DE29719145U1 - Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen - Google Patents
Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen AufzeichnungenInfo
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Description
9638 JS/ge
Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen
und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen,
die besonders vorteilhaft als Notizsystem geeignet ist.
Es sei zunächst die der Erfindung zugrundeliegende Problematik im einzelnen dargelegt:
Man schreibt in ein Büchlein oder einen Block Notizen in irgendeiner
Reihenfolge auf und arbeitet sie in einer anderen Reihenfolge ab. Das führt zum Ausstreichen, Radieren und wenn
das Abarbeiten sich länger hinzieht - zu häufigem Hin- und Herblättern. Wird die bis dato beschriebene Seitenzahl zu
groß, so folgen Um- und Neuschreibungen, und das Spiel beginnt von vorn.
Bemüht man statt eines Büchleins oder eines Blockes lose Zettel, so lassen sich diese zwar immer wieder in eine neue Reihenfolge
umsortieren, aber man bringt es nur selten übers Herz, nur ein Zettelchen pro Notiz zu verwenden. Auf diese
Weise verspielt man den theoretischen Vorteil der Austauschbarkeit der Reihenfolge und kämpft wiederum mit dem Büchlein-Problem.
Zudem fliegen Zettelchen gelegentlich davon. In Summa: Zettelwirtschaft!
In beiden Fällen (Büchlein und Zettel) hat man es mit Papier zu tun, und Papier ist erstens nicht auf Dauer radierfest und
wird zweitens wahrscheinlich einmal naß. Seine Lebenszeit ist darum begrenzt.
In römischer Zeit war das Problem methodisch besser gelöst. Da hatte man Wachstafeln (pugillares) und einen Griffel, mit dem
sich sowohl gravieren als auch wieder auslöschen ließ - und zwar beliebig oft. Nachteilig war nur das Gewicht der Tafelchen.
Ähnlich verhält es sich mit Schiefertafeln, die leider vom Papier immer weiter verdrängt werden.
Eine passable Lösung des Problems sind auch die Decretur-Tafeln,
bei denen man mit einem Stift auf eine transparente Folie schreibt, wodurch der Druck des Stiftes sich auf eine weiche
Unterlage überträgt (imprägnierte Pappe) und auf diese Weise eine Adhäsion zwischen Folie und Pappe bewirkt, die sich
als dunkler Strich auf der Schreibfolie äußert. Nachteilig sind wiederum das Gewicht und die Dicke des Täfelchens sowie
die Empfindlichkeit der Adhäsionszone gegenüber mechanischer Beanspruchung und schließlich das Faktum, daß man den Informationsinhalt
nur seriell oder insgesamt löschen kann - eben durch Unterbrechung der Adhäsionszone.
Elektronische Notiz-Systeme sind nur dann nützlich, wenn man sehr große Informationsmengen speichern und abarbeiten will
und bereit ist, zuvor die Programmierung zu erlernen. Zur Verarbeitung vergleichsweiser kleiner Datenmengen sind solche Systeme
ungeeignet, sowohl technisch als auch psychologisch: Schreiben kann man ja sowieso - und auch schneller als Eintippen.
Warum sollte man es also nicht nutzen? Bei jedem Rechner sind die manuelle Eingabe und das Abrufen von Daten die langsamsten
Prozeduren - dies ist seine Hauptschwäche. Die Stärken des Rechners sind die Datenverarbeitung und die korrekte Aus- '
gäbe. Beim elektronischen Notizbuch werden darum nur die
Schwächen des Systems genutzt, denn Datenverarbeitung im eigentlichen Sinne ist nicht gefragt.
In eine technisch gute Entwicklungsrichtung weisen die Overhead-Folien,
die man mit Farbstiften beschreiben kann. Dabei gibt es Stifte mit wasserlöslichen und solche mit wasserunlöslichen
Farben. Man findet auch abwischbare und nichtabwischba· re Farben. Der Vorteil der wasserlöslichen und abwischbaren
Farben liegt eben darin, daß sie dies beides sind. Für Tafeln in Schul-/Seminarräumen sind sie darum gut geeignet.
Zum sicheren Speichern von Daten sind sie aus demselben Grund nicht zu gebrauchen - die Daten gehen irgendwann spontan verloren.
Zur Datensicherung benötigt man infolgedessen die wasserunlöslichen
bzw. abriebfesten Farben.
Leider ist es offensichtlich, daß - im Zusammenhang mit dem
Thema "Notizbuch/Notizblock" - die Daten auch löschbar sein müssen, und zwar eben nicht spontan, sondern auf Befehl. Bei
Overhead-Folien nimmt man hierzu Alkohol und ein weiches Papier. {Die Hersteller der Farbstifte bieten auch Stifte mit
alkoholgetränkten Filzen an, die aber die Farbschrift keinesfalls löschen, sondern nur verschmieren - man braucht also
wiederum weiches Papier.) Da man das Papier aber anfassen und mit der Fingerkuppe hin und her reiben muß, ergibt sich, daß
man auf diese Weise keine feinen Schriftzüge löschen bzw. an größeren Schriftzügen keine feinen Korrekturen vornehmen kann.
Auch trägt man nicht immer Alkohol bei sich. Für den Zweck "Notizbuch/Notizblock" kommt die Problemlösung "Farbstift/Alkohol/Papier"
also nicht in Frage.
Die einzig brauchbare Methode zum Korrigieren von wasserunlöslicher
Farbschrift auf Overhead-Folien ist das Radieren. Einige Hersteller von Schreibgeräten bieten darum Spezial-Radiergummis
an, welche die Farbschrift von der Overhead-FoIie beseitigen
und die Folie dabei nicht merklich beschädigen. Der Radierabrieb ist jedoch sehr feinkrümelig und läßt sich nur
schlecht von der Folie entfernen. Andere Radiergummis, die allerdings
nicht als Folien-Radierer ausgewiesen sind, beseitigen die wischfesten Farben ebenfalls und produzieren auch einen
gröberen und leicht zu entfernenden Abrieb; nur muß man mit ihnen ziemlich lange rubbeln, bis die Farbe verschwunden
ist. Daß das Radieren in diesem zweiten Fall so mühsam ist, liegt daran, daß die käuflichen Overhead-Folien aus relativ
polarem Material bestehen und darum die Farbe ziemlich fest binden - die Farbe soll ja' wischfest sein. Gegenüber Wasser
haben solche Folien einen Netzwinkel von <_ 60° .
Zur Lösung der vorstehenden Problematik wird mit der Erfindung eine Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von
schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen zur Verfügung
gestellt, umfassend:
(a) ein flächiges Aufzeichnungsmaterial mit einer glatten und
wasserabweisenden Oberfläche, auf der ein Wassertropfen einen Netzwinkel von mehr als 60° aufweist;
(b) einen Aufzeichnungsstift mit wasser- und wischfester
Schreibsubstanz, mit dem auf dem flächigen Aufzeichnungsmaterial sichtbare Aufzeichnungen erzeugbar sind; und
(c) einen Aufzeichnungslöscher, mit dem die Aufzeichnungen
von der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ohne Beschädigung
derselben entfernbar sind.
Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Anordnung
zeichnen sich dadurch aus, daß:
(a) der Netzwinkel größer als 80° ist;
(b) das Aufzeichnungsmaterial aus wenigstens einer transparenten
Kunststoffdünnplatte oder -folie besteht, die mit einem undurchsichtigen flächigen Material hinterlegt ist;
(c) auf beiden flächigen Seiten des undurchsichtigen Materials eine transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie
vorgesehen ist;
(d) die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie dauerhaft
mit dem undurchsichtigen Material verbunden ist;
(e) die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie flächig
mit dem undurchsichtigen. Material verbunden ist;
(f) die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie lösbar
mit dem undurchsichtigen Material zusammengefügt ist;
(g) das undurchsichtige Material von der Kunststoffdünnplatte
oder -folie umhüllt ist;
{h) das undurchsichtige Material ein- oder beidseitig mit Markierungen versehen ist;
(i) das Aufzeichnungsmaterial wenigstens in einem solchen
Grad undurchsichtig ist, daß bei einseitig aufgebrachten Aufzeichnungen dieselben von der aufzeichnungsfreien Seite
her nicht erkennbar sind;
(j) das Aufzeichnungsmaterial völlig undurchsichtig ist;
(k) das Aufzeichnungsmaterial ein organischer Kunststoff ist;
(1) der organische Kunststoff ein Polyvinylchlorid (PVC), Polymethylmethacrylat
(PMMA), Polycarbonat (PC), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder ein anderer Kohlenwasserstoff
in reiner oder modifizierter Form ist;
(m) die Kunststoffdünnplatte oder -folie oder der Kunststoff «
eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 0,5 mm hat;
(&eegr;) das Aufzeichnungsmaterial ein poliertes, emailliertes,
lackiertes und/oder in sonstiger Weise oberflächlich geglättetes und/oder wasserabweisend gemachtes anorganisches
oder sonstiges organisches Material ist;
(o) das undurchsichtige flächige Material oder das geglättete und/oder wasserabweisend gemachte Material Papier, Pappe,
Holz, Textil, Leder und/oder Metall ist;
(p) der Aufzeichnungsstift ein Farbstift ist;
(q) der Aufzeichnungslöscher ein Radierer ist;
(r) der Radierer ein Gummi- oder Kunststoffradierer ist; und
(s) der Radierer mit einer Halterung und einer Verschlußkappe
versehen ist.
Die vorstehenden sowie weiteren Merkmale und Vorteile der Erfindung
seien nachstehend anhand von besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, insbesondere unter Bezugnahme
auf die Figuren 1, 2 und 3 der Zeichnung, näher beschrieben und erläutert; es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform eines
flächigen Aufzeichnungsmaterials, das in der erfindungsgemäßen
Anordnung vorgesehen sein kann;
Figur 2 einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform
eines flächigen Aufzeichnungsmaterials für die erfindungsgemäße
Anordnung; und
Figur 3 einen Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform
eines flächigen Aufzeichnungsmaterials, das für die erfindungsgemäße
Anordnung geeignet ist.
Das Aufzeichnungsmaterial A der Figur 1 besteht aus einer ersten
transparenten Kunststoffdünnplatte oder -folie 1, einem undurchsichtigen flächigen Material 2 und einer zweiten transparenten
Kunststoffdünnplatte oder -folie 3, wobei diese Materialien derart übereinandergeschichtet sind, daß das undurchsichtige
flächige Material 2 zwischen den beiden transparenten Kunststoffdünnplatten oder -folien 1, 3 angeordnet ist. Auf
diese Weise können auf dem Aufzeichnungsmaterial A beidseitig
Aufzeichnungen mittels eines Aufzeichnungsstifts (nicht dargestellt)
ausgeführt und durch einen Aufzeichnungslöscher, z.B.
einen Radiergummi (nicht dargestellt), nach Bedarf entfernt werden, wobei das flächige Material 2 in beiden Fällen, d.h.
von beiden Seiten her, als undurchsichtige Hinterlegung für die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie 1 bzw. 3
dient und beispielsweise aus weißem oder farbigem Papier besteht, das mit Markierungen, z.B. Zeilenlinien oder einem
Kästchenmuster, versehen sein kann.
Vorzugsweise ist das undurchsichtige Material 2 flächig mit den transparenten Kunststoffdünnplatten oder -folien 1, 3 verbunden,
so daß sich eine dauerhafte, laminierte Struktur ergibt.
Die Figur 2 zeigt eine andere Ausführungsform eines flächigen
Aufzeichnungsmaterials B, das aus einem anorganischen oder organischen
Material 4 besteht, dessen Oberflächenschicht 5 geglättet und wasserabweisend gemacht worden ist, z.B. je nach
der Art des Materials durch Polieren,. Emaillieren, Lackieren oder in sonstiger Weise, so daß die in Figur 2 obere Oberfläche
als Aufzeichnungsfläche verwendbar ist. Obwohl nach Figur
2 nur die eine Seite des Materials 4 in der vorgenannten Weise behandelt ist, wird es in der Praxis bevorzugt, beide Seite so
zu behandeln, so daß die Oberflächenschicht 5, die beispielsweise durch Tränken oder Überziehen des Materials 4 mit wasserabweisendem
Lack ausgebildet sein kann, im allgemeinen auch auf der in Figur 2 unteren Seite vorgesehen ist.
Schließlich ist in Figur 3 eine noch andere Ausführungsform
des Aufzeichnungsmaterials C gezeigt, das aus einer Kunststoff dünnplatte oder -folie 6 besteht, die entweder völlig undurchsichtig
oder zumindest bis zu einem solchen Grad undurchsichtig ist, daß bei einseitig aufgebrachten Aufzeichnungen
diese von der anderen Seite her nicht erkennbar sind.
Im übrigen sind weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
folgende:
Zahlreiche Schreib- und Löschversuche auf anderen Materialien ergaben, daß polierte oder emaillierte oder geeignet lackierte
Metalloberflächen und glatte Oberflächen von Polymeren aus unpolaren
und schwachpolaren und darum mehr oder weniger hydrophoben Grundmaterialien für den erfindungsgemäßen Zweck im
Prinzip gut geeignet sind. Sie unterscheiden sich voneinander nur in der Dauer, die man radieren muß, bis die Schrift verschwunden
ist und in der Leichtigkeit, mit welcher man den Radierabrieb entfernen kann. Das Gemeinsame der hier genannten
Materialien ist, daß sie Wasser abweisen und glatte Oberflächen haben, in die der Farbstoff nicht eindringen kann.
Je hydrophober das Material ist, desto schlechter haftet die Farbe daran und desto leichter läßt sie sich von der Oberfläche
entfernen. Das gilt sowohl für das Radieren als auch für den natürlichen Abrieb. Die am ausgeprägtesten hydrophoben Materialien
sind Teflon und andere Fluorkohlenstoffe. Die Farbe haftet daran praktisch gar nicht. Sie ist darum weder radiernoch
abriebfest.
Eine praktische Mittelstellung, die für die Erfindung besonders geeignet sind, nehmen schwach polare Materialien wie Polyvinylchlorid
oder gewisse modifizierte Kohlenwasserstoffe ein. Die Farbe bindet darauf gut abriebfest, läßt sich jedoch
immer noch leicht durch Radieren entfernen.
Durch Untersuchungen wurden insgesamt fünf Systeme gefunden, die sich als beschreib- und löschbare Einlagen für Notizbücher/-blöcke
eignen:
• Zunächst die bereits genannte Overhead-Folie - gefaltet, mit
Einlage versehen und gelocht.
• Sodann gewisse transparente Prospekthüllen {einseitig offen)
: Man steckt ein geeignetes Stück Papier hinein, hat damit einen undurchsichtigen, gegebenenfalls markierten
Schreibuntergrund und kann das Ganze beidseitig von außen beschreiben.
Radiert man vorsichtig und mit dem richtigen Gummi, so kann man die Schrift ohne Beschädigung der Folie löschen - das
gelingt jedoch erst nach einigem Üben. Die Plastikfolie ist nämlich weich, ziemlich dünn und darum mechanisch unstabil:
sie läßt sich auf der Papierunterlage etwas verschieben, knickt dabei und gibt Falten.
Prospekthüllen geeigneter Größen (bis hinunter zu DIN A6) kann man zwar kaufen, aber es ist ohne Vorversuche nicht ersichtlich,
ob sich das Hüllenmaterial zum Beschreiben eignet und ob sich die Schrift durch Radieren gut löschen läßt.
Ähnlich gut wie Prospekthüllen eignen sich gewisse Sichthüllen (zweiseitig offen): das Material ist ein wenig dicker
als das der Prospekthüllen und darum weniger knitteranfällig. Es empfiehlt sich, sie nach dem Einlegen des Papiers an
ein oder zwei Seiten zu verschweißen.
• Ferner einige Sorten von transparenten Laminierfolien: Man
benutzt sie genau so, wie die Gebrauchsanweisung es sagt: legt ein Stück geeignetes Papier in die gefaltete Folie ein
und laßt sie so durch geheizte Walzen laufen. Das Resultat ist fast perfekt. Die Laminatoberfläche läßt sich beschrei-
ben und die Schrift ist mit einem geeigneten Gummi löschbar.
Dickere Laminatfolien (>. 125 &mgr;&idiagr;&eegr;) sind besser als dünnere {<^
75 &mgr;&eegr;&agr;) , weil sie sich beim Radieren steifer geben, keine
Falten bilden. Die Laminate lassen sich leicht lochen und schneiden und darum in beliebiger Größe herstellen.
Laminierte Papiere haben gegenüber den in Prospekt- bzw.
Sichthüllen eingetüteten-· Papieren den Vorzug,: daß sie wasserdicht
verpackt sind.
• Transparente Kunststoff-Dünnplatten oder Folien von ca. 0,1
bis 0,5 mm Dicke, wenn sie mit einem markierten Schreibuntergrund hinterlegt sind.
• Ist kein markierter Schreibgrund gewünscht, so kann man auch
trübe oder undurchsichtige Materialien verwenden - wiederum in Form von Dünnplatten von ca. 0,1 bis 0,5 mm Dicke. Hierhin
gehören Dünnplatten aus Metall und aus Polymeren mit heterogener Struktur, wie einige Varianten von Polyethylen,
Polypropylen etc. Auch sie lassen sich lochen und in Ringordner einlegen.
Alle genannten Schreibflächen lassen sich in der erfindungsmäßen
Anordnung auch als Kärtchen beliebiger Größe (z.B. in Scheckkartenformat) in Etuis unterbringen statt gelocht in
Ringordnern.
Claims (20)
1. Anordnung zum Anfertigen, Ändern und'Aufbewahren.von
schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen, umfassend:
(a) ein flächiges Aufzeichnungsmaterial {A, B, C) mit einer
glatten und wasserabweisenden Oberfläche, auf der ein Wassertropfen einen Netzwinkel von mehr als 60° aufweist;
(b) einen Aufzeichnungsstift mit wasser- und wischfester
Schreibsubstanz, mit dem auf dem flächigen Aufzeichnungsmaterial
sichtbare Aufzeichnungen erzeugbar sind; und
(c) einen Aufzeichnungslöscher, mit dem die Aufzeichnungen
von der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ohne Beschädigung derselben entfernbar sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
, daß der Netzwinkel größer als 60° ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet
, daß das Aufzeichnungsmaterial (A) aus wenigstens einer transparenten Kunststoffdünnplatte oder -folie
(1, 3) besteht, die mit einem undurchsichtigen flächigen Material (2) hinterlegt ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet
, daß auf beiden flächigen Seiten des undurchsichtigen Materials (2) eine transparente Kunststoffdünnplatte
oder -folie (1, 2) vorgesehen ist.
5. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet
, daß die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) dauerhaft mit dem undurchsichtigen Material
(2) verbunden ist.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet
, daß die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) flächig mit dem undurchsichtigen Material
(2) verbunden ist.
7. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet
, daß die transparente Kunststoffdünnplatte
oder -folie (1, 3) lösbar mit, dem undurchsichtigen Material
(2) zusammengefügt ist.
8. Anordnung nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet
, daß das undurchsichtige Material (2) von der Kunststoffdünnplatte oder -folie (l, 3) umhüllt
ist!
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet
, daß das undurchsichtige Material (2) ein- oder beidseitig mit Markierungen versehen ist.
10. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e &eegr; &eegr; zeichnet
, daß das Aufzeichnungsmaterial (B, C) wenigstens in einem solchen Grad undurchsichtig ist, daß bei
einseitig aufgebrachten Aufzeichnungen dieselben von der aufzeichnungsfreien
Seite her nicht erkennbar sind.
11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet
, daß das Aufzeichnungsmaterial (B, C) völlig undurchsichtig ist.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß das Aufzeichnungsmaterial
(A, B, C) ein organischer Kunststoff ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet
, daß der organische Kunststoff ein Polyvinylchlorid (PVC), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polycarbonat
(PC), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder 'ein anderer
Kohlenwasserstoff in reiner oder modifizierter Form ist.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch '
gekennzeichnet , daß die Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) oder der Kunststoff eine Dicke im Bereich
von 0,1 bis 0,5 mm hat.
15. Anordnung nach Anspruch 10' oder 11, dadurch gekennzeichnet
, daß das Aufzeichnungsmaterial (B, C) ein poliertes, emailliertes, lackiertes und/oder in sonstiger
Weise oberflächlich (5) geglättetes und/oder wasserabweisend gemachtes anorganisches oder sonstiges organisches Material
(4) ist.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 11 oder 15, dadurch gekennzeichnet , daß das undurchsichtige
flächige Material (6) oder das geglättete und/oder wasserabweisend gemachte Material (4) Papier, Pappe, Holz, Textil,
Leder und/oder Metall ist.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß der Aufzeichnungsstift ein
Farbstift ist.
18. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzeichnungslöscher
ein Radierer ist.
19. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet
, daß der Radierer ein Gummi- oder Kunststoff radierer ist.
20. Anordnung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet
, daß der Radierer mit einer Halterung und einer Verschlußkappe versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29719145U DE29719145U1 (de) | 1997-08-20 | 1997-08-20 | Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29719145U DE29719145U1 (de) | 1997-08-20 | 1997-08-20 | Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen |
| DE19736221 | 1997-08-20 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29719145U1 true DE29719145U1 (de) | 1997-12-11 |
Family
ID=26039321
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29719145U Expired - Lifetime DE29719145U1 (de) | 1997-08-20 | 1997-08-20 | Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29719145U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29801563U1 (de) | 1998-01-30 | 1998-04-23 | Wiedemann, Karl Heinz, 83666 Waakirchen | Wiederbeschreibbare Motivfläche |
| DE19915680B4 (de) * | 1999-04-07 | 2005-11-17 | Katja Hardenfels | Nicht-elektronisches Notizsystem für insbesondere Patienten-und Pflegedaten |
-
1997
- 1997-08-20 DE DE29719145U patent/DE29719145U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29801563U1 (de) | 1998-01-30 | 1998-04-23 | Wiedemann, Karl Heinz, 83666 Waakirchen | Wiederbeschreibbare Motivfläche |
| DE19915680B4 (de) * | 1999-04-07 | 2005-11-17 | Katja Hardenfels | Nicht-elektronisches Notizsystem für insbesondere Patienten-und Pflegedaten |
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