DE20021162U1 - Kühlschrank für Freizeitfahrzeuge - Google Patents
Kühlschrank für FreizeitfahrzeugeInfo
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Description
* EUROpVn RJTENJ <$ 'TRADEMARK ATTORNEYS - FATENT- & RECHTSANWÄLTE
:münch£n: : bochum · Leipzig · alicante
GBR
DIpI.-Ing. W. Herrmann-Trentepohl, Bochum DIpI.-Ing. Wolfgang Grosse, München
Dipl.-Ing. Josef Bockhornl, Bochum
Dipl.-Ing. Martin Misselhorn, RA, München Dipl.-Ing. Thilo Raible, RA, München
FiertrnillY Sieben fimhH Dlpl.-lng. Johannes Dieterle, Leipzig
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Dipl.-Ing. Martin Misselhorn, RA, München Dipl.-Ing. Thilo Raible, RA, München
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In der Steinwiese 16
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57010-Siegen
Deutschland
München
13. Dezember 2000
B 75939 DE (GS/LE/TT)
Kühlschrank für Freizeitfahrzeuge
Die Erfindung betrifft einen Kühlschrank, insbesondere für Freizeitfahrzeuge wie Wohnmobile und Wohnwagen.
Bei den beengten räumlichen Verhältnissen im Innenraum von Freizeitfahrzeugen werden Kühlschränke so konzipiert und eingebaut, dass sie möglichst wenig Platz einnehmen. Dazu kann ein Kühlschrank konstruktiv an die Gegebenheiten innerhalb des Freizeitfahrzeugs angepasst werden; beispielsweise kann der Kühlschrank in seiner Form an die Gestalt des Radkastens angepasst werden. In den meisten Einbaufällen wird die gesamte zur Verfügung stehende Küchenhöhe ausgenutzt.
Auf der anderen Seite besteht die Notwendigkeit, Versorgungsleitungen, z. B. Kabel, Rohre für Wasser und Heizung, Schläuche etc. im Innenraum von Freizeitfahrzeugen, in der Regel an den Wänden entlang, zu verlegen.
Freizeitkühlschränke wie oben erwähnt behindern, insbesondere wenn sie platzsparend konzipiert, d. h. an die Wand angepasst sind und/oder die ganze Küchenhöhe ausnutzen, den Einbau von Leitungen im Wohnbereich des Freizeitfahrzeugs. Eine geradlinige Führung der Leitungen entlang der Wand ist nicht einfach zu bewerkstelligen. Der Fahrzeughersteller kann vielmehr die Versorgungsleitungen nur mit großem Aufwand verlegen.
Eine Verlegung der Leitungen durch andere Bereiche des Innenraums des Freizeitfahrzeugs mit Rücksicht auf den Kühlschrank ist nicht weniger aufwendig.
Eine Verlegung der Leitungen durch andere Bereiche des Innenraums des Freizeitfahrzeugs mit Rücksicht auf den Kühlschrank ist nicht weniger aufwendig.
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Ein Wegrücken des Kühlschranks von der Wand, um Platz für die Versorgungsleitungen zu schaffen, löst das Problem ebenfalls nicht. Insbesondere soll die sowieso beschränkte Bewegungsfreiheit in Freizeitwohnmobilen und Wohnwagen nicht weiter eingeschränkt werden.
Es ist Aufgabe dieser Erfindung, einen Kühlschrank für Freizeitwohnmobile und Wohnwagen derart auszustatten, dass eine problemlose Durchführung von Leitungen, insbesondere entlang der Wand des Innenraums der Freizeitfahrzeugs, ermöglicht wird.
Des weiteren soll der Kühlschrank im Servicefall ungehindert von der fahrzeugeigenen Installation schnell ausgebaut werden können.
Des weiteren soll der Kühlschrank im Servicefall ungehindert von der fahrzeugeigenen Installation schnell ausgebaut werden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Kühlschrank mindestens einen außerhalb des Kühlraums liegenden Kanal oder mindestens eine Ausnehmung an einer Seitenfläche oder dem Boden des Kühlschranks zum Durchführen oder Vorbeileiten von eigenen Zuleitungen und/oder fremden Leitungen, Schläuchen, Rohren, Kabehi, u. ä. aufweist.
Gehäuse von Kühlschränken sind in der Regel im wesentlichen quaderförmig ausgebildet. Sie können jedoch, insbesondere, wenn sie für Freizeitwohnmobile und Wohnwagen konzipiert sind, auch andere Formen aufweisen. Beispielsweise ist es möglich, das Gehäuse an den Wohn- bzw. Innenraum des Freizeitfahrzeugs anzupassen, so dass der Platz optimal ausgenutzt wird. Zum Durchführen oder Vorbeileiten von Leitungen, Schläuchen, Rohren, Kabehi und ähnlichem, zum Beispiel für Strom, Trinkwasser, Abwasser oder Heizung wird bei dieser Erfindung mindestens ein Kanal oder mindestens eine Ausnehmung bereitgestellt. Der oder die Kanäle bzw. Ausnehmungen verlaufen außerhalb des Kühlraums. Dazu wird die Außenseite des Kühlraums so gestaltet, dass an der gewünschten Stelle Platz für den Kanal bzw. die Ausnehmung zur Verfügung steht. Die Ausnehmung oder Aussparung ist in der Regel an einer Seitenfläche oder dem Boden des Kühlschranks vorgesehen.
Die Ausgestaltung, insbesondere die Größe des Kanals bzw. der Ausnehmung hängt im wesentlichen von den Ausmaßen der Leitungen, z. B. vom Durchmesser der Heizungsrohre ab. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Kanal bzw. eine Ausnehmung zur Verfügung
zu stellen, der bzw. die breit genug ist, um den Kühlschrank auch in einem Winkel zu den durchgeführten Leitungen anordnen zu können, wodurch die Einbaumöglichkeiten verbessert werden.
Natürlich kann der Kanal auch eigene Leitungen des Kühlschranks aufiiehmen und unter Umständen in seinem Inneren entsprechende Anschlüsse aufweisen. Durch die Ausbildung des erfindungsgemäßen, in den Kühlschrank integrierten Kanals bzw. der Ausnehmung wird erreicht, dass Leitungen aller Art durch den Kühlschrank bzw. an ihm vorbei geleitet werden können, ohne dass aufwendige konstruktive Maßnahmen bei ihrem Einbau anfallen und ohne dass bei den beschränkten räumlichen Verhältnissen im Innenraum des Freizeitfahrzeugs zwischen dem Kühlschrank und der Wand zusätzlich Platz für die Leitungen geschaffen werden muss.
Insbesondere können der Kanal bzw. die Ausnehmung an der Unterseite oder entlang einer Kante des Kühlschranks ausgebildet sein. Als besonders vorteilhaft kann es sich erweisen, wenn der Kanal bzw. die Ausnehmung entlang der von der Rückseite und dem Boden des Kühlschranks gebildeten Kante verläuft, da die durchzuführenden Leitungen häufig am Boden entlang der Wand im Innenraum des Freizeitfahrzeugs verlaufen bzw. verlaufen sollen. Steht eine Ausnehmung dieser Art zur Verfügung, ist es besonders einfach, den Kühlschrank an seinem Standort aufzustellen oder im Bedarfsfall von seinem Standort wegzubringen. Der Kühlschrank kann einfach über die Leitungen hinweg gehoben bzw. von den Leitungen weggerückt werden.
Vorzugsweise wird der oder werden die Kanäle bzw. die Ausnehmung(en) parallel zur Vorderseite des Kühlschranks verlaufen. Die Leitungen können im Kanal allerdings auch in einem Winkel zur Vorderseite des Kühlschranks angeordnet werden, wenn der Kanal breit genug angelegt wird. Dadurch wird höhere Flexibilität beim Einbau des Kühlschranks erreicht.
Des weiteren kann der Kanal bzw. die Ausnehmung bündig mit der Unterseite und/oder der Auflagefläche des Kühlschranks abschließen. Da sich die Versorgungsleitungen, Rohre, Schläuche usw. häufig am Boden oder in Bodennähe befinden, ist es vorteilhaft, wenn sie durch den Kühlschrank ohne größere Umlenkung oder Umleitung weiter verlaufen können.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Kanal bzw. die Ausnehmung einen rechteckigen Querschnitt auf.
An der für den Kanal vorgesehenen Stelle kann eine Durchführungseinrichtung eingesetzt werden, durch welche nach dem Einbau die Versorgungsleitungen verlaufen können. Insbesondere kann die Durchführungseinrichtung auch in eine für sie geschaffene Ausnehmung eingesetzt werden.
Als Durchführungseinrichtung kann ein zweiseitig offenes, rohrartiges Element mit vorzugsweise rechteckigem Querschnitt verwendet werden. Die Durchfuhrungseinrichtung besitzt mindestens zwei Öffnungen zum Zuführen bzw. zum Herausführen der Versorgungsleitungen in den bzw. aus dem Kanal.
Es können auch mehrere parallele Durchführungen ausgebildet werden, indem die Durchführungseinrichtung durch die Ausbildung von Zwischenwänden entsprechend unterteilt wird.
Die Durchführungseinrichtung besteht vorzugsweise aus Metall, Kunststoff oder anderen geeigneten Materialien, die leicht, aber dennoch stabil sind. Außerdem ist es von Vorteil, wenn das Material leicht zu reinigen ist.
In einer anderen Ausführungsform kann die Durchführungseinrichtung längs einer weiteren Seite offen sein. Ist sie beispielsweise in einer Ausnehmung am Boden des Kühlschranks angebracht, so kann die Durchführungseinrichtung zum Boden hin offen sein. Verläuft eine für den Einsatz der Durchführungseinrichtung vorgesehene Ausnehmung entlang der von der Rückseite und dem Boden des Kühlschranks gebildeten Kante, so kann die Durchführungseinrichtung wahlweise zur Rückseite und/oder zum Boden hin offen sein.
Für den Fall, dass ein Kanal nicht benötigt wird, können seine Öffnungen wahlweise verschließbar sein oder abgedeckt werden. Falls mehrere Kanäle ausgebildet sind oder der Querschnitt des Kanals etwa durch Zwischenwände in der Durchfuhrungseinrichtung in mehrere Durchführungen unterteilt ist, kann die Möglichkeit bestehen, den Kanal nur teilweise bzw. nur einzelne Kanäle zu verschließen bzw. abzudecken.
Durch Verschließen bzw. Abdecken wird verhindert, dass unbenutzte Kanäle innen verschmutzen.
Als vorteilhaft erweist es sich auch, wenn die Durchführungseinrichtung abnehmbar am Gehäuse des Kühlschranks befestigt sind. Eine derartige Befestigung kann beispielsweise durch Schrauben bewerkstelligt werden.
Bei dieser Ausführungsform kann die Verbindung zwischen dem Gehäuse des Kühlschranks und der Durchfuhrungseinrichtung jederzeit gelöst werden. Dies könnte beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn der Kühlschrank für einen gewissen Zeitraum von seinem Stellplatz entfernt werden muss. In diesem Fall wäre es nicht nötig, die Leitungen vor dem Ausbau des Kühlschranks aus der Durchfuhrungseinrichtung zu entfernen.
Außerdem kann die Durchführungseinrichtung bei dieser Ausführungsform, beispielsweise zum separaten Reinigen, vom Gehäuse des Kühlschranks abgenommen werden.
Weitere Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Zeichnungen deutlich.
Es zeigen:
Es zeigen:
Fig. 1: Kühlschrank mit einem Kanal zum Durchführen von Leitungen.
Fig. 2: Ausschnitt aus Fig. 1 mit dem Bereich des Kanals.
Fig. 3: Kühlschrank mit einer Ausnehmung zum Vorbeifuhren von Leitungen.
Fig. 4: Ausschnitt aus Fig. 3 mit dem Bereich der Ausnehmung.
Fig. 2: Ausschnitt aus Fig. 1 mit dem Bereich des Kanals.
Fig. 3: Kühlschrank mit einer Ausnehmung zum Vorbeifuhren von Leitungen.
Fig. 4: Ausschnitt aus Fig. 3 mit dem Bereich der Ausnehmung.
Fig. 1 zeigt einen Kühlschrank für Freizeitfahrzeuge in der Seitenansicht. An der Vorderseite des Gehäuses 1 befindet sich die Kühlschranktür 2. Der Kanal 3 zum Durchführen von Leitungen befindet sich in einer Ausnehmung am Boden des Kühlschranks und schließt bündig mit der Unterseite des Kühlschranks ab. Die Durchfuhrungseinrichtung 4 weist vier Wände auf und besitzt rechteckigen Querschnitt. Sie ist in den Kanal 3 eingesetzt. Sie besteht aus einem robusten Material wie z. B. Blech. Die Wände der Durchfuhrungseinrichtung 4 müssen nicht durchgehend abgeschlossen sein, sondern können beliebig viele Öffnungen aufweisen. Beispielsweise kann die bodenseitige Fläche als Gitter ausgebildet sein.
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Beispielhaft ist eine Versorgungsleitung 5 im Querschnitt dargestellt. Die Leitung verläuft parallel zur Vorderseite des Kühlschranks durch den Kanal 3.
Fig. 2 ist ein vergrößerter Ausschnitt des Bereichs von Fig. 1, in dem der Kanal 3 dargestellt ist. In dieser Darstellung ist deutlich der bündige Abschluss des Kanals 3 mit der Auflagefläche des Kühlschranks erkennbar. Dadurch kann die Versorgungsleitung 5, welche entlang der Innenwand des Freizeitfahrzeugs in Bodennähe verläuft, ohne Umlenkung durch den Kühlschrank hindurch geführt werden.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausfuhrungsform des Kühlschranks. In diesem Fall verläuft eine Ausnehmung 6 entlang der von der Rückseite und dem Boden des Kühlschranks gebildeten Kante. Die Versorgungsleitung 5 liegt auf dem Boden des Innenraums des Wohnmobils auf. Die Versorgungsleitung 5 wird in Wandnähe durch den Innenraum des Wohnmobils geführt.
Falls der Kühlschrank für einen gewissen Zeitraum von seinem Stellplatz entfernt werden soll, kann er über die Leitungen hinweg gehoben bzw. einfach von der Wand weggerückt werden.
Fig. 4 zeigt, analog zu Fig. 2, eine vergrößerte Darstellung des Bereichs von Fig. 3, in dem die Ausnehmung 6 ausgeführt ist. Wahlweise könnte in die Ausnehmung 6 eine Durchfuhrungseinrichtung eingesetzt werden, die wiederum zum Boden und/oder zur Wand hin teilweise oder ganz offen sein könnte.
Claims (11)
1. Kühlschrank mit einem Gehäuse und Kühlraum, insbesondere für Freizeitwohnmobile und Wohnwagen, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschrank mindestens einen außerhalb des Kühlraums liegenden Kanal oder mindestens eine Ausnehmung an einer Seitenfläche oder dem Boden des Kühlschranks zum Durchführen oder Vorbeileiten von eigenen Zuleitungen und/oder fremden Leitungen, Schläuchen, Rohren, Kabeln, u. ä. aufweist.
2. Kühlschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal bzw. die Ausnehmung an der Unterseite des Kühlschranks vorgesehen ist.
3. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal bzw. die Ausnehmung entlang einer Kante des Kühlschranks, insbesondere entlang der von der Rückseite und dem Boden des Kühlschranks gebildeten Kante verläuft.
4. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal bzw. die Ausnehmung parallel zur Vorderseite des Kühlschranks verläuft.
5. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal bzw. die Ausnehmung bündig mit der Unterseite und/oder der Auflagefläche des Kühlschranks abschließt.
6. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal bzw. die Ausnehmung einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
7. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal durch eine Durchführungseinrichtung gebildet wird.
8. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführungseinrichtung im wesentlichen aus Metall oder Kunststoff besteht.
9. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Seiten der Durchführungseinrichtung wenigstens teilweise offen ist bzw. sind.
10. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen des Kanals verschließbar sind.
11. Kühlschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführungseinrichtung abnehmbar am Gehäuse des Kühlschranks befestigt ist.
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