DE29700100U1 - Matratze aus elastischem Material - Google Patents
Matratze aus elastischem MaterialInfo
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Description
MANlTZ, RNSTERWALD 1 PARTNER · POSTFACH 22 16 11 · 80506 MÜNCHEN
Dunlop GmbH Div. Dunlopillo Birkenhainer Straße 77
63450 Hanau
DEUTSCHE PATENTANWÄLTE
DR. GERHART MANITZ · dipl.-phys.
MANFRED FINSTERWALD · dipl-ing., dipl.-wirtsch.-ing.
DR. HELIANE HEYN · dipl.-CHEM.
DR. MARTIN FINSTERWALD · dipl.-ing.
STEPHAN THUL ■ dipl.-phys.
DR. DIETER PELLKOFER · dipl-ing.
CHRISTIAN SCHMIDT · dipl.-phys.
GÜNTHER KURZ · dipl-ing.
WERNER GRÄMKOW · dipl-ing. (-19831
BRITISH CHARTERED PATENT ATTORNEY JAMES G. MORGAN · B. se. iPHYS.), o.m.s.
RECHTSANWÄLTIN
MARION CHRISTIANE SCHMIDT
ZUGELASSENE VERTRETER BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE
80506 MÜNCHEN
POSTFACH 22 1 6 1 1 ■ ROBERT-KOCH-STRASSE
TELEFON (089) 21 99 430 · FAX (089) 29 75 75
DATUM
München, den 7.1.1997 Sf/Ru-D 3086
Matratze aus elastischem Material
MANlTZ · FINSTERWALD · HEYN · MORGAN · FINSTEBWALD ■ SCHMIDT · PELLKOFER ■ SCHMIDT · KURZ ■ 80538 MÜNCHEN · ROBERT-KOCH-STRASSE 1 ■ TAX-Nr. DE 130 001
STEPHAN THUL · 70372 STUTTGART IBAD CANNSTATT) ■ SEELBERGSTRASSE 23/25 · TELEFON (0711) 56 72 61
HYPOBANK MÜNCHEN ■ 6 880 113.380 · BLZ 700 ZOO 01 · POSTSANK MÜNCHEN · 770 62-305 ■ BLZ 700 100 80 ■ VEREINSBANK MÜNCHEN ■ 578 351 · BLZ 700 &Idigr;02 70
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Sf/Ru-D 3086
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Matratze aus elastischem Material, insbesondere Schaumstoff mit einem auf einer
oder beiden Flachseiten eine Liegefläche bildenden Matratzenkörper .
Derartige Matratzen, deren Matratzenkörper üblicherweise aus Latexschaum oder aus in Form gegossenem Polyurethanschaum gebildet
wird, sind seit langem bekannt. Obwohl mit derartigen Matratzen grundsätzlich ein befriedigender Liegekomfort erzielt
werden kann, ist ein der Anatomie des Menschen angepaßtes, ergonomisch richtiges Liegen oftmals nicht gegeben. Problematisch
ist hier insbesondere das Erfordernis eines unterschiedlich tiefen Einsinkens einer auf der Matratze liegenden
Person in den unterschiedlichen Bereichen, nämlich insbesondere im Kopf-, Schulter- und Rumpfbereich, eventuell auch im
Fußbereich.
Man hat bereits versucht, die Liegeverhältnisse zu verbessern, indem an sich bereits bekannte, von der Liegefläche aus
senkrecht zum Matratzeninneren verlaufende Hohlräume, die auch als Stollen bezeichnet werden und der Abfuhr von Wärme
und Feuchtigkeit aus der Matratze dienen, über die verschiedenen Liegezonen unterschiedlich verteilt werden. Ein völlig
befriedigendes Ergebnis wurde hiermit jedoch nicht erreicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Matratze der eingangs genannten Art anzugeben, die sich durch einen hohen
Liegekomfort auszeichnet und insbesondere ein ergonomisch richtiges Liegen gewährleistet. Diese Aufgabe wird dadurch
gelöst, daß die Härte der Matratze im Schulterbereich vorwiegend quer zur Längsrichtung der Matratze zyklisch variierend
gewählt ist.
Durch diese Variation der Härte der Matratze ergibt sich eine in Richtung der Längsachse der Matratze ausgerichtete Strukturierung
im Schulterbereich, die dazu führt, daß die Schulter einer auf der Seite liegenden Person tief in die Matratze
eintauchen kann, während in Rückenlage eine geringere Eintauchtiefe gegeben ist. In Seitenlage werden nämlich aufgrund
der längs gerichteten Strukturierung weniger Abschnitte der Matratze mit größerer Härte belastet als in Rückenlage, so
daß die in Seitenlage mehr punktuelle Belastung der Matratze im Schulterbereich zu einer stärkeren Kompression des elastischen
Matratzenmaterials führt. Geeignet ist hierfür eine Variationslänge
der Matratzenhärte ungefähr im Bereich der halben seitlichen Schulterauflagefläche. Die Variationslänge
kann aber auch anders, insbesondere kleiner gewählt sein.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung wird die Variation der Matratzenhärte durch Ausnehmungen bewirkt, die in Matratzenlängsrichtung
eine größere Länge aufweisen als in Querrichtung. Insbesondere sind im Schulterbereich erfindungsgemäß
zur Liegefläche hin offene Längsschlitze im Matratzenkörper vorgesehen. Hierdurch entstehen in Längsrichtung der Matratze
verlaufende Rippen, welche die Auflagefläche für die Schulter
einer liegenden Person bilden. Die Einsinktiefe wird daher durch die Anzahl der von der liegenden Person belasteten
Längsrippen bestimmt, die bei einer auf der Seite liegenden Person kleiner ist als in Rückenlage. Dadurch ergibt sich sowohl
in Seitenlage als auch in Rückenlage eine ergonomisch günstige Liegeposition mit geradem Wirbelsäulenverlauf in
Seitenlage und anatomisch richtiger Wölbung in Rückenlage.
Die Längsschlitze können sich nach einer Ausgestaltung der Erfindung jeweils über den gesamten Schulterbereich erstrekken.
Es ist aber auch möglich, jeweils mehrere Längsschlitze in Längsrichtung der Matratze hintereinander im Schulterbereich
anzuordnen. Wichtig ist, daß die Variation der Kompressibilität der Matratze quer zur Matratzenlängsrichtung stärker
ist als in Matratzenlängsrichtung, so daß sich eine linienartige, parallel zur Längsrichtung der Matratze gerichtete
Struktur ergibt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Kompressibilität
der Matratze im Kopfbereich und/oder im Rumpfbereich vorwiegend in Längsrichtung der Matratze zyklisch variierend
gewählt sein. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich eine quer zur Längsrichtung der Matratze gerichtete Struktur,
die in Rückenlage eine Unterstützung der liegenden Person gewährleistet, die zu einer anatomisch richtigen Wölbung der
Wirbelsäule führt. Insbesondere kann dadurch die Unterstützung
so ausgebildet sein, daß sich die sogenannte Doppel-S-Form der Wirbelsäule in Rückenlage ergibt.
Auch bei dieser Ausgestaltung ist es bevorzugt, wenn die Variation
der Kompressibilität durch Schlitze erreicht wird, wobei diese im Kopf- und/oder Rumpfbereich entsprechend als
Querschlitze ausgebildet sind. Ebenso können sich auch hier die Querschlitze jeweils über den gesamten Kopf- oder Rumpfbereich
erstrecken, oder es können jeweils mehrere Querschlitze hintereinander angeordnet sein.
Auch im Bein- und Fußbereich können Querschlitze vorgesehen sein. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Matratze symmetrisch
zu ihrer Quermittelebene ausgebildet ist, also auch in einem Teil des Bein- und Fußbereiches Längsschlitze angeordnet
sind. Hierdurch wird ein zweiter Schulterbereich gebil-
det, so daß die Matratze in beiden Langsorientierungen in
gleicher Weise benutzt werden kann.
Als besonders geeignet hat es sich herausgestellt, wenn die Schlitze an der Matratzenaußenseite eine Breite zwischen circa
5 und 3 0 mm aufweisen und circa 10 bis 60 mm tief sind. Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn sich die Hohlräume zum Matratzeninneren
hin erweitern. Hierdurch kann die Kompressibilität der Matratze vorteilhaft beeinflußt werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist zusätzlich zu den Schlitzen eine Vielzahl von zur Liegefläche hin
offenen sacklochartigen Hohlräumen vorgesehen. Durch diese Hohlräume wird die Abfuhr von Wärme und Feuchtigkeit aus dem
Matratzeninneren verbessert. Die Verteilung der Hohlräume kann über die Matratze gleichmäßig oder unterschiedlich sein.
Insbesondere können die Hohlräume auch im Bereich der Schlitze vorgesehen sein, also vom Grund der Schlitze ausgehend,
ins Matratzeninnere geführt sein.
Der Matratzenkörper besteht bevorzugt aus Latex- oder Polyurethanschaum
und kann auch beidseits mit einer Liegefläche mit erfindungsgemäßen Schlitzen versehen sein.
Ein Ausführungsbexspiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigen, jeweils
in schematischer Darstellung,
Fig. .1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Matratze,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch einen Teil einer erfindungsgemäßen
Matratze,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer auf einer erfindungsgemäßen
Matratze in Seitenlage liegenden Person,
II:·Ü .1.' &iacgr; :
Fig. 4 eine Vorderansicht der Matratze mit Person von Fig. 3,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer in Rückenlage auf einer erfindungsgemäßen Matratze liegenden Person und
Fig. 6 eine Vorderansicht der Matratze mit Person von Fig. 5.
Fig. 1 zeigt die Liegefläche 1 einer erfindungsgemäßen Matratze.
Man erkennt, daß die Liegeflache in fünf Bereiche eingeteilt ist, nämlich zwei endseitige Kopfbereiche 2, 3,
zwei zur Mitte der Matratze jeweils daran anschließende Schulterbereiche 4, 5 und einen zwischen den beiden Schulterbereichen
4, 5 gelegenen Rumpfbereich 6. Die Matratze ist also symmetrisch zur Quermittelebene II ausgebildet, und die
beiden Kopf- und Schulterbereiche 2, 3 und 4, 5 sind alternativ zueinander benutzbar. Je nach Ausrichtung der liegenden
Person sind die Kopf- und Schulterbereiche 2 und 4 oder 3 und 5 Kopf und Schulter der liegenden Person zugeordnet, während
die jeweils anderen Kopf- und Schulterbereiche 2 und 4 oder 3 und 5 den Beinen und Füßen der liegenden Person zugeordnet
sind.
Die beiden Kopfbereiche 2, 3 und der Rumpfbereich 6 sind mit
über die gesamte Breite der Matratze durchgängigen Querschlitzen 7 versehen, während in den beiden Schulterbereichen
4, 5 Längsschlitze 8 angeordnet sind, die sich jeweils über den gesamten Schulterbereich 4, 5 erstrecken. Zwischen den
Schlitzen 7 und 8 ergeben sich somit Rippen 9 in den beiden Kopfbereichen 2 und 3 und dem Rumpfbereich 6, die sich ebenfalls
über die gesamte Breite der Matratze erstrecken, sowie Rippen 10 in den beiden Schulterbereichen 4 und 5, die sich
jeweils über den gesamten Schulterbereich 4 oder 5 erstrekken.
Durch diese Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße Matratze
in den fünf Bereichen 2 bis 6 unterschiedlich strukturiert, nämlich in den beiden Kopfbereichen 2, 3 und im Rumpfbereich
6 quer zur Matratzenlängsachse I und in den beiden Schulterbereichen
4, 5 parallel zur Matratzenlängsachse I. Da eine auf der Matratze liegende Person auf den Rippen 9 und 10 aufliegt,
ergibt sich somit eine unterschiedliche Unterstützung in den beiden Kopfbereichen 2, 3 und dem Rumpfbereich 6 gegenüber
den beiden Schulterbereichen 4 und 5. Während in den beiden Kopfbereichen 2, 3 und im Rumpfbereich 6 in Rückenlage
und in Seitenlage die gleiche Anzahl von Rippen 9 durch die liegende Person belastet wird, hängt diese Anzahl in den beiden
Schulterbereichen 4, 5, sofern diese tatsächlich als Schulterbereiche eingesetzt sind, von der jeweiligen Lage der
Person ab. Wie man sofort erkennt, werden in Seitenlage weniger Rippen 10 belastet als in Rückenlage. Bei gleicher Kompressibilität
aller Rippen 10 ergibt sich daher eine unterschiedliche Eintauchtiefe je nach Lage der Person, nämlich
eine größere Eintauchtiefe in Seitenlage und eine geringere Eintauchtiefe in Rückenlage.
Das unterschiedliche Verhalten der beiden Schulterbereiche 4 und 5 je nach Lage der Person auf der Matratze ist durch Vergleich
der Fig. 3 und 4 einerseits und 5 und 6 andererseits ersichtlich. In Fig. 3 ist erkennbar, daß die Wirbelsäule 11
der liegenden Person in Seitenlage geradlinig verläuft, während bei der in Fig. 5 in Rückenlage gezeigten Person eine '
Doppel-S-Form der Wirbelsäule gegeben ist. Die Fig. 4 und S zeigen nochmals deutlich die unterschiedlichen Eintauchtiefen
der Schulter 12 in Seitenlage und Rückenlage. Ebenso ist in diesen beiden Figuren die unterschiedliche Verformung der Matratze
im Schulterbereich 4, 5 je nach Lage erkennbar.
• · &bgr;-&idigr;&idigr; ■· *··· ·
Die Querschlitze 7 und die Längsschlitze 8 weisen bevorzugt eine Breite zwischen circa 5 und circa 3 0 mm auf und sind
zwischen circa 10 und 60 mm tief. Darüber hinaus können die Schlitze 7 und 8, wie in Fig. 2 dargestellt, zum Matratzeninneren
hin erweitert sein. Hierdurch wird die Kompressibilität der zwischen den Schlitzen 7 und 8 gebildeten Rippen 9 und
günstig beeinflußt.
Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, kann die erfindungsgemäße
Matratze zusätzlich zu den Längsschlitzen 8 und den Querschlitzen 7 Kavernen 13 aufweisen, die von der Liegefläche 1
ausgehend in etwa senkrecht zum Matratzeninneren geführt sind. Durch diese an sich bekannten Kavernen 13, die, wie
dargestellt, gleichmäßig über die Liegefläche 1 verteilt sind, aber auch ungleichmäßig verteilt sein können, wird eine
Abfuhr von Wärme und Feuchtigkeit aus dem Matratzeninneren bewirkt und dadurch das Klima verbessert. Wie in Fig. 2 ersichtlich,
können derartige Kavernen 13 sowohl von der Liegefläche 1 als auch von der gegenüberliegenden Flachseite 14
der Matratze aus zum Matratzeninneren geführt sein, wobei die jeweiligen Kavernen 13 untereinander unterschiedlich geformt
sein können. Die Kavernen 13 sind im übrigen sowohl in den Rippen 9 und 10 als auch im Bereich der Schlitze 7, 8 vorgesehen.
Die in den Schlitzbereichen vorgesehenen Kavernen 13 münden dabei im Grund 15 der Schlitze 7 und 8.
Durch die Längsschlitze 8 bzw. allgemein durch die Längsauflösung des Schulterbereichs der erfindungsgemäßen Matratze
wird die Biegeelastizität in Matratzenquerrichtung vorteilhafterweise verbessert. Entsprechend ergibt sich durch die
Querschlitze 7 bzw. allgemein eine Querauflösung in den übrigen Matratzenbereichen eine vorteilhafte Biegeelastizität in
Längsrichtung der Matratze. Durch diese Biegeelastizitäten kann die Matratze auch mit geeignet ausgebildeten Unterma-
tratzen, die eine solche Biegeelastizität unterstützen, vorteilhaft
kombiniert werden.
Untersuchungen an erfindungsgemäß ausgestalteten Matratzen
haben gezeigt, daß die Biegeeigenschaften der erfindungsgemäßen Matratze durch den längs-aufgelösten Schulterbereich
deutlich verbessert sind. Die Unterstützung einer liegenden Person ist aus ergonomischen Gesichtspunkten optimal, da in
Seitenlage ein tiefes Einsinken der Schulter und dadurch eine gerade Wirbelsäulenerstreckung ermöglicht wird, während in
Rückenlage die Unterstützung zu der gewünschten Doppel-S-Form der Wirbelsäule führt.
Sf/Ru-D 3086
Bezugszeichenliste
| 1 | Liegeflache |
| 2 | Kopfbereich |
| 3 | Kopfbereich |
| 4 | Schulterbereich |
| 5 | Schulterbereich |
| 6 | Rumpfbereich |
| 7 | Querschlitz |
| 8 | Längsschlitz |
| 9 | Querrippe |
| 10 | Längsrippe |
| 11 | Wirbelsäule |
| 12 | Schulter |
| 13 | Kaverne |
| 14 | Matratzenunterseite |
| 15 | Grund von 7 oder 8 |
Claims (15)
1. Matratze aus elastischem Material, insbesondere Schaumstoff, mit einem auf einer oder beiden Flachseiten (1,
14) eine Liegefläche bildenden Matratzenkörper, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompressibilität der Matratze im Schulterbereich
(4, 5) vorwiegend quer zur Längsrichtung (I) der Matratze zyklisch variierend gewählt ist.
2. Matratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Variation der Kompressibilität durch Ausnehmungen
bewirkt ist, die in Matratzenlängsrichtung (I) eine größere Länge aufweisen als in Querrichtung.
3. Matratze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Schulterbereich (4, 5) zur Liegefläche (1) hin
offene Längsschlitze (8) im Matratzenkörper vorgesehen
sind.
4. Matratze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Längsschlitze (8) jeweils über den gesamten
Schulterbereich (4, 5) erstrecken.
5. Matratze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompressibilität der Matratze im Kopfbereich (2, 3) und/oder im Rumpfbereich (6) vorwiegend in Längsrichtung
(I) der Matratze zyklisch variierend gewählt ist.
6. Matratze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß im Kopfbereich (2, 3) und/oder im Rumpfbereich (6)
zur Liegefläche (1) hin offene Querschlitze (7) vorgesehen sind.
7. Matratze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Querschlitze (7) jeweils über den gesamten
Kopfbereich (2, 3) und/oder Rumpfbereich (6) erstrecken.
8. Matratze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Matratze symmetrisch zur Quermittelebene (II) ausgebildet ist.
9. Matratze nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze {7, 8) an der Liegefläche (1) zwischen circa 5 und circa 3 0 mm breit sind.
10. Matratze nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (7, 8) zwischen circa 10 und circa 60 mm tief sind.
11. Matratze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Schlitze (7, 8) zum Matratzeninneren hin erweitern.
12. Matratze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Flachseiten (1, 14) der Matratze als Liegefläche ausgebildet sind.
13. Matratze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zusätzlich eine Vielzahl von zur Liegefläche (1, 14) hin offenen sacklochartigen Hohlräumen (13) vorgesehen
ist.
14. Matratze nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß vom Grund (15) der Schlitze (7, 8) sacklochartige
Hohlräume (13) zum Matratzeninneren hin geführt sind.
15. Matratze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Matratzenkörper aus Latex- oder Polyurethanschaum gebildet ist.
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| DE (1) | DE29700100U1 (de) |
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