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DE29721766U1 - Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten - Google Patents

Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten

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DE29721766U1
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DE
Germany
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patient
connector
side end
connecting piece
valve
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DE29721766U
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Description

Beschreibung: G 97 172
Rolf Rainer Scheu 60 488 Frankfurt/Main 5
Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten.
Die Neuerung betrifft ein Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten mit einem Korpus mit einem durchgehenden Lumen zur Ausbildung eines Atemgasweges durch das Anschlußstück mit einem patientenseitigen Ende für den Anschluß eines Mundstückes oder einer Maske für den Patienten und einem leitungsseitigen Ende zum Anschluß einer Atemgasleitung, wie eines Beatmungsschlauchs.
Derartige Anschlußstücke für die Atemgasversorgung eines Patienten dienen dem Anschluß von Mundstücken oder Masken, wie Nasen- oder Gesichtsmasken an einem Beatmungsschlauch, der das dem Patienten zuzuführende Atemgas von einer Atemgasquelle heranführt. Anschlußstücke der gattungsgemäßen Art sind in vielfältigen Ausführungsformen bekannt.
Je nach Art der durchzuführenden Behandlung bzw. Untersuchung des Patienten ist es wünschenswert, den Atemgasstrom in einer bestimmten Richtung zu steuern, so daß der Patient beispielsweise über das an das Anschlußstück einseitig angeschlossene Mundstück bzw. die Maske lediglich Einatmen kann, ein Ausatmen in der entgegengesetzten Richtung durch das Mundstück oder die Maske jedoch verhindert wird.
Aufgabe der Neuerung ist es daher, ein Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten vorzuschlagen, welches auf möglichst einfache Weise eine zwangsweise Steuerung des Atemgasstromes durch das Anschlußstück in der gewünschten Richtung bewirkt.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit einem Anschlußstück gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Zur Steuerung der Atemgasrichtung schlägt die Neuerung vor, daß ein Einwegeventii im Atemgasweg des Anschiußstückes vorgesehen ist, mittels dessen der Atemgasweg durch das Anschlußstück in einer Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung verschließbar ist. Auf diese Weise kann das neuerungsgemäß vorgeschlagene Anschlußstück und die an diesem Anschlußstück angeschlossene Atemgasleitung und das Mundstück bzw. die Maske je nach Orientierung des Einwegeventils im Atemgasweg des Anschlußstückes wahlweise nur zum Ausatmen des Patienten oder - bei in entgegengesetzter Richtung eingesetztem Einwegeventii - nur zum Einatmen des Patienten dienen und von daher den Atemgasstrom durch das neuerungsgemäße Anschlußstück auf einfache Weise steuern.
Soll das neuerungsgemäß vorgeschlagene Anschlußstück für die Beatmung eines Patienten dienen, so wird die das Atemgas heranführende Atemgasleitung, z. B. Beatmungsschlauch an das leitungsseitige Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes angeschlossen und ein Mundstück bzw. eine Maske für den Patienten an das patientenseitige Ende angeschlossen. In diesem Fall ist vorteilhaft das Einwegeventi! so im Atemgasweg des Anschlußstückes angeordnet, daß es den Atemgasweg ausgehend vom leitungsseitigen Ende zum patientenseitigen Ende des Anschlußstückes freigibt und in entgegengesetzter Richtung verschließt und auf diese Weise die Beatmung des Patienten durch das Anschlußstück ermöglicht, das Ausatmen des Patienten in der entgegengesetzten Richtung jedoch verhindert wird.
Um das neuerungsgemäße Anschlußstück einfach herstellen zu können und darüber hinaus die freigebbare Atemgasrichtung durch das Anschiußstück
bestimmen zu können, wird vorgeschlagen, daß das Einwegeventil in das durchgehende Lumen des Anschlußstückes einsetzbar, beispielsweise einsteckbar ist.
Zu diesem Zweck weist das durchgehende Lumen des Anschlußstückes zum patientenseitigen Ende hin eine stufenförmige Erweiterung auf, die einen Aufnahmeraum bildet, in den das Einwegeventil vom patientenseitigen Ende her einsetzbar ist.
Die Befestigung der Maske, beispielsweise Gesichts- oder Nasenmaske oder des Mundstückes am patientenseitigen Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes kann auf verschiedene Weise erfolgen, beispielsweise mitteis eines bei Atemmasken üblichen standardisierten ISO-Konus, mit dem das patientenseitige Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes ausgerüstet 5 werden kann. Darüber hinaus ist es aber auch vorgesehen, daß im Bereich des Außenumfangs des patientenseitigen Endes ein Kupplungsring auf das Anschlußstück aufsteckbar ist, wobei der Kupplungsring auf dem Anschlußstück um seine Mittelachse drehbar gehaltert ist und der Kupplungsring entlang seines Außenumfangs eine umlaufende Nut für die Befestigung eines entsprechend ausgebildeten Mundstücks oder einer Maske aufweist. Eine Befestigung der Maske oder des Mundstückes in der umlaufenden Nut des Kupplungsringes erfolgt somit nach Art einer Nut und Federverbindung, die besonders einfach zu bewerkstelligen ist. Darüber hinaus gestattet der drehbar auf das Anschlußstück aufsteckbare Kupplungsring eine Drehung des angeschlossenen Mundstückes bzw. der Maske relativ zum neuerungsgemäßen Anschlußstück, was die Handhabung und Anpassung an verschiedene Einsatzgegebenheiten erleichtert.
Um ein unkontrolliertes und unerwünschtes Entweichen von Atemgas zwischen dem patientenseitigen Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes und des angeschlossenen Mundstückes zu vermeiden, wird vorgeschlagen, daß im Bereich des Außenumfanges des patientenseitigen
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Endes auf den der Kupplungsring aufsteckbar ist, mindestens eine umlaufende Nut zur Aufnahme eines Dichtungsringes für die Abdichtung des patientenseitigen Endes gegenüber dem Kupplungsring vorgesehen ist, so daß dem Entweichen von Atemgas in diesem Bereich vorgebeugt wird.
5
Das neuerungsgemäße Anschlußstück kann je nach Anwendungszweck einen geradlinig verlaufenden Korpus oder auch einen abgewinkelten Korpus aufweisen. In letzterem Fall ist es bevorzugt, den Korpus rechtwinklig verlaufend auszubilden.
Bei einer weiteren Ausführungsform des neuerungsgemäßen Anschlußstückes ist vorgesehen, daß das Einwegeventii im Bereich des leitungsseitigen Endes des Anschlußstückes in das durchgehende Lumen eingesetzt ist und der Korpus des Anschlußstücks im Bereich zwischen dem Einwegeventii und dem patientenseitigen Ende einen in das Lumen einmündenden und einen weiteren Atemgasweg bildenden Anschlußstutzen für eine zweite Atemgasleitung aufweist und in dem Anschlußstutzen ebenfalls ein Einwegeventii vorgesehen ist, mittels dessen der Atemgasweg durch den Anschlußstutzen in einer Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung verschließbar ist.
Diese Ausführungsform des neuerungsgemäßen Anschlußstückes gestattet den Anschluß von zwei Atemgasleitungen, einer am leitungsseitigen Ende des Anschlußstückes und einer am Anschiußstutzen und die Verbindung mit dem am patientenseitigen Ende anschließbaren Mundstück oder der Maske für den Patienten. Hierbei sind bevorzugt die Einwegeventile im durchgehenden Lumen des Anschlußstückes und im Anschlußstutzen derart angeordnet, daß eines der beiden Einwegeventile den Atemgasweg in der einen Richtung ausgehend vom patientenseitigen Ende und das andere Einwegeventii den Atemgasweg in der entgegengesetzten Richtung zum patientenseitigen Ende hin durch das Anschlußstück freigibt und die Einwegeventile in der jeweils entgegengesetzten Richtung den Atemgasweg verschließen. Auf diese Weise wird es ermöglicht, den Atemgasweg zum Einatmen bzw. Ausatmen des Patienten wechselweise über das leitungsseitige Ende bzw. den
Anschlußstutzen freizugeben. Es ist von daher möglich, beispielsweise am Anschlußstutzen einen Beatmungsschlauch anzuschließen, der das Atemgas für den Patienten von einer entsprechender Atemgasquelle heranführt, wobei das im Anschlußstutzen vorgesehene Einwegeventil in der Einatemrichtung des Patienten den Atemgasweg freigibt und in der entgegengesetzten Richtung den Atemgasweg verschließt. An das leitungsseitige Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes ist sodann eine zweite Atemgasleitung anschließbar, die der Führung des vom Patienten ausgeatmeten Atemgases beispielsweise zu einem Atemgasanalysegerät dient. Das den Atemgasweg über das leitungsseitige Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes freigebende Einwegeventil ist hierbei so angeordnet, daß es den Atemgasweg nur in Ausatemrichtung des Patienten freigibt und in Einatemrichtung des Patienten verschließt. Es erfolgt somit mit dem neuerungsgemäßen Anschlußstück eine exakte Steuerung und Aufteilung des Atemgasweges durch wechselweises Freigeben bzw. Verschließen mittels der Einwegeventile in Abhängigkeit davon, ob der Patient einatmet oder ausatmet.
Der Anschluß der als Atemgasieitung dienenden Beatmungsschläuche an das neuerungsgemäße Anschlußstück kann beispielsweise durch Befestigung entsprechender Konnektoren am Anschlußstück erfolgen, auf die die Beatmungsschläuche aufsteckbar sind.
Um das neuerungsgemäße Anschlußstück mehrfach wiederverwenden zu können, wird vorgeschlagen, daß es aus einem Hart-Kunststoff, vorzugsweise einem mehrfach sterilisierbaren Kunststoff, wie Polycarbonat oder Polysulfon mit einer Temperaturfestigkeit von mindestens 123 0C hergestellt ist, so daß es zum Re-Sterilisieren mittels Dampf geeignet ist. Um die Funktionsfähigkeit der in das neuerungsgemäße Anschlußstück eingesetzten Einwegeventile auch bei dieser mehrfachen Re-Steriiisation mittels Dampf sicherzustellen, wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Ventillippe der Einwegeventile aus einem bis 130 0C oder mehr temperaturbeständigem Material, wie Silikon herzustellen.
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Die Neuerung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
5
Figur 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines neuerungsgemäßen Anschlußstückes mit einer daran anschließbaren Nasenmaske,
Figur 2, 3 in teilweise geschnittener Darstellung Einzelteile des neuerungsgemäßen Anschlußstückes gemäß Figur 1,
Figur 4a in teilweise geschnittener Darstellung die Einzelteile eines Einwegeventils,
Figur 4b das Einwegeventil in geschlossenem Zustand,
Figur 4c das Einwegeventil in geöffnetem Zustand,
Figur 5 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform des neuerungsgemäßen Anschlußstückes,
Figur 6 das neuerungsgemäße Anschlußstück gemäß Figur 5 in Verbindung mit einer Nasenmaske,
Figur 7 das neuerungsgemäße Anschlußstück gemäß Figur 5 in Verbindung mit einem Mundstück.
Das in der Figur 1 dargestellte Anschlußstück 1 für die Atemgasversorgung eines Patienten weist einen etwa rechtwinklig abgewinkelt verlaufenden rohrförmigen Korpus 13 auf, der ein als leitungsseitiges Ende 10 bezeichnetes Ende und ein als patientenseitigen Ende 11 bezeichnetes Ende aufweist. Das leitungsseitige Ende 10 und das patientenseitigen Ende 11 sind über ein
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innerhalb des rohrförmigen Korpus 13 durchgehend verlaufendes Lumen 12 unter Ausbildung eines Atemgasweges durch das Anschlußstück 1 miteinander verbunden.
Das Anschiußstück 1 weist darüber hinaus im Bereich des Außenumfangs des patientenseitigen Endes 11 einen auf diesen Außenumfang aufgesteckten Kupplungsring 2 und ein vom patientenseitigen Ende 11 her in das durchgehende Lumen 12 des Anschlußstückes 1 eingestecktes Einwegeventil 3 auf.
Zur Beatmung eines Patienten wird eine Atemgasleitung, beispielsweise ein Standardbeatmungsschlauch nach DIN/ISO 5356/1 mit dem leitungsseitigen Ende 10 des Anschlußstückes 1 verbunden, beispielsweise auf das durchgehende Lumen 12 vom leitungsseitigen Ende 10 her aufgesteckt, wozu dieses leicht konisch ausgebildet ist. Am anderen patientenseitigen Ende 11 des Anschlußstückes 1 wird ein Mundstück oder eine Maske, beispielsweise die in der Figur 1 dargestellte Nasenmaske 4 angeschlossen, so daß ein durchgehender Atemgasweg über das durchgehende Lumen 12 des Anschlußstückes 1 bis in den Innenraum 40 der Nasenmaske 4, ausgehend von einer am leitungsseitigen Ende 10 angeschlossenen Atemgasleitung zur Beatmung eines Patienten ausgebildet ist. Um bei dieser Beatmung bzw. Atemgasversorgung eines Patienten den Atemgasstrom durch das Anschlußstück 1 zwangsweise in nur einer gewünschten Richtung, beispielsweise Einatemrichtung zu ermöglichen, ist das Einwegeventil 3 in den Atemgasweg im durchgehenden Lumen 1 2 des Anschlußstückes 1 eingesetzt. Das Einwegeventi! 3 gibt in einer Richtung den Atemgasweg frei und verschließt diesen in entgegengesetzter Richtung, so daß mittels entsprechend orientiertem Einsatz des Einwegeventils 3 in das durchgehende Lumen 12 die gewünschte zwangsweise Steuerung der Atemgasrichtung durch das Anschlußstück 1 bewirkbar ist.
M * st
Wie insbesondere der Figur 3 entnehmbar ist, ist das Einwegeventil 3 in der gewünschten Orientierung zur Freigabe bzw, zum Verschließen einer bestimmten Atemgasrichtung, hier zur Freigabe in Einatemrichtung des Patienten gemäß Pfeil L in das durchgehende Lumen 12 des Anschlußstückes 1 gemäß Pfeilen P2 vom leitungsseitigen Ende 11 her eingesteckt. Zu diesem Zweck weist das durchgehende Lumen 12 zum leitungsseitigen Ende 11 hin eine stufenförmige Erweiterung 110 auf, die als Aufnahmeraum für das Einwegeventil 3 dient, so daß dieses gemäß den Pfeilen P2 vom patientenseitigen Ende 11 her in das Anschlußstück 1 einsteckbar ist. Um eine sichere Verankerung des in den stufenförmig erweiterten Aufnahmeraum 110 eingesteckten Einwegeventiles 3 zu ermöglichen, kann der stufenförmig erweiterte Aufnahmeraum 110 und die Außenwandung des Ventilkörpers 30 leicht konisch ausgebildet sein, so daß beim Einstecken des Einwegeventils 3 in den Aufnahmeraum 110 eine Selbsthemmung erzeugt wird.
In den Figuren 4a bis 4c ist ein bevorzugter Aufbau eines Einwegeventiies 3 dargestellt. Das Einwegeventil 3 umfaßt den im Bereich seines Außenumfanges leicht konisch ausgebildeten Ventilkörper 30 mit einem durchgehenden Hohlraum und mit mindestens einem im Inneren ausgebildeten, diametral verlaufenden Mittelsteg 30b und einer zentralen Bohrung 30a und mindestens auf einer Seite an den Mittelsteg angrenzend ausgebildeten Aufnahmeraum 300. Beispielsweise können drei diametral verlaufende Mittelstege einander überkreuzend im inneren des Ventilkörpers 30 vorgesehen sein, wobei die Bohrung 30b im Überkreuzungsbereich der Mittelstege ausgebildet ist. Ein Ventilschaft 31 mit einer Verdickung 33 ist gemäß Pfeil P4 in die Bohrung 30a einsteckbar. An einem Ende des Ventilschaftes 31 ist eine Ventillippe 32 ausgebildet, die in Abhängigkeit von der Atemgasrichtung die Freigabe bzw. den Verschluß des Atemgasweges durch das Anschlußstückes 1 bewirkt.
In der Figur 4b ist das gemäß Pfeil P4 in Figur 4a zusammengesetzte Einwegeventil 3 in seiner Verschlußstellung dargestellt, in der es gemäß der
vorangehend erläuterten Verwendung den Atemgasweg durch das Anschlußstück 1 verschließt. In dieser in Figur 4b dargestellten Verschlußposition liegt die an einem Ende des Ventilschaftes 31 ausgebildete Ventillippe 32 an einer Auflagefläche des Mittelsteges 30b an, die in Figur 4b auf der rechten Seite des Mittelstegs 30b ausgebildet ist und bewirkt einen luftdichten Abschluß. Die Ventillippe 32 ist dabei innerhalb eines Aufnahmeraumes 300 positioniert, der vom Ventilkörper 30 umgeben wird, so daß die Ventiilippe 32 im Aufnahmeraum 300 vor Beschädigungen oder Berührung geschützt ist.
In der Figur 4c ist das Einwegeventil 3 in seiner Öffnungssteilung dargestellt. Hierbei wird die einseitig am Ventilschaft 31 ausgebildete Ventillippe 32 bei Auftreffen eines Luftstromes gemäß Pfeil L von der Anlagefläche am Mittelsteg 30b abgehoben, so daß ein Luftdurchgangsweg für den Luftstrom gemäß Pfeil L ausgebildet ist und somit die Atemrichtung in Pfeilrichtung L freigegeben ist. Um dieses Abheben der Ventillippe 32 vom Mittelsteg 30b dauerhaft zu ermöglichen, ist überdies im Mittelsteg 30b die Anlagefläche der Ventillippe 32 gemäß Figur 4b mit einer umlaufenden Nut 30c ausgebildet, so daß die Ventillippe 32 nur in dem die Nut 30c umgebenden Bereich des Mittelsteges 30b auf diesem aufliegt. Hierdurch wird die Auflage- und Dichtfläche des Mittelsteges 30b zur Ventillippe 32 reduziert, so daß einem zu starken Anhaften der Ventillippe 32 am Mittelsteg 30b beispielsweise durch im Atemgas enthaltene Feuchtigkeit vorgebeugt wird und somit das Öffnen und Schließen des Einwegeventiles 3 zuverlässig gewährleistet ist.
Der Darstellung gemäß Figur 4c ist darüber hinaus zu entnehmen, daß der Aufnahmeraum 300 innerhalb des Ventilkörpers 30, in dem die Ventillippe 32 am Ventilschaft 31 positioniert ist, in einer solchen Größe ausgebildet ist, daß die Ventillippe 32 sowohl in der geschlossenen Stellung gemäß Figur 4b als auch in der geöffneten Stellung gemäß Figur 4c innerhalb dieses Aufnahmeraumes 300 geführt ist und vom den Aufnahmeraum 300 umgebenden Ventiikörper umgeben ist, so daß Beschädigungen der Ventillippe
32 vermieden werden und darüber hinaus die freie Beweglichkeit der Ventillippe 32 gewährleistet ist.
Zur Befestigung der beispielhaft in der Figur 1 dargestellten Nasenmaske 4 am patientenseitigen Seite 11 des Anschlußstückes 1 wird der bereits erwähnte Kupplungsring 2 verwendet, der, wie auch aus Figur 2 ersichtlich ist, vom patientenseitigen Ende 11 her auf das Anschlußstück 1 gemäß Pfeilen P1 aufsteckbar ist. Dazu weist das Anschlußstück 1 in seinem an das patientenseitigen Ende angrenzenden Bereich einen gegenüber dem rohrförmigen Korpus 13 im Außenumfang vergrößerten Aufsteckbereich 11 a auf, der an seinem dem patientenseitigen Ende 11 abgewandten Ende von einem vorstehenden umlaufenden Anschlag 111 und an dem dem patientenseitigen Ende 11 zugewandten Ende von einer umlaufenden Rastnase 112 begrenzt wird. Der Kupplungsring 2, der einen dem Außendurchmesser 5 des Aufsteckbereiches 11 a entsprechenden Ringkörper 20 aufweist, ist somit gemäß Pfeilen P1 in Figur 2 auf das Anschlußstück 1 aufsteckbar, und zwar soweit, bis dessen Kante 21a am Anschlag 111 anliegt. In dieser Stellung hinterrastet die umlaufende Rastnase 112 an der gegenüberliegenden Kante 21 des Kupplungsringes 2, so daß dieser gegen ein erneutes Abnehmen vom Anschlußstück 1 entgegen Pfeilrichtung P1 gesichert ist und mit dem Anschlußstück 1 verbunden wird.
Zur Befestigung der Nasenmaske 4 weist der Kupplungsring 2 darüber hinaus entlang seines Außenumfanges eine umlaufende Nut 22 auf, in die ein korrespondierender Bereich 42 an der Anschlußseite 4a der Nasenmaske 4 nach Art einer Nut und Federverbindung gemäß Pfeilen P3 aufsteckbar ist. Zur Erleichterung dieser Aufsteckbewegung gemäß Pfeil P3 kann darüber hinaus der die Nut 22 des Kupplungsringes 2 zum patientenseitigen Ende 11 hin begrenzende Steg leicht angefast ausgebildet sein.
Die Befestigung des Kupplungsringes 2 für die Nasenmaske 4 am Anschlußstück 1 durch Aufstecken und Verrasten in der vorangehend
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beschriebenen Weise bewirkt darüber hinaus, daß der Kupplungsring 2 zwar gegen ein Abziehen entgegen Pfeilrichtung P1 in Figur 2 gesichert ist, jedoch um die mit M in Figur 1 gekennzeichnete Mittelachse des patientenseitigen Endes 11 frei drehbar ist, so daß die am Kupplungsring 2 befestigte Nasenmaske 4 mitsamt des Kupplungsringes 2 relativ zum Anschlußstück 1 um die Achse M bewegbar ist, was die Handhabung wesentlich erleichtert. Um darüber hinaus ein ungewolltes Entweichen von Atemgas zwischen dem Anschlußstück 1 und dem Kupplungsring 2 zu verhindern, ist das Anschiußstück 1 im Aufsteckbereich 11a mit mehreren, hier drei parallel zueinander verlaufenden umlaufenden Nuten 113 versehen, in die hier nicht dargestellte Dichtungsringe zur Abdichtung des Spaltes zwischen dem Anschlußstück 1 und dem Kupplungsring 2 eingesetzt werden können.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des Anschlußstückes ist in den Figuren 5 bis 7 dargestellt. Hierbei ist das Einwegeventil 3 wiederum im Atemgasweg im durchgehenden Lumen 12 innerhalb des Korpusses 13 angeordnet, um den Atemgasweg durch das Anschlußstück 1a in einer Richtung freizugeben und in der entgegengesetzten Richtung zu verschließen.
Im Gegensatz zu dem in der Figur 1 dargestellten Anschlußstück 1 ist jedoch das Einwegeventil 3 nicht vom patientenseitigen Ende 11 her in das Anschlußstück 1 eingeschoben, sondern vom leitungsseitigen Ende 10 her in das Anschlußstück 1 eingeschoben.
Zusätzlich zu dem in der Figur 1 dargestellten Aufbau des Anschlußstückes ist im Bereich zwischen dem Einwegeventil 3 und dem patientenseitigen Ende 11 ein Anschlußstutzen 15 ausgebildet, der in das durchgehende Lumen 12 innerhalb des Korpusses 13 einmündet und ebenfalls einen Atemgasweg ausbildet und etwa rechtwinklig in den Korpus 13 hineinragt. Auch in den Anschlußstutzen 15 ist ein Einwegeventil 3a eingesetzt, welches den durch diesen Anschlußstutzen 15 ausgebildeten Atemgasweg in einer Richtung freigibt und in der entgegengesetzten Richtung verschließt. Sowohl an dem leitungsseitige Ende 10 als auch an dem Anschlußstutzen 15 sind jeweils
übliche Anschlußkonen nach DIN/ISO 5356/1, die mit Bezugszeichen 5 bzw. 6 gekennzeichnet sind, befestigt, beispielsweise mittels der dargestellten einrastbaren und selbsthaftenden Nut- und Federverbindungen. Die Anschlußkonen 5, 6 werden somit um ihre Mittelachse drehbar am Anschlußstück 1a befestigt. Auf diese Anschlußkonen 5, 6 sind sodann in bekannter Weise entsprechende Beatmungsschläuche {nicht dargestellt) als Atemgasleitungen aufsteckbar.
Es ist von daher offensichtlich, daß der Atemgasweg durch das in den Figuren 5 bis 7 dargestellte Anschlußstück 1a zweigeteilt ausgebildet ist, in dem er entweder vom patientenseitigen Ende 11 zum leitungsseitigen Ende 10 über das durchgehende Volumen 12 oder vom patientenseitigen Ende 11 zum Anschlußstutzen 15 bzw. in jeweils umgekehrter Richtung verläuft.
Mit einem derart ausgebildeten Anschlußstück 1a mit einem leitungsseitigen Ende 10 und einem Anschlußstutzen 15 zur Befestigung jeweils eines Anschlußkonus 5 bzw. 6 für den Anschluß je eines Beatmungsschlauches kann sowohl das Einatmen als auch das Ausatmen des Patienten und die dadurch bedingte Zu- bzw. Abführung des jeweiligen Atemgases über das Anschlußstück und ein am patientenseitigen Ende 11 angeschlossenes Mundstück oder eine Maske für den Patienten erfolgen. In der dargestellten Ausführungsform des Anschlußstückes 1a ist beispielhaft der Anschlußkonus 5 für die Abfuhr des mit A gekennzeichneten Ausatemgases des Patienten vorgesehen, während der mit 6 gekennzeichnete Anschlußkonus, der an dem Anschlußstutzen 15 befestigt ist, für die Heranführung des einzuatmenden Atemgases E für den Patienten vorgesehen ist. Um die Atemgasrichtung beim Ein- und Ausatmen des Patienten der entsprechenden an die Anschlußkonen 5, 6 angeschlossenen Atemgasleitung zuzuordnen, sind die Einwegeventile 3, 3a so im Anschlußstück 1a angeordnet, daß das Einwegeventil 3 den Atemgasweg vom patientenseitigen Ende 1 zum leitungsseitigen Ende 10 und damit in die hieran angeschlossene Atemgasleitung 5 über den Anschlußkonus freigibt, was der Ausatemrichtung des Patienten entspricht, so daß ein
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ausgeatmeter Atemgasstrom A über das leitungsseitige Ende 10 des Anschlußstückes 1a in die hieran angeschlossene Atemgasleitung eintreten kann. Das in den Anschlußstutzen 15 eingesetzte Einwegeventil 3a hingegen weist die umgekehrte Orientierung auf, so daß es bei Durchströmen des Mundstückes in der vorangehend beschriebenen Ausatemrichtung den Atemgasweg durch den Anschiußstutzen 15 verschließt. Hingegen gibt das Einwegeventil 3a im Anschlußstutzen 15 den Atemgasweg ausgehend vom freien Ende des Anschiußstutzens 15 über das Lumen 12 zum patientenseitigen Ende 11 des Anschlußstückes 1 a hin in der Einatemrichtung des Patienten frei, so daß ein von der an den Anschlußkonus 6 angeschlossenen Atemgasleitung herangeführter eingeatmeter Atemgasstrom E über den Anschlußstutzen 15 und das patientenseitigen Ende 11 des Anschlußstückes 1a dem Patienten zugeführt werden kann, während das Einwegeventil 3 in dieser Richtung den Atemgasweg zum leitungsseitigen Ende 10 hin verschließt.
Die vorangehend erläuterte Anordnung und Orientierung der Einwegeventile 3, 3a ist lediglich als ein Beispiel zu verstehen, selbstverständlich ist es im Rahmen der Neuerung auch möglich, je nach Anwendungsfall die umgekehrte Orientierung der Ein wegeventil 3, 3a vorzusehen.
An das leitungsseitige Ende 11 ist mittels des oben bereits erläuterten Kupplungsringes 2 sowohl eine in der Figur 6 dargestellte Nasenmaske 4 wie auch ein in der Figur 7 beispielhaft dargestelltes Mundstück 8 für den Patienten anschließbar. Darüber hinaus können am Kupplungsring 2 noch Halteösen 7 mit Durchgangsöffnungen 70 vorgesehen sein, an denen Haltebänder zur Fixierung des Anschlußstückes 1, 1a mitsamt des daran befestigten Mundstückes 8 bzw. der Maske 4 am Kopf des Patienten befestigbar sind.
Das vorangehend beschriebene Anschlußstück 1 ist bevorzugt aus einem Hart-Kunststoff, beispielsweise einem Polycarbonat oder Polysulfon mit einer
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Temperaturfestägkeit von mindestens 123 0C, beispielsweise nach dem Spritzgußverfahren hergestellt. Diese Materialauswahl ermöglicht die mehrfache Wiederverwendung des Anschlußstückes 1, da es mittels Dampf mehrfach Re-sterilisierbar ist.
Um auch bei diesem mehrfachen Re-Sterilisieren des Anschiußstückes 1 die Funktionsfähigkeit der Einwegeventile sicherzustellen, sind diese vorteilhaft mit Ventillippen aus einem bis 130 0C oder mehr temperaturbeständigen Material, wie Silikon, ausgerüstet.

Claims (12)

»mm m ·»*# Schutzansprüche: G 97 172
1. Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten mit einem Korpus mit einem durchgehenden Lumen zur Ausbildung eines Atemgasweges durch das Anschlußstück und mit einem patientenseitigen Ende für den Anschluß eines Mundstückes oder einer Maske für den Patienten und einem ieitungsseitigen Ende zum Anschluß einer Atemgasleitung, wie eines Beatmungsschlauchs, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einwegeventil (3) im Atemgasweg des Anschlußstückes (1) vorgesehen ist, mittels dessen der Atemgasweg durch das Anschlußstück
(1) in einer Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung verschließbar ist.
2. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einwegeventil (3) so im Atemgasweg des Anschlußstückes angeordnet ist, daß es den Atemgas weg ausgehend vom Ieitungsseitigen Ende (10) zum patientenseitigen Ende (11) freigibt und in entgegengesetzter Richtung verschließt.
3. Anschlußstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das durchgehende Lumen (12) des Anschlußstückes 1 zum patientenseitigen Ende (11) hin stufenförmig erweitert ist und einen Aufnahmeraum (110) bildet, in den das Einwegeventil (3) einsetzbar ist.
4. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Außenumfangs des patientenseitigen Endes (11) ein Kupplungsring (2) auf das Anschlußstück (1) aufsteckbar ist, wobei der Kupplungsring (2) auf dem Anschlußstück (1) um seine Mittelachse drehbar halterbar ist und der Kupplungsring entlang seines Außenumfangs eine umlaufende Nut (22) für die Befestigung eines entsprechend ausgebildeten Mundstückes (8) oder einer Maske (4) aufweist.
5. Anschlußstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Außenumfangs des patientenseitigen Endes (11), auf den der Kupplungsring (2) aufsteckbar ist, mindestens eine umlaufende Nut (113) zur Aufnahme eines Dichtungsringes für die Abdichtung des patientenseitigen Endes (11) gegenüber dem Kupplungsring (2) vorgesehen ist.
6. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (13) des Anschlußstücks (1) abgewinkelt, bevorzugt rechtwinklig abgewinkelt verlaufend ausgebildet ist.
7. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einwegeventil (3) im Bereich des leitungsseitigen Endes (10) des Anschlußstückes (1) in das durchgehende Lumen (12) eingesetzt ist und der Korpus (13) des Anschlußstückes (1) im Bereich zwischen dem Einwegeventil (3) und dem patientenseitigen Ende (11) einen in das Lumen (12) einmündenden, einen weiteren Atemgasweg bildenden Anschlußstutzen (15) für eine zweite Atemgasleitung aufweist und in dem Anschlußstutzen (15) ebenfalls ein Einwegeventil (3a) vorgesehen ist, mittels dessen der Atemgasweg durch den Anschlußstutzen (15) in einer Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung verschließbar ist.
8. Anschlußstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwegeventile (3, 3a) derart im durchgehenden Lumen (12) des Anschlußstückes (1) und im Anschlußstutzen (15) angeordnet sind, daß eines der beiden Einwegeventile den Atemgasweg in der einen Richtung ausgehend vom patientenseitigen Ende (11) und das andere Einwegeventil den Atemgasweg in der entgegengesetzten Richtung zum patientenseitigen Ende (11) hin durch das Anschiußstück (1) freigibt und in der jeweils entgegengesetzten Richtung den Atemgasweg verschließen, dergestalt,
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daß der Atemgasweg zum Einatmen bzw. Ausatmen des Patienten wechselweise über das leitungsseitige Ende (10) bzw. den Anschlußstutzen (15) freigebbar ist.
9. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem Hart-Kunststoff, vorzugsweise einem mehrfach sterilisierbaren Kunststoff, wie Polycarbonat oder Polysulfon mit einer Temperaturfestigkeit von mindestens 123 0C hergestellt ist.
10. Anschlußstück1· nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventülippe (32) der Einwegeventiie (3, 3a) aus einem bis 130 0C oder mehr temperaturbeständigem Material, wie Silikon hergestellt ist.
11. Anschiußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das leitungsseitige Ende (10) und/oder der Anschlußstutzen (15) einen genormten Anschlußkonus nach DIN/ISO 5356/1 aufweisen, auf den ein entsprechender Beatmungsschlauch als Atemgasieitung aufsteckbar ist.
12. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Einwegeventii (3) einen außenseitig leicht konisch ausgebildeten Ventilkörper (30) mit einem durchgehenden Hohlraum aufweist und innerhalb des Hohlraumes mindestens ein diametral verlaufender Mittelsteg (30b) mit einer zentralen Bohrung (30a) vorgesehen ist, und ein Ventilschaft (31) mit einer Verdickung (33) und einer einseitig an den Ventilschaft (31) angeformten Ventülippe (32) vorgesehen ist, der in die Bohrung (30a) des Mittelsteges (30b) einsteckbar ist, wobei zumindest einseitig an den Mittelsteg (30b) angrenzend ein Aufnahmeraum
(300) im Ventilkörper (30) ausgebildet ist, innerhalb dessen die Ventülippe
(32) des Ventüschaftes (31) positionierbar ist.
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