DE29700554U1 - Fahrtreppe oder Fahrsteig - Google Patents
Fahrtreppe oder FahrsteigInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Es ist bekannt, Fahrtreppen oder Fahrsteige mit einer Wiederbereitschaftsschaltung
auszurüsten, die die Fahrtreppe erneut in Bereitschaft versetzt, wenn nach der versehentlichen oder
willentlichen Auslösung eines Nothaltschalters festgestellt wird, daß sich kein Gegenstand oder Fahrgast auf der Fahrtreppe
oder dem Fahrsteig befindet. Hierzu ist eine Lichtschrankenordnung vorgesehen, die das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein
von Gegenständen oder Personen auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig feststellen soll.
Derartige Fahrtreppen sind aus der DE-OS 29 41 119 und der DE-OS 29 11 658 bekannt.
Bei der aus der DE-OS 29 41 119 bekannten Fahrtreppe wird das aus dem Sender der Lichtschranke austretende Licht fächerartig
gestreut und soll dementsprechend einen Bereich der Fahrtreppe überwachen. Um auch eine partielle Abdeckung des aufgefächerten
Strahles feststellen zu können, werden Schwellenwertschalter eingesetzt, die unterscheiden sollen, ob eine Schwächung
des Empfängersignales auf eine Alterung oder Dejustage des
Senders zurückzuführen ist, oder ob sich tatsächlich eine Person oder ein Gegenstand auf der Fahrtreppe befindet, so daß
eine Wiedereinschaltung unterbunden werden muß.
Diese Lösung hat sich jedoch aufgrund der hiermit verbundenen Justage-Schwierigkeiten nicht durchgesetzt. Die Verminderung
des Lichteinfalls des Senders der Lichtschranke auf den Empfänger als Schwellenwert für die Auslösung der Lichtschranke
muß so kritisch eingestellt werden, daß auch bei einer geringeren Abdeckung noch ein Erkennen erfolgt. Eine kritische Ein-
·· -V5 -
Stellung bedingt jedoch eine Empfindlichkeit gegenüber Fertigungstoleranzen,
insbesondere aber gegenüber Verschmutzungen der optischen Elemente der Lichtschranke. Eine derartige Wiederbereitschaftschaltung
kann demnach höchstens im Innenbereich eingesetzt werden, in welchem ein Betauen und eine Verschmutzung
der durchsichtigen Abdeckungen für die Elemente der Lichtschranke weniger wahrscheinlich ist.
Ferner ist aus der DE-OS 29 11 658 eine Lichtschranke bekannt, die mittels Vielfachreflexion arbeitet. Ein Lichtstrahl einer
Lichtschranke soll über den gesamten Verlauf der Fahrtreppe in Zickzackform reflektiert werden und mittels einer Fotozelle
soll überprüft werden, ob sich eine Person oder ein Gegenstand auf der Fahrtreppe befindet.
Eine derartige Lösung ist im Grunde sehr kostengünstig. Bereits aufgrund einer ganz leichten Dejustierung der Spiegel
oder aber der Verschmutzung eines Spiegels wird der Lichtstrahl derart geschwächt, daß eine sichere Erfassung des Vorhandenseins,
oder Nicht-Vorhandenseins von Personen auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig nicht mehr gewährleistet ist.
Trotz der bekannten und in der DE-OS 29 11 658 angesprochenen Nachteile ist demnach für eine zuverlässige Funktion eine
dichte Folge von Lichtschranken erforderlich, die sowohl hinsichtlich der Wartung als auch hinsichtlich der Beschaffung
erhebliche Kosten verursacht, von den Kunden jedoch gefordert wird, um die Verfügbarkeit der Fahrtreppe so hoch wie möglich
zu halten.
Andererseits sind die dichten Folgen derartigen Lichtschranken nicht nur in Hinblick auf die hohen Herstellkosten, sondern
auch in Hinblick auf die vergleichsweise relevanten Wartungskosten unerwünscht: Für die Funktionprüfung muß jede Lichtschranke
einzeln getestet werden, wobei die Wartungsintervalle gemäß den Herstellervorschriften ein Jahr nicht überschreiten
dürfen. Dies bedingt einen entsprechend hohen Arbeitsaufwand, der über die gesamte Lebensdauer der Fahrtreppe oder des
Fahrsteigs beibehalten werden muß.
Um eine Funktionsprüfung vorzunehmen, ist es sogar vorgeschlagen worden, spezielle elektronische Überwachungseinrichtungen
in die Ansteuerschaltung jedes Senders und jedes Empfängers aufzunehmen, die eine Fehlfunktion diagnosizieren und möglichst
leicht erkenntlich machen soll. Eine derartige Lösung ist jedoch recht aufwendig.
Daher liegt der Aufgabe zugrunde, eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen,
der eine hohe Verfügbarkeit trotz geringer Herstell- und Wartungskosten, gegebenenfalls sogar auch beim Außenbetrieb,
aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen .
Tatsächlich ergibt sich mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Lichtschrankenanordnung eine sichere Erfassung
von Gegenständen oder Personen auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig. Nachdem die Anzahl der Lichtschranken bei langen
Fahrsteigen beispielsweise auf weniger als ein Drittel reduziert werden kann, ist die Ausfallwahrscheinlichkeit ebenfalls
entsprechend reduziert, denn bei den vorgeschlagenen Lösungen arbeitet die Wiederbereitschaftschaltung bereits dann nicht,
wenn lediglich eine einzige Lichtschranke einer Funktionsstörung aufweist. Dennoch sind die Wartungskosten geringer als
bei der vorgeschlagenen Lösung, denn die starke Reduktion der Anzahl der Lichtschranken vermindert auch entsprechend den
Arbeitsaufwand des Servicetechnikers.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß durch die Unterbrechung
eines Lichtstrahls eindeutig eine Auslösung der entsprechende Lichtschranke herbeiführt. Diese eindeutige Zuordnung verhindert
Schwierigkeiten mit der Exemplarstreuung, und auch die Verschmutzungsempfindlichkeit ist vergleichsweise gering.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist ein ziemlich spitzer Winkel von beispielsweise 20 oder 15 Grad zwischen
den für den Mittelbereich der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs vorgesehenen Lichtschranken und der Fahrtrichtung der
Fahrtreppe oder des Fahrsteigs vorgesehen. Diese Ausrichtung erlaubt eine drastische Reduktion der Anzahl der erforderlichen
Lichtschranken, auch wenn es aus Sicherheitsgründen
bevorzugt ist, im Einstieg- und im Ausstiegsbereich der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs weniger schräg ausgerichtete Lichtschranken
oder sogar Lichtschranken zu verwenden, die sich senkrecht zur Fahrtrichtung erstrecken. Trotz des hierdurch
erzeugten Uberlappungsbereiches ergibt sich eine Kostenreduktion.
Günstigerweise lassen sich die ohnehin vorhandenen Leistungsreserven
an sich bekannter Lichtschranken für den vergrößerten Überwachungsweg jeder Lichtschranke einsetzen, gegebenfalls
unterstützt durch eine erhöhte Sendeleistung des Senders und/oder eine verbesserte Fokussierung.
Eine Vergrößerung der Sendeleistung fällt vom Energieverbrauch her praktisch nicht ins Gewicht, denn die Wiederbereitschaftsschaltung
und damit die Lichtschrankenanordnung wird lediglich bei Nothalt, also in seltenen Betriebszuständen, eingeschaltet
und wieder ausgeschaltet, sobald die Fahrtreppe oder der Fahrsteig in den Normalbetrieb übergeht.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand
der Zeichnung.
•··· &phgr; ·
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Anordnung der Lichtführung der Lichtschrankenanordnung
für eine erfindungsgemäße Fahrtreppe in der Draufsicht; und
Fig. 2 ein Blockschaltbild der Wiederbereitschaftschaltung für
eine erfindungsgemäße Fahrtreppe.
Die in Fig. 1 dargestellte Fahrtreppe 10 weist ein Stufenband 12 auf, das in Fahrtrichtung 14 der Fahrtreppe beidseitig von
Kammplatten 16 und 18 begrenzt ist. Seitlich ist das Stufenband 12 von Balustradensockeln 20 und 22 begrenzt. Zwischen
den Balustradensockeln 20 und 22 erstreckt sich die Lichtschrankenanordnung 24, die durch eine Vielzahl von Lichtschranken
26 gebildet ist, von denen sich die meisten je parallel zueinander erstrecken.
Hinsichtlich der Lichtschrankenanordnung 24 ist die Fahrtreppe 10 aufgeteilt in einen Einstiegsbereich 28, einen Mittelbereich
30 und einen Ausstiegsbereich 32. Im Einstiegsbereich und im Ausstiegsbereich 32 erstrecken sich die Lichtschranken
je relativ steil, nämlich im Winkel von etwa 90 Grad zur Fahrtrichtung 14 der Fahrtreppe 10. Im Mittelbereich 30 beträgt
bei der bevorzugten Ausgestaltung der Winkel zwischen der Fahrtrichtung 14 und den Lichtschranken 26 je etwa 15
Grad, wobei es sich versteht, daß Ausrichtwinkel gerade im Mittelbereich 30 in weiten Bereichen an die Erfordernisse
anpassbar ist.
Bei einer Fahrtreppenbreite von 800 mm und einem Abstand der
optischen Achsen der Lichtschranken 26 im Mittelbereich 30 von 300 mm beträgt der Ausrichtwinkel etwa 15 Grad. Trotz der zusätzlichen
Lichtschranken im Einstieg- und im Ausstiegsbereich 28 und 32 läßt sich so die Anzahl der Lichtschranken um über
70 % reduzieren, verglichen mit Lichtschranken, die sich pa-
rallel zu den Stufen des Stufenbands 12 erstrecken und den gleichen vorgeschriebenen Abstand voneinander von 3 00 mm
aufweisen.
Bei einer angenommenen Fahrtreppenbreite von 1000 mm und einer Strahllänge der Lichtschranke 26 von 4 m ergibt sich ebenfalls
bei einem Winkel von 15 Grad der Lichtschranken im Mittelbereich 30 bezogen auf die Fahrtrichtung 14 und eine Verminderung
der Anzahl der Lichtschranken um über 70 Prozent. Wenn bei dieser Fahrtreppenbreite ein Ausrichtwinkel von 20 Grad
angenommen wird, und die Strahllänge 3000 mm betragen soll, ergibt sich immerhin noch eine Ersparnis von deutlich über
Prozent.
Die Lichtschrankenanordnung 24 wird eingeschaltet, sobald einer der Nothaltschalter, von denen zwei Nothaltschalter 34 und
3 6 in Fig. 1 dargestellt sind, betätigt wird. In diesem Fall wird die Fahrtreppe 10 über die gesamte Länge des Stufenbandes
einschließlich der Kammplatten mit einem Lichtvorhang abgedeckt. Der Lichtvorhang, der durch die Lichtschrankenanordnung
24 unsichtbar mittels Infrarotlicht gebildet wird, erstreckt sich ziemlich nah benachbart dem Stufenband 12. Wenn eine Person
oder ein Gegenstand dort erfaßt wird, wird die automatische Wiedereinschaltung der Fahrtreppe 10 aus Sicherheitsgründen
verhindert. Die Erfassung beispielsweise auch sitzender oder liegender gestürzter Kinder ist sichergestellt, denn an
keiner Stelle beträgt der Abstand zwischen den Lichtschranken mehr als 300 mm.
Sofern keine der Lichtschranken 26 einen Gegenstand oder eine Person erfaßt, wird die Fahrtreppe 10 nach mind. IO Sekunden
in Einschaltbereitschaft versetzt. Wenn eine Person die stirnseitig angeordnete und hier nicht dargestellte Kontaktmatte
oder eine entsprechende Einschaltlichtschranke auslöst, erfolgt eine Einschaltung der Fahrtreppe in der je gewünschten
Fahrtrichtung 14, also aufwärts oder abwärts.
Eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schaltung ist in
Fig. 2 schematisch dargestellt. Eine Wiederbereitschaftsschaltung 48 weist eine Auswerteschaltung 42 auf, die mit ihrem
Ausgangssignal 46 auf ein Schütz 38 wirkt, das den Fahrstrommotor
52 der Fahrtreppe betätigt. An die Auswerteschaltung 42 sind Kontaktschalter 34 und 36 angeschlossen, sowie die Lichtschranken
2 6 in der erforderlichen Anzahl, wobei bevorzugt alle Lichtschranken der Fahrtreppe angeschlossen sind.
Jede Lichtschranke 26 weist eine Infrarot-Leuchtdiode 40 sowie
einen Empfänger 44 auf, der bspw. als LDR oder als Fototransistor ausgebildet sein kann.
Eine Fahrstromsteuerung 50 ist dafür vorgesehen, in Abhängigkeit von der Betätigung der Kontaktplatte 50 dem Schütz 38 den
Motorstrom zur Verfügung zu stellen.
Gemäß einer modifizierten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, die Lichtschranken mit einer Modulation zu versehen,
bspw. um eine verbesserte Unterscheidung gegenüber Fremdlicht und/oder benachbarten Lichtschranken zu erzielen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Fahrtreppe
ist ein Wechselbetrieb der Fahrtrepppe vorgesehen, wobei der erfindungsgemäße Lichtvorhang sich besonders günstig
auf die Reduktion der Anzahl der Lichtschranken auswirkt.
Claims (10)
1. Fahrtreppe oder Fahrsteig, mit Wechselbetrieb mit Lichtvorhang oder mit einer Wiederbereitschaftsschaltung, mit welcher
die Fahrtreppe oder der Fahrsteig nach Betätigung eines Nothaltschalters wieder in Bereitschaft setzbar ist, und mit
einer LichtSchrankenanordnung, welche für die Erfassung von Gegenständen und/oder Personen auf dem Stufenband bestimmt
ist, wobei mit der Wiederbereitsschaftsschaltung ansprechend auf das Ausgangssignal der Lichtschrankenanordnung die Fahrtreppe
oder der Fahrsteig einschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtschrankenanordnung (26) eine Mehrzahl
von sich schräg zur Fahrtrichtung (14) erstreckenden Lichtschranken
(26) aufweist und mit der Fahrtreppensteuerung (54) der Wiederbereitschaftsschaltung (48) und einer Einschaltvorrichtung
(50), insbesondere eine Kontaktmatte oder eine Einschaltlichtschranke, aktivierbar ist, die bei Auslösung
durch einen Fahrgast die Fahrtreppe (10) oder den Fahrsteig über den Antriebsmotor (52) einschaltet.
2. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 1, dadurch gekenn-
zeichnet, daß die sich schräg zur Fahrtrichtung (14) erstrekkenden
optischen Achsen der Lichtschranken (26) einen im wesentlichen gleichen Abstand zueinander aufweisen, der insbesondere
300 mm nicht übersteigt.
3. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtung der Lichtschranken (26) , je bezogen auf die Fahrtrichtung (14) der
Fahrtreppe (10), zwischen 10 Grad und 90 Grad beträgt und über den Hauptteil der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs insbesondere
etwa 15 Grad beträgt.
4. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ausrichtwinkel der Lichtschranken (26) gegenüber der Fahrtrichtung (14) der Fahrtreppe
(10) oder des Fahrsteigs im Verlauf der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs unterschiedlich ist und insbesondere im
Einstiegs- (28) und im Ausstiegsbereich (32) der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs größer ist als im Mittelbereich (30).
5. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausrichtwinkel der Lichtschranken (26) im Einstiegs- (28) und Ausstiegsbereich
(32) der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs, bezogen auf die Fahrtrichtung (14), etwa 90 Grad beträgt.
6. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang zwischen dem Mittelbereich (30) mit spitzerem Ausrichtwinkel der Lichtschranken
(26) und dem Einstiegs- (28) und Ausstiegsbereich (32) mit flacherem Ausrichtwinkel der Lichtschranken (26) als
Überlappungsbereich dergestalt ausgebildet ist, daß in allen Zonen der Fahrtreppe (10) der zulässige Sicherheitsabstand der
Lichtschranken (26) zur Bildung eines Lichtvorhangs, der ins besondere 300 mm beträgt, eingehalten wird.
• &psgr; · ·
7. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Lichtschranke (2G) einen Sender (40) und einen Empfänger (44) aufweist, die aufeinander
ausgerichtet sind und längs der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs montiert sind.
8. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtschrankenanordnung
(24) sich über das Stufenband (12) beidseitig der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs hinaus erstreckt und
mindestens auch den Bereich der Kammplatten (16,18) abdeckt, daß eine Mehrzahl von Empfängern (44) der Lichtschranken (26)
in einer Auswerteschaltung (42) zusammengefaßt sind, die das Wiederbereitsschaftsignal (46) an die Wiederbereitsschaftsschaltung
(48) abgibt, wenn sie feststellt, daß die Ausgangssignale aller angeschlossenen Empfänger (44) einen Wert aufweisen,
der größer als ein vorgegebener Schwellenwert ist.
9. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sender (40) der Lichtschranken (26) in an sich bekannter Weise im Infrarotbereich
arbeiten und codiert, gepulst und/oder moduliert sind.
10. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtschranken (26) durch Betätigung einer Nothalttaste (34,36) der Fahrtreppe
(10) oder des Fahrsteigs einschaltbar sind und durch Aktivierung der Einschaltvorrichtung (50) ausschaltbar sind.
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