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DE29723227U1 - Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten - Google Patents

Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten

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DE29723227U1
DE29723227U1 DE29723227U DE29723227U DE29723227U1 DE 29723227 U1 DE29723227 U1 DE 29723227U1 DE 29723227 U DE29723227 U DE 29723227U DE 29723227 U DE29723227 U DE 29723227U DE 29723227 U1 DE29723227 U1 DE 29723227U1
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DE
Germany
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housing
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rear end
plug
chip card
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Expired - Lifetime
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DE29723227U
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English (en)
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Identiv GmbH
Original Assignee
SCM Microsystems GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K7/00Methods or arrangements for sensing record carriers, e.g. for reading patterns
    • G06K7/0013Methods or arrangements for sensing record carriers, e.g. for reading patterns by galvanic contacts, e.g. card connectors for ISO-7816 compliant smart cards or memory cards, e.g. SD card readers
    • G06K7/0021Methods or arrangements for sensing record carriers, e.g. for reading patterns by galvanic contacts, e.g. card connectors for ISO-7816 compliant smart cards or memory cards, e.g. SD card readers for reading/sensing record carriers having surface contacts
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/067Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components
    • G06K19/07Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
    • G06K19/077Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier
    • G06K19/07737Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier consisting of two or more mechanically separable parts
    • G06K19/07741Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier consisting of two or more mechanically separable parts comprising a first part operating as a regular record carrier and a second attachable part that changes the functional appearance of said record carrier, e.g. a contact-based smart card with an adapter part which, when attached to the contact card makes the contact card function as a non-contact card

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Description

PRINZ & PARTNEfeL '"'""' '"'"'
PATENTANWÄLTE Manzingerweg 7
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS D-81241 München
EUROPEANTRADEMARKATTORNEYS Tel. +49 89 89 69 80
SCM Microsystems GmbH
Luitpoldstraße 6
85276 Pfaffenhofen
Unser Zeichen: S 4376 DE
HD/Hc
Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten
Die Erfindung betrifft eine Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten im genormten Kreditkarten-Format.
Aus der DE 43 10 517 C2 ist bereits eine Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten bekannt, die ein flaches Gehäuse im genormten PCMCIA-Format aufweist. Dieses Gehäuse wird in einen entsprechenden Aufnahmeschacht eines Computers eingeschoben und weist an seinem vorderen Ende einen Stecksockel auf, der einer Steckerleiste am Boden des Aufnahmeschachtes im Computer entspricht. Von seinem hinteren Ende geht ein Aufnahmekanal für eine Chipkarte aus.
Die Breite eines üblichen Gehäuses für PCMCIA-Geräte beträgt 54 mm und stimmt genau mit der genormten Breite einer Chipkarte im Kreditkarten-Format überein. Der Aufnahmekanal für die Chipkarte erstreckt sich somit über die gesamte Breite des Gehäuses der Schnittstellen-Vorrichtung, so daß dieses Gehäuse an den beiden Schmalseiten offen ist. Um dennoch eine seitliche Führung für die Chipkarte zu gewährleisten, ist das Gehäuse an seinem hinteren Ende mit einem verbreiterten Kragen versehen, der aus dem Aufnahmeschacht
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des Computers heraussteht und den Einführungsschlitz für die Chipkarte auch seitlich berandet. Dieser Kragen wird für die seitliche Führung der Chipkarte als unabdingbar angesehen, weil die Breite der Chipkarte mit der des Gehäuses einer PCMCIA-Vorrichtung übereinstimmt.
5
Durch die Erfindung wird nun eine Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten geschaffen, die eine seitliche Führung für die Chipkarte auch ohne aus dem Aufnahmeschacht herausragenden Kragen ermöglicht. Bei der erfindungsgemäßen Schnittstellen-Vorrichtung stimmt die Breite des Gehäuses an seinem an den Stecksockel angrenzenden Randbereich mit der des genormten Chipkarten-Formats überein. In seinem vollständig in den Aufnahmeschacht eingeschobenen Zustand ragt das Gehäuse nicht oder nur unwesentlich aus diesem heraus. Der Aufnahmekanal für die Chipkarte endet bereits vor dem an den Stecksockel angrenzenden Randbereich des Gehäuses. Zumindest an seinem hinteren Ende ist das Gehäuse seitlich geschlossen und weist dort eine Breite auf, die nur wenig größer als die des Chipkarten-Formats ist. Zugleich stimmt die Weite des Aufnahmekanals am hinteren Ende des Gehäuses etwa mit der Breite des Chipkarten-Formats überein. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß die normgemäße Breite des PCMCIA-Gehäuses nur in der Nähe des Stecksockels gegeben sein muß, während der Aufnahmeschacht im Bereich seiner Einschuböffnung eine, vergrößerte Weite aufweist, um einerseits die Einführung des PCMCIA-Gehäuses zu erleichtern, und andererseits die Anbringung von Federkontakten zu ermöglichen, die an den Schmalseiten des Aufnahmeschachtes angebracht sind und mit dem metallischen Gehäuse des PCMCIA-Geräts kontaktierend in Berührung gelangen sollen, um eine Masseverbindung vom Computer zum Gehäuse herzustellen. Zwar ist die Weite des Aufnahmeschachtes in diesem Bereich nur wenig größer als die Breite des genormten Kreditkarten-Formats, jedoch reicht diese Differenz aus, um dünne Seitenwände des Gehäuses aufzunehmen, die eine einwandfreie seitliche Führung einer Chipkarte bewerkstelligen können, die Seitenwände des Gehäuses können in diesem Bereich eine Stärke von bis zu 0,25 mm aufweisen. Sie ist damit nicht geringer als bei üblichen Gehäusekonstruktionen von PCMCIA-Geräten, so daß die Seitenwandungen einteilig mit den Hauptflächen ausgebildet werden können. Es ist somit nicht erforderlich, an den Schmalseiten des Gehäuses eine Befestigung gesonderter seitlicher Wandungsteile vorzunehmen, so daß ein
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zusätzlicher Materialauftrag vermieden wird, durch den die Wandstärke lokal vergrößert werden könnte.
Es wäre erwünscht, den Aufnahmekanal für die Chipkarte seitlich über seine gesamte Länge zu verschließen, um zum einen das Eindringen von Fremdkörpern zu verhindern und zum anderen Kanten oder Stufen an den Seitenflächen zu vermeiden, die sich mit den Federkontakten verhaken könnten. Es ist jedoch nicht möglich, die erfindungsgemäß am hinteren Ende des Gehäuses vorgesehenen Seitenwandungen bis in den Bereich des Stecksockels heranzuführen, weil dort keine ausreichende Breite im Aufnahmeschacht vorhanden ist.
Die erfindungsgemäße Maßnahme, wonach der Aufnahmekanal bereits vor dem an den Stecksockel angrenzenden Randbereich des Gehäuses endet, eröffnet jedoch die Möglichkeit, den seitlichen Zwischenbereich des Gehäuses mit dünnen Randstreifen zu verschließen. Deren Wandstärke kann etwa die Hälfte der Wandstärke an den Seitenwandungen im Bereich des hinteren Endes des Gehäuses betragen, also etwa 0,1 bis 0,15 mm. Da die Randstreifen aufgrund der verminderten Tiefe des Aufnahmeschachtes nicht bis an den Stecksockel herangeführt werden müssen, hat der Aufnahmekanal im Bereich ihres vorderen Endes eine ausreichende Breite zu ihrer Aufnahme.
Die Befestigung der Seitenwandungen bzw. der seitlichen Randstreifen des Gehäuses erfolgt vorzugsweise nicht an den Schmalseiten, sondern an den Hauptflächen des Gehäuses, insbesondere an den seitlichen Randstreifen der Hauptflächen des Gehäuses, die durch eine Stufe vom mittleren Bereich der Hauptflächen abgesetzt sind und so ausreichend Raum für die Unterbringung einer doppelten Materialstärke aufweisen.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung der
Schnittstellen-Vorrichtung besteht darin, daß im Gegensatz zu einer Gehäuseausführung mit offenen Seiten eine einwandfreie Kontaktierung mittels der im Aufnahmeschacht vorgesehen Federkontakte gewährleistet ist.
Um die seitliche Führung der Chipkarte im Aufnahmekanal an ihrem
vorderen Ende zu perfektionieren, so daß ihre Kontaktflächen genau nach den Kontakten der Schnittstellen-Vorrichtung ausgerichtet werden, weist der Aufnahmekanal bei der bevorzugten Ausführungsform an seinem vorderen, an den Randbereich des Gehäuses angrenzenden Ende gerundete Führungsflächen auf, die der Verrundung an den Ecken des Kreditkarten-Formats entsprechen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsformen und aus der Zeichnung, auf die Bezug genommen wird. In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine schematische Perspektivansicht der erfindungsgemäßen Schnittstellen-Vorrichtung;
Figur 2 einen schematischen Längsschnitt der Vorrichtung in einem Aufnahmeschacht eines Computers;
Figuren 3a und 3b Querschnitte von zwei Ausführungsformen der Vorrichtung; und
20
Figur 4 einen Querschnitt einer Weiterbildung der Vorrichtung.
Die in Figur 1 gezeigte Schnittstellen-Vorrichtung weist ein flaches Gehäuse im allgemein bekannten, genormten PCMCIA-Format auf.
Dieses Gehäuse hat eine obere Hauptfläche 10 mit zwei durch je eine Stufe abgesetzten Randstreifen 10a, 10b, einem Stecksockel 12 an seinem vorderen Ende, einer hinteren Schmalseite 14 mit einem Einführschlitz 16 für eine Chipkarte 18, zwei seitliche Schmalseiten 20, 22 und einer unteren Hauptfläche 11, die symmetrisch zur oberen Hauptfläche 10 ist. Im Inneren des Gehäuses ist eine gedruckte Schaltungskarte 24 angeordnet (Figuren 3 und 4), die verschiedene Komponenten der Schnittstellen-Vorrichtung aufnimmt, insbesondere zahlreiche Elektronikbauteile sowie eine Kontaktgruppe 26 zur Kontaktierung des Kontaktfeldes 28 der Chipkarte 18.
Figur 2 zeigt einen Aufnahmeschacht 30 eines Computers oder eines Moduls für einen solchen mit einer nahezu vollständig in diesen Aufnahmeschacht eingeschobenen Schnittstellen-Vorrichtung nach Figur 1,
in deren von dem Einführschlitz 16 ausgehenden Aufnahmekanal 32 eine Chipkarte 18 eingeschoben ist. Der Stecksockel 12 ist passend zu einer Steckerleiste 34 am Boden des Aufnahmeschachtes 30 ausgebildet.
Der Aufnahmekanal 32 hat ungefähr die Breite der Chipkarte 18 und erstreckt sich bis zu einem Randbereich A des Gehäuses, der an den Stecksockel 12 angrenzt. An diesem Randbereich A endet der Aufnahmekanal 32 mit zwei gerundeten Führungsflächen 32a, 32b, die der Verrundung an den Ecken des Kreditkarten-Formats entsprechen.
Am hinteren Ende der Vorrichtung, das den Einführschlitz 16 für die Chipkarte 18 aufweist, ist das Gehäuse durch Seitenwände 40, 42 geschlossen, die gemäß der Darstellung in den Figuren 3a und 3b einteilig mit dem eine der Hauptflächen des Gehäuses (Figur 3b) oder beide Hauptflächen des Gehäuses (Figur 3a) bildenden Gehäuseteil ausgebildet sein können. Diese Seitenwände 40, 42 erstrecken sich aber nur bis über den in Figur 2 mit B bezeichneten hinteren Endbereich des Gehäuses. Sie bewirken eine seitliche Führung der Chipkarte 18, die durch die gerundeten Führungsflächen 32a, 32b komplettiert wird, sobald die Chipkarte 18 vollständig eingeschoben ist.
Der Zwischenbereich C des Gehäuses zwichen dem vorderen Randbereich A und dem hinteren Endbereich B ist seitlich durch schmale, dünnwandige Randstreifen 44, 46 verschlossen. Diese Randstreifen 44, 46 sind im Querschnitt U-förmig mit zwei außen auf den Randstreifen 10a, 10b des Gehäuses aufliegenden Schenkeln und einem diese verbindenden Steg, der die Seitenwandung des Gehäuses in dessen Zwischenbereich C bildet. Der Aufnahmekanal 32 ist somit über seine gesamte Länge seitlich geschlossen. Die dem Stecksockel benachbarten Enden der Randstreifen 44, 46 sind in die Schmalseiten des Randbereichs A eingelassen, um die Bildung von Kanten oder Stufen zu vermeiden.
Der Aufnahmeschacht 30 weist an den Schmalseiten seines äußeren Endes je einen Federkontakt 50, 52 auf, der in einer Ausbuchtung aufgenommen ist, jedoch seitlich in den Aufnahmeschacht hineinragt. Diese Federkontakte 50, 52 sind mit der Masse des Computers oder Computer-Moduls verbunden. Bei vollständig eingeschobener Vorrichtung liegen
sie kontaktierend an den Seitenwandungen 40, 42 an. In üblicher Weise sind die Bestandteile des Aufnahmeschachtes 30 nach außen von einer Gehäusewandung 56 des Computers oder Computer-Moduls abgedeckt. Ferner ist in üblicher Weise neben dem Aufnahmeschacht eine Auswerfertaste 58 vorgesehen, die nach außen ragt.
Wie aus Figur 2 ersichtlich ist, ist die Länge der Vorrichtung im Hinblick auf die Tiefe des Aufnahmeschachtes 30 so gewählt, daß ihr Gehäuse nicht oder nur unwesentlich aus dem Aufnahmeschacht herausragt, wenn es vollständig in diesen eingeschoben ist. Dies ist sehr erwünscht, da beispielsweise bei einem tragbaren Computer nach außen herausragende Teile störend sein können. Die Chipkarte 18 hingegen ragt über einen beträchtlichen Teil ihrer Länge aus dem Aufnahmeschacht heraus. Dies ist aber kein Mangel, da die Chipkarte nur bei Gebrauch eingschoben wird. Ihre Handhabung wird sogar erleichtert, wenn ein relativ großer Flächenbereich zum Anfassen zur Verfügung steht.
Der Aufnahmeschacht 30 hat in dem Bereich, welcher dem Randbereich A der Vorrichtung entspricht, eine Breite, die mit der Breite der Chipkarte 18 übereinstimmt. Die Weite des Aufnahmeschachtes 30 an seinem äußeren Ende ist etwas größer und gestattet so die Aufnahme der Seitenwandungen 40, 42, die über die Breite der Chipkarte 18 hinausragen. Insbesondere kann die Wandstärke der Seitenwandungen 40, 42 etwa 0,2 bis 0,25 mm betragen. Diese Wandstärke ist auch für die Hauptflächen des Gehäuses ausreichend, so daß eine einteilige oder zweiteilige Gehäusekonstruktion möglich ist, wie in den Figuren 3a und 3b gezeigt.
Die Randstreifen 44, 46 im Zwischenbereich C werden jedoch als getrennte Teile bereitgestellt, da sie aus einem dünneren Material gefertigt werden müssen, dessen Wandstärke nur etwa 0,1 bis 0,15 mm beträgt. Sie können aber ebenso wie die übrigen Bestandteile des Gehäuses aus Metallblech gefertigt werden. Alle Gehäuseverbindungen sind an den Hauptflächen des Gehäuses ausgebildet. An den Schmalseiten befinden sich keine Verbindungsstellen, die zu einer lokal vergrößerten Wandstärke führen könnten.
• ·♦
• · 4
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Die beschriebene Ausführungsform der Schnittstellen-Vorrichtung ist für nur eine Chipkarte bestimmt. Nach dem gleichen Prinzip läßt sich aber eine Schnittstellen-Vorrichtung verwirklichen, die für zwei oder mehr Chipkarten bestimmt ist.

Claims (9)

PRINZ & PARTNERN GbR PATENTANWÄLTE Manzingerweg 7 EUROPEANPATENTATTORNEYS D-81241 München EUROPEANTRADEMARKATTORNEYS Tel. +49 89 89 69 80 SCM Microsystems GmbH Luitpoldstraße 6 85276 Pfaffenhofen Unser Zeichen: S 4376 DE HD/Hc Schutzansprüche
1. Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten im genormten Kreditkarten-Format, mit einem flachen Gehäuse im gleichfalls genormten PCMCIA-Format, das zum Einschieben in einen entsprechenden Aufnahmeschacht (30) bestimmt ist und einen Stecksockel (12) an seinem vorderen Ende sowie von seinem hinteren Ende ausgehend einen Aufnahmekanal (32) für wenigstens eine Chipkarte (18) aufweist,
wobei die Breite des Gehäuses in seinem an den Stecksockel (12) angrenzenden Randbereich (A) mit der des genormten Chipkarten-Formats übereinstimmt;
dadurch gekennzeichnet, daß:
a) das Gehäuse in seinem in den Aufnahmeschacht (30) vollständig eingeschobenen Zustand nicht oder nur unwesentlich aus diesem herausragt,
b) der Aufnahmekanal (32) vor dem an den Stecksockel (12) angrenzenden Randbereich (A) des Gehäuses endet,
c) das Gehäuse zumindest an seinem hinteren Ende seitlich geschlossen ist und dort eine Breite aufweist, die nur wenig größer als die des Chipkarten-Formats ist, und
-2-
d) die Weite des Aufnahmekanals (32) am hinteren Ende des Gehäuses etwa mit der Breite des Chipkarten-Formats übereinstimmt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zwischenbereich (C) des Gehäuses, der zwischen dem seitlich geschlossenen hinteren Ende (B) und dem an den Stecksockel (12) angrenzenden Randbereich (A) gelegen ist, gleichfalls seitlich geschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen des Gehäuses an dessen Zwischenbereich (C) eine geringere Wandstärke als an seinem hinteren Ende (B) aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen des Gehäuses über den Zwischenabschnitt hinaus bis in den an den Stecksockel angrenzenden Randbereich (A) verlängert und dort in die Schmalseite des Gehäuses eingelassen sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekanal (32) an seinem vorderen, an den Randbereich (A) des Gehäuses angrenzenden Ende gerundete Führungsflächen (32a, 32b) aufweist, die der Verrundung an den Ecken des Kreditkarten-Formats entsprechen.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hauptfläche (11) des Gehäuses im Bereich seines hinteren Endes (B) aus einem durchgehenden Metallblech teil einteilig mit wenigstens einer abgewinkelten Seitenwand (42) und einem von dieser abgewinkelten Wandungsstreifen (10b) ausgebildet ist, der sich auf der gegenüberliegenden Hauptfläche (10) des Gehäuses
erstreckt. o
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptflächen des Gehäuses in seinem Zwischenbereich (C) durch Metallblechplatten gebildet sind, deren seitliche Randstreifen (10a, 10b) von den Flügeln eines im Querschnitt U-förmigen, dünnwandigen Seitenstreifens (44, 46) übergriffen werden, die auf den Hauptflächen (10, 11) des Gehäuses mit den Randstreifen
-3-(10a,
10b) der Metallblechplatten verbunden sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Gehäuses an seinem hinteren Ende
(B) die des genormten Kreditkarten-Formats um 0,4 bis 0,5 mm überschreitet.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Gehäuses in seinem Zwischenbereich
(C) die des genormten Kreditkarten-Formats um 0,2 bis 0,3 mm überschreitet.
DE29723227U 1997-04-21 1997-04-21 Schnittstellen-Vorrichtung für Chipkarten Expired - Lifetime DE29723227U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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