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DE29712505U1 - Handwerkzeug für teilbehinderte Personen - Google Patents

Handwerkzeug für teilbehinderte Personen

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DE29712505U1
DE29712505U1 DE29712505U DE29712505U DE29712505U1 DE 29712505 U1 DE29712505 U1 DE 29712505U1 DE 29712505 U DE29712505 U DE 29712505U DE 29712505 U DE29712505 U DE 29712505U DE 29712505 U1 DE29712505 U1 DE 29712505U1
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Germany
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pliers
handle
jaw
fixed
hand tool
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DE29712505U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G25/00Household implements used in connection with wearing apparel; Dress, hat or umbrella holders
    • A47G25/90Devices for domestic use for assisting in putting-on or pulling-off clothing, e.g. stockings or trousers
    • A47G25/905Devices for domestic use for assisting in putting-on or pulling-off clothing, e.g. stockings or trousers for stockings
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B7/00Pliers; Other hand-held gripping tools with jaws on pivoted limbs; Details applicable generally to pivoted-limb hand tools
    • B25B7/12Pliers; Other hand-held gripping tools with jaws on pivoted limbs; Details applicable generally to pivoted-limb hand tools involving special transmission means between the handles and the jaws, e.g. toggle levers, gears
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
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    • B25B9/00Hand-held gripping tools other than those covered by group B25B7/00

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Domestic Plumbing Installations (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)
  • Prostheses (AREA)

Description

Hans Lorenz ·: Datum: 11.07.1997
Kornstraße 20 26389 Wilhelmshaven
Gebrauchsmusteranmeidung
Handwerkzeug für teilbehinderte Personen
Im Umfeld der häuslichen Pflege-, Altenpflege - und Krankenpflege hat sich zunehmend ein Bedarf an Hilfsvorrichtungen ergeben, die für Personen, die sich zumindest vorübergehend in einem hilfsbedürftigen oder behinderten Zustand befinden, eigene, von Pflegepersonal und Angehörigen weniger abhängige Tätigkeiten zulassen, um für diesen Personenkreis sowohl die physischen - als auch die psychischen Belange zur Erhaltung bzw. Zurückgewinnung der persönlichen Selbstständigkeit zu fördern.
Die vorliegende Neuerung zielt auf dieses Umfeld und betrifft ein Handwerkzeug, insbesondere für bewegungsbehinderte Personen, die eine möglichst vielseitige Handhabe für verschiedene Anwendungen im täglichen Leben benötigen. Diese Anwendungen betreffen z.B. eine Anziehhilfe beim Be- u. Entkleiden, ein Aufhebewerkzeug für tiefer liegende Gegenstände oder auch eine sogenannte Bugsierhilfe für leichtere und verschiebbare Gegenstände, wie Kleinmöbel und andere Haushaltsgegenstände.
Untersuchungen haben ergeben, daß sich hierfür als Basiseinheit ein mit der auf den gleichen Anmelder zurückgehenden DT- PS 43 29 447.2 und dem DT- GM 72 332 65.1 bekanntgewordenes, zangenartig aufgebautes und einhändig benutzbares Handwerkzeug besonders gut eignet. Dieses Gerät verfügt über eine stielartig ausgebildete Handhabe, die aus einem mit einem festen Griffteil verse-
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henen und zu einem Etagenbogen ausgeformten Rohr besteht, in dem ein aus einem Seilzug bestehendes Kraftübertragungsorgan zwischen einem Griffhebel und einem beweglichen, abgefederten Zangenteil koaxial verläuft.
Dieses bekannte zangenartige Handwerkzeug, das sich in der Praxis für die gestellte Aufgabe hervorragend bewährt hat, und das insbesondere als Unkrautzange bereits zu einer erheblichen Körperschonung der Benutzer beitragen konnte, weist im vorderen Zangenbereich, der im wesentlichen aus einem festen und einem beweglichen Zangenteil besieht, noch einige freiliegende Funktionsteile, wie Rückstellfeder, Seilzug und den für letzteren vorgesehene Angriffshebe! des beweglichen Zangenteils auf. Diese konstruktive Ausgestaltung würde sich bei einer Nutzung gemäß dem Einsatzgebiet des neuerungsgemäßen Handwerkzeuges störend auswirken, da sich die freiliegenden und auch vorstehenden Teile an herumstehenden Gegenständen und in Kleidungsstücken verfangen - oder gar zu Verletzungen führen könnten. Weiterhin sind bei dem vorbekannten Handwerkzeug sowohl das feste Zangenteil als auch das bewegliche Zangenteäl so ausgerichtet, daß sie sich im Ruhezustand vornehmlich quer zur Längsrichtung des Stieles erstrecken, und daß die Schließbewegung des beweglichen Zangenteiles mit seiner Zangenbacke gegenüber derselben des festen Zangenteiles -die beide klingenartig ausgebildet sind und im geschlossenen Zustand mit ihren freien Enden rechtwinklig aufeinanderstoßen- in der Längsrichtung des Stieles zum Zangenende hin erfolgt.
Die Aufgabe der Neuerung besteht nun darin, ein zangenartiges Handwerkzeug der angegebenen Art im Zangenbereich so umzugestalten, daß sich eine universellere Anwendbarkeit, insbesondere im häuslichen Umfeld behinderter Personen, ergibt.
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Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß das feststehende Zangentei! aus einer im wesentlichen geradlinig verlaufenden und in bekannter Weise klingenartig ausgebildeten Zangenbacke besteht, die sich in der Längsrichtung des Zangenstieles ebenflächig erstreckt, daß die bewegliche, ebenfalls klingenartig ausgebildete Zangenbacke durch die Stirnkante des freien Endes des beweglichen Zangenteiles gebildet wird, die für einen Schließvorgang der Zange der festen Zangenbacke seitlich und quer zu der Längsrichtung des Zangenstieles gegenüberstellbar ist, wobei das bewegliche Zangenteil zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden und sich rechtwinklig aus der Ebene der feststehenden Zangenbacke erstreckenden Abdeckblechen verschwenkbar gelagert ist.
Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß ein Benutzer, der die neuerungsgemäß ausgestattete Zange z.B. als eine Anziehhilfe benutzt, dieselbe mit der festen Zangenbacke bequem und zuverlässig in der Steckrichtung (d.h. in der Richtung, die mit der Längsachse der gesamten Zange zusammenfälit) zwischen seiner Körperoberfläche und z.B. in einem Schuh oder einem Strumpf einstecken kann. Nachfolgend wird das Kleidungsstück über den Griffhebel, den Seilzug und letztlich die bewegliche Zangenbacke ergriffen und nachfolgend über den Fuß und das Bein gezogen bzw. von denselben abgestreift. Gleiches gilt natürlich auch für das An- und Ausziehen anderer Kleidungsstücke, wie zum Beispiel Hosen etc., wobei bekanntlich mit den Füßen über von Hand vorgehaltene Gegenstände gestiegen - und stets zwangsläufig eine erhebliche, durch die Anwendung der neuerungsgemäßen Zange weitgehend vermeidbare Körperkrümmung ausgeführt werden muß.
Durch die Lagerung der beweglichen Zangenbacke zwischen den seitlichen Abdeckblechen sind auch alle an den Funktionen der Zange im vorderen Bereich beteiligten Teile zwischen denselben so eingeschlossen, daß es nicht zu
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Behinderungen an Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen - oder gar zu Verletzungen kommen kann.
Versuche haben ergeben, daß sich die neuerungsgemäße Zange bei geübter Anwendung wie ein verlängerter Arm verhält, was natürlich auch zur Folge hat, daß es eine linke und eine rechte Zange geben muß, d.h., daß bei schweren Bewegungsbehinderungen auch zwei entsprechend ausgeformte Zangen zur Anwendung gelangen müssen. Die im wesentlichen ebenflächig ausgebildete feste Zangenbacke übernimmt dann jeweils die Daumenfunktion. Hieraus ergibt sich eine konstruktive Anpassung der neuerungsgemäßen Zange an diese Anforderung, was leicht durch eine um 180° verdrehte Befestigung des gesamten vorderen Zangenbereiches an dem Zangenstiel erreichbar ist.
Weiterhin haben Versuche ergeben, daß die Zange gemäß der Neuerung für die anatomischen Belange bei Menschen am günstigsten ausgestaltet ist, wenn sich die Ebene der festen Zangenbacke und somit die Berührungslinie beider Backen in der Richtung des auch einen günstigen Schwerpunkt der gesamten Zange erzeugenden Etagenbogens der stielartigen Handhabe erstreckt, d.h., wenn die Funktionsrichtung beider Zangenbacken quer zu der Schwerpunktlinie der gesamten Zange verläuft.
Für spezielle Anwendungen, bei denen die neue Zange einzeln benutzt wird, oder bei denen eine häufigere Änderung der Wirkungslinie der Zangenfunktion wünschenswert ist, kann die neue Zange so ausgestaltet sein, daß der gesamte Zangenkopf mit seiner festen und losen Zangenbacke entgegen der Wirkung eines Arretiermittels auf dem Zangenstiel um dessen Längsachse manuell verdrehbar gelagert ist.
Durch weiterführende Untersuchungen im Anwendungsumfeld der neuerungsgemä-
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ßen Zange hat sich herausgestellt, daß behinderte Personen, die z.B. für eine Venen - Therapie Stützstrümpfe etc. tragen müssen, die je nach Produkt und therapeutischen Erfordernissen sehr stramm sein können, häufig selbst nicht dazu in der Lage sind, die für das Überstreifen derselben erforderliche Kraft - zumindest in einer gebückten Körperhaltung aufzubringen.
Die neue Zange sieht optional eine Zusatzvorrichtung für das vorstehend angeführte Einsatzfeld auf. Diese besteht aus einem Stützelement, das an der ebenen, jeweils der Körperseite des Anwenders zugewendeten Seitenfläche der feststehenden Zan-. genbacke vom Anwender selbst oder von einem Sanitätshelfer anbringbar ist. Dieses Stützelement nimmt an der festen Zangenbacke eine solche Lage ein, daß es sich in einem definierten Abstand zu deren freiem Ende befindet, derart, daß sich ein Stützwideriager für die sodann gleichzeitig als ein Hebel wirksame Zange ergibt, wobei die feste Zangenbacke neben ihrer Greif - und Ziehfunktion dann gleichzeitig den Stützstrumpf partiell von der Körperoberfläche abheben kann, was zu einer erheblichen Erleichterung des Überstreifvorgangs führt.
Weitere, den Gegenstand der Neuerung weiterbildende Merkmale ergeben sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen, die nachfolgend aufgeführt sind.
Es zeigen: Fig. 1 die schaubildliche Darstellung eines rechtshändigen, zangenartigen Handwerkzeuges gemäß der Neuerung,
Fig. 2 die schaubildliche Darstellung eines linkshändigen, zangenartigen Handwerkzeuges gemäß der Neuerung,
Fig. 3 den Längsschnitt des neuerungsgemäßen Handwerkzeuges mit einem feststehenden Zangenkopf,
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Fig. 4 u. 5 den Längs- bzw. Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels mit einem verdrehbaren Zangenkopf,
Fig. 6 die schaubildliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels mit einem verdrehbaren Zangenkopf,
Fig. 7 die schaubildüche Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Zusatzvorrichtung,
Fig. 8 die schaubildliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der Zusatzvorrichtung gemäß Fig.7,
Fig. 9 eine Einzelheit bezüglich eines Sicherungselementes an dem neuerungsgemäßen Handwerkzeug.
Wie die Fig. 1 zeigt, besteht das nachfolgend beschriebene Handwerkzeug aus einem Zangenkopf 1, der an einer als eine Handhabe wirksamen Stange befestigt ist. Diese Stange dient als ein Zangenstiel 2, der aus einem vorzugsweise aus Aluminium gefertigten Rohr mit einem runden Querschnitt besteht. An seinem ais Griffteil wirksamen Ende ist der Zangenstiei 2 mit einem z.B. aus einem Kunststoff oder Holz gefertigten Griff 3 versehen. In einer Bohrung 4, die durch eine den Zangenstiel 2 durchragende Lagerhülse 5 gebildet wird, ist ein Griffhebel 6 verschwenkbar gelagert, der im Ruhezustand des hier beschriebenen Handwerkzeuges durch die im Gegenuhrzeigersänn wirksame Kraft einer Rückstellfeder 7 (siehe Fig.3) mit einem Anschlag 8 auf dem Außenmantel des Zangenstieles 2 aufliegt. Diese Rückstellfeder 7 wirkt mittelbar auf einen Seilzug 9, der durch den Zangenstie! 2 hindurchgeführt ist, und zwar soweit, bis er durch einen in dem Mantel des Zangenstieles 2
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vorgesehenen Durchbruch 10 aus demselben austreten und mittels einer Verbindungsöse an dem Griffhebel 6 angreifen kann. Da der Zangenstiel 2 durch eine Kröpfung 11 zu einem Etagenbogen ausgeformt ist, und der Durchbruch 10 sich in der Krümmung 12 des abgesenkten Bereiches des Etagenbogens befindet, kann der Seilzug 9 dabei eine gestreckte Lage einnehmen.
Durch die Kröpfung 11 in dem Zangenstiel 2 ergibt sich zudem ein günstiger Schwerpunkt für den Benutzer dieses Handwerkzeuges, da durch die Wirkung des so ausgerichteten Etagenbogens das Gewicht des gesamten Zangenkopfes 1 und des unteren Bereiches des Zangenstieles 2 die Zange dann selbsttätig senkrecht ausrichtet, wenn deren Griff 3 in ergonomisch richtiger Weise zwischen dem Daumen und der Handinnenfläche gehalten - und der Griffhebel 6 von den restlichen Fingern ergriffen wird.
Das andere Ende des Seilzuges 9, das aus dem offenen Ende des Zangenstieles herausragt, ist mittels einer Plombe an einem freien Schenkel 14 eines beweglichen Zangenteiles 15 befestigt, das an zwei Abdeckbiechen 16 u. 17 , zwischen denen eine Lagerachse 18 verläuft, verschwenkbar gelagert ist.
Die Abdeckbleche 16 u. 17 sind homogener Bestandteil eines feststehenden Zangenteiles 19 und ragen zueinander parallel als rechtwinklig abgebogene seitliche Lappen aus der Ebene dessen Basisbereiches 20 heraus. Dieses feststehende Zangenteil 19 weist eine Zangenbacke 21 auf, die sich in der Längsrichtung des Zangenstieles 2 geradlinig und ebenflächig an die Ebene des Basisbereiches 20 anschließt, wobei die in den Innenbereich der Zange weisende Oberfläche 22 an ihrem freien Ende als Gegenlager für die Zangenbacke 23 des beweglichen Zangenteiles 15 dient.
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Das bewegliche Zangenteil 15 besteht aus einem im wesentlichen u-förmig ausgebildeten Bügel, welcher der feststehenden Zangenbacke 21 mit seiner offenen Seite gegenüberliegt, und dessen aus der Lagerachse 18 bestehendes Drehlager, das sich quer zur Längsrichtung des Zangenstiels 2 erstreckt, innerhalb des Winkels zwischen seinem Basissteg 25 und seinem mit dem Seilzug 9 verbundenen freien Schenkel 14 vorgesehen ist, derart, daß sich im geschlossenen Zustand der Zange ein in den Längsrichtungen seines Drehlagers gesehen offenes Rechteck ergibt, wobei das bewegliche Zangenteil 15 mit der kleinflächigen Stirnkante 26 seiner Zangenbacke 23 im wesentlichen senkrecht auf der größerflächigen Oberfläche der feststehenden Zangenbacke 21 aufliegt.
Die beiden Zangenbacken 21 und 23 sind kiingenartig ausgebildet, was zum einen bewirkt, daß die feststehende Zangenbacke 21 bequem z.B. zwischen einem Körperteil des Anwenders und einem Strumpf oder Schuh eingeschoben werden kann, und daß sich zum anderen durch eine geringe Nachgiebigkeit eine gleichmäßige Kraftübertragung zwischen den Zangenbacken über die gesamte Zangenbreite ergibt.
Die beiden Zangenbacken 21 u. 23 weisen zudem im wesentlichen über ihre gesamte Länge eine gleichmäßige Breite ohne vorspringende Kanten und Ecken auf, · wodurch sichergestellt ist, daß sich der Zangenkopf 1 nicht in Kleidungsstücken oder an anderen Gegenständen verfangen kann. Hierzu trägt auch bei, daß die an der Funktion der beweglichen Zangenbacke beteiligten Teile, wie z.B. der freie Schenkel 14 des beweglichen Zangenteiles 15, die Lagerachse 18, das freiliegende Ende des Seilzuges 9 und die Rückstellfeder 7 durch die seitlichen Abdeckbleche 16 u. nach außen abgeschirmt sind. Dieses gilt auch für einen Federeinhängearm 27 (siehe Fig. 3), der sich zwischen den Abdeckblechen 16 u. 17 des feststehenden
Zangenteiles 19 aus einem der Lagerwinke! 28 des beweglichen Zangenteiles 15 in Richtung zu dem Zangenstie! 2 hin erstreckt, und an dem die Rückstellfeder 7 angreift.
Der Zangenkopf 1 ist bei dem hier zunächst beschriebenen Ausführungsbeispie! an dem Zangenstiel 2 in einer solchen Lage befestigt, daß die Zangenbacke 23 des beweglichen Zangenteiies 15 der Oberfläche 22 der feststehenden Zangenbacke 21 für einen Schließvorgang seitlich und quer zur Längsrichtung des Zangenstieles 2 gegenüberstellbar ist, wobei die Berührungslinie beider Zangenbacken 21 u. 23 parallel zur Schwerpunktlinie, das heißt, in der Kröpfrichtung der gesamten Zange verläuft.
Wie die Fig. 3 weiter aufzeigt, ist der Zangenstie! 2 an seinem mit dem Zangenkopf 1 verbundenen Ende 29 mit zwei Durchgangsbohrungen 30 versehen, die ihn quer zu der Kröpfrichtung seines Etagenbogens durchkreuzen. Diese Durchgangsbohrungen 30 korrespondieren mit zwei Einsteckbohrungen 31, die in dem Basisbereich 20 des feststehenden Zangenteiles 19 vorgesehen sind und zur Aufnahme von Befestigungsschrauben 32 dienen. Innerhalb des Zangenstieies 2 ist ein mit Gewindebohrungen 33 versehenes Gegenlager 34 derart einsteckbar angeordnet, daß der rohrförmige Zangenstie! 2 mit dem feststehenden Zangenteil 19 mittels der Befestigungsschrauben 32 fest zusammenfügbar ist. Daraus, daß die Durchgangsbohrungen 30 praktisch an zwei Seiten des Zangenstieles vorhanden sind, läßt sich entnehmen, daß der Zangenkopf 1 an dem Zangenstiel 2 in um 180° zueinander verdrehten Lagen montierbar ist, wodurch sowohl linkshändige als auch rechtshändige Zangen leicht herstellbar sind.
An dem aus dem Endstück 29 des Zangenstieles 2 herausragenden Ende des
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Gegeniagers 34 ist eine Federeinhängenase 35 vorgesehen, an der die Rückstellfeder 7 des beweglichen Zangenteiles 15 angreift. Der Innenquerschnitt des Zangenstieles 2 und die Abmessungen des Gegenlagers 34 sind so bemessen, daß für die Funktion des Seilzuges 9 auch dann noch ein ausreichender Raum zur Verfügung steht, wenn der Zangenstiel 2 im Bereich seines Endes 29 für eine einwandfreie Befestigung leicht abgeflacht wird.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel, das insbesondere für solche Einsätze konzipiert ist, bei denen nur eine Zange zur Anwendung gelangt, und die dann z.B. für links - und rechtshändige Benutzung anpassbar sein muß, ist der gesamte Zangenkopf 1 auf dem Zangenstiel 2 um dessen Achsiinie verdrehbar gelagert (siehe Fig. 4 u. 5). Dieses wird dadurch erreicht, daß an dem Basisbereich 20 des feststehenden Zangenteiles 19 zwischen dessen Abdeckblechen 16 u. 17 ein u-förmig ausgebildeter Lagerbock 36 befestigt ist, dessen freie Schenke! 37 u. 38 sich quer zur Längsrichtung der Zange erstrecken, und die jeweils eine Lagerbohrung 39 bzw. 40 aufweisen. Diese Lagerbohrungen weisen gegenüber dem eingeschobenen Zangenstiel 2, 29 ein Lagerspiel auf. Auf dem Zangenstiel befindet sich im montierten Zustand eine koaxial aufgeschobene Sicherungshülse 41, deren Länge dem Abstand zwischen den Schenkeln 37 u. 38 des Lagerbockes 36 entspricht.
Die Sicherungshülse 41 ist mitteis eines Befestigungsbolzens 42, der den Zangenstiel 2 zumindest im Innenbereich durchragt, mit letzterem fest verbunden. Hierdurch ergibt sich eine zuverlässige Lagesicherung des gesamten Zangenkopfes 1 auf dem Zangenstiel. Für eine Arretierung des Zangenkopfes 1 in Drehrichtung ist eine Bremsvorrichtung 43 vorgesehen, die z.B. aus einer Blattfeder 44 bestehen kann, und die zwischen dem Außenmantel der Sicherungshülse 41 und der Basis des Lagerbockes 36 eingelegt ist. Für eine Reibkrafterhöhung ist diese Blattfeder 44 in
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einem Teilbereich dem Außenmantel der Sicherungshülse 41 angepaßt, so daß sie dieselbe in einem Teilbereich umschlingt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht die Rückstellfeder für das bewegliche Zangentei! 15 - und somit auch für den Seilzug 9 und den Griffhebel 6 - aus einer Druckfeder 24, die koaxial auf dem Seilzug 9 aufgeschoben - und zwischen dem Befestigungsbolzen 42 und dem freien Schenkel 14 des beweglichen Zangenteiles 15 eingespannt ist.
Die Bremsvorrichtung 43 für den verdrehbar gelagerten Zangenkopf 1 kann, wie die Fig. 6 zeigt, auch so ausgebildet sein, daß zwischen den beiden freien Schenkeln u. 38 des Lagerbockes 36 für den Zangenstiel 2 mindestens eine Spannschraube vorgesehen ist, mittels der die beiden freien Schenke! 37 u. 38 derart zueinander verstellbar sind, daß sie die Sicherungshülse 41 zur Erzeugung einer Reibkraft über deren Stirnflächen zwischen sich einspannen.
Für besondere Anwendungen, die z.B. das Anziehen von besonders strammen und zähen Stützstrümpfen betreffen kann, ist für die beschriebene Zange optional eine Hilfsvorrichtung vorgesehen, mittels der z.B. ein Stützstrumpf während des Überstreifvorgangs partiell von der Körperoberfläche des Anwenders abhebbar ist, was den Anziehvorgang bekanntlich wesentlich erleichtern kann.
Diese Hilfsvorrichtung besteht aus einem Stützelement 45 (siehe Fig. 7), das z.B. aus einer quer zur Längsrichtung der Zange ausgerichteten Rolle 46 besteht, die zwischen zwei an den seitlichen Abdeckblechen 16 u. 17 z.B. anschraubbar befestigten Tragarmen 47 u. 48 frei drehbar gelagert ist, derart, daß sich dieselbe aus der Ebene des dem Körper des Anwenders zuzuwendenden Basisbereiches 20 des
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feststehenden Zangenteiles 19 deutlich erhebt. In der Längsrichtung der Zange gesehen befindet sich diese Rolle 46 gegenüber dem freien Ende der feststehenden Zangenbacke 21 in einem definiert entfernten Abstand. Hierdurch erhält die Zange zusätzlich zu ihrer Greif- und Ziehfunktion eine Hebelfunktion.
Dadurch, daß sowohl die feststehende als auch die bewegliche Zangenbacke in der Längsrichtung der Zange gesehen eine relativ große Länge aufweisen, ist es naturgemäß möglich, eine größere Stoffmenge z.B. eines Stützstrumpfes oder einer Hose durch Aufschieben gleichzeitig zu erfassen, was den Überstreifvorgang zusätzlich erheblich erleichtert.
Wie die Teilansicht gemäß Fig. 8 aufzeigt, kann das Stützelement 45 auch aus einem Profilstück 49 aus Holz oder einem Kunststoff bestehen, das eine gleitfähige Oberfläche besitzt, das an dem feststehenden Zangentei! 19 durch Verschraubungen unmittelbar befestigbar ist, und das mit seiner höchsten Gleitkante 50 - wie auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.7 - gegenüber der dem Körper des Anwenders zuzuwendenden Oberfläche des Zangenkopfes 1 einen deutlich angehobenen Abstützpunkt für eine Hebelwirkung der Zangenbacke 21 des festen Zangenteiles 19 bildet.
Für eine Verbesserung der Greiffähigkeit der beschriebenen Zange können deren Zangenbacken 21 u. 23 mit Beschichtungen versehen sein, die eine stumpfe oder rauhe Oberfläche bilden. Diese Beschichtungen, die in den Zeichnungen nicht dargestellt sind, können z.B. durch Beklebungen, Tauchen oder chemische Behandlungen der Oberflächen gebildet sein.
An dem Griff 3 der Zange kann eine Handschlaufe 51 befestigt sein, die dann von
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erheblichem Nutzen ist, wenn ein Anwender das Problem hat, das beschriebene Handwerkzeug einerseits leicht zu verlieren und andererseits erhebliche Erschwernisse beim Aufnehmen von auf dem Boden liegenden Gegenständen zu haben.

Claims (14)

Hans Lorenz Komstraße 20, 26389 Wi'lfielmsfiavenDatum: 11.07.1997 Schutzansprüche
1. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug für behinderte Personen, mit einer Handhabe, die aus einem mit einem festen Griffteil versehenen und zu einem Etagenbogen ausgeformten Rohr besteht, in dem ein aus einem Seilzug gebildetes Kraftübertragungsorgan zwischen einem Griffhebel und einem beweglichen, abgefederten Zangenteil, das an dem Zangenkopf verschwenkbar gelagert ist, koaxial verläuft, wobei sowohl das bewegliche Zangenteil als auch ein feststehendes Zangenteil zumindest im Bereich ihrer Zangenbacken klingenartig ausgebildet sind, und die bewegliche Zangenbacke im geschlossenen Zustand der Zange mit ihrer im Verhältnis kleinflächigen Stirnfläche im wesentlichen senkrecht auf der größerflächigen Oberfläche der festen Zangenbacke aufliegt, dadurch gekennzeichnet,
daß das feststehende Zangenteil (19) eine sich im wesentlichen in der Längsrichtung des Zangenstieles (2) geradlinig und ebenflächig erstreckende Zangenbacke (21) aufweist, daß die Zangenbacke (23) des beweglichen Zangenteiles (15) durch die Stirnkante (26) deren freien Endes gebildet wird, wobei das bewegliche Zangenteil (15) zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden und sich rechtwinklig aus der Ebene der feststehenden Zangenbacke (19) erstreckenden Abdeckblechen (16 u. 17) derart verschwenkbar gelagert ist, daß seine Zangenbacke (23) für einen Schließvorgang der Zange der festen Zangenbacke (21) seitlich und quer zur Längsrichtung des Zangenstieles (2) gegenüberstelibar ist.
2. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das bewegliche Zangenteii (15) aus einem im wesentlichen u-förmig ausgebildeten Bügel besteht, welcher der festen Zangenbacke (23) mit seiner offenen Seite gegenüberliegt, und dessen Lagerachse (18) sich in dem Winkel zwischen
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seinem Basissteg (25) und seinem mit einem manuell betätigbaren Kraftübertragungsmittel (Seilzug 9) verbundenen freien Schenkel (14) derart angeordnet ist, daß sich im geschlossenen Zustand der Zange ein - in der Längsrichtung seiner Lagerachse (18) gesehen - offenes Rechteck ergibt.
3. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der als ein Rohr ausgebildete Zangenstie! (2) im Bereich seines freien Endes (29) mit Durchgangsbohrungen (30) versehen ist, die denselben quer zur Kröpfrichtung des Etagenbogens durchkreuzen, daß das feststehende Zangenteil (19) in seinem Basisbereich (20), der in der Ebene seiner Zangenbacke (21) ausgerichtet ist, im Bereich seiner abgewinkelten Abdeckbleche (16 u.17) mit angepaßten Einsteckbohrungen (31) für Befestigungsschrauben (32) versehen ist, und daß innerhalb des Zangenstieles ein mit Gewindebohrungen (33) versehenes Gegenlager (34) so vorgesehen ist, daß der gesamte Zangenkopf (1) in zueinander um 180° verdrehten Lagen an dem Zangenstiel festsetzbar ist, derart, daß die Wirklinie der Zangenbacken (21u.23) jeweils parallel zur Schwerpunktlinie der gesamten Zange verläuft.
4. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 3, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Gegenlager (34) eine aus dem offenen Ende (29) des rohrförmigen Zangenstieles (2) herausragende Federeinhängenase (36) vorgesehen ist, zwischen der und einem an dem beweglichen Zangenteil (15) vorgesehenen, sich im wesentlichen in der Längsrichtung der Zange erstreckenden Federeinhängearm (27) eine Rückstellfeder (7) angreift.
5. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Basisbereich (20) der Zangenbacke (21) des feststehenden
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Zangenteiles (19) und zwischen dessen zueinander parallel abgewinkelten Abdeckblechen (16 u. 17) ein u-förmiger Lagerbock (36) befestigt ist, dessen sich quer zur Längsrichtung der Zange erstreckende freie Schenkel (37 u. 38) jeweils eine Lagerbohrung (39 bzw.40 ) mit einem Lagerspiel für den Zangenstiel (2) aufweisen, daß auf dem Zangenstiel eine Sicherungshülse (41) koaxial aufgeschoben ist, die im montierten Zustand zwischen den beiden Schenkeln des Lagerbockes mittels eines Befestigungsbolzens (42) an dem Zangenstiel befestigt ist, und daß an der Sicherungshülse eine Bremsvorrichtung (43) angreift, gegen deren Wirkung der gesamte Zangenkopf (1) gegenüber dem Zangenstiel verdrehbar ist.
6. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückstellfeder für das bewegliche Zangenteil (15) eine Druckfeder (24) ist, die auf dem Seilzug (9) koaxial angeordnet und zwischen dem Befestigungsbolzen (42) und dem freien Schenkel (14) des beweglichen Zangenteiles (15) eingespannt ist.
7. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bremsvorrichtung (43) durch die beiden Schenkel (37 u.38) des Lagerbockes (36) gebildet wird, die durch eine zwischen denselben wirksame Spannschraube (52) die Sicherungshüise (41) in axialer Richtung zwischen sich einspannen.
8. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bremsvorrichtung (43) eine zwischen der Sicherungshülse (41) und der
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Basis des Lagerbockes (36) eingelegte Blattfeder (44) ist, die der Sicherungshülse für eine Reibkrafterhöhung in der Form angepaßt ist.
9. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1, 2, u. 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsbolzen (42) für die Sicherungshülse (41) den rohrförmigen Zangenstiel (2) derart durchragt, daß eine zwischen demselben und dem freien, mit dem Seilzug (9) verbundenen Schenkel (14) des beweglichen Zangenteiles (15) eingespannte und koaxial zu dem Seilzug angeordnete Druckfeder (24) ein Abstützlager vorfindet.
10. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zangenbacke (21) des feststehenden Zangenteiles (19) und/oder die Zangenbacke (23) des beweglichen Zangenteiles (15) mit stumpfen oder rauhen Beschichtungen versehen sind.
11. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem feststehenden Zangenteil (19) ein Stützelement (45) derart anbringbar ist, daß es sich in einem von dem freien, die feststehende Zangenbacke (21) bildenden Ende definiert entfernten Abstand befindet und sich aus der dem Körper des Anwenders zuzuwendenden Oberfläche des Basisbereiches (20) des feststehenden Zangenteiles erhebt.
12. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stützelement (45) eine quer zur Längsrichtung der Zange ausgerichtete
"5-
RoIIe (46) ist, die an Trägerarmen (47 u.48), die seitlich an den Abdeckblechen (16 bzw. 17) des feststehenden Zangenteiles (19) befestigbar sind, drehbar gelagert ist.
13. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach den Ansprüchen 1 u. 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stützelement (45) aus einem mit einer gleitfähigen Oberfläche versehenen Profilstück (49) besteht, das an der dem Körper des Anwenders zuzuwendenden Oberfläche des feststehenden Zangenteiles (19) direkt befestigbar ist.
14. Zangenartig aufgebautes Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem freien Ende des Griffes (3) des Zangenstieles (2) eine Handschlaufe (51) befestigbar ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19829257A1 (de) * 1998-07-02 2001-07-05 Koszlat Heinz Strumpf An- und Auszieher
DE102021004430A1 (de) 2021-08-31 2023-03-02 Moritz Woitelle Faltbarer Greifer und Greifersystem

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