DE29716702U1 - Verpackungseinheit - Google Patents
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Description
PRO Verpackungs-Service GmbH
Schorndorf 9. September 1997
Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit, bestehend aus einer Schachtel und
wenigstens einem einlegbaren, aus einem ebenen Zuschnitt faltbaren und in seinem
gefalteten, räumlichen Zustand lagefest in der Schachtel anzuordnenden, gegeneinander abgetrennte, nach einer Einlegeseite, insbesondere nach oben offene
Fächer aufweisenden Einsatz zur Aufnahme von insbesondere wenigstens zwei in der
Schachtel zu verpackenden Gegenständen, die über den Einsatz gehalten sind, der den Fächern zugeordnete Fachwände aufweist.
Verpackungseinheiten dieser Art sind bekannt und werden häufig aus Wellpappe
hergestellt, wobei ausgehend von einem ebenen Zustand durch entsprechende Vorprägungen Sollfaltlinien geschaffen sind, aus denen der jeweilige Einsatz gefaltet
wird.
Durch die Erfindung soll eine Verpackungseinheit geschaffen werden, die flexibel den
Bedürfnissen bestimmter Verbrauchergruppen, so beispielsweise Weinhändlern oder Winzern angepaßt werden kann, und zwar bei möglichst geringem Aufwand in der
Lagerhaltung.
Gemäß der Erfindung wird dies durch eine Verpackungseinheit erreicht, bei der
bezogen auf eine in ihrer Form gleichbleibende Schachtel durch Austauschen der Einsätze eine Anpassung an Verpackungsgegenstände unterschiedlicher Form und
Größe erreicht wird, und zwar gegebenenfalls unter Verwendung von Paßstücken, die
Bestandteile der Einsätze bilden.
Die im Rahmen der Erfindung verwendeten Einsätze sind bevorzugt einstückig, und
werden aus einem einstückigen Zuschnitt gefaltet. Die Faltung gestaltet sich einfach,
wobei gegebenenfalls durch entsprechende Prägemuster für die Faitiinien, und/oder
entsprechende Farbgebung für Faltlinien entsprechende Falthinweise vermittelt werden, was insbesondere bei komplizierteren Faiteinsätzen oder Falteinsätzen
zweckmäßig ist, welche bezogen auf den jeweiligen Zuschnitt die Faltung von zumindest zwei unterschiedlichen Einsatztypen zulassen.
Abgesehen davon, daß im Rahmen der Erfindung durch verschiedene Flaschenanordnung, und diesen Flaschenanordnungen speziell angepaßte Einsätze
eine Vielzahl von Flaschengrößen und Flaschenformen innerhalb der gleichen Schachtel untergebracht werden können, kann im Rahmen der Erfindung auch mit
zusätzlichen Paßstücken gearbeitet werden, über die entsprechende Leerräume aufgefüllt und/oder sowohl Puffer wie auch Verpackungsräume geschaffen werden, wie
sie in Verbindung mit in der gleichen Schachtel unterzubringenden insbesondere empfindlicheren Gegenständen, wie beispielsweise Gläsern zweckmäßig sind. Die
Erfindung umfaßt deshalb auch Lösungen für Einsätze, die die gemeinsame Verpackung von Flaschen und Gläsern möglich macht.
Zweckmäßigerweise werden die den Einsätzen zugeordneten Paßstücke so gestaltet,
daß über das jeweilige Paßstück zumindest eine Wand eines Aufnahmefaches, sei es
für Flaschen, sei es für Gläser oder für andere Gegenstände geschaffen wird. Dabei
kann das Paßstück zwischen zwei Fächern liegen und beispielsweise zwei benachbarten Fächern zugehörige Fachwände bilden, die durch eine Querwand des
Paßstückes verbunden sind. Es läßt sich so der Rauminhalt einer Schachtel, der zur
Aufnahme von beispielsweise drei Flaschen geeignet ist, die gegeneinander angeordnet sind, für die Verpackung von zwei insbesondere gleichgerichtet
einzulegenden Flaschen nutzen, wobei über die Breite des Paßstückes eine Anpassung an verschiedene Flaschenstärken, insbesondere Flaschendurchmesser
vorgenommen werden kann, die Flexibilität der über die Querwand verbundenen, durch
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das Paßstück gebildeten Fachwände es aber auch ermöglicht, Flaschen
unterschiedlicher Größe so beispielsweise %-Liter und Literflaschen aufzunehmen.
Die Querwand des Paßstückes liegt dabei bevorzugt in Höhe der jeweiligen
Fachoberseite, d.h. der Einlegeseite des jeweiligen Faches.
Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung nicht nur möglich, Paßstücke
zwischen zwei Fächern vorzusehen, sondern auch angrenzend an eine Schachtelwand anzuordnen, wobei insbesondere bei einer derartigen Lösung ein Paßstück mehrere
Fächer übergreifend derart angeordnet werden kann, daß es für diese Fächer jeweils
eine, insbesondere die gleiche Fachwand bildet.
Im Rahmen der Erfindung muß das Paßstück keineswegs lediglich einen Hohlraum
füllen, sondern es kann insbesondere auch als Aufnahme oder Träger für in der Verpackung anzuordnende Gegenstände dienen. Dies kann beispielsweise dadurch
geschehen, daß eine der Wände des Paßstückes, insbesondere die Querwand Ausstanzungen, Ausprägungen oder dergleichen aufweist, die die Aufnahme oder
Fixierung eines Gegenstandes ermöglichen. Weiter kann auch eine Seitenwand des Paßstückes eine insbesondere gegen die Einlegeseite offene und von dieser aus
zugängliche Auflage bilden, zweckmäßiger Weise dadurch, daß die jeweilige Seitenwand ihrerseits einen teilweise freigestanzten und über eine Sollfaltlinie
ausschwenkbaren Trägerteil aufweist.
Bezogen auf ein zwischen zwei Fächern liegendes und mit zwei einander
gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Seitenwand eines Faches bildendes Paßstück
kann es beispielsweise zweckmäßig sein, dieses mit einem gegen das jeweilige Fach
ausschwenkbaren Wandteil als Trägerteil auszubilden, derart, daß die beiden Trägerteile eine gemeinsame Auflage bilden. Eine solche Auflage läßt sich
beispielsweise nutzen, um in der Verpackung, d.h. in der Schachtel bei eingelegtem
Einsatz und eingelegten Verpackungsgegenständen verbleibende Freiräume für die Unterbringung von Zusatzgegenständen zu verwenden, wie beispielsweise von
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Werbepräsenten oder dergleichen, insbesondere plattenförmigen Werbeträgern, wie
Disketten, CD's oder auch Schmucktellern.
Im Rahmen der Erfindung können Paßstücke insbesondere auch der Aussteifung
und/oder Abstützung von Fachwänden dienen, wobei der Einsatz so gestaltet sein kann, daß sich ein zwischen zwei Seitenwänden eines Faches liegendes Paßstück
ergibt, wobei dies in einfacher Weise dadurch erreichbar ist, daß das Paßstück ein an
einer der Fachwände einlegeseitig über eine Sollfaltiinie als Schwenkachse
angebrachtes Deckelteil aufweist und daß dieses Deckelteil Träger für weitere Teile des
Paßstückes ist.
Hierzu kann das Deckelteii an seinem von der Seitenwand, mit der es über die
Sollfaltlinie als Schwenkachse verbunden ist, abgelegenen Ende einen über eine
Sollfaltlinie angebrachten Stützschenkel aufweisen, an dem wiederum über eine
Sollfaltiinie ein unter das Deckelteil schwenkbarer Anschlagarm angebracht ist, über
den der Stützschenkei in seiner Neigung gegenüber dem Deckelteil bestimmbar ist.
Hierzu kann die dem Deckelteil zugewandte Stützkante des Anschlagarmes unter dem
jeweils gewünschten Winkel zu der Schwenkachse geneigt angeordnet werden, die zwischen Anschlagarm und Stützschenkel liegt. Das Deckelteil kann ferner auch an
seiner zur Sollfaltiinie winkligen, insbesondere senkrechten Kante ein über eine
Sollfaltiinie angebrachtes Seitenteil, insbesondere als Fachwand eingesetztes Seitenteil
aufweisen, dessen von der Schwenkachse des Deckelteils abgelegene Kante eine Stützkante für die Seitenwand des Faches bildet, die der das Deckelteil tragenden
Seitenwand gegenüberliegt. Auch hier kann die Stützkante des Seitenteiles winklig,
insbesondere spitzwinklig zur Schwenkachse des Seitenteiles verlaufen, so daß über
diese Kante die Neigung der gegen diese anliegende Fachwand ebenfalls bestimmt werden kann.
Im Rahmen der Erfindung können erfindungsgemäße Einsätze durch unterschiedliche
Faltung für verschiedene Gegenstände genutzt werden. Eine diesbezüglich besonders
zweckmäßige Lösung besteht darin, unter Verwendung gleicher Sollfaltlinien einen
Einsatz, ausgehend vom ebenen Zuschnitt, nach entgegengesetzten Richtungen zu
falten. Hierdurch läßt sich erfindungsgemäß eine Einlage schaffen, die sowohl für zwei
als auch für drei Gegenstände insbesondere gleicher oder ähnlicher Form, insbesondere Flaschen geeignet ist. Ein derartiger Einsatz ist bezogen auf seinen
ebenen Zuschnitt zweckmäßigerweise symmetrisch zu einer Quermittelebene aufgebaut, wobei die Quermitteiebene parallel zu den jeweiligen, durch Sollfaitlinien
gebildeten Faltkanten verläuft.
Die Quermittelebene bildet dabei zweckmäßigerweise die Mittelebene des mittleren
Faches eines Einsatzes für drei Flaschen, die alle gleichgerichtet oder auch derartig
angeordnet sein können, daß die beiden äußeren entgegengesetzt zur mittleren liegen.
An die Seitenwände des mittleren Faches schließt jeweils eine seitliche Fachwand des
angrenzenden Faches an, wobei diese Fachwände durch gegenläufige Faltung Rücken an Rücken liegend eine Doppelwand bilden.
Während bei der Faltung des Einsatzes zur Aufnahme für drei Flaschen das von der
Quermittelebene geschnittene Mittelstück des Einsatzes den Boden des mittleren Faches bildet bildet das entsprechende Teil des Einsatzes bei entgegengerichteter
Faltung, also bei Faltung des Einsatzes zur Aufnahme von zwei Flaschen die der Einlegeseite des Einsatzes zugewandte Querwand eines Paßstückes, dessen
Seitenwände Seitenwände des benachbarten Faches bilden. An diese Seitenwand schließt für das jeweilige Fach jeweils ein Bodenteil an, das, bezogen auf die
Gestaltung des Einsatzes für drei Flaschen, durch das Teil gebildet ist, welches die
dem Mittelfach zugewandte Fachwand des Außenfaches bildet.
Durch diese Gestaltung verbleiben bei Verwendung des Einsatzes für zwei Flaschen
anschließend an den jeweiligen Fachboden im Zuschnitt zwei äußere Abschnitte, die,
bezogen auf den Dreier-Einsatz Bodenteil und äußere Seitenwand des äußeren Faches gebildet haben, bei Verwendung als Zweier-Einsatz durch gegenläufige Faltung
aber eine an der Schachtelaußenwand anliegende doppelwandige Fachwand bilden.
Sollen drei Flaschen verpackt werden, die kürzer als die Schachtellänge sind, also
beispielsweise als Bordeaux-Flaschen oder Futura-Flaschen bekannte Flaschen, so erweist es sich als zweckmäßig, ein gemeinsames Paßstück vorzusehen, das
einstückige Bestandteil dieses Falteinsatzes ist. Für den Zuschnitt erweist es sich dabei
als zweckmäßig, daß das quer zur Längsrichtung der Fächer liegende Paßstück mit seiner den Fächern zugewandten Wand mit lediglich einem der Fachböden dieser
Fächer, bei Gestaltung des Einsatzes für drei Flaschen bevorzugt mit dem Bodenteil
des mittleren Faches verbunden ist.
Sollten innerhalb einer Schachte! gleicher Größe sechs sogenannte Piccolo-Flaschen
untergebracht werden, so werden diese zweckmäßigerweise quer zur Längsrichtung der Schachtel gelegt, und es erweist sich als zweckmäßig, einen entsprechend
mäanderförmig gestalteten Einsatz, also ein besonders einfaches Faltteil zu verwenden
und das Übermaß zwischen Flaschenlänge und Innenbreite der Schachtel durch eine
gesonderte Einlage auszugleichen. Diese Einlage ist zweckmäßigerweise durch ein Faltteil mit quer zu den Faltlinien des Flascheneinsatzes liegenden Faltlinien gebildet,
wobei die Einlage ein den Einsatz untergreifendes Bodenteil aufweist, an dem, zumindest an einer Seite der durch den Einsatz gebildeten Fächer, eine eine Stirnwand
für die Fächer bildende Wand über eine Sollfaltlinie befestigt ist. Zweckmäßigerweise
schließt an diese, eine Stirnwand für den Einsatz bildende Wand der Einlage ein weiterer, in Gegenrichtung zu faltender Wandteil an, so daß sich durch die Tendenz der
beiden übereinander gefalteten Wände, sich voneinander abzuspreizen, eine gewisse
Verspannung der Flaschen erreichen läßt, so fern der die Flaschen aufnehmende Einsatz mit seinen Fachwänden entsprechend verkürzt ausgeführt ist.
Analog zur Gestaltung von Paßstücken als Auflagen durch Ausfalten von
Seitenwandteilen ist es auch möglich, Einfach-Fachwände oder durch Übereinanderklappen entstandene Zweifach-Fachwände als Auflagen auszubilden, in
dem die jeweiligen Seitenwände mit einem ausschwenkbaren Wandteil versehen werden, dessen Schwenkachse durch eine Sollfeltlinie vorgegeben ist und der
ansonsten freigeschnitten oder durch entsprechende Perforierungen oder dergleichen
aus der jeweiligen Seitenwand heraustrennbar ist. Besonders zweckmäßig ist es, bei
durch Doppeiwände gebildeten Seitenwänden diese nach entgegengesetzten
Richtungen mit entsprechend ausschwenkbaren Auflagen zu versehen, so daß die beiden Auflagen quasi einen gemeinsamen Tragteller bilden können.
Im Rahmen der Erfindung lassen sich auch dreiecksförmige Gegenstände, wie
sogenannte Bocksbeutel-Flaschen in einer erfindungsgemäßen Verpackungseinheit unterbringen, und ein derartiger Einsatz für drei solche Flaschen ist
zweckmäßigerweise derart gestaltet, daß diesen bei entgegengesetzter Ausrichtung
zueinander und zu gegenüberliegenden Schachtelwänden etwa paralleler Lage ihrer Bodenflächen jeweils ein Bodenteil zugeordnet wird, wobei das für die mittlere Flasche
vorgesehene Fach des Einsatzes bevorzugt ein Bodenteil mit gleichschenklig kegelstumpfförmiger Kontur aufweist, das sich mit den Bodenteilen der Fächer der
äußeren Flaschen im wesentlichen zu einer der Schachtelfläche entsprechenden Bodenfläche ergänzt. Hierbei sind bei gefaltetem Einsatz die den Bodenteilen
entsprechenden Fächer durch Fachwände getrennt, die im ebenen Zuschnitt jeweils durch zwei Wandteile gebildet sind, welche über zu den Schenkeln der
kegelstumpfförmigen Bodenteiie parallele Sollfaltlinien miteinander und dem jeweils
benachbarten Bodenteil verbunden sind. Die Fachwände bildenden Teile des Zuschnittes weisen dabei eine maximale Länge auf, die der Schenkeilänge des
mittleren Bodenteiles entsprechen, so daß die Fachwände in der einen Richtung zwar
aufeinander zulaufen, aber dennoch mit einem gewissen Abstand zueinander enden.
Im Rahmen der Erfindung erweist es sich weiter als zweckmäßig, wenn an der
zwischen den Schenkeln liegenden Basis des mittleren Bodenteiles über eine Sollfaitlinie ein Wandteil angelenkt ist, das im gefalteten Zustand die eine Stirnseite der
stirnseitig offenen Fächer überdeckt.
Ein im Prinzip ähnlich aufgebauter Einsatz eignet sich für die Unterbringung zweier
sogenannter Bocksbeutel-Flaschen in der gleichen Schachtel, wobei hier die Flaschen
gleichgerichtet angeordnet sind. Bei dieser Lösung ist der Einsatz mit dreiecksförmigen
Fächern für die gleichgerichtet nebeneinander liegenden Flaschen ausgebildet und es
ist zwischen diesen Fächern ein entgegengesetzt dreiecksförmiger gleichschenkliger
Raum abgegrenzt, und zwar durch die Fachwände der Flaschenfächer. Die den Flaschenfächern zur Abtrennung gegenüber dem mittleren Anpassungsraum
zugeordneten Fachwände sind dabei jeweils doppelwandig und im ebenen Zuschnitt jeweils durch zwei Wandteile gebildet, die an das Bodenteil des mittleren Füllraumes
angeschlossen sind, wobei diese Wandteile über zu den Schenkeln des Bodenteiles parallele Sollfaltkanten miteinander und mit dem Bodenteil des jeweils angrenzenden
Flaschenfaches verbunden sind. Die Scheitelhöhe des zwischen den Flaschenfächern
liegenden Raumes entspricht dabei bevorzugt der entsprechenden Kantenlänge der Schachtel, also üblicherweise der Schachtelbreite.
Im Hinblick darauf, daß bei einer derartigen Lösung der zwischen den Flaschenfächern
liegende Raum in seiner Basis schmäler ist als die Basis des mittleren Faches bei
einem Einsatz zur Aufnahme von drei Flaschen ergänzen sich die Bodenteile der beiden Flaschenfächer und des mittleren Raumes nicht zu einer der Bodenlänge der
Schachtel entsprechenden Länge, und es sind deshalb anschließend an die zur Quermittelebene des mittleren Raumes bzw. zu den Schachtelstirnseiten parallelen
äußeren Kanten der Bodenteile der Flaschenfächer Paßstücke vorgesehen, die jeweils
als Faltkörper ausgebildet sind, wobei diese Faltkörper durch drei Wandteile gebildet
sind, von denen eines eine Fachwand bildet, und die über zur angrenzenden Bodenkante parallele Sollfaltlinien mit dem Bodenteil und untereinander verbunden
sind.
Die vorgeschilderten und weitere Ausgestaltungen von Einsätzen für
erfindungsgemäße Verpackungseinheiten sind in den Ansprüchen festgehalten. Ferner
wird die Erfindung anhand der nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung in verschiedenen Ausgestaltungsformen noch näher erläutert, wobei die erläuterten
Ausführungsbeispiele keineswegs eine abschließende Auswahl der erfindungsgemäß möglichen Ausgestaltungsformen darstellen, vielmehr in wechselseitiger Ergänzung zu
den Ansprüchen zu sehen sind.
Die Ausführungsbeispiele zeigen im Einzelnen:
Figur 1 den Zuschnitt einer Schachtel, wie sie gefaltet die Aufnahme für Einsätze
gemäß der Erfindung bildet,
Figur 2 einen Zuschnitt eines Einsatzes für zwei oder drei langgestreckte Gegenstände, bevorzugt in Flaschenform, insbesondere für wahlweise
Figur 2 einen Zuschnitt eines Einsatzes für zwei oder drei langgestreckte Gegenstände, bevorzugt in Flaschenform, insbesondere für wahlweise
zwei oder drei 0,75 Liter Flaschen in herkömmlicher, länglicher Form,
Figur 3 einen Zuschnitt gemäß Figur 2 gefaltet und eingesetzt in eine Schachtel gemäß Zuschnitt in Figur 1 für drei Flaschen, schematisiert und in
Draufsicht,
Figur 4 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 2 in einer schematisierten, perspektivischen Darstellung von schräg oben, zur Aufnahme von drei
Figur 4 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 2 in einer schematisierten, perspektivischen Darstellung von schräg oben, zur Aufnahme von drei
Flaschen,
Figur 5 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 2 in einer der Figur 4 entsprechenden Darstellung, aber bei entgegengesetzter Faltung, zur
Figur 5 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 2 in einer der Figur 4 entsprechenden Darstellung, aber bei entgegengesetzter Faltung, zur
Aufnahme von zwei Flaschen
Figur 6 einen Zuschnitt eines Einsatzes für die Aufnahme länglicher Gegenstände, bevorzugt in Flaschenform, insbesondere für Bordeauxoder Futura-Flaschen, mit einem Paßstück zum Ausgleich der Längendifferenz zwischen Flaschen und Schachtel,
Figur 6 einen Zuschnitt eines Einsatzes für die Aufnahme länglicher Gegenstände, bevorzugt in Flaschenform, insbesondere für Bordeauxoder Futura-Flaschen, mit einem Paßstück zum Ausgleich der Längendifferenz zwischen Flaschen und Schachtel,
Figur 7 einen Zuschnitt gemäß Figur 6 gefaltet und eingesetzt in eine Schachtel,
Figur 8 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 6 in perspektivischer
Darstellung bei Ansicht von schräg oben,
Figur 9 einen Zuschnitt eines Einsatzes für sechs längliche Gegenstände,
Figur 9 einen Zuschnitt eines Einsatzes für sechs längliche Gegenstände,
insbesondere Piccoio-Flaschen,
Figur 10 den Zuschnitt des Einsatzes gemäß Figur 9 gefaltet in schematisierter perspektivischer Darstellung von schräg oben,
Figur 10 den Zuschnitt des Einsatzes gemäß Figur 9 gefaltet in schematisierter perspektivischer Darstellung von schräg oben,
Figur 11 einen Zuschnitt einer den Einsatz gemäß Figur 9 ergänzenden Einlage,
Figur 12 den Zuschnitt der Einlage gemäß Figur 11 gefaltet in einer stirnseitigen
Ansicht,
Figur 13 den Einsatz gemäß Figur 9 und die Einlage gemäß Figur 11 in Draufsicht
Figur 13 den Einsatz gemäß Figur 9 und die Einlage gemäß Figur 11 in Draufsicht
gefaltet und in eine Schachtel gemäß Zuschnitt in Figur 1 eingesetzt,
schematisiert dargestellt,
Figur 14 einen Zuschnitt eines Einsatzes für zwei längliche Gegenstände, insbesondere 0,75 Liter Weinflaschen in herkömmlicher langgestreckter
Figur 14 einen Zuschnitt eines Einsatzes für zwei längliche Gegenstände, insbesondere 0,75 Liter Weinflaschen in herkömmlicher langgestreckter
Form mit einer Aufnahme für eine Beigabe, beispielsweise eine CD, Figur 15 eine schematisierte, ausschnittsweise Schnittdarstellung der Aufnahme
gefaltet, entsprechend einer Schnittführung XV-XV in Figur 14, Figur 16 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme von drei bauchigen
Gegenständen, insbesondere Flaschen in Bocksbeutelform, Figur 17 einen Zuschnitt gemäß Figur 16 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht,
Figur 18 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 16 in perspektivischer
Figur 18 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 16 in perspektivischer
Darstellung von schräg oben gesehen, schematisiert, Figur 19 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme von zwei bauchigen
Gegenständen, insbesondere Flaschen in Bocksbeutelform, Figur 20 einen Zuschnitt gemäß Figur 19 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt entsprechend Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht, Figur 21 eine schematisierte Schnittdarstellung gemäß Linie XXI-XXI in
Figur 20 des gefalteten Zuschnittes gemäß Figur 19,
Figur 22 eine Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 20 in Perspektive,
schematisiert und in Ansicht von schräg oben, Figur 23 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme eines bauchigen und
eines länglichen Gegenstandes, insbesondere in Form einer bocksbeutelartigen Flasche und einer gestreckten Wein- oder
Sektflasche,
Figur 24 eine Zuschnitt gemäß Figur 23 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Figur 24 eine Zuschnitt gemäß Figur 23 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt in Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht, Figur 25 eine perspektivische stirnseitige Ansicht des gefalteten Zuschnitts gemäß
Figur 23 in einer Teildarstellung,
Figur 26 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 23, schematisiert und in Ansicht von schräg oben,
Figur 26 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 23, schematisiert und in Ansicht von schräg oben,
Figur 27 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme zweier bauchiger
Gegenstände und eines langgestreckten Gegenstandes, insbesondere
zweier bocksbeutelförmiger Flaschen und einer gestreckten Wein- oder
Schnapsflasche, insbesondere Futura-Flasche,
Figur 28 einen Zuschnitt gemäß Figur 27 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Figur 28 einen Zuschnitt gemäß Figur 27 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt nach Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht und schematisiert,
Figur 29 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 27,
Figur 29 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 27,
schematisiert und in Draufsicht von schräg oben,
Figur 30 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme von fünf kleineren,
Figur 30 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme von fünf kleineren,
bauchigen Gegenständen, insbesondere in Form bocksbeutelartiger
Flaschen kleineren Volumens,
Figur 31 einen Zuschnitt gemäß Figur 30 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Figur 31 einen Zuschnitt gemäß Figur 30 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt in Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht und schematisiert,
Figur 32 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 30,
Figur 32 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 30,
schematisiert und in Ansicht von schräg oben, und
Figur 33 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme einer Flasche zwischen
Figur 33 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme einer Flasche zwischen
zwei seitlich zu dieser liegenden Gläsern.
Der Zuschnitt gemäß Figur 1 läßt sich zu einer Schachtel falten, in die Einsätze gemäß
den nachfolgenden Figuren passend einsetzbar sind, so daß die Schachtel in Verbindung mit den Einsätzen eine Verpackungseinheit bildet, die je nach
verwendetem Einsatz für unterschiedliche, zu verpackende Gegenstände geeignet ist,
wobei sowohl die Schachtel wie auch die jeweiligen Einsätze aus ebenen Zuschnitten
gefaltet werden, so daß eine sehr raumsparende Lagerung möglich ist.
Der in Figur 1 gezeigte und insgesamt mit 1 bezeichnete Zuschnitt einer Schachtel
umfaßt alle Teile der Schachtel und es sind diese Teile auch im Zuschnitt analog zu
ihrer Funktion an der Schachtel bezeichnet, nämlich der Schachteiboden mit 2, die
Bodenseitenwände mit 3 und 4, die Bodenstirnwände mit 5 und 6, der Deckel mit 7, die
Deckelseitenwand mit 8, die Deckelstirnwände mit 9 und 10, die an der Deckelseitenwand 8 stirnseitig vorgesehenen Steckzungen mit 11 und 12, die der
Bodenseitenwand 3 zugeordneten Seitenwandlaschen mit 14 und 15, die der
Bodenseitenwand 4 zugeordneten Seitenwandlaschen mit 16 und 17 und die an den Bodenstirnwänden 5 und 6 vorgesehenen Stirnwandlaschen mit 18 und 19. Ferner ist
der Boden 2 angrenzend an die Bodenstirnwände 5 und 6 jeweils mit einer Stecköffnung 20, 21 versehen, der an der jeweiligen Stirnwandlasche 18 und 19 eine
Stecklasche 22 , 23 zugeordnet ist. Zwischen den einzelnen Teilen verlaufen in Figur 1
Sollfaltlinien, die strichliert dargestellt sind. Wird der Zuschnitt 1 zu einer Schachtel
gefaltet, so werden zunächst die Bodenseitenwände 3 und 4 gegenüber dem Boden über 90° in eine aufrechte Lage geschwenkt, und anschließend die Seitenwandlaschen
14 bis 16 in Richtung auf die jeweils gegenüberliegende Wand eingeklappt. Im
nächsten Schritt werden die Bodenstirnwände 5 und 6 aufgerichtet und es werden die
Stirnwandlaschen 18 und 19 über 180° eingefaltet, wobei sie die Seitenwandlaschen
14 bis 17 überdecken und in der eingefalteten Lage durch Einstecken der Stecklaschen
22, 23 in die Stecköffnungen 20, 21 gesichert werden. Die so gebildete Schachtel ist
nach oben offen und kann durch Einschwenken des Deckels 7 geschlossen werden, wobei vorab die Deckelstirnwände 9 und 10 gegenüber dem Deckel so eingeschwenkt
werden, daß sie beim Schließen des Deckels 7 entlang den über die Bodenstirnwände
5, 6 eingefalteten Stirnwandlaschen 18, 19 in den Schachtelinnenraum gleiten. Bei
geschlossenem oder nahezu geschlossenem Deckel 7 wird die Deckelseitenwand 8 gegenüber dem Deckel 7 eingeschwenkt, wobei vorab die Steckzungen 11 und 12
gegenüber der Deckeiseitenwand eingeschlagen werden, derart, daß diese beim Verschwenken der Deckelseitenwand 8 gegenüber dem Deckel 7 in Richtung auf die
Bodenseitenwand 4 in den Spalt eingeschoben werden können, der an den Schachtelstirnseiten zwischen der jeweiligen Stirnwandlasche 18 bzw. 19 und der
zugehörigen Bodenstirnwand 5 bzw. 6 verbleibt.
In die geöffnete, aus dem Zuschnitt 1 gefaltete Schachtel können passend Einsätze
eingesetzt werden, die nachfolgend näher erläutert werden.
Der Zuschnitt des Einsatzes gemäß Figur 2 ist insgesamt mit 30 bezeichnet und umfaßt
bei rechteckigen Querschnitt streifenförmige Abschnitte 31 bis 39, die jeweils
Rechteckform aufweisen und über strichliert dargestellte Sollfaltlinien gegeneinander
faltbar verbunden sind. Figuren 4 und 5 stellen je einen aus dem Zuschnitt gemäß Figur
2 gefalteten Einsatz gemäß der Figurenlegende dar, wobei der Einsatz gemäß Figur 4
zur Aufnahme von drei Flaschen und der Einsatz gemäß Figur 5 zur Aufnahme von zwei Flaschen dient. Figur 3 zeigt die Aufnahme eines Einsatzes 40 bzw. 41 in einer
Schachtel 43 gemäß dem Zuschnitt 1 in Figur 1 in schematisierter Draufsicht.
Der Einsatz 40 umfaßt drei Fächer 44, 45, 46 zur Aufnahme beispielsweise je einer
Flasche, und es ist das Fach 44 gefaltet aus den streifenförmigen Abschnitten 31, 32
und 33, das Fach 45 gefaltet aus den Abschnitten 34 bis 36 und das Fach 46 gefaltet
aus den Abschnitten 37 bis 39. Dabei bilden die Abschnitte 32, 35 und 38 Böden, und
die weiteren Abschnitte 31, 33, 34, 36, 37 und 39 Seitenwände der jeweiligen Fächer.
Die zwischen den Fächern 44 und 45 bzw. 45 und 46 liegenden Abschnitte 33 und 34
bzw. 36 und 37 bilden eine Doppelwand, so daß insbesondere bei einer Ausgestaltung,
bei der die bodenseitigen Abschnitte in ihrer aufsummierten Breite schmäler sind als
die Breite der Schachtel 43 ist, die Seitenwände insgesamt mit leichter Schrägung nach
oben verlaufen und dadurch nach oben im Querschnitt sich erweiternde Fächer bilden.
Hierdurch ist eine gewisse Anpassung der Fächer 44, 45, 46 an unterschiedliche Flaschenstärken möglich. Dem dient ferner auch eine Anordnung zusätzlicher
Sollfaltlinien in den in Figur 4 Seitenwände 33, 34 bzw. 36, 37 bildenden Abschnitten
33, 34 bzw. 36, 37 des Zuschnittes gemäß Figur 2, wobei in jedem der Abschnitte zwei
Sollfaltlinien 47, 48 vorgesehen sind, die sich, bezogen auf die Darstellung gemäß
Figur 2 , winklig zueinander erstrecken und mit ihrer Spitze an oder nahe der Sollfaltlinie zwischen Seitenwand und zugehörigem Boden liegen. Im Bereich der
oberen Kante der jeweiligen Seitenwand liegen die Sollfaltlinien 47, 48 soweit auseinander, daß die jeweilige Seitenwand im Bereich der oberen Kante über die
Sollfaltlinien 47, 48 etwa gedrittelt wird, wobei die Spitze des durch die Sollfaltlinien 47,
48 gebildeten Winkels etwa längsmittig zur Länge des jeweiligen Faches 44, 45, 46
liegt. Über diese Sollfaltlinien ergibt sich ein selbstanpassendes Flaschenbett, da sich
bei Anordnung von drei Flaschen mit entgegengesetzter Ausrichtung die Flaschenbäuche zweier Flaschen mit dem Hals der dazwischenliegenden Flasche
überdecken, so daß die Flaschenbäuche die dazwischenliegenden Seitenwände in
Richtung auf den Flaschenhals ausformen können, was durch die entsprechenden Sollfaltlinien 47, 48 unter Vermeidung unzulässiger Verformungen für das Material des
Einsatzes, üblicherweise Wellpappe erreicht wird.
Die Sollfaltlinien, die in den Figuren immer nur schematisch dargestellt sind, können in
üblicher Weise durch Perforation Einrollen, Prägen oder dergleichen gebildet sein.
Wird der Zuschnitt gemäß Figur 2 wie in Figur 5 dargestellt gefaltet, so ergeben sich
zwei Fächer 49, 50, die mit Abstand zueinander liegen und zwischen denen ein Paßstück 51 liegt.
Der gemäß Figur 5 dargestellte, mit 41 bezeichnete Einsatz für die Aufnahme von zwei
Flaschen ist aus den Abschnitten 31 bis 39 gemäß Figur 2 derartig geformt, daß die
Abschnitte 33 und 37 jeweils das Bodenteil eines Faches 49 bzw. 50 bilden, wobei die
Fächer 49 und 50 durch Seitenwände begrenzt sind, die für das Fach 49 den Abschnitten 32 und 34 und für das Fach 50 den Abschnitten 36 und 38 entsprechen.
Die jeweils endseitigen Abschnitte 31 und 39 sind über die Seitenwände bildenden
Abschnitte 32 und 38 eingefaltet, so daß die Schachtelwänden benachbarten Fachwände als Doppelwände ausgebildet sind. Zwischen den durch die Abschnitte 34
und 36 gebildeten Fachseitenwänden liegt ein Deckelteil, das durch den Abschnitt 35
gebildet ist und das in Verbindung mit den Seitenwände 34 und 36 bildenden Abschnitten ein Paßstück bildet, das einerseits den Raum zwischen den Fächern 49
und 50 füllt, so daß die in den Fächer liegenden Flaschen einen festen Halt erhalten,
und andererseits · eine gewisse Nachgiebigkeit gewährleistet, so daß Flaschen unterschiedlicher Stärke in den Fächern unterzubringen sind.
Figur 6 zeigt den Zuschnitt 52 eines Einsatzes 53, wie er in den Figuren 7 und 8
dargestellt ist, der zur Aufnahme von drei Flaschen mit drei Fächern 54, 55, und 56
versehen ist, die sich in Längsrichtung der Schachtel 43 erstrecken und im Hinblick auf
die Aufnahme von nicht gezeigten Flaschen, beispielsweise Bordeaux-Flaschen, die
kürzer sind als die Schachtellänge, sich nicht über die volle Schachtellänge erstrecken.
An ihrem einen Ende laufen die Fächer 54 bis 56 bis gegen die stirnseitige Schachtelwand, an ihrem anderen Ende ist zwischen den Fächern 54 bis 56 und der
stirnseitigen Schachtelwand ein Paßstück 57 angeordnet, das sich über die volle Breite
der Schachtel erstreckt und das im Zuschnitt einstückig mit den die Fächer bildenden
Teilen ausgebildet ist. Der Zuschnitt 52 umfaßt streifenförmige Abschnitte 58 bis 64,
aus denen die Fächer 54 bis 56 gefaltet sind, wobei entsprechende Teile gleiche Bezugszeichen tragen. An einem der als Bodenteil eines Faches benutzten Abschnitte,
hier am Bodenteil 61 des Faches 55 ist über eine Sollfaltlinie ein quer zu den Abschnitten 58 bis 64 verlaufender Abschnitt 65 angebracht, der die Stirnwand des
Paßstückes 57 bildet und der, was in Figur 8 nicht dargestellt ist, bei über die Breite der
Schachtel sich erstreckender Länge endseitig mit Stützlappen 66 versehen ist, die über
Sollfaltlinien, welche parallel zu den Sollfaltlinien zwischen den streifenförmigen
Abschnitten 58 bis 64 verlaufen, an dem im Querschnitt rechteckigen Abschnitt 65
stirnseitig angebracht sind. An die senkrecht zu den streifenförmigen Abschnitten 58 bis
64 verlaufende, Längskante des Abschnittes 65 ist über eine weitere Sollfaltlinie ein
Abschnitt 67, und an diesen wiederum ein entsprechend angeordneter Abschnitt 68 faltbar angeschlossen. Der Abschnitt 67 bildet, wie Figur 8 zeigt, die Deckelseite des
Paßstückes 57, während der Abschnitt 68 die der Stirnwand der Schachtel 43 zugewandte Rückwand des Paßstückes 57 bildet. Über die, bezogen auf Figur 8, in der
dies nicht dargestellt ist, Stützlappen 66 ist, wenn diese gegen den Abschnitt 68
eingefaltet werden, eine Aussteifung des Paßstückes 57 in Querrichtung zu erreichen.
Auch bei dieser Ausführungsform lassen sich durch Sollfaltlinien, analog den
Sollfaltlinien 47 und 48 in Figur 4 zusätzliche Flexibilitäten der den Fächern 54, 55 und
56 zugeordneten Fachwände erreichen. Ferner können auch die streifenförmigen Abschnitte 58 bis 64 so bemessen werden, daß, wie in Figur 8 gezeigt, die durch
Doppelfaltung entstandenen Wände der Fächer 54 bis 56 sich gegen ihre Sollfaltlinie
verjüngen und damit die Fächer 54 bis 56 gegen den Boden zu schmäler machen. Hierdurch läßt sich eine besonders gute Halterung für die Flaschen, die hier nicht
gezeigt sind erreichen, und es ist auch, falls dickbauchigere Flaschen verwendet
werden, eine gewisse Nachgiebigkeit der Fachseitenwände gewährleistet.
Anhand der Figuren 9 bis 13 wird ein weiterer Einsatz für Flaschen erläutert, wobei
dieser Einsatz mit 69 bezeichnet ist und zur Aufnahme von sechs Piccolo-Fiaschen
ausgelegt ist, die quer zur Längsrichtung der Schachtel 43 liegend angeordnet sind.
Der zugehörige Zuschnitt ist in Figur 9 dargestellt und mit 70 bezeichnet, und umfaßt
nebeneinander liegende, streifenförmige Abschnitte 71 bis 86, die wiederum
Rechteckform haben und über Sollfaltlinien verbunden sind, wobei die Sollfaltlinien
strichliert bzw. strichpunktiert dargestellt sind. Wie die Figuren 10 und 13 zeigen, weist
der Einsatz 69 in gefaltetem Zustand sechs Fächer 87 bis 92 auf, wobei das Fach 87
bezüglich seines Bodens durch den Abschnitt 71 gebildet ist, und wobei die Fächer 87
und 88 durch die nachfolgenden Abschnitte 72 und 73, die im gefalteten Zustand eine
Seitenwand bilden, voneinander getrennt sind. Wie aus Figur 10 ersichtlich wird der
Abschnitt 72 anschließend an den Abschnitt 71, der ein Bodenteil bildet, nach oben
gefaltet, und es wird der Abschnitt 73 durch Faltung über 180° nach unten eingeklappt,
so daß er bei gefaltetem Einsatz an den Abschnitt 74 als Bodenteil anschließt. Die
nächstfolgenden Fächer sind analog gebildet. Zum Ausgleich der Längendifferenz zwischen den Fächern 87 und 92, bzw. den von diesen aufgenommenen Flaschen und
der Breite der Schachtel 43 ist eine zusätzliche Einlage vorgesehen, die mit 93 bezeichnet und in Figuren 11 bis 13 veranschaulicht ist. Die Einlage 93 ist aus dem
Zuschnitt 94 gefaltet, der wiederum aus streifenförmigen Abschnitten 95 bis 98 besieht
die Rechteckform aufweisen und über Sollfaitlinien miteinander verbunden sind. Im
gefalteten Zustand gemäß Figur 12 bildet der breitere Abschnitt 96 ein Bodenteil,
dessen Größe mit der Bodenfläche des Einsatzes 69 deckungsgleich ist - siehe Figur
13 -, und es bilden die Abschnitte 95 bzw. 97 und 98 stimseitige Überdeckungen für
den Einsatz 69, und zwar in Verstärkung der Längsseitenwände der Schachtel 43. Hierbei kann, wie in Figur 12 gezeigt, der an den Abschnitt 97 anschließende Abschnitt
98 nach innen, d.h. über den Abschnitt 96 eingeschlagen sein, so daß sich eine gewisse federnde Verspannung der hier nicht dargestellten Flaschen zwischen den
durch die Abschnitte 95 und 98 gebildeten Stirnwandteilen der Einlage 93 ergibt.
Figur 14 bezieht sich auf einen Zuschnitt 100 für bevorzugt zwei in gleicher Richtung
liegende Flaschen, wobei dieser Zuschnitt, dessen Faltung zu einem Einsatz nicht
weiter gezeigt ist, derart zu falten und in der Schachtel anzuordnen ist, daß sich die
streifenförmigen Abschnitte des Zuschnittes, die mit 101 bis 109 bezeichnet sind, in
Längsrichtung der Schachtel erstrecken. Bei gefaltetem Einsatz bilden die Abschnitte
103 und 107 die Bodenteile von Fächern, die durch die aufgestellten Abschnitte 102
und 104 bzw. 106 und 108 als Seitenwände begrenzt sind. Die Abschnitte 101 und 109
sind gegenüber den Abschnitten 102 und 108 bei gefaltetem Einsatz über 180° nach
unten zurückgeschlagen, so daß sich parallel zu den Längsseitenwänden der nicht gezeigten Schachtel eine an diese angrenzende, aus den Abschnitten 101 und 102
bzw. 108 und 109 gefaltete Fachseitenwand ergibt. Durch die Tendenz der gegeneinander gefalteten Abschnitte 101, 102 bzw. 108 und 109, sich aufzuspreizen
ergibt sich dabei auch eine federnde Abstützung des Einsatzes in Schachtelquerrichtung. Zwischen den einander benachbarten Fachseitenwänden, die
durch die Abschnitte 104 und 106 gebildet sind, liegt der Abschnitt 105 als Deckelteil,
wie insbesondere auch in dem Schnitt gemäß Figur 15 ersichtlich. Das durch den Abschnitt 105 gebildete Deckelteil ist über einen Teilbereich seiner Länge längsmittig
aufgetrennt, wobei die Schnittlinie mit 110 bezeichnet ist. Ausgehend von dieser
Schnittlinie 110 sind im Zuschnitt gemäß Figur 14, ähnlich einer Doppeltür, Flügel 111
und 112 freigeschnitten, wobei sich die Flügel im Zuschnitt bis in die Abschnitte 104
und 106 hinein erstrecken und in diesen über eine Sollfaltlinie 113 bzw. 114 jeweils
ausfaltbar angebracht sind. Werden die Flügel 111, 112 aus dem Deckelteil 110,
bezogen auf den gefalteten Einsatz, über 180° ausgeschwenkt, wie in Figur 15 veranschaulicht, so bilden sie über das benachbarte Fach auskragende Auflagen,
wobei die Auflageebene unterhalb der durch den Abschnitt 105 gebildeten Deckelfläche liegt. Hierdurch ist der Auflageraum in Längsrichtung des Abschnittes 105
begrenzt, so daß ein auf die ausgeklappten Flügel 111 bzw. 112 als Auflage abgelegter
Gegenstand gegenüber dem Deckelteil vertieft liegt und in dem durch das Ausklappen
der Flügel 111, 112 gebildeten Raum zwischen den verbleibenden Abschnitten des
Deckelteiles verspannt werden kann.
Im Ausführungsbeispiel bildet der als Deckelteil dienende Abschnitt 105 zusammen mit
den angrenzenden Abschnitten 104 und 106 zudem auch einen Paßkörper. Entsprechende Auflagen lassen sich aber auch bei durch zwei Abschnitte als
Doppelwand gebildeten Begrenzungen, beispielsweise Fachseitenwänden bilden.
Figur 16 bis 18 zeigen einen Einsatz 120, wie er in Verbindung mit einer Schachtel 43
beispielsweise zur Aufnahme von drei Flaschen in ßocksbeutelform geeignet ist, wobei
diese Flaschen in bekannter Weise verhältnismäßig kurz und seitlich ausbauchend ausgebildet sind, so daß sie in Querrichtung in der Schachtel 43 anzuordnen sind,
wobei den Flaschen jeweils ein Fach 121 bis 123 zugeordnet ist, das ausgehend von
einer dem Flaschenboden zugeordneten Basis 124 sich in Gegenrichtung verjüngt. Von
den Fächern haben die Fächer 121 bis 123 eine entgegengesetzte Anordnung zum Fach 122, entsprechend der aus Raumgründen notwendigen Anordnung der nicht
gezeigten Flaschen. Im Zuschnitt 125 gemäß Figur 16 sind den Fächern 121 bis 123
Bodenteile 126 bis 128 zugeordnet, von denen das dem mittleren Fach 122 zugeordnete Bodenteil 127 gleichschenklig dreiecksförmig gestaltet ist, wobei durch
Abflachung der Spitze des Dreiecks eine kegelstumpfförmige Kontur erreicht ist. Die
seitlich liegenden Bodenteile 126 und 128 ergänzen das Bodenteil 127, angesetzt an
dessen Schenkel, derart, daß über die Bodenteile 126 bis 128 in gefaltetem Zustand
des Einsatzes 120 von diesem im wesentlichen eine dem Boden der Schachtel 43 entsprechende Fläche überdeckt ist. Verbunden sind die Bodenteile 126 und 128 mit
dem mittleren Bodenteil über Seitenwände der Fächer 12.1 bis 123 bildende Abschnitte
129 bis 132, die jeweils streifenförmig ausgebildet sind und über Sollfaltlinien
untereinander bzw. mit den die Bodenteile 126 bis 128 bildenden Abschnitten verbunden sind, die parallel zu den Schenkeln des mittleren Bodenteiles 127 verlaufen.
Ferner ist an der Basis 124 des mittleren Bodenteiles 127 über eine Sollfaltlinie ein
Abschnitt 133 faltbar angebracht, dessen Länge etwa der Länge der Schachtel und dessen Breite etwa der Höhe der Schachtel 43 entspricht und der bei gefaltetem
Einsatz, wie aus Figur 18 ersichtiich, auf der einen Längsseite des Einsatzes 120 eine
stirnseitige Abdeckung für die Fächer 121 bis 123 bildet. Die im Zuschnitt 125 zum
mittleren Bodenteil 127 seitlich wie auch in Längsrichtung versetzten außenliegenden
Bodenteile 126 und 128 wandern beim Falten der Abschnitte 129, 130 und 131, 132 zu
zwischen den Fächern 121, 122 und 123 liegenden Fachwänden aufeinander zu, wie
dies das schematisierte Faltbild gemäß Figur 18 für den Einsatz 120 zeigt.
Die Figuren 19 bis 22 zeigen einen den Figuren 16 bis 18 ähnlichen Einsatz, wobei der
Einsatz gemäß Figuren 19 bis 22 zur Aufnahme von zwei bocksbeutelartigen Flaschen
bestimmt ist, zwischen denen ein die Funktion eines Paßstückes wahrnehmender Freiraum verbleibt, der beispielsweise zur Aufnahme von Beilagen, wie Präsenten oder
dergleichen geeignet ist.
Der gefaltete Einsatz ist mit 136 bezeichnet und bildet zwei Fächer 137, 138, zwischen
denen quasi als Paßstück ein Freiraum 139 verbleibt, der durch die einander benachbarten Seitenwände der Fächer 137 und 138 seitlich abgegrenzt ist.
Der dem Einsatz 136 entsprechende Zuschnitt 140 gemäß Figur 19 umfaßt den
Fächern 137 bzw. 138 entsprechende Bodenteile 141, 142 sowie zentral mittig dazwischenliegend ein Bodenteil 143 für den Freiraum 139. Das Bodenteil 143 hat
dabei die Form eines gleichschenkligen Dreieckes, das sich entgegengesetzt zu den
Fächern 141 und 142 verjüngt, wobei an den Schenkeln des Bodenteiles 143 im Übergang zu den Bodenteilen 141 und 142 über schenkelparallele Sollfaltlinien
Abschnitte 144 bis 147 faltbar angebracht sind, die gegenüber den Bodenteilen 141 bis
143 aufgestellt die die Fächer 137 und 138 gegenüber dem Freiraum 139 abgrenzenden Fachwände bilden.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ergänzen sich die Bodenteile 141 bis 143 bei
gefaltetem Einsatz im wesentlichen zu einer der Grundfläche der Schachtel 43 entsprechenden Fläche, und es sind dementsprechend die voneinander abgewandten
Längsseiten 149, 150 der Bodenteile parallel zu den Schmalseiten der Schachtel 43
bzw. senkrecht zur Basis des Bodenteiles 143 ausgerichtet, wobei die Längsseiten 149,
150 gleichzeitig Sollfaltlinien bilden, über die streifenförmige, rechteckige Abschnitte
151 bis 156 mit den Bodenteilen 141 bzw. 142 verbunden sind. Die Abschnitte 151 und
154 bilden dabei, wie insbesondere Figur 22 zeigt, die an das jeweilige Bodenteil 141
bzw. 142 anschließende, vom Bodenteil aufragende Fachwand, die an ihrem oberen Ende mit den bei gefaltetem Einsatz Deckelteile bildenden Abschnitten 152 bzw. 155
verbunden sind, mit denen zusammen die Abschnitte 153 und 156 entsprechend nach
unten gefaltet hohle Paßkörper bilden, die zugleich als Pufferräume einen besonders
guten Schutz für die in den Fächern liegenden Flaschen bilden. Auch bei dieser Lösung
ist mit der Basis des dem Freiraum 139 zugehörigen Bodenteiles 143 ein rechteckiger
Zuschnitteil 157 verbunden, der bevorzugt eine der Schachtellänge entsprechende Länge aufweist und der die Fächer 141 und 142 sowie den Freiraum 143 auf einer
Seite abdeckt. Durch entsprechende Neigung dieses Zuschnitteiles 157 lassen sich
auch Toleranzen zwischen dem Einsatz 136 und der Schachtel 43 ausgleichen.
Die Figuren 23 bis 26 veranschaulichen eine Verpackungseinheit mit einer Schachtel
43 und einem Einsatz 160, derein Fach 161 für einen langgestreckten Gegenstand, so
insbesondere eine Wein- oder Sektflasche und ein Fach 162 für einen gedrungeren Gegenstand, beispielsweise eine Flasche in Bocksbeutelform aufweist, wobei die
Fächer über entsprechende Fachwände voneinander getrennt sind und zum Ausgleich von Todräumen Paßstücke 163 und 164 vorgesehen sind. Die Paßstücke 163 und 164
liegen den Stirnseiten der Schachtel 43 benachbart in Verlängerung des Faches 162.
Der dem Einsatz 160 entsprechende Zuschnitt 165 ist in Figur 23 dargestellt und
umfaßt eine Anzahl streifenförmiger Abschnitte 166 bis 171, die bei Rechteckform über
Sollfaltlinien miteinander verbunden sind und von denen der Abschnitt 170, bezogen
auf den gefalteten Einsatz 160, den Boden des Faches 161 und der Abschnitt 167 den
Boden des Faches 162 bildet. Das Fach 161 wird weiter durch den an dessen Boden über eine Sollfaltlinie anschließenden Abschnitt 171 begrenzt, der eine
Längsseitenwand des Faches bildet und benachbart zu einer Längsseitenwand der Schachtel 43 bei in diese eingesetztem Einsatz 160 liegt. Die gegenüberliegende und
gegen das Fach 162 abgrenzende Fachwand wird durch den Abschnitt 169 gebildet,
der vom Boden 170 in gefaltetem Zustand aufragt und an den der Abschnitt 168
anschließt, der im Übergang zum Boden 167 des Faches 162 liegt. Die beiden Abschnitte 168 und 169 können, um einen selbstanpassenden Effekt für die von diesen
gebildete Fachwand zu ermöglichen, Sollfaltlinien aufweisen, die mit 172 und 173
bezeichnet sind und die ausgehend von einem dem Boden 167 bzw. 170 benachbarten
Scheitelpunkt winklig auseinanderlaufen, wobei ihr Verlauf vom Scheitel zu der durch
die Sollfaltlinie zwischen den Abschnitten 168 und 169 gebildeten Basis danach festgelegt wird, welche Verwindung der durch die beiden Abschnitte 168 und 169
gebildeten Fachwand ermöglicht werden soll.
Gegenüberliegend zu der zwischen den Fächern 161 und 162 liegenden, durch die
Abschnitte 168 und 169 gebildeten Fachwand ist das Fach 162 durch die durch den Abschnitt 166 gebildete Fachwand begrenzt, die bei gefaltetem Einsatz 160 an eine
Längswand der Schachtel 43 anschließt. Die bei gefaltetem Einsatz 160 obere Begrenzungskante der durch den Abschnitt 166 gebildeten Fachwand bildet eine
Sollfaltlinie für in den Endbereichen des Abschnittes 166 angesetzte Zuschnitteile 175,
176, die bei gefaltetem Einsatz 160 die Deckelteile der Paßstücke 163 und 164 bilden,
welche das Fach 162 stirnseitig begrenzen. An diese Deckelteile schließen gegenüberliegend zum Abschnitt 166 über ein Soilfaltlinie Stützschenkel 177, 178 an,
die senkrecht zu ihrer im Übergang zum Deckelteil 175, 176 liegenden Sollfaltlinie mit
gegeneinander auskragenden Anschlagarmen 179, 180 versehen sind, welche in Richtung auf den Stützschenkel 177 bzw. 178 eingeschlagen und mit dem
Stützschenkel gegen das jeweilige Deckelteil 175 bzw. 176 verschwenkt den Einschwenkweg des Stützschenkels 177 bzw. 178 dadurch begrenzen, daß sie sich im
eingefalteten Zustand gegen das Deckelteil 175 bzw. 176 abstützen. Dementsprechend
ist über die Anschlagarme, bzw. deren zu ihrer Schwenkachse 181 bzw. 182 winklige
Anschlagkante 183 bzw. 184 die Neigung des Stützschenkels 177 bzw. 178 gegenüber
dem Deckelteil 175 bzw. 176 zu bestimmen, und damit auch die Neigung der durch den
Abschnitt 166 gebildeten Seitenwand, die sich bei gefaltetem Einsatz gegen den jeweiligen Stützschenkel 177 bzw. 178 abstützt. Im Ausführungsbeispiel nimmt der
Stützschenkel 177 entsprechend dem nahezu lotrechten Verlauf der sich gegen das
Deckelteil 175 abstützenden Kante 183 des Anschiagarmes 179 bei gefaltetem Einsatz
eine nahezu senkrechte Position ein, und stützt damit die durch die Abschnitte 168,
169 gebildete Zwischenwand zwischen den Fächern 161 und 162 entsprechend ab.
Bezogen auf das Paßstück 164 ist für den dort vorgesehenen Anschlagarm 180 ein von
der senkrechten zur Schwenkachse 182 des Anschlagarmes 180 abweichender Verlauf der Anschlagkante 184 gegeben, und es verläuft die Anschlagkante 184 derart, daß
sich der Anschlagarm 180 gegen sein freies Ende verjüngt. Als Folge ist der Schwenkweg des Stützschenkels 178 gegenüber dem Deckelteil 176 nicht auf 90°
beschränkt, sondern geht über 90° hinaus, so daß der Stützschenkel schräg nach unten unter das Deckelteil hinein verläuft. In der Folge kann das Deckelteil 176, wie
auch Figur 23 zeigt, breiter als das Deckelteil 175 ausgeführt werden, das in seiner
Breite der Breite des das Bodenteil des Faches 162 bildenden Abschnittes entspricht.
Demgegenüber ist für das Paßstück 164 durch die Schräglage des Stützschenkels 178
lediglich im Bereich des Bodens des Faches 162 eine der Bodenbreite entsprechende
Breite gegeben, während im Bereich des Deckelteils 176 die durch die Abschnitte 168
und 169 gebildete Zwischenwand in Richtung auf das Fach 161 abgedrängt wird, so daß die durch die Abschnitte 168 und 169 gebildete Gehäusewand verwunden wird,
was durch die Sollfaltlinien 172 und 173 ermöglicht wird, die in Höhe der Oberkante der
durch sie gebildeten Gehäusewand etwa angrenzend an die die Deckelteile bildenden
Zuschnitteile 175, 176 enden. Der Abstand des Schnittpunktes der jeweiligen Sollfaitlinie 172, 173 zur benachbarten Begrenzungskante des Einsatzes entspricht
also etwa der in der gleichen Richtung gemessenen Breite des jeweiligen Deckelteils.
In gleicher Weise, oder auch ergänzend läßt sich eine Abstützung für die durch die
Abschnitte 168 und 169 gebildete Fachwand auch durch die Zuschnitteile 185 und 186
erreichen, die am Deckelteil 175 bzw. 176 um eine zur Schwenkachse des Deckelteiles
senkrechte Schwenkachse 187, 188 angelenkt sind. Gegen das Deckelteil, bezogen auf den Zuschnitt gemäß Figur 23 also nach oben gefaltet, bilden die Zuschnitteile 185,
186, die gleichzeitig stirnseitig das Fach 162 begrenzen, mit ihren-Kanten 189 und 190
Anschlagkanten für die durch die Abschnitte 168 und 169 gebildeten Fachwände. Eine
Neigung der Anschlagkante 190 in Verbindung mit einem Deckelteil 176, das breiter ist
als das durch den Abschnitt 167 gebildete Bodenteil hat den gleichen Effekt, wie er
vorstehend in Bezug auf die Neigung der Anschlagkante 184 des Anschlagarmes 180
erläutert wurde.
Anhand der Figuren 27 bis 29 wird ein Einsatz einer Verpackungseinheit erläutert, der
sich wiederum für Flaschen unterschiedlicher Grundform eignet, wobei im Ausführungsbeispiel Fächer für zwei bocksbeutelförmige Flaschen und eine
langgestreckte Flasche vorgesehen sind. Die beiden bocksbeutelförmigen Flaschen
sind dabei mit ihren Halsteilen gegeneinander gerichtet und jeweils schräg zur Längsrichtung der Schachtel liegend angeordnet, so daß sie sich wechselseitig
übergreifen.
In der Schachtel 43 ist ein gefalteter Einsatz 191 vorgesehen, der Fächer 192 für eine
langgestreckte Flasche und 193 und 194 für bocksbeutelartige Flaschen aufweist, wobei das Fach 192 längs einer Längskante der Schachtel 43 verläuft und über eine
durchlaufende Fachwand 195 von den beiden Fächern 193 und 194 abgegrenzt ist, die
gegeneinander durch eine schräg zur Längserstreckung der Schachtel 43 laufende Fachwand 196 abgegrenzt sind, die jeweils mit Abstand zu den Stirnseiten der
Schachtel 43 endet und zwischen der Fachwand 195 und der dem Fach 192 gegenüberliegenden Längswand der Schachtel 43 verläuft.
Figur 27 zeigt den Zuschnitt 198 eines Einsatzes 191, der, bezogen auf den gefalteten
Einsatz 191, in Längsrichtung der Schachtel verlaufende streifenförmige Abschnitte 199
bis 202 aufweist, von denen der Abschnitt 200 das dem Flaschenfach 192 zugeordnete
Bodenteil bildet. Angrenzend an den Abschnitt 202 und über eine Sollfaltlinie mit
diesem verbunden ist ein Abschnitt 203, der über die Fachwand 196 bildende Zuschnitteile in zwei Teilstücke 206 und 207 aufgeteilt ist, die sich beim Aufstellen der
Fachwand 196 durch Zusammenfalten der Zuschnitteile 204 und 205 zu einem
rechteckigen, streifenförmigen Abschnitt ergänzen, analog zu den Abschnitten 199 bis
202.
Die die Fachwand 196 bildenden Zuschnitteile 204 und 205 sind gegenüber den die
Böden der Fächer 193 und 194 bildenden Teilstücken 206 und 207, sowie auch
gegeneinander jeweils über Sollfaltlinien abgegrenzt, wobei diese Soilfaltünien
entsprechend der Fachwand 196 schräg zu den Begrenzungskanten des Zuschnittes verlaufen. Angrenzend an die von den Abschnitten 199 bis 202 abgelegenen
Seitenkanten der Teilstücke 206, 207 sind eine weitere Seitenwand der Fächer 193 und
194 bildende Abschnittsteile 208, 209 vorgesehen, die in ihrer Länge der jeweiligen
Anschlußkante der Teilstücke 206 und 207 entsprechen und die sich beim Zusammenfalten der die Trennwand 196 bildenden Zuschnitteile 204 und 205 zu einem
durchgehenden Abschnitt ergänzen. An die Abschnittsteile 208 und 209 sind über Sollfaitkanten entsprechende Abschnittsteile 210, 211 angeschlossen, wobei die
Sollfaltkanten parallel zu den zwischen den Abschnitten 199 bis 202 liegenden Sollfaltkanten verlaufen, so daß durch Zusammenfalten der Abschnittsteile 208 und 210
sowie 209 und 211 eine gedoppelte seitliche, sich gegen eine Längswand der Schachtel 203 abstützende Begrenzungswand für die Fächer 193 und 194 entsteht.
Eine weitere Verpackungseinheit gemäß der Erfindung wird anhand der Figuren 30 bis
32 geschildert, wobei der hier verwendete Einsatz für kleine Flaschen im Bocksbeutelformat geeignet ist und die Aufnahme von fünf gegeneinander
angeordneten Flaschen ermöglicht.
Wie Figur 31 zeigt ist der gefaltete Einsatz 215 in einer Schachtel 43 angeordnet und
bildet fünf Fächer 216 bis 220 für die zueinander entgegengesetzte Anordnung nebeneinander liegender Flaschen. Dabei sind die Fächer 216 bis 220 jeweils
dreiecksförmig ausgebildet und der Gesamtaufbau des Einsatzes 215 ist symmetrisch
zu einer Quermittelebene der Schachtel 43, wobei mit der Quermitteiebene die
Mittelebene des sich in Querrichtung erstreckenden mittleren, dreäecksförmigen Faches
218 zusammenfällt. In der Draufsicht gemäß Figur 31 sind die mittleren Fächer 217 bis
219 in einer dem Buchstaben W entsprechenden Anordnung vorgesehen, wobei die
Buchstabenschenkel Begrenzungswände der Fächer bilden und mit 221 bis 224 bezeichnet sind. Die Schnittpunkte der Schenkel 221 und 222 bzw. 223 und 224 bilden
die Grundlinie des Buchstabens W und enden mit Abstand von der durch die Schachtelwand gebildeten Begrenzung. Der zur Grundlinie des Buchstabens offene,
entgegengesetzt V-förmige Mittelteil mit den Buchstabenschenkeln 222 und 223 bildet
das mittlere Fach, wobei die Schenkel 222 und 223 über die Grundlinie des Buchstabens hinaus Verlängerungen aufweisen, die mit 225 und 226 bezeichnet sind
und hutkrempenartig nach außen verlaufend an der entsprechenden Längsseitenwand der Schachtel 43 enden. Die sich entgegengesetzt erstreckenden äußeren Schenkel
der W-förmigen Begrenzungswände 221 und 224 enden an der gegenüberliegenden Längsseitenwand der Schachtel 43 mit Abstand zur jeweils benachbarten Stirnwand
der Schachtel, so daß die Begrenzung der außenliegenden Fächer 216 und 220 über Teile der einander gegenüberliegenden Längswände, die jeweils dazwischenliegende
Stirnwand und die Begrenzungswände 221 und 225 bzw. 224 und 226 gebildet ist.
In Figur 30 ist der zugehörige Zuschnitt 227 dargestellt, wobei den Fächern 216 bis 220
in der Reihenfolge der Aufzählung Bodenteile 228 bis 232 entsprechen. Entsprechend
der vorgeschilderten Kontur des Faches 218 ist auch das Bodenteil 230 konturiert, und
es schließen an das Bodenteil 230, die Begrenzungswände 222 und 223 bildend, mit
diesen entsprechend verlaufenden Sollfaltlinien Abschnitte 233, 234 und 235, 236 an.
Die mit ihren Sollfaltlinien entsprechend den jeweiligen Begrenzungswänden verlaufenden Abschnitte 233 und 234 bzw. 235 und 236 verbinden das mittige, dem
Fach 218 zugehörige Bodenteil 230 mit den Bodenteilen 229 und 231. An diese schließen in entsprechender Weise die Verbindung zu den Bodenteilen 228 und 232
der Fächer 216 und 220 herstellenden Abschnitte 237 und 238 bzw. 239 und 240, wobei durch Zusammenfalten der zwischen den Bodenteilen liegenden Abschnitte
entsprechend der Darstellung gemäß Figur 32 die Bodenteiie so zueinander zu liegen
kommen, daß sie sich zu einer der Schachtelbodenfläche entsprechenden Fläche ergänzen. Die zwischen zwei Bodenteilen liegenden Abschnitte sind dabei jeweils um
Sollfaltlinien gegenüber den Bodenteilen und gegeneinander schwenkbar, die in ihrer
Erstreckung parallel zu den einander parallel liegenden Schenkeln der benachbarten
Bodenteile verlaufen.
Mit einem der Bodenteile, hier dem Bodenteil 231 ist ferner an dessen Basis ein
Abschnitt 240 über eine Sollfaltlinie befestigt, dessen Länge der Innenraumlänge der
Schachtel entspricht und das die gegen diesen Abschnitt offenen Fächer im gefalteten
Zustand abschließt. Es sind dies die Fächer 216, 217, 219 und 220.
Figur 33 zeigt einen Zuschnitt 241 für den Einsatz einer Verpackungseinheit, die
gefaltet und in vorgeschildeter Weise in eine Schachtel eingesetzt der Aufnahme einer
Flasche und zweier Gläser dient Das entsprechende Flaschenfach 242 ist durch einen
streifenförmigen Abschnitt 243 als Bodenteil und daran über Sollfaltlinien angrenzende
Abschnitte 244 und 245 als Wandteile begrenzt. An die die Wandteile bildenden Abschnitte 244 und 245 schließen über Sollfaltlinien, die hier durch eine doppelte
Perforierung gebildet sind, Abschnitte 246 und 247 an, die bei vom Bodenteil 243
aufgerichteten Wandabschnitten 244 und 245 gegen deren Rücken zurückgefaltet eine
Doppelung für die seitlichen Begrenzungswände des Flaschenfaches 242 bilden und an die Bodenteile 248 bzw. 249 anschließen, welche im seitlichen Anschluß an die
Längsseitenwände der den gefalteten Einsatz aufnehmenden, hier nicht dargestellten
Schachtel enden. Die Bodenteile 248 und 249 sind Glasfächern 250 und 251 zugeordnet, die stirnseitig jeweils durch Paßstücke begrenzt sind. Diese Paßstücke
sind gebildet durch Zuschnitteile, welche in Verlängerung der die Bodenteile 248 und
249 bildenden Abschnitte vorgesehen sind, die gleich lang sind zu den dazwischen
liegenden Abschnitten 243 bis 247 und in der Länge der Innenlänge der Schachtel
entsprechen, in die der durch den Zuschnitt 241 gebildete Einsatz einzubringen ist.
Die in Verlängerung der die Bodenteile 248 und 249 bildenden Abschnitte
vorgesehenen Zuschnitteile weisen jeweils die gleiche Breite wie diese Abschnitte auf
und sind jeweils mit 252, 253 und 254 bezeichnet, wobei das Zuschnitteil 254 in einer
Lasche 255 ausläuft, der im jeweiligen Bodenteil 248 bzw. 249 eine Stecköffnung 256
entspricht. Die Zuschnitteile 252 bis 254 sind über Sollfaltlinien verbunden und über
den jeweiligen Abschnitt 248 bzw. 249 derart einzuschlagen, daß die Zuschnitteile 253
Deckelteüe von Paßstücken bilden, die gegen das Glasfach 250, 251 durch die stirnseitige Begrenzungswände des Glasfaches bildenden Zuschnitteile 254 abgegrenzt
sind. Die Zuschnitteile 254 sind dabei durch Einstecken der Laschen 255 in die Stecköffnungen 256 lagefixiert.
Claims (59)
1. Verpackungseinheit, bestehend aus einer Schachtel und wenigstens einem
einlegbaren, aus einem ebenen Zuschnitt faltbaren und in seinem gefalteten, räumlichen Zustand lagefest in der Schachtel anzuordnenden, gegeneinander
abgetrennte, nach einer Einlegeseite, insbesondere nach oben offene Fächer aufweisenden Einsatz zur Aufnahme von insbesondere wenigstens zwei in der
Schachtel zu verpackenden Gegenständen, die über den Einsatz gehalten sind, der den Fächern zugeordnete Fachwände aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackungseinheit durch Austauschen der Einsätze (40, 41, 53, 69, 120, 136,
160, 191, 215) an Verpackungsgegenstände unterschiedlicher Form und Größe, gegebenenfalls unter Verwendung von Bestandteile der Einsätze bildenden
Paßstücken (z.B. 51. 57, 163, 164) anpaßbar ist.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz wenigstens ein angefaltetes Paßstück (z.B. 51) aufweist, das
zumindest eine Fachwand bildet.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück (51) zwischen zwei Fächern liegt.
4. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
29
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück (51) zwei mit Abstand zueinander liegende und jeweils benachbarten Fächern (49, 50) als Fachwand zugehörige Wände (34, 36) aufweist, die
durch eine Querwand (35) verbunden sind.
5. Verpackungseinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querwand (35) in Höhe der Einlegeseite als Fachoberseite verläuft.
6. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querwand oberhalb des Fachbodens verläuft.
7. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück (z.B. 163, 164) zwischen einem Fach und angrenzend an eine Schachtelwand liegt.
8. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Fachwände eines Faches jeweils durch eine Wand eines Paßstückes (z.B. 163, 164) gebildet sind.
9. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Paßstück (57) mehrere Fächer übergreifend für diese Fächer jeweils eine,
insbesondere die gleiche Fachwand bildet.
10. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück als Träger für einen in der Schachtel zu verpackenden Gegenstand
ausgebildet ist (Figur 14).
11. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Querwand des Paßstückes als Träger für einen zu verpackenden Gegenstand
ausgebildet ist.
12. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Seitenwand (104, 106) des Paßstückes eine gegen die Einlegeseite offene
und von dieser aus zugängliche Auflage bildet.
13. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflage durch einen gegen das angrenzende Fach ausschwenkbaren Wandteil
(111, 112) eines Faches gebildet ist.
14. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zwischen zwei Fächern liegende mit zwei einander gegenüberliegenden
Seiten jeweils eine Seitenwand eines Faches bildende Paßstück mit einem gegen das
jeweilige Fach ausschwenkbaren Wandteil (111, 112) eine gemeinsame Auflage bildet.
15. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz ein zwischen zwei Seitenwänden eines Faches liegendes Paßstück
(163, 164) aufweist, daß das Paßstück ein an einer der Seitenwände (166) einlegeseitig über eine Sollfaltlinie als Schwenkachse angebrachtes Deckelteil (175,
176) aufweist und daß das Deckelteil Träger für weitere Teile (z.B. 177, 179, 185) des
Paßstückes ist.
16. Verpackungseinheit nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Deckeiteil (175, 176) an seinen von der Seitenwand abgelegenen Ende einen
über eine Sollfaltlinie angebrachten Stützschenkel (177, 178) aufweist, an den über
eine Sollfaltlinie ein in Richtung auf das Deckelteil schwenkbarer Anschlagarm (179,
180) angebracht ist.
17. Verpackungseinheit nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß bezogen auf den Zuschnitt, die Sollfaltiinie (181, 182) zwischen Anschlagarm (179,
180) und Stützschenkel (177, 178) winklig, insbesondere rechtwinklig zur Sollfaitlinie
zwischen Deckelteil (175, 176) und Stützschenkel (177, 178) verläuft.
18. Verpackungseinheit nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlagarm (180) eine winklig, insbesondere spitzwinklig zu seiner durch die
Sollfaltlinie (182) zwischen Anschiagarm (180) und Stützschenkel (178) gebildeten
Schwenkachse (182) verlaufende Stützkante (184) aufweist.
19. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Deckelteil (176) an seiner zur Sollfaltlinie winkligen, insbesondere senkrechten
Kante ein über eine Sollfaltkante angebrachtes Seitenteil (186) als Fachwand aufweist,
dessen von der Schwenkachse des Deckelteiles abgelegene Kante (190) eine Stützkante für die Seitenwand des Faches bildet, die der das Deckelteil tragenden
Seitenwand gegenüberliegt.
20. Verpackungseinheit nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützkante (190) des Seitenteiles (186) winklig, insbesondere spitzwinklig zur
Schwenkachse des Seitenteiles verläuft.
21. Verpackungseinheit nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel der Stützkante des Seitenteiles und des Stützarmes gleich groß ist.
22. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz ausgehend von seinem ebenen Zuschnitt (30) nach
entgegengesetzten Seiten faltbar ist, derart, daß sich durch die entgegengesetzte
Faltung Einsätze (40, 41) für nach Anzahl und/oder Größe unterschiedliche
Gegenstände ergeben.
23. Verpackungseinheit nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt (30) derart faltbar ist, daß bei Faltung nach der einen Seite ein
Einsatz (41) für zwei Gegenstände und bei Faltung nach der anderen Seite ein Einsatz
(40) für drei Gegenstände gebildet ist, wobei die Gegenstände insbesondere Flaschen
sind.
24. Verpackungseinheit nach Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt (30) symmetrisch zu einer Quermittelebene mit parallel zur
Quermittelebene verlaufender, durch Sollfaltlinien gebildeter Faltkante aufgebaut ist.
25. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß der Quermitteiebene die Mittelebene des mittleren Faches (45) eines Einsatzes
(40) für drei Flaschen entspricht, an das jeweils eine seitliche Fachwand (33, 34; 36,
37) anschließt, die durch gegenläufige Faltung als Doppelwand ausgebildet ist.
26. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als doppelwandige Zwischenwand ausgebildeten Fachwände jeweils in ihrem
längsmittleren Bereich ausgehend von der dem Fachboden (35) zugehörigen Kante
nach gegenüberliegenden Seiten gegen die Oberkante verlaufende Sollfaltlinien (47,
48) aufweisen, derart, daß die Zwischenwände den gegenläufig verlaufenden Konturen
einander gegenüberliegend angeordneter und sich mit ihren Hälsen entgegengesetzt
streckender Flaschen anpaßbar sind.
27. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei zur Faltung des Einsatzes (40) für drei Flaschen entgegengesetzter Faltung
des Zuschnittes (30) die Seitenwände (34, 36) des mittleren Faches (45) Seitenwände
eines Paß- oder Füllstückes (51) bilden, für das das Bodenteil (35) des für den Drei-Flascheneinsatz
mittleren Faches (45) eine der Einiegeseite zugehörigen Querwand bildet und das zwischen den Fächern (49, 50) des Einsatzes (41) für zwei Flaschen
liegt.
28. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß 'die Flaschen in Längsrichtung der langgestreckten, insbesondere rechteckigen
Schachtel (43) liegen.
29. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz (53) für mehrere in Richtung einer Seite der Schachtel liegende
Flaschen vorgesehen ist, daß die Flaschen kurzer sind als die entsprechende
Seitenlänge der Schachtel und daß das bestehende Übermaß durch ein Paßstück (57)
gefüllt ist.
30. Verpackungseinheit nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück (57) einstückiger Bestandteil des Einsatzes ist.
31. Verpackungseinheit nach Anspruch 29 oder 30,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das quer zur Längsrichtung der Fächer (54-56) liegende Paßstück (57) mit seiner
den Fächern des Einsatzes zugewandten Wand mit lediglich einem der Fachboden (61)
verbunden ist.
32. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 29 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Einsatz (53) für drei Flaschen das Paßstück (57) mit dem Bodenteil (61)
des mittleren Faches (55) verbunden ist.
33. Verpackungseinheit nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück durch eine gesonderte Einlage (93) gebildet ist.
34. Verpackungseinheät nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einlage (93) ein den Einsatz (69) untergreifendes Bodenteil (96) aufweist, an
dem, zumindest einer Seite der durch den Einsatz (69) gebildeten Fächer (87-92) zugeordnet, eine eine Stirnwand für die Fächer bildende Wand (95, 97, 98) über eine
Sollfaltlinie befestigt ist.
35. Verpackungseinheit nach Anspruch 33 oder 34,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß an eine eine Stirnwand für die Fächer bildende Wand (98) eine weitere, in
Gegenrichtung faltbare Wand (97) anschließt.
36. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Seitenwand (104, 106) mindestens eines Faches als Träger für
einen in der Schachtel zu verpackenden Gegenstand ausgebildet ist.
37. Verpackungseinheit nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwand (104, 106) eine gegen die Einlegeseite offene und von dieser aus
zugängliche Auflage bildet.
38. Verpackungseinheit nach Anspruch 36 oder 37,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflage durch einen ausschwenkbaren Wandteil (111, 112) der Seitenwand
(104, 106) gebildet ist.
39. Verpackungseinheit nach Anspruch 38,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ausschwenkbare Wandteil (111, 112) gegen das angrenzende Fach
ausschwenkbar ist.
40. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 36 bis 39, dadurch gekennzeichnet,
daß einander benachbarte Zwischenwände (104, 106) zweier benachbarter Fächer
ausschwenkbare Wandteile (111, 112) aufweisen, die zusammen eine gemeinsame
Auflage bilden.
41. Verpackungseinheit nach Anspruch 40,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
• *
daß die ausschwenkbaren Wandteile im ausgeschwenkten Zustand aufeinander
zugerichtet sind.
42. Verpackungseinheit nach Anspruch 40,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ausschwenkbaren Wandteiie (111, 112) im ausgeschwenkten Zustand
voneinander weg gerichtet sind.
43. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz mit Fächern (121-123) für drei dreiecksförmige Gegenstände,
insbesondere Bocksbeutel-Flaschen vorgesehen ist, die bei entgegengesetzter Ausrichtung zueinander gegenüberliegenden Schachtelwänden zugewandte
Bodenflächen aufweisen und denen jeweils ein Bodenteil (126-128) zugeordnet ist,
wobei das Bodenteil (127) des Faches (122) für die mittlere Flasche gleichschenklig
dreiecksförmige, insbesondere kegelstumpfförmige Kontur aufweist und sich mit den
Bodenteilen (126, 128) der äußeren Fächer (121, 123) im wesentlichen zu einer der
Schachtelfläche entsprechenden Fläche ergänzt, wobei bei gefaltetem Einsatz (120)
die den Bodenteiien (126-128) entsprechenden Fächer (121-123) durch Fachwände
getrennt sind, die im ebenen Zuschnitt (125) jeweils durch zwei Abschnitte (129, 130;
131, 132) als Wandteile gebildet sind, die über zu den Schenkeln des kegelstumpfförmigen Bodenteiles parallele Solifaltlinien miteinander und dem jeweils
benachbarten Bodenteil verbunden sind.
44. Verpackungseinheit nach Anspruch 43,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die die Fachwände bildenden Wandteile (129, 130; 131, 132) eine maximale Länge
aufweisen, die der Schenkellänge des mittleren Bodenteiles (127) entspricht.
45. Verpackungseinheit nach Anspruch 43 oder 44,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der zwischen den Schenkeln Iiegenden Basis des mittleren Bodenteiles (127)
über eine Sollfaltlinie ein Abschnitt (133) als Wandteil angelenkt ist, dessen Länge der
Schachteliänge entspricht.
46. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz (136) mit Fächern für zwei dreiecksförmige Gegenstände,
insbesondere Bocksbeutel-Flaschen vorgesehen ist, die gleichgerichtet nebeneinander
liegen und zwischen denen ein entgegengesetzter dreiecksförmiger, gleichschenkliger
Raum liegt, der von den Flaschenfächern durch Fachwände getrennt ist, die im ebenen
Zuschnitt (140) jeweils durch zwei an den dem Raum zugehörigen Bodenteil angelenkte Abschnitte (144, 145, 146, 147) als Wandteile gebildet sind, welche über zu
den Schenkein parallele Sollfaltlinien miteinander und dem Bodenteil (141, 142) des
zugehörigen Flaschenfaches verbunden sind.
47. Verpackungseinheit nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheitelhöhe des zwischen den Flaschenfächern iiegenden Raumes (139) der
entsprechenden Kantenlänge der Schachtel (43), insbesondere der Schachtelbreite entspricht.
48. Verpackungseinheit nach Anspruch 46 oder 47,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenteile (141-143) der Flaschenfächer (137, 138) und des zwischen diesen
Iiegenden Raumes (139) sich zu einem Rechteck ergänzen, dessen quer zur Erstreckungsrichtung der Flaschen gemessenen Länge kürzer als die entsprechende
Kantenlänge der Schachtel ist und daß der Einsatz (136) wenigstens an seinem einen
Ende ein ergänzendes Paßstück aufweist.
49. Verpackungseinheit nach Anspruch 48,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz an beiden Enden ergänzende Paßstücke aufweist.
50. Verpackungseinheit nach Anspruch 48 oder 49,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück durch einen Faltkörper gebildet ist.
51. Verpackungseinheit nach Anspruch 50,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Faltkörper durch drei Wandteiie (151-153; 154-156) gebildet ist, von denen
eines eine Fachwand bildet und die über Sollfaltlinien gegeneinander abgegrenzt und
schwenkbar verbunden sind.
52. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 46 bis 52, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenteile (141, 142) der Flaschenfächer (137, 138) an ihren voneinander
abgewandten Seiten einen zu den entsprechenden Schachtelseiten parallelen Verlauf
aufweisen.
53. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 46 bis 52, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Basis des Bodenteiles des zwischen den Flaschenfächern liegenden
Raumes ein Wandteil über eine Sollfaltlinie angeienkt ist, dessen Länge der entsprechenden Schachteilänge entspricht.
54. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
durch einen Einsatz (191) für eine Schachtel (43) der drei Fächer (192-194) aufweist,
von denen eines über die Länge der Schachtel (43) durchlaufend ausgebildet ist und
durch eine Fachwand (195) gegenüber einem mit rechtwinkligem Grundriss
• ··
danebenliegenden Fachfeld abgegrenzt ist, das der Bodenfiäche der beiden anderen
Fächer (193, 194) entspricht, die gegeneinander über zwischen der allen Fächern (192-194)
gemeinsamen Fachwand (195) und der gegenüberliegenden Längsbegrenzung des Fachfeldes verläuft.
55. Verpackungseinheit nach Anspruch 54,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die diagnoal verlaufende Fachwand (196) jeweils mit Abstand zu den zur
gemeinsamen Trennwand querliegenden Fachfeidgrenzen endet.
56. Verpackungseinheit nach Anspruch 54 oder 55,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Zuschnitt die Bodenflächen (206, 207) der über die diagonale Fachwand (196)
begrenzten Fächer (193, 194) über iängs der Diagonale an die Bodenflächen (206, 207) über Sollfaltlinien angeschlossene, die Fachwand (196) bildende Abschnitte (204,
205) verbunden sind und daß durch Zusammenfalten dieser Abschnitte (204, 205) zur
Fachwand (196) die Bodenflächen (206, 207) der Fächer (193, 194) aneinander angefügt werden.
57. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz für eine ungerade Anzahl, insbesondere fünf Fächer (216-220) mit
dreiecksförmiger Bodenfläche (228-232) vorgesehen ist, die bei zueinander
entgegengesetzter Ausrichtung mit ährer Basis abwechselnd gegenüberliegenden
Schachtelseiten zugewandt sind, wobei die Bodenteile (228-232) sich bei zu einem
Einsatz gefalteten Zuschnitt (227) zu einer der Schachtelfläche ergänzenden Fläche
ergänzen und wobei, bezogen auf den gefalteten Einsatz, die den Bodenteilen (228-232)
entsprechenden Fächer (216-220) durch Fachwände getrennt sind, die im Zuschnitt (227) jeweils durch zwei Abschnitte (233, 234; 235, 236; 237, 238; 239, 240)
als Wandteäle gebildet sind, die über zu den Schenkeln der dreiecksförmigen
Bodenteile parallele Sollfaltlinien miteinander und dem jeweils benachbarten Bodenteil
verbunden sind.
58. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz mit wenigsten einem Fach vorgesehen ist, dessen Bodenteil durch
einen streifenförmigen, rechteckigen Abschnitt (249) des Zuschnittes (261) gebildet ist
und das durch ein Paßstück verkürzbar ist, das durch Einfalten von in Verlängerung
des den Bodenteil bildenden Abschnittes über Sollfaltlinien angebrachte Zuschnittsabschnitte gebildet ist.
59. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz mit zumindest einem Fach vorgesehen ist, daß zumindest eine der
Fachwände durch einen streifenförmigen, rechteckigen Abschnitt gebildet ist und daß
das Fach durch ein Paßstück zu verkleinern ist, das durch Einfalten von in Verlängerung des die Fachwand bildenden Abschnittes über Sollfaltlinien an dem
Abschnitt angebrachte Zuschnittsabschnitte gebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716702U DE29716702U1 (de) | 1997-09-16 | 1997-09-16 | Verpackungseinheit |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716702U DE29716702U1 (de) | 1997-09-16 | 1997-09-16 | Verpackungseinheit |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29716702U1 true DE29716702U1 (de) | 1998-01-02 |
Family
ID=8046120
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29716702U Expired - Lifetime DE29716702U1 (de) | 1997-09-16 | 1997-09-16 | Verpackungseinheit |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29716702U1 (de) |
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