie Stirnflächen 19 der Ansätze 9 und 10 eine zur Montagefläche 7 parallele Stützfläche.
.
.
Ein Oberteil 21 des erfindungsgemäßen Gebrauchsgegenstands enthält nach Fig. 5 bis 8
einen Schaftabschnitt 22 und einen zum Aufsetzen auf den Sockel 1 bzw. zur Befestigung
des Oberteils 21 am Sockel 1 bestimmten Fußabschnitt 23. Der Schaftabschnitt 22 besitzt
im Ausführungsbeispiel einen ovalen Querschnitt und eine Mittelachse 24 und ist an einem
Ende mit einer Stirnwand 25 des Fußabschnitts 23 verbunden, die ebenfalls einen ovalen,
aber im Vergleich zum Schaftabschnitt 22 größeren Querschnitt aufweist und eine äußere
Kontur besitzt, die im wesentlichen der äußeren Kontur des Sockels 1 entspricht und daher
analog zu dieser je einen größten und kleinsten, längs Achsen 26,27 (Fig. 6) verlaufenden
Durchmesser besitzt.
Auf der vom Schaftabschnitt 22 abgewandten Seite ist die Stirnwand 25 mit zwei Paaren
von senkrecht abstehenden, an ihre äußere Kontur grenzenden Ansätzen 28,29 bzw. 30,31
■ versehen, wobei entsprechend Fig. 6 die Ansätze 28,29 am einen Ende des langen
Durchmessers und die Ansätze 30,31 am anderen Ende des langen Durchmessers und jeweils zu beiden Seiten einer durch die Achse 26 gebildeten Mittelebene des Oberteils 21
angeordnet sind. Die Ansätze 28,29 einerseits und die Ansätze 30,31 andererseits sind
dabei jeweils in derselben Weise spiegelbildlich zu dieser Mittelebene ausgebildet und
angeordnet, wie dies nach Fig. 1 für die Nuten 14, 16 bezüglich der Achse 3 zutrifft. Alle
vier Ansätze 28 bis 31 sind Teile eines gedachten, an den Umfang der Stirnwand 25
angeformten, ovalen Kragens, der aus einem vergleichsweise dünnen, hohlzylindrischen
Wandabschnitt besteht, dessen äußere Mantelfläche bündig mit der äußeren Kontur der
Stirnwand 25 abschließt und der in Umfangsrichtung mit gedachten Ausschnitten versehen
ist, die nur die vier Ansätze 28 bis 31 stehen lassen. Freie Stirnflächen 32 der Ansätze 28
bis 31 bilden eine gemeinsame, parallel zur Stirnwand 25 verlaufende Stützfläche (Fig. 5),
deren Abstand von der Rückseite der Stirnwand 25 im wesentlichen den Abständen der
" Stirnflächen 19 (Fig. 4) von den Vorderflächen der Randstreifen 4 entspricht.
Die Ansätze 28, 29 sind entsprechend Fig. 12 auf beiden Seiten der durch die Achsen 26
-7-
gebildeten Mittelebene mit einem solchen parallel zur Achse 27 gemessenen Abstand
angeordnet, daß zwischen ihnen ein Spalt 33 (Fig. T) gebildet ist, dessen Breite der
parallel zur Achse 5 gemessenen Breite des Ansatzes 9 (Fig. 1) des Sockels 1 entspricht,
so daß der Ansatz 9 beim richtigen, koaxialen Ansetzen des Fußabschnitts 23 an den
Sockel 1 vom Spalt 33 aufgenommen wird und dann mit einer Außenfläche 34 (Fig. 1)
äußere ovale Außenflächen 35 (Fig. 6) der beiden Ansätze 28,29 fortsetzt. Dagegen sind
die beiden Ansätze 30,31 räumlich so am Umfang der Stirnwand 25 angeordnet, daß sie
sich beim richtigen, koaxialen Aufsetzen des Fußabschnitts 23 auf den Sockel 1 an die
Fläche 12 (Fig. 1) anlegen und dabei mit ihren ovalen Außenflächen 36 (Fig. 6) eine
Außenfläche 37 (Fig. 1) des Ansatzes 10 fortsetzen. Dadurch stützen sich die freien
Stirnflächen 19 der Ansätze 9 und 10 des Sockels 1 im montierten Zustand im wesentlichen
an der Unterseite der Stirnwand 25 und die freien Stirnflächen 32 der Ansätze 28 bis
31 im wesentlichen an der Vorderfläche der Randstreifen 4 ab, wie am besten die weiter
unten erläuterten Fig. 13 bis 15 erkennen lassen, wobei die Flächen 34 bis 37 eine
gemeinsame äußere Kontur bilden.
Zur festen, axialen Befestigung des Oberteils 21 am Sockel 1 dienen am Fußabschnitt 23
angebrachte, hakenartige Zungen oder Vorsprünge 38 und 39. Die Vorsprünge 38 sind an
die Ansätze 28,29 angeformt und am besten aus Fig. 5 und 6 ersichtlich. Danach bestehen
die Vorsprünge 38 aus kleinen, dreieckförmigen Zungen, die von den freien Enden der
Ansätze 28,29 im wesentlichen radial nach innen ragen und so ausgebildet sind, daß sie in
die Nuten 14 (Fig. 1,3) des Sockels 1 passen. Dagegen sind die Vorsprünge 39 mittleren
Bereichen der Ansätze 30,31 angeformt und am besten aus Fig. 5, 6 und 8 ersichtlich.
Danach bestehen die Vorsprünge 39 aus im wesentlichen parallel zur Achse 27 verlaufenden,
von den Ansätzen 30,31 radial nach innen ragenden Stegen (Fig. 6,8), die so ausgebildet sind, daß sie in die Nuten 16 (Fig. 1,2) des Sockels 1 passen. Außerdem sind
die Vorsprünge 38,39 jeweils spiegelbildlich zur Achse 26 und in der Ansicht nach Fig.
so angeordnet, daß sie von oben her in die Nuten 14,16 des nach Fig. 1 angeordneten
Sockels 1 eingesetzt bzw. eingehängt werden können. Dabei bilden die Nuten 14 und 16
jeweils erste Verbindungsmittel und die Vorsprünge 38,39 jeweils zweite Verbindungsmittel,
die mit den ersten Verbindungsmitteln durch einen einfachen Steckvorgang verbunden werden können.
- 8-
Fig. 9 bis 11 zeigen eine Kappe 40 eines erfindungsgemäßen Gebrauchsgegenstands, die
einen Kopfabschnitt 41 in Form einer flachen, ovalen Scheibe und einen an den äußeren
Rand der Scheibe angeformten, hohlzylindrischen Mantelabschnitt 42 aufweist. Der
Kopfabschnitt 41 weist eine ovale, zentral gelegene Öffnung 43 auf, deren Innenquerschnitt
im wesentlichen dem Außenquerschnitt des Schaftabschnitts 22 des Oberteils 21 entspricht, und kann mit dieser Öffnung 43 auf den Schaftabschnitt 22 aufgesetzt und dann
gleitend auf diesem hin- und herbewegt werden. Der Mantelabschnitt 42 ist an den beiden
die kleinsten Krümmungsradien aufweisenden Enden mit je einer nach innen ragenden
Hinterschneidung 44 versehen, die mit den Hinterschneidungen 18 (Fig. 4) des Sockels 1
nach Art von Schnappverbindungselementen zusammenwirken können.
Fig. 12 bis 15 zeigen den Sockel 1, das Oberteil 21 und die Kappe 40 eines im Ausführungsbeispiel
als Wandleuchte ausgebildeten Gebrauchsgegenstands im zusammengesetzten Zustand. Die Montage erfolgt dabei z.B. auf folgende Weise:
Es wird zunächst gemäß Fig. 13 die Kappe 40 mit ihrer Öffnung 43 so auf den Schaftabschnitt
42 des Oberteils 21 gesteckt, daß ihr Mantelabschnitt 42 dem Fußabschnitt 23 zugewandt ist. Außerdem wird der Sockel 1 mit schematisch angedeuteten Befestigungsschrauben
48, die in die Schraublöcher 8 eingeführt werden, so an einer Wand od. dgl.
befestigt, daß er mit seiner Montageflache 7 an der Wand anliegt und die Schraubenköpfe
auf den vom Durchmessersprang der Schraublöcher 8 gebildeten Schultern (Fig. 3) und
damit völlig innerhalb der Schraublöcher 8 zu liegen kommen. Dabei erfolgt die Montage
des Sockels 1 im Ausführungsbeispiel so, daß seine Achse 3 entsprechend Fig. 1 vertikal
angeordnet ist und der Ansatz 9 oben liegt.
Das Oberteil 21 wird nun, wie insbesondere Fig. 13 und 14 zeigen, mit seinem Fußabschnitt
23 voran der den Sockel 1 tragenden Wand angenähert (Pfeil &ngr; in Fig. 5 und 14), wobei der Fußabschnitt 23 so gehalten wird, daß die Achse 26 (Fig. 6) im
wesentlichen vertikal angeordnet ist, die Ansätze 28,29 oben liegen und der Fußabschnitt
23 insgesamt oberhalb des Sockels 1 angeordnet ist. Der Fußabschnitt 23 wird nun
von oben her auf den Sockel 1 abgesenkt (Pfeil w in Fig. 5 und 14), wobei seine Ansätze
30,31 den Ansatz 9 des Sockels 1 zwischen sich passieren lassen, weil ihr Abstand
voneinander ausreichend breiter als der Ansatz 9 ist. Beim weiteren Absenken des Fußab-
schnitts 23 und richtiger Ausrichtung relativ zum Sockel 1 treten dann die an den
Ansätzen 30,31 angebrachten Vorspränge 39 (Fig. 6,8) in die Nuten 16 (Fig. 1,2) des
' Sockels 1 und im wesentlichen gleichzeitig die Vorspränge 38 (Fig. 5,7) in die Nuten 14
(Fig. 1,3) des Sockels 1 ein. Dadurch wird der Fußabschnitt 23 fest in den Sockel 1
eingehängt und gegen eine Herausnahme in axialer Richtung, d.h. in Richtung der Mittelachse 24 bzw. entgegen dem Pfeil &ngr; (Fig. 5,14) gesichert. Fin Herabfallen des
Fußabschnitts 23 vom Sockel nach unten (Pfeil w in Fig. 5,14) ist nicht möglich, weil die
Vorspränge 38,39 von den Böden der Nuten 14,16 abgestützt werden. Außerdem wird ein
seitliches Verkippen des Fußabschnitts 23 am Sockel 1 weitgehend dadurch verhindert,
daß die Stirnflächen 19,32 (Fig. 4,5) an der Stirnwand 25 bzw. an den Randstreifen 4
abgestützt sind.
Abschließend wird die Kappe 40 auf dem Schaftabschnitt 22 in Richtung des Pfeils &ggr;
(Fig. 14) vorgeschoben, bis sie den Sockel 1 und den Fußabschnitt 23 vollständig in sich
aufnimmt und mit einer freien Stirnfläche 45 (Fig. 10,14) des Mantelabschnitts 42 an der
Wand od. dgl. anliegt, d.h. mit der Montagefläche 7 des Sockels 1 im wesentlichen
bündig abschließt. In dieser Endstellung der Kappe 40 bilden die Hinterschneidungen
18,44 (Fig. 4,10,13) eine Schnappverbindung, die Kappe 40 axial unverschiebbar auf dem
Sockel 1 festhält.
Die innere Kontur des Mantelabschnitts 42 der Kappe 40 entspricht zweckmäßig im
wesentlichen derjenigen ovalen äußeren Kontur, die Außenflächen 34 bis 37 des Sockels 1
und des Fußabschnitts 23 im montierten Zustand gemeinsam bilden und die im wesentlichen
nur durch die Zwischenräume zwischen den Ansätzen 28,30 einerseits bzw. 29,31
andererseits unterbrochen ist. Dadurch umschließt der Mantelabschnitt 42 im montierten
Zustand mit wenig Spiel insbesondere denjenigen Teil der äußeren Kontur, der vom
Ansatz 9 des Sockels 1 und den beiden benachbarten Ansätzen 28,29 des Fußabschnitts 23
gebildet ist (Fig. 14), so daß in diesem Montagezustand ein Trennen der ersten und
zweiten, von den Nuten 14,16 und Vorsprängen 38,39 gebildeten Verbindungselementen
durch Formschluß verhindert wird. Da die Kappe 40 auf dem Sockel 1 nicht nach oben
verschoben werden kann, ist ein Abheben des Fußabschnitts 23 vom Sockel 1 nach oben
bzw. entgegen dem Pfeil w (Fig. 5,14) unmöglich. Im montierten Zustand werden somit
nicht nur der Sockel 1 und der Fußabschnitt 23 von der Kappe 40 abgedeckt, sondern die
-10-
Kappe 40 verriegelt in ihrer vorderen Endstellung zugleich auch die hergestellte Verbindung.
Ist dagegen ein Trennen der ersten und zweiten Verbindungsmittel erwünscht, braucht die Kappe 40 auf dem Schaftabschnitt 22 entgegen dem Pfeil &ngr; nur in eine so weit
zurückgezogene Lage gebracht werden, daß der Sockel 1 und der Fußabschnitt 23 frei
liegen. Zu diesem Zweck können die Schnappverbindungselemente 18,44 in an sich bekannter Weise durch Hebelwirkung mittels eines geeigneten Werkzeugs gelöst werden,
das z.B. in eine kleine Ausnehmung 46 (Fig. 10,11) eingeführt wird, die zu diesem
Zweck am freien Ende des Mantelabschnitts 42 im unteren Bereich der Kappe 40 vorgesehen sein kann.
Die Höhe der Kappe 40 ist zweckmäßig so bemessen, daß sie wenigstens der Höhe des
Sockels 1 und des Fußabschnitts 23 entspricht, um beide vollständig abzudecken und im
montierten Zustand unsichtbar zu machen. Damit ist gleichzeitig ein gewisser Schutz
gegen unbefugte Demontage gegeben, da von außen keinerlei Ansatzpunkte für eine Demontage erkennbar sind. Außerdem werden die Hinterschneidungen 44 der Kappe 40
vorzugsweise derart ausgebildet, daß sie nur mit leichtem Druck und unter geringfügiger
elastischer Verformung des Mantelabschnitts 42 über die Stirnwand 25 des Fußabschnitts
23 des Oberteils 21 geschoben werden können. Dadurch ist es möglich, die Kappe 40 auf
dem Schaftabschnitt 22 vorzumontieren, bis sie mit den Hinterschneidungen 44 über die
Stirnwand 25 vorgeschoben und dann im wesentlichen unverlierbar auf dem Oberteil 21
gehalten ist.
Zur weiteren Erhöhung der Stabilität der beschriebenen Verbindung ist es zweckmäßig,
den Nuten 16 (Fig. 2) eine solche Form zu geben, daß der stehenbleibende Steg 17
(Fig. 15) etwa T-fönnig ist, während gleichzeitig die beiden Vorsprünge 39 entsprechend
Fig. 8 so ausgebildet werden, daß sie zwischen sich einen T-förmigen Zwischenraum 47
stehen lassen, dessen Kontur gemäß Fig. 15 genau der Kontur des Stegs 17 entspricht.
Außerdem werden die Nuten 14, 16 und Vorsprünge 38, 39 zweckmäßig so dimensioniert,
daß sie mit geringem Spiel zusammengesteckt werden können und in Richtung der Mittelachse
24 (Fig. 5) nur ein geringes Axialspiel auftritt.
Wie Fig. 12 bis 15 weiter zeigen, ist der Gebrauchsgegenstand im Ausführungsbeispiel als
Wandleuchte ausgebildet. Hierzu weist der Schaftabschnitt 22 des Oberteils 21 nach Fig.
• t
- 11-
eine radiale, im wesentlichen rechteckige Aussparung 49 auf, die nach Fig. 6 und 13 auf
wenigstens einer Seite von einer senkrecht zur Mittelachse 24 verlaufenden, radial nach
innen in den hohlzylindrischen Schaftabschnitt 22 ragenden Zwischenwand 50 begrenzt
wird, die ein Schraubloch 51 aufweist. In die Aussparung 49 wird ein Befestigungsabschnitt
52 eines vorzugsweise als Hohlkörper ausgebildeten Verbindungsstücks 53 (Fig. 13,14) eingesetzt, wobei die äußere Kontur des Befestigungsabschnitts 52 vorzugsweise
genau der äußeren Kontur des aus dem Schaftabschnitt 22 ausgesparten Wandabschnitts
entspricht, so daß die Außenflächen beider bündig miteinander abschließen. Zu seiner Befestigung am Schaftabschnitt 22 weist der Befestigungsabschnitt 52 eine Seitenwand
54 mit einem Gewindeloch auf, das im montierten Zustand auf das Schraubloch 51 . der Zwischenwand 50 ausgerichtet ist und das Eindrehen einer Befestigungsschraube 55
erlaubt.
Der Befestigungsabschnitt 52 ist mit einem innen hohlen Schaft 56 verbunden, der im
montierten Zustand radial nach außen und oben ragt und mit einem Außengewinde versehen ist, auf das ein Innengewindeabschnitt aufgedreht werden kann, der in einen
Boden 57 eines im Ausführungsbeispiel konus- bzw. tulpenfonnig ausgebildeten Trägers
58 eingearbeitet ist. Ein durch den Boden 57 in den Träger 58 ragendes Teil des mit dem
Außengewinde versehenen Schafts 56 dient gleichzeitig dem Zweck, eine mit einem entsprechenden Innengewindeabschnitt versehene Lampenfassung 59 aufzuschrauben, in
die in bekannter Weise eine Lampe 60, z.B. eine übliche Glühlampe, eingedreht werden
kann.
• Der Träger 58 dient zur Aufnahme eines z.B. aus Glas bestehenden, im wesentlichen
hohlzylindrischen Lampenschirms 61, der in einem unteren Bereich eine kreisringförmige
Stützschulter 62 aufweist, mittels derer er auf eine obere, entsprechend kreisringförmige
Stützfläche 63 des Trägers 58 aufgelegt werden kann. Der untere Bereich des Lampenschirms
61 wird von einer an die Stützschulter 62 anschließenden, konisch verjüngt
ausgebildeten Montagewand 64 gebildet.
30
30
Die Montage des Lampenschirms 61 erfolgt dadurch, daß er zunächst mit seiner Montagewand
64 in den nach oben offenen Träger 58 gesteckt wird, bis seine Stützschulter 62 auf
der Stützfläche 63 aufliegt. Anschließend wird von oben her ein Schraubring 65 auf einen
- 12 -
Außengewindeabschnitt der Lampenfassung 59 aufgeschraubt, bis dieser sich von innen
gegen die Montagewand 64 legt und dadurch die Stützschulter 62 fest gegen die Stützfläche
63 drückt. Anschließend wird die Lampe 60 in die Fassung 59 eingedreht.
Zum Anschluß der Lampe 60 an ein übliches Stromnetz sind z.B. drei elektrische
Leitungen 66 (Fig. 13) vorgesehen, von denen zwei in bekannter Weise mit der Lampenfassung
59 verbunden sind, während die dritte Leitung beispielsweise als Schutzleiteranschluß
dient und am Verbindungsstück 53 befestigt wird. Die Leitungen 66 werden durch das hohle Verbindungsstück 53 und den hohlen Innenraum des Schaftabschnitts 22
des Oberteils 21 bis in dessen ebenfalls hohlen Fußabschnitt 23 verlegt. Zur Vereinfachung
ihrer Verbindung mit den aus der Wand od. dgl. kommenden Stromleitungen werden die Leitungen 66 mit einer üblichen, nur in Fig. 13 angedeuteten Lüster- bzw.
Reihenklemme 68 verbunden, die zwischen den einzelnen Klemmenteilen angeordnete und
zu diesen parallele Durchgänge 69 aufweist. Damit diese Reihenklemme 68 nicht irgendwo
innerhalb des hohlen Fußabschnitts 23 des Oberteils 21 bzw. innerhalb des innen . ebenfalls hohlen Sockels 1 zu Hegen kommt, ist ihr erfindungsgemäß ein Klemmenhalter
70 zugeordnet, der in Fig. 14 und 15 der besseren Klarheit wegen ohne die Reihenklemme
68 dargestellt ist. Dadurch ist auch sichergestellt, daß die Reihenklemme 68 nicht die
Montage des Oberteils 21 am Sockel 1 und/oder die elektrische Isolierung behindert oder
die geforderten Luft- und Kriechstrecken zur Befestigungsfläche unterschritten werden.
Der Klemmenhalter 70 weist nach Fig. 16 bis 18 ein Mittelstück 71 und zwei von dessen
Vorderseite wegragende, parallele Klemmstifte 72 auf. Diese sind in einem dem Abstand
der Durchgänge 69 der verwendeten Reihenklemme 68 entsprechenden Abstand angeordnet
und mit einem solchen Querschnitt versehen, daß sie von der Rückseite der Reihenklemme
68 her mit Klemmsitz in die Durchgänge 69 eingesetzt werden können. An den Seiten ist das Mittelstück 71 mit vier Armen 73 versehen, wobei an jeder Seite zwei von
diesen Armen 73 mit einem gewissen Abstand voneinander angeordnet sind. Die Achsen
der Arme 73 schließen mit den Achsen der Klemmstifte 72 einen Winkel &agr; (Fig. 17) ein,
der vorzugsweise etwas kleiner als 90° ist. Außerdem sind die Arme 73 so an das Mittelstück 71 angeformt, daß sie im Bereich von Befestigungsstellen 74 etwas federnd
gehalten sind. Die freien Enden der Arme 73 sind als Stützflächen 75 ausgebildet und zu
diesem Zweck leicht gerundet.
- 13-
Der Klemmenhalter 70 kann gemäß Fig. 15 mittels der federnden Arme 73 im Innenmantel
des Schaftabschnitts 22 des Oberteils 21 festgeklemmt werden. Dazu sind in eine Innenwand des Schaftabschnitts 22, wie Fig. 15 und 19 zeigen, vier flache Ausnehmungen
77 eingearbeitet. Diese sind auf gegenüberliegenden Seiten in Abständen angeordnet, die
etwas kleiner als die Abstände der Stützflächen 75 der Arme 73 des Klemmenhalters 70
sind. Außerdem sind die Ausnehmungen 77 dicht am Hinterende des Schaftabschnitts 22
bzw. kurz vor der Stelle angeordnet, wo dieser in die Stirnwand 25 übergeht. Daher kann
der Klemmenhalter 73 in Richtung eines Pfeils &khgr; (Fig. 15 und 17) so von der Rückseite
des Schaftabschnitts 22 her in diesen eingeschoben werden, bis seine Arme 73, die dabei
leicht zusammengedrückt werden, federnd in die Ausnehmungen 77 einrasten und sich
dann mit ihren Stützflächen 75 an den Böden der Ausnehmungen 77 abstützen. Im
eingerasteten Zustand werden die federnd angebrachten Arme 73 bei einem Versuch, den
Klemmenhalter 77 in Richtung der Mittelachse 24 (Fig. 5) bzw. entgegen dem Pfeil &khgr;
(Fig. 15,17) zum Fußabschnitt 23 hin aus dem Schaftabschnitt 22 herauszuziehen, unter
Vergrößerung des Winkels &agr; (Fig. 17) weiter aufgespreizt, da hierdurch ihre Stützflächen
75 gegen die seitlichen Begrenzungswände der Ausnehmungen 77 gezogen werden. Dadurch bewirkt die Federkraft der Arme 73 eine Verstärkung der Klemm- bzw. Rastwirkung
und damit eine Vergrößerung des Widerstands gegen ein ungewünschtes Herausziehen
des Klemmenhalters 70 aus dem Schaftabschnitt 22.
. Die Montage der beschriebenen Wandleuchte kann vorzugsweise im wesentlichen wie
folgt vorgenommen werden:
Es wird zunächst die aus Oberteil 21, Kappe 40, Verbindungsstück 53, Träger 58,
Lampenschirm 61, Reihenklemme 68 und Klemmenhalter 70 bestehende Baugruppe komplett vormontiert. Dazu wird zunächst in der bereits beschriebenen Weise die Kappe
40 auf den Schaftabschnitt 22 des Oberteils 21 geschoben. Anschließend wird der Befestigungsabschnitt 52 des Verbindungsstücks 53 entsprechend Fig. 13 in das Oberteil
21 eingesetzt und mittels der Befestigungsschraube 55 befestigt. Danach wird der Träger
58 auf den Schaft 56 des Verbindungsstücks 53 und dann die Lampenfassung 59 auf den
Schaft 56 aufgeschraubt, wobei die mit ihr verbundenen Leitungen 66 durch den Schaft
und den Schaftabschnitt 22 bis zum Fußabschnitt 23 gezogen werden. Es wird nun die
Reihenklemme 68 bis zum Anschlag auf die Klemmstifte 72 des Klemmenhalters 70
-14-
aufgesteckt, worauf die komplette Einheit in den Schaftabschnitt 20 gesteckt und in diesem
festgeklemmt wird. Danach werden dann die Enden der Leitungen 66 mit der Reihenklemme
68 verbunden. Außerdem kann noch der Lampenschirm 61 mittels des Schraubrings 65 montiert und die vordere Öffnung des Schaftabschnitts 22 mit einer Abdeckkappe
78 (Fig. 13) verschlossen werden, die z.B. mit einer Klemm- oder Schnappverbindung
befestigt wird.
Die auf diese Weise vormontierte Baugruppe bildet eine zusammenhängende und als
Ganzes transportierbare Einheit. Diese kann bei in zurückgezogener Stellung befindlicher
Kappe 40 an der Baustelle auf einen bereits montierten Sockel 1 gehängt und dann durch
Vorschieben der Kappe 40 auf diesem gesichert werden, wie oben ausführlich erläutert
• wurde. Vor der Aufhängung am Sockel 1 sind lediglich noch die aus der Wand kommenden
und den Sockel 1 durchragenden Leitungen an die Reihenklemme 68 anzuschließen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf
vielfache Weise abgewandelt werden kann. Insbesondere ist klar, daß die verschiedenen
Teile mit anderen als ovalen bzw. elliptischen Querschnitten versehen und die aus den
Nuten 14,16 und den Vorsprüngen 38,39 gebildeten ersten und zweiten Verbindungselemente
andere als die dargestellten Formen besitzen und anders als dargestellt miteinander
verbunden werden können. Beispielsweise können die Nuten 14, 16 und Vorsprünge 38, 39 durch Sacklöcher und in diese passende Stifte oder die Elemente einer Schiebeführung
ersetzt werden. Die beschriebene Ausführungsform bietet dabei den besonderen
Vorteil, daß der Fußabschnitt 23 beim Einhängen in den Sockel 1 nur um eine Strecke in
' Richtung des Pfeils w. (Fig. 14) bewegt werden braucht, die wesentlich kleiner ist, als der
Höhe des Sockels entspricht. Außerdem ist die Ausbildung des Gebrauchsgegenstands nur
als Beispiel zu verstehen, da das Oberteil 21 auch andere Funktionen haben und z.B. als
Halter für Ablagen, Seifenschalen od. dgl. oder z.B. insgesamt als Garderobe- oder
Handtuchstange ausgebildet sein könnte. Je nach Funktion könnten der Fußabschnitt 23
und der Schaftabschnitt 22 auch im wesentlichen gleiche Außenquerschnitte haben und
massiv statt hohl ausgebildet sein. Weiter ist nicht zwingend erforderlich, die Kappe 40
mittels einer Schnappverbindung mit dem Sockel 1 zu verbinden, da in vielen Fällen auch
ein fester Klemmsitz ausreichend ist. Weiter ist nicht erforderlich, daß die Mittelachse 24
im montierten Zustand senkrecht zur Wand oder dgl. steht und/oder die Füge- bzw. Trennungsbewegung
genau parallel zur Wand oder dgl. erfolgen muß. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind außerdem senkrecht abstehende Isolierungsklötze 79
(Fig. 13) an die Rückseite der Stirnwand 25 angeformt. Diese legen sich im montierten
Zustand des Oberteils 21 auf die freien Enden der Schraublöcher 8 des Sockels 1 auf und
decken diese zum Innenraum des Fußabschnitts 23 hin ab. Dadurch werden die Schraubenköpfe
elektrisch gegen die Reihenklemme 68 isoliert, so daß auch bei deren Abfallen vom
Klemmenhalter 70 oder beim Lösen irgendeines Kabels keine Spannungsdurchschlage oder
Kurzschlüsse auftreten können. Außerdem verhindern die Isolierungsklötze 79, daß
Feuchtigkeit durch die Schraublöcher 8 in den Innenraum des Oberteils 21 gelangt.
Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Teile des Gebrauchsgegenstands auch in
anderen als in den beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Kombinationen
verwendet werden können.
Die beschriebenen Teile können aus gleichen, aber auch unterschiedlichen Materialien
bestehen. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen der
Sockel 1, das Oberteil 21 und die Kappe 40 aus Kunststoff, insbesondere aus Kunststoff-Spritzgußteilen,
während das Verbindungsstück 53 und der Träger 58 z.B. aus Zink oder Aluminium, insbesondere Zink-Druckgußteilen bestehen. Der Lampenschirm 61 kann
anstatt aus Glas auch aus anderen Materialien, z.B. Kunststoff, bestehen.
Claims (14)
1. Gebrauchsgegenstand in Form eines Beschlag- oder Ausstattungsteils, insbesondere
einer Wandleuchte, mit einem an einer Wand od. dgl. zu montierenden, erste Verbindungsmittel
(14, 16) aufweisenden Sockel (1) und einem an diesem befestigbaren Oberteil (21), das mit den ersten Verbindungsmitteln (14, 16) verbindbare zweite Verbindungsmittel
(38, 39) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (21) einen eine
Mittelachse (24) aufweisenden Schaftabschnitt (22) und einen die zweiten Verbindungsmittel
(38, 39) aufweisenden Fußabschnitt (23) enthält, daß die ersten und zweiten Verbindungsmittel (14, 16; 38, 39) zur gegenseitigen Verbindung bzw. Trennung in einer
Richtung quer zur Mittelachse (24) eingerichtet sind und das Oberteil (21) nach Herstellung
der Verbindung in Richtung der Mittelachse (24) durch Formschluß unverschieblich
auf dem Sockel (1) halten, daß eine Kappe (40) vorgesehen ist, die einen Mantelabschnitt (42) und einen Kopfabschnitt (41) mit einer der Außenkontur des Schaftabschnitts
(22) angepaßten Öffnung (43) aufweist, und daß die Kappe (40) mit der Öffnung (43) derart in Richtung der Mittelachse (24) verschiebbar auf dem Schaftabschnitt
(22) führbar ist, daß sie nach Herstellung der Verbindung zwischen den ersten und
zweiten Verbindungsmitteln (14, 16; 38, 39) in eine Endstellung bringbar ist, in der sie
unter Freilassung zumindest eines Teils des Schaftabschnitts (22) den Sockel (1) und den
Fußabschnitt (23) abdeckt und dadurch ein Trennen der ersten und zweiten Verbindungsmittel
(14, 16; 38, 39) verhindert, und aus dieser Endstellung in eine zurückgezogene Lage verschiebbar ist, die ein Trennen der ersten und zweiten Verbindungsmittel (14, 16;
38, 39) zuläßt.
2. Gebrauchsgegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (1)
und der Mantelabschnitt (42) der Kappe (40) zur beiderseitigen Verbindung bestimmte
Schnappverbindungselemente (18, 44) aufweisen.
3. Gebrauchsgegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
Verbindungsmittel (14, 16) an im Sockel (1) ausgebildeten Nuten und die zweiten Verbindungsmittel
(38, 39) aus in diese einsteckbaren bzw. einhängbaren Vorsprüngen
-17-bestehen.
4. Gebrauchsgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
Außenflächen (34 bis 37) des Sockels (1) und des Fußabschnitts (23) nach Herstellung der
Verbindung an eine gemeinsame äußere Kontur grenzen und der Mantelabschnitt (42) der
Kappe (40) eine Innenfläche besitzt, die im wesentlichen dieser Kontur entspricht.
5. Gebrauchsgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sockel (1) ringförmig ausgebildet ist und eine Mittelöffnung (2) und zwei an diese
grenzende, an diametral gegenüberliegenden Seiten angeordnete, durch Ansätze (9, 10)
verlängerte Segmente (6) aufweist, wobei die Segmente (6) und Ansätze (9, 10) von
Schraublöchern (8) durchragt sind.
6. Gebrauchsgegenstand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
Verbindungsmittel (14, 16) an den Ansätzen (9, 10) vorgesehen sind.
7. Gebrauchsgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Fußabschnitt (23) mit zwei Paaren von Ansätzen (28, 29 bzw. 30, 31) versehen ist,
die im wesentlichen parallel zur Mittelachse (24) angeordnet und mit den zweiten
Verbindungsmitteln (38, 39) versehen sind, wobei eines der Paare (28, 29) dem einen
Ansatz (9) des Sockels (1) und das andere Paar (30, 31) dem anderen Ansatz (10) des
Sockels (1) zugeordnet ist.
8. Gebrauchsgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Fußabschnitt (23) einen größeren Außenquerschnitt als der Schaftabschnitt (22)
aufweist.
9. Gebrauchsgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Oberteil (21) aus einem Hohlkörper besteht.
10. Gebrauchsgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schaftabschnitt (22) eine Aussparung (49) zum Einbau einer Leuchte (58, 61) aufweist.
11. Gebrauchsgegenstand nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte
. (58, 61) ein in die Aussparung (49) einsetzbares, als Hohlkörper ausgebildetes Verbindungsstück
(53) aufweist.
12. Gebrauchsgegenstand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klemmenhalter
(70) vorgesehen ist, der wenigstens zwei federnd an einem Mittelstück (71)
angeordnete Arme (73) und wenigstens einen Klemmstift (72) aufweist, wobei die Arme
(73) zur mit Klemm- oder Rastsitz erfolgenden Befestigung des Klemmenhalters (70) im
Schaftabschnitt (22) dienen und der Klemmstift (72) zum Aufstecken einer zum elektrischen
Anschluß der Leuchte (58, 61) bestimmten Reihenklemme (68) dient.
13. Gebrauchsgegenstand nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Innenwand
des Schaftabschnitts (22) mit zur Aufnahme von Stützflächen (75) der Arme (73) bestimmten
Ausnehmungen (77) versehen ist.
14. Gebrauchsgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fußabschnitt (23) mit zur Abdeckung der Schraublöcher (8) bestimmten Isolierungsklötzen
(79) versehen ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29803781U DE29803781U1 (de) | 1998-03-05 | 1998-03-05 | Gebrauchsgegenstand, insbesondere Beschlag- oder Ausstattungsteil |
| EP99104343A EP0956803A3 (de) | 1998-03-05 | 1999-03-04 | Gebrauchsgegenstand, insbesondere Beschlag- oder Ausstattungsteil |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29803781U DE29803781U1 (de) | 1998-03-05 | 1998-03-05 | Gebrauchsgegenstand, insbesondere Beschlag- oder Ausstattungsteil |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29803781U1 true DE29803781U1 (de) | 1999-07-08 |
Family
ID=8053559
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29803781U Expired - Lifetime DE29803781U1 (de) | 1998-03-05 | 1998-03-05 | Gebrauchsgegenstand, insbesondere Beschlag- oder Ausstattungsteil |
Country Status (2)
| Country | Link |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| EP0956803A2 (de) | 1999-11-17 |
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