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DE29700554U1 - Fahrtreppe oder Fahrsteig - Google Patents

Fahrtreppe oder Fahrsteig

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Publication number
DE29700554U1
DE29700554U1 DE29700554U DE29700554U DE29700554U1 DE 29700554 U1 DE29700554 U1 DE 29700554U1 DE 29700554 U DE29700554 U DE 29700554U DE 29700554 U DE29700554 U DE 29700554U DE 29700554 U1 DE29700554 U1 DE 29700554U1
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DE
Germany
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escalator
moving walkway
light
light barriers
moving
Prior art date
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DE29700554U
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English (en)
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ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH
Original Assignee
Thyssen Aufzuege GmbH
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Publication date
Application filed by Thyssen Aufzuege GmbH filed Critical Thyssen Aufzuege GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H03ELECTRONIC CIRCUITRY
    • H03KPULSE TECHNIQUE
    • H03K17/00Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking
    • H03K17/94Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking characterised by the way in which the control signals are generated
    • H03K17/941Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking characterised by the way in which the control signals are generated using an optical detector
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B29/00Safety devices of escalators or moving walkways
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V8/00Prospecting or detecting by optical means
    • G01V8/10Detecting, e.g. by using light barriers
    • G01V8/20Detecting, e.g. by using light barriers using multiple transmitters or receivers

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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  • Escalators And Moving Walkways (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Es ist bekannt, Fahrtreppen oder Fahrsteige mit einer Wiederbereitschaftsschaltung auszurüsten, die die Fahrtreppe erneut in Bereitschaft versetzt, wenn nach der versehentlichen oder willentlichen Auslösung eines Nothaltschalters festgestellt wird, daß sich kein Gegenstand oder Fahrgast auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig befindet. Hierzu ist eine Lichtschrankenordnung vorgesehen, die das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein von Gegenständen oder Personen auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig feststellen soll.
Derartige Fahrtreppen sind aus der DE-OS 29 41 119 und der DE-OS 29 11 658 bekannt.
Bei der aus der DE-OS 29 41 119 bekannten Fahrtreppe wird das aus dem Sender der Lichtschranke austretende Licht fächerartig gestreut und soll dementsprechend einen Bereich der Fahrtreppe überwachen. Um auch eine partielle Abdeckung des aufgefächerten Strahles feststellen zu können, werden Schwellenwertschalter eingesetzt, die unterscheiden sollen, ob eine Schwächung des Empfängersignales auf eine Alterung oder Dejustage des Senders zurückzuführen ist, oder ob sich tatsächlich eine Person oder ein Gegenstand auf der Fahrtreppe befindet, so daß eine Wiedereinschaltung unterbunden werden muß.
Diese Lösung hat sich jedoch aufgrund der hiermit verbundenen Justage-Schwierigkeiten nicht durchgesetzt. Die Verminderung des Lichteinfalls des Senders der Lichtschranke auf den Empfänger als Schwellenwert für die Auslösung der Lichtschranke muß so kritisch eingestellt werden, daß auch bei einer geringeren Abdeckung noch ein Erkennen erfolgt. Eine kritische Ein-
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Stellung bedingt jedoch eine Empfindlichkeit gegenüber Fertigungstoleranzen, insbesondere aber gegenüber Verschmutzungen der optischen Elemente der Lichtschranke. Eine derartige Wiederbereitschaftschaltung kann demnach höchstens im Innenbereich eingesetzt werden, in welchem ein Betauen und eine Verschmutzung der durchsichtigen Abdeckungen für die Elemente der Lichtschranke weniger wahrscheinlich ist.
Ferner ist aus der DE-OS 29 11 658 eine Lichtschranke bekannt, die mittels Vielfachreflexion arbeitet. Ein Lichtstrahl einer Lichtschranke soll über den gesamten Verlauf der Fahrtreppe in Zickzackform reflektiert werden und mittels einer Fotozelle soll überprüft werden, ob sich eine Person oder ein Gegenstand auf der Fahrtreppe befindet.
Eine derartige Lösung ist im Grunde sehr kostengünstig. Bereits aufgrund einer ganz leichten Dejustierung der Spiegel oder aber der Verschmutzung eines Spiegels wird der Lichtstrahl derart geschwächt, daß eine sichere Erfassung des Vorhandenseins, oder Nicht-Vorhandenseins von Personen auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig nicht mehr gewährleistet ist.
Trotz der bekannten und in der DE-OS 29 11 658 angesprochenen Nachteile ist demnach für eine zuverlässige Funktion eine dichte Folge von Lichtschranken erforderlich, die sowohl hinsichtlich der Wartung als auch hinsichtlich der Beschaffung erhebliche Kosten verursacht, von den Kunden jedoch gefordert wird, um die Verfügbarkeit der Fahrtreppe so hoch wie möglich zu halten.
Andererseits sind die dichten Folgen derartigen Lichtschranken nicht nur in Hinblick auf die hohen Herstellkosten, sondern auch in Hinblick auf die vergleichsweise relevanten Wartungskosten unerwünscht: Für die Funktionprüfung muß jede Lichtschranke einzeln getestet werden, wobei die Wartungsintervalle gemäß den Herstellervorschriften ein Jahr nicht überschreiten
dürfen. Dies bedingt einen entsprechend hohen Arbeitsaufwand, der über die gesamte Lebensdauer der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs beibehalten werden muß.
Um eine Funktionsprüfung vorzunehmen, ist es sogar vorgeschlagen worden, spezielle elektronische Überwachungseinrichtungen in die Ansteuerschaltung jedes Senders und jedes Empfängers aufzunehmen, die eine Fehlfunktion diagnosizieren und möglichst leicht erkenntlich machen soll. Eine derartige Lösung ist jedoch recht aufwendig.
Daher liegt der Aufgabe zugrunde, eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, der eine hohe Verfügbarkeit trotz geringer Herstell- und Wartungskosten, gegebenenfalls sogar auch beim Außenbetrieb, aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen .
Tatsächlich ergibt sich mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Lichtschrankenanordnung eine sichere Erfassung von Gegenständen oder Personen auf der Fahrtreppe oder dem Fahrsteig. Nachdem die Anzahl der Lichtschranken bei langen Fahrsteigen beispielsweise auf weniger als ein Drittel reduziert werden kann, ist die Ausfallwahrscheinlichkeit ebenfalls entsprechend reduziert, denn bei den vorgeschlagenen Lösungen arbeitet die Wiederbereitschaftschaltung bereits dann nicht, wenn lediglich eine einzige Lichtschranke einer Funktionsstörung aufweist. Dennoch sind die Wartungskosten geringer als bei der vorgeschlagenen Lösung, denn die starke Reduktion der Anzahl der Lichtschranken vermindert auch entsprechend den Arbeitsaufwand des Servicetechnikers.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß durch die Unterbrechung
eines Lichtstrahls eindeutig eine Auslösung der entsprechende Lichtschranke herbeiführt. Diese eindeutige Zuordnung verhindert Schwierigkeiten mit der Exemplarstreuung, und auch die Verschmutzungsempfindlichkeit ist vergleichsweise gering.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist ein ziemlich spitzer Winkel von beispielsweise 20 oder 15 Grad zwischen den für den Mittelbereich der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs vorgesehenen Lichtschranken und der Fahrtrichtung der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs vorgesehen. Diese Ausrichtung erlaubt eine drastische Reduktion der Anzahl der erforderlichen Lichtschranken, auch wenn es aus Sicherheitsgründen bevorzugt ist, im Einstieg- und im Ausstiegsbereich der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs weniger schräg ausgerichtete Lichtschranken oder sogar Lichtschranken zu verwenden, die sich senkrecht zur Fahrtrichtung erstrecken. Trotz des hierdurch erzeugten Uberlappungsbereiches ergibt sich eine Kostenreduktion.
Günstigerweise lassen sich die ohnehin vorhandenen Leistungsreserven an sich bekannter Lichtschranken für den vergrößerten Überwachungsweg jeder Lichtschranke einsetzen, gegebenfalls unterstützt durch eine erhöhte Sendeleistung des Senders und/oder eine verbesserte Fokussierung.
Eine Vergrößerung der Sendeleistung fällt vom Energieverbrauch her praktisch nicht ins Gewicht, denn die Wiederbereitschaftsschaltung und damit die Lichtschrankenanordnung wird lediglich bei Nothalt, also in seltenen Betriebszuständen, eingeschaltet und wieder ausgeschaltet, sobald die Fahrtreppe oder der Fahrsteig in den Normalbetrieb übergeht.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
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Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Anordnung der Lichtführung der Lichtschrankenanordnung für eine erfindungsgemäße Fahrtreppe in der Draufsicht; und
Fig. 2 ein Blockschaltbild der Wiederbereitschaftschaltung für eine erfindungsgemäße Fahrtreppe.
Die in Fig. 1 dargestellte Fahrtreppe 10 weist ein Stufenband 12 auf, das in Fahrtrichtung 14 der Fahrtreppe beidseitig von Kammplatten 16 und 18 begrenzt ist. Seitlich ist das Stufenband 12 von Balustradensockeln 20 und 22 begrenzt. Zwischen den Balustradensockeln 20 und 22 erstreckt sich die Lichtschrankenanordnung 24, die durch eine Vielzahl von Lichtschranken 26 gebildet ist, von denen sich die meisten je parallel zueinander erstrecken.
Hinsichtlich der Lichtschrankenanordnung 24 ist die Fahrtreppe 10 aufgeteilt in einen Einstiegsbereich 28, einen Mittelbereich 30 und einen Ausstiegsbereich 32. Im Einstiegsbereich und im Ausstiegsbereich 32 erstrecken sich die Lichtschranken je relativ steil, nämlich im Winkel von etwa 90 Grad zur Fahrtrichtung 14 der Fahrtreppe 10. Im Mittelbereich 30 beträgt bei der bevorzugten Ausgestaltung der Winkel zwischen der Fahrtrichtung 14 und den Lichtschranken 26 je etwa 15 Grad, wobei es sich versteht, daß Ausrichtwinkel gerade im Mittelbereich 30 in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassbar ist.
Bei einer Fahrtreppenbreite von 800 mm und einem Abstand der optischen Achsen der Lichtschranken 26 im Mittelbereich 30 von 300 mm beträgt der Ausrichtwinkel etwa 15 Grad. Trotz der zusätzlichen Lichtschranken im Einstieg- und im Ausstiegsbereich 28 und 32 läßt sich so die Anzahl der Lichtschranken um über 70 % reduzieren, verglichen mit Lichtschranken, die sich pa-
rallel zu den Stufen des Stufenbands 12 erstrecken und den gleichen vorgeschriebenen Abstand voneinander von 3 00 mm aufweisen.
Bei einer angenommenen Fahrtreppenbreite von 1000 mm und einer Strahllänge der Lichtschranke 26 von 4 m ergibt sich ebenfalls bei einem Winkel von 15 Grad der Lichtschranken im Mittelbereich 30 bezogen auf die Fahrtrichtung 14 und eine Verminderung der Anzahl der Lichtschranken um über 70 Prozent. Wenn bei dieser Fahrtreppenbreite ein Ausrichtwinkel von 20 Grad angenommen wird, und die Strahllänge 3000 mm betragen soll, ergibt sich immerhin noch eine Ersparnis von deutlich über Prozent.
Die Lichtschrankenanordnung 24 wird eingeschaltet, sobald einer der Nothaltschalter, von denen zwei Nothaltschalter 34 und 3 6 in Fig. 1 dargestellt sind, betätigt wird. In diesem Fall wird die Fahrtreppe 10 über die gesamte Länge des Stufenbandes einschließlich der Kammplatten mit einem Lichtvorhang abgedeckt. Der Lichtvorhang, der durch die Lichtschrankenanordnung 24 unsichtbar mittels Infrarotlicht gebildet wird, erstreckt sich ziemlich nah benachbart dem Stufenband 12. Wenn eine Person oder ein Gegenstand dort erfaßt wird, wird die automatische Wiedereinschaltung der Fahrtreppe 10 aus Sicherheitsgründen verhindert. Die Erfassung beispielsweise auch sitzender oder liegender gestürzter Kinder ist sichergestellt, denn an keiner Stelle beträgt der Abstand zwischen den Lichtschranken mehr als 300 mm.
Sofern keine der Lichtschranken 26 einen Gegenstand oder eine Person erfaßt, wird die Fahrtreppe 10 nach mind. IO Sekunden in Einschaltbereitschaft versetzt. Wenn eine Person die stirnseitig angeordnete und hier nicht dargestellte Kontaktmatte oder eine entsprechende Einschaltlichtschranke auslöst, erfolgt eine Einschaltung der Fahrtreppe in der je gewünschten Fahrtrichtung 14, also aufwärts oder abwärts.
Eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schaltung ist in Fig. 2 schematisch dargestellt. Eine Wiederbereitschaftsschaltung 48 weist eine Auswerteschaltung 42 auf, die mit ihrem Ausgangssignal 46 auf ein Schütz 38 wirkt, das den Fahrstrommotor 52 der Fahrtreppe betätigt. An die Auswerteschaltung 42 sind Kontaktschalter 34 und 36 angeschlossen, sowie die Lichtschranken 2 6 in der erforderlichen Anzahl, wobei bevorzugt alle Lichtschranken der Fahrtreppe angeschlossen sind.
Jede Lichtschranke 26 weist eine Infrarot-Leuchtdiode 40 sowie einen Empfänger 44 auf, der bspw. als LDR oder als Fototransistor ausgebildet sein kann.
Eine Fahrstromsteuerung 50 ist dafür vorgesehen, in Abhängigkeit von der Betätigung der Kontaktplatte 50 dem Schütz 38 den Motorstrom zur Verfügung zu stellen.
Gemäß einer modifizierten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, die Lichtschranken mit einer Modulation zu versehen, bspw. um eine verbesserte Unterscheidung gegenüber Fremdlicht und/oder benachbarten Lichtschranken zu erzielen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Fahrtreppe ist ein Wechselbetrieb der Fahrtrepppe vorgesehen, wobei der erfindungsgemäße Lichtvorhang sich besonders günstig auf die Reduktion der Anzahl der Lichtschranken auswirkt.

Claims (10)

1. Fahrtreppe oder Fahrsteig, mit Wechselbetrieb mit Lichtvorhang oder mit einer Wiederbereitschaftsschaltung, mit welcher die Fahrtreppe oder der Fahrsteig nach Betätigung eines Nothaltschalters wieder in Bereitschaft setzbar ist, und mit einer LichtSchrankenanordnung, welche für die Erfassung von Gegenständen und/oder Personen auf dem Stufenband bestimmt ist, wobei mit der Wiederbereitsschaftsschaltung ansprechend auf das Ausgangssignal der Lichtschrankenanordnung die Fahrtreppe oder der Fahrsteig einschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtschrankenanordnung (26) eine Mehrzahl von sich schräg zur Fahrtrichtung (14) erstreckenden Lichtschranken (26) aufweist und mit der Fahrtreppensteuerung (54) der Wiederbereitschaftsschaltung (48) und einer Einschaltvorrichtung (50), insbesondere eine Kontaktmatte oder eine Einschaltlichtschranke, aktivierbar ist, die bei Auslösung durch einen Fahrgast die Fahrtreppe (10) oder den Fahrsteig über den Antriebsmotor (52) einschaltet.
2. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 1, dadurch gekenn-
zeichnet, daß die sich schräg zur Fahrtrichtung (14) erstrekkenden optischen Achsen der Lichtschranken (26) einen im wesentlichen gleichen Abstand zueinander aufweisen, der insbesondere 300 mm nicht übersteigt.
3. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtung der Lichtschranken (26) , je bezogen auf die Fahrtrichtung (14) der Fahrtreppe (10), zwischen 10 Grad und 90 Grad beträgt und über den Hauptteil der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs insbesondere etwa 15 Grad beträgt.
4. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausrichtwinkel der Lichtschranken (26) gegenüber der Fahrtrichtung (14) der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs im Verlauf der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs unterschiedlich ist und insbesondere im Einstiegs- (28) und im Ausstiegsbereich (32) der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs größer ist als im Mittelbereich (30).
5. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausrichtwinkel der Lichtschranken (26) im Einstiegs- (28) und Ausstiegsbereich (32) der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs, bezogen auf die Fahrtrichtung (14), etwa 90 Grad beträgt.
6. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang zwischen dem Mittelbereich (30) mit spitzerem Ausrichtwinkel der Lichtschranken (26) und dem Einstiegs- (28) und Ausstiegsbereich (32) mit flacherem Ausrichtwinkel der Lichtschranken (26) als Überlappungsbereich dergestalt ausgebildet ist, daß in allen Zonen der Fahrtreppe (10) der zulässige Sicherheitsabstand der Lichtschranken (26) zur Bildung eines Lichtvorhangs, der ins besondere 300 mm beträgt, eingehalten wird.
• &psgr; · ·
7. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lichtschranke (2G) einen Sender (40) und einen Empfänger (44) aufweist, die aufeinander ausgerichtet sind und längs der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs montiert sind.
8. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtschrankenanordnung (24) sich über das Stufenband (12) beidseitig der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs hinaus erstreckt und mindestens auch den Bereich der Kammplatten (16,18) abdeckt, daß eine Mehrzahl von Empfängern (44) der Lichtschranken (26) in einer Auswerteschaltung (42) zusammengefaßt sind, die das Wiederbereitsschaftsignal (46) an die Wiederbereitsschaftsschaltung (48) abgibt, wenn sie feststellt, daß die Ausgangssignale aller angeschlossenen Empfänger (44) einen Wert aufweisen, der größer als ein vorgegebener Schwellenwert ist.
9. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sender (40) der Lichtschranken (26) in an sich bekannter Weise im Infrarotbereich arbeiten und codiert, gepulst und/oder moduliert sind.
10. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtschranken (26) durch Betätigung einer Nothalttaste (34,36) der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs einschaltbar sind und durch Aktivierung der Einschaltvorrichtung (50) ausschaltbar sind.
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