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DE29719145U1 - Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen - Google Patents

Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen

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DE29719145U1
DE29719145U1 DE29719145U DE29719145U DE29719145U1 DE 29719145 U1 DE29719145 U1 DE 29719145U1 DE 29719145 U DE29719145 U DE 29719145U DE 29719145 U DE29719145 U DE 29719145U DE 29719145 U1 DE29719145 U1 DE 29719145U1
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Description

9638 JS/ge
Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen, die besonders vorteilhaft als Notizsystem geeignet ist.
Es sei zunächst die der Erfindung zugrundeliegende Problematik im einzelnen dargelegt:
Man schreibt in ein Büchlein oder einen Block Notizen in irgendeiner Reihenfolge auf und arbeitet sie in einer anderen Reihenfolge ab. Das führt zum Ausstreichen, Radieren und wenn das Abarbeiten sich länger hinzieht - zu häufigem Hin- und Herblättern. Wird die bis dato beschriebene Seitenzahl zu groß, so folgen Um- und Neuschreibungen, und das Spiel beginnt von vorn.
Bemüht man statt eines Büchleins oder eines Blockes lose Zettel, so lassen sich diese zwar immer wieder in eine neue Reihenfolge umsortieren, aber man bringt es nur selten übers Herz, nur ein Zettelchen pro Notiz zu verwenden. Auf diese Weise verspielt man den theoretischen Vorteil der Austauschbarkeit der Reihenfolge und kämpft wiederum mit dem Büchlein-Problem. Zudem fliegen Zettelchen gelegentlich davon. In Summa: Zettelwirtschaft!
In beiden Fällen (Büchlein und Zettel) hat man es mit Papier zu tun, und Papier ist erstens nicht auf Dauer radierfest und
wird zweitens wahrscheinlich einmal naß. Seine Lebenszeit ist darum begrenzt.
In römischer Zeit war das Problem methodisch besser gelöst. Da hatte man Wachstafeln (pugillares) und einen Griffel, mit dem sich sowohl gravieren als auch wieder auslöschen ließ - und zwar beliebig oft. Nachteilig war nur das Gewicht der Tafelchen.
Ähnlich verhält es sich mit Schiefertafeln, die leider vom Papier immer weiter verdrängt werden.
Eine passable Lösung des Problems sind auch die Decretur-Tafeln, bei denen man mit einem Stift auf eine transparente Folie schreibt, wodurch der Druck des Stiftes sich auf eine weiche Unterlage überträgt (imprägnierte Pappe) und auf diese Weise eine Adhäsion zwischen Folie und Pappe bewirkt, die sich als dunkler Strich auf der Schreibfolie äußert. Nachteilig sind wiederum das Gewicht und die Dicke des Täfelchens sowie die Empfindlichkeit der Adhäsionszone gegenüber mechanischer Beanspruchung und schließlich das Faktum, daß man den Informationsinhalt nur seriell oder insgesamt löschen kann - eben durch Unterbrechung der Adhäsionszone.
Elektronische Notiz-Systeme sind nur dann nützlich, wenn man sehr große Informationsmengen speichern und abarbeiten will und bereit ist, zuvor die Programmierung zu erlernen. Zur Verarbeitung vergleichsweiser kleiner Datenmengen sind solche Systeme ungeeignet, sowohl technisch als auch psychologisch: Schreiben kann man ja sowieso - und auch schneller als Eintippen. Warum sollte man es also nicht nutzen? Bei jedem Rechner sind die manuelle Eingabe und das Abrufen von Daten die langsamsten Prozeduren - dies ist seine Hauptschwäche. Die Stärken des Rechners sind die Datenverarbeitung und die korrekte Aus- ' gäbe. Beim elektronischen Notizbuch werden darum nur die Schwächen des Systems genutzt, denn Datenverarbeitung im eigentlichen Sinne ist nicht gefragt.
In eine technisch gute Entwicklungsrichtung weisen die Overhead-Folien, die man mit Farbstiften beschreiben kann. Dabei gibt es Stifte mit wasserlöslichen und solche mit wasserunlöslichen Farben. Man findet auch abwischbare und nichtabwischba· re Farben. Der Vorteil der wasserlöslichen und abwischbaren Farben liegt eben darin, daß sie dies beides sind. Für Tafeln in Schul-/Seminarräumen sind sie darum gut geeignet.
Zum sicheren Speichern von Daten sind sie aus demselben Grund nicht zu gebrauchen - die Daten gehen irgendwann spontan verloren.
Zur Datensicherung benötigt man infolgedessen die wasserunlöslichen bzw. abriebfesten Farben.
Leider ist es offensichtlich, daß - im Zusammenhang mit dem Thema "Notizbuch/Notizblock" - die Daten auch löschbar sein müssen, und zwar eben nicht spontan, sondern auf Befehl. Bei Overhead-Folien nimmt man hierzu Alkohol und ein weiches Papier. {Die Hersteller der Farbstifte bieten auch Stifte mit alkoholgetränkten Filzen an, die aber die Farbschrift keinesfalls löschen, sondern nur verschmieren - man braucht also wiederum weiches Papier.) Da man das Papier aber anfassen und mit der Fingerkuppe hin und her reiben muß, ergibt sich, daß man auf diese Weise keine feinen Schriftzüge löschen bzw. an größeren Schriftzügen keine feinen Korrekturen vornehmen kann. Auch trägt man nicht immer Alkohol bei sich. Für den Zweck "Notizbuch/Notizblock" kommt die Problemlösung "Farbstift/Alkohol/Papier" also nicht in Frage.
Die einzig brauchbare Methode zum Korrigieren von wasserunlöslicher Farbschrift auf Overhead-Folien ist das Radieren. Einige Hersteller von Schreibgeräten bieten darum Spezial-Radiergummis an, welche die Farbschrift von der Overhead-FoIie beseitigen und die Folie dabei nicht merklich beschädigen. Der Radierabrieb ist jedoch sehr feinkrümelig und läßt sich nur
schlecht von der Folie entfernen. Andere Radiergummis, die allerdings nicht als Folien-Radierer ausgewiesen sind, beseitigen die wischfesten Farben ebenfalls und produzieren auch einen gröberen und leicht zu entfernenden Abrieb; nur muß man mit ihnen ziemlich lange rubbeln, bis die Farbe verschwunden ist. Daß das Radieren in diesem zweiten Fall so mühsam ist, liegt daran, daß die käuflichen Overhead-Folien aus relativ polarem Material bestehen und darum die Farbe ziemlich fest binden - die Farbe soll ja' wischfest sein. Gegenüber Wasser haben solche Folien einen Netzwinkel von <_ 60° .
Zur Lösung der vorstehenden Problematik wird mit der Erfindung eine Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt, umfassend:
(a) ein flächiges Aufzeichnungsmaterial mit einer glatten und wasserabweisenden Oberfläche, auf der ein Wassertropfen einen Netzwinkel von mehr als 60° aufweist;
(b) einen Aufzeichnungsstift mit wasser- und wischfester Schreibsubstanz, mit dem auf dem flächigen Aufzeichnungsmaterial sichtbare Aufzeichnungen erzeugbar sind; und
(c) einen Aufzeichnungslöscher, mit dem die Aufzeichnungen von der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ohne Beschädigung derselben entfernbar sind.
Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Anordnung zeichnen sich dadurch aus, daß:
(a) der Netzwinkel größer als 80° ist;
(b) das Aufzeichnungsmaterial aus wenigstens einer transparenten Kunststoffdünnplatte oder -folie besteht, die mit einem undurchsichtigen flächigen Material hinterlegt ist;
(c) auf beiden flächigen Seiten des undurchsichtigen Materials eine transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie vorgesehen ist;
(d) die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie dauerhaft mit dem undurchsichtigen Material verbunden ist;
(e) die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie flächig mit dem undurchsichtigen. Material verbunden ist;
(f) die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie lösbar mit dem undurchsichtigen Material zusammengefügt ist;
(g) das undurchsichtige Material von der Kunststoffdünnplatte oder -folie umhüllt ist;
{h) das undurchsichtige Material ein- oder beidseitig mit Markierungen versehen ist;
(i) das Aufzeichnungsmaterial wenigstens in einem solchen Grad undurchsichtig ist, daß bei einseitig aufgebrachten Aufzeichnungen dieselben von der aufzeichnungsfreien Seite her nicht erkennbar sind;
(j) das Aufzeichnungsmaterial völlig undurchsichtig ist;
(k) das Aufzeichnungsmaterial ein organischer Kunststoff ist;
(1) der organische Kunststoff ein Polyvinylchlorid (PVC), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polycarbonat (PC), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder ein anderer Kohlenwasserstoff in reiner oder modifizierter Form ist;
(m) die Kunststoffdünnplatte oder -folie oder der Kunststoff « eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 0,5 mm hat;
(&eegr;) das Aufzeichnungsmaterial ein poliertes, emailliertes, lackiertes und/oder in sonstiger Weise oberflächlich geglättetes und/oder wasserabweisend gemachtes anorganisches oder sonstiges organisches Material ist;
(o) das undurchsichtige flächige Material oder das geglättete und/oder wasserabweisend gemachte Material Papier, Pappe, Holz, Textil, Leder und/oder Metall ist;
(p) der Aufzeichnungsstift ein Farbstift ist;
(q) der Aufzeichnungslöscher ein Radierer ist;
(r) der Radierer ein Gummi- oder Kunststoffradierer ist; und
(s) der Radierer mit einer Halterung und einer Verschlußkappe versehen ist.
Die vorstehenden sowie weiteren Merkmale und Vorteile der Erfindung seien nachstehend anhand von besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, insbesondere unter Bezugnahme auf die Figuren 1, 2 und 3 der Zeichnung, näher beschrieben und erläutert; es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform eines flächigen Aufzeichnungsmaterials, das in der erfindungsgemäßen Anordnung vorgesehen sein kann;
Figur 2 einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform eines flächigen Aufzeichnungsmaterials für die erfindungsgemäße Anordnung; und
Figur 3 einen Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform eines flächigen Aufzeichnungsmaterials, das für die erfindungsgemäße Anordnung geeignet ist.
Das Aufzeichnungsmaterial A der Figur 1 besteht aus einer ersten transparenten Kunststoffdünnplatte oder -folie 1, einem undurchsichtigen flächigen Material 2 und einer zweiten transparenten Kunststoffdünnplatte oder -folie 3, wobei diese Materialien derart übereinandergeschichtet sind, daß das undurchsichtige flächige Material 2 zwischen den beiden transparenten Kunststoffdünnplatten oder -folien 1, 3 angeordnet ist. Auf diese Weise können auf dem Aufzeichnungsmaterial A beidseitig Aufzeichnungen mittels eines Aufzeichnungsstifts (nicht dargestellt) ausgeführt und durch einen Aufzeichnungslöscher, z.B. einen Radiergummi (nicht dargestellt), nach Bedarf entfernt werden, wobei das flächige Material 2 in beiden Fällen, d.h. von beiden Seiten her, als undurchsichtige Hinterlegung für die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie 1 bzw. 3 dient und beispielsweise aus weißem oder farbigem Papier besteht, das mit Markierungen, z.B. Zeilenlinien oder einem Kästchenmuster, versehen sein kann.
Vorzugsweise ist das undurchsichtige Material 2 flächig mit den transparenten Kunststoffdünnplatten oder -folien 1, 3 verbunden, so daß sich eine dauerhafte, laminierte Struktur ergibt.
Die Figur 2 zeigt eine andere Ausführungsform eines flächigen Aufzeichnungsmaterials B, das aus einem anorganischen oder organischen Material 4 besteht, dessen Oberflächenschicht 5 geglättet und wasserabweisend gemacht worden ist, z.B. je nach der Art des Materials durch Polieren,. Emaillieren, Lackieren oder in sonstiger Weise, so daß die in Figur 2 obere Oberfläche als Aufzeichnungsfläche verwendbar ist. Obwohl nach Figur 2 nur die eine Seite des Materials 4 in der vorgenannten Weise behandelt ist, wird es in der Praxis bevorzugt, beide Seite so zu behandeln, so daß die Oberflächenschicht 5, die beispielsweise durch Tränken oder Überziehen des Materials 4 mit wasserabweisendem Lack ausgebildet sein kann, im allgemeinen auch auf der in Figur 2 unteren Seite vorgesehen ist.
Schließlich ist in Figur 3 eine noch andere Ausführungsform des Aufzeichnungsmaterials C gezeigt, das aus einer Kunststoff dünnplatte oder -folie 6 besteht, die entweder völlig undurchsichtig oder zumindest bis zu einem solchen Grad undurchsichtig ist, daß bei einseitig aufgebrachten Aufzeichnungen diese von der anderen Seite her nicht erkennbar sind.
Im übrigen sind weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung folgende:
Zahlreiche Schreib- und Löschversuche auf anderen Materialien ergaben, daß polierte oder emaillierte oder geeignet lackierte Metalloberflächen und glatte Oberflächen von Polymeren aus unpolaren und schwachpolaren und darum mehr oder weniger hydrophoben Grundmaterialien für den erfindungsgemäßen Zweck im Prinzip gut geeignet sind. Sie unterscheiden sich voneinander nur in der Dauer, die man radieren muß, bis die Schrift verschwunden ist und in der Leichtigkeit, mit welcher man den Radierabrieb entfernen kann. Das Gemeinsame der hier genannten Materialien ist, daß sie Wasser abweisen und glatte Oberflächen haben, in die der Farbstoff nicht eindringen kann.
Je hydrophober das Material ist, desto schlechter haftet die Farbe daran und desto leichter läßt sie sich von der Oberfläche entfernen. Das gilt sowohl für das Radieren als auch für den natürlichen Abrieb. Die am ausgeprägtesten hydrophoben Materialien sind Teflon und andere Fluorkohlenstoffe. Die Farbe haftet daran praktisch gar nicht. Sie ist darum weder radiernoch abriebfest.
Eine praktische Mittelstellung, die für die Erfindung besonders geeignet sind, nehmen schwach polare Materialien wie Polyvinylchlorid oder gewisse modifizierte Kohlenwasserstoffe ein. Die Farbe bindet darauf gut abriebfest, läßt sich jedoch immer noch leicht durch Radieren entfernen.
Durch Untersuchungen wurden insgesamt fünf Systeme gefunden, die sich als beschreib- und löschbare Einlagen für Notizbücher/-blöcke eignen:
&bull; Zunächst die bereits genannte Overhead-Folie - gefaltet, mit Einlage versehen und gelocht.
&bull; Sodann gewisse transparente Prospekthüllen {einseitig offen) : Man steckt ein geeignetes Stück Papier hinein, hat damit einen undurchsichtigen, gegebenenfalls markierten Schreibuntergrund und kann das Ganze beidseitig von außen beschreiben.
Radiert man vorsichtig und mit dem richtigen Gummi, so kann man die Schrift ohne Beschädigung der Folie löschen - das gelingt jedoch erst nach einigem Üben. Die Plastikfolie ist nämlich weich, ziemlich dünn und darum mechanisch unstabil: sie läßt sich auf der Papierunterlage etwas verschieben, knickt dabei und gibt Falten.
Prospekthüllen geeigneter Größen (bis hinunter zu DIN A6) kann man zwar kaufen, aber es ist ohne Vorversuche nicht ersichtlich, ob sich das Hüllenmaterial zum Beschreiben eignet und ob sich die Schrift durch Radieren gut löschen läßt.
Ähnlich gut wie Prospekthüllen eignen sich gewisse Sichthüllen (zweiseitig offen): das Material ist ein wenig dicker als das der Prospekthüllen und darum weniger knitteranfällig. Es empfiehlt sich, sie nach dem Einlegen des Papiers an ein oder zwei Seiten zu verschweißen.
&bull; Ferner einige Sorten von transparenten Laminierfolien: Man benutzt sie genau so, wie die Gebrauchsanweisung es sagt: legt ein Stück geeignetes Papier in die gefaltete Folie ein und laßt sie so durch geheizte Walzen laufen. Das Resultat ist fast perfekt. Die Laminatoberfläche läßt sich beschrei-
ben und die Schrift ist mit einem geeigneten Gummi löschbar.
Dickere Laminatfolien (>. 125 &mgr;&idiagr;&eegr;) sind besser als dünnere {<^ 75 &mgr;&eegr;&agr;) , weil sie sich beim Radieren steifer geben, keine Falten bilden. Die Laminate lassen sich leicht lochen und schneiden und darum in beliebiger Größe herstellen.
Laminierte Papiere haben gegenüber den in Prospekt- bzw. Sichthüllen eingetüteten-· Papieren den Vorzug,: daß sie wasserdicht verpackt sind.
&bull; Transparente Kunststoff-Dünnplatten oder Folien von ca. 0,1 bis 0,5 mm Dicke, wenn sie mit einem markierten Schreibuntergrund hinterlegt sind.
&bull; Ist kein markierter Schreibgrund gewünscht, so kann man auch trübe oder undurchsichtige Materialien verwenden - wiederum in Form von Dünnplatten von ca. 0,1 bis 0,5 mm Dicke. Hierhin gehören Dünnplatten aus Metall und aus Polymeren mit heterogener Struktur, wie einige Varianten von Polyethylen, Polypropylen etc. Auch sie lassen sich lochen und in Ringordner einlegen.
Alle genannten Schreibflächen lassen sich in der erfindungsmäßen Anordnung auch als Kärtchen beliebiger Größe (z.B. in Scheckkartenformat) in Etuis unterbringen statt gelocht in Ringordnern.

Claims (20)

SCHUTZANSPRÜCHE
1. Anordnung zum Anfertigen, Ändern und'Aufbewahren.von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen, umfassend:
(a) ein flächiges Aufzeichnungsmaterial {A, B, C) mit einer glatten und wasserabweisenden Oberfläche, auf der ein Wassertropfen einen Netzwinkel von mehr als 60° aufweist;
(b) einen Aufzeichnungsstift mit wasser- und wischfester Schreibsubstanz, mit dem auf dem flächigen Aufzeichnungsmaterial sichtbare Aufzeichnungen erzeugbar sind; und
(c) einen Aufzeichnungslöscher, mit dem die Aufzeichnungen von der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials ohne Beschädigung derselben entfernbar sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Netzwinkel größer als 60° ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß das Aufzeichnungsmaterial (A) aus wenigstens einer transparenten Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) besteht, die mit einem undurchsichtigen flächigen Material (2) hinterlegt ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß auf beiden flächigen Seiten des undurchsichtigen Materials (2) eine transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 2) vorgesehen ist.
5. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet , daß die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) dauerhaft mit dem undurchsichtigen Material
(2) verbunden ist.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) flächig mit dem undurchsichtigen Material
(2) verbunden ist.
7. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet , daß die transparente Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) lösbar mit, dem undurchsichtigen Material
(2) zusammengefügt ist.
8. Anordnung nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet , daß das undurchsichtige Material (2) von der Kunststoffdünnplatte oder -folie (l, 3) umhüllt ist!
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß das undurchsichtige Material (2) ein- oder beidseitig mit Markierungen versehen ist.
10. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e &eegr; &eegr; zeichnet , daß das Aufzeichnungsmaterial (B, C) wenigstens in einem solchen Grad undurchsichtig ist, daß bei einseitig aufgebrachten Aufzeichnungen dieselben von der aufzeichnungsfreien Seite her nicht erkennbar sind.
11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß das Aufzeichnungsmaterial (B, C) völlig undurchsichtig ist.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß das Aufzeichnungsmaterial (A, B, C) ein organischer Kunststoff ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß der organische Kunststoff ein Polyvinylchlorid (PVC), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polycarbonat
(PC), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder 'ein anderer Kohlenwasserstoff in reiner oder modifizierter Form ist.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch ' gekennzeichnet , daß die Kunststoffdünnplatte oder -folie (1, 3) oder der Kunststoff eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 0,5 mm hat.
15. Anordnung nach Anspruch 10' oder 11, dadurch gekennzeichnet , daß das Aufzeichnungsmaterial (B, C) ein poliertes, emailliertes, lackiertes und/oder in sonstiger Weise oberflächlich (5) geglättetes und/oder wasserabweisend gemachtes anorganisches oder sonstiges organisches Material (4) ist.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 11 oder 15, dadurch gekennzeichnet , daß das undurchsichtige flächige Material (6) oder das geglättete und/oder wasserabweisend gemachte Material (4) Papier, Pappe, Holz, Textil, Leder und/oder Metall ist.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß der Aufzeichnungsstift ein Farbstift ist.
18. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzeichnungslöscher ein Radierer ist.
19. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet , daß der Radierer ein Gummi- oder Kunststoff radierer ist.
20. Anordnung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet , daß der Radierer mit einer Halterung und einer Verschlußkappe versehen ist.
DE29719145U 1997-08-20 1997-08-20 Anordnung zum Anfertigen, Ändern und Aufbewahren von schriftlichen und/oder zeichnerischen Aufzeichnungen Expired - Lifetime DE29719145U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29801563U1 (de) 1998-01-30 1998-04-23 Wiedemann, Karl Heinz, 83666 Waakirchen Wiederbeschreibbare Motivfläche
DE19915680B4 (de) * 1999-04-07 2005-11-17 Katja Hardenfels Nicht-elektronisches Notizsystem für insbesondere Patienten-und Pflegedaten

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