DE29723639U1 - Einbauspüle - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einbauspüle mit mindestens einer Abtropf- oder Arbeitsfläche und mindestens einem Spülbecken.
Einbauspülen werden in aller Regel in eine Zeile einer Einbauküche
eingebaut. Industriell gefertigte Einbauküchen sind modular aufgebaut, und zwar entsprechend einem vorgegebenen
Raster - danach sind zum Beispiel in Deutschland unter einer Abdeckplatte einer Einbauküchenzeile angeordnete Unterschränke
meistens 60 cm breit. Bei konventionellen Einbauküchen haben die Unterschränke unterhalb der sie überdeckenden Abdeckplatte
eine solche Höhe, daß ein Unterschrank ein Standard-Einbaugerät, wie eine Spülmaschine, gegebenenfalls aber
auch eine Waschmaschine, gerade aufnehmen kann, d.h. die Spülmaschine oder dergleichen füllt den Hohlraum des Unterschranks
unter der Abdeckplatte vollständig aus (in einem solchen Fall hat der betreffende Unterschrank natürlich keine
als Tür gestaltete Frontplatte). Bei konventionellen Einbauküchen hat die Abdeckplatte, bei der es sich üblicherweise um
eine Holzwerkstoffplatte mit einer Kunststoffbeschichtung handelt, eine Plattenstärke von 40 mm; handelt es sich bei
der Abdeckplatte um eine Natursteinplatte, wie eine Granitplatte, hat diese eine Plattenstärke von nur 30 mm.
Unter den konventionellen Einbauspülen haben zumindest in Deutschland diejenigen den größten Marktanteil, welche in
Spülenlängsrichtung (die gleich der Längsrichtung der Küchenzeile ist) nebeneinander eine Abtropf- oder Arbeitsfläche und
ein Spülbecken aufweisen, wobei die Abtropf- bzw. Arbeitsfläche vom Boden einer ganz flachen Vertiefung gebildet wird,
welche ebenso wie das Spülbecken von einer um die Einbauspüle
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umlaufenden Randzone der Einbauspüle umgeben wird, die einen erhöhten Randwulst bildet.
Die bekannten Einbauspülen mit einer Abtropf- bzw. Arbeitsfläche und nur einem Spülbecken (gegebenenfalls weist die
Einbauspüle zwischen der Abtropffläche und dem Spülbecken noch ein kleines, sogenanntes Restebecken auf) haben eine
solche Länge, daß sie sich nur über zwei jeweils 60 cm breite Unterschrankeinheiten erstrecken, wozu natürlich die die Einbauspüle
aufnehmende Öffnung in der Abdeckplatte entsprechend angeordnet sein muß. Wenn nun in einer sich unterhalb der
Einbauspüle befindenden Unterschrankeinheit eine Spülmaschine untergebracht werden soll, wird die Einbauspüle so eingebaut,
daß sich ihre Abtropf- bzw. Arbeitsfläche über der Spülmaschine befindet, während das Spülbecken in den Hohlraum der
benachbarten Unterschrankeinheit hineinragt, und zwar zusammen mit der sogenannten Ablaufgarnitür der Einbauspüle, welche
unter anderem umfaßt ein Ventil für die Wasser-Ablauföffnung
im Boden des Spülbeckens sowie ein einen Siphon enthaltendes Ablaufrohr. Die flache Vertiefung, deren Boden die Abtropf-
bzw. Arbeitsfläche bildet, ragt dabei nur in die Öffnung der Abdeckplatte hinein, in die die Einbauspüle eingesetzt
wurde, d.h. die tiefste Stelle der Unterseite des Bodens der Abtropf- bzw. Arbeitsfläche ragt nach unten nicht
über die Unterseite der Abdeckplatte hinaus, da sonst der Einbau der Spülmaschine unmöglich wäre. Dies gilt auch für
die Einbauspüle nach der in Form der DE-44 40 905-A veröffentlichten älteren deutschen Patentanmeldung P 44 40 905.2
der Firma Blanco GmbH & Co. KG, welche für die die Abtropf-
bzw. Arbeitsfläche enthaltende Vertiefung die Plattenstärke der Abdeckplatte vollständig ausnutzt, während bei den konventionelleren
Einbauspülen die die Abtropf- bzw. Arbeitsfläche bildende Vertiefung noch flacher gestaltet ist, so daß
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ihr Boden im vertikalen Abstand über dem Niveau der Abdeckplattenunterseite
verläuft.
Der Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, die Vielseitigkeit der in Rede stehenden Einbauspülen noch zu erhöhen, und
zwar bezüglich der auf bzw. in der Einbauspüle durchführbaren Arbeiten.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe geht die Erfindung aus von einer Einbauspüle zum Einbau in eine Öffnung einer Abdeckplatte
einer nach einem vorgegebenen Raster modular aufgebauten Einbauküchenzeile mit in Zeilenlängsrichtung hintereinander
sowie unter der Abdeckplatte angeordneten Unterschrankeinheiten gleicher Breite, wobei die Einbauspüle eine
äußere, um die Einbauspüle umlaufende erhöhte Randzone mit einer den höchsten Bereich der Randzone bildenden, ungefähr
horizontal verlaufenden oberen Ringfläche sowie innerhalb der Randzone in Spülen- bzw. Küchenzeilenlängsrichtung hintereinander
mindestens eine erste und eine zweite, gegenüber der Ringfläche vertiefte Zone aufweist, von denen die erste mit
ihrem Boden eine Abtropf- oder Arbeitsfläche der Einbauspüle und die zweite ein Spülbecken bildet.
Erfindungsgemäß wird nun vorgeschlagen, eine solche Einbauspüle so zu gestalten, daß der vertikale Abstand der
tiefsten Stelle der Unterseite des Bodens der Abtropf- bzw. Arbeitsfläche vom Niveau der oberen Ringfläche mindestens
ungefähr 4,5 cm beträgt, jedoch kleiner ist als der vertikale Abstand der tiefsten Stelle der Unterseite des Spülbeckens
vom Niveau der oberen Ringfläche, so daß die erste Zone eine tiefe Wanne aufweist, deren Boden die Abtropf- bzw. Arbeitsfläche
bildet, daß der Wannenboden an seiner dem Spülbecken zugewandten Seite eine Wasser-Ablauföffnung aufweist und daß
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die Ablauföffnung der Wanne sowie das Spülbecken innerhalb eines Längenabschnitts der Einbauspüle liegen, dessen Länge
höchstens gleich der Breite einer Unterschrankeinhext ist.
Eine erfindungsgemäße Einbauspüle ermöglicht es, anstelle einer flachen Vertiefung, deren Boden die Abtropf- bzw.
Arbeitsfläche bildet, eine verhältnismäßig tiefe Wanne vorzusehen, ohne daß dadurch die Möglichkeit entfällt, in einer
unterhalb dieser Wanne liegenden Unterschrankeinhext der Einbauküchenzeile ein übliches Standard-Einbaugerät, wie eine
Spülmaschine, unterzubringen, da die tiefste Stelle der Wanne mit der dort befindlichen Wasser-Ablauföffnung samt einer an
letztere angeschlossenen sogenannten Ablaufgarnitur bereits im Bereich der benachbarten Unterschrankeinhext liegt, in der
wegen der Tiefe des Spülbeckens und der Ablaufgarnitur ohnehin ein solches Einbaugerät nicht untergebracht werden kann.
Eine erste Möglichkeit, eine erfindungsgemäße Einbauspüle mit einer verhältnismäßig tiefen Wanne in einer solchen Einbauküchenzeile
unterzubringen, besteht darin, die Einbauspüle in der Abdeckplatte der Einbauküchenzeile so zu montieren, daß
die Randzone der Einbauspüle etwas höher liegt als die Oberseite der Abdeckplatte, wobei der Niveauunterschied zwischen
der Oberseite der Abdeckplatte der Einbauküchenzeile und der oberen Ringfläche der Randzone der Einbauspüle vorzugsweise
mindestens 50 % und höchstens 100 %, insbesondere ca. 60 % bis ca. 75 % der Dicke der Abdeckplatte der Einbauküchenzeile
beträgt.
Bei den konventionellen und hinsichtlich ihrer Abmessungen weitgehend standardisierten, industriell gefertigten Einbauküchen
haben die eigentlichen Unterschränke eine Höhe von 65 cm (mit Sockel z. B. 82 cm). Bekannt ist aber auch schon
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eine industriell gefertigte Einbauküche, bei der eine Küchenzeile neben 65 cm hohen Unterschränken auch Unterschränke mit
einer Höhe von 78 cm enthält, und zwar unter anderem zu dem Zweck, für auf der Abdeckplatte der Einbauküchenzeile durchzuführende
Arbeiten eine ergonomisch günstigere Höhe zu erreichen; die Oberseite der Einbauküchenzeile ist dann abgestuft,
ein erster Abdeckplattenabschnitt erstreckt sich über die höheren Unterschrankeinheiten, ein tiefer liegender Abdeckplattenabschnitt
über die Unterschrankeinheiten mit konventioneller Höhe. Wird nun bei einer solchen Einbauküche in
einer der Unterschrankeinheiten mit größerer Höhe ein Standard-Einbaugerät, wie eine Spülmaschine, untergebracht, verbleibt
zwischen diesem und dem höher liegenden Abdeckplattenabschnitt noch ein Hohlraum, welcher z. B. für eine Schublade
genutzt werden kann.
Eine zweite Möglichkeit der Unterbringung einer erfindungsgemäßen
Einbauspüle besteht nun darin, die Einbauspüle in eine Einbauküchenzeile mit wenigstens zwei solchen höheren und unmittelbar
nebeneinander angeordneten Unterschrankeinheiten so einzubauen, daß der das Spülbecken sowie die Ablauföffnung
der Wanne beinhaltende Längenabschnitt der Einbauspüle über der einen höheren Unterschrankeinheit liegt, während sich der
restliche Bereich der Wanne über der anderen höheren Unterschrankeinheit befindet.
Zur Erläuterung des vorstehend erwähnten vertikalen Abstands von mindestens ungefähr 4,5 cm sei noch darauf hingewiesen,
daß dieses Maß das 1,5-fache der Plattenstärke einer 30 mm dicken Abdeckplatte beträgt - wie eingangs erwähnt, werden
als Abdeckplatten von Einbauküchenzeilen üblicherweise HoIzwerkstoffplatten
mit einer Kunststoffbeschichtung und einer
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Plattenstärke von 40 mm oder Natursteinplatten mit einer Plattenstärke von nur 30 mm verwendet.
Die so geschaffene, verhältnismäßig tiefe und großflächige Wanne ermöglicht die Durchführung einer ganzen Reihe von
Arbeiten auf bzw. in der Einbauspüle in besonders vorteilhafter Weise: Abspülen bzw. Abbrausen und/oder Einweichen von
großflächigen Geschirrteilen, wie Backblechen, Servierplatten, Töpfen und dergleichen; Vorbereitung von Speisen,
wie zum Beispiel das Putzen und Waschen von Gemüse, Kartoffeln, Salat und Obst, oder das Tranchieren und Putzen von
Geflügel, Fischen und dergleichen; Auftauen von Gefriergut; Ausgießen von Resten, insbesondere bei Einbauspülen ohne sogenanntes
Restebecken; dabei gelangen verschmutztes Wasser und andere ablaufende Flüssigkeiten nicht in das Spülbecken,
wenn die Wanne nicht, wie dies bei bekannten Einbauspülen bezüglich der Abtropffläche häufig der Fall ist, in das Spülbecken
hinein entwässert wird, sondern über eine eigene Ablauföffnung verfügt. Auch ergibt sich eine ergonomisch besonders
günstige Lage für den die Arbeitsfläche bildenden Wannenboden und für das Spülbecken, wenn die Einbauspüle in eine
über überhohen Unterschrankeinheiten verlaufende Abdeckplatte
eingesetzt wird, für die vom Wannenboden gebildete Arbeitsfläche zum Beispiel eine Arbeitshöhe von nur geringfügig mehr
oder weniger als 1 m.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß aus der DE-28 08 239-B
eine Spüle hervorgeht, die mit einer Randzone auf einer als Holzwerkstoffplatte ausgebildeten Abdeckplatte aufliegt und
in Spülenlängsrichtung hintereinander ein Spülbecken sowie ein Abstellteil aufweist; letzteres besteht aus einer Ablaufwanne
und einer im Abstand über der Ablaufwanne gehaltenen, mit einer Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen versehenen Ab-
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tropfplatte, wobei der in Richtung auf das Spülbecken geneigte
Boden der Ablaufwanne an seiner tiefsten Stelle mit einer Ablauföffnung versehen ist, die sich auf einem Niveau
befindet, das tiefer liegt als die Unterseite der Abdeckplatte. Von der im Boden der Ablaufwanne vorgesehenen Ablauföffnung
verläuft ein Tropfwasserablaufrohr zunächst senkrecht nach unten und dann horizontal zu einem Siphon, und unter dem
Boden der Ablaufwanne ist ein Trocknungsluftgebläse angeordnet, dessen Luftauslaß an den vertikal verlaufenden Bereich
des Tropfwasserablaufrohres angeschlossen ist, um so
durch den letzteren und die Ablauföffnung des Ablaufwannenbodens Trocknungsluft in den Raum unterhalb der Abtropfplatte
zu fördern, worauf die Trocknungsluft durch die Öffnungen der Abtropfplatte hindurch nach oben strömt.
Im folgenden soll die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
weiter erläutert werden, bei denen die um die Einbauspüle umlaufende Randzone mit einer im eingebauten
Zustand der Einbauspüle horizontal verlaufenden und mit der Oberseite der Abdeckplatte niveaugleichen Ringfläche versehen
ist, bei der es sich um die vorstehend erwähnte obere Ringfläche handeln kann, wenn die Einbauspüle mit der Oberseite
der Abdeckplatte flächenbündig eingebaut ist, aber auch um eine an der Unterseite der Randzone vorgesehene Ringfläche,
mit der die Einbauspüle auf die Oberseite der Abdeckplatte aufgesetzt wird. Des weiteren handelt es sich bei diesen bevorzugten
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Einbauspüle um solche, die für eine Verwendung in Verbindung mit Einbauküchenzeilen
vorgesehen sind, die wenigstens zwei Unterschränke enthalten, welche höher sind als die allgemein üblichen
Unterschränke mit einer Höhe (ohne Sockel) von 65 cm.
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Wenn vorsthend davon die Rede war, daß die erste und die
zweite Zone bzw. die Wanne und das Spülbecken der erfindungsgemäßen Einbauspüle in Spülenlängsrichtung hintereinander
angeordnet sind, so soll dies natürlich nicht bedeuten, daß diese beiden Zonen stets und notwendigerweise unmittelbar
aufeinanderfolgen; so könnte sich zwischen den beiden Zonen beispielsweise eine Batteriebank oder ein kleines Restebecken
befinden, obwohl ein solches Restebecken infolge der erfindungsgemäß geschaffenen, verhältnismäßig tiefen Wanne an sich
überflüssig ist. Desweiteren ergibt sich aus den vorstehenden Erläuterungen zu einem an die Ablauföffnung des Wannenbodens
anzubauenden Rohrbogen, daß die Definition des vertikalen Abstandes der tiefsten Stelle der Unterseite des Bodens der
Abtropf- beziehungsweise Arbeitsfläche sich nicht auf die tiefste Stelle der Unterseite des Wannenbodens bezieht, wenn
die Wanne neben der Abtropf- beziehungsweise Arbeitsfläche mit einer weiteren Vertiefung versehen ist. Schließlich sei
noch erwähnt, daß es sich bei der besagten, bei eingebauter Einbauspüle mit der Oberseite der Abdeckplatte niveaugleichen
Ringfläche entweder um eine von der Oberseite der um die
Einbauspüle umlaufenden Randzone gebildete Ringfläche oder um
eine ringförmige Auflage- beziehungsweise Abstützfläche der Einbauspüle handelt, je nachdem, ob die letztere mit der
Abdeckplattenoberseite flächenbündig in die Abdeckplatte eingesetzt oder mit der Unterseite ihrer Randzone auf die
Oberseite der Abdeckplatte aufgelegt wird.
Besonders vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Einbauspüle zeichnen sich dadurch aus, daß der Wannenboden neben der Abtropffläche mit einer sich zumindest über
den größten Teil der Tiefe der Abtropffläche erstreckenden, schalen- oder rinnenartigen Vertiefung versehen ist, in der
sich die Ablauföffnung befindet, denn dann bildet diese Ver-
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tiefung eine Art Sumpf, in den von der Abtropf- bzw. Arbeitsfläche
abgeschwemmter oder abgewischter Schmutz und anderer Abfall gelangt, so daß er leicht aufgesammelt und in einen
Abfalleimer verbracht werden kann. Damit die Wanne und das Spülbecken über eine einfache und beiden Elementen gemeinsame
sogenannte Ablaufgarnitür entwässert werden können, empfiehlt
es sich, die erfindungsgemäße Einbauspüle so zu gestalten, daß sich die schalen- oder rinnenartige Vertiefung der Wanne
auf der dem Spülbecken zugewandten Seite der Abtropffläche befindet; in diesem Fall läßt sich die besagte Ablaufgarnitür
dann besonders kompakt gestalten, wenn die Wasser-Ablauföffnung des Spülbeckenbodens der Wanne benachbart angeordnet
ist.
Damit die Wanne der erfindungsgemäßen Einbauspüle möglichst tief gestaltet werden kann und der Anbau eines Ablaufrohres
an die Ablauföffnung der Wanne keine Schwierigkeiten bereitet, insbesondere aber den Einbau einer Spülmaschine oder
dergleichen in die unterhalb der Wanne befindliche Unterschrankeinheit
nicht behindert, empfehlen sich Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Einbauspüle, bei denen die Länge
der ersten Zone beziehungsweise der Wanne (in Längsrichtung der Küchenzeile beziehungsweise der Einbauspüle gemessen)
größer und die Länge der zweiten Zone beziehungsweise des Spülbeckens kleiner ist als die Breite einer Unterschrankeinheit,
denn dann kann die Einbauspüle so in die Abdeckplatte der Küchenzeile eingesetzt werden, daß ein an die Ablauföffnung
des Wannenbodens angeschlossener Rohrbogen der AbIaufgarnitür ganz oder fast vollständig in derjenigen
Unterschrankeinheit liegt, in welche auch das Spülbecken
hineinragt.
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Da bei der vorstehend geschilderten bekannten Einbauküche mit überhohen Unterschrankeinheiten die letzteren 130 mm höher
sind als normal hohe UnterSchrankeinheiten von Einbauküchen,
empfiehlt es sich im Hinblick auf eine optimale Nutzung des über einer Spülmaschine oder dergleichen verbleibenden Raumes
durch eine möglichst tiefe Wanne der erfindungsgemäßen Einbauspüle, die letztere so zu gestalten, daß der vertikale Abstand
der tiefsten Stelle der Unterseite des Wannenbodens beziehungsweise eines an eine Ablauföffnung des letzteren angeschlossenen
Rohrbogens vom Niveau der Ringfläche 130 mm oder geringfügig weniger als 130 mm beträgt.
Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ohne weiteres ergibt, ist Gegenstand der Erfindung auch eine nach einem vorgegebenen
Raster modular aufgebaute Einbauküchenzeile mit einer ca. 30 mm bis ca. 40 mm starken Abdeckplatte und wenigstens
zwei in Zeilenlängsrichtung nebeneinander sowie unter der Abdeckplatte angeordneten Unterschrankeinheiten gleicher
Breite, welche eine Höhe besitzen, die größer ist als die Höhe eines in eine Unterschrankeinheit einbaubaren Standard-Einbaugeräts,
wie einer Spülmaschine, und mit einer in eine über den beiden Unterschrankeinheiten liegenden Öffnung der
Abdeckplatte eingesetzte Einbauspüle mit den Merkmalen der vorstehend geschilderten Erfindung und gegebenenfalls ihrer
vorteilhaften Weiterbildungen.
Im folgenden soll die Erfindung anhand der beigefügten zeichnerischen
Darstellung einer besonders vorteilhaften Ausführungsform noch näher erläutert werden; in der Zeichnung
zeigen:
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Fig. 1: Eine Draufsicht auf einen Längenabschnitt einer Abdeckplatte einer Einbauküchenzeile, in den eine
erfindungsgemäße Einbauspüle eingebaut wurde, und
Fig. 2: die dem Verständnis der Erfindung dienenden Teile der Einbauküchenzeile in einer Frontansicht, wobei
die Einbauspüle samt ihrer Ablaufgarnitür gestrichelt
dargestellt wurde, das heißt, gleichfalls in einer Frontansicht.
Die Zeichnung zeigt eine Einbauküchenzeile 10 beziehungsweise einen Teil einer solchen Küchenzeile, in die eine erfindungsgemäße
Einbauspüle 12 eingebaut ist. Zum besseren Verständnis wurden die Figuren 1 und 2 vermaßt (in mm), um die durch die
vorliegende Erfindung erzielbaren Vorteile noch deutlicher werden zu lassen.
Die Einbauküchenzeile 10 beziehungsweise der in Fig. 2 dargestellte
Längenabschnitt dieser Küchenzeile umfaßt eine normalhohe Unterschrankeinheit 14 sowie drei überhohe Unterschrankeinheiten
16, 18 und 20, von denen die letztere eine als Ganzes mit 22 bezeichnete Spülmaschine aufnimmt. Die
Unterschrankeinheiten 14, 16 und 18 besitzen identische und gleichhohe Sockelabschnitte 14a beziehungsweise 16a beziehungsweise
18a mit einer Höhe von 170 mm, die Unterschrankeinheit 14 hat einschließlich ihres Sockelabschnitts 14a eine
Gesamthöhe von 820 mm, und die Unterschrankeinheiten 16 und 18 haben einschließlich ihrer Sockelabschnitte eine Gesamthöhe
von 950 mm. Auch die Unterschrankeinheit 20 hat eine Gesamthöhe von 950 mm, während die Spülmaschine 22 eine
Gesamthöhe von 820 mm besitzt, so daß der obere, von der Spülmaschine nicht eingenommene Raum der Unterschrankeinheit
20 eine Höhe von 130 mm hat. Über die Unterschrankeinheiten
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16, 18 und 20 erstreckt sich eine obere Abdeckplatte 26, über die Unterschrankeinheit 14 eine untere Abdeckplatte 28. Beide
Abdeckplatten haben eine Plattenstärke von 40 mm, wenn es sich um Natursteinplatten handeln würde, hätten Sie jedoch
nur eine Plattenstärke von ca. 30 mm.
In der oberen Abdeckplatte 26 befindet sich über den Unterschrankeinheiten
18 und 20 beziehungsweise über der Unterschrankeinheit 18 und der Spülmaschine 22 eine Einbauöffnung
30, in die die Einbauspüle 12 eingesetzt ist. Eine Tür der Unterschrankeinheit 14 wurde mit 14b bezeichnet, eine Tür der
Unterschrankeinheit 16 mit 16b; die letztere kann sich über
die ganze Höhe der Unterschrankeinheit 16 zwischen deren Sockelabschnitt 16a und der Abdeckplatte 26 erstrecken, sie
kann jedoch auch eine geringere Höhe aufweisen, so daß sich in dem in Fig. 2 mit 16c bezeichneten Feld eine Schublade
unterbringen läßt. Schließlich wurde eine Tür der Unterschrankeinheit 18 mit 18b bezeichnet, unter der oberen Abdeckplatte
26 fest angebrachte Blenden der Untersehrankeinheiten
18 und 20 mit 18c beziehungsweise 20c. Für das Folgende sei schließlich noch angenommen, daß die Einbauküchenzeile
10 vor einer Gebäudewand steht, das heißt, daß der hintere Rand der Abdeckplatten 26 und 28 (gemäß Fig. 1
der obere Rand) an eine solche Gebäudewand angrenzt.
Die Einbauspüle 10 hat eine umlaufende, einen erhöhten Wulst bildende Randzone 50 mit einer oberen, bei eingebauter Einbauspüle
horizontal verlaufende Ringfläche 51 sowie einer an der Unterseite der Randzone vorgesehenen äußeren, unteren
Ringfläche 52, welche gleichfalls um die Einbauspüle umläuft (siehe Fig. 2). Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung
stützt sich die Einbauspüle mit der unteren Ringfläche 52 auf der Oberfläche 26a der Abdeckplatte 26 ab - die
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Zeichnung zeigt also keinen sogenannten flächenbündigen Einbau, sondern vielmehr eine Einbauart, bei der die lichte
Weite der Einbauöffnung 30 etwas kleiner ist als die von der Einbauspüle 12 in der Draufsicht eingenommene Fläche, so daß
die Randzone 50 der Einbauspüle über die Einbauöffnung 30
etwas hinausragt.
Die innerhalb der Randzone 50 der Einbauspüle liegenden Oberflächenbereiche
der Einbauspüle liegen sämtlich etwas tiefer als der Kamm des von der Randzone 50 gebildeten Randwulstes
und umfassen die folgenden Elemente der Einbauspüle: Einen horizontalen Flächenbereich 53, in dem sich befinden eine als
Ganzes mit 54 bezeichnete Wanne, hinter dieser eine Erhöhung in Form einer parallel zum hinteren Rand der Einbauspüle verlaufenden
Rippe 56, ein als Ganzes mit 58 bezeichnetes Spülbecken, sowie eine Einbauöffnung 60 für eine Mischbatterie
und eine Einbauöffnung 62 für ein Ablaufventil, wobei das letztere und die Mischbatterie nicht dargestellt wurden, weil
es sich bei diesen Elementen um konventionelle und wohlbekannte Einheiten handeln kann.
Der insgesamt in Fig. 2 mit 64 bezeichnete Boden der Wanne bildet mit seiner Oberseite eine Abtropf- oder Arbeitsfläche
66, welche man zweckmäßigerweise mit rippenförmigen Erhöhungen 68 versehen wird, sowie eine rinnen- oder schalenförmige
Vertiefung 70, deren Boden eine Ablauföffnung 72 aufweist. Ebenso ist der Boden des Spülbeckens 58 mit einer Ablauföffnung
74 versehen.
An die beiden Ablauföffnungen 72 und 74 ist eine in Fig. 2
als Ganzes mit 76 bezeichnete Ablaufgarnitur angeschlossen, welche mit einem kurzen und vorzugsweise rechtwinkligen Rohrbogen
76a in für solche Ablaufgarnitüren üblicher Weise an
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die Ablauföffnung 72 der Wanne 54 angeschlossen ist und über einen Siphon 76b zu einem nicht dargestellten, in der erwähnten
Gebäudewand liegenden Ablaufrohr führt.
Wie sich der Fig. 2 entnehmen läßt, sind zumindest die Unterschrankeinheiten
18 und 20 gleich breit - im dargestellten Fall 600 mm breit, und zweckmäßigerweise beträgt auch die Gesamtlänge
der Einbauspüle 12 1200 mm, das heißt, sie ist insbesondere gleich dem Doppelten der Breite einer der Unterschrankeinheiten,
wohingegen die lichte Länge der Einbauöffnung 30 in der oberen Abdeckplatte 26 etwas geringer als dieses
Maß ist. Die Gesamtlänge der Einbauspüle kann natürlich aber auch kürzer als das Doppelte der Breite einer der Unterschrankeinheiten
sein, z.B. nur 1000 mm, so daß dann auch die Länge der Einbauöffnung 30 entsprechend kürzer ist.
Erfindungsgemäß liegt nun die Arbeits- oder Abtropffläche 66 beträchtlich tiefer als die Unterseite der oberen Abdeckplatte
26; die die Wanne 54 bildende und im horizontalen Flächenbereich 52 ausgebildete Vertiefung nutzt nämlich den
zwischen der Oberfläche 26a der Abdeckplatte 26 und der Oberseite der Spülmaschine 22 zur Verfügung stehenden Raum so
aus, daß sich erfindungsgemäß die tiefste Stelle des Rohrbogens 76a auf dem Niveau der Oberkante der Spülmaschine 22
beziehungsweise der Tür 18b oder geringfügig über diesem Niveau befindet, und die tiefste Stelle der Unterseite des
Bodens der Wanne 54 im Bereich der Arbeitsfläche 66 (in deren Bereich der Wannenboden zweckmäßigerweise ein leichtes Gefälle
in Richtung auf die Vertiefung 70 hat) liegt auf einem Niveau, dessen vertikaler Abstand von der Oberfläche 26a der
Abdeckplatte 26 mindestens gleich dem Eineinhalbfachen der Plattenstärke der Abdeckplatte 26 ist, jedoch kleiner als der
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vertikale Abstand des Bodens des Spülbeckens 58 von der Oberfläche
26a der Abdeckplatte 26.
Wie sich der Fig. 2 entnehmen läßt, ragt die Wanne 54 in den
Bereich der Unterschrankeinheit 18 hinein, und da deren Hohlraum wegen des Spülbeckens 58 und der Ablaufgarnitur 76 ohnehin
nur beschränkt genutzt werden kann, könnte die Wanne 54 ohne weiteres innerhalb des horizontalen Flächenbereichs 52
so angeordnet oder noch geringfügig verlängert werden, daß
der Rohrbogen 76a vollständig im Bereich der Untersehrankeinheit
18 liegt, so daß die Wanne 54 sogar noch tiefer gestaltet werden könnte als sich dies aus Fig. 2 ergibt.
Die Rippe 56 erlaubt es, gespülte und deshalb nasse Schneidbretter
und dergleichen zum Abtropfen und Trocknen hochkant aufzustellen, und zwar hinter der Rippe 56 und vor der an die
Einbauküchenzeile 10 angrenzenden Gebäudewand, wobei die Rippe 26 dann einen Rutschstop für die Schneidbretter und
dergleichen bildet.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann eine auf der Einbauspüle 12 beziehungsweise der oberen Abdeckplatte 26 in
Längsrichtung der Einbauküchenzeile 10 verschiebbare, zum Beispiel wagenartig gestaltete Abdeckeinheit vorgesehen sein,
die insbesondere über Laufrollen verfügt, die auf den Längsrandbereichen der Abdeckplatte 26 zu beiden Seiten der Einbauspüle
12 laufen. Diese Abdeckeinheit kann insbesondere eine horizontale Arbeitsfläche bilden, eine der Länge der
Wanne 54 entsprechende Länge besitzen und somit zum Abdecken dieser Wanne verwendet werden, und in diese Arbeitsfläche
können Schneidbretter und Behälter integriert oder herausnehmbar eingesetzt sein.
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Wie sich aus den vorstehenden Erläuterungen ergibt, ist Gegenstand
der vorliegenden Erfindung auch eine Einbauspüle zum Einbau in eine Öffnung einer ca. 30 mm bis ca. 40 mm starken
Abdeckplatte einer nach einem vorgegebenen Raster modular aufgebauten Einbauküchenzeile mit wenigstens zwei in Zeilenlängsrichtung
nebeneinander sowie unter der Abdeckplatte angeordneten Unterschrankeinheiten gleicher Breite, welche eine
Höhe besitzen, die größer ist als die Höhe eines in eine Unterschrankeinheit einbaubaren Standard-Einbaugeräts wie
einer Spülmaschine, wobei die Einbauspüle eine äußere, um die
Einbauspüle umlaufende Randzone mit einer im eingebauten Zustand horizontal verlaufenden und mit der Oberseite der Abdeckplatte
niveaugleichen Ringfläche sowie innerhalb der Randzone in Spülen- beziehungsweise Küchenzeilenlängsrichtung
hintereinander mindestens eine erste und eine zweite, gegenüber der Ringfläche vertiefte Zone aufweist, von denen
die erste mit ihrem Boden eine Abtropf- oder Arbeitsfläche der Einbauspüle und die zweite ein Spülbecken bildet, und
wobei - in Spülenlängsrichtung gemessen - die Länge der zweiten Zone höchstens gleich der Breite einer Unterschrankeinheit
ist; erfindungsgemäß zeichnet sich eine solche Einbauspüle dadurch aus, daß der vertikale Abstand der tiefsten
Stelle der Unterseite des Bodens der Abtropf- beziehungsweise Arbeitsfläche vom Niveau der Ringfläche mindestens
ungefähr das Eineinhalbfache der Stärke der Abdeckplatte beträgt, jedoch kleiner ist als der vertikale Abstand
der tiefsten Stelle der Unterseite des Spülbeckens vom Niveau der Ringfläche, so daß die erste Zone eine den Einbau des
Einbaugeräts ermöglichende tiefe Wanne aufweist, deren Boden die Abtropf- beziehungsweise Arbeitsfläche bildet.
Claims (1)
- A 54 665 b16. September 1998- 17 -AnsprücheEinbauspüle zum Einbau in eine Öffnung einer Abdeckplatte einer nach einem vorgegebenen Raster modular aufgebauten Einbauküchenzeile mit in Zeilenlängsrichtung hintereinander sowie unter der Abdeckplatte angeordneten Unterschrankeinheiten gleicher Breite, wobei die Einbauspüle eine äußere, um die Einbauspüle umlaufende erhöhte Randzone mit einer den höchsten Bereich der Randzone bildenden, horizontal verlaufenden oberen Ringfläche sowie innerhalb der Randzone in Spülen- bzw. Küchenzexlenlängsrichtung hintereinander mindestens eine erste und eine zweite, gegenüber der Ringfläche vertiefte Zone aufweist, von denen die erste mit ihrem Boden eine Abtropf- oder Arbeitsfläche der Einbauspüle und die zweite ein Spülbecken bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der vertikale Abstand der tiefsten Stelle der Unterseite des Bodens (64) der Abtropf- bzw. Arbeitsfläche (66) vom Niveau der oberen Ringfläche (51) mindestens ungefähr 4,5 cm beträgt, jedoch kleiner ist als der vertikale Abstand der tiefsten Stelle der Unterseite des Spülbeckens (58) vom Niveau der oberen Ringfläche (51), so daß die erste Zone eine tiefe Wanne (54) aufweist, deren Boden (64) die Abtropf- bzw. Arbeitsfläche (66) bildet, daß der Wannenboden (64) an seiner dem Spülbecken (58) zugewandten Seite eine Wasser-Ablauföffnung (72) aufweist, und daß die Wasser-AblaufÖffnung (72) der Wanne (54) sowie das Spülbecken (58) innerhalb eines Längenabschnitts der Einbauspüle (12) liegen, dessen Länge höchstens gleich der Breite einer Unterschrankeinheit (18, 20) ist.A 54 665 b16. September 1998- 18 -2. Einbauspüle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wannenboden (64) neben der Abtropffläche (66) mit einer sich zumindest über den größten Teil der Tiefe der Abtropffläche erstreckenden schalen- oder rinnenartigen Vertiefung (70) versehen ist, in der sich die Ablauföffnung (72) befindet.3. Einbauspüle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wasser-Ablauföffnung (74) des Spülbeckens (58) der Wanne (54) benachbart angeordnet ist.4. Einbauspüle nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der ersten Zone (54) größer und die Länge der zweiten Zone (58) kleiner ist als die Breite einer Unterschrankeinheit (18, 20).5. Einbauspüle nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche für eine Einbauküchenzeile mit wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Unterschrankeinheiten, deren Höhe größer ist als die Höhe eines in eine Unterschrankeinheit einsetzbaren Standard-Einbaugeräts, wie einer Spülmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß bei in die Abdeckplatte (26) eingebauter Einbauspüle (12) der vertikale Abstand der tiefsten Stelle der Unterseite des Wannenbodens (64) bzw. eines an die Ablauföffnung (72) des letzteren angeschlossenen Rohrbogens (76a) von der Unterseite der Abdeckplatte (26) höchstens ca. 130 mm beträgt.A 54 665 b16. September 1998- 19 -6. Einbauspüle nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche für eine Einbauküchenzeile mit wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Unterschrankeinheiten, deren Höhe größer ist als die Höhe eines in eine Unterschrankeinheit einsetzbaren Standard-Einbaugeräts, wie einer Spülmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß bei in die Abdeckplatte (26) eingebauter Einbauspüle (12) der vertikale Abstand der Unterseite eines an die Ablauföffnung (72) des Wannenbodens (64) angeschlossenen Ablaufrohrbogens (76a) von der Unterseite der Abdeckplatte (26) höchstens gleich ist dem vertikalen Abstand eines in eine Unterschrankeinheit (18, 20) eingesetzten Standard-Einbaugeräts (22) von der Unterseite der Abdeckplatte (26).7. Einbauspüle nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in ihrem hinteren Bereich zwischen der Randzone (50) und der Wanne (54) wenigstens ein als Rutschstop für zwischen letzterem und einer Küchenwand hochkant aufgestellte Schneidbretter oder dergleichen dienender Vorsprung (56) vorgesehen ist.8. Einbauspüle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung die Gestalt einer parallel zur Spülenlängsrichtung verlaufenden Rippe (56) hat.9. Nach einem vorgegebenen Raster modular aufgebaute Einbauküchenzeile mit einer ca. 30 mm bis ca. 40 mm starken Abdeckplatte und wenigstens zwei in Zeilenlängsrichtung nebeneinander sowie unter der Abdeckplatte angeordneten Unterschrankeinheiten gleicher Breite, welche eine Höhe besitzen, die größer ist als die Höhe eines in eineA 54 665 b16. September 1998b-241 - 20 -Unterschrankeinheit einbaubaren Standard-Einbaugeräts, wie einer Spülmaschine, und mit einer in eine über den beiden Unterschrankeinheiten liegende Öffnung der Abdeckplatte eingesetzten Einbauspüle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8.
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|---|---|---|---|
| DE29723639U DE29723639U1 (de) | 1996-05-08 | 1997-05-03 | Einbauspüle |
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|---|---|---|---|
| DE1996118376 DE19618376C1 (de) | 1996-05-08 | 1996-05-08 | Einbauspüle |
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| DE29723639U1 true DE29723639U1 (de) | 1998-12-17 |
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ID=26025491
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|---|---|---|---|
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1997
- 1997-05-03 DE DE29723639U patent/DE29723639U1/de not_active Expired - Lifetime
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|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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