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DE29622831U1 - Elektrisches Steckverbindungsteil - Google Patents

Elektrisches Steckverbindungsteil

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Publication number
DE29622831U1
DE29622831U1 DE29622831U DE29622831U DE29622831U1 DE 29622831 U1 DE29622831 U1 DE 29622831U1 DE 29622831 U DE29622831 U DE 29622831U DE 29622831 U DE29622831 U DE 29622831U DE 29622831 U1 DE29622831 U1 DE 29622831U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking
plug
connection part
locking part
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29622831U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Leopold Kostal GmbH and Co KG
Original Assignee
Leopold Kostal GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Leopold Kostal GmbH and Co KG filed Critical Leopold Kostal GmbH and Co KG
Priority to DE29622831U priority Critical patent/DE29622831U1/de
Publication of DE29622831U1 publication Critical patent/DE29622831U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5219Sealing means between coupling parts, e.g. interfacial seal
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/40Securing contact members in or to a base or case; Insulating of contact members
    • H01R13/42Securing in a demountable manner
    • H01R13/424Securing in base or case composed of a plurality of insulating parts having at least one resilient insulating part

Landscapes

  • Cable Accessories (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Finger-Pressure Massage (AREA)

Description

Lüdenscheid, den 18.04.97
G 699
ANR: 1 535 978
Anmelderin: Firma
Leopold Kostal GmbH & Co. KG Wiesenstr. 47
58507 Lüdenscheid
Elektrisches Steckverbindungsteil Beschreibung
Die vorliegende Erfindung geht von einem entsprechend dem Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten elektrischen Steckverbindungsteil aus.
Ein solches, an eine elektrische Leitung angeschlossenes Steckverbindungsteil ist dafür vorgesehen, um insbesondere über ein an einer weiteren elektrischen Leitung angeschlossenes Gegen-Steckverbindungsteil eine gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützte, elektrisch leitende, wieder lösbare Verbindung zu einem nachgeordneten elektrischen Aggregat zu ermöglichen.
|/i/ Durch die DE 41 24 541 C2 ist ein elektrisches Steckverbindungsteil bekanntgeworden, dessen zwischen einer Entriegelungs- und Verriegelungsstellung verschiebbar am Isolierstoffgehäuse gehaltenes Riegelteil, durch eine parallel zur Steckrichtung von der Steckseite her vorzunehmende Aufschiebebewegung in eine Entriegelungsstellung und eine Verriegelungsstellung bzw. Endstellung gebracht wird. Über miteinander kooperierende, an dem Riegelteil und an dem Isolierstoffgehäuse vorhandene Rastelemente, wird das Riegelteil vorläufig in der Entriegelungsstellung am Isolierstoffgehäuse gehalten. In der Entriegelungsstellung ist ein Bestücken der Kammern des Isolierstoffgehäuses mit Steckkontaktelementen bzw. ein Entnehmen der Steckkontaktelemente aus ihren Kammern auf einfache Art
und Weise möglich. Dies ist der Fall, weil die an das Isolierstoffgehäuse angeformten, zur Verriegelung der Steckkontaktelemente dienenden Arme in ihrer Auslenkung nicht blockiert sind. Um das Riegelteil von der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung bzw. Endstellung zu überführen, muß dieses um einen weiteren Betrag parallel zur Steckrichtung auf den Steckbereich des Isolierstoffgehäuses aufgeschoben werden. Durch diese Maßnahme werden dann die elektrischen Steckkontaktelement verriegelt in ihren Kammern gehalten, weil die an das Riegelteil angeformten Blockierelemente die federelastisch auslenkbaren, an den Steckbereich des Isolierstoffgehäuses angeformten Riegeieiemente in ihrer Bewegungsfreiheit sperren. Bei einem solchermaßen ausgebildeten Steckverbindungsteil muß aber zusätzlich zum Riegeltei! in einem gesonderten Montagevorgang eine Dichtung auf den Steckbereich des Steckverbindungsteiles aufgebracht werden, damit die Gesamtverbindung (Steckverbindungsteil und Gegen-Steckverbindungsteil befinden sich im Eingriff) gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt ist.
&agr; Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Steckverbindungsteil zu schaffen, zu dessen Herstellung nur besonders wenige separate Montagevorgänge notwendig sind.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhaft bei einer derartigen Ausbildung ist, daß bei der Herstellung des Steckverbindungsteiles alle, normalerweise für die Dichtung notwendigen Händlingsprozesse entfallen, weil die Dichtung Bestandteil einer aus dem Riegelteil und der Dichtung bestehenden Montagebaugruppe ist.
Weitere besonders günstige Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben. Anhand zweier in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert, und zwar zeigen
Fig. 1 ein erstes Steckverbindungsteil im Vollschnitt während des
Bestückungsvorganges
Fig. 2 ein erstes Steckverbindungsteil gem. Fig. 1 nach ordnungsgemäß
abgeschlossenem Bestückungsvorgang
Fig. 3 ein zweites Steckverbindungsteil im Vollschnitt während des
Bestückungsvorganges
Fig. 4 ein zweites Steckverbindungsteil gem. Fig. 3 nach ordnungsgemäß
abgeschlossenem Bestückungsvorgang
Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, besteht ein solches Steckverbindungsteil im wesentlichen aus einem Isolierstoffgehäuse 1, dessen Kammern 2 zur Aufnahme von Steckkontaktelement 3 vorgesehen sind und an dessen Steckbereich 4 ein aufgeschobenes, mit einer Dichtung 5 versehenes Riegelteil 6 befestigt ist.
Das Isolierstoffgehäuse 1 weist mehrere in einer Reihe nebeneinander angeordnete, durchgehende Kammern 2 auf, wobei jede einzelne der Kammern 2 zur Aufnahme eines Steckkontaktelementes 3 vorgesehen ist. Selbstverständlich können eine Vielzahl von Kammern 2 auch in zwei nebeneinander angeordneten Reihen in einem Isolierstoffgehäuse 1 vorhanden sein. Das aus Kunststoff bestehende Riegelteil 6 und die elastische Dichtung 5 besitzen im wesentlichen die Form eines ovalen Rahmens. An die beiden halbrundförmigen Wandbereiche des Riegelteiles 6 ist jeweils ein als Arm ausgebildetes - der Einfachheit halber nicht dargestelltes - Halteelement angeformt. Die beiden federelastisch auslenkbaren Arme sind zur rastenden Befestigung des Riegelteiles 6 am Isolierstoffgehäuse 1 vorgesehen, und erstrecken sich deshalb parallel zur Steckrichtung des Steckverbindungsteiles. Die beiden Arme stellen weitestgehend integrale Bestandteile des Riegelteiles 6 dar. Zur Führung des Riegelteiles 6 während des Aufbringens auf den Steckbereich 4 kommt jeder Arm in eine in den Steckbereich eingeformte - ebenfalls der Einfachheit halber nicht dargestellte - Nut zu liegen. Um das Riegelteil 6 in seine - in Fig. 2 und Fig. 4 dargestellte - Endstellung zu bringen
und rastend an dem Steckbereich 4 festzulegen, ist an die freien Enden eines jeden der beiden Arme eine Rastnase angeformt, welche haltend hinter einen entsprechend ausgebildeten, in der Nut befindlichen Rastansatz greift. Das Riegelteil 6 ist somit auf einfache Art und Weise sicher ortsfest am Steckbereich 4 festlegbar.
Wegen der einreihigen Anordnung der Kammern 2 im Isolierstoffgehäuse 1 ist lediglich an die eine der beiden, die beiden halbkreisförmigen Wandbereiche des Riegelteiles 6 verbindende Längswand eine nach außen schwenkbare Klappe 8 angeformt. Bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Klappe 8 allen Kammern 2 gemeinsam zugeordnet, wohingegen bei dem in Fig. 3 und Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel jeder Kammer 2 eine eigene Klappe zugeordnet ist. Über ein Filmscharnier 9 ist die Klappe 8 bzw. sind die Klappen 8 an den dem Gegen-Steckverbindungsteil zugewandten Mundbereich 10 des Riegelteiles 6 angebunden. Zur verriegelnden Festlegung der in die Kammern 2 einzuführenden Steckkontaktelemente 3 weist die Klappe 8 bzw. weisen die Klappen 8 einstückig sich in Richtung auf die Kammern 2 erstreckende Riegelzapfen 11 auf.
Um seine - in den Figuren gezeigte - Endstellung zu erreichen, wird das Riegelteil 6 von der Steckseite her parallel zur Steckrichtung - also ähnlich wie ein Gegen-Steckverbindungsteil - auf den Steckbereich 4 des Isolierstoffgehäuses 1 aufgeschoben. Beim Aufschieben kommen, wie bereits beschrieben, die beiden Arme des Riegelteiles 6 und die Nuten des Steckbereiches 4 in Wirkverbindung. Gleichzeitig schieben sich die an die Klappe 8 bzw. an die Klappen 8 angeformten Riegelzapfen 11 auf die ihnen zugeordneten Kammerwandungen 13 auf. Zunächst liegen die Riegelzapfen 11 also beim weiteren Aufschieben des Riegelteiles 6 auf den Steckbereich 4 unter Vorspannung weiterhin auf den Kammerwandungen 13 an.
Wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, wird erst gegen Ende des Aufschiebevorganges jeder der Riegelzapfen 11 mit einer in der zugehörigen Kammerwandung 13 vorhandenen Öffnung 15 in Deckung gebracht. In der
verrasteten Endsteliung des Riegelteiles 6 liegen die Haltewarzen 12 der Riegelzapfen 11 dann zunächst jeweils an dem Randbereich der zugehörigen Öffnung 15 auf. Weil die Haltewarzen 12 jeweils an die freien Endbereiche der Riegelzapfen 11 angeformt sind, stehen lediglich diese in den Mund der zugehörigen Öffnungen 15 hinein. Der volle Querschnitt der Kammern 2 bleibt somit für das Einführen der Steckkontaktelemente 3 erhalten. Die Steckkontaktelemente können also von der der Steckseite abgewandten Rückseite 16 in die Kammern 2 des Isolierstoffgehäuses 1 eingeführt werden. Weil die Riegelzapfen 11 in der Endstellung des Riegeiteiles 6 zunächst nicht in die Kammern 2 eingreifen, ist ein völlig freies Einführen der Steckkontaktelemente 3 möglich. Befinden sich die Steckkontaktelemente 3 gänzlich eingeführt in ihren zugehörigen Kammern 2, greifen an die Steckkontaktelemente 3 angeformte, federelastisch auslenkbare Haitearme 17 hinter entsprechend ausgebildete, an den Kammerwänden vorhandene Halteansätze. Die Steckkontaktelemente 3 sind dadurch lagegesichert in ihren Kammern 2 gehalten. Will man bei Bedarf die Steckkontaktelemente 3 wieder aus ihren Kammern 2 entfernen, so ist daß in dieser Situation problemlos möglich, wenn zuvor die Haltearme 17 aus ihrer Verrastung mit den Haiteansätzen gelöst wurden. Dies kann man zum Beispiel mittels eines an und für sich bekannten Lösewerkzeug leicht und einfach vornehmen.
Um die Riegelzapfen 11 ausgehend von ihrer in Fig. 1 dargestellten Ausgangslage in die der Fig. 2 entnehmbare Verriegelungslage zu bringen, muß die Klappe 8 in Richtung der Kammern 2 verschwenkt werden. Das Verschwenken ist durch eine von außen aufzubringende Kraft entgegen der Haltewirkung der Haltewarze 12 möglich. In der Verriegelungslage durchgreifen dann die Verriegelungszapfen 11 die Öffnungen 15 und ragen mit ihren freien Endbereichen in die Kammern 2 hinein. Durch die angeformten, als Rastnasen ausgebildeten Haltewarzen 12 sind die Riegeizapfen 11 dann verrastet in der jeweiligen Öffnung 15 gehalten. Durch das Hineinragen in die Kammern 2 kommen die Riegelzapfen 11 mit ihren scharfkantig ausgebildeten Riegelfläche direkt an schulterartigen Bereichen der in die Kammern 2 eingeführten Steckkontaktelemente 3 zur Anlage. Die Öffnungen 15 sind dabei so angeordnet und die Riegelzapfen 8 derart verteilt an dem Riegelteil 6 vorhanden, so daß ein Riegelzapfen 8 immer einem Steckkontaktelement 3 zugeordnet ist bzw.
• ·
dieses verriegelt. Durch die formschlüssige Verriegelung der Steckkontaktelemente 3 ist deren Entnahme aus den Kammern 2 jetzt nicht mehr ohne weiteres, d.h. ohne ein bewußtes Aufheben der Verriegelung möglich.
Wie insbesondere aus Fig. 3 und Fig. 4 hervorgeht, federt jeder der Riegelzapfen 11 gegen Ende des Aufschiebevorganges in eine zugehörige Öffnung 15 der Kammer 2 hinein. D.h. die Klappen 8 kommen mit ihren den Kammer 2 zugeordneten Hauptflächen an den Kammerwandungen zur Anlage und die Riegelzapfen 11 durchgreifen nicht nur ihre Öffnung 15 sondern ragen mit ihren freien Enden in die zugehörige Kammer 2 hinein. Befindet sich das Riegelteil 6 in der oben beschriebenen Endstellung, können die Steckkontaktelemente 3 von der der Steckseite abgewandten Rückseite 16 her in die beiden Kammern 2 des Isoiierstoffgehäuses 1 eingeführt werden. Weil die Riegeizapfen 11 in der Endstellung des Riegelteiles 6 in ihre zugehörige Kammer 2 eingreifen, kommen die beiden Steckkontaktelemente 3 zunächst an den Auflaufschrägen des zugeordneten Riegelzapfens 11 zur Anlage. Durch ein weiteres Einführen der Steckkontaktelemente 3 in ihre Kammern 2 werden dann, wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, die Klappen 8 über ihre Riegelzapfen 11 nach außen geschwenkt. Wegen des relativ flachen Winkels der Auflaufschrägen der Riegelzapfen 11 ist dies auch ohne nennenswerten Kraftaufwand möglich. Der Bestückungsvorgang läßt sich somit sowohl manuell als auch automatengerecht leicht und zuverlässig durchführen. Erst wenn das jeweilige Steckkontaktelement 3 die Endposition in seiner zugehörigen Kammer 2 erreicht hat - also die Bestückung ordnungsgemäß abgeschlossen ist - federt die zugehörige, unter Vorspannung stehende Klappe 8 wieder zurück, d.h. die Riegelzapfen 11 tauchen wieder vollständig in die Kammern 2 ein.
Wie insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht, tauchen beim Zurückfedern die Riegelzapfen 11 in einen Freiraum des zugeordneten Steckkontaktelementes 3 ein, wobei die scharfkantige Verriegelungsfläche des jeweiligen Riegelzapfens 11 direkt hinter einem schulterartigen Bereich des zugehörigen Steckkontaktelementes 3 zu liegen kommt. Die eingeführten Steckkontaktelemente 3 sind somit auf sichere Art und Weise verriegelt in ihren Kammern 2 des Isolierstoffgehäuses 1 gehalten.
Wegen der scharfkantigen Ausführung der Verriegelungsfläche der Riegelzapfen ist ein Entnehmen der Steckkontaktelemente 3 aus ihren Kammern 2 jetzt nicht mehr ohne weiteres möglich. Ein Entnehmen eines Steckkontaktelementes 3 kann nämlich erst dann erfolgen, wenn die entsprechende Klappe 8 durch ein - der Einfachheit halber nicht dargestelltes - Entnahmewerkzeug wieder nach außen geschwenkt wurde. Gleichzeitig müssen beim dargestellten Ausführungsbeispiel auch die beiden Rastarme 17 des zu entnehmenden Steckkontaktelementes 3 durch das Entnahmewerkzeug zurückgedrückt werden. Die mit Freiraum bezeichneten Gegebenheiten sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel so zu verstehen, daß die Steckkontaktelemente 3 sowohl vor als auch hinter ihrem auskragenden, schulterartigen Bereich im wesentlichen gleichdimensioniert ausgeführt sind, so daß ein Zurückfedern der Klappen 8 mit ihren Riegelzapfen nicht behindert wird.
Damit nur eine Verbindung zwischen Steckverbindungsteilen und Gegen-Steckverbindungsteilen möglich ist, welche auch tatsächlich für eine Verbindung vorgesehen sind, weist das Riegelteil 6 - wie insbesondere aus Fig. und Fig. 2 hervorgeht - ein Codierelement 18 auf. Das Codiereiement 18 ist als Ausnehmung ausgebildet und in die eine der beiden Hauptwandung des Riegelteiles 6 eingeformt. Deshalb kann das Steckverbindungsteil nur mit einem Gegen-Steckverbindungsteil in Verbindung gebracht werden, welches mit einem entsprechend ausgebildeten und plazierten Codierelement in Form eines Steges versehen ist.
Wie desweiteren aus allen Figuren hervorgeht, ist auf den dem Mundbereich 10 abgewandten Grundbereich 7 des Riegelteiles 6 die Dichtung 5 aufgebracht. Um die Dichtung 5 zuverlässig auf dem Riegelteil 6 befestigen zu können, ist dessen Grundbereich 7 einstückig mit einem Befestigungssteg 20 versehen. Wie insbesondere aus der Fig. 1 und Fig. 2 hervorgeht, kann der Befestigungssteg kammartig ausgebildet sein, d.h. aus mehreren einzelnen Zungen bestehen. Insbesondere im Bereich der Klappe 8 bzw. Klappen 8 können Aussparungen im Befestigungssteg 20 vorhanden sein, um ein problemloses Verschwenken zu ermöglichen. Im Falle der beiden dargestellten Ausführungsbeispiele erfolgt die
Herstellung des Riegelteiles 6 und die Herstellung der Dichtung 5 gemeinsam in einem Werkzeug. D.h., die Dichtung 5 wird innerhalb des für die Herstellung des Riegelteiles 6 notwendigen Werkzeuges auf den Befestigungssteg 20 des Riegelteiles 6 aufgespritzt. Die Herstellung erfolgt in einem sogenannten 2-Komponenten-Spritzgießverfahren, wobei zunächst das Riegelteil 6 aus einem relativ unelastischen Kunststoff hergestellt und zeitlich versetzt danach in einem zweiten Arbeitsschritt die Dichtung 5 aus einem relativ elastischen Kunststoff auf das Riegelteil 6 aufgespritzt wird. Um beim Herstellungsprozeß eine stoff- und formschlüssige Verbindung zwischen dem Riegelteil 6 und der Dichtung 5 zu erreichen, sind im Befestigungssteg 20 mehrere Durchbrüche vorhanden, die nach dem Aufspritzen vollkommen von dem elastischen Kunststoff der Dichtung 5 ausgefüllt sind. Die Dichtung 5 umgibt den Befestigungssteg 20 U-förmig, so daß beiderseits des Befestigungssteges 20 jeweils eine Dichtfläche 18,19 vorhanden ist und eine der beiden Ringflächen 21 der Dichtung 5 an der dem Mundbereich 10 abgewandten ringförmigen Kantenfläche des Riegelteiles 6 zur Anlage kommt bzw. dieser zugeordnet ist.
Derart auf dem Riegelteil 6 festgelegt, wird die Dichtung 5 gemeinsam mit dem Riegelteil 6 auf den Steckbereich 4 des Steckverbindungsteiles aufgeschoben. Ein separater Montagevorgang für die Dichtung 5 entfällt somit vollständig. Befindet sich das Riegelteil 6, wie bereits vorstehend für die beiden Ausführungsbeispiele beschrieben in seiner verriegelten Endstellung, liegt die Dichtung 5 mit ihrer einen Dichtfläche 19 dichtend an der Oberfläche des Steckbereiches 4 des Steckverbindungsteiles an und die andere Dichtfläche 18 kann dichtend mit der Oberfläche des Steckbereiches des Gegen-Steckverbindungsteiles in Anlage gebracht werden. Beim Aufschiebevorgang wird das Riegelteil 6 soweit auf den Steckbereich 4 aufgebracht, bis die Dichtung 5 mit ihrer anderen Ringfläche 22 an einen an das Isolierstoffgehäuse 1 angeformten Auflagewulst 23 zur Anlage kommt. Mit seiner einen dem Mundbereich 10 zugewandten Ringfläche 21 kommt die Dichtung 5 also an der ringförmigen Kantenfläche des Riegelteiles 6 zur Anlage bzw. ist dieser zugeordnet und mit seiner anderen dem Mundbereich 10 abgewandten Ringfläche 22 liegt die Dichtung 5 am Auflagewulst 23 des Isolierstoffgehäuses 1 an. Eine zuverlässig gegen das Eindringen von Feuchtigkeit
1 · · 4
geschützte Steckverbindungsanordnung ist somit auf einfach Art und Weise entstanden.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 und Fig. 2 hervorgeht, stellt die Auflagewulst 23 des Isolierstoffgehäuses 1 gleichzeitig die Basis für eine kragenförmige Erweiterung 24 dar. Die kragenförmige Erweiterung 24 umgibt mit Abstand mit ihren parallel zur Steckrichtung verlaufenden Wandungen den Steckbereich 4 des Isolierstoffgehäuses 1, die Dichtung 5 sowie das Riegelteil 6. Durch diese Anordnung wird der Steckbereich des Gegen-Steckverbindungsteiles schützend aufgenommen. Die Steckseite des Isolierstoffgehäuses 1, die Stirnseite der kragenförmigen Erweiterung 24 und die Stirnfläche des Riegelteiles 6 bilden somit das Steckgesicht dieses Steckverbindungsteiles, wobei das Riegelteil 6 einen großen Anteil des Steckgesichtes darstellt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 und Fig. 4 fehlt die kragenförmige Erweiterung, so daß das Steckgesicht im wesentlichen durch die Stirnflächen des Riegelteiles 6 gebildet ist.

Claims (22)

Lüdenscheid, den 18.04.97 G 699 ANR: 1 535 978 Anmelderin: Firma Leopold Kostal GmbH & Co. KG Wiesenstr. 47 58507 Lüdenscheid Elektrisches Steckverbindungsteil Schutzansprüche
1. Elektrisches Steckverbindungsteil mit einem Isolierstoffgehäuse, das vorzugsweise mehrere in zumindest einer Reihe angeordnete, durchgehende Kammern zur Aufnahme von jeweils einem Steckkontaktelement aufweist und an dessen für den mit dem Gegen-Steckverbindungsteil in Eingriff bringbaren Steckbereich eine Dichtung und ein zur Festlegung der Steckkontaktelemente vorgesehenes Riegelteil gehalten ist, welches durch eine parallel zur Steckrichtung von der Steckseite her vorzunehmende Aufschiebebewegung auf den Steckbereich aufzubringen und über an den Steckbereich und an das Riegelteil angeformte, miteinander kooperierende Halteelemente in der Endstellung rastend an dem Steckbereich festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelteil (6) und das die Dichtung (5) jeweils im wesentlichen rahmenartig ausgebildet sind und daß die Dichtung (5) derart ortsfest an dem Riegelteil (6) angebracht ist, so daß die Dichtung (5) gemeinsam mit dem Riegelteil (6) auf den mit dem Gegen-Steckverbindungsteil in Verbindung bringbaren Steckbereich (4) montiert wird und dabei mit der einen Dichtfläche (19) dichtend an der Oberfläche des Steckbereiches (4) des Steckverbindungsteües und mit der anderen Dichtfiäche (18) dichtend mit der Oberfläche des Steckbereiches des Gegen-Steckverbindungsteiles in Anlage bringbar ist.
2. Elektrisches Steckverbindungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (5) an dem der Mundzone (10) des Steckbereiches (4) entfernt liegenden Grundbereich (7) des Riegelteiles (6) angebracht ist.
3. Elektrisches Steckverbindungsteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (5) formschlüssig an dem Riegelteil (6) angebracht ist.
4. Elektrisches Steckverbindungsteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (5) stoffschlüssig an dem Riegelteil (6) angebracht ist.
5. Elektrisches Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl auf der Innenwandung der Dichtung (5) als auch auf der Außenwandung des Riegelteiles (6) miteinander kooperierende Wülste bzw. Vertiefungen vorhanden sind.
6. Elektrisches Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Herstellung des Riegelteiles (6) und die Herstellung der Dichtung (5) in einem gemeinsamen Werkzeug erfolgt und daß die Dichtung (5) auf das Riegelteil (6) aufgespritzt ist.
7. Elektrisches Steckverbindungsteil nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Riegelteil (6) Durchbrüche vorhanden sind, welche vollkommen von dem Material der Dichtung (5) ausgefüllt sind.
8. Elektrisches Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (5) den Grundbereich (7) des Riegelteiles (6) U-förmig umgreift.
9. Elektrisches Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an das Riegeiteii (6) je Kammer (2) eine federnd nach außen schwenkbare Klappe (8) angeformt ist, an dessen an die der Kammer (2)
zugewandte Innenfläche angeformter Riegelzapfen (11) während der Aufschiebebewegung des Riegeiteiles (6) jeweils unter Vorspannung an der zugeordneten Kammerwand (13) zur Anlage kommt, sowie in der Endstellung des Riegelteiles (6) jeweils durch eine in der zugeordneten Kammerwand (13) vorhandene Öffnung (15) in die zugehörige Kammer (2) hineinragt und daß die dem Gegen-Steckverbindungsteil abgewandte Seite eines jeden Riegelzapfens (11) eine Auflaufschräge aufweist, über die jede Klappe (8) durch das Einbringen eines zugehörigen Steckkontaktelementes (3) in seine Kammer (2) nach außen geschwenkt wird und jede Klappe (8) anschließend bei ordnungsgemäß abgeschlossener Bestückung zurückfedert, weil der Riegelzapfen (11) in einen Freiraum des zugeordneten Steckkontaktelementes (3) eintaucht und dabei mit seiner scharfkantig ausgebildeten Verriegelungsfläche direkt an schulterartige Bereiche des in die Kammer (2) eingeführten Steckkontaktelementes (3) zur Anlage kommt.
10. Elektrisches Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an das Riegelteil (6) zumindest eine federnd nach außen schwenkbare Klappe (8) angeformt ist, an deren Innenfläche zumindest ein sich in Richtung auf die Kammern (2) erstreckender, mit einer Haltewarze (12) versehener Riegelzapfen (11) angeformt ist, daß der Riegelzapfen (11) während der Aufschiebebewegung des Riegelteiles (6) auf den Steckbereich (4) unter Vorspannung an der zugeordneten Kammerwand (13) zur Anlage kommt, sowie in der Endsteliung des Riegelteiles (6) sich mit seiner Haltewarze (12) am Randbereich einer in der zugeordneten Kammerwand (13) vorhandenen Öffnung (15) abstützt, so daß lediglich der freie Endbereich des Riegelzapfens (11) in den Mundbereich der Öffnung (15) hineinsteht, womit ein freies Bestücken der Kammern (2) mit Steckkontaktelementen (3) ermöglicht ist, und daß die Klappe (8) durch eine von außen aufzubringende Kraft entgegen der Haltewirkung der Haltewarze (12) in Richtung der Kammern (2) verschwenkbar ist, so daß der Riegelzapfen (11) des Riegelteiles (6) durch die Öffnung (15) in die zugehörige Kammer (2) hineingreift und dabei zur Verriegelung direkt an schulterartigen Bereichen der in die Kammern (2) eingebrachten Steckkontaktelemente (3) zur Anlage kommt.
• *
11. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Isolierstoffgehäuse (1) mehrere in zwei Reihen angeordnete Kammern (2) aufweist, und daß das Riegelteii (6) an jeder seiner beiden parallel zu den Reihen der Kammern (2) angeordneten Längswände zumindest mit einer federnd nach außen schwenkbaren Klappe (8) versehen ist.
12. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an jede Klappe (8) eine der Anzahl der zugeordneten Kammern (2) entsprechende Anzahl von Riegelzapfen (11) angeformt ist, so daß jeder Kammer (2) des Isolierstoffgehäuses (1) ein Riegelzapfen (11) zugeordnet ist.
13. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an jede Klappe (8) eine der Hälfte der Anzahl der zugeordneten Kammern (2) entsprechende Anzahl von Riegelzapfen (11) angeformt ist, so daß immer zwei Kammern (2) des Isolierstoffgehäuses (1) ein gemeinsamer Riegelzapfen (11) zugeordnet ist.
14. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß jede Klappe (8) über eine als Filmscharnier (9) ausgebildete Anbindungsstelle einstückig mit dem Riegelteil (6) in Verbindung steht, wobei jedes Filmscharnier (9) an dem dem Gegen-Steckverbindungsteil zugewandten Mundbereich (10) des Riegelteiles (6) vorhanden ist.
15. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelteil (6) mit zumindest einem eine Verbindung lediglich mit einem entsprechend ausgebildeten Gegen-Steckverbindungsteil zulassenden Codierelement (17) versehen ist.
16. Elektrische Steckverbindungsteil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Codierelement (17) an der Außenwandung des Riegelteiles (6) vorhanden ist.
17. Elektrische Steckverbindungsteil nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Codierelement (17) aus einer in die Außenwandung des Riegelteiles (6) eingeformten Ausnehmung besteht.
18. Elektrische Steckverbindungsteil nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Codierelement aus einem an die Außenwandung des Riegeiteiles (6) angeformten Ansatz besteht.
19. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem Riegelteil (6) vorhandenen Halteelemente aus zwei angeformten elastisch auslenkbaren Armen bestehen, welche jeweils kooperierend in eine im Steckbereich (4) vorhandene, parallel zur Steckrichtung verlaufende Nut eingreifen und in der Endstellung des Riegelteiles (6) mit ihren angeformten Rastnasen haltend hinter Rastansätzen des Steckbereiches (4) zu liegen kommen.
20. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein separater elastisch verformbarer Rastzapfen an das Riegelteil (6) angeformt ist, der in der Endstellung des Riegelteiles (6) rastend in eine Öffnung des Isolierstoffgehäuses {1) eingreift.
21. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelteil (6) mit seiner Stirnseite zumindest einen großen Anteil des Steckgesichtes der Steckbereiches (4) bildet.
22. Elektrische Steckverbindungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelteil (6) von einer an den Steckbereich (4) des Isolierstoffgehäuses (1) angeformten, zur Aufnahme des Steckbereiches des Gegen-Steckverbindungsteiles vorgesehenen kragenförmigen Erweiterung (21) umgeben ist.
DE29622831U 1996-05-24 1996-05-24 Elektrisches Steckverbindungsteil Expired - Lifetime DE29622831U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29622831U DE29622831U1 (de) 1996-05-24 1996-05-24 Elektrisches Steckverbindungsteil

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19621164 1996-05-24
DE29622831U DE29622831U1 (de) 1996-05-24 1996-05-24 Elektrisches Steckverbindungsteil

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