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DE29713604U1 - Gehörschutzvorrichtung - Google Patents

Gehörschutzvorrichtung

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DE29713604U1
DE29713604U1 DE29713604U DE29713604U DE29713604U1 DE 29713604 U1 DE29713604 U1 DE 29713604U1 DE 29713604 U DE29713604 U DE 29713604U DE 29713604 U DE29713604 U DE 29713604U DE 29713604 U1 DE29713604 U1 DE 29713604U1
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hearing protection
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head
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DE29713604U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A42HEADWEAR
    • A42BHATS; HEAD COVERINGS
    • A42B3/00Helmets; Helmet covers ; Other protective head coverings
    • A42B3/04Parts, details or accessories of helmets
    • A42B3/16Ear protection devices
    • A42B3/166Integral hearing protection
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F11/00Methods or devices for treatment of the ears or hearing sense; Non-electric hearing aids; Methods or devices for enabling ear patients to achieve auditory perception through physiological senses other than hearing sense; Protective devices for the ears, carried on the body or in the hand
    • A61F11/06Protective devices for the ears
    • A61F11/14Protective devices for the ears external, e.g. earcaps or earmuffs

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Description

G 18 001 - les 11.07.1997
Dr. Kurt Stoll, Lenzhalde 72, 73732 Esslingen Gehörschutzvorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gehörschutzvorrichtung, die am Kopf des Benutzers abnehmbar anlegbar ist.
Derartige Gehörschutzvorrichtungen sind bisher kopfhörerähnlich aufgebaut und enthalten zwei um das jeweils zugeordnete Ohr herum am Kopf anliegende Abdeckkörper, die das Ohr glockenartig umschließen. Die beiden Abdeckkörper sind über einen elastischen Bügel miteinander verbunden, der die beiden Abdeckkörper gegen den Kopf drückt.
Solche Gehörschutzvorrichtungen können nicht an den entsprechenden Lärmpegel angepaßt werden. Die Schallabschirmung ist immer konstant und nicht an die momentanen Gegebenheiten anpaßbar. Der Tragekomfort ist schlecht und eine Benutzung zum Beispiel im Schlaf praktisch ausgeschlossen. In abgenommenem Zustand ist die Gehörschutzvorrichtung überdies äußerst unhandlich und hinderlich, wenn sie irgendwo am Körper mit sich geführt werden muß.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Gehörschutzvorrichtung zu schaffen, die der jeweiligen Lärmsituation angepaßt werden kann und im abgenommenen Zustand zum Mitführen am Körper einfach verstaubar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Gehörschutzvorrichtung gelöst, mit einem am Kopf des Benutzers abnehmbar anlegbaren, zum Tragen der Gehörschutzvorrichtung dienenden Kopfband, das in angelegtem Zustand mit einer jeweils zugeordneten Abdeckpartie beide Ohren des Benutzers überdeckt, wobei sich im Kopfband eine sich zumindest über beide Abdeckpartien erstreckende Luftkammeranordnung befindet, die in fluidischer Verbindung mit wenigstens einem Luftkanal steht, der zum Aufblasen und Entlüften der Luftkammeranordnung dient, um den Anpreßdruck zwischen den Abdeckpartien und dem Kopf des Benutzers im Ohrbereich bedarfsgemäß einzustellen.
Auf Grund der aufblasbaren Luftkammeranordnung, die sich zumindest über die beiden Abdeckpartien erstreckt, ist es möglich, den Druck auf die Ohren des Benutzers zu variieren. Ist der Schallpegel in der Umgebung sehr hoch, so kann der Luftdruck in der Luftkammeranordnung erhöht werden, um die Ohren stärker abzuschirmen. Bei nur geringem Lärmpegel genügt bereits ein entsprechend kleinerer Luftdruck in der Luftkammeranordnung. Wird die Gehörschutzvorrichtung nicht benötigt, so kann sie im abge-
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nommenen Zustand ohne zu behindern mit sich geführt werden. Das insbesondere aus flexiblem Material bestehende Kopfband kann dabei zusammengelegt werden, so daß die Gehörschutzvorrichtung z.B. in eine Tasche eingesteckt werden kann. Da die Gehörschutzvorrichtung im angelegten Zustand nur wenig aufträgt, kann sie auch gut im Schlaf getragen werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Gehörschutzvorrichtung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Zweckmäßigerweise ist das Kopfband ringförmig geschlossen ausgeführt. Insbesondere ist hierbei die Luftkammeranordnung von einer ringförmig geschlossenen Luftkammer gebildet, wobei das Kopfband eine schlauchähnliche Gestalt aufweist. Es handelt sich hierbei um eine sehr einfache, robuste und kostengünstige Ausführungsform der Gehörschutzvorrichtung.
Es ist auch eine Ausgestaltung möglich, bei der das Kopfband zwei freie Enden aufweist, die mittels einer Verschlußeinrichtung lösbar miteinander verbindbar sind, um das Kopfband zum Anlegen in eine ringähnlich geschlossene Gestalt zu bringen. Mittels der Verschlußeinrichtung ist es möglich, die Umfangslänge des von Kopfband und Verschlußeinrichtung gebildeten ringähnlichen Körpers zu variieren, um diese an die jeweilige Kopfgröße des Benutzers anzupassen. 4
Es ist des weiteren zweckmäßig, wenn die im angelegten Zustand dem Kopf abgewandte Außenwand des Kopfbandes zumindest im Bereich der Luftkammeranordnung im wesentlichen unverformbar ausgebildet ist, so daß sich beim Aufblasen der Luftkammeranordnung lediglich die dem Kopf zugewandte Innenwand des Kopfbandes nach innen zum Kopf hin ausdehnt. Auf diese Weise wird ein gutes Anpreßverhalten der Abdeckbereiche an den Kopf gewährleistet und gleichzeitig ein unnötiges Ausdehnen des Kopfbandes im Bereich der Luftkammeranordnung nach außen, vom Kopf weg, vermieden.
Außerdem kann am Kopfband ein im angelegten Zustand der Gehörschutzvorrichtung den oberen Bereich des Kopfes bedeckendes Abdeckteil angeordnet sein, das insbesondere als Badekappe oder als Schutzhelm ausgebildet ist. Durch das Anpressen der Abdeckpartien an den Kopf ist das als Badekappe oder als Schutzhelm ausgebildete Abdeckteil im wesentlichen verliersicher am Kopf des Benutzers angelegt. Im Falle des Schutzhelmes würde dieser auch beim Bewegen des Kopfes nicht herunterfallen. Des weiteren sind hierbei Kopf und Gehör gleichzeitig geschützt. Im Falle des als Badekappe ausgebildeten Abdeckteils ist ein Verlieren der Badekappe beim Hineinspringen in das Wasser im wesentlichen vermieden, wobei selbst bei einem Verlust der Badekappe diese auf Grund der in der Luftkammeranordnung befindlichen Luft an der Wasseroberfläche schwimmt.
Außerdem ist es zweckmäßig, wenn das Kopfband an der im angelegten Zustand dem Kopf zugewandten Innenseite zumindest im Bereich der Abdeckpartien jeweils eine Schalldämmeinrichtung aufweist. Mit Hilfe dieser Schalldämmeinrichtung wird das jeweils zugeordnete Ohr zusätzlich vor Lärm abgeschirmt, so daß ein noch besserer Lärmschutz erreicht wird.
Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn in den wenigstens einen Luftkanal ein manuell entsperrbares Rückschlagventil eingeschaltet ist. über ein derartiges Rückschlagventil ist es möglich, der Luftkammeranordnung Luft zuzuführen, wobei gleichzeitig in entgegengesetzter Richtung das Ausströmen von Luft aus der Luftkammeranordnung durch den Luftkanal verhindert wird. Ist jedoch ein Entlüften der Luftkammeranordnung gewünscht, so kann das Rückschlagventil manuell entsperrt werden, um die Luft über den Luftkanal nach außen abzuführen.
Zweckmäßigerweise ist an das der Luftkammeranordnung entgegengesetzte Ende des Luftkanals eine manuell bedienbare Pumpeneinrichtung angeschlossen oder anschließbar. Durch diese Maßnahme wird ein bequemes und gut dosierbares Aufblasen der Luftkammeranordnung ermöglicht.
Des weiteren kann der Luftkanal zumindest teilweise in
einer insbesondere flexiblen, sich ausgehend vom Kopfband nach außen erstreckenden Verlängerungsleitung verlaufen. Insbesondere ist die Verlängerungsleitung hierbei lösbar am Kopfband ansetzbar, wobei im angesetzten Zustand eine fluidische Verbindung zwischen dem in der Verlängerungsleitung verlaufenden Verlängerungsabschnitt und dem im Kopfband verlaufenden Basisabschnitt des Luftkanals hergestellt ist. Auf Grund der Verlängerungsleitung wird das Aufblasen der Luftkammeranordnung erleichtert. Beispielsweise ist das freie äußere Ende der Verlängerungsleitung zum Mund führbar, so daß das Aufblasen der Luftkammeranordnung mit dem Mund möglich ist.
In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn am Kopfband eine bei angelegter Gehörschutzvorrichtung von außen zugängliche, der Fixierung der Verlängerungsleitung dienende Halteeinrichtung vorgesehen ist, die insbesondere von einer Einstecktasche gebildet ist, in die zumindest die freie äußere Endpartie der Verlängerungsleitung einsteckbar ist. Die Verlängerungsleitung ist dadurch direkt am Kopfband fixiert, ohne den Benutzer bei angelegter Gehörschutzvorrichtung zu stören.
Im folgenden wird die erfindungsgemäße Gehörschutzvorrichtung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig· 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Gehörschutzvorrichtung mit einer Verlängerungsleitung in angelegtem Zustand,
Fig. 2 eine Detai1darstel1ung des Ausführungsbeispiels nach Fig. 1 gemäß dem gekennzeichneten Bereich II, wobei an die Verlängerungsleitung zusätzlich eine Pumpeneinrichtung angeschlossen ist,
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Gehörschutzvorrichtung und
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Gehörschutzvorrichtung in angelegtem Zustand, wobei ein als Schutzhelm ausgebildetes Abdeckteil vorgesehen ist.
Die erfindungsgemäße Gehörschutzvorrichtung 1 dient dazu, das Gehör des Benutzers vor übermäßigem Lärm zu schützen. Die Gehörschutzvorrichtung 1 kann beispielsweise beim Arbeiten in einer lauten Umgebung getragen werden, wie auf einer Baustelle mit lauten Baumaschinen oder in einer Montagehalle der Industrie. Sie eignet sich auch zum Tragen im Schlaf für geräuschempfindliche Personen. Grundsätzlich ist die Gehörschutzvorrichtung überall dort einsetzbar, wo das Gehör vor akustischen Einflüssen geschützt werden soll. 8
Die Gehörschutzvorrichtung 1 weist ein am Kopf 2 des Benutzers abnehmbar anlegbares, zum Tragen der Gehörschutzvorrichtung 1 dienendes Kopfband 3 auf, das in angelegtem Zustand mit einer jeweils zugeordneten Abdeckpartie 4 beide Ohren 5 des Benutzers überdeckt. Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Gehörschutzvorrichtung 1 in angelegtem Zustand. Das Kopfband 3 ist dabei um den Kopf 2 des Benutzers ringförmig herumgeführt und verläuft über dessen Stirnbereich 6, seine beiden Ohren 5, von denen in Fig. 1 nur eines zu sehen ist, und den Hinterkopf 7. Das Kopfband 3 wird demnach ähnlich wie ein üblicherweise im Sport verwendetes Stirnband am Kopf 2 getragen.
Die Abdeckpartien 4 des Kopfbandes 3 Überdecken beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 die Ohren 5 des Benutzers im wesentlichen vollständig. Lediglich das Ohrläppchen 11 des Ohres 5 ragt zumindest teilweise unter dem Kopfband 3 hervor. In einem alternativen Ausführungsbeispiel wäre es grundsätzlich auch möglich, daß die Ohren 5 nicht vollständig von der jeweils zugeordneten Abdeckpartie 4 überdeckt sind. Zumindest die Gehörgangmündung des Ohres 5 sollte von der Abdeckpartie 4 überdeckt sein, wobei der Schall auch über die Gehörknochen des Ohres 5 übertragen wird, so daß ein vollständiges überdecken der Ohren 5 vorzuziehen ist.
Wie aus Fig. 1 zu entnehmen ist, ist das Kopfband 3 beim ersten Ausführungsbeispiel ringförmig geschlossen ausgeführt. Es kann hierbei aus einem gummiähnlich elastischen Material hergestellt sein. Bei einem anderen, in Fig. 3 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel ist das Kopfband 3 an einer Stelle offen, so daß es zwei freie Enden 13, aufweist. Die beiden freien Enden 13, 14 sind zum Anlegen des Kopfbandes 3 mittels einer Verschlußeinrichtung 15 lösbar miteinander verbindbar, wobei das Kopfband 3 im geschlossenen, angelegten Zustand den Kopf 2 des Benutzers wiederum ringförmig umschließt.
Beispielsgemäß ist die Verschlußeinrichtung 15 von einem am einen freien Ende 13 angeordneten Verschlußstück 19 und einem am anderen freien Ende 14 angeordneten Verschlußgegenstück 20 gebildet, die im verbundenen Zustand der beiden freien Enden 13, 14 in gegensei tigern Halteeingriff stehen. Das Verschlußstück 19 weist hierfür mehrere, beabstandete, in einer Reihe angeordnete Raststifte 21 auf, die mit am Verschlußgegenstück 20 vorgesehenen Rastausnehmungen 22 zusammenarbeiten. Der äußere Endbereich der Raststifte 21 ist verdickt ausgebildet, so daß er beim Einstecken der Raststifte 21 in die Rastausnehmungen 22 einrastet und zwischen Verschlußstück 19 und Verschlußgegenstück 20 eine lösbare Rastverbindung herstellt. Je nachdem, wie die Raststifte 21 den Rastausnehmungen 22 zu-
geordnet werden, kann die Umfangslänge des vom Kopfband 3 und von der Verschlußeinrichtung 15 gebildeten ringförmigen Gliedes stufenweise in einem bestimmten Bereich variiert werden, um die Gehörschutzvorrichtung 1 beim Anlegen an die Kopfgröße des Benutzers anzupassen. Eine derartige Verschlußeinrichtung 15 ist beispielsweise von den sogenannten
"Baseball-Mützen" her bekannt. Grundsätzlich
wäre auch eine andere Verschlußeinrichtung 15, wie z.B.
ein sogenannter Klettverschluß, einsetzbar.
Im Kopfband 3 befindet sich eine sich zumindest über beide Abdeckpartien 4 erstreckende Luftkammeranordnung 25, die
in fluidischer Verbindung mit wenigstens einem Luftkanal
26 steht, der zum Aufblasen und Entlüften der Luftkammeranordnung 25 dient. Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2 ist die Luftkammeranordnung 25 von einer einzigen, ringförmig geschlossenen Luftkammer 25a
gebildet, wobei das Kopfband 3 eine schlauchähnliche
Flachgestalt aufweist. Das Kopfband 3 weist in angelegtem Zustand eine dem Kopf 2 zugewandte Innenwandung 27 und
eine dem Kopf abgewandte Außenwandung 28 auf, die jeweils eine bandähnliche Gestalt aufweisen und entlang ihrer
Längskanten 29, 30 aneinander befestigt sind. Dadurch erhält das Kopfband 3 seine schlauchähnliche Gestalt. Im Querschnitt
gesehen ist das Kopfband 3 vorzugsweise länglich
konturiert, wobei sich die Innenwandung 27 und die Außenwandung 28 im entlüfteten Zustand der von der Luftkammer
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25a gebildeten Luftkammeranordnung 25 flach aufeinanderlegen lassen. Bei Nichtgebrauch kann deshalb die Gehörschutzvorrichtung 1 sehr klein zusammengelegt und problemlos mit sich getragen werden. Im angelegten Zustand ist die Luftkammeranordnung 25 aufgeblasen, so daß sich die Innenwandung 27 und die Außenwandung 28 voneinander weg wölben, wobei sich die Innenwandung 27 an den Kopf 2 des Benutzers und dabei insbesondere an die Ohren 5 andrückt. Allerdings hält sich die Auswölbung in Grenzen, so daß das Kopfband nur wenig aufträgt und auch im Schlaf einen guten Tragekomfort vermittelt.
Um die Gehörschutzvorrichtung 1 in angelegtem Zustand bei aufgeblasener Luftkammeranordnung 25 noch flacher zu gestalten, kann die dem Kopf 2 abgewandte Außenwandung 28 des Kopfbandes 3 zumindest im Bereich der Luftkammeranordnung 25 im wesentlichen unverformbar ausgebildet sein. Dies hat zur Folge, daß sich die Außenwandung 28 beim Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 nicht vom Kopf weg wölben kann und demnach lediglich die Innenwandung des Kopfbandes 3 nach innen zum Kopf 2 hin gewölbt ist. Beim Tragen der Gehörschutzvorrichtung 1 liegt das Kopfband 3 noch flacher am Kopf 2 an, da die dem Kopf 2 abgewandte Wölbung der Außenwandung 28 vermieden ist.
Alternativ zur ringförmig geschlossenen Luftkammer 25a desersten Ausfuhrungsbeispiel es ist es gemäß Fig. 3 ebenfalls möglich, mehrere Luftkammern 25b im Kopfband anzuordnen, wobei sich eine jeweilige Luftkammer 25b lediglich über
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einen bestimmten Längenabschnitt 33 des Kopfbandes 3 erstreckt. Beispielsgemäß sind zwei Luftkammern 25b vorgesehen, die im Bereich der Abdeckpartien 4 liegen und fluidisch mittels eines Verbindungskanals 34 miteinander verbunden sind. In angelegtem Zustand der Gehörschutzvorrichtung 1 liegt der Verbindungskanal 34 in dem dem Stirnbereich 6 zugeordneten Abschnitt des Kopfbandes 3. Dadurch, daß die Luftkammern 25b der Luftkammeranordnung 25 fluidisch miteinander verbunden sind, genügt es, die Luftkammeranordnung 25 mittels eines einzigen Luftkanals 26 aufzublasen bzw. zu entlüften. Grundsätzlich wäre es ebenfalls möglich, mehrere fluidisch voneinander abgetrennte Luftkammern 25b vorzusehen, wobei dann entsprechend mehrere Luftkanäle 26 notwendig wären, um alle Luftkammern 25b aufblasen und entlüften zu können.
Wie bereits erwähnt, dient der Luftkanal 26 dazu, der Luftkammeranordnung 25 Luft zuzuführen und abzuführen, um den Anpreßdruck in angelegtem Zustand der Gehörschutzvorrichtung 1 zwischen den Abdeckpartien 4 und dem Kopf 2 des Benutzers im Ohrbereich bedarfsgemäß einzustellen. Je nach Lärmpegel kann so ein bestimmter Grad des Lärmschutzes des Gehörs gewählt werden. Je größer der Luftdruck in der Luftkammeranordnung 25 gewählt wird, desto stärker ist auch der Anpreßdruck zwischen den Abdeckpartien 4 und den Ohren 5.
In den Luftkanal 26 ist ein manuell entsperrbares Rückschlagventil 37 eingeschaltet. Die Durchlaßrichtung des Rückschlagventils 37 ist so gewählt, daß Luft durch den Luftkanal 26 in die Luftkammeranordnung 25 einströmen kann. In die entgegengesetzte Richtung verhindert das Rückschlagventil 37 jedoch den Luftfluß, so daß die aufgeblasene Luftkammeranordnung 25 in diesem Zustand gehalten wird. Soll nun Luft aus der Luftkammeranordnung abgelassen werden, so kann das Rückschlagventil 37 mechanisch betätigt und dadurch in die geöffnete Stellung gebracht werden. Es ist dann möglich, die Luft aus der Luftkammeranordnung 25 über den Luftkanal 26 nach außen abzulassen und somit die Luftkammeranordnung 25 zu ent-1üften.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 ist das Rückschlagventil 37 an der Außenwandung 28 des Kopfbandes 3 angeordnet. Ähnlich wie bei Schwimmflügeln kann es beispielsweise durch Zusammendrücken zwischen zwei Fingern in die geöffnete Stellung gebracht werden, um die Luftkammeranordnung 25 zu entlüften. Eine weitere Ausführungsform eines Rückschlagventils 37 zeigt Fig. 4. Hier ragt das Rückschlagventil 37 zumindest teilweise mit einer halbkugelähnlichen Betätigungspartie 38 aus der Außenwandung 28 des Kopfbandes 3 heraus und kann durch Eindrücken dieser Betätigungspartie 38 manuell entsperrt werden.
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Grundsätzlich wäre es möglich, jede Luftkammer 25b der Luftkammeranordnung 25 separat durch ein entsprechendes Rückschlagventil 37 abzusichern, so daß zum einen der Druck zwischen Kopfband 3 und Kopf 2 in angelegtem Zustand im Bereich jeder Luftkammer 25b unterschiedlich einstellbar wäre, und daß zum anderen bei einem Druckverlust in einer Luftkammer 25b, z.B. durch Beschädigung, der Luftdruck in den anderen Luftkammern 25b gehalten werden könnte, ohne daß mehrere Luftkanäle 26 notwendig wären. In Fig. 3 könnte beispielswei.se ein weiteres Rückschlagventil 37 in den Verbindungskanal 34 eingeschaltet sein.
Zum Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 über den Luftkanal 26 kann an dem der Luftkammeranordnung 25 entgegengesetzten Ende 41 des Luftkanals 26 eine manuell bedienbare Pumpeneinrichtung 42 angeschlossen oder anschließbar sein. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 ist die Pumpeneinrichtung 42 unmittelbar in das Kopfband 3 integriert. Sie verfügt über einen von außen zugänglichen, insbesondere hai bkugel ähnl ich nach außen gewölbten Pumpenbalg 43, der bei wiederholtem Drücken und Loslassen Luft in die Luftkammeranordnung 25 hineinpumpt, um diese aufzublasen. Alternativ hierzu ist es wie in Fig. 2 dargestellt ebenfalls möglich, die Pumpeneinrichtung 42 separat auszubilden, wobei die Pumpeneinrichtung 42 beispielsgemäß von einer Handpumpe 44 gebildet ist. Die Handpumpe 44 ist
lösbar am freien Ende 41 des Luftkanals 26 angeordnet. Der Luftkanal 26 verläuft beispielsgemäß teilweise in einer flexiblen, sich ausgehend vom Kopfband 3 nach außen erstreckenden Verlängerungsleitung 48, wobei das äußere, freie Ende 49 der Verlängerungsleitung 48 mit dem äußeren Ende 41 des Luftkanals 26 zusammenfällt. Beim Betätigen der Handpumpe 44 wird nun über den Luftkanal 26 Luft in die Luftkammeranordnung 25 gepumpt. Bei abgenommener Handpumpe 44 kann das freie Ende 49 der Verlängerungsleitung 48 auch zum Mund geführt werden, um Atemluft in die Luftkammeranordnung 25 einzublasen.
Die Verlängerungsleitung 48 ist vorzugsweise lösbar am Kopfband 3 ansetzbar, wobei im angesetzten Zustand eine fluidische Verbindung zwischen dem in der Verlängerungsleitung 48 verlaufenden Verlängerungsabschnitt 50 und dem im Kopfband 3 verlaufenden Basisabschnitt 51 des Luftkanals hergestellt ist. Beim Tragen der Gehörschutzvorrichtung 1 kann die Verlängerungsleitung 48 abgenommen werden, so daß der Benutzer nicht durch eine vom Kopfband 3 herunterhängende Verlängerungsleitung 50 behindert oder gestört wird. Lediglich beim Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 wird die Verlängerungsleitung 48 mit dem Basisabschnitt 51 des Luftkanals 26 fluidisch verbunden, um mittels der Handpumpe 44 oder durch Einblasen Luft zuzuführen. Beim Entlüften der Luftkammeranordnung 25 wird
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die Verlängerungsleitung 48 nicht benötigt. Hier kann die Luft direkt mittels des Basisabschnitts 51 des Luftkanals 26 nach außen in die Umgebung abgelassen werden.
Selbstverständlich könnte die Verlängerungsleitung 48 gemäß Fig. 3 auch fest am Kopfband 3 angeordnet sein. Damit die Verlängerungsleitung 48 den Benutzer bei angelegter Gehörschutzvorrichung 1 nicht stört oder behindert, ist am Kopfband eine von außen zugängliche, der Fixierung der Verlängerungsleitung 48 dienende Halteeinrichtung 54 vorgesehen. Mittels der Halteinrichtung 54 kann die Verlängerungsleitung 48 dann in einer aus Fig. 3 ersichtlichen Tragestellung fixiert werden. Zum Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 wird die Verlängerungsleitung 48 dann aus dieser Tragestellung in eine Arbeitsstellung bewegt, die ein Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 ermöglicht.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist die Halteeinrichtung 54 von einer Einstecktasche 55 gebildet, in die zumindest die freie äußere Endpartie 56 der Verlängerungsleitung 48 einsteckbar ist. Die Einstecktasche 55 erstreckt sich im wesentlichen parallel zur Verlaufsrichtung des Kopfbandes 3 und ist an dessen Außenwandung 28 vorgesehen.
Zur besseren Abschirmung der Ohren 5 des Benutzers bei
angelegter Gehörschutzvorrichtung 1 kann an der dem Kopf 2 zugewandten Innenseite 59 des Kopfbandes 3 zumindest im Bereich der Abdeckpartien 4 jeweils eine Schalldämmeinrichtung 60 vorgesehen sein. Die Schal 1dämmeinrichtungen 60 weisen beispielsgemäß jeweils einen ringförmig geschlossenen, wulstartigen, in angelegtem Zustand der Gehörschutzvorrichtung 1 das jeweils zugeordnete Ohr 5 vollständig ringförmig umschließenden Anpreßkörper 61 auf. Dieser Anpreßkörper 61 begrenzt zusammen mit der Innenwandung 27 des Kopfbandes 3 einen Aufnahmeraum 62 für das jeweils zugeordnete Ohr 5. In angelegtem Zustand drückt der Anpreßkörper 61 im Ohrbereich gegen den Kopf 2 des Benutzers und schließt das jeweils zugeordnete Ohr 5 im Aufnahmebereich 62 ein. Zur Verbesserung der Schalldämmung dieses Aufnahmebereichs 62 kann die Schal 1dämmeinrichtung 60 zusätzlich nicht näher dargestellte Schal 1 sch!uckkörper enthalten, die im Bereich der Abdeckpartien 4 angeordnet sind und aus schallabsorbierendem, insbesondere porösem Material bestehen. Hierbei kommt beispielsweise Schaumstoff in Betracht, wie er auch in reflexionsfreien Räumen zur Verkleidung der Wände verwendet wird.
Um den Anpreßdruck zwischen dem Anpreßkörper 61 und dem Kopf 2 des Benutzers besser einstellen zu können, verläuft die Luftkammeranordnung 25 zweckmäßigerweise zumindest teilweise innerhalb der Anpreßkörper 61, so daß diese
• ·
durch das Aufblasen der Luftkammeranordnung 25 verformbar sind. Mit Hilfe dieser Maßnahme ist die Dosierbarkeit der Gehörschutzvorrichtung 1 beim Anpassen an den aktuellen Lärmpegel in der Umgebung noch besser. Beispielsweise ist es möglich, die Anpreßkörper 61 hohlkörperartig auszubilden, wobei der dadurch gebildete Hohlraum eine Partie der Luftkammeranordnung 25 bildet.
In Fig. 4 ist eine erfindungsgemäße Gehörschutzvorrichtung 1 dargestellt, bei der am Kopfband 3 ein im angelegten Zustand den oberen Bereich des Kopfes 2 bedeckendes Abdeckteil 66 angeordnet ist, das beispielsgemäß als Schutzhelm 67 ausgebildet ist. Die Außenwandung 28 und das Abdeckteil 66 sind beispielsgemäß einstückig ausgebildet und bestehen aus einem schlag- und stoßfesten Material, insbesondere aus Kunststoff. Somit bilden Außenwandung 28 und Abdeckteil 66 gemeinsam die den Kopf 2 schützende Außenschale 68 des Schutzhelms 67.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Kopfband 3 in der Gesichtspartie 71 des Kopfes 2 zweckmäßigerweise schmäler ausgebildet als im Bereich des Hinterkopfes 7, damit das Kopfband 3 die Gesichtspartie 71 nicht überdeckt. Im Stirnbereich 6 ist zusätzlich ein von der Außenwandung 28 des Kopfbandes 3 quer zu dieser vorstehendes Schutzschild 72 angeordnet, wie dies bei derartigen Schutzhelmen üblich ist,
Von Vorteil ist hier also, daß die Gehörschutzvorrichtung 1 gleichzeitig als Schutzhelm 67 dient. In vielen Arbeitsbereichen ist aus Gründen der Sicherheit sowohl ein Gehörschutz als auch ein Schutzhelm vorgeschrieben, wie z.B. beim Arbeiten mit lauten Baumaschinen auf einer Baustelle. Dieses Ausführungsbeispiel der Gehörschutzvorrichtung 1 bietet die Schutzfunktion des Kopfes 2 gegen Schläge und Stöße durch den vom Abdeckteil 66 gebildeten Schutzhelm 67 und schützt gleichzeitig das Gehör des Benutzers ausreichend vor übermäßigem Lärm. Des weiteren ist bei aufgeblasener Luftkammeranordnung 25 der Schutzhelm 67 in gewissem Maße verliersicher am Kopf 2 angesetzt, so daß er bei Bewegungen des Kopfes 2 nicht herunterfallen kann.
Alternativ kann das Abdeckteil 66 auch als Badekappe ausgebildet sein. Auch in diesem Fall ist es besonders günstig, daß die Badekappe durch das fest am Kopf 2 sitzende Kopfband 3 gegen ein Verlieren gesichert ist. Selbst wenn es zu einem ungewollten Verlust der Badekappe kommt, schwimmt diese auf Grund der aufgeblasenen Luftkammeranordnung 25 auf der Wasseroberfläche, wodurch sie leicht wiedergefunden werden kann. Die vom Abdeckteil 66 gebildete Badekappe kann hierbei insbesondere aus wasserabweisendem Material bestehen, so daß die beim Tragen abgedeckte Kopfpartie vor Nässe geschützt ist.
Die bei angelegter Gehörschutzvorrichtung 1 am Kopf 2 anliegende Anlagefläche 75 ist zumindest teilweise an einem schweißaufsaugenden und insbesondere lösbar am Kopfband 3 angeordneten Innenfutter vorgesehen, das bei 76 in Fig. 3 strichpunktiert angedeutet ist. Das Innenfutter 75 ist in der im angelegten Zustand dem Stirnbereich 6 zugeordneten Partie der Innenwandung 27 lösbar angeordnet. Auf diese
Weise kann das Innenfutter 76 bei Bedarf ausgetauscht
werden.
Die in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Gehörschutzvorrichtung 1 sind auch miteinander kombinierbar und müssen nicht isoliert voneinander
betrachtet werden.

Claims (16)

G 18 001 - les 11.07.1997 Dr. Kurt Ston , Lenzhalde 72, 73732 Essiingen Gehörschutzvorrichtung Ansprüche
1. Gehörschutzvorrichtung, mit einem am Kopf (2) des Benutzers abnehmbar anlegbaren, zum Tragen der Gehörschutzvorrichtung (1) dienenden Kopfband (3), das in angelegtem Zustand mit einer jeweils zugeordneten Abdeckpartie (4) beide Ohren (5) des Benutzers überdeckt, wobei sich im Kopfband (3) eine sich zumindest über beide Abdeckpartien (4) erstreckende Luftkammeranordnung (25) befindet, die in fluidischer Verbindung mit wenigstens einem Luftkanal (26) steht, der zum Aufblasen und Entlüften der Luftkammeranordnung (25) dient, um den Anpreßdruck zwischen den Abdeckpartien (4) und dem Kopf (2) des Benutzers im Ohrbereich bedarfsgemäß einzustellen.
2. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfband (3) ringförmig geschlossen ausgeführt ist.
3. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Luftkammeranordnung (25) von einer ringförmig geschlossenen Luftkammer (25a) gebildet ist, wobei das Kopfband (3) eine schlauchähnliche Gestalt aufweist.
4. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfband (3) zwei freie Enden (13, 14) aufweist, die mittels einer Verschlußeinrichtung (15) lösbar miteinander verbindbar sind, um das Kopfband (3) zum Anlegen in eine ringähnlich geschlossene Gestalt zu bringen.
5. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die im angelegten Zustand dem Kopf (2) abgewandte Außenwandung (28) des Kopfbandes (3) zumindest im Bereich der Luftkammeranordnung (25) im wesentlichen unverformbar ausgebildet ist, so daß sich beim Aufblasen der Luftkammeranordnung (25) lediglich die dem Kopf (2) zugewandte Innenwandung (27) des Kopfbandes (3) nach innen zum Kopf (2) hin ausdehnt.
6. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopfband (3) ein im angelegten Zustand der Gehörschutzvorrichtung (1) den oberen Bereich des Kopfes (2) bedeckendes Abdeckteil (66) angeordnet ist, das insbesondere als Badekappe oder als
Schutzhelm (67) ausgebildet ist.
7. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfband (3) an der im angelegten Zustand dem Kopf (2) zugewandten Innenseite (59) zumindest im Bereich der Abdeckpartien (4) jeweils eine Schal 1dämmeinrichtung (60) aufweist.
8. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalldämmeinrichtung (60) jeweils einen ringförmig geschlossenen, wulstartigen, in angelegtem Zustand der Gehörschutzvorrichtung (1) das jeweils zugeordnete Ohr (5) vollständig ringförmig umschließenden Anpreßkörper (61) aufweist.
9. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftkammeranordnung (25) zumindest teilweise innerhalb der Anpreßkörper (61) verläuft, so daß diese durch das Aufblasen der Luftkammeranordnung (25) verformbar sind.
10. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den wenigstens einen Luftkanal (26) ein manuell entsperrbares Rückschlagventil (37) eingeschaltet ist.
11. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an das der Luftkammeranordnung (25) entgegengesetzte Ende (41) des Luftkanals (26) eine manuell bedienbare Pumpeneinrichtung (42) angeschlossen oder anschließbar ist.
12. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftkanal (26) zumindest teilweise in einer insbesondere flexiblen, sich ausgehend vom Kopfband (3) nach außen erstreckenden Verlängerungsleitung (48) verläuft.
13. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerungsleitung (48) lösbar am Kopfband (3) ansetzbar ist, wobei im angesetzten Zustand eine fluidische Verbindung zwischen dem in der Verlängerungsleitung (48) verlaufenden Verlängerungsabschnitt
(50) und dem im Kopfband (3) verlaufenden Basisabschnitt
(51) des Luftkanals (26) hergestellt ist.
14. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopfband (3) eine bei angelegter Gehörschutzvorrichtung (1) von außen zugängliche, der Fixierung der Verlängerungsleitung (48) dienende Halteeinrichtung (54) vorgesehen ist.
15. Gehörschutzvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (54) von einer Einstecktasche (55) gebildet ist, in die zumindest die freie äußere Endpartie (56) der Verlangerungsleitung (48) einsteckbar ist.
16. Gehörschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die bei angelegter Gehörschutzvorrichtung (1) am Kopf (2) anliegende Anlagefläche (75) zumindest teilweise an einem schweißaufsaugen· den und insbesondere lösbar am Kopfband (3) angeordneten Innenfutter (76) vorgesehen ist.
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