DE29721766U1 - Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten - Google Patents
Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines PatientenInfo
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Description
Beschreibung: G 97 172
Rolf Rainer Scheu
60 488 Frankfurt/Main
5
Die Neuerung betrifft ein Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines
Patienten mit einem Korpus mit einem durchgehenden Lumen zur Ausbildung eines Atemgasweges durch das Anschlußstück mit einem patientenseitigen
Ende für den Anschluß eines Mundstückes oder einer Maske für den Patienten und einem leitungsseitigen Ende zum Anschluß einer Atemgasleitung, wie
eines Beatmungsschlauchs.
Derartige Anschlußstücke für die Atemgasversorgung eines Patienten dienen
dem Anschluß von Mundstücken oder Masken, wie Nasen- oder Gesichtsmasken an einem Beatmungsschlauch, der das dem Patienten
zuzuführende Atemgas von einer Atemgasquelle heranführt. Anschlußstücke der gattungsgemäßen Art sind in vielfältigen Ausführungsformen bekannt.
Je nach Art der durchzuführenden Behandlung bzw. Untersuchung des Patienten ist es wünschenswert, den Atemgasstrom in einer bestimmten
Richtung zu steuern, so daß der Patient beispielsweise über das an das Anschlußstück einseitig angeschlossene Mundstück bzw. die Maske lediglich
Einatmen kann, ein Ausatmen in der entgegengesetzten Richtung durch das Mundstück oder die Maske jedoch verhindert wird.
Aufgabe der Neuerung ist es daher, ein Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten vorzuschlagen, welches auf möglichst
einfache Weise eine zwangsweise Steuerung des Atemgasstromes durch das Anschlußstück in der gewünschten Richtung bewirkt.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit einem Anschlußstück gemäß den
kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind den Unteransprüchen
entnehmbar.
Zur Steuerung der Atemgasrichtung schlägt die Neuerung vor, daß ein
Einwegeventii im Atemgasweg des Anschiußstückes vorgesehen ist, mittels
dessen der Atemgasweg durch das Anschlußstück in einer Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung verschließbar ist. Auf diese Weise
kann das neuerungsgemäß vorgeschlagene Anschlußstück und die an diesem Anschlußstück angeschlossene Atemgasleitung und das Mundstück bzw. die
Maske je nach Orientierung des Einwegeventils im Atemgasweg des Anschlußstückes wahlweise nur zum Ausatmen des Patienten oder - bei in
entgegengesetzter Richtung eingesetztem Einwegeventii - nur zum Einatmen des Patienten dienen und von daher den Atemgasstrom durch das
neuerungsgemäße Anschlußstück auf einfache Weise steuern.
Soll das neuerungsgemäß vorgeschlagene Anschlußstück für die Beatmung
eines Patienten dienen, so wird die das Atemgas heranführende Atemgasleitung, z. B. Beatmungsschlauch an das leitungsseitige Ende des
neuerungsgemäßen Anschlußstückes angeschlossen und ein Mundstück bzw. eine Maske für den Patienten an das patientenseitige Ende angeschlossen. In
diesem Fall ist vorteilhaft das Einwegeventi! so im Atemgasweg des
Anschlußstückes angeordnet, daß es den Atemgasweg ausgehend vom leitungsseitigen Ende zum patientenseitigen Ende des Anschlußstückes freigibt
und in entgegengesetzter Richtung verschließt und auf diese Weise die Beatmung des Patienten durch das Anschlußstück ermöglicht, das Ausatmen
des Patienten in der entgegengesetzten Richtung jedoch verhindert wird.
Um das neuerungsgemäße Anschlußstück einfach herstellen zu können und
darüber hinaus die freigebbare Atemgasrichtung durch das Anschiußstück
bestimmen zu können, wird vorgeschlagen, daß das Einwegeventil in das
durchgehende Lumen des Anschlußstückes einsetzbar, beispielsweise einsteckbar ist.
Zu diesem Zweck weist das durchgehende Lumen des Anschlußstückes zum
patientenseitigen Ende hin eine stufenförmige Erweiterung auf, die einen Aufnahmeraum bildet, in den das Einwegeventil vom patientenseitigen Ende
her einsetzbar ist.
Die Befestigung der Maske, beispielsweise Gesichts- oder Nasenmaske oder
des Mundstückes am patientenseitigen Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes kann auf verschiedene Weise erfolgen, beispielsweise mitteis
eines bei Atemmasken üblichen standardisierten ISO-Konus, mit dem das
patientenseitige Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes ausgerüstet 5 werden kann. Darüber hinaus ist es aber auch vorgesehen, daß im Bereich des
Außenumfangs des patientenseitigen Endes ein Kupplungsring auf das
Anschlußstück aufsteckbar ist, wobei der Kupplungsring auf dem Anschlußstück um seine Mittelachse drehbar gehaltert ist und der
Kupplungsring entlang seines Außenumfangs eine umlaufende Nut für die Befestigung eines entsprechend ausgebildeten Mundstücks oder einer Maske
aufweist. Eine Befestigung der Maske oder des Mundstückes in der umlaufenden Nut des Kupplungsringes erfolgt somit nach Art einer Nut und
Federverbindung, die besonders einfach zu bewerkstelligen ist. Darüber hinaus gestattet der drehbar auf das Anschlußstück aufsteckbare Kupplungsring eine
Drehung des angeschlossenen Mundstückes bzw. der Maske relativ zum neuerungsgemäßen Anschlußstück, was die Handhabung und Anpassung an
verschiedene Einsatzgegebenheiten erleichtert.
Um ein unkontrolliertes und unerwünschtes Entweichen von Atemgas zwischen dem patientenseitigen Ende des neuerungsgemäßen
Anschlußstückes und des angeschlossenen Mundstückes zu vermeiden, wird vorgeschlagen, daß im Bereich des Außenumfanges des patientenseitigen
«i
Endes auf den der Kupplungsring aufsteckbar ist, mindestens eine umlaufende
Nut zur Aufnahme eines Dichtungsringes für die Abdichtung des patientenseitigen Endes gegenüber dem Kupplungsring vorgesehen ist, so daß
dem Entweichen von Atemgas in diesem Bereich vorgebeugt wird.
5
5
Das neuerungsgemäße Anschlußstück kann je nach Anwendungszweck einen
geradlinig verlaufenden Korpus oder auch einen abgewinkelten Korpus aufweisen. In letzterem Fall ist es bevorzugt, den Korpus rechtwinklig
verlaufend auszubilden.
Bei einer weiteren Ausführungsform des neuerungsgemäßen Anschlußstückes
ist vorgesehen, daß das Einwegeventii im Bereich des leitungsseitigen Endes des Anschlußstückes in das durchgehende Lumen eingesetzt ist und der
Korpus des Anschlußstücks im Bereich zwischen dem Einwegeventii und dem patientenseitigen Ende einen in das Lumen einmündenden und einen weiteren
Atemgasweg bildenden Anschlußstutzen für eine zweite Atemgasleitung aufweist und in dem Anschlußstutzen ebenfalls ein Einwegeventii vorgesehen
ist, mittels dessen der Atemgasweg durch den Anschlußstutzen in einer Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung verschließbar ist.
Diese Ausführungsform des neuerungsgemäßen Anschlußstückes gestattet
den Anschluß von zwei Atemgasleitungen, einer am leitungsseitigen Ende des Anschlußstückes und einer am Anschiußstutzen und die Verbindung mit dem
am patientenseitigen Ende anschließbaren Mundstück oder der Maske für den Patienten. Hierbei sind bevorzugt die Einwegeventile im durchgehenden Lumen
des Anschlußstückes und im Anschlußstutzen derart angeordnet, daß eines der beiden Einwegeventile den Atemgasweg in der einen Richtung ausgehend
vom patientenseitigen Ende und das andere Einwegeventii den Atemgasweg in der entgegengesetzten Richtung zum patientenseitigen Ende hin durch das
Anschlußstück freigibt und die Einwegeventile in der jeweils entgegengesetzten Richtung den Atemgasweg verschließen. Auf diese Weise
wird es ermöglicht, den Atemgasweg zum Einatmen bzw. Ausatmen des Patienten wechselweise über das leitungsseitige Ende bzw. den
Anschlußstutzen freizugeben. Es ist von daher möglich, beispielsweise am
Anschlußstutzen einen Beatmungsschlauch anzuschließen, der das Atemgas für den Patienten von einer entsprechender Atemgasquelle heranführt, wobei
das im Anschlußstutzen vorgesehene Einwegeventil in der Einatemrichtung des Patienten den Atemgasweg freigibt und in der entgegengesetzten
Richtung den Atemgasweg verschließt. An das leitungsseitige Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes ist sodann eine zweite Atemgasleitung
anschließbar, die der Führung des vom Patienten ausgeatmeten Atemgases beispielsweise zu einem Atemgasanalysegerät dient. Das den Atemgasweg
über das leitungsseitige Ende des neuerungsgemäßen Anschlußstückes freigebende Einwegeventil ist hierbei so angeordnet, daß es den Atemgasweg
nur in Ausatemrichtung des Patienten freigibt und in Einatemrichtung des Patienten verschließt. Es erfolgt somit mit dem neuerungsgemäßen
Anschlußstück eine exakte Steuerung und Aufteilung des Atemgasweges durch wechselweises Freigeben bzw. Verschließen mittels der Einwegeventile
in Abhängigkeit davon, ob der Patient einatmet oder ausatmet.
Der Anschluß der als Atemgasieitung dienenden Beatmungsschläuche an das
neuerungsgemäße Anschlußstück kann beispielsweise durch Befestigung entsprechender Konnektoren am Anschlußstück erfolgen, auf die die
Beatmungsschläuche aufsteckbar sind.
Um das neuerungsgemäße Anschlußstück mehrfach wiederverwenden zu können, wird vorgeschlagen, daß es aus einem Hart-Kunststoff, vorzugsweise
einem mehrfach sterilisierbaren Kunststoff, wie Polycarbonat oder Polysulfon mit einer Temperaturfestigkeit von mindestens 123 0C hergestellt ist, so daß
es zum Re-Sterilisieren mittels Dampf geeignet ist. Um die Funktionsfähigkeit
der in das neuerungsgemäße Anschlußstück eingesetzten Einwegeventile auch bei dieser mehrfachen Re-Steriiisation mittels Dampf sicherzustellen, wird
darüber hinaus vorgeschlagen, die Ventillippe der Einwegeventile aus einem bis 130 0C oder mehr temperaturbeständigem Material, wie Silikon
herzustellen.
• M * t» ti ti«i
Die Neuerung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der
Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
5
5
Figur 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines neuerungsgemäßen
Anschlußstückes mit einer daran anschließbaren Nasenmaske,
Figur 2, 3 in teilweise geschnittener Darstellung Einzelteile des neuerungsgemäßen Anschlußstückes gemäß Figur 1,
Figur 4a in teilweise geschnittener Darstellung die Einzelteile eines
Einwegeventils,
Figur 4b das Einwegeventil in geschlossenem Zustand,
Figur 4c das Einwegeventil in geöffnetem Zustand,
Figur 4c das Einwegeventil in geöffnetem Zustand,
Figur 5 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform des neuerungsgemäßen Anschlußstückes,
Figur 6 das neuerungsgemäße Anschlußstück gemäß Figur 5 in Verbindung
mit einer Nasenmaske,
Figur 7 das neuerungsgemäße Anschlußstück gemäß Figur 5 in Verbindung
mit einem Mundstück.
Das in der Figur 1 dargestellte Anschlußstück 1 für die Atemgasversorgung
eines Patienten weist einen etwa rechtwinklig abgewinkelt verlaufenden rohrförmigen Korpus 13 auf, der ein als leitungsseitiges Ende 10 bezeichnetes
Ende und ein als patientenseitigen Ende 11 bezeichnetes Ende aufweist. Das
leitungsseitige Ende 10 und das patientenseitigen Ende 11 sind über ein
* ti
innerhalb des rohrförmigen Korpus 13 durchgehend verlaufendes Lumen 12
unter Ausbildung eines Atemgasweges durch das Anschlußstück 1 miteinander verbunden.
Das Anschiußstück 1 weist darüber hinaus im Bereich des Außenumfangs des
patientenseitigen Endes 11 einen auf diesen Außenumfang aufgesteckten
Kupplungsring 2 und ein vom patientenseitigen Ende 11 her in das
durchgehende Lumen 12 des Anschlußstückes 1 eingestecktes Einwegeventil
3 auf.
Zur Beatmung eines Patienten wird eine Atemgasleitung, beispielsweise ein
Standardbeatmungsschlauch nach DIN/ISO 5356/1 mit dem leitungsseitigen
Ende 10 des Anschlußstückes 1 verbunden, beispielsweise auf das durchgehende Lumen 12 vom leitungsseitigen Ende 10 her aufgesteckt, wozu
dieses leicht konisch ausgebildet ist. Am anderen patientenseitigen Ende 11
des Anschlußstückes 1 wird ein Mundstück oder eine Maske, beispielsweise die in der Figur 1 dargestellte Nasenmaske 4 angeschlossen, so daß ein
durchgehender Atemgasweg über das durchgehende Lumen 12 des Anschlußstückes 1 bis in den Innenraum 40 der Nasenmaske 4, ausgehend
von einer am leitungsseitigen Ende 10 angeschlossenen Atemgasleitung zur Beatmung eines Patienten ausgebildet ist. Um bei dieser Beatmung bzw.
Atemgasversorgung eines Patienten den Atemgasstrom durch das Anschlußstück 1 zwangsweise in nur einer gewünschten Richtung,
beispielsweise Einatemrichtung zu ermöglichen, ist das Einwegeventil 3 in den Atemgasweg im durchgehenden Lumen 1 2 des Anschlußstückes 1 eingesetzt.
Das Einwegeventi! 3 gibt in einer Richtung den Atemgasweg frei und
verschließt diesen in entgegengesetzter Richtung, so daß mittels entsprechend orientiertem Einsatz des Einwegeventils 3 in das durchgehende Lumen 12 die
gewünschte zwangsweise Steuerung der Atemgasrichtung durch das Anschlußstück 1 bewirkbar ist.
M * st
Wie insbesondere der Figur 3 entnehmbar ist, ist das Einwegeventil 3 in der
gewünschten Orientierung zur Freigabe bzw, zum Verschließen einer bestimmten Atemgasrichtung, hier zur Freigabe in Einatemrichtung des
Patienten gemäß Pfeil L in das durchgehende Lumen 12 des Anschlußstückes
1 gemäß Pfeilen P2 vom leitungsseitigen Ende 11 her eingesteckt. Zu diesem
Zweck weist das durchgehende Lumen 12 zum leitungsseitigen Ende 11 hin
eine stufenförmige Erweiterung 110 auf, die als Aufnahmeraum für das
Einwegeventil 3 dient, so daß dieses gemäß den Pfeilen P2 vom patientenseitigen Ende 11 her in das Anschlußstück 1 einsteckbar ist. Um eine
sichere Verankerung des in den stufenförmig erweiterten Aufnahmeraum 110
eingesteckten Einwegeventiles 3 zu ermöglichen, kann der stufenförmig erweiterte Aufnahmeraum 110 und die Außenwandung des Ventilkörpers 30
leicht konisch ausgebildet sein, so daß beim Einstecken des Einwegeventils 3 in den Aufnahmeraum 110 eine Selbsthemmung erzeugt wird.
In den Figuren 4a bis 4c ist ein bevorzugter Aufbau eines Einwegeventiies 3
dargestellt. Das Einwegeventil 3 umfaßt den im Bereich seines Außenumfanges leicht konisch ausgebildeten Ventilkörper 30 mit einem
durchgehenden Hohlraum und mit mindestens einem im Inneren ausgebildeten, diametral verlaufenden Mittelsteg 30b und einer zentralen Bohrung 30a und
mindestens auf einer Seite an den Mittelsteg angrenzend ausgebildeten Aufnahmeraum 300. Beispielsweise können drei diametral verlaufende
Mittelstege einander überkreuzend im inneren des Ventilkörpers 30 vorgesehen sein, wobei die Bohrung 30b im Überkreuzungsbereich der
Mittelstege ausgebildet ist. Ein Ventilschaft 31 mit einer Verdickung 33 ist gemäß Pfeil P4 in die Bohrung 30a einsteckbar. An einem Ende des
Ventilschaftes 31 ist eine Ventillippe 32 ausgebildet, die in Abhängigkeit von der Atemgasrichtung die Freigabe bzw. den Verschluß des Atemgasweges
durch das Anschlußstückes 1 bewirkt.
In der Figur 4b ist das gemäß Pfeil P4 in Figur 4a zusammengesetzte
Einwegeventil 3 in seiner Verschlußstellung dargestellt, in der es gemäß der
vorangehend erläuterten Verwendung den Atemgasweg durch das Anschlußstück 1 verschließt. In dieser in Figur 4b dargestellten
Verschlußposition liegt die an einem Ende des Ventilschaftes 31 ausgebildete Ventillippe 32 an einer Auflagefläche des Mittelsteges 30b an, die in Figur 4b
auf der rechten Seite des Mittelstegs 30b ausgebildet ist und bewirkt einen luftdichten Abschluß. Die Ventillippe 32 ist dabei innerhalb eines
Aufnahmeraumes 300 positioniert, der vom Ventilkörper 30 umgeben wird, so daß die Ventiilippe 32 im Aufnahmeraum 300 vor Beschädigungen oder
Berührung geschützt ist.
In der Figur 4c ist das Einwegeventil 3 in seiner Öffnungssteilung dargestellt.
Hierbei wird die einseitig am Ventilschaft 31 ausgebildete Ventillippe 32 bei Auftreffen eines Luftstromes gemäß Pfeil L von der Anlagefläche am
Mittelsteg 30b abgehoben, so daß ein Luftdurchgangsweg für den Luftstrom gemäß Pfeil L ausgebildet ist und somit die Atemrichtung in Pfeilrichtung L
freigegeben ist. Um dieses Abheben der Ventillippe 32 vom Mittelsteg 30b dauerhaft zu ermöglichen, ist überdies im Mittelsteg 30b die Anlagefläche der
Ventillippe 32 gemäß Figur 4b mit einer umlaufenden Nut 30c ausgebildet, so daß die Ventillippe 32 nur in dem die Nut 30c umgebenden Bereich des
Mittelsteges 30b auf diesem aufliegt. Hierdurch wird die Auflage- und Dichtfläche des Mittelsteges 30b zur Ventillippe 32 reduziert, so daß einem zu
starken Anhaften der Ventillippe 32 am Mittelsteg 30b beispielsweise durch im Atemgas enthaltene Feuchtigkeit vorgebeugt wird und somit das Öffnen
und Schließen des Einwegeventiles 3 zuverlässig gewährleistet ist.
Der Darstellung gemäß Figur 4c ist darüber hinaus zu entnehmen, daß der
Aufnahmeraum 300 innerhalb des Ventilkörpers 30, in dem die Ventillippe 32 am Ventilschaft 31 positioniert ist, in einer solchen Größe ausgebildet ist, daß
die Ventillippe 32 sowohl in der geschlossenen Stellung gemäß Figur 4b als auch in der geöffneten Stellung gemäß Figur 4c innerhalb dieses
Aufnahmeraumes 300 geführt ist und vom den Aufnahmeraum 300 umgebenden Ventiikörper umgeben ist, so daß Beschädigungen der Ventillippe
32 vermieden werden und darüber hinaus die freie Beweglichkeit der
Ventillippe 32 gewährleistet ist.
Zur Befestigung der beispielhaft in der Figur 1 dargestellten Nasenmaske 4 am
patientenseitigen Seite 11 des Anschlußstückes 1 wird der bereits erwähnte
Kupplungsring 2 verwendet, der, wie auch aus Figur 2 ersichtlich ist, vom patientenseitigen Ende 11 her auf das Anschlußstück 1 gemäß Pfeilen P1
aufsteckbar ist. Dazu weist das Anschlußstück 1 in seinem an das patientenseitigen Ende angrenzenden Bereich einen gegenüber dem
rohrförmigen Korpus 13 im Außenumfang vergrößerten Aufsteckbereich 11 a
auf, der an seinem dem patientenseitigen Ende 11 abgewandten Ende von
einem vorstehenden umlaufenden Anschlag 111 und an dem dem
patientenseitigen Ende 11 zugewandten Ende von einer umlaufenden Rastnase
112 begrenzt wird. Der Kupplungsring 2, der einen dem Außendurchmesser
5 des Aufsteckbereiches 11 a entsprechenden Ringkörper 20 aufweist, ist somit
gemäß Pfeilen P1 in Figur 2 auf das Anschlußstück 1 aufsteckbar, und zwar soweit, bis dessen Kante 21a am Anschlag 111 anliegt. In dieser Stellung
hinterrastet die umlaufende Rastnase 112 an der gegenüberliegenden Kante
21 des Kupplungsringes 2, so daß dieser gegen ein erneutes Abnehmen vom Anschlußstück 1 entgegen Pfeilrichtung P1 gesichert ist und mit dem
Anschlußstück 1 verbunden wird.
Zur Befestigung der Nasenmaske 4 weist der Kupplungsring 2 darüber hinaus
entlang seines Außenumfanges eine umlaufende Nut 22 auf, in die ein korrespondierender Bereich 42 an der Anschlußseite 4a der Nasenmaske 4
nach Art einer Nut und Federverbindung gemäß Pfeilen P3 aufsteckbar ist. Zur Erleichterung dieser Aufsteckbewegung gemäß Pfeil P3 kann darüber hinaus
der die Nut 22 des Kupplungsringes 2 zum patientenseitigen Ende 11 hin
begrenzende Steg leicht angefast ausgebildet sein.
Die Befestigung des Kupplungsringes 2 für die Nasenmaske 4 am Anschlußstück 1 durch Aufstecken und Verrasten in der vorangehend
»* » *♦ M MM
beschriebenen Weise bewirkt darüber hinaus, daß der Kupplungsring 2 zwar
gegen ein Abziehen entgegen Pfeilrichtung P1 in Figur 2 gesichert ist, jedoch um die mit M in Figur 1 gekennzeichnete Mittelachse des patientenseitigen
Endes 11 frei drehbar ist, so daß die am Kupplungsring 2 befestigte
Nasenmaske 4 mitsamt des Kupplungsringes 2 relativ zum Anschlußstück 1 um die Achse M bewegbar ist, was die Handhabung wesentlich erleichtert.
Um darüber hinaus ein ungewolltes Entweichen von Atemgas zwischen dem Anschlußstück 1 und dem Kupplungsring 2 zu verhindern, ist das
Anschiußstück 1 im Aufsteckbereich 11a mit mehreren, hier drei parallel
zueinander verlaufenden umlaufenden Nuten 113 versehen, in die hier nicht
dargestellte Dichtungsringe zur Abdichtung des Spaltes zwischen dem Anschlußstück 1 und dem Kupplungsring 2 eingesetzt werden können.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des Anschlußstückes ist in den
Figuren 5 bis 7 dargestellt. Hierbei ist das Einwegeventil 3 wiederum im Atemgasweg im durchgehenden Lumen 12 innerhalb des Korpusses 13
angeordnet, um den Atemgasweg durch das Anschlußstück 1a in einer Richtung freizugeben und in der entgegengesetzten Richtung zu verschließen.
Im Gegensatz zu dem in der Figur 1 dargestellten Anschlußstück 1 ist jedoch
das Einwegeventil 3 nicht vom patientenseitigen Ende 11 her in das
Anschlußstück 1 eingeschoben, sondern vom leitungsseitigen Ende 10 her in
das Anschlußstück 1 eingeschoben.
Zusätzlich zu dem in der Figur 1 dargestellten Aufbau des Anschlußstückes ist
im Bereich zwischen dem Einwegeventil 3 und dem patientenseitigen Ende 11
ein Anschlußstutzen 15 ausgebildet, der in das durchgehende Lumen 12
innerhalb des Korpusses 13 einmündet und ebenfalls einen Atemgasweg
ausbildet und etwa rechtwinklig in den Korpus 13 hineinragt. Auch in den
Anschlußstutzen 15 ist ein Einwegeventil 3a eingesetzt, welches den durch
diesen Anschlußstutzen 15 ausgebildeten Atemgasweg in einer Richtung
freigibt und in der entgegengesetzten Richtung verschließt. Sowohl an dem leitungsseitige Ende 10 als auch an dem Anschlußstutzen 15 sind jeweils
übliche Anschlußkonen nach DIN/ISO 5356/1, die mit Bezugszeichen 5 bzw. 6
gekennzeichnet sind, befestigt, beispielsweise mittels der dargestellten einrastbaren und selbsthaftenden Nut- und Federverbindungen. Die
Anschlußkonen 5, 6 werden somit um ihre Mittelachse drehbar am Anschlußstück 1a befestigt. Auf diese Anschlußkonen 5, 6 sind sodann in
bekannter Weise entsprechende Beatmungsschläuche {nicht dargestellt) als Atemgasleitungen aufsteckbar.
Es ist von daher offensichtlich, daß der Atemgasweg durch das in den Figuren
5 bis 7 dargestellte Anschlußstück 1a zweigeteilt ausgebildet ist, in dem er
entweder vom patientenseitigen Ende 11 zum leitungsseitigen Ende 10 über
das durchgehende Volumen 12 oder vom patientenseitigen Ende 11 zum
Anschlußstutzen 15 bzw. in jeweils umgekehrter Richtung verläuft.
Mit einem derart ausgebildeten Anschlußstück 1a mit einem leitungsseitigen
Ende 10 und einem Anschlußstutzen 15 zur Befestigung jeweils eines Anschlußkonus 5 bzw. 6 für den Anschluß je eines Beatmungsschlauches
kann sowohl das Einatmen als auch das Ausatmen des Patienten und die dadurch bedingte Zu- bzw. Abführung des jeweiligen Atemgases über das
Anschlußstück und ein am patientenseitigen Ende 11 angeschlossenes
Mundstück oder eine Maske für den Patienten erfolgen. In der dargestellten
Ausführungsform des Anschlußstückes 1a ist beispielhaft der Anschlußkonus 5 für die Abfuhr des mit A gekennzeichneten Ausatemgases des Patienten
vorgesehen, während der mit 6 gekennzeichnete Anschlußkonus, der an dem Anschlußstutzen 15 befestigt ist, für die Heranführung des einzuatmenden
Atemgases E für den Patienten vorgesehen ist. Um die Atemgasrichtung beim Ein- und Ausatmen des Patienten der entsprechenden an die Anschlußkonen
5, 6 angeschlossenen Atemgasleitung zuzuordnen, sind die Einwegeventile 3, 3a so im Anschlußstück 1a angeordnet, daß das Einwegeventil 3 den
Atemgasweg vom patientenseitigen Ende 1 zum leitungsseitigen Ende 10 und
damit in die hieran angeschlossene Atemgasleitung 5 über den Anschlußkonus freigibt, was der Ausatemrichtung des Patienten entspricht, so daß ein
- 13-
ausgeatmeter Atemgasstrom A über das leitungsseitige Ende 10 des Anschlußstückes 1a in die hieran angeschlossene Atemgasleitung eintreten
kann. Das in den Anschlußstutzen 15 eingesetzte Einwegeventil 3a hingegen weist die umgekehrte Orientierung auf, so daß es bei Durchströmen des
Mundstückes in der vorangehend beschriebenen Ausatemrichtung den Atemgasweg durch den Anschiußstutzen 15 verschließt. Hingegen gibt das
Einwegeventil 3a im Anschlußstutzen 15 den Atemgasweg ausgehend vom freien Ende des Anschiußstutzens 15 über das Lumen 12 zum
patientenseitigen Ende 11 des Anschlußstückes 1 a hin in der Einatemrichtung
des Patienten frei, so daß ein von der an den Anschlußkonus 6 angeschlossenen Atemgasleitung herangeführter eingeatmeter Atemgasstrom
E über den Anschlußstutzen 15 und das patientenseitigen Ende 11 des
Anschlußstückes 1a dem Patienten zugeführt werden kann, während das Einwegeventil 3 in dieser Richtung den Atemgasweg zum leitungsseitigen
Ende 10 hin verschließt.
Die vorangehend erläuterte Anordnung und Orientierung der Einwegeventile 3,
3a ist lediglich als ein Beispiel zu verstehen, selbstverständlich ist es im Rahmen der Neuerung auch möglich, je nach Anwendungsfall die umgekehrte
Orientierung der Ein wegeventil 3, 3a vorzusehen.
An das leitungsseitige Ende 11 ist mittels des oben bereits erläuterten
Kupplungsringes 2 sowohl eine in der Figur 6 dargestellte Nasenmaske 4 wie auch ein in der Figur 7 beispielhaft dargestelltes Mundstück 8 für den
Patienten anschließbar. Darüber hinaus können am Kupplungsring 2 noch Halteösen 7 mit Durchgangsöffnungen 70 vorgesehen sein, an denen
Haltebänder zur Fixierung des Anschlußstückes 1, 1a mitsamt des daran befestigten Mundstückes 8 bzw. der Maske 4 am Kopf des Patienten
befestigbar sind.
Das vorangehend beschriebene Anschlußstück 1 ist bevorzugt aus einem Hart-Kunststoff,
beispielsweise einem Polycarbonat oder Polysulfon mit einer
• *f ·
Temperaturfestägkeit von mindestens 123 0C, beispielsweise nach dem
Spritzgußverfahren hergestellt. Diese Materialauswahl ermöglicht die mehrfache Wiederverwendung des Anschlußstückes 1, da es mittels Dampf
mehrfach Re-sterilisierbar ist.
Um auch bei diesem mehrfachen Re-Sterilisieren des Anschiußstückes 1 die
Funktionsfähigkeit der Einwegeventile sicherzustellen, sind diese vorteilhaft mit Ventillippen aus einem bis 130 0C oder mehr temperaturbeständigen
Material, wie Silikon, ausgerüstet.
Claims (12)
1. Anschlußstück für die Atemgasversorgung eines Patienten mit einem
Korpus mit einem durchgehenden Lumen zur Ausbildung eines Atemgasweges durch das Anschlußstück und mit einem patientenseitigen
Ende für den Anschluß eines Mundstückes oder einer Maske für den Patienten und einem ieitungsseitigen Ende zum Anschluß einer
Atemgasleitung, wie eines Beatmungsschlauchs, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einwegeventil (3) im Atemgasweg des Anschlußstückes (1)
vorgesehen ist, mittels dessen der Atemgasweg durch das Anschlußstück
(1) in einer Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung
verschließbar ist.
2. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einwegeventil (3) so im Atemgasweg des Anschlußstückes angeordnet ist,
daß es den Atemgas weg ausgehend vom Ieitungsseitigen Ende (10) zum
patientenseitigen Ende (11) freigibt und in entgegengesetzter Richtung
verschließt.
3. Anschlußstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
durchgehende Lumen (12) des Anschlußstückes 1 zum patientenseitigen
Ende (11) hin stufenförmig erweitert ist und einen Aufnahmeraum (110)
bildet, in den das Einwegeventil (3) einsetzbar ist.
4. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich des Außenumfangs des patientenseitigen Endes (11) ein Kupplungsring (2) auf das Anschlußstück (1) aufsteckbar
ist, wobei der Kupplungsring (2) auf dem Anschlußstück (1) um seine
Mittelachse drehbar halterbar ist und der Kupplungsring entlang seines Außenumfangs eine umlaufende Nut (22) für die Befestigung eines
entsprechend ausgebildeten Mundstückes (8) oder einer Maske (4) aufweist.
5. Anschlußstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
des Außenumfangs des patientenseitigen Endes (11), auf den der
Kupplungsring (2) aufsteckbar ist, mindestens eine umlaufende Nut (113)
zur Aufnahme eines Dichtungsringes für die Abdichtung des patientenseitigen Endes (11) gegenüber dem Kupplungsring (2) vorgesehen
ist.
6. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (13) des Anschlußstücks (1) abgewinkelt,
bevorzugt rechtwinklig abgewinkelt verlaufend ausgebildet ist.
7. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einwegeventil (3) im Bereich des leitungsseitigen Endes (10) des Anschlußstückes (1) in das durchgehende Lumen (12) eingesetzt ist und
der Korpus (13) des Anschlußstückes (1) im Bereich zwischen dem Einwegeventil (3) und dem patientenseitigen Ende (11) einen in das Lumen
(12) einmündenden, einen weiteren Atemgasweg bildenden Anschlußstutzen (15) für eine zweite Atemgasleitung aufweist und in dem
Anschlußstutzen (15) ebenfalls ein Einwegeventil (3a) vorgesehen ist,
mittels dessen der Atemgasweg durch den Anschlußstutzen (15) in einer
Richtung freigebbar und in der entgegengesetzten Richtung verschließbar ist.
8. Anschlußstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einwegeventile (3, 3a) derart im durchgehenden Lumen (12) des Anschlußstückes (1) und im Anschlußstutzen (15) angeordnet sind, daß
eines der beiden Einwegeventile den Atemgasweg in der einen Richtung ausgehend vom patientenseitigen Ende (11) und das andere Einwegeventil
den Atemgasweg in der entgegengesetzten Richtung zum patientenseitigen Ende (11) hin durch das Anschiußstück (1) freigibt und in der jeweils
entgegengesetzten Richtung den Atemgasweg verschließen, dergestalt,
«f
daß der Atemgasweg zum Einatmen bzw. Ausatmen des Patienten wechselweise über das leitungsseitige Ende (10) bzw. den
Anschlußstutzen (15) freigebbar ist.
9. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß es aus einem Hart-Kunststoff, vorzugsweise einem mehrfach sterilisierbaren Kunststoff, wie Polycarbonat oder Polysulfon mit
einer Temperaturfestigkeit von mindestens 123 0C hergestellt ist.
10. Anschlußstück1· nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ventülippe (32) der Einwegeventiie (3, 3a) aus
einem bis 130 0C oder mehr temperaturbeständigem Material, wie Silikon
hergestellt ist.
11. Anschiußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das leitungsseitige Ende (10) und/oder der
Anschlußstutzen (15) einen genormten Anschlußkonus nach DIN/ISO
5356/1 aufweisen, auf den ein entsprechender Beatmungsschlauch als Atemgasieitung aufsteckbar ist.
12. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einwegeventii (3) einen außenseitig leicht konisch
ausgebildeten Ventilkörper (30) mit einem durchgehenden Hohlraum aufweist und innerhalb des Hohlraumes mindestens ein diametral
verlaufender Mittelsteg (30b) mit einer zentralen Bohrung (30a) vorgesehen
ist, und ein Ventilschaft (31) mit einer Verdickung (33) und einer einseitig
an den Ventilschaft (31) angeformten Ventülippe (32) vorgesehen ist, der in die Bohrung (30a) des Mittelsteges (30b) einsteckbar ist, wobei
zumindest einseitig an den Mittelsteg (30b) angrenzend ein Aufnahmeraum
(300) im Ventilkörper (30) ausgebildet ist, innerhalb dessen die Ventülippe
(32) des Ventüschaftes (31) positionierbar ist.
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