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DE20215527U1 - Schaumstoff-Matratzenkern - Google Patents

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DE20215527U1
DE20215527U1 DE20215527U DE20215527U DE20215527U1 DE 20215527 U1 DE20215527 U1 DE 20215527U1 DE 20215527 U DE20215527 U DE 20215527U DE 20215527 U DE20215527 U DE 20215527U DE 20215527 U1 DE20215527 U1 DE 20215527U1
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mattress core
mattress
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DE20215527U
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Roessle and Wanner GmbH
Original Assignee
Roessle and Wanner GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C27/00Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
    • A47C27/14Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays
    • A47C27/15Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays consisting of two or more layers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47C27/142Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays with projections, depressions or cavities
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47C27/20Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays with springs moulded in, or situated in cavities or openings in foamed material

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Abstract

Schaumstoff-Matratzenkern mit mehreren Lagen (12, 14, 16) aus Schaumstoffmaterialien, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Schulterzone (S) des Matratzenkernes (10) ein mittiger Einsatz (20) vorgesehen ist, der aus härterem Schaumstoffmaterial hergestellt ist als dem des ihn umgebenden Bereiches der Schulterzone (S).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schaumstoff-Matratzenkern gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Derartige Matratzenkerne sind in vielfacher Ausführungsform Bestandteil von im Handel erhältlichen Schaumstoffmatratzen.
  • Bei Matratzen kann man grob drei unterschiedliche Bereiche unterscheiden, die in Längsrichtung des Matratzenkernes aufeinander folgen: Eine dem Matratzenende benachbarte Kopfzone, in der normalerweise der Kopf eines Benutzers liegt, eine sich hieran anschließende Schulterzone, die den Schulterbereich eines Benutzers abstützt, und eine sich hieran anschließende Rückenzone, welche den Rücken des Benutzers abstützt. Üblicherweise sind die Matratzenkerne symmetrisch zu einer Quermittelebene aufgebaut, so dass sich an die Rückenzone eine identische Zone anschließt, die das Gesäß und die oberen Abschnitte der Beine abstützt. An diese schließt sich eine der Schulterzone entsprechende Zone an, welche in etwa den Unterschenkeln des Benutzers zugeordnet ist; und den Rest der Matratze bildet eine unterste Zone, die der Kopfzone entspricht. Durch diese Symmetrie kann die Matratze auf Umschlag genutzt werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den Liegekomfort eines Matratzenkernes in der Schulterzone zu verbessern.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch einen Schaumstoff-Matratzenkern mit dem in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Matratzenkern ist in Rückenlage des Benutzers der zwischen den Schulterblättern liegende Bereich des Rückens etwas härter abgestützt. Außerhalb dieses etwas härteren Einsatzes ist die Schulterzone aber weich. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Benutzer sowohl in Seitenlage als auch in Rückenlage adäquat abgestützt ist und bequem liegt.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Wählt man die Härteverhältnisse zwischen den Schaumstoffmaterialien des Einsatzes und der Schulterzone so, wie dies im Anspruch 2 angegebene ist, so erhält man die gewünschte etwas stärkere Abstützung der Mitte des Rückens bei Rückenlage im Bereich der Schulterzone; der Übergang zwischen dem Material des Einsatzes und dem Umgebungsmaterial der Schulterzone wird aber nicht als abrupt empfunden.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 3 ist einerseits im Hinblick auf eine problemlose Verträglichkeit der Materialien von Einsatz und Umgebungsmaterial von Vorteil sondern auch im Hinblick darauf, nicht durch ein von der chemischen Grundstruktur her anderes Material zusätzliche gesundheitliche Gefahrenquellen zu schaffen.
  • Die im Anspruch 4 angegebenen Schaumstoffmaterialien haben sich in der Praxis besonders bewährt.
  • Die Gestaltung der Randkontur des Einsatzes gemäß Anspruch 5 wird vom Benutzer als besonders angenehm empfunden, da sie der Kontur des Rückens im Schulterbereich einerseits gut angepasst ist, andererseits auch dann als angenehm empfunden wird, wenn ein Benutzer in leicht unterschiedlicher Lage auf der Matratze liegt, beziehungsweise die Matratze von unterschiedlichen Benutzern verwendet wird.
  • Dabei haben sich Abmessungen des Einsatzes, wie sie im Anspruch 6 genauer angegeben sind, in der Praxis besonders bewährt.
  • Gleiches gilt für den im Anspruch 8 angegebenen Abstand des Einsatzes vom Ende des Matratzenkernes.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 8 ist im Hinblick auf eine gute Lüftung der Liegefläche von Vorteil.
  • Bei einem Matratzenkern gemäß Anspruch 9 hat man auch eine Lüftung des Inneren des Matratzenkernes.
  • Bei einem Matratzenkern nach Anspruch 10 hat man eine besonders angenehme Verteilung zwischen Punkt-Nachgiebigkeit und Flächen-Nachgiebigkeit.
  • Nachstehend wird die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1: Eine Aufsicht auf einen Schaumstoff-Matratzenkern, der bei der Herstellung einer einschläfrigen Schaumstoffmatratze verwendet wird;
  • 2: Einen longitudinalen Schnitt durch den Matratzenkern nach 1 längs der dortigen Schnittlinie II-II'; und
  • 3: Eine Aufsicht auf einen Einsatz des in 1 gezeigten Schaumstoff-Matratzenkernes und der ihn umgebenden Materialbereiche in vergrößertem Maßstabe.
  • In der Zeichnung ist mit 10 insgesamt ein drei-lagiger Schaumstoff-Matratzenkern bezeichnet. Er besteht aus einer Mittelschicht 12, die aus einem ersten Schaumstoffmaterial hergestellt ist. In der Praxis kann es sich dabei um ein Latex-Schaumstoffmaterial, PE-Schaumstoffmaterial oder ein PUR-Schaumstoffmaterial mit einer Stauchhärte von etwa 6 bis 8 kPa handeln. Die beiden Seiten der Mittelschicht 12 tragen jeweils eine Außenschicht 14 beziehungsweise 16. Hierbei kann es sich wieder um Latex-, PE- oder PUR-Schaumstoffmaterialien handeln. Die Stauchhärte der Außenschichten 14 und 16 liegt bei praktischen Ausführungsbeispielen im Bereich von 2,2 bis 5 kPa. 2 kPa.
  • Die beiden Außenschichten 14, 16 sind mit der Mittelschicht 12 flächig verklebt oder sonst wie auf geeignete Weise verbunden.
  • Die Außenschichten 14 und 16 sind spiegelbildlich zueinander ausgebildet, so dass es reicht, nachstehend nur eine der Außenschichten genauer zu beschreiben.
  • Bei einem praktischen Ausführungsbeispiel beträgt die Dicke Mittelschicht 12 etwa 15 mm, die Gesamthöhe des Matratzenkernes 10 etwa 170 mm, die Dicke der Außenschichten 14, 16 also etwa 77,5 mm.
  • Die Länge des Matratzenkernes 10 beträgt typischerweise 1900, 2000 oder 2200 mm, die gängigen Breiten der Matratzenkerne 10 betragen 900, 1000, 1100 und 1200 mm.
  • In der Zeichnung sind mit K eine Kopfzone, mit S eine Schulterzone und mit R eine RÜckenzone bezeichnet.
  • Auf der in der Zeichnung mit 18 bezeichneten Mittellinie des Matratzenkernes 10 sind jeweils unter einem Abstand A von den beiden transversalen Enden des Matratzenkernes 10 entfernt zwei linsenförmige Einsätze 20 vorgesehen. Diese passen jeweils formschlüssig in eine entsprechende Ausnehmung 22 der Außenschicht 14 beziehungsweise 16. Die Einsätze 20 sind ebenfalls mit der Mittelschicht 12 verklebt oder sonst wie fest verbunden.
  • Beim hier betrachteten Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand der Einsätze 20 zum benachbarten Ende des Matratzenkernes etwa 300 mm. Die Einsätze 20 (und die Ausnehmungen 22) haben eine Randkontur, welche durch zwei Kreisbögen mit einem Radius von 190 mm vorgegeben sind. Die Abmessung des Einsatzes 20 (und der Ausnehmung 22) in Längsrichtung des Matratzenkernes 10 beträgt etwa 300 mm. Die Linsenform die man durch die beiden Kreisbögen mit einem Radius von 190 mm erhält, sind oben und unten mit einem Radius von 25 mm abgerundet.
  • Die Außenseiten der Außenschichten 14, 16 tragen jeweils ein Muster von transversalen Nuten 24 und longitudinalen Nuten 26. Dieses System miteinander kommunizierender zu einander senkrecht verlaufender Sätze von Nuten 24, 26 ist in den Matratzenkern 10 eingeschnitten worden, nachdem die Einsätze 20 in die Außenschichten 14,16 eingesetzt und mit der Mittelschicht 12 verbunden worden sind. Damit laufen die Nuten 14 und 26 über die Einsätze 20 glatt durchgängig hinweg.
  • Die Außenschichten 14, 16 sind auf ihrer mit der Mittel schicht 12 verbundenen Innenseite mit einem weiteren System transversaler Nuten 28 und longitudinalen Nuten 30, die ein System kommunizierender innen liegender Entlüftungskanäle bilden. Die Nuten 28, 30 sind in die Innenseiten der Außenschichten 14, 16 schon eingeschnitten worden, bevor diese Schichten auf die Mittelschicht 12 aufgebracht wurden.
  • In Abwandlung des oben beschriebenen Ausführungsbeispieles kann man den Einsatz 20 auch mit seiner Umfangsfläche mit der Umfangsfläche der Ausnehmung 22 verkleben und die Einsätze 20 schon in die Außenschicht 14, 16 fest einsetzen, bevor Letztere auf die Mittelschicht 12 aufgebracht werden. In diesem Falle ist dann auch die Innenseite des Einsatzes 20 mit einem durchgehenden Nutmuster versehen, welches mit dem des umgebenden Materials fluchtet, ähnlich wie dies oben stehend für die Außenseite der Außenschichten 14, 16 beschrieben wurde.
  • Bei der Herstellung einer Schaumstoffmatratze ausgehend von dem oben beschriebenen Matratzenkern 10 werden dessen Außenseite zusätzlich noch mit einer Wattierung versehen, und die somit erhaltene Einheit wird dann in einen Überzug eingebracht.
  • Die transversalen Nuten 24, 28 können in der Praxis unter einer Teilung von 30 mm angeordnet sein und eine Breite von etwa 6 mm haben. Die longitudinalen Nuten 26, 30 können in der Praxis unter einer Teilung von 90 mm angeordnet sein und eine Breite von etwa 4 mm haben.
  • Bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen hatte der Matratzenkern eine Mittelschicht und zwei Außenschichten. In Abwandlung kann man auch Matratzenkerne vorsehen, die nur eine der Mittelschicht entsprechende dünne und harte Schicht und eine auf dieser angeordnete Außenschicht aufweist, oder auch einen Monoblock-Matratzenkern mit nur einer Schicht, in welche ein Einsatz eingesetzt ist. Man erhält auch dann die gewünschte stärkere Abstützung in dem zwischen den Schulteblättern liegenden Bereich bei Rückenlage des Benutzers.

Claims (10)

  1. Schaumstoff-Matratzenkern mit mehreren Lagen (12, 14, 16) aus Schaumstoffmaterialien, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Schulterzone (S) des Matratzenkernes (10) ein mittiger Einsatz (20) vorgesehen ist, der aus härterem Schaumstoffmaterial hergestellt ist als dem des ihn umgebenden Bereiches der Schulterzone (S).
  2. Matratzenkern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Härte des Schaumstoffmateriales des Einsatzes (20) etwa 10 bis 50%, vorzugsweise etwa 20 bis 40% größer ist als die Härte des Schaumstoffmateriales der übrigen Schulterzone (S) .
  3. Matratzenkern nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffmaterialien von Einsatz (20) und übriger Schulterzone (S) durch chemisch gleiche Grundmaterialien gebildet sind.
  4. Matratzenkern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundmaterialien der Schaumstoffmaterialien Latex-Materialien, PUR-Materialien oder PE-Materialien sind.
  5. Matratzenkern nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (20) und die sie aufnehmenden Ausnehmungen (22) in der Schulterzone (S) linsenförmig sind.
  6. Matratzenkern nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Randkonturen der Einsätze (20) und der Ausnehmungen (22) durch Kreisbögen vorgegeben sind, welche einen Radius von etwa 150 bis etwa 300 mm, vorzugs weise etwa 190 mm, aufweisen und dass die Abmessungen der Einsätze (20) und der Ausnehmngen (22) in Längsrichtung des Matratzenkernes etwa 250 mm bis 400 mm, vorzugsweise etwa 300 mm betragen.
  7. Matratzenkern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Einsätze (20) und der sie aufnehmenden Ausnehmungen (22) von einem benachbarten longitudinalen Ende des Matratzenkernes (10) etwa 250 bis 400 mm, vorzugsweise etwa 300 mm beträgt.
  8. Matratzenkern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite der Außenschichten (14, 16) und Einsätze (20) mit einem durchgehenden Muster von miteinander kommunizierenden Nuten (24, 26) versehen sind.
  9. Matratzenkern nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseiten der Außenschichten (14, 16) mit einem Muster von miteinander kommunizierenden Nuten (28, 30) versehen sind.
  10. Matratzenkern nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf eine durchgehende Mittelschicht (12) zwei Außenschichten (14, 16) aufgesetzt sind, welche aus weicherem Schaumstoffmaterial bestehen als die Mittelschicht (12).
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1904570B1 (de) 2005-07-01 2018-08-22 Latexco NV Verbundschäume auf latexbasis

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