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DE29716702U1 - Verpackungseinheit - Google Patents

Verpackungseinheit

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DE29716702U1
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wall
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DE29716702U
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PRO VERPACKUNGS SERVICE GmbH
Original Assignee
PRO VERPACKUNGS SERVICE GmbH
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Description

PRO Verpackungs-Service GmbH
Schorndorf 9. September 1997
Verpackungseinheit
Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit, bestehend aus einer Schachtel und wenigstens einem einlegbaren, aus einem ebenen Zuschnitt faltbaren und in seinem gefalteten, räumlichen Zustand lagefest in der Schachtel anzuordnenden, gegeneinander abgetrennte, nach einer Einlegeseite, insbesondere nach oben offene Fächer aufweisenden Einsatz zur Aufnahme von insbesondere wenigstens zwei in der Schachtel zu verpackenden Gegenständen, die über den Einsatz gehalten sind, der den Fächern zugeordnete Fachwände aufweist.
Verpackungseinheiten dieser Art sind bekannt und werden häufig aus Wellpappe hergestellt, wobei ausgehend von einem ebenen Zustand durch entsprechende Vorprägungen Sollfaltlinien geschaffen sind, aus denen der jeweilige Einsatz gefaltet wird.
Durch die Erfindung soll eine Verpackungseinheit geschaffen werden, die flexibel den Bedürfnissen bestimmter Verbrauchergruppen, so beispielsweise Weinhändlern oder Winzern angepaßt werden kann, und zwar bei möglichst geringem Aufwand in der Lagerhaltung.
Gemäß der Erfindung wird dies durch eine Verpackungseinheit erreicht, bei der bezogen auf eine in ihrer Form gleichbleibende Schachtel durch Austauschen der Einsätze eine Anpassung an Verpackungsgegenstände unterschiedlicher Form und Größe erreicht wird, und zwar gegebenenfalls unter Verwendung von Paßstücken, die Bestandteile der Einsätze bilden.
Die im Rahmen der Erfindung verwendeten Einsätze sind bevorzugt einstückig, und werden aus einem einstückigen Zuschnitt gefaltet. Die Faltung gestaltet sich einfach, wobei gegebenenfalls durch entsprechende Prägemuster für die Faitiinien, und/oder entsprechende Farbgebung für Faltlinien entsprechende Falthinweise vermittelt werden, was insbesondere bei komplizierteren Faiteinsätzen oder Falteinsätzen zweckmäßig ist, welche bezogen auf den jeweiligen Zuschnitt die Faltung von zumindest zwei unterschiedlichen Einsatztypen zulassen.
Abgesehen davon, daß im Rahmen der Erfindung durch verschiedene Flaschenanordnung, und diesen Flaschenanordnungen speziell angepaßte Einsätze eine Vielzahl von Flaschengrößen und Flaschenformen innerhalb der gleichen Schachtel untergebracht werden können, kann im Rahmen der Erfindung auch mit zusätzlichen Paßstücken gearbeitet werden, über die entsprechende Leerräume aufgefüllt und/oder sowohl Puffer wie auch Verpackungsräume geschaffen werden, wie sie in Verbindung mit in der gleichen Schachtel unterzubringenden insbesondere empfindlicheren Gegenständen, wie beispielsweise Gläsern zweckmäßig sind. Die Erfindung umfaßt deshalb auch Lösungen für Einsätze, die die gemeinsame Verpackung von Flaschen und Gläsern möglich macht.
Zweckmäßigerweise werden die den Einsätzen zugeordneten Paßstücke so gestaltet, daß über das jeweilige Paßstück zumindest eine Wand eines Aufnahmefaches, sei es für Flaschen, sei es für Gläser oder für andere Gegenstände geschaffen wird. Dabei kann das Paßstück zwischen zwei Fächern liegen und beispielsweise zwei benachbarten Fächern zugehörige Fachwände bilden, die durch eine Querwand des Paßstückes verbunden sind. Es läßt sich so der Rauminhalt einer Schachtel, der zur Aufnahme von beispielsweise drei Flaschen geeignet ist, die gegeneinander angeordnet sind, für die Verpackung von zwei insbesondere gleichgerichtet einzulegenden Flaschen nutzen, wobei über die Breite des Paßstückes eine Anpassung an verschiedene Flaschenstärken, insbesondere Flaschendurchmesser vorgenommen werden kann, die Flexibilität der über die Querwand verbundenen, durch
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das Paßstück gebildeten Fachwände es aber auch ermöglicht, Flaschen unterschiedlicher Größe so beispielsweise %-Liter und Literflaschen aufzunehmen.
Die Querwand des Paßstückes liegt dabei bevorzugt in Höhe der jeweiligen Fachoberseite, d.h. der Einlegeseite des jeweiligen Faches.
Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung nicht nur möglich, Paßstücke zwischen zwei Fächern vorzusehen, sondern auch angrenzend an eine Schachtelwand anzuordnen, wobei insbesondere bei einer derartigen Lösung ein Paßstück mehrere Fächer übergreifend derart angeordnet werden kann, daß es für diese Fächer jeweils eine, insbesondere die gleiche Fachwand bildet.
Im Rahmen der Erfindung muß das Paßstück keineswegs lediglich einen Hohlraum füllen, sondern es kann insbesondere auch als Aufnahme oder Träger für in der Verpackung anzuordnende Gegenstände dienen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß eine der Wände des Paßstückes, insbesondere die Querwand Ausstanzungen, Ausprägungen oder dergleichen aufweist, die die Aufnahme oder Fixierung eines Gegenstandes ermöglichen. Weiter kann auch eine Seitenwand des Paßstückes eine insbesondere gegen die Einlegeseite offene und von dieser aus zugängliche Auflage bilden, zweckmäßiger Weise dadurch, daß die jeweilige Seitenwand ihrerseits einen teilweise freigestanzten und über eine Sollfaltlinie ausschwenkbaren Trägerteil aufweist.
Bezogen auf ein zwischen zwei Fächern liegendes und mit zwei einander gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Seitenwand eines Faches bildendes Paßstück kann es beispielsweise zweckmäßig sein, dieses mit einem gegen das jeweilige Fach ausschwenkbaren Wandteil als Trägerteil auszubilden, derart, daß die beiden Trägerteile eine gemeinsame Auflage bilden. Eine solche Auflage läßt sich beispielsweise nutzen, um in der Verpackung, d.h. in der Schachtel bei eingelegtem Einsatz und eingelegten Verpackungsgegenständen verbleibende Freiräume für die Unterbringung von Zusatzgegenständen zu verwenden, wie beispielsweise von
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Werbepräsenten oder dergleichen, insbesondere plattenförmigen Werbeträgern, wie Disketten, CD's oder auch Schmucktellern.
Im Rahmen der Erfindung können Paßstücke insbesondere auch der Aussteifung und/oder Abstützung von Fachwänden dienen, wobei der Einsatz so gestaltet sein kann, daß sich ein zwischen zwei Seitenwänden eines Faches liegendes Paßstück ergibt, wobei dies in einfacher Weise dadurch erreichbar ist, daß das Paßstück ein an einer der Fachwände einlegeseitig über eine Sollfaltiinie als Schwenkachse angebrachtes Deckelteil aufweist und daß dieses Deckelteil Träger für weitere Teile des Paßstückes ist.
Hierzu kann das Deckelteii an seinem von der Seitenwand, mit der es über die Sollfaltlinie als Schwenkachse verbunden ist, abgelegenen Ende einen über eine Sollfaltlinie angebrachten Stützschenkel aufweisen, an dem wiederum über eine Sollfaltiinie ein unter das Deckelteil schwenkbarer Anschlagarm angebracht ist, über den der Stützschenkei in seiner Neigung gegenüber dem Deckelteil bestimmbar ist. Hierzu kann die dem Deckelteil zugewandte Stützkante des Anschlagarmes unter dem jeweils gewünschten Winkel zu der Schwenkachse geneigt angeordnet werden, die zwischen Anschlagarm und Stützschenkel liegt. Das Deckelteil kann ferner auch an seiner zur Sollfaltiinie winkligen, insbesondere senkrechten Kante ein über eine Sollfaltiinie angebrachtes Seitenteil, insbesondere als Fachwand eingesetztes Seitenteil aufweisen, dessen von der Schwenkachse des Deckelteils abgelegene Kante eine Stützkante für die Seitenwand des Faches bildet, die der das Deckelteil tragenden Seitenwand gegenüberliegt. Auch hier kann die Stützkante des Seitenteiles winklig, insbesondere spitzwinklig zur Schwenkachse des Seitenteiles verlaufen, so daß über diese Kante die Neigung der gegen diese anliegende Fachwand ebenfalls bestimmt werden kann.
Im Rahmen der Erfindung können erfindungsgemäße Einsätze durch unterschiedliche Faltung für verschiedene Gegenstände genutzt werden. Eine diesbezüglich besonders zweckmäßige Lösung besteht darin, unter Verwendung gleicher Sollfaltlinien einen
Einsatz, ausgehend vom ebenen Zuschnitt, nach entgegengesetzten Richtungen zu falten. Hierdurch läßt sich erfindungsgemäß eine Einlage schaffen, die sowohl für zwei als auch für drei Gegenstände insbesondere gleicher oder ähnlicher Form, insbesondere Flaschen geeignet ist. Ein derartiger Einsatz ist bezogen auf seinen ebenen Zuschnitt zweckmäßigerweise symmetrisch zu einer Quermittelebene aufgebaut, wobei die Quermitteiebene parallel zu den jeweiligen, durch Sollfaitlinien gebildeten Faltkanten verläuft.
Die Quermittelebene bildet dabei zweckmäßigerweise die Mittelebene des mittleren Faches eines Einsatzes für drei Flaschen, die alle gleichgerichtet oder auch derartig angeordnet sein können, daß die beiden äußeren entgegengesetzt zur mittleren liegen. An die Seitenwände des mittleren Faches schließt jeweils eine seitliche Fachwand des angrenzenden Faches an, wobei diese Fachwände durch gegenläufige Faltung Rücken an Rücken liegend eine Doppelwand bilden.
Während bei der Faltung des Einsatzes zur Aufnahme für drei Flaschen das von der Quermittelebene geschnittene Mittelstück des Einsatzes den Boden des mittleren Faches bildet bildet das entsprechende Teil des Einsatzes bei entgegengerichteter Faltung, also bei Faltung des Einsatzes zur Aufnahme von zwei Flaschen die der Einlegeseite des Einsatzes zugewandte Querwand eines Paßstückes, dessen Seitenwände Seitenwände des benachbarten Faches bilden. An diese Seitenwand schließt für das jeweilige Fach jeweils ein Bodenteil an, das, bezogen auf die Gestaltung des Einsatzes für drei Flaschen, durch das Teil gebildet ist, welches die dem Mittelfach zugewandte Fachwand des Außenfaches bildet.
Durch diese Gestaltung verbleiben bei Verwendung des Einsatzes für zwei Flaschen anschließend an den jeweiligen Fachboden im Zuschnitt zwei äußere Abschnitte, die, bezogen auf den Dreier-Einsatz Bodenteil und äußere Seitenwand des äußeren Faches gebildet haben, bei Verwendung als Zweier-Einsatz durch gegenläufige Faltung aber eine an der Schachtelaußenwand anliegende doppelwandige Fachwand bilden.
Sollen drei Flaschen verpackt werden, die kürzer als die Schachtellänge sind, also beispielsweise als Bordeaux-Flaschen oder Futura-Flaschen bekannte Flaschen, so erweist es sich als zweckmäßig, ein gemeinsames Paßstück vorzusehen, das einstückige Bestandteil dieses Falteinsatzes ist. Für den Zuschnitt erweist es sich dabei als zweckmäßig, daß das quer zur Längsrichtung der Fächer liegende Paßstück mit seiner den Fächern zugewandten Wand mit lediglich einem der Fachböden dieser Fächer, bei Gestaltung des Einsatzes für drei Flaschen bevorzugt mit dem Bodenteil des mittleren Faches verbunden ist.
Sollten innerhalb einer Schachte! gleicher Größe sechs sogenannte Piccolo-Flaschen untergebracht werden, so werden diese zweckmäßigerweise quer zur Längsrichtung der Schachtel gelegt, und es erweist sich als zweckmäßig, einen entsprechend mäanderförmig gestalteten Einsatz, also ein besonders einfaches Faltteil zu verwenden und das Übermaß zwischen Flaschenlänge und Innenbreite der Schachtel durch eine gesonderte Einlage auszugleichen. Diese Einlage ist zweckmäßigerweise durch ein Faltteil mit quer zu den Faltlinien des Flascheneinsatzes liegenden Faltlinien gebildet, wobei die Einlage ein den Einsatz untergreifendes Bodenteil aufweist, an dem, zumindest an einer Seite der durch den Einsatz gebildeten Fächer, eine eine Stirnwand für die Fächer bildende Wand über eine Sollfaltlinie befestigt ist. Zweckmäßigerweise schließt an diese, eine Stirnwand für den Einsatz bildende Wand der Einlage ein weiterer, in Gegenrichtung zu faltender Wandteil an, so daß sich durch die Tendenz der beiden übereinander gefalteten Wände, sich voneinander abzuspreizen, eine gewisse Verspannung der Flaschen erreichen läßt, so fern der die Flaschen aufnehmende Einsatz mit seinen Fachwänden entsprechend verkürzt ausgeführt ist.
Analog zur Gestaltung von Paßstücken als Auflagen durch Ausfalten von Seitenwandteilen ist es auch möglich, Einfach-Fachwände oder durch Übereinanderklappen entstandene Zweifach-Fachwände als Auflagen auszubilden, in dem die jeweiligen Seitenwände mit einem ausschwenkbaren Wandteil versehen werden, dessen Schwenkachse durch eine Sollfeltlinie vorgegeben ist und der ansonsten freigeschnitten oder durch entsprechende Perforierungen oder dergleichen
aus der jeweiligen Seitenwand heraustrennbar ist. Besonders zweckmäßig ist es, bei durch Doppeiwände gebildeten Seitenwänden diese nach entgegengesetzten Richtungen mit entsprechend ausschwenkbaren Auflagen zu versehen, so daß die beiden Auflagen quasi einen gemeinsamen Tragteller bilden können.
Im Rahmen der Erfindung lassen sich auch dreiecksförmige Gegenstände, wie sogenannte Bocksbeutel-Flaschen in einer erfindungsgemäßen Verpackungseinheit unterbringen, und ein derartiger Einsatz für drei solche Flaschen ist zweckmäßigerweise derart gestaltet, daß diesen bei entgegengesetzter Ausrichtung zueinander und zu gegenüberliegenden Schachtelwänden etwa paralleler Lage ihrer Bodenflächen jeweils ein Bodenteil zugeordnet wird, wobei das für die mittlere Flasche vorgesehene Fach des Einsatzes bevorzugt ein Bodenteil mit gleichschenklig kegelstumpfförmiger Kontur aufweist, das sich mit den Bodenteilen der Fächer der äußeren Flaschen im wesentlichen zu einer der Schachtelfläche entsprechenden Bodenfläche ergänzt. Hierbei sind bei gefaltetem Einsatz die den Bodenteilen entsprechenden Fächer durch Fachwände getrennt, die im ebenen Zuschnitt jeweils durch zwei Wandteile gebildet sind, welche über zu den Schenkeln der kegelstumpfförmigen Bodenteiie parallele Sollfaltlinien miteinander und dem jeweils benachbarten Bodenteil verbunden sind. Die Fachwände bildenden Teile des Zuschnittes weisen dabei eine maximale Länge auf, die der Schenkeilänge des mittleren Bodenteiles entsprechen, so daß die Fachwände in der einen Richtung zwar aufeinander zulaufen, aber dennoch mit einem gewissen Abstand zueinander enden.
Im Rahmen der Erfindung erweist es sich weiter als zweckmäßig, wenn an der zwischen den Schenkeln liegenden Basis des mittleren Bodenteiles über eine Sollfaitlinie ein Wandteil angelenkt ist, das im gefalteten Zustand die eine Stirnseite der stirnseitig offenen Fächer überdeckt.
Ein im Prinzip ähnlich aufgebauter Einsatz eignet sich für die Unterbringung zweier sogenannter Bocksbeutel-Flaschen in der gleichen Schachtel, wobei hier die Flaschen gleichgerichtet angeordnet sind. Bei dieser Lösung ist der Einsatz mit dreiecksförmigen
Fächern für die gleichgerichtet nebeneinander liegenden Flaschen ausgebildet und es ist zwischen diesen Fächern ein entgegengesetzt dreiecksförmiger gleichschenkliger Raum abgegrenzt, und zwar durch die Fachwände der Flaschenfächer. Die den Flaschenfächern zur Abtrennung gegenüber dem mittleren Anpassungsraum zugeordneten Fachwände sind dabei jeweils doppelwandig und im ebenen Zuschnitt jeweils durch zwei Wandteile gebildet, die an das Bodenteil des mittleren Füllraumes angeschlossen sind, wobei diese Wandteile über zu den Schenkeln des Bodenteiles parallele Sollfaltkanten miteinander und mit dem Bodenteil des jeweils angrenzenden Flaschenfaches verbunden sind. Die Scheitelhöhe des zwischen den Flaschenfächern liegenden Raumes entspricht dabei bevorzugt der entsprechenden Kantenlänge der Schachtel, also üblicherweise der Schachtelbreite.
Im Hinblick darauf, daß bei einer derartigen Lösung der zwischen den Flaschenfächern liegende Raum in seiner Basis schmäler ist als die Basis des mittleren Faches bei einem Einsatz zur Aufnahme von drei Flaschen ergänzen sich die Bodenteile der beiden Flaschenfächer und des mittleren Raumes nicht zu einer der Bodenlänge der Schachtel entsprechenden Länge, und es sind deshalb anschließend an die zur Quermittelebene des mittleren Raumes bzw. zu den Schachtelstirnseiten parallelen äußeren Kanten der Bodenteile der Flaschenfächer Paßstücke vorgesehen, die jeweils als Faltkörper ausgebildet sind, wobei diese Faltkörper durch drei Wandteile gebildet sind, von denen eines eine Fachwand bildet, und die über zur angrenzenden Bodenkante parallele Sollfaltlinien mit dem Bodenteil und untereinander verbunden sind.
Die vorgeschilderten und weitere Ausgestaltungen von Einsätzen für erfindungsgemäße Verpackungseinheiten sind in den Ansprüchen festgehalten. Ferner wird die Erfindung anhand der nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung in verschiedenen Ausgestaltungsformen noch näher erläutert, wobei die erläuterten Ausführungsbeispiele keineswegs eine abschließende Auswahl der erfindungsgemäß möglichen Ausgestaltungsformen darstellen, vielmehr in wechselseitiger Ergänzung zu den Ansprüchen zu sehen sind.
Die Ausführungsbeispiele zeigen im Einzelnen:
Figur 1 den Zuschnitt einer Schachtel, wie sie gefaltet die Aufnahme für Einsätze
gemäß der Erfindung bildet,
Figur 2 einen Zuschnitt eines Einsatzes für zwei oder drei langgestreckte Gegenstände, bevorzugt in Flaschenform, insbesondere für wahlweise
zwei oder drei 0,75 Liter Flaschen in herkömmlicher, länglicher Form, Figur 3 einen Zuschnitt gemäß Figur 2 gefaltet und eingesetzt in eine Schachtel gemäß Zuschnitt in Figur 1 für drei Flaschen, schematisiert und in
Draufsicht,
Figur 4 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 2 in einer schematisierten, perspektivischen Darstellung von schräg oben, zur Aufnahme von drei
Flaschen,
Figur 5 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 2 in einer der Figur 4 entsprechenden Darstellung, aber bei entgegengesetzter Faltung, zur
Aufnahme von zwei Flaschen
Figur 6 einen Zuschnitt eines Einsatzes für die Aufnahme länglicher Gegenstände, bevorzugt in Flaschenform, insbesondere für Bordeauxoder Futura-Flaschen, mit einem Paßstück zum Ausgleich der Längendifferenz zwischen Flaschen und Schachtel,
Figur 7 einen Zuschnitt gemäß Figur 6 gefaltet und eingesetzt in eine Schachtel,
Figur 8 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 6 in perspektivischer
Darstellung bei Ansicht von schräg oben,
Figur 9 einen Zuschnitt eines Einsatzes für sechs längliche Gegenstände,
insbesondere Piccoio-Flaschen,
Figur 10 den Zuschnitt des Einsatzes gemäß Figur 9 gefaltet in schematisierter perspektivischer Darstellung von schräg oben,
Figur 11 einen Zuschnitt einer den Einsatz gemäß Figur 9 ergänzenden Einlage, Figur 12 den Zuschnitt der Einlage gemäß Figur 11 gefaltet in einer stirnseitigen
Ansicht,
Figur 13 den Einsatz gemäß Figur 9 und die Einlage gemäß Figur 11 in Draufsicht
gefaltet und in eine Schachtel gemäß Zuschnitt in Figur 1 eingesetzt,
schematisiert dargestellt,
Figur 14 einen Zuschnitt eines Einsatzes für zwei längliche Gegenstände, insbesondere 0,75 Liter Weinflaschen in herkömmlicher langgestreckter
Form mit einer Aufnahme für eine Beigabe, beispielsweise eine CD, Figur 15 eine schematisierte, ausschnittsweise Schnittdarstellung der Aufnahme
gefaltet, entsprechend einer Schnittführung XV-XV in Figur 14, Figur 16 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme von drei bauchigen
Gegenständen, insbesondere Flaschen in Bocksbeutelform, Figur 17 einen Zuschnitt gemäß Figur 16 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht,
Figur 18 eine Faltskizze des Einsatzes gemäß Figur 16 in perspektivischer
Darstellung von schräg oben gesehen, schematisiert, Figur 19 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme von zwei bauchigen
Gegenständen, insbesondere Flaschen in Bocksbeutelform, Figur 20 einen Zuschnitt gemäß Figur 19 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt entsprechend Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht, Figur 21 eine schematisierte Schnittdarstellung gemäß Linie XXI-XXI in
Figur 20 des gefalteten Zuschnittes gemäß Figur 19, Figur 22 eine Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 20 in Perspektive,
schematisiert und in Ansicht von schräg oben, Figur 23 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme eines bauchigen und eines länglichen Gegenstandes, insbesondere in Form einer bocksbeutelartigen Flasche und einer gestreckten Wein- oder
Sektflasche,
Figur 24 eine Zuschnitt gemäß Figur 23 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt in Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht, Figur 25 eine perspektivische stirnseitige Ansicht des gefalteten Zuschnitts gemäß
Figur 23 in einer Teildarstellung,
Figur 26 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 23, schematisiert und in Ansicht von schräg oben,
Figur 27 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme zweier bauchiger
Gegenstände und eines langgestreckten Gegenstandes, insbesondere
zweier bocksbeutelförmiger Flaschen und einer gestreckten Wein- oder
Schnapsflasche, insbesondere Futura-Flasche,
Figur 28 einen Zuschnitt gemäß Figur 27 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt nach Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht und schematisiert,
Figur 29 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 27,
schematisiert und in Draufsicht von schräg oben,
Figur 30 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme von fünf kleineren,
bauchigen Gegenständen, insbesondere in Form bocksbeutelartiger
Flaschen kleineren Volumens,
Figur 31 einen Zuschnitt gemäß Figur 30 gefaltet und in eine Schachtel gemäß
Zuschnitt in Figur 1 eingesetzt, in Draufsicht und schematisiert,
Figur 32 eine perspektivische Faltskizze des Zuschnittes gemäß Figur 30,
schematisiert und in Ansicht von schräg oben, und
Figur 33 einen Zuschnitt für einen Einsatz zur Aufnahme einer Flasche zwischen
zwei seitlich zu dieser liegenden Gläsern.
Der Zuschnitt gemäß Figur 1 läßt sich zu einer Schachtel falten, in die Einsätze gemäß den nachfolgenden Figuren passend einsetzbar sind, so daß die Schachtel in Verbindung mit den Einsätzen eine Verpackungseinheit bildet, die je nach verwendetem Einsatz für unterschiedliche, zu verpackende Gegenstände geeignet ist, wobei sowohl die Schachtel wie auch die jeweiligen Einsätze aus ebenen Zuschnitten gefaltet werden, so daß eine sehr raumsparende Lagerung möglich ist.
Der in Figur 1 gezeigte und insgesamt mit 1 bezeichnete Zuschnitt einer Schachtel umfaßt alle Teile der Schachtel und es sind diese Teile auch im Zuschnitt analog zu ihrer Funktion an der Schachtel bezeichnet, nämlich der Schachteiboden mit 2, die Bodenseitenwände mit 3 und 4, die Bodenstirnwände mit 5 und 6, der Deckel mit 7, die Deckelseitenwand mit 8, die Deckelstirnwände mit 9 und 10, die an der Deckelseitenwand 8 stirnseitig vorgesehenen Steckzungen mit 11 und 12, die der
Bodenseitenwand 3 zugeordneten Seitenwandlaschen mit 14 und 15, die der Bodenseitenwand 4 zugeordneten Seitenwandlaschen mit 16 und 17 und die an den Bodenstirnwänden 5 und 6 vorgesehenen Stirnwandlaschen mit 18 und 19. Ferner ist der Boden 2 angrenzend an die Bodenstirnwände 5 und 6 jeweils mit einer Stecköffnung 20, 21 versehen, der an der jeweiligen Stirnwandlasche 18 und 19 eine Stecklasche 22 , 23 zugeordnet ist. Zwischen den einzelnen Teilen verlaufen in Figur 1 Sollfaltlinien, die strichliert dargestellt sind. Wird der Zuschnitt 1 zu einer Schachtel gefaltet, so werden zunächst die Bodenseitenwände 3 und 4 gegenüber dem Boden über 90° in eine aufrechte Lage geschwenkt, und anschließend die Seitenwandlaschen 14 bis 16 in Richtung auf die jeweils gegenüberliegende Wand eingeklappt. Im nächsten Schritt werden die Bodenstirnwände 5 und 6 aufgerichtet und es werden die Stirnwandlaschen 18 und 19 über 180° eingefaltet, wobei sie die Seitenwandlaschen 14 bis 17 überdecken und in der eingefalteten Lage durch Einstecken der Stecklaschen 22, 23 in die Stecköffnungen 20, 21 gesichert werden. Die so gebildete Schachtel ist nach oben offen und kann durch Einschwenken des Deckels 7 geschlossen werden, wobei vorab die Deckelstirnwände 9 und 10 gegenüber dem Deckel so eingeschwenkt werden, daß sie beim Schließen des Deckels 7 entlang den über die Bodenstirnwände 5, 6 eingefalteten Stirnwandlaschen 18, 19 in den Schachtelinnenraum gleiten. Bei geschlossenem oder nahezu geschlossenem Deckel 7 wird die Deckelseitenwand 8 gegenüber dem Deckel 7 eingeschwenkt, wobei vorab die Steckzungen 11 und 12 gegenüber der Deckeiseitenwand eingeschlagen werden, derart, daß diese beim Verschwenken der Deckelseitenwand 8 gegenüber dem Deckel 7 in Richtung auf die Bodenseitenwand 4 in den Spalt eingeschoben werden können, der an den Schachtelstirnseiten zwischen der jeweiligen Stirnwandlasche 18 bzw. 19 und der zugehörigen Bodenstirnwand 5 bzw. 6 verbleibt.
In die geöffnete, aus dem Zuschnitt 1 gefaltete Schachtel können passend Einsätze eingesetzt werden, die nachfolgend näher erläutert werden.
Der Zuschnitt des Einsatzes gemäß Figur 2 ist insgesamt mit 30 bezeichnet und umfaßt bei rechteckigen Querschnitt streifenförmige Abschnitte 31 bis 39, die jeweils
Rechteckform aufweisen und über strichliert dargestellte Sollfaltlinien gegeneinander faltbar verbunden sind. Figuren 4 und 5 stellen je einen aus dem Zuschnitt gemäß Figur 2 gefalteten Einsatz gemäß der Figurenlegende dar, wobei der Einsatz gemäß Figur 4 zur Aufnahme von drei Flaschen und der Einsatz gemäß Figur 5 zur Aufnahme von zwei Flaschen dient. Figur 3 zeigt die Aufnahme eines Einsatzes 40 bzw. 41 in einer Schachtel 43 gemäß dem Zuschnitt 1 in Figur 1 in schematisierter Draufsicht.
Der Einsatz 40 umfaßt drei Fächer 44, 45, 46 zur Aufnahme beispielsweise je einer Flasche, und es ist das Fach 44 gefaltet aus den streifenförmigen Abschnitten 31, 32 und 33, das Fach 45 gefaltet aus den Abschnitten 34 bis 36 und das Fach 46 gefaltet aus den Abschnitten 37 bis 39. Dabei bilden die Abschnitte 32, 35 und 38 Böden, und die weiteren Abschnitte 31, 33, 34, 36, 37 und 39 Seitenwände der jeweiligen Fächer. Die zwischen den Fächern 44 und 45 bzw. 45 und 46 liegenden Abschnitte 33 und 34 bzw. 36 und 37 bilden eine Doppelwand, so daß insbesondere bei einer Ausgestaltung, bei der die bodenseitigen Abschnitte in ihrer aufsummierten Breite schmäler sind als die Breite der Schachtel 43 ist, die Seitenwände insgesamt mit leichter Schrägung nach oben verlaufen und dadurch nach oben im Querschnitt sich erweiternde Fächer bilden. Hierdurch ist eine gewisse Anpassung der Fächer 44, 45, 46 an unterschiedliche Flaschenstärken möglich. Dem dient ferner auch eine Anordnung zusätzlicher Sollfaltlinien in den in Figur 4 Seitenwände 33, 34 bzw. 36, 37 bildenden Abschnitten 33, 34 bzw. 36, 37 des Zuschnittes gemäß Figur 2, wobei in jedem der Abschnitte zwei Sollfaltlinien 47, 48 vorgesehen sind, die sich, bezogen auf die Darstellung gemäß Figur 2 , winklig zueinander erstrecken und mit ihrer Spitze an oder nahe der Sollfaltlinie zwischen Seitenwand und zugehörigem Boden liegen. Im Bereich der oberen Kante der jeweiligen Seitenwand liegen die Sollfaltlinien 47, 48 soweit auseinander, daß die jeweilige Seitenwand im Bereich der oberen Kante über die Sollfaltlinien 47, 48 etwa gedrittelt wird, wobei die Spitze des durch die Sollfaltlinien 47, 48 gebildeten Winkels etwa längsmittig zur Länge des jeweiligen Faches 44, 45, 46 liegt. Über diese Sollfaltlinien ergibt sich ein selbstanpassendes Flaschenbett, da sich bei Anordnung von drei Flaschen mit entgegengesetzter Ausrichtung die Flaschenbäuche zweier Flaschen mit dem Hals der dazwischenliegenden Flasche
überdecken, so daß die Flaschenbäuche die dazwischenliegenden Seitenwände in Richtung auf den Flaschenhals ausformen können, was durch die entsprechenden Sollfaltlinien 47, 48 unter Vermeidung unzulässiger Verformungen für das Material des Einsatzes, üblicherweise Wellpappe erreicht wird.
Die Sollfaltlinien, die in den Figuren immer nur schematisch dargestellt sind, können in üblicher Weise durch Perforation Einrollen, Prägen oder dergleichen gebildet sein.
Wird der Zuschnitt gemäß Figur 2 wie in Figur 5 dargestellt gefaltet, so ergeben sich zwei Fächer 49, 50, die mit Abstand zueinander liegen und zwischen denen ein Paßstück 51 liegt.
Der gemäß Figur 5 dargestellte, mit 41 bezeichnete Einsatz für die Aufnahme von zwei Flaschen ist aus den Abschnitten 31 bis 39 gemäß Figur 2 derartig geformt, daß die Abschnitte 33 und 37 jeweils das Bodenteil eines Faches 49 bzw. 50 bilden, wobei die Fächer 49 und 50 durch Seitenwände begrenzt sind, die für das Fach 49 den Abschnitten 32 und 34 und für das Fach 50 den Abschnitten 36 und 38 entsprechen. Die jeweils endseitigen Abschnitte 31 und 39 sind über die Seitenwände bildenden Abschnitte 32 und 38 eingefaltet, so daß die Schachtelwänden benachbarten Fachwände als Doppelwände ausgebildet sind. Zwischen den durch die Abschnitte 34 und 36 gebildeten Fachseitenwänden liegt ein Deckelteil, das durch den Abschnitt 35 gebildet ist und das in Verbindung mit den Seitenwände 34 und 36 bildenden Abschnitten ein Paßstück bildet, das einerseits den Raum zwischen den Fächern 49 und 50 füllt, so daß die in den Fächer liegenden Flaschen einen festen Halt erhalten, und andererseits · eine gewisse Nachgiebigkeit gewährleistet, so daß Flaschen unterschiedlicher Stärke in den Fächern unterzubringen sind.
Figur 6 zeigt den Zuschnitt 52 eines Einsatzes 53, wie er in den Figuren 7 und 8 dargestellt ist, der zur Aufnahme von drei Flaschen mit drei Fächern 54, 55, und 56 versehen ist, die sich in Längsrichtung der Schachtel 43 erstrecken und im Hinblick auf die Aufnahme von nicht gezeigten Flaschen, beispielsweise Bordeaux-Flaschen, die
kürzer sind als die Schachtellänge, sich nicht über die volle Schachtellänge erstrecken. An ihrem einen Ende laufen die Fächer 54 bis 56 bis gegen die stirnseitige Schachtelwand, an ihrem anderen Ende ist zwischen den Fächern 54 bis 56 und der stirnseitigen Schachtelwand ein Paßstück 57 angeordnet, das sich über die volle Breite der Schachtel erstreckt und das im Zuschnitt einstückig mit den die Fächer bildenden Teilen ausgebildet ist. Der Zuschnitt 52 umfaßt streifenförmige Abschnitte 58 bis 64, aus denen die Fächer 54 bis 56 gefaltet sind, wobei entsprechende Teile gleiche Bezugszeichen tragen. An einem der als Bodenteil eines Faches benutzten Abschnitte, hier am Bodenteil 61 des Faches 55 ist über eine Sollfaltlinie ein quer zu den Abschnitten 58 bis 64 verlaufender Abschnitt 65 angebracht, der die Stirnwand des Paßstückes 57 bildet und der, was in Figur 8 nicht dargestellt ist, bei über die Breite der Schachtel sich erstreckender Länge endseitig mit Stützlappen 66 versehen ist, die über Sollfaltlinien, welche parallel zu den Sollfaltlinien zwischen den streifenförmigen Abschnitten 58 bis 64 verlaufen, an dem im Querschnitt rechteckigen Abschnitt 65 stirnseitig angebracht sind. An die senkrecht zu den streifenförmigen Abschnitten 58 bis 64 verlaufende, Längskante des Abschnittes 65 ist über eine weitere Sollfaltlinie ein Abschnitt 67, und an diesen wiederum ein entsprechend angeordneter Abschnitt 68 faltbar angeschlossen. Der Abschnitt 67 bildet, wie Figur 8 zeigt, die Deckelseite des Paßstückes 57, während der Abschnitt 68 die der Stirnwand der Schachtel 43 zugewandte Rückwand des Paßstückes 57 bildet. Über die, bezogen auf Figur 8, in der dies nicht dargestellt ist, Stützlappen 66 ist, wenn diese gegen den Abschnitt 68 eingefaltet werden, eine Aussteifung des Paßstückes 57 in Querrichtung zu erreichen.
Auch bei dieser Ausführungsform lassen sich durch Sollfaltlinien, analog den Sollfaltlinien 47 und 48 in Figur 4 zusätzliche Flexibilitäten der den Fächern 54, 55 und 56 zugeordneten Fachwände erreichen. Ferner können auch die streifenförmigen Abschnitte 58 bis 64 so bemessen werden, daß, wie in Figur 8 gezeigt, die durch Doppelfaltung entstandenen Wände der Fächer 54 bis 56 sich gegen ihre Sollfaltlinie verjüngen und damit die Fächer 54 bis 56 gegen den Boden zu schmäler machen. Hierdurch läßt sich eine besonders gute Halterung für die Flaschen, die hier nicht
gezeigt sind erreichen, und es ist auch, falls dickbauchigere Flaschen verwendet werden, eine gewisse Nachgiebigkeit der Fachseitenwände gewährleistet.
Anhand der Figuren 9 bis 13 wird ein weiterer Einsatz für Flaschen erläutert, wobei dieser Einsatz mit 69 bezeichnet ist und zur Aufnahme von sechs Piccolo-Fiaschen ausgelegt ist, die quer zur Längsrichtung der Schachtel 43 liegend angeordnet sind. Der zugehörige Zuschnitt ist in Figur 9 dargestellt und mit 70 bezeichnet, und umfaßt nebeneinander liegende, streifenförmige Abschnitte 71 bis 86, die wiederum Rechteckform haben und über Sollfaltlinien verbunden sind, wobei die Sollfaltlinien strichliert bzw. strichpunktiert dargestellt sind. Wie die Figuren 10 und 13 zeigen, weist der Einsatz 69 in gefaltetem Zustand sechs Fächer 87 bis 92 auf, wobei das Fach 87 bezüglich seines Bodens durch den Abschnitt 71 gebildet ist, und wobei die Fächer 87 und 88 durch die nachfolgenden Abschnitte 72 und 73, die im gefalteten Zustand eine Seitenwand bilden, voneinander getrennt sind. Wie aus Figur 10 ersichtlich wird der Abschnitt 72 anschließend an den Abschnitt 71, der ein Bodenteil bildet, nach oben gefaltet, und es wird der Abschnitt 73 durch Faltung über 180° nach unten eingeklappt, so daß er bei gefaltetem Einsatz an den Abschnitt 74 als Bodenteil anschließt. Die nächstfolgenden Fächer sind analog gebildet. Zum Ausgleich der Längendifferenz zwischen den Fächern 87 und 92, bzw. den von diesen aufgenommenen Flaschen und der Breite der Schachtel 43 ist eine zusätzliche Einlage vorgesehen, die mit 93 bezeichnet und in Figuren 11 bis 13 veranschaulicht ist. Die Einlage 93 ist aus dem Zuschnitt 94 gefaltet, der wiederum aus streifenförmigen Abschnitten 95 bis 98 besieht die Rechteckform aufweisen und über Sollfaitlinien miteinander verbunden sind. Im gefalteten Zustand gemäß Figur 12 bildet der breitere Abschnitt 96 ein Bodenteil, dessen Größe mit der Bodenfläche des Einsatzes 69 deckungsgleich ist - siehe Figur 13 -, und es bilden die Abschnitte 95 bzw. 97 und 98 stimseitige Überdeckungen für den Einsatz 69, und zwar in Verstärkung der Längsseitenwände der Schachtel 43. Hierbei kann, wie in Figur 12 gezeigt, der an den Abschnitt 97 anschließende Abschnitt 98 nach innen, d.h. über den Abschnitt 96 eingeschlagen sein, so daß sich eine gewisse federnde Verspannung der hier nicht dargestellten Flaschen zwischen den durch die Abschnitte 95 und 98 gebildeten Stirnwandteilen der Einlage 93 ergibt.
Figur 14 bezieht sich auf einen Zuschnitt 100 für bevorzugt zwei in gleicher Richtung liegende Flaschen, wobei dieser Zuschnitt, dessen Faltung zu einem Einsatz nicht weiter gezeigt ist, derart zu falten und in der Schachtel anzuordnen ist, daß sich die streifenförmigen Abschnitte des Zuschnittes, die mit 101 bis 109 bezeichnet sind, in Längsrichtung der Schachtel erstrecken. Bei gefaltetem Einsatz bilden die Abschnitte 103 und 107 die Bodenteile von Fächern, die durch die aufgestellten Abschnitte 102 und 104 bzw. 106 und 108 als Seitenwände begrenzt sind. Die Abschnitte 101 und 109 sind gegenüber den Abschnitten 102 und 108 bei gefaltetem Einsatz über 180° nach unten zurückgeschlagen, so daß sich parallel zu den Längsseitenwänden der nicht gezeigten Schachtel eine an diese angrenzende, aus den Abschnitten 101 und 102 bzw. 108 und 109 gefaltete Fachseitenwand ergibt. Durch die Tendenz der gegeneinander gefalteten Abschnitte 101, 102 bzw. 108 und 109, sich aufzuspreizen ergibt sich dabei auch eine federnde Abstützung des Einsatzes in Schachtelquerrichtung. Zwischen den einander benachbarten Fachseitenwänden, die durch die Abschnitte 104 und 106 gebildet sind, liegt der Abschnitt 105 als Deckelteil, wie insbesondere auch in dem Schnitt gemäß Figur 15 ersichtlich. Das durch den Abschnitt 105 gebildete Deckelteil ist über einen Teilbereich seiner Länge längsmittig aufgetrennt, wobei die Schnittlinie mit 110 bezeichnet ist. Ausgehend von dieser Schnittlinie 110 sind im Zuschnitt gemäß Figur 14, ähnlich einer Doppeltür, Flügel 111 und 112 freigeschnitten, wobei sich die Flügel im Zuschnitt bis in die Abschnitte 104 und 106 hinein erstrecken und in diesen über eine Sollfaltlinie 113 bzw. 114 jeweils ausfaltbar angebracht sind. Werden die Flügel 111, 112 aus dem Deckelteil 110, bezogen auf den gefalteten Einsatz, über 180° ausgeschwenkt, wie in Figur 15 veranschaulicht, so bilden sie über das benachbarte Fach auskragende Auflagen, wobei die Auflageebene unterhalb der durch den Abschnitt 105 gebildeten Deckelfläche liegt. Hierdurch ist der Auflageraum in Längsrichtung des Abschnittes 105 begrenzt, so daß ein auf die ausgeklappten Flügel 111 bzw. 112 als Auflage abgelegter Gegenstand gegenüber dem Deckelteil vertieft liegt und in dem durch das Ausklappen der Flügel 111, 112 gebildeten Raum zwischen den verbleibenden Abschnitten des Deckelteiles verspannt werden kann.
Im Ausführungsbeispiel bildet der als Deckelteil dienende Abschnitt 105 zusammen mit den angrenzenden Abschnitten 104 und 106 zudem auch einen Paßkörper. Entsprechende Auflagen lassen sich aber auch bei durch zwei Abschnitte als Doppelwand gebildeten Begrenzungen, beispielsweise Fachseitenwänden bilden.
Figur 16 bis 18 zeigen einen Einsatz 120, wie er in Verbindung mit einer Schachtel 43 beispielsweise zur Aufnahme von drei Flaschen in ßocksbeutelform geeignet ist, wobei diese Flaschen in bekannter Weise verhältnismäßig kurz und seitlich ausbauchend ausgebildet sind, so daß sie in Querrichtung in der Schachtel 43 anzuordnen sind, wobei den Flaschen jeweils ein Fach 121 bis 123 zugeordnet ist, das ausgehend von einer dem Flaschenboden zugeordneten Basis 124 sich in Gegenrichtung verjüngt. Von den Fächern haben die Fächer 121 bis 123 eine entgegengesetzte Anordnung zum Fach 122, entsprechend der aus Raumgründen notwendigen Anordnung der nicht gezeigten Flaschen. Im Zuschnitt 125 gemäß Figur 16 sind den Fächern 121 bis 123 Bodenteile 126 bis 128 zugeordnet, von denen das dem mittleren Fach 122 zugeordnete Bodenteil 127 gleichschenklig dreiecksförmig gestaltet ist, wobei durch Abflachung der Spitze des Dreiecks eine kegelstumpfförmige Kontur erreicht ist. Die seitlich liegenden Bodenteile 126 und 128 ergänzen das Bodenteil 127, angesetzt an dessen Schenkel, derart, daß über die Bodenteile 126 bis 128 in gefaltetem Zustand des Einsatzes 120 von diesem im wesentlichen eine dem Boden der Schachtel 43 entsprechende Fläche überdeckt ist. Verbunden sind die Bodenteile 126 und 128 mit dem mittleren Bodenteil über Seitenwände der Fächer 12.1 bis 123 bildende Abschnitte 129 bis 132, die jeweils streifenförmig ausgebildet sind und über Sollfaltlinien untereinander bzw. mit den die Bodenteile 126 bis 128 bildenden Abschnitten verbunden sind, die parallel zu den Schenkeln des mittleren Bodenteiles 127 verlaufen.
Ferner ist an der Basis 124 des mittleren Bodenteiles 127 über eine Sollfaltlinie ein Abschnitt 133 faltbar angebracht, dessen Länge etwa der Länge der Schachtel und dessen Breite etwa der Höhe der Schachtel 43 entspricht und der bei gefaltetem Einsatz, wie aus Figur 18 ersichtiich, auf der einen Längsseite des Einsatzes 120 eine
stirnseitige Abdeckung für die Fächer 121 bis 123 bildet. Die im Zuschnitt 125 zum mittleren Bodenteil 127 seitlich wie auch in Längsrichtung versetzten außenliegenden Bodenteile 126 und 128 wandern beim Falten der Abschnitte 129, 130 und 131, 132 zu zwischen den Fächern 121, 122 und 123 liegenden Fachwänden aufeinander zu, wie dies das schematisierte Faltbild gemäß Figur 18 für den Einsatz 120 zeigt.
Die Figuren 19 bis 22 zeigen einen den Figuren 16 bis 18 ähnlichen Einsatz, wobei der Einsatz gemäß Figuren 19 bis 22 zur Aufnahme von zwei bocksbeutelartigen Flaschen bestimmt ist, zwischen denen ein die Funktion eines Paßstückes wahrnehmender Freiraum verbleibt, der beispielsweise zur Aufnahme von Beilagen, wie Präsenten oder dergleichen geeignet ist.
Der gefaltete Einsatz ist mit 136 bezeichnet und bildet zwei Fächer 137, 138, zwischen denen quasi als Paßstück ein Freiraum 139 verbleibt, der durch die einander benachbarten Seitenwände der Fächer 137 und 138 seitlich abgegrenzt ist.
Der dem Einsatz 136 entsprechende Zuschnitt 140 gemäß Figur 19 umfaßt den Fächern 137 bzw. 138 entsprechende Bodenteile 141, 142 sowie zentral mittig dazwischenliegend ein Bodenteil 143 für den Freiraum 139. Das Bodenteil 143 hat dabei die Form eines gleichschenkligen Dreieckes, das sich entgegengesetzt zu den Fächern 141 und 142 verjüngt, wobei an den Schenkeln des Bodenteiles 143 im Übergang zu den Bodenteilen 141 und 142 über schenkelparallele Sollfaltlinien Abschnitte 144 bis 147 faltbar angebracht sind, die gegenüber den Bodenteilen 141 bis 143 aufgestellt die die Fächer 137 und 138 gegenüber dem Freiraum 139 abgrenzenden Fachwände bilden.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ergänzen sich die Bodenteile 141 bis 143 bei gefaltetem Einsatz im wesentlichen zu einer der Grundfläche der Schachtel 43 entsprechenden Fläche, und es sind dementsprechend die voneinander abgewandten Längsseiten 149, 150 der Bodenteile parallel zu den Schmalseiten der Schachtel 43 bzw. senkrecht zur Basis des Bodenteiles 143 ausgerichtet, wobei die Längsseiten 149,
150 gleichzeitig Sollfaltlinien bilden, über die streifenförmige, rechteckige Abschnitte
151 bis 156 mit den Bodenteilen 141 bzw. 142 verbunden sind. Die Abschnitte 151 und 154 bilden dabei, wie insbesondere Figur 22 zeigt, die an das jeweilige Bodenteil 141 bzw. 142 anschließende, vom Bodenteil aufragende Fachwand, die an ihrem oberen Ende mit den bei gefaltetem Einsatz Deckelteile bildenden Abschnitten 152 bzw. 155 verbunden sind, mit denen zusammen die Abschnitte 153 und 156 entsprechend nach unten gefaltet hohle Paßkörper bilden, die zugleich als Pufferräume einen besonders guten Schutz für die in den Fächern liegenden Flaschen bilden. Auch bei dieser Lösung ist mit der Basis des dem Freiraum 139 zugehörigen Bodenteiles 143 ein rechteckiger Zuschnitteil 157 verbunden, der bevorzugt eine der Schachtellänge entsprechende Länge aufweist und der die Fächer 141 und 142 sowie den Freiraum 143 auf einer Seite abdeckt. Durch entsprechende Neigung dieses Zuschnitteiles 157 lassen sich auch Toleranzen zwischen dem Einsatz 136 und der Schachtel 43 ausgleichen.
Die Figuren 23 bis 26 veranschaulichen eine Verpackungseinheit mit einer Schachtel 43 und einem Einsatz 160, derein Fach 161 für einen langgestreckten Gegenstand, so insbesondere eine Wein- oder Sektflasche und ein Fach 162 für einen gedrungeren Gegenstand, beispielsweise eine Flasche in Bocksbeutelform aufweist, wobei die Fächer über entsprechende Fachwände voneinander getrennt sind und zum Ausgleich von Todräumen Paßstücke 163 und 164 vorgesehen sind. Die Paßstücke 163 und 164 liegen den Stirnseiten der Schachtel 43 benachbart in Verlängerung des Faches 162.
Der dem Einsatz 160 entsprechende Zuschnitt 165 ist in Figur 23 dargestellt und umfaßt eine Anzahl streifenförmiger Abschnitte 166 bis 171, die bei Rechteckform über Sollfaltlinien miteinander verbunden sind und von denen der Abschnitt 170, bezogen auf den gefalteten Einsatz 160, den Boden des Faches 161 und der Abschnitt 167 den Boden des Faches 162 bildet. Das Fach 161 wird weiter durch den an dessen Boden über eine Sollfaltlinie anschließenden Abschnitt 171 begrenzt, der eine Längsseitenwand des Faches bildet und benachbart zu einer Längsseitenwand der Schachtel 43 bei in diese eingesetztem Einsatz 160 liegt. Die gegenüberliegende und gegen das Fach 162 abgrenzende Fachwand wird durch den Abschnitt 169 gebildet,
der vom Boden 170 in gefaltetem Zustand aufragt und an den der Abschnitt 168 anschließt, der im Übergang zum Boden 167 des Faches 162 liegt. Die beiden Abschnitte 168 und 169 können, um einen selbstanpassenden Effekt für die von diesen gebildete Fachwand zu ermöglichen, Sollfaltlinien aufweisen, die mit 172 und 173 bezeichnet sind und die ausgehend von einem dem Boden 167 bzw. 170 benachbarten Scheitelpunkt winklig auseinanderlaufen, wobei ihr Verlauf vom Scheitel zu der durch die Sollfaltlinie zwischen den Abschnitten 168 und 169 gebildeten Basis danach festgelegt wird, welche Verwindung der durch die beiden Abschnitte 168 und 169 gebildeten Fachwand ermöglicht werden soll.
Gegenüberliegend zu der zwischen den Fächern 161 und 162 liegenden, durch die Abschnitte 168 und 169 gebildeten Fachwand ist das Fach 162 durch die durch den Abschnitt 166 gebildete Fachwand begrenzt, die bei gefaltetem Einsatz 160 an eine Längswand der Schachtel 43 anschließt. Die bei gefaltetem Einsatz 160 obere Begrenzungskante der durch den Abschnitt 166 gebildeten Fachwand bildet eine Sollfaltlinie für in den Endbereichen des Abschnittes 166 angesetzte Zuschnitteile 175, 176, die bei gefaltetem Einsatz 160 die Deckelteile der Paßstücke 163 und 164 bilden, welche das Fach 162 stirnseitig begrenzen. An diese Deckelteile schließen gegenüberliegend zum Abschnitt 166 über ein Soilfaltlinie Stützschenkel 177, 178 an, die senkrecht zu ihrer im Übergang zum Deckelteil 175, 176 liegenden Sollfaltlinie mit gegeneinander auskragenden Anschlagarmen 179, 180 versehen sind, welche in Richtung auf den Stützschenkel 177 bzw. 178 eingeschlagen und mit dem Stützschenkel gegen das jeweilige Deckelteil 175 bzw. 176 verschwenkt den Einschwenkweg des Stützschenkels 177 bzw. 178 dadurch begrenzen, daß sie sich im eingefalteten Zustand gegen das Deckelteil 175 bzw. 176 abstützen. Dementsprechend ist über die Anschlagarme, bzw. deren zu ihrer Schwenkachse 181 bzw. 182 winklige Anschlagkante 183 bzw. 184 die Neigung des Stützschenkels 177 bzw. 178 gegenüber dem Deckelteil 175 bzw. 176 zu bestimmen, und damit auch die Neigung der durch den Abschnitt 166 gebildeten Seitenwand, die sich bei gefaltetem Einsatz gegen den jeweiligen Stützschenkel 177 bzw. 178 abstützt. Im Ausführungsbeispiel nimmt der Stützschenkel 177 entsprechend dem nahezu lotrechten Verlauf der sich gegen das
Deckelteil 175 abstützenden Kante 183 des Anschiagarmes 179 bei gefaltetem Einsatz eine nahezu senkrechte Position ein, und stützt damit die durch die Abschnitte 168, 169 gebildete Zwischenwand zwischen den Fächern 161 und 162 entsprechend ab.
Bezogen auf das Paßstück 164 ist für den dort vorgesehenen Anschlagarm 180 ein von der senkrechten zur Schwenkachse 182 des Anschlagarmes 180 abweichender Verlauf der Anschlagkante 184 gegeben, und es verläuft die Anschlagkante 184 derart, daß sich der Anschlagarm 180 gegen sein freies Ende verjüngt. Als Folge ist der Schwenkweg des Stützschenkels 178 gegenüber dem Deckelteil 176 nicht auf 90° beschränkt, sondern geht über 90° hinaus, so daß der Stützschenkel schräg nach unten unter das Deckelteil hinein verläuft. In der Folge kann das Deckelteil 176, wie auch Figur 23 zeigt, breiter als das Deckelteil 175 ausgeführt werden, das in seiner Breite der Breite des das Bodenteil des Faches 162 bildenden Abschnittes entspricht.
Demgegenüber ist für das Paßstück 164 durch die Schräglage des Stützschenkels 178 lediglich im Bereich des Bodens des Faches 162 eine der Bodenbreite entsprechende Breite gegeben, während im Bereich des Deckelteils 176 die durch die Abschnitte 168 und 169 gebildete Zwischenwand in Richtung auf das Fach 161 abgedrängt wird, so daß die durch die Abschnitte 168 und 169 gebildete Gehäusewand verwunden wird, was durch die Sollfaltlinien 172 und 173 ermöglicht wird, die in Höhe der Oberkante der durch sie gebildeten Gehäusewand etwa angrenzend an die die Deckelteile bildenden Zuschnitteile 175, 176 enden. Der Abstand des Schnittpunktes der jeweiligen Sollfaitlinie 172, 173 zur benachbarten Begrenzungskante des Einsatzes entspricht also etwa der in der gleichen Richtung gemessenen Breite des jeweiligen Deckelteils.
In gleicher Weise, oder auch ergänzend läßt sich eine Abstützung für die durch die Abschnitte 168 und 169 gebildete Fachwand auch durch die Zuschnitteile 185 und 186 erreichen, die am Deckelteil 175 bzw. 176 um eine zur Schwenkachse des Deckelteiles senkrechte Schwenkachse 187, 188 angelenkt sind. Gegen das Deckelteil, bezogen auf den Zuschnitt gemäß Figur 23 also nach oben gefaltet, bilden die Zuschnitteile 185, 186, die gleichzeitig stirnseitig das Fach 162 begrenzen, mit ihren-Kanten 189 und 190
Anschlagkanten für die durch die Abschnitte 168 und 169 gebildeten Fachwände. Eine Neigung der Anschlagkante 190 in Verbindung mit einem Deckelteil 176, das breiter ist als das durch den Abschnitt 167 gebildete Bodenteil hat den gleichen Effekt, wie er vorstehend in Bezug auf die Neigung der Anschlagkante 184 des Anschlagarmes 180 erläutert wurde.
Anhand der Figuren 27 bis 29 wird ein Einsatz einer Verpackungseinheit erläutert, der sich wiederum für Flaschen unterschiedlicher Grundform eignet, wobei im Ausführungsbeispiel Fächer für zwei bocksbeutelförmige Flaschen und eine langgestreckte Flasche vorgesehen sind. Die beiden bocksbeutelförmigen Flaschen sind dabei mit ihren Halsteilen gegeneinander gerichtet und jeweils schräg zur Längsrichtung der Schachtel liegend angeordnet, so daß sie sich wechselseitig übergreifen.
In der Schachtel 43 ist ein gefalteter Einsatz 191 vorgesehen, der Fächer 192 für eine langgestreckte Flasche und 193 und 194 für bocksbeutelartige Flaschen aufweist, wobei das Fach 192 längs einer Längskante der Schachtel 43 verläuft und über eine durchlaufende Fachwand 195 von den beiden Fächern 193 und 194 abgegrenzt ist, die gegeneinander durch eine schräg zur Längserstreckung der Schachtel 43 laufende Fachwand 196 abgegrenzt sind, die jeweils mit Abstand zu den Stirnseiten der Schachtel 43 endet und zwischen der Fachwand 195 und der dem Fach 192 gegenüberliegenden Längswand der Schachtel 43 verläuft.
Figur 27 zeigt den Zuschnitt 198 eines Einsatzes 191, der, bezogen auf den gefalteten Einsatz 191, in Längsrichtung der Schachtel verlaufende streifenförmige Abschnitte 199 bis 202 aufweist, von denen der Abschnitt 200 das dem Flaschenfach 192 zugeordnete Bodenteil bildet. Angrenzend an den Abschnitt 202 und über eine Sollfaltlinie mit diesem verbunden ist ein Abschnitt 203, der über die Fachwand 196 bildende Zuschnitteile in zwei Teilstücke 206 und 207 aufgeteilt ist, die sich beim Aufstellen der Fachwand 196 durch Zusammenfalten der Zuschnitteile 204 und 205 zu einem
rechteckigen, streifenförmigen Abschnitt ergänzen, analog zu den Abschnitten 199 bis 202.
Die die Fachwand 196 bildenden Zuschnitteile 204 und 205 sind gegenüber den die Böden der Fächer 193 und 194 bildenden Teilstücken 206 und 207, sowie auch gegeneinander jeweils über Sollfaltlinien abgegrenzt, wobei diese Soilfaltünien entsprechend der Fachwand 196 schräg zu den Begrenzungskanten des Zuschnittes verlaufen. Angrenzend an die von den Abschnitten 199 bis 202 abgelegenen Seitenkanten der Teilstücke 206, 207 sind eine weitere Seitenwand der Fächer 193 und 194 bildende Abschnittsteile 208, 209 vorgesehen, die in ihrer Länge der jeweiligen Anschlußkante der Teilstücke 206 und 207 entsprechen und die sich beim Zusammenfalten der die Trennwand 196 bildenden Zuschnitteile 204 und 205 zu einem durchgehenden Abschnitt ergänzen. An die Abschnittsteile 208 und 209 sind über Sollfaitkanten entsprechende Abschnittsteile 210, 211 angeschlossen, wobei die Sollfaltkanten parallel zu den zwischen den Abschnitten 199 bis 202 liegenden Sollfaltkanten verlaufen, so daß durch Zusammenfalten der Abschnittsteile 208 und 210 sowie 209 und 211 eine gedoppelte seitliche, sich gegen eine Längswand der Schachtel 203 abstützende Begrenzungswand für die Fächer 193 und 194 entsteht.
Eine weitere Verpackungseinheit gemäß der Erfindung wird anhand der Figuren 30 bis 32 geschildert, wobei der hier verwendete Einsatz für kleine Flaschen im Bocksbeutelformat geeignet ist und die Aufnahme von fünf gegeneinander angeordneten Flaschen ermöglicht.
Wie Figur 31 zeigt ist der gefaltete Einsatz 215 in einer Schachtel 43 angeordnet und bildet fünf Fächer 216 bis 220 für die zueinander entgegengesetzte Anordnung nebeneinander liegender Flaschen. Dabei sind die Fächer 216 bis 220 jeweils dreiecksförmig ausgebildet und der Gesamtaufbau des Einsatzes 215 ist symmetrisch zu einer Quermittelebene der Schachtel 43, wobei mit der Quermitteiebene die Mittelebene des sich in Querrichtung erstreckenden mittleren, dreäecksförmigen Faches 218 zusammenfällt. In der Draufsicht gemäß Figur 31 sind die mittleren Fächer 217 bis
219 in einer dem Buchstaben W entsprechenden Anordnung vorgesehen, wobei die Buchstabenschenkel Begrenzungswände der Fächer bilden und mit 221 bis 224 bezeichnet sind. Die Schnittpunkte der Schenkel 221 und 222 bzw. 223 und 224 bilden die Grundlinie des Buchstabens W und enden mit Abstand von der durch die Schachtelwand gebildeten Begrenzung. Der zur Grundlinie des Buchstabens offene, entgegengesetzt V-förmige Mittelteil mit den Buchstabenschenkeln 222 und 223 bildet das mittlere Fach, wobei die Schenkel 222 und 223 über die Grundlinie des Buchstabens hinaus Verlängerungen aufweisen, die mit 225 und 226 bezeichnet sind und hutkrempenartig nach außen verlaufend an der entsprechenden Längsseitenwand der Schachtel 43 enden. Die sich entgegengesetzt erstreckenden äußeren Schenkel der W-förmigen Begrenzungswände 221 und 224 enden an der gegenüberliegenden Längsseitenwand der Schachtel 43 mit Abstand zur jeweils benachbarten Stirnwand der Schachtel, so daß die Begrenzung der außenliegenden Fächer 216 und 220 über Teile der einander gegenüberliegenden Längswände, die jeweils dazwischenliegende Stirnwand und die Begrenzungswände 221 und 225 bzw. 224 und 226 gebildet ist.
In Figur 30 ist der zugehörige Zuschnitt 227 dargestellt, wobei den Fächern 216 bis 220 in der Reihenfolge der Aufzählung Bodenteile 228 bis 232 entsprechen. Entsprechend der vorgeschilderten Kontur des Faches 218 ist auch das Bodenteil 230 konturiert, und es schließen an das Bodenteil 230, die Begrenzungswände 222 und 223 bildend, mit diesen entsprechend verlaufenden Sollfaltlinien Abschnitte 233, 234 und 235, 236 an. Die mit ihren Sollfaltlinien entsprechend den jeweiligen Begrenzungswänden verlaufenden Abschnitte 233 und 234 bzw. 235 und 236 verbinden das mittige, dem Fach 218 zugehörige Bodenteil 230 mit den Bodenteilen 229 und 231. An diese schließen in entsprechender Weise die Verbindung zu den Bodenteilen 228 und 232 der Fächer 216 und 220 herstellenden Abschnitte 237 und 238 bzw. 239 und 240, wobei durch Zusammenfalten der zwischen den Bodenteilen liegenden Abschnitte entsprechend der Darstellung gemäß Figur 32 die Bodenteiie so zueinander zu liegen kommen, daß sie sich zu einer der Schachtelbodenfläche entsprechenden Fläche ergänzen. Die zwischen zwei Bodenteilen liegenden Abschnitte sind dabei jeweils um Sollfaltlinien gegenüber den Bodenteilen und gegeneinander schwenkbar, die in ihrer
Erstreckung parallel zu den einander parallel liegenden Schenkeln der benachbarten Bodenteile verlaufen.
Mit einem der Bodenteile, hier dem Bodenteil 231 ist ferner an dessen Basis ein Abschnitt 240 über eine Sollfaltlinie befestigt, dessen Länge der Innenraumlänge der Schachtel entspricht und das die gegen diesen Abschnitt offenen Fächer im gefalteten Zustand abschließt. Es sind dies die Fächer 216, 217, 219 und 220.
Figur 33 zeigt einen Zuschnitt 241 für den Einsatz einer Verpackungseinheit, die gefaltet und in vorgeschildeter Weise in eine Schachtel eingesetzt der Aufnahme einer Flasche und zweier Gläser dient Das entsprechende Flaschenfach 242 ist durch einen streifenförmigen Abschnitt 243 als Bodenteil und daran über Sollfaltlinien angrenzende Abschnitte 244 und 245 als Wandteile begrenzt. An die die Wandteile bildenden Abschnitte 244 und 245 schließen über Sollfaltlinien, die hier durch eine doppelte Perforierung gebildet sind, Abschnitte 246 und 247 an, die bei vom Bodenteil 243 aufgerichteten Wandabschnitten 244 und 245 gegen deren Rücken zurückgefaltet eine Doppelung für die seitlichen Begrenzungswände des Flaschenfaches 242 bilden und an die Bodenteile 248 bzw. 249 anschließen, welche im seitlichen Anschluß an die Längsseitenwände der den gefalteten Einsatz aufnehmenden, hier nicht dargestellten Schachtel enden. Die Bodenteile 248 und 249 sind Glasfächern 250 und 251 zugeordnet, die stirnseitig jeweils durch Paßstücke begrenzt sind. Diese Paßstücke sind gebildet durch Zuschnitteile, welche in Verlängerung der die Bodenteile 248 und 249 bildenden Abschnitte vorgesehen sind, die gleich lang sind zu den dazwischen liegenden Abschnitten 243 bis 247 und in der Länge der Innenlänge der Schachtel entsprechen, in die der durch den Zuschnitt 241 gebildete Einsatz einzubringen ist.
Die in Verlängerung der die Bodenteile 248 und 249 bildenden Abschnitte vorgesehenen Zuschnitteile weisen jeweils die gleiche Breite wie diese Abschnitte auf und sind jeweils mit 252, 253 und 254 bezeichnet, wobei das Zuschnitteil 254 in einer Lasche 255 ausläuft, der im jeweiligen Bodenteil 248 bzw. 249 eine Stecköffnung 256 entspricht. Die Zuschnitteile 252 bis 254 sind über Sollfaltlinien verbunden und über
den jeweiligen Abschnitt 248 bzw. 249 derart einzuschlagen, daß die Zuschnitteile 253 Deckelteüe von Paßstücken bilden, die gegen das Glasfach 250, 251 durch die stirnseitige Begrenzungswände des Glasfaches bildenden Zuschnitteile 254 abgegrenzt sind. Die Zuschnitteile 254 sind dabei durch Einstecken der Laschen 255 in die Stecköffnungen 256 lagefixiert.

Claims (59)

PRO Verpackungs-Service GmbH Schorndorf 9. September 1997 Ansprüche
1. Verpackungseinheit, bestehend aus einer Schachtel und wenigstens einem einlegbaren, aus einem ebenen Zuschnitt faltbaren und in seinem gefalteten, räumlichen Zustand lagefest in der Schachtel anzuordnenden, gegeneinander abgetrennte, nach einer Einlegeseite, insbesondere nach oben offene Fächer aufweisenden Einsatz zur Aufnahme von insbesondere wenigstens zwei in der Schachtel zu verpackenden Gegenständen, die über den Einsatz gehalten sind, der den Fächern zugeordnete Fachwände aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackungseinheit durch Austauschen der Einsätze (40, 41, 53, 69, 120, 136, 160, 191, 215) an Verpackungsgegenstände unterschiedlicher Form und Größe, gegebenenfalls unter Verwendung von Bestandteile der Einsätze bildenden Paßstücken (z.B. 51. 57, 163, 164) anpaßbar ist.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz wenigstens ein angefaltetes Paßstück (z.B. 51) aufweist, das zumindest eine Fachwand bildet.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück (51) zwischen zwei Fächern liegt.
4. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
29
dadurch gekennzeichnet, daß das Paßstück (51) zwei mit Abstand zueinander liegende und jeweils benachbarten Fächern (49, 50) als Fachwand zugehörige Wände (34, 36) aufweist, die durch eine Querwand (35) verbunden sind.
5. Verpackungseinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Querwand (35) in Höhe der Einlegeseite als Fachoberseite verläuft.
6. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Querwand oberhalb des Fachbodens verläuft.
7. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Paßstück (z.B. 163, 164) zwischen einem Fach und angrenzend an eine Schachtelwand liegt.
8. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Fachwände eines Faches jeweils durch eine Wand eines Paßstückes (z.B. 163, 164) gebildet sind.
9. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paßstück (57) mehrere Fächer übergreifend für diese Fächer jeweils eine, insbesondere die gleiche Fachwand bildet.
10. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück als Träger für einen in der Schachtel zu verpackenden Gegenstand ausgebildet ist (Figur 14).
11. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Querwand des Paßstückes als Träger für einen zu verpackenden Gegenstand ausgebildet ist.
12. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Seitenwand (104, 106) des Paßstückes eine gegen die Einlegeseite offene und von dieser aus zugängliche Auflage bildet.
13. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflage durch einen gegen das angrenzende Fach ausschwenkbaren Wandteil (111, 112) eines Faches gebildet ist.
14. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zwischen zwei Fächern liegende mit zwei einander gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Seitenwand eines Faches bildende Paßstück mit einem gegen das jeweilige Fach ausschwenkbaren Wandteil (111, 112) eine gemeinsame Auflage bildet.
15. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz ein zwischen zwei Seitenwänden eines Faches liegendes Paßstück (163, 164) aufweist, daß das Paßstück ein an einer der Seitenwände (166) einlegeseitig über eine Sollfaltlinie als Schwenkachse angebrachtes Deckelteil (175, 176) aufweist und daß das Deckelteil Träger für weitere Teile (z.B. 177, 179, 185) des Paßstückes ist.
16. Verpackungseinheit nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Deckeiteil (175, 176) an seinen von der Seitenwand abgelegenen Ende einen über eine Sollfaltlinie angebrachten Stützschenkel (177, 178) aufweist, an den über eine Sollfaltlinie ein in Richtung auf das Deckelteil schwenkbarer Anschlagarm (179, 180) angebracht ist.
17. Verpackungseinheit nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß bezogen auf den Zuschnitt, die Sollfaltiinie (181, 182) zwischen Anschlagarm (179, 180) und Stützschenkel (177, 178) winklig, insbesondere rechtwinklig zur Sollfaitlinie zwischen Deckelteil (175, 176) und Stützschenkel (177, 178) verläuft.
18. Verpackungseinheit nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlagarm (180) eine winklig, insbesondere spitzwinklig zu seiner durch die Sollfaltlinie (182) zwischen Anschiagarm (180) und Stützschenkel (178) gebildeten Schwenkachse (182) verlaufende Stützkante (184) aufweist.
19. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Deckelteil (176) an seiner zur Sollfaltlinie winkligen, insbesondere senkrechten Kante ein über eine Sollfaltkante angebrachtes Seitenteil (186) als Fachwand aufweist, dessen von der Schwenkachse des Deckelteiles abgelegene Kante (190) eine Stützkante für die Seitenwand des Faches bildet, die der das Deckelteil tragenden Seitenwand gegenüberliegt.
20. Verpackungseinheit nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützkante (190) des Seitenteiles (186) winklig, insbesondere spitzwinklig zur Schwenkachse des Seitenteiles verläuft.
21. Verpackungseinheit nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel der Stützkante des Seitenteiles und des Stützarmes gleich groß ist.
22. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz ausgehend von seinem ebenen Zuschnitt (30) nach
entgegengesetzten Seiten faltbar ist, derart, daß sich durch die entgegengesetzte
Faltung Einsätze (40, 41) für nach Anzahl und/oder Größe unterschiedliche Gegenstände ergeben.
23. Verpackungseinheit nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt (30) derart faltbar ist, daß bei Faltung nach der einen Seite ein Einsatz (41) für zwei Gegenstände und bei Faltung nach der anderen Seite ein Einsatz (40) für drei Gegenstände gebildet ist, wobei die Gegenstände insbesondere Flaschen sind.
24. Verpackungseinheit nach Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt (30) symmetrisch zu einer Quermittelebene mit parallel zur Quermittelebene verlaufender, durch Sollfaltlinien gebildeter Faltkante aufgebaut ist.
25. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß der Quermitteiebene die Mittelebene des mittleren Faches (45) eines Einsatzes (40) für drei Flaschen entspricht, an das jeweils eine seitliche Fachwand (33, 34; 36, 37) anschließt, die durch gegenläufige Faltung als Doppelwand ausgebildet ist.
26. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als doppelwandige Zwischenwand ausgebildeten Fachwände jeweils in ihrem längsmittleren Bereich ausgehend von der dem Fachboden (35) zugehörigen Kante nach gegenüberliegenden Seiten gegen die Oberkante verlaufende Sollfaltlinien (47, 48) aufweisen, derart, daß die Zwischenwände den gegenläufig verlaufenden Konturen einander gegenüberliegend angeordneter und sich mit ihren Hälsen entgegengesetzt streckender Flaschen anpaßbar sind.
27. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei zur Faltung des Einsatzes (40) für drei Flaschen entgegengesetzter Faltung des Zuschnittes (30) die Seitenwände (34, 36) des mittleren Faches (45) Seitenwände eines Paß- oder Füllstückes (51) bilden, für das das Bodenteil (35) des für den Drei-Flascheneinsatz mittleren Faches (45) eine der Einiegeseite zugehörigen Querwand bildet und das zwischen den Fächern (49, 50) des Einsatzes (41) für zwei Flaschen liegt.
28. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 22 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß 'die Flaschen in Längsrichtung der langgestreckten, insbesondere rechteckigen Schachtel (43) liegen.
29. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz (53) für mehrere in Richtung einer Seite der Schachtel liegende Flaschen vorgesehen ist, daß die Flaschen kurzer sind als die entsprechende Seitenlänge der Schachtel und daß das bestehende Übermaß durch ein Paßstück (57) gefüllt ist.
30. Verpackungseinheit nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück (57) einstückiger Bestandteil des Einsatzes ist.
31. Verpackungseinheit nach Anspruch 29 oder 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß das quer zur Längsrichtung der Fächer (54-56) liegende Paßstück (57) mit seiner den Fächern des Einsatzes zugewandten Wand mit lediglich einem der Fachboden (61) verbunden ist.
32. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Einsatz (53) für drei Flaschen das Paßstück (57) mit dem Bodenteil (61) des mittleren Faches (55) verbunden ist.
33. Verpackungseinheit nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück durch eine gesonderte Einlage (93) gebildet ist.
34. Verpackungseinheät nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einlage (93) ein den Einsatz (69) untergreifendes Bodenteil (96) aufweist, an dem, zumindest einer Seite der durch den Einsatz (69) gebildeten Fächer (87-92) zugeordnet, eine eine Stirnwand für die Fächer bildende Wand (95, 97, 98) über eine Sollfaltlinie befestigt ist.
35. Verpackungseinheit nach Anspruch 33 oder 34,
dadurch gekennzeichnet,
daß an eine eine Stirnwand für die Fächer bildende Wand (98) eine weitere, in Gegenrichtung faltbare Wand (97) anschließt.
36. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Seitenwand (104, 106) mindestens eines Faches als Träger für einen in der Schachtel zu verpackenden Gegenstand ausgebildet ist.
37. Verpackungseinheit nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwand (104, 106) eine gegen die Einlegeseite offene und von dieser aus zugängliche Auflage bildet.
38. Verpackungseinheit nach Anspruch 36 oder 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflage durch einen ausschwenkbaren Wandteil (111, 112) der Seitenwand (104, 106) gebildet ist.
39. Verpackungseinheit nach Anspruch 38,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ausschwenkbare Wandteil (111, 112) gegen das angrenzende Fach ausschwenkbar ist.
40. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 36 bis 39, dadurch gekennzeichnet,
daß einander benachbarte Zwischenwände (104, 106) zweier benachbarter Fächer ausschwenkbare Wandteile (111, 112) aufweisen, die zusammen eine gemeinsame Auflage bilden.
41. Verpackungseinheit nach Anspruch 40,
dadurch gekennzeichnet,
• *
daß die ausschwenkbaren Wandteile im ausgeschwenkten Zustand aufeinander zugerichtet sind.
42. Verpackungseinheit nach Anspruch 40,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ausschwenkbaren Wandteiie (111, 112) im ausgeschwenkten Zustand voneinander weg gerichtet sind.
43. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz mit Fächern (121-123) für drei dreiecksförmige Gegenstände, insbesondere Bocksbeutel-Flaschen vorgesehen ist, die bei entgegengesetzter Ausrichtung zueinander gegenüberliegenden Schachtelwänden zugewandte Bodenflächen aufweisen und denen jeweils ein Bodenteil (126-128) zugeordnet ist, wobei das Bodenteil (127) des Faches (122) für die mittlere Flasche gleichschenklig dreiecksförmige, insbesondere kegelstumpfförmige Kontur aufweist und sich mit den Bodenteilen (126, 128) der äußeren Fächer (121, 123) im wesentlichen zu einer der Schachtelfläche entsprechenden Fläche ergänzt, wobei bei gefaltetem Einsatz (120) die den Bodenteiien (126-128) entsprechenden Fächer (121-123) durch Fachwände getrennt sind, die im ebenen Zuschnitt (125) jeweils durch zwei Abschnitte (129, 130; 131, 132) als Wandteile gebildet sind, die über zu den Schenkeln des kegelstumpfförmigen Bodenteiles parallele Solifaltlinien miteinander und dem jeweils benachbarten Bodenteil verbunden sind.
44. Verpackungseinheit nach Anspruch 43,
dadurch gekennzeichnet,
daß die die Fachwände bildenden Wandteile (129, 130; 131, 132) eine maximale Länge aufweisen, die der Schenkellänge des mittleren Bodenteiles (127) entspricht.
45. Verpackungseinheit nach Anspruch 43 oder 44,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der zwischen den Schenkeln Iiegenden Basis des mittleren Bodenteiles (127) über eine Sollfaltlinie ein Abschnitt (133) als Wandteil angelenkt ist, dessen Länge der Schachteliänge entspricht.
46. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz (136) mit Fächern für zwei dreiecksförmige Gegenstände, insbesondere Bocksbeutel-Flaschen vorgesehen ist, die gleichgerichtet nebeneinander liegen und zwischen denen ein entgegengesetzter dreiecksförmiger, gleichschenkliger Raum liegt, der von den Flaschenfächern durch Fachwände getrennt ist, die im ebenen Zuschnitt (140) jeweils durch zwei an den dem Raum zugehörigen Bodenteil angelenkte Abschnitte (144, 145, 146, 147) als Wandteile gebildet sind, welche über zu den Schenkein parallele Sollfaltlinien miteinander und dem Bodenteil (141, 142) des zugehörigen Flaschenfaches verbunden sind.
47. Verpackungseinheit nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheitelhöhe des zwischen den Flaschenfächern iiegenden Raumes (139) der entsprechenden Kantenlänge der Schachtel (43), insbesondere der Schachtelbreite entspricht.
48. Verpackungseinheit nach Anspruch 46 oder 47,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenteile (141-143) der Flaschenfächer (137, 138) und des zwischen diesen Iiegenden Raumes (139) sich zu einem Rechteck ergänzen, dessen quer zur Erstreckungsrichtung der Flaschen gemessenen Länge kürzer als die entsprechende Kantenlänge der Schachtel ist und daß der Einsatz (136) wenigstens an seinem einen Ende ein ergänzendes Paßstück aufweist.
49. Verpackungseinheit nach Anspruch 48,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz an beiden Enden ergänzende Paßstücke aufweist.
50. Verpackungseinheit nach Anspruch 48 oder 49,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück durch einen Faltkörper gebildet ist.
51. Verpackungseinheit nach Anspruch 50,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Faltkörper durch drei Wandteiie (151-153; 154-156) gebildet ist, von denen eines eine Fachwand bildet und die über Sollfaltlinien gegeneinander abgegrenzt und schwenkbar verbunden sind.
52. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 46 bis 52, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenteile (141, 142) der Flaschenfächer (137, 138) an ihren voneinander abgewandten Seiten einen zu den entsprechenden Schachtelseiten parallelen Verlauf aufweisen.
53. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 46 bis 52, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Basis des Bodenteiles des zwischen den Flaschenfächern liegenden Raumes ein Wandteil über eine Sollfaltlinie angeienkt ist, dessen Länge der entsprechenden Schachteilänge entspricht.
54. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
durch einen Einsatz (191) für eine Schachtel (43) der drei Fächer (192-194) aufweist, von denen eines über die Länge der Schachtel (43) durchlaufend ausgebildet ist und durch eine Fachwand (195) gegenüber einem mit rechtwinkligem Grundriss
• ··
danebenliegenden Fachfeld abgegrenzt ist, das der Bodenfiäche der beiden anderen Fächer (193, 194) entspricht, die gegeneinander über zwischen der allen Fächern (192-194) gemeinsamen Fachwand (195) und der gegenüberliegenden Längsbegrenzung des Fachfeldes verläuft.
55. Verpackungseinheit nach Anspruch 54,
dadurch gekennzeichnet,
daß die diagnoal verlaufende Fachwand (196) jeweils mit Abstand zu den zur gemeinsamen Trennwand querliegenden Fachfeidgrenzen endet.
56. Verpackungseinheit nach Anspruch 54 oder 55,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Zuschnitt die Bodenflächen (206, 207) der über die diagonale Fachwand (196) begrenzten Fächer (193, 194) über iängs der Diagonale an die Bodenflächen (206, 207) über Sollfaltlinien angeschlossene, die Fachwand (196) bildende Abschnitte (204, 205) verbunden sind und daß durch Zusammenfalten dieser Abschnitte (204, 205) zur Fachwand (196) die Bodenflächen (206, 207) der Fächer (193, 194) aneinander angefügt werden.
57. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz für eine ungerade Anzahl, insbesondere fünf Fächer (216-220) mit dreiecksförmiger Bodenfläche (228-232) vorgesehen ist, die bei zueinander entgegengesetzter Ausrichtung mit ährer Basis abwechselnd gegenüberliegenden Schachtelseiten zugewandt sind, wobei die Bodenteile (228-232) sich bei zu einem Einsatz gefalteten Zuschnitt (227) zu einer der Schachtelfläche ergänzenden Fläche ergänzen und wobei, bezogen auf den gefalteten Einsatz, die den Bodenteilen (228-232) entsprechenden Fächer (216-220) durch Fachwände getrennt sind, die im Zuschnitt (227) jeweils durch zwei Abschnitte (233, 234; 235, 236; 237, 238; 239, 240) als Wandteäle gebildet sind, die über zu den Schenkeln der dreiecksförmigen
Bodenteile parallele Sollfaltlinien miteinander und dem jeweils benachbarten Bodenteil verbunden sind.
58. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz mit wenigsten einem Fach vorgesehen ist, dessen Bodenteil durch einen streifenförmigen, rechteckigen Abschnitt (249) des Zuschnittes (261) gebildet ist und das durch ein Paßstück verkürzbar ist, das durch Einfalten von in Verlängerung des den Bodenteil bildenden Abschnittes über Sollfaltlinien angebrachte Zuschnittsabschnitte gebildet ist.
59. Verpackungseinheit, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz mit zumindest einem Fach vorgesehen ist, daß zumindest eine der Fachwände durch einen streifenförmigen, rechteckigen Abschnitt gebildet ist und daß das Fach durch ein Paßstück zu verkleinern ist, das durch Einfalten von in Verlängerung des die Fachwand bildenden Abschnittes über Sollfaltlinien an dem Abschnitt angebrachte Zuschnittsabschnitte gebildet ist.
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