DE29707039U1 - Untersetzungsgetriebe - Google Patents
UntersetzungsgetriebeInfo
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Description
HL
21. April 1997
Anmelder: Hirn, Helmut, Dipl.-Ing., 72147 Nehren Laudenbach, Franz, 78559 Gosheim
Bezeichnung: Untersetzungsgetriebe
Die Erfindung betrifft ein Untersetzungsgetriebe, bestehend aus einem nicht drehbaren Stützzahnkranz, der an einem
Stützkörper angeordnet ist, sowie aus wenigstens einem Abrollzahnkranz, der an einem drehbar gelagerten Abtriebs-
oder Abrollkörper angeordnet ist, wobei der Abrollzahnkranz eine Zähnezahl aufweist, die sich nur um
wenige Zähne von der Zähnezahl des Stützzahnkranzes unterscheidet und wobei der Abrollzahnkranz in umlaufendem
Wechsel über einen Teil seiner Umfangslänge mit dem Stützzahnkranz in Eingriff gehalten ist.
Es gibt bereits Getriebe, die in der Fachwelt unter dem Begriff "Harmonic-Drive-System" (Dubbel, Taschenbuch für
Maschinenbau, 15. Auflage, S. 1069; Firmenschrift der Firma Harmonie Drive System GmbH, 63225 Langen/Hessen)
bzw. unter der Bezeichnung "Spannungswellengetriebe" (DE-PS 1 135 259) bekannt' sind und die mit nur einem Zahneingriff
sehr hohe Untersetzungen zulassen.
Diese Getriebe bestehen im wesentlichen aus drei Grundelementen, nämlich:
a) aus dem sog. Wave Generator als eigentlichem Antriebselement. Dieses besteht aus einem elliptischen Kernteil,
auf den ein Kugellager aufgezogen ist und das auch mit der Antriebswelle versehen ist oder aus exzentrisch umlaufenden
Rollkörpern einer Antriebswelle;
b) aus der sog. Flexspline; dabei handelt es sich um ein in ihrer Grundform zylindrische, jedoch radial flexible
Stahl- oder Kunststoffbuchse (Abrollring) mit einer .Außenverzahnung,
in welcher der elliptische Kernteil bzw. die Rollkörper drehbar angeordnet sind und schließlich
c) aus dem sog. Circular Spline. Bei diesem Teil handelt es sich um einen innenverzahnten feststehenden Stützring,
dessen Zähne ständig in Eingriff stehen mit der elliptisch verformbaren Flexspline, d.h. mit einer verformbaren
Stahl- oder Kunststoffbuchse bzw. mit einem sog. Spannungsrad. Dabei hat der innen verzahnte Stützring eine
größere Zähnezahl als die flexible Stahl- oder Kunststoffbuchse bzw. das Spannungsrad, die bzw. das ständig
mit zwei sich diametral gegenüberliegenden Umfangsab-
_ &ogr;
schnitten mit der Innenverzahnung des feststehenden Stützringes in Eingriff steht. Durch die Drehung des elliptischen
Kernteils bzw. durch die Kreisbewegung der Rollkörper in der flexiblen Stahl- oder Kunststoffbuchse
werden bei jeder Umdrehung alle Zähne der Stahlbuchse bzw. des Spannungsrades nacheinander mit den Zähnen der
Innenverzahnung des feststehenden Stützringes in Eingriff gebracht, wodurch eine Verdrehung der Stahl-oder Kunststoffbuchse
bzw. des Spannungsrades um die Differenz der Zähnezahlen entsteht.
Diese Getriebe lassen sich in sehr kompakter Bauweise mit hohen Übersetzungen ins Langsame bzw. Untersetzungen herstellen.
Die An- und Abtriebsdrehrichtungen sind jedoch gegensinnig. Die Formel für die Berechnung der jeweiligen
Übersetzungsverhältnisse lautet:
Z -Z
2 1
wobei Zi die Zähnezahl der flexiblen Stahlbuchse bzw. des
Spannungsrades und Z2 die Zähnezahl des feststehenden innenverzahnten
Stützringes ist. Nach Angaben des Herstellers solcher Harmonie Drive Getriebe sind Übersetzungsverhältnisse
von 1:72 bis 1:320 möglich.
ft ft ·· ft·« ft ft ft ft
• ft ft " ft · ft *·
4···· ft · · ft ft ft ·
— ft · · · ft ft ft··· · ··· ·
ft····* ft ft
*.·· · «ft ft ft · ft · ft
Eingesetzt werden solche Getriebe vornehmlich in Sondermaschinen und Industrierobotern, Präzisionsantrieben und
in Kombination mit hochtourigen Motoren.
Bei einer bekannten Ausführungsform solcher Getriebe ist
als Übertragungselement zwischen der flexiblen Stahlbuchse, d.h. der Flexspline, und einer Arbeitswelle (DE-PS 1
135 259, DE 39 06 053 C2 und EP 0 309 197 B2) ein zweiter Zahnring mit einer Innenverzahnung vorgesehen, der koaxial
zum ersten, feststehenden, innenverzahnten Stützring
angeordnet ist. Dieser zweite Zahnring, der auch als Ringrad bezeichnet wird (DE-PS 1 135 259) hat auch zumindest
annähernd den gleichen Innendurchmesser wie der feststehende Stützring; er kann aber eine vom feststehenden
Stützring abweichende Zähnezahl aufweisen. Die Zähne der flexiblen Stahl- oder Kunststoffbuchse stehen dabei zugleich
mit dem feststehenden Stützring und mit dem drehbaren Zahnring bzw. Ringrad in Eingriff und zwar so, daß
die Drehung der flexiblen Stahlbuchse bzw. des Spannungsrades unmittelbar auf den drehbaren Zahnring bzw. auf das
Ringrad übertragen wird und zwar im Verhältnis 1:1, wenn der drehbare Zahnring die gleiche Zähnezahl aufweist wie
die flexible Stahlbuchse bzw. das Spannungsrad, die bzw. das sich ja während der Drehung des elliptischen Antriebskerns
im Zahnkranz des feststehenden Stützrings ab-
rollt.
Nachfolgend ist das der Stahlbuchse bzw. dem Spannüngsrad entsprechende Bauteil als Abrollkörper bezeichnet.
Grundsätzlich basiert die Funktionsweise des gattungsgemäßen Untersetzungsgetriebes darauf, daß unterschiedlich
lange Umfangsflächen schlupffrei aufeinander abrollen, wodurch sich die kürzere Umfangsflache beim Abrollen um
die Längendifferenz dreht, d.h. die kürzere Umfangsflache
wandert der längeren Umfangsflache entlang.
Diese Getriebe erfordern sehr hohe Herstellungskosten, zumal auch eine hohe Fertigungsprazision Voraussetzung
für ein einwandfreies Funktionieren ist. Außerdem unterliegen sie einem hohen Verschleiß, was zur Verkürzung der
Lebensdauer führt. Auch eine hohe Geräuschentwicklung ist von Nachteil. Durch die Walkarbeit, die bei dem dauernden
Verformen des Abrollkörpers zu leisten ist, verringert sich auch der Wirkungsgrad solcher Getriebe erheblich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Untersetzungsgetriebe
der eingangs genannten Art so zu gestalten, daß seine einzelnen Bestandteile sowohl in größeren als
auch in beliebigen Dimensionen einfacher und kostengünstiger herstellbar und leicht, insbesondere automatisch
montierbar sind/ daß bei möglichst geringen Reibungsverlusten ein hoher Wirkungsgrad, ein spielfreier Eingriff
sowie eine hohe Laufruhe und höhere Untersetzungen bzw. Übersetzungen ins Langsame erreichbar sind.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß der Stützzahnkranz und der Abrollzahnkranz jeweils als
Kegelrad- oder Kronenradverzahnungen ausgebildet und durch relative Axialbewegungen abschnittweise miteinander
in und außer Eingriff bringbar sind.
Der große Vorzug, den solche Getriebe gegenüber den eingangs
erwähnten Getriebe aufweisen, besteht darin, daß keine elliptischen Getriebeteile und auch kein flexibles
Getriebeteil benötigt wird, daß alle Getriebeteile mit erprobten rationellen Fertigungsmethoden in höchster Präzision
herstellbar sind, daß keinerlei Unwuchten auszugleichen sind und daß unabhängig von der jeweiligen Baugröße
ein Minimum an Raumbedarf benötigt wird. Alle Lagerungen der auf eine minimale Anzahl beschränkten Getriebeteile
lassen sich mit handelsüblichen, preiswerten Standardlagern ausführen. Es ist eine sichere Selbsthem-
mung gegen Rückwärtsdrehen gewährleistet, und es besteht
die Möglichkeit, ohne zusätzlichen Raumbedarf mit nur einem axial beweglichen Getriebeteil Mehrfachuntersetzungen
vorzusehen.
Bei den eingangs erwähnten bekannten Untersetzungsgetrieben, kann der stillstehende Stützzahnkranz sowohl als Innenverzahnung
wie auch als Außenverzahnung ausgebildet sein. In jedem Fall handelt es sich aber um eine Stirnverzahnung.
Ist der Stützzahnkranz als Innenverzahnung ausgebildet, so muß der darin abrollende Abrollkörper mit
einer Außenverzahnung versehen sein, die eine kleinere Zähnezahl aufweist als der Stützzahnkranz.
Wenn zur Übertragung der Drehbewegung des Abrollringes auf eine Arbeitswelle ein zweiter innenverzahnter Abtriebszahnkranz
zur Anwendung kommt, der konzentrisch bzw. koaxial zum Stützzahnkranz, axial neben diesem angeordnet
ist und mit der Außenverzahnung des Abrollkörpers ebenfalls in Eingriff steht, so gilt auch hierfür die Bedingung,
daß der innenverzahnte Abtriebszahnkranz ebenfalls eine größere Zähnezahl aufweisen muß als der außenverzahnte
Abrollkörper. Dabei besteht allerdings die Möglichkeit, daß der zweite innenverzahnte Zahnkranz eine
andere Zähnezahl aufweist als der Stützzahnkranz. Es muß aber gewährleistet sein, daß die Zahndifferenz zwischen
dem Stützzahnkranz und der mit diesem in Eingriff stehen-
den Außenverzahnung des Abrollringes sich von der Zahndifferenz unterscheidet, die zwischen dem innenverzahnten
Abtriebszahnkranz und der mit diesem in Eingriff stehenden Außenverzahnung des Abrollkörpers besteht.
Dadurch ist die Wahl der möglichen Zähnezahlen dieser vier jeweils paarweise miteinander in Eingriff stehenden
Verzahnungen eingeschränkt.
Bei dem erfindungsgemäßen Untersetzungsgetriebe hingegen
gibt es diese Bedingung nicht, weil die jeweils miteinander in Eingriff stehenden Zahnkränze sich nicht gegenseitig
umhüllen, sondern sich.axial gegenüberstehen. Deshalb hat man bei dem erfindungsgemäßen Untersetzungsgetriebe
die Möglichkeit, jedem der paarweise miteinander in Eingriff stehenden Zahnkränze wahlweise die größere oder die
kleinere Zähnezahl zu geben.
Da diese Zähnezahlen auch maßgebend sind für die Drehrichtung sowohl des Abrollkörpers als auch des von diesem
über einen zweiten Zahneingriff angetriebenen Übertragungskörpers, kann man die Zähnezahlen jeweils so wählen,
daß die jeweils resultierenden Drehbewegungen gleichsinnig oder gegensinnig sind.
Man hat somit wesentlich größere Wahlmöglichkeiten in der Festlegung von Gesamtuntersetzungen.
Die Unteransprüche 2 bis 12 betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung.
Anhand der in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung im folgenden näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 im Schnitt einen elektrischen Antriebsmotor mit einem angeflanschtem Untersetzungsgetriebe;
Fig. la eine Taumelbuchse im Schnitt als Einzelteil;
Fig. 2 teilweise geschnitten eine andere Ausführungsform des an einen Elektromotor angeflanschten
Untersetzungsgetriebes;
Fig. 3 den Abrollkörper des Untersetzungsgetriebes der Fig. 1 in Stirnansicht III-III aus Fig. 1;
Fig. 4 im Schnitt eine andere Ausführungsform des Untersetzungsgetriebes
mit angeflanschtem Elektromotor;
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform des Untersetzungsgetriebes
im Schnitt, ebenfalls mit angeflanschtem Elektromotor;
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Fig. 6 das Untersetzungsgetriebe der Fig. 5 mit einem anderen Taumelantrieb;
Fig. 7 eine weitere Variante des Taumelantriebes des in Fig. 5 dargestellten Untersetzungsgetriebes.
Das in Fig. 1 dargestellte Untersetzungsgetriebe stellt
eine sehr einfache Ausführungsform der möglichen Ausgestaltungen
dar. Es besteht aus einem zylindrischen Getriebegehäuse 1 mit einer feststehenden Stirnwand 2, die
unmittelbar an ein Motorengehäuse 3 eines Elektromotors 4 angeflanscht ist. Mittels eines Kugellagers 5 ist die Motorwelle
6 in der Stirnwand 2 des Getriebegehäuses 1 drehbar gelagert.
An der vom Elektromotor 4 abgewandten Innenseite ist die Stirnwand 2 mit einem als Kegelrad ausgebildeten Stützzahnkranz
8 versehen, der nicht drehbar ist. An einem scheibenartig ausgebildeten Abrollkörper 10, der mittels
eines Taumellagers 12 auf dem in das Getriebegehäuse 1 hineinragenden Wellenabschnitt 14 der Motorwelle 6 gelagert
ist, befindet sich ein Abrollzahnkranz 16. Dieser Abrollzahnkranz 16 wird in umlaufendem Wechsel über einen
Teil seiner Umfangslänge mit dem Stützzahnkranz 8 dauernd in Eingriff gehalten. Auch dieser Abrollzahnkranz 16 ist
kegelradartig als Gegenverzahnung zum Stützzahnkranz 8
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ausgebildet, so daß diese beiden Zahnkränze einwandfrei
miteinander in Eingriff gebracht werden bzw. miteinander kämmen können.
Der Stützzahnkranz 8 und der Abrollzahnkranz könnten auch als Kronenradverzahnungen ausgebildet sein. Maßgebend ist
dabei nur, daß sie durch Taumelbewegungen des Abrollkörpers 10 abschnittweise und umlaufend axial miteinander
in- und außer Eingriff gebracht werden können.
Das Taumellager 12 besteht aus einer Taumelbuchse 1.8 mit
einer zylindrischen Mantelfläche 19 und einer zentralen Axialbohrung 22 (Fig. la). Die zylindrische Mantelfläche
19 ist koaxial zu einer Mantelachse 20 angeordnet, die mit der Bohrungsachse 21 einer zentralen Axialbohrung 22
einen spitzen Taumelwinkel &agr; von etwa 5° bildet. Die Axialbohrung 22 dient zur drehfesten Aufnahme des Wellenabschnitts
14 der Motorwelle 6.
Die Taumelbuchse 18 ist festsitzend auf dem Wellenabschnitt 14 der Motorwelle 6 befestigt, so daß sie sich
mit der Motorwelle 6 schlupffrei dreht.
Es ist auch ohne weiteres möglich, statt der Taumelbuchse 18 einen einstückig mit dem Wellenabschnitt 14 verbundenen,
schiefen Taumelzylinder vorzusehen.
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Mittels einer zylindrischen Lagerhülse 24 ist der scheibenförmige Abrollkörper 10 auf der zylindrischen Mantelfläche
19 der Taumelbuchse 18 drehbar gelagert, derart, daß der Abrollkörper 10, wenn sich die Motorwelle 6
dreht, lediglich zur Ausübung von Taumelbewegungen angeregt wird, die zur Folge haben, daß der Abrollzahnkranz
16 jeweils umlaufend abschnittweise mit dem Stützzahnkranz 8 in Eingriff gebracht wird, d.h., daß der Abrollzahnkranz
16 auf dem undrehbaren Stützzahnkranz 8 in einer Taumelbewegung "abrollt".
Wenn man den beiden auf diese Weise miteinander in Eingriff stehenden bzw. aufeinander abrollenden Zahnkränzen
8 und 16 Zähnezahlen Z1 bzw. Z2 verleiht, die sich nur um
wenige Zähne, um beispielsweise einen, zwei oder drei Zähnen unterscheiden, so erzielt man mit dieser beschriebenen
Abrollbewegung des Abrollzahnkranzes 16 auf dem stillstehenden Stützzahnkranz 8 eine relative Drehbewegung
des Abrollkörpers 10 gegenüber dem Stützzahnkranz 8 bzw. dem Getriebegehäuse 1.
Die hierbei erzielbare Untersetzung errechnet sich nach der bereits eingangs erwähnten Formel
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Z1-Z,
wobei Zx die Zähnezahl des Abrollzahnkranzes 16 ist und
Z2 die Zähnezahl des stillstehenden Stützzahnkranzes. 8.
Wenn beispielsweise Zx = 100 und Z2 = 99 so ergibt sich
eine Untersetzung zwischen der Drehzahl der Motorwelle und der Drehzahl des Ab.rollkörpers 10 von i = 99 : 1.
Bei diesem Getriebeaufbau besteht im Gegensatz zu den bekannten Getrieben, bei denen die aufeinander abrollenden
Verzahnungen als Stirnverzahnungen ausgebildet sind, auch die Möglichkeit, die jeweils größere Zähnezahl beliebig
dem einen oder anderen Zahnkranz, nämlich entweder dem Stützzahnkranz 8 oder aber dem Abrollzahnkranz 16 zuzuordnen.
Das bedeutet zugleich, daß man die Drehrichtung des Abrollkörpers 10 durch diese Zuordnung der unterschiedlichen
Zähnezahlen frei wählen kann.
Wenn die Zähnezahl Zx des Abrollzahnkranzes 16 kleiner
ist als die Zähnezahl Z2 des stillstehenden Stützzahnkranzes
8, dann ergibt sich für den Abrollkörper 10 eine zur Drehbewegung der Motorwelle 6 gegenläufige Drehrichtung.
Im andern Fall eine gleichsinnige Drehrichtung.
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Um die Drehbewegung des Abrollkörpers 10 auf eine Arbeitswelle 26 zu übertragen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel· steht der Abrollkörper 10 durch zwei radiale Kupplungszapfen 27
und 28, die sich diametral gegenüberliegend auf der Umfangsfläche des Abrollkörpers 10 angeordnet sind, in
drehfestem Eingriff mit einem Übertragungskörper 30, der mittels eines zylindrischen Ansatzes 31 drehbar in einer
Lagerbuchse 32 einer zweiten Stirnwand 34 des Getriebegehäuses 1 gelagert ist. Er ist mit der Arbeitswelle 26
versehen, die zur Motorwelle 6 eine koaxiale Lage einnimmt .
Der Übertragungskörper 30 weist eine gewölbte Ringwand 35 mit zwei axialen Führungsschlitzen 36 und 37 auf, in welche
jeweils ein radialer Kupplungszapfen 27 bzw. 28 mit möglichst geringem Spiel als Mitnehmer eingreift.
Um einen ruhigen Lauf zu gewährleisten, ist die Motorwel-Ie
6 mittels eines Lagerzapfens 38 in einer Lagerbuchse 39 des Übertragungskörpers 30 zentriert.
Statt dieser etwa einer Kreuzkupplung entsprechenden Übertragungsmittel könnten ein Kardangelenk, eine biegsame
Welle oder andere Übertragungsmittel vorgesehen sein.
- 15 -
-&igr; &Ggr;
~ 13 ~
Bei der in Fig. 2 dargestellten, ebenfalls sehr einfachen Ausführungsform ist ein Abrollkörper 10/1 vorgesehen, der
in gleicher Weise wie der Abrollkörper 10 auf dem Wellenabschnitt 14 der Motorwelle 6 mittels eines Taumellagers
12 gelagert ist und der bei drehender Motorwelle 6 Taumelbewegungen ausführt.
Dieser Abrollkörper 10/1 ist jedoch mittels eines radialen Anschlagzapfens 42, der in eine Schlitzöffnung 43 der
Gehäuseringwand 44 eines ebenfalls unterschiedlich ausgebildeten Getriebegehäuses 1/1 hineinragt, daran gehindert,
sich im Getriebegehäuse 1/1 zu drehen.
Wie ersichtlich, ist dieses Getriebegehäuse 1/1 mit einer ersten Stirnwand 2/1 versehen, die.eine glatte radiale
Innenfläche ohne Verzahnung aufweist. Dementsprechend hat auch der Abrollkörper 10/1 auf der dieser Stirnwand 2/1
zugekehrten Stirnfläche ebenfalls keine Verzahnung.
Hingegen ist der Abrollkörper 10/1 auf der gegenüberliegenden Stirnseite mit einem Stützzahnkranz 8/1 versehen,
der durch die bei der Drehbewegung der Motorwelle 6 hervorgerufene Taumelbewegung umlaufend abschnittweise mit
einer Abtriebsverzahnung 56 in Eingriff steht bzw. in dieser abrollt.
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Diese Abtriebsverzahnung 56 ist Bestandteil eines Übertragungskörpers
30/1, der ähnlich wie der Übertragungskörper 30 in der zweiten Stirnwand 34 drehbar gelagert
und mit einer Arbeitswelle 26 versehen ist.
Sowohl der Stützzahnkranz 8/1 als auch die Abtriebsverzahnung 56 sind nach Art von Kegelrädern ausgebildet.
Auch hierbei kommt die Drehbewegung des Übertragungskörpers 30/1 dadurch zustande, daß der Stützzahnkranz 8/1
eine Zähnezahl Z2 aufweist, die sich um wenige Zähne von
der Zähnezahl Zi der Abtriebsverzahnung 56 unterscheidet
und daß der undrehbare Stützzahnkranz 8/1 durch die Taumelbewegung des Abrollkörpers 10/1 auf der Abtriebsverzahnung
56 "abrollt". Das Untersetzungsverhältnis errechnet sich nach der zu Fig. 1 angegebenen Formel.
In Fig. 4 ist eine Ausführungsform des Untersetzungsgetriebes
dargestellt, bei der das Getriebegehäuse 1 gleich ausgebildet ist wie bei der Ausführungsform der Fig. 1,
und bei der die Arbeitswelle 26 an dem gleichen Übertragungskörper 30/1 befestigt ist, wie bei der Ausführungsform
der Fig. 2.
Dieser Übertragungskörper 30/1 ist auch in der gleichen Weise in der zweiten Stirnwand 34 des Getriebegehäuses
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mittels einer Lagerbuchse 32 drehbar und koaxial zur Motorwelle
6 gelagert.
Bei dieser Ausführungsform ist jedoch ein Abrollkörper
10/2 vorgesehen, der auf beiden Stirnseiten verzahnt ist und somit sowohl einen Abrollzahnkranz 16 wie auch einen
zweiten Stützzahnkranz 8/1 aufweist. Im Gegensatz zur Ausführungsform der Fig. 2 ist bei dieser Ausführungsform
gemäß Fig. 4 der Abrollkörper 10/2 auf dem Wellenabschnitt 14 mittels des auch in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen
verwendeten Taumellagers 12 frei drehbar gelagert.
Es sind zwei Zahneingriffe gleichzeitig vorhanden. Der
Abrollzahnkranz 16 steht abschnittweise mit dem Stützzahnkranz 8, und der zweite Stützzahnkranz 8/1 steht abschnittweise
mit der Abtriebsverzahnung 56 in Eingriff, wobei sich die Eingriffsabschnitte diametral gegenüberliegen.
Das bedeutet, daß zwei Zahneingriffe vorhanden sind, die
auch zwei Übersetzungsverhältnisse ermöglichen.
Wenn beispielsweise die Zähnezahl Z1 des Abrollzahnkranzes
16 gleich groß ist wie die Zähnezahl Z2 des Stütz-
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Zahnkranzes 8, so ergibt sich zwischen der Eingangsdrehzahl nE der Motorwelle 6 und der Drehzahl nK des Abrollkörpers
10/2 ein Untersetzungsverhältnis, das rechnerisch den Wert 1 : °° annimmt, was bedeutet, daß sich der Abrollkörper
10/2 gegenüber dem Stützzahnkranz 8 nicht dreht.
Wenn jedoch eine Zahndifferenz von beispielsweise einem
Zahn zwischen Z1 und Z2 besteht und Z2 z.B. 50 ist, so
hängt die Drehrichtung des Abrollkörpers 10/2 im bezug auf die Drehrichtung der Motorwelle 6 davon ab, ob die
Zähnezahl Z1 um ein Zahn größer ist oder um ein Zahn
kleiner ist als Z2. Ist Z1 größer als Z2, so ergibt sich
eine gleichsinnige Drehbewegung, d.h. der Abrollkörper 10/2 dreht sich in der gleichen Richtung wie die Motorwelle
6. Ist hingegen Z1 kleiner als Z2, so ergibt sich
eine Drehbewegung des Abrollkörpers 10/2 in entgegengesetzter Richtung zur Drehrichtung der Motorwelle 6. Es
bestehen also insoweit die gleichen Verhältnisse wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1.
Diese Regeln gelten in analoger Weise auch für den Zahneingriff zwischen dem zweiten Stützzahnkranz 8/1 mit der
Zähnezahl Z3 und der Abtriebsverzahnung 56 mit der Zähne-
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zahl Z4. Dabei gilt: Wenn Z3 größer ist als Z4r dreht sich
der Übertragungskörper 30/1 entgegen der Drehrichtung des Abrollkörpers 10/2. Ist dagegen Z3 kleiner als Z4, so
dreht sich der Übertragungskörper 30/1 in der gleichen Richtung wie der Abrollkörper 10/2. Voraussetzung dafür
ist allerdings in beiden Fällen, daß zwischen den Zähnezahlen Z3 und Z4 eine Differenz von mindestens einem Zahn
besteht.
Um zu vermeiden, daß die Arbeitswelle 26 trotz drehender
Motorwelle 6 stillsteht, muß darauf geachtet werden, daß sich die beiden Übersetzungen nicht gegenseitig aufheben.
Da bei dieser Ausführungsform die Möglichkeit" besteht,
die jeweils größere Zähnezahl wahlweise zuzuordnen, ergeben sich praktisch unbegrenzte Variationsmöglichkeiten
für die Wahl der jeweiligen Gesamtuntersetzung zwischen der Motorwelle 6 und der Arbeitswelle 26.
Während beim.Ausführungsbeispiel der Fig. 4 das gleiche
Taumellager 12 vorgesehen ist wie bei der Ausführungsform
der Fig. 1 und 2, ist in Fig. 5 eine Ausführungsform dargestellt,
bei welcher der Abrollkörper 10/3 mittels eines anderen Taumellagers 12/1 gelagert ist und seine Taumelbewegungen
durch eine auf der Motorwelle 6 sitzende
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schräggestellte Druckscheibe 60 verursacht wird, die ggf. mit entsprechenden Rollkörpern 61 an einer planebenen
Stirnfläche 62 des Abrollkörpers 10/3 anliegt.
Das Taumellager 12/1 besteht aus einem zentralen Kugelzapfen 65, der in eine die Taumelbewegung des Abrollkörpers
10/3 ermöglichende konische Kalottenbohrung 66 hineinragt und auf dem der Abrollkörper 10/3 taumelfähig gelagert
ist.
Durch die Drehbewegung der Motorwelle 6 bzw. der darauf befestigten Druckscheibe 60 wird die Taumelbewegung des
Abrollkörpers 10/3 verursacht.
Wie sich aus der Fig. 5 ohne weiteres entnehmen läßt, ist der Abrollkörper 10/3 im übrigen gleich ausgebildet wie
der Abrollkörper 10/2 der Fig. 4. Auch der Stützzahnkranz 8 und der Übertragungskörper 30/1 sind in gleicher Weise
vorhanden und angeordnet, wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 4.
Es ergibt sich somit auch für das Ausführungsbeispiel der Fig. 5 die gleiche Funktionsweise wie vorstehend anhand
des Ausführungsbeispieles der Fig. 4 erläutert ist.
In den Fig. 6 und 7 sind zwei weitere Ausführungsbeispiele dargestellt, die sich von dem Ausführungsbeispiel der
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Fig. 5 nur dadurch unterscheiden, daß das Getriebegehäuse 1/2 nicht unmittelbar an das Gehäuse eines Elektromotors
angeflanscht ist und daß die dort vorgesehenen Abrollkörper 10/4 bzw. 10/5 mit einem Kugelkopfzapfen 67 bzw. mit
einem zylindrischen Lagerzapfen 68 versehen sind, die mittels exzentrischer Antriebsköpfe 69 bzw. 70 von Antriebswellen
71 bzw. 72 taumelnd angetrieben werden. Der Antriebskopf 69 ist mit einer zur Antriebswelle 71 exzentrischen
Maulöffnung versehen, in welche ein Kugelkopf 74 des KugelkopfZapfens 67 spielfrei hineinragt.
Der Antriebskopf 70 ist mit einem exzentrisch zur Antriebswelle 72 angeordneten Tonnenlager 76 versehen, das
in einer exzentrischen Ausnehmung 77 untergebracht ist und den Lagerzapfen 78 aufnimmt, der Bestandteil des Zylinderzapfens
68 ist. In beiden Fällen wird der Abrollkörper 10/4 bzw. 10/5 durch die Rotationsbewegung der Antriebswelle
71 bzw. 72 in taumelnde Bewegung versetzt, so daß sich die gleiche Funktionsweise wie beim Ausführungsbeispiel
der Fig. 4 und 5 ergibt.
Allen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß Zahnkränze und
Verzahnungen jeweils durch relative Axialbewegungen des Abrollkörpers 10 bis 10/5 abschnittweise umlaufend miteinander
in und außer Eingriff bringbar sind.
Der Abrollkörper 10 bis 10/5 ist als Taumelscheibe ausgebildet, bzw. mit der Bewegung einer solchen versehen.
Claims (12)
1. Untersetzungsgetriebe, bestehend aus einem nicht drehbaren Stützzahnkranz (8), der an einem Stützkörper
angeordnet ist, sowie aus wenigstens einem Abrollzahnkranz (16), der an einem drehbar gelagerten
Abtriebs- oder Abrollkörper (10) angeordnet ist, wobei der Abrollzahnkranz (16) eine Zähnezahl (Zi) aufweist,
die sich nur um wenige Zähne von der Zähnezahl (Z2) des Stützzahnkranzes (8) unterscheidet und wobei
der Abrollzahnkranz (16) in umlaufendem Wechsel über einen Teil seiner Umfangslänge mit dem Stützzahnkranz
(8) in Eingriff gehalten ist,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stützzahnkranz (8, 8/1) und der Abrollzahnkranz
jeweils als Kegelrad- oder Kronenradverzahnungen ausgebildet und durch relative Axialbewegungen
abschnittweise miteinander in und außer Eingriff bringbar sind.
2. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abroll zahnkranz (8) stillstehend
koaxial zu einer Antriebswelle (6) angeordnet ist und daß der Abroll zahnkranz (16) Teil eines
scheibenartig ausgebildeten, koaxial zum Stützzahnkranz (8) und taumelfähig gelagerten Abrollkörpers
(10) ist.
3. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der scheibenartig ausgebildete Abrollkörper (10) mittels eines Taumellagers (12) auf
einer zum Stützzahnkranz (8) koaxialen Antriebswelle (6) drehbar gelagert und mittels eines Taumelantriebs
in Taumelbewegungen versetzbar ist, durch welche der Abrollzahnkranz (16) in umlaufendem Wechsel abschnittweise
auf dem Stützzahnkranz (8) abrollt.
4. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Taummelantrieb aus einem schief
auf der Antriebswelle (6, 14) sitzenden Taumelzylinder
oder einer Taumelbuchse (18) besteht.
5. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Taumellager aus einer drehfest
auf der Antriebswelle (6, 14) angeordneten Lagerbuchse besteht, deren zylindrische Mantelfläche (19)
spitzwinklig zur einer zentralen, die Antriebswelle (6) aufnehmenden Axialbohrung (22) verläuft.
6. Untersetzungsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abrollkörper (10)
durch eine Taumelkupplung (27/36, 28/37) mit einer Arbeitswelle (26) drehfest verbunden ist.
7. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Taumelkupplung aus einem Kreuzgelenk
oder Kardangelenk besteht.
8. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Taumelkupplung aus einer biegsamen
Welle besteht.
• ■ ♦ ♦ · · ·
9. Untersetzungsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützzahnkranz (8)
an der Innenseite einer Gehäusestirnwand (2) angeordnet ist.
10. Untersetzungsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der scheibenartige Abrollkörper
(10/2) auf der dem Abrollzahnkranz (16) gegenüberliegenden Seite einen zweiten Stützzahnkranz
(8/1) aufweist, der abschnittweise mit einer Abtriebsverzahnung (56) eines Übertragungskörpers
(30/1) in Eingriff steht.
11. Untersetzungsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abrollkörper 10
bis 10/5 aus einer motorisch angetriebenen Taumelscheibe besteht, die auf einer Stirnseite den Abrollzahnkranz
(16) und auf der gegenüberliegenden Stirnseite den zweiten Stützzahnkranz (8/1) aufweist
und die zwischen dem Stützzahnkranz (8) und dem Übertragungskörper
(30/1) in Koaxiallage zu beiden angeordnet ist.
12. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stützzahnkranz (8/1) an einem taumelfähig gelagerten, jedoch nicht drehbaren Abrollkörper
angeordnet ist und abschnittweise mit einer dazu koaxial gelagerten Abtriebsverzahnung eines
Übertragungskörpers in Eingriff steht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707039U DE29707039U1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Untersetzungsgetriebe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707039U DE29707039U1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Untersetzungsgetriebe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29707039U1 true DE29707039U1 (de) | 1998-08-13 |
Family
ID=8039212
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29707039U Expired - Lifetime DE29707039U1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Untersetzungsgetriebe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29707039U1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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