DE29712505U1 - Handwerkzeug für teilbehinderte Personen - Google Patents
Handwerkzeug für teilbehinderte PersonenInfo
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Description
Hans Lorenz ·: Datum: 11.07.1997
Kornstraße 20
26389 Wilhelmshaven
Gebrauchsmusteranmeidung
Handwerkzeug für teilbehinderte Personen
Handwerkzeug für teilbehinderte Personen
Im Umfeld der häuslichen Pflege-, Altenpflege - und Krankenpflege hat sich zunehmend
ein Bedarf an Hilfsvorrichtungen ergeben, die für Personen, die sich zumindest vorübergehend in einem hilfsbedürftigen oder behinderten Zustand
befinden, eigene, von Pflegepersonal und Angehörigen weniger abhängige Tätigkeiten
zulassen, um für diesen Personenkreis sowohl die physischen - als auch die psychischen Belange zur Erhaltung bzw. Zurückgewinnung der persönlichen
Selbstständigkeit zu fördern.
Die vorliegende Neuerung zielt auf dieses Umfeld und betrifft ein Handwerkzeug,
insbesondere für bewegungsbehinderte Personen, die eine möglichst vielseitige Handhabe für verschiedene Anwendungen im täglichen Leben benötigen. Diese
Anwendungen betreffen z.B. eine Anziehhilfe beim Be- u. Entkleiden, ein Aufhebewerkzeug
für tiefer liegende Gegenstände oder auch eine sogenannte Bugsierhilfe für leichtere und verschiebbare Gegenstände, wie Kleinmöbel und andere
Haushaltsgegenstände.
Untersuchungen haben ergeben, daß sich hierfür als Basiseinheit ein mit der auf
den gleichen Anmelder zurückgehenden DT- PS 43 29 447.2 und dem DT- GM 72 332 65.1 bekanntgewordenes, zangenartig aufgebautes und einhändig
benutzbares Handwerkzeug besonders gut eignet. Dieses Gerät verfügt über eine stielartig ausgebildete Handhabe, die aus einem mit einem festen Griffteil verse-
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henen und zu einem Etagenbogen ausgeformten Rohr besteht, in dem ein aus
einem Seilzug bestehendes Kraftübertragungsorgan zwischen einem Griffhebel und einem beweglichen, abgefederten Zangenteil koaxial verläuft.
Dieses bekannte zangenartige Handwerkzeug, das sich in der Praxis für die gestellte
Aufgabe hervorragend bewährt hat, und das insbesondere als Unkrautzange bereits zu einer erheblichen Körperschonung der Benutzer beitragen konnte,
weist im vorderen Zangenbereich, der im wesentlichen aus einem festen und einem beweglichen Zangenteil besieht, noch einige freiliegende Funktionsteile, wie
Rückstellfeder, Seilzug und den für letzteren vorgesehene Angriffshebe! des beweglichen
Zangenteils auf. Diese konstruktive Ausgestaltung würde sich bei einer Nutzung gemäß dem Einsatzgebiet des neuerungsgemäßen Handwerkzeuges störend
auswirken, da sich die freiliegenden und auch vorstehenden Teile an herumstehenden
Gegenständen und in Kleidungsstücken verfangen - oder gar zu Verletzungen führen könnten. Weiterhin sind bei dem vorbekannten Handwerkzeug
sowohl das feste Zangenteil als auch das bewegliche Zangenteäl so ausgerichtet,
daß sie sich im Ruhezustand vornehmlich quer zur Längsrichtung des Stieles erstrecken,
und daß die Schließbewegung des beweglichen Zangenteiles mit seiner Zangenbacke gegenüber derselben des festen Zangenteiles -die beide klingenartig
ausgebildet sind und im geschlossenen Zustand mit ihren freien Enden rechtwinklig aufeinanderstoßen- in der Längsrichtung des Stieles zum Zangenende
hin erfolgt.
Die Aufgabe der Neuerung besteht nun darin, ein zangenartiges Handwerkzeug der
angegebenen Art im Zangenbereich so umzugestalten, daß sich eine universellere Anwendbarkeit, insbesondere im häuslichen Umfeld behinderter Personen, ergibt.
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Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß das feststehende Zangentei! aus einer im
wesentlichen geradlinig verlaufenden und in bekannter Weise klingenartig ausgebildeten
Zangenbacke besteht, die sich in der Längsrichtung des Zangenstieles ebenflächig
erstreckt, daß die bewegliche, ebenfalls klingenartig ausgebildete Zangenbacke durch die Stirnkante des freien Endes des beweglichen Zangenteiles gebildet
wird, die für einen Schließvorgang der Zange der festen Zangenbacke seitlich und
quer zu der Längsrichtung des Zangenstieles gegenüberstellbar ist, wobei das bewegliche
Zangenteil zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden und sich rechtwinklig aus der Ebene der feststehenden Zangenbacke erstreckenden Abdeckblechen
verschwenkbar gelagert ist.
Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß ein Benutzer, der die neuerungsgemäß
ausgestattete Zange z.B. als eine Anziehhilfe benutzt, dieselbe mit der festen Zangenbacke
bequem und zuverlässig in der Steckrichtung (d.h. in der Richtung, die mit der Längsachse der gesamten Zange zusammenfälit) zwischen seiner Körperoberfläche
und z.B. in einem Schuh oder einem Strumpf einstecken kann. Nachfolgend wird das Kleidungsstück über den Griffhebel, den Seilzug und letztlich die bewegliche
Zangenbacke ergriffen und nachfolgend über den Fuß und das Bein gezogen bzw. von denselben abgestreift. Gleiches gilt natürlich auch für das An- und Ausziehen
anderer Kleidungsstücke, wie zum Beispiel Hosen etc., wobei bekanntlich mit
den Füßen über von Hand vorgehaltene Gegenstände gestiegen - und stets zwangsläufig eine erhebliche, durch die Anwendung der neuerungsgemäßen Zange
weitgehend vermeidbare Körperkrümmung ausgeführt werden muß.
Durch die Lagerung der beweglichen Zangenbacke zwischen den seitlichen Abdeckblechen
sind auch alle an den Funktionen der Zange im vorderen Bereich beteiligten Teile zwischen denselben so eingeschlossen, daß es nicht zu
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Behinderungen an Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen - oder gar zu
Verletzungen kommen kann.
Versuche haben ergeben, daß sich die neuerungsgemäße Zange bei geübter Anwendung
wie ein verlängerter Arm verhält, was natürlich auch zur Folge hat, daß es eine linke und eine rechte Zange geben muß, d.h., daß bei schweren Bewegungsbehinderungen
auch zwei entsprechend ausgeformte Zangen zur Anwendung gelangen müssen. Die im wesentlichen ebenflächig ausgebildete feste Zangenbacke
übernimmt dann jeweils die Daumenfunktion. Hieraus ergibt sich eine konstruktive
Anpassung der neuerungsgemäßen Zange an diese Anforderung, was leicht durch eine um 180° verdrehte Befestigung des gesamten vorderen Zangenbereiches an
dem Zangenstiel erreichbar ist.
Weiterhin haben Versuche ergeben, daß die Zange gemäß der Neuerung für die
anatomischen Belange bei Menschen am günstigsten ausgestaltet ist, wenn sich die
Ebene der festen Zangenbacke und somit die Berührungslinie beider Backen in der Richtung des auch einen günstigen Schwerpunkt der gesamten Zange erzeugenden
Etagenbogens der stielartigen Handhabe erstreckt, d.h., wenn die Funktionsrichtung
beider Zangenbacken quer zu der Schwerpunktlinie der gesamten Zange verläuft.
Für spezielle Anwendungen, bei denen die neue Zange einzeln benutzt wird, oder
bei denen eine häufigere Änderung der Wirkungslinie der Zangenfunktion wünschenswert
ist, kann die neue Zange so ausgestaltet sein, daß der gesamte Zangenkopf mit seiner festen und losen Zangenbacke entgegen der Wirkung eines Arretiermittels
auf dem Zangenstiel um dessen Längsachse manuell verdrehbar gelagert ist.
Durch weiterführende Untersuchungen im Anwendungsumfeld der neuerungsgemä-
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ßen Zange hat sich herausgestellt, daß behinderte Personen, die z.B. für eine
Venen - Therapie Stützstrümpfe etc. tragen müssen, die je nach Produkt und therapeutischen
Erfordernissen sehr stramm sein können, häufig selbst nicht dazu in der Lage sind, die für das Überstreifen derselben erforderliche Kraft - zumindest in einer
gebückten Körperhaltung aufzubringen.
Die neue Zange sieht optional eine Zusatzvorrichtung für das vorstehend angeführte
Einsatzfeld auf. Diese besteht aus einem Stützelement, das an der ebenen, jeweils
der Körperseite des Anwenders zugewendeten Seitenfläche der feststehenden Zan-.
genbacke vom Anwender selbst oder von einem Sanitätshelfer anbringbar ist. Dieses
Stützelement nimmt an der festen Zangenbacke eine solche Lage ein, daß es sich in einem definierten Abstand zu deren freiem Ende befindet, derart, daß sich ein
Stützwideriager für die sodann gleichzeitig als ein Hebel wirksame Zange ergibt,
wobei die feste Zangenbacke neben ihrer Greif - und Ziehfunktion dann gleichzeitig
den Stützstrumpf partiell von der Körperoberfläche abheben kann, was zu einer erheblichen
Erleichterung des Überstreifvorgangs führt.
Weitere, den Gegenstand der Neuerung weiterbildende Merkmale ergeben sich aus
der Beschreibung und den Zeichnungen, die nachfolgend aufgeführt sind.
Es zeigen: Fig. 1 die schaubildliche Darstellung eines rechtshändigen, zangenartigen
Handwerkzeuges gemäß der Neuerung,
Fig. 2 die schaubildliche Darstellung eines linkshändigen, zangenartigen
Handwerkzeuges gemäß der Neuerung,
Fig. 3 den Längsschnitt des neuerungsgemäßen Handwerkzeuges mit einem feststehenden Zangenkopf,
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Fig. 4 u. 5 den Längs- bzw. Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels
mit einem verdrehbaren Zangenkopf,
Fig. 6 die schaubildliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
mit einem verdrehbaren Zangenkopf,
Fig. 7 die schaubildüche Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
einer Zusatzvorrichtung,
Fig. 8 die schaubildliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
der Zusatzvorrichtung gemäß Fig.7,
Fig. 9 eine Einzelheit bezüglich eines Sicherungselementes an dem neuerungsgemäßen Handwerkzeug.
Wie die Fig. 1 zeigt, besteht das nachfolgend beschriebene Handwerkzeug aus einem
Zangenkopf 1, der an einer als eine Handhabe wirksamen Stange befestigt ist.
Diese Stange dient als ein Zangenstiel 2, der aus einem vorzugsweise aus Aluminium
gefertigten Rohr mit einem runden Querschnitt besteht. An seinem ais Griffteil
wirksamen Ende ist der Zangenstiei 2 mit einem z.B. aus einem Kunststoff oder Holz
gefertigten Griff 3 versehen. In einer Bohrung 4, die durch eine den Zangenstiel 2
durchragende Lagerhülse 5 gebildet wird, ist ein Griffhebel 6 verschwenkbar gelagert,
der im Ruhezustand des hier beschriebenen Handwerkzeuges durch die im Gegenuhrzeigersänn wirksame Kraft einer Rückstellfeder 7 (siehe Fig.3) mit einem
Anschlag 8 auf dem Außenmantel des Zangenstieles 2 aufliegt. Diese Rückstellfeder
7 wirkt mittelbar auf einen Seilzug 9, der durch den Zangenstie! 2 hindurchgeführt
ist, und zwar soweit, bis er durch einen in dem Mantel des Zangenstieles 2
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vorgesehenen Durchbruch 10 aus demselben austreten und mittels einer Verbindungsöse
an dem Griffhebel 6 angreifen kann. Da der Zangenstiel 2 durch eine Kröpfung 11 zu einem Etagenbogen ausgeformt ist, und der Durchbruch 10 sich in
der Krümmung 12 des abgesenkten Bereiches des Etagenbogens befindet, kann der Seilzug 9 dabei eine gestreckte Lage einnehmen.
Durch die Kröpfung 11 in dem Zangenstiel 2 ergibt sich zudem ein günstiger
Schwerpunkt für den Benutzer dieses Handwerkzeuges, da durch die Wirkung des so ausgerichteten Etagenbogens das Gewicht des gesamten Zangenkopfes 1 und
des unteren Bereiches des Zangenstieles 2 die Zange dann selbsttätig senkrecht ausrichtet, wenn deren Griff 3 in ergonomisch richtiger Weise zwischen dem Daumen
und der Handinnenfläche gehalten - und der Griffhebel 6 von den restlichen Fingern ergriffen wird.
Das andere Ende des Seilzuges 9, das aus dem offenen Ende des Zangenstieles
herausragt, ist mittels einer Plombe an einem freien Schenkel 14 eines beweglichen
Zangenteiles 15 befestigt, das an zwei Abdeckbiechen 16 u. 17 , zwischen denen
eine Lagerachse 18 verläuft, verschwenkbar gelagert ist.
Die Abdeckbleche 16 u. 17 sind homogener Bestandteil eines feststehenden Zangenteiles
19 und ragen zueinander parallel als rechtwinklig abgebogene seitliche Lappen aus der Ebene dessen Basisbereiches 20 heraus. Dieses feststehende Zangenteil
19 weist eine Zangenbacke 21 auf, die sich in der Längsrichtung des Zangenstieles
2 geradlinig und ebenflächig an die Ebene des Basisbereiches 20 anschließt, wobei die in den Innenbereich der Zange weisende Oberfläche 22 an ihrem
freien Ende als Gegenlager für die Zangenbacke 23 des beweglichen Zangenteiles 15 dient.
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8- i "&ngr;:..: &Ggr;
Das bewegliche Zangenteil 15 besteht aus einem im wesentlichen u-förmig ausgebildeten
Bügel, welcher der feststehenden Zangenbacke 21 mit seiner offenen Seite gegenüberliegt, und dessen aus der Lagerachse 18 bestehendes Drehlager, das
sich quer zur Längsrichtung des Zangenstiels 2 erstreckt, innerhalb des Winkels zwischen seinem Basissteg 25 und seinem mit dem Seilzug 9 verbundenen freien
Schenkel 14 vorgesehen ist, derart, daß sich im geschlossenen Zustand der Zange ein in den Längsrichtungen seines Drehlagers gesehen offenes Rechteck ergibt,
wobei das bewegliche Zangenteil 15 mit der kleinflächigen Stirnkante 26 seiner
Zangenbacke 23 im wesentlichen senkrecht auf der größerflächigen Oberfläche der feststehenden Zangenbacke 21 aufliegt.
Die beiden Zangenbacken 21 und 23 sind kiingenartig ausgebildet, was zum einen
bewirkt, daß die feststehende Zangenbacke 21 bequem z.B. zwischen einem Körperteil
des Anwenders und einem Strumpf oder Schuh eingeschoben werden kann, und daß sich zum anderen durch eine geringe Nachgiebigkeit eine gleichmäßige
Kraftübertragung zwischen den Zangenbacken über die gesamte Zangenbreite ergibt.
Die beiden Zangenbacken 21 u. 23 weisen zudem im wesentlichen über ihre gesamte
Länge eine gleichmäßige Breite ohne vorspringende Kanten und Ecken auf, · wodurch sichergestellt ist, daß sich der Zangenkopf 1 nicht in Kleidungsstücken oder
an anderen Gegenständen verfangen kann. Hierzu trägt auch bei, daß die an der Funktion der beweglichen Zangenbacke beteiligten Teile, wie z.B. der freie Schenkel
14 des beweglichen Zangenteiles 15, die Lagerachse 18, das freiliegende Ende
des Seilzuges 9 und die Rückstellfeder 7 durch die seitlichen Abdeckbleche 16 u.
nach außen abgeschirmt sind. Dieses gilt auch für einen Federeinhängearm 27 (siehe Fig. 3), der sich zwischen den Abdeckblechen 16 u. 17 des feststehenden
Zangenteiles 19 aus einem der Lagerwinke! 28 des beweglichen Zangenteiles 15 in
Richtung zu dem Zangenstie! 2 hin erstreckt, und an dem die Rückstellfeder 7 angreift.
Der Zangenkopf 1 ist bei dem hier zunächst beschriebenen Ausführungsbeispie! an
dem Zangenstiel 2 in einer solchen Lage befestigt, daß die Zangenbacke 23 des beweglichen Zangenteiies 15 der Oberfläche 22 der feststehenden Zangenbacke 21
für einen Schließvorgang seitlich und quer zur Längsrichtung des Zangenstieles 2
gegenüberstellbar ist, wobei die Berührungslinie beider Zangenbacken 21 u. 23 parallel
zur Schwerpunktlinie, das heißt, in der Kröpfrichtung der gesamten Zange verläuft.
Wie die Fig. 3 weiter aufzeigt, ist der Zangenstie! 2 an seinem mit dem Zangenkopf
1 verbundenen Ende 29 mit zwei Durchgangsbohrungen 30 versehen, die ihn quer zu der Kröpfrichtung seines Etagenbogens durchkreuzen. Diese Durchgangsbohrungen
30 korrespondieren mit zwei Einsteckbohrungen 31, die in dem Basisbereich
20 des feststehenden Zangenteiles 19 vorgesehen sind und zur Aufnahme von Befestigungsschrauben
32 dienen. Innerhalb des Zangenstieies 2 ist ein mit Gewindebohrungen
33 versehenes Gegenlager 34 derart einsteckbar angeordnet, daß der rohrförmige Zangenstie! 2 mit dem feststehenden Zangenteil 19 mittels der Befestigungsschrauben
32 fest zusammenfügbar ist. Daraus, daß die Durchgangsbohrungen 30 praktisch an zwei Seiten des Zangenstieles vorhanden sind, läßt sich entnehmen,
daß der Zangenkopf 1 an dem Zangenstiel 2 in um 180° zueinander verdrehten
Lagen montierbar ist, wodurch sowohl linkshändige als auch rechtshändige
Zangen leicht herstellbar sind.
An dem aus dem Endstück 29 des Zangenstieles 2 herausragenden Ende des
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Gegeniagers 34 ist eine Federeinhängenase 35 vorgesehen, an der die Rückstellfeder
7 des beweglichen Zangenteiles 15 angreift. Der Innenquerschnitt des Zangenstieles
2 und die Abmessungen des Gegenlagers 34 sind so bemessen, daß für die Funktion des Seilzuges 9 auch dann noch ein ausreichender Raum zur Verfügung
steht, wenn der Zangenstiel 2 im Bereich seines Endes 29 für eine einwandfreie Befestigung leicht abgeflacht wird.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel, das insbesondere für solche Einsätze konzipiert
ist, bei denen nur eine Zange zur Anwendung gelangt, und die dann z.B. für links - und rechtshändige Benutzung anpassbar sein muß, ist der gesamte Zangenkopf
1 auf dem Zangenstiel 2 um dessen Achsiinie verdrehbar gelagert (siehe Fig. 4
u. 5). Dieses wird dadurch erreicht, daß an dem Basisbereich 20 des feststehenden
Zangenteiles 19 zwischen dessen Abdeckblechen 16 u. 17 ein u-förmig ausgebildeter
Lagerbock 36 befestigt ist, dessen freie Schenke! 37 u. 38 sich quer zur Längsrichtung
der Zange erstrecken, und die jeweils eine Lagerbohrung 39 bzw. 40 aufweisen. Diese Lagerbohrungen weisen gegenüber dem eingeschobenen Zangenstiel
2, 29 ein Lagerspiel auf. Auf dem Zangenstiel befindet sich im montierten Zustand
eine koaxial aufgeschobene Sicherungshülse 41, deren Länge dem Abstand zwischen den Schenkeln 37 u. 38 des Lagerbockes 36 entspricht.
Die Sicherungshülse 41 ist mitteis eines Befestigungsbolzens 42, der den Zangenstiel
2 zumindest im Innenbereich durchragt, mit letzterem fest verbunden. Hierdurch
ergibt sich eine zuverlässige Lagesicherung des gesamten Zangenkopfes 1 auf dem Zangenstiel. Für eine Arretierung des Zangenkopfes 1 in Drehrichtung ist eine
Bremsvorrichtung 43 vorgesehen, die z.B. aus einer Blattfeder 44 bestehen kann, und die zwischen dem Außenmantel der Sicherungshülse 41 und der Basis des Lagerbockes
36 eingelegt ist. Für eine Reibkrafterhöhung ist diese Blattfeder 44 in
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einem Teilbereich dem Außenmantel der Sicherungshülse 41 angepaßt, so daß sie
dieselbe in einem Teilbereich umschlingt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht die Rückstellfeder für das bewegliche Zangentei!
15 - und somit auch für den Seilzug 9 und den Griffhebel 6 - aus einer
Druckfeder 24, die koaxial auf dem Seilzug 9 aufgeschoben - und zwischen dem Befestigungsbolzen 42 und dem freien Schenkel 14 des beweglichen Zangenteiles
15 eingespannt ist.
Die Bremsvorrichtung 43 für den verdrehbar gelagerten Zangenkopf 1 kann, wie die
Fig. 6 zeigt, auch so ausgebildet sein, daß zwischen den beiden freien Schenkeln
u. 38 des Lagerbockes 36 für den Zangenstiel 2 mindestens eine Spannschraube vorgesehen ist, mittels der die beiden freien Schenke! 37 u. 38 derart zueinander
verstellbar sind, daß sie die Sicherungshülse 41 zur Erzeugung einer Reibkraft über
deren Stirnflächen zwischen sich einspannen.
Für besondere Anwendungen, die z.B. das Anziehen von besonders strammen und
zähen Stützstrümpfen betreffen kann, ist für die beschriebene Zange optional eine
Hilfsvorrichtung vorgesehen, mittels der z.B. ein Stützstrumpf während des Überstreifvorgangs
partiell von der Körperoberfläche des Anwenders abhebbar ist, was den Anziehvorgang bekanntlich wesentlich erleichtern kann.
Diese Hilfsvorrichtung besteht aus einem Stützelement 45 (siehe Fig. 7), das z.B.
aus einer quer zur Längsrichtung der Zange ausgerichteten Rolle 46 besteht, die zwischen zwei an den seitlichen Abdeckblechen 16 u. 17 z.B. anschraubbar befestigten
Tragarmen 47 u. 48 frei drehbar gelagert ist, derart, daß sich dieselbe aus der Ebene des dem Körper des Anwenders zuzuwendenden Basisbereiches 20 des
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-12 &idigr;'"
&idigr;,.I I:
feststehenden Zangenteiles 19 deutlich erhebt. In der Längsrichtung der Zange gesehen
befindet sich diese Rolle 46 gegenüber dem freien Ende der feststehenden Zangenbacke 21 in einem definiert entfernten Abstand. Hierdurch erhält die Zange
zusätzlich zu ihrer Greif- und Ziehfunktion eine Hebelfunktion.
Dadurch, daß sowohl die feststehende als auch die bewegliche Zangenbacke in der
Längsrichtung der Zange gesehen eine relativ große Länge aufweisen, ist es naturgemäß
möglich, eine größere Stoffmenge z.B. eines Stützstrumpfes oder einer Hose durch Aufschieben gleichzeitig zu erfassen, was den Überstreifvorgang zusätzlich
erheblich erleichtert.
Wie die Teilansicht gemäß Fig. 8 aufzeigt, kann das Stützelement 45 auch aus einem
Profilstück 49 aus Holz oder einem Kunststoff bestehen, das eine gleitfähige Oberfläche besitzt, das an dem feststehenden Zangentei! 19 durch Verschraubungen
unmittelbar befestigbar ist, und das mit seiner höchsten Gleitkante 50 - wie auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.7 - gegenüber der dem Körper des
Anwenders zuzuwendenden Oberfläche des Zangenkopfes 1 einen deutlich angehobenen
Abstützpunkt für eine Hebelwirkung der Zangenbacke 21 des festen Zangenteiles 19 bildet.
Für eine Verbesserung der Greiffähigkeit der beschriebenen Zange können deren
Zangenbacken 21 u. 23 mit Beschichtungen versehen sein, die eine stumpfe oder rauhe Oberfläche bilden. Diese Beschichtungen, die in den Zeichnungen nicht dargestellt
sind, können z.B. durch Beklebungen, Tauchen oder chemische Behandlungen der Oberflächen gebildet sein.
An dem Griff 3 der Zange kann eine Handschlaufe 51 befestigt sein, die dann von
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erheblichem Nutzen ist, wenn ein Anwender das Problem hat, das beschriebene
Handwerkzeug einerseits leicht zu verlieren und andererseits erhebliche Erschwernisse
beim Aufnehmen von auf dem Boden liegenden Gegenständen zu haben.
Claims (14)
1. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug für behinderte Personen, mit einer
Handhabe, die aus einem mit einem festen Griffteil versehenen und zu einem Etagenbogen ausgeformten Rohr besteht, in dem ein aus einem Seilzug gebildetes
Kraftübertragungsorgan zwischen einem Griffhebel und einem beweglichen, abgefederten Zangenteil, das an dem Zangenkopf verschwenkbar gelagert ist,
koaxial verläuft, wobei sowohl das bewegliche Zangenteil als auch ein feststehendes
Zangenteil zumindest im Bereich ihrer Zangenbacken klingenartig ausgebildet sind, und die bewegliche Zangenbacke im geschlossenen Zustand der
Zange mit ihrer im Verhältnis kleinflächigen Stirnfläche im wesentlichen senkrecht
auf der größerflächigen Oberfläche der festen Zangenbacke aufliegt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das feststehende Zangenteil (19) eine sich im wesentlichen in der Längsrichtung
des Zangenstieles (2) geradlinig und ebenflächig erstreckende Zangenbacke (21) aufweist, daß die Zangenbacke (23) des beweglichen Zangenteiles
(15) durch die Stirnkante (26) deren freien Endes gebildet wird, wobei das bewegliche
Zangenteil (15) zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden und sich rechtwinklig aus der Ebene der feststehenden Zangenbacke (19) erstreckenden
Abdeckblechen (16 u. 17) derart verschwenkbar gelagert ist, daß seine Zangenbacke
(23) für einen Schließvorgang der Zange der festen Zangenbacke (21) seitlich und quer zur Längsrichtung des Zangenstieles (2) gegenüberstelibar ist.
2. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bewegliche Zangenteii (15) aus einem im wesentlichen u-förmig ausgebildeten
Bügel besteht, welcher der festen Zangenbacke (23) mit seiner offenen Seite gegenüberliegt, und dessen Lagerachse (18) sich in dem Winkel zwischen
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seinem Basissteg (25) und seinem mit einem manuell betätigbaren Kraftübertragungsmittel
(Seilzug 9) verbundenen freien Schenkel (14) derart angeordnet ist, daß sich im geschlossenen Zustand der Zange ein - in der Längsrichtung seiner
Lagerachse (18) gesehen - offenes Rechteck ergibt.
3. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der als ein Rohr ausgebildete Zangenstie! (2) im Bereich seines freien Endes
(29) mit Durchgangsbohrungen (30) versehen ist, die denselben quer zur Kröpfrichtung
des Etagenbogens durchkreuzen, daß das feststehende Zangenteil (19)
in seinem Basisbereich (20), der in der Ebene seiner Zangenbacke (21) ausgerichtet
ist, im Bereich seiner abgewinkelten Abdeckbleche (16 u.17) mit angepaßten
Einsteckbohrungen (31) für Befestigungsschrauben (32) versehen ist,
und daß innerhalb des Zangenstieles ein mit Gewindebohrungen (33) versehenes Gegenlager (34) so vorgesehen ist, daß der gesamte Zangenkopf (1) in zueinander
um 180° verdrehten Lagen an dem Zangenstiel festsetzbar ist, derart, daß die
Wirklinie der Zangenbacken (21u.23) jeweils parallel zur Schwerpunktlinie der
gesamten Zange verläuft.
4. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Gegenlager (34) eine aus dem offenen Ende (29) des rohrförmigen
Zangenstieles (2) herausragende Federeinhängenase (36) vorgesehen ist, zwischen der und einem an dem beweglichen Zangenteil (15) vorgesehenen, sich im
wesentlichen in der Längsrichtung der Zange erstreckenden Federeinhängearm (27) eine Rückstellfeder (7) angreift.
5. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Basisbereich (20) der Zangenbacke (21) des feststehenden
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Zangenteiles (19) und zwischen dessen zueinander parallel abgewinkelten Abdeckblechen
(16 u. 17) ein u-förmiger Lagerbock (36) befestigt ist, dessen sich quer zur Längsrichtung der Zange erstreckende freie Schenkel (37 u. 38) jeweils
eine Lagerbohrung (39 bzw.40 ) mit einem Lagerspiel für den Zangenstiel (2) aufweisen, daß auf dem Zangenstiel eine Sicherungshülse (41) koaxial aufgeschoben
ist, die im montierten Zustand zwischen den beiden Schenkeln des Lagerbockes mittels eines Befestigungsbolzens (42) an dem Zangenstiel befestigt
ist, und daß an der Sicherungshülse eine Bremsvorrichtung (43) angreift, gegen deren Wirkung der gesamte Zangenkopf (1) gegenüber dem Zangenstiel verdrehbar
ist.
6. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren
der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückstellfeder für das bewegliche Zangenteil (15) eine Druckfeder (24)
ist, die auf dem Seilzug (9) koaxial angeordnet und zwischen dem Befestigungsbolzen
(42) und dem freien Schenkel (14) des beweglichen Zangenteiles (15) eingespannt ist.
7. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bremsvorrichtung (43) durch die beiden Schenkel (37 u.38) des Lagerbockes
(36) gebildet wird, die durch eine zwischen denselben wirksame Spannschraube (52) die Sicherungshüise (41) in axialer Richtung zwischen sich einspannen.
8. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bremsvorrichtung (43) eine zwischen der Sicherungshülse (41) und der
-A-
Basis des Lagerbockes (36) eingelegte Blattfeder (44) ist, die der Sicherungshülse
für eine Reibkrafterhöhung in der Form angepaßt ist.
9. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1, 2, u. 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsbolzen (42) für die Sicherungshülse (41) den rohrförmigen
Zangenstiel (2) derart durchragt, daß eine zwischen demselben und dem freien, mit dem Seilzug (9) verbundenen Schenkel (14) des beweglichen Zangenteiles
(15) eingespannte und koaxial zu dem Seilzug angeordnete Druckfeder (24) ein
Abstützlager vorfindet.
10. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zangenbacke (21) des feststehenden Zangenteiles (19) und/oder die
Zangenbacke (23) des beweglichen Zangenteiles (15) mit stumpfen oder rauhen
Beschichtungen versehen sind.
11. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem feststehenden Zangenteil (19) ein Stützelement (45) derart anbringbar
ist, daß es sich in einem von dem freien, die feststehende Zangenbacke (21) bildenden Ende definiert entfernten Abstand befindet und sich aus der dem Körper
des Anwenders zuzuwendenden Oberfläche des Basisbereiches (20) des feststehenden Zangenteiles erhebt.
12. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stützelement (45) eine quer zur Längsrichtung der Zange ausgerichtete
"5-
RoIIe (46) ist, die an Trägerarmen (47 u.48), die seitlich an den Abdeckblechen
(16 bzw. 17) des feststehenden Zangenteiles (19) befestigbar sind, drehbar gelagert
ist.
13. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stützelement (45) aus einem mit einer gleitfähigen Oberfläche versehenen
Profilstück (49) besteht, das an der dem Körper des Anwenders zuzuwendenden Oberfläche des feststehenden Zangenteiles (19) direkt befestigbar ist.
14. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem freien Ende des Griffes (3) des Zangenstieles (2) eine Handschlaufe
(51) befestigbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29712505U DE29712505U1 (de) | 1997-07-15 | 1997-07-15 | Handwerkzeug für teilbehinderte Personen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29712505U DE29712505U1 (de) | 1997-07-15 | 1997-07-15 | Handwerkzeug für teilbehinderte Personen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29712505U1 true DE29712505U1 (de) | 1997-10-02 |
Family
ID=8043153
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29712505U Expired - Lifetime DE29712505U1 (de) | 1997-07-15 | 1997-07-15 | Handwerkzeug für teilbehinderte Personen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29712505U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19829257A1 (de) * | 1998-07-02 | 2001-07-05 | Koszlat Heinz | Strumpf An- und Auszieher |
| DE102021004430A1 (de) | 2021-08-31 | 2023-03-02 | Moritz Woitelle | Faltbarer Greifer und Greifersystem |
-
1997
- 1997-07-15 DE DE29712505U patent/DE29712505U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19829257A1 (de) * | 1998-07-02 | 2001-07-05 | Koszlat Heinz | Strumpf An- und Auszieher |
| DE102021004430A1 (de) | 2021-08-31 | 2023-03-02 | Moritz Woitelle | Faltbarer Greifer und Greifersystem |
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