DE29723185U1 - Bilderrahmeneinrichtung - Google Patents
BilderrahmeneinrichtungInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47G—HOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
- A47G1/00—Mirrors; Picture frames or the like, e.g. provided with heating, lighting or ventilating means
- A47G1/06—Picture frames
Landscapes
- Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)
Description
297 23 185.5 München, 24. September 1998
Riezouw, Lowell
Georgen Str. 65 A
D-80799'München
Georgen Str. 65 A
D-80799'München
Bilderrahmeneinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Bilderrahmeneinrichtung nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Üblicherweise nehmen Bilderrahmen die in ihnen gehaltenen
Bilder so auf, daß sie die Ränder des Bildes übergreifen, so daß ein sauberer und ästhetischer Eindruck entsteht.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Bilderrahmeneinrichtung zu schaffen, die einen völlig neuartigen ästhetischen Eindruck vermittelt.
Diese Aufgabe wird durch eine Bilderrahmeneinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Der wesentliche Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß ein völlig neuartiger ästhetischer Eindruck vermittelt
wird, weil ein Bild in der vorliegenden Bilderrahmeneinrichtung
so gehalten wird, daß es von dem eigentlichen Bilderrahmen beabstandet und von diesem umgeben wird.
Dadurch wird beispielsweise erreicht, daß. das im eigentlichen Rahmen gehaltene Bild optisch so in Erscheinung tritt,
daß der durch das Bild vermittelte Eindruck möglichst wenig
durch den Rahmen gestört wird. Dadurch, daß das Bild innerhalb des Rahmens von diesem beabstandet gehalten wird, entsteht
ein besonders "luftiger" Eindruck. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sowohl'das im Rahmen
gehaltene Bild als auch der Rahmen selbst besonders einfach reinigbar, beispielsweise entstaubbar, sind,, weil sowohl
die Ränder des Rahmens als auch die Ränder des Bildes im wesentlichen freiliegen. ■ * ■ · .
Besonders vorteilhaft sind die das Bild im Rahmen haltenden
Halteeinrichtungen so gestaltet, daß das Bild lösbar gehalten wird. Dadurch kann ein beliebiger Bilderwechsel vorgenommen
werden-.
Vorteilhafterweise können hinter dem Bild Hintergrundmaterialien, wie z.B. Papier, Pappe, Metall'oder Glas angeordnet
und am Rahmen befestigt werden, so daß der Eindruck eines Passepartouts entsteht, da das genannte Hintergrundmaterial
den Zwischenraum zwischen dem Rahmen und dem Bild optimal ausfüllt. Aufwendige und teure Schneidearbeiten,
die zur Passepartout-Anfertigung erforderlich sind, können daher entfallen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Bilderrahmeneinrichtung;
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Halteeinrichtung der
Figur 1 gemäß der Linie II-II und
Fig. 3 bis 8 Weiterbildungen der Erfindung.
Gemäß Figur 1 weist die vorliegende Bilderrahmeneinrichtung einen Bilderrahmen 1 auf, der vorzugsweise eine rechteckige
Form besitzt und aus den Rahmenteilen 11, 12, 13 und 14 besteht.
In dem von dem Rahmen 1 umschlossenen Raum wird ein
Bild 2 mit der Hilfe von Halteeinrichtungen 3 derart gehalten,
daß seine Außenränder von den Innenrändern des Rahmens 1 beabstandet sind-
Vorzugsweise weisen die Halteeinrichtungen 3 die Form von
Stabteilen 31 auf, die in Sackbohrungen 32 der Rahmenteile 11, 13 eingesetzt sind, wobei sich zwischen dem Boden der
Sackbohrung 32 und dem in diese eingreifenden Ende des
Stabteiles 31 eine Feder 33 befindet, .die vorzugsweise die
Form einer Schraubenfeder aufweist. Im äußeren Endbereich
der Stabteile 31 befindet sich eine Nut 34, die quer zur Längserstreckung des Stabteiles 31 verläuft und in die der
Randbereich des Bildes 2 einsetzbar ist. ·
Vorzugsweise befinden sich derartige Halteeinrichtungen 3 an wenigstens zwei sich gegenüberliegenden Rahmenteilen 11,
13 an Orten, die sich an den voneinander beabstandeten Rahmenteilen 11, 13 -auf einer Linie senkrecht zur Längserstreckung
der Rahmenteile 11, 13 gegenüberliegen. Die Sacklöcher 32 erstrecken sich ausgehend von den einander zügewandten
Innenseite der Rahmenteile 11, 13 senkrecht zur Längserstreckung derselben in diese hinein. Beispielsweise
können gleichmäßig zur* Symmetrielinie - der Rahmenteile 11,
13 voneinander beabstandet zwei Halteeinrichtung 3 an jedem Rahmenteil 11, 13 angeordnet sein. Ebenso ist es jedoch
auch denkbar, eine einzige Halteeinrichtung 3 oder eine zusätzliche
Halteeinrichtung 3 auf der genannten Symmetrielinie anzuordnen. Entsprechende Halteeinrichtungen können
auch an den sich gegenüberliegenden Rahmenteilen 12 und 14 in den beschriebenen Weisen angeordnet sein.
Zur Befestigung des Bildes 2 in dem Rahmen 1 wird das Bild 2 zunächst beispielsweise mit seiner unteren Kante 21 in
die parallel zur Kante 21 ausgerichteten Nuten 34 der Stabteile 31 der Halteeinrichtungen 3 eingesetzt. Dann wird das
Bild 2 gegen die Kraft der Federn 33 nach unten gedrückt. In di>e Sackbohrungen 32 des oberen Rahmenteiles 11 werden
dann. Stabteile 31 eingesetzt und gegen die Kräfte der Federn 33 soweit nach innen gedrückt, bis die freien Enden
der Stabteile 31 hinter den oberen Rand 22 des Bildes 2 gelangen/ so daß nach der Freigabe der Stabteile 31 der obere
Rand 22 des Bildes 2 in die Nuten 34 der Stabteile 31 eingreift. Das Bild 2 wird daher zwischen den Halteeinrichtungen
3 des, oberen Rahmenteiles 11 und des unteren Rahmenteiles 13 in einer stabilen Lage gehalten und es kann in der
Querrichtung- des Bilderrahmens 1 in den Nuten 34 der Halteeinrichtungen 3 verschoben werden, bis es symmetrisch in
dem von den Rahmenteilen 11, 12, 13, 14 umschlossenen Raum angeordnet ist. .
Das Bild 2 selbst kann entweder die Form einer beispielsweise bemalten oder beklebten Holz-, oder Pappscheibe aufweisen,
deren Dicke so bemessen ist, daß sie in die Nuten 34. eingesetzt werden kann. Ebenso kann das Bild 2 die Form
von zwei deckungsgleich zueinander angeordneten Glasscheiben oder einer Glasscheibe und einer deckungsgleich dazu
angeordneten Pappscheibe aufweisen, wobei zwischen den bei--,
den Glasscheiben oder zwischen der Glasscheibe und der Pappscheibe ein eine Darstellung oder Bemalung aufweisendes
Blatt anordenbar ist. Die Gesaratdicke der Glasscheiben und
des Blattes bzw. der Glasscheibe und der Pappscheibe und des Blattes ist so beschaffen, daß das so ausgestaltete
Bild in die Nuten 34 einsetzbar ist.
Gemäß Figur 2 kann das Stabteil 31 wenigstens einen über
seinen Umfang hinausragenden Zapfen 35, aufweisen, der in
ein parallel zum Sackloch 32 verlaufenden Schlitz 36 einschiebbar
ist. Die Nut 34. ist dabei in Bezug auf den Zapfen 35 so ausgerichtet, daß sie parallel zum Rahmenteil Il bzw.
13 verläuft, wenn sich der Zapfen 35 in dem Schlitz 36 befindet . ' '
Alternativ kann das Stabteil 31 gemäß ■ Figur 8 auch eine
Längsnut 50 aufweisen,, in die von außen durch das entsprechende Rahmenteil 11 eine Schraube oder, ein Stift 51 eingreift,
wobei dann die Nut 34 zur1 jeweiligen Bildkante 21 ausgerichtet ist/ ' ' . .'
Es wird darauf hingewiesen, daß die Halteeinrichtungen auch
anders ausgestaltet sein können. Es ist lediglich von Bedeutung, daß sie so beschaffen und betätigbar sind, daß das
Bild in der beschriebenen Weise in dem' von dem Rahmenteilen
11, 12, 13, 14 umschlossenen Innenraum von den Rahmenteilen beabstandet gehalten wird. Beispielsweise können die oberen
und unteren Halteeinrichtungen 3 auch durch nicht federnd in die entsprechenden Sackbohrungen 32 eingesetzte Stabteile
31 gebildet sein.
Die Rahmenteile 11, 12, 13, 14 und die, Stabteile 31 können
aus beliebigen Materialien, beispielsweise aus Holz, Me~ tall, Kunststoff oder Plexiglas bestehen. Der Rahmen 1. ist
nicht auf die geschilderte rechteckige oder quadratische Form beschränkt. Er. kann vielmehr auch z.B. eine ovale Form
20 oder eine kreisrunde Form 21 besitzen (Fig. 3).
Es wird darauf hingewiesen, daß das Bild auch gemäß den Figuren 4 und 5 in dem rechteckigen Rahmen 11 bis 14 so angeordnet
sein kann, daß es nicht nach allen Seiten vom Rahmen beabstandet ist, sondern beispielsweise mit einer Kante an
einem Rahmenteil· 13 (Fig. 4) oder mit zwei Kanten an zwei Rahmenteilen 11, 12 (Fig. 5) anliegt. Allgemein gesagt,
liegt, es im Ermessen des Anwenders, in welcher Weise das
Bild 2 durch die Halteeinrichtungen vom Rahmen 11 bis 14,
20, 21 beabstandet gehalten wird. s
Zur Halterung . vpn Bildern, die eine relativ große Dicke aufweisen, können die Halteeinrichtungen 3 gemäß Fig. 6a so
ausgebildet sein, daß sie ah ihrem dem Bild 2 zugewandten Ende eine Spitze 38 aufweisen, die in die entsprechende
Kante des Bildes 2 eindringen kann. Eine solche Ausführungsform eignet sich insbesondere für Ölbilder, deren
Leinwand üblicherweise über einen Holzrahmen gespannt ist,
so daß die Spitzen 38 zur Halterung des Bildes einfach
durch die Leinwand hindurch in den Holzrahmen eingedrückt werden. Gemäß Fig. 6b können Bereiche 38 neben der Spitze
als Auflage für das Bild dienen.
Gemäß- Fig. 7 können die Halteeinrichtungen 3 auch die Form
von stabartigen Teilen 39 aufweisen, die von einem Rahmenteil 11 zum gegenüberliegenden Rahmenteil 13 verlaufen, wobei
die einen Enden der stabartigen Teile 39 in Sackbohrungen bzw. Vertiefungen 40 des einen Rahmenteils 11 eingeführt
sind und die anderen Enden in Sackbohrungen 41 des
gegenüberliegenden Rahmenteils 13 hineinreichen, wo sie
durch eine Feder 42, bei der es sich vorzugsweise um eine Schraubenfeder handelt,; in Richtung auf das Rahmenteil 11
vorgespannt werden. Solche Halteeinrichtungen 3 eignen sich auch für die Rahmen gemäß Fig. 3. Das Bild 2 wird dann an
einem oder vorzugsweise an wenigstens zwei voneinander beabstandeten stabartigen Teilen 39 mit seiner Rückseite befestigt.
Als Befestigungseinrichtungen eignen sich vorzugsweise Haken, vorspringende Halterungen, die das Bild 2 unter-
und zweckmäßiger Weise auch oberseitig übergreifen und Klebestreifen oder dergleichen.
In der Fig. 1 ist durch punktierte Linien- dargestellt, daß
die Halteeinrichtungen 3' auch von jeweils einer Ecke des
Rahmens 1 zu einer zugeordneten bzw. benachbarten Ecke des Bildes 2 verlaufen können. Z.B. verlaufen derartige Halteeinrichtungen""
3 ' entlang der Diagonalen des Rahmens 1. Die
Ecken des Bildes 2 greifen dann vorzugsweise in den BildeJcken
angepaßte Vertiefungen 38'' der Halteeinrichtungen. 3f
ein.. Diese sind vorzugsweise in der oben beschriebenen Weise im Rahmen 1 gelagert.'
Claims (15)
1. Bilderrahmeneinrichtung mit 'einem Rahmen (1)·, in · dem
ein Bild (2) gehalten ist., dadurch gekennzeichnet, daß' wenigstens eine Halteeinrichtung (3, 3', 3 9) vorgesehen
. ist, die das Bild (2) in dem vom Rahmen (1) umschlossenen
Raum vom Rahmen (1) zumindest teilweise beabstandet hält. ·
2. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (1) durch zu einer , rechteckigen oder quadratischen Form miteinander verbundenen Rahmenteilen
(11, 12, 13, 14) gebildet ist.
3. Rähmeneinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bild (2) eine rechteckige Form aufweist und durch wenigstens eine Halteeinrichtung■· (3) an drei
Seiten vom Rahmen (1) beabstandet gehalten wird.
4. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
. daß das · Bild (2) eine rechteckige Form aufweist
und durch Halteeinrichtungen (3) an zwei Seiten vom Rahmen (1) beabstandet gehalten wird.
5. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bild (2) eine rechteckige Form aufweist
und durch Halteeinrichtungen (3) an allen vier Seiten vom Rahmen■(1) beabstandet gehalten wird. -
6. Rahmeneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (3, 3')
die Form eines Stabteiles (31) aufweist, das mit seiner einen Seite in eine Sackbohrung (32) des Rahmens (1)
eingesetzt ist und mit seiner anderen Seite an dem Bild (2) anliegt. ' ■ :.
7. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Säckbohrung (32). eine Feder (33) angeordnet ist, die das Stabteil (31) in Richtung auf das
..· Bild (2) drückt.
8. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabteil (31) an der anderen Seite eine den Randbereich des Bildes aufnehmende Nut (34)
besitzt. . . ■ · .·.
9. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabteil (31), einen im Bereich seiner einen Seite über seinen Umfang vorstehenden Zapfen (35)
aufweist, der in einen neben der Sackbohrung (32) angeordneten und diesen mündenden Längsschlitz (36) ein-'
■ greift, wenn das Stabteil (31) in die Sackbohrung (32)
eingesetzt ist, wobei dann die Nut (34) zur Ebene des Rahmens (1) und des Bildes (2) ausgerichtet ist.
- 3
10. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabteil (31) an seiner anderen Seite eine in das Bild (2) eindringende Spitze (38)
aufweist.. .
11. Rahmeneinrichtung nach, Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabteil (31) einen die Spitze (38)
> umgebenden Bereich (3.8') aufweist, auf dem1 der Rand des
in der Rahmeneinrichtung gehaltenen Bildes (2) aufliegt. ·
12.. Rahmeneinrichtung- nach einem der Ansprüche 5 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß sich Paare von Stabteilen (31) in Bezug auf das Bild (2) gegenüberliegen.
13. Rahmeneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stabteil (31) eine Längsnut (50) aufweist, in die ein Stift (51) eingreift, der
von außen durch das jeweilige Rahmenteil (11) verläuft, wobei die Nut (34) zur Ebene des Rahmens (1) und des
Bildes (2) ausgerichtet ist.
14. Rahmeneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß stabartige Teile (39) vorgesehen sind, die von einem Rahmenteil (11) zum gegenüberliegenden Rahmenteil
(13) verlaufen, deren eine Seite in eine Sackbohrung (40) des einen Rahmenteiles (11) eingreift, deren andere
Seite in eine Sackbohrung (41) des gegenüberliegen-
den Rahmenteiles (13) eingreift, wobei in dem weiteren Sackloch (41) eine das stabartige Teil (39) in Richtung
auf das eine Rahmenteil (11) drückende Feder (42) angeordnet ist und daß das Bild (2) mit seiner Rückseite an
dem Stabteil (39) befestigt ist.
15. Rahmeneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (20, 21) eine ovale oder runde Form besitzt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29723185U DE29723185U1 (de) | 1997-03-12 | 1997-03-12 | Bilderrahmeneinrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997110221 DE19710221C2 (de) | 1997-03-12 | 1997-03-12 | Wechselrahmeneinrichtung |
| DE29723185U DE29723185U1 (de) | 1997-03-12 | 1997-03-12 | Bilderrahmeneinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29723185U1 true DE29723185U1 (de) | 1998-10-29 |
Family
ID=26034779
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29723185U Expired - Lifetime DE29723185U1 (de) | 1997-03-12 | 1997-03-12 | Bilderrahmeneinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29723185U1 (de) |
-
1997
- 1997-03-12 DE DE29723185U patent/DE29723185U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19981210 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000914 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20031001 |