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DE29622296U1 - Stein für ein Schmuckstück - Google Patents

Stein für ein Schmuckstück

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Publication number
DE29622296U1
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DE
Germany
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stone
parts
decorative
piece
jewelry
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Expired - Lifetime
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DE29622296U
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English (en)
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FRANZ BREUNING KG
Original Assignee
FRANZ BREUNING KG
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Publication date
Application filed by FRANZ BREUNING KG filed Critical FRANZ BREUNING KG
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Publication of DE29622296U1 publication Critical patent/DE29622296U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C17/00Gems or the like
    • A44C17/006Gems provided with a cavity, e.g. for containing another gem
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C17/00Gems or the like
    • A44C17/002Gems made of several cut pieces

Landscapes

  • Adornments (AREA)

Description

BR03E001 DEU/ee96sO17/Dr. L/ee/20.12.1996
Franz Breuning KG, Luisenstraße 60, 75172 Pforzheim
Stein für ein Schmuckstück Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Stein, insbesondere einen Edelstein, einen Halbedelstein oder einen Schmuckstein, für ein Schmuckstück, welches einen diesen Stein zumindest teilweise umgebende Fassung aufweist, sowie ein derartiges Schmuckstück.
Es sind Schmuckstücke bekannt, die insbesondere einen Edelstein aufweisen, der in einer diesen Stein zumindest teilweise umgebenden Fassung gefaßt ist. Nachteilig an den bekannten Schmuckstücken ist, daß es bis jetzt nicht möglich ist, in das Innere des Steines des bekannten Schmuckstückes ein Schmuck- oder Dekorelement einzubringen. Es ist zwar bekannt, daß in ein aus Piastikmaterial hergestelltes Schmuckelement ein weiteres Schmuckelement eingegossen wird.
Westliche Karl-Friedrich-Straße 29-31 D-75172 Pforzheim Postbank Karlsruhe 168 52-750 (BLZ 66010075)
VAT Registration No. DE 144180005
-2-
Ein derartiges Verfahren ist aber nicht bei Edelsteinen, Halbedelsteinen oder Schmucksteinen möglich.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Stein der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß in einfacher Art und Weise in dessen Innenraum ein Schmuck- oder Dekorelement einbringbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Stein in mindestens einen ersten Teil und einen zweiten Teil getrennt ist, daß bei jedem dieser Teile eine Trennfläche ausgebildet ist, daß mindestens ein Schmuck- oder Dekorelement zwischen den Trennflächen benachbarter Teile und/oder in mindestens eine dieser Trennflächen anordbar ist, und daß der erste und der zweite Teil des Steins durch die Fassung des Schmuckstücks zueinander lagefixierbar sind.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise ein Stein für ein Schmuckelement ausgebildet, welches sich dadurch auszeichnet, daß in sein Inneres in besonders einfache Art und Weise mindestens ein Schmuck- oder Dekorelement einbringbar ist. Dadurch wird in vorteilhafter Art und Weise die Möglichkeit geschaffen, auch einen Edelstein oder einen Halbedelstein oder einen Schmuckstein derart zu bearbeiten, daß zu dem durch den Stein selbst vorgegebenen optischen Eindruck durch das Schmuck- oder Dekorelement in beliebiger Art und Weise noch ein zusätzlicher optischer Effekt hinzugefügt werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß zumindest eine der beiden Trennfiächen benachbarter Teile des Steins mindestens eine Vertiefung aufweisen, in die das Schmuck- oder Dekorelement einsetzbar ist. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise erreicht, daß zum Beispiel Edelmetall-Elemente oder mit der Farbe des Steins kontrastierende Schmuck- oder Dekoreiemente ins Innere des Steines einbringbar sind.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Vertiefung derart ausgebildet ist, daß in ihr mindestens ein oder mehrere Schmuckoder Dekorelemente frei beweglich sind. Diese Maßnahme bewirkt, daß durch die Beweglichkeit des oder der Schmuck- oder Dekorelemente in der Vertiefung im Inneren des Steins eine Vielzahl von unterschiedlichen optischen Erscheinungsbildern des Schmuckstücks erzielbar ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der erste und der zweite Teil des Edelsteins durch die Fassung zueinander beabstandet haltbar sind, sodaß zwischen den beiden beabstandeten Trennflächen der beiden Teile ein Hohlraum ausbildbar ist. Diese erfindungsgemäße Maßnahme hat den Vorteil, daß mindestens ein Schmuck- oder Dekorelement im Inneren des Steines angeordnet werden kann, ohne daß eine Bearbeitung der Trennflächen der beiden Steine zur Ausbildung des Hohlraums erforderlich ist.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ist der Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind den Ausführungsbeispielen zu entnehmen, die im folgenden anhand der Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiel,
Figur 2 einen Querschnitt durch das erste Ausführungsbeispiel,
Figur 3 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels,
Figur 4 ein Querschnitt durch das zweite Ausführungsbeispiel,
Figur 5 eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels, und
-A-Figur
6 ein Querschnitt durch das dritte Ausführungsbeispiel,
In den Figuren 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines allgemein mit 1 bezeichneten Schmuckstücks dargestellt, das sich prinzipiell in eine Fassung 2 und einen darin aufgenommenen Stein 3 gliedert, wobei der Stein 3 vorzugsweise ein Edelstein ist. Es ist aber auch möglich, daß der Stein 3 ein Halbedelstein oder ein Schmuckstein ist.
Der Stein 3 ist in zwei Teile 10 und 20 getrennt, sodaß eine Trennfläche 101 des ersten Teils 10 und eine Trennfläche 20' des zweiten Teils 20 des Steines 3 ausgebildet sind. In dem hier gezeigten fall sind dabei die beiden Trennfächen 10', 20* der beiden Teile 10,20 derart ausgebildet, daß - wie aus der Figur 2 ersichtlich ist - im zusammengesetzten Zustand des Schmuckstücks 1 die beiden Trennfiächen 10", 20' im wesentlichen plan aufeinander liegen. Eine derartige Ausgestaltung der Trennflächen 10', 201 der beiden Teile 10,20 des Edelsteins 3 besitzt den Vorteil, daß bei dem wieder zusammengesetzten Stein 3 die Trennung des Steins 3 in die beiden Teile 10, 20, welche erforderlich ist, um in einfacher Art und Weise - wie weiter unten beschrieben - ein Schmuck- oder Dekorelement 30 in diesen Innenraum einzubringen - nicht mehr ohne weiteres sichtbar ist, sodaß der Stein 3 in vorteilhafter Art und Weise in optischer Hinsicht als aus einem Stück bestehend erscheint.
Bei dem in Figur 1 und 2 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel des Schmuckstücks 1 ist in der Trennfläche 20* des zweiten Teils 20 des Steines 3 eine Vertiefung 21 eingebracht, in die das bereits vorstehend genannte Schmuck- oder Dekorelement 30 einbringbar ist. In dem hier gezeigten Fall ist die Vertiefung 21 derart ausgestaltet, daß ihre Kontur der Außenkontur des Schmuck- oder Dekorelements 30 angepaßt ist, sodaß das Schmuck- oder Dekorelement 30 in der Vertiefung 21 der Trennfläche 20' des zweiten Teils 20 des Steins 3 im wesentlichen lagefixiert aufgenommen ist.
Es ist aber auch möglich, daß die Vertiefung 21 der zweiten Trennfläche 201 des zweiten Teiles 20 des Edelsteins 3 eine Form aufweist, die bewirkt, daß das Schmuckstück oder Dekorelement 30 darin mit Spiel aufgenommen ist, oder daß es sogar in gewissen Grenzen beweglich im Teil 20 des Steines 3 aufgenommen ist.
Desweiteren ist es auch möglich, daß zusätzlich oder alternativ zu der oder den Vertiefungen 21 der Trennfläche 20' des zweiten Teils 20 entsprechende Vertiefungen in der Trennfläche 10' des ersten Teils 10 des Steins 3 angeordnet sind.
Es ist ebenso möglich, daß in der Trennfläche 10' des ersten Teiles 10 des Steins 3 eine der Vertiefung 21 entsprechende, in den Figuren 1 und 2 nicht dargestellte Vertiefung zur Aufnahme des Schmuck- oder Dekorelements 30 angeordnet werden kann, und daß in der Trennfäche 10' des ersten Teils 10 des Steines 3 eine Vertiefung ausgebildet ist, die zusammen einen das Schmuck- oder Dekorelement 30 aufnehmenden Hohlraum ausbilden.
Um nun nach dem Einbringen des Schmuck- oder Dekorelements 30 die beiden Teile 10, 20 wieder zum Stein 3 zusammensetzen zu können, wird die Fassung 2 derart um die beiden aufeinandergesetzten Teile 10, 20 des Steines 3 gelegt, daß die Fassung 2 zumindest im Randbereich 10a des ersten Teils 10 und am Randbereich 20a des zweiten Teils 20 des Steins 3 derart angreift, daß die beiden Teile 10, 20 durch die Fassung 2 zueinander lagefixiert gehalten sind. Es wird hierbei bevorzugt, daß die Fassung 2 einen umlaufenden Mittelbereich 2a aufweist, an dem sich klammerartig wirkende Vorsprünge 2b, 2c anschließen, sodaß der erste Teil 10 und der zweite Teil 20 durch die Fassung 2 geklemmt werden.
Für eine große Anzahl von Fällen ist es ausreichend, daß die beiden Teile 10, 20 des Steines 3 durch die oben beschriebene Fassung 2 und somit ohne Zwischenschaltung eines weiteren Materials gehalten sind. Eine derartige Ausbildung wird
bevorzugt da hierdurch in vorteilhafter Art und Weise der optische Eindruck des Steines 3 nicht beeinträchtigt wird. Es jedoch auch möglich, für spezielle Anwendungsfälle vorzusehen, daß - obwohl es nicht bevorzugt wird - zwischen den beiden Teilen 10, 20 des Steines 3 eine Klebeschicht zumindest punktuell aufgebracht ist.
Um nun das im Inneren des Steines 3 aufgenommene Schmuck- oder Dekorelement für den Betrachter des Schmuckstücks 1 besser sichtbar zu machen, wird bevorzugt, daß zumindest einer der beiden Teile 10, 20 des Steines 3 einen Bereich aufweist, durch den das im Inneren des Steines 3 aufgenommenen Schmuck- oder Dekorelement 30 sichtbar ist. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel wird dies dadurch erreicht, daß der erste Teil 10 des Steines 3 eine polierte Fläche 11 aufweist.
Bei der obigen Ausführung wird davon ausgegangen, daß der Stein 3 in zwei Teile 10,20 geteilt wurde. Es ist selbstverständlich auch möglich, daß - um in mehreren Ebenen angeordnete Schmuckeiemente in den Stein 3 einzubringen - mehrere derartige Trennungen des Steines 3 vorgesehen sind.
In den Figuren 3 und 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Schmuckstücks 11 dargestellt, das im wesentlichen auf dem gleichen Konstruktionsprinzip wie das erste Ausführungsbeispiel ausgebildet ist, sodaß gleichen Teile mit gleichen Benutzungsziffern bezeichnet und nicht mehr näher beschrieben werden können.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Schmuckstück 1 des ersten Ausführungsbeispiels und dem Schmuckstücks 1' des zweiten Ausführungsbeispieles besteht darin, daß eine der Vertiefung 21 des ersten Ausführungsbeispiels entsprechende Vertiefung 22 derart räumlich ausgebildet ist, daß in ihr mindestens ein Schmuck- oder Dekorelement 30 beweglich ist. Dadurch ist es zum Beispiel möglich, daß in der Vertiefung 22 mehrere Diamanten oder Brillanten angeordnet sind, die dann bei einer Bewegung des Schmuckstücks V ihre Lage zueinander
verändern, sodaß sich der optische Eindruck des Schmuckstücks 1' in vorteilhafter Art und Weise ständig ändert.
Bei der in Figur 3 und 4 dargestellten Ausführungsform des zweiten Ausführungsbeispiels ist die Vertiefung 22 dabei derart großflächig ausgebildet, daß die mit der Trennfläche 10' des ersten Teils 10 im zusammengesetzten Zustand in Berührung stehende Trennfläche 20' des zweiten Teils 20 des Steines 3 im wesentlichen auf einen Ring reduziert ist. Ein derartige Ausgestaltung ist aber nicht zwingend erforderlich.
Es ist auch nicht zwingend erforderlich, daß die Vertiefung 22 kreisförmig ausgebildet ist. Es ist auch möglich, die Vertiefung 22 mit einem ovalen oder polygonalen Querschnitt auszubilden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der Variationsmöglichkeiten der in Figur 3 und 4 dargestellten Ausführungsform wird auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispieles verwiesen, die in entsprechender Art und Weise hier ebenfalls gilt.
Das in den den Figuren 5 und 6 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel eines Schmuckstücks 1", bei dem wiederum gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von den Figuren 1-4 dargestellten beiden Ausführungsbeispielen 1,1' dadurch, daß zur Aufnahme des Schmuck- oder Dekorelements 30 im Innenraum des Steins 3 nicht vorgesehen ist, daß in einer der beiden Trennflächen 10', 20' der beiden Teile 10, 20 eine Vertiefung 21 oder 22 eingebracht wird. Vielmehr besteht das Konstruktionsprinzip des Schmuckstücks 1" darin, daß die beiden Teile 10, 20 des Steines 3 durch die quasi als Abstandshalter wirkende Fassung 2! derart gehalten sind, daß zwischen den Trennflächen 10', 20' der beiden Teile 10, 20 des Steines 3 ein Hohlraum 23 ausgebildet wird, in den das oder die Schmuck- oder Dekorelemente 30 aufnehmbar sind. Hierbei wird bevorzugt, daß die der Fassung 2 entsprechenden Fassung 2' des
Schmuckstücks 1" derart ausgebildet ist, daß es ein in den durch die beiden Trennflächen 10', 20' begrenzten Hohlraum 23 vorspringendes Auflageelement 2a1 aufweist, welches ein Auflager für die beiden Teile 10, 20 des Steines 3 ausbildet. Hierbei wird bevorzugt, daß das Auflageelement 2a' der Fassung 2' umlaufend ausgebildet ist, wobei es aber möglich ist, daß der umlaufende Verlauf der Fassung 2' durch freie Bereiche unterbrochen ist.
Dem Fachmann ist aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich, daß er die einzelnen Ausbildung- und Funktionsmerkmale der drei Ausführungsbeispiele 1-1" kombinieren kann, um mindestens ein Schmuck- oder Dekorelement 30 im Inneren des Steines 3 derart aufzunehmen, daß bei einem Betrachter des Schmuckstücks 1-1" in vorteilhafter Art und Weise der Eindruck erweckt wird, als handle es sich hierbei um einen aus einem einzigen Stück bestehenden Stein 3 mit einem darin vorhandenen "Einschluß", nämlich dem Schmuck- oder Dekorelement 30.
Abschließend soll noch aufgeführt werden, daß das Schmuck- oder Dekorelement 30 aus einem vorzugsweise anderfarbigen Edel- oder Schmuckstein oder aus einem Edelmetall ausgebildet ist.

Claims (12)

-9- Schutzansprüche
1. Stein, insbesondere Edelstein, Halbedelstein oder Schmuckstein für ein Schmuckstück (1; 1'; 1"), welches einen den Stein (3) zumindest teilweise umgebende Fassung (2; 2') aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Stein (3) in mindestens einen ersten Teil (10) und einen zweiten Teil (20) getrennt ist, daß bei jedem dieser Teile (10, 20) eine Trennfläche (10', 20') ausgebildet ist, daß in mindestens einer der Trennflächen (10', 20') der Teile (10, 20) des Steines (3) oder zumindest teilweise zwischen diesen Trennflächen (101, 20') ein Schmuck- oder Dekorelement (30) anordbar ist, und daß der erste Teil (10) und der zweite Teil (20) des Steins (3) durch die Fassung (2; 2') zueinander lagefixierbar sind.
2. Stein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in zumindest einer der beiden Trennflächen (10', 20') benachbarter Teile (10, 20) des Steins (3) mindestens eine Vertiefung (21; 22) vorgesehen ist, in die zumindest eines der Schmuck- oder Dekorelemente (30) aufnehmbar ist.
3. Stein nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Trennfläche (10') des ersten Teils (10) und die Trennfläche (20') des zweiten Teils (20) jeweils mindestens eine der mindestens einen Vertiefung (21; 22) aufweisen, und daß diese Vertiefungen (21; 22) der beiden Trennflächen (10', 20) übereinanderliegend angeordnet sind, sodaß durch die beiden Vertiefungen (21 ;
22) ein Hohlraum ausgebildet ist, in den das Schmuck- oder Dekorelement (30) einsetzbar ist.
-10-
4. Stein nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Vertiefungen (21; 22) des ersten und/oder des zweiten Teils (10, 20) des Steines (3) derart ausgebildet ist, daß das oder die Schmuck- oder Dekorelemente (30) in dieser Vertiefung (21; 22) lagefixiert aufnehmbar sind.
5. Stein nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Vertiefungen (22) der Trennflächen (10', 20') des ersten und/oder des zweite Teils (10, 20) des Steines (3) derart ausgebildet ist, daß das oder die darin aufgenommenen Schmuck- oder Dekorelemente (30) lageveränderbar sind.
6. Stein nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch die beiden beabstandeten Trennflächen (10\ 20') der beiden Teile (10, 20) des Steines (3) ein Hohlraum (23) ausgebildet ist, in dem mindestens eines der Schmuck- oder Dekorelemente (30) aufnehmbar ist.
7. Stein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein der Trennfläche (10', 20') benachbarter Randbereich (10a, 20a) jedes der beiden Teile (10, 20) des Steins (3) derart ausgebildet ist, daß im zusammengesetzten Zustand der Teile (10, 20) die Fassung (2, 2') die beiden Teile (10, 20) des Steines (3) klemmend hält.
8. Stein nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stein (3) mindestens einen Bereich (11) aufweist, durch den das oder die im inneren des Steines (3) aufgenommenen Schmuck- oder Dekorelemente (30) sichtbar sind.
9. Schmuckstück, gekennzeichnet durch einen Stein nach einem der Ansprüche 1-8.
10. Schmuckstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fassung (2) ein sich quer zu den beiden Trennflächen (10', 20') der beiden Teile (10,
20) des Steins (3) erstreckendes Mittelstück (2a) und zwei sich beidseitig daran anschließende Randelemente (2b, 2c) aufweist, durch die die beiden Teile (10, 20) des Steines (3) aufeinander lagefixierbar sind.
11. Schmuckstück nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die die beiden Teile (10, 20) des Steines (3) lagefixiert haltende Fassung (2) ein Abstandselement (2af) aufweist, durch das die Trennfläche (10') des ersten Teils (10) und die Trennfläche (20') des zweiten Teils (20) des Steins (3) zueinander beabstandet anordbar sind.
12. Schmuckstück nach einem der vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß durch die beiden beabstandeten Trennflächen (10', 20') des Steins (3) des Schmuckstücks (1") ein Hohlraum (23), in den mindestens eines der Schmuck- oder Dekorelemente (30) aufgenommen ist, ausgebildet ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2019223907A1 (de) * 2018-05-22 2019-11-28 Realization Desal Ag Schmucksteinanordnung und verfahren zum herstellen einer schmucksteinanordnung

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