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DE29700265U1 - Werkzeugträger - Google Patents

Werkzeugträger

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Publication number
DE29700265U1
DE29700265U1 DE29700265U DE29700265U DE29700265U1 DE 29700265 U1 DE29700265 U1 DE 29700265U1 DE 29700265 U DE29700265 U DE 29700265U DE 29700265 U DE29700265 U DE 29700265U DE 29700265 U1 DE29700265 U1 DE 29700265U1
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Germany
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DE29700265U
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H3/00Storage means or arrangements for workshops facilitating access to, or handling of, work tools or instruments
    • B25H3/02Boxes
    • B25H3/021Boxes comprising a number of connected storage elements
    • B25H3/023Boxes comprising a number of connected storage elements movable relative to one another for access to their interiors
    • B25H3/028Boxes comprising a number of connected storage elements movable relative to one another for access to their interiors by sliding extraction from within a common frame
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
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    • B25H3/04Racks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Crystals, And After-Treatments Of Crystals (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Mechanical Treatment Of Semiconductor (AREA)
  • Workshop Equipment, Work Benches, Supports, Or Storage Means (AREA)

Description

4454/G/003 Heidelberg, 8. Januar 1997/us:
Gebrauchsmusteranmeldung
der Herren
Joachim Fitzner, Pfarrgasse 28, 69251 Gaiberg,
Andreas Giller, Kiingenteichstraße 22/2, 69117 Heidelberg,
Werner Sester, Neckarhauserstraße 51, 68535 Edingen-Neckarhausen
betreffend einen
"Werkzeugträger"
• *
Die Erfindung betrifft einen Werkzeugträger zur Aufnahme von Handwerkzeugen mit einem unteren Boden und einem dem unteren Boden zugeordneten Aufbau.
Werkzeugträger der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen. Die bekannten Werkzeugträger dienen dabei sowohl dem Transport als auch der Aufbewahrung von Handwerkzeugen. Die bekannten Werkzeugträger finden ihre Anwendung bei den unterschiedlichsten Handwerkszweigen wie bspw. beim Schreiner-, Elektriker- und Kraftfahrzeughandwerk sowie im Heimhandwerkerbereich und bei Hausmeistertätigkeiten.
Üblicherweise weist der dem unteren Boden des Werkzeugträgers zugeordnete Aufbau Seitenwände auf, die ein Herabgleiten von zu transportierendem und aufzubewahrendem Werkzeug vom unteren Boden grundsätzlich verhindern. Der Werkzeugträger nimmt dabei eine kistenartige Form an.
Bei derart kistenartigen Werkzeugträgem wird das Handwerkzeug zum Transport und zur Aufbewahrung auf den unteren Boden verbracht, wobei durch den unteren Boden keine Position des Handwerkzeugs vorgegeben ist. Beim Transport bzw. bei der Aufbewahrung mehrerer unterschiedlicher Handwerkzeuge hat dies eine ungeordnete Anordnung der Handwerkzeuge zur Folge, wobei sich häufig ein Über- und Untereinander der Handwerkzeuge ergibt. Für einen Handwerker ist es folglich schwierig, einerseits unten liegende Werkzeuge aufgrund des Verdeckens durch oben liegende Werkzeuge überhaupt zu erkennen und andererseits auf diese bei Erkennen zuzugreifen. Meist muß bei erforderlichem Zugriff auf ein bestimmtes Handwerkzeug der gesamte kistenartige Werkzeugträger ausgeräumt und das dann ausgeräumte Werkzeug für ein besseres Erkennen am Arbeitsplatz ausgebreitet werden. Dies schränkt den zur Verfügung stehenden Arbeitsbereich oft wesentlich ein, so daß ein effektives und schnelles Arbeiten nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Werkzeugträger der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, daß eine
geordnete Positionierung der Werkzeuge bei guter Zugänglichkeit und ein effektives Arbeiten ermöglicht sind.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Danach ist der in Rede stehende Werkzeugträger derart ausgebildet, daß der Aufbau zumindest eine einem vorgebbaren Werkzeug angepaßte Aufnahmeeinrichtung zur sicheren Halterung des Werkzeugs aufweist.
In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, daß ein Aufbau mit einer an ein vorgebbares Werkzeug angepaßten Aufnahmeeinrichtung, die eine sichere Halterung des Werkzeugs ermöglicht, obige Aufgabe auf überraschend einfache Weise löst. Eine derartige Aufnahmeeinrichtung ermöglicht eine geordnete Aufbewahrung eines zu transportierenden oder aufzubewahrenden Handwerkzeugs an einem definierten Aufbewahrungsort. Dadurch ist bei einem erforderlichen Einsatz des aufgenommenen Handwerkzeugs ein einfacher Zugriff - ohne ein vorheriges Suchen des ggf. unter anderen Werkzeugen liegenden gewünschten Handwerkzeugs - möglich. Ein Ausräumen des Werkzeugträgers und ein anschließendes Ausbreiten des ausgeräumten Werkzeugs ist folglich nicht erforderlich. Bei der Ausbildung mehrerer Aufnahmeeinrichtungen ergibt sich ein entsprechend einfacher Zugriff auch auf mehrere unterschiedliche Handwerkzeuge.
Bei dem erfindungsgemäßen Werkzeugträger lassen sich die aufgenommenen Handwerkzeuge in einfacher Weise auch mit Handmaschinen zu einer geschlossenen Einheit auf dem Werkzeugträger verbinden. Dadurch ist eine umfassende und platzsparende Ausstattung des Handwerkers beim Arbeitseinsatz realisiert.
Folglich ist mit dem erfindungsgemäßen Werkzeugträger ein Werkzeugträger realisiert, bei dem eine geordnete Positionierung der Werkzeuge bei guter Zugängiichkeit und ein effektives Arbeiten ermöglicht sind.
Im Hinblick auf eine platzsparende, angrenzende Anordnung auch mehrerer Werkzeugträger nebeneinander könnte der untere Boden im wesentlichen rechteckig ausgebildet sein. Dadurch wäre auch eine sichere Anordnung des Werkzeugträgers in
einer handelsüblichen, meist rechteckigen Aufbewahrungsbox wie bspw. einem Festo-Systainer, einem Ulmia-Tooliainer oder in einer Transportbox der Tanos GmbH ermöglicht. Derartige Aufbewahrungsboxen sind bereits in der Praxis bewährt und eignen sich hervorragend als stoßfestes Aufbewahrungs- und Transportbehältnis. Die Besonderheit derartiger Behältnisse in Form einer beliebigen Arretierung mit anderen Handmaschinen ermöglicht sowohl einen geschickten Transport als auch eine einfache Tragbarkeit des erfindungsgemäßen Werkzeugträgers. Dabei ist hinsichtlich der Ausgestaltung des Werkzeugträgers eine optimale Ausnutzung des Behältnisvolumens denkbar. Durch die geordnete Aufnahme und Anordnung des Handwerkzeugs bleibt die Zugänglichkeit und der einfache Zugriff auf einzelne Handwerkzeuge trotz der hohen Ausnutzung des Rauminhaltes des Behältnisses erhalten, wobei der Werkzeugträger beim Arbeitseinsatz aus dem Behältnis herausgenommen werden kann. Der erfindungsgemäße Werkzeugträger bildet daher quasi eine offene Werkzeugkiste, die leicht in einem handelsüblichen Behältnis verstaubar ist.
Hinsichtlich einer individuellen Anordnung einer Aufnahmeeinrichtung könnte der Aufbau zumindest zwei und vorzugsweise vier sich von dem unteren Boden im wesentlichen senkrecht nach oben erstreckende Seitenwände aufweisen. In diesem Zusammenhang könnte der Aufbau einen oberen Boden aufweisen, der ggf. den oberen Enden der Seitenwände zugeordnet sein könnte. Dabei ist im Hinblick auf ein sicheres Ablegen der Handwerkzeuge auf dem oberen Boden eine parallele Anordnung des oberen Bodens zu dem unteren Boden'vorteilhaft. Damit wäre ein Ausbilden von Aufnahmeeinrichtungen auf zwei Etagen des Werkzeugträgers ermöglicht.
Zur besonders sicheren Anordnung bzw. Einpassung des Werkzeugträgers in ein handelsübliches Behältnis der oben erwähnten Art könnte der obere Boden und/oder der untere Boden mindestens bereichsweise über die Seitenwände auskragen. Dadurch könnte der jeweils auskragende Boden im wesentlichen die Stabilisierungsfunktion des Werkzeugträgers in dem Behältnis übernehmen. Diesbezüglich könnten der untere Boden und/oder der obere Boden in den Seitenbereichen im wesentlichen komplementär zur Innenwandung eines derartigen vorgegebenen Transport- und/oder Aufbewahrungsbehälters ausgebildete Ausnehmungen und/oder Hinterschneidungen und/oder Vorsprünge und/oder Rastelemetne aufweisen. Durch eine
Einpassung des Werkzeugträgers in ein solches Behältnis ist gleichzeitig ein einfaches Stapeln der Werkzeugträger mit Hilfe der Behältnisse ermöglicht. Durch ein solches platzsparendes Verstauen der Werkzeuge bei Nichtgebrauch ist weiterhin die Bereitschaft des Handwerkers automatisch erhöht, das Werkzeug nach dem Gebrauch wieder an seinem durch die Aufnahmeeinrichtung vorgegebenen Platz anzuordnen.
Hinsichtlich einer weiter erhöhten Ausgestaltungsindividualität könnte der Aufbau zumindest einen zwischen dem oberen und dem unteren Boden angeordneten Zwischenboden aufweisen. Ein solcher Zwischenboden ließe sich auf einfache Weise durch ein seitliches Einschieben eines entsprechenden Handwerkzeugs bestücken. Damit wäre eine weitere Optimierung der Raumausnutzung erreicht. Hierzu könnte die Aufnahmeeinrichtung des weiteren zumindest einen an den Seitenwänden angeordneten Baikon umfassen. Dabei wäre ein horizontales Abragen des Balkons von den Seitenwänden im Hinblick auf ein sicheres Ablegen von Handwerkzeug besonders günstig.
Zur raumsparenden und im Hinbück auf eine gute Sichtbarkeit vorteilhaften Anordnung von bspw. Schraubendrehern, Handfeilen oder ähnlich geformten Handwerkzeugen könnte die Aufnahmeeinrichtung in dem oberen Boden und/oder in dem Balkon und/oder in dem Zwischenboden ausgebildete Durchgänge und/oder Aussparungen und/oder Ausnehmungen umfassen. Damit wäre eine zu dem unteren Boden im wesentlichen senkrechte Aufnahme von Handwerkzeugen der in Rede stehenden Art ermöglicht. Diese Anordnung ermöglicht nicht nur eine gute Sichtbarkeit, sondern auch einen besonders einfachen Zugriff auf ein gewünschtes Handwerkzeug. Dabei könnten Handwerkzeuge, die besonders leicht identifizierbar sind, im mittleren Bereich des Werkzeugträgers und Handwerkzeuge, die nicht so leicht zu identifizieren sind, an den besser einsehbaren Seitenbereichen des Werkzeugträgers angeordnet sein. Bei einer Aufnahme bspw. eines Schraubendrehers in einem in dem oberen Boden ausgebildeten Durchgang mit nach oben stehendem Griffteil des Schraubendrehers ist eine besonders leichte Entnahme des Schraubendrehers ermöglicht, da die sichere Halterung des Schraubendrehers durch das Eigengewicht des
Schraubendrehers in dem Durchgang erfolgt und keine zusätzliche Arretierung erforderlich ist.
Zur Aufnahme von Handwerkzeugen, die nicht auf einen Blick von außen identifizierbar sein müssen, und von bspw. Schrauben, Dübeln etc. könnte die Aufnahmeeinrichtung eine zwischen dem unteren und dem oberen Boden angeordnete Schublade aufweisen. Diesbezüglich könnte die Aufnahmeeinrichtung ggf. auch eine zwischen dem unteren Boden und dem Zwischenboden und/oder zwischen dem Zwischenboden und dem oberen Boden angeordnete Schublade aufweisen. Weiterhin wäre auch eine zwischen zwei Zwischenboden angeordnete Schublade denkbar.
Im Hinblick auf einen einfachen Transport und eine einfache Handhabung des Werkzeugträgers könnte der Werkzeugträger durch eine Griffeinrichtung gekennzeichnet sein. Dabei wäre eine Zuordnung der Griffeinrichtung zu dem oberen Boden und ggf. in dessen Mitte besonders praktisch. Mit einer derartigen Griff ein richtung wäre des weiteren ein besonders einfaches Herausnehmen des Werkzeugträgers aus einem Aufnahmebehältnis erreicht.
Im Hinblick auf eine besonders einfache individuelle Gestaltung und/oder Anpassung des Werkzeugträgers an spezielle Handwerkzeuge könnte der Werkzeugträger aus Holz oder aus einem einfach zu bearbeitenden Kunststoff bestehen. Folglich könnten bspw. in den Böden auf einfache Weise zusätzliche Durchgänge oder Ausnehmungen ausgebildet werden.
Zusammenfassend ist mit dem erfindungsgemäßen Werkzeugträger ein Werkzeugträger realisiert, bei dem in raumsparender Weise eine große Menge an Werkzeugen aufnehmbar ist, wobei gleichzeitig eine gute Sichtbarkeit und ein guter Zugriff zu den Handwerkzeugen gewährleistet ist. Je nach Erfordernis könnte die Aufnahmeeinrichtung Arretierungen zur zusätzlichen Stabilisierung eines aufgenommenen Handwerkzeugs aufweisen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die
dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Seitenansicht ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Werkzeugträgers und
Fig. 2 in einer perspektivischen Seitenansicht ein zweites Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Werkzeugträgers.
Die Figuren 1 und 2 zeigen jeweils in einer perspektivischen Seitenansicht ein erstes sowie ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Werkzeugträgers zur Aufnahme von Handwerkzeugen 1. Die Werkzeugträger weisen jeweils einen unteren Boden 2 und einen dem unteren Boden 2 zugeordneten Aufbau 3 auf. Die Aufbauten 3 weisen vorgebbaren Werkzeugen 1 angepaßte Aufnahmeeinrichtungen 4 zur sicheren Halterung des Werkzeugs 1 auf. Mit derartigen Aufnahmeeinrichtungen 4 sind eine geordnete Positionierung der Werkzeuge 1 bei guter Zugänglichkeit und ein effektives Arbeiten ermöglicht.
Die Werkzeugträger weisen beide im wesentlichen rechteckig ausgebildete untere Böden 2 auf, deren Seitenbereiche im wesentlichen komplementär zur Innenwandung eines vorgegebenen Transport- und/oder Aufbewahrungsbehälters ausgebildete Ausnehmungen 7 aufweisen.
Beide Ausführungsbeispiele weisen des weiteren vier sich von dem unteren Boden 2 im wesentlichen senkrecht nach oben erstreckende Seitenwände 5 auf. An den oberen Enden der Seitenwände 5 ist jeweils ein parallel zu dem unteren Boden 2 angeordneter oberer Boden 6 vorgesehen. Sowohl der obere Boden 6 des ersten als auch der obere Boden 6 des zweiten Ausführungsbeispiels kragen zumindest
bereichsweise über die Seitenwände 5 aus. Der obere Boden 6 des ersten Ausführungsbeispiels weist ebenfalls eine Ausnehmung 7 zur Anpassung an einen Transport- und/oder Aufbewahrungsbehälter auf.
Die Aufnahmeeinrichtungen 4 beider Werkzeugträger umfassen einen an den Seitenwänden 5 angeordneten und von diesen Seitenwänden 5 horizontal abragenden Balkon 8 auf. Sowohl ein Balkon 8 des ersten Ausführungsbeispiels als auch die oberen Böden 6 beider Ausführungsbeispiele weisen Durchgänge 9 zur Aufnahme von Handwerkzeugen 1 auf. Das in Fig. 2 gezeigte zweite Ausführungsbeispiel weist des weiteren eine in dem oberen Boden 6 ausgebildete Aussparung 10 zur Aufnahme einer Handmaschine auf.
Direkt angrenzend an den unteren Boden 2 weist das in Fig. 1 gezeigte erste Ausführungsbeispiel eine zwischen dem unteren und dem oberen Boden 2 und 6 angeordnete Schublade 11 auf.
Beide Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Werkzeugträgers weisen eine dem oberen Boden 6 zugeordnete Griffeinrichtung 12 zur einfachen Handhabung und zum einfachen Herausnehmen bzw. Hineinsetzen des Werkzeugträgers in ein vorgegebenes Behältnis auf.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Schutzansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, daß die zuvor rein willkürlich gewählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.

Claims (19)

Schutzansprüche
1. Werkzeugträger zur Aufnahme von Handwerkzeugen (1) mit einem unteren Boden (2) und einem dem unteren Boden (2) zugeordneten Aufbau (3),
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (3) zumindest eine einem vorgebbaren Werkzeug (1) angepaßte Aufnahmeeinrichtung (4) zur sicheren Halterung des Werkzeugs (1) aufweist.
2. Werkzeugträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Boden (2) im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist.
3. Werkzeugträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (3) zumindest zwei und vorzugsweise vier sich von dem unteren Boden (2) im wesentlichen senkrecht nach oben erstreckende Seitenwände (5) aufweist.
4. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (3) einen oberen Boden (6) aufweist.
5. Werkzeugträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Boden (6) den oberen Enden der Seitenwände (5)"zugeordnet ist.
6. Werkzeugträger nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Boden (6) parallel zu dem unteren Boden (2) angeordnet ist.
7. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Boden (6) und/oder der untere Boden (2) mindestens bereichsweise über die Seitenwände (5) auskragt.
8. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Boden (2) und/oder der obere Boden (6) in den Seitenbereichen im wesentlichen komplementär zur Innenwandung eines vorgegebenen Transport-
und/oder Aufbewahrungsbehälters ausgebildete Ausnehmungen (7) und/oder Hinterschneidungen und/oder Vorsprünge und/oder Rastelemente aufweist.
9. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (3) zumindest einen zwischen dem oberen und dem unteren Boden (6, 2) angeordneten Zwischenboden aufweist.
10. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (4) zumindest einen an den Seitenwänden (5) angeordneten Balkon (8) umfaßt.
11. Werkzeugträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Baikon (8) horizontal von den Seitenwänden (5) abragt.
12. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (4) in dem oberen Boden (6) und/oder in dem Balkon (8) und/oder in dem Zwischenboden ausgebildete Durchgänge (9) und/oder Aussparungen (10) und/oder Ausnehmungen umfaßt.
13. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (4) eine zwischen dem unteren und dem oberen Boden (2, 6) angeordnete Schublade (11) aufweist.
14. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (4) eine zwischen dem unteren Boden (2) und dem Zwischenboden und/oder zwischen dem Zwischenboden und dem oberen Boden (6) angeordnete Schublade aufweist.
15. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (4) eine zwischen zwei Zwischenboden angeordnete Schublade aufweist.
16. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch eine Griffeinrichtung (12).
17. Werkzeugträger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffeinrichtung (12) dem oberen Boden (6) zugeordnet ist.
18. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch eine Ausbildung aus Holz.
19. Werkzeugträger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch eine Ausbildung aus Kunststoff.
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DE29621381 1996-12-10
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DE19700348A1 (de) 1998-01-29

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