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DE29622285U1 - Spann- oder Richtvorrichtung sowie Türblatt bzw. Türflügel für Gebäudetüren mit einer solchen Spannvorrichtung - Google Patents

Spann- oder Richtvorrichtung sowie Türblatt bzw. Türflügel für Gebäudetüren mit einer solchen Spannvorrichtung

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DE29622285U1
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clamping
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tensioning
door
door leaf
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B7/00Special arrangements or measures in connection with doors or windows
    • E06B7/28Other arrangements on doors or windows, e.g. door-plates, windows adapted to carry plants, hooks for window cleaners
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F21/00Implements for finishing work on buildings
    • E04F21/0007Implements for finishing work on buildings for mounting doors, windows or frames; their fitting

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  • Structural Engineering (AREA)
  • Wing Frames And Configurations (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

Spannvorrichtung sowie Türblatt bzw. Türflügel für Gebäudetüren mit einer solchen Spannvorrichtung
Die Neuerung bezieht sich auf eine Spann- oder Richtvorrichtung gemäß Oberbegriff Schutzanspruch 1 sowie auf ein Türblatt bzw. einen Türflügel gemäß Oberbegriff Schutzanspruch 16.
Hausgänge, Windfänge usw. von Gebäuden werden in zunehmendem Maße beheizt. Hierdurch sind dort verwendete Gebäudeaußentüren großen Temperatur- und Feuchtigkeitsunterschieden zwischen der Türaußenseite und Türinnenseite ausgesetzt, was insbesondere bei Türblättern oder Türflügeln aus Holz oder mit einem hohen Holzanteil dazu führt, daß sich ein solches Türblatt zur wärmeren Seite, d.h. also in der Regel zur Gebäudeinnenseite hin verzieht, an dieser Seite dann konvex verformt ist. Dieses Verziehen tritt hauptsächlich an der Schloßseite eines Türflügeis auf, da letzterer an der Wandseite durch die dortigen Scharniere gegen ein Verziehen eingespannt ist. Weiterhin wirkt sich das Verziehen wegen der größeren Abmessungen vor allem auch in der Höhe des Türflügeis bzw. des Türblattes aus. Durch das Verziehen wird die Sperrbarkeit der Tür erschwert, und zwar insbesondere auch dann, wenn die heute zunehmend übliche Mehrfachverriegelung vorgesehen ist. Weiterhin ist bei einem verzogenen Türflügel oder Türblatt auch die geforderte Dichtheit nicht mehr gewährleistet.
Ein Nachbehandeln eines verzogenen Türblattes, beispielsweise durch Abhobeln im Bereich des Falzes ist u.a. schon deswegen problematisch, weil bei einer solchen Nachbehandlung die für das Schließen und die Dichtheit geforderte Relativlage der Verschließ- oder Verriegelungselemente in Bezug auf die vom Falz bestimmte Schließebene nicht mehr gegeben ist. Auch der Versuch, durch entsprechend breite Dichtungen ein Verziehen des Türflügels oder Türblattes auszugleichen, hat in vielen Fällen nicht den gewünschten Erfolgt, da insbesondere bei Mehrfachverriegelungen durch das Verziehen die Sperrbarkeit beeinträchtigt wird.
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Bekannt äst ein Türblatt für Gebäudetüren, in welchem eine Spann- oder Richtvorrichtung integriert ist, die ein sich über die Höhe des Türblattes erstreckendes Spannelement aufweist, welches beidendig an jeweils einem Lager im Türblatt gehalten ist (DE 34 784). Diese bekannte Spannvorrichtung ist aber im Aufbau, vor allem aber auch in der Montage aufwendig.
Aufgabe der Neuerung ist es, eine Spann- oder Rückstellvorrichtung aufzuzeigen, die die vorgenannten Nachteile vermeidet. Zur Lösung ist eine Spannvorrichtung entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruches 1 ausgebildet. Ein Türflügel bzw. Türblatt ist neuerungsgemäß entsprechend dem Schutzanspruch 16 ausgeführt.
Ein besonderer Vorteil der neuerungsgemäßen Spannvorrichtung besteht darin, daß diese als voll funktionsfähige Einheit hergestellt und dann als solche in das jeweilige Türblatt eingebaut werden kann. Es entfällt damit eine umständliche Montage von Lagern am Türblatt. Weiterhin kann die neuerungsgemäße Spannvorrichtung so untergebracht werden, daß sie praktisch vollständig im Inneren des Türblattes aufgenommen ist. Lediglich das wenigstens eine an dem zumindest einen Spannelement vorgesehene Spannstück muß für ein Werkzeug zugänglich bleiben.
Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Neuerung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Gebäudeaußentür gemäß der Neuerung; Fig. 2 die Gebäudeaußentür in vereinfachter Darstellung und im Schnitt im Bereich der
Spannvorrichtung;
Fig. 3 in vergrößerter Darstellung einen horizontalen Teilschnitt durch die Gebäudeaußentür im Bereich der Spannvorrichtung;
Fig. 4 im Längsschnitt eine Ausführungsform der neuerungsgemäßen Spannvorrichtung; Fig. 5 in vereinfachter perspektivischer Darstellung die Spannvorrichtung der Fig. 4;
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Fig. 6 in Teildarstellung und im Längsschnitt eine zweite, mögliche Ausführungsform der
Spannvorrichtung;
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform der Neuerung.
In den Figuren ist 1 eine Gebäudeaußentür (Haustür), die in bekannter Weise aus einem äußeren Türstock und aus einem an diesen um eine vertikale Achse schwenkbaren Türflügel oder Türblatt 3 besteht. Mit 3" ist die Schloßseite und mit 3'" die Bandseite des Türblattes 3 bezeichnet.
Das Türblatt 3 ist zumindest teilweise aus Holz oder einem anderen Material gefertigt, welches dazu neigt, sich aufgrund unterschiedlicher Temperatur- und/oder Feuchtigkeitsverhältnisse an der Innenseite der Gebäudetür und ah der Außenseite der Gebäudetür zu verwölben oder verziehen (Linie 3' der Fig. 2), und zwar an der Schloßseite 3" derart, daß die dem Gebäudeinnenraum zugewandte Innenfläche des Türblattes 3 dort konkav gekrümmt ist, wobei diese Krümmung im Vertikalschnitt wegen der größeren vertikalen Abmessungen des Türblattes 3 besonders ausgeprägt ist. An der Bandseite 3'" ist ein Verziehen des Türblattes 3 durch die dortigen Bänder bzw. Scharniere weitestgehend vermieden.
Um dieses Verziehen rückzustellen ist im Türblatt 3 an der Schloßseite 3" eine Spannvorrichtung 4 vorgesehen, die sich bei der dargestellten Ausführungsform parallel zur Schloßseite 3" über die gesamte Höhe des Türblattes 3 erstreckt. Die Spannvorrichtung 4 befindet sich dabei seitliche von dem in der Figur 3 mit unterbrochenen Linien angedeuteten Schloß bzw. Schloßkasten 5, d.h. der der Mitte des Türflügels 3 zugewandten Seite des Schlosses 5 benachbart .
Bei der in den Figuren wiedergegebenen Ausführung besteht der Türflügel 3 im wesentlichen aus einem den Türfalz bildenden Holzrahmen 6, aus Platten 7 und 8, von denen die Platte 7 die Türaußenfläche und die Platte 8 die Türinnenfläche bildet, sowie aus einem den Raum zwischen den beiden Platten 7 und 8 ausfüllenden Kern 9, der von geeigneten Türbau-Materialien gebildet ist. In einer Ausnehmung 10 dieses Kernes ist die
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Spannvorrichtung 4 rüttelfest untergebracht, und zwar beispielsweise durch Verkleben, Einschäumen usw.
Die Spannvorrichtung 4 besteht im wesentlichen aus einem im Querschnitt rechteckförmigen Stahlrohr 11, welches beidendig jeweils durch eine aufgeschweißte Platte 12 aus Stahl verschlossen ist. Die beiden Platten 12 bilden ein Spann- oder Widerlager für ein Spannelement 13, welches im Inneren des Stahlrohres 11 angeordnet ist und sich in Längsrichtung dieses Stahlrohres erstreckt. Das Spannelement 13 besteht bei der Spannvorrichtung 4 aus einem Rundstahl 14, auf den beidendig jeweils eine Cewindehülse 15 angeschweißt ist, die mit ihrer Achse achsgleich mit der Achse des Rundstahles 14 liegt. In jede Gewindehülse 15 ist eine Imbusschraube 16 eingeschraubt, die durch eine Bohrung 17 in einer Platte 12 hindurchgreift und sich mit ihren Kopf 16' an der dem Stahlrohr 11 abgewandten Seite der jeweiligen Platte 12 abstützt.
Das Spannelement 13 ist außermittig im Stahlrohr 11 angeordnet, und zwar derart, daß sich das Spannelement 13 zwar in der Mitte zwischen den beiden längeren Querschnittsseiten 1 &Ggr; des Stahlrohres befindet, jedoch in unmittelbarer Nähe der einen Schmalseite 11" und im größeren Abstand von der zweiten Schmalseite 11'".
In vorgegebenen Abständen und in einer vorgegebenen Weise verteilt sind in das Stahlrohr 11 Schlitzungen 18 eingebracht, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform jeweils in Ebenen senkrecht zur Längserstreckung des Stahlrohres 11. Jede Schlitzung 18 geht aus von der Schmalseite 11" und erstreckt sich in beiden Längsseiten 11 bis an die Schmalseite 11"', die nicht geschlitzt ist. Jede Schlitzung 18 besteht demnach aus drei ineinander übergehenden, durch die gesamte Dicke der Wandung des Stahlrohres 11 hindurchgehenden Schlitzen 18' in jeder längeren Querschnittsseite 11' und 18" in der Schmalseite 11".
Die Spannvorrichtung 4 ist so im Inneren des Türflügels 3 angeordnet, daß die beiden Längsseiten 11' des Stahlrohres 11 senkrecht oder in etwa senkrecht zur Ebene des Türblattes 3 liegen, während die Schmalseiten 11" und 11'" parallel oder in etwa parallel
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zur Ebene des Türblattes angeordnet sind und die Schmalseite 11" der Türaußenseite bzw. der dortigen Platte 7 näher liegt als die Schmalseite 11'". Damit sind auch die Schlitzungen 18 zur Türaußenseite hin orientiert.
Die beiden Imbusschrauben 16 befinden sich in Ausnehmungen im oberen Türfiügeifalz bzw. an der unteren, horizontalen Seite des Türflügels 3 derart, daß diese Schrauben mit einem Imbusschlüssel zugängig, optisch aber nicht sichtbar sind. Hat sich der Türflügel 3 in der vorstehend beschriebenen Weise verzogen, so kann das Türblatt 3 mit Hilfe der Spannvorrichtung 4 durch Spannen der Spanneinrichtung 13, d.h. durch Anziehen wenigstens einer Imbus-Schraube 16 wieder eben gestellt werden. Die beim Spannen des Spannelementes 13 auf die Enden des Stahlrohres 11 bzw. die dortigen Platten 12 ausgeübte Zugkraft wirkt aufgrund der Schlitzungen 18 im Sinne eines Verformens des Stahlrohres in der Weise, daß es entlang der Schmalseite 11" in Längsrichtung konvex verformt ist, so daß dieses Spannen des Spanneiementes 13 der Verformung 3' des Türflügels 3 entgegenwirkt und diesen wieder eben stellt.
Die Figur 6 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform eine Spannvorrichtung 4a, die sich von der Spannvorrichtung 4 im wesentlichen nur dadurch unterscheidet, daß der Rundstahl 14 des Spannelementes 13 zwischen den beiden Enden des Stahlrohres 11, beispielsweise in der Mitte dieses Stahlrohres am Stahlrohr befestigt ist, und zwar beispielsweise durch eine Schweißverbindung 19 an der Schmalseite 11", an der sich die Schlitze 18" der Schlitzungen 18 befindet. Die Spannvorrichtung 4a hat den Vorteil, daß sie bzw. deren Stahlrohr 11 zwei Längen bildet, die individuell gespannt werden können, und zwar bei angebauten Spannelement 4a die eine Länge von der Türoberseite her und die andere Länge von der Türunterseite her.
Wie in der Figur 7 schematisch dargestellt ist, kann das jeweilige Spannelement 4 bzw. 4a oder dessen Stahlrohr 11 auch Bestandteil eines Stahlrahmens 20 sein, wie er vielfach insbesondere bei Gebäudeaußentüren zur Verstärkung im Türflügel vorgesehen ist.
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• ·
Die Neuerung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche weitere Änderungen und Ergänzungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Neuerung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist das Stahlrohr 11 ein verzinktes Rohr mit einem Außenquerschnitt von 40 &khgr; 30mm und einer Wandstärke von 3mm. Der Rundstahl ist verzinkt und besitzt einen Durchmesser von 10mm. Die Imbusschrauben 16 besitzen ebenfalls einen Durchmesser von etwa 10mm. An diesen Durchmesser angepaßt ist der Durchmesser der Bohrungen 17. Je nach Haustürentyp- und/oder Größe sind im Stahlrohr beispielsweise zwei bis vier Einschnitte oder Schiitzungen 18 vorgesehen.
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Bezugszeichenliste
1 Gebäudeaußentür
2 Türstock
3 Türblatt oder Türflügel
3' Wölbung
&ogr; tu Bandseite
3" Schloßseite
4,4a Spannvorrichtung
5 Schloß
6 Holzrahmen
7,8 Platte
9 Kern
10 Ausnehmung
11 Stahlrohr
12 Platte
13 Spannelement
14 Rundstahl
15 Gewindehülse
16 Imbusschraube
16' Kopf
17 Bohrung
18 Schlitzung
18', 18" Schlitz
19 Schweißverbindung
20 Stahl rahmen
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Claims (1)

  1. Schutzansprüche
    1. Spann- oder Richtvorrichtung für Türflügel oder Türblätter (3), mit wenigstens einem in einer Ausnehmung (10) des Türflügels (3) unterzubringenden Spannelement (13), welches zwischen zwei in Achsrichtung des Spannelementes (13) voneinander beabstandeten und im Türflügel oder Türblatt vorzusehenden Spannbereichen (12) wirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei Spannbereiche (12) an einem sich entlang des Spannelementes (13) erstreckenden Profil (11) vorgesehen ist, welches in einer die Achse des Spannelementes (13) einschließenden ersten Ebene flexibel ausgebildet ist, so daß es beim Spannen des Spanneienientes (13) durch Biegen in dieser Ebene verformbar ist.
    2. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Spannbereich (12) an einem Ende des wenigstens einen Profils (11) vorgesehen ist.
    3. Spannvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Spannbereich von einem Lager (12) am Profil (11) gebildet ist.
    4. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Spannelement (13)-über die gesamte Länge des wenigstens einen Profils (11) erstreckt, und daß an jedem Ende des Profils ein Spannbereich oder Lager (12) vorgesehen ist.
    5. Spannvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Spannelemente vorgesehen sind, von denen sich jedes über eine Teiliänge des Profiles (13) erstreckt und jeweils an einem Spannbereich (12) an einem Ende des Profils (11) sowie an einem Spannbereich (19) zwischen den beiden Enden des Profils angreift.
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    • ·
    6. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (11) in der ersten Ebene eine größere Flexibilität aufweist als in einer zweiten, hierzu senkrechten Ebene, die ebenfalls die Achse des wenigstens einen Spannelementes (13) einschließt.
    7. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (11) ein Profil aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise ein Stahlprofil ist.
    8. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Spannelement (13) von einem stab- oder stangenförmigen Zugelement (14) gebildet ist, welches sich über ein Spannstück in Form einer Spannschraube (16) oder Spannmutter an wenigstens einem Ende an dem Spannbereich (12) abstützt.
    9. Spannvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannschraube eine imbusschraube (16) ist, die sich mit ihrem Kopf (16') an dem Spannbereich oder Lager (12) abstützt und mit ihrem Gewindeschaft in ein an dem Zugelement (14) vorgesehenes Innengewinde, beispielsweise in eine Gewindehülse (15) eingreift.
    10.Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil ein Profilrohr (11) ist, welches zur Erzielung der Flexibilität an einer Seite mit Einschnitten (18) versehen ist, die mit der Achse des Profils (11) jeweils einen Winkel, vorzugsweise einen Winkel größer als 45°, bevorzugt einen rechten Winkel oder einen in etwa einen rechten Winkel einschließen.
    .Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrprofi! einen von der Kreisform abweichenden Außenquerschnitt aufweist, vorzugsweise ein rechteckförmiges oder quadratisches
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    Rohrprofil ist.
    ^.Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager von Platten (12) gebildet sind.
    13.Spannvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jede Platte (12) mit ihrer dem Profil (11) abgewandten Seite einer Anlagefläche für das Spannstück (16) des Spannelementes (13) bildet.
    14.Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannelement (13) außermittig am oder im Profil (11) vorgesehen ist.
    15.Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (11) Bestandteil eines im Türflügel oder Türblatt (3) unterzubringenden Profilrahmens (20) ist.
    16.Türblatt oder Türflügel für eine Gebäudetür, insbesondere Gebäudeaußentür, mit wenigstens einer in einer Ausnehmung (10) des Türflügels (3) untergebrachten Richtoder Spannvorrichtung mit mindestens einem Spannelement (13), welches zwischen zwei in Achsrichtung des Spannelementes (13) voneinander beabstandeten und im Türflügel oder Türblatt vorzusehenden Spannbereichen (12) wirkt, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannelement entsprechend einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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