DE29704565U1 - Vorrichtung zum Filtern von Wasser - Google Patents
Vorrichtung zum Filtern von WasserInfo
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Description
Robert Geiger
Weiler Weg 14
89335 lchenhausen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Filtern von Wasser, insbesondere Regenwasser, mit einem vorzugsweise mittels eines Deckels
verschließbaren Gehäuse, das einen umfangsseitig angeordneten Zulauf,
einen diesem auf tieferem Niveau diametral gegenüberliegend angeordneten Ablauf für Abwasser und einen auf tiefstem Niveau
angeordneten Ablauf für Brauchwasser aufweist und in dem ein Einsatz mit wenigstens einem mittels einer Filterwand versehenen Durchlaß plazierbar
ist, über den ein oberer, dem Zulauf und dem Abwasserablauf zugeordneter Bereich mit einem unteren, dem Brauchwasserablauf zugeordneten Bereich
kommuniziert.
Bei einer bekannten Anordnung dieser Art ist das Gehäuse als zylindrischer
Rohrabschnitt ausgebildet, in den ein als Sieb ausgebildeter, elliptischer Zwischenboden eingelegt ist, der mit einem umlaufenden Rahmen auf
gehäuseseitigen Vorsprüngen aufliegt und mittels einer umlaufenden Dichtung gegenüber dem Gehäuse abgedichtet ist. Diese Anordnung
erfordert in Folge der elliptischen Ausbildung des Zwischenbodens eine hohe Aufmerksamkeit beim Einsetzen des Zwischenbodens, was
insbesondere bei der Wartung ungünstig ist. Hinzu kommt, daß hier zur Vermeidung von Kollisionen beim Ein- und Ausbauen des Siebs in das
Gehäuse vorstehende Zulaufelemente und dementsprechend eine bezüglich
der Gehäuseachse axiale Beaufschlagung des Siebs nicht mögiich sind. Die bekannte Anordnung erweist sich dementsprechend als nicht bedienungsfreundlich
und zuverlässig genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art zu schaffen, die eine hohe Montage- und Wartungsfreundiichkeit aufweist und gleichzeitig eine hohe
Zuverlässigkeit gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse
einen rechteckigen Querschnitt und der Einsatz eine rechteckige Grundkonfiguration
aufweisen, daß der Einsatz zwischen dem Einlaufbereich und dem Abwasserablaufbereich des Gehäuses einspannbar ist, wobei
abwasserablaufseitig eine ebene Abstützung mit dichtender Anlage und einlaufseitig ein Rastschloß vorgesehen sind, wozu das Gehäuse einen dem
Zulauf zugeordneten, nach innen vorspringenden Ring und der Einsatz einen auf diesen Ring aufrastbaren Kragen aufweisen, und daß der Einsatz
eine in den Abwasserausiauf mündende Rinne bildet, deren Sohle mit wenigstens einem mitteis einer Filterwand ausgefachten Fenster versehen
ist.
Infolge der rechteckförmigen Konfiguration von Gehäuse und Einsatz ergibt
sich hier eine einfache und sinnfällige Montierbarkeit des Einsatzes, wobei das Gehäuse automatisch die erforderliche Führung ergibt. Eine weitere
Steigerung der Sinnfälligkeit ergibt sich durch die erfindungsgemäß vorgesehene Rastverbindung, die hörbar einrastet, was Fehlbedienungen
vorbeugt. Dies ist insbesondere da besonders vorteilhaft, wo schlechte Sichtverhältnisse bestehen, beispielsweise wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung in den Untergrund eingelassen ist. Beim Einrasten des Rastschlosses ergibt sich auf der gegenüberliegenden Seite des Einsatzes automatisch
eine Anpressung, wobei eine dort vorhandene Dichtung automatisch die erwünschte Dichtheit ergibt. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Maßnahmen ist darin zu sehen, daß die das Rastschloß bildenden Elemente gleichzeitig eine Verlängerung des Zulaufs in das Gehäuse hinein bewirken,
womit eine Beaufschlagung der Siebflächen in Richtung der Gehäuseachse
möglich wird. Da die rechteckförmige Konfiguration des Einsatzes dessen
Gestaltung als Rinne ermöglicht, ergeben sich trotz axialer Beaufschlagung strömungsgünstige Verhältnisse unter Vermeidung toter Ecken, wodurch
sichergestellt wird, daß auch im Falle geringer Durchsatzmengen eine zuverlässige Selbstreinigung der Fiiterflächen stattfindet.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So
kann der Zulauf einfach als eine Gehäusewand durchsetzender Rohrstutzen
mit ringförmig nach innen vorspringendem Ende ausgebildet sein. Hierbei ergibt sich automatisch das ringförmige Element der Rastverbindung.
Der Einsatz kann vorteilhaft stufenförmig ausgebildet und mit einer nach
oben abstehenden Rückwand versehen sein, die von einem Rohr durchgriffen ist, dessen äußeres Ende als trichterförmig sich erweiternder Kragen
ausgebildet ist und dem innen eine Umlenkeinrichtung zugeordnet ist. Auch hierbei ergibt sich auf einfache Weise eine Doppelfunktion als Kragenelement
der Rastverbindung und als die Rinne beaufschlagende Leitung.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß der stufenförmige
Einsatz eine die Sohle der Rinne bildende, zum Abwasserabiauf hin abfallende Plattform aufweist, von der die Rückwand und eine dieser gegenüberliegende,
als Stützfuß ausgebildete Randleiste sowie an die Rückwand anschließende Rinnenseitenwände abstehen. Dies ergibt trotz einfacher
Bauweise eine hohe Stabilität des Einsatzes. Mit Hilfe des Stützfußes kann das in Abströmrichtung vordere Ende der Plattform über das unterste Niveau
des Abwasserablaufs angehoben werden, wodurch sich eine Verbreiterung des Eingangs ergibt. Die nach oben abstehende Rückwand kann in vorteilhafter
Weise mit einem Griffloch versehen sein, so daß auch bei tiefer Einsenkung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in den Untergrund eine zuverlässige
Handhabung gewährleistet ist.
Eine weitere besonders zu bevorzugende Maßnahme kann darin bestehen,
daß die Plattform zwei durch einen in Neigungsrichtung verlaufenden Mittelsteg voneinander getrennte, jeweils mittels einer Filterwand ausgefachte
Fenster aufweist. Aufgrund der durch den Mittelsteg erreichten
Stabilisierung wird ein nennenswerter Durchhang der Filterwände verhindert.
Gleichzeitig leitet der Mittelsteg ausreichend Spülwasser zum Abwasserablauf, so daß auch bei geringem Wasseranfall eine zuverlässige
Spülung gewährleistet ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der
Zeichnung entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Figur 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung und
Figur 2 eine perspektivische Ansicht des bei der Vorrichtung gemäß
Figur 1 im Gehäuse vorgesehenen Einsatzes.
Zur Einsparung von Leitungswasser wird vielfach Regenwasser aufgefangen
und in einer Zisterne oder dergleichen gespeichert. Das aufgefangene Regenwasser muß dabei gefiltert werden.
Die der Figur 1 zugrunde liegende, hierfür geeignete Filtervorrichtung besitzt
ein kastenförmiges, im Querschnitt rechteckförmiges Gehäuse 1 mit vier rechteckig aneinander anschließenden Seitenwänden 2, einem unteren,
horizontalen Boden 3 und einem oberen, abnehmbaren Deckel 4. Das Gehäuse 1 ist mit drei Anschlußstutzen 5,6,7 versehen, von denen der
Anschlußstutzen 5 den Zulauf für Regenwasser, der Anschlußstutzen 6 den Ablauf für gefiltertes, sauberes Brauchwasser und der Anschlußstutzen 7
den Ablauf für Abwasser bilden. Die Anschiußstutzen 5,6,7 sind so ausgebildet,
daß eine einfache Kupplung mit Anschlußrohren möglich ist.
Der den Ablauf für sauberes Brauchwasser bildende Anschlußstutzen 6
durchgreift den Boden 3 des Gehäuses 1 und endet bündig mit der Bodenoberfläche.
Der den Zulauf für Regenwasser bildende Anschlußstutzen 5 durchgreift eine Seitenwand 2 des Gehäuses 1. Der den Ablauf für
Abwasser bildende Anschlußstutzen 7 durchgreift die gegenüber liegende
Seitenwand 2 des Gehäuses, befindet sich jedoch auf niedrigerem Niveau
als der Anschlußstutzen 5. Dieser ist im Bereich des oberen Rands des Gehäuses 1 vorgesehen. Der Anschlußstutzen 7 befindet sich im unteren
Gehäusebereich. Der die zugeordnete Seitenwand 2 durchgreifende Anschlußstutzen 5 steht nach innen vor, so daß sich ein die Seitenwand 2
nach innen überragender Ring 8 ergibt. Der Anschlußstutzen 7 endet bündig
mit der Innenoberfläche der zugeordneten Seitenwand 2.
Im Inneren des im Querschnitt rechteckförmigen Gehäuses 1 ist ein im
Schnitt stufenförmiger Einsatz 9 vorgesehen. Dieser besitzt eine ebenfalls rechteckförmige Grundkonfiguration, wobei gegenüber dem Gehäuse ausreichend
Bewegungsspiel vorgesehen sein kann. Der Einsatz 9 enthält eine den Boden 9 des Gehäuses 1 übergreifende, zum Anschlußstutzen 7 hin
abfallende Plattform 10, die an ihrem tieferen Ende eine einen auf dem Boden 3 des Gehäuses 1 aufsitzenden Stützfuß bildende, nach unten abstehende
Randleiste 11 aufweist und deren höheres Ende mit einer nach oben abstehenden von der benachbarten Gehäusewand distanzierten,
hierzu etwa parallelen Rückwand 12 verbunden ist. Die Plattform 10 ist ferner mit aufgesetzten Seitenwangen 13 versehen, die einerseits an die
Rückwand 12 anschließen und andererseits mit der tieferen Kante der Plattform 10 bündig enden, so daß sich am dem Anschlußstutzen 7
zugeordneten Ende des Einsatzes 9 eine ebene Stirnseite 14 ergibt.
Die Plattform 10 bildet, wie am besten aus Figur 2 erkennbar ist, mit den
Seitenwangen 13 und der Rückwand 12 eine nach oben und an der Stirnseite 14 offene Rinne 15. Diese mündet, wie aus Figur 1 ersichtlich ist,
in den durch den Anschlußstutzen 7 gebildeten Ablauf für Abwasser. Die die Sohle der Rinne 15 bildende Plattform 10 ist, wie Figur 2 weiter erkennen
läßt, mit zwei durch einen in Neigungsrichtung der Plattform verlaufenden Mittelsteg 16 voneinander getrennten Fenstern 17 versehen, die jeweils
durch eine Filterwand 18 ausgefacht sind. Zur Bildung der Filterwände 18 können Edelstahlsiebe mit einer Drahtstärke von vorzugsweise 0,125 mm
und einer Maschenweite von vorzugsweise 0,2 mmm Verwendung finden.
Über die Filterwände 18 steht der innenraum der Rinne 15 mit dem unterhalb des Einsatzes 9 sich befindenden, dem durch den Anschlußstutzen
&dgr; gebildeten Ablauf für gefiltertes Wasser zugeordneten Gehäuse-
bereich in Verbindung. Das in die Rinne 15 eingeführte Wasser geht
größtenteils durch die Filterwände 18 hindurch und gelangt so zum Anschiußstutzen 6, der über eine Verbindungsleitung mit einer Zisterne etc.
verbunden sein kann. Ein kleinerer Teil des Wassers gelangt zusammen mit den Verunreinigungen zum Anschiußstutzen 7, der an einen Abwasserkanal
angeschlossen sein kann.
Die Rinne 15 wird über den Anschiußstutzen 5 mit Wasser beaufschlagt, der
an eine Sammelleitung, beispielsweise eine Dachrinne angeschlossen sein kann. Das Wasser wird dabei von oben in die Rinne 15 eingeführt. Hierzu ist
ein die Rückwand 12 durchsetzendes Rohr 19 vorgesehen, das mit seinem
äußeren Ende an den mit dem Ring 8 in das Gehäuse 1 vorspringenden Anschiußstutzen 5 ankuppelbar ist. Das Rohr 19 ist hier mit einem in die
Rinne 15 eingreifenden Bogen 20 versehen, der das Wasser von der Horizontalen um etwa 90° in die Vertikale umlenkt. Anstelle eines Bogens
wäre natürlich auch die Verwendung von anderen Umlenkeinrichtungen, beispielsweise Leitblechen etc. denkbar. Das Rohr 19 steht über die Rückseite
der Rückwand 12 vor und ist an seinem vorspringenden Ende trichterförmig aufgeweitet, so daß sich ein äußerer Kragen 21 ergibt. Dieser
ist am Ring 8 einrastbar, wodurch sich an der zugeordneten Seite des Einsatzes 9 eine Rastverbindung zwischen Einsatz 9 und Gehäuse 1 ergibt.
Die gegenüberliegende Stirnseite 14 des Einsatzes 9 wird dabei an die zu
ihr parallele Seitenwand 2 des Gehäuses 1 angepreßt. Zur Erzielung eines dichten Gehäuseanschlusses ist eine den bündig mit der Innenseite der
zugeordneten Gehäusewand endenden Anschiußstutzen 7 unten und seitlich bis auf die Höhe der Seitenwangen 13 umfassende Dichtung 22
vorgesehen. Diese ist so dick und elastisch, daß ihre Kompressibilität ausreicht, um den Kragen 21 auf den Ring 8 aufrasten und damit das
Rastschloß in Stellung bringen zu können. Gleichzeitig wird dabei der Ring 8, der stirnseitig angefast ist, in dichtendem Eingriff mit dem Kragen 21
gehalten.
Beim Einsetzen des Einsatzes 9 wird dieser zunächst so in das Gehäuse 1
eingestellt, daß die als Stützfuß fungierende Randleiste 11 in die zugeordnete untere Ecke des Gehäuse 1 eingreift. Der Kragen 21 kommt dabei,
wie in Figur 1 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist, mit seinem unteren
Bereich zur Anlage an der Stirnseite des Rings 8. Durch Anwendung eines leichten nach unten gerichteten Drucks schnappt der Kragen 21 über den
Ring 8, wobei die Dichtung 22 zusammengepreßt wird. Damit wird der
Einsatz 9 formschlüssig im Gehäuse 1 festgelegt und gleichzeitig dichtend an den Anschlußstutzen 5 und den Anschlußstutzen 7 angeschlossen.
Die als unterer Stützfuß fungierende Randleiste 11 bewirkt, daß die Oberseite
der Plattform 10 und damit die Sohle der Rinne 15 gegenüber dem unteren Scheitelbereich des Anschlußstutzens 7 erhöht ist, wie aus Figur 1
entnehmbar ist. Die Oberkante der Plattform 10 beschreibt daher innerhalb des Anschlußstutzens 7 eine Sehne, deren Länge der Mündungsbreite der
Rinne 15 entspricht. Die Seitenwangen 13 sind mündungsseitig mit aufeinanderzu laufenden Abwinklungen 23 versehen, so daß sich ein
trichterartig verengter Auslauf der Rinne 15 ergibt. Hierdurch werden tote
Winkel vermieden.
Die Fenster 17 mit den Filterwänden 18 erstrecken sich nur über den
Bereich der Plattform 10 der durch parallele Seitenwangen 13 begrenzt ist.
Hierdurch ergibt sich im Bereich zwischen den Abwinklungen 23 ein breiter, ausnehmungsfreier Auslaufbereich 24, der mit vergleichsweise wenig
Wasser zuverlässig gespült werden kann. Der Mittelsteg 16, der in den Auslaufbereich 24 einläuft, sorgt für eine ausreichende Wasserversorgung
des Auslaufbereichs 24. Hierdurch ist sichergestellt, daß Verunreinigungen wie Blätter etc. nicht auf dem Einsatz 9 liegen bleiben, sondern zuverlässig
weggespült und über den Anschlußstutzen 7 in die Kanalisation abgeleitet werden können. Der Mittelsteg 16 vermeidet auch ein Durchhängen der
Filterwände 18 wodurch ebenfalls einem Liegenbleiben von Verunreinigungen entgegen gewirkt wird.
Zu Inspektionszwecken kann der Einsatz 9 einfach aus dem Gehäuse 1
herausgezogen werden. Um dies zu erleichtern ist die Rückwand 12 im Bereich ihres oberen Endes mit einem Griffloch 25 versehen. Beim
Entnehmen des Einsatzes 9 wird zunächst die Rückwand 12 von der benachbarten Gehäusewand wegbewegt, wodurch das Rastschloß außer
Eingriff kommt. Anschließend kann der allseitig ausreichend Bewegungs-
spiel besitzende Einsatz 9 nach oben aus dem Gehäuse 1 herausgehoben
werden. Da der Einsatz 9 das letzte Stück der der Rinne 15 zugeordneten Zuleitung in Form des Rohrs 19 mit dem Bogen 20 selbst enthält, ist eine
kollisionsfreie Entnahme des Einsatzes 9 aus dem Gehäuse 1 gewährleistet.
Das Gehäuse 1 ist zweckmäßig als Kunststofformling, beispielsweise als
Spritzgußformling ausgebildet. Dasselbe gilt für den Einsatz 9 bis auf die
Filterwände 18, die, wie oben schon erwähnt wurde, zweckmäßig aus Edelstahldraht
bestehen können.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Filtern von Wasser, insbesondere Regenwasser, mit
einem vorzugsweise mittels eines Deckeis (4) verschließbaren Gehäuse (1), das einen umfangsseitig angeordneten Zulauf (5), einen
diesem auf tieferem Niveau diametral gegenüberliegend angeordneten Ablauf (7) für Abwasser und einen auf tiefstem Niveau angeordneten
Ablauf (6) für Brauchwasser aufweist und in dem ein Einsatz (9) mit wenigstens einem mittels einer Filterwand (18) versehenen
Durchlaß (17) plazierbar ist, über den ein oberer, dem Zulauf (5) und dem Abwasserablauf (7) zugeordneter Bereich mit einem unteren,
dem Brauchwasserablauf (6) zugeordneten Bereich kommuniziert, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) einen rechteckigen
Querschnitt und der Einsatz (9) eine rechteckige Grundkonfiguration aufweisen, daß der Einsatz (9) zwischen dem Einlaufbereich und dem
Abwasserablaufbereich des Gehäuses (1) einspannbar ist, wobei abwasserablaufseitig
eine ebene Abstützung mit dichtender Anlage und einlaufseitig ein Rastschloß vorgesehen sind, wozu das Gehäuse (1)
einen dem Zulauf (5) zugeordneten, nach innen vorspringenden Ring (8) und der Einsatz (9) einen auf diesen aufrastbaren Kragen (21)
aufweisen, und daß der Einsatz (9) eine in den Abwasserauslaß (7) mündende Rinne (15) bildet, deren Sohle mit wenigstens einem
mittels einer Filterwand (18) ausgefachten Fenster (17) versehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Zulauf (5) als eine Gehäusewand (2) durchsetzender Rohrstutzen ausgebildet ist, dessen Ende ringförmig in das Gehäuse (1) vorspringt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (9) stufenförmig ausgebildet ist und eine nach oben abstehende Rückwand (12) aufweist, die von einem
Rohr (19) durchgriffen ist, dessen äußeres Ende als trichterförmig
sich erweiternder Kragen (21) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem
inneren Ende des Rohrs (19) eine Umlenkeinrichtung zugeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rohr (19) an seinem inneren Ende mit einem nach unten weisenden Bogen (20) versehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (12) mit einem im Bereich ihres oberen Rands angeordneten Griffloch (25) versehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (9) eine zur abwasserablaufseitigen
Gehäusewand (2) parallele, der Rückwand (12) gegenüberliegende, offene Stirnseite (14) aufweist, die mit einer den
Abwasserablauf (7) auf der Innenseite des Gehäuses (1) zumindest teilweise umfassenden, elastischen Dichtung (22) zusammenwirkt
und deren untere Randkante gehäuseseitig abgestützt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einsatz (9) stirnseitig mit einer nach unten abstehenden, einen auf dem Boden (3) des Gehäuses (1) aufsetzbaren Stützfuß bildenden
Randleiste (11) versehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (9) eine die Sohle der Rinne (15)
bildende, zum Abwasserablauf (7) hin abfallende Plattform (10) aufweist, von der die Rückwand (12), die Randleiste (11) und an die
Rückwand anschließende, die Rinne (15) seitlich begrenzende Seitenwangen (13) abstehen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Plattform (10) zwei durch einen in Neigungsrichtung verlaufenden Mittelsteg (16) voneinander getrennte Fenster (17) aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (10) im Bereich ihres tieferen Endes einen breiten, an die Fenster (17) anschließenden,
ausnehmungsfreien Auslaufbereich (24) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rinne (15) zum Abwasserabiauf (7) hin trichterförmig verengt ist.
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|---|---|---|---|
| DE29704565U DE29704565U1 (de) | 1997-03-13 | 1997-03-13 | Vorrichtung zum Filtern von Wasser |
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| DE29704565U DE29704565U1 (de) | 1997-03-13 | 1997-03-13 | Vorrichtung zum Filtern von Wasser |
Publications (1)
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| DE29704565U1 true DE29704565U1 (de) | 1997-06-26 |
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| DE29704565U Expired - Lifetime DE29704565U1 (de) | 1997-03-13 | 1997-03-13 | Vorrichtung zum Filtern von Wasser |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE29704565U1 (de) |
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