DE29716446U1 - Anschlag für Rolladendecke - Google Patents
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- E06B9/11—Roller shutters
- E06B9/17—Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
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Description
ANSCHAG FÜR ROLLADENDECKE
Die Erfindung bezieht sich auf einen Rolladen für Türen, Fenster oder
dergleichen, der eine Decke umfaßt, die sich auf eine Aufrollwelle innerhalb eines Kastens aufrollt und aus einer Aneinanderreihung von wenigstens zu
einander gelenkigen Leisten besteht, deren Enden sich in seitlichen Führungsschienen
bewegen, wobei die Endleiste wenigstens einen Anschlag umfaßt, der dazu bestimmt ist, in aufgefalteter Lage der Decke mit dem Kasten
zusammenzuwirken.
Ihre Anwendung wird die vorliegende Erfindung auf dem Gebiet der Rolläden finden.
Also wird diese Erfindung insbesondere im Rahmen der Renovierung nützlich sein, wenn es sich darum handelt, Türen oder Fenster mit Rolläden
auszurüsten, während sie bisher mit keinen versehen waren. Selbstverständlich ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung keineswegs auf diese
Renovierungsfälle beschränkt.
Es sind tatsächlich zahlreiche Modelle von Rolläden bekannt. Diese umfassen
eine Decke, die sich auf eine in der Regel in einem das ganze Aufrollmechanismus
für den Rolladen enthaltenden Kasten untergebrachte Aufrollwelle aufrollt.
Diese Decke besteht aus Leisten, deren Enden sich in seitlichen Führungsschienen
bewegen, wenn der Laden entfaltet oder aufgefaltet wird. Die genannten Leisten sind über Gelenkmittel mit einander verbunden, die ein
zweckmäßiges Aufrollen dieser Decke auf die genannte Aufrollwelle erlauben.
Außerdem stößt die Endleiste in aufgefalteter Lage der Decke entweder
gegen den unteren Teil des Kastens oder gegen den unteren Teil des Fenstersturzes,
und zwar über Anhaltmittel, die als ein Anschlag, nämlich ein je nach dem Fall an der Außen- oder der Innenfläche dieser Endleiste angebrachtes
Winkeleisen, ausgestaltet sind. Tatsächlich ist dieser Anschlag bei Renovierungsrolläden oft an der der Aufrollwelle zugewandten Fläche der
Decke angeordnet, um an die untere Fläche des Kastens anlehnen zu können, wenn sich die Decke in aufgefalteter Lage befindet.
In Wirklichkeit wird die Anbringung des Anschlags so bestimmt, daß
die genannte Endleiste dadurch, daß der Anschlag an die genannte untere Fläche des Kastens anlehnt, in den seitlichen Führungsschienen eingeführt
bleibt und es ihr vermieden wird, in diesen Kasten hineinzufahren.
Das Herausfahren dieser Endleiste aus den seitlichen Führungsschienen
würde zur Folge haben, daß die natürliche Führung der genannten Endleiste innerhalb dieser Führungsschienen während einer Betätigung zum Abrollen
der Decke schwierig, sogar unmöglich wird.
Dagegen zwingt diese Gestaltung die genannte Endleiste dazu, sichtbar
zu bleiben.
Außer einem ästhetischen Nachteil verringert die Tatsache, daß die
genannte Endleiste außerhalb des Kastens bleibt, also erheblich die Öffnung, die das Tageslicht durchläßt.
Dieses Problem ist nicht sehr groß, wenn es sich darum handelt, eine
Tür oder ein Fenster im Rahmen eines Neubaus auszurüsten. Unter diesen Umständen wird die Anordnung des Rolladenkastens in der Regel so entworfen,
daß dieser in das Mauerwerk untergebracht wird. Also steht die sichtbare Endleiste nur ganz wenig, sogar überhaupt nicht über die Glasoberfläche hervor.
Dies ist nicht der Fall, wenn es sich darum handelt, eine bestehende
Struktur zu renovieren. Diese Renovierung besteht darin, eine Renovierungseinheit,
die den Kasten, die Decke und die Führungsschienen umfaßt, innerhalb der bestehenden Leibung eines Fensters anzuordnen. Hieraus ergibt
sich eine merkbare Verringerung der Lichtfläche, nämlich zufolge der Anwesenheit des genannten Kastens und des Hervorstehens der nicht
zurückgezogenen Endleiste. Ist dieser Helligkeitsmangel auch hier verhältnismäßig
unwichtig bei großen Glasflächen, so ist das Problem besonders groß bei Fenstern kleiner Abmessungen.
Aus DE-34 28 923 ist auch bekannt, die Endleiste der Decke mit winkeleisenförmigen
Anschlägen zu versehen, deren einer Flügel an der Innen- oder Außenfläche der genannten Leiste befestigt ist und deren anderer Flügel sich
senkrecht auf einer in der Verlängerung, sogar unterhalb der unteren Kante dieser Endleiste befindlichen Ebene erstreckt. Dieser senkrechte Flügel eines
Anschlags ist ebenfalls in einer der Aufrollwelle für die Decke abgewandten Richtung orientiert, in Bezug auf die von dieser letzten definierten Ebene.
Ist die Endleiste unter diesen Umständen durchaus in der Lage, sich
nach dem Auffalten der Decke in den Kasten zurückzuziehen, und zwar
ohne Gefahr einer Herausschiebung dieser Endleiste aus den seitlichen Füh-
rungsschienen, so ist es dennoch so, daß gerade die Konfiguration dieser
Anschläge dieser Endleiste eine größere Dicke verleihen. Deshalb muß auch der für den Durchgang der Decke im Bereich der unteren Seite des Kasten
vorgesehene Schlitz auf Kosten der Dichtigkeit dieses letzten größer sein.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung für die sämtlichen o.e. Nachteile zu bringen. Insbesondere ist sie dazu bezweckt, es der Endleiste zu ermöglichen, sich zurückzuziehen und in den Kasten hineinzufahren, ohne daß dies irgendeines der weiteren Merkmale des Rolladens beeinträchtet.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung für die sämtlichen o.e. Nachteile zu bringen. Insbesondere ist sie dazu bezweckt, es der Endleiste zu ermöglichen, sich zurückzuziehen und in den Kasten hineinzufahren, ohne daß dies irgendeines der weiteren Merkmale des Rolladens beeinträchtet.
Hierzu bezieht sich die Erfindung auf einen Rolladen für Türen, Fenster
oder dergleichen, der eine Decke umfaßt, die sich auf eine Aufrollwelle innerhalb
eines Kastens aufrollt und aus einer Aneinanderreihung von wenigstens zu einander gelenkigen Leisten besteht, deren Enden sich in seitlichen
Führungsschienen bewegen, wobei die Endleiste wenigstens einen Anschlag umfaßt, der dazu bestimmt ist, in aufgefalteter Lage der Decke mit dem Kasten
zusammenzuwirken, und sich im wesentlichen in der Verlängerung der unteren Kante der genannten Endleiste befindet, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Anschlag in Kombination Mittel zur Befestigung an den unteren Rand der Endleiste und Positionierungsmittel umfaßt, die geeignet sind, mit
dem genannten unteren Rand dieser Endleiste zusammenzuwirken, um den genannten Anschlag bezüglich dieser letzten drehfest zu machen.
Die sich aus der vorliegenden Erfindung ergebenden Vorteile liegen darin,
daß es möglich ist, die Endleiste in den Kasten zurückzuziehen, nicht nur ohne daß es Schwierigkeiten gibt, um die Decke aufneu abzurollen, sondern
auch ohne daß dies die weiteren Merkmale des Rolladens, insbesondere diejenigen des Kastens, beeinträchtet.
Außerdem, wie dies in der weiteren Beschreibung deutlich werden wird,
hat die vorliegende Erfindung ebenfalls das Problem der Dichtigkeit, das ein am unteren Rand einer Endleiste angebrachter Anschlag aufwerfen kann,
lösen können.
Weitere Zwecke und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Laufe der nachfolgenden Beschreibung deutlich werden, die sich auf eine
Ausführungsform bezieht und die anhand der anliegenden Zeichnung besser verstanden werden wird. Es zeigen:
- Figur 1, eine schematische Ansicht des Inneren einer erfindungsmäßi-
gen Renovierungseinheit, deren Endleiste an den Kasten anlehnt,
- Figur 2, eine schematische, perspektivische Ansicht einer bevorzugten
Ausführungsform eines Anschlags,
- Figur 3, eine Ansicht ähnlich Figur 2, die einer weiteren Ausführungsform
eines derartigen Anschlags entspricht,
- Figur 4, eine Profilansicht der Endleiste, an deren unteren Rand ein
Anschlag angeordnet ist,
- Figur 5, eine Profilansicht im Schnitt, ähnlich Figur 4.
Wie in Figur 1 gezeigt ist, betrifft die vorliegende Erfindung den Gebiet
der Rolläden, insbesondere denjenigen der Renovierungseinheiten, die dazu dienen, ein bestehendes Schlagladensystem zu ersetzen oder eine Fensteröffnung
mit Rolläden auszurüsten, wenn diese anfänglich mit keinen versehen war.
Die Anwendung der vorliegenden Erfindung ist aber keineswegs auf diese Renovierungsfälle beschränkt.
Die genannten Renovierungseinheiten bestehen aus einer Decke 1, die
sich aus der Aneinanderreihung von durch Gelenkmittel mit einander verbundenen Leisten 2, 3 ergibt.
In Wirklichkeit rollt die Decke 1 von einer und auf eine Auf roll welle 4
ab- und auf. Diese letzte ist innerhalb eines Kastens 5 angeordnet, der von einer oberen Wand 6 und einer unteren Wand 7 begrenzt wird, wobei diese
letzte die untere Seite 8 definiert. Dieser Kasten 5 umfaßt außerdem eine hintere
9 und eine vordere 10 Seitenwand, wobei diese letzte eine vordere Seite 11 definiert.
Es ist zu bemerken, daß die Bezeichnungen "vorder" und "hinter" konventionnelle
Bezeichnungen sind, die hiernach vereinfachungshalber verwendet werden. In Wirklichkeit entsprechen sie einer Orientierung des Rolladens
bei dessen Montage, wobei die genannte Orientierung änderlich sein kann.
Schließlich weist der Kasten in seiner unteren Wand 7 eine Öffnung 12
auf, die den Durchgang der genannten Decke 1 erlaubt.
Bei dem Ab- oder Aufrollen derselben verschieben sich die Enden der
Leisten 2 und 3 in seitlichen Führungsschienen 13, die sich in der Verlängerung und an jedem Ende der Öffnung 12 des Kastens 5 befinden. Diese seitlichen
Führungsschienen 13 können z.B. an eine Einfassung einer Tür, eines
Fensters oder dergleichen befestigt werden.
Wie in Figur ersichtlich ist, stößt die Endleiste 3, wenn diese Decke 1
vollständig um die Aufrollwelle 4 aufgerollt ist, gegen den unteren Rand 14 der vorderen Seite 11 des Kastens 5, über wenigstens einen Anschlag 15. Dieser
letzte befindet sich im wesentlichen in der Verlängerung des unteren Randes 16 der Endleiste 3 und wird durch wenigstens einen senkrecht zur
Endleiste 3 orientierten Flügel 17 definiert. Dieser Flügel 17 befindet sich an der der Aufrollwelle 4 der Decke 1 abgewandten Seite, in Bezug auf die Ebene
P dieser letzten.
In dieser Konfiguration ist die Endleiste 3 völlig im Kasten 5 zurückgezogen
und obwohl sie unter diesen Umständen nicht mehr von den seitlichen Führungsschienen 13 geführt wird, bleibt sie systematisch in deren Verlängerung.
Dies ergibt sich aus der Lage und der Orientierung des Flügels 17. Wäre
dieser Flügel 17 des Anschlags 15 ausschließlich in der Gegenrichtung, d.h. in Richtung der Aufrollwelle 4, orientiert, so würde die Endleiste 3 (die einem
sich aus der Aufrollzugkraft ergebenden Druck ausgesetzt wird) in der Tat unvermeidlich in Richtung dieser Aufrollwelle 4 kippen. Die Einführung der
genannten Endleiste 3 in die seitlichen Führungsschienen 13 bei der Entfaltung der Decke 1 würde dann schwieriger, sogar unmöglich sein.
Erfindungsgemäß umfaßt ein Anschlag 15 Befestigungsmittel 18, die es
erlauben, ihn unter den o.e. Bedingungen an die Endleiste 3 zu befestigen. Diese Befestigungsmittel 18 können verschiedener Ausführungen sein, da es
durchaus denkbar ist, diesen Anschlag 15 durch Klebung, Schweißung, Nietung oder auch durch Verschraubung an die genannte Endleiste 3 zu befestigen.
Diese letzte Lösung ist im Rahmen der in den Figuren der anliegenden Zeichnung gezeigten Ausführungsform in der Tat insbesondere ausgewählt
worden. Also sind diese Befestigungsmittel 18 als wenigstens eine (nicht gezeigte) Befestigungsschraube ausgestaltet, die eine im Anschlag 15 vorgesehene
Öffnung 19 durchquert, um in die Endleiste 3, durch den unteren Rand 16 dieser letzten hindurch, einzudringen.
Da sich die Anschläge 15 vorzugsweise an den seitlichen Seiten der Endleiste
3 befinden, kann die mechanische Festigkeit des Ganzen verbessert werden, indem in die seitlichen Enden dieser Endleiste 3 Einsätze 20, aus Kunststoff
oder dergleichen, eingefügt werden, in die die o.e. Befestigungsschrauben
eingreifen.
Vorteilhaft umfaßt ein Anschlag 15 außerdem Positionierungsmittel 21,
die geeignet sind, mit dem unteren Rand 16 der genannten Endleiste 3 zusammenzuwirken,
wobei sie nämlich zum Drehfestmachen desselben bezüglieh dieser letzten beitragen. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform
sind derartige Positionierungsmittel 21 als eine Nut 22 ausgestaltet, deren Breite der Dicke 23 der Endleiste 3 im Bereich deren unteren Randes 16 entspricht,
was deren Ineinanderfügung beim Anbringen des Anschlags 15 erlaubt.
Es ist zu bemerken, daß derartige Positionierungsmittel 21 ebenfalls als
ein einfacher hochstehender Querrand im Bereich des Anschlags 15 ausgestaltet sein können. Dann greift dieser hochstehende Querrand in die üblicherweise
im Bereich des unteren Randes 16 der Endleiste 3 vorgesehene "T"-förmige
Nut ein, die zur Aufnahme einer Dichtung 24 dient.
Im Rahmen der insbesondere in den Figuren gezeigten Ausführungsform
werden diese Positionierungsmittel 21 außerdem mit wenigstens einem Positionierungszapfen 25 ergänzt, dessen Funktion es ist, die Positionierung
eines Anschlags 15 in Längsrichtung bezüglich der Endleiste 2 zu erleichtern. Also ist ein derartiger Positionierungszapfen 25 vorteilhaft in einer im unteren
Rand 16 der Endleiste 3 vorgesehenen Bohrung 26 genau passender Form untergebracht.
Wie in den Figuren 2, 3 und 5 ersichtlich ist, ist eine Öffnung 19 für den
Durchgang eines Befestigungsorgans, nämlich einer Schraube, im Bereich eines Positionierungszapfens 25 vorgesehen. Der Vorteil einer derartigen
Konfiguration liegt darin, daß das durch die Anwesenheit des Positionierungszapfens
25 zugeführte zusätzliche Material es erlaubt, den Kopf der Befestigungsschraube in die Dicke 27 des Materials, aus dem der Anschlag 15
besteht, zu versenken. Dies ist insbesondere in Figur 5 der anliegenden Zeichnung
ersichtlich.
Es ist zu bemerken, daß die Dichtung 24, die oben erwähnt worden ist,
ihrerseits, wie in Figuren 4 und 5 ersichtlich, im Bereich eines Anschlags 15 zum Teil unterbrochen ist. Letztendlich umfaßt sie einfach einen Ausschnitt
in ihrer mit der genannten Endleiste 3 in Verbindung stehenden oberen Teil 28, wobei dieser Ausschnitt im wesentlichen der von einem Anschlag 15
bezüglich des unteren Randes 16 der Endleiste 3 bewirkten Überdicke ent-
spricht.
Nachstend wird Bezug genommen auf Figur 4, die einen einer zweiten
Ausführungsform entsprechenden Anschlag 15 zeigt. Insbesondere umfaßt dieser Anschlag in diesem Fall einen zweiten Flügel 29, der sich bezüglich der
Ebene der Decke 1 in Gegenrichtung des Flügels 17 erstreckt. Schließlich dient dieser zweite Flügel 29 dazu, die Stabilität der Endleiste 3, wenn sie an den
Kasten 5 des Rolladens anlehnt zu verbessern. Außerdem erlaubt er in bestimmten Fällen, die hervorstehende Länge 30 des Flügels 17 so zu beschränken,
daß dieser bezüglich der Außenebene 31 der seitlichen Führungsschienen 13 kaum hervorsteht. In dieser Hinsicht ist zu bemerken, daß derartige
Renovierungseinheiten, und nämlich die seitlichen Führungsschienen 13, direkt an die Außenfläche der Pfosten einer Tür, eines Fensters oder dergleichen
befestigt werden können. Unter diesen Umständen muß unbedingt vermieden werden, daß der Flügel 17 eines Anschlags 15 die Betätigung des RoI-ladens
hindert und daß irgendein von der genannten Tür, dem genannten Fenster oder dergleichen definiertes Hindernis auftritt.
Aufgrund des vorgehenden stellt man fest, daß die vorliegende Erfindung
eine zweckmäßige Lösung für das Problem der durch die Anwesenheit einer nicht eingezogenen Endleiste verursachten Helligkeitsverminderung
bringt.
Die genannte Erfindung löst ebenfalls die sich aus einer unrichtigen Einführung
der Endleiste in die seitlichen Führungsschienen beim Abrollen der Decke ergebenden Probleme.
In diesem Sinne ist zu betrachten, daß die genannte Erfindung einen
deutlichen Fortschritt auf dem Gebiet bringt.
Claims (7)
- SCHUTZANSPRÜCHE
1. Rolladen für Türen, Fenster oder dergleichen, umfassende eine Decke(1), die sich auf eine Aufrollwelle (4) innerhalb eines Kastens (5) aufrollt und aus einer Aneinanderreihung von wenigstens zu einander gelenkigen Leisten (2, 3) besteht, deren Enden sich in seitlichen Führungsschienen (13) bewegen, wobei die Endleiste (3) wenigstens einen Anschlag (15) umfaßt, der dazu bestimmt ist, in aufgefalteter Lage der Decke (1) mit dem Kasten (5) zusammenzuwirken, und sich im wesentlichen in der Verlängerung der unteren Kante (16) der Endleiste (3) befindet, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anschlag (15) in Kombination Mittel (18) zur Befestigung an den unteren Rand (16) der Endleiste (3) und Positionierungsmittel (21) umfaßt, die geeignet sind, mit dem genannten unteren Rand (16) dieser Endleiste (3) zusammenzuwirken, um den genannten Anschlag (15) bezüglich dieser letzten drehfest zu machen. - 2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Befestigungsmittel (18) als wenigstens eine Befestigungsschraube ausgestaltet sind, die eine im Anschlag (15) vorgesehene Öffnung (19) durchquert, um in die genannte Endleiste (3), durch den unteren Rand (16) dieser letzten hindurch, einzudringen.
- 3. Rolladen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Endleiste(3) im Bereich ihrer seitlichen Enden Einsätze (20), aus Kunststoff oder dergleichen, umfaßt, in die die Befestigungsschraube bzw. -Schrauben eines Anschlags (15) eingreifen.
- 4. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierungsmittel (21) als eine Nut (22) ausgestaltet sind, deren Breite der Dicke(23) der Endleiste (3) im Bereich deren unteren Randes (16) entspricht, was deren Ineinanderfügung beim Anbringen eines Anschlags (15) an diese letzte erlaubt.
- 5. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierungsmittel (21) als ein hochstehender Querrand im Bereich des Anschlags (15) ausgestaltet sind, wobei dieser hochstehende Querrand in eine im Bereich des unteren Randes (16) der Endleiste (3) vorgesehene "T"-förmige Nut eingreift, die zur Aufnahme einer Dichtung (24) dient.
- 6. Rolladen nach irgendeinem der Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierungsmittel (21) mit wenigstens einem Positionie-rungszapfen (25) ergänzt sind, der dazu bestimmt ist, die Positionierung eines Anschlags (15) in Längsrichtung bezüglich der Endleiste (2) zu sichern, wobei der bzw. die Positionierungszapfen (25) in eine im unteren Rand (16) der Endleiste (3) vorgesehene Bohrung (26) genau passender Form untergebracht werden.
- 7. Rolladen nach Ansprüchen 2 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Öffnung (19) für den Durchgang eines Befestigungsorgans, nämlich einer Schraube, im Bereich eines Positionierungszapfens (25) vorgesehen ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19971218 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: BUBENDORFF VOLET ROULANT, FR Free format text: FORMER OWNER: BUBENDORFF S.A., SAINT-LOUIS, FR Effective date: 20000811 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20001218 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20031028 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20060401 |