DE20112173U1 - Spüle - Google Patents
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Classifications
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Description
A 56 319 f Anmelder: BLANCO GmbH + Co KG
20. Juli 2001
Spüle
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spüle, die mindestens ein Becken und ein Spülenzubehörteil umfaßt.
Solche Spülen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Werden für die Arbeit an der Spüle benötigte Spülutensilien, wie beispielsweise Spülbürsten, Schwämme, Topfreiniger, Flaschenbürsten oder ähnliches, zeitweise nicht benötigt, so werden diese Utensilien häufig auf einer Abtropffläche, auf einer Abstellfläche oder in einem Becken der Spüle abgelegt, was den ästhetischen Gesamteindruck der Spüle stören kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Spüle der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher zeitweilig nicht benötigte Gegenstände einfach und rasch verstaut werden können, ohne den ästhetischen Gesamteindruck der Spüle zu stören.
Diese Aufgabe wird bei einer Spüle mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Spülenzubehörteil in eine Abdeckstellung an der Spüle bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil eines der Becken der Spüle vollständig überdeckt.
Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es, eines der Becken der Spüle als Depotbecken nutzen zu können, in welchem Gegenstände, insbesondere Spülutensilien, verstaubar sind, ohne von einem Betrachter der Spüle eingesehen werden zu können.
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Um die Benutzbarkeit der übrigen Becken der Spüle nicht zu beeinträchtigen, wenn sich das Spülenzubehörteil in der Abdeckstellung befindet, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil in der Abdeckstellung nicht über ein von dem abgedeckten Becken verschiedenes Becken der Spüle übersteht.
Wenn die Spüle eine Abtropffläche umfaßt, ist es ferner von Vorteil, wenn das Spülenzubehörteil in der Abdeckstellung nicht über die Abtropffläche der Spüle übersteht, so daß die Benutzbarkeit der Abtropffläche durch das in der Abdeckstellung befindliche Spülenzubehörteil nicht beeinträchtigt wird.
Um das Spülenzubehörteil in die Abdeckstellung zu bringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Beispielsweise kann vorgesehen sein, daß das Spülenzubehörteil von oberhalb der Spüle in die Abdeckstellung eingebracht wird.
Eine vielseitigere Verwendungsfähigkeit des Spülenzubehörteils wird jedoch erzielt, wenn vorteilhafterweise die Spüle eine Führung für das Spülenzubehörteil aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil in die Abdeckstellung verschiebbar ist.
Wenn die Abdeckstellung des Spülenzubehörteils zugleich eine Endstellung des Verschiebewegs des Spülenzubehörteils ist, so ist dadurch gewährleistet, daß die Abdeckstellung des Spülenzubehörteils besonders rasch und einfach aufgefunden werden kann.
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Um auch von einem im montierten Zustand der Spüle einem Benutzer der Spüle zugewandten vorderen Spülenrand beabstandete Bereiche der Spüle für das Spülenzubehörteil zugänglich zu machen, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil längs einer im wesentlichen senkrecht zu dem vorderen Spülenrand ausgerichteten Verschiebungsrichtung verschieblich führbar ist.
Ferner ist es für eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe an der Spüle von Vorteil, wenn das Spülenzubehörteil in eine Arbeitsstellung der Spüle bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten, vorzugsweise an mindestens vier seiner Begrenzungsseiten, an Funktionsbereiche der Spüle angrenzt.
Unter einem "Funktionsbereich" der Spüle ist dabei in dieser Beschreibung und in den beigefügten Ansprüchen ein Becken, eine Abtropffläche oder ein Abfallschacht der Spüle zu verstehen.
Die vorstehend genannte Ausgestaltung der Spüle bietet den Vorteil, daß von dem in der Arbeitsstellung befindlichen Spülenzubehörteil aus sternförmig in drei bzw. vier Richtungen in Funktionsbereiche der Spüle, das heißt in Becken, Abtropfflächen oder Abfallschächte der Spüle barrierenfrei hineingearbeitet werden kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Spülenzubehörteil in diese Arbeitsstellung an der Spüle zu bringen.
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So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß das Spülenzubehörteil von oberhalb der Spüle in die Arbeitsstellung hineinbewegt wird.
Das Spülenzubehörteil ist jedoch noch vielseitiger verwendbar, wenn vorteilhafterweise vorgesehen ist, daß die Spüle eine Führung für das Spülenzubehörteil aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil in die Arbeitsstellung verschiebbar ist.
Um zu erreichen, daß von dem Spülenzubehörteil in der Arbeitsstellung aus in alle Richtungen barrierenfrei in einen Funktionsbereich der Spüle hineingearbeitet werden kann, ist vorzugsweise vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil in der Arbeitsstellung längs seines gesamten Umfangs an einen Funktionsbereich der Spüle angrenzt.
Von den Funktionsbereichen einer Spüle sind insbesondere die Becken besonders vielseitig einsetzbar, weil in jedem Becken ein Behälter, beispielsweise ein Schale oder ein Topf, angeordnet werden kann, in den von dem Spülenzubehörteil aus hineingearbeitet wird.
So können insbesondere auf dem Spülenzubehörteil geschälte und/oder zerteilte Nahrungsmittel oder beim Schälen und/oder Zerteilen entstandene Abfälle über eine der Begrenzungsseiten des Spülenzubehörteils hinweg in einen solchen Behälter befördert werden.
Wegen der hohen Funktionalität der Becken ist es besonders günstig, wenn das Spülenzubehörteil in der Arbeitsstellung an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten an ein Becken der
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Spüle angrenzt. Dabei können die drei Begrenzungsseiten an dasselbe oder an verschiedene Becken der Spüle angrenzen.
Für die Ausgestaltung des Spülenzubehörteils gibt es eine Reihe alternativer Möglichkeiten.
Um in dem abgedeckten Becken deponierte Gegenstände bei in der Abdeckstellung befindlichem Spülenzubehörteil den Blicken eines Betrachters vollständig zu entziehen, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil als eine im wesentlichen undurchsichtige Abdeckung ausgebildet ist.
Ferner kann beispielsweise vorgesehen sein, daß das Spülenzubehörteil als eine Abtropfwanne ausgebildet ist.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Spüle ist jedoch vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil als ein Schneidbrett ausgebildet ist. Ein solches Schneidbrett kann sowohl als Unterlage für einen Schäl- oder Zerteilvorgang als auch zum Abstellen von Gegenständen auf der Oberseite des Schneidbretts verwendet werden.
Um den zur Verfügung stehenden Raum der Spüle - insbesondere bei einer Ausgestaltung der Spüle als Eckspüle - möglichst gut nutzen und die an der Spüle durchgeführten Arbeitsabläufe vereinfachen zu können, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die Spüle ein erstes Becken umfaßt, das von mehreren Begrenzungsseiten begrenzt wird, und einen im montierten Zustand der Spüle einem Benutzer der Spüle zugewandten vorderen Spülenrand umfaßt, wobei das erste Becken an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten an einen Funktionsbereich der Spüle angrenzt und wobei ein
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zweites Becken der Spüle - von dem vorderen Spülenrand aus gesehen - hinter dem ersten Becken angeordnet ist.
Dadurch, daß das erste Becken an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten an einen solchen Funktionsbereich der Spüle angrenzt, ist gewährleistet, daß von dem ersten Becken aus in mindestens drei verschiedene Richtungen barrierenfrei in einen Funktionsbereich der Spüle hineingearbeitet werden kann, was die an der Spüle durchzuführenden Arbeitsabläufe stark vereinfacht und beschleunigt.
Dadurch, daß ein zweites Becken der Spüle - von dem vorderen Spülenrand aus gesehen - hinter dem ersten Becken angeordnet ist, wird erreicht, daß der hinter dem ersten Becken zur Verfügung stehende Raum vielfältiger genutzt werden kann als dies der Fall wäre, wenn hinter dem ersten Becken lediglich eine Abstellfläche vorgesehen wäre.
Das in der Abdeckstellung von dem Spülenzubehörteil abgedeckte Becken kann dabei das erste Becken, das zweite Becken oder ein weiteres Becken der Spüle sein.
Die erfindungsgemäße Spüle ist dann besonders vielseitig einsetzbar, wenn vorteilhafterweise vorgesehen ist, daß das erste Becken an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten an ein weiteres Becken und/oder an eine Abtropffläche der Spüle angrenzt.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Spüle ist vorgesehen, daß das erste Becken eine dem vorderen Spülenrand abgewandte hintere Begrenzungsseite aufweist und über im wesentlichen die gesamte Länge der hinteren Begrenzungsseite an das zweite
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Becken angrenzt. Hierdurch ist gewährleistet, daß im wesentlichen über die gesamte Länge der hinteren Begrenzungsseite des ersten Beckens in das zweite Becken hineingearbeitet werden kann.
Um die erfindungsgemäße Spüle noch vielseitiger einsetzbar zu machen, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß das erste Becken längs einer seiner Begrenzungsseiten, vorzugsweise über im wesentlichen die gesamte Länge dieser Begrenzungsseite, an ein drittes Becken der Spüle angrenzt.
Ferner kann vorgesehen sein, daß das erste Becken längs einer seiner Begrenzungsseiten, vorzugsweise über im wesentlichen die gesamte Länge dieser Begrenzungsseite, an eine Abtropfflache der Spüle angrenzt.
Als besonders günstig hat es sich erwiesen, wenn das erste Becken längs einer seiner Begrenzungsseiten an ein drittes Becken der Spüle und längs einer dem dritten Becken gegenüberliegenden Begrenzungsseite an eine Abtropffläche der Spüle angrenzt.
Wird statt der Abtropffläche ein weiteres Becken bevorzugt, so kann vorgesehen sein, daß das erste Becken längs einer seiner Begrenzungsseiten an ein drittes Becken der Spüle und längs einer dem dritten Becken gegenüberliegenden Begrenzungsseite an ein viertes Becken der Spüle angrenzt.
Um auch noch den hinter dem zweiten Becken verbleibenden Raum der Spüle sinnvoll nutzen zu können, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Spüle eine Abstellfläche umfaßt, welche hinter dem zweiten Becken angeordnet ist.
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Um die Armaturen der Spüle so anzuordnen zu können, daß sie den Benutzer der Spüle bei der Arbeit an der Spüle möglichst wenig behindern, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Spüle mindestens eine Armaturen-Tragefläche umfaßt, welche zwischen dem zweiten Becken und einem hinteren Spülenrand der Spüle angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Spüle eignet sich besonders gut für den Einbau in Ecksituationen.
Hierfür ist es günstig, wenn die Spüle mindestens einen seitlichen Spülenrand umfaßt, welcher mit dem vorderen Spülenrand einen Winkel von ungefähr 135° einschließt.
Ferner ist es für den Einbau der erfindungsgemäßen Spüle in einer Ecksituation von Vorteil, wenn die Spüle mindestens einen hinteren Spülenrand aufweist, welcher mit dem seitlichen Spülenrand einen Winkel von ungefähr 90° einschließt.
Ferner ist es in diesem Fall von Vorteil, wenn die Spüle zwei hintere Spülenränder aufweist, welche miteinander einen Winkel von ungefähr 90° einschließen.
Um zu verhindern, daß Spritzwasser oder aus den Becken der Spüle herausschwappendes Wasser von der Spüle in angrenzende Bereiche der Küche gelangt, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Spüle mit einem um die Spüle umlaufenden, gegenüber den angrenzenden Bereichen der Spüle erhöhten Rand versehen ist.
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Ferner ist es besonders günstig, wenn die erfindungsgemäße Spüle als ein Spülenmodul ausgebildet ist, das ohne zusätzliche Arbeitsplatte direkt auf einen geeigneten Unterschrank aufgesetzt werden kann.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Eckspüle mit drei Becken und einer Abtropffläche;
Fig. 2 eine Draufsicht von oben auf die Spüle aus Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Spüle aus den Fig. 1 und mit der Blickrichtung längs des Pfeiles 3 in Fig. 2;
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung der Spüle aus den Fig. 1 bis 3 mit einer an der Spüle angeordneten Mischbatterie und einem auf die Spüle aufgelegten Schneidbrett in einer vorderen Arbeitsstellung?
Fig. 5 eine Draufsicht von oben auf die Spüle aus den Fig. 1 bis 3 mit einem auf die Spüle aufgelegten Schneidbrett in einer vorderen Arbeitsstellung;
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Fig. 6 eine Draufsicht von oben auf die Spüle aus den Fig. 1 bis 3 mit einem auf die Spüle aufgelegten Schneidbrett in einer zentralen Arbeitsstellung;
Fig. 7 eine Draufsicht von oben auf die Spüle aus den Fig. 1 bis 3 mit einem auf die Spüle aufgelegten Schneidbrett in einer Abdeckstellung;
Fig. 8 einen schematischen Schnitt durch die Spüle und das auf die Spüle aufgelegte Schneidbrett längs der Linie 8-8 in Fig. 6;
Fig. 9 eine Draufsicht von oben auf eine zweite Ausführungsform einer Spüle mit vier Becken;
Fig. 10 eine Draufsicht von oben auf die Spüle aus Fig. mit einem auf die Spüle aufgelegten Schneidbrett in einer vorderen Arbeitsstellung;
Fig. 11 eine Draufsicht von oben auf die Spüle aus Fig. mit einem auf die Spüle aufgelegten Schneidbrett in einer zentralen Arbeitsstellung; und
Fig. 12 eine Draufsicht von oben auf die Spüle aus Fig. mit einem auf die Spüle aufgelegten Schneidbrett in einer Abdeckstellung.
Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Eine in den Fig. 1 bis 8 dargestellte, als Ganzes mit 100 bezeichnete Spüle ist als Eckspüle ausgebildet und umfaßt einen
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um die Spüle 100 umlaufenden, gegenüber den angrenzenden Bereichen der Spüle 100 erhöhten Rand 102, welcher sich aus einem dem Benutzer der Spüle zugewandten, im wesentlichen geradlinigen vorderen Spülenrand 104, aus zwei sich jeweils an einen Endpunkt des vorderen Spülenrands 104 anschließenden, im wesentlichen geradlinigen seitlichen Spülenrändern 106a und 106b, welche jeweils mit dem vorderen Spülenrand 104 einen Winkel von ungefähr 135° einschließen, und aus zwei sich jeweils an einen Endpunkt eines seitlichen Spülenrands 106a bzw. 106b anschließenden, im wesentlichen geradlinigen hinteren Spülenrändern 108a und 108b zusammensetzt, die jeweils mit einem der seitlichen Spülenränder 106a bzw. 106b und miteinander einen Winkel von ungefähr 90° einschließen.
Hinter dem vorderen Spülenrand 104 ist ein - in der Draufsicht von oben auf die Spüle 100 - im wesentlichen viereckiges Hauptbecken 110 angeordnet, welches einen Beckenboden mit einem Abfluß 114 aufweist und zum vorderen Spülenrand hin durch eine - vom Innenraum des Hauptbeckens 110 aus gesehen - leicht konkav gewölbte Vorderwand 116, nach hinten durch eine leicht konkav gewölbte Rückwand 118 und zu den beiden Längsseiten hin durch eine im wesentlichen ebene linke Seitenwand 120a und eine der linken Seitenwand 120a gegenüberliegende, ebenfalls im wesentlichen ebene rechte Seitenwand 120b begrenzt ist.
Die Vorderwand 116, die Rückwand 118 und die Seitenwände 120a, 120b des Hauptbeckens 110 sind im wesentlichen vertikal ausgerichtet, bis auf einen oberen Abschnitt 122 der Vorderwand 116, welcher schräg zur Vertikalen verläuft, beispielsweise unter einem Winkel von ungefähr 70° gegen die Vertikale geneigt ist.
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Hinter dem Hauptbecken 110, das heißt auf der dem vorderen Spülenrand 104 abgewandten Seite des Hauptbeckens 110, ist ein - in der Draufsicht auf die Spüle 100 von oben - im wesentlichen viereckiges Depotbecken 124 angeordnet, welches einen Beckenboden 126 mit einem Abfluß 128 aufweist und zum Hauptbecken 110 hin durch eine - vom Innenraum des Depotbeckens 124 aus gesehen - leicht konvex gewölbte Vorderwand 130, nach hinten durch eine leicht konkav gewölbte Rückwand 132 und zu den beiden Seiten hin durch eine im wesentlichen ebene linke Seitenwand 134a und eine der linken Seitenwand 134a gegenüberliegende, ebenfalls im wesentlichen ebene rechte Seitenwand 134b begrenzt ist.
Die Vorderwand 130, die Rückwand 132 und die Seitenwände 134a, 134b des Depotbeckens 124 sind im wesentlichen vertikal ausgerichtet, bis auf einen oberen Abschnitt 136 der Rückwand 132, welcher schräg zur Vertikalen verläuft, vorzugsweise unter einem Winkel von ungefähr 60° gegen die Vertikale geneigt ist.
Die Vorderwand 130 des Depotbeckens 124 und die Rückwand 118 des Hauptbeckens 110 verlaufen im wesentlichen parallel zueinander und sind durch einen schmalen horizontalen Steg 138 miteinander verbunden, so daß die Rückwand 118 des Hauptbeckens 110, die Vorderwand 130 des Depotbeckens 124 und der horizontale Steg 138 zusammen eine Trennwand 140 zwischen dem Hauptbecken 110 und dem Depotbecken 124 bilden.
Zwischen der Rückwand 132 des Depotbeckens 124 und den hinteren Spülenrändern 108a, 108b ist eine - in der Draufsicht von
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oben auf die Spüle 100 gesehen - im wesentlichen dreieckige, horizontale Abstellfläche 142 angeordnet.
Zwischen der linken Seitenwand 120a des Hauptbeckens 110 und dem linken seitlichen Spülenrand 106a ist eine - in der Draufsicht von oben auf die Spüle 100 gesehen - im wesentlichen dreieckige, horizontale Abtropffläche 144 angeordnet, welche mit mehreren, beispielsweise mit zwei, erhabenen Aufstelleisten 146 versehen ist, welche sich im wesentlichen parallel zu einer hinteren Begrenzungsseite der Abtropffläche 144 im Abstand voneinander über die Abtropffläche 144 erstrecken .
Die Aufstelleisten 146 dienen dazu, nach dem Spülen zu trocknende Gegenstände, insbesondere Gläser, mit einem unteren Rand teilweise auf einer der Aufstelleisten 146 und teilweise auf den neben den Aufstelleisten 146 verbleibenden Bereich der Abtropffläche 144 aufstützen zu können, so daß die sich weder an der Abtropffläche 144 noch an den Aufstelleisten abstützenden Bereiche des unteren Randes des betreffenden Gegenstands von der Abtropffläche 144 abgehoben sind und somit ein Luftaustausch zwischen dem Innenraum des betreffenden Körpers und der Umgebung stattfinden kann, was die Trocknung der den Innenraum begrenzenden Innenseiten des Gegenstands beschleunigt.
Der neben den Aufstelleisten 146 verbleibende Bereich der Abtropffläche 144 befindet sich auf demselben Niveau wie die Abstellfläche 142.
Zwischen dem hinteren Rand der Abtropffläche 144 und der lin ken Seitenwand 134a des Depotbeckens 124 einerseits und dem
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linken hinteren Spülenrand 108a andererseits ist eine - in der Draufsicht auf die Spüle 100 gesehen - im wesentlichen dreieckige, horizontale linke Armaturen-Tragefläche 148 angeordnet, deren Niveau zwischen dem Niveau der Abtropffläche 144 und dem Niveau des erhöhten Randes 102 liegt und die längs eines Randes 150 zu der Abtropffläche 144 bzw. zu einem zwischen der linken Armaturen-Tragefläche 148 und der linken Seitenwand 134a des Depotbeckens 124 angeordneten Stegbereich 152 hin abfällt.
Die linke Armaturen-Tragefläche 148 ist mit mehreren, beispielsweise zwei, Durchgangsöffnungen 154 versehen, an denen jeweils eine Armatur der Spüle 100, beispielsweise ein (nicht dargestellter) Seifenspender, angeordnet werden kann.
Zwischen der rechten Seitenwand 120b des Hauptbeckens 110 und dem rechten seitlichen Spülenrand 106b ist ein - in der Draufsicht von oben auf die Spüle 100 gesehen - im wesentlichen dreieckiges Zusatzbecken 156 angeordnet, welches einen Beckenboden 158 mit einem Abfluß 160 aufweist und zu dem Hauptbecken 110 hin durch eine linke Seitenwand 162, zu dem rechten seitlichen Spülenrand 106a hin durch eine rechte Seitenwand 164 und nach hinten durch eine Rückwand 166 begrenzt ist.
Die Seitenwände 162 und 164 sowie die Rückwand 166 des Zusatzbeckens 156 sind im wesentlichen vertikal ausgerichtet.
Die linke Seitenwand 162 des Zusatzbeckens 156 ist mit der rechten Seitenwand 120b des Hauptbeckens 110 durch einen schmalen horizontalen Steg 168 verbunden, so daß die linke Seitenwand 162 des Zusatzbeckens 156, die rechte Seitenwand
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120b des Hauptbeckens 110 und der schmale Steg 168 zusammen eine Trennwand 170 zwischen dem Hauptbecken 110 und dem Zusatzbecken 156 bilden.
Wie am besten aus der Seitenansicht der Fig. 3 zu ersehen ist, weisen das Zusatzbecken 156 und das Depotbecken 124 im wesentlichen dieselbe Tiefe auf, während das Hauptbecken eine wesentlich größere Tiefe als das Zusatzbecken 156 und das Depotbecken 124 aufweist.
Ferner ist aus Fig. 3 zu ersehen, daß die Beckenböden 112, 126 und 158 des Hauptbeckens 110, des Depotbeckens 124 bzw. des Zusatzbeckens 156 zu dem jeweiligen Abfluß 114, 128 bzw. 160 hin geneigt sind, um ein leichtes und vollständiges Abfließen des Wassers aus diesen Becken durch den jeweiligen Abfluß in ein an den Abfluß angeschlossenes Ablaufrohr zu ermöglichen.
Zwischen der Rückwand 166 des Zusatzbeckens 156 und der rechten Seitenwand 134b des Depotbeckens 124 einerseits und dem rechten hinteren Spülenrand 108b andererseits ist eine - in der Draufsicht auf die Spüle 100 gesehen - im wesentlichen dreieckige rechte Armaturen-Tragefläche 172 angeordnet.
Das Niveau der im wesentlichen horizontalen rechten Armaturen-Tragefläche 172 liegt zwischen dem Niveau der Abstellfläche 142 und dem Niveau des erhöhten Randes 102 der Spüle 100. Die rechte Armaturen-Tragefläche 172 fällt längs eines Randes 174 zu einem zwischen der rechten Armaturen-Tragefläche 172 und der rechten Seitenwand 134b des Depotbeckens 124 angeordneten Stegbereich 176 hin ab.
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Die rechte Armaturen-Tragefläche 172 ist mit mehreren, beispielsweise mit zwei, Durchgangsöffnungen 178 versehen, an welchen Armaturen der Spüle 100, beispielsweise eine in Fig. 4 dargestellte Mischbatterie 180 oder ein (nicht dargestellter) Exzenter zum Anheben oder Absenken von Verschlüssen der Abflüsse 114, 128 und 160 angeordnet werden können.
Wie aus den Fig. 4 bis 8 zu ersehen ist, bilden die oberen Ränder der linken Seitenwand 120a des Hauptbeckens 110 und der linken Seitenwand 134a des Depotbeckens 124 zusammen eine linke Führungsschulter 182a, und die oberen Ränder der rechten Seitenwand 120b des Hauptbeckens 110 und der rechten Seitenwand 134b des Depotbeckens 124 bilden zusammen eine rechte Führungsschulter 182b für ein als Schneidbrett 184 ausgebildetes Spülenzubehörteil, welches mit seiner Unterseite 186 auf die Führungsschultern 182a, 182b auflegbar und mittels der durch die Führungsschultern 182a, 182b gebildeten Führung 188 längs einer parallel zu den Führungsschultern 182a, 182b und senkrecht zu dem vorderen Spülenrand 104 gerichteten Verschiebungsrichtung 190 verschieblich geführt ist.
Das Schneidbrett 184 weist zwei parallel zueinander ausgerichtete seitliche Ränder 192a und 192b, die im auf die Spüle 100 aufgelegten Zustand des Schneidbretts 184 parallel zu der Verschiebungsrichtung 190 ausgerichtet sind, sowie einen leicht konkav gekrümmten vorderen Rand 194 und einen leicht konvex gekrümmten hinteren Rand 198 auf.
Der Grundriß des Schneidbretts 184 entspricht im wesentlichen dem Grundriß des Depotbeckens 124, so daß das Schneidbrett 184 in einer hinteren Verschiebungs-Endsteilung, die in Fig. 7 dargestellt ist, das Depotbecken 124 vollständig überdeckt,
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weshalb diese Stellung des Schneidbretts 184 auch als "Abdeckstellung" bezeichnet wird.
Wie am besten aus Fig. 7 zu ersehen ist, steht das Schneidbrett 184 in seiner Abdeckstellung über keines der weiteren Becken der Spüle 100, insbesondere nicht über das Hauptbecken 110 über, so daß diese weiteren Becken der Spüle 100 bei in der Abdeckstellung befindlichem Schneidbrett 184 ungehindert benutzt werden können.
Ferner steht das Schneidbrett 184 in der Abdeckstellung auch nicht über die Abtropffläche 144 der Spüle 100 über, so daß auch diese Abtropffläche 144 bei in der Abdeckstellung befindlichem Schneidbrett 184 ungehindert genutzt werden kann.
Andererseits wird das Depotbecken 124 jedoch bei in der Abdeckstellung befindlichem Schneidbrett 184 durch das Schneidbrett 184 vollständig überdeckt, so daß in dem Depotbecken 124 befindliche Gegenstände den Blicken eines Betrachters durch das Schneidbrett 184 entzogen sind.
Das Depotbecken 124 kann daher beispielsweise dazu verwendet werden, Spülutensilien, wie beispielsweise Schwämme, Spülbürsten, Topfreiniger, Flaschenbürsten oder ähnliches, in dem Depotbecken 124 zu deponieren, während diese Spülutensilien nicht in Gebrauch sind, wobei durch die Abdeckung des Depotbeckens 124 mittels des Schneidbretts 184 ein sauberer, aufgeräumter Eindruck der Spüle 100 hervorgerufen wird.
In der Abdeckstellung bildet die Rückwand 132 des Depotbeckens 124 einen Anschlag für das Schneidbrett 184, so daß das Schneidbrett aus der Abdeckstellung nicht weiter längs
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der Verschiebungsrichtung 190 nach hinten verschoben werden kann.
Dadurch, daß es sich bei der Abdeckstellung des Schneidbretts 184 um eine Endstellung des Verschiebungsweges des Schneidbretts 184 handelt, ist gewährleistet, daß die Abdeckstellung des Schneidbretts 184 bei der Verschiebung des Schneidbretts längs der Verschiebungsrichtung 190 einfach und rasch aufgefunden wird.
An seiner Unterseite 186 ist das Schneidbrett 184 längs seiner Seitenränder 192 mit jeweils einer komplementär zu einer der Führungsschultern 182a, 182b ausgebildeten Führungsausnehmung 198 versehen, welche im auf die Spüle 100 aufgelegten Zustand des Schneidbretts 184 die jeweils zugeordnete Führungsschulter 182a bzw. 182b aufnimmt, damit das Schneidbrett 184 an der Führung 188 geführt werden kann (siehe Fig. 8).
Ferner sind an der Unterseite 186 des Schneidbretts 184 mehrere, beispielsweise vier, Rutschsicherungselemente 199 aus einem gummielastischen Material angeordnet, welche dazu dienen, ein Verrutschen des Schneidbretts 184 zu verhindern, wenn dasselbe auf einer Auflagefläche abgestellt wird.
Um das Schneidbrett 184 über die Trennwand 140 zwischen dem Hauptbecken 110 und dem Depotbecken 124 hinweg verschieben zu können, ist der horizontale Steg 138 der Trennwand 140 gegenüber dem Niveau der Abtropffläche 144 abgesenkt, und zwar um eine Strecke, welche größer ist als die vertikale Ausdehnung der Führungsausnehmungen 198 zuzüglich der vertikalen Ausdehnung der Rutschsicherungselemente 199.
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Wie aus den Fig. 4 und 5 zu ersehen ist, ist das Schneidbrett 184 längs der Verschiebungsrichtung 190 aus der Abdeckstellung bis in eine vordere Verschiebungs-Endstellung verschiebbar, in welcher die Vorderwand 116 des Hauptbeckens 110 einen Anschlag für den vorderen Rand 194 des Schneidbretts 184 bildet, so daß das Schneidbrett 184 aus dieser vorderen Arbeitsstellung nicht mehr weiter längs der Verschiebungsrichtung 190 nach vorne verschoben werden kann.
In dieser vorderen Arbeitsstellung des Schneidbretts 184 grenzt der linke Seitenrand 192a des Schneidbretts 184 an die Abtropffläche 144 an, während der rechte Seitenrand 192b des Schneidbretts 184 an das Zusatzbecken 156 angrenzt und der hintere Rand 196 ungefähr mittig über das Hauptbecken 110 verläuft, so daß das Schneidbrett 184 die vordere Hälfte des Hauptbeckens 110 überdeckt.
In dieser vorderen Arbeitsstellung kann daher von der Oberseite 200 des Schneidbretts 184 aus sowohl nach links auf die Abtropffläche 144 als auch nach rechts in das Zusatzbecken 156 oder nach hinten in das Hauptbecken 110 gearbeitet werden.
Insbesondere ist es möglich, über den hinteren Rand 196 des Schneidbretts 184 direkt in einen in dem Hauptbecken 110 abgestellten Topf hineinzuarbeiten, dessen Topföffnung von dem hinteren Rand 196 des Schneidbretts 184 überquert wird.
Diese vordere Arbeitsstellung des Schneidbretts 184 bietet den Vorteil, daß sich das Schneidbrett 184 in dieser Stellung nahe an dem vorderen Spülenrand 104 befindet, so daß der Be-
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nutzer der Spüle 100 bequem auf dem Schneidbrett 184 arbeiten kann, ohne sich über die Spüle 100 beugen zu müssen.
Außerdem bietet die vordere Arbeitsstellung des Schneidbretts 184 als Verschiebungs-Endstellung den Vorteil, daß das Schneidbrett 184 durch die Führungsschultern 182a, 182b und durch die Vorderwand 116 des Hauptbeckens 110 in seiner Stellung festgehalten wird, solange die auf das Schneidbrett einwirkenden Kräfte nach links, nach rechts oder nach vorne gerichtet sind. Nur wenn eine auf das Schneidbrett 184 wirkende Kraft nach hinten gerichtet ist, wird das Schneidbrett 184 unter der Einwirkung dieser Kraft längs der Verschiebungsrichtung 190 aus der vorderen Arbeitsstellung heraus verschoben.
Ferner kann das Schneidbrett 184, wie aus Fig. 6 zu ersehen ist, auch in eine zentrale Arbeitsstellung verschoben werden, welche ungefähr in der Mitte zwischen der vorderen Arbeitsstellung und der Abdeckstellung des Schneidbretts 184 liegt.
In dieser zentralen Arbeitsstellung überdeckt das Schneidbrett 184 die hintere Hälfte des Hauptbeckens 110, während das Depotbecken 124 unbedeckt bleibt.
In dieser zentralen Arbeitsstellung kann von der Oberseite 200 des Schneidbretts 184 aus sternförmig in alle vier Richtungen gearbeitet werden.
Insbesondere kann über den linken Seitenrand 192 des Schneidbretts 184 nach links auf die Abtropffläche 144, über den rechten Seitenrand 192 des Schneidbretts 184 nach rechts in das Zusatzbecken 156, über den hinteren Rand 196 des Schneid-
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bretts 184 nach hinten in das Depotbecken 124 und über den vorderen Rand 194 des Schneidbretts 184 nach vorne in das Hauptbecken 110 gearbeitet werden.
Insbesondere kann über den vorderen Rand 194 des Schneidbretts 184 in einen in dem Hauptbecken 110 abgestellten Topf gearbeitet werden, dessen Topföffnung von dem vorderen Rand 194 des Schneidbretts 184 überquert wird.
Die Oberseite 200 des Schneidbretts 184 kann in jeder Stellung des Schneidbretts 184 als Abstellfläche verwendet werden.
Das große und tiefe Hauptbecken 110 ermöglicht es, auch sperriges Kochgeschirr zu reinigen.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die Diagonale des Hauptbeckens 110 so groß ist, daß ein Backblech zumindest mit seiner Schmalseite längs dieser Diagonale in das Hauptbecken 110 hineingestellt werden kann.
Das flachere, aber dennoch eine große Grundfläche aufweisende Zusatzbecken 156 eignet sich insbesondere zum Waschen und Putzen von Obst und/oder Gemüse.
Die Spüle 100 ist als Spülenmodul ausgebildet, so daß die Spüle 100 direkt auf einen geeigneten Eck-Unterschrank aufgesetzt werden kann. Es ist daher nicht erforderlich, eine Arbeitsplatte bereitzustellen, in der Arbeitsplatte einen Ausschnitt auszubilden und die Spüle in einen solchen Ausschnitt der Arbeitsplatte einzusetzen.
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Die Spüle 100 kann grundsätzlich aus jedem geeigneten Werkstoff, beispielsweise aus einem Edelstahl, insbesondere einem Chrom-Nickel-Edelstahl, hergestellt werden.
Vorzugsweise wird die Spüle 100 jedoch aus einem nicht metallischen Verbundmaterial hergestellt.
Eine in den Fig. 9 bis 12 dargestellte zweite Ausführungsform einer Spüle 100 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform ausschließlich dadurch, daß bei dieser zweiten Ausführungsform statt der Abtropffläche 144 der ersten Ausführungsform ein zweites Zusatzbecken 156' mit einem Abfluß 160' zwischen der linken Seitenwand 120a des Hauptbeckens 110 und dem linken seitlichen Spülenrand 106a angeordnet ist.
Diese zweite Ausführungsform einer Spüle 100 ist somit spiegelsymmetrisch bezüglich einer parallel zu der Verschiebungsrichtung 190 durch die Mitte des vorderen Spülenrands 104 und durch die hintere Ecke 202 der Spüle 100 verlaufenden Mittelebene 204 der Spüle 100.
Im übrigen stimmt die zweite Ausführungsform einer Spüle 100 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der ersten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
Insbesondere kann auch auf die zweite Ausführungsform einer Spüle 100 ein Schneidbrett 184 aufgelegt und längs der Verschiebungsrichtung 190 von einer in Fig. 10 dargestellten vorderen Arbeitsstellung über eine in Fig. 11 dargestellte
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zentrale Arbeitsstellung in eine in Fig. 12 dargestellte Abdeckstellung verschoben werden.
In der in Fig. 10 dargestellten vorderen Arbeitsstellung und in der in Fig. 11 dargestellten zentralen Arbeitsstellung
kann von dem Schneidbrett 184 aus über dessen linken Seitenrand 192a nach links in das zweite Zusatzbecken 156', insbesondere in eine in diesem zweiten Zusatzbecken 156' abgestellte
Schale, gearbeitet werden, was die Flexibilität bei der Gestaltung des Arbeitsablaufs an der Spüle 100 weiter erhöht.
kann von dem Schneidbrett 184 aus über dessen linken Seitenrand 192a nach links in das zweite Zusatzbecken 156', insbesondere in eine in diesem zweiten Zusatzbecken 156' abgestellte
Schale, gearbeitet werden, was die Flexibilität bei der Gestaltung des Arbeitsablaufs an der Spüle 100 weiter erhöht.
Claims (25)
1. Spüle, umfassend mindestens ein Becken (124) und ein Spülenzubehörteil, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil in eine Abdeckstellung an der Spüle (100) bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil eines der Becken (124) der Spüle (100) vollständig überdeckt.
2. Spüle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil in der Abdeckstellung nicht über ein von dem abgedeckten Becken (124) verschiedenes Becken (110, 156; 156') der Spüle (100) übersteht.
3. Spüle nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil in der Abdeckstellung nicht über eine Abtropffläche (144) der Spüle übersteht.
4. Spüle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) eine Führung (188) für das Spülenzubehörteil aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil in die Abdeckstellung verschiebbar ist.
5. Spüle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckstellung des Spülenzubehörteils eine Endstellung des Verschiebewegs des Spülenzubehörteils ist.
6. Spüle nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil längs einer im wesentlichen senkrecht zu einem im montierten Zustand der Spüle (100) einem Benutzer der Spüle (100) zugewandten vorderen Spülenrand (104) ausgerichteten Verschiebungsrichtung (190) verschieblich führbar ist.
7. Spüle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil in eine Arbeitsstellung der Spüle (100) bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten (192a, 192b, 194, 196), vorzugsweise an mindestens vier seiner Begrenzungsseiten, an Funktionsbereiche (110, 124, 144, 156; 156') der Spüle (100) angrenzt.
8. Spüle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) eine Führung (188) für das Spülenzubehörteil aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil in die Arbeitsstellung verschiebbar ist.
9. Spüle nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil in der Arbeitsstellung längs seines gesamten Umfangs an einen Funktionsbereich (110, 124, 144, 156; 156') der Spüle (100) angrenzt.
10. Spüle nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil in der Arbeitsstellung an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten (192b, 194, 196; 192a) an ein Becken (110, 124, 156; 156') der Spüle (100) angrenzt.
11. Spüle nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil als eine im wesentlichen undurchsichtige Abdeckung ausgebildet ist.
12. Spüle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil als ein Schneidbrett (184) ausgebildet ist.
13. Spüle nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle ein erstes Becken (110) umfaßt, das von mehreren Begrenzungsseiten (116, 120a, 120b, 118) begrenzt wird, und einen im montierten Zustand der Spüle (100) einem Benutzer der Spüle (100) zugewandten vorderen Spülenrand (104) umfaßt, wobei das erste Becken (110) an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten (120a, 120b, 118) an einen Funktionsbereich (144, 124, 156) der Spüle (100) angrenzt und daß ein zweites Becken (124) der Spüle (100) - von dem vorderen Spülenrand (104) aus gesehen - hinter dem ersten Becken (110) angeordnet ist.
14. Spüle nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Becken (110) an mindestens drei seiner Begrenzungsseiten (120a, 120b, 118) an ein weiteres Hecken (124, 156; 156') und/oder an eine Abtropffläche (144) der Spüle (100) angrenzt.
15. Spüle nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Becken (110) eine dem vorderen Spülenrand (104) abgewandte hintere Begrenzungsseite (118) aufweist und über im wesentlichen die gesamte Länge der hinteren Begrenzungsseite (118) an das zweite Becken (124) angrenzt.
16. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Hecken (110) längs einer seiner Begrenzungsseiten (120b; 120a), vorzugsweise über im wesentlichen die gesamte Länge dieser Begrenzungsseite (120b; 120a), an ein drittes Becken (156; 156') der Spüle (100) angrenzt.
17. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Becken (110) längs einer seiner Begrenzungsseiten (120a), vorzugsweise über im wesentlichen die gesamte Länge dieser Begrenzungsseite (120a), an eine Abtropffläche (144) der Spüle (100) angrenzt.
18. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Hecken (110) längs einer seiner Begrenzungsseiten (120b) an ein drittes Becken (156) der Spüle (100) und längs einer dem dritten Becken (156) gegenüberliegenden Begrenzungsseite (120a) an eine Abtropffläche (144) der Spüle (100) angrenzt.
19. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Becken (110) längs einer seiner Begrenzungsseiten (120b) an ein drittes Becken (156) der Spüle (100) und längs einer dem dritten Hecken (156) gegenüberliegenden Begrenzungsseite (120a) an ein viertes Becken (156') der Spüle (100) angrenzt.
20. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) eine Abstellfläche (142) umfaßt, welche hinter dem zweiten Becken (124) angeordnet ist.
21. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) mindestens eine Armaturen-Tragefläche (148, 172) umfaßt, welche zwischen dem zweiten Becken (124) und einem hinteren Spülenrand (108a, 108b) angeordnet ist.
22. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) mindestens einen seitlichen Spülenrand (106a, 106b) umfaßt, welcher mit dem vorderen Spülenrand (104) einen Winkel von ungefähr 135° einschließt.
23. Spüle nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) mindestens einen hinteren Spülenrand (108a, 108b) aufweist, welcher mit dem seitlichen Spülenrand (106a, 106b) einen Winkel von ungefähr 90° einschließt.
24. Spüle nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) zwei hintere Spülenränder (108a, 108b) aufweist, welche miteinander einen Winkel von ungefähr 90° einschließen.
25. Spüle nach einem der Ansprüche 13 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) mit einem um die Spüle (100) umlaufenden, gegenüber den angrenzenden Bereichen der Spüle (100) erhöhten Rand (102) versehen ist.
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