DE29700393U1 - Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben - Google Patents
Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselbenInfo
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Description
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Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben
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VORRICHTUNG ZUM ZUDECKEN EINES TRANSPORTFAHRZEUGES MIT
EINER PLANE UND ZUM ENTFERNEN DERSELBEN
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane, und zum Entfernen derselben, eines derartigen Transportfahrzeuges, das eine Ladeplattform umfaßt, an deren äußersten Vorder- und Hinterecken sich die Enden von zwei oberen Längsträgern tragende Pfosten erheben, wobei dieses Transportfahrzeug außerdem wenigstens eine Seitenwand und/oder ein Dach umfaßt, die/das von einer biegsamen Plane, nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane, und zum Entfernen derselben, eines derartigen Transportfahrzeuges, das eine Ladeplattform umfaßt, an deren äußersten Vorder- und Hinterecken sich die Enden von zwei oberen Längsträgern tragende Pfosten erheben, wobei dieses Transportfahrzeug außerdem wenigstens eine Seitenwand und/oder ein Dach umfaßt, die/das von einer biegsamen Plane, nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird.
Ihre Anwendung wird die vorliegende Erfindung auf dem Gebiet der Transportfahrzeuge mit biegsamer Plane im allgemeinen finden.
Wie oben beschrieben wird ein Transportfahrzeug mit biegsamer Plane
zunächst von einer Ladeplattform definiert, die dazu bestimmt ist, auf geeigneten
Rollmitteln zu ruhen. Diese Ladeplattform ist mit einer Struktur gekrönt,
die hauptsächlich mittels Pfosten definiert wird, die an jeder Ecke der genannten Plattform angeordnet sind und auf denen die Enden von zwei
oberen Längsträgern ruhen.
Im Falle eines Straßentransportfahrzeuges umfaßt diese an ihrem vorderen
Teil oft eine starre Tafel, während die Hinterwand von einer Zugangstür zur Ladung definiert wird.
Seitlich ist die Struktur noch mittels zusammenklappbarer Stangenleitern
ergänzt, die sich senkrecht zwischen der Ladeplattform und dem oberen Längsträger erstrecken. Sie sind ebenfalls im gleichen Abstand zueinander
zwischen den beiden Vorder- und Hinterenden einer selben Seite verteilt. Waagerecht sind zwischen den Pfosten und den genannten Stangenleitern
manchmal Bretter angeordnet, deren Funktion es insbesondere ist, die auf der Ladeplattform angeordneten Güter seitlich festzuhalten.
Es ist zu bemerken, daß die Ladeplattform in gewissen Fällen mit oft zusammenklappbaren
Seitenleitern versehen sein kann. Unter diesen Umständen erstrecken sich die oben genannten, zusammenklappbaren Stangenleitern
senkrecht zwischen zwei aufeinanderfolgenden Leitern.
Die Seitenwände und das eigentliche Dach dieser Transportfahrzeuge bestehen
oft aus biegsamen Planen, nämlich aus Verbundmaterial, wie Leinen, Polyester mit PVC-Überzug. Dann wirft sich das Problem des Zudeckens dieser
Transportfahrzeuge mit einer Plane und des Entfernens dieser letzten auf,
welche, wenn sie einen nichtunwesentlichen Zeitverlust bedeuten, außerdem
einer für den Bedienungsmann besonders lästigen Durchführung sind.
Also besteht die nämlich zum seitlichen Freimachen der Ladeplattform
eines Transportfahrzeuges meist verwendete Lösung darin, den oberen Rand der die Seitenwand bildenden Plane mit Laufrollen zu versehen, die geeignet
sind, sich in sich auf den oberen Längsträgern erstreckenden Gleitschienen zu verschieben. Gemäß einer ersten Variante umfaßt der untere Längsrand dieser
Plane, seinerseits, eine ganze Reihe gleich weit entfernte Riemen, die einzeln an ergänzende Mittel zu befestigen sind, mit denen die Ladeplattform
oder ihre Leitern versehen sind. Gemäß einer weiteren, üblich verwendeten Lösung umfaßt der untere Längsrand der Plane gleich weit entfernte Schnurlöcher,
die von einem elastischen Tau durchquert werden, das mit einer Vielzahl von ebenfalls an der genannten Vorrichtung zum Zudecken mit einer
Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß Ladeplattform oder an den Leitern angebrachten Haken zusammenwirkt. Auch wurden Kombinationen der vorgehenden Lösungen betrachtet.
Es gehört sich, hier eine Zwischenbemerkung einzufügen und das Problem
der auf dem Gebiet der internationalen Straßentransporte (T.I.R.) anwendbaren
Normen zu erwähnen. Diese Normen erfordern, daß es unmöglich sei, auch wäre es nur eine Hand in das Transportfahrzeug hineinzuführen,
und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es mit biegsamen Planen geschlossen ist oder nicht. Außerdem muß sichergestellt werden können, daß das
Fahrzeug während dem Transport zu keiner Zeit geöffnet worden ist. Dies erklärt, daß die Ränder einer biegsamen Plane unter diesen Umständen mit
Schnurlöchern versehen werden müssen, die einen Höchstabstand zwischen ihnen einhalten und dazu bestimmt sind, auf direkt oder indirekt fest mit der
Ladeplattform verbundene Schlaufen positioniert zu werden und durch die anschließend ein Kabel geführt wird, das durch geeignete, versiegelte Verriegelungsmittel
in seiner Lage gehalten wird.
Es liegt auf der Hand, daß diese Verfahren zum Befestigen einer biegsamen
Plane die Arbeit des Bedienungsmannes, der das Transportfahrzeug mit einer Plane zudecken und diese letzte entfernen muß, erheblich erschwierigen.
Außerdem, wenn es sich in der vorgehenden Beschreibung hauptsächlich um die Befestigung des unteren Längsrandes der biegsamen, eine Seitenwand
definierenden Plane handelte, so findet man diegleichen Probleme
auch oft im Bereich der senkrechten Vorder- und Hinterränder. Nun, um die
Riemen anzuschnallen oder das elastische Tau zu befestigen oder sogar das Kabel in die Schlaufen einzuführen, auf denen die diesen senkrechten Vorder-
und Hinterrändern entsprechenden Schnurlöcher positioniert worden sind, kann der Bedienungsmann nicht mehr vomm Boden her eingreifen
und muß er somit auf das Fahrzeug klettern, mit allen den damit verbundenen Gefahren.
Ein weiterer, mit dieser üblichen Lösung verbundener Nachteil liegt
darin, daß die der Seitenwand entsprechende, biegsame Plane, nachdem sie an der Vorder- bzw. Hinterseite des Fahrzeuges zusammengefaltet worden ist,
einen gewissen Platz einnimmt und es nicht erlaubt, die völlige, nützliche Ladebreite des Fahrzeuges freizumachen. Deshalb ist es oft notwendig, mehrmals
anzufangen, um die Güter wie es sich gehört auf die Ladeplattform anzuordnen.
Um die sämtlichen Schwierigkeiten des Zudeckens eines Transportfahrzeuges
mit einer Plane und des Entfernens dieser letzten zu beseitigen, hat man schon eine gewisse Anzahl Vorrichtungen ausgedacht. Eine davon ist in
FR-A-2.667.552 beschrieben worden. Gemäß dieser bekannten Vorrichtung
wird der obere Rand einer biegsamen, eine Seitenwand des Fahrzeuges definierenden
Plane fest mit dem oberen Längsträger verbunden, während diese in ihrer waagerechten Mittelebene eine waagerechte Stange aufnimmt, deren
eines Ende mittels eines geeigneten Treibmittels in Drehung angtrieben werden kann. Also rollen sich während der Drehung dieser waagerechten Stange
sowohl der obere Teil als auch der untere Teil der Plane um die genannte Stange auf und gelangt das Ganze völlig aufgerollt im Bereich des oberen
Längsträgers des Fahrzeuges.
Nun, zufolge der großen Länge des genannten Fahrzeuges wird eine Torsion im Bereich der Stange ausgeübt, sodaß eine Verzögerung des Aufrollens
der Plane an derjenigen Seite, an der die genannte Stange nicht angetrieben wird, im Vergleich zur gegenüberliegenden Seite auftritt. Wegen des
durch die am oberen Teil des Fahrzeuges aufgerollte Plane eingenommenen Platzes ergibt sich hieraus sowieso eine geringere, nützliche Ladehöhe.
Außerdem hat sich die Vorrichtung als unzuverlässig erwiesen.
Die Probleme der Befestigung der Plane im Bereich ihres unteren Randes
sind teilweise gelöst worden durch das Vorsehen an diesem unteren Ende
der Plane eines Futterals, das eine Stange enthält, die durch geeignete Unterspannungsetzungsmechanismen
betätigt wird. Auch hier sind jedoch Mittel zum Versiegeln jedes dieser Mechanismen vorzusehen, um den T.I.R.-Transportbedingungen
oder den Anforderungen (die oft diegleichen sind) im Rahmen des Transportes zwischen Firmen zu entsprechen. Wie dem auch sei,
bleibt das Problem völlig bestehen hinsichtlich der Befestigung dieser Planen entlang deren senkrechten Rändern, wofür man so gut es geht nach in vielen
Hinsichten unvollkommenen Lösungen gestrebt hat.
In einer weiteren Schrift FR-2.676.692 ist ebenfalls eine Vorrichtung zum
Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer eine Seitenwand bildenden, biegsamen Plane und zum Entfernen derselben beschrieben, die statt des Aufrollens
der genannten Plane vorsieht, diese mit zahlreichen Falten im Bereich des oberen Längsträgers des genannten Fahrzeuges zusammenzufalten.
Beim Lesen dieser Schrift stellt man fest, daß die betrachtete Lösung sehr komplexe Mechanismen verwendet, die eine große Anzahl üblicher Merkmale
einer Karosserie eines derartigen Transportfahrzeuges aufneu in Frage stellen. Außerdem, wenn die Plane angeblich in der Lage ist, gleichzeitig die
Funktionen der zum seitlichen Festhalten der Güter dienenden, waagerechten Bretter zu erfüllen, so erfordert sie eine ganz spezifische Konfektion, die
deshalb eines hohen Kostpreises ist. Dies ist um so ernster, als eine derartige Plane darum keine längere Lebensdauer hat als eine übliche Plane, die sowieso
eine kürzere Lebensdauer hat als der übrige Teil der Karosserie, sodaß es notwendig ist, sie nach einer gewissen Verwendungszeit zu ersetzen.
Die vorliegende Erfindung beabsichtigt, eine Antwort auf die sämtlichen,
auf dem Gebiet auftretenden Beschränkungen zu bringen und zwar mittels einer ebenso einfachen wie zweckmäßigen Lösung, da sie ein schnelles
Zudecken des Transportfahrzeuges mit einer Plane und ein schnelles Entfernen derselben, insbesondere hinsichtlich dessen Seitenwände, erlaubt, wobei
man wissen soll, daß sie mit dergleichen Leichtheit auch für das Dach gilt.
Diese erfindungsmäßige Lösung bringt ebenfalls eine durchgreifende Lösung
hinsichtlich der Befestigung der Plane über ihren ganzen Umkreis.
Hierzu bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum Zudecken
mit einer Plane, und zum Entfernen derselben, eines derartigen Transportfahrzeuges,
das eine Ladeplattform umfaßt, an deren äußersten Vorder- und Hinterecken sich die Enden von zwei oberen Längsträgern tragende Pfosten
erheben, wobei dieses Transportfahrzeug außerdem wenigstens eine Seitenwand
und/oder ein Dach umfaßt, die/das von einer biegsamen Plane, nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine der biegsamen Planen, die eine der Seitenwände des Fahrzeuges 5 oder das Dach dieses letzten bildet, an jedem ihrer Längsränder eine Leiste
umfaßt, die in der Lage ist, in einer Nute geeigneten Querschnitts in einem Nutenprofileisen zu gleiten, das sich je nach dem Fall den Seitenrand der
Ladeplattform und den an dergleichen Seite befindlichen, oberen Längsträger und/oder jeden der oberen Längsträger entlang erstreckt.
Erfindungsgemäß umfaßt die Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben eine Trommel, auf die bzw. von der sich
die biegsame Plane auf- bzw. abrollt, wobei diese Trommel im Falle des Daches quer und im Falle einer Seitenwand senkrecht zu einem der Enden
des genannten Transportfahrzeuges angeordnet ist.
Gemäß einer Ausführungsvariante ist die Leiste, mit der die Längsränder
der Plane versehen sind, unterbrochen und besteht sie aus einer Reihe von Leistenabschnitten vorzugsweise gleicher Länge, um das Zusammenfalten
mit zahlreichen Falten der genannten Plane an einem der Enden des Transportfahrzeuges zu erlauben.
Die durch diese Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, daß die
biegsame Plane dank der Leisten, mit denen ihre Längsränder versehen sind, in Längsrichtung frei in den Nuten der Nutenprofileisen, in denen diese eingeführt
sind, gleiten können, während sie in einer Querrichtung vollkommen aufrechterhalten bleiben. Demzufolge bemerkt man, daß dies das Problem
der Befestigung einer derartigen, biegsamen Plane entlang ihren Längsrändern sowohl aus dem Gesichtspunkt der leichten Anbringung und somit
des Bedienungsmannes als auch hinsichtlich der Bedürfnisse gewisser Sondertransportweisen
endgültig löst. Außerdem kann wenigstens einer der senkrechten oder Querränder endgültig fest mit entweder der Karosserie des
Fahrzeuges oder der Trommel, auf die die Plane bestimmt ist, sich aufzurollen, verbunden werden. Der gegenüberliegende, senkrechte oder Querrand
kann mittels eines Verstärkungsprofileisens versteift werden, dessen Enden ihrerseits gleitend in den Nuten gelagert sind.
Demzufolge sieht man, daß man auf dem Umweg über dies die sämtlichen
Vorgänge zum Zudecken des Transportfahrzeuges mit einer Plane und
zum Entfernen derselben vom Boden her durchführen kann, abgesehen davon,
daß, obwohl sie handbetätigt erfolgen können, eine teilweise oder vollständige Automatisierung leicht durchführbar ist.
Weitere Zwecke und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Laufe der nachfolgenden Beschreibung deutlich werden, die sich auf eine
Ausführungsform bezieht und nur als ein andeutendes und nichtbeschränkendes Beispiel gegeben ist.
Die Erfindung wird anhand der anliegenden Zeichnungen besser verstanden
werden. Es zeigen:
- Figur 1, eine schematische, perspektivische Ansicht eines mit einer erfindungsmäßigen
Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben versehenen Transportfahrzeuges, wobei das Fahrzeug in
diesem Fall mit einer Plane zugedeckt ist,
- Figur 2, eine der Figur 1 ähnliche Ansicht, wobei die Plane zum Teil
vom Fahrzeug entfernt ist,
- Figur 3, eine schematische Teilansicht im Schnitt des Transportfahrzeuges,
die die Zusammenwirkung der Längsränder der biegsamen Planen mit den Nuten der Nutenprofileisen, mit denen das Fahrzeug versehen ist,
zeigt,
- Figur 4, eine der Figur 3 ähnliche Ansicht, wobei der Schnitt im Bereich
der Umkehrrollen des die Plane während dem Zudecken mit der Plane betätigenden Treibmechanismus,
- Figur 5, eine schematische Teilansicht von oben des Fahrzeuges, im Bereich
der Planen aufrolltrommeln,
- Figur 6, eine schematische Teilansicht von links der Figur 5,
- Figur 7, eine schematische, teilweise abgerissene Ansicht des den PIanenaufrolltrommeln
gegenüberliegenden Endes des Fahrzeuges,
- Figur 8, eine den Figuren 3 und 4 ähnliche Ansicht, die die Führung in
den Nuten der Enden der dem freien, senkrechten oder Querrand einer Plane zugeordneten VeiStärkungsprofileisen,
- Figur 9, schematisch das Arbeitsprinzip des Steuermechanismus der
Zudeckung mit einer Plane,
- Figur 10, schematisch eine Vorrichtung zum Verriegeln eines Verstärkungsprofileisens
nach der Durchführung der Zudeckung mit einer Plane.
Wie in den Figuren 1 und 2 der anliegenden Zeichnungen dargestellt,
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung 1 zum Zudecken
eines Transportfahrzeuges 2 mit einer Plane, und zum Entfernen derselben. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die vorliegende Erfindung,
obwohl in den Zeichnungen insbesondere ein als von einem Schlepper 3 geschleppter
Anhänger ausgestaltetes Straßentransportfahrzeug dargestellt ist, ebenfalls bei anderen Arten Transportfahrzeuge, insbesondere bei Eisenbahnwagen,
anwendbar ist.
In Wirklichkeit sind die betreffenden Fahrzeuge diejenigen, die eine Ladeplattform
4 umfassen, an deren äußersten Vorder- 5, 6 und Hinterecken 7, 8 sich die Enden 11, 12 von zwei oberen Längsträgern 13, 14 tragende Pfosten 9,
10 erheben. Außerdem umfaßt dieses Transportfahrzeug 2 wenigstens eine Seitenwand 15 und/oder ein Dach 16, die/das von einer biegsamen Plane A,
Al, nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird.
Ein derartiges Fahrzeug 2 kann noch eine Tür, um von der Hinterseite
her Zugang zu den Gütern zu haben, sowie eine biegsame oder starre Vorderquerwand
17 aufnehmen. Außerdem können sich seitlich zwischen den Pfosten 5, 7; 6, 8 an den Vorder- 18 und Hinterenden 19 des Fahrzeuges 2 (und
zwar in Fahrtrichtung dieses letzten gesehen, wenn es sich um ein Straßentransportfahrzeug
handelt) vorzugsweise zusammenklappbare Stangenleitern 20 senkrecht und im wesentlichen gleich weit von einander entfert erstrecken.
Weiterhin können zwischen diesen Stangenleitern 20 und den genannten Pfosten 5, 7; 6, 8 waagerechte Bretter 21 angeordnet sein, die das seitliche
Festhalten der Güter sichern.
Erfindungsgemäß umfassen die die Seitenwände 15 des Fahrzeuges 2 oder auch dessen Dach 16 definierende(n), biegsame(n) Plane bzw. Planen A,
Al an jedem ihrer Längsränder 22, 23; 22.1, 23.1 (siehe Figuren 3 bis 8) eine
Leiste 24, die geeignet ist, in einer Nute 25, 26; 25.1 geeigneten Querschnitts eines Nutenprofiieisens, das sich je nach dem Fall den Seitenrand 27 der Ladeplattform
4 und den oberen Längsträger 13 und/oder jeden der oberen Längsträger 13, 14 entlang erstreckt, zu gleiten.
Man versteht deutlich, daß das in den Zeichnungen gezeigte Ausführungsbeispiel
demjenigen Fall entspricht, in dem die erfindungsmäßige Lösung sowohl für das Dach 16 als auch für die Seitenwände 15 angewandt wird.
Im Rahmen der Figur 4 ist die Nute 25, 26; 25.1 direkt im den oberen Längsträger 13 definierenden Profileisen vorhanden, obwohl sie ebenfalls in
dem im wesentlichen den Seitenrand 27 der Ladeplattform 4 definierenden,
unteren Längsträger vorgesehen werden kann. Die Nute 25, 26; 25.1 kann aber auch im Bereich zusätzlicher Nutenprofileisen vorgesehen werden, die an
die oberen Längsträger 13, 14 oder auch an die Seitenränder 27 der genannten Ladeplattform 4 befestigt werden. Im Bereich dieser Seitenränder 27 der Ladeplattform
4 soll man vorzugsweise eine gewisse Anzahl Vorsorgsmaßnahmen treffen, um zu vermeiden, daß die Nute 26 oder auch das diese letzte
aufnehmende, zusätzliche Nutenprofileisen durch die Handlungs- und Ladezeuge
beschädigt werden kann.
Die Nute 25, 26; 25.A hat als Hauptmerkmal, daß sie eine Seitenöffnung
28 einer zureichenden Breite umfaßt, um es der Plane A, Al einer gegebenen
Dicke 28 zu erlauben, frei zu gleiten, ohne dennoch das seitliche Herausschieben
der Leiste 24 zu erlauben.
Inwendig kann diese Nute 25, 26; 25.1 entweder dem Querschnitt der
Leiste 24 angepaßt sein oder einen irgendwie größeren Querschnitt umfassen. Also kann diese Nute 25, 26; 25.1, wie in Figur 4 ersichtlich, von den Wänden
des sie aufnehmenden Profileisens begrenzt werden.
Gemäß einer ersten, den anliegenden Zeichnungen entsprechenden Ausführungsform umfaßt die Vorrichtung 1 zum Zudecken mit einer Plane
und zum Entfernen derselben außerdem eine Trommel 30; 30.1, auf die bzw.
von der die biegsame Plane A; Al geeignet ist, sich auf- bzw. abzurollen. Diese
Trommel 30; 30.1 ist im Falle des Daches 16 quer oder, wenn es sich um eine Seitenwand 15 handelt, senkrecht zu einem der Enden 18,19 des Fahrzeuges 2
angeordnet.
Also ist/sind die Trommel bzw. Trommeln 30; 30.1 im Falle eines Straßentransportfahrzeuges,
wie in den Figuren 1 und 2 ersichtlich, vorzugsweise am Vorderende 18 dieses Fahrzeuges 2 angeordnet. Insbesondere im Rahmen
dieser als Anhänger ausgestalten Fahrzeuge für den Transport auf dem Landwege ist der Abstand zwischen diesem letzten und dem Schlepper 3 jedoch oft
gering. Nun, der von einer Rolle 30, nachdem die Plane A aufgerollt ist, angenommene
Querschnitt kann größer sein als dieser Abstand. Andererseits ist die Breite dieser Transportfahrzeuge gesetzlich geregelt, sodaß nicht vorgesehen
werden kann, die Trommeln 30 zum Aufrollen der den Seitenwänden 15 entsprechenden Planen A endgültig seitlich des Fahrzeuges 2 anzubringen.
Das Problem ist ähnlich für die zum Aufrollen der Plane Al des Daches 16
dienende Trommel 30.1. In diesem Fall gibt es jedoch keine direkte, mit dem
Abstand zwischen dem Fahrzeug 2 und dem Schlepper 3 verbundene Schwierigkeiten, da das Führerhaus dieses letzten in der Regel einer niedrigeren
Höhe ist.
Also umfaßt die Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben erfindungsgemäß Mittel 31; 31.1 zum Zurückziehen
einer Trommel 30; 30.1, um diese entweder seitlich oder oberhalb des Fahrzeuges zu verlagern, je nachdem es sich um eine eine Seitenwand 15 bildende
Plane A oder die dem Dach 16 entsprechende Plane Al handelt, und zwar
während den Vorgängen zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben. Umgekehrt erfüllen diese Rückziehmittel 31; 31.1 die Funktion, es
einer Trommel 30; 30.1 zu erlauben, sich je nach dem Fall an der Vorder- bzw. an der Hinterseite des Fahrzeuges 2, nachdem dieses mit einer Plane zugedeckt
ist und während dessen Fahrten, umzuklappen. Wie oben schon erwähnt, sind die Trommeln 30; 30,1 im Falle eines Straßentransportfahrzeuges
vorzugsweise am Vorderende 18 dieses letzten angeordnet, sodaß sich diese Trommeln 30; 30.1, nachdem das Fahrzeug 2 mit einer Plane zugedeckt ist
und während der Fahrt, in die Verlängerung des genannten Fahrzeuges 2 positionieren. Außerdem, um die Lenkvorgänge des Schleppers 3 nicht dadurch
zu hindern, daß der Drehwinkel dieses letzten bezüglich des genannten Fahrzeuges 2 beschränkt wird, sind die insbesondere den Trommeln 30 zum
Aufrollen einer Seitenplane A zugeordneten Rückziehmittel 31 so bestimmt, daß eine derartige Trommel 30 nicht nur einfach an der Vorderseite des Fahrzeuges
2, sondern auch in Richtung der senkrechten Mittelebene 32 des genannten Fahrzeuges 2 zurückgezogen werden kann. Diese also bezüglich der
seitlichen Seiten dieses Fahrzeuges 2 versetzten Trommeln können nicht mit den Ecken 33 des Führerhauses des Schleppers 3 in Berührung kommen.
Wie in den Figuren 5 und 6 gezeigt, können die genannten Rückziehmittel
31; 31.1 als Hebelarme 34; 34.1 ausgestaltet sein, die, einerseits, an einem ihrer Enden am fahrzeug 2 befestigt sind und, andererseits, im Bereich
ihres gegenüberliegenden Endes eine Trommel 30; 30.1 an jedem deren Enden tragen.
Die Rückziehmittel 31; 31.1 können gleich wie die Drehsteuerung der
Trommel bzw. Trommeln 30; 30.1 während dem Aufrollen einer Plane A; Al
zum Entfernen der Plane vom Fahrzeug 2 handbetätigt oder motorangetrie-
ben werden.
In diesem Zusammenhang kann das Abrollen einer Plane A; Al zwecks
des Zudeckens des Fahrzeuges 2 mit einer Plane nur erfolgen, indem am freien Ende 35; 35.1 dieser Plane A; Al in der Verlängerung der Nuten 25, 26;
25.1 gezogen wird, in denen die Leisten 24 eingeführt sind, mit denen ihre Längsränder"22, 23; 22.1, 23.1 versehen sind. Auch hier kann dieses Ziehen
mit der Hand erfolgen. Wegen der oft großen Länge dieser Transportfahrzeuge 2 wird man jedoch vorzugsweise über ein Zudecksteuermechanismus
36 verfügen, dessen Arbeitssprinzip in Figur 9 gezeigt ist und wovon gewisse Einzelheiten in den Figuren 3 bis 8 aufgenommen sind.
Im wesentlichen besteht dieses Zudecksteuermechanismus 36 aus Mitteln,
die geignet sind, eine Zugkraft auf das freie Ende 35 einer Plane A; Al,
gerade in der Verlängerung der Nuten 25, 26; 25.1, auszuüben. Also besteht
das genannte Mechanismus 36 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform aus einem Zugkabel 37, das sich in jeder der Nuten 25, 26; 25.1 erstreckt und
an dem das Ende 38 eines Längsrandes 22, 23; 22.1, 23.1 einer Plane A; A.l
befestigt ist. Also wird die von diesen Kabeln 37 ausgeübte Zugkraft im wesentlichen
an die Leisten 24, mit denen eine Plane A; Al versehen ist, weitergegeben.
Vorteilhaft beschreibt ein Zugkabel 37 eine geschlossene Schleife, indem
es sich an den Enden der Nuten 25, 26; 25.1 zum Teil um Umkehrrollen 39, 40 herumschlingt. Dieses Zugkabel 37 definiert also zwei Trume 41, 42, an einem
41 von denen das Ende 38 eines Längsrandes 22, 23; 22.1, 23.1 einer Plane A; Al mittels eines geeigneten Reiters 43 befestigt wird. In Wirklichkeit sind mit
diesem Reiter 43 die Enden 44, 45 eines Verstärkungsprofileisens 46 versehen, mit dem das freie Ende 35; 35.1 einer Plane A; A.l fest verbunden ist. In diesem
Zusammenhang kann an diesem freien Ende 35; 35.1 einer Plane A; A.l gegebenenfalls ein Futteral vorgesehen werden, das geeignet ist, das genannte
Verstärkungsprofileisen 46 aufzunehmen. Wie dem auch sei, sieht man, daß das Verstärkungsprofileisen 46 über Reiter 43 gleitend in den Nuten 25, 26;
25.1 gelagert ist.
Selbstverständlich soll es vorzugsweise einen Synchronismus bei der
Verschiebung und der Intensität der von den eine selbe Plane A; A.l betätigenden
Kabeln 37 ausgeübten Zugkraft geben. Deshalb sind die genannten, einer selben Plane A; A.l entsprechenden Zugkabel 37 mechanisch miteinan-
der verbunden.
In diesem Zusammenhang erfolgt der hand- bzw. motorbetätigte Antrieb
der Zugkabel 37 vorzugsweise über wenigstens eine der Umkehrrollen 39, 40. Darum ist es vorteilhaft, daß die den eine selbe Plane A; Al betätigenden
Zugskabeln entsprechenden Treibumkehrrollen 40 diejenigen sind, die mechanisch miteinander verbunden sind. Also ist vorgesehen, diese Treibumkehrrollen
40 über eine Treibwelle 47, die außerdem von hand- bzw. motorbetätigten Antriebsmitteln betätigt werden kann, miteinander zu verbinden.
Beispielsweise kann man über eine Kurbel verfügen, die es einem Bedienungsmann
erlaubt, die Treibwelle 47 in Drehung zu steuern, und zwar über ein geeignetes Untersetzungsgetriebe. Außerdem kann im Falle einer motorbetätigten
Steuerung vorgesehen werden, daß der während der Entfernung der Plane zur Drehsteuerung einer Trommel 30; 30.1 dienende Motor auch
zum Antreiben des Zudecksteuermechanismus 36 dienen kann, wobei geeignete Ent- und Einkupplungsmittel die mechanische Verbindung abwechselnd
mit der einen oder der anderen sicheren.
Gleichfalls können Einzeltreibmittel verwendet werden, um das Entfalten
bzw. das Auffalten mehrerer Planen A; A.l zu steuern. Auch hier können
Ent- und Einkupplungsmittel verwendet werden, die entworfen sind, um diese Planen A; Al einzeln und/oder gleichzeitig zu betätigen.
Selbstverständlich können, wie in Figur 9 gezeigt, die Treib umkehr rollen
40, jedoch auch die Umkehrrollen am gegenüberligenden Ende, mechanisch über eine derartige Treibwelle 47 miteinander verbunden werden.
Es ist zu bemerken, daß sowohl das Entfalten als auch das Auffalten
einer Plane durch Mittel unterstützt werden, die als Mittel zum Ausgleichen des Gewichts und der Reibungskräfte, denen diese Plane während diesen Vorgängen
ausgesetzt ist, ausgestaltet sind. Also kann man sich diese Ausgleichmittel als Federmittel vorstellen, die z.B. in einer Trommel 30; 30.1 und/oder
am gegenüberliegenden Ende des Fahrzeuges 2 angebracht sind und respektive während dem Entfalten und/oder dem Aufrollen der Plane allmählich
unter Spannung gesetzt werden. Derartige Ausgleichmittel entlasten auch entweder die Treibmittel oder die Kraft, die der Gebraucher bei einer Handbetätigung
liefern muß.
Erfindungsgemäß ist ebenfalls vorgesehen, eine Plane A; Al, statt sie um
eine Trommel 30; 30.1 aufzurollen, an einem der Enden 18, 19 des Fahrzeuges
2 mit zahlreichen Falten zusammenzufalten. Unter diesen Umständen wird
die Plane A; Al an der Seite, an der dieses Zusammenzufalten mit zahlreichen
Falten erfolgt, an einen Pfosten 10 des Fahrzeuges 2 befestigt. Außerdem ist die Leiste 24, mit der die Längsränder 22, 23; 22.1, 23.1 einer Plane A; Al
versehen sind, unterbrochen und besteht sie aus einer Reihe von Leistenabschnitten
einer vorzugsweise gleichen Länge, um gerade dieses Zusammenfalten mit zahlreichen Falten zu erlauben.
Hinsichtlich der Befestigung einer Plane A; A.l über ihren ganzen Umkreis
sieht man, daß das Problem im Bereich der Längsränder 22, 23; 22.1, 23.1
endgültig gelöst ist, sobald die genannte Plane A, Al wie es sich gehört so entfaltet
ist, daß diese Leisten 24 in den Nuten 25, 26; 25.1 eingeschlossen sind. Gleichfalls wird diese Plane A; A.l an der Seite, an der das Aufrollen bzw. das
Zusammenfalten mit zahlreichen Falten erfolgt, entweder fest mit der Trommel 30; 30.1 verbunden oder an die Struktur des Fahrzeuges 2 befestigt.
Schließlich wird die Sache am freien Ende 35; 35.1 dieser Plane A; A.l zufolge
des Verstärkungsprofüeisens 46 erheblich erleichtert. Also verhindert dieses
letzte es, die Plane A; Al bezüglich des Fahrzeuges 2 hochzuheben oder zu
entfernen, sodaß es keinen Zugang zu den Gütern im Inneren erlaubt. Außerdem, da er direkt mit den Zugkabeln 37 des Zudecksteuermechanismus,
und zwar über Reiter 43, mit denen seinen Enden 44, 45 versehen sind, zusammenwirkt,
kann er nicht mit der Hand zurückgedrückt werden, wenn man die Vorsorgsmaßnahme trifft, die gennanten Zugkabel 37 z.B. durch
Verwendung eines Bremsmotors für ihren Antrieb unbeweglich zu machen. Wie in Figur 10 gezeigt, kann der Pfosten 9 oder der obere Querträger,
mit dem das Verstärkungsprofileisen 46, nachdem die Plane A; A.l entfaltet ist, zusammenwirkt, jedoch mit Einhakmitteln 48 versehen werden, die im
vorkommenden Fall außerdem als Mittel zur waagerechten Unterspannungsetzung der Plane A; A.l dienen. Diese Einhakmittel 48 sind so vorgesehen,
daß sie von einem Bedienungsmann vom Boden her betätigt werden können.
Schließlich umfaßt die erfindungsmäßige Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung
49 und/oder in Querrichtung 49.1 einer Plane A; A.l, je nachdem diese eine Seitenwand 15 oder ein Dach 16 definiert.
Also bestehen diese Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung 49
vorzugsweise aus teleskopischen Stangenleitern 20, deren Verlängerungsoder
Senkungssteuerung ab handbetätigten Steuermitteln 50 erfolgt, die von der Unterseite oder den seitlichen Seiten der Ladeplattform 4 her zugäng-lich
sind. Es ist zu bemerken, daß diese Steuermittel auch motorgetriebener, nämlieh
hydraulischer oder pneumatischer Art sein können.
Die bei einer ein Dach bildenden Plane A.l anwendbaren Mittel zur Unterspannungsetzung
in Querrichtung 49.1 können, ihrerseits, als wenigstens ein Querträger 51 ausgestaltet sein, der sich zwischen den oberen Längsträgern
13, 14 erstreckt und der unter der Wirkung geeigneter Betätigungsmittel in der Lage ist, unterhalb der genannten Plane A.l so gebogen zu werden, daß er
sie unter Spannung setzt und das Flattern im Winde derselben verhindert.
Obwohl sich die Beschreibung nicht auf ein Transportfahrzeug bezieht,
das im Bereich der Ladeplattform Leitern umfaßt, ist zu bemerken, daß die vorliegende Erfindung ebenfalls einen derartigen Fall einschließt. Insbesondere
kann der an einer seitlichen Seite angeordnete, obere Rand der Leiter mit einem Profileisen versehen werden, das eine Nute umfaßt, die in der Lage ist,
die Leiste 24 aufzunehmen, mit der der untere Längsrand 23 einer Plane A, die nur teilweise die Seitenwand des genannten Fahrzeuges bildet, versehen
ist. In Wirklichkeit sind die in einem derartigen Fall vorzunehmenden Änderungen
anhand der vogehenden Beschreibung für den Fachmann durchführbar, ohne daß dieser letzte eine erfinderische Tätigkeit zu zeigen hat.
Schließlich löst die vorliegende Erfindung vorteilhaft die sämtlichen,
auf diesem Gebiet der Zudeckung von Transportfahrzeugen mit einer Plane und der Entfernung derselben auftretenden, technischen Probleme.
Obwohl die Erfindung im Zusammenhang mit einer Sonderausführungsform
beschrieben worden ist, liegt es auf der Hand, daß sie überhaupt nicht darauf beschränkt ist und daß verschiedene Änderungen der Formen,
Materialien und Kombinationen dieser verschiedenen Elementen angebracht werden können, ohne darum vom Rahmen und vom Geist der Erfindung
abzuweichen.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane, und zum Entfernen derselben,
eines derartigen Transportfahrzeuges (2), das eine Ladeplattform (4)
umfaßt, an deren äußersten Vorder- {5, 6) und Hinterecken (7, 8) sich die Enden (11, 12) von zwei oberen Längsträgern (13, 14) tragende Pfosten (9, 10)
erheben, wobei dieses Transportfahrzeug (2) außerdem wenigstens eine Seitenwand (15) und/oder ein Dach (16) umfaßt, die/das von einer biegsamen
Plane (A; A.l), nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine der biegsamen Planen (A; A.l), die eine der Seitenwände (15) des Fahrzeuges (2) oder das Dach (16) dieses letzten definiert,
an jedem ihrer Längsränder (22, 23; 22.1, 23.1) eine Leiste (24) umfaßt, die in der Lage ist, in einer Nute (25, 26; 25.1) geeigneten Querschnitts in
einem Nutenprofileisen zu gleiten, das sich je nach dem Fall den Seitenrand (27) der Ladeplattform (4) und den an dergleichen Seite befindlichen, oberen
Längsträger (13) und/oder jeden der oberen Längsträger (13, 14) entlang erstreckt.
2. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (25, 26; 25.1) im Profileisen vorgesehen sind, das je nach dem Fall einen oberen Längsträger
(13, 14) und/oder einen im wesentlichen den Seitenrand (27) der Ladeplattform (4) bildenden, unteren Längsträger definiert.
3. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Nute (25, 26; 25.1) im Bereich eines zusätzlichen, an den oberen Längsrändern (13, 14) und/oder
an den Seitenrändern (27) der Ladeplattform (4) befestigten Nutenprofileisens vorgesehen ist.
4. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Trommel (30; 30.1) umfaßt, um die bzw. von der sich die biegsame
Plane (A; A.l) auf- bzw. abrollt, wobei diese Trommel (30; 30.1) im Falle des Daches (16) quer und, wenn es sich um eine Seitenwand (15) handelt, senkrecht
zu einem der Enden (18, 19) des genannten Transportfahrzeuges (2) angeordnet ist.
5. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel (31; 31.1)
zum Zurückziehen einer Trommel (30; 30.1) umfaßt, um diese entweder seitlich
oder oberhalb des Fahrzeuges (2) zu verlagern, je nachdem es sich um eine eine Seitenwand (15) bildende Plane (A) oder die dem Dach (16) entsprechende
Plane (Al) handelt, und zwar während den Vorgängen zum Zudekken mit einer Plane und zum Entfernen derselben, wobei diese Rückziehmittel
umgekehrt die Funktion erfüllen, es einer Trommel (30; 30.1) zu erlauben, sich je nach dem Fall an der Vorder- bzw. an der Hinterseite des Fahrzeuges
(2), nachdem dieses mit einer Plane zugedeckt ist, umzuklappen.
6. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückziehmittel (31; 31.1) aus Hebelarmen (34; 34.1) bestehen, die, einerseits, an einem ihrer
Enden gelenkig am Fahrzeug (2) gelagert sind und, andererseits, im Bereich ihres gegenüberliegenden Endes eine Trommel (30; 30.1) an jedem deren Enden
tragen.
7. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Zudecksteuermechanismus (36) umfaßt, das aus Mitteln besteht,
die in der Lage sind, eine Zugkraft auf das freie Ende (35) einer Plane (A; A.l) in der Verlängerung der Nuten (25, 26; 25.1) auszuüben.
8. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zudecksteuermechanismus (36) aus einem Zugkabel (37) besteht, das sich in jeder der Nuten
(25, 26; 25.1) erstreckt und an dem mittels eines Reiters (43) das Ende (38) eines
Längsrandes (22, 23; 22.1, 23.1) einer Plane (A; A.l) befestigt ist, wobei das genannte Zugkabel (37) eine geschlossene Schleife beschreibt, indem es sich
an den Enden der Nuten (25, 26; 25.1) zum Teil um Umkehrrollen (39, 40)
herumschlingt, von denen eine (40) eine Treibumkehrrolle ist, und wobei die außerdem einerselben Plane (A; A.l) entsprechenden Zugkabel (37) außerdem,
vorzugsweise über eine Treibwelle (47), die deren Treibumkehrrolle (40) verbindet, mechanisch mit einander verbunden sind.
9. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Ansprüchen 4 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Motor umfaßt, der während der Entfernung der Plane zur Drehsteuerung einer
Trommel (30; 30.1) dient, während er in der Lage ist, zum Antreiben des Zudecksteuermechanismus
(36) über Ent- und Einkupplungsmittel, die dessen
mechanische Verbindung abwechselnd mit der genannten Trommel (30; 30.1)
oder mit dem genannten Zudecksteuermechanismus (36) sicheren, zu dienen.
10. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (24), mit der die Längsränder (22, 23; 22.1, 23.1) einer Plane (A; A.l) versehen sind, unterbrochen
ist und aus einer Reihe von Leistenabschnitten einer vorzugsweise gleichen Länge besteht, um das Zusammenfalten mit zahlreichen Falten der
genannten Plane (A; Al) an einem der Enden (18, 19) des Transportfahrzeuges
(2) zu erlauben.
11. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Plane (A; A.l) an ihrem freien Ende (35; 35.1) ein Verstärkungsprofileisen
(46) umfaßt, dessen Enden (44, 45) mit einem Reiter (43) versehen sind, der ihre gleitende Lagerung in den Nuten (25, 26; 25.1) sichert.
12. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie Einhakmittel (48) umfaßt, die in der Lage sind, mit dem Verstärkungsprofileisen (46) zusammenzuwirken,
nachdem die Plane (A; A.l) entfaltet ist.
13. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung (49) und/oder in
Querrichtung (49.1) einer Plane (A; A.l), je nachdem diese eine Seitenwand (15) oder ein Dach (16) definiert, umfaßt.
14. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung (49) aus teleskopischen Stangenleitern (20)
bestehen, die sich senkrecht zwischen der Ladeplattform (4) und einem oberen Längsträger (13, 14) erstrecken, wobei die Verlängerungs- oder Senkungs-Steuerung
dieser Stangenleitern (20) ab hand- oder motorbetätigten Steuermitteln (50) erfolgt, die von der Unterseite oder den seitlichen Seiten der
Ladeplattform (4) her zugänglich sind.
15. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben
nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterspannungsetzung
in Querrichtung (49.1) aus als wenigstens einem Quer-
träger (51) bestehen, der sich zwischen den oberen Längsträgern (13, 14) erstreckt
und der unter der Wirkung geeigneter Betätigungsmittel in der Lage ist, unterhalb der Plane (A. 1) so gebogen zu werden, daß er sie unter Spannung
setzt.
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5
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29700393U DE29700393U1 (de) | 1997-01-10 | 1997-01-10 | Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29700393U DE29700393U1 (de) | 1997-01-10 | 1997-01-10 | Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29700393U1 true DE29700393U1 (de) | 1997-03-06 |
Family
ID=8034423
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29700393U Expired - Lifetime DE29700393U1 (de) | 1997-01-10 | 1997-01-10 | Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29700393U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2773116A1 (fr) * | 1997-12-29 | 1999-07-02 | Lucien Walter Ets | Dispositif de bachage et de debachage d'un vehicule de transport |
| DE19935009A1 (de) * | 1999-05-31 | 2000-12-14 | Mueller Hermann Frank | Zugmaschine |
| EP1110779A3 (de) * | 1999-05-31 | 2009-01-21 | Hermann-Frank Müller | Abdeckplane mit Solarzellen für Fahrzeuge |
| DE102012102048A1 (de) * | 2012-03-12 | 2013-09-12 | Oberleitner Windschutz GmbH & Co. KG | LKW-Abdeckung mit Führungsschiene |
-
1997
- 1997-01-10 DE DE29700393U patent/DE29700393U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE19935009C2 (de) * | 1999-05-31 | 2001-04-12 | Mueller Hermann Frank | Zugmaschine |
| EP1110779A3 (de) * | 1999-05-31 | 2009-01-21 | Hermann-Frank Müller | Abdeckplane mit Solarzellen für Fahrzeuge |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970417 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20001101 |