DE29713604U1 - Gehörschutzvorrichtung - Google Patents
GehörschutzvorrichtungInfo
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Description
G 18 001 - les 11.07.1997
Dr. Kurt Stoll, Lenzhalde 72, 73732 Esslingen
Gehörschutzvorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gehörschutzvorrichtung, die am Kopf des Benutzers abnehmbar anlegbar
ist.
Derartige Gehörschutzvorrichtungen sind bisher kopfhörerähnlich
aufgebaut und enthalten zwei um das jeweils
zugeordnete Ohr herum am Kopf anliegende Abdeckkörper, die das Ohr glockenartig umschließen. Die beiden Abdeckkörper
sind über einen elastischen Bügel miteinander verbunden,
der die beiden Abdeckkörper gegen den Kopf drückt.
Solche Gehörschutzvorrichtungen können nicht an den
entsprechenden Lärmpegel angepaßt werden. Die Schallabschirmung ist immer konstant und nicht an die momentanen
Gegebenheiten anpaßbar. Der Tragekomfort ist schlecht und
eine Benutzung zum Beispiel im Schlaf praktisch ausgeschlossen.
In abgenommenem Zustand ist die Gehörschutzvorrichtung überdies äußerst unhandlich und hinderlich, wenn
sie irgendwo am Körper mit sich geführt werden muß.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Gehörschutzvorrichtung zu schaffen, die der jeweiligen Lärmsituation angepaßt werden kann und im abgenommenen
Zustand zum Mitführen am Körper einfach verstaubar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Gehörschutzvorrichtung
gelöst, mit einem am Kopf des Benutzers abnehmbar anlegbaren, zum Tragen der Gehörschutzvorrichtung
dienenden Kopfband, das in angelegtem Zustand mit einer jeweils zugeordneten Abdeckpartie beide Ohren des Benutzers
überdeckt, wobei sich im Kopfband eine sich zumindest über beide Abdeckpartien erstreckende Luftkammeranordnung
befindet, die in fluidischer Verbindung mit wenigstens einem Luftkanal steht, der zum Aufblasen und
Entlüften der Luftkammeranordnung dient, um den Anpreßdruck zwischen den Abdeckpartien und dem Kopf des Benutzers
im Ohrbereich bedarfsgemäß einzustellen.
Auf Grund der aufblasbaren Luftkammeranordnung, die sich
zumindest über die beiden Abdeckpartien erstreckt, ist es möglich, den Druck auf die Ohren des Benutzers zu variieren.
Ist der Schallpegel in der Umgebung sehr hoch, so kann der Luftdruck in der Luftkammeranordnung erhöht
werden, um die Ohren stärker abzuschirmen. Bei nur geringem
Lärmpegel genügt bereits ein entsprechend kleinerer Luftdruck in der Luftkammeranordnung. Wird die Gehörschutzvorrichtung
nicht benötigt, so kann sie im abge-
&igr;"? :'V7
r : '^i
nommenen Zustand ohne zu behindern mit sich geführt werden. Das insbesondere aus flexiblem Material bestehende
Kopfband kann dabei zusammengelegt werden, so daß die
Gehörschutzvorrichtung z.B. in eine Tasche eingesteckt werden kann. Da die Gehörschutzvorrichtung im angelegten
Zustand nur wenig aufträgt, kann sie auch gut im Schlaf getragen werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Gehörschutzvorrichtung
gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Zweckmäßigerweise ist das Kopfband ringförmig geschlossen
ausgeführt. Insbesondere ist hierbei die Luftkammeranordnung
von einer ringförmig geschlossenen Luftkammer gebildet,
wobei das Kopfband eine schlauchähnliche Gestalt
aufweist. Es handelt sich hierbei um eine sehr einfache, robuste und kostengünstige Ausführungsform der Gehörschutzvorrichtung.
Es ist auch eine Ausgestaltung möglich, bei der das
Kopfband zwei freie Enden aufweist, die mittels einer Verschlußeinrichtung lösbar miteinander verbindbar sind,
um das Kopfband zum Anlegen in eine ringähnlich geschlossene Gestalt zu bringen. Mittels der Verschlußeinrichtung
ist es möglich, die Umfangslänge des von Kopfband und Verschlußeinrichtung gebildeten ringähnlichen
Körpers zu variieren, um diese an die jeweilige Kopfgröße des Benutzers anzupassen. 4
Es ist des weiteren zweckmäßig, wenn die im angelegten Zustand dem Kopf abgewandte Außenwand des Kopfbandes zumindest
im Bereich der Luftkammeranordnung im wesentlichen unverformbar ausgebildet ist, so daß sich beim Aufblasen
der Luftkammeranordnung lediglich die dem Kopf zugewandte
Innenwand des Kopfbandes nach innen zum Kopf hin ausdehnt. Auf diese Weise wird ein gutes Anpreßverhalten der Abdeckbereiche
an den Kopf gewährleistet und gleichzeitig ein unnötiges Ausdehnen des Kopfbandes im Bereich der Luftkammeranordnung
nach außen, vom Kopf weg, vermieden.
Außerdem kann am Kopfband ein im angelegten Zustand der Gehörschutzvorrichtung den oberen Bereich des Kopfes bedeckendes
Abdeckteil angeordnet sein, das insbesondere als Badekappe oder als Schutzhelm ausgebildet ist. Durch das
Anpressen der Abdeckpartien an den Kopf ist das als Badekappe oder als Schutzhelm ausgebildete Abdeckteil im
wesentlichen verliersicher am Kopf des Benutzers angelegt.
Im Falle des Schutzhelmes würde dieser auch beim Bewegen des Kopfes nicht herunterfallen. Des weiteren sind hierbei
Kopf und Gehör gleichzeitig geschützt. Im Falle des als Badekappe ausgebildeten Abdeckteils ist ein Verlieren der
Badekappe beim Hineinspringen in das Wasser im wesentlichen
vermieden, wobei selbst bei einem Verlust der Badekappe diese auf Grund der in der Luftkammeranordnung befindlichen
Luft an der Wasseroberfläche schwimmt.
Außerdem ist es zweckmäßig, wenn das Kopfband an der im
angelegten Zustand dem Kopf zugewandten Innenseite zumindest im Bereich der Abdeckpartien jeweils eine Schalldämmeinrichtung
aufweist. Mit Hilfe dieser Schalldämmeinrichtung wird das jeweils zugeordnete Ohr zusätzlich
vor Lärm abgeschirmt, so daß ein noch besserer Lärmschutz erreicht wird.
Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn in den wenigstens einen Luftkanal ein manuell entsperrbares Rückschlagventil eingeschaltet
ist. über ein derartiges Rückschlagventil ist
es möglich, der Luftkammeranordnung Luft zuzuführen, wobei gleichzeitig in entgegengesetzter Richtung das Ausströmen
von Luft aus der Luftkammeranordnung durch den Luftkanal verhindert wird. Ist jedoch ein Entlüften der Luftkammeranordnung
gewünscht, so kann das Rückschlagventil manuell
entsperrt werden, um die Luft über den Luftkanal nach
außen abzuführen.
Zweckmäßigerweise ist an das der Luftkammeranordnung entgegengesetzte
Ende des Luftkanals eine manuell bedienbare Pumpeneinrichtung angeschlossen oder anschließbar. Durch
diese Maßnahme wird ein bequemes und gut dosierbares Aufblasen der Luftkammeranordnung ermöglicht.
Des weiteren kann der Luftkanal zumindest teilweise in
einer insbesondere flexiblen, sich ausgehend vom Kopfband
nach außen erstreckenden Verlängerungsleitung verlaufen.
Insbesondere ist die Verlängerungsleitung hierbei lösbar
am Kopfband ansetzbar, wobei im angesetzten Zustand eine fluidische Verbindung zwischen dem in der Verlängerungsleitung
verlaufenden Verlängerungsabschnitt und dem im
Kopfband verlaufenden Basisabschnitt des Luftkanals hergestellt
ist. Auf Grund der Verlängerungsleitung wird das
Aufblasen der Luftkammeranordnung erleichtert. Beispielsweise ist das freie äußere Ende der Verlängerungsleitung
zum Mund führbar, so daß das Aufblasen der Luftkammeranordnung mit dem Mund möglich ist.
In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn am Kopfband eine bei angelegter Gehörschutzvorrichtung von außen
zugängliche, der Fixierung der Verlängerungsleitung
dienende Halteeinrichtung vorgesehen ist, die insbesondere
von einer Einstecktasche gebildet ist, in die zumindest
die freie äußere Endpartie der Verlängerungsleitung
einsteckbar ist. Die Verlängerungsleitung ist dadurch
direkt am Kopfband fixiert, ohne den Benutzer bei angelegter Gehörschutzvorrichtung zu stören.
Im folgenden wird die erfindungsgemäße Gehörschutzvorrichtung
anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig· 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Gehörschutzvorrichtung
mit einer Verlängerungsleitung
in angelegtem Zustand,
Fig. 2 eine Detai1darstel1ung des Ausführungsbeispiels
nach Fig. 1 gemäß dem gekennzeichneten Bereich II, wobei an die Verlängerungsleitung zusätzlich
eine Pumpeneinrichtung angeschlossen ist,
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Gehörschutzvorrichtung
und
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Gehörschutzvorrichtung
in angelegtem Zustand, wobei ein als Schutzhelm ausgebildetes Abdeckteil vorgesehen
ist.
Die erfindungsgemäße Gehörschutzvorrichtung 1 dient dazu,
das Gehör des Benutzers vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Gehörschutzvorrichtung 1 kann beispielsweise beim
Arbeiten in einer lauten Umgebung getragen werden, wie auf einer Baustelle mit lauten Baumaschinen oder in einer
Montagehalle der Industrie. Sie eignet sich auch zum Tragen im Schlaf für geräuschempfindliche Personen. Grundsätzlich
ist die Gehörschutzvorrichtung überall dort einsetzbar, wo das Gehör vor akustischen Einflüssen
geschützt werden soll. 8
Die Gehörschutzvorrichtung 1 weist ein am Kopf 2 des Benutzers abnehmbar anlegbares, zum Tragen der Gehörschutzvorrichtung
1 dienendes Kopfband 3 auf, das in angelegtem Zustand mit einer jeweils zugeordneten Abdeckpartie
4 beide Ohren 5 des Benutzers überdeckt. Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Gehörschutzvorrichtung 1 in angelegtem Zustand. Das Kopfband 3 ist dabei um den Kopf 2 des Benutzers ringförmig
herumgeführt und verläuft über dessen Stirnbereich 6, seine beiden Ohren 5, von denen in Fig. 1 nur eines zu
sehen ist, und den Hinterkopf 7. Das Kopfband 3 wird demnach ähnlich wie ein üblicherweise im Sport verwendetes
Stirnband am Kopf 2 getragen.
Die Abdeckpartien 4 des Kopfbandes 3 Überdecken beim Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1 die Ohren 5 des Benutzers im wesentlichen vollständig. Lediglich das Ohrläppchen 11 des
Ohres 5 ragt zumindest teilweise unter dem Kopfband 3 hervor. In einem alternativen Ausführungsbeispiel wäre es
grundsätzlich auch möglich, daß die Ohren 5 nicht vollständig
von der jeweils zugeordneten Abdeckpartie 4 überdeckt sind. Zumindest die Gehörgangmündung des Ohres 5 sollte
von der Abdeckpartie 4 überdeckt sein, wobei der Schall
auch über die Gehörknochen des Ohres 5 übertragen wird, so daß ein vollständiges überdecken der Ohren 5 vorzuziehen
ist.
Wie aus Fig. 1 zu entnehmen ist, ist das Kopfband 3 beim ersten Ausführungsbeispiel ringförmig geschlossen ausgeführt.
Es kann hierbei aus einem gummiähnlich elastischen
Material hergestellt sein. Bei einem anderen, in Fig. 3 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel ist das Kopfband
3 an einer Stelle offen, so daß es zwei freie Enden 13, aufweist. Die beiden freien Enden 13, 14 sind zum Anlegen
des Kopfbandes 3 mittels einer Verschlußeinrichtung 15
lösbar miteinander verbindbar, wobei das Kopfband 3 im geschlossenen, angelegten Zustand den Kopf 2 des Benutzers
wiederum ringförmig umschließt.
Beispielsgemäß ist die Verschlußeinrichtung 15 von einem
am einen freien Ende 13 angeordneten Verschlußstück 19 und
einem am anderen freien Ende 14 angeordneten Verschlußgegenstück
20 gebildet, die im verbundenen Zustand der
beiden freien Enden 13, 14 in gegensei tigern Halteeingriff
stehen. Das Verschlußstück 19 weist hierfür mehrere, beabstandete,
in einer Reihe angeordnete Raststifte 21 auf, die mit am Verschlußgegenstück 20 vorgesehenen Rastausnehmungen
22 zusammenarbeiten. Der äußere Endbereich der Raststifte 21 ist verdickt ausgebildet, so daß er beim
Einstecken der Raststifte 21 in die Rastausnehmungen 22 einrastet und zwischen Verschlußstück 19 und Verschlußgegenstück
20 eine lösbare Rastverbindung herstellt. Je nachdem, wie die Raststifte 21 den Rastausnehmungen 22 zu-
geordnet werden, kann die Umfangslänge des vom Kopfband 3
und von der Verschlußeinrichtung 15 gebildeten ringförmigen
Gliedes stufenweise in einem bestimmten Bereich variiert werden, um die Gehörschutzvorrichtung 1 beim Anlegen
an die Kopfgröße des Benutzers anzupassen. Eine derartige Verschlußeinrichtung 15 ist beispielsweise von den sogenannten
"Baseball-Mützen" her bekannt. Grundsätzlich
wäre auch eine andere Verschlußeinrichtung 15, wie z.B.
ein sogenannter Klettverschluß, einsetzbar.
"Baseball-Mützen" her bekannt. Grundsätzlich
wäre auch eine andere Verschlußeinrichtung 15, wie z.B.
ein sogenannter Klettverschluß, einsetzbar.
Im Kopfband 3 befindet sich eine sich zumindest über beide Abdeckpartien 4 erstreckende Luftkammeranordnung 25, die
in fluidischer Verbindung mit wenigstens einem Luftkanal
26 steht, der zum Aufblasen und Entlüften der Luftkammeranordnung 25 dient. Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2 ist die Luftkammeranordnung 25 von einer einzigen, ringförmig geschlossenen Luftkammer 25a
gebildet, wobei das Kopfband 3 eine schlauchähnliche
Flachgestalt aufweist. Das Kopfband 3 weist in angelegtem Zustand eine dem Kopf 2 zugewandte Innenwandung 27 und
eine dem Kopf abgewandte Außenwandung 28 auf, die jeweils eine bandähnliche Gestalt aufweisen und entlang ihrer
Längskanten 29, 30 aneinander befestigt sind. Dadurch erhält das Kopfband 3 seine schlauchähnliche Gestalt. Im Querschnitt
gesehen ist das Kopfband 3 vorzugsweise länglich
konturiert, wobei sich die Innenwandung 27 und die Außenwandung 28 im entlüfteten Zustand der von der Luftkammer
in fluidischer Verbindung mit wenigstens einem Luftkanal
26 steht, der zum Aufblasen und Entlüften der Luftkammeranordnung 25 dient. Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2 ist die Luftkammeranordnung 25 von einer einzigen, ringförmig geschlossenen Luftkammer 25a
gebildet, wobei das Kopfband 3 eine schlauchähnliche
Flachgestalt aufweist. Das Kopfband 3 weist in angelegtem Zustand eine dem Kopf 2 zugewandte Innenwandung 27 und
eine dem Kopf abgewandte Außenwandung 28 auf, die jeweils eine bandähnliche Gestalt aufweisen und entlang ihrer
Längskanten 29, 30 aneinander befestigt sind. Dadurch erhält das Kopfband 3 seine schlauchähnliche Gestalt. Im Querschnitt
gesehen ist das Kopfband 3 vorzugsweise länglich
konturiert, wobei sich die Innenwandung 27 und die Außenwandung 28 im entlüfteten Zustand der von der Luftkammer
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25a gebildeten Luftkammeranordnung 25 flach aufeinanderlegen
lassen. Bei Nichtgebrauch kann deshalb die Gehörschutzvorrichtung
1 sehr klein zusammengelegt und problemlos mit sich getragen werden. Im angelegten Zustand ist
die Luftkammeranordnung 25 aufgeblasen, so daß sich die
Innenwandung 27 und die Außenwandung 28 voneinander weg wölben, wobei sich die Innenwandung 27 an den Kopf 2 des
Benutzers und dabei insbesondere an die Ohren 5 andrückt. Allerdings hält sich die Auswölbung in Grenzen, so daß das
Kopfband nur wenig aufträgt und auch im Schlaf einen guten Tragekomfort vermittelt.
Um die Gehörschutzvorrichtung 1 in angelegtem Zustand bei aufgeblasener Luftkammeranordnung 25 noch flacher zu gestalten,
kann die dem Kopf 2 abgewandte Außenwandung 28 des Kopfbandes 3 zumindest im Bereich der Luftkammeranordnung
25 im wesentlichen unverformbar ausgebildet sein. Dies hat zur Folge, daß sich die Außenwandung 28
beim Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 nicht vom Kopf
weg wölben kann und demnach lediglich die Innenwandung des Kopfbandes 3 nach innen zum Kopf 2 hin gewölbt ist.
Beim Tragen der Gehörschutzvorrichtung 1 liegt das
Kopfband 3 noch flacher am Kopf 2 an, da die dem Kopf 2 abgewandte Wölbung der Außenwandung 28 vermieden ist.
Alternativ zur ringförmig geschlossenen Luftkammer 25a desersten
Ausfuhrungsbeispiel es ist es gemäß Fig. 3 ebenfalls
möglich, mehrere Luftkammern 25b im Kopfband anzuordnen, wobei sich eine jeweilige Luftkammer 25b lediglich über
.TNT?. .·::■■?
einen bestimmten Längenabschnitt 33 des Kopfbandes 3 erstreckt.
Beispielsgemäß sind zwei Luftkammern 25b vorgesehen,
die im Bereich der Abdeckpartien 4 liegen und
fluidisch mittels eines Verbindungskanals 34 miteinander
verbunden sind. In angelegtem Zustand der Gehörschutzvorrichtung
1 liegt der Verbindungskanal 34 in dem dem Stirnbereich 6 zugeordneten Abschnitt des Kopfbandes 3. Dadurch,
daß die Luftkammern 25b der Luftkammeranordnung 25 fluidisch miteinander verbunden sind, genügt es, die Luftkammeranordnung
25 mittels eines einzigen Luftkanals 26 aufzublasen bzw. zu entlüften. Grundsätzlich wäre es
ebenfalls möglich, mehrere fluidisch voneinander abgetrennte Luftkammern 25b vorzusehen, wobei dann entsprechend
mehrere Luftkanäle 26 notwendig wären, um alle Luftkammern 25b aufblasen und entlüften zu können.
Wie bereits erwähnt, dient der Luftkanal 26 dazu, der Luftkammeranordnung 25 Luft zuzuführen und abzuführen, um
den Anpreßdruck in angelegtem Zustand der Gehörschutzvorrichtung 1 zwischen den Abdeckpartien 4 und dem Kopf 2 des
Benutzers im Ohrbereich bedarfsgemäß einzustellen. Je nach Lärmpegel kann so ein bestimmter Grad des Lärmschutzes des
Gehörs gewählt werden. Je größer der Luftdruck in der Luftkammeranordnung 25 gewählt wird, desto stärker ist
auch der Anpreßdruck zwischen den Abdeckpartien 4 und den Ohren 5.
In den Luftkanal 26 ist ein manuell entsperrbares Rückschlagventil
37 eingeschaltet. Die Durchlaßrichtung des
Rückschlagventils 37 ist so gewählt, daß Luft durch den
Luftkanal 26 in die Luftkammeranordnung 25 einströmen
kann. In die entgegengesetzte Richtung verhindert das Rückschlagventil 37 jedoch den Luftfluß, so daß die aufgeblasene
Luftkammeranordnung 25 in diesem Zustand gehalten wird. Soll nun Luft aus der Luftkammeranordnung
abgelassen werden, so kann das Rückschlagventil 37 mechanisch
betätigt und dadurch in die geöffnete Stellung gebracht werden. Es ist dann möglich, die Luft aus der
Luftkammeranordnung 25 über den Luftkanal 26 nach außen abzulassen und somit die Luftkammeranordnung 25 zu ent-1üften.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 ist das
Rückschlagventil 37 an der Außenwandung 28 des Kopfbandes
3 angeordnet. Ähnlich wie bei Schwimmflügeln kann es beispielsweise
durch Zusammendrücken zwischen zwei Fingern in die geöffnete Stellung gebracht werden, um die Luftkammeranordnung
25 zu entlüften. Eine weitere Ausführungsform eines Rückschlagventils 37 zeigt Fig. 4. Hier ragt das
Rückschlagventil 37 zumindest teilweise mit einer halbkugelähnlichen
Betätigungspartie 38 aus der Außenwandung 28 des Kopfbandes 3 heraus und kann durch Eindrücken
dieser Betätigungspartie 38 manuell entsperrt werden.
·: :V7 &Ggr;&igr;
Grundsätzlich wäre es möglich, jede Luftkammer 25b der
Luftkammeranordnung 25 separat durch ein entsprechendes Rückschlagventil 37 abzusichern, so daß zum einen der
Druck zwischen Kopfband 3 und Kopf 2 in angelegtem Zustand im Bereich jeder Luftkammer 25b unterschiedlich einstellbar
wäre, und daß zum anderen bei einem Druckverlust in einer Luftkammer 25b, z.B. durch Beschädigung, der Luftdruck
in den anderen Luftkammern 25b gehalten werden könnte, ohne daß mehrere Luftkanäle 26 notwendig wären. In
Fig. 3 könnte beispielswei.se ein weiteres Rückschlagventil
37 in den Verbindungskanal 34 eingeschaltet sein.
Zum Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 über den Luftkanal
26 kann an dem der Luftkammeranordnung 25 entgegengesetzten Ende 41 des Luftkanals 26 eine manuell bedienbare
Pumpeneinrichtung 42 angeschlossen oder anschließbar
sein. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 ist die
Pumpeneinrichtung 42 unmittelbar in das Kopfband 3 integriert.
Sie verfügt über einen von außen zugänglichen,
insbesondere hai bkugel ähnl ich nach außen gewölbten Pumpenbalg
43, der bei wiederholtem Drücken und Loslassen Luft in die Luftkammeranordnung 25 hineinpumpt, um diese aufzublasen.
Alternativ hierzu ist es wie in Fig. 2 dargestellt ebenfalls möglich, die Pumpeneinrichtung 42 separat
auszubilden, wobei die Pumpeneinrichtung 42 beispielsgemäß
von einer Handpumpe 44 gebildet ist. Die Handpumpe 44 ist
lösbar am freien Ende 41 des Luftkanals 26 angeordnet. Der Luftkanal 26 verläuft beispielsgemäß teilweise in einer
flexiblen, sich ausgehend vom Kopfband 3 nach außen erstreckenden Verlängerungsleitung 48, wobei das äußere,
freie Ende 49 der Verlängerungsleitung 48 mit dem äußeren
Ende 41 des Luftkanals 26 zusammenfällt. Beim Betätigen
der Handpumpe 44 wird nun über den Luftkanal 26 Luft in die Luftkammeranordnung 25 gepumpt. Bei abgenommener Handpumpe
44 kann das freie Ende 49 der Verlängerungsleitung
48 auch zum Mund geführt werden, um Atemluft in die Luftkammeranordnung 25 einzublasen.
Die Verlängerungsleitung 48 ist vorzugsweise lösbar am
Kopfband 3 ansetzbar, wobei im angesetzten Zustand eine fluidische Verbindung zwischen dem in der Verlängerungsleitung
48 verlaufenden Verlängerungsabschnitt 50 und dem
im Kopfband 3 verlaufenden Basisabschnitt 51 des Luftkanals
hergestellt ist. Beim Tragen der Gehörschutzvorrichtung 1 kann die Verlängerungsleitung 48 abgenommen
werden, so daß der Benutzer nicht durch eine vom Kopfband 3 herunterhängende Verlängerungsleitung 50 behindert oder
gestört wird. Lediglich beim Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 wird die Verlängerungsleitung 48 mit dem
Basisabschnitt 51 des Luftkanals 26 fluidisch verbunden,
um mittels der Handpumpe 44 oder durch Einblasen Luft zuzuführen. Beim Entlüften der Luftkammeranordnung 25 wird
». &igr; J J J ♦ ... ·
die Verlängerungsleitung 48 nicht benötigt. Hier kann die
Luft direkt mittels des Basisabschnitts 51 des Luftkanals
26 nach außen in die Umgebung abgelassen werden.
Selbstverständlich könnte die Verlängerungsleitung 48
gemäß Fig. 3 auch fest am Kopfband 3 angeordnet sein. Damit die Verlängerungsleitung 48 den Benutzer bei angelegter
Gehörschutzvorrichung 1 nicht stört oder behindert,
ist am Kopfband eine von außen zugängliche, der Fixierung der Verlängerungsleitung 48 dienende Halteeinrichtung 54
vorgesehen. Mittels der Halteinrichtung 54 kann die
Verlängerungsleitung 48 dann in einer aus Fig. 3 ersichtlichen
Tragestellung fixiert werden. Zum Aufblasen der
Luftkammeranordnung 25 wird die Verlängerungsleitung 48
dann aus dieser Tragestellung in eine Arbeitsstellung bewegt,
die ein Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 ermöglicht.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist die Halteeinrichtung
54 von einer Einstecktasche 55 gebildet, in die
zumindest die freie äußere Endpartie 56 der Verlängerungsleitung
48 einsteckbar ist. Die Einstecktasche 55 erstreckt sich im wesentlichen parallel zur Verlaufsrichtung
des Kopfbandes 3 und ist an dessen Außenwandung 28 vorgesehen.
Zur besseren Abschirmung der Ohren 5 des Benutzers bei
angelegter Gehörschutzvorrichtung 1 kann an der dem Kopf
2 zugewandten Innenseite 59 des Kopfbandes 3 zumindest im Bereich der Abdeckpartien 4 jeweils eine Schalldämmeinrichtung
60 vorgesehen sein. Die Schal 1dämmeinrichtungen
60 weisen beispielsgemäß jeweils einen ringförmig
geschlossenen, wulstartigen, in angelegtem Zustand der
Gehörschutzvorrichtung 1 das jeweils zugeordnete Ohr 5 vollständig ringförmig umschließenden Anpreßkörper 61 auf.
Dieser Anpreßkörper 61 begrenzt zusammen mit der Innenwandung
27 des Kopfbandes 3 einen Aufnahmeraum 62 für das jeweils zugeordnete Ohr 5. In angelegtem Zustand drückt
der Anpreßkörper 61 im Ohrbereich gegen den Kopf 2 des Benutzers und schließt das jeweils zugeordnete Ohr 5 im
Aufnahmebereich 62 ein. Zur Verbesserung der Schalldämmung dieses Aufnahmebereichs 62 kann die Schal 1dämmeinrichtung
60 zusätzlich nicht näher dargestellte Schal 1 sch!uckkörper
enthalten, die im Bereich der Abdeckpartien 4 angeordnet
sind und aus schallabsorbierendem, insbesondere porösem
Material bestehen. Hierbei kommt beispielsweise Schaumstoff
in Betracht, wie er auch in reflexionsfreien Räumen
zur Verkleidung der Wände verwendet wird.
Um den Anpreßdruck zwischen dem Anpreßkörper 61 und dem Kopf 2 des Benutzers besser einstellen zu können, verläuft
die Luftkammeranordnung 25 zweckmäßigerweise zumindest
teilweise innerhalb der Anpreßkörper 61, so daß diese
• ·
durch das Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 verformbar
sind. Mit Hilfe dieser Maßnahme ist die Dosierbarkeit der Gehörschutzvorrichtung 1 beim Anpassen an den aktuellen
Lärmpegel in der Umgebung noch besser. Beispielsweise ist
es möglich, die Anpreßkörper 61 hohlkörperartig auszubilden,
wobei der dadurch gebildete Hohlraum eine Partie der Luftkammeranordnung 25 bildet.
In Fig. 4 ist eine erfindungsgemäße Gehörschutzvorrichtung
1 dargestellt, bei der am Kopfband 3 ein im angelegten Zustand den oberen Bereich des Kopfes 2 bedeckendes Abdeckteil
66 angeordnet ist, das beispielsgemäß als Schutzhelm
67 ausgebildet ist. Die Außenwandung 28 und das Abdeckteil 66 sind beispielsgemäß einstückig ausgebildet und
bestehen aus einem schlag- und stoßfesten Material, insbesondere aus Kunststoff. Somit bilden Außenwandung 28 und
Abdeckteil 66 gemeinsam die den Kopf 2 schützende Außenschale 68 des Schutzhelms 67.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Kopfband 3 in der
Gesichtspartie 71 des Kopfes 2 zweckmäßigerweise schmäler
ausgebildet als im Bereich des Hinterkopfes 7, damit das Kopfband 3 die Gesichtspartie 71 nicht überdeckt. Im
Stirnbereich 6 ist zusätzlich ein von der Außenwandung 28 des Kopfbandes 3 quer zu dieser vorstehendes Schutzschild
72 angeordnet, wie dies bei derartigen Schutzhelmen üblich ist,
Von Vorteil ist hier also, daß die Gehörschutzvorrichtung
1 gleichzeitig als Schutzhelm 67 dient. In vielen Arbeitsbereichen ist aus Gründen der Sicherheit sowohl ein
Gehörschutz als auch ein Schutzhelm vorgeschrieben, wie
z.B. beim Arbeiten mit lauten Baumaschinen auf einer Baustelle. Dieses Ausführungsbeispiel der Gehörschutzvorrichtung
1 bietet die Schutzfunktion des Kopfes 2 gegen
Schläge und Stöße durch den vom Abdeckteil 66 gebildeten Schutzhelm 67 und schützt gleichzeitig das Gehör des
Benutzers ausreichend vor übermäßigem Lärm. Des weiteren ist bei aufgeblasener Luftkammeranordnung 25 der
Schutzhelm 67 in gewissem Maße verliersicher am Kopf 2
angesetzt, so daß er bei Bewegungen des Kopfes 2 nicht herunterfallen kann.
Alternativ kann das Abdeckteil 66 auch als Badekappe ausgebildet
sein. Auch in diesem Fall ist es besonders
günstig, daß die Badekappe durch das fest am Kopf 2 sitzende Kopfband 3 gegen ein Verlieren gesichert ist.
Selbst wenn es zu einem ungewollten Verlust der Badekappe kommt, schwimmt diese auf Grund der aufgeblasenen Luftkammeranordnung
25 auf der Wasseroberfläche, wodurch sie
leicht wiedergefunden werden kann. Die vom Abdeckteil 66
gebildete Badekappe kann hierbei insbesondere aus wasserabweisendem Material bestehen, so daß die beim Tragen abgedeckte
Kopfpartie vor Nässe geschützt ist.
Die bei angelegter Gehörschutzvorrichtung 1 am Kopf 2 anliegende
Anlagefläche 75 ist zumindest teilweise an einem schweißaufsaugenden und insbesondere lösbar am Kopfband 3
angeordneten Innenfutter vorgesehen, das bei 76 in Fig. 3
strichpunktiert angedeutet ist. Das Innenfutter 75 ist in
der im angelegten Zustand dem Stirnbereich 6 zugeordneten Partie der Innenwandung 27 lösbar angeordnet. Auf diese
Weise kann das Innenfutter 76 bei Bedarf ausgetauscht
werden.
Weise kann das Innenfutter 76 bei Bedarf ausgetauscht
werden.
Die in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiele der
erfindungsgemäßen Gehörschutzvorrichtung 1 sind auch miteinander
kombinierbar und müssen nicht isoliert voneinander
betrachtet werden.
betrachtet werden.
Claims (16)
1. Gehörschutzvorrichtung, mit einem am Kopf (2) des Benutzers abnehmbar anlegbaren, zum Tragen der Gehörschutzvorrichtung
(1) dienenden Kopfband (3), das in angelegtem Zustand mit einer jeweils zugeordneten Abdeckpartie
(4) beide Ohren (5) des Benutzers überdeckt, wobei sich im Kopfband (3) eine sich zumindest über beide Abdeckpartien
(4) erstreckende Luftkammeranordnung (25) befindet, die in fluidischer Verbindung mit wenigstens
einem Luftkanal (26) steht, der zum Aufblasen und Entlüften der Luftkammeranordnung (25) dient, um den Anpreßdruck
zwischen den Abdeckpartien (4) und dem Kopf (2) des Benutzers im Ohrbereich bedarfsgemäß einzustellen.
2. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kopfband (3) ringförmig geschlossen ausgeführt ist.
3. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Luftkammeranordnung (25) von einer
ringförmig geschlossenen Luftkammer (25a) gebildet ist,
wobei das Kopfband (3) eine schlauchähnliche Gestalt aufweist.
4. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfband (3) zwei freie Enden (13,
14) aufweist, die mittels einer Verschlußeinrichtung (15) lösbar miteinander verbindbar sind, um das Kopfband (3)
zum Anlegen in eine ringähnlich geschlossene Gestalt zu bringen.
5. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die im angelegten Zustand
dem Kopf (2) abgewandte Außenwandung (28) des Kopfbandes (3) zumindest im Bereich der Luftkammeranordnung
(25) im wesentlichen unverformbar ausgebildet ist, so daß sich beim Aufblasen der Luftkammeranordnung (25) lediglich
die dem Kopf (2) zugewandte Innenwandung (27) des Kopfbandes (3) nach innen zum Kopf (2) hin ausdehnt.
6. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopfband (3) ein im
angelegten Zustand der Gehörschutzvorrichtung (1) den oberen Bereich des Kopfes (2) bedeckendes Abdeckteil (66)
angeordnet ist, das insbesondere als Badekappe oder als
Schutzhelm (67) ausgebildet ist.
7. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfband (3) an der
im angelegten Zustand dem Kopf (2) zugewandten Innenseite (59) zumindest im Bereich der Abdeckpartien (4) jeweils
eine Schal 1dämmeinrichtung (60) aufweist.
8. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalldämmeinrichtung (60) jeweils
einen ringförmig geschlossenen, wulstartigen, in angelegtem
Zustand der Gehörschutzvorrichtung (1) das jeweils zugeordnete Ohr (5) vollständig ringförmig umschließenden
Anpreßkörper (61) aufweist.
9. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftkammeranordnung (25) zumindest
teilweise innerhalb der Anpreßkörper (61) verläuft, so daß diese durch das Aufblasen der Luftkammeranordnung (25)
verformbar sind.
10. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den wenigstens einen
Luftkanal (26) ein manuell entsperrbares Rückschlagventil
(37) eingeschaltet ist.
11. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an das der Luftkammeranordnung
(25) entgegengesetzte Ende (41) des Luftkanals (26) eine manuell bedienbare Pumpeneinrichtung (42) angeschlossen
oder anschließbar ist.
12. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftkanal (26)
zumindest teilweise in einer insbesondere flexiblen, sich ausgehend vom Kopfband (3) nach außen erstreckenden Verlängerungsleitung
(48) verläuft.
13. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verlängerungsleitung (48) lösbar
am Kopfband (3) ansetzbar ist, wobei im angesetzten Zustand eine fluidische Verbindung zwischen dem in der Verlängerungsleitung
(48) verlaufenden Verlängerungsabschnitt
(50) und dem im Kopfband (3) verlaufenden Basisabschnitt
(51) des Luftkanals (26) hergestellt ist.
14. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß am Kopfband (3) eine bei
angelegter Gehörschutzvorrichtung (1) von außen zugängliche,
der Fixierung der Verlängerungsleitung (48)
dienende Halteeinrichtung (54) vorgesehen ist.
15. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (54) von einer
Einstecktasche (55) gebildet ist, in die zumindest die freie äußere Endpartie (56) der Verlangerungsleitung (48)
einsteckbar ist.
16. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die bei angelegter
Gehörschutzvorrichtung (1) am Kopf (2) anliegende Anlagefläche (75) zumindest teilweise an einem schweißaufsaugen·
den und insbesondere lösbar am Kopfband (3) angeordneten Innenfutter (76) vorgesehen ist.
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29713604U DE29713604U1 (de) | 1997-07-31 | 1997-07-31 | Gehörschutzvorrichtung |
Publications (1)
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Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
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Family Applications After (1)
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| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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Effective date: 20030729 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20060201 |