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DE29700393U1 - Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben - Google Patents

Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben

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Publication number
DE29700393U1
DE29700393U1 DE29700393U DE29700393U DE29700393U1 DE 29700393 U1 DE29700393 U1 DE 29700393U1 DE 29700393 U DE29700393 U DE 29700393U DE 29700393 U DE29700393 U DE 29700393U DE 29700393 U1 DE29700393 U1 DE 29700393U1
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DE29700393U
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Lucien Walter Ets SA
Original Assignee
Lucien Walter Ets SA
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Publication date
Application filed by Lucien Walter Ets SA filed Critical Lucien Walter Ets SA
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)

Description

DIPL-ING. FRITZ SCHOPPE
Patentanwalt Schoppe · Postfach 82049 Puiiach be, München
ETABLISSEMENTS LUCIEN WALTER Societe Anonyme Zone Industrielle Nord - CD F-67170 Brumath Frankreich
European Patent Attorney
Postanschrift/Mail address:
Postfach/P. O. Box 104
82049 Puilach bei München
Telefon/Telephone 089/7902025 Telefax/Facsimile 089/7902215 Telefax/Facsimile 089/749 96977
e-mail 101345, 3117 CompuServe
Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und zum Entfernen derselben
Kanzleianschritt/Office address: Georg-Kaib-Straße 9, 82049 Pullach bei München Bankverbindung/Bankers: Hypo-Bank Grünwald, Kontonummer 2960155028 (BLZ 70020001) Postgiroamt München. Kontonummer 315 720-803 (BLZ 70010080) . USt-I(J Nr./VAT Registration Number DE 130575439
VORRICHTUNG ZUM ZUDECKEN EINES TRANSPORTFAHRZEUGES MIT
EINER PLANE UND ZUM ENTFERNEN DERSELBEN
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane, und zum Entfernen derselben, eines derartigen Transportfahrzeuges, das eine Ladeplattform umfaßt, an deren äußersten Vorder- und Hinterecken sich die Enden von zwei oberen Längsträgern tragende Pfosten erheben, wobei dieses Transportfahrzeug außerdem wenigstens eine Seitenwand und/oder ein Dach umfaßt, die/das von einer biegsamen Plane, nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird.
Ihre Anwendung wird die vorliegende Erfindung auf dem Gebiet der Transportfahrzeuge mit biegsamer Plane im allgemeinen finden.
Wie oben beschrieben wird ein Transportfahrzeug mit biegsamer Plane zunächst von einer Ladeplattform definiert, die dazu bestimmt ist, auf geeigneten Rollmitteln zu ruhen. Diese Ladeplattform ist mit einer Struktur gekrönt, die hauptsächlich mittels Pfosten definiert wird, die an jeder Ecke der genannten Plattform angeordnet sind und auf denen die Enden von zwei oberen Längsträgern ruhen.
Im Falle eines Straßentransportfahrzeuges umfaßt diese an ihrem vorderen Teil oft eine starre Tafel, während die Hinterwand von einer Zugangstür zur Ladung definiert wird.
Seitlich ist die Struktur noch mittels zusammenklappbarer Stangenleitern ergänzt, die sich senkrecht zwischen der Ladeplattform und dem oberen Längsträger erstrecken. Sie sind ebenfalls im gleichen Abstand zueinander zwischen den beiden Vorder- und Hinterenden einer selben Seite verteilt. Waagerecht sind zwischen den Pfosten und den genannten Stangenleitern manchmal Bretter angeordnet, deren Funktion es insbesondere ist, die auf der Ladeplattform angeordneten Güter seitlich festzuhalten.
Es ist zu bemerken, daß die Ladeplattform in gewissen Fällen mit oft zusammenklappbaren Seitenleitern versehen sein kann. Unter diesen Umständen erstrecken sich die oben genannten, zusammenklappbaren Stangenleitern senkrecht zwischen zwei aufeinanderfolgenden Leitern.
Die Seitenwände und das eigentliche Dach dieser Transportfahrzeuge bestehen oft aus biegsamen Planen, nämlich aus Verbundmaterial, wie Leinen, Polyester mit PVC-Überzug. Dann wirft sich das Problem des Zudeckens dieser Transportfahrzeuge mit einer Plane und des Entfernens dieser letzten auf,
welche, wenn sie einen nichtunwesentlichen Zeitverlust bedeuten, außerdem einer für den Bedienungsmann besonders lästigen Durchführung sind.
Also besteht die nämlich zum seitlichen Freimachen der Ladeplattform eines Transportfahrzeuges meist verwendete Lösung darin, den oberen Rand der die Seitenwand bildenden Plane mit Laufrollen zu versehen, die geeignet sind, sich in sich auf den oberen Längsträgern erstreckenden Gleitschienen zu verschieben. Gemäß einer ersten Variante umfaßt der untere Längsrand dieser Plane, seinerseits, eine ganze Reihe gleich weit entfernte Riemen, die einzeln an ergänzende Mittel zu befestigen sind, mit denen die Ladeplattform oder ihre Leitern versehen sind. Gemäß einer weiteren, üblich verwendeten Lösung umfaßt der untere Längsrand der Plane gleich weit entfernte Schnurlöcher, die von einem elastischen Tau durchquert werden, das mit einer Vielzahl von ebenfalls an der genannten Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Ladeplattform oder an den Leitern angebrachten Haken zusammenwirkt. Auch wurden Kombinationen der vorgehenden Lösungen betrachtet.
Es gehört sich, hier eine Zwischenbemerkung einzufügen und das Problem der auf dem Gebiet der internationalen Straßentransporte (T.I.R.) anwendbaren Normen zu erwähnen. Diese Normen erfordern, daß es unmöglich sei, auch wäre es nur eine Hand in das Transportfahrzeug hineinzuführen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es mit biegsamen Planen geschlossen ist oder nicht. Außerdem muß sichergestellt werden können, daß das Fahrzeug während dem Transport zu keiner Zeit geöffnet worden ist. Dies erklärt, daß die Ränder einer biegsamen Plane unter diesen Umständen mit Schnurlöchern versehen werden müssen, die einen Höchstabstand zwischen ihnen einhalten und dazu bestimmt sind, auf direkt oder indirekt fest mit der Ladeplattform verbundene Schlaufen positioniert zu werden und durch die anschließend ein Kabel geführt wird, das durch geeignete, versiegelte Verriegelungsmittel in seiner Lage gehalten wird.
Es liegt auf der Hand, daß diese Verfahren zum Befestigen einer biegsamen Plane die Arbeit des Bedienungsmannes, der das Transportfahrzeug mit einer Plane zudecken und diese letzte entfernen muß, erheblich erschwierigen. Außerdem, wenn es sich in der vorgehenden Beschreibung hauptsächlich um die Befestigung des unteren Längsrandes der biegsamen, eine Seitenwand definierenden Plane handelte, so findet man diegleichen Probleme
auch oft im Bereich der senkrechten Vorder- und Hinterränder. Nun, um die Riemen anzuschnallen oder das elastische Tau zu befestigen oder sogar das Kabel in die Schlaufen einzuführen, auf denen die diesen senkrechten Vorder- und Hinterrändern entsprechenden Schnurlöcher positioniert worden sind, kann der Bedienungsmann nicht mehr vomm Boden her eingreifen und muß er somit auf das Fahrzeug klettern, mit allen den damit verbundenen Gefahren.
Ein weiterer, mit dieser üblichen Lösung verbundener Nachteil liegt darin, daß die der Seitenwand entsprechende, biegsame Plane, nachdem sie an der Vorder- bzw. Hinterseite des Fahrzeuges zusammengefaltet worden ist, einen gewissen Platz einnimmt und es nicht erlaubt, die völlige, nützliche Ladebreite des Fahrzeuges freizumachen. Deshalb ist es oft notwendig, mehrmals anzufangen, um die Güter wie es sich gehört auf die Ladeplattform anzuordnen.
Um die sämtlichen Schwierigkeiten des Zudeckens eines Transportfahrzeuges mit einer Plane und des Entfernens dieser letzten zu beseitigen, hat man schon eine gewisse Anzahl Vorrichtungen ausgedacht. Eine davon ist in FR-A-2.667.552 beschrieben worden. Gemäß dieser bekannten Vorrichtung wird der obere Rand einer biegsamen, eine Seitenwand des Fahrzeuges definierenden Plane fest mit dem oberen Längsträger verbunden, während diese in ihrer waagerechten Mittelebene eine waagerechte Stange aufnimmt, deren eines Ende mittels eines geeigneten Treibmittels in Drehung angtrieben werden kann. Also rollen sich während der Drehung dieser waagerechten Stange sowohl der obere Teil als auch der untere Teil der Plane um die genannte Stange auf und gelangt das Ganze völlig aufgerollt im Bereich des oberen Längsträgers des Fahrzeuges.
Nun, zufolge der großen Länge des genannten Fahrzeuges wird eine Torsion im Bereich der Stange ausgeübt, sodaß eine Verzögerung des Aufrollens der Plane an derjenigen Seite, an der die genannte Stange nicht angetrieben wird, im Vergleich zur gegenüberliegenden Seite auftritt. Wegen des durch die am oberen Teil des Fahrzeuges aufgerollte Plane eingenommenen Platzes ergibt sich hieraus sowieso eine geringere, nützliche Ladehöhe. Außerdem hat sich die Vorrichtung als unzuverlässig erwiesen.
Die Probleme der Befestigung der Plane im Bereich ihres unteren Randes sind teilweise gelöst worden durch das Vorsehen an diesem unteren Ende
der Plane eines Futterals, das eine Stange enthält, die durch geeignete Unterspannungsetzungsmechanismen betätigt wird. Auch hier sind jedoch Mittel zum Versiegeln jedes dieser Mechanismen vorzusehen, um den T.I.R.-Transportbedingungen oder den Anforderungen (die oft diegleichen sind) im Rahmen des Transportes zwischen Firmen zu entsprechen. Wie dem auch sei, bleibt das Problem völlig bestehen hinsichtlich der Befestigung dieser Planen entlang deren senkrechten Rändern, wofür man so gut es geht nach in vielen Hinsichten unvollkommenen Lösungen gestrebt hat.
In einer weiteren Schrift FR-2.676.692 ist ebenfalls eine Vorrichtung zum Zudecken eines Transportfahrzeuges mit einer eine Seitenwand bildenden, biegsamen Plane und zum Entfernen derselben beschrieben, die statt des Aufrollens der genannten Plane vorsieht, diese mit zahlreichen Falten im Bereich des oberen Längsträgers des genannten Fahrzeuges zusammenzufalten. Beim Lesen dieser Schrift stellt man fest, daß die betrachtete Lösung sehr komplexe Mechanismen verwendet, die eine große Anzahl üblicher Merkmale einer Karosserie eines derartigen Transportfahrzeuges aufneu in Frage stellen. Außerdem, wenn die Plane angeblich in der Lage ist, gleichzeitig die Funktionen der zum seitlichen Festhalten der Güter dienenden, waagerechten Bretter zu erfüllen, so erfordert sie eine ganz spezifische Konfektion, die deshalb eines hohen Kostpreises ist. Dies ist um so ernster, als eine derartige Plane darum keine längere Lebensdauer hat als eine übliche Plane, die sowieso eine kürzere Lebensdauer hat als der übrige Teil der Karosserie, sodaß es notwendig ist, sie nach einer gewissen Verwendungszeit zu ersetzen.
Die vorliegende Erfindung beabsichtigt, eine Antwort auf die sämtlichen, auf dem Gebiet auftretenden Beschränkungen zu bringen und zwar mittels einer ebenso einfachen wie zweckmäßigen Lösung, da sie ein schnelles Zudecken des Transportfahrzeuges mit einer Plane und ein schnelles Entfernen derselben, insbesondere hinsichtlich dessen Seitenwände, erlaubt, wobei man wissen soll, daß sie mit dergleichen Leichtheit auch für das Dach gilt.
Diese erfindungsmäßige Lösung bringt ebenfalls eine durchgreifende Lösung hinsichtlich der Befestigung der Plane über ihren ganzen Umkreis.
Hierzu bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane, und zum Entfernen derselben, eines derartigen Transportfahrzeuges, das eine Ladeplattform umfaßt, an deren äußersten Vorder- und Hinterecken sich die Enden von zwei oberen Längsträgern tragende Pfosten
erheben, wobei dieses Transportfahrzeug außerdem wenigstens eine Seitenwand und/oder ein Dach umfaßt, die/das von einer biegsamen Plane, nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der biegsamen Planen, die eine der Seitenwände des Fahrzeuges 5 oder das Dach dieses letzten bildet, an jedem ihrer Längsränder eine Leiste umfaßt, die in der Lage ist, in einer Nute geeigneten Querschnitts in einem Nutenprofileisen zu gleiten, das sich je nach dem Fall den Seitenrand der Ladeplattform und den an dergleichen Seite befindlichen, oberen Längsträger und/oder jeden der oberen Längsträger entlang erstreckt.
Erfindungsgemäß umfaßt die Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben eine Trommel, auf die bzw. von der sich die biegsame Plane auf- bzw. abrollt, wobei diese Trommel im Falle des Daches quer und im Falle einer Seitenwand senkrecht zu einem der Enden des genannten Transportfahrzeuges angeordnet ist.
Gemäß einer Ausführungsvariante ist die Leiste, mit der die Längsränder der Plane versehen sind, unterbrochen und besteht sie aus einer Reihe von Leistenabschnitten vorzugsweise gleicher Länge, um das Zusammenfalten mit zahlreichen Falten der genannten Plane an einem der Enden des Transportfahrzeuges zu erlauben.
Die durch diese Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, daß die biegsame Plane dank der Leisten, mit denen ihre Längsränder versehen sind, in Längsrichtung frei in den Nuten der Nutenprofileisen, in denen diese eingeführt sind, gleiten können, während sie in einer Querrichtung vollkommen aufrechterhalten bleiben. Demzufolge bemerkt man, daß dies das Problem der Befestigung einer derartigen, biegsamen Plane entlang ihren Längsrändern sowohl aus dem Gesichtspunkt der leichten Anbringung und somit des Bedienungsmannes als auch hinsichtlich der Bedürfnisse gewisser Sondertransportweisen endgültig löst. Außerdem kann wenigstens einer der senkrechten oder Querränder endgültig fest mit entweder der Karosserie des Fahrzeuges oder der Trommel, auf die die Plane bestimmt ist, sich aufzurollen, verbunden werden. Der gegenüberliegende, senkrechte oder Querrand kann mittels eines Verstärkungsprofileisens versteift werden, dessen Enden ihrerseits gleitend in den Nuten gelagert sind.
Demzufolge sieht man, daß man auf dem Umweg über dies die sämtlichen Vorgänge zum Zudecken des Transportfahrzeuges mit einer Plane und
zum Entfernen derselben vom Boden her durchführen kann, abgesehen davon, daß, obwohl sie handbetätigt erfolgen können, eine teilweise oder vollständige Automatisierung leicht durchführbar ist.
Weitere Zwecke und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Laufe der nachfolgenden Beschreibung deutlich werden, die sich auf eine Ausführungsform bezieht und nur als ein andeutendes und nichtbeschränkendes Beispiel gegeben ist.
Die Erfindung wird anhand der anliegenden Zeichnungen besser verstanden werden. Es zeigen:
- Figur 1, eine schematische, perspektivische Ansicht eines mit einer erfindungsmäßigen Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben versehenen Transportfahrzeuges, wobei das Fahrzeug in diesem Fall mit einer Plane zugedeckt ist,
- Figur 2, eine der Figur 1 ähnliche Ansicht, wobei die Plane zum Teil vom Fahrzeug entfernt ist,
- Figur 3, eine schematische Teilansicht im Schnitt des Transportfahrzeuges, die die Zusammenwirkung der Längsränder der biegsamen Planen mit den Nuten der Nutenprofileisen, mit denen das Fahrzeug versehen ist, zeigt,
- Figur 4, eine der Figur 3 ähnliche Ansicht, wobei der Schnitt im Bereich der Umkehrrollen des die Plane während dem Zudecken mit der Plane betätigenden Treibmechanismus,
- Figur 5, eine schematische Teilansicht von oben des Fahrzeuges, im Bereich der Planen aufrolltrommeln,
- Figur 6, eine schematische Teilansicht von links der Figur 5,
- Figur 7, eine schematische, teilweise abgerissene Ansicht des den PIanenaufrolltrommeln gegenüberliegenden Endes des Fahrzeuges,
- Figur 8, eine den Figuren 3 und 4 ähnliche Ansicht, die die Führung in den Nuten der Enden der dem freien, senkrechten oder Querrand einer Plane zugeordneten VeiStärkungsprofileisen,
- Figur 9, schematisch das Arbeitsprinzip des Steuermechanismus der Zudeckung mit einer Plane,
- Figur 10, schematisch eine Vorrichtung zum Verriegeln eines Verstärkungsprofileisens nach der Durchführung der Zudeckung mit einer Plane.
Wie in den Figuren 1 und 2 der anliegenden Zeichnungen dargestellt,
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung 1 zum Zudecken eines Transportfahrzeuges 2 mit einer Plane, und zum Entfernen derselben. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die vorliegende Erfindung, obwohl in den Zeichnungen insbesondere ein als von einem Schlepper 3 geschleppter Anhänger ausgestaltetes Straßentransportfahrzeug dargestellt ist, ebenfalls bei anderen Arten Transportfahrzeuge, insbesondere bei Eisenbahnwagen, anwendbar ist.
In Wirklichkeit sind die betreffenden Fahrzeuge diejenigen, die eine Ladeplattform 4 umfassen, an deren äußersten Vorder- 5, 6 und Hinterecken 7, 8 sich die Enden 11, 12 von zwei oberen Längsträgern 13, 14 tragende Pfosten 9, 10 erheben. Außerdem umfaßt dieses Transportfahrzeug 2 wenigstens eine Seitenwand 15 und/oder ein Dach 16, die/das von einer biegsamen Plane A, Al, nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird.
Ein derartiges Fahrzeug 2 kann noch eine Tür, um von der Hinterseite her Zugang zu den Gütern zu haben, sowie eine biegsame oder starre Vorderquerwand 17 aufnehmen. Außerdem können sich seitlich zwischen den Pfosten 5, 7; 6, 8 an den Vorder- 18 und Hinterenden 19 des Fahrzeuges 2 (und zwar in Fahrtrichtung dieses letzten gesehen, wenn es sich um ein Straßentransportfahrzeug handelt) vorzugsweise zusammenklappbare Stangenleitern 20 senkrecht und im wesentlichen gleich weit von einander entfert erstrecken. Weiterhin können zwischen diesen Stangenleitern 20 und den genannten Pfosten 5, 7; 6, 8 waagerechte Bretter 21 angeordnet sein, die das seitliche Festhalten der Güter sichern.
Erfindungsgemäß umfassen die die Seitenwände 15 des Fahrzeuges 2 oder auch dessen Dach 16 definierende(n), biegsame(n) Plane bzw. Planen A, Al an jedem ihrer Längsränder 22, 23; 22.1, 23.1 (siehe Figuren 3 bis 8) eine Leiste 24, die geeignet ist, in einer Nute 25, 26; 25.1 geeigneten Querschnitts eines Nutenprofiieisens, das sich je nach dem Fall den Seitenrand 27 der Ladeplattform 4 und den oberen Längsträger 13 und/oder jeden der oberen Längsträger 13, 14 entlang erstreckt, zu gleiten.
Man versteht deutlich, daß das in den Zeichnungen gezeigte Ausführungsbeispiel demjenigen Fall entspricht, in dem die erfindungsmäßige Lösung sowohl für das Dach 16 als auch für die Seitenwände 15 angewandt wird. Im Rahmen der Figur 4 ist die Nute 25, 26; 25.1 direkt im den oberen Längsträger 13 definierenden Profileisen vorhanden, obwohl sie ebenfalls in
dem im wesentlichen den Seitenrand 27 der Ladeplattform 4 definierenden, unteren Längsträger vorgesehen werden kann. Die Nute 25, 26; 25.1 kann aber auch im Bereich zusätzlicher Nutenprofileisen vorgesehen werden, die an die oberen Längsträger 13, 14 oder auch an die Seitenränder 27 der genannten Ladeplattform 4 befestigt werden. Im Bereich dieser Seitenränder 27 der Ladeplattform 4 soll man vorzugsweise eine gewisse Anzahl Vorsorgsmaßnahmen treffen, um zu vermeiden, daß die Nute 26 oder auch das diese letzte aufnehmende, zusätzliche Nutenprofileisen durch die Handlungs- und Ladezeuge beschädigt werden kann.
Die Nute 25, 26; 25.A hat als Hauptmerkmal, daß sie eine Seitenöffnung 28 einer zureichenden Breite umfaßt, um es der Plane A, Al einer gegebenen Dicke 28 zu erlauben, frei zu gleiten, ohne dennoch das seitliche Herausschieben der Leiste 24 zu erlauben.
Inwendig kann diese Nute 25, 26; 25.1 entweder dem Querschnitt der Leiste 24 angepaßt sein oder einen irgendwie größeren Querschnitt umfassen. Also kann diese Nute 25, 26; 25.1, wie in Figur 4 ersichtlich, von den Wänden des sie aufnehmenden Profileisens begrenzt werden.
Gemäß einer ersten, den anliegenden Zeichnungen entsprechenden Ausführungsform umfaßt die Vorrichtung 1 zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben außerdem eine Trommel 30; 30.1, auf die bzw. von der die biegsame Plane A; Al geeignet ist, sich auf- bzw. abzurollen. Diese Trommel 30; 30.1 ist im Falle des Daches 16 quer oder, wenn es sich um eine Seitenwand 15 handelt, senkrecht zu einem der Enden 18,19 des Fahrzeuges 2 angeordnet.
Also ist/sind die Trommel bzw. Trommeln 30; 30.1 im Falle eines Straßentransportfahrzeuges, wie in den Figuren 1 und 2 ersichtlich, vorzugsweise am Vorderende 18 dieses Fahrzeuges 2 angeordnet. Insbesondere im Rahmen dieser als Anhänger ausgestalten Fahrzeuge für den Transport auf dem Landwege ist der Abstand zwischen diesem letzten und dem Schlepper 3 jedoch oft gering. Nun, der von einer Rolle 30, nachdem die Plane A aufgerollt ist, angenommene Querschnitt kann größer sein als dieser Abstand. Andererseits ist die Breite dieser Transportfahrzeuge gesetzlich geregelt, sodaß nicht vorgesehen werden kann, die Trommeln 30 zum Aufrollen der den Seitenwänden 15 entsprechenden Planen A endgültig seitlich des Fahrzeuges 2 anzubringen.
Das Problem ist ähnlich für die zum Aufrollen der Plane Al des Daches 16
dienende Trommel 30.1. In diesem Fall gibt es jedoch keine direkte, mit dem Abstand zwischen dem Fahrzeug 2 und dem Schlepper 3 verbundene Schwierigkeiten, da das Führerhaus dieses letzten in der Regel einer niedrigeren Höhe ist.
Also umfaßt die Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben erfindungsgemäß Mittel 31; 31.1 zum Zurückziehen einer Trommel 30; 30.1, um diese entweder seitlich oder oberhalb des Fahrzeuges zu verlagern, je nachdem es sich um eine eine Seitenwand 15 bildende Plane A oder die dem Dach 16 entsprechende Plane Al handelt, und zwar während den Vorgängen zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben. Umgekehrt erfüllen diese Rückziehmittel 31; 31.1 die Funktion, es einer Trommel 30; 30.1 zu erlauben, sich je nach dem Fall an der Vorder- bzw. an der Hinterseite des Fahrzeuges 2, nachdem dieses mit einer Plane zugedeckt ist und während dessen Fahrten, umzuklappen. Wie oben schon erwähnt, sind die Trommeln 30; 30,1 im Falle eines Straßentransportfahrzeuges vorzugsweise am Vorderende 18 dieses letzten angeordnet, sodaß sich diese Trommeln 30; 30.1, nachdem das Fahrzeug 2 mit einer Plane zugedeckt ist und während der Fahrt, in die Verlängerung des genannten Fahrzeuges 2 positionieren. Außerdem, um die Lenkvorgänge des Schleppers 3 nicht dadurch zu hindern, daß der Drehwinkel dieses letzten bezüglich des genannten Fahrzeuges 2 beschränkt wird, sind die insbesondere den Trommeln 30 zum Aufrollen einer Seitenplane A zugeordneten Rückziehmittel 31 so bestimmt, daß eine derartige Trommel 30 nicht nur einfach an der Vorderseite des Fahrzeuges 2, sondern auch in Richtung der senkrechten Mittelebene 32 des genannten Fahrzeuges 2 zurückgezogen werden kann. Diese also bezüglich der seitlichen Seiten dieses Fahrzeuges 2 versetzten Trommeln können nicht mit den Ecken 33 des Führerhauses des Schleppers 3 in Berührung kommen.
Wie in den Figuren 5 und 6 gezeigt, können die genannten Rückziehmittel 31; 31.1 als Hebelarme 34; 34.1 ausgestaltet sein, die, einerseits, an einem ihrer Enden am fahrzeug 2 befestigt sind und, andererseits, im Bereich ihres gegenüberliegenden Endes eine Trommel 30; 30.1 an jedem deren Enden tragen.
Die Rückziehmittel 31; 31.1 können gleich wie die Drehsteuerung der Trommel bzw. Trommeln 30; 30.1 während dem Aufrollen einer Plane A; Al zum Entfernen der Plane vom Fahrzeug 2 handbetätigt oder motorangetrie-
ben werden.
In diesem Zusammenhang kann das Abrollen einer Plane A; Al zwecks des Zudeckens des Fahrzeuges 2 mit einer Plane nur erfolgen, indem am freien Ende 35; 35.1 dieser Plane A; Al in der Verlängerung der Nuten 25, 26; 25.1 gezogen wird, in denen die Leisten 24 eingeführt sind, mit denen ihre Längsränder"22, 23; 22.1, 23.1 versehen sind. Auch hier kann dieses Ziehen mit der Hand erfolgen. Wegen der oft großen Länge dieser Transportfahrzeuge 2 wird man jedoch vorzugsweise über ein Zudecksteuermechanismus 36 verfügen, dessen Arbeitssprinzip in Figur 9 gezeigt ist und wovon gewisse Einzelheiten in den Figuren 3 bis 8 aufgenommen sind.
Im wesentlichen besteht dieses Zudecksteuermechanismus 36 aus Mitteln, die geignet sind, eine Zugkraft auf das freie Ende 35 einer Plane A; Al, gerade in der Verlängerung der Nuten 25, 26; 25.1, auszuüben. Also besteht das genannte Mechanismus 36 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform aus einem Zugkabel 37, das sich in jeder der Nuten 25, 26; 25.1 erstreckt und an dem das Ende 38 eines Längsrandes 22, 23; 22.1, 23.1 einer Plane A; A.l befestigt ist. Also wird die von diesen Kabeln 37 ausgeübte Zugkraft im wesentlichen an die Leisten 24, mit denen eine Plane A; Al versehen ist, weitergegeben.
Vorteilhaft beschreibt ein Zugkabel 37 eine geschlossene Schleife, indem es sich an den Enden der Nuten 25, 26; 25.1 zum Teil um Umkehrrollen 39, 40 herumschlingt. Dieses Zugkabel 37 definiert also zwei Trume 41, 42, an einem 41 von denen das Ende 38 eines Längsrandes 22, 23; 22.1, 23.1 einer Plane A; Al mittels eines geeigneten Reiters 43 befestigt wird. In Wirklichkeit sind mit diesem Reiter 43 die Enden 44, 45 eines Verstärkungsprofileisens 46 versehen, mit dem das freie Ende 35; 35.1 einer Plane A; A.l fest verbunden ist. In diesem Zusammenhang kann an diesem freien Ende 35; 35.1 einer Plane A; A.l gegebenenfalls ein Futteral vorgesehen werden, das geeignet ist, das genannte Verstärkungsprofileisen 46 aufzunehmen. Wie dem auch sei, sieht man, daß das Verstärkungsprofileisen 46 über Reiter 43 gleitend in den Nuten 25, 26; 25.1 gelagert ist.
Selbstverständlich soll es vorzugsweise einen Synchronismus bei der Verschiebung und der Intensität der von den eine selbe Plane A; A.l betätigenden Kabeln 37 ausgeübten Zugkraft geben. Deshalb sind die genannten, einer selben Plane A; A.l entsprechenden Zugkabel 37 mechanisch miteinan-
der verbunden.
In diesem Zusammenhang erfolgt der hand- bzw. motorbetätigte Antrieb der Zugkabel 37 vorzugsweise über wenigstens eine der Umkehrrollen 39, 40. Darum ist es vorteilhaft, daß die den eine selbe Plane A; Al betätigenden Zugskabeln entsprechenden Treibumkehrrollen 40 diejenigen sind, die mechanisch miteinander verbunden sind. Also ist vorgesehen, diese Treibumkehrrollen 40 über eine Treibwelle 47, die außerdem von hand- bzw. motorbetätigten Antriebsmitteln betätigt werden kann, miteinander zu verbinden. Beispielsweise kann man über eine Kurbel verfügen, die es einem Bedienungsmann erlaubt, die Treibwelle 47 in Drehung zu steuern, und zwar über ein geeignetes Untersetzungsgetriebe. Außerdem kann im Falle einer motorbetätigten Steuerung vorgesehen werden, daß der während der Entfernung der Plane zur Drehsteuerung einer Trommel 30; 30.1 dienende Motor auch zum Antreiben des Zudecksteuermechanismus 36 dienen kann, wobei geeignete Ent- und Einkupplungsmittel die mechanische Verbindung abwechselnd mit der einen oder der anderen sicheren.
Gleichfalls können Einzeltreibmittel verwendet werden, um das Entfalten bzw. das Auffalten mehrerer Planen A; A.l zu steuern. Auch hier können Ent- und Einkupplungsmittel verwendet werden, die entworfen sind, um diese Planen A; Al einzeln und/oder gleichzeitig zu betätigen.
Selbstverständlich können, wie in Figur 9 gezeigt, die Treib umkehr rollen 40, jedoch auch die Umkehrrollen am gegenüberligenden Ende, mechanisch über eine derartige Treibwelle 47 miteinander verbunden werden.
Es ist zu bemerken, daß sowohl das Entfalten als auch das Auffalten einer Plane durch Mittel unterstützt werden, die als Mittel zum Ausgleichen des Gewichts und der Reibungskräfte, denen diese Plane während diesen Vorgängen ausgesetzt ist, ausgestaltet sind. Also kann man sich diese Ausgleichmittel als Federmittel vorstellen, die z.B. in einer Trommel 30; 30.1 und/oder am gegenüberliegenden Ende des Fahrzeuges 2 angebracht sind und respektive während dem Entfalten und/oder dem Aufrollen der Plane allmählich unter Spannung gesetzt werden. Derartige Ausgleichmittel entlasten auch entweder die Treibmittel oder die Kraft, die der Gebraucher bei einer Handbetätigung liefern muß.
Erfindungsgemäß ist ebenfalls vorgesehen, eine Plane A; Al, statt sie um eine Trommel 30; 30.1 aufzurollen, an einem der Enden 18, 19 des Fahrzeuges
2 mit zahlreichen Falten zusammenzufalten. Unter diesen Umständen wird die Plane A; Al an der Seite, an der dieses Zusammenzufalten mit zahlreichen Falten erfolgt, an einen Pfosten 10 des Fahrzeuges 2 befestigt. Außerdem ist die Leiste 24, mit der die Längsränder 22, 23; 22.1, 23.1 einer Plane A; Al versehen sind, unterbrochen und besteht sie aus einer Reihe von Leistenabschnitten einer vorzugsweise gleichen Länge, um gerade dieses Zusammenfalten mit zahlreichen Falten zu erlauben.
Hinsichtlich der Befestigung einer Plane A; A.l über ihren ganzen Umkreis sieht man, daß das Problem im Bereich der Längsränder 22, 23; 22.1, 23.1 endgültig gelöst ist, sobald die genannte Plane A, Al wie es sich gehört so entfaltet ist, daß diese Leisten 24 in den Nuten 25, 26; 25.1 eingeschlossen sind. Gleichfalls wird diese Plane A; A.l an der Seite, an der das Aufrollen bzw. das Zusammenfalten mit zahlreichen Falten erfolgt, entweder fest mit der Trommel 30; 30.1 verbunden oder an die Struktur des Fahrzeuges 2 befestigt.
Schließlich wird die Sache am freien Ende 35; 35.1 dieser Plane A; A.l zufolge des Verstärkungsprofüeisens 46 erheblich erleichtert. Also verhindert dieses letzte es, die Plane A; Al bezüglich des Fahrzeuges 2 hochzuheben oder zu entfernen, sodaß es keinen Zugang zu den Gütern im Inneren erlaubt. Außerdem, da er direkt mit den Zugkabeln 37 des Zudecksteuermechanismus, und zwar über Reiter 43, mit denen seinen Enden 44, 45 versehen sind, zusammenwirkt, kann er nicht mit der Hand zurückgedrückt werden, wenn man die Vorsorgsmaßnahme trifft, die gennanten Zugkabel 37 z.B. durch Verwendung eines Bremsmotors für ihren Antrieb unbeweglich zu machen. Wie in Figur 10 gezeigt, kann der Pfosten 9 oder der obere Querträger, mit dem das Verstärkungsprofileisen 46, nachdem die Plane A; A.l entfaltet ist, zusammenwirkt, jedoch mit Einhakmitteln 48 versehen werden, die im vorkommenden Fall außerdem als Mittel zur waagerechten Unterspannungsetzung der Plane A; A.l dienen. Diese Einhakmittel 48 sind so vorgesehen, daß sie von einem Bedienungsmann vom Boden her betätigt werden können.
Schließlich umfaßt die erfindungsmäßige Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung 49 und/oder in Querrichtung 49.1 einer Plane A; A.l, je nachdem diese eine Seitenwand 15 oder ein Dach 16 definiert.
Also bestehen diese Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung 49
vorzugsweise aus teleskopischen Stangenleitern 20, deren Verlängerungsoder Senkungssteuerung ab handbetätigten Steuermitteln 50 erfolgt, die von der Unterseite oder den seitlichen Seiten der Ladeplattform 4 her zugäng-lich sind. Es ist zu bemerken, daß diese Steuermittel auch motorgetriebener, nämlieh hydraulischer oder pneumatischer Art sein können.
Die bei einer ein Dach bildenden Plane A.l anwendbaren Mittel zur Unterspannungsetzung in Querrichtung 49.1 können, ihrerseits, als wenigstens ein Querträger 51 ausgestaltet sein, der sich zwischen den oberen Längsträgern 13, 14 erstreckt und der unter der Wirkung geeigneter Betätigungsmittel in der Lage ist, unterhalb der genannten Plane A.l so gebogen zu werden, daß er sie unter Spannung setzt und das Flattern im Winde derselben verhindert.
Obwohl sich die Beschreibung nicht auf ein Transportfahrzeug bezieht, das im Bereich der Ladeplattform Leitern umfaßt, ist zu bemerken, daß die vorliegende Erfindung ebenfalls einen derartigen Fall einschließt. Insbesondere kann der an einer seitlichen Seite angeordnete, obere Rand der Leiter mit einem Profileisen versehen werden, das eine Nute umfaßt, die in der Lage ist, die Leiste 24 aufzunehmen, mit der der untere Längsrand 23 einer Plane A, die nur teilweise die Seitenwand des genannten Fahrzeuges bildet, versehen ist. In Wirklichkeit sind die in einem derartigen Fall vorzunehmenden Änderungen anhand der vogehenden Beschreibung für den Fachmann durchführbar, ohne daß dieser letzte eine erfinderische Tätigkeit zu zeigen hat.
Schließlich löst die vorliegende Erfindung vorteilhaft die sämtlichen, auf diesem Gebiet der Zudeckung von Transportfahrzeugen mit einer Plane und der Entfernung derselben auftretenden, technischen Probleme.
Obwohl die Erfindung im Zusammenhang mit einer Sonderausführungsform beschrieben worden ist, liegt es auf der Hand, daß sie überhaupt nicht darauf beschränkt ist und daß verschiedene Änderungen der Formen, Materialien und Kombinationen dieser verschiedenen Elementen angebracht werden können, ohne darum vom Rahmen und vom Geist der Erfindung abzuweichen.

Claims (15)

SCHUTZANSPRÜCHE
1. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane, und zum Entfernen derselben, eines derartigen Transportfahrzeuges (2), das eine Ladeplattform (4) umfaßt, an deren äußersten Vorder- {5, 6) und Hinterecken (7, 8) sich die Enden (11, 12) von zwei oberen Längsträgern (13, 14) tragende Pfosten (9, 10) erheben, wobei dieses Transportfahrzeug (2) außerdem wenigstens eine Seitenwand (15) und/oder ein Dach (16) umfaßt, die/das von einer biegsamen Plane (A; A.l), nämlich aus Verbundmaterial, definiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der biegsamen Planen (A; A.l), die eine der Seitenwände (15) des Fahrzeuges (2) oder das Dach (16) dieses letzten definiert, an jedem ihrer Längsränder (22, 23; 22.1, 23.1) eine Leiste (24) umfaßt, die in der Lage ist, in einer Nute (25, 26; 25.1) geeigneten Querschnitts in einem Nutenprofileisen zu gleiten, das sich je nach dem Fall den Seitenrand (27) der Ladeplattform (4) und den an dergleichen Seite befindlichen, oberen Längsträger (13) und/oder jeden der oberen Längsträger (13, 14) entlang erstreckt.
2. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (25, 26; 25.1) im Profileisen vorgesehen sind, das je nach dem Fall einen oberen Längsträger (13, 14) und/oder einen im wesentlichen den Seitenrand (27) der Ladeplattform (4) bildenden, unteren Längsträger definiert.
3. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Nute (25, 26; 25.1) im Bereich eines zusätzlichen, an den oberen Längsrändern (13, 14) und/oder an den Seitenrändern (27) der Ladeplattform (4) befestigten Nutenprofileisens vorgesehen ist.
4. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Trommel (30; 30.1) umfaßt, um die bzw. von der sich die biegsame Plane (A; A.l) auf- bzw. abrollt, wobei diese Trommel (30; 30.1) im Falle des Daches (16) quer und, wenn es sich um eine Seitenwand (15) handelt, senkrecht zu einem der Enden (18, 19) des genannten Transportfahrzeuges (2) angeordnet ist.
5. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel (31; 31.1)
zum Zurückziehen einer Trommel (30; 30.1) umfaßt, um diese entweder seitlich oder oberhalb des Fahrzeuges (2) zu verlagern, je nachdem es sich um eine eine Seitenwand (15) bildende Plane (A) oder die dem Dach (16) entsprechende Plane (Al) handelt, und zwar während den Vorgängen zum Zudekken mit einer Plane und zum Entfernen derselben, wobei diese Rückziehmittel umgekehrt die Funktion erfüllen, es einer Trommel (30; 30.1) zu erlauben, sich je nach dem Fall an der Vorder- bzw. an der Hinterseite des Fahrzeuges (2), nachdem dieses mit einer Plane zugedeckt ist, umzuklappen.
6. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückziehmittel (31; 31.1) aus Hebelarmen (34; 34.1) bestehen, die, einerseits, an einem ihrer Enden gelenkig am Fahrzeug (2) gelagert sind und, andererseits, im Bereich ihres gegenüberliegenden Endes eine Trommel (30; 30.1) an jedem deren Enden tragen.
7. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Zudecksteuermechanismus (36) umfaßt, das aus Mitteln besteht, die in der Lage sind, eine Zugkraft auf das freie Ende (35) einer Plane (A; A.l) in der Verlängerung der Nuten (25, 26; 25.1) auszuüben.
8. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zudecksteuermechanismus (36) aus einem Zugkabel (37) besteht, das sich in jeder der Nuten (25, 26; 25.1) erstreckt und an dem mittels eines Reiters (43) das Ende (38) eines Längsrandes (22, 23; 22.1, 23.1) einer Plane (A; A.l) befestigt ist, wobei das genannte Zugkabel (37) eine geschlossene Schleife beschreibt, indem es sich an den Enden der Nuten (25, 26; 25.1) zum Teil um Umkehrrollen (39, 40) herumschlingt, von denen eine (40) eine Treibumkehrrolle ist, und wobei die außerdem einerselben Plane (A; A.l) entsprechenden Zugkabel (37) außerdem, vorzugsweise über eine Treibwelle (47), die deren Treibumkehrrolle (40) verbindet, mechanisch mit einander verbunden sind.
9. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Ansprüchen 4 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Motor umfaßt, der während der Entfernung der Plane zur Drehsteuerung einer Trommel (30; 30.1) dient, während er in der Lage ist, zum Antreiben des Zudecksteuermechanismus (36) über Ent- und Einkupplungsmittel, die dessen
mechanische Verbindung abwechselnd mit der genannten Trommel (30; 30.1) oder mit dem genannten Zudecksteuermechanismus (36) sicheren, zu dienen.
10. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (24), mit der die Längsränder (22, 23; 22.1, 23.1) einer Plane (A; A.l) versehen sind, unterbrochen ist und aus einer Reihe von Leistenabschnitten einer vorzugsweise gleichen Länge besteht, um das Zusammenfalten mit zahlreichen Falten der genannten Plane (A; Al) an einem der Enden (18, 19) des Transportfahrzeuges (2) zu erlauben.
11. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Plane (A; A.l) an ihrem freien Ende (35; 35.1) ein Verstärkungsprofileisen (46) umfaßt, dessen Enden (44, 45) mit einem Reiter (43) versehen sind, der ihre gleitende Lagerung in den Nuten (25, 26; 25.1) sichert.
12. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie Einhakmittel (48) umfaßt, die in der Lage sind, mit dem Verstärkungsprofileisen (46) zusammenzuwirken, nachdem die Plane (A; A.l) entfaltet ist.
13. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach irgendeinem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung (49) und/oder in Querrichtung (49.1) einer Plane (A; A.l), je nachdem diese eine Seitenwand (15) oder ein Dach (16) definiert, umfaßt.
14. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur senkrechten Unterspannungsetzung (49) aus teleskopischen Stangenleitern (20) bestehen, die sich senkrecht zwischen der Ladeplattform (4) und einem oberen Längsträger (13, 14) erstrecken, wobei die Verlängerungs- oder Senkungs-Steuerung dieser Stangenleitern (20) ab hand- oder motorbetätigten Steuermitteln (50) erfolgt, die von der Unterseite oder den seitlichen Seiten der Ladeplattform (4) her zugänglich sind.
15. Vorrichtung zum Zudecken mit einer Plane und zum Entfernen derselben nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterspannungsetzung in Querrichtung (49.1) aus als wenigstens einem Quer-
träger (51) bestehen, der sich zwischen den oberen Längsträgern (13, 14) erstreckt und der unter der Wirkung geeigneter Betätigungsmittel in der Lage ist, unterhalb der Plane (A. 1) so gebogen zu werden, daß er sie unter Spannung setzt.
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