DE29800419U1 - Locheinfassung - Google Patents
LocheinfassungInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A44—HABERDASHERY; JEWELLERY
- A44B—BUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
- A44B13/00—Hook or eye fasteners
- A44B13/0058—Eyelets or grommets
- A44B13/0064—Eyelets or grommets characterised by their material
- A44B13/007—Eyelets or grommets characterised by their material made of plastics
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- A44B13/00—Hook or eye fasteners
- A44B13/0058—Eyelets or grommets
- A44B13/0076—Eyelets or grommets characterised by their way of fastening to the support
- A44B13/0088—Eyelets or grommets characterised by their way of fastening to the support by separable snap connection
Landscapes
- Diaphragms For Electromechanical Transducers (AREA)
- Lead Frames For Integrated Circuits (AREA)
- Undergarments, Swaddling Clothes, Handkerchiefs Or Underwear Materials (AREA)
Description
Gebrauchsmuster-Anmeldung
NODEKO GmbH
Handels- u. Vertriebsgesellschaft Im Schlahbruch 20-22 D-59872 Meschede (DE)
774 VGN: 258024 Dr.G./P/G/Or 13.1.1998
Die Erfindung bezieht sich auf eine aus zwei ringförmigen Halbschalen bestehende Locheinfassung.
In Art von Ösen realisierte Locheinfassungen treten bspw. bei Fahrzeugplanen, Duschvorhängen etc. auf.
Bezüglich des ersten Anwendungsbeispieles sei auf das DE-GM 76 38 695 verwiesen. Die Fesselung dieser aus
Metall bestehenden Ringteile geschieht in klassischer Weise durch Umbördeln. Ansonsten liegt eine periphere
Randklemmung des gefaßten Flächengebildes vor.
Eine Einfassung zum Durchführen eines Entlüfterrohres ergibt sich aus der DE-PS 32 10 017. Dort wird der
Lochrand einer Öffnung einer Dachdichtungsfolie von kegelstumpfförmigen Ringteilen ober- und unterseitig
über- bzw. untergriffen, wobei der dabei einen Faßspalt
bildende Ringraum von Dornen des einen Ringteiles durchsetzt ist, welche Dorne das gefaßte Flächengebilde
gegen Herauswandern sichern.
In Kenntnis dieser Vorgaben hat sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe gestellt, eine baulich einfache,
gebrauchsstabile Locheinfassung zu erzielen.
Vorgeschlagen wird diesbezüglich eine aus zwei ringförmigen Halbschalen zusammenklipsbare Locheinfassung,
wobei die beiden Halbschalen mittels jeweils eines ringförmigen Schnappkragens in gegenseitigen Rasteingriff
treten und eine der beiden Halbschalen im Bereich einer Textilzwischenlage Dorne ausbilden, deren Spitzen
in einen Ringkanal der anderen Halbschale eintauchen.
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Zufolge solcher Ausgestaltung ist eine baulich einfache, gebrauchsstabile Locheinfassung realisiert. Die
gegebenenfalls sogar werkzeuglos herbeiführbare Klipsverbindung substituiert die aufwendige Umbördelung.
Ist bezüglich der ringförmigen Schnappkragen auf einen reversiblen Rasteingriff abgestellt, so läßt
sich die Locheinfassung willensbetont wieder lösen, bspw. wenn die Halbschalen nicht einem Waschvorgang und
den damit zusammenhängenden mechanischen Belastungen ausgesetzt werden sollen. Auch die stabilisatorischen
Bedingungen der Locheinfassung lassen sich bestens beherrschen. Die Dorne durchgreifen wie ein Krallenring
die Textilzwischenlage. Sie wirken dabei wie radiale Zugbelastungen bestens kompensierende Sperriegel,
indem ihre für das Perforieren gut geeigneten Spitzen beschädigungsfrei im Ringkanal aufgenommen
werden, dessen Flanken die Dorne gegenüber radial abbiegenden Kräften seitlich abstützen. Der ledigliche
Durchtritt von Dornen vermeidet Radialfalten im Umfeld der Locheinfassung. Weiter erweist es sich als vorteilhaft,
daß die Dorne und der Ringkanal in einem schaleninnenseitig
von dem inneren Schnappkragen und schalenaußenseitig von einem Klemmrand der Halbschalen
umgrenzten Hohlraum liegen. Ein solcher Hohlraum bietet Platz auch für dickwandigere Textilzwischenlagen
und den eventuell aufgeriffelten Lochrand derselben.
Wie gefunden wurde, reicht es für eine ausreichend stabile Fesselung, wenn die Dorne etwa jeweils 60°
umfangsversetzt angeordnet sind. Eine rotationssymmetrisch
gleichwertige Fesselung der Textilzwischenlage ergibt sich sodann dadurch, daß die Schnappkragen und
die Reihe von Dornen konzentrisch verlaufen. Weiter erweist es sich in diesem Zusammenhang als günstig,
wenn auch der Klemmrand konzentrisch verläuft. Eine sowohl durchdringfreudige Ausbildung der Dorne als auch
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ausreichende Stabilität liegt vor, wenn jeder Dorn spitzkegelig ist und basisseitig von einem zylindrischen
Sockel ausgeht, der in der Innenwand der einen Halbschale wurzelt. Eine montagegünstige Voraussetzung
ist sodann gegeben, wenn die äußere Kante des äußeren Schnappkragens gefast oder konvex verrundet ist. Das
ergibt eine Art Steckzentrierung für das Loch des perforierbaren Flächengebildes wie bspw. Vorhang, Plane oder
dergleichen. Eine optisch vorteilhafte Lösung besteht schließlich dadurch, daß die Halbschalen aus durchscheinendem
bzw. durchsichtigem Kunststoffmaterial gebildet
sind. Dadurch heben sich die Locheinfassungen bspw. farblich nicht bzw. kaum von der Textilzwischenlage ab.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Abschnitt einer Textilzwischenlage, wiedergebend ein Loch mit Locheinfassung und
ein partiell dargestelltes Loch ohne Locheinfassung, in Draufsicht,
Fig. 2 die Locheinfassung unverbunden, gleichsam in Explos ionsdar s te 1 lung,
Fig. 3 eine Innenansicht der einen Halbschale, Fig. 4 eine Innenansicht der anderen Halbschale,
Fig. 5 den Schnitt gemäß Linie V-V in Fig. 1, stark vergrößert und
Fig. 6 den Schnitt gemäß Linie VI-VI in Fig. 5 (bei weggelassener Textilzwischenlage).
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In die bspw. als Plane oder Vorhang ausgebildete Textilzwischenlage
1 sind Löcher 2 gestanzt. Die Löcher 2 liegen im Randbereich eines durch Umschlagen zweilagigen
Saums, der eine Versteifungseinlage 3 aufnimmt; die ist gleichfalls textiler Natur.
Der Rand des Loches 2 ist eingefaßt. Die entsprechende Locheinfassung trägt das Bezugszeichen 4. Bestandteil
derselben sind zwei ringförmige Halbschalen 5, 6.
Besagte Halbschalen 5, 6 bestehen aus Kunststoffmaterial. Bevorzugt ist durchscheinendes bzw. durchsichtiges
Kunststoffmaterial.
Die beiden ringförmigen, bevorzugt kreisringförmigen Halbschalen 5, 6 lassen sich druckknopfartig miteinander
verbinden, wozu die eine Halbschale 5 von der einen und die andere Halbschale 6 von der anderen Seite des
textlien Flächengebildes sprich Textilzwischenlage 1 her zugeführt wird. Die Halbschalenhohlungen sind
dabei gegeneinander gerichtet.
Bezüglich der druckknopfartigen Klipsmittel ist auf
ringförmige Schnappkragen gesetzt. Der Schnappkragen der einen, in der Zeichnung (vergl. Fig. 1 und 5) oberen
Halbschale 5 ist mit 7 bezeichnet; der andere trägt das Bezugszeichen 8.
Die Schnappkragen 7, 8 überlappen und hintergreifen einander in einer quer zur Einspannebene E-E der Textilzwischenlage
1 liegenden Klipsrichtung. Die freien Enden der Schnappkragen 7, 8 bilden dazu je einen
Schnappwulst 9 bzw. 10 aus. Die können unterbrechungsfrei rotationssymmetrisch durchgehend ausgebildet
sein. Allerdings kann bspw. der der direkten Sicht
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entzogene Schnappkragen 8 zur Erhöhung der Federfreudigkeit unterbrochen sein, so daß einzelne Schnappnasen
vorliegen. Der mit 7 bezeichnete Schnappkragen läuft zweckmäßig unterbrechungsfrei durch. Er endet auf Höhe
der Einspannebene E-E vor einer Ringschulter 11 der anderen Halbschale 6. Die entspricht der Breite des
Schnappkragens 7 inklusive Schnappwulst 9. Die Lochkontur ist so bezüglich beider Halbschalen 5, 6 stufenlos.
Das freie Ende des anderen, inneren Schnappkragens 8 endet stoßend vor der Innenwand 12 der einen
Halbschale 5. Insoweit tritt der Schnappkragen 8 über die Ringfuge 13 bzw. die Einspannebene E-E deutlich
vor. Die eine Halbschale 5 überschreitet die genannte Ebene nicht. Die Einspannebene E-E verläuft im wesentlichen
auf halber Höhe bzw. Dicke der Locheinfassung 4.
Die gewählte Schalenform gibt der Locheinfassung 4 einen Hohlraum 14. Der nimmt außer dem Lochrand 16
auch eine ihn haltende Fesselungsvorrichtung 15 auf. Über letztere wird die Textilzwischenlage 1 im Bereich
eines Lochrandes 16 der Textilzwischenlage 1 krallenringartig ausreißfest verankert.
Bestandteil der Fesselungsvorrichtung 15 ist ein Dorn 17 als der Halbschale 5 zugeordnetes Patrizenteil und
ein Ringkanal 18, realisiert in der anderen Halbschale 16, und zwar als Matrizenteil. Die Spitze 19 bzw.
Stechabschnitt des Domes 17 ist von solcher Länge, daß sie die Einspannebene E-E in Zuordnungsrichtung deutlich
überschreitet. Sie sticht sich im Lochrand 16 ein Loch 20. Dies geschieht äußerst schonend, und zwar
mehr im Wege der Verdrängung der textlien Gewebestruktur oder dergleichen. Den dazu notwendigen, amboßartigen
Gegenhalt bieten relativ eng benachbarte Stirnenden
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zweier den Ringkanal 18 begrenzender Ringwände 21, 22. Die Stirnenden reichen bis zur Einspannebene E-E.
Das Innenprofil des Ringkanals 18 ist in Anlehnung an
die Silhouette der Spitze 19 des Domes 17 kerbtalförmig unter Belassung eines Spaltmaßes, so daß die freistehende
Spitze 19 geschont ist für nochmalige Verwendungen, also die wiederholte Zuordnung der Locheinfassung
4. Das Öffnen kann einfach durch Einschieben
einer Klinge in die Ringfuge 13 geschehen und eine leichte Verkippungsbewegung der Klinge.
Wie besonders deutlich aus Fig. 5 hervorgeht, ist der Dorn 17 im eigentlichen Stechbereich auffallend spitzkegelig
ausgebildet. Seine der Innenwand 12 der Halbschale 5 zugewandte Basis geht in einen zylindrischen Sokkel
23 über. Der wurzelt in der Innenwand der Halbschale 5. Der Dorn 17 ist integral angeformt.
Die Locheinfassung 4 weist eine Anzahl entsprechender Dorne 17 auf. Die sind gleichwinklig zueinander
beabstandet. Sie liegen jeweils 60° umfangsversetzt.
Das reicht bei der in Fig. 1 dargestellten, natürlichen Größe der Locheinfassung 4 völlig aus.
Der unterbrechungsfrei durchgehende Verlauf des Ringkanals 18 erübrigt die Einhaltung einer bestimmten Winkelstellung
der Halbschalen 5, 6 zueinander.
Die exponierte Lage des Schnappkragens 8 erbringt eine willkommene Vorzentrierung der Halbschalen 5, 6 zueinander,
und zwar in dem Sinne, daß der Dorn 17 in jedem Falle lagekorrekt zum korrespondierenden Ringkanal 18
ausgerichtet ist. So kann die Spitze 19 nicht gegen die eine oder andere Ringwand 21, 22 bzw. die eine oder
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andere Flanke des Ringkanals 18 fahren. Die Spitze bleibt so erkennbar auch bei der Montage geschont.
Etwaige radial orientierte Zugkräfte an der Textilzwischenlage 1 würden nur ein längsseitiges Anlegen des
spitzkegeligen Domes 17 an der korrespondierenden Kanalflanke bewirken, was erkennbar schadfrei bliebe.
In diesem Zusammenhang erweist es sich demgemäß auch als vorteilhaft, daß die Schnappkragen 7, 8 und die
Reihe von Dornen 17 konzentrisch verlaufen. Auch der außenseitige Klemmrand 24 der Halbschalen 5, 6 verläuft
konzentrisch zu den Schnappkragen 7, 8, respektive zur Dornenreihe.
Eine zuordnungstechnisch vorteilhafte Maßnahme liegt noch darin, daß die äußere, d. h. der Peripherie der
Locheinfassung 4 zugewandte Randkante 25 des äußeren Schnappkragens 8 gefast oder konvex verrundet ist.
Dadurch besteht im Verein mit der Kontur des Loches 2 eine vorteilhafte Steckzentrierung für das aufsteckbare,
perforierbare Flächengebilde, sprich Textilzwischenlage 1.
Der Querschnittsumriß der Locheinfassung 4 ist stumpfbirnenförmig
mit zur Peripherie gehender Verjüngung, von der, auf die Fläche bezogen, wie ein Birnenstiel
die Plane oder der Vorhang ausgeht.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser
Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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Claims (10)
1. Aus zwei ringförmigen Halbschalen (5, 6) zusammenklipsbare Locheinfassung (4), wobei die beiden Halbschalen
(5, 6) mittels jeweils eines ringförmigen Schnappkragens (7 bzw. 8) in gegenseitigen Rasteingriff
treten und eine (5) der beiden Halbschalen (5, 6) im Bereich einer Textilzwischenlage (1) Dorne (17) ausbildet,
deren Spitzen (19) in einen Ringkanal (18) der anderen Halbschale (6) eintauchen.
2. Locheinfassung nach Anspruch 1 oder insbesondere
danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Dorne (17) und der Ringkanal (18) in einem schaleninnenseitig von dem
inneren Schnappkragen (8) und schalenaußenseitig von einem Klemmrand (24) der Halbschalen (5, 6) umgrenzten
Hohlraum (14) liegen.
3. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Dorne (17) etwa jeweils 60°
umfangsversetzt angeordnet sind.
4. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schnappkragen (7, 8) und die Reihe von Dornen (17) konzentrisch verlaufen.
5. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen konzentrischen Verlauf auch des Klemmrandes
(24) der Halbschalen (5, 6).
6. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
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gekennzeichnet, daß jeder Dorn (17) spitzkegelig ist und basisseitig von einem zylindrischen Sockel (23)
ausgeht, der in der Innenwand der einen Halbschale (5) wurzelt.
7. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, daß die äußere Kante (25) des inneren Schnappkragens (8) gefast oder konvex verrundet ist.
8. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halbschalen (5, 6) aus durchscheinendem bzw. durchsichtigem Kunststoffmaterxal
gebildet sind.
9. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halbschalen (5,6) aus metallischem Kunststoffmaterial bestehen.
10. Locheinfassung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (5,6) aus durchgefärbtem
Kunst stoff material bestehen.
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Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800419U DE29800419U1 (de) | 1998-01-13 | 1998-01-13 | Locheinfassung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800419U DE29800419U1 (de) | 1998-01-13 | 1998-01-13 | Locheinfassung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29800419U1 true DE29800419U1 (de) | 1998-04-23 |
Family
ID=8051164
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29800419U Expired - Lifetime DE29800419U1 (de) | 1998-01-13 | 1998-01-13 | Locheinfassung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29800419U1 (de) |
Cited By (4)
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-
1998
- 1998-01-13 DE DE29800419U patent/DE29800419U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980604 |
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Effective date: 19980511 |
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| R163 | Identified publications notified |
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|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010209 |
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Owner name: NODEKO GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: NODEKO GMBH HANDELS- UND VERTRIEBSGESELLSCHAFT, 59872 MESCHEDE, DE Effective date: 20050217 |
|
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Effective date: 20060119 |
|
| R071 | Expiry of right |