DE10200585A1 - Block aus einer Vielzahl geschichteter Blätter - Google Patents
Block aus einer Vielzahl geschichteter BlätterInfo
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Abstract
Ein Block besteht aus einer Vielzahl geschichteter Blätter. Diese sind an einer Seite miteinander verleimt und der Block wenigstens an einer Seitenfläche bedruckt. Die Blätter sind an der bedruckten Seite gegeneinander verschoben und die bedruckte Blockseite weist eine vorbestimmte Formgebung, Wölbung oder dergleichen auf.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Block aus einer Vielzahl geschichteter Blätter, die an einer Seite miteinander verleimt sind und wobei der Block wenigstens an einer Seitenfläche bedruckt ist.
- Derartige Blöcke sind vielfach bekannt. Die Blätter sind üblicherweise aus Papier, im allgemeinen rechteckig und untereinander gleich groß und entlang einer gemeinsamen Kante miteinander verleimt. Beim Benutzen beschriftet man jeweils das oberste Blatt und zieht es nach der Beschriftung schräg nach oben ab, wodurch sich das Blatt von der Leimschicht, die den Block zusammenhält, loslöst.
- Es hat sich herausgestellt, dass diese an sich nur als Schreibunterlage vorgesehenen Blöcke auch als Werbeträger geeignet sind. Die bei der Beschriftung an sich nicht benötigten senkrechten oder schrägen Außenwände der Blöcke dienen dann als Werbeträger oder auch als Grundlage für andere Abbildungen. Als bekanntestes Beispiel hierfür seien die sogenannten Zettelklötze oder Notizklötze erwähnt, die annähernd würfelförmig sind und auf den vier senkrechten Flächen einschließlich der für den Zusammenhalt zusammengeleimten Fläche entsprechend Aufdruck getragen.
- Ein besonders erfolgreiches Beispiel ist in der DE 94 09 608 U1 beschrieben. Dort ist neben den drei senkrechten Flächen auf einer Seite eine schräge Fläche dadurch vorgesehen, dass die Blattgröße kontinuierlich von unten nach oben abnimmt.
- Es besteht jedoch unverändert der Wunsch nach weiteren, für den Verbraucher originelleren und damit für den Werbenden interessanteren Blöcken.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Block aus einer Vielzahl geschichteter Blätter vorzuschlagen, der sich als alternativer Werbeträger eignet. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen Block dadurch gelöst, dass die Blätter an der bedruckten Seite gegeneinander verschoben sind und die bedruckte Blockseite eine vorbestimmte Formgebung, Wölbung oder dergleichen aufweist.
- Dadurch wird überraschend eine für Zettelklötze unerwartete Möglichkeit geschaffen. Aus sonst üblichen, glatt bedruckten Oberflächen eines Zettelklotzes wird eine Skulptur mit zusätzlichen dreidimensionalen Effekten, die sich darüber hinaus auch zur Betonung von bestimmten Eigenschaften eines Produktes hervorragend eignet. Dies sprengt gewissermaßen den herkömmlichen Rahmen und setzt für den Werbenden Akzente, die dem Benutzer des Zettelblocks auch ständig vor Augen sind, denn derartige Zettelblöcke stehen herkömmlich auf Schreibtischen im Blickfeld des Benutzers und erinnern ihn mithin an die Werbebotschaft. Dies geschieht gleichzeitig mit Nutzen für den Benutzer, ohne dass die Werbebotschaft dabei stört.
- Besonders bevorzugt ist es, wenn die bedruckte Seite mit der vorbestimmten Formgebung der Verleimung gegenüberliegt. Dies ist nicht nur herstellungstechnisch besonders günstig, sondern führt auch dazu, dass diejenige Seite des Zettelblockes mit der besonders betonten Werbebotschaft auch dem Benutzer gegenüberliegt, da die Verleimung im Regelfall die Rückseite bildet.
- Die Wölbung der der Verleimung gegenüberliegenden und damit dem Benutzer zugewandten Seite des Zettelblockes kann beispielsweise die Form eines Autoreifens, eines Fahrzeugkühlers oder auch ganz anderer Produkte bilden, beispielsweise der Vorderseite von mehreren nebeneinander stehenden Wein- oder Mineralwasserflaschen.
- Herstellungstechnisch ist es dabei bevorzugt, wenn die Formgebung nur Rundungen und keine Hinterschneidungen aufweist. Bei spitz zulaufenden Bereichen sind die einzelnen Blätter oder Zettel, die gerade in diesem Bereich liegen, gegen Beschädigungen oder Verschmutzungen besonders gefährdet, was den entsprechenden Zettel bei seiner Benutzung unschön gestalten kann, da er beispielsweise von außen Druckstellen aufweist. Dies ist vom Benutzer meist unerwünscht und sollte vermieden werden. Bei Rundungen kann dies zuverlässig verhindert werden, da stets mehrere Zettel etwa im gleichen Bereich einen von außen ausgeübten Druck abfangen.
- Hinterschneidungen sind problematisch, da sie den Zusammenhalt der Zettel gefährden. Die dreidimensionale Formgebung wird bevorzugt so vorgenommen, dass der Querschnitt senkrecht zur Verleimung durchgehend über den gesamten Zettelblock gleich ist. Das bedeutet, dass nur eine Seite die Wölbungen und Vorsprünge aufweist und die beiden benachbarten Seiten dadurch nicht rechteckig sind, sondern eine Kante entsprechend gebogen aufweisen.
- Theoretisch ist es natürlich auch möglich, kompliziertere Formen vorzusehen, beispielsweise zwei Seiten dreidimensional auszubilden oder auch die dreidimensionale Seite selbst in sich unterschiedlich zu formen. Dafür gäben in dem o. g. Beispiel die nebeneinander stehenden Flaschen etwa einen Anlass. Herstellungstechnisch ist dies jedoch deutlich aufwendiger, so dass sich der erfindungsgemäße Zettelblock vor allem für Wölbungen nur auf einer Blockseite eignet.
- Bedruckt können natürlich auch die übrigen Seiten sein und werden dieses bevorzugt auch.
- Im folgenden wird anhand eines Ausführungsbeispiels die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Blocks.
- Ein Block 10 aus einer Vielzahl geschichteter Blätter ist in erster Näherung kubisch aufgebaut und besitzt mithin sechs Seiten. Von den einzelnen Blättern werden eine Unterseite 11 (in der Fig. 1 verdeckt) und eine Oberseite 12 gebildet. Die Oberseite 12 stellt gleichzeitig das erste zu beschreibende Blatt dar.
- Alle Blätter sind miteinander auf der in Fig. 1 ebenfalls verdeckten Rückseite 13 miteinander verleimt. Diese Verleimung auf der Rückseite 13 ist durch Abziehen eines Blattes aufhebbar, ohne dass die Blätter beschädigt werden.
- Jedes einzelne Blatt ist rechteckig. Das bedeutet, dass sich an die Rückseite 13 mit der Verleimung links und rechts jeweils im 90°-Winkel Seiten 15, 16 anschließen.
- Die verbleibende Seite gegenüber der Rückseite 13 mit der Verleimung ist die Vorderseite 14.
- Während die Verbindungskanten der verleimten Rückseite 13 mit den rechts und links anschließenden Seiten 15 und 16 gerade, senkrechte Linien sind, sind die Übergänge dieser beiden Seiten 15 und 16 zur Vorderseite 14 keine geraden Linien, sondern sind innerhalb der Ebene der Seiten 15 bzw. 16 kurvenförmig gebogen.
- Dies führt dazu, dass die Vorderseite 14 selbst ebenfalls keine senkrechte Fläche ist, sondern eine Formgebung aufweist, hier mit einer Wölbung 20 nach vorn im oberen Drittel.
- Diese Wölbung 20 und sonstige Formgebung kann auch anders aufgebaut sein, beispielsweise die Form eines Autokühlers, einen Ausschnitt aus einem Autoreifen oder beispielsweise auch eine Flaschenform darstellen. Es ist auch möglich, die ungefähre Form eines menschlichen Oberkörpers einzusetzen, um beispielsweise für Bekleidungsstücke zu werben.
- Von besonderem Vorteil ist auch, dass sich bei dem Verbrauch des Notizblockes der Anblick ständig verändert, da die Höhe abnimmt. Das bedeutet, dass schon bei der Herstellung berücksichtigt werden kann, welchen Anblick ein Benutzer bei etwa einem Verbrauch der Hälfte der Blätter hat. Nimmt man z. B. einen Autokühler, so ist dieser auch noch als solcher zu erkennen, wenn nur noch etwa ein Drittel bis ein Fünftel der Blätter vorhanden ist, insbesondere ist dann auch noch das Logo oder die Automarke vorhanden.
- Ein besonders reizvoller Effekt entsteht dadurch, dass auch die Seiten 15 und 16 jetzt nicht mehr rein rechteckig sind, sondern auf ihrem rechten bzw. linken Rand benachbart zur Seite 14 abgerundet sind und dadurch im Zusammenhang mit der Vorderseite 14 bestimmte dreidimensionale Effekte ausgenutzt werden können. So lässt sich hier ein Auto von der Seite darstellen oder eine Körpersilhouette abbilden.
- Die Herstellung eines erfindungsgemäßen Blockes aus einer Vielzahl geschichteter Blätter können wie folgt vorgenommen werden:
Zunächst wird wie herkömmlich vorgegangen. Eine Vielzahl Blätter wird aufeinandergeschichtet und zurechtgeschnitten. Es wird dann auf einer Seite des entstehenden Blockes, und zwar auf der späteren Rückseite eine Vorleimung vorgenommen, um den Zusammenhalt des Notizblockes vorübergehend zu gewährleisten. - In einem zweiten Stadium wird dann die gegenüberliegende Seite, später die Vorderseite 14, bedruckt. Dabei ist schon daran zu denken, dass diese Seite später dreidimensional ausgebildet wird und sich also entsprechende Verzerrungen ergeben werden, die aber berücksichtigt werden können.
- Es wird nun eine Negativform in eine Formenpresse gelegt und auf diese Weise bei Dagegenschieben des vorgeleimten Stapels aufeinandergeschichteter Blätter die Rückseite 13 mit der vorläufigen Vorleimung verschoben und in die gewünschte Position gebracht. Dies ist trotz der Vorleimung möglich. Auf der späteren Vorderseite 14 kann eine weitere entsprechende Negativform vorgesehen werden, um eine exakte Lage jedes einzelnen Blattes in der Formenpresse sicherzustellen. Die Seite 15 rechts von der Vorleimung und die Seite 16 links von der Vorleimung sind senkrecht eingespannt, um ein Ausweichen der Zettel zu verhindern. Es wird nun auch von oben der auf diese Weise mit Wölbungen identischer Form auf der Vorderseite 14 und der Rückseite 13 versehene Block festgeklemmt und nun im nächsten Schritt geschnitten.
- Dieser Vorgang erfolgt auf der vorgeleimten Seite und schneidet damit die Vorleimung vollständig zusammen mit den daran anhängenden Bestandteilen der Notizzettel ab. Auf dieser Seite entsteht also eine komplett neue vertikale Fläche. Diese vertikale Fläche wird jetzt neu verleimt.
- Die abgeschnittenen Zettel können verworfen und der Papierneuherstellung zugeführt werden. In bestimmten Fällen ist es natürlich auch möglich, den abgeschnittenen Teil von vornherein so auszuführen, dass es auch aus dem abgeschnittenen Teil ein ähnlich oder anders ausgebildeter, wiederverwendbarer Zettelklotz ergibt, der dann um 180° gedreht wird, bei dem also die vorherige Unterseite dann zur Oberseite wird.
- Nachdem nun der Block 10 mit der neu verleimten Rückseite 13 aus der Formenpresse entnommen ist, hat er bereits die gewünschte Form. Darüber hinaus ist auch die Vorderseite 14 bereits mit dem Druck versehen, den diese Seite von Anfang an besessen hat.
- Neben den beiden Seiten 15 und 16 kann nun auch die nunmehr korrekt verleimte Rückseite 13 bedruckt werden bzw. sie wird ggf. noch vor der Neuverleimung bedruckt.
- Als Druck für das Bild ist insbesondere Raster-Tampon-Druck oder auch ein anderer Rasterdruck, ggf. auch Offsetdruck geeignet. Im übrigen und auch für die anderen Darstellungen kann auch Siebdruck verwendet werden.
- Mit Blöcken nach der Erfindung lässt sich auch eine weitere Konzeption realisieren, die herkömmlich wenig neue Aspekte bieten würde. Klappt man nämlich einen Block genau in der Mitte auf, so dass die obere und die untere Hälfte gleich dick sind, und tippt den oberen Teil um die entstehende Schwenkachse, so liegen die obere Hälfte und die untere Hälfte der verleimten Rückseite nebeneinander und zwei Blätter ebenso. Es entsteht also eine doppelt große Schreibfläche aus allerdings zwei separaten Blättern.
- Die entstehende Form ist aber durch die möglichen Wölbungen 20 an den nun ganz außen liegenden Kanten z. B. so ausbildbar, dass insgesamt sich sowohl das Vorderteil als auch das Hinterteil eines bestimmten Produktes, z. B. eines Kraftfahrzeuges näherungsweise wiedergeben lassen, und zwar bei entsprechend verlängerter mittlerer Zone.
- Bei herkömmlichen Blöcken würde sich lediglich ein vergrößertes Rechteck ergeben, hier jedoch eine recht witzige Darstellung eines dreidimensionalen Gegenstandes, bei dem zugleich eine wechselnde Fläche als beschriftbare und abnehmbare abziehbare Oberseite ausgebildet ist. Bezugszeichenliste 10 Block
11 Unterseite
12 Oberseite
13 Rückseite mit Verleimung
14 Vorderseite gegenüber der Verleimung
15 Seite rechts von der Verleimung
16 Seite links von der Verleimung
20 Wölbung
Claims (10)
1. Block aus einer Vielzahl geschichteter Blätter, die an einer Seite (13)
miteinander verleimt sind und wobei der Block (10) wenigstens an einer
Seitenfläche (14) bedruckt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Blätter an der bedruckten Seite (14) gegeneinander verschoben
sind und die bedruckte Blockseite (14) eine vorbestimmte Formgebung,
Wölbung (20) oder dergleichen aufweist.
2. Block nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die bedruckte Seite (14) mit der vorbestimmten Formgebung oder
Wölbung (20) der Seite (13) mit der Verleimung gegenüber liegt.
3. Block nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Formgebung oder Wölbung (20) die Form eines Abschnittes eines
Autoreifens oder eines anderen Produktes hat.
4. Block nach einen der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Formgebung oder Wölbung (20) nur Rundungen und keine
Hinterschneidungen aufweist.
5. Verfahren zur Herstellung eines Zettelblocks (10) mit wenigstens einer eine
Formgebung oder Wölbung (20) aufweisenden Seite (14), bei dem die
aufeinandergeschichteten Blätter einseitig verleimt und die der Seite (13) mit
der Verleimung gegenüberliegende Seite (14) bedruckt wird, die
vorbestimmte Formgebung oder Wölbung (20) durch Verschiebung der
Blätter in der Blattebene bewirkt und der verleimte Bereich des Blocks
abgeschnitten und die so geschnittene Seite (13) neu verleimt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass der abgeschnittene Bereich verworfen wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die so beschnittenen und so geformten Blöcke (10) bedruckt sind.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Bedruckung der Bildflächen im Raster-Tampon-Druck erfolgt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die nicht mit der vorbestimmten Formgebung oder Wölbung (20)
versehenen Seiten (13, 15, 16) mit einem Siebdruck bedruckt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verleimung der Blätter des Blocks (10) in einer Formenpresse mit
verschieden geformten Seitenwänden erfolgt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2002100585 DE10200585A1 (de) | 2002-01-09 | 2002-01-09 | Block aus einer Vielzahl geschichteter Blätter |
Applications Claiming Priority (1)
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE10200585A1 true DE10200585A1 (de) | 2003-08-28 |
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ID=27634724
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|---|---|---|---|
| DE2002100585 Withdrawn DE10200585A1 (de) | 2002-01-09 | 2002-01-09 | Block aus einer Vielzahl geschichteter Blätter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10200585A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN107187235A (zh) * | 2017-06-30 | 2017-09-22 | 昆山市富众网络科技有限公司 | 一种便利纸贴装置 |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE8205402U1 (de) * | 1982-02-26 | 1983-02-24 | Fa. Attenberger, 8000 München | Zettelabreißblock |
| DE9000989U1 (de) * | 1990-01-05 | 1990-05-10 | Repschläger, Werner, 4000 Düsseldorf | Formblock mit produktbezogenen Konturen |
| DE29700010U1 (de) * | 1997-01-04 | 1997-02-27 | SI-RI snc di Bertagna Tiberio & C., S. Giovanni Lupatoto | Notizblock |
-
2002
- 2002-01-09 DE DE2002100585 patent/DE10200585A1/de not_active Withdrawn
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| DE29700010U1 (de) * | 1997-01-04 | 1997-02-27 | SI-RI snc di Bertagna Tiberio & C., S. Giovanni Lupatoto | Notizblock |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN107187235A (zh) * | 2017-06-30 | 2017-09-22 | 昆山市富众网络科技有限公司 | 一种便利纸贴装置 |
| CN107187235B (zh) * | 2017-06-30 | 2019-01-22 | 昆山市富众网络科技有限公司 | 一种便利纸贴装置 |
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