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DE20015685U1 - Fahrtreppe oder Fahrsteig - Google Patents

Fahrtreppe oder Fahrsteig

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Publication number
DE20015685U1
DE20015685U1 DE20015685U DE20015685U DE20015685U1 DE 20015685 U1 DE20015685 U1 DE 20015685U1 DE 20015685 U DE20015685 U DE 20015685U DE 20015685 U DE20015685 U DE 20015685U DE 20015685 U1 DE20015685 U1 DE 20015685U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
escalator
moving walkway
handrail
moving
monitoring device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20015685U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH
Original Assignee
Thyssen Fahrtreppen GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Thyssen Fahrtreppen GmbH filed Critical Thyssen Fahrtreppen GmbH
Priority to DE20015685U priority Critical patent/DE20015685U1/de
Publication of DE20015685U1 publication Critical patent/DE20015685U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B29/00Safety devices of escalators or moving walkways
    • B66B29/02Safety devices of escalators or moving walkways responsive to, or preventing, jamming by foreign objects
    • B66B29/04Safety devices of escalators or moving walkways responsive to, or preventing, jamming by foreign objects for balustrades or handrails

Landscapes

  • Escalators And Moving Walkways (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß der Vorrichtung von Anspruch 1.
Handlaufeinführungen für Fahrtreppen sind seit langem bekannt. Aus Sicherheitsgründen ist es bei Fahrtreppen und Fahrsteigen regelmäßig vorgesehen, daß an der Stelle, an welcher der Handlauf in die Balustrade eintritt, eine Sicherheitseinrichtung angeordnet ist, die die Fahrtreppe oder den Fahrsteig abschaltet, wenn ein Gegenstand, wie beispielsweise die Hand eines Kindes, von dem Handlauf mitgezogen in die Balustrade gerät. Hierzu ist regelmäßig eine Schutzvorrichtung vorgesehen, die beispielsweise als Klappe ausgebildet sein kann und die Fahrtreppe oder den Fahrsteig abschaltet, wenn ein Fremdgegenstand in den Handlaufeinlauf gerät.
Ein Beispiel für eine derartige Lösung ist aus der DE-PS 20 54 640 ersichtlich. Bei dieser Schutzvorrichtung werden zwei hintereinander angeordnete Klappen betätigt. Mit dieser Lösung soll verhindert werden, daß Unbefugte beispielsweise mit der Fußspitze die Sicherheitsabschaltung der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs gezielt vornehmen. Das Wieder-Anschalten der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs ist regelmäßig recht aufwendig, nachdem das Wartungspersonal zunächst sich zur betreffenden Fahrtreppe oder dem Fahrsteig begeben muß, dort kontrollieren muß, ob ein Wiedereinschalten der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs gefahrlos möglich ist und die Sicherheitseinrichtung mechanisch zurücksetzen muß.
Im Hinblick auf die Notwendigkeit, Verletzungen der Fahrgäste
sicher auszuschließen, wird dieser Aufwand nach wie vor als erforderlich angesehen. Es ist auch versucht worden, die Sicherheitsabschaltungsmechanik auslösesicherer zu machen, indem die Führung des Sperrelements verbessert wird. Dies ist aus der EP-Bl-326 689 ersichtlich. Trotz des insofern vorgesehenen Aufwands zur Verhinderung von Fehlauslösungen ist es nicht möglich, Fehlauslösungen zu vermeiden. Wenn die Gefahr besteht, daß Körperteile, wie Fingern von Kindern, mit dem Handlauf in die Balustrade eingezogen werden, und dies durch Sicherheitsabschaltungen sicher verhindert werden soll, muß eine - wenn auch geringe - Schlitzbreite vorgesehen sein, die die Auslösung der Sicherheitsabschaltung bewirkt. Zwangsläufig lassen sich dann aber auch andere Gegenstände einführen, um unbefugt eine Abschaltung der Fahrtreppe zu bewirken. Dies erfordert dann aber bei allen bislang bekannten Lösungen, daß ein Servicetechniker die Fahrtreppe wieder in Gang setzt.
Um die Neigung des Handlaufs, Körperteile des Fahrgasts mit einzuziehen, zu verringern, ist es auch bereits.vorgeschlagen worden, den Reibungskoeffizient des Handlaufs zu reduzieren, also eine härtere und dementsprechend weniger griffige Oberfläche und Materialbeschaffenheit zu wählen. Eine derartige Materialwahl hat auch Vorteile, was die Lebensdauer und Reibung guf der Handlaufführung anbelangt. Jedoch wird gerade bei Fahrtreppen die Unfallgefahr erhöht, wenn der Fahrgast keine Möglichkeit hat, sich an einem griffigen Handlauf festzuhalten. Dies gilt gerade für ältere und gebrechliche Fahrgäste, die auf Fahrtreppen häufig in besonderem Maße angewiesen sind.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, der trotz Verwendung eines griffigen Handlaufs und einer zuverlässigen Sicherheitsabschaltung eine gute Unfallsicherheit, gepaart mit einer hohen Verfügbarkeit der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs bietet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen .
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, daß die Ansprechschwelle für die das Auslösen der Sicherheitsabschaltung für die Fahrtreppe oder den Fahrsteig besonders niedrig gesetzt werden kann, ohne daß dies enorme Wartungs- und Inbetriebnahmekosten zur Folge hätte.
Überraschend läßt sich mit der erfindungsgemäßen Maßnahme, eine Rückstellvorrichtung für die Schutzvorrichtung vorzusehen und eine zentrale Überwachung der Rückstellvorrichtung zuzuordnen, auf ausgesprochen einfache und stark Personalkosten reduzierende Weise sicherstellen, daß die Verfügbarkeit der Fahrtreppe groß ist. Die optische Überwachungseinrichtung ist hierzu bevorzugt als intelligente Überwachungseinrichtung ausgebildet, die entweder mit Methoden der Bilderkennung feststellt, daß sich keine Person in dem überwachten Bereich befindet, oder daß die von einer elektronischen Kamera aufgenommenen Bildinformationen einer Zentrale zugeleitet werden, die für zahlreiche Fahrtreppen zuständig sein kann, und durch visuelle Kontrolle feststellt, daß die Fahrtreppe oder der Fahrsteig nunmehr wieder gefahrlos eingeschaltet werden kann.
Die Rückstellvorrichtung kann beispielsweise einen Elektromotor oder einen Elektromagnet aufweisen, der die Schutzvorrichtung in die Grundstellung bringt. Hierbei versteht es sich, daß anstelle einer mechanischen Schutzvorrichtung auch gut eine Mehrfach-Lichtschranke, ein sogenannter Lichtschrankenvorhang, eingesetzt werden kann, der in einem Rastermaß von beispielsweise 5 mm das Eindringen von Gegenständen in den Einlauf erfaßt und verzögerungsfrei eine Abschaltung der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs vornimmt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Fahrtreppe oder des erfindungsgemäßen Fahrsteigs ist es vorgesehen, daß die Abschaltung des Stufenbands und des Handlaufs beim Ansprechen der Schutzvorrichtung umgehend und zeitgleich eingeleitet wird. Bei mechanischer Entkopplung des Handlaufantriebs von dem Antrieb des Stufen- oder Palettenbands ist es möglich, die Abbremsung des Handlaufs praktisch verzögerungsfrei vorzunehmen, während aufgrund des Trägheitsmoments des Stufenbands eine kontrollierte Abbremsung dort günstig ist, allein schon, um nicht eine besondere Unfallgefahr für etwaige weitere Fahrgäste, die sich auf dem Stufen- oder Palettenband befinden, zu erzeugen. Zwar entsteht während des Abbremsvorgangs dann ein gewisser Versatz zwischen Handlauf und Stufenband. Bei einem Versatz von beispielsweise 20 cm ist dennoch die Unfallgefahr deutlich reduziert, denn es ist sichergestellt, daß etwaige Verletzungen durch ein Nachlaufen des den Handlauf mitnehmenden Stufenbandes vermieden werden.
In der Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Fahrtreppe oder des erfindungsgemäßen Fahrsteigs, bei welcher eine zentrale Überwachung mehrerer Fahrtreppen oder Fahrsteige vorgenommen wird, ist es günstig, die Bedienungssicherheit der Schaltung der jeweiligen Fahrtreppe dadurch zu erhöhen, daß ein Taster oder Hebel für das Wiedereinschalten der jeweiligen Fahrtreppe nur dann aktiv ist, wenn auch auf dem betreffenden Bildschirm die betreffende Fahrtreppe dargestellt ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung dieser Lösung ist es vorgesehen, mehrere Fahrtreppen oder Fahrsteige zyklisch zu überwachen, wobei lediglich eine deutlich verringerte Anzahl von Monitoren, beispielsweise lediglich ein Monitor, vorgesehen ist. Sobald die Schutzvorrichtung bei einer Fahrtreppe oder einem Fahrsteig anspricht, wird deren betreffender Einstiegs- oder Ausstiegsbereich verzögerungsfrei dargestellt. Die dem Monitor zugeordnete Einschalt- und Ausschalttasten sind genau dann dahingehend aktiviert, daß sie bei Betätigung auf die betreffende Fahrtreppe oder den betreffenden Fahrsteig
wirken, der an dem Monitor dargestellt ist.
Über eine manuelle Wähleinrichtung läßt sich zudem die je gewünschte Fahrtreppe selektieren.
Bei dieser Lösung wird bevorzugt eine elektronische Kamera je im Einstiegs- und Ausstiegsbereich eingesetzt. Eine kostengünstige Lösung besteht darin, eine Wählverbindung zwischen Zentrale und Fahrtreppe oder Fahrsteig bereitzustellen, die lediglich dann entspricht, wenn die Schutzvorrichtung auslöst. Als Übertragungsmedium kommt hierbei auch das Internet in Betracht, und in an sich bekannter Weise können die übertragenen Bilddaten in komprimierter Form in die Wählleitung eingespeist werden.
Für eine vollständige Überwachung kann die Wählleitung auch ständig geschaltet bleiben, so daß eine permanente optische Überwachung möglich ist, wobei die günstigen Pauschalangebote für einen zeitlich unbegrenzten Internetanschluß (sogenannte "Fiat Rate") ausgenutzt werden können.
In der vorteilhaften Ausgestaltung, in welcher die Schutzvorrichtung Klappen aufweist, die von einem Elektromotor betätigbar sind;· um die Rückstellung zu gewährleisten, ist es günstig, für den Antrieb einen Freilauf vorzusehen, der eine freie Verschwenkbarkeit der Klappen stets dann ermöglicht, wenn der Motor zur Rückstellung der Klappen aktiv ist. Hierzu ist zweckmäßig ein Freilauf oder ein geeignetes Getriebe zwischen Motor und Klappe vorgesehen.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Fahrtreppe in einer Ausführungsform, wobei der untere Aus-Stiegsbereich dargestellt ist.
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Rückstellvorrichtung für die Schutzvorrichtung; und
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Teils der Darstellung gemäß Fig. 2.
Die in Fig. 1 dargestellte Fahrtreppe 10 weist einen Ausstiegsbereich 12 auf, der in dem dargestellten Ausführungsbeispiel am unteren Ende der Fahrtreppe vorgesehen ist. Es versteht sich, daß eine entsprechende Ausstattung auch am oberen Ende vorgesehen ist.
Die Fahrtreppe 10 weist zwei Handläufe 14 und 16 auf, die je auf Handlaufführungen 18 und 20 geführt sind. Die Handlaufführung ist auf einer Balustrade mit einem Balustradensockel 22 aufgestützt.
Der Handlauf 14 und 16 tritt in den Balustradensockel 22 im Bereich eines Handlaufeinlaufs 24 ein. Dort ist eine Schutzvorrichtung 26 als Teil einer Sicherheitsabschaltung vorgesehen.
Die Schutzvorrichtung 26 weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Doppelklappen auf, wobei je eine Klappe 28 und 30 aus Fig. 1 schematisch ersichtlich ist. Die Klappen 30 sind an horizontalen Schwenkachsen gelagert und können im wesentlichen gemäß der EP-Bl 326 689 oder gemäß der DE-PS 20 54 640 ausgebildet sein.
Erfindungsgemäß ist darüber hinaus eine Rückstellvorrichtung vorgesehen, die als logische Rückstellvorrichtung oder in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als mechanische Rückstell-
vorrichtung 32 vorgesehen sein kann. Dies ist schematisch in Fig. 2 für die Klappe 28 angedeutet.
Die Klappe 28 läßt sich um einen angedeuteten Schwenkweg 34, der etwa 90° betragen kann, verschwenken. Dies geschieht frei beweglich durch den in den Handlaufeinlauf 24 eintretenden Gegenstand.
Dies erfindungsgemäße Rückstellvorrichtung 32 weist einen Elektromotor 36 auf, der über ein Getriebe 38 mit der Klappe 28 verbunden ist. Hierbei ist ein Freilauf 40 vorgesehen, der eine freie Verschwenkbarkeit der Klappe ermöglicht. Hierdurch ist gewährleistet, daß die Sicherheits- und Auslösefunktion der Klappe, die die Fahrtreppe und den Handlauf ja je abschaltet, nicht durch Drehwiderstand des Elektromotors 3 6 beeinträchtigt wird.
In einer bespielhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß eine Welle 42 mit einem Getrieberad 44 versehen ist, das mit einem Getriebesegment 46 kämmt. Das Getriebesegment 46 ist fest an der Klappe 28 angebracht und erstreckt sich über etwas mehr als deren Schwenkwinkel.
Die Welle 42 ist axial verschiebblich gelagert und wird - wie aus Fig. 3 ersichtlich ist - über eine Zugfeder 48 in ihrer oberen Stellung gehalten. In dieser Stellung ist eine Kupplung 50 außer Eingriff, so daß keine Drehmomentübertragung zwischen Welle 42 und Elektromotor 36 erfolgt.
Beim Betätigen der Rückstellvorrichtung 32 wird ein Elektromagnet 52 aktiviert, der auf einen in die beispielsweise aus Kunststoff bestehende Welle eingebauten ferromagnetischen Körper 54 wirkt. Hierdurch wird die Welle 42 gegen die Wirkung der Zugfeder 48 nach unten gezogen und die Kupplung 50, die zueinander passende Innen- und Außensechskante je mit Einlaufschrägen aufweist, gerät in Eingriff. Sobald dies erfolgt ist,
wird der Motor 36 angetrieben und bringt die Klappe 32 von der aus Fig. 2 ersichtlichen Auslösestellung 56 in die Grundstellung 58.
Dies geschieht ferngesteuert über eine Zentrale, die sich zuvor über eine optische Überwachungseinrichtung 60, die aus Fig. 1 ersichtlich ist, Kenntnis über die Möglichkeit des gefahrlosen Wiedereinschaltens der Fahrtreppe verschafft. Die Überwachungseinrichtung 60 weist hierzu eine elektronische Kamera 62 auf, die beispielsweise am Balustradenende der gegenüberliegenden Handlaufführung angebracht sein kann und den Bereich des Handlaufeinlaufe 24 erfaßt. Es versteht, daß entsprechende Kameras symmetrisch an beiden Handlaufführungen 18 und 20 angebracht sind.

Claims (9)

1. Fahrtreppe oder Fahrsteig, mit einem Handlauf, der auf einer Handlaufführung geführt ist, wobei eine Sicherheitsabschaltung vorgesehen ist, die die Fahrtreppe oder den Fahrsteig ausschaltet, wenn ein Gegenstand in einen Handlaufeinlauf der Handlaufführung gerät, welche Sicherheitsabschaltung eine Schutzvorrichtung aufweist, die zwischen einer Grundstellung und einer Auslösestellung umsetzbar ist und die in der Auslösestellung die Fahrtreppe oder den Fahrsteig ausgeschaltet hält, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückstellvorrichtung (32) für die Schutzvorrichtung (26) vorgesehen ist, die die Schutzvorrichtung (26) ausgelöst durch eine optische Überwachungseinrichtung (60) wieder in ihre Grundstellung zurücksetzt.
2. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstellvorrichtung (32) als mechanische Rückstellvorrichtung ausgebildet ist.
3. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstellvorrichtung (32) einen Elektromotor (36) und/oder einen Elektromagneten aufweist.
4. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die optische Überwachungseinrichtung (60) eine Lichtschranke, insbesondere mit einer Mehrzahl von Leuchtdioden und optischen Sensoren aufweist, die das Vorhandensein eines Gegenstands in der Nähe eines Handlaufeinlaufs erfassen.
5. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (60) als Kamera ausgebildet ist, die insbesondere an einen Computer angeschlossen ist.
6. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (60) an eine Datenfernübertragungsleitung angeschlossen ist, über welche insbesondere Informationen mehrerer Fahrtreppen oder Fahrsteige einer Zentrale übermittelbar sind.
7. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenfernübertragungsvorrichtung bidirektional ausgebildet ist und von der Zentrale die Rückstellvorrichtung (32) für die je betroffene Fahrtreppe oder den je betroffenen Fahrsteig aktivierbar ist.
8. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsvorrichtung (60) an eine Datenfernübertragungsvorrichtung angeschlossen ist, die als Medium das Internet verwendet.
9. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die optische Überwachungsvorrichtung (60) je eine Kamera für den Ein- und Ausstiegsbereich (12) der Fahrtreppe (10) oder des Fahrsteigs aufweist, die den Aufenthalt von Fahrgästen dort erfaßt und insbesondere über das Internet ihre Ausgangssignale einer Zentrale zuleitet.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN105731236A (zh) * 2016-04-11 2016-07-06 宁波微科光电有限公司 一种自动扶梯扶手带入口视觉防夹检测装置

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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