DE19935009A1 - Zugmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Zugmaschine mit Sattelauflieger und/oder Anhänger und mit einer auf einer Gestängekonstruktion liegenden Abdeckplane zum Abdecken einer Ladefläche. Die Abdeckplane, die auch mehrteilig sein kann, ist mit biegsamen Solarzellenstreifen ausgerüstet, auf zugeordneten Walzen aufrollbar und an der Gestängekonstruktion geführt. Im Hohlraum der Walze ist deren Antriebsmotor und wenigstens ein Energiespeicher (Hochleistungskondensator) zum Speichern der aus den Solarzellenstreifen gewonnenen Energie angeordnet. An der Rückseite vom Führerhaus der Zugmaschine kann bedarfsweise die Klima- und auch eine Kühlanlage installiert werden. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Zugmaschine ist insbesondere für den Straßenverkehr vorgesehen; sie kann aber mit selbstverständlichen konstruktiven Änderungen auch im Schienenverkehr eingesetzt werden.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Zugmaschine als Fahrzeug mit Sattel
auflieger und/oder Anhänger und mit einer Plane zum Abdecken der Lade
fläche. Derartige Zugmaschinen, insbesondere für den Straßenverkehr,
sind in unterschiedlichen Größen und für den Transport unterschiedlicher
Güter bekannt, wobei eine Klimaanlage für das Führerhaus des Fahrzeugs
gegebenenfalls durch eine Klima- oder Kühlanlage für das transportierte
Gut ergänzt werden muß. Für die für diese Zwecke benötigte Energie sind
Energiespeicher (Batterien) erforderlich, die bei langen Fahrtstrecken
zwischenzeitlich aufgeladen bzw. gegen aufgeladene ausgetauscht werden
müssen, oder es muß ein motorbetriebener Generator mitgeführt werden,
der zusätzliche Betriebsmittel verbraucht und den zur Verfügung stehen
den Laderaum für das transportierte Gut verringert.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, diesen Nachteil zu beheben, so daß
vor allem die erforderliche Energiemenge für Klima- und Kühlanlage stets
zur Verfügung steht und der vorhandene Laderaum für das transportierte
Gut voll ausgenutzt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Plane zum Abdecken der Ladefläche mit
biegsamen Solarzellenstreifen ausgerüstet und auf einer Walze aufrollbar
angeordnet, die auf einer Gestängekonstruktion oberhalb der Ladefläche
drehbar und abnehmbar aufliegt.
Vorteilhafte Einzelheiten in Ausbildung und Zubehör von Zugmaschine und
Abdeckplane der Ladefläche sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels be
schrieben und dargestellt. Dabei zeigen
Fig. 1 Zugmaschine mit Sattelauflieger,
Fig. 2 Halterung der Abdeckplane.
In Fig. 1 ist eine Zugmaschine 1 mit Sattelauflieger 2 dargestellt. Auf
der Ladefläche des Sattelaufliegers 2 ist eine Gestängekonstruktion 3
angebracht, die von mindestens einer Abdeckplane 4 umhüllt ist. Diese
Abdeckplane 4 kann einteilig sein, wenn z. B. nur eine Längsseite oder
nur das Dach von ihr abgedeckt werden soll. Sollen jedoch sowohl das
Dach als auch beide Längs- und Stirnseiten von Abdeckplanen abgedeckt
werden, so ist es zweckmäßig, die Abdeckplane 4 mehrteilig auszubilden,
um den Abdeckvorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen. So ist es z. B. günstig, eine Abdeckplane 4a für das Dach und die hintere Stirnfläche
eine Abdeckplane 4b für die vordere Stirnfläche und je eine Abdeckplane
4c für jede Längsseitenfläche vorzusehen. Letztere können je nach Bedarf
senkrecht (siehe Fig. 1) oder waagerecht betätigbar angebracht werden.
Um die Flächen der Abdeckplanen 4a, 4b und 4c zur Energiegewinnung aus
zunutzen, werden auf ihnen biegsame Solarzellenstreifen 5 angebracht.
Die in diesen Solarzellen gewonnene Energie wird in bekannter Weise über
Kabel, gedruckte Leitungen und dergl. zu wenigstens einem Energiespei
cher 6 geleitet, der jeweils im Hohlraum der Walzen 7a, 7b und 7c zum
Aufrollen der Abdeckplanenteile 4a, 4b und 4c vorgesehen ist. Als Ener
giespeicher 6 können z. B. Batterien oder Hochleistungskondensatoren vor
gesehen werden. Es ist möglich, die biegsamen Solarzellenstreifen 5 was
serdicht und lösbar miteinander zu verbinden. Eine die Energieaufnahme
nicht hindernde wasserabweisende Schutzschicht, die Schmutzteilchen we
niger Halt gibt und auch eine Abnutzung durch Reibeffekte zumindest ver
ringert, weisen so insgesamt auf die Alternative, gegebenenfalls die So-
larzellenstreifen 5 jeweils zu einem Abdeckplanenteil zusammenzusetzen
und damit die übliche Abdeckplane zu ersetzen. Weil die Solarzellen
streifen 5 lösbar miteinander verbunden sind, ist auch ein evtl. Aus
tausch z. B. nach einer Beschädigung ohne weiteres möglich.
Um die Abdeckplanenteile 4a, 4b und 4c leicht auszurollen, werden ihre
Ränder in Abrollrichtung z. B. mit Klemmeinrichtungen 8 - siehe Fig. 2 -
versehen, die jeweils an ihrem freien Ende eine Rolle 8a aufweisen, die
in einer an der Gestängekonstruktion 3 angebrachten Führung 7b gleitet.
Dabei kann die Führung 8b einerseits Lappen aufweisen, die in Schlitze
der Gestängekonstruktion 3 gesteckt werden, und weitere Lappen im rech
ten Winkel dazu, die mit der Gestängekonstruktion in beliebiger Weise,
z. B. lösbar, verbunden werden.
Das Aus- und Wiederzusammenrollen der Abdeckplanenteile 4a, 4b und 4c
von der bzw. auf die Walze 7a, 7b und 7c kann manuell z. B. mittels einer
Kurbel oder durch einen Motor erfolgen, der ebenfalls im Hohlraum der
Walze 7 sein und dessen Betätigung etwa vom Führerhaus 1a der Zugma
schine 1 aus erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig,
das freie Ende des jeweiligen Abdeckplanenteils 4a, 4b und 4c mit der
zugeordneten Walze 7a, 7b und 7c mittels eines Ketten- oder Seilzuges zu
verbinden, der über ein am der Walze 7 gegenüber entfernten Ende der
Rollenführung 8b vorgesehenes Umlenkelement, z. B. ein Zahnrad oder eine
Rolle, geleitet wird. Auf diese Weise wird ein gleichmäßiger Rollvorgang
in beiden Richtungen sichergestellt.
Die Walzen 7a, 7b und 7c der einzelnen Abdeckplanenteile 4a, 4b und 4c
sind in Halterungen der Gestängekonstruktion 3 in beliebiger bekannter
Weise einrastbar und in dieser Stellung verriegelbar, damit einerseits
bei Bedarf ein Austausch des gesamten Abdeckplanenteils 4a, 4b oder 4c
z. B. bei größeren Beschädigungen vorgenommen, dieses Teil auch getrennt
von der Zugmaschine 1 zur Energiegewinnung und -verwendung verwendet
werden kann, andererseits aber auch durch eine verschließbare und ggf.
gesicherte Verriegelung ein Entfernen der Walze 7 aus ihrer drehbaren
Lagerung etwa durch Erschütterungen während der Fahrt oder durch eine
unberechtigte Entnahme verhindert wird. Beim (berechtigten) Entfernen
von Walze 7a, 7b oder 7c mit dem zugeordneten Abdeckplanenteil 4a, 4b
oder 4c ist zuvor der Ketten- oder Seilzug in üblicher Weise von der
Verbindung mit Walze und Abdeckplanenteil zu lösen.
Es besteht für jede Walze 7 die Möglichkeit, ihre Halterungen an einem
Schwenkarm anzubringen, der auf der Gestängekonstruktion 3 schwenkbar
aufliegt und bei seiner Betätigung - manuell oder z. B. hydraulisch vom
Führerhaus 1a aus - die Walze 7a, 7b oder 7c mitsamt dem Abdeckplanen
teil 4a, 4b oder 4c trotz des beachtlichen Gewichtes leicht von der Zug
maschine 1 weg etwa zu einem Transportfahrzeug oder einem Container
bringt.
Um die Abdeckplane 4 bzw. die Solarzellenstreifen 5 zu reinigen, kann in
einer die Walze 7 mit aufgerollter Abdeckplane 4 übergreifenden Abdec
kung eine Reinigungseinrichtung mit Wasserstrahldüse, Bürste und dergl.
vorgesehen sein. Das Wasser zum Reinigender Abdeckplane 4 kann aus Be
hältern gepumpt werden, die in der Gestängekonstruktion 3 und ggf. auch
im Hohlraum der Walzen 7 Platz finden. Zum Füllen dieser Behälter kann
Wasser aus der Klimaanlage oder aus Wasserleitungen genommen werden.
Wenn die Walzenabdeckung zugleich als "Wasserrinne" ausgebildet ist mit
einem Abfluß über ein entsprechend ausgebildetes Sieb in die Wasserbehäl
ter, kann auch Regenwasser verwendet werden. Es muß durch einen Überlauf
nach außen außerhalb der Abdeckplane 4 dafür gesorgt werden, daß die
Wasserbehälter lediglich bis zu einem festgelegten Höchststand gefüllt
werden können.
In warmen Gegenden ist eine Klimaanlage für das Führerhaus 1a der Zugma
schine 1 wünschenswert. Diese kann an der Rückwand des Führerhauses 1a
angeordnet werden, wobei sie die benötigte Energie über die Hochlei
stungskondensatoren (Batterien) der Solarzellenstreifen 5 erhält.
Manches Frachtgut benötigt während des Transportes eine ausreichende
Kühlung. Die Größe der hierfür benötigten Kälteanlage hängt davon ab, ob
das Frachtgut in entsprechend isolierten Behältern bzw. Behälteranlagen
transportiert wird oder ob der gesamte Raum oberhalb der Ladefläche und
unterhalb der Abdeckplane gekühlt werden muß. Damit die Kälteanlage
nicht zu groß dimensioniert wird, ist auch im letzteren Fall eine Raumi
solierung durch Isoliermaterial zwingend erforderlich. Danach könnte die
Aufteilung des insgesamt zu kühlenden Raumes beispielsweise gemäß der
erforderlichen Raumtemperatur dadurch erfolgen, daß Güter mit höheren
Lagertemperaturen von Gütern mit niedrigeren Lagertemperaturen durch
waagerechte und/oder senkrechte isolierende Wände getrennt sind, deren
Isolation in festgelegten Abschnitten unterbrochen ist, um dem hier an
geordneten Kühlrohr die Möglichkeit zur Kälteabgabe zu geben. Wenn auf
diese Weise die Güter mit niedrigeren Lagertemperaturen zumindest teil
weise von Gütern mit höheren Lagertemperaturen umgeben sind, kann so der
insgesamt erforderliche Kältebedarf auf einem minimalen Wert gehalten
werden. Selbstverständlich sind auch andere vorteilhafte Lagerverhält
nisse gemäß den jeweiligen Gegebenheiten möglich, insbesondere, wenn nur
ein Teil des Raumes für das Kühlgut benötigt wird, der dann durch eine
entsprechend starke Isolierung besonders gut abgeschirmt werden muß.
Bei Beachtung aller Isoliermöglichkeiten kann die in den Solarzellen
streifen 5 der Abdeckplane 4 gewonnene Energie zumindest weitgehend aus
reichen, die Kälteanlage zu betreiben, ohne daß Energie aus der Fahr
zeugbatterie oder die Hilfe eines zusätzlichen Generators benötigt wird.
Die Schaltungen erfolgen zweckmäßig vom Führerhaus 1a aus.
Ergänzende Energie kann ggf. von einem Windrad gewonnen werden, das auf
dem Dach der. Zugmaschine und/oder auf der Gestängekonstruktion oberhalb
der Abdeckplane 4 aufgesteckt und vom Fahrtwind oder vorhandenen Wind
verhältnissen angetrieben wird. Dabei ist ein gesichertes Einrasten und
Verrasten der Windradwelle und deren Reibschutz gegenüber der Umgebung,
insbesondere durch die Abdeckplane 4 hindurch, vorzusehen.
Ergänzende Energie kann weiterhin durch eine Einrichtung zur Energie
rückgewinnung beim Bremsen gewonnen werden (siehe DE-OS 44 09 086) sowie
durch eine Einrichtung, mit deren Hilfe in Solarzellen Energie unabhän
gig vom Sonnenlicht erzeugt wird (siehe US-PS 56 47 916).
Insgesamt kann die in den Solarzellenstreifen 5 gewonnene Energie neben
den vorstehend angegebenen Verwendungsgebieten auch zum Aufladen der
Fahrzeugbatterie und über eine Steckdose anderen Verbrauchern zugeleitet
werden. Sofern eine Abdeckplane nicht aufgerollt werden muß, kann statt
der Plane eine fahrzeugfeste Abdeckung vorgesehen werden, die den Vor
teil hat, daß unflexible monocristalline oder polycristalline Solarzel
len angebracht werden können, die ein Vielfaches der Leistung flexibler
Solarzellen bringen. Dies ist von besonderer Bedeutung bei dem Einsatz
größerer Kälteanlagen sowie zum Anlassen von Diesel-, Wasserstoff- und
Flüssiggas-Motoren.
Sollte sich im Betrieb ein Energie-Überschuß ergeben, der von den normal
vorhandenen Energiespeichern nicht mehr aufgenommen werden kann, so ist
es günstig, Wasserstoff als Stromspeicher zu verwenden, da mit Elektroly
se-Wasserstoff große Mengen elektrischer Energie kostengünstig gespei
chert werden können. Die Verluste bei der Energiewandlung sind verhält
nismäßig gering, weil sowohl Elektrolyseure als auch Brennstoffzellen,
die den Wasserstoff zurück in Strom verwandeln, mit hohen Wirkungsgraden
arbeiten.
Es wird darauf hingewiesen, daß die erfindungsgemäße Zugmaschine nicht
nur für den Straßenverkehr, wie dies aus der Fig. 1 zu entnehmen ist,
sondern natürlich auch für den - nicht dargestellten - Eisenbahnverkehr
mit den selbstverständlichen konstruktiven Änderungen anwendbar ist.
Claims (26)
1. Zugmaschine als Fahrzeug mit Sattelauflieger und/oder Anhänger und
mit einer Plane zum Abdecken der Ladefläche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckplane (4) mit biegsamen Solarzellenstreifen (5) auf ei
ner Walze (7) aufrollbar angeordnet ist, die auf einer Gestängekon
struktion (3) oberhalb der Ladefläche drehbar und abnehmbar aufliegt.
2. Zugmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Walze (7) am Dach der Zugmaschine (1) angeordnet ist.
3. Zugmaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Walze (7) am Dach des Sattelaufliegers bzw. des Anhängers (2)
angeordnet ist.
4. Zugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Walze (7) am bzw. im Windabweiser auf dem Dach angeordnet ist.
5. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckplane (4) mehrteilig ausgebildet ist, um die Ladefläche
von oben und von den Seiten abzudecken.
6. Zugmaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß an jedem Abdeckplanenteil (4a, 4b, 4c) eine eigene Walze (7a, 7b,
7c) für den Rollvorgang zugeordnet ist.
7. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gestängekonstruktion (3) so ausgebildet ist, daß die Plane
(4) bzw. die Planenteile (4a, 4b, 4c) an ihr geführt werden.
8. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine manuelle Betätigungsweise zum Verschieben der Abdeckplane
(4) bzw. der Abdeckplanenteile (4a, 4b, 4c) vorgesehen ist.
9. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine maschinelle Betätigungsweise zum Verschieben der Abdeckpla
ne (4) bzw. der Abdeckplanenteile (4a, 4b, 4c) vorgesehen ist.
10. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Walze (7) wenigstens eines Abdeckplanenteils (4a, 4b, 4c)
einrastbar und verriegelbar ist.
11. Zugmaschine nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Walze (7) an einem Schwenkarm abnehmbar angebracht ist.
12. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Hohlraum der Wälze (7) Platz für einen Antriebsmotor zum Be
tätigen der Walze (7) und/oder für wenigstens einen Hochleistungs
kondensator zum Speichern der aus den Solarzellenstreifen (5) gewon
nenen Energie vorgesehen ist.
13. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Gestängekonstruktion (3) und in wenigstens einer der Wal
zen (7) Platz für einen Behälter mit Wasservorrat zum Reinigen der
Oberfläche der Abdeckplanen (4a, 4b, 4c) vorgesehen ist.
14. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Solarzellenstreifen (5) wasserdicht und lösbar miteinander
verbunden sind.
15. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Solarzellenstreifen (5) eine die Energieaufnahme nicht hin
dernde wasserabweisende Schutzschicht aufweisen, die Schmutzteilchen
weniger Halt gibt und auch eine Abnutzung durch Reibeffekte zumin
dest verringert.
16. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gestängekonstruktion (3) eine die Walze (7) mit aufgerollter
Abdeckplane (4) bzw. mit aufgerolltem Abdeckplanenteil (4a, 4b, 4c)
übergreifende Abdeckung aufweist, an der eine Einrichtung zum Reini
gen der Oberfläche von Abdeckplane (4) bzw. Abdeckplanenteil (4a, 4b,
4c) angebracht ist.
17. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Klimaanlage an ihrer Rückwand angebracht ist, die die für
ihren Betrieb erforderliche Energie wenigstens teilweise, von den So
larzellenstreifen (5) erhält.
18. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Kühlanlage an ihrer Rückwand angebracht ist, die die für
ihren Betrieb erforderliche Energie wenigstens teilweise von den So
larzellenstreifen (5) erhält.
19. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß unter der Abdeckplane (4) ein Kühlraum vorgesehen ist, der durch
Trennwände abgeteilte Bezirke für unterschiedliche Kühltemperaturen
aufweist.
20. Zugmaschine nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennwände Isolierschichten und Kühlabschnitte aufweisen.
21. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Gestängekonstruktion (3) wenigstens ein Windrad horizon
tal angebracht ist, das durch den Fahrtwind und/oder durch vorhande
ne Windverhältnisse angetrieben wird und so zur Energiegewinnung
beiträgt.
22. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einrichtung zur Energierückgewinnung beim Bremsen vorgese
hen ist.
23. Zugmaschine nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einrichtung vorgesehen ist, um die Bremsenergie in elektri
sche Speicherenergie umzusetzen.
24. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einrichtung vorgesehen ist, mit deren Hilfe in Solarzellen
Energie unabhängig vom Sonnenlicht erzeugt wird.
25. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß in ihrem Führerhaus (1a) Betätigungs-, Steuer- und Regeleinrich
tungen zum Ein- und Ausfahren der Abdeckplane (4) bzw. der Abdeck
planenteile (4a, 4b, 4c), deren Reinigen sowie zum Schalten und Re
geln der Klima- und Kälteanlage angeordnet sind.
26. Zugmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Speichern überschüssiger Energie Elektrolyse-Wasserstoff als
Stromspeicher vorgesehen ist.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE19935009A DE19935009C2 (de) | 1999-05-31 | 1999-07-26 | Zugmaschine |
| DE19949001A DE19949001B4 (de) | 1999-07-26 | 1999-10-11 | Fahrzeug |
| EP00111591A EP1110779A3 (de) | 1999-05-31 | 2000-05-31 | Abdeckplane mit Solarzellen für Fahrzeuge |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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