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DE29622117U1 - Fenstereinheit - Google Patents

Fenstereinheit

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Publication number
DE29622117U1
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DE
Germany
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frame
pane
window unit
fabric
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29622117U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Decoma International Inc
Original Assignee
Decoma International Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Decoma International Inc filed Critical Decoma International Inc
Publication of DE29622117U1 publication Critical patent/DE29622117U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J1/00Windows; Windscreens; Accessories therefor
    • B60J1/08Windows; Windscreens; Accessories therefor arranged at vehicle sides
    • B60J1/085Windows; Windscreens; Accessories therefor arranged at vehicle sides removably mounted

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Diaphragms For Electromechanical Transducers (AREA)
  • Glass Compositions (AREA)

Description

Decoma International Inc. Concord, Ontario L4K 4J5, Kanada
Fenstereinheit
Die Erfindung betrifft eine feste Seitenfesterscheibe, die einerseits an der Halbtür eines mit Faltverdeck versehenen Fahrzeugs und andererseits an dem Faltverdeck des Fahrzeugs lösbar befestigbar ist.
Gemeinhin als Sportwagen bekannte Faltverdeckfahrzeuge besitzen oft Halbtüren, die sich nur bis zur halben Höhe des Türeingangs erstrecken und die keine Fenster zum Hoch- und Runterkurbeln besitzen. Solche Türen können während des Sommers oder zu sportlichen Zwecken gänzlich entfernt werden. Bei diesen Fahrzeugen ergeben sich besondere Probleme dabei, ein Fenster für die Halbtüren vorzusehen, das bei unfreundlichem Wetter geschlossen werden kann oder im Bedarfsfall geöffnet werden kann. Solche Fenster müssen einerseits lösbar mit der Tür und andererseits mit dem Faltverdeck des Fahrzeugs befestigbar sein. Gelegentlich sind solche Fenster als Einheiten vorgesehen, die einen transparenten mit dem äußeren Geweberahinen befestigten Teil aufweisen. Der äußere Geweberahmen ist mit einem lösbaren Dichtstreifen entlang seines oberen Randes zum Eingreifen in einen komplementären Dichtstreifen entlang des seitlichen Randes des Faltverdecks des Fahrzeugs versehen. Der äußere Geweberahmen ist weiterhin mit festen Klammern zum Aufschnappen auf den oberen Teil einer Halbtür eines Fahrzeugs versehen.
Der transparente Teil der Einheit kann durch verschiedene Mittel in dem äußeren Geweberahmen befestigt sein. Manchmal
besteht der transparente Teil der Einheit aus einer steifen, halbsteifen oder sogar flexiblen Vinylscheibe, die mit dem äußeren Geweberahmen mittels eines Reißverschlusses entlang der beiden Anhebekanten und der oberen Kante befestigt sind. So kann die Scheibe durch Lösen des Reißverschlusses geöffnet werden, so daß diese frei nach unten hängen kann. Solche Fenstereinheiten werden allgemein als unzureichend empfunden. Das transparente Vinylteil neigt dazu zu vergilben. Nach einer Zeit neigt der Reißverschluß dazu zu klemmen, und wenn der Versuch unternommen wird, mit dem Fahrzeug bei geöffnetem Fenster schnell zu fahren, kann die geöffnete Scheibe gefährlich flattern.
Jüngst wurde das Reißverschlußfenster durch eine feste transparente Glaseinheit ersetzt, die mit dem äußeren Geweberahmen durch einen Fensterrahmen verbunden ist. Der Fensterrahmen hält einerseits das Fensterglas und andererseits ist dieser an dem äußeren Geweberahmen befestigt. Die Mittel zur Befestigung dieses Fensterrahmens in dem äußeren Geweberahmen verursachten 0 Probleme. Bei einigen Fenstereinheiten dieser Art ist der Fensterrahmen mit einer inneren Gewebeschicht verbunden. Durch eine überlappende äußere Gewebeschicht wird der Anordnung ein ordentliches Erscheinungsbild verliehen. Die Verwendung von Glas in solchen Fenstern kann einige weitere Schwierigkeiten bereiten, weil die Fenster häufig an der Fahrzeugtür montiert und demontiert werden. Wenn die Fenster demontiert sind, können diese dort gestapelt werden, wo sie Gefahr laufen, zerkratzt oder zerbrochen zu werden. Glas ist ein etwas anfälliges Material für einen Gegenstand der potentiell einem rauhen Gebrauch ausgesetzt ist.
Befestigte Fenster sind bislang in Fahrzeugen mit Faltverdeck, wie beispielsweise in Automobilen, Zelten, Zelttrailern und Booten vorgesehen worden. Diese befestigten Fenster können als Reißverschlußfenster ausgeführt sein, wie beispielsweise die zuvor für lösbar befestigbare Fenstereinheiten beschriebenen, oder diese können beispielsweise wie das in dem U.S.-Patent Nr. 5,560,671 beschriebene Fenster ausgebildet sein. Das in
dem U.S.-Patent Nr. 5,560,671 beschriebene Fenster besitzt einen äußeren Flansch, der sich auswärts des Rahmens erstreckt und mit der vorderen Fläche des Rahmens fluchtet. Das Gewebe des Faltverdecks des Automobils ist an diesem äußeren Flansch mittels Klebstoff und/oder Knöpfen befestigt. Das Gewebe kann einwärts gefaltet sein oder mit einem Überzug zur Verdeckung seines Randes versehen sein und liegt in dem zwischen dem Rahmen und dem äußeren Flansch gebildeten Winkel. Derartige Fenster können mit einem außerordentlich sauberen äußeren Erscheinungsbild gefertigt sein, da der äußere Flansch das Gewebe auf der Außenseite des Faltverdecks des Fahrzeugs überdeckt und das darüber gefaltete oder umhüllte Gewebe wenigstens teilweise den Winkel zwischen dem Rahmen und dem äußeren Flansch auf der Innenseite des Fahrzeugs ausfüllt, so daß ebenso im Fahrzeuginneren ein ordentliches Aussehen erzeugt wird.
Tatsächlich ist jedoch der Einbau des Fensters in das Faltverdeck des Fahrzeugs recht arbeitsintentsiv, aufgrund der 0 Notwendigkeit, das Gewebe sauber und ordentlich anordnen zu müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine feste zu öffnende Fenstereinheit zu schaffen, die einerseits lösbar an der HaIbtür eines Motorfahrzeugs und andererseits lösbar an dem Faltverdeck des Fahrzeugs anbringbar ist. Weiterhin soll eine Fensterrahmenkonstruktion vorgesehen sein, die Schwierigkeiten bei der Montage der Fenstereinheit vermeidet. Darüber hinaus soll eine Fenstereinheit geschaffen werden, die im Zubehörmarkt Anwendung finden kann, um ältere, gebrochene oder als unzureichend erachtete bestehende Einheiten zu ersetzen oder die als Teil der ursprünglich durch den Fahrzeughersteller vorgesehenen Erstausstattung dienen kann.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird gelöst durch eine Fenstereinheit zur lösbaren Befestigung an der Halbtür eines Fahrzeugs und zur lösbar dichtenden Verbindung mit einer oberen Seitenkante eines Fahrzeugfaltverdecks, wobei die
• ·
Fenstereinheit sich wenigstens über die Hälfte der Tür erstreckt und folgens umfaßt:
Eine Fensterscheibe aus festem transparentem Kunststoff mit einer befestigten Teilscheibe und einer verschieblichen Teilscheibe;
einen umgebenden Rahmen aus Gewebe mit in einem unteren Teil vorgesehenen Mitteln zur lösbaren Befestigung an der Halbtür eines Motorfahrzeugs und mit an einer oberen Kante vorgesehenen Mitteln zur lösbaren dichtenden Verbindung mit einer oberen Seitenkante eines Fahrzeugfaltverdecks;
einen Fensterrahmen, der die Fensterscheibe in dem Geweberahmen hält, wobei der Fensterrahmen einen fortlaufenden, einwärts gerichteten U-förmigen Kanal und einen inneren sowie einen äußeren Rahmenteil umfaßt, die miteinander verbunden sind;
- Mittel zum Klammern der inneren Kante des Geweberahmens an den dazwischenliegenden Rahmen;
einer in dem U-förmigen Kanal angeordneten Schiene, wobei die Schiene die äußere Kante der Fensterscheibe einfaßt.
Die verschiebliche Teilscheibe erstreckt sich parallel zu der befestigten Teilscheibe und ist in einem U-förmigen Bereich der Schiene zwischen einer offenen und einer geschlossenen Stellung gleitend verschiebbar. Vorzugsweise überlappen sich die verschiebliche Scheibe und die befestigte Scheibe jeweils entlang ihrer vertikal verlaufenden Ränder und die verschiebliche Scheibe ist seitwärts in parallelen oberen und unteren Teilen des U-förmigen Abschnitts der Schiene verschieblich, um das Fenster zu offenen und zu schließen. Die befestigte Teilscheibe kann zwischen einem Schenkel der Schiene auf deren Außenseite und dem inneren Rahmenteil des Fensterrahmens eingefaßt sein. Die befestigte Teilscheibe kann mittels eines an dem inneren Rahmenteil befestigten Stifts (heat staked pin),
der sich durch die Teilscheibe hindurch erstreckt, befestigt sein.
Das innere und das äußere Rahmenteil können in jeder geeigneten Art und Weise miteinander verbunden sein, beispielsweise können zueinander komplementäre elastische Rastmittel so vorgesehen sein, so daß die Rahmenteile zur einfachen Montage zusammengesteckt oder zusammengeschnappt werden können, oder diese können mit Preßsitz zusammengefügt werden. Alternativ können die Rahmenteile geklebt, genietet, geschweißt oder geschraubt sein. Wenn der innere und der äußere Rahmenteil mit Preßsitz zusammengefügt werden, kann die Verbindung durch Kleben, Nieten, Schrauben oder Schweißen verstärkt werden.
Die Mittel zum Klemmen der inneren Kante des Geweberahmens können als zwischen dem inneren und dem äußeren Rahmenteil gebildeter Klemmsitz ausgebildet sein. Alternativ kann eine Zierleiste außerhalb des äußeren Rahmenteils vorgesehen sein und die äußere Kante des Geweberahmenteils kann zwischen die 0 Zierleiste und den äußeren Rahmen geklemmt sein. Die Zierleiste kann vorzugsweise einen L-förmigen Querschnitt aufweisen, mit einem kurzen Schenkel, der eine Abdeckung für den äußeren Rahmen und einen äußeren Schenkel der Schiene bildet.
Die transparente Fensterscheibe, ob sie als einzelne Scheibe ausgebildet ist oder ob sie eine befestigte Teilscheibe und eine Schiebescheibe umfaßt, ist vorzugsweise aus transparentem Polycarbonat ausgebildet, beispielsweise aus hartem, für Kraftfahrzeuge zugelassenem Polycarbonat wie Lexan oder 0 Tuffak. Lexan ist eine Handelsmarke der General Electric Company und Tuffak ist eine Handelsmarke von Atohaas. Das Schiebefenster kann durch Verschieben einfach geöffnet und geschlossen werden, insbesondere wenn zwischen der befestigten Scheibe und der Schiebescheibe bzw. der verschieblichen Scheibe ein Abstandshalter vorgesehen ist, der das Aneinanderliegen der angrenzenden Flächen verhindert. Das Fenster vergilbt nicht, was bei den üblichen weichen PVC-Scheiben nach einer vorhersehbaren Gebrauchszeit (ungefähr 4.000 Stunden beschleu-
nigte Verwitterung oder 2 Jahre tatsächliche Außenwitterung) ein Problem darstellt.
Eine schützende Hartbeschichtung, wie beispielsweise Marguard (Marke) oder CM2 (Marke) auf beiden Seiten des Fensters bietet einen Schutz gegen Verkratzen, Einwirken von Chemikalien und von Witterung. Das tatsächlich verwendete Material der Schutzbeschichtung kann ein Organopolysiloxan sein. Ein anderes Beispiel für ein zur Anwendung geeignetes Material ist PoIyurethandimethylsiloxan, das von der Firma GE Silicones unter der Marke AS4000 hergestellt wird.
Typischerweise sind Fahrzeugschiebefenster zum Einbau in einer festen Umgebung aufgrund der Gestaltung der Gleitschienen naturgemäß relativ dick (25-50 mm), beispielsweise solche Schiebefenster wie sie in Bussen oder Zügen zu finden sind. Fenster nach der Erfindung können so schlank ausgebildet sein, daß sie für die Verwendung in weichen Schichten, wie in beispielsweise bei Fahrzeugverdecken verwendeten Geweben, einsetzbar sind. Diese Stoffe können beispielsweise aus Segeltuch, Polyester-Nylon oder Polyurethan, möglicherweise mit PVC oder einem anderen geeigneten Material beschichtet, bestehen. Deshalb können Fensterscheiben für die Verwendung bei der vorliegenden Erfindung eine Dicke von 3-5 mm oder geringfügig mehr aufweisen.
Als Mittel zur Anbringung der Oberseite des Geweberahmens an das Faltverdeck des Fahrzeugs kann jedes geeignete und verfügbare lösbare Dichtmittel vorgesehen sein. Beispielsweise kön-0 nen eine weiche zylindrische Wulst entlang der oberen Seitenkante des Faltverdecks des Fahrzeugs und ein Kanal aus ähnlichem weichem gummielastischen Material zur Aufnahme der Wulst entlang der oberen Außenkante des Geweberahmens vorgesehen sein. Zur Anbringung des Geweberahmens an das FaItverdeck des Fahrzeugs ist es lediglich notwenig, dei Wulst manuell in den Kanal einzuführen> wo dieser einschnappt bis er bewußt gelöst wird. Solche Befestigungsmittel können insbesondere geeignet sein, wenn es möglich sein soll, das Faltverdeck
des Fahrzeugs einschließlich der Fenstereinheit zu entfernen.
Als Mittel zur lösbaren Anbringung der Fenstereinheit an die Halbtür des Fahrzeugs kann eine Klammer vorgesehen sein, die sich beispielsweise von der unteren Kante des Fensterrahmens einwärts und abwärts erstreckt, wobei an der unteren Kante des Fensterrahmens wenigstens über seine gesamte Länge eine Stange befestigt sein kann, die sich möglicherweise so erstreckt, daß sie teilweise längsseits der inneren Fläche des Geweberahmens anliegt. L-förmige Klammern, deren Steg in seiner Länge der Dicke der Halbtür entspricht, erstrecken sich einwärts und abwärts der Fenstereinheit. Vorzugsweise sind wenigstens zwei, besser jedoch wenigstens drei Klammern vorgesehen. Die Klammern umspannen die Kante der Halbtür um die Fenstereinheit sicher und vertikal hierzu zu halten.
Die Fenstereinheit gemäß der Erfindung kann aus drei Grundbauteilen bestehen, als da wären Fensterrahmen/Schiene, die Fensterscheibe und der umgebende Geweberahmen. Sekundäre Bauteile sind die Dichtungsverbindungsmittel zwischen dem Geweberahmen und dem Faltverdeck, die Befestigungsmittel zwischen dem Geweberahemen und der Halbtür, Polyesterwolle zur Abdichtung zwischen sich bewegenden Teilen, ein Fingergriff und/oder Verriegelungsmechanismus für die Schiebescheibe, und Urethan-Klebstoff, Nieten, etc. zur Befestigung der Rahmenteile untereinander sowie eine extrudierte Aluminiumteilerleiste, die an der Schiebescheibe an deren Zwischenfläche mit der befestigten Scheibe angeordnet ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Fenstereinheit gemäß der Erfindung von außerhalb des Fahrzeugs;
Fig. 2 eine Ansicht der Fenstereinheit aus Fig. 2 vom Inneren des Fahrzeugs;
Fig. 3 eine ähnliche Ansicht wie in Fig. 1, wobei sich die Fensterscheiben in der geöffneten Stellung befinden;
Fig. 4 einen Schnitt durch den Fensterrahmen einer erfindungsgemäßen Fenstereinheit;
Fig. 5 einen Schnitt durch einen anderen Fensterrahmen einer Fenstereinheit gemäß der Erfindung und
Fig. 6 einen Schnitt durch einen weiteren Fensterrahmen gemäß der Erfindung.
Die Zeichnungen zeigen eine Schiebefenstereinheit 10 mit einer Fensterscheibe, die eine befestigte bzw. feststehende Teilfensterscheibe 12 und eine verschiebliche Teilfensterscheibe 14, einen Geweberahmen 16 und einen Fensterrahmen 18 umfaßt. Die Teilfensterscheiben 12, 14 sind in einer U-förmigen Schiene 20 in einem U-förmigen Kanal des Fensterrahmens 18 angeorndet. Der umgebende Geweberahmen 16 ist einerseits an 0 der Halbtür 22 des Fahrzeugs mit Klammern 24 und andererseits an dem Faltverdeck 2 6 des Fahrzeugs durch die Dichtung 2 8 befestigt.
Die Fenstereinheiten 10 sollen so bemessen und geformt sein, daß sie in die von der Oberseite der Fahrzeughalbtür 22 dem Fahrzeugfaltverdeck 26 und die Fahrzeugwindschutzscheibe 30 geformte Öffnung paßt.
Im allgemeinen würde die rückwärtige Kante 32 der Fenstereinheit 10 sich entlang der Linie der rückwärtigen Kante der Halbtür 22 aufwärts erstrecken, obwohl es keinen denkbaren Grund gibt, warum die Fenstereinheit sich nicht rückwärts der Tür erstrecken sollte.
Es gibt so gut wie keine Beschränkung in Größe und Form der Fensterscheibe mit Ausnahme, daß diese gewöhnlich hinreichend groß sein sollte. Wenn eine befestigte Teilscheibe 12 und eine verschiebliche Teilscheibe 14 vorgesehen sind, sollten die
Gesamtform der Scheibe und die der einzelnen Teilscheiben 12, 14 derart sein, daß die Öffnung maximiert wird, wenn die verschiebliche Teilscheibe 14 in ihre geöffnete Stellung zurückgeschoben ist. Um das Gleiten zu erleichtern, können die sich überlappenden Ränder 34 der festen Teilscheibe 12 und der verschieblichen Teilscheibe 14 vertikal verlaufen. An der verschieblichen Teilscheibe 14 ist ein Fingergriff 36 vorgesehen, der so angeordnet ist, daß er dem Bediener einen optimalen Hebel bietet und daß Einschränkungen der Sicht minimiert sind.
Die beiden Teilfensterscheiben 12, 14 können aus extrudierten Polycarbonatblättern geschnitten sein, die zuvor auf beiden Seiten mit einer dauerhaften durchsichtigen Beschichtung eines Organo-Polysiloxans versehen wurden.
Das Polycarbonatmaterial erfüllt oder übertrifft die Anforderungen der AS4 des Federal Motor Vehicle Safety Standard #2 05 für feste Kunststoffverglasung. Die durchsichtige Beschichtung, die beispielsweise das von der Firma GE Silicones hergestellte AS4000 sein kann, verbessert die Abriebsfestigkeit des Materials gegen äußere Einflüsse wie beispielsweise Einwirkungen durch Waschen, durch Luftverunreinigung oder durch menschliche Berührung. Darüber hinaus wird die Witterungsbeständigkeit und die chemische Beständigkeit der Fenster verbessert.
Der Fensterrahmen 18 ist in seiner Hauptebene in einen inneren Rahmenteil 38 und einen äußeren Rahmenteil 40 unterteilt. Die Rahmenteile 38, 40 passen ineinander, um einen zusammengesetzten Rahmen 18 zu bilden. Verschiedene Querschnitte beispielhafter Rahmen sind in den Fig. 4 bis 6 dargestellt.
Wenn der umgebende Geweberahmen gänzlich aus einer einzigen Gewebeschicht besteht, wird nur eine durchgehende Kante des Gewebes geklemmt. Als Gewebe kommen Segeltuch, PVC, Nylon oder andere kunststoffbeschichtete Gewebe zur Herstellung von Faltverdecken für Motorfahrzeuge in Betracht. Es ist jedoch auch
möglich, den Geweberahmen wenigstens im Bereich seiner Kante, wo eine Verstärkung und eine Kantenumhüllung und/oder eine Umhüllung für ein Draht- oder Stangengerüst erforderlich ist, doppellagig auszubilden.
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Um den Geweberahmen 16 formhaltig auszubilden, kann das Gewebe 19 über ein aus Draht oder Stangen gebildetes Gerüst 42 gespannt sein. Dieses Gerüst 42 kann durch eine innere Umhüllung aus doppellagigem Gewebe geschützt sein, daß die Stangen der Anordnung abdeckt, wodurch auch das Aussehen des Inneren des Geweberahmens 16 verbessert wird.
Die Fenstereinheit 10 kann auf der Halbtür 22 des Fahrzeugs durch jedes geeignete Mittel befestigt sein. Beispielsweise kann unterhalb der unteren Kante des Rahmens 18 und parallel mit dieser eine Stange 44 vorgesehen sein. Die L-förmigen Klammeren 24 können an der Stange 44 befestigt sein, wobei der Schenkel 46 jeder L-förmigen Klammer 24 nach unten herabhängt. Die Steg 48 jeder L-förmigen Klammer entspricht in seiner Länge der Dicke der Halbtür 22 auf welcher die Fenstereinheit 10 anzuordnen ist.
Der Geweberahmen 16, der durch das Gerüst 42 steif gehalten wird, bildet eine Stütze für jede der Klammern 24. Die Stange 44 kann einstückig mit einem inneren Gebilde 42a des Gerüstes 42 ausgebildet sein. Alternativ kann vorgesehen sein, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist, daß der Fensterrahmen 18 selbst den inneren Aufbau des Gerüsts 42 bildet. Die Fenstereinheit kann auf der Halbtür 22 so angeordnet sein, daß der Steg 48 jeder L-förmigen Klammer 24 sich auf der Oberseite der Halbtür 22 abstützt,
Die Fenstereinheit 10 wird zu einer Seite der Tür durch den steifen Geweberahmen 16 und zur anderen Seite der Tür durch die herabhängenden Schenkel 46 einer jeden L-förmigen Klammer 24 in ihrer Lage gehalten. Die untere Kante des steifen Geweberahraens 16 sollte den oberen äußeren Rand der Tür 2 2 überlappen und fest an diesem anliegen bzw. gegen diesen gehalten
werden.
Als Dichtung zwischen der Fenstereinheit 10 und dem Fahrzeugfaltverdeck kann jede geeignete Dichtung in Betracht kommen, jedoch kann die Dichtung, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist, eine Nut entlang der Oberkante des Geweberahmens 16 und eine hierzu komplementäre Wulst 52 entlang der Kante des Fahrzeugfaltverdecks umfassen. Je nach relativer Härte der Wulst 52 und der Nut 50 kann die Dichtung ausreichend stark bemessen sein, um die Fenstereinheit 10 in Eingriff mit dem Faltverdeck während des Aufdeckens oder Zudeckens zu halten. Die Dichtung sollte jedoch zur vollständigen Entfernung der Fenstereinheit erforderlichenfalls manuell lösbar sein.
Die in allen Ausführungsbeispielen gezeigte Fensterscheibe umfaßt die feste Teilfensterscheibe 12 und die verschiebliche Teilfensterscheibe 14. Auf besondere Unterschiede zwischen den in den Fig. 3 bis 6 dargestellten Aus führungs formen wird nachstehend eingegangen werden, wenn möglich werden gleiche Bezugszeichen für gleiche Teile verwendet.
Die Schiene 20 ist für beide Teilscheiben ausgebildet. Die verschiebliche Teilfensterscheibe 14 ist in der U-förmigen Schiene 20 gleitend verschieblich, wobei die Schiene 20 einen äußeren Schenkel 58 und einen inneren Schenkel 60 sowie einen Steg 62 aufweist, wohingegen die Kante der befestigten Teilfensterscheibe 12 in einem U-förmigen Kanal 64 angeordnet ist, der durch den inneren Schenkel 60 der U-förmigen Schiene 20 und einen inneren Flansch 66 des inneren Rahmenteils 38 gebildet wird. Ein einwärts gerichteter Vorsprung 68 des Steges 62 der Schiene 20 bildet den Steg des U-förmigen Kanals 64. Die befestigte Teilfensterscheibe 12 ist an dem Flansch 66 mittels eines Stifts 70 (heat staked pin) befestigt, der von dem Flansch 66 durch die befestigte Teilscheibe 12 hindurchgeführt ist.
Das innere Rahmenteil 38 hat einen F-förmigen Grundkörper, dessen einer Schenkel durch den Flansch 66 gebildet wird und
dessen mittlerer Schenkel einen Flansch 72 bildet, auf dem der Steg 62 der Schiene 20 aufliegt, wobei der Vorsprung 68 den Steg des U-förmigen Kanals 64 bildet. Der Kopfflansch 74 erstreckt sich im allgemeinen parallel mit dem Flansch 72 um eine Ausnehmung 7 6 und ist mit einem Flansch 7 8 des äußeren Rahmenteils 40 verriegelt.
Das äußere Rahmenteil 40 umfaßt einen L-förmigen Grundkörper, einen Flansch 80, der den äußeren Schenkel 58 der Schiene 20 umgreift, und einen Flansch 78, der zwischen die Flansche 72 und 74 des inneren Rahmenteils 38 paßt.
In der geschlossenen Stellung der verschieblichen Teilfensterscheibe 14 ist deren führende Kante ebenso von der U-förmigen Schiene eingeschlossen und deren nachlaufende Kante überlappt die befestigte Teilscheibe 12. Zwischen der befestigten Teilscheibe und der nachlaufenden Kante der verschieblichen Teilscheibe kann eine Dichtung vorgesehen sein. Diese Dichtung wird durch das Hinzufügen eines extrudierten Aluminium-Streifens 82 entlang der nachlaufenden Kante der verschieblichen Teilscheibe 14 erzielt. Der extrudierte Aluminiumstreifen umfaßt ein geeignetes Dichtmittel zur Abdichtung gegen die Scheibe, wie beispielsweise "Fin-Seal weatherstrip" (Fin-Seal ist eine Marke der Schiegal PLC). Die anderen Kanten der verschieblichen Teilscheibe sind in der Schiene 20 angeordnet. Die Gefahr des Eindringens von Regenwasser oder Zug entlang dieser Kanten ist relativ gering, da diese Kanten auf einer Seite durch den inneren Randbereich der befestigten Scheibe und auf der anderen Seite durch den Flansch des Rahmens geschützt sind.
Der Fensterrahmen 18 erstreckt sich sowohl um die befestigte Teilscheibe 12 als auch um die verschiebliche Teilscheibe 14 und besitzt einen durchgehend gleichbleibenden Querschnitt. Dieser kann beispielsweise als Kunststoffspritzgußrahmen oder als Aluminiumgußrahmen ausgebildet sein. Vorzugsweise ist der Rahmen 18 jedoch aus einem Material ausgebildet, das einen ähnlichen Wärmeausdehnungkoeffizienten wie das Material der
befestigten und der verschieblichen Scheiben 12 und 14 besitzt. Zweckmäßigerweise bestehen sowohl die feste Scheibe 12 als auch die verschiebliche Scheibe 14 aus einem transparenten Polycarbonat sowie der Rahmen 18 ebenso zweckmäßigerweise aus einem solchen Polycarbonat besteht.
Die Schiene 20 kann mit einem Wollfutter {nicht gezeigt) als Gleithilfe für die verschiebliche Scheibe 14 versehen sein. Das Wollfutter kann beispielsweise aus "80 black PET flock tape" von Dorrie International bestehen.
Zweckmäßigerweise ist die Schiene 20 so breit bemessen, daß ein Abstandshalter aus gespritztem Polycarbonat zwischen der festen Fensterscheibe 12 und der verschieblichen Fensterscheibe 14 angeordnet werden kann. So ist ein sanftes Gleiten der Scheibe 14 möglich, ohne daß die Flächen der Scheiben sich gegeneinander verklemmen.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform des Fensterrahmens 18, bei welchem der innere Rahmenteil 38 und der äußere Rahmenteil 40 so zusammengeschnappt sind, daß die innere Kante des Gewebes 19 zwischen diesen verklemmt ist. Der Kopfflansch 74 des F-förmigen Querschnitts des inneren Rahmenteils 38 ist mit einer Anzahl von Öffnungen 84 versehen. Der Flansch 78 des äußeren Rahmenteils 40 ist mit komplementär zu diesen Öffnungen 84 ausgebildeten Haken 86 versehen. Der Flansch 7 8 ist geringfügig elastisch, so daß, wenn der Haken 86 in die Ausnehmung 7 6 zwischen den Flanschen 7 2 und 7 4 des inneren Rahmenteils gepreßt wird, dieser durch seine Elastizität gegen den Flansch 74 vorgespannt ist. Wenn der Haken 86 in die Öffnungen 84 eingreift, bewegt sich der Flansch 78, so daß der Haken 86 in die Öffnung 84 einschnappt. Tatsächlich besitzen beide Flansche 74 und 78 eine gewisse Elastizität, da sie üblicherweise aus dem gleichen Material bestehen. Obwohl die vorstehende Beschreibung sich nur auf die Bewegung des Flansches 7 8 bezieht, findet eine relative Bewegung zwischen den Flanschen 74 und 78 statt.
In Fig. 5 ist ein Preßsitz zwischen dem inneren Rahmenteil 38 und dem äußeren Rahmenteil 40 dargestellt. In diesem Fall bilden die Flansche 72 und 74 des F-förmigen Querschnitts des inneren Rahmenteils eine Ausnehmung 76, die sich in Richtung auf den inneren Flansch oder Schenkel 66 des F verjüngt. Der Flansch 7 8 des äußeren Rahmenteils 40 ist schmaler werdend in Richtung auf sein abliegendes Ende abgeschrägt. Die Schrägung der Ausnehmung 7 6 und des Flansches 78 können so ausgebildet sein, daß eine feste Verbindung zwischen den äußeren und inneren Rahmenteilen 38, 40 erzielt wird, wobei die Kante des Gewebes 19 fest zwischen diesen gefangen ist. Es kann jedoch wünschenswert sein, zusätzliche Befestigungsmittel zu verwenden, um den Flansch 7 8 sicher in der Ausnehmung 7 6 anzubringen. Eine solche zusätzliche Befestigung kann beispielsweise durch Kleben oder Schweißen, beispielsweise durch Ultraschallschweißen erzielt werden.
Fig. 6 zeigt ein geringfügig anderes Ausführungsbeispiel, bei welchem die Kante des Gewebes 19 zwischen den äußeren Rahmenteil 40 und einer zusätzlichen Zierleiste 88 eingeklemmt ist. Die inneren und äußeren Rahmenteile 38, 40 werden wie zuvor anhand des in Fig. 4 erläuterten Ausführungsbeispiels zusammengeschnappt, ohne daß die Kante des Gewebes 19 dazwischengeklemmt ist. Dieses Ausführungsbeispiel biete den Vorzug, daß das Zusammenschnappen der Teile präziser vollzogen werden kann. Bevor die Rahmenteile zusammengeschnappt werden, wird die Kante des Gewebes 19 zwischen die äußere Zierleiste 88 und die äußere Fläche des Flansches 66 des äußeren Rahmenteils 40 eingeklemmt. Die Zierleiste 88 kann an dem äußeren Rahmenteil 38 beispielsweise durch Schrauben, Nieten oder einen durch den äußeren Rahmenteil geführten Stift 90 (heat staked pin) befestigt sein. Die Kante des Gewebes kann zwischen dem äußeren Rahmenteil 38 und der Zierleiste 88 lediglich durch die Befestigung zwischen der Leiste und dem Rahmenteil gefangen sein. Es wird jedoch als vorteilhaft erachtet, zusätzliche Befestigungsmittel wie beispielsweise Klebstoff zwischen der Zierleiste und dem Gewebe vorzusehen.
Es sei angemerkt, daß obwohl die Zierleiste 88 vorstehend als Zierat bezeichnet wurde, ein Vorzug dieser Ausführungsform darin zu sehen ist, daß Zierleiste schlank und leichtgewichtig mit einer praktisch ebenen äußeren Oberfläche ausgeführt sein kann. Das optische Erscheinungsbild eines solchen Rahmens ist sauber und ordentlich. Die Zierleiste 88 kann einen Flansch 92 aufweisen, der die Verbindung zwischen dem äußeren Rahmenteil 40 und der Schiene zur Aufnahme der Glasscheibe 14 abdeckt. Dies kann zur Abdichtung der Einheit gegen Leckage vorteilhaft sein. Ähnlich wie bei den äußeren Rahmenteilen, wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt, kann ein ähnlicher Abdeckflansch 94 zur Abdeckung der oberen Kante des angrenzenden Schenkels der Schiene 17 vorgesehen sein.

Claims (8)

16 Lippert, Sfachow, Schmidt & Partner 20· Dezember 1996 Patentanwälte Frankenforster Straße 135-137 D-51427 Bergisch Gladbach Decoma International Inc. Concord, Ontario L4K 4J5, Kanada Fenstereinheit Ansprüche
1. Fenstereinheit zur lösbaren Befestigung an der Halbtür eines Fahrzeugs und zur lösbar dichtenden Verbindung mit einer oberen Seitenkante eines Fahrzeugfaltverdecks, wobei die Fenstereinheit sich wenigstens über die Hälfte der Tür erstreckt, umfassend:
- eine Fensterscheibe aus festem transparentem Kunststoff;
einen Rahmen aus Gewebe mit in einem unteren Teil vorgesehenen Mitteln zur lösbaren Befestigung an der Halbtür eines Motorfahrzeugs und mit an einer oberen
Kante vorgesehenen Mitteln zur lösbaren dichten Verbindung mit einer oberen Seitenkante eines Fahrzeugfaltverdecks ;
- einen Fensterrahmen, der die Fensterscheibe in dem
Geweberahmen hält, wobei der Fensterrahmen einen fortlaufenden, einwärts gerichteten U-förmigen Kanal und einen inneren sowie einen äußeren Rahmenteil umfaßt, die miteinander verbunden sind;
Mittel zum Klemmen der inneren Kante des Geweberahmens ;
eine in dem U-förmigen Kanal angeordnete Schiene; wobei
die Schiene die äußere Kante der Fensterscheibe einfaßt.
2. Fenstereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebliche Scheibe die befestigte Scheibe jeweils entlang vertikal verlaufender Ränder dieser überlappt und daß die verschiebliche Scheibe in parallelen oberen und unteren Teilen des U-förmigen Bereichs der Schiene zum Öffnen oder Schließen des Fensters gleitend verschieblich ist.
3. Fenstereinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die befestigte Teilscheibe zwischen einem Schenkel der Schiene auf deren Außenseite und den inneren Rahmenteil des Fensterrahmens eingefaßt ist.
4. Fenstereinheit nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren und äußeren Rahmenteile mit zueinander komplementären elastischen Rastmitteln versehen sind, wobei diese zur einfachen Montage zusammengeschnappbar sind.
5. Fenstereinheit nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren und äußeren Rahmenteile mittels Preßsitz zusammengefügt sind und vorzugsweise zusätzlich geklebt, geschraubt oder zusammengeschweißt sind.
6. Fenstereinheit nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Mittel zum Klemmen der inneren Kante des Geweberahmens eine zwischen den inneren und äußeren Rahmenteilen ausgebildete Klemme vorgesehen ist.
7. Fenstereinheit nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Mittel zum Klemmen der inneren Kante des Geweberahmens eine außerhalb des äußeren Rahmenteils angeordnete Zierleiste vorgesehen ist und daß die äußere Kante des Geweberahmens zwischen der Zierleiste und dem äußeren Rahmen eingeklemmt ist.
8. Fenstereinheit nach einem der Ansprüche 1 - I1 d a durch gekennzeichnet, daß die verschieblichen Scheiben aus einem transparenten Polycarbonat ausgebildet sind.
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